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Rundschreiben Nr. 1.2009 vom 20. April 2009 - AnwaltVerein ...

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RundSchreiben<br />

Inhalt<br />

N O 1 <strong>2009</strong><br />

EDITORIAL<br />

Liebe Kolleginnen<br />

und Kollegen,<br />

wir wollen Ende Mai in<br />

Braunschweig Geburtstag<br />

feiern, den 60.<br />

Geburtstag unseres<br />

Grundgesetzes. Feiern Sie mit, in<br />

Braunschweig beim 60. Deutschen<br />

Anwaltstag!<br />

Konrad Adenauer leitete im Parlamentarischen<br />

Rat die Unterzeichnung des<br />

Grundgesetzes mit den Worten ein,<br />

dass „ein neuer Abschnitt in der wechselvollen<br />

Geschichte unseres Volkes“<br />

beginne. Und tatsächlich wurde das<br />

Grundgesetz eine große Erfolgsgeschichte:<br />

das Beispiel der erfolgreichen<br />

Redemokratisierung eines<br />

Landes – mit internationaler Karriere,<br />

indem es Vorbild für andere Länder<br />

wurde. Die Verfassung, die eigentlich<br />

als ein Provisorium für ein geteiltes<br />

Fortsetzung auf Seite 2<br />

3. Stuttgarter Anwaltstag. . . . . . . . . . . 1<br />

Mitgliederversammlung -<br />

Klares Deutsch für Juristen......... 3<br />

16. Stuttgarter Zeitung-Lauf... 7<br />

Neues Versammlungsrecht<br />

geht zu weit ...................... 10<br />

Seminartipp zur Reform des<br />

Versorgungsausgleichs ........... 10<br />

Pressespiegel...................... 11<br />

Nachrichten....................... 13<br />

Termine........................... 22<br />

Stellenmarkt...................... 25<br />

Seminartermine <strong>April</strong> - Juli <strong>2009</strong>.... 32<br />

3. Stuttgarter Anwaltstag<br />

Anwalt soll nur werden,<br />

wer Anwalt gelernt hat<br />

„Wer andere für sich denken lässt, verliert seine Unabhängigkeit“,<br />

so kommentierte Prof. Dr. Wolfgang Ewer,<br />

DAV-Vize und Gastredner beim 3. Stuttgarter Anwaltstag,<br />

die sich ausbreitende Unart, den eigenen Verstand ausund<br />

die Datenbank einzuschalten. „So prüfen auch exzellente<br />

Referendare“, bemängelte der Kieler Kollege. Mit<br />

einer Mischung aus Fortbildung und Berufspolitik hat sich<br />

der Stuttgarter Anwaltstag als Veranstaltung etabliert, die<br />

am 16. März <strong>2009</strong> 211 Kolleginnen und Kollegen anzog.<br />

Prof. Dr. Wolfgang Ewer<br />

„Anwalt soll nur werden, wer Anwalt gelernt hat. Wer<br />

etwas kann, ist freier und unabhängiger“, unterstrich der<br />

DAV-Vize die Wichtigkeit einer guten Anwaltsausbildung.<br />

Das beste Mittel seiner Unabhängigkeit verlustig zu<br />

gehen, sei, mehr Geld auszugeben als man habe, beleuchtete<br />

der DAV-Vize die verschiedenen Facetten der<br />

Unabhängigkeit des Anwalts. „Der Anwaltsberuf hat<br />

Gemeinwohlverpflichtung, das unterscheidet den freien<br />

Beruf <strong>vom</strong> Gewerbe“, resümierte der Gastredner. Die<br />

Anwaltschaft müsse ihre Stimme erheben, sich einmischen,<br />

eine aktive Rolle spielen. Dazu sei es notwendig, die Einheit<br />

unsere Berufsstandes zu stärken und als dem Gemeinwohl<br />

verpflichtete Kraft sichtbar zu machen, so der Anwalt aus<br />

Kiel weiter. Abschließend zitierte Ewer Niklas Luhmann:<br />

Fortsetzung auf Seite 2


RundSchreiben<br />

EDITORIAL<br />

Fortsetzung von Seite 1<br />

Land gedacht war, wurde zu einem<br />

stabilen und dauerhaften Fundament<br />

des demokratischen Rechtsstaats.<br />

Unsere Verfassung ist ein Schatz, den<br />

wir hüten und bewahren wollen. Was<br />

wir heute sind, verdanken wir zu<br />

wesentlichen Teilen dieser Verfassung:<br />

unseren Wohlstand, unseren Frieden<br />

und unsere Freiheit. Wir Anwältinnen<br />

und Anwälte sind nicht Selbstzweck,<br />

sondern haben in Stellvertretung<br />

für die Bürgerinnen und Bürger des<br />

ganzen Landes beim Zugang zum<br />

Recht eine dienende Funktion.<br />

„60 Jahre Grundgesetz – den Rechtsstaat<br />

gestalten“, so lautet das Motto<br />

des diesjährigen Anwaltstages. Da<br />

kommen auch schwierige Themen auf<br />

den Tisch. „So lange. So gut. Welche<br />

Rolle wird das Grundgesetz noch in<br />

Europa spielen?“ und „Berlin oder<br />

Karlsruhe? Wer macht das Grundgesetz?“<br />

Wir müssen die Wahrung<br />

der Grundrechte in der Gegenwart<br />

kritisch prüfen. Wir müssen aber<br />

auch über deren Gestaltung in der<br />

Zukunft nachdenken.<br />

Der Anwaltverein tut dies in der täglichen<br />

Arbeit. Lesen Sie dazu auch<br />

unseren Beitrag in dieser Ausgabe<br />

zum neuen Versammlungsrecht in<br />

Baden-Württemberg, zu dem sich<br />

unser Dachverband deutlich kritisch<br />

geäußert hat.<br />

Kommen Sie nach Braunschweig und<br />

diskutieren Sie mit!<br />

Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br />

Ekkehard Kiesswetter<br />

Vorsitzender<br />

Prof. Dr. Ulrich Goll<br />

„Mit der Wirtschaftsethik verhält es<br />

sich wie mit dem Ungeheuer von<br />

Loch Ness, es wird viel darüber geredet<br />

ohne dass man weiß, ob es sie<br />

gibt.“ „Doch, es gibt sie, es ist ein<br />

Edelstein, den wir hüten müssen“,<br />

schloss Prof. Dr. Ewer.<br />

„Wir haben gehört, dass es nicht<br />

immer nur die anderen sind, die<br />

unsere Unabhängigkeit gefährden.<br />

Sie haben uns aufgefordert, unsere<br />

Unabhängigkeit als Kernkompetenz<br />

wie Edelsteine zu bewahren“,<br />

bedankte sich Klaus-Peter Hemmler,<br />

stellvertretender Vorsitzender des<br />

<strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart.<br />

Vor einer Aushöhlung des anwaltlichen<br />

Schweigerechts hatte zuvor<br />

der Justizminister des Landes Baden-<br />

Dr. Peter Kothe<br />

Württemberg gewarnt. Die Regelungen<br />

zum Abhören von Anwälten<br />

in den Sicherheitsgesetzen seien<br />

„nicht der Weisheit letzter Schluss“,<br />

sagte Prof. Dr. Ulrich Goll auf dem<br />

3. Stuttgarter Anwaltstag. Der<br />

Schutz der Anwaltschaft vor Überwachung<br />

müsse verbessert werden:<br />

„Was nützen Schweigepflichten,<br />

wenn diese auf technischem Weg<br />

ausgehebelt werden können, ohne<br />

dass der Betroffene es überhaupt<br />

merkt“, sagte Goll. Sowohl das<br />

BKA-Gesetz als auch die aktuelle<br />

Fassung der Strafprozessordnung<br />

sehen ein absolutes Abhörverbot<br />

nur für Abgeordnete, Geistliche und<br />

Strafverteidiger, nicht aber für andere<br />

Anwälte vor.<br />

Ekkehard Kiesswetter<br />

Die Löschung von Daten aus dem Abhören<br />

von Anwälten forderte Rechtsanwalt<br />

Dr. Peter Kothe, Präsident<br />

des Anwaltsverbandes Baden-Württemberg,<br />

wenn sich im Nachhinein<br />

zeige, dass das Abhören nicht notwendig<br />

gewesen sei. Das Landespolizeigesetz<br />

sehe bei einer nachträglich<br />

festgestellten Scheingefahr<br />

keine sofortige Löschung vor. „Das<br />

Landesrecht bleibt hinter dem<br />

Bundesrecht zurück“, kritisierte<br />

Kothe.<br />

Der Vorsitzende des Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong>s<br />

Ekkehard Kiesswetter,<br />

beklagte mit Blick auf die neuen<br />

2<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>


RundSchreiben<br />

Klares Deutsch für Juristen<br />

Mitgliederversammlung am 31. März <strong>2009</strong><br />

Frank E.R. Diem<br />

Überwachungsmöglichkeiten von<br />

Anwälten, dass Anwälte zwar Organe<br />

der Rechtspflege seien, daraus aber<br />

der Staat vor allem Verpflichtungen<br />

und keine Rechte ableite. „Nur<br />

eine starke und unabhängige Anwaltschaft<br />

ist ein Garant für den<br />

Rechtsstaat“, beschwor Kiesswetter<br />

die Teilnehmer des 3. Stuttgarter<br />

Anwaltstages.<br />

„Wir müssen der Aushöhlung der<br />

Unabhängigkeit der Anwälte Einhalt<br />

gebieten“, betonte auch der<br />

Präsident der Rechtsanwaltskammer<br />

Stuttgart, Frank E.R. Diem.<br />

Auf der Tagung der Anwälte wurde<br />

mit einer Gedenkminute an die<br />

Opfer von Winnenden gedacht. Dass<br />

in der öffentlichen Debatte jetzt<br />

nicht gleich Patentrezepte gefordert<br />

würden, bezeichnete Goll als „wohltuend“.<br />

„Wir müssen alle wachsamer<br />

bei Jugendlichen sein“, sagte Goll.<br />

Im Fortbildungsteil des Stuttgarter<br />

Anwaltstages sprach DAV-Vizepräsident<br />

Oskar Riedmeyer zum Verkehrsrecht.<br />

Weitere Themen waren<br />

das Familienrecht, das Arbeitsrecht<br />

sowie das Mietrecht.<br />

2011 wird der 4. Stuttgarter Anwaltstag<br />

stattfinden!<br />

Anke Haug, Geschäftsführerin<br />

AnwaltService Stuttgart GmbH<br />

„Fünfzig Prozent aller Rechtsprobleme<br />

sind keine Rechts-, sondern<br />

Formulierungsprobleme beim Verfassen<br />

des Gesetzes“, so Michael<br />

Schmuck, Rechtsanwalt, Journalist<br />

und Autor aus Berlin. Wie wichtig<br />

klare Kommunikation nicht nur für<br />

Juristen ist, verdeutlichte der Absolvent<br />

der Henri-Nannen-Journalisten-Schule<br />

in Hamburg anhand von<br />

kurzen, aber missverständlichen<br />

Sätzen: „Ich kann dich nicht mehr<br />

lieben.“ – je nach Betonung eine<br />

Liebeserklärung oder das Ende der<br />

Beziehung.<br />

Der Kommunikations-Profi war von<br />

Berlin nach Stuttgart gekommen,<br />

um den Stuttgarter Kollegen in einer<br />

Schnupperstunde 10 formale Tipps<br />

für klares Deutsch zu geben. Die<br />

Schnupperstunde war alles andere<br />

als eine trockene Grammatikstunde,<br />

denn die Tipps wurden anhand von<br />

amüsanten Beispielen plakativ<br />

erläutert. Texte könne man anhand<br />

der Tipps im Schnitt auf die Hälfte<br />

verkürzen – ohne den Inhalt zu verändern.<br />

„Man kann auch gehoben<br />

sprechen, ohne langatmig und kompliziert<br />

zu sein!“ betonte der Berliner<br />

Kollege immer wieder.<br />

Zielgruppe der Seminare von<br />

Michael Schmuck sind Juristen sowie<br />

Personen, die juristische Texte für<br />

Nichtjuristen übersetzen oder aufbereiten.<br />

Seine Journalistenkollegen<br />

brachten ihn auf die Idee, der Verwaltung<br />

klares Deutsch beizubringen,<br />

damit die Journalisten die<br />

Urteile besser verstehen. „Auf die<br />

Zielgruppe kommt es an!“ erklärte<br />

Kollege Schmuck. Deshalb sei es<br />

für den Autor wichtig, einen Perspektivenwechsel<br />

zu machen und<br />

sich in den Leser beziehungsweise<br />

Zuhörer hineinzuversetzen.<br />

„Wenn Ihre Sekretärin sagt, dass<br />

sie Sie nicht verstanden hat, muss<br />

es nicht an der Sekretärin liegen“,<br />

so der Kommunikations-Fachmann<br />

mit einem Schmunzeln. Folgende<br />

Tipps seien zu beachten, damit der<br />

Empfänger die Botschaft versteht:<br />

1. Wichtiges nach vorn<br />

2. Belangloses und Binsenweisheiten<br />

weglassen<br />

3. Vorsicht mit Adjektiven<br />

4. Hauptsachen in Hauptsätze,<br />

Nebensachen in Nebensätze<br />

5. Kurze Hauptsätze, wenig<br />

Nebensätze, keine Schachtelsätze<br />

6. Keinen Nominalstil, sondern<br />

kräftige Verben<br />

7. Viel Aktiv, wenig Passiv<br />

8. Konkret, nicht abstrakt<br />

erzählen<br />

9. Positive Begriffe, keine<br />

Verneinungen<br />

10. Fremdwörter, Fachbegriffe und<br />

Abkürzungen vermeiden<br />

„Jeder Text muss einen „Küchenzuruf“<br />

haben: Eine klare Botschaft, die<br />

in einen Satz zu fassen ist“, erläuterte<br />

Schmuck die ersten beiden<br />

Tipps. Des Weiteren warnte er vor<br />

langen Sätzen, vor allem vor Schach-<br />

N o 1 / <strong>2009</strong> 3


RundSchreiben<br />

Zum Abschluss seines Vortrags,<br />

dessen Form und Inhalt übereinstimmten,<br />

gab Schmuck den Stuttgarter<br />

Kollegen eine Definition des<br />

Begriffs „kurz“ mit auf den Weg:<br />

15 Wörter pro Satz könne als grobe<br />

Faustregel dienen.<br />

rabatt bis zum 31. Dezember <strong>2009</strong>!“<br />

ermunterte er die Kolleginnen und<br />

Kollegen.<br />

Michael Schmuck, Rechtsanwalt und<br />

Journalist<br />

telsätzen: „Ab einer gewissen<br />

Satzlänge gibt es eine unbewusste<br />

Hemmschwelle. Man ist auf die<br />

Grammatik konzentriert, nicht auf<br />

den Inhalt“. Vom „Sumpf des Nominalstils“<br />

sprach der Berliner Kollege<br />

in Zusammenhang mit Tipp 6. Eines<br />

seiner Beispiele: „Wir beauftragen<br />

ihn mit der Durchführung der Untersuchung<br />

des Falles.“ heißt nichts<br />

anderes als „Wir beauftragen ihn,<br />

den Fall zu untersuchen.“ oder ganz<br />

einfach: „Er soll den Fall untersuchen.“<br />

Der Leser verwandle Verneinungen<br />

gedanklich stets in positive<br />

Begriffe, so Schmuck zu Tipp 9.<br />

Warum dann nicht gleich schreiben<br />

„Parken nur für Befugte“ anstatt<br />

„Unerlaubtes Parken für Unbefugte<br />

unzulässig“?<br />

2.370 Mitglieder im <strong>AnwaltVerein</strong><br />

Stuttgart<br />

„211 Teilnehmer besuchten den diesjährigen<br />

Stuttgarter Anwaltstag –<br />

der regionale Anwaltstag hat sich<br />

etabliert“, begrüßte der Vorsitzende<br />

des <strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart e.V.,<br />

Ekkehard Kiesswetter, die Mitglieder<br />

des Vereins, der mittlerweile 2.370<br />

Mitglieder zählt. Nächster Veranstaltungshöhepunkt<br />

sei der Juristenball<br />

2010. Aus wirtschaftlichen<br />

Gründen beteiligt sich die Bezirksgruppe<br />

Stuttgart des Vereins der<br />

Richter und Staatsanwälte in Baden-<br />

Württemberg e.V. in Zukunft nicht<br />

mehr an der Organisation des Balls,<br />

erklärte Kiesswetter. „Wir sehen<br />

darin eine Chance, den Ball alleinverantwortlich<br />

zu organisieren, da wir<br />

zukünftig freier agieren können“, so<br />

der Vorsitzende. „Kommen Sie zum<br />

Ball, der nicht nur ein Ball für Juristen<br />

ist, und nutzen Sie den Frühbucher-<br />

Ekkehard Kiesswetter, Vorsitzender<br />

Bernd Eppinger, Schatzmeister<br />

V.l.n.r.: Martina Kaps, Dr. Olaf Hohmann, Wolfgang Faßbender, Klaus-Peter Hemmler, Bernd Eppinger,<br />

Anke Haug, Ekkehard Kiesswetter<br />

4<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>


RundSchreiben<br />

„Unter dem Motto „Rechtsrat am<br />

Riesenrad“ wird der Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong><br />

das 25-jährige Jubiläum<br />

des Anwaltlichen Notdienstes in<br />

Strafsachen feiern“, kündigte der<br />

Vorsitzende an. Am 2. und 3. Oktober<br />

<strong>2009</strong> werde in einem Infomobil auf<br />

dem Cannstatter Volksfest Rechtsrat<br />

in Strafsachen erteilt und auf den<br />

Notdienst aufmerksam gemacht.<br />

Abschließend gab Kiesswetter einen<br />

Ausblick ins Jahr 2011: „Der Deutsche<br />

Anwaltstag 2011 wird erstmals nicht<br />

in Deutschland, sondern in einer<br />

wichtigen Stadt in Europa stattfinden<br />

– in Straßburg. Der <strong>AnwaltVerein</strong><br />

Stuttgart wird aufgrund seiner<br />

langjährigen Partnerschaft mit der<br />

Rechtsanwaltskammer Straßburg als<br />

Partner des DAT 2011 auftreten“,<br />

verkündete der Vorsitzende.<br />

Anwaltsverband Baden-Württemberg<br />

politisch aktiv<br />

Im Anschluss berichtete Dr. Peter<br />

Kothe, Vorstandsmitglied im Stuttgarter<br />

<strong>AnwaltVerein</strong> und Präsident<br />

des Anwaltsverbands Baden-Württemberg<br />

e.V., über die politischen<br />

Aktivitäten des Verbands. „Wir<br />

Anwälte sind auch dazu aufgerufen,<br />

die Freiheitsrechte der Bürger<br />

zu schützen. Deshalb haben wir im<br />

Gesetzgebungsverfahren zum Versammlungsgesetz<br />

Stellungnahmen<br />

abgegeben, bei der Anhörung im<br />

Landtag mitgewirkt und in den<br />

Medien die Verfassungwidrigkeit des<br />

Entwurfs gerügt“, so Dr. Kothe. „In<br />

Sachen Polizeigesetz haben wir eine<br />

deutliche Verbesserung gegenüber<br />

dem ersten Gesetzentwurf erreicht.<br />

Dennoch bleiben Defizite. Aber wir<br />

verteidigen weiterhin den Schutz<br />

der Berufsgeheimnisträger.“<br />

Fortbildung auf Erfolgskurs<br />

56 Fortbildungsveranstaltungen in<br />

Stuttgart mit insgesamt rund 1.600<br />

Teilnehmern bot die AnwaltService<br />

Stuttgart GmbH 2008 an, berichtete<br />

Anke Haug, Geschäftsführerin der<br />

AnwaltService Stuttgart GmbH. „Das<br />

sind 3,5 Teilnehmer pro Seminar<br />

mehr als 2007“, ergänzte Anke Haug<br />

stolz. In Ulm seien 6 Seminare mit<br />

durchschnittlich 26 Teilnehmern pro<br />

Seminar durchgeführt worden. Auch<br />

in Heilbronn habe es erstmals ein<br />

Kooperationsseminar gegeben.<br />

„Die Sonderwertung beim 15. Stuttgarter<br />

Zeitung-Lauf war wieder<br />

eine Super-Werbeaktion“, freute sich<br />

Am Rednerpult: Anke Haug,<br />

Geschäftsführerin<br />

die Geschäftsführerin. Auch beim 1.<br />

DEE-Firmenlauf sei das Team des<br />

<strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart mit den rotweißen<br />

Trikots mit dem Slogan der<br />

DAV-Werbekampagne „Vertrauen ist<br />

gut. Anwalt ist besser.“ ins Auge<br />

gesprungen. „In Kürze wird es neue<br />

Lauftrikots und sogar Radtrikots<br />

geben“, warb Anke Haug für die<br />

sportliche Aktivität im Corporate<br />

Design.<br />

„2010 wollen wir’s noch mal wissen.<br />

Wir werden den Juristenball wieder<br />

vergrößern und sogar eine Pop-/Rockband<br />

im Mozartsaal engagieren, die<br />

so richtig Stimmung machen wird“,<br />

kündigte die Geschäftsführerin der<br />

Service GmbH an.<br />

AnwaltService Stuttgart GmbH<br />

schließt positiv ab<br />

Den positiven Jahresabschluss der<br />

AnwaltService Stuttgart GmbH<br />

präsentierte Klaus-Peter Hemmler,<br />

stellvertretender Vorsitzender des<br />

Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong>s und Geschäftsführer<br />

der AnwaltService<br />

Stuttgart GmbH. „Unser Ziel ist es,<br />

gute Dienstleistungen für Sie als<br />

Mitglied zu erbringen. Bitte nutzen<br />

Sie unsere Dienstleistungen weiterhin<br />

rege!“<br />

Dr. Peter Kothe, Vorstandsmitglied im <strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart und Präsident des<br />

Anwaltsverbands Baden-Württemberg, informiert über die Aktivitäten des Verbands.<br />

N o 1 / <strong>2009</strong> 5


RundSchreiben<br />

Mitgliedsbeitrag für <strong>2009</strong><br />

unverändert<br />

Nach dem Bericht des Schatzmeisters,<br />

Bernd Eppinger, und der Kassenprüfer,<br />

Dr. Ulf Hasper und Tobias Zink,<br />

entlasteten Mitglieder den Vorstand<br />

einstimmig. Ebenfalls einstimmig<br />

wurde der Mitgliedsbeitrag für <strong>2009</strong><br />

wie bisher auf 195,00 Euro für den<br />

regulären Beitrag und 45,00 Euro<br />

für den ermäßigten Beitrag festgesetzt.<br />

Die Umlage für die DAV-<br />

Werbekampagne in Höhe von 30,00<br />

Euro beschlossen die Mitglieder mit 3<br />

Gegenstimmen und 2 Enthaltungen.<br />

DAV-Werbekampagne<br />

soll fortgesetzt werden<br />

zeichnete Ekkehard Kiesswetter die<br />

<strong>vom</strong> Deutschen <strong>AnwaltVerein</strong> vorgeschlagene<br />

