Rundschreiben Nr. 1.2009 vom 20. April 2009 - AnwaltVerein ...
Rundschreiben Nr. 1.2009 vom 20. April 2009 - AnwaltVerein ...
Rundschreiben Nr. 1.2009 vom 20. April 2009 - AnwaltVerein ...
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RundSchreiben<br />
Inhalt<br />
N O 1 <strong>2009</strong><br />
EDITORIAL<br />
Liebe Kolleginnen<br />
und Kollegen,<br />
wir wollen Ende Mai in<br />
Braunschweig Geburtstag<br />
feiern, den 60.<br />
Geburtstag unseres<br />
Grundgesetzes. Feiern Sie mit, in<br />
Braunschweig beim 60. Deutschen<br />
Anwaltstag!<br />
Konrad Adenauer leitete im Parlamentarischen<br />
Rat die Unterzeichnung des<br />
Grundgesetzes mit den Worten ein,<br />
dass „ein neuer Abschnitt in der wechselvollen<br />
Geschichte unseres Volkes“<br />
beginne. Und tatsächlich wurde das<br />
Grundgesetz eine große Erfolgsgeschichte:<br />
das Beispiel der erfolgreichen<br />
Redemokratisierung eines<br />
Landes – mit internationaler Karriere,<br />
indem es Vorbild für andere Länder<br />
wurde. Die Verfassung, die eigentlich<br />
als ein Provisorium für ein geteiltes<br />
Fortsetzung auf Seite 2<br />
3. Stuttgarter Anwaltstag. . . . . . . . . . . 1<br />
Mitgliederversammlung -<br />
Klares Deutsch für Juristen......... 3<br />
16. Stuttgarter Zeitung-Lauf... 7<br />
Neues Versammlungsrecht<br />
geht zu weit ...................... 10<br />
Seminartipp zur Reform des<br />
Versorgungsausgleichs ........... 10<br />
Pressespiegel...................... 11<br />
Nachrichten....................... 13<br />
Termine........................... 22<br />
Stellenmarkt...................... 25<br />
Seminartermine <strong>April</strong> - Juli <strong>2009</strong>.... 32<br />
3. Stuttgarter Anwaltstag<br />
Anwalt soll nur werden,<br />
wer Anwalt gelernt hat<br />
„Wer andere für sich denken lässt, verliert seine Unabhängigkeit“,<br />
so kommentierte Prof. Dr. Wolfgang Ewer,<br />
DAV-Vize und Gastredner beim 3. Stuttgarter Anwaltstag,<br />
die sich ausbreitende Unart, den eigenen Verstand ausund<br />
die Datenbank einzuschalten. „So prüfen auch exzellente<br />
Referendare“, bemängelte der Kieler Kollege. Mit<br />
einer Mischung aus Fortbildung und Berufspolitik hat sich<br />
der Stuttgarter Anwaltstag als Veranstaltung etabliert, die<br />
am 16. März <strong>2009</strong> 211 Kolleginnen und Kollegen anzog.<br />
Prof. Dr. Wolfgang Ewer<br />
„Anwalt soll nur werden, wer Anwalt gelernt hat. Wer<br />
etwas kann, ist freier und unabhängiger“, unterstrich der<br />
DAV-Vize die Wichtigkeit einer guten Anwaltsausbildung.<br />
Das beste Mittel seiner Unabhängigkeit verlustig zu<br />
gehen, sei, mehr Geld auszugeben als man habe, beleuchtete<br />
der DAV-Vize die verschiedenen Facetten der<br />
Unabhängigkeit des Anwalts. „Der Anwaltsberuf hat<br />
Gemeinwohlverpflichtung, das unterscheidet den freien<br />
Beruf <strong>vom</strong> Gewerbe“, resümierte der Gastredner. Die<br />
Anwaltschaft müsse ihre Stimme erheben, sich einmischen,<br />
eine aktive Rolle spielen. Dazu sei es notwendig, die Einheit<br />
unsere Berufsstandes zu stärken und als dem Gemeinwohl<br />
verpflichtete Kraft sichtbar zu machen, so der Anwalt aus<br />
Kiel weiter. Abschließend zitierte Ewer Niklas Luhmann:<br />
Fortsetzung auf Seite 2
RundSchreiben<br />
EDITORIAL<br />
Fortsetzung von Seite 1<br />
Land gedacht war, wurde zu einem<br />
stabilen und dauerhaften Fundament<br />
des demokratischen Rechtsstaats.<br />
Unsere Verfassung ist ein Schatz, den<br />
wir hüten und bewahren wollen. Was<br />
wir heute sind, verdanken wir zu<br />
wesentlichen Teilen dieser Verfassung:<br />
unseren Wohlstand, unseren Frieden<br />
und unsere Freiheit. Wir Anwältinnen<br />
und Anwälte sind nicht Selbstzweck,<br />
sondern haben in Stellvertretung<br />
für die Bürgerinnen und Bürger des<br />
ganzen Landes beim Zugang zum<br />
Recht eine dienende Funktion.<br />
„60 Jahre Grundgesetz – den Rechtsstaat<br />
gestalten“, so lautet das Motto<br />
des diesjährigen Anwaltstages. Da<br />
kommen auch schwierige Themen auf<br />
den Tisch. „So lange. So gut. Welche<br />
Rolle wird das Grundgesetz noch in<br />
Europa spielen?“ und „Berlin oder<br />
Karlsruhe? Wer macht das Grundgesetz?“<br />
Wir müssen die Wahrung<br />
der Grundrechte in der Gegenwart<br />
kritisch prüfen. Wir müssen aber<br />
auch über deren Gestaltung in der<br />
Zukunft nachdenken.<br />
Der Anwaltverein tut dies in der täglichen<br />
Arbeit. Lesen Sie dazu auch<br />
unseren Beitrag in dieser Ausgabe<br />
zum neuen Versammlungsrecht in<br />
Baden-Württemberg, zu dem sich<br />
unser Dachverband deutlich kritisch<br />
geäußert hat.<br />
Kommen Sie nach Braunschweig und<br />
diskutieren Sie mit!<br />
Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br />
Ekkehard Kiesswetter<br />
Vorsitzender<br />
Prof. Dr. Ulrich Goll<br />
„Mit der Wirtschaftsethik verhält es<br />
sich wie mit dem Ungeheuer von<br />
Loch Ness, es wird viel darüber geredet<br />
ohne dass man weiß, ob es sie<br />
gibt.“ „Doch, es gibt sie, es ist ein<br />
Edelstein, den wir hüten müssen“,<br />
schloss Prof. Dr. Ewer.<br />
„Wir haben gehört, dass es nicht<br />
immer nur die anderen sind, die<br />
unsere Unabhängigkeit gefährden.<br />
Sie haben uns aufgefordert, unsere<br />
Unabhängigkeit als Kernkompetenz<br />
wie Edelsteine zu bewahren“,<br />
bedankte sich Klaus-Peter Hemmler,<br />
stellvertretender Vorsitzender des<br />
<strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart.<br />
Vor einer Aushöhlung des anwaltlichen<br />
Schweigerechts hatte zuvor<br />
der Justizminister des Landes Baden-<br />
Dr. Peter Kothe<br />
Württemberg gewarnt. Die Regelungen<br />
zum Abhören von Anwälten<br />
in den Sicherheitsgesetzen seien<br />
„nicht der Weisheit letzter Schluss“,<br />
sagte Prof. Dr. Ulrich Goll auf dem<br />
3. Stuttgarter Anwaltstag. Der<br />
Schutz der Anwaltschaft vor Überwachung<br />
müsse verbessert werden:<br />
„Was nützen Schweigepflichten,<br />
wenn diese auf technischem Weg<br />
ausgehebelt werden können, ohne<br />
dass der Betroffene es überhaupt<br />
merkt“, sagte Goll. Sowohl das<br />
BKA-Gesetz als auch die aktuelle<br />
Fassung der Strafprozessordnung<br />
sehen ein absolutes Abhörverbot<br />
nur für Abgeordnete, Geistliche und<br />
Strafverteidiger, nicht aber für andere<br />
Anwälte vor.<br />
Ekkehard Kiesswetter<br />
Die Löschung von Daten aus dem Abhören<br />
von Anwälten forderte Rechtsanwalt<br />
Dr. Peter Kothe, Präsident<br />
des Anwaltsverbandes Baden-Württemberg,<br />
wenn sich im Nachhinein<br />
zeige, dass das Abhören nicht notwendig<br />
gewesen sei. Das Landespolizeigesetz<br />
sehe bei einer nachträglich<br />
festgestellten Scheingefahr<br />
keine sofortige Löschung vor. „Das<br />
Landesrecht bleibt hinter dem<br />
Bundesrecht zurück“, kritisierte<br />
Kothe.<br />
Der Vorsitzende des Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong>s<br />
Ekkehard Kiesswetter,<br />
beklagte mit Blick auf die neuen<br />
2<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>
RundSchreiben<br />
Klares Deutsch für Juristen<br />
Mitgliederversammlung am 31. März <strong>2009</strong><br />
Frank E.R. Diem<br />
Überwachungsmöglichkeiten von<br />
Anwälten, dass Anwälte zwar Organe<br />
der Rechtspflege seien, daraus aber<br />
der Staat vor allem Verpflichtungen<br />
und keine Rechte ableite. „Nur<br />
eine starke und unabhängige Anwaltschaft<br />
ist ein Garant für den<br />
Rechtsstaat“, beschwor Kiesswetter<br />
die Teilnehmer des 3. Stuttgarter<br />
Anwaltstages.<br />
„Wir müssen der Aushöhlung der<br />
Unabhängigkeit der Anwälte Einhalt<br />
gebieten“, betonte auch der<br />
Präsident der Rechtsanwaltskammer<br />
Stuttgart, Frank E.R. Diem.<br />
Auf der Tagung der Anwälte wurde<br />
mit einer Gedenkminute an die<br />
Opfer von Winnenden gedacht. Dass<br />
in der öffentlichen Debatte jetzt<br />
nicht gleich Patentrezepte gefordert<br />
würden, bezeichnete Goll als „wohltuend“.<br />
„Wir müssen alle wachsamer<br />
bei Jugendlichen sein“, sagte Goll.<br />
Im Fortbildungsteil des Stuttgarter<br />
Anwaltstages sprach DAV-Vizepräsident<br />
Oskar Riedmeyer zum Verkehrsrecht.<br />
Weitere Themen waren<br />
das Familienrecht, das Arbeitsrecht<br />
sowie das Mietrecht.<br />
2011 wird der 4. Stuttgarter Anwaltstag<br />
stattfinden!<br />
Anke Haug, Geschäftsführerin<br />
AnwaltService Stuttgart GmbH<br />
„Fünfzig Prozent aller Rechtsprobleme<br />
sind keine Rechts-, sondern<br />
Formulierungsprobleme beim Verfassen<br />
des Gesetzes“, so Michael<br />
Schmuck, Rechtsanwalt, Journalist<br />
und Autor aus Berlin. Wie wichtig<br />
klare Kommunikation nicht nur für<br />
Juristen ist, verdeutlichte der Absolvent<br />
der Henri-Nannen-Journalisten-Schule<br />
in Hamburg anhand von<br />
kurzen, aber missverständlichen<br />
Sätzen: „Ich kann dich nicht mehr<br />
lieben.“ – je nach Betonung eine<br />
Liebeserklärung oder das Ende der<br />
Beziehung.<br />
Der Kommunikations-Profi war von<br />
Berlin nach Stuttgart gekommen,<br />
um den Stuttgarter Kollegen in einer<br />
Schnupperstunde 10 formale Tipps<br />
für klares Deutsch zu geben. Die<br />
Schnupperstunde war alles andere<br />
als eine trockene Grammatikstunde,<br />
denn die Tipps wurden anhand von<br />
amüsanten Beispielen plakativ<br />
erläutert. Texte könne man anhand<br />
der Tipps im Schnitt auf die Hälfte<br />
verkürzen – ohne den Inhalt zu verändern.<br />
„Man kann auch gehoben<br />
sprechen, ohne langatmig und kompliziert<br />
zu sein!“ betonte der Berliner<br />
Kollege immer wieder.<br />
Zielgruppe der Seminare von<br />
Michael Schmuck sind Juristen sowie<br />
Personen, die juristische Texte für<br />
Nichtjuristen übersetzen oder aufbereiten.<br />
Seine Journalistenkollegen<br />
brachten ihn auf die Idee, der Verwaltung<br />
klares Deutsch beizubringen,<br />
damit die Journalisten die<br />
Urteile besser verstehen. „Auf die<br />
Zielgruppe kommt es an!“ erklärte<br />
Kollege Schmuck. Deshalb sei es<br />
für den Autor wichtig, einen Perspektivenwechsel<br />
zu machen und<br />
sich in den Leser beziehungsweise<br />
Zuhörer hineinzuversetzen.<br />
„Wenn Ihre Sekretärin sagt, dass<br />
sie Sie nicht verstanden hat, muss<br />
es nicht an der Sekretärin liegen“,<br />
so der Kommunikations-Fachmann<br />
mit einem Schmunzeln. Folgende<br />
Tipps seien zu beachten, damit der<br />
Empfänger die Botschaft versteht:<br />
1. Wichtiges nach vorn<br />
2. Belangloses und Binsenweisheiten<br />
weglassen<br />
3. Vorsicht mit Adjektiven<br />
4. Hauptsachen in Hauptsätze,<br />
Nebensachen in Nebensätze<br />
5. Kurze Hauptsätze, wenig<br />
Nebensätze, keine Schachtelsätze<br />
6. Keinen Nominalstil, sondern<br />
kräftige Verben<br />
7. Viel Aktiv, wenig Passiv<br />
8. Konkret, nicht abstrakt<br />
erzählen<br />
9. Positive Begriffe, keine<br />
Verneinungen<br />
10. Fremdwörter, Fachbegriffe und<br />
Abkürzungen vermeiden<br />
„Jeder Text muss einen „Küchenzuruf“<br />
haben: Eine klare Botschaft, die<br />
in einen Satz zu fassen ist“, erläuterte<br />
Schmuck die ersten beiden<br />
Tipps. Des Weiteren warnte er vor<br />
langen Sätzen, vor allem vor Schach-<br />
N o 1 / <strong>2009</strong> 3
RundSchreiben<br />
Zum Abschluss seines Vortrags,<br />
dessen Form und Inhalt übereinstimmten,<br />
gab Schmuck den Stuttgarter<br />
Kollegen eine Definition des<br />
Begriffs „kurz“ mit auf den Weg:<br />
15 Wörter pro Satz könne als grobe<br />
Faustregel dienen.<br />
rabatt bis zum 31. Dezember <strong>2009</strong>!“<br />
ermunterte er die Kolleginnen und<br />
Kollegen.<br />
Michael Schmuck, Rechtsanwalt und<br />
Journalist<br />
telsätzen: „Ab einer gewissen<br />
Satzlänge gibt es eine unbewusste<br />
Hemmschwelle. Man ist auf die<br />
Grammatik konzentriert, nicht auf<br />
den Inhalt“. Vom „Sumpf des Nominalstils“<br />
sprach der Berliner Kollege<br />
in Zusammenhang mit Tipp 6. Eines<br />
seiner Beispiele: „Wir beauftragen<br />
ihn mit der Durchführung der Untersuchung<br />
des Falles.“ heißt nichts<br />
anderes als „Wir beauftragen ihn,<br />
den Fall zu untersuchen.“ oder ganz<br />
einfach: „Er soll den Fall untersuchen.“<br />
Der Leser verwandle Verneinungen<br />
gedanklich stets in positive<br />
Begriffe, so Schmuck zu Tipp 9.<br />
Warum dann nicht gleich schreiben<br />
„Parken nur für Befugte“ anstatt<br />
„Unerlaubtes Parken für Unbefugte<br />
unzulässig“?<br />
2.370 Mitglieder im <strong>AnwaltVerein</strong><br />
Stuttgart<br />
„211 Teilnehmer besuchten den diesjährigen<br />
Stuttgarter Anwaltstag –<br />
der regionale Anwaltstag hat sich<br />
etabliert“, begrüßte der Vorsitzende<br />
des <strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart e.V.,<br />
Ekkehard Kiesswetter, die Mitglieder<br />
des Vereins, der mittlerweile 2.370<br />
Mitglieder zählt. Nächster Veranstaltungshöhepunkt<br />
sei der Juristenball<br />
2010. Aus wirtschaftlichen<br />
Gründen beteiligt sich die Bezirksgruppe<br />
Stuttgart des Vereins der<br />
Richter und Staatsanwälte in Baden-<br />
Württemberg e.V. in Zukunft nicht<br />
mehr an der Organisation des Balls,<br />
erklärte Kiesswetter. „Wir sehen<br />
darin eine Chance, den Ball alleinverantwortlich<br />
zu organisieren, da wir<br />
zukünftig freier agieren können“, so<br />
der Vorsitzende. „Kommen Sie zum<br />
Ball, der nicht nur ein Ball für Juristen<br />
ist, und nutzen Sie den Frühbucher-<br />
Ekkehard Kiesswetter, Vorsitzender<br />
Bernd Eppinger, Schatzmeister<br />
V.l.n.r.: Martina Kaps, Dr. Olaf Hohmann, Wolfgang Faßbender, Klaus-Peter Hemmler, Bernd Eppinger,<br />
Anke Haug, Ekkehard Kiesswetter<br />
4<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>
RundSchreiben<br />
„Unter dem Motto „Rechtsrat am<br />
Riesenrad“ wird der Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong><br />
das 25-jährige Jubiläum<br />
des Anwaltlichen Notdienstes in<br />
Strafsachen feiern“, kündigte der<br />
Vorsitzende an. Am 2. und 3. Oktober<br />
<strong>2009</strong> werde in einem Infomobil auf<br />
dem Cannstatter Volksfest Rechtsrat<br />
in Strafsachen erteilt und auf den<br />
Notdienst aufmerksam gemacht.<br />
Abschließend gab Kiesswetter einen<br />
Ausblick ins Jahr 2011: „Der Deutsche<br />
Anwaltstag 2011 wird erstmals nicht<br />
in Deutschland, sondern in einer<br />
wichtigen Stadt in Europa stattfinden<br />
– in Straßburg. Der <strong>AnwaltVerein</strong><br />
Stuttgart wird aufgrund seiner<br />
langjährigen Partnerschaft mit der<br />
Rechtsanwaltskammer Straßburg als<br />
Partner des DAT 2011 auftreten“,<br />
verkündete der Vorsitzende.<br />
Anwaltsverband Baden-Württemberg<br />
politisch aktiv<br />
Im Anschluss berichtete Dr. Peter<br />
Kothe, Vorstandsmitglied im Stuttgarter<br />
<strong>AnwaltVerein</strong> und Präsident<br />
des Anwaltsverbands Baden-Württemberg<br />
e.V., über die politischen<br />
Aktivitäten des Verbands. „Wir<br />
Anwälte sind auch dazu aufgerufen,<br />
die Freiheitsrechte der Bürger<br />
zu schützen. Deshalb haben wir im<br />
Gesetzgebungsverfahren zum Versammlungsgesetz<br />
Stellungnahmen<br />
abgegeben, bei der Anhörung im<br />
Landtag mitgewirkt und in den<br />
Medien die Verfassungwidrigkeit des<br />
Entwurfs gerügt“, so Dr. Kothe. „In<br />
Sachen Polizeigesetz haben wir eine<br />
deutliche Verbesserung gegenüber<br />
dem ersten Gesetzentwurf erreicht.<br />
Dennoch bleiben Defizite. Aber wir<br />
verteidigen weiterhin den Schutz<br />
der Berufsgeheimnisträger.“<br />
Fortbildung auf Erfolgskurs<br />
56 Fortbildungsveranstaltungen in<br />
Stuttgart mit insgesamt rund 1.600<br />
Teilnehmern bot die AnwaltService<br />
Stuttgart GmbH 2008 an, berichtete<br />
Anke Haug, Geschäftsführerin der<br />
AnwaltService Stuttgart GmbH. „Das<br />
sind 3,5 Teilnehmer pro Seminar<br />
mehr als 2007“, ergänzte Anke Haug<br />
stolz. In Ulm seien 6 Seminare mit<br />
durchschnittlich 26 Teilnehmern pro<br />
Seminar durchgeführt worden. Auch<br />
in Heilbronn habe es erstmals ein<br />
Kooperationsseminar gegeben.<br />
„Die Sonderwertung beim 15. Stuttgarter<br />
Zeitung-Lauf war wieder<br />
eine Super-Werbeaktion“, freute sich<br />
Am Rednerpult: Anke Haug,<br />
Geschäftsführerin<br />
die Geschäftsführerin. Auch beim 1.<br />