Beiträgserhöhung zur<br />

Fortführung der DAV-Werbekampagne.<br />

Bislang führe der Stuttgarter<br />

<strong>AnwaltVerein</strong> 107,36 Euro pro reguläres<br />

Mitglied an den DAV ab. Für<br />

die Zeit <strong>vom</strong> 1. Januar 2010 bis zum<br />

31. Dezember 2012 wolle der DAV<br />

auf 140,00 Euro, hilfsweise auf 130,00<br />

Euro erhöhen, um die Kampagne in<br />

diesem Zeitraum fortzuführen. „Seit<br />

dem Rechtsdienstleistungsgesetz<br />

können viele Berufsgruppen Rechtsberatung<br />

anbieten. Wir Anwälte<br />

möchten uns herausheben und Mandanten<br />

an uns binden – deshalb<br />

halte ich die Werbekampagne für<br />

wertvoll“, so der Vorsitzende.<br />

das Geld ausschließlich in die Kampagne<br />

fließt. „Wir Anwälte müssen<br />

etwas für unseren Berufsstand tun,<br />

gerade in Zeiten, in denen wir nicht<br />

die einzigen Berater sind!“, meldete<br />

sich einer der Zuhörer zu Wort. Mit<br />

einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen<br />

stimmten die Mitglieder<br />

für die Fortführung der DAV-Werbekampagne<br />

mittels einer Umlage<br />

in Höhe von maximal 30,00 Euro.<br />

Der Stuttgarter Verein werde seine<br />

Stimme auf der Mitgliederversammlung<br />

des DAV in Braunschweig in<br />

diesem Sinne abgeben, müsse<br />

sich letztlich jedoch nach dem Abstimmungsergebnis<br />

richten, schloss<br />

Kiesswetter.<br />

Als eines der wichtigsten Themen<br />

auf dem kommenden Deutschen<br />

Anwaltstag in Braunschweig be-<br />

Der <strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart wolle<br />

die Kampagne jedoch weiterhin über<br />

eine Umlage finanziert wissen, damit<br />

Vorstand und Geschäftsführung des <strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart<br />

Wolfgang Faßbender, Bernd Eppinger, Martina Kaps, Klaus-Peter Hemmler, Dr. Peter Kothe,<br />

Ekkehard Kiesswetter, Anke Haug, Dr. Olaf Hohmann<br />

6<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>


RundSchreiben<br />

<strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart beim<br />

16. Stuttgarter Zeitung-Lauf<br />

Sonntag, 21. Juni <strong>2009</strong><br />

Startzeiten: 9:00 Uhr und 11:30 Uhr<br />

Wertung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

beim LBS-Halbmarathon und beim SV-Lauf<br />

Foto: Baumann<br />

<strong>2009</strong> veranstaltet der <strong>AnwaltVerein</strong><br />

Stuttgart bereits zum dritten Mal eine Wertung<br />

für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim<br />

LBS-Halbmarathon des Stuttgarter Zeitung-<br />

Laufs. Erstmalig findet in diesem Jahr auch<br />

eine Wertung für Rechtsanwältinnen und<br />

Rechtsanwälte beim SV-Lauf statt. Es gibt<br />

jeweils eine Frauen- und eine Männerwertung.<br />

Die Anmeldung<br />

ist direkt beim Veranstalter „Württembergischer Leichtathletik-Verband<br />

e.V.“ via Internet unter<br />

info@anwaltverein-stuttgart.de oder schriftlich mit<br />

dem entsprechenden Vordruck unter 16. Stuttgarter<br />

Zeitung-Lauf, Postfach 50 12 22, 70342 Stuttgart,<br />

vorzunehmen.<br />

Anmeldeschluss<br />

2. Juni <strong>2009</strong> (Posteingang) für schriftliche Anmeldungen.<br />

8. Juni <strong>2009</strong> für Online-Anmeldungen.<br />

Teilnahmebedingungen<br />

• Sobald Sie <strong>vom</strong> Veranstalter Ihre Anmeldebestätigung<br />

haben, schicken Sie diese bitte mit Nennung Ihrer<br />

Konfektionsgröße (XS, S, M, L oder XL) und dem Stichwort<br />

„Wertung für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte<br />

beim LBS-Halbmarathon bzw. SV-Lauf“ an die<br />

Geschäftsstelle des <strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart e.V.<br />

Olgastraße 35, 70182 Stuttgart<br />

Tel. 0711-2369306, Fax 0711-2369374<br />

E-Mail: info@anwaltverein-stuttgart.de<br />

• Sie erhalten dann ein Lauf-Trikot im<br />

Corporate Design des <strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart.<br />

Das Tragen dieses Trikots beim Lauf ist Voraussetzung<br />

für die Teilnahme an der Wertung.<br />

Die Siegerehrung findet nach Bekanntgabe der Ergebnisse<br />

am Stand des Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong>s in der<br />

Mercedesstraße statt.<br />

NEU:<br />

Für Mitglieder<br />

kostenlos - Trikot für<br />

Training und Lauf -<br />

unabhängig von der<br />

Anwaltswertung<br />

N o 1 / <strong>2009</strong> 7


RundSchreiben<br />

The U.S. Financial Crisis, Risk Mispricing,<br />

and Potential Litigation<br />

Philippe Z. Selendy, Quinn Emanuel Urquhart Oliver & Hedges LLP<br />

Gemeinsame Vortragsveranstaltung<br />

mit der Deutsch-Amerikanischen<br />

Juristenvereinigung am<br />

8. Dezember 2008<br />

The U.S. financial crisis has been<br />

blamed on factors including regulatory<br />

inaction, extreme leverage in<br />

the capital markets, rating agency<br />

incompetence, predatory lending,<br />

deteriorating housing markets, and<br />

perceived problems with mark-tomarket<br />

accounting in periods of<br />

market stress and illiquidity. For<br />

injured investors and risk-insurers,<br />

however, one cause of the credit<br />

crisis merits particular attention: the<br />

systematic mispricing of credit risk<br />

by sellers and arrangers of structured<br />

products transactions. Many credit<br />

sellers knowingly arbitraged rating<br />

agency methods and industry modeling<br />

techniques to offload risks<br />

– without full and fair disclosure – at<br />

below-market prices. These risk sellers<br />

sold transactions on the basis of<br />

risk/return profiles that were fundamentally<br />

different than the basis of<br />

the investors’ bargain.<br />

The deliveraging of the global capital<br />

markets started in the mortgage<br />

sector, which is the primary focus<br />

here. The issues are applicable to<br />

other sectors as well, including consumer<br />

debt, private equity debt, and<br />

commercial real estate debt. There<br />

are trillions of dollars in financiallyengineered<br />

securities referencing<br />

each of these markets.<br />

Financial institutions took exposure<br />

to exposure to mortgage debt<br />

through many products. In the<br />

structured credit space, this included<br />

positions in residential mortgage<br />

backed securities (“RMBS”) and<br />

derivatives based on RMBS including<br />

collateralized debt obligations<br />

(“CDOs”) and credit default swaps<br />

(“CDS”). What drove the market for<br />

U.S. RMBS and RMBS-derivatives<br />

was the promise of apparently highquality,<br />

highly-rated structured<br />

credit with higher yields than other<br />

comparably rated debt instruments.<br />

For example, “supersenior” CDO/CDS<br />

risk built on residential mortgage<br />

loans was marketed as safer and less<br />

volatile than AAA corporate debt, a<br />

claim backed up by comparisons of<br />

historical default and recovery rates.<br />

As one would expect in transparent<br />

and efficient markets, capital moved<br />

from other investment sectors into<br />

the RMBS sector that promised the<br />

better risk/return profile. But the<br />

markets here were neither efficient<br />

nor transparent as to risk-pricing,<br />

and the promise of these structured<br />

credit instruments failed disastrously.<br />

For institutions that took<br />

long positions on credit exposure,<br />

therefore, a fundamental question<br />

to ask is the cause of loss – and<br />

whether the seller made full disclosure<br />

of the risks transferred at the<br />

time of the transaction. To answer<br />

that question for any given transaction,<br />

the role of each of the intermediaries<br />

in the risk-transfer sequence<br />

should be examined.<br />

At the first level of securitization,<br />

RMBS are built from pools of mortgage<br />

loans. Borrower credit risk is<br />

initially assumed by loan originators<br />

but then transferred through the sale<br />

of loans to RMBS-issuing trusts or<br />

other securitization vehicles. These<br />

trusts or other vehicles typically issue<br />

tranched securities that repackage<br />

the risks of the underlying collateral<br />

pool to satisfy investor demands.<br />

Over time, RMBS arrangers preferred<br />

aggregating riskier loans with higher<br />

yields because of the greater cash<br />

flows available to repackage in<br />

securitizations.<br />

Philippe Z. Selendy, Attorney-at-Law,<br />

New York<br />

At the second level of securitization,<br />

arrangers structured credit products<br />

derived from RMBS. CDOs purchased<br />

interests in RMBS (and/or other collateral)<br />

and resecuritized the RMBS<br />

through the issuance of Notes with<br />

sequential rights to the RMBS collateral<br />

cash flows. The resecuritization<br />

allowed the creation of Notes with<br />

risk/return profiles that differ from<br />

the underlying RMBS collateral or<br />

reference credits. BBB-rated RMBS<br />

8<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>


RundSchreiben<br />

could support the creation of a<br />

series of CDO Notes including, predominantly,<br />

AAA-rated Notes.<br />

Each securitization and resecuritization<br />

allows for rounds of profittaking.<br />

Loan originators, RMBS and<br />

CDO arrangers, collateral managers,<br />

and rating agencies, all took part of<br />

the cash flows generated by the<br />

underlying home loans. Because the<br />

securitization process was so profitable<br />

for the sellers and structurers and<br />

raters of credit risk, CDO arrangers<br />

sometimes repeated the process and<br />

resecuritized CDO transactions (CDO<br />

squared and even CDO cubed).<br />

Now, at the end of an extraordinarily<br />

prolific period of growth in<br />

securitizations and resecuritizations,<br />

which in turn drove the origination<br />

of entirely new markets of mortgage<br />

loans, the market is awash in<br />

hundreds of billions of dollars of<br />

losses. What is the cause? The answer<br />

will depend upon the circumstances<br />

of each transaction.<br />

Problems of undisclosed mispricing<br />

must be assessed through a rigorous<br />

investigative framework. The investigation<br />

is both legal and quantitative,<br />

and should involve counsel together<br />

with industry and valuation experts.<br />

The fundamental test is whether<br />

losses may be wholly or partly attributable<br />

to fraud, breach of contract,<br />

or other seller misconduct, by contrast<br />

to general market declines.<br />

should be tested against origination<br />

and eligibility requirements. The<br />

transaction structure and counterparties<br />

should be assessed with an<br />

eye to potential conflicts of interest<br />

and structural incentives for misconduct<br />

(e.g., as to collateral selection<br />

and substitution rights). Representations<br />

as to collateral value and<br />

quality, and tranche subordination,<br />

should be measured against objective<br />

market data as of the transaction<br />

closing date. Complex problems<br />

of ratings lag and model arbitrage<br />

(e.g., faulty correlation assumptions)<br />

should be evaluated.<br />

If there is a solid basis for a claim, U.S.<br />

courts afford significant recourse for<br />

wronged investors. Potential claims<br />

include contract, breach of implied<br />

covenants of good faith and fair<br />

dealing, common law and securities<br />

fraud, negligence and negligent misrepresentation,<br />

violations of fiduciary<br />

duty, and other statutory claims.<br />

These claims may run against the<br />

seller, arranger, collateral manager,<br />

and, under certain circumstances,<br />

the rating agency itself.<br />

Risk-sellers at every stage of the<br />

chain had an economic incentive to<br />

price that risk below fair value. In<br />

the largely unregulated space of<br />

Klaus-Peter Hemmler, stellvertretender<br />

Vorsitzender des <strong>AnwaltVerein</strong>s<br />

Stuttgart (oben) und Dr. Stephan Wilske,<br />

Regionalvorstand Stuttgart der Deutsch-<br />

Amerikanischen Juristenvereinigung,<br />

begrüßen die Teilnehmer.<br />

complex, illiquid, and hard to<br />

model structured credits products,<br />

mispricing of risk looks systemic.<br />

Who must own responsibility for<br />

the losses? Investors must choose<br />

whether to let the courts decide.<br />

The inquiry should start with documents<br />

in the possession or control<br />

of the investor, including public<br />

documents or documents that may<br />

be demanded as of right. Representations,<br />

warranties, and disclaimers<br />

all should be identified. Collateral<br />

N o 1 / <strong>2009</strong> 9


RundSchreiben<br />

Neues Versammlungsrecht<br />

geht zu weit<br />

Anwaltsverband Baden-Württemberg bei Anhörung im Landtag<br />

„Wir begrüßen das gesetzgeberische<br />

Ziel, der Entwurf schießt aber über<br />

das Ziel hinaus“, kritisierte Dr. Peter<br />

Kothe, Präsident des Anwaltsverbandes<br />

Baden-Württemberg, bei der<br />

Anhörung im Landtag auf Einladung<br />

der Fraktionen der SPD und<br />

der Grünen am 12. Dezember 2008.<br />

Zahlreiche Bestimmungen seien zu<br />

unbestimmt oder zu weitgehend,<br />

begründete der Stuttgarter Rechtsanwalt<br />

seine Kritik.<br />

„Das polizeiliche Zutrittsrecht zu Versammlungen<br />

soll voraussetzungslos<br />

möglich sein. Das geht zu weit. Die<br />

faktische Präsenz der Polizei beeinträchtigt<br />

die Ausübung der Meinungsfreiheit“,<br />

konkretisierte Kothe.<br />

Eine unbefangene Atmosphäre zum<br />

Ausdruck und zur freien Bekundung<br />

von Meinungen könne so nicht entstehen.<br />

„Die im Entwurf eröffnete Möglichkeit<br />

der Polizei, Versammlungsteilnehmer<br />

anzuhalten und zur Anga-<br />

Dr. Peter Kothe, Präsident des<br />

Anwaltsverbandes Baden-Württemberg<br />

be ihrer Personalien aufzufordern,<br />

birgt die Gefahr, dass potentielle<br />

Versammlungsteilnehmer von einer<br />

Teilnahme abgehalten werden“,<br />

warnte der Präsident des Anwaltsverbandes.<br />

Diese Befragung kollidiere<br />

mit dem Grundrechtsschutz<br />

des Art. 8 I GG, der die anonyme<br />

Teilnahme an Versammlungen ermöglichen<br />

wolle und unter Schutz<br />

stelle. Darüber hinaus fehle jeglicher<br />

Hinweis auf gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte<br />

und die gesetzliche<br />

Verschwiegenheitspflicht<br />

von Berufsgeheimnisträgern wie<br />

Rechtsanwälten, so Kothe weiter.<br />

„Wenn eine Gefahr für die öffentliche<br />

Ordnung bereits eine Befragung<br />

rechtfertigen kann, bedeutet das,<br />

dass schon das Wegwerfen oder<br />

bloße Fallenlassen von Abfällen<br />

eine Befragung ermöglichen würde“,<br />

richtete der Stuttgarter Kollege<br />

seine Bedenken gegen den Entwurf<br />

des neuen Versammlungsrechtes.<br />

„Der Wegfall der aufschiebenden<br />

Wirkung von Widerspruch und Klage<br />

nötigt den Veranstalter entgegen<br />

der Intention des Gesetzgebers, sich<br />

dafür rechtfertigen zu müssen, dass er<br />

eine unter dem Schutz des Art. 8 GG<br />

stehende Versammlung durchführen<br />

will“, kritisierte Dr. Kothe abschließend.<br />

Eine solche gesetzlich angeordnete<br />

„Beweislastumkehr“ verkenne<br />

die Bedeutung des Grundrechts<br />

der Versammlungsfreiheit.<br />

Die ausführliche Stellungnahme des<br />

Anwaltsverbandes Baden-Württemberg<br />

zum Gesetzentwurf zur Regelung<br />

von Versammlungen in Baden-<br />

Württemberg finden Sie unter<br />

„Aktuelles“ auf unserer Internetseite<br />

www.anwaltverein-stuttgart.de<br />

SEMINARTIPP<br />

Reform des Versorgungsausgleichs<br />

Scheidung vor oder nach dem 1. September <strong>2009</strong>?<br />

1) Bei Anwendung der jetzt noch geltenden<br />

Barwertverordnung werden die<br />

entsprechenden Anrechte (Zusatzversorgung<br />

und Betriebsrenten) zu stark<br />

heruntergerechnet. Nach dem 1. September<br />

<strong>2009</strong> erfolgt eine Realteilung. Verfügt<br />

der Mandant über solche Rechte (oder<br />

wesentlich höhere solche Rechte als die<br />

Gegenseite), sollte die Scheidung noch<br />

vor dem 1. September <strong>2009</strong> anhängig<br />

gemacht werden, andernfalls (Gegenseite<br />

hat solche Anwartschaften) erst nach dem<br />

1. September <strong>2009</strong>.<br />

10<br />

2) Das Rentner-/Pensionisten-Privileg<br />

entfällt ab 1. September <strong>2009</strong>, es gibt nur<br />

noch ein – eingeschränktes – Unterhaltsprivileg.<br />

Sollte der Ausgleichsverpflichtete<br />

vor dem 1. September <strong>2009</strong> (nur dann) in<br />

Rente/Pension sein, muss die Scheidung<br />

vor dem 1. September <strong>2009</strong> eingereicht<br />

werden, um die volle Rente/Pension bis<br />

zur Verrentung der Gegenseite zu retten.<br />

Hinweise von Dr. Ulrich Deisenhofer, Direktor<br />

des Amtsgerichts Kaufbeuren a.D.<br />

Seminartipp:<br />

„Versorgungsausgleich: Aktuelle Rechtsprechung<br />

+ Reform des Versorgungsausgleichs“<br />

12. Oktober <strong>2009</strong>, 13:30 bis 19 Uhr<br />

Stuttgart, Haus der Architekten,<br />

Danneckerstraße 54<br />

160,00 € für Mitglieder<br />

320,00 € für Nichtmitglieder<br />

pro Person zzgl. USt.<br />

Anmeldung:<br />

Per Telefax unter 0711 / 2369374<br />

(Anmeldeformular auf Seite 31) oder online<br />

unter www.anwaltverein-stuttgart.de<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>


RundSchreiben<br />

Presse Spiegel<br />

3. Stuttgarter Anwaltstag<br />

Anwaltliches Schweigerecht<br />

nicht aushöhlen<br />

Beim diesjährigen 3. Stuttgarter Anwaltstag<br />

im Haus der Wirtschaft am<br />

16. März ging es um das brisante<br />

Thema „Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft<br />

– ein Berufsstand in Gefahr?“<br />

Ist die Unabhängigkeit der<br />

Anwaltschaft wirklich in Gefahr.<br />

Durch wirtschaftliche Not und Einschränkung<br />

der Rechte durch den<br />

Staat? Großer Lauschangriff, Überwachung<br />

des Postverkehrs und<br />

Online-Durchsuchung sind nur einige<br />

Beispiele für die Einschränkung<br />

der Rechte sowohl von Anwälten als<br />

auch von Mandanten. Diese Fragen<br />

waren der heiße Diskussionsstoff<br />

beim 3. Stuttgarter Anwaltstag.<br />

Vor einer Aushöhlung des anwaltlichen<br />

Schweigerechts hat der Justizminister<br />

des Landes Baden-Württemberg<br />

in seiner Rede gewarnt.<br />

Die Regelungen zum Abhören von<br />

Anwälten in den Sicherheitsgesetzen<br />

seien „nicht der Weisheit letzter<br />

Schluss“, sagte Prof. Dr. Ulrich Goll<br />

auf dem 3. Stuttgarter Anwaltstag<br />

vor mehr als 200 Anwältinnen und<br />

Anwälten. Der Schutz der Anwaltschaft<br />

vor Überwachung müsse verbessert<br />

werden: „Was nützen Schweigepflichten,<br />

wenn diese auf technischem<br />

Weg ausgehebelt werden<br />

können, ohne dass der Betroffene<br />

es überhaupt merkt“, sagte Goll.<br />

Sowohl das BKA-Gesetz als auch<br />

die aktuelle Fassung der Strafprozessordnung<br />

sehen ein absolutes<br />

Abhörverbot nur für Abgeordnete,<br />

Geistliche und Strafverteidiger,<br />

nicht aber für andere Anwälte vor.<br />

Der Stuttgarter Anwaltstag wird<br />

alle zwei Jahre <strong>vom</strong> Stuttgarter<br />

<strong>AnwaltVerein</strong> ausgerichtet und<br />

zieht Teilnehmer aus dem gesamten<br />

Bundesgebiet an.<br />

RA Ekkehard Kiesswetter<br />

begrüßt die Gäste<br />

„Das BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchung,<br />

Lauschangriff und Videoüberwachung<br />

innerhalb der Wohnung<br />

ist ein Beispiel dafür, wie der<br />

Staat zunehmend die Rechte der<br />

Anwälte und damit zugleich diejenigen<br />

der Mandanten einschränkt“,<br />

kritisierte Rechtsanwalt Prof. Dr.<br />

Wolfgang Ewer, Vizepräsident des<br />

Deutschen Anwaltvereins. Auch<br />

in Zeiten der Bedrohung durch den<br />

internationalen Terrorismus sei es<br />

wichtig, dass es einen Kernbereich<br />

privater Lebensgestaltung gebe,<br />

in den der Staat nicht eingreifen<br />

dürfe. „Dazu gehört auch das Vertrauensverhältnis<br />

zwischen Anwalt<br />

und Mandant“, sagte der Kieler<br />

Anwalt. Der Vorsitzende des Stuttgarter<br />

<strong>AnwaltVerein</strong>s Ekkehard<br />

Kiesswetter sagte, dass Anwälte<br />

zwar Organe der Rechtspflege seien,<br />

daraus aber der Staat vor allem<br />

Verpflichtungen und keine Rechte<br />

ableite.<br />

Die Löschung von Daten aus dem<br />

Abhören von Anwälten forderte<br />

Rechtsanwalt Dr. Peter Kothe, wenn<br />

sich im Nachhinein zeige, dass das<br />

Abhören nicht notwendig gewesen<br />

sei. Das Landespolizeigesetz sehe<br />

bei einer nachträglich festgestellten<br />

Scheingefahr keine sofortige<br />

Löschung vor. „Das Landesrecht<br />

bleibt hinter dem Bundesrecht<br />

zurück“, kritisierte Kothe.<br />

Auf der Tagung der Anwälte wurde<br />

mit einer Gedenkminute an die Opfer<br />

von Winnenden gedacht. Dass in<br />

der öffentlichen Debatte jetzt nicht<br />

gleich Patentrezepte gefordert würden,<br />

bezeichnete Goll als „wohltuend“.<br />

„Wir müssen alle wachsamer<br />

bei Jugendlichen sein“, sagte Goll.<br />

Redner und Organisatoren:<br />

V.l.n.r.: RA Dr. Peter Kothe, Präsident des Landesverbands Baden-<br />

Württemberg e.V., RAuN Klaus-Peter Hemmler, stellvertretender<br />

Vorsitzender des Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong>s, RA Prof. Dr. Wolfgang<br />

Ewer, Vizepräsident des Deutschen <strong>AnwaltVerein</strong>s, RA Ekkehard<br />

Kiesswetter, Vorsitzender des Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong>s, RA Oskar<br />