DEE-Firmenlauf sei das Team des<br />
<strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart mit den rotweißen<br />
Trikots mit dem Slogan der<br />
DAV-Werbekampagne „Vertrauen ist<br />
gut. Anwalt ist besser.“ ins Auge<br />
gesprungen. „In Kürze wird es neue<br />
Lauftrikots und sogar Radtrikots<br />
geben“, warb Anke Haug für die<br />
sportliche Aktivität im Corporate<br />
Design.<br />
„2010 wollen wir’s noch mal wissen.<br />
Wir werden den Juristenball wieder<br />
vergrößern und sogar eine Pop-/Rockband<br />
im Mozartsaal engagieren, die<br />
so richtig Stimmung machen wird“,<br />
kündigte die Geschäftsführerin der<br />
Service GmbH an.<br />
AnwaltService Stuttgart GmbH<br />
schließt positiv ab<br />
Den positiven Jahresabschluss der<br />
AnwaltService Stuttgart GmbH<br />
präsentierte Klaus-Peter Hemmler,<br />
stellvertretender Vorsitzender des<br />
Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong>s und Geschäftsführer<br />
der AnwaltService<br />
Stuttgart GmbH. „Unser Ziel ist es,<br />
gute Dienstleistungen für Sie als<br />
Mitglied zu erbringen. Bitte nutzen<br />
Sie unsere Dienstleistungen weiterhin<br />
rege!“<br />
Dr. Peter Kothe, Vorstandsmitglied im <strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart und Präsident des<br />
Anwaltsverbands Baden-Württemberg, informiert über die Aktivitäten des Verbands.<br />
N o 1 / <strong>2009</strong> 5
RundSchreiben<br />
Mitgliedsbeitrag für <strong>2009</strong><br />
unverändert<br />
Nach dem Bericht des Schatzmeisters,<br />
Bernd Eppinger, und der Kassenprüfer,<br />
Dr. Ulf Hasper und Tobias Zink,<br />
entlasteten Mitglieder den Vorstand<br />
einstimmig. Ebenfalls einstimmig<br />
wurde der Mitgliedsbeitrag für <strong>2009</strong><br />
wie bisher auf 195,00 Euro für den<br />
regulären Beitrag und 45,00 Euro<br />
für den ermäßigten Beitrag festgesetzt.<br />
Die Umlage für die DAV-<br />
Werbekampagne in Höhe von 30,00<br />
Euro beschlossen die Mitglieder mit 3<br />
Gegenstimmen und 2 Enthaltungen.<br />
DAV-Werbekampagne<br />
soll fortgesetzt werden<br />
zeichnete Ekkehard Kiesswetter die<br />
<strong>vom</strong> Deutschen <strong>AnwaltVerein</strong> vorgeschlagene<br />
Beiträgserhöhung zur<br />
Fortführung der DAV-Werbekampagne.<br />
Bislang führe der Stuttgarter<br />
<strong>AnwaltVerein</strong> 107,36 Euro pro reguläres<br />
Mitglied an den DAV ab. Für<br />
die Zeit <strong>vom</strong> 1. Januar 2010 bis zum<br />
31. Dezember 2012 wolle der DAV<br />
auf 140,00 Euro, hilfsweise auf 130,00<br />
Euro erhöhen, um die Kampagne in<br />
diesem Zeitraum fortzuführen. „Seit<br />
dem Rechtsdienstleistungsgesetz<br />
können viele Berufsgruppen Rechtsberatung<br />
anbieten. Wir Anwälte<br />
möchten uns herausheben und Mandanten<br />
an uns binden – deshalb<br />
halte ich die Werbekampagne für<br />
wertvoll“, so der Vorsitzende.<br />
das Geld ausschließlich in die Kampagne<br />
fließt. „Wir Anwälte müssen<br />
etwas für unseren Berufsstand tun,<br />
gerade in Zeiten, in denen wir nicht<br />
die einzigen Berater sind!“, meldete<br />
sich einer der Zuhörer zu Wort. Mit<br />
einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen<br />
stimmten die Mitglieder<br />
für die Fortführung der DAV-Werbekampagne<br />
mittels einer Umlage<br />
in Höhe von maximal 30,00 Euro.<br />
Der Stuttgarter Verein werde seine<br />
Stimme auf der Mitgliederversammlung<br />
des DAV in Braunschweig in<br />
diesem Sinne abgeben, müsse<br />
sich letztlich jedoch nach dem Abstimmungsergebnis<br />
richten, schloss<br />
Kiesswetter.<br />
Als eines der wichtigsten Themen<br />
auf dem kommenden Deutschen<br />
Anwaltstag in Braunschweig be-<br />
Der <strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart wolle<br />
die Kampagne jedoch weiterhin über<br />
eine Umlage finanziert wissen, damit<br />
Vorstand und Geschäftsführung des <strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart<br />
Wolfgang Faßbender, Bernd Eppinger, Martina Kaps, Klaus-Peter Hemmler, Dr. Peter Kothe,<br />
Ekkehard Kiesswetter, Anke Haug, Dr. Olaf Hohmann<br />
6<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>
RundSchreiben<br />
<strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart beim<br />
16. Stuttgarter Zeitung-Lauf<br />
Sonntag, 21. Juni <strong>2009</strong><br />
Startzeiten: 9:00 Uhr und 11:30 Uhr<br />
Wertung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />
beim LBS-Halbmarathon und beim SV-Lauf<br />
Foto: Baumann<br />
<strong>2009</strong> veranstaltet der <strong>AnwaltVerein</strong><br />
Stuttgart bereits zum dritten Mal eine Wertung<br />
für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim<br />
LBS-Halbmarathon des Stuttgarter Zeitung-<br />
Laufs. Erstmalig findet in diesem Jahr auch<br />
eine Wertung für Rechtsanwältinnen und<br />
Rechtsanwälte beim SV-Lauf statt. Es gibt<br />
jeweils eine Frauen- und eine Männerwertung.<br />
Die Anmeldung<br />
ist direkt beim Veranstalter „Württembergischer Leichtathletik-Verband<br />
e.V.“ via Internet unter<br />
info@anwaltverein-stuttgart.de oder schriftlich mit<br />
dem entsprechenden Vordruck unter 16. Stuttgarter<br />
Zeitung-Lauf, Postfach 50 12 22, 70342 Stuttgart,<br />
vorzunehmen.<br />
Anmeldeschluss<br />
2. Juni <strong>2009</strong> (Posteingang) für schriftliche Anmeldungen.<br />
8. Juni <strong>2009</strong> für Online-Anmeldungen.<br />
Teilnahmebedingungen<br />
• Sobald Sie <strong>vom</strong> Veranstalter Ihre Anmeldebestätigung<br />
haben, schicken Sie diese bitte mit Nennung Ihrer<br />
Konfektionsgröße (XS, S, M, L oder XL) und dem Stichwort<br />
„Wertung für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte<br />
beim LBS-Halbmarathon bzw. SV-Lauf“ an die<br />
Geschäftsstelle des <strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart e.V.<br />
Olgastraße 35, 70182 Stuttgart<br />
Tel. 0711-2369306, Fax 0711-2369374<br />
E-Mail: info@anwaltverein-stuttgart.de<br />
• Sie erhalten dann ein Lauf-Trikot im<br />
Corporate Design des <strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart.<br />
Das Tragen dieses Trikots beim Lauf ist Voraussetzung<br />
für die Teilnahme an der Wertung.<br />
Die Siegerehrung findet nach Bekanntgabe der Ergebnisse<br />
am Stand des Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong>s in der<br />
Mercedesstraße statt.<br />
NEU:<br />
Für Mitglieder<br />
kostenlos - Trikot für<br />
Training und Lauf -<br />
unabhängig von der<br />
Anwaltswertung<br />
N o 1 / <strong>2009</strong> 7
RundSchreiben<br />
The U.S. Financial Crisis, Risk Mispricing,<br />
and Potential Litigation<br />
Philippe Z. Selendy, Quinn Emanuel Urquhart Oliver & Hedges LLP<br />
Gemeinsame Vortragsveranstaltung<br />
mit der Deutsch-Amerikanischen<br />
Juristenvereinigung am<br />
8. Dezember 2008<br />
The U.S. financial crisis has been<br />
blamed on factors including regulatory<br />
inaction, extreme leverage in<br />
the capital markets, rating agency<br />
incompetence, predatory lending,<br />
deteriorating housing markets, and<br />
perceived problems with mark-tomarket<br />
accounting in periods of<br />
market stress and illiquidity. For<br />
injured investors and risk-insurers,<br />
however, one cause of the credit<br />
crisis merits particular attention: the<br />
systematic mispricing of credit risk<br />
by sellers and arrangers of structured<br />
products transactions. Many credit<br />
sellers knowingly arbitraged rating<br />
agency methods and industry modeling<br />
techniques to offload risks<br />
– without full and fair disclosure – at<br />
below-market prices. These risk sellers<br />
sold transactions on the basis of<br />
risk/return profiles that were fundamentally<br />
different than the basis of<br />
the investors’ bargain.<br />
The deliveraging of the global capital<br />
markets started in the mortgage<br />
sector, which is the primary focus<br />
here. The issues are applicable to<br />
other sectors as well, including consumer<br />
debt, private equity debt, and<br />
commercial real estate debt. There<br />
are trillions of dollars in financiallyengineered<br />
securities referencing<br />
each of these markets.<br />
Financial institutions took exposure<br />
to exposure to mortgage debt<br />
through many products. In the<br />
structured credit space, this included<br />
positions in residential mortgage<br />
backed securities (“RMBS”) and<br />
derivatives based on RMBS including<br />
collateralized debt obligations<br />
(“CDOs”) and credit default swaps<br />
(“CDS”). What drove the market for<br />
U.S. RMBS and RMBS-derivatives<br />
was the promise of apparently highquality,<br />
highly-rated structured<br />
credit with higher yields than other<br />
comparably rated debt instruments.<br />
For example, “supersenior” CDO/CDS<br />
risk built on residential mortgage<br />
loans was marketed as safer and less<br />
volatile than AAA corporate debt, a<br />
claim backed up by comparisons of<br />
historical default and recovery rates.<br />
As one would expect in transparent<br />
and efficient markets, capital moved<br />
from other investment sectors into<br />
the RMBS sector that promised the<br />
better risk/return profile. But the<br />
markets here were neither efficient<br />
nor transparent as to risk-pricing,<br />
and the promise of these structured<br />
credit instruments failed disastrously.<br />
For institutions that took<br />
long positions on credit exposure,<br />
therefore, a fundamental question<br />
to ask is the cause of loss – and<br />
whether the seller made full disclosure<br />
of the risks transferred at the<br />
time of the transaction. To answer<br />
that question for any given transaction,<br />
the role of each of the intermediaries<br />
in the risk-transfer sequence<br />
should be examined.<br />
At the first level of securitization,<br />
RMBS are built from pools of mortgage<br />
loans. Borrower credit risk is<br />
initially assumed by loan originators<br />
but then transferred through the sale<br />
of loans to RMBS-issuing trusts or<br />
other securitization vehicles. These<br />
trusts or other vehicles typically issue<br />
tranched securities that repackage<br />
the risks of the underlying collateral<br />
pool to satisfy investor demands.<br />
Over time, RMBS arrangers preferred<br />
aggregating riskier loans with higher<br />
yields because of the greater cash<br />
flows available to repackage in<br />
securitizations.<br />
Philippe Z. Selendy, Attorney-at-Law,<br />
New York<br />
At the second level of securitization,<br />
arrangers structured credit products<br />
derived from RMBS. CDOs purchased<br />
interests in RMBS (and/or other collateral)<br />
and resecuritized the RMBS<br />
through the issuance of Notes with<br />
sequential rights to the RMBS collateral<br />
cash flows. The resecuritization<br />
allowed the creation of Notes with<br />
risk/return profiles that differ from<br />
the underlying RMBS collateral or<br />
reference credits. BBB-rated RMBS<br />
8<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>
RundSchreiben<br />
could support the creation of a<br />
series of CDO Notes including, predominantly,<br />
AAA-rated Notes.<br />
Each securitization and resecuritization<br />
allows for rounds of profittaking.<br />
Loan originators, RMBS and<br />
CDO arrangers, collateral managers,<br />
and rating agencies, all took part of<br />
the cash flows generated by the<br />
underlying home loans. Because the<br />
securitization process was so profitable<br />
for the sellers and structurers and<br />
raters of credit risk, CDO arrangers<br />
sometimes repeated the process and<br />
resecuritized CDO transactions (CDO<br />
squared and even CDO cubed).<br />
Now, at the end of an extraordinarily<br />
prolific period of growth in<br />
securitizations and resecuritizations,<br />
which in turn drove the origination<br />
of entirely new markets of mortgage<br />
loans, the market is awash in<br />
hundreds of billions of dollars of<br />
losses. What is the cause? The answer<br />
will depend upon the circumstances<br />
of each transaction.<br />
Problems of undisclosed mispricing<br />
must be assessed through a rigorous<br />
investigative framework. The investigation<br />
is both legal and quantitative,<br />
and should involve counsel together<br />
with industry and valuation experts.<br />
The fundamental test is whether<br />
losses may be wholly or partly attributable<br />
to fraud, breach of contract,<br />
or other seller misconduct, by contrast<br />
to general market declines.<br />
should be tested against origination<br />
and eligibility requirements. The<br />
transaction structure and counterparties<br />
should be assessed with an<br />
eye to potential conflicts of interest<br />
and structural incentives for misconduct<br />
(e.g., as to collateral selection<br />
and substitution rights). Representations<br />
as to collateral value and<br />
quality, and tranche subordination,<br />
should be measured against objective<br />
market data as of the transaction<br />
closing date. Complex problems<br />
of ratings lag and model arbitrage<br />
(e.g., faulty correlation assumptions)<br />
should be evaluated.<br />
If there is a solid basis for a claim, U.S.<br />
courts afford significant recourse for<br />
wronged investors. Potential claims<br />
include contract, breach of implied<br />
covenants of good faith and fair<br />
dealing, common law and securities<br />
fraud, negligence and negligent misrepresentation,<br />
violations of fiduciary<br />
duty, and other statutory claims.<br />
These claims may run against the<br />
seller, arranger, collateral manager,<br />
and, under certain circumstances,<br />
the rating agency itself.<br />
Risk-sellers at every stage of the<br />
chain had an economic incentive to<br />
price that risk below fair value. In<br />
the largely unregulated space of<br />
Klaus-Peter Hemmler, stellvertretender<br />
Vorsitzender des <strong>AnwaltVerein</strong>s<br />
Stuttgart (oben) und Dr. Stephan Wilske,<br />
Regionalvorstand Stuttgart der Deutsch-<br />
Amerikanischen Juristenvereinigung,<br />
begrüßen die Teilnehmer.<br />
complex, illiquid, and hard to<br />
model structured credits products,<br />
mispricing of risk looks systemic.<br />
Who must own responsibility for<br />
the losses? Investors must choose<br />
whether to let the courts decide.<br />
The inquiry should start with documents<br />
in the possession or control<br />
of the investor, including public<br />
documents or documents that may<br />
be demanded as of right. Representations,<br />
warranties, and disclaimers<br />
all should be identified. Collateral<br />
N o 1 / <strong>2009</strong> 9
RundSchreiben<br />
Neues Versammlungsrecht<br />
geht zu weit<br />
Anwaltsverband Baden-Württemberg bei Anhörung im Landtag<br />
„Wir begrüßen das gesetzgeberische<br />
Ziel, der Entwurf schießt aber über<br />
das Ziel hinaus“, kritisierte Dr. Peter<br />
Kothe, Präsident des Anwaltsverbandes<br />
Baden-Württemberg, bei der<br />
Anhörung im Landtag auf Einladung<br />
der Fraktionen der SPD und<br />
der Grünen am 12. Dezember 2008.<br />
Zahlreiche Bestimmungen seien zu<br />
unbestimmt oder zu weitgehend,<br />
begründete der Stuttgarter Rechtsanwalt<br />
seine Kritik.<br />
„Das polizeiliche Zutrittsrecht zu Versammlungen<br />
soll voraussetzungslos<br />
möglich sein. Das geht zu weit. Die<br />
faktische Präsenz der Polizei beeinträchtigt<br />
die Ausübung der Meinungsfreiheit“,<br />
konkretisierte Kothe.<br />
Eine unbefangene Atmosphäre zum<br />
Ausdruck und zur freien Bekundung<br />
von Meinungen könne so nicht entstehen.<br />
„Die im Entwurf eröffnete Möglichkeit<br />
der Polizei, Versammlungsteilnehmer<br />
anzuhalten und zur Anga-<br />
Dr. Peter Kothe, Präsident des<br />
Anwaltsverbandes Baden-Württemberg<br />
be ihrer Personalien aufzufordern,<br />
birgt die Gefahr, dass potentielle<br />
Versammlungsteilnehmer von einer<br />
Teilnahme abgehalten werden“,<br />
warnte der Präsident des Anwaltsverbandes.<br />
Diese Befragung kollidiere<br />
mit dem Grundrechtsschutz<br />
des Art. 8 I GG, der die anonyme<br />
Teilnahme an Versammlungen ermöglichen<br />