Riedmeyer, Vizepräsident des Deutschen <strong>AnwaltVerein</strong>s<br />

jm-justiz-magazin, 31. März <strong>2009</strong><br />

N o 1 / <strong>2009</strong> 11


RundSchreiben<br />

Presse Spiegel<br />

16. März <strong>2009</strong><br />

Stuttgarter Anwaltstag<br />

Anwaltliches Schweigerecht nicht aushöhlen<br />

Vor einer Aushöhlung des anwaltlichen<br />

Schweigerechts hat der Justizminister<br />

des Landes Baden-Württemberg gewarnt.<br />

Die Regelungen zum Abhören von Anwälten<br />

in den Sicherheitsgesetzen seien<br />

„nicht der Weisheit letzter Schluss“,<br />

sagte Prof. Dr. Ulrich Goll auf dem 3.<br />

Stuttgarter Anwaltstag vor mehr als 200<br />

Anwältinnen und Anwälten. Der Schutz<br />

der Anwaltschaft vor Überwachung müsse<br />

verbessert werden: „Was nützen<br />

Schweigepflichten, wenn diese auf technischem<br />

Weg ausgehebelt werden können,<br />

ohne dass der Betroffene es überhaupt<br />

merkt“, sagte Goll. Sowohl das<br />

BKA-Gesetz als auch die aktuelle Fassung<br />

der Strafprozessordnung sehen ein absolutes<br />

Abhörverbot nur für Abgeordnete,<br />

Geistliche und Strafverteidiger, nicht aber<br />

für andere Anwälte vor. Der Stuttgarter<br />

Anwaltstag wird alle zwei Jahre <strong>vom</strong><br />

Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong> ausgerichtet<br />

und zieht Teilnehmer aus dem gesamten<br />

Bundesgebiet an.<br />

„Das BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchung,<br />

Lauschangriff und Videoüberwachung<br />

innerhalb der Wohnung ist<br />

ein Beispiel dafür, wie der Staat zunehmend<br />

die Rechte der Anwälte und damit<br />

die Rechte der Mandanten einschränkt“,<br />

kritisierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang<br />

Ewer, Vizepräsident des Deutschen<br />

Anwaltvereins. Auch in Zeiten der Bedrohung<br />

durch den internationalen<br />

Terrorismus sei es wichtig, dass es einen<br />

Kernbereich privater Lebensgestaltung<br />

gebe, in den der Staat nicht eingreifen<br />

dürfe. „Dazu gehört auch das Vertrauensverhältnis<br />

zwischen Anwalt und Mandant“,<br />

sagte der Kieler Anwalt. Der Vorsitzende<br />

des Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong>s<br />

Ekkehard Kiesswetter sagte, dass<br />

Anwälte zwar Organe der Rechtspflege<br />

seien, daraus aber der Staat vor allem<br />

Verpflichtungen und keine Rechte ableite.<br />

Die Löschung von Daten aus dem Abhören<br />

von Anwälten forderte Rechtsanwalt Dr. Peter<br />

Kothe, wenn sich im Nachhinein zeige, dass<br />

das Abhören nicht notwendig gewesen sei.<br />

Das Landespolizeigesetz sehe bei einer nachträglich<br />

festgestellten Scheingefahr keine<br />

sofortige Löschung vor. „Das Landesrecht<br />

bleibt hinter dem Bundesrecht zurück“,<br />

kritisierte Kothe.<br />

Auf der Tagung der Anwälte wurde mit einer<br />

Gedenkminute an die Opfer von Winnenden<br />

gedacht. Dass in der öffentlichen Debatte<br />

jetzt nicht gleich Patentrezepte gefordert<br />

würden, bezeichnete Goll als „wohltuend“.<br />

„Wir müssen alle wachsamer bei Jugendlichen<br />

sein“, sagte Goll.<br />

Presseinformation des <strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart<br />

Stuttgarter Zeitung, 12. März <strong>2009</strong><br />

Stuttgarter Nachrichten, 14. März <strong>2009</strong><br />

12<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>


RundSchreiben<br />

News<br />

Nachrichten<br />

Nachrichten<br />

N A C H R I C H T E N<br />

Übersicht Prozessfinanzierer<br />

Selbst bei guten Erfolgsaussichten besteht<br />

für den Rechtsuchenden keine<br />

Garantie dafür, dass er seinen Prozess<br />

gewinnt. Dieses Prozesskostenrisiko<br />

führt häufig dazu, dass die gerichtliche<br />

Durchsetzung der Ansprüche<br />

gescheut wird. Prozessfinanzierer übernehmen<br />

die Finanzierung des gesamten<br />

Rechtsstreites. Voraussetzung ist<br />

eine hinreichende Erfolgsaussicht und<br />

die Bonität des Anspruchsgegners. Im<br />

Erfolgsfall sind sie am Prozesserlös<br />

beteiligt. Zwischen den einzelnen Anbietern<br />

bestehen beträchtliche Unterschiede,<br />

ab welchem Streitwert sie die<br />

Prozessfinanzierung übernehmen und<br />

was sie im Erfolgsfall bekommen. Ob<br />

in einem Rechtsstreit die Prozessfinanzierung<br />

zweckmäßig ist, sollten Rechtsuchende<br />

gemeinsam mit ihrem Anwalt<br />

erörtern. Der DAV hat eine Übersicht<br />

über die Prozessfinanzierer herausgegeben:<br />

siehe unten stehende Tabelle.<br />

DAV-Anwaltausbildung<br />

künftig mit LL.M.<br />

Die DAV-Anwaltausbildung wird zukünftig<br />

einen LL.M.-Studiengang „Anwaltsrecht<br />

und Anwaltspraxis“ anstelle<br />

des bisherigen theoretischen Kurses<br />

umfassen. Nach intensiven Vorbereitungen<br />

wurde der neue Studiengang<br />

der Fernuniversität in Hagen nun<br />

erfolgreich akkreditiert. Der Masterstudiengang<br />

ist ebenfalls als Fernstudium<br />

konzipiert, so dass die Teilnehmer<br />

ihn zeitlich und örtlich flexibel<br />

durcharbeiten können. Lediglich für<br />

vier Modulabschlussklausuren ist eine<br />

Anwesenheit in einem der Prüfungszentren<br />

der Fernuniversität erforderlich.<br />

Daneben tritt die Masterarbeit,<br />

die innerhalb von 12 Wochen ebenfalls<br />

von zu Hause aus angefertigt werden<br />

kann. Auf Grund seiner berufsbegleitenden<br />

Struktur bietet der Studiengang<br />

auch Kolleginnen und Kollegen<br />

die Möglichkeit, ihre Kenntnis im an-<br />

Übersicht Prozessfinanzierer<br />

Prozessfinanzierer zu finden unter Beschränkung<br />

auf bestimmte<br />

Rechtsgebiete?<br />

Streitwertabhängig?<br />

Höhe des Erlöses im<br />

Erfolgsfall<br />

Allianz<br />

ProzessFinanz GmbH<br />

Aurelio Prozessfinanzierung<br />

AG & Co. KG<br />

D.A.S. Prozessfinanzierung<br />

AG<br />

www.allianz-profi.com nein mind. 100.000 € 20 % von vorgerichtlichen<br />

Erträgen, 30 % von Beträgen<br />

bis 500.000 € und 20 % von<br />

Beträgen die darüber liegen<br />

www.aurelioprozessfinanzierung.com<br />

www.dasprozessfinanzierung.de<br />

nein mind. 500.000 € 30 % <strong>vom</strong> Prozesserlös<br />

nein mind. 50.000 € 30 % von Beträgen bis<br />

500.000 €, 20 % von<br />

Beträgen die darüber liegen<br />

Foris www.foris.de nein mind. 50.000 € Erfolgsbeteiligung ab 10 %,<br />

abhängig <strong>vom</strong> Einzelfall<br />

Juratec www.juratec.net keine Angaben nein 25 % <strong>vom</strong> Erlös<br />

Preußische Prozessfinanzierung<br />

GmbH<br />

www.preussischeprozessfinanzierung.com<br />

ProzessGarant AG www.prozessgarant.de zivilrechtliche<br />

Ansprüche<br />

Roland<br />

Prozessfinanz AG<br />

SLB Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

nein keine Angaben 20-30 % <strong>vom</strong> Erlös<br />

mind. 25.000 €<br />

www.roland-prozessfinanz.de nein mind. 50.000 €<br />

(im europ. Ausland<br />

mind. 250.000 €)<br />

Verhandlungsbasis, jedenfalls<br />

30-37 %; 30 % von Beträgen<br />

ab 100.000 €<br />

in der Regel 20-30 % <strong>vom</strong><br />

Erlös<br />

www.slb-prozessfinanz.de keine Angaben mind. 19.000 € 25 % von Beträgen bis<br />

500.000 €, 15 % von<br />

Beträgen die darüber liegen<br />

(bei vorgerichtlicher Einigung<br />

ermäßigt sich Erfolgsbeteiligung<br />

um 10 %)<br />

N o 1 / <strong>2009</strong> 13


RundSchreiben<br />

waltlichen Recht zu vertiefen und ihre<br />

bereits im Beruf erworbene Kompetenz<br />

durch einen LL.M.-Titel nach außen zu<br />

dokumentieren.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter<br />

www.dav-anwaltausbildung.de<br />

Kein Handel mit Gerechtigkeit<br />

– DAV lehnt Kronzeugenregelung<br />

ab<br />

Im Kampf gegen Terrorismus und organisierte<br />

Kriminalität sollen kooperationsbereite<br />

Täter zur Aufklärung und<br />

Verhinderung von Straftaten beitragen.<br />

Anreiz zur Mitarbeit soll eine neue<br />

Kronzeugenreglung bieten, die dem<br />

Täter eine Milderung und in bestimmten<br />

Fällen ein Absehen von Strafe ermöglichen<br />

soll. Der von der Bundesregierung<br />

vorgelegte Gesetzesentwurf wurde am<br />

25. März <strong>2009</strong> in einer Anhörung im<br />

Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag<br />

diskutiert und von der Mehrheit<br />

der Sachverständigen abgelehnt.<br />

Die eigentlichen „Gewinner“, so der<br />

Vorsitzende des DAV-Strafrechtsausschuss,<br />

Rechtsanwalt Dr. Stefan König,<br />

in seiner Stellungnahme, wären Mörder,<br />

„die über ihre Mordtaten hinaus in kriminelles<br />

Milieu verstrickt sind“. Der<br />

Rechtsstaat sei auf einen „fragwürdigen<br />

Handel“ mit Kriminellen nicht angewiesen.<br />

Das Gesetz bringe keinen rechtsstaatlichen<br />

Gewinn. Schon jetzt könne<br />

Aufklärungshilfe in Strafverfahren mit<br />

Strafzumessungsbestimmungen angemessen<br />

honoriert werden.<br />

Gelingt die Bändigung der<br />

Verständigung? – Anhörung<br />

im Rechtsausschuss<br />

Am 25. März <strong>2009</strong> diskutierten Experten<br />

auf der Basis von Gesetzesentwürfen<br />

der Großen Koalition und des Bundesrates<br />

über das für und wider einer Verständigung<br />

im Strafverfahren. Grundsätzlich<br />

sprachen sich die Experten für<br />

eine gesetzliche Regelung aus. Der DAV<br />

war durch den Vorsitzenden des Strafrechtsausschusses,<br />

Dr. Stefan König,<br />

vertreten. König forderte in seiner<br />

Stellungnahme zur Reduzierung von<br />

Erpressungsszenarien Regelungen zur<br />

offenen Kommunikation. Dem werde<br />

der Entwurf nur in Ansätzen gerecht.<br />

Völlig ungeklärt sei auch die Frage,<br />

welche Folgen sich beim Scheitern der<br />

Verständigung ergeben. Auf keinen Fall<br />

dürfe die Verständigung Auswirkungen<br />

auf den Amtsaufklärungsgrundsatz des<br />

§ 244 Abs. 2 StPO und das Rechtsmittelsystem<br />

haben.<br />

Steuerhinterziehung wirksam<br />

bekämpfen – aber wie?<br />

Zu dieser Frage hörte der Finanzausschuss<br />

am 25. März <strong>2009</strong> im Deutschen<br />

Bundestag zahlreiche Experten zu Anträgen<br />

der Koalitionsfraktionen Union<br />

und SPD, FDP, Linksfraktion und Bündnis<br />

90/Die Grünen an. Die Antworten waren<br />

vielfältig – ein Maßnahmenkatalog<br />

höchst umstritten. Der DAV war durch<br />

Dr. Rainer Spatscheck vertreten. In seiner<br />

Stellungnahme lehnte er eine weitere<br />

Verschärfung des Steuerstrafrechts<br />

ab. Er halte die von der Bundesregierung<br />

geplante Einführung zusätzlicher Meldepflichten<br />

für problematisch, wenn nicht<br />

für unvereinbar mit dem Grundgesetz.<br />

Die Bekämpfung von Steueroasen dürfe<br />

nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen<br />

und Bürger ausgetragen werden.<br />

Sind Ihre Kanzleidaten noch<br />

aktuell?<br />

Wenn Sie Ihre büro- oder berufsbezogenen<br />

Daten überprüfen oder aktualisieren<br />

möchten, können Sie dies bequem<br />

über die DAV-Onlineplattform ausführen<br />

und damit Ihre Erreichbarkeit<br />

gewährleisten. Die Daten sind wichtig<br />

für die Deutsche Anwaltauskunft, der<br />

Anwaltsuche des Deutschen Anwaltvereins,<br />

in der die Mitglieder der örtlichen<br />

Anwaltvereine automatisch verzeichnet<br />

sind (www.anwaltauskunft.de).<br />

Auch Fachanwältinnen und Fachanwälte<br />

sind aufgerufen, von der Möglichkeit<br />

Gebrauch zu machen, bis zu fünf Teilbereiche<br />

der anwaltlichen Tätigkeit anzugeben.<br />

Zur DAV-Onlineplattform gelangen<br />

Sie unter www.anwaltverein.de<br />

Pläne der großen Koalition zur<br />

Errichtung einer Visa-Einladerund<br />

Warndatei gescheitert<br />

Der Deutsche Anwaltverein begrüßt<br />

nachdrücklich, dass die Pläne der<br />

Großen Koalition zur Errichtung einer<br />

Visa-Einlader- und Warndatei am<br />

massiven Widerspruch von Kirchen,<br />

Verbänden und Organisationen gescheitert<br />

sind. Der DAV hat sich sowohl in<br />

seiner Stellungnahme als auch in einer<br />

Pressemitteilung gegen die Errichtung<br />

einer Visa-Einladerdatei ausgesprochen.<br />

Nach Auffassung des DAV ist die Datei<br />

verfassungswidrig, da sie das Grundrecht<br />

auf informationelle Selbstbestimmung<br />

verletzt.<br />

Neues zum Schuldverschreibungsgesetz<br />

Der Zivilrechtsausschuss hat mit seiner<br />

Stellungnahme 23/<strong>2009</strong> zum Regierungsentwurf<br />

eines Gesetzes zur Neuregelung<br />

der Rechtsverhältnisse bei<br />

Schuldverschreibung aus Gesamtemission<br />

zur verbesserten Durchsetzbarkeit<br />

von Ansprüchen von Anlegern<br />

aus Falschberatung Stellung genommen.<br />

Der Zivilrechtsausschuss hat das<br />

Verfahren rund um die Schaffung eines<br />

modernen Schuldverschreibungsgesetzes<br />

seit Jahren beobachtet und kommentiert.<br />

Er begrüßt, dass viele seiner<br />

Anregungen, die er zuletzt in seiner<br />

ausführlichen Stellungnahme 41/2008<br />

zum Referentenentwurf vorgebracht<br />

hatte, in den Regierungsentwurf aufgenommen<br />

worden sind. Der Ausschuss<br />

begrüßt den Entwurf insgesamt, hat<br />

allerdings zu einigen Vorschriften Änderungsvorschläge.<br />

Ziel ist es, durch ein<br />

modernes Schuldverschreibungsgesetz<br />

das deutsche Recht in diesem Bereich<br />

international wettbewerbsfähig zu<br />

machen.<br />

DAV-Forum Anwaltsnotariat<br />

fordert praxisnahe<br />

Zugangsprüfung<br />

Die knapp 200 Teilnehmer begrüßten<br />

die Neuregelung zum Zugang zum Anwaltsnotariat.<br />

Über das Lob freute sich<br />

14<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>


RundSchreiben<br />

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries<br />

ganz besonders. Einigkeit bestand darüber,<br />

dass die Anwaltsnotare eine entscheidende<br />

Rolle bei der Vorbereitung und<br />

Abnahme der notariellen Fachprüfung<br />

spielen müssten. Der Ausgestaltung der<br />

Durchführungsverordnung komme besondere<br />

Bedeutung zu. Auf Einladung<br />

des DAV diskutierten am 6. und 7. März<br />

<strong>2009</strong> Anwaltsnotare, Rechtsanwälte und<br />

Nur-Notare mit Vertretern aus Justiz<br />

und Wissenschaft über das Berufsbild<br />

des (Anwalts-)Notars in Gegenwart und<br />

Zukunft.<br />

Über 150.000 Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte<br />

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat<br />

veröffentlicht, dass zum 1. Januar <strong>2009</strong><br />

insgesamt 150.375 Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte zugelassen waren.<br />

Dies sind 3.464 Rechtsanwälte oder<br />

2,36 % mehr als im Jahr zuvor. Im Jahre<br />

1985 gab es rund 47.000, 1995 gut<br />

74.000. Im Jahre 2000 wurde mit<br />

104.000 erstmals die Hunderttausendermarke<br />

überschritten. Im Jahre 2005<br />

waren es dann schon über 132.000<br />

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

in der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Stanislaw Markelow und<br />

Anastassija Baburowa<br />

Am 19. Januar <strong>2009</strong> wurden in Moskau<br />

der Menschenrechtsanwalt Stanislaw<br />

Markelow und die Journalistin Anastassija<br />

Baburowa auf offener Straße<br />

erschossen.<br />

40 Tage später, am 27. Februar <strong>2009</strong>, versammelten<br />

sich Verwandte und Freunde<br />

der Ermordeten, um ihrer zu gedenken.<br />

Aus diesem Anlass hat der Deutsche<br />

Anwaltverein eine Traueranzeige zusammen<br />

mit den Organisationen: Aktion<br />

Sühnezeichen Friedensdienste e.V.,<br />

Amnesty International, Sektion der<br />

Bundesrepublik Deutschland e.V.,<br />

Deutsch-Russischer Austausch e.V.,<br />

Berlin, Europäischer Austausch gGmbH,<br />

MEMORIAL Deutschland e.V., Reporter<br />

ohne Grenzen e.V., Verein Berliner<br />

Journalisten – Landesverband des DJV<br />

geschaltet. Sie erschien am 27. Februar<br />

<strong>2009</strong> in der „Badischen Zeitung“ sowie<br />

am 28. Februar <strong>2009</strong> in der „Berliner<br />

Zeitung“, „taz“ und „Frankfurter Rundschau“.<br />

Die Traueranzeige wurde auch<br />

in russischer Sprache in den russischen<br />

Zeitungen „Novaya Gazeta“ und „Vedomosti“<br />

sowie online unter www.novayagazeta.ru/data/<strong>2009</strong>/021/03.html;<br />