wolle und unter Schutz<br />
stelle. Darüber hinaus fehle jeglicher<br />
Hinweis auf gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte<br />
und die gesetzliche<br />
Verschwiegenheitspflicht<br />
von Berufsgeheimnisträgern wie<br />
Rechtsanwälten, so Kothe weiter.<br />
„Wenn eine Gefahr für die öffentliche<br />
Ordnung bereits eine Befragung<br />
rechtfertigen kann, bedeutet das,<br />
dass schon das Wegwerfen oder<br />
bloße Fallenlassen von Abfällen<br />
eine Befragung ermöglichen würde“,<br />
richtete der Stuttgarter Kollege<br />
seine Bedenken gegen den Entwurf<br />
des neuen Versammlungsrechtes.<br />
„Der Wegfall der aufschiebenden<br />
Wirkung von Widerspruch und Klage<br />
nötigt den Veranstalter entgegen<br />
der Intention des Gesetzgebers, sich<br />
dafür rechtfertigen zu müssen, dass er<br />
eine unter dem Schutz des Art. 8 GG<br />
stehende Versammlung durchführen<br />
will“, kritisierte Dr. Kothe abschließend.<br />
Eine solche gesetzlich angeordnete<br />
„Beweislastumkehr“ verkenne<br />
die Bedeutung des Grundrechts<br />
der Versammlungsfreiheit.<br />
Die ausführliche Stellungnahme des<br />
Anwaltsverbandes Baden-Württemberg<br />
zum Gesetzentwurf zur Regelung<br />
von Versammlungen in Baden-<br />
Württemberg finden Sie unter<br />
„Aktuelles“ auf unserer Internetseite<br />
www.anwaltverein-stuttgart.de<br />
SEMINARTIPP<br />
Reform des Versorgungsausgleichs<br />
Scheidung vor oder nach dem 1. September <strong>2009</strong>?<br />
1) Bei Anwendung der jetzt noch geltenden<br />
Barwertverordnung werden die<br />
entsprechenden Anrechte (Zusatzversorgung<br />
und Betriebsrenten) zu stark<br />
heruntergerechnet. Nach dem 1. September<br />
<strong>2009</strong> erfolgt eine Realteilung. Verfügt<br />
der Mandant über solche Rechte (oder<br />
wesentlich höhere solche Rechte als die<br />
Gegenseite), sollte die Scheidung noch<br />
vor dem 1. September <strong>2009</strong> anhängig<br />
gemacht werden, andernfalls (Gegenseite<br />
hat solche Anwartschaften) erst nach dem<br />
1. September <strong>2009</strong>.<br />
10<br />
2) Das Rentner-/Pensionisten-Privileg<br />
entfällt ab 1. September <strong>2009</strong>, es gibt nur<br />
noch ein – eingeschränktes – Unterhaltsprivileg.<br />
Sollte der Ausgleichsverpflichtete<br />
vor dem 1. September <strong>2009</strong> (nur dann) in<br />
Rente/Pension sein, muss die Scheidung<br />
vor dem 1. September <strong>2009</strong> eingereicht<br />
werden, um die volle Rente/Pension bis<br />
zur Verrentung der Gegenseite zu retten.<br />
Hinweise von Dr. Ulrich Deisenhofer, Direktor<br />
des Amtsgerichts Kaufbeuren a.D.<br />
Seminartipp:<br />
„Versorgungsausgleich: Aktuelle Rechtsprechung<br />
+ Reform des Versorgungsausgleichs“<br />
12. Oktober <strong>2009</strong>, 13:30 bis 19 Uhr<br />
Stuttgart, Haus der Architekten,<br />
Danneckerstraße 54<br />
160,00 € für Mitglieder<br />
320,00 € für Nichtmitglieder<br />
pro Person zzgl. USt.<br />
Anmeldung:<br />
Per Telefax unter 0711 / 2369374<br />
(Anmeldeformular auf Seite 31) oder online<br />
unter www.anwaltverein-stuttgart.de<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>
RundSchreiben<br />
Presse Spiegel<br />
3. Stuttgarter Anwaltstag<br />
Anwaltliches Schweigerecht<br />
nicht aushöhlen<br />
Beim diesjährigen 3. Stuttgarter Anwaltstag<br />
im Haus der Wirtschaft am<br />
16. März ging es um das brisante<br />
Thema „Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft<br />
– ein Berufsstand in Gefahr?“<br />
Ist die Unabhängigkeit der<br />
Anwaltschaft wirklich in Gefahr.<br />
Durch wirtschaftliche Not und Einschränkung<br />
der Rechte durch den<br />
Staat? Großer Lauschangriff, Überwachung<br />
des Postverkehrs und<br />
Online-Durchsuchung sind nur einige<br />
Beispiele für die Einschränkung<br />
der Rechte sowohl von Anwälten als<br />
auch von Mandanten. Diese Fragen<br />
waren der heiße Diskussionsstoff<br />
beim 3. Stuttgarter Anwaltstag.<br />
Vor einer Aushöhlung des anwaltlichen<br />
Schweigerechts hat der Justizminister<br />
des Landes Baden-Württemberg<br />
in seiner Rede gewarnt.<br />
Die Regelungen zum Abhören von<br />
Anwälten in den Sicherheitsgesetzen<br />
seien „nicht der Weisheit letzter<br />
Schluss“, sagte Prof. Dr. Ulrich Goll<br />
auf dem 3. Stuttgarter Anwaltstag<br />
vor mehr als 200 Anwältinnen und<br />
Anwälten. Der Schutz der Anwaltschaft<br />
vor Überwachung müsse verbessert<br />
werden: „Was nützen Schweigepflichten,<br />
wenn diese auf technischem<br />
Weg ausgehebelt werden<br />
können, ohne dass der Betroffene<br />
es überhaupt merkt“, sagte Goll.<br />
Sowohl das BKA-Gesetz als auch<br />
die aktuelle Fassung der Strafprozessordnung<br />
sehen ein absolutes<br />
Abhörverbot nur für Abgeordnete,<br />
Geistliche und Strafverteidiger,<br />
nicht aber für andere Anwälte vor.<br />
Der Stuttgarter Anwaltstag wird<br />
alle zwei Jahre <strong>vom</strong> Stuttgarter<br />
<strong>AnwaltVerein</strong> ausgerichtet und<br />
zieht Teilnehmer aus dem gesamten<br />
Bundesgebiet an.<br />
RA Ekkehard Kiesswetter<br />
begrüßt die Gäste<br />
„Das BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchung,<br />
Lauschangriff und Videoüberwachung<br />
innerhalb der Wohnung<br />
ist ein Beispiel dafür, wie der<br />
Staat zunehmend die Rechte der<br />
Anwälte und damit zugleich diejenigen<br />
der Mandanten einschränkt“,<br />
kritisierte Rechtsanwalt Prof. Dr.<br />
Wolfgang Ewer, Vizepräsident des<br />
Deutschen Anwaltvereins. Auch<br />
in Zeiten der Bedrohung durch den<br />
internationalen Terrorismus sei es<br />
wichtig, dass es einen Kernbereich<br />
privater Lebensgestaltung gebe,<br />
in den der Staat nicht eingreifen<br />
dürfe. „Dazu gehört auch das Vertrauensverhältnis<br />
zwischen Anwalt<br />
und Mandant“, sagte der Kieler<br />
Anwalt. Der Vorsitzende des Stuttgarter<br />
<strong>AnwaltVerein</strong>s Ekkehard<br />
Kiesswetter sagte, dass Anwälte<br />
zwar Organe der Rechtspflege seien,<br />
daraus aber der Staat vor allem<br />
Verpflichtungen und keine Rechte<br />
ableite.<br />
Die Löschung von Daten aus dem<br />
Abhören von Anwälten forderte<br />
Rechtsanwalt Dr. Peter Kothe, wenn<br />
sich im Nachhinein zeige, dass das<br />
Abhören nicht notwendig gewesen<br />
sei. Das Landespolizeigesetz sehe<br />
bei einer nachträglich festgestellten<br />
Scheingefahr keine sofortige<br />
Löschung vor. „Das Landesrecht<br />
bleibt hinter dem Bundesrecht<br />
zurück“, kritisierte Kothe.<br />
Auf der Tagung der Anwälte wurde<br />
mit einer Gedenkminute an die Opfer<br />
von Winnenden gedacht. Dass in<br />
der öffentlichen Debatte jetzt nicht<br />
gleich Patentrezepte gefordert würden,<br />
bezeichnete Goll als „wohltuend“.<br />
„Wir müssen alle wachsamer<br />
bei Jugendlichen sein“, sagte Goll.<br />
Redner und Organisatoren:<br />
V.l.n.r.: RA Dr. Peter Kothe, Präsident des Landesverbands Baden-<br />
Württemberg e.V., RAuN Klaus-Peter Hemmler, stellvertretender<br />
Vorsitzender des Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong>s, RA Prof. Dr. Wolfgang<br />
Ewer, Vizepräsident des Deutschen <strong>AnwaltVerein</strong>s, RA Ekkehard<br />
Kiesswetter, Vorsitzender des Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong>s, RA Oskar<br />
Riedmeyer, Vizepräsident des Deutschen <strong>AnwaltVerein</strong>s<br />
jm-justiz-magazin, 31. März <strong>2009</strong><br />
N o 1 / <strong>2009</strong> 11
RundSchreiben<br />
Presse Spiegel<br />
16. März <strong>2009</strong><br />
Stuttgarter Anwaltstag<br />
Anwaltliches Schweigerecht nicht aushöhlen<br />
Vor einer Aushöhlung des anwaltlichen<br />
Schweigerechts hat der Justizminister<br />
des Landes Baden-Württemberg gewarnt.<br />
Die Regelungen zum Abhören von Anwälten<br />
in den Sicherheitsgesetzen seien<br />
„nicht der Weisheit letzter Schluss“,<br />
sagte Prof. Dr. Ulrich Goll auf dem 3.<br />
Stuttgarter Anwaltstag vor mehr als 200<br />
Anwältinnen und Anwälten. Der Schutz<br />
der Anwaltschaft vor Überwachung müsse<br />
verbessert werden: „Was nützen<br />
Schweigepflichten, wenn diese auf technischem<br />
Weg ausgehebelt werden können,<br />
ohne dass der Betroffene es überhaupt<br />
merkt“, sagte Goll. Sowohl das<br />
BKA-Gesetz als auch die aktuelle Fassung<br />
der Strafprozessordnung sehen ein absolutes<br />
Abhörverbot nur für Abgeordnete,<br />
Geistliche und Strafverteidiger, nicht aber<br />
für andere Anwälte vor. Der Stuttgarter<br />
Anwaltstag wird alle zwei Jahre <strong>vom</strong><br />
Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong> ausgerichtet<br />
und zieht Teilnehmer aus dem gesamten<br />
Bundesgebiet an.<br />
„Das BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchung,<br />
Lauschangriff und Videoüberwachung<br />
innerhalb der Wohnung ist<br />
ein Beispiel dafür, wie der Staat zunehmend<br />
die Rechte der Anwälte und damit<br />
die Rechte der Mandanten einschränkt“,<br />
kritisierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang<br />
Ewer, Vizepräsident des Deutschen<br />
Anwaltvereins. Auch in Zeiten der Bedrohung<br />
durch den internationalen<br />
Terrorismus sei es wichtig, dass es einen<br />
Kernbereich privater Lebensgestaltung<br />
gebe, in den der Staat nicht eingreifen<br />
dürfe. „Dazu gehört auch das Vertrauensverhältnis<br />
zwischen Anwalt und Mandant“,<br />
sagte der Kieler Anwalt. Der Vorsitzende<br />
des Stuttgarter <strong>AnwaltVerein</strong>s<br />
Ekkehard Kiesswetter sagte, dass<br />
Anwälte zwar Organe der Rechtspflege<br />
seien, daraus aber der Staat vor allem<br />
Verpflichtungen und keine Rechte ableite.<br />
Die Löschung von Daten aus dem Abhören<br />
von Anwälten forderte Rechtsanwalt Dr. Peter<br />
Kothe, wenn sich im Nachhinein zeige, dass<br />
das Abhören nicht notwendig gewesen sei.<br />
Das Landespolizeigesetz sehe bei einer nachträglich<br />
festgestellten Scheingefahr keine<br />
sofortige Löschung vor. „Das Landesrecht<br />
bleibt hinter dem Bundesrecht zurück“,<br />
kritisierte Kothe.<br />
Auf der Tagung der Anwälte wurde mit einer<br />
Gedenkminute an die Opfer von Winnenden<br />
gedacht. Dass in der öffentlichen Debatte<br />
jetzt nicht gleich Patentrezepte gefordert<br />
würden, bezeichnete Goll als „wohltuend“.<br />
„Wir müssen alle wachsamer bei Jugendlichen<br />
sein“, sagte Goll.<br />
Presseinformation des <strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart<br />
Stuttgarter Zeitung, 12. März <strong>2009</strong><br />
Stuttgarter Nachrichten, 14. März <strong>2009</strong><br />
12<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>
RundSchreiben<br />
News<br />
Nachrichten<br />
Nachrichten<br />
N A C H R I C H T E N<br />
Übersicht Prozessfinanzierer<br />
Selbst bei guten Erfolgsaussichten besteht<br />
für den Rechtsuchenden keine<br />
Garantie dafür, dass er seinen Prozess<br />
gewinnt. Dieses Prozesskostenrisiko<br />
führt häufig dazu, dass die gerichtliche<br />
Durchsetzung der Ansprüche<br />
gescheut wird. Prozessfinanzierer übernehmen<br />
die Finanzierung des gesamten<br />
Rechtsstreites. Voraussetzung ist<br />
eine hinreichende Erfolgsaussicht und<br />
die Bonität des Anspruchsgegners. Im<br />
Erfolgsfall sind sie am Prozesserlös<br />
beteiligt. Zwischen den einzelnen Anbietern<br />
bestehen beträchtliche Unterschiede,<br />
ab welchem Streitwert sie die<br />
Prozessfinanzierung übernehmen und<br />
was sie im Erfolgsfall bekommen. Ob<br />
in einem Rechtsstreit die Prozessfinanzierung<br />
zweckmäßig ist, sollten Rechtsuchende<br />
gemeinsam mit ihrem Anwalt<br />
erörtern. Der DAV hat eine Übersicht<br />
über die Prozessfinanzierer herausgegeben:<br />
siehe unten stehende Tabelle.<br />
DAV-Anwaltausbildung<br />
künftig mit LL.M.<br />
Die DAV-Anwaltausbildung wird zukünftig<br />
einen LL.M.-Studiengang „Anwaltsrecht<br />
und Anwaltspraxis“ anstelle<br />
des bisherigen theoretischen Kurses<br />
umfassen. Nach intensiven Vorbereitungen<br />
wurde der neue Studiengang<br />
der Fernuniversität in Hagen nun<br />
erfolgreich akkreditiert. Der Masterstudiengang<br />
ist ebenfalls als Fernstudium<br />
konzipiert, so dass die Teilnehmer<br />
ihn zeitlich und örtlich flexibel<br />
durcharbeiten können. Lediglich für<br />
vier Modulabschlussklausuren ist eine<br />
Anwesenheit in einem der Prüfungszentren<br />
der Fernuniversität erforderlich.<br />
Daneben tritt die Masterarbeit,<br />
die innerhalb von 12 Wochen ebenfalls<br />
von zu Hause aus angefertigt werden<br />
kann. Auf Grund seiner berufsbegleitenden<br />
Struktur bietet der Studiengang<br />
auch Kolleginnen und Kollegen<br />
die Möglichkeit, ihre Kenntnis im an-<br />
Übersicht Prozessfinanzierer<br />
Prozessfinanzierer zu finden unter Beschränkung<br />
auf bestimmte<br />
Rechtsgebiete?<br />
Streitwertabhängig?<br />
Höhe des Erlöses im<br />
Erfolgsfall<br />
Allianz<br />
ProzessFinanz GmbH<br />
Aurelio Prozessfinanzierung<br />
AG & Co. KG<br />
D.A.S. Prozessfinanzierung<br />
AG<br />
www.allianz-profi.com nein mind. 100.000 € 20 % von vorgerichtlichen<br />
Erträgen, 30 % von Beträgen<br />
bis 500.000 € und 20 % von<br />
Beträgen die darüber liegen<br />
www.aurelioprozessfinanzierung.com<br />
www.dasprozessfinanzierung.de<br />
nein mind. 500.000 € 30 % <strong>vom</strong> Prozesserlös<br />
nein mind. 50.000 € 30 % von Beträgen bis<br />
500.000 €, 20 % von<br />
Beträgen die darüber liegen<br />
Foris www.foris.de nein mind. 50.000 € Erfolgsbeteiligung ab 10 %,<br />
abhängig <strong>vom</strong> Einzelfall<br />
Juratec www.juratec.net keine Angaben nein 25 % <strong>vom</strong> Erlös<br />
Preußische Prozessfinanzierung<br />
GmbH<br />
www.preussischeprozessfinanzierung.com<br />
ProzessGarant AG www.prozessgarant.de zivilrechtliche<br />
Ansprüche<br />
Roland<br />
Prozessfinanz AG<br />
SLB Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
nein keine Angaben 20-30 % <strong>vom</strong> Erlös<br />
mind. 25.000 €<br />
www.roland-prozessfinanz.de nein mind. 50.000 €<br />
(im europ. Ausland<br />
mind. 250.000 €)<br />
Verhandlungsbasis, jedenfalls<br />
30-37 %; 30 % von Beträgen<br />
ab 100.000 €<br />
in der Regel 20-30 % <strong>vom</strong><br />
Erlös<br />
www.slb-prozessfinanz.de keine Angaben mind. 19.000 € 25 % von Beträgen bis<br />
500.000 €, 15 % von<br />
Beträgen die darüber liegen<br />
(bei vorgerichtlicher Einigung<br />
ermäßigt sich Erfolgsbeteiligung<br />
um 10 %)<br />
N o 1 / <strong>2009</strong> 13
RundSchreiben<br />
waltlichen Recht zu vertiefen und ihre<br />
bereits im Beruf erworbene Kompetenz<br />
durch einen LL.M.-Titel nach außen zu<br />
dokumentieren.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter<br />
www.dav-anwaltausbildung.de<br />
Kein Handel mit Gerechtigkeit<br />
– DAV lehnt Kronzeugenregelung<br />
ab<br />
Im Kampf gegen Terrorismus und organisierte<br />
Kriminalität sollen kooperationsbereite<br />
Täter zur Aufklärung und<br />
Verhinderung von Straftaten beitragen.<br />
Anreiz zur Mitarbeit soll eine neue<br />
Kronzeugenreglung bieten, die dem<br />
Täter eine Milderung und in bestimmten<br />
Fällen ein Absehen von Strafe ermöglichen<br />
soll. Der von der Bundesregierung<br />
vorgelegte Gesetzesentwurf wurde am<br />
25. März <strong>2009</strong> in einer Anhörung im<br />
Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag<br />
diskutiert und von der Mehrheit<br />
der Sachverständigen abgelehnt.<br />
Die eigentlichen „Gewinner“, so der<br />
Vorsitzende des DAV-Strafrechtsausschuss,<br />
Rechtsanwalt Dr. Stefan König,<br />
in seiner Stellungnahme, wären Mörder,<br />
„die über ihre Mordtaten hinaus in kriminelles<br />
Milieu verstrickt sind“. Der<br />
Rechtsstaat sei auf einen „fragwürdigen<br />
Handel“ mit Kriminellen nicht angewiesen.<br />
Das Gesetz bringe keinen rechtsstaatlichen<br />
Gewinn. Schon jetzt könne<br />
Aufklärungshilfe in Strafverfahren mit<br />
Strafzumessungsbestimmungen angemessen<br />
honoriert werden.<br />
Gelingt die Bändigung der<br />
Verständigung? – Anhörung<br />
im Rechtsausschuss<br />
Am 25. März <strong>2009</strong> diskutierten Experten<br />
auf der Basis von Gesetzesentwürfen<br />
der Großen Koalition und des Bundesrates<br />
über das für und wider einer Verständigung<br />