www.hro.org/node/4695 und anderen<br />

Adressen veröffentlicht.<br />

Befristung des Widerspruchsrechts<br />

bei Betriebsübergang<br />

Der Arbeitsrechtsausschuss des DAV<br />

setzt sich mit seiner Stellungnahme<br />

20/<strong>2009</strong> zur Befristung des Widerspruchsrechts<br />

im Falle eines Betriebsübergangs<br />

dafür ein, die Frist für einen<br />

nachträglichen Widerspruch seitens der<br />

Arbeitnehmer angemessen zu begrenzen.<br />

Bereits in seiner Stellungnahme<br />

5/2007 zum Diskussionsentwurf eines<br />

Arbeitsvertragsgesetzes hatte der Arbeitsrechtsauschuss<br />

vorgeschlagen, für<br />

die (nachträgliche) Ausübung des Widerspruchsrechts<br />

eine gesetzliche Höchstfrist<br />

einzuführen. Gerechnet ab dem<br />

Zeitpunkt des Betriebsüberganges sollte<br />

diese Höchstfrist sechs Monate betragen.<br />

DAV-Stiftung contra Rechtsextremismus<br />

und Gewalt<br />

Nach den neuesten Statistiken ist die<br />

Zahl rechtsextremer Gewalttaten im<br />

Jahr 2008 drastisch gestiegen. Zur<br />

Sicherstellung des notwendigen Rechtsrates<br />

übernimmt die Stiftung seit ihrer<br />

Gründung im Jahr 2001 die Kosten der<br />

Rechtsberatung und -vertretung von<br />

bedürftigen Opfern politisch motivierter<br />

Gewalttaten schnell und unbürokratisch.<br />

Die Stiftung ist für ihr weiteres Wirken<br />

auf Spenden angewiesen. Hilfreich ist<br />

jeder, ob kleinerer oder größerer Betrag.<br />

Die Bankverbindung lautet:<br />

Dresdner Bank Bonn<br />

Konto-<strong>Nr</strong>.: 2 078 296 01<br />

BLZ: 370 800 40<br />

Die Stiftung kann auch durch Auflagen<br />

(Bewährungsauflage und § 153 a StPO)<br />

unterstützt werden. Sie ist in zahlreichen<br />

Listen der zu begünstigenden<br />

Institutionen der Oberlandesgerichte<br />

eingetragen.<br />

Gesetzliche Regelung der<br />

Patientenverfügung<br />

Zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung<br />

stehen zurzeit drei interfraktionelle<br />

Entwürfe der Abgeordneten<br />

zur Diskussion. Der Medizinrechtsausschuss<br />

des DAV behandelt diese in<br />

der Stellungnahme 18/<strong>2009</strong>. Er stellt<br />

dabei grundsätzlich die Wahrung des<br />

Selbstbestimmungsrechts des einwilligungsfähigen<br />

Patienten in den Vordergrund<br />

und lehnt alle Bestrebungen ab,<br />

die geeignet sind diese höchstrichterlich<br />

geschützte Patientenautonomie einzuschränken.<br />

Kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren<br />

für Verbraucher<br />

Wie sollen kollektive Rechtsschutzmaßnahmen<br />

für Verbraucher in Zukunft<br />

ausgestaltet werden? Der DAV begrüßt<br />

in seiner Stellungnahme 14/<strong>2009</strong> zum<br />

Grünbuch der Kommission, dass die<br />

EU hinsichtlich des Rechtsschutzes für<br />

Verbraucher in allen Mitgliedstaaten<br />

der EU einen angemessenen Standard<br />

anstrebt. Grundsätzlich sollten die<br />

Mitgliedstaaten allerdings nicht gezwungen<br />

werden, einheitliche Mechanismen<br />

des kollektiven Rechtsschutzes einzuführen.<br />

Der DAV bevorzugt vielmehr<br />

eine Kombination verschiedener<br />

Elemente der Kooperation zwischen<br />

Mitgliedstaaten und der Einführung<br />

flankierender Maßnahmen, um bestehende<br />

Rechtsschutzmaßnahmen effizienter<br />

zu machen. Wichtig sei, dass<br />

bei allen Optionen das Prinzip der<br />

Kostentragung durch die unterlegene<br />

Partei aufrecht erhalten bleibe. Der<br />

DAV lehnt die Einrichtung einer zusätzlichen<br />

Behörde ab, die den Händler dazu<br />

zwingen könnte, den Geschädigten zu<br />

entschädigen.<br />

Law Made in Germany<br />

Deutsches Recht bietet im internationalen<br />

Vergleich erhebliche Wettbewerbsvorteile:<br />

Es ist effizienter, kostengünstiger<br />

und transparenter als andere<br />

Rechtsordnungen. Ein breites Bündnis<br />

aller deutschen Juristen, zu dem auch<br />

der Deutsche Anwaltverein gehört,<br />

N o 1 / <strong>2009</strong> 15


RundSchreiben<br />

ist fest entschlossen, diese Vorteile des<br />

deutschen Rechts offensiv und selbstbewusst<br />

im In- und Ausland zu vertreten.<br />

Zu diesem Zweck haben Bundesnotarkammer<br />

(BNotK), Bundesrechtsanwaltskammer<br />

(BRAK), Deutscher Anwaltverein<br />

(DAV), Deutscher Notarverein<br />

(DNotV) und Deutscher Richterbund<br />

(DRB) gemeinsam die Broschüre „Law –<br />

Made in Germany“ erstellt, die Sie unter<br />

www.lawmadeingermany.de bestellen<br />

können.<br />

Neu: DAV-Service-Hotline<br />

zum Gebührenrecht<br />

Wer in Gebührenfragen nicht weiterkommt<br />

und einen ersten Rat oder eine<br />

Auskunft braucht, kann sich an die neue<br />

DAV-Service-Hotline wenden. Unter der<br />

gebührenfreien Telefonnummer 0800-<br />

1328328 erhalten Mitglieder der örtlichen<br />

<strong>AnwaltVerein</strong>e und des FORUMS<br />

Junge Anwaltschaft Orientierungshilfe<br />

im Dschungel des RVG. Die Hotline<br />

ist von Mo-Fr von 10-12 Uhr und von<br />

Mo-Do von 13-15 Uhr erreichbar. Um<br />

den Service in Anspruch nehmen zu<br />

können, sollte man seine Mitgliedsnummer<br />

parat haben. Die sechsstellige<br />

Mitgliedsnummer findet man auf<br />

dem Mitgliedsausweis oder auf dem<br />

Adressetikett des Anwaltsblatts oder<br />

der AdVoice.<br />

Stärkung der Rechte von<br />

Verletzten und Zeugen im<br />

Strafverfahren<br />

Der DAV hat durch den Strafrechtsausschuss<br />

zum Referentenentwurf des<br />

BMJ zum „Gesetz zur Stärkung der<br />

Rechte von Verletzten und Zeugen im<br />

Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)“<br />

Stellung genommen. Der DAV<br />

spricht sich grundsätzlich für eine professionelle<br />

Begleitung eines mutmaßlichen<br />

Opfers im Strafprozess aus, gibt<br />

aber zu bedenken, dass die Stärkung<br />

der Rechte auf einer (Opfer-)Seite eine<br />

Schwächung der Rechtsposition auf<br />

der anderen (Verteidigungs-)Seite mit<br />

sich bringen könnte. Zur Gewährleistung<br />

der Interessenkonkordanz regt<br />

der DAV die Einführung einer obligatorischen<br />

authentischen Aufzeichnung<br />

von Zeugenaussagen auf Bild-Ton-<br />

Träger im Ermittlungsverfahren an.<br />

Debatte zu § 160 a StPO<br />

im Bundestag<br />

Am 21. Januar <strong>2009</strong> hat auf Antrag der<br />

FDP-Bundestagsfraktion eine Debatte<br />

zu § 160 a StPO im Bundestag stattgefunden.<br />

Der DAV begrüßt den Gesetzentwurf<br />

der FDP-Bundestagsfraktion zum<br />

verbesserten Schutz von Berufsgeheimnisträgern<br />

vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen.<br />

Das Anliegen der FDP,<br />

einen einheitlichen Schutz aller Berufsgeheimnisträger<br />

zu erreichen, indem<br />

sowohl für Geistliche, Abgeordnete,<br />

Rechtsanwälte und Journalisten ein<br />

umfassendes Beweiserhebungs- und<br />

Beweisverwertungsgebot in § 160 a<br />

StPO verankert wird, entspricht einer<br />

Forderung des DAV, das durch § 160 a<br />

StPO eingeführte 2-Klassenrecht innerhalb<br />

der Gruppe der Berufsgeheimnisträger<br />

wieder aufzuheben. Nach Auffassung<br />

des DAV verkennt insbesondere<br />

die willkürliche Unterscheidung zwischen<br />

Strafverteidiger und nicht verteidigendem<br />

Rechtsanwalt die verfassungsrechtliche<br />

Stellung von Anwälten und<br />

wird dem Berufsbild des Rechtsanwalts<br />

in keiner Weise gerecht.<br />

Plakatmotiv „Superheld“<br />

Das neue Anzeigenmotiv der DAV-<br />

Werbekampagne, der „Superheld“, ist<br />

ab sofort auch als Plakat erhältlich.<br />

Es wirbt für die anwaltliche Beratung<br />

im Bereich der Vorsorge und erschien<br />

Anfang März <strong>2009</strong> als Anzeige in „Der<br />

Spiegel“ und „Stern“. Das Plakat kann<br />

beispielsweise in den Warteräumen von<br />

Kanzleien ausgehängt oder für die<br />

Bestückung von Schaufenstern genutzt<br />

werden. Alle DAV-Plakate sowie die<br />

Bestellmöglichkeit finden Sie unter<br />

www.anwaltverein.de/leistungen/<br />

werbung/werbekampagne/plakate<br />

EIÜ – EUROPA IM ÜBERBLICK<br />

Sammelklagen im Wettbewerbsrecht<br />

– Parlament<br />

In der Plenarsitzung am 26. März <strong>2009</strong><br />

hat das Europäische Parlament in<br />

einer Entschließung den Bericht des<br />

Europaabgeordneten Klaus-Heiner<br />

Lehne zu dem Weißbuch Schadenersatzklagen<br />

wegen Verletzung des<br />

EG-Wettbewerbsrechts ohne Änderungen<br />

angenommen. Damit stimmen<br />

die Parlamentarier für ein horizontales<br />

Instrument der gerichtlichen<br />

Rechtsdurchsetzung, sprechen sich aber<br />

gegen das amerikanische Sammelklagenmodell<br />

aus.<br />

Ablehnung der Vollstreckung<br />

eines EU-Haftbefehls – EuGH<br />

Mit Fragen der Vollstreckung eines<br />

Europäischen Haftbefehls befassen<br />

sich die Schlussanträge <strong>vom</strong> 24. März<br />

<strong>2009</strong> in der Rechtssache C-123/08.<br />

Die Auslegung des Art. 4 <strong>Nr</strong>. 6 des<br />

Rahmenbeschluss 2002/284/JI, der<br />

einen fakultativen Ablehnungsgrund<br />

vorsieht, ist Gegenstand der Vorlagefrage.<br />

Danach kann die Vollstreckungsbehörde<br />

die Vollstreckung eines Europäischen<br />

Haftbefehls ablehnen, wenn<br />

sich die gesuchte Person im Vollstreckungsmitgliedstaat<br />

aufhält, dessen<br />

Staatsangehöriger ist oder dort ihren<br />

Wohnsitz hat und dieser Staat sich<br />

verpflichtet, die Strafe nach seinem<br />

innerstaatlichen Recht zu vollstrecken.<br />

In dem Verfahren wurde gegen einen<br />

deutschen Staatsangehörigen ein EU-<br />

Haftbefehl zwecks Vollstreckung einer<br />

Gesamtfreiheitsstrafe in Deutschland<br />

erlassen. Der Verurteilte hielt sich<br />

bereits dauerhaft in den Niederlanden<br />

auf, war dort mit seiner Frau gemeldet<br />

und ging einer sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigung nach. Nach<br />