im Strafverfahren. Grundsätzlich<br />
sprachen sich die Experten für<br />
eine gesetzliche Regelung aus. Der DAV<br />
war durch den Vorsitzenden des Strafrechtsausschusses,<br />
Dr. Stefan König,<br />
vertreten. König forderte in seiner<br />
Stellungnahme zur Reduzierung von<br />
Erpressungsszenarien Regelungen zur<br />
offenen Kommunikation. Dem werde<br />
der Entwurf nur in Ansätzen gerecht.<br />
Völlig ungeklärt sei auch die Frage,<br />
welche Folgen sich beim Scheitern der<br />
Verständigung ergeben. Auf keinen Fall<br />
dürfe die Verständigung Auswirkungen<br />
auf den Amtsaufklärungsgrundsatz des<br />
§ 244 Abs. 2 StPO und das Rechtsmittelsystem<br />
haben.<br />
Steuerhinterziehung wirksam<br />
bekämpfen – aber wie?<br />
Zu dieser Frage hörte der Finanzausschuss<br />
am 25. März <strong>2009</strong> im Deutschen<br />
Bundestag zahlreiche Experten zu Anträgen<br />
der Koalitionsfraktionen Union<br />
und SPD, FDP, Linksfraktion und Bündnis<br />
90/Die Grünen an. Die Antworten waren<br />
vielfältig – ein Maßnahmenkatalog<br />
höchst umstritten. Der DAV war durch<br />
Dr. Rainer Spatscheck vertreten. In seiner<br />
Stellungnahme lehnte er eine weitere<br />
Verschärfung des Steuerstrafrechts<br />
ab. Er halte die von der Bundesregierung<br />
geplante Einführung zusätzlicher Meldepflichten<br />
für problematisch, wenn nicht<br />
für unvereinbar mit dem Grundgesetz.<br />
Die Bekämpfung von Steueroasen dürfe<br />
nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen<br />
und Bürger ausgetragen werden.<br />
Sind Ihre Kanzleidaten noch<br />
aktuell?<br />
Wenn Sie Ihre büro- oder berufsbezogenen<br />
Daten überprüfen oder aktualisieren<br />
möchten, können Sie dies bequem<br />
über die DAV-Onlineplattform ausführen<br />
und damit Ihre Erreichbarkeit<br />
gewährleisten. Die Daten sind wichtig<br />
für die Deutsche Anwaltauskunft, der<br />
Anwaltsuche des Deutschen Anwaltvereins,<br />
in der die Mitglieder der örtlichen<br />
Anwaltvereine automatisch verzeichnet<br />
sind (www.anwaltauskunft.de).<br />
Auch Fachanwältinnen und Fachanwälte<br />
sind aufgerufen, von der Möglichkeit<br />
Gebrauch zu machen, bis zu fünf Teilbereiche<br />
der anwaltlichen Tätigkeit anzugeben.<br />
Zur DAV-Onlineplattform gelangen<br />
Sie unter www.anwaltverein.de<br />
Pläne der großen Koalition zur<br />
Errichtung einer Visa-Einladerund<br />
Warndatei gescheitert<br />
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt<br />
nachdrücklich, dass die Pläne der<br />
Großen Koalition zur Errichtung einer<br />
Visa-Einlader- und Warndatei am<br />
massiven Widerspruch von Kirchen,<br />
Verbänden und Organisationen gescheitert<br />
sind. Der DAV hat sich sowohl in<br />
seiner Stellungnahme als auch in einer<br />
Pressemitteilung gegen die Errichtung<br />
einer Visa-Einladerdatei ausgesprochen.<br />
Nach Auffassung des DAV ist die Datei<br />
verfassungswidrig, da sie das Grundrecht<br />
auf informationelle Selbstbestimmung<br />
verletzt.<br />
Neues zum Schuldverschreibungsgesetz<br />
Der Zivilrechtsausschuss hat mit seiner<br />
Stellungnahme 23/<strong>2009</strong> zum Regierungsentwurf<br />
eines Gesetzes zur Neuregelung<br />
der Rechtsverhältnisse bei<br />
Schuldverschreibung aus Gesamtemission<br />
zur verbesserten Durchsetzbarkeit<br />
von Ansprüchen von Anlegern<br />
aus Falschberatung Stellung genommen.<br />
Der Zivilrechtsausschuss hat das<br />
Verfahren rund um die Schaffung eines<br />
modernen Schuldverschreibungsgesetzes<br />
seit Jahren beobachtet und kommentiert.<br />
Er begrüßt, dass viele seiner<br />
Anregungen, die er zuletzt in seiner<br />
ausführlichen Stellungnahme 41/2008<br />
zum Referentenentwurf vorgebracht<br />
hatte, in den Regierungsentwurf aufgenommen<br />
worden sind. Der Ausschuss<br />
begrüßt den Entwurf insgesamt, hat<br />
allerdings zu einigen Vorschriften Änderungsvorschläge.<br />
Ziel ist es, durch ein<br />
modernes Schuldverschreibungsgesetz<br />
das deutsche Recht in diesem Bereich<br />
international wettbewerbsfähig zu<br />
machen.<br />
DAV-Forum Anwaltsnotariat<br />
fordert praxisnahe<br />
Zugangsprüfung<br />
Die knapp 200 Teilnehmer begrüßten<br />
die Neuregelung zum Zugang zum Anwaltsnotariat.<br />
Über das Lob freute sich<br />
14<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>
RundSchreiben<br />
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries<br />
ganz besonders. Einigkeit bestand darüber,<br />
dass die Anwaltsnotare eine entscheidende<br />
Rolle bei der Vorbereitung und<br />
Abnahme der notariellen Fachprüfung<br />
spielen müssten. Der Ausgestaltung der<br />
Durchführungsverordnung komme besondere<br />
Bedeutung zu. Auf Einladung<br />
des DAV diskutierten am 6. und 7. März<br />
<strong>2009</strong> Anwaltsnotare, Rechtsanwälte und<br />
Nur-Notare mit Vertretern aus Justiz<br />
und Wissenschaft über das Berufsbild<br />
des (Anwalts-)Notars in Gegenwart und<br />
Zukunft.<br />
Über 150.000 Rechtsanwältinnen<br />
und Rechtsanwälte<br />
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat<br />
veröffentlicht, dass zum 1. Januar <strong>2009</strong><br />
insgesamt 150.375 Rechtsanwältinnen<br />
und Rechtsanwälte zugelassen waren.<br />
Dies sind 3.464 Rechtsanwälte oder<br />
2,36 % mehr als im Jahr zuvor. Im Jahre<br />
1985 gab es rund 47.000, 1995 gut<br />
74.000. Im Jahre 2000 wurde mit<br />
104.000 erstmals die Hunderttausendermarke<br />
überschritten. Im Jahre 2005<br />
waren es dann schon über 132.000<br />
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />
in der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Stanislaw Markelow und<br />
Anastassija Baburowa<br />
Am 19. Januar <strong>2009</strong> wurden in Moskau<br />
der Menschenrechtsanwalt Stanislaw<br />
Markelow und die Journalistin Anastassija<br />
Baburowa auf offener Straße<br />
erschossen.<br />
40 Tage später, am 27. Februar <strong>2009</strong>, versammelten<br />
sich Verwandte und Freunde<br />
der Ermordeten, um ihrer zu gedenken.<br />
Aus diesem Anlass hat der Deutsche<br />
Anwaltverein eine Traueranzeige zusammen<br />
mit den Organisationen: Aktion<br />
Sühnezeichen Friedensdienste e.V.,<br />
Amnesty International, Sektion der<br />
Bundesrepublik Deutschland e.V.,<br />
Deutsch-Russischer Austausch e.V.,<br />
Berlin, Europäischer Austausch gGmbH,<br />
MEMORIAL Deutschland e.V., Reporter<br />
ohne Grenzen e.V., Verein Berliner<br />
Journalisten – Landesverband des DJV<br />
geschaltet. Sie erschien am 27. Februar<br />
<strong>2009</strong> in der „Badischen Zeitung“ sowie<br />
am 28. Februar <strong>2009</strong> in der „Berliner<br />
Zeitung“, „taz“ und „Frankfurter Rundschau“.<br />
Die Traueranzeige wurde auch<br />
in russischer Sprache in den russischen<br />
Zeitungen „Novaya Gazeta“ und „Vedomosti“<br />
sowie online unter www.novayagazeta.ru/data/<strong>2009</strong>/021/03.html;<br />
www.hro.org/node/4695 und anderen<br />
Adressen veröffentlicht.<br />
Befristung des Widerspruchsrechts<br />
bei Betriebsübergang<br />
Der Arbeitsrechtsausschuss des DAV<br />
setzt sich mit seiner Stellungnahme<br />
20/<strong>2009</strong> zur Befristung des Widerspruchsrechts<br />
im Falle eines Betriebsübergangs<br />
dafür ein, die Frist für einen<br />
nachträglichen Widerspruch seitens der<br />
Arbeitnehmer angemessen zu begrenzen.<br />
Bereits in seiner Stellungnahme<br />
5/2007 zum Diskussionsentwurf eines<br />
Arbeitsvertragsgesetzes hatte der Arbeitsrechtsauschuss<br />
vorgeschlagen, für<br />
die (nachträgliche) Ausübung des Widerspruchsrechts<br />
eine gesetzliche Höchstfrist<br />
einzuführen. Gerechnet ab dem<br />
Zeitpunkt des Betriebsüberganges sollte<br />
diese Höchstfrist sechs Monate betragen.<br />
DAV-Stiftung contra Rechtsextremismus<br />
und Gewalt<br />
Nach den neuesten Statistiken ist die<br />
Zahl rechtsextremer Gewalttaten im<br />
Jahr 2008 drastisch gestiegen. Zur<br />
Sicherstellung des notwendigen Rechtsrates<br />
übernimmt die Stiftung seit ihrer<br />
Gründung im Jahr 2001 die Kosten der<br />
Rechtsberatung und -vertretung von<br />