der Auffassung der vorgelegten Schlussanträge<br />

müssen objektive Kriterien, die<br />

die konkrete Situation der Person kennzeichnen,<br />

den Schluss zulassen, dass<br />

die Vollstreckung in dem Mitgliedstaat<br />

16<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>


RundSchreiben<br />

geeignet ist, die Resozialisierung zu fördern.<br />

Solche lägen im vorliegenden Fall<br />

vor. Zudem sei der Rahmenbeschluss<br />

dahingehend auszulegen, dass die<br />

Bestimmung des Ablehnungsgrundes<br />

nicht von weiteren verwaltungsrechtlichen<br />

Kriterien wie dem Besitz einer<br />

unbefristeten Aufenthaltgenehmigung<br />

abhängig gemacht werden dürfe.<br />

Eine solche Regelung könne eine<br />

Diskriminierung Angehöriger anderer<br />

Mitgliedstaaten darstellen.<br />

Patentgerichtssystem –<br />

Kommission<br />

Die Europäische Kommission will mit<br />

Richtlinien in die anstehenden Verhandlungen<br />

über die Schaffung eines<br />

einheitlichen europäischen Patentgerichtssystems<br />

gehen. Deshalb hat sie<br />

am 24. März <strong>2009</strong> eine Empfehlung an<br />

den Rat verabschiedet, um sich solche<br />

Verhandlungsrichtlinien genehmigen zu<br />

lassen. Das Patentgerichtssystem soll<br />

insbesondere die gerichtliche Durchsetzung<br />

von Patentrechten erleichtern,<br />

die Kosten senken und die Rechtssicherheit<br />

für kleine und mittlere<br />

Unternehmen verbessern. Die Institutionen<br />

der geplanten einheitlichen<br />

Patentgerichtsbarkeit wären sowohl<br />

für die bestehenden Europäischen<br />

Patente als auch für die zukünftigen<br />

Gemeinschaftspatente zuständig. Damit<br />

entspricht die Empfehlung der Kommission<br />

einer wesentlichen Forderung<br />

des DAV (s. Stellungnahme 07/06).<br />

Bereits seit 2006 wird die Idee eines<br />

einheitlichen Patentgerichtssystems erörtert.<br />

Dieses soll durch den Abschluss<br />

eines Übereinkommens nach Art. 300<br />

EGV geschaffen werden. Der derzeitige<br />

europaweite Patentrechtsschutz<br />

ist fragmentarisch. Gegenwärtig müssen<br />

Patente entweder getrennt in allen<br />

Nationalstaaten beantragt oder mit<br />

einem Europäischen Patent gesichert<br />

werden, wobei die Unternehmen dann<br />

u.U. trotzdem in allen Staaten, in denen<br />

das Europäische Patent gilt, gleichzeitig<br />

prozessieren müssen. Die Kommission<br />

regt zudem an, ein Rechtsgutachten des<br />

EuGH zur Vereinbarkeit des geplanten<br />

Übereinkommens nach dem EG-Vertrag<br />

einzuholen.<br />

Arbeitszeitrichtlinie –<br />

Parlament / Rat<br />

Im Gesetzgebungsverfahren zur umstrittenen<br />

Neufassung der geltenden<br />

Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) fand<br />

am 17. März <strong>2009</strong> das erste Treffen<br />

des Vermittlungsausschusses statt. Der<br />

Rat hatte die Entschließung des Parlaments<br />

zum novellierten Kommissionsvorschlag<br />

(KOM(2005)246) abgelehnt<br />

und am 9. März <strong>2009</strong> beschlossen, das<br />

Gesetzesvorhaben an den Vermittlungsausschuss<br />

zu verweisen. Die umstrittensten<br />

Fragen sind die Opt-Out-Regelung<br />

bei der Wochenarbeitszeit und<br />

die Frage der Bewertung der Bereitschaftszeiten<br />

als Arbeitszeit. Die Vereinbarung<br />

über den Verzicht („Opt-Out“)<br />

auf die Einhaltung der wöchentlichen<br />

Höchstarbeitszeit soll nach dem Willen<br />

des Parlaments ohne Ausnahmen gelten.<br />

Der Rat dagegen möchte abweichende<br />

Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer<br />

und Arbeitgeber bis zu einer maximalen<br />

Wochenarbeitszeit von 65 Stunden<br />

zulassen. Weiterhin will der Rat zwar<br />

„aktive“ Bereitschaftszeit als Arbeitszeit<br />

ansehen, aber die Bewertung der „inaktiven“<br />

Bereitschaftszeit den nationalen<br />

oder tarifvertraglichen Regelungen<br />

überlassen. Das Parlament dagegen<br />

hatte gefordert, Bereitschaftszeit immer<br />

vollumfänglich als Arbeitszeit anzuerkennen.<br />

Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses<br />

ist es, innerhalb von<br />

sechs Wochen nach dessen Einberufung<br />

einen Konsens zwischen den Vertretern<br />

des Rates und des Parlaments zu finden.<br />

Die dritte Lesung im Parlament ist<br />

voraussichtlich am 4. Mai <strong>2009</strong>.<br />

Europäische Privatgesellschaft<br />

– Parlament<br />

In der Plenarsitzung <strong>vom</strong> 10. März<br />

<strong>2009</strong> hat das Europäische Parlament<br />

eine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag<br />

KOM/2008/396 über<br />

das Statut der Europäischen Privatgesellschaft<br />

(SPE) angenommen. In<br />

großen Teilen entspricht der angenommene<br />

Text dem Bericht des Rechtsausschusses<br />

des Parlaments. Im Bereich<br />

der Mitbestimmung weicht die<br />

Stellungnahme jedoch ab. Das Parlament<br />

hat nunmehr ein komplexes<br />

Berechnungssystem für SPE vorgeschlagen,<br />

die Arbeitnehmer in verschiedenen<br />

Mitgliedstaaten beschäftigen,<br />

in denen unterschiedlich strenge<br />

Mitbestimmungsvorschriften gelten. So<br />

soll bspw. auf eine neu gegründete SPE<br />

mit weniger als 500 Arbeitnehmern, von<br />

denen 50 Prozent in einem Mitgliedstaat<br />

mit strengeren Mitbestimmungsregeln<br />

arbeiten, die Richtlinie 2001/86/EG<br />

über die Arbeitnehmerbeteiligung in<br />

der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)<br />

entsprechend anwendbar sein. Danach<br />

können sich Arbeitnehmervertreter und<br />

Geschäftsleitung auf ein Mitbestimmungsmodell<br />

verständigen. Gelingt das,<br />

gilt als Auffanglösung die strengste<br />

Regelung. Dadurch sollen eventuelle<br />

Umgehungsmöglichkeiten eingeschränkt<br />

und das bestehende Mitbestimmungsniveau<br />

gesichert werden. Die<br />

geplante Verordnung basiert auf Art. 308<br />

EG, der die Anhörung des Parlaments<br />

vorsieht. Die Verordnung bedarf nun<br />

des einstimmigen Votums des Rates<br />

„Wettbewerbsfähigkeit“, der sich mit<br />

der SPE voraussichtlich am 28./29. Mai<br />

<strong>2009</strong> befasst. Die Mitbestimmung wird<br />

wohl zu den strittigsten Punkten bei<br />

den Ratsverhandlungen zählen. Der<br />

DAV-Handelsrechtsausschuss hatte den<br />

Kommissionsvorschlag in seiner Stellungnahme<br />

17/09 unter Vorbehalt begrüßt.<br />

Zwangsversetzung in den<br />

Ruhestand gerechtfertigt –<br />

EuGH<br />

Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78<br />

zur Gleichbehandlung in Beschäftigung<br />

und Beruf (Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie)<br />

gestatte es den Mitgliedstaaten,<br />

Ausnahmen von dem<br />

Grundsatz des Verbots der Altersdiskriminierung<br />

im nationalen Recht<br />

vorzusehen, so der EuGH am 5. März<br />

<strong>2009</strong> in dem Vorlageverfahren<br />

C-388/07. Dabei müsse die nationale<br />

Regelung kein genaues Verzeichnis der<br />

Ungleichbehandlungen enthalten, die<br />

gerechtfertigt sein könnten. Es sei ausreichend,<br />

wenn nachgewiesen werde,<br />

dass die Ungleichbehandlung „objektiv<br />

und angemessen“ und durch ein recht-<br />

N o 1 / <strong>2009</strong> 17


RundSchreiben<br />

mäßiges Ziel gerechtfertigt sei. Dabei<br />

könnten sozialpolitische Ziele aus<br />

den Bereichen Beschäftigungspolitik,<br />

Arbeitsmarkt und berufliche Bildung<br />

als rechtmäßige Ziele im Sinne der<br />

Vorschrift angesehen werden. Der<br />

Gerichtshof betont, dass die Mitgliedstaaten<br />

bei der Wahl der Mittel zur<br />

Erreichung der Ziele ihrer Sozialpolitik<br />

über einen weiten Wertungsspielraum<br />

verfügten. Allerdings müsse der Mitgliedstaat<br />

neben der Rechtmäßigkeit<br />

des Ziels auch die Angemessenheit und<br />

Erforderlichkeit des Mittels nachweisen.<br />

Im Ausgangsrechtsstreit hatte der<br />

National Council on Ageing, eine englische<br />

gemeinnützige Einrichtung zur<br />

Förderung des Wohls älterer Personen,<br />

geklagt. Die Klage wendete sich im<br />

Wesentlichen gegen eine nationale Regelung,<br />

nach der Beschäftigte, die das<br />

65. Lebensjahr vollendet haben, wegen<br />

der Versetzung in den Ruhestand entlassen<br />

werden können.<br />

Austausch von Strafregisterdaten<br />

– Rat<br />

Der Rat der EU-Justizminister hat am<br />

27. Februar <strong>2009</strong> einen Rahmenbeschluss<br />

zum Austausch von Strafregisterdaten<br />

angenommen. Im Register erfasste Strafurteile<br />

sollen in Zukunft EU-weit nach<br />

einer einheitlichen Verfahrensweise ausgetauscht<br />

werden. Die grundlegenden<br />

Bestimmungen des Rahmenbeschlusses<br />

sehen zunächst vor, dass eine Datenübermittlung<br />

an den Mitgliedstaat, aus<br />

dem der Verurteilte stammt, zwingend<br />

und von Amts wegen erfolgt – und zwar<br />

zum einen nach jeder strafrechtlichen<br />

und registerrelevanten Verurteilung,<br />

zum anderen nach jeder Änderung oder<br />

Löschung in den jeweiligen Registern des<br />

Mitgliedstaats. Von den Mitgliedstaaten<br />

sollen die hierfür ansprechbaren und<br />

verantwortlichen Zentralbehörden eingerichtet<br />

werden. Datenabfragen durch<br />

Verfolgungsbehörden einzelner Mitgliedstaaten<br />

sollen auf der Grundlage<br />

dieses Systems schnell und einheitlich<br />

erfolgen können. Eine Abfrage kann<br />

bereits im Ermittlungsstadium gestellt<br />

werden. Gemeinsame Formulare und<br />

Regelungen zur Datenspeicherung sind<br />

ebenfalls vorgesehen. Die Verwendung<br />

der persönlichen Daten soll grundsätzlich<br />

auf die jeweiligen Strafverfahren<br />

beschränkt sein, wobei im Falle ernster<br />

plötzlicher Gefahr für die öffentliche<br />

Sicherheit Ausnahmen zugelassen werden.<br />

Ein erklärtes Ziel des Rahmenbeschlusses<br />

ist auch die effektivere<br />

Erfassung von aufgrund von Sexualdelikten<br />

an Kindern verurteilten Personen.<br />

Sonderwebsite zur Europawahl<br />

– Parlament<br />

Das Europäische Parlament stellt anlässlich<br />

der <strong>vom</strong> 4. bis zum 7. Juni <strong>2009</strong><br />

bevorstehenden Europawahl eine Informationswebsite<br />

in 23 Sprachen zur<br />

Verfügung. Europa wählt 736 Volksvertreter<br />

aus 27 Ländern. In Deutschland<br />

werden am 7. Juni <strong>2009</strong> 99 Abgeordnetensitze<br />

vergeben. Anliegen der<br />

Website ist es auch, der trotz gestiegener<br />

Bedeutung des Europäischen<br />

Parlaments seit 1979 stetig zurückgegangenen<br />

Beteiligung an den Europawahlen<br />

entgegenzuwirken.<br />

www.europarl.europa.eu<br />

Doppelsbesteuerung bei der<br />

Erbschaftssteuer – EuGH<br />

Auf eine Doppelbesteuerung bei der<br />

Erbschaftssteuer muss sich einstellen,<br />

wer ein auf mehrere EU-Staaten verteiltes<br />

Kapitalvermögen erbt. So entschied<br />

der EuGH in der Rechtssache<br />

C-67/08 am 12. Februar <strong>2009</strong> auf Vorlage<br />

des Bundesfinanzhofs. Damit wird<br />

die Klage einer deutschen Erbin abgewiesen,<br />

die ein Vermögen geerbt hatte,<br />

das zu großen Teilen auf spanischen<br />

Konten verwaltet wurde. Sie hatte bereits<br />

Erbschaftsteuer an den spanischen<br />

Fiskus gezahlt, welche das deutsche<br />

Finanzamt jedoch nicht auf die fällige<br />

Erbschaftssteuerschuld anrechnete, sondern<br />

die spanische Steuerschuld lediglich<br />

wie eine Nachlassverbindlichkeit von<br />

der Bemessungsgrundlage abzog. Eine<br />

Anrechnung gem. §§ 21 ErbStG, 121 BewG<br />

erfolgte nicht, da Kapitalforderungen<br />

gegen spanische Finanzinstitute nicht<br />

als „Auslandsvermögen“ i.S.d. Vorschriften<br />

gelten und die Erblasserin ihren<br />

Wohnsitz im Inland hatte. Die spanische<br />

Besteuerung knüpfte dagegen an den<br />

Sitz der Bank an. Der EuGH führte<br />

aus, dass als verbotene Beschränkung<br />

des freien Kapitalverkehrs nach Art.<br />

56 und Art. 58 EGV auch bestimmte<br />

Wertminderungen beim Erwerb von<br />

Todes wegen zählen können. Jedoch sei<br />

„beim gegenwärtigen Entwicklungsstand“<br />

des Gemeinschaftsrechts eine solche<br />

Doppelbesteuerung im vorliegenden Fall<br />

hinzunehmen. Die gewisse Autonomie<br />

der Mitgliedstaaten in diesem Bereich<br />

könne „für den Bürger je nach Einzelfall<br />

mehr oder weniger vorteilhaft sein“.<br />

Einlagensicherungsrichtlinie<br />

– Rat<br />

Mit einer neuen Richtlinie wird die<br />

Basisabsicherung für Einleger verbessert.<br />

Am 26. Februar <strong>2009</strong> hat der Rat<br />

einstimmig eine Richtlinie zur Änderung<br />

der Richtlinie 94/19/EG über<br />

Einlagesicherungssysteme im Hinblick<br />

auf die Deckungssumme und die Auszahlungsfrist<br />

angenommen. Maßgebliches<br />

Ziel ist es, angesichts der aktuellen<br />

Finanzkrise das Vertrauen in den<br />

Finanzsektor wiederherzustellen. Dies<br />

soll insbesondere durch die deutliche<br />

Erhöhung der gesicherten Deckungssumme<br />

sowie die drastische Verkürzung<br />

der Auszahlungsfristen erfolgen. Die<br />

derzeitige Mindestabsicherung von<br />

<strong>20.</strong>000 Euro wird zunächst auf 50.000<br />

Euro erhöht. Die Auszahlungsfrist von<br />

bisher mindestens drei Monaten wird<br />

auf insgesamt 25 Arbeitstage verkürzt,<br />

wobei diese nur in Ausnahmefällen mit<br />

behördlicher Genehmigung überschritten<br />

werden darf. Schon bis zum 30.<br />

Juni <strong>2009</strong> sollen die Änderungen in den<br />

Mitgliedstaaten umgesetzt sein. Die<br />

Richtlinie sieht weiterhin vor, dass bis<br />

Ende 2010 die Deckungssumme nochmals<br />

auf insgesamt 100.000 Euro erhöht<br />

wird. Nach der alten Regelung<br />

konnten die Mitgliedstaaten die obligatorische<br />

Deckung auf einen bestimmten<br />

Prozentsatz begrenzen. Diese Möglichkeit<br />

entfällt nun EU-weit. Die neue<br />

Richtlinie tritt drei Tage nach ihrer<br />

Veröffentlichung im Amtblatt in Kraft.<br />

18<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>


RundSchreiben<br />

Arbeitnehmeransprüche bei<br />

Betriebsübergang – EuGH<br />

Der EuGH hatte in seinem Urteil<br />

(C-466/07) <strong>vom</strong> 12. Februar <strong>2009</strong> aufgrund<br />

eines Vorlageersuchens des<br />

LArbG Düsseldorf die Frage zu beantworten,<br />

ob bei der Übertragung von<br />

Unternehmensteilen ein Betriebsübergang<br />

gemäß der Richtlinie 2001/23/<br />

EG nur vorliegt, wenn die organisatorische<br />

Selbständigkeit der übertragenen<br />

Einheit gewahrt wird. Die Richtlinie<br />

schreibt vor, dass ein Übergang vorliegt,<br />

wenn die Identität der Einheit erhalten<br />

bleibt. Im Ausgangsfall wurde das aufgenommene<br />

Unternehmen <strong>vom</strong> neuen<br />

Mutterkonzern neu strukturiert und<br />

einzelne Zweige ausgegliedert. Dieser<br />

Neustrukturierung fiel der Arbeitsplatz<br />

eines Abteilungsleiters zum Opfer, der<br />

nun auf eine Weiterbeschäftigung in<br />

seiner bisherigen Position klagte. Die<br />

Richtlinie und der entsprechende § 613<br />

a Abs. 1 S. 1 BGB sehen vor, dass bei<br />

einem Betriebsübergang bestehende<br />

Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber<br />

des Unternehmens übergehen. Der<br />

Beklagte aus dem Ausgangsverfahren<br />

machte geltend, die Ressourcen aus<br />

dem übernommenen Konzern in eine<br />

neue Struktur aufgegliedert und somit<br />

den erworbenen Zweigen eine neue<br />

Identität verliehen zu haben. Dieser<br />

Ansicht stimmte der EuGH nicht zu, da<br />

so bei einer Eingliederung der erworbenen<br />

Unternehmen in die eigene<br />

Unternehmensstruktur der Schutz der<br />

Arbeitnehmer durch die Richtlinie leicht<br />

umgangen werden könne. Es sei vielmehr<br />

darauf abzustellen, ob die „funktionelle<br />

Verknüpfung zwischen den<br />

übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten<br />

wird“.<br />

Brüssel I-Verordnung und<br />

Schiedsvereinbarungen – EuGH<br />

Am 10. Februar <strong>2009</strong> entschied der<br />

EuGH, dass der Erlass einer sog. anti-suit<br />

injunction mit der Brüssel I-Verordnung<br />

unvereinbar sei (C-185/07). Die anti-suit<br />

injunciton ist eine Anordnung, mit der<br />

ein Gericht eines Mitgliedstaates das<br />

Führen eines Verfahrens in einem anderen<br />

Mitgliedstaat mit der Begründung<br />

verbietet, es verstoße gegen eine<br />

Schiedsvereinbarung. Der EuGH stellte<br />

die Unvereinbarkeit fest, obwohl die<br />

Schiedsgerichtsbarkeit gem. Art. 1 Abs.<br />

2 lit. d aus dem Anwendungsbereich<br />

der Verordnung ausgenommen ist.<br />

Andernfalls, so der EuGH, könne die<br />

praktische Wirksamkeit der Verordnung<br />

beeinträchtigt werden, wenn ein Gericht<br />

an der Ausübung der ihm darin verliehenen<br />

Befugnisse durch eine solche<br />

Anordnung gehindert wäre. Der EuGH<br />

erinnerte daran, dass die Verordnung<br />

die Prüfung der Zuständigkeit eines<br />

Gerichts eines Mitgliedstaates durch ein<br />

Gericht eines anderen Mitgliedstaates<br />

nicht gestatte. Auch könne eine solche<br />

Anordnung das Vertrauen zwischen<br />

den Rechtssystemen erschüttern, auf<br />

denen die Verordnung gerade beruhe.<br />

In dem Ursprungsverfahren hatte eine<br />

Versicherung Schadensersatzklage gegen<br />

den Eigner eines defekten Schiffes<br />

vor dem Gericht des Unfallortes in<br />

Italien erhoben. Daraufhin beantragte<br />

dieser bei dem in einer Schiedsklausel<br />

vereinbarten Gericht in London den<br />

Erlass einer anti-suit injunction, um die<br />

Fortführung des Prozesses in Italien zu<br />

verhindern.<br />

Timesharing-Richtlinie in<br />

Kraft getreten - EU<br />

Die Timesharing-Richtlinie 2008/122/<br />

EG ist am 23. Februar <strong>2009</strong> in Kraft<br />

getreten und binnen zwei Jahren in<br />

den Mitgliedstaaten umzusetzen. Die<br />

mit großer Parlamentsmehrheit befürwortete<br />

Modernisierung der Richtlinie<br />

von 1994 soll den Verbraucherschutz<br />

dem weiterentwickelten Timesharing-<br />

Markt anpassen. Nunmehr erweitert<br />

sich der sachliche Anwendungsbereich<br />

auf Verträge ab einem Jahr – früher<br />

drei Jahre –, auf die Teilzeitnutzung<br />

beweglichen Eigentums, auf Tausch und<br />

Wiederverkauf sowie auf bestimmte<br />

Aspekte der Vermarktung. Umfangreiche<br />

vorvertragliche Informationspflichten<br />

für die gewerblichen Anbieter sieht die<br />

Richtlinie ebenso vor wie ein zweiwöchiges<br />

Widerrufsrecht der Verbraucher.<br />

Anzahlungen oder andere Vor- bzw.<br />

Sicherheitsleistungen sind frühestens<br />

nach Ablauf der Widerrufsfrist durch<br />

den Verbraucher zu leisten. Maßgeblich<br />

ist eine weitere Bestimmung der Richtlinie,<br />

dass bei Verträgen über langfristige<br />

Urlaubsprodukte die Zahlung nach<br />

einem jährlichen Ratenzahlungsplan<br />

mit Kündigungsrecht zu erfolgen hat.<br />

Anstelle einer Vorleistung des Gesamtbetrags<br />

soll so der Verbraucher bei<br />

derart komplexen und langfristigen Verträgen<br />

vor unseriösen und neuartigen<br />

Geschäftspraktiken besser geschützt<br />

werden. Mehrfachreservierungen bspw.<br />

von Hotelzimmern oder herkömmliche<br />

Treuesysteme fallen weiterhin nicht in<br />

den Anwendungsbereich der Richtlinie.<br />

Richtlinie gegen illegale<br />

Beschäftigung – Parlament<br />

Das Europäische Parlament will mit der<br />

Einrichtung deutlicher Mindeststandards<br />

gegen Arbeitgeber illegaler Einwanderer<br />

vorgehen. Das Europäische<br />

Parlament hat am 4. Februar <strong>2009</strong> den<br />

Bericht von Claudio Fava (PSE) zu dem<br />

entsprechenden Richtlinienvorschlag<br />

KOM/2007/249 angenommen. Künftig<br />

soll der Arbeitgeber vor Einstellung<br />

eines Arbeiters aus einem Drittstaat<br />

kontrollieren, ob sich dieser legal in<br />

der EU aufhält. Vorgesehen ist, dass<br />

Arbeitgeber von illegal Beschäftigten<br />

sämtliche Beihilfen zurückzahlen müssen,<br />

die sie im Jahr des Vergehens<br />

aus EU-Mitteln erhalten haben, und<br />

bis zu einer Dauer von fünf Jahren<br />

von solchen öffentlichen Zuwendungen<br />

und Vergabeverfahren ausgeschlossen<br />

werden. Vergütung, Steuern und<br />

Sozialversicherungsbeiträge sind<br />

nachzuzahlen. Die EU-Staaten sollen<br />

Straftatbestände für besonders<br />

schwerwiegende Fälle von vorsätzlicher<br />

illegaler Beschäftigung schaffen –<br />

namentlich bei wiederholter Begehung,<br />

großem Umfang und Beschäftigung<br />

Minderjähriger oder von Opfern von<br />

Menschenhandel. Auch besonders ausbeuterische<br />

Arbeitsverhältnisse werden<br />

strafrechtlich geahndet. Alle Glieder<br />

einer Kette von Subunternehmen sollen<br />

gesamtschuldnerisch haften. Sanktionen<br />

sind auch gegenüber Privatpersonen<br />

vorgesehen, die wissentlich Menschen<br />

ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis<br />

beschäftigen, etwa als Kindermädchen,<br />

Küchen- oder Putzhilfe.<br />

N o 1 / <strong>2009</strong> 19


RundSchreiben<br />

Neuordnung zu mündlichen<br />

Verhandlungen – EuGH<br />

Der EuGH hat neue Anordnungen zum<br />

Ablauf von mündlichen Verhandlungen<br />

erlassen. Durch eine genauere Regelung<br />

und höhere Gewichtung der mündlichen<br />

Verhandlung während eines<br />

Verfahrens vor dem EuGH soll eine größere<br />

Sachdienlichkeit bezweckt werden.<br />

So können die Verfahrensbeteiligten<br />

bereits im Rahmen der Ladung zu<br />

Stellungnahmen während der Verhandlung<br />

aufgefordert werden. Dadurch<br />

können Beteiligte Fragen des Gerichts<br />

umfassend beantworten und stärker<br />

auf Gesichtspunkte eingehen, die ihnen<br />

wichtig erscheinen. Beteiligte mit ähnlichen<br />

Standpunkten sollen zur gegenseitigen<br />

Abstimmung im Vorfeld der<br />

mündlichen Verhandlung aufgefordert<br />

werden, um eine Wiederholung der gleichen<br />

Standpunkte während der mündlichen<br />

Verhandlung zu vermeiden. Allen<br />

Beteiligten wird nun eine Redezeit von<br />

20 Minuten zugestanden. Nach der<br />

alten Regelung standen den Verfahrensbeteiligten<br />

insgesamt 30 Minuten<br />

Redezeit zur mündlichen Verfügung.<br />

Amtshilfeverfahren gegen<br />

Steuerbetrug – Kommission<br />

Die Kommission hat am 2. Februar <strong>2009</strong><br />

zwei Richtlinienvorschläge für schnellere<br />

und effizientere Amtshilfeverfahren<br />

zwischen den Steuerbehörden<br />

der Mitgliedsstaaten angenommen.<br />

Ziel der Vorschläge ist es insbesondere,<br />

dass sich die Mitgliedsstaaten künftig<br />

nicht mehr auf das Bankgeheimnis<br />

berufen können, um eine grenzüberschreitende<br />

Zusammenarbeit abzulehnen.<br />

Der Richtlinienvorschlag<br />

KOM/<strong>2009</strong>/29 zur Verbesserung der<br />

Verwaltungszusammenarbeit bei der<br />

Steuerfestsetzung enthält gemeinsame<br />

Verfahrensregeln und Informationspflichten.<br />

Der Richtlinienvorschlag<br />

sieht vor, künftig Vertreter von Steuerverwaltungen<br />

eines Mitgliedstaates<br />

mit denselben Prüfbefugnissen auch<br />

im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates<br />

in behördlichen Ermittlungen<br />

auszustatten. Der Richtlinienvorschlag<br />

KOM/<strong>2009</strong>/28 zur Verbesserung der<br />

Amtshilfe bei der Beitreibung von<br />

Steuern soll die Verfahren vereinfachen<br />

und rationalisieren. Im Rahmen<br />

der derzeit geltenden EU-Richtlinien<br />

kann ein Mitgliedstaat nicht zur Durchführung<br />

von Ermittlungen oder zur<br />

Übermittlung von Auskünften verpflichtet<br />

werden, soweit seine nationalen<br />

Rechtsvorschriften entgegenstehen.<br />

Unter Berufung auf das Bankgeheimnis<br />

hatten hiermit insbesondere Luxemburg,<br />

Österreich und auch teilweise Belgien<br />

Auskünfte verweigert. Die Kommission<br />

sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die<br />

bis dahin beschlossenen und umgesetzten<br />

Richtlinien ab dem 1. Januar 2010<br />

anwenden.<br />

Richtlinienkonforme Entscheidung<br />

– LArbG Düsseldorf<br />

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf<br />

hat am 2. Februar <strong>2009</strong> das Bundesurlaubsgesetz<br />

im Sinne der aktuellen<br />

Rechtsprechung des EuGH richtlinienkonform<br />

ausgelegt und zum Teil die<br />

Richtlinie 2003/88/EG unmittelbar angewendet.<br />

Zuvor hatte es den EuGH<br />

bezüglich der Auslegung der in der<br />

Richtlinie verankerten Urlaubsregelung<br />

in dem Vorabentscheidungsverfahren<br />

C-350/06 angerufen. Dem Begehren des<br />

Klägers hat das Landesarbeitsgericht<br />

nun im Wesentlichen stattgegeben. Für<br />

den gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub<br />

von jährlich vier Wochen<br />

gelte nunmehr zum einen, dass der<br />

Urlaub auch für Zeiten erworben werde,<br />

in denen der Arbeitnehmer ordnungsgemäß<br />

krankgeschrieben sei. Zum anderen<br />

verfalle der nicht in Anspruch genommene<br />

Erholungsurlaub nicht, sondern<br />

sei <strong>vom</strong> Arbeitgeber zu späterer<br />

Zeit nachzugewähren. Schließlich habe<br />

der Arbeitnehmer bei Beendigung des<br />

Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Abgeltung<br />

des noch offenen Urlaubs und<br />

zwar auch dann, wenn er während des<br />

gesamten Urlaubsjahres und darüber<br />

hinaus krankgeschrieben gewesen sei<br />

oder die Krankschreibung fortdauere.<br />

Das Landesarbeitsgericht stellte zudem<br />

fest, dass weder ein vertraglicher<br />

noch der tarifliche Mehrurlaub <strong>vom</strong><br />

Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst<br />

sei. Es hat die Richtlinie zum<br />

Teil unmittelbar angewendet, weil der<br />

Kläger im öffentlichen Dienst beschäftigt<br />

war (Az. 12 Sa 486/06).<br />

Anerkennung von<br />

Diplomen – EuGH<br />

In seinem Urteil <strong>vom</strong> 29. Januar <strong>2009</strong><br />

in der Rs. C 311/06 Consiglio Nazionale<br />

degli Ingegneri gegen Ministerio de la<br />

Giustizia, Marco Cavallera hat der<br />

Gerichtshof einer Umgehungsmöglichkeit<br />

von bestimmten in einem Mitgliedstaat<br />

vorgesehenen Mindestvoraussetzungen<br />

zur Ausübung eines<br />

reglementierten Berufs einen Riegel<br />

vorgeschoben. Die bloße Anerkennung<br />

eines italienischen Abschlusses in<br />

Spanien, der dort zur Berufsausübung<br />

genügt, berechtigt einen italienischen<br />

Studienabgänger nicht dazu, dann<br />

wiederum in Italien unter Berufung<br />

auf die Diplomanerkennungsrichtlinie<br />

89/48/EWG zu diesem Beruf zugelassen<br />

zu werden. In Italien ist nämlich<br />

zusätzlich zum Universitätsdiplom ein<br />

Staatsexamen erforderlich. Die Gleichsetzung<br />

des in Spanien homologierten<br />

italienischen Universitätsdiploms<br />

mit dem italienischen Staatsexamen,<br />

so der Gerichtshof, verstoße gegen<br />

den Grundsatz der Richtlinie, dass<br />

die Mitgliedstaaten die Möglichkeit<br />

behalten müssen, das Mindestniveau<br />

der Qualifikation bei reglementierten<br />

Berufen mit dem Ziel festzulegen,<br />

dadurch die Qualität der Dienstleistungen<br />

in ihrem Hoheitsgebiet zu sichern.<br />

Auch die Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

2005/36/EG, welche die Diplomanerkennungsrichtlinie<br />

im Jahr 2005 abgelöst<br />

hat, enthält in Erwägungsgrund 11<br />

einen vergleichbaren Grundsatz. Dem<br />

Urteil kann auch für den Anwaltsberuf<br />

Bedeutung zugemessen werden.<br />

Ende des „Führerscheintourismus“<br />

– Deutschland<br />

Deutschland hat mit der Fahrerlaubnisverordnung<br />

die sog. dritte Führerscheinrichtlinie<br />

2006/126/EG umgesetzt.<br />

Damit wird der bisher geltende<br />

Grundsatz, dass von anderen EU/EWR-<br />

Mitgliedstaaten ausgestellte Führerscheine<br />

ohne Ausnahmen anerkannt<br />

20<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>


RundSchreiben<br />

werden, geändert. Eine ab dem<br />

19. Januar <strong>2009</strong> ausgestellte ausländische<br />

EU/EWR Fahrerlaubnis wird gemäß<br />

Art. 11 Abs. 4 der dritten Führerscheinrichtlinie<br />

künftig in Deutschland<br />

nicht mehr anerkannt werden, wenn<br />

ihrem Inhaber zuvor in Deutschland<br />

die Fahrerlaubnis wegen schweren oder<br />

wiederholten Verkehrsverstößen, wie<br />

etwa Alkohol- oder Drogenmissbrauch,<br />

entzogen wurde. Nach der neuen Regelung<br />

werden die deutschen Fahrer für<br />

die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis<br />

nicht mehr einer Medizinisch-Psychologischen<br />

Untersuchung (MPU) im<br />

Ausland ausweichen können. Die Behörden<br />

dürfen Autofahrern auch einen<br />

EU-Führerschein entziehen, wenn darin<br />

ein ausländischer Scheinwohnsitz eingetragen<br />

ist. Gleichzeitig erkennt die<br />

Richtlinie faktisch alle ausländischen<br />

Führerscheine an, die bis zum Inkrafttreten<br />

der neuen Regelungen ausgestellt<br />

wurden.<br />

Sicherheitsmerkmale für<br />

Reisepässe – Parlament<br />

Das Parlament hat am 14. Januar <strong>2009</strong><br />

einem Kommissionsvorschlag zugestimmt,<br />

welcher die Bedingungen für<br />

Sicherheitsmerkmale in Reisepässen<br />

reformieren wird. Am 13. Dezember 2004<br />

beschloss der Rat mittels Verordnung<br />

(EG) <strong>Nr</strong>. 2252/2004 einheitliche Sicherheitsmerkmale<br />

für Reisepässe, die von<br />

den europäischen Mitgliedstaaten an<br />

ihre Bürger ausgegeben werden. Durch<br />

den im Parlament verabschiedeten<br />

Bericht zum Verordnungsentwurf sollen<br />

erstmals Ausnahmeregelungen bei<br />

der Fingerabdruckabnahme geschaffen<br />

werden. Diese sollen für Kinder ab zwölf<br />

Jahren und für Personen gelten, bei<br />

welchen aus physischen Gründen keine<br />

Abnahme von Fingerabdrücken möglich<br />

ist. In dem Kommissionsentwurf ist eine<br />

Altersgrenze von sechs Jahren vorgesehen.<br />

Eine weitere Neuerung wird sein,<br />

dass nun jedes Kind altersunabhängig<br />

einen eigenen Pass bekommen soll. Die<br />

Kommission verspricht sich hiervon<br />

einen Sicherheitsgewinn und verbesserte<br />

Ausgangsbedingungen im Kampf gegen<br />

den Kinderhandel. In Deutschland ist es<br />

bereits seit dem 1. November 2007 nicht<br />

mehr möglich, Kinder in den Reisepass<br />

eintragen zu lassen.<br />

Rom II in Kraft getreten – EU<br />

Die Verordnung (EG) <strong>Nr</strong>. 864/2007<br />

über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse<br />

anzuwendende Recht (Rom<br />

II) ist am 11. Januar <strong>2009</strong> in Kraft getreten.<br />

Mit Hilfe dieser Verordnung wird<br />

für außervertragliche Schuldverhältnisse<br />

im Zivil- und Handelsrecht bestimmt,<br />

welches nationale Recht im Falle einer<br />

Normenkollision Anwendung findet.<br />

Betroffen sind Schuldverhältnisse aus<br />

unerlaubter Handlung, ungerechtfertigter<br />

Bereicherung, GoA und cic. Folge der<br />

Verordnung ist keine Harmonisierung<br />

der nationalen Regelungen zu außervertraglichen<br />

Schuldverhältnissen, sondern<br />

nur die Harmonisierung der anzuwendenden<br />

Kollisionsnormen. Den<br />

Ausschlag für eine Verweisung an ein<br />

bestimmtes nationales Recht kann der<br />

Ort des Schadenseintritts geben oder<br />

der Ort, an dem die Beteiligten ihren<br />

gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eine<br />

weitere Möglichkeit ist eine Verweisung<br />

in das Recht des Staates, zu dem die<br />

Situation eine offensichtlich engere<br />

Verbindung als zu den vorgenannten<br />

Staaten aufweist. Es besteht allerdings<br />

für die Beteiligten die Möglichkeit<br />

der einvernehmlichen Wahl des auf<br />

ihr Schuldverhältnis anzuwendenden<br />

Rechts. Die Verordnung differenziert<br />

insoweit nach den verschiedenen o.g.<br />

Typen der Schuldverhältnisse. Eine Vielzahl<br />

von grundsätzlich betroffenen<br />

Schuldverhältnissen, z.B. Verhältnisse<br />

aus dem Ehe- und Familienrecht, Testamenten<br />

und Erbrecht, sind jedoch<br />

explizit <strong>vom</strong> Anwendungsbereich der<br />

Verordnung ausgeschlossen.<br />

Unterhaltsverordnung in Kraft<br />

getreten – Amtsblatt<br />

Die Unterhaltsverordnung <strong>Nr</strong>. 4/<strong>2009</strong>,<br />

die der erleichterten Durchsetzung von<br />

Unterhaltsansprüchen innerhalb der<br />

EU dienen soll, ist am 30. Januar <strong>2009</strong> in<br />

Kraft getreten. Die Verordnung nimmt<br />

Bezug auf die Haager Unterhaltskonvention<br />

und das Haager Protokoll über<br />

das auf Unterhaltspflichten anwendbare<br />

Recht. Die Verordnung ist auf sämtliche<br />

Unterhaltsforderungen anwendbar. Aufgrund<br />

der Verordnung wird die in einem<br />

Mitgliedstaat ergangene Entscheidung<br />

von anderen Mitgliedstaaten automatisch<br />

anerkannt. Im Verhältnis zwischen<br />

den EU-Mitgliedstaaten, die an<br />

das Haager Protokoll gebunden sein<br />

werden, gilt zudem, dass eine für vollstreckbar<br />

erklärte Entscheidung ohne<br />

eine zusätzliche Vollstreckbarerklärung<br />

in dem anderen Mitgliedstaat durchgesetzt<br />

werden kann. Um einen effektiven<br />

Zugang zum Recht zu gewährleisten,<br />

sieht die Verordnung neben<br />

Zuständigkeitsvorschriften auch Regelungen<br />

zur Prozesskostenhilfe vor.<br />

Schließlich ist die Einrichtung sog.<br />

Zentraler Behörden vorgesehen, um die<br />

grenzüberschreitende Durchsetzung von<br />

Unterhaltsforderungen zu erleichtern.<br />

In Deutschland wird das Bundesamt<br />

für Justiz in Bonn diese Aufgabe übernehmen.<br />

Die Verordnung wird nicht<br />

vor dem 18. Juli 2011 anwendbar sein<br />

– frühestens jedoch ab dem Tag der<br />

Anwendbarkeit des Haager Protokolls<br />

in der EG. Dieses muss noch durch die<br />

Mitgliedstaaten ratifiziert werden.<br />

Ausgleichszahlungen bei<br />

Flugannullierungen – EuHG<br />

Technische Mängel sind in der Regel<br />

keine „außergewöhnlichen Umstände“<br />

i.S.d. Verordnung über Ausgleichs- und<br />

Unterstützungsleistungen für Fluggäste,<br />

entschied der EuGH am 22. Dezember<br />

2008 in der Rechtssache C-549/07.<br />

Diese regelt eine Ausgleichspflicht für<br />

Fälle, in denen Passagiere nicht hinreichend<br />

früh über eine Annullierung<br />

informiert werden. Die Pflicht bestehe<br />

nur dann nicht, wenn das Luftfahrtunternehmen<br />

nachweise, dass die Annullierung<br />

auf außergewöhnliche Umstände<br />

zurückgehe, die auch beim<br />

Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen<br />

nicht hätten vermieden werden können.<br />

In dem Ausgangsverfahren verlangte<br />

die Klägerin von einem Unternehmen<br />

Zahlung wegen der Annullierung ihres<br />

Fluges aufgrund eines kurz zuvor bei<br />

einer Überprüfung entdeckten technischen<br />

Problems. Der EuGH legte den<br />

Begriff eng aus und entschied, dass<br />

N o 1 / <strong>2009</strong> 21


RundSchreiben<br />

technische Probleme dann keine außergewöhnlichen<br />

Umstände darstellen,<br />

wenn sie sich bei einer Wartung zeigen<br />

oder infolge einer mangelhaften Wartung<br />

auftreten. Anders sei es nur, wenn<br />

die Probleme auf tatsächlich unbeherrschbare<br />

Vorkommnisse zurückzuführen<br />

seien, die nicht Teil der normalen<br />

Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens<br />

sind – wie beispielsweise versteckte<br />

Fabrikationsfehler, Sabotageakte oder<br />

terroristische Handlungen. Im Übrigen<br />

reiche die Vornahme von Wartungsarbeiten<br />

nicht als Nachweis dafür aus,<br />

dass das Unternehmen alle ihm zumutbaren<br />

Maßnahmen ergriffen habe.<br />

Zum Bezug von EiÜ, den Informationen<br />

des Deutschen Anwaltvereins, Büro<br />

Brüssel, genügt eine kurze Nachricht<br />

an bruessel@eu.anwaltverein.de unter<br />

Angabe des örtlichen Anwaltvereins.<br />

EiÜ ist im Internet abzurufen unter<br />

www.anwaltverein.de > Leistungen ><br />

Europa im Überblick.<br />

TERMINE<br />

Termine Termine<br />

Termine<br />

Termine<br />

Podiumsdiskussion:<br />

Fragen der Schöffinnen und Schöffen<br />

Zusammen mit dem Verein der Richter und Staatsanwälte<br />

in Baden-Württemberg e. V. – Bezirksgruppe Stuttgart und<br />

dem Landesverband Baden-Württemberg der Deutschen<br />

Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen veranstaltet der<br />

<strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart e.V. zwei Podiumsdiskussionen zum<br />

Thema „Fragen der Schöffinnen und Schöffen“.<br />

Die Veranstaltungen, zu denen auch Strafrichter/innen<br />

sowie Staatsanwält/innen und Rechtsanwält/innen eingeladen<br />

sind, sollen vor allem dem gegenseitigen kritischen<br />

Meinungs- und Informationsaustausch – insbesondere mit<br />

den neu gewählten Schöffinnen und Schöffen – dienen.<br />

Außerdem sollen folgende Themen behandelt werden: Fragerecht,<br />

Befangenheit, Informationen zum Verfahren (Akteneinsicht,<br />

Fotokopie des Anklagesatzes), das Abstimmungsverfahren<br />

bei der Beratung sowie die Strafzumessung.<br />

Podiumsdiskussion für Schöffinnen und Schöffen<br />

der Amtsgerichte im LG-Bezirk Stuttgart:<br />

Mittwoch, 13. Mai <strong>2009</strong>, 17 Uhr<br />

Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145<br />

(Hof, Gebäude Cannstatter Straße, Saal 50)<br />

Podiumsdiskussion für Schöffinnen und Schöffen<br />

des LG Stuttgart:<br />

Donnerstag, 14. Mai <strong>2009</strong>, 17 Uhr<br />

OLG Stuttgart, Saal 18 (Eingang LG Stuttgart, Urbanstr. 20)<br />

Teilnehmer auf dem Podium:<br />

■ Vors. Richter am Landgericht Jürgen Hettich,<br />

Schöffenreferent, Landgericht Stuttgart,<br />

Jugendkammer<br />

■ Rechtsanwalt Dr. Olaf Hohmann, Strafverteidiger,<br />

<strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart<br />

■ Karin Räffle, Vorsitzende der baden-württembergischen<br />

Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen<br />

■ Staatsanwalt - GL - Matthias Schweitzer,<br />

Staatsanwaltschaft Stuttgart<br />

Wir bitten Sie höflichst darum, zu Veranstaltungsbeginn am<br />

Eingang einen Beitrag von 3 Euro zu entrichten.<br />

Teilnehmer auf dem Podium:<br />

■ Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender,<br />

Strafverteidiger, <strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart<br />

■ Richter am Amtsgericht Volker Peterke,<br />

Amtsgericht Stuttgart - Schöffengericht<br />

■ Karin Räffle, Vorsitzende der baden-württembergischen<br />

Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen<br />

■ Staatsanwalt - GL - Matthias Schweitzer,<br />

Staatsanwaltschaft Stuttgart<br />

Stammtisch<br />

Herzlich willkommen sind Mitglieder der<br />

ARGE Anwältinnen und Interessentinnen.<br />

Termine: 14. Mai <strong>2009</strong><br />

30. Juli <strong>2009</strong><br />

ab 19:30 Uhr im La Piazza,<br />

Charlottenstr. 11, 70182 Stuttgart<br />

22<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>


RundSchreiben<br />

ARGE Anwältinnen beim 60. Deutschen<br />

Anwaltstag<br />

♀ = ♂?<br />

Dieses Jahr hat der Deutsche Anwaltstag das Motto „60<br />

Jahre Grundgesetz – den Rechtsstaat gestalten“. Klar, dass<br />

die ARGE Anwältinnen dieses Motto zum Anlass nimmt, sich<br />

mit Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz zu beschäftigen. Dieser Artikel<br />

ist „aktuell wie eh und je“, was sich auch daran zeigt, dass<br />

die ungleiche Behandlung von Frauen – insbesondere auch<br />

bei der Entlohnung – ständig von den Medien aufgegriffen<br />

wird. Um sich intensiv mit diesem Thema zu befassen, finden<br />

zwei Vorträge zu diesem Thema statt. Des Weiteren wird auf<br />

einer Podiumsdiskussion das Thema „Gleichbehandlung im<br />

Anwaltsberuf und anderswo: Quoten – Entgeltgleichheit –<br />

AGG“ thematisiert. Diese Veranstaltung richtet sich an alle<br />

interessierten Anwältinnen, aber auch an alle interessierten<br />

Anwälte.<br />

Donnerstag, 21. Mai:<br />

15:00-18:00 ♀ = ♂? Anspruch und Wirklichkeit<br />

– Art. 3 Abs. 2 GG<br />

15:00-15:20 Art. 3 Abs. 2 GG – so aktuell wie eh und je<br />

Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Universität<br />

Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht, Kassel<br />

15:20-15:40 Unmittelbare aber auch versteckte<br />

Ungleichbehandlungen von Arbeitnehmerinnen<br />

im täglichen Arbeitsleben<br />

Martina Perreng, Referatsleiterin in der<br />

Abteilung Arbeits-, Sozial- und Mitbestimmungsrecht<br />

beim Bundesvorstand des<br />

DGB, Berlin<br />

15:40-16:00 Diskussion<br />

16:00-16:30 Zentrale Pause<br />

16:30-18:00 Anspruch und Wirklichkeit –<br />

Gleichbehandlung im Anwaltsberuf<br />

und anderswo<br />

Quoten – Entgeltgleichheit – AGG<br />

Podiumsdiskussion:<br />

Antje Neumann, Leitende Redakteurin,<br />

JUVE-Verlag, Köln<br />

Martina Perreng, Referatsleiterin in der<br />

Abteilung Arbeits-, Sozial- und Mitbestimmungsrecht<br />

beim Bundesvorstand des<br />

DGB, Berlin<br />

Rechtsanwalt Reinhard Schütte, Wiesbaden<br />

♀ = ♂?<br />

Rechtsanwältin Dr. Ulrike Schweibert,<br />

Frankfurt/M.<br />

Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Universität<br />

Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht, Kassel<br />

Moderation:<br />

Rechtsanwältin Silvia C. Groppler, Berlin<br />

Freitag, 22. Mai:<br />

08:30-10:00 Frühstücksempfang<br />

Dokument2 01.10.2002 9:44 Uhr Seite 1<br />

Moderation:<br />

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz, Berlin<br />

Weitere Informationen zur ARGE Anwältinnen finden<br />

Sie unter www.dav-anwaeltinnen.de<br />

Interessentinnen für die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft können<br />

sich gerne an Rechtsanwältin Klaudia Großmann wenden<br />

unter kg@grossmann-rae.de oder Tel. 0711/90051990.<br />

Stammtisch<br />

Wir treffen uns jeden ersten Montag im Monat ab 19:30<br />

Uhr im Grand Café Planie in Stuttgart zum Stammtisch.<br />

Junge Kolleginnen und Kollegen sowie Referendare und<br />

Assessoren sind uns jederzeit willkommen.<br />

Termine: 06. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />

04. Mai <strong>2009</strong><br />

08. Juni <strong>2009</strong><br />

06. Juli <strong>2009</strong><br />

Weitere Informationen zum Forum Junge Anwaltschaft<br />

finden Sie unter www.davforum.de<br />

Für Fragen steht Ihnen der Regionalbeauftragte für den<br />

Landgerichtsbezirk Stuttgart, Rechtsanwalt Tobias Strehle,<br />

unter stuttgart@davforum.de oder Tel. 07154/805900<br />

gerne zur Verfügung.<br />

N o 1 / <strong>2009</strong> 23


RundSchreiben<br />

DAV-Rednerwettstreit<br />

– Verleihung des Georg-Prasser-Preises<br />

60. Deutscher Anwaltstag<br />

21.-23. Mai <strong>2009</strong> in Braunschweig<br />

Auch beim 60. Deutschen Anwaltstag wird wieder der DAV-<br />

Rednerwettstreit durchgeführt. Anwaltliche Tätigkeit lebt<br />

nicht zuletzt <strong>vom</strong> Umgang mit der Sprache.<br />

Teilnehmen können alle Anwältinnen und Anwälte, die Mitglied<br />

eines örtlichen Anwaltvereins sind, Mitglied des<br />

FORUM Junge Anwaltschaft oder Teilnehmer der DAV-<br />

Anwaltausbildung. Studenten der Juristischen Fakultät<br />

können ebenfalls zum Wettstreit zugelassen werden. Zum<br />

Zeitpunkt des Vortrages am <strong>20.</strong> Mai <strong>2009</strong> in Braunschweig<br />

dürfen Sie nicht älter als 39 Jahre sein.<br />

In diesem Jahr kann man aus drei vorgegebenen Themen<br />

auswählen oder ein eigenes Thema selbst festlegen:<br />

■ Mauerfall und Grundgesetz – Hat der Beitritt der ehemaligen<br />

DDR zur Bundesrepublik und damit zum Grundgesetz<br />

die Erwartungen erfüllt?<br />

■ Deutsch oder multikulti – Soll die deutsche Sprache<br />

durch das Grundgesetz geschützt werden?<br />

Der 60. Deutsche Anwaltstag fällt mit dem 60. Jahrestag<br />

des Grundgesetzes am 23. Mai <strong>2009</strong> zusammen. Aus diesem<br />

Grund steht der diesjährige DAT unter dem Motto<br />

„60 Jahre Grundgesetz – den Rechtsstaat gestalten“.<br />

Passend zu dem Motto gibt es eine Schwerpunktveranstaltung,<br />

die sich mit den verschiedenen Aspekten der Geschichte des<br />

Grundgesetzes und unter Anderem mit dem spannungsgeladenen<br />

Thema des Verhältnisses von Gesetzgeber und<br />

Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Die DAV-Arbeitsgemeinschaften<br />

und DAV-Gesetzgebungsausschüsse bieten<br />

eine Vielzahl von Veranstaltungen an, die sich an dem<br />

DAT-Motto orientieren oder sich aber auch mit sonstigen<br />

aktuellen Themen aus den Bereichen Rechtspolitik und<br />

Anwaltschaft beschäftigen.<br />

Zahlreiche Veranstaltungen eignen sich als Nachweis für<br />

die DAV-Fortbildungsbescheinigung und sind grundsätzlich<br />

geeignet gemäß § 15 FAO.<br />

Alle Informationen zum 60. Deutschen Anwaltstag finden<br />

Sie unter www.anwaltstag.de<br />

■ Losentscheid statt Instanzenzug – die ultimative<br />

Prozessreform<br />

■<br />

Ein von den Teilnehmern selbst bestimmtes Thema<br />

Der erste Preisträger erhält 2.500 €, der zweite 1.000 €<br />

und der dritte 500 €. Zudem hat der erste Preisträger die<br />

Gelegenheit, seinen Vortrag in der Zentralveranstaltung des<br />

DAT vorzutragen.<br />

Die Jury besteht aus Rechtsanwalt Dr. Bernd Hirtz, RAin Dr.<br />

Lore Peschel-Gutzeit, RAuN Dr. Ulrich Scharf und Dr. Thilo<br />

von Trotha.<br />

Weitere Informationen und Anmeldung unter<br />

www.anwaltstag.de<br />

Neu gegründete ARGE Geistiges Eigentum<br />

& Medien auf dem DAT <strong>2009</strong><br />

Die im September 2008 neu gegründete Arbeitsgemeinschaft<br />

Geistiges Eigentum & Medien nimmt das Motto<br />

des 60. Deutschen Anwaltstages „60 Jahre Grundgesetz –<br />

den Rechtsstaat gestalten“ zum Anlass, am Freitag, den<br />

22. Mai <strong>2009</strong>, zwei Veranstaltungen anzubieten, die zum<br />

einen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und des<br />

gewerblichen Rechtsschutzes beleuchten:<br />

Im ersten Teil sprechen Prof. Dr. Walter Seitz, vormals<br />

Vorsitzender Richter am OLG München, Prof. Dr. Dieter<br />

Dörr, Universität Mainz und Direktor des Mainzer Medieninstituts,<br />

und Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz im<br />

Rahmen einer von Rechtsanwalt Dr. Jörg Soehring moderierten<br />

Podiumsdiskussion über „Die Presse in der Rechtsprechung<br />

des Bundesverfassungsgerichts“.<br />

Im zweiten Teil trägt Rolf Spannuth, Richter am Hanseatischen<br />

Oberlandesgericht a.D., Hamburg, zum Thema „Das<br />

Wettbewerbsrecht im Lichte der Rechtsprechung des<br />

Bundesverfassungsgerichts“ vor.<br />

Weitere Informationen zum DAT finden Sie unter<br />

www.anwaltstag.de<br />

24<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>


RundSchreiben<br />

40 Jahre Datenschutz – 60 Jahre<br />

Grundgesetz<br />

Unter diesem Motto veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft<br />

Informationstechnologie zusammen mit den Ausschüssen<br />

Gefahrenabwehrrecht und Informationsrecht am Freitag,<br />

den 22. Mai <strong>2009</strong>, eine ganztägige Veranstaltung auf<br />

dem DAT in Braunschweig. Neben den verfassungsrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen werden praktische Aspekte des<br />

Datenschutzes beleuchtet: Der gläserne Laptop, der gläserne<br />

Arbeitnehmer, der gläserne Verbraucher, der gläserne<br />

Internetnutzer sowie auch der gläserne Exhibitionist. In<br />

einzelnen Referaten werden die unterschiedlichen Aspekte<br />

des Datenschutzrechts beleuchtet und kritisch hinterfragt.<br />

Die Veranstaltung schließt mit einer Podiumsdiskussion und<br />

dem schon traditionellen DAVIT-Chill-Out.<br />

Das Programm zur Veranstaltung der ARGe Informationstechnologie<br />

finden Sie unter www.davit.de in der Rubrik<br />

„Veranstaltungen“. Das gesamte Programm zum DAT finden<br />

Sie unter www.anwaltstag.de<br />

60-jähriges Jubiläum des LFB<br />

Aus Anlass des 60-jährigen Jubiläums des Landesverbands<br />

der Freien Berufe findet am Mittwoch, den <strong>20.</strong> Mai <strong>2009</strong>,<br />

um 16 Uhr ein Festakt im Weißen Saal des Neuen Schlosses<br />

statt. Der Ministerpräsident des Landes, Günther Oettinger,<br />

wird zu aktuellen und freiberuflichen Themen Stellung<br />

nehmen. Ferner wird Prof. Dr. Paul Kirchhof zum Thema<br />

„Freiheit des Berufs und Freie Berufe“ referieren.<br />

LFB-Podiumsdiskussion<br />

Aus Anlass der Bundestagswahl am 27. September <strong>2009</strong><br />

veranstaltet der LFB am Mittwoch, den 22. Juli <strong>2009</strong>, um<br />

19 Uhr eine Podiumsdiskussion im Haus der Wirtschaft in<br />

Stuttgart.<br />

Anmeldung zu beiden Veranstaltungen in der Geschäftsstelle<br />

des LFB, Telefon: 0711/628693, Fax: 0711/61948703, E-Mail:<br />

info@freie-berufe-bw.de<br />

Stellen angebote<br />

STELLENANGEBOTE /<br />

BÜROGEMEINSCHAFTEN<br />

Büro<br />

gemeinschaften<br />

Wir sind eine etablierte zivil- und wirtschaftsrechtlich<br />

ausgerichtete Kanzlei in Sindelfingen<br />

mit 5 Berufsträgern und einer Assessorin. Für<br />

unser freiwerdendes Referat mit Schwerpunkt<br />

Verkehrsrecht suchen wir einen Nachfolger/<br />

eine Nachfolgerin in freier Mitarbeit. Auch für<br />

Berufsanfänger geeignet. Ihre absolut vertraulich<br />

behandelte Bewerbung richten Sie bitte an<br />

Frau RAin Dr. Jorzik jorzik@jpl-kanzlei.de oder<br />

Tel. 07031/953715 (direkt) www.jpl-kanzlei.de<br />

Bürogemeinschafter gesucht! Kanzlei in<br />

73614 Schorndorf, LG-Bezirk Stuttgart: Ich<br />

bin seit 1978 als Rechtsanwalt in Schorndorf<br />

tätig und suche einen neuen Partner/eine neue<br />

Partnerin. Wenn Sie Ihre eigene Kanzlei gründen<br />

möchten, dabei aber eine vorhandene, ausgereifte<br />

und erfahrene Büroorganisation, Hilfestellung,<br />

Zuarbeit und vor allem ständigen<br />

Austausch und fachliche Gespräche mit einem<br />

Seniorpartner suchen: dann könnte mein Angebot<br />

für Sie das richtige sein. Langjährig aufgebauter,<br />

solider und verzweigter Mandantenstamm vorhanden,<br />

wenige aus dem gewerblichen Bereich.<br />

Ich bearbeite alle Mandate aus den Bereichen<br />

Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Haftpflicht-<br />

und Deliktsrecht, privates Versicherungsrecht<br />

und Erbrecht. Alles Übrige − in den<br />

letzten Jahren waren es Neuzugänge vor allem<br />

aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht,<br />

Mietrecht, allgemeines Zivilrecht, Zwangsvollstreckungssachen<br />

− bearbeiten Sie eigenverantwortlich.<br />

Je nach Neigung ausbaufähig, Sie<br />

setzen da gern Ihre eigenen Schwerpunkte.<br />

Das eingespielte und qualifizierte Team schätzt<br />

konstruktive, direkte und vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit. Wir arbeiten mit 2 Teilzeitkräften<br />

und 2 Auszubildenden. Komplette<br />

Büroorganisation (Netzwerk, PC auch für Sie,<br />

Drucker, Fax, Telefonanlage), Anwaltsprogramm<br />

(ReNoStar), Internetzugang, Juristische Datenbank<br />

(LexisNexisRecht) usw. sind vorhanden.<br />

Sie beteiligen sich − nach Ablauf einer gemächlichen<br />

Übergangszeit: zur Hälfte − an den gemeinsamen<br />

Betriebskosten. Internetpräsenz:<br />

www.rechtsanwalt-harth.de<br />

Kontakt (auch garantiert vertraulich) bitte<br />

über eMail: post@rechtsanwalt-harth.de, oder<br />

Telefax 03212-4242784.<br />

Kanzleinachfolger gesucht: Wegen Berufsaufgabe<br />

in 4 Jahren suche ich (59 Jahre) einen<br />

geeigneten Nachfolger mit bald möglichem<br />

Einstieg als Bürogemeinschafter zum Zweck der<br />

Übernahme.<br />

Die Kanzlei ...<br />

besteht als Allgemeinkanzlei in zentraler<br />

ruhiger Lage am westlichen Stadtrand von<br />

Stuttgart mit besten Verkehrsanbindungen. Die<br />

Berufsausübung erfolgt bisher in Bürogemeinschaft<br />

mit einer Kollegin mit 15-jähriger<br />

Berufserfahrung mit den Tätigkeitsschwerpunkten<br />

Strafrecht, Steuerrecht und Mietrecht.<br />

Die eigenen Tätigkeitsschwerpunkte sind Bankrecht,<br />

Familienrecht und Arbeitsrecht. Das<br />

Sekretariat wird von einer erfahrenen Rechtsfachwirtin<br />

sehr selbstständig geführt.<br />

Der Nachfolger/die Nachfolgerin ...<br />

ist idealerweise 35 bis 40 Jahre alt mit entsprechender<br />

Berufserfahrung, zusätzlichem<br />

Tätigkeitsschwerpunkt und eigenem Mandantenstamm.<br />

Die Zusammenarbeit/die Übernahme ...<br />

ist von vornherein vertraglich geregelt. Sie<br />

erfolgt zunächst in Erweiterung der bestehenden<br />

Bürogemeinschaft bei klarer Mandantenzuweisung<br />

und günstigen Kosten bis zur<br />

Übernahme. Mit der Übernahme gehen die<br />

laufenden Mandate, der Mandantenstamm und<br />

die gesamte Einrichtung auf den Nachfolger/die<br />

Nachfolgerin über. Die Aufrechterhaltung der<br />

harmonischen Zusammenarbeit in der Kanzlei<br />

ist grundlegende Bedingung. Zuschriften erbeten<br />

unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 495/4.2008 an den AVS.<br />

Wir suchen zum 01.09.<strong>2009</strong> eine Auszubildende<br />

zum Beruf der Rechtsanwaltsfachan-<br />

N o 1 / <strong>2009</strong> • Redaktionsschluss für <strong>Rundschreiben</strong> N o 2 / <strong>2009</strong>: 19. Juni <strong>2009</strong> •<br />

25


RundSchreiben<br />

gestellten. Bewerbungen bitte an Rechtsanwälte<br />

Wennberg & Kollegen, Hanns-Klemm-Str. 5,<br />

71034 Böblingen (Tel. 07031/275050), Internet:<br />

www.ra-interaktiv.de<br />

Bürogemeinschaft in zentralster Lage von<br />

Stuttgart, technisch hochwertige Ausstattung<br />

der Kanzlei, optimale Anbindung an die öffentlichen<br />

Verkehrsmittel, helle und ansprechend<br />

repräsentative Kanzleiräume. Pauschal 750 Euro<br />

zzgl. Steuer. Zuschriften erbeten unter Chiffre<br />

<strong>Nr</strong>. 501/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />

Zur Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft<br />

suche ich eine/n Kollegen/in, der/die bevorzugt<br />

auf wirtschafts- und zivilrechtlichem<br />

Gebiet tätig ist. Sehr ansprechende Kanzleiräume<br />

(Empfang, Sekretariat, Besprechungszimmer,<br />

Bibliothek) mit kanzleieigenen Parkplätzen stehen<br />

im Gerichtsviertel zu besonders günstigen<br />

Konditionen zur Verfügung. Es besteht auch die<br />

Möglichkeit, Mandate abzugeben.<br />

Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit RAin<br />

Birgit Steinacker, Tel. 0177/5522606 oder<br />

bs@kanzlei-steinacker.de in Verbindung.<br />

Seit 40 Jahren bestehende und wirtschaftsrechtlich<br />

ausgerichtete Stuttgarter Kanzlei,<br />

zentral gelegen in der Stuttgarter City (direkt<br />

am Feuersee), Tiefgaragenstellplätze vorhanden,<br />

bietet Kollegin/Kollegen bzw. Steuerberater/<br />

in, Wirtschaftsprüfer/in in großzügigen Räumlichkeiten<br />

und verkehrsgünstiger Lage eine<br />

Bürogemeinschaft (Räumlichkeiten, Mitbenutzung<br />

Empfangsservice und Besprechungszimmer,<br />

genauer Leistungsumfang ist Verhandlungssache)<br />

an. Wir sind eine überwiegend im<br />

Bereich des Zivilrechts tätige Kanzlei bestehend<br />

aus 5 Rechtsanwälten und einem weiteren<br />

Rechtsanwalt/Mediator in Bürogemeinschaft<br />

(spezialisiert auf Familienrecht, US-Recht).<br />

Wir bieten eine kollegiale und angenehme<br />

Arbeitsatmosphäre in einer mittelständischen<br />

und alteingesessenen Stuttgarter Kanzlei. Bei<br />

Interesse bitten wir um Zuschrift unter Chiffre<br />

<strong>Nr</strong>. 502/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS und gleichzeitig<br />

um Mitteilung Ihrer Vorstellungen für die<br />

Zusammenarbeit.<br />

Ausbildungsplatz als Rechtsanwaltsfachangestellte(r)<br />

ab September <strong>2009</strong> zu vergeben.<br />

Vorheriges Praktikum möglich. Mittlere<br />

Reife mit sehr guten oder guten Noten in<br />

Deutsch und Mathematik sind zwingende<br />

Voraussetzung. Bewerbungen bitte an Rechtsanwälte<br />

Eschle & Kollegen, RA Thomas Eschle,<br />

Rennstr. 2, 70499 Stuttgart, Tel: 0711-2482446,<br />

Internet: www.rechtsanwalt-eschle.de<br />

Bürogemeinschafter/in gesucht: Wir sind<br />

eine dynamische und expandierende Anwaltssozietät<br />

im Herzen von Stuttgart und betreuen<br />

auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts insbesondere<br />

kleine und mittelständische Unternehmen<br />

als auch Privatpersonen in nahezu sämtlichen<br />

Rechtsgebieten. Für unser neu gegründetes<br />

Büro in Ludwigsburg suchen wir Verstärkung in<br />

Person einer/s Rechtsanwältin/Rechtsanwalts<br />

als Bürogemeinschafter/-in, eine spätere Partnerschaft<br />

ist möglich. Der Aufgabenbereich<br />

erstreckt sich zunächst auf die Bearbeitung<br />

der Fälle des allgemeinen und besonderen<br />

Zivilrechts, eine spätere Spezialisierung ist<br />

ausdrücklich erwünscht. Idealerweise haben<br />

Sie bereits Berufserfahrung als Rechtsanwalt/<br />

Rechtsanwältin gesammelt. Sie besitzen ein<br />

sicheres Auftreten und die Fähigkeit, Ihre Mandanten<br />

auch über den juristischen Bereich hinaus<br />

beraten zu können. Unser attraktives Büro<br />

liegt im Süden von Ludwigsburg in der Nähe<br />

des Landratsamtes, weitere Informationen finden<br />

Sie unter www.mbh-recht.de. Sofern wir Ihr<br />

Interesse geweckt haben, schicken Sie bitte Ihre<br />

Online-Bewerbung an: klein@mbh-recht.de,<br />

z. Hd. Fr. Klein.<br />

Rechtsanwaltsfachangestellte in Vollzeit gesucht.<br />

Sie sind verantwortungsbewusst, kreativ<br />

und flexibel. Angst vor Neuem wie ISO 9001<br />

(Zertifizierung) oder einem papierlosen Büro<br />

(DMS) kennen Sie nicht. Kenntnisse von der<br />

Software STP Winsolvenz P3 sind von Vorteil,<br />

jedoch nicht Voraussetzung. Neugierig? Fragen<br />

Sie an unter E-Mail: Ihr-Insobuero@web.de<br />

Bürogemeinschaft: Sie sind eine Kollegin/<br />

ein Kollege mit eigenen Mandanten und suchen<br />

ein modernes Büro in Stuttgart-Mitte, dann<br />

melden Sie sich bitte vertraulich unter Chiffre<br />

<strong>Nr</strong>. 503/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> beim AVS. Kostenbeteiligung<br />

(Sekretariat und Miete) monatlich ca. € 1.200,-.<br />

TG-Stellplatz zusätzlich anmietbar. Spätere<br />

Kanzleiübernahme möglich.<br />

Die Kanzlei Königstraße sucht ab sofort<br />

eine/n engagierte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n<br />

auf 400-EUR-Basis. Sie sollten sich<br />

gut mit dem Anwaltsprogramm RA-Micro auskennen<br />

und gute allgemeine PC-Kenntnisse<br />

besitzen. Sie schreiben Diktate, bearbeiten das<br />

Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren und<br />

erstellen Rechnungen nach RVG. Wenn Sie<br />

Freude an diesen Tätigkeiten haben, hierbei<br />

selbständig arbeiten und ein freundliches und<br />

selbstsicheres Auftreten besitzen, freuen wir<br />

uns über Ihre Bewerbung. Diese schicken Sie<br />

bitte an: Kanzlei Königstraße, Rechtsanwälte<br />

Köster und Kollegen, Rechtsanwalt Steffen<br />

Köster, Königstraße 64, 70173 Stuttgart; gerne<br />

auch per E-Mail an:<br />

s.koester@kanzlei-koenigstrasse.de<br />

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gesucht:<br />

Zur Verstärkung sucht unsere bislang vorwiegend<br />

zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei<br />

ab 1.8.<strong>2009</strong> (evtl. früher) einen dynamischen,<br />

engagierten, berufserfahrenen und sympathischen<br />

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin. Wir<br />

bieten einem Kollegen oder einer Kollegin die<br />

Möglichkeit zur selbständigen Berufsausübung<br />

in Bürogemeinschaft. Wünschenswert ist eine<br />

Spezialisierung/Fachanwaltschaft auf ein<br />

Rechtsgebiet, wobei hier die Bereiche Familienrecht,<br />

Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und<br />

Erbrecht bereits abgedeckt sind. Eigener<br />

Mandantenstamm erwünscht, aber nicht Voraussetzung,<br />

sodass auch Berufsanfänger<br />

ihre Chancen nutzen können. Unsere an der<br />

Hauptstraße in Vaihingen gelegenen modernen<br />

Räume sind mit allen Kommunikationsmöglichkeiten,<br />

Tiefgarage mit eigenen Parkmöglichkeiten<br />

und in nächster Nähe gelegenen<br />

U-Bahn, Stadtbahn, Autobahn-Anschluss und<br />

Busverbindungen bequem zu erreichen. Darüber<br />

hinaus bieten wir günstige Konditionen und<br />

Anbindung an das bestehende Sekretariat, EDV,<br />

Telefonanlage etc.<br />

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bitte schicken<br />

Sie Ihre (Kurz-)Bewerbung einschließlich<br />

Lebenslauf und Kopien Ihrer (Examens-)<br />

Zeugnisse an<br />

kontakt@rechtsanwaltskanzlei-stuttgart.de<br />

Ansprechpartner: Frau RAin Anja Schröter, Tel.:<br />

0711/7 94 60 75 oder Herr RA Alexander Fischer,<br />

Tel.: 0711/7 35 07 77.<br />

Sie suchen ein neues berufliches „Zuhause“?<br />

Wir bieten es Ihnen! Wir sind eine zivilrechtlich<br />

ausgerichtete, alteingesessene Kanzlei mit<br />

ansprechenden Räumlichkeiten. Wir bieten<br />

Ihnen eine Bürogemeinschaft mit angenehmer<br />

und kollegialer Arbeitsatmosphäre in großzügigen<br />

modernen Räumlichkeiten. Die Kanzlei<br />

liegt verkehrsgünstig und in zentralster Lage in<br />

der Stuttgarter Innenstadt. Wir verfügen über<br />

eine große Bibliothek, modernste technische<br />

Ausstattung und ein harmonisches Miteinander.<br />

Die Vertraulichkeit Ihrer Bewerbung ist für uns<br />

selbstverständlich. Zuschriften erbeten unter<br />

Chiffre <strong>Nr</strong>. 504/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />

Wir sind eine überwiegend im Bereich der<br />

Sanierung und Insolvenzverwaltung im Einzugsbereich<br />

Stuttgart tätige Kanzlei. Wir suchen einen<br />

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit betriebswirtschaftlichen<br />

Kenntnissen und unternehmerischem<br />

Denken. Wir erwarten Engagement<br />

und Spaß an Neuem. Zu ihren Aufgaben gehört<br />

die Mitarbeit in der Insolvenzverwaltung. Die<br />

Absolvierung des Fachanwaltskurses wird gefördert.<br />

Eine Partnerschaft zu einem späteren<br />

Zeitpunkt ist nicht ausgeschlossen. Zuschriften<br />

erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 505/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den<br />

AVS.<br />

Wir sind eine vorwiegend im Bereich des<br />

Zivilrechts tätige Rechtsanwaltskanzlei direkt<br />

in der Stuttgarter Stadtmitte mit derzeit 4<br />

Rechtsanwälten.<br />

Wir suchen<br />

ab sofort in Teilzeit (Mo-Fr von 14-18 Uhr) eine/n<br />

engagierte/n Rechtsanwaltsfachangestellte(n)<br />

26<br />

• Redaktionsschluss für <strong>Rundschreiben</strong> N o 2 / <strong>2009</strong>: 19. Juni <strong>2009</strong> •<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>


RundSchreiben<br />

mit mehrjähriger Berufserfahrung für unser<br />

Referat Miet-/Wohnungseigentumsrecht und<br />

Verkehrsrecht, die/der mit den organisatorischen<br />

Abläufen eines Anwaltsreferats bestens<br />

vertraut und in der Lage ist, alle dort anfallenden<br />

Aufgaben (Korrespondenz, Aktenmanagement,<br />

Terminkoordinierung u.a.) selbständig und<br />

eigenverantwortlich zu erledigen. Wir erwarten<br />

eine sorgfältige Arbeitsweise auf hohem<br />

Qualitätsniveau, die Beherrschung der deutschen<br />

Sprache in Wort und Schrift, gute<br />

Umgangsformen, Freude an der Arbeit sowie<br />

ein sicherer Umgang mit MS-Office. Kenntnisse<br />

im Programm ReNoStar sind von Vorteil.<br />

Wir bieten<br />

eine attraktive, abwechslungsreiche und stets<br />

interessante Tätigkeit, ein angenehmes Arbeitsumfeld<br />

mit modernen Kommunikationsmitteln<br />

sowie eine der Verantwortung der Position entsprechende<br />

Vergütung.<br />

Gerne können Sie sich unter<br />

www.anwalt-stuttgart.de vorab über uns informieren.<br />

Interessiert? Dann schicken Sie Ihre aussagekräftigen<br />

Bewerbungsunterlagen an Werwigk-<br />

Hertneck, Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft,<br />

Frau RAin Julia Mach, Alte Poststr. 4,<br />

70173 Stuttgart oder per E-Mail an<br />

julia.mach@anwalt-stuttgart.de<br />

Anwaltskanzlei in Filderstadt (15 Rechtsanwälte)<br />

sucht Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

in Vollzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt.<br />

Zuschriften erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 508/<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />

an den AVS.<br />

Anwalts- und Notarkanzlei in Stuttgarter<br />

Halbhöhenlage bietet einer Rechtsanwältin/<br />

einem Rechtsanwalt mit eigenem Mandantenstamm<br />

(gerne Fachanwalt) Bürogemeinschaft<br />

in großzügigen Räumen und verkehrsgünstiger<br />

Lage zu sehr guten Konditionen. Der<br />

Kanzleischwerpunkt liegt bislang im Wirtschafts-,<br />

Arbeits-, Erb- und Grundstücksrecht.<br />

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter Tel.<br />

0711 / 24 89 59 <strong>20.</strong><br />

RAe Birkhold & Kollegen – Königsbau<br />

Passagen/Stuttgart. Wir beraten seit Jahren<br />

erfolgreich bundesweit mittelständische Unternehmen<br />

u. a. in kollektiv- und individualrechtlichen<br />

sowie vertraglichen Angelegenheiten. Zur<br />

Erweiterung unseres Teams suchen wir eine/n<br />

Arbeitsrechtler/in mit Berufserfahrung und<br />

ausgeprägtem wirtschaftlichen Verständnis.<br />

Erfahrungen bei Tarifverhandlungen, Sozialplan-<br />

und Interessenausgleichsverhandlungen<br />

sowie Einigungsstellenverfahren sind von Vorteil,<br />

jedoch keine Voraussetzung. Aussagekräftige<br />

Bewerbungen senden Sie bitte an: RAe Birkhold<br />

& Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Rainer A.<br />

Birkhold, Friedrichstr. 45, 70174 Stuttgart,<br />

info@birkhold-rechtsanwälte.de<br />

Bürogemeinschaft in Stuttgart-Mitte:<br />

Wir sind eine überwiegend wirtschaftsrechtlich<br />

tätige Anwaltskanzlei, die zur Erweiterung ihrer<br />

Tätigkeit einem, ggfs. auch 2 qualifizierten<br />

Kollegen/-innen mit eigenem Mandantenstamm<br />

eine Zusammenarbeit zunächst in Bürogemeinschaft<br />

anbieten, die auch die Möglichkeit<br />

der zusätzlichen freien Mitarbeit bietet. Bei<br />

Bewährung der Zusammenarbeit wird auch eine<br />

spätere Sozietät angestrebt. Wir bieten repräsentative<br />

Räume in absolut verkehrsgünstiger<br />

Lage bei trotzdem günstiger Kostenstruktur. Die<br />

technische Infrastruktur unserer Kanzlei befindet<br />

sich auf dem neuesten Stand. Zuschriften erbitten<br />

wir unter Kapp & Geissler, Rechtsanwälte,<br />

zu Händen Herrn Rechtsanwalt Dr. Rolf Geissler,<br />

LL.M., Leuschnerstr. 7, 70174 Stuttgart, der<br />

Ihnen gerne auch telefonisch unter 0711/224980<br />

für Vorabfragen zur Verfügung steht.<br />

Etablierte und modernst ausgestattete<br />

Kanzlei mittlerer Größe im Stuttgarter Norden<br />

bietet BÜROGEMEINSCHAFT zu interessanten<br />

Konditionen. Sekretariat und bürointerne<br />

Infrastruktur können genutzt werden. Eine<br />

Ergänzung in den Rechtsgebieten Erb- und<br />

Strafrecht oder auch Gesellschaftsrecht oder<br />

privates Baurecht wäre angenehm. Bei Interesse<br />

steht Ihnen für Vorabauskünfte Herr RA Tilo<br />

Neuner-Jehle zur Verfügung. Tel. 0711/8203400,<br />

Mail T.Neuner-Jehle@Neuner-Jehle.de<br />

Für unser familienrechtliches Referat<br />

suchen wir nach dem Ausscheiden einer langjährig<br />

hier tätig gewesenen Kollegin eine entsprechende<br />

Ergänzung. Sie sollten entweder<br />

Fachanwalt/Fachanwältin im Familienrecht sein<br />

oder umgehend die Bereitschaft mitbringen,<br />

die Fachanwaltsausbildung zu absolvieren. Die<br />

Stelle eignet sich zunächst für eine Halbtagstätigkeit,<br />

kann aber nach entsprechender<br />

Akquisetätigkeit auch wieder ausgebaut werden.<br />

Entsprechende Berufserfahrung wird erwünscht.<br />

Zuschriften erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 511/<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />

an den AVS.<br />

Einladung zum Einstieg: Insolvenzverwalter<br />

sucht Partner<br />

Das bin ich: Rechtsanwalt, Bankkaufmann,<br />

Insolvenzverwalter, 60 Jahre, bestellt von den<br />

Amtsgerichten im Einzugsbereich Stuttgart.<br />

Das ist meine Kanzlei: Rechtskundige, dienstleistungsorientierte<br />

und engagierte Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter, exzellent funktionierendes<br />

Back-Office, freundliche und repräsentative<br />

Kanzleiräume. Moderne Infrastruktur<br />

mit Informations- und Kommunikationstechnik<br />

ist für uns selbstverständlich.<br />

Das suche ich: Vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />

mit gestandener Insolvenzverwalterin oder<br />

gestandenem Insolvenzverwalter in Bürogemeinschaft.<br />

Die spätere Übernahme meiner<br />

Kanzlei ist möglich. Ich kann mir auch die<br />

Partnerschaft mit einer Rechtsanwältin oder<br />

einem Rechtsanwalt vorstellen, die einen eigenen<br />

Mandantenstamm mitbringen und auf<br />

der Suche nach einer neuen interessanten<br />

Herausforderung in die spannende Tätigkeit<br />

rund um Insolvenzverfahren einsteigen möchten.<br />

Zuschriften erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>.<br />

512/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft: Wir<br />

sind vorwiegend in den Bereichen Handelsund<br />

Gesellschaftsrecht, M & A, IT- und<br />

IP-Recht und Arbeitsrecht an vier inländischen<br />

und drei ausländischen Standorten tätig. Für<br />

unseren verkehrsgünstig gelegenen Stuttgarter<br />

Standort suchen wir Rechtsanwältinnen und<br />

Rechtsanwälte mit vorzugsweise wirtschaftsrechtlicher<br />

Erfahrung. Idealerweise verfügen<br />

Sie über zwei bis fünf Jahre Berufserfahrung<br />

und haben Interesse an einem größeren Verbund<br />

von Anwälten, die es gewohnt sind, im Team<br />

mit spezialisierten Berufskollegen überörtlich<br />

und multidisziplinär zusammenzuarbeiten.<br />

Gerne sind uns Kollegen aus dem Umfeld<br />

von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw.<br />

Steuerberatungsgesellschaften willkommen.<br />

Bitte sprechen Sie auch mit uns, wenn Sie über<br />

Kenntnisse in weiteren wirtschaftsrechtlichen<br />

Spezialgebieten verfügen. Verhandlungssicheres<br />

Englisch sowie den geübten Umgang mit modernen<br />

Kommunikationsmitteln setzen wir voraus.<br />

Nähere Information über uns erhalten Sie<br />

unter www.heussen-law.de. Bitte senden Sie<br />

Ihre Bewerbung an folgende Adresse: Heussen<br />

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, z. Hd. Frau<br />

Rechtsanwältin Ute Bilger-Jung, Friedrichstr.<br />

14, 70174 Stuttgart, gerne auch per E-Mail an<br />

ute.bilger@heussen-law.de<br />

Wirtschaftsrechtlich tätiger Rechtsanwalt,<br />

46, sucht sympathischen Kollegen oder entsprechende<br />

Kollegin mit anwaltlicher Erfahrung<br />

und eigenem Mandantenstamm für symbiotische<br />

und gleichberechtigte Bürogemeinschaft<br />

mit dem mittelfristigen Ziel zur engeren partnerschaftlichen<br />

Zusammenarbeit und Fachgebietsaufteilung.<br />

Schöne, großzügige Büroräume<br />

in Stuttgarter Halbhöhenlage einschließlich<br />

funktionierendem Anwaltssekretariat.<br />

Anfragen, auch ganz unverbindliche, bitte unter<br />

Chiffre <strong>Nr</strong>. 514/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />

Wir sind eine etablierte, straf- wie auch<br />

zivilrechtlich ausgerichtete mittelständische<br />

Anwaltskanzlei mit derzeit 8 Berufsträgern.<br />

Unser moderner Kanzleisitz an der Hauptstraße<br />

von Stuttgart-Sillenbuch bietet optimale<br />

Verkehrsanbindung, eine eigene Tiefgarage befindet<br />

sich im Haus. Um ein durch steigende<br />

Nachfrage an Beratungsleistungen sich ergebendes<br />

stetiges Wachstum aus eigener Kraft<br />

weiter voranzutreiben, suchen wir ab sofort zwei<br />

engagierte Rechtsanwälte (w/m), die uns durch<br />

ihre fachlichen und menschlichen Fähigkeiten<br />

optimal ergänzen. Inhaltlich gilt es zunächst<br />

N o 1 / <strong>2009</strong> • Redaktionsschluss für <strong>Rundschreiben</strong> N o 2 / <strong>2009</strong>: 19. Juni <strong>2009</strong> •<br />

27


RundSchreiben<br />

unser absehbar frei werdendes Familien- und<br />

Erbrechtsreferat neu zu besetzten. Hier wäre<br />

es vorteilhaft, wenn Sie Fachanwalt/Fachanwältin<br />

für Familienrecht sind. Zudem würden<br />

wir uns über eine Verstärkung durch einen<br />

erfahrenen Kollegen (m/w), gerne mit Fachanwaltschaft,<br />

für die überdies vakanten Bereiche<br />

Arbeitsrecht, Mietrecht und WEG freuen.<br />

Eigener Mandantenstamm ist jeweilig erwünscht,<br />

aber nicht zwingend, sodass auch<br />

Berufseinsteiger mit erster Berufserfahrung auf<br />

diesen Gebieten ihre Chancen nutzen können. Die<br />

Bereitschaft zum Erwerb eines entsprechenden<br />

Fachanwaltstitels setzten wir aber voraus. Ihre<br />

absolut vertraulich behandelte Bewerbung richten<br />

Sie bitte an Herrn RA und FA BauR Frank<br />

Stege, ra.stege@stcoll.de oder rufen Sie an<br />

Tel.: 0711 / 45 999 743 (Direktdurchwahl).<br />

Wir bieten einer Rechtsanwältin oder einem<br />

Rechtsanwalt eine Bürogemeinschaft zu<br />

günstigen Konditionen mit Sozietätsaussicht.<br />

Persönliches Engagement und fachliche Qualifikation<br />

mit dem Ziel einer Fachanwaltschaft<br />

sind wesentlich. Wir bieten vor allem eine<br />

Mitarbeit im Referat Wohnungseigentums- und<br />

Mietrecht an. Sie sollten über Berufserfahrung<br />

und einen eigenen Mandantenstamm verfügen.<br />

Unsere Kanzlei (gegründet 1959) liegt wenige<br />

Meter <strong>vom</strong> OLG und LG entfernt und ist modern<br />

ausgestattet. Kanzlei Dr. Stimpfig, Eppinger<br />

& Scherrenbacher, Gaisburgstraße 21, 70182<br />

Stuttgart, www.raeses.de<br />

Wir suchen flexible und dynamische<br />

Persönlichkeiten, die Verantwortung übernehmen,<br />

ihre Ziele klar verfolgen und bereit sind<br />

neue Herausforderungen anzunehmen und zu<br />

bewältigen. Zusammen mit Ihnen wollen wir den<br />

weiteren Erfolg unserer Kanzlei nachhaltig ausbauen.<br />

Sie erwartet ein auf höchstem Niveau<br />

arbeitendes Team von Rechtsanwälten, die an<br />

ihren Aufgaben wachsen und die Interessen ihrer<br />

Mandanten zielstrebig verfolgen. Wir suchen<br />

Rechtsanwälte (Erb-, Familien- und/oder<br />

Medienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz), die<br />

an ihre Leistung und Mandatsbetreuung höchste<br />

Ansprüche stellen und flexibel erreichbar sind.<br />

Wir suchen Sie als freien/freie Mitarbeiter/-<br />

in. Sie erhalten bei uns im Arbeitsvertrag sofort<br />

die Perspektive auf eine Partnerschaft. Bitte<br />

richten Sie Ihre Bewerbung an Rechtsanwalt<br />

Zlatko Prtenjača oder verwenden Sie unser Online-Formular.<br />

Weitere Informationen finden<br />

Sie auf unserer Webseite. Prtenjača & Prtenjača,<br />

Württemberger Straße 13, 72768 Reutlingen,<br />

www.prtenjaca.com<br />

Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart Mitte<br />

(Olgaeck) bietet ab sofort oder zum 01.09.<strong>2009</strong><br />

einen Ausbildungsplatz. Wir sind schwerpunktmäßig<br />

im internationalen Wirtschaftsrecht<br />

tätig und erwarten gute Noten in Deutsch<br />

und Mathematik. Wie bevorzugen Bewerber/<br />

innen mit Abitur. Bei Interesse richten Sie Ihre<br />

Bewerbung bitte an Frau Rechtsanwältin Birgit<br />

Steinacker bs@kanzlei-steinacker.de unter<br />

Beifügung der üblichen Unterlagen.<br />

Rechtsanwalt, EZ 1997, seit 2005 im Bereich<br />

Böblingen/Sindelfingen tätig, Schwerpunkte<br />

im Allgemeinen Zivilrecht, Arbeitsrecht, Mietund<br />

WEG-Recht, Verkehrs- und Strafrecht,<br />

sucht Kollegen/Kolleginnen zur Gründung einer<br />

Bürogemeinschaft zum 01.06.<strong>2009</strong> im Bereich<br />

Böblingen/Sindelfingen/Leonberg.<br />

Ideal wäre ein Kollege/eine Kollegin mit<br />

Schwerpunkt im Familienrecht, nach Möglichkeit<br />

aus der Region stammend und/oder dort bereits<br />

tätig. Unter Umständen könnten Räumlichkeiten<br />

in zentraler Lage zu vergleichsweise günstigen<br />

Konditionen neu angemietet werden. Eine langfristige<br />

Zusammenarbeit ist gewünscht, ggf.<br />

spätere Sozietät. Zuschriften erbeten unter<br />

Chiffre <strong>Nr</strong>. 518/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />

Suchen für mittelgroße Anwaltskanzlei im<br />

Stuttgarter Norden eine qualifizierte ReFa<br />

(m/w) ab sofort/kurzfristig in Vollzeit mit<br />

Übersicht und Blick fürs Wesentliche und<br />

freundlichem Wesen, Berufserfahrung notwendig,<br />

Ausbildungsnoten mindestens Befriedigend,<br />

Allround-Tätigkeit - keine Anwaltszuordnung,<br />

Aussagekräftige Bewerbungen an R.Krause@<br />

Neuner-Jehle.de oder an RA Reinhold Krause,<br />

Am Stadtpark 46, 70435 Stuttgart.<br />

Aus unserer als Bürogemeinschaft geführten<br />

Allgemeinkanzlei mit Fachanwälten und<br />

Steuerberater in zentraler Lage von Stuttgart-<br />

Zuffenhausen scheidet eine Kollegin altersbedingt<br />

aus. Zur Ergänzung unseres Dienstleistungsangebots<br />

bieten wir qualifizierter/m<br />

Kollegin/Kollegen - möglichst Fachanwalt -<br />

Bürogemeinschaft an, ggf. Nachfolgeregelung<br />

in den Bereichen privates Baurecht, Erbrecht,<br />

Familienrecht.<br />

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an<br />

Herrn Rechtsanwalt Erz, Unterländer Str. 59-61,<br />

70435 Stuttgart, Telefon 0711/98 79 00 22,<br />

e-Mail: info@ra-erz-kollegen.de,<br />

www.ra-erz-kollegen.de<br />

Zivilrechtlich (Schwerpunkte: Privates Baurecht,<br />

Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Bankrecht,<br />

Gesellschaftsrecht) ausgerichtete, seit<br />

Jahrzehnten etablierte Kanzlei mit mehreren<br />

Kollegen im Nord-Osten Stuttgarts sucht<br />

wegen Generationenwechsels eine(n) kompetente(n)<br />

Kollegin/en mit Berufserfahrung und<br />

Mandantenstamm zur Aufnahme in Bürogemeinschaft,<br />

spätere Partnerschaft möglich.<br />

Zuschriften erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 520/<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />

an den AVS.<br />

Wir sind eine lebhafte wirtschaftsrechtlich<br />

ausgerichtete Allgemeinkanzlei mit derzeit<br />

8 Rechtsanwälten/in. Zum 1.10.<strong>2009</strong> oder früher<br />

suchen wir eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin<br />

(auch Berufsanfänger) mit vertieften<br />

Kenntnissen im Handels- u. Gesellschaftsrecht<br />

und der Bereitschaft, nach entsprechender<br />

Einarbeitung, diese Bereiche schwerpunktmäßig<br />

selbständig zu betreuen. Eine betriebswirtschaftliche<br />

Zusatzqualifikation und/oder mindestens<br />

befriedigende Examina sind von Vorteil.<br />

Ihre Kurzbewerbung wollen Sie bitte per Post<br />

oder E-Mail zu Händen von Herrn Rechtsanwalt<br />

Kai-F. Kreusler richten.<br />

Knebl Schnaubert & Partner Rechtsanwälte,<br />

Stadtgrabenstraße 22, 71032 Böblingen,<br />

Tel.: 07031/498787, Fax: 07031/49 8788,<br />

E-Mail: advo@advo-boeblingen.de,<br />

Internet: www.advo.boeblingen.de<br />

Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltssekretärin<br />

in Teilzeit (halbtags oder montags,<br />

mittwochs ganztägig, donnerstags und<br />

freitags zweiwöchentlich ganztägig) vornehmlich<br />

zur Unterstützung des verkehrsrechtlichen<br />

Referats ab sofort gesucht. Informationen zur<br />

Kanzlei unter www.ra-interaktiv.de. Bewerbungen<br />

bitte an Rechtsanwälte Wennberg &<br />

Kollegen, Marc Wennberg, Hanns-Klemm-Str. 5,<br />

71034 Böblingen.<br />

Stelle<br />

Stellengesuch<br />

STELLENGESUCHE<br />

Stelle<br />

Rechtsanwältin, 38 J., Tätigkeitsschwerpunkt<br />

Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht, Familienrecht,<br />

Interessensschwerpunkt Arbeitsrecht,<br />

10 J. Berufserfahrung, nebenberufl. Dozentin<br />

im Arbeitsrecht und in der Personalwirtschaft,<br />

sucht aus ungekündigtem Anstellungsverhältnis<br />

eine neue Herausforderung in einer Anwaltskanzlei,<br />

bei einem AG-Verband oder einem Unternehmen<br />

in S, LB oder Umgebung, bevorzugt<br />

im Anstellungsverhältnis in Teilzeit bis zu 75%.<br />

Kontaktaufnahme erbeten unter:<br />

rainneu@yahoo.de<br />

Rechtsanwalt, Dr. jur., beide Examina BW<br />

vollbefr., Anfang 40, seit 12 Jahren im Bereich<br />

Arbeitsrecht incl. Nebengebiete (FA-Lehrgang<br />

ArbrR abgeschlossen), privatem Baurecht,<br />

allg. Zivil- und Wettbewerbsrecht tätig, eigener<br />

Mandantenstamm vorhanden, spezialisierungswillig,<br />

zuverlässig, kommunikationsstark,<br />

teamfähig, sucht neue Wirkungsstätte in einer<br />

Kanzlei oder Unternehmen im Raum S, LB,<br />

WN und Umgebung. Zuschriften erbeten unter<br />

Chiffre <strong>Nr</strong>. 506/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />

28<br />

• Redaktionsschluss für <strong>Rundschreiben</strong> N o 2 / <strong>2009</strong>: 19. Juni <strong>2009</strong> •<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>


RundSchreiben<br />

Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung,<br />

vorwiegend im Schuld-/Miet-/Familien-/Erb-/Verkehrs-/Strafrecht,<br />

übernimmt<br />

nach Absprache im Raum Stuttgart Urlaubs-/<br />

Krankheitsvertretung. Auch Terminsvertretung<br />

und Mandatsbearbeitung ist möglich.<br />

Zuschriften erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 510/<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />

an den AVS.<br />

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht,<br />

mit langjähriger Berufserfahrung und eigenem<br />

Klientel sucht Bürogemeinschaft mit<br />

weiteren Kollegen oder/und Steuerberater in<br />

Stuttgart. Zuschriften erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>.<br />

513/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />

Rechtsanwalt, Dr. jur., 38 Jahre, 7 Jahre<br />

Berufserfahrung in mittelständischer Wirtschaftskanzlei,<br />

Tätigkeitsschwerpunkte Arbeitsund<br />

Zivilrecht, hochmotiviert und belastbar,<br />

sucht aus ungekündigter Stellung neue berufliche<br />

Herausforderung in Rechtsanwaltskanzlei,<br />

Unternehmen oder Verband in Stuttgart. Zuschriften<br />

erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 516/<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />

an den AVS.<br />

Dr. jur. und Fachanwalt für Strafrecht,<br />

36 J., 8 J. BE hauptsächlich in StrafR/ArbeitsR/<br />

SportR mit Spezialisierung SteuerstrafR (FernUni<br />

Hagen) sucht im Großraum S Mitarbeit in entspr.<br />

ausgerichteter Kanzlei mit Perspektive. Große<br />

forensische Erfahrung. Anfragen bitte unter<br />

lhamm@t-online.de<br />

Assessor, 31 J., Staatsexamina 8,24 und 7,81<br />

Punkte (beide B.-W.), 2 J. Berufserfahrung, Tätigkeitsschwerpunkte<br />

Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht,<br />

Fachanwaltskurs Arbeitsrecht und Lehrgang<br />

im Wirtschaftsrecht absolviert, hoch motiviert,<br />

kommunikationsstark, teamfähig und zuverlässig,<br />

sucht Festanstellung bei Anwaltskanzlei,<br />

Verband oder Unternehmen. Bei Interesse<br />

übersende ich Ihnen gerne meine vollständigen<br />

Bewerbungsunterlagen. Zuschriften erbeten<br />

unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 519/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />

Sonstiges Sonst<br />

SONSTIGES<br />

Sonst<br />

Der Betrieb, 1979 bis 2007, komplett<br />

gebunden in Original-Einbanddecken, Jahrgang<br />

2008 im Abonnement, günstig abzugeben<br />

gegen Gebot. Telefon: 07156/330 773 oder<br />

ra.weis@t-online.de<br />

Kleinkanzlei mit Büros in Stuttgart und Los<br />

Angeles sucht neuen Kanzleisitz in Stuttgart.<br />

Wir beraten Deutsche und Amerikaner im<br />

Familien-, Erb- und Steuerrecht auf beiden<br />

Seiten des Atlantiks und begleiten Firmengründungen.<br />

Ideal wäre deshalb eine Zusammenarbeit<br />

mit einer Kanzlei mit ähnlichen<br />

Schwerpunkten. Benötigt werden die Dienstleistungen<br />

eines Empfangssekretariats und<br />

gelegentlich ein Besprechungsraum, Büroräume<br />

dagegen nicht. Das Sekretariat sollte Anrufe<br />

englischsprachiger Mandanten entgegennehmen<br />

und weiterleiten können. Kontakt bitte über<br />

e-mail: mail@hemming-law.com<br />

Zwei Soldan Tonerkartuschen für HP<br />

LaserJet 5P/6P kostenlos abzuholen in der<br />

Geschäftsstelle des <strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart<br />

e. V., Olgastr. 35, 70182 Stuttgart. Geschäftszeiten:<br />

Mo-Do 10-13 und 14-17 Uhr. Telefon für<br />

Rückfragen: 0711/2369306.<br />

4 RA-MICRO Volllizenzen zu verkaufen.<br />

Angebote bitte an kanzlei@drstrobel.de oder<br />

tel. an Herr RA Kemmner, 0711/60104-77.<br />

Verkauf einer gut eingeführten Allgemeinanwaltskanzlei<br />

in zentraler Lage von<br />

Stuttgart zu günstigen Konditionen! Räumlichkeiten<br />

sind angemietet. Verkaufsgegenstand:<br />

gesamtes Mobiliar eines Anwaltszimmers,<br />

zwei Sekretariatsarbeitsplätze, 3 vernetzte<br />

Computerarbeitsplätze, zwei Aktenschränke,<br />

Literatur und Mandantenstamm. Bisherige<br />

langjährige Mitarbeiterin würde gegebenenfalls<br />

mitarbeiten. Bitte um Kontaktaufnahme unter<br />

Chiffre <strong>Nr</strong>. 509/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />

ABRECHNUNGSSERVICE für ANWALTS-<br />

KANZLEIEN<br />

Geprüfte Rechtsfachwirtin fertigt kostengünstig,<br />

zuverlässig und schnell Ihre Abrechnungen<br />

und unterstützt Sie bei Zwangsvollstreckungsangelegenheiten<br />

auf selbständiger<br />

Basis. Besuchen Sie meine Homepage und nehmen<br />

Sie bei Interesse direkt Kontakt per Telefon<br />

oder E-mail zu mir auf. Bettina Weinberger,<br />

Geprüfte Rechtsfachwirtin, Tel. 09922/869341,<br />

Fax: 09922/869345,<br />

E-mail: info@rvg-abrechnungen.de,<br />

www.rvg-abrechnungen.de<br />

Sehr repräsentative Büroräume unmittelbar<br />

gegenüber dem LG und OLG Stgt. (5 Büroräume,<br />

Empfang, Teeküche, Technikraum, WC’s, ges.<br />

ca. 140 m²), hochwertige Einrichtung, derzeit<br />

als Anwaltskanzlei genutzt, an Rechtsanwalt,<br />

Steuerberater oder vergleichbaren Dienstleister<br />

zu vermieten, auch Teilflächen in Bürogemeinschaft<br />

möglich. Anfragen (auch unverbindlich,<br />

Diskretion wird zugesichert) erbeten<br />

unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 517/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />

Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung<br />

im Zivilrecht übernimmt im Raum<br />

Stuttgart bei Bedarf Aktenbearbeitung und<br />

Terminsvertretungen. Möglich sind nach<br />

Absprache auch Urlaubs- und Krankheitsvertretungen.<br />

Tel.: 0711-240475.<br />

Rechtsanwalt in Stuttgart sucht Zusammenarbeit<br />

mit Kollegen/in insbesondere für gegenseitige<br />

Vertretung bei Verhinderung (Urlaub,<br />

Krankheit) und Gerichten. Langfristig sollte<br />

die gemeinsame Berufsausübung angestrebt<br />

werden. Zuschriften erbeten unter Email:<br />

RAStuttgart@t-online.de<br />

Herausgeber:<br />

<strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart e.V.<br />

Olgastraße 35, 70182 Stuttgart<br />

Schließfach LG Stuttgart <strong>Nr</strong>. 354<br />

Telefon: 0711 / 2 36 93 06<br />

Telefax: 0711 / 2 36 93 74<br />

E-Mail: info@anwaltverein-stuttgart.de<br />

www.anwaltverein-stuttgart.de<br />

Verantwortlich: Ekkehard Kiesswetter<br />

Redaktion: Anke Haug<br />

Grafik und Layout:<br />

Lorenz Communication, 70376 Stuttgart<br />

N o 1 / <strong>2009</strong> • Redaktionsschluss für <strong>Rundschreiben</strong> N o 2 / <strong>2009</strong>: 19. Juni <strong>2009</strong> •<br />

29


RundSchreiben<br />

13. März 2010<br />

Liederhalle<br />

Beethovensaal<br />

Das Ballvergnügen<br />

nicht nur für Juristen.<br />

30<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>


RundSchreiben<br />

<br />

AnwaltService Stuttgart GmbH<br />

Olgastraße 35<br />

70182 Stuttgart<br />

Fax 0711 / 2 36 93 74<br />

Schließfach 354<br />

Anmeldung zum Seminar<br />

Seminartitel<br />

Datum des Seminars<br />

Name<br />

Kanzlei/Firma<br />

Straße<br />

PLZ<br />

Telefon<br />

E-Mail<br />

Ort<br />

Vorname<br />

Fax<br />

Mitgliedsnummer im <strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart<br />

Teilnahmebedingungen: Vor der Veranstaltung wird Ihnen eine Rechnung zugehen. Zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags sind Sie auch dann<br />

verpflichtet, wenn Sie an der Veranstaltung aus Gründen, die die AnwaltService Stuttgart GmbH nicht zu vertreten hat, nicht teilnehmen<br />

können. Sollte in Ausnahmefällen eine Stornierung auf Ihren Wunsch erfolgen, berechnen wir dafür eine Bearbeitungsgebühr von 20,- EUR zzgl.<br />

gesetzlicher USt. pro Seminar. Vier Wochen vor der Veranstaltung ist eine Stornierung jedenfalls nicht mehr möglich. Es wird dann der volle<br />

Teilnehmerbeitrag fällig.<br />

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z.B. bei Ausfall eines Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, vorbehalten<br />

müssen. Wird ein Seminar abgesagt, erstatten wir die bezahlte Gebühr. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt, so dass ein Anspruch auf<br />

Teilnahme bei Anmeldung nicht besteht.<br />

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Abwicklung unserer Veranstaltungen in der EDV-Anlage gespeichert.<br />

Über jedes Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Die Entscheidung über die Anerkennung als Pflichtfortbildung nach<br />

§ 15 FAO bleibt der Rechtsanwaltskammer vorbehalten.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

N o 1 / <strong>2009</strong> 31


RundSchreiben<br />

<br />

SeminaRTERMINE<br />

Seminare im <strong>April</strong><br />

Ausführliche Informationen zu unseren Seminaren finden Sie im Seminarkalender<br />

1/<strong>2009</strong> oder im Internet unter www.anwaltverein-stuttgart.de<br />

<br />

Seminare im Juli<br />

Insolvenzrecht<br />

Anwaltliche Strategien vor und in der<br />

Unternehmensinsolvenz – Update <strong>2009</strong>......................... 24. <strong>April</strong> 09<br />

Internetrecht<br />

Update <strong>2009</strong>: IT-Verträge richtig gestalten und<br />

verhandeln sowie das IT-Projekt in der Krise................... 23. <strong>April</strong> 09<br />

Mitarbeiterseminare<br />

Praxisseminar Mahnverfahren..........TERMINÄNDERUNG... 25. <strong>April</strong> 09<br />

Arbeitsrecht<br />

Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen<br />

- Update <strong>2009</strong> ............................................................. 09. Juli 09<br />

Baurecht - privates<br />

Aktuelle Rechtsprechung zum Bauvertrags- und<br />

Architektenrecht .......................................................... 06. Juli 09<br />

Familienrecht<br />

Strategien im Zugewinnausgleich ................................... 03. Juli 09<br />

<br />

Seminare im Mai<br />

Wettbewerbsrecht<br />

Aktuelle Rechtsprechung und Praxis im<br />

Wettbewerbsrecht......................................................... 02. Juli 09<br />

Erbrecht<br />

6. Stuttgarter Erbrechtstage............ausgebucht.......... 08./09. Mai 09<br />

Familienrecht<br />

Reform des Verfahrensrechts in Familiensachen.................. 11. Mai 09<br />

Internationales Recht<br />

Leistungsstörungen im UN-Kaufrecht – Update <strong>2009</strong>.......... 14. Mai 09<br />

Miet-/WEG-Recht<br />

Gewerberaummietrecht aktuell........................................ 04. Mai 09<br />

Syndiskusanwälte<br />

Intensiv-Seminar: Der Weg zur „idealen“ kleinen<br />

Rechtsabteilung ................................................. 14./15./16. Mai 09<br />

Seminare in Kooperation mit dem <strong>AnwaltVerein</strong><br />

für den Landgerichtsbezirk Ulm e.V.<br />

Anwaltskanzlei<br />

Marketing! Macht! Money! Das ABC erfolgreich<br />

erprobter Marketingstrategien für Anwälte ............... 19.1<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />

Arbeitsrecht<br />

Arbeitsrecht aktuell - Neueste Rechtsprechung<br />

des Bundesarbeitsgerichts ........................................ 26.06.<strong>2009</strong><br />

Familienrecht<br />

Reform des Verfahrensrechts in Familiensachen ......... 10.07.<strong>2009</strong><br />

<br />

Seminare im Juni<br />

Arbeitsrecht<br />

Arbeitsrecht aktuell – Neueste Rechtsprechung<br />

des Bundesarbeitsgerichts ............................. 22. Juni 09<br />

Arzthaftungsrecht<br />

Aktuelle Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht ............... 18. Juni 09<br />

Familienrecht<br />

Grundrechenarten des Unterhaltsrechts:<br />

Halbteilung, Dreiteilung, Anspruchskonkurrenzen ............. 19. Juni 09<br />

Gesellschaftsrecht<br />

Das Recht der GmbH nach Inkrafttreten des MoMiG........ 25. Juni 09<br />

Sprachkurs<br />

Englisch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

– Intensivsprachkurs ................................... 26./27. Juni 09<br />

Verkehrsrecht<br />

Verteidigung in Verkehrs-OWi-Verfahren ........................17. Juni 09<br />

Grundrechenarten des Unterhaltsrechts:<br />

Halbteilung, Dreiteilung, Anspruchskonkurrenzen........ 24.09.<strong>2009</strong><br />

Internetrecht<br />

Aktuelle Entwicklungen im Internetrecht ................... 15.05.<strong>2009</strong><br />

Miet-/WEG-Recht<br />

Typische Fehler bei der Bearbeitung<br />

mietrechtlicher Mandate unter Berücksichtigung<br />

der Rechtsprechung des BGH .................................... 05.10.<strong>2009</strong><br />

Mitarbeiterseminare<br />

Telefonseminar:<br />

Am Draht auf Draht - Kommunikation,<br />

Mandantenbindung und Beschwerdemanagement<br />

............................................................ <strong>20.</strong>1<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />

Praxisseminar: Anträge im gerichtlichen<br />

Mahnverfahren effektiv und fehlerfrei stellen<br />

- einschließlich Auslandsmahnverfahren - ................. 27.1<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />

Alle Seminare finden in Neu-Ulm im Edwin Scharff Haus,<br />

Silcherstraße 40, statt.<br />

32<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>

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