bedürftigen Opfern politisch motivierter<br />
Gewalttaten schnell und unbürokratisch.<br />
Die Stiftung ist für ihr weiteres Wirken<br />
auf Spenden angewiesen. Hilfreich ist<br />
jeder, ob kleinerer oder größerer Betrag.<br />
Die Bankverbindung lautet:<br />
Dresdner Bank Bonn<br />
Konto-<strong>Nr</strong>.: 2 078 296 01<br />
BLZ: 370 800 40<br />
Die Stiftung kann auch durch Auflagen<br />
(Bewährungsauflage und § 153 a StPO)<br />
unterstützt werden. Sie ist in zahlreichen<br />
Listen der zu begünstigenden<br />
Institutionen der Oberlandesgerichte<br />
eingetragen.<br />
Gesetzliche Regelung der<br />
Patientenverfügung<br />
Zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung<br />
stehen zurzeit drei interfraktionelle<br />
Entwürfe der Abgeordneten<br />
zur Diskussion. Der Medizinrechtsausschuss<br />
des DAV behandelt diese in<br />
der Stellungnahme 18/<strong>2009</strong>. Er stellt<br />
dabei grundsätzlich die Wahrung des<br />
Selbstbestimmungsrechts des einwilligungsfähigen<br />
Patienten in den Vordergrund<br />
und lehnt alle Bestrebungen ab,<br />
die geeignet sind diese höchstrichterlich<br />
geschützte Patientenautonomie einzuschränken.<br />
Kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren<br />
für Verbraucher<br />
Wie sollen kollektive Rechtsschutzmaßnahmen<br />
für Verbraucher in Zukunft<br />
ausgestaltet werden? Der DAV begrüßt<br />
in seiner Stellungnahme 14/<strong>2009</strong> zum<br />
Grünbuch der Kommission, dass die<br />
EU hinsichtlich des Rechtsschutzes für<br />
Verbraucher in allen Mitgliedstaaten<br />
der EU einen angemessenen Standard<br />
anstrebt. Grundsätzlich sollten die<br />
Mitgliedstaaten allerdings nicht gezwungen<br />
werden, einheitliche Mechanismen<br />
des kollektiven Rechtsschutzes einzuführen.<br />
Der DAV bevorzugt vielmehr<br />
eine Kombination verschiedener<br />
Elemente der Kooperation zwischen<br />
Mitgliedstaaten und der Einführung<br />
flankierender Maßnahmen, um bestehende<br />
Rechtsschutzmaßnahmen effizienter<br />
zu machen. Wichtig sei, dass<br />
bei allen Optionen das Prinzip der<br />
Kostentragung durch die unterlegene<br />
Partei aufrecht erhalten bleibe. Der<br />
DAV lehnt die Einrichtung einer zusätzlichen<br />
Behörde ab, die den Händler dazu<br />
zwingen könnte, den Geschädigten zu<br />
entschädigen.<br />
Law Made in Germany<br />
Deutsches Recht bietet im internationalen<br />
Vergleich erhebliche Wettbewerbsvorteile:<br />
Es ist effizienter, kostengünstiger<br />
und transparenter als andere<br />
Rechtsordnungen. Ein breites Bündnis<br />
aller deutschen Juristen, zu dem auch<br />
der Deutsche Anwaltverein gehört,<br />
N o 1 / <strong>2009</strong> 15
RundSchreiben<br />
ist fest entschlossen, diese Vorteile des<br />
deutschen Rechts offensiv und selbstbewusst<br />
im In- und Ausland zu vertreten.<br />
Zu diesem Zweck haben Bundesnotarkammer<br />
(BNotK), Bundesrechtsanwaltskammer<br />
(BRAK), Deutscher Anwaltverein<br />
(DAV), Deutscher Notarverein<br />
(DNotV) und Deutscher Richterbund<br />
(DRB) gemeinsam die Broschüre „Law –<br />
Made in Germany“ erstellt, die Sie unter<br />
www.lawmadeingermany.de bestellen<br />
können.<br />
Neu: DAV-Service-Hotline<br />
zum Gebührenrecht<br />
Wer in Gebührenfragen nicht weiterkommt<br />
und einen ersten Rat oder eine<br />
Auskunft braucht, kann sich an die neue<br />
DAV-Service-Hotline wenden. Unter der<br />
gebührenfreien Telefonnummer 0800-<br />
1328328 erhalten Mitglieder der örtlichen<br />
<strong>AnwaltVerein</strong>e und des FORUMS<br />
Junge Anwaltschaft Orientierungshilfe<br />
im Dschungel des RVG. Die Hotline<br />
ist von Mo-Fr von 10-12 Uhr und von<br />
Mo-Do von 13-15 Uhr erreichbar. Um<br />
den Service in Anspruch nehmen zu<br />
können, sollte man seine Mitgliedsnummer<br />
parat haben. Die sechsstellige<br />
Mitgliedsnummer findet man auf<br />
dem Mitgliedsausweis oder auf dem<br />
Adressetikett des Anwaltsblatts oder<br />
der AdVoice.<br />
Stärkung der Rechte von<br />
Verletzten und Zeugen im<br />
Strafverfahren<br />
Der DAV hat durch den Strafrechtsausschuss<br />
zum Referentenentwurf des<br />
BMJ zum „Gesetz zur Stärkung der<br />
Rechte von Verletzten und Zeugen im<br />
Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)“<br />
Stellung genommen. Der DAV<br />
spricht sich grundsätzlich für eine professionelle<br />
Begleitung eines mutmaßlichen<br />
Opfers im Strafprozess aus, gibt<br />
aber zu bedenken, dass die Stärkung<br />
der Rechte auf einer (Opfer-)Seite eine<br />
Schwächung der Rechtsposition auf<br />
der anderen (Verteidigungs-)Seite mit<br />
sich bringen könnte. Zur Gewährleistung<br />
der Interessenkonkordanz regt<br />
der DAV die Einführung einer obligatorischen<br />
authentischen Aufzeichnung<br />
von Zeugenaussagen auf Bild-Ton-<br />
Träger im Ermittlungsverfahren an.<br />
Debatte zu § 160 a StPO<br />
im Bundestag<br />
Am 21. Januar <strong>2009</strong> hat auf Antrag der<br />
FDP-Bundestagsfraktion eine Debatte<br />
zu § 160 a StPO im Bundestag stattgefunden.<br />
Der DAV begrüßt den Gesetzentwurf<br />
der FDP-Bundestagsfraktion zum<br />
verbesserten Schutz von Berufsgeheimnisträgern<br />
vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen.<br />
Das Anliegen der FDP,<br />
einen einheitlichen Schutz aller Berufsgeheimnisträger<br />
zu erreichen, indem<br />
sowohl für Geistliche, Abgeordnete,<br />
Rechtsanwälte und Journalisten ein<br />
umfassendes Beweiserhebungs- und<br />
Beweisverwertungsgebot in § 160 a<br />
StPO verankert wird, entspricht einer<br />
Forderung des DAV, das durch § 160 a<br />
StPO eingeführte 2-Klassenrecht innerhalb<br />
der Gruppe der Berufsgeheimnisträger<br />
wieder aufzuheben. Nach Auffassung<br />
des DAV verkennt insbesondere<br />
die willkürliche Unterscheidung zwischen<br />
Strafverteidiger und nicht verteidigendem<br />
Rechtsanwalt die verfassungsrechtliche<br />
Stellung von Anwälten und<br />
wird dem Berufsbild des Rechtsanwalts<br />
in keiner Weise gerecht.<br />
Plakatmotiv „Superheld“<br />
Das neue Anzeigenmotiv der DAV-<br />
Werbekampagne, der „Superheld“, ist<br />
ab sofort auch als Plakat erhältlich.<br />
Es wirbt für die anwaltliche Beratung<br />
im Bereich der Vorsorge und erschien<br />
Anfang März <strong>2009</strong> als Anzeige in „Der<br />
Spiegel“ und „Stern“. Das Plakat kann<br />
beispielsweise in den Warteräumen von<br />
Kanzleien ausgehängt oder für die<br />
Bestückung von Schaufenstern genutzt<br />
werden. Alle DAV-Plakate sowie die<br />
Bestellmöglichkeit finden Sie unter<br />
www.anwaltverein.de/leistungen/<br />
werbung/werbekampagne/plakate<br />
EIÜ – EUROPA IM ÜBERBLICK<br />
Sammelklagen im Wettbewerbsrecht<br />
– Parlament<br />
In der Plenarsitzung am 26. März <strong>2009</strong><br />
hat das Europäische Parlament in<br />
einer Entschließung den Bericht des<br />
Europaabgeordneten Klaus-Heiner<br />
Lehne zu dem Weißbuch Schadenersatzklagen<br />
wegen Verletzung des<br />
EG-Wettbewerbsrechts ohne Änderungen<br />
angenommen. Damit stimmen<br />
die Parlamentarier für ein horizontales<br />
Instrument der gerichtlichen<br />
Rechtsdurchsetzung, sprechen sich aber<br />
gegen das amerikanische Sammelklagenmodell<br />
aus.<br />
Ablehnung der Vollstreckung<br />
eines EU-Haftbefehls – EuGH<br />
Mit Fragen der Vollstreckung eines<br />
Europäischen Haftbefehls befassen<br />
sich die Schlussanträge <strong>vom</strong> 24. März<br />
<strong>2009</strong> in der Rechtssache C-123/08.<br />
Die Auslegung des Art. 4 <strong>Nr</strong>. 6 des<br />
Rahmenbeschluss 2002/284/JI, der<br />
einen fakultativen Ablehnungsgrund<br />
vorsieht, ist Gegenstand der Vorlagefrage.<br />
Danach kann die Vollstreckungsbehörde<br />
die Vollstreckung eines Europäischen<br />
Haftbefehls ablehnen, wenn<br />
sich die gesuchte Person im Vollstreckungsmitgliedstaat<br />
aufhält, dessen<br />
Staatsangehöriger ist oder dort ihren<br />
Wohnsitz hat und dieser Staat sich<br />
verpflichtet, die Strafe nach seinem<br />
innerstaatlichen Recht zu vollstrecken.<br />
In dem Verfahren wurde gegen einen<br />
deutschen Staatsangehörigen ein EU-<br />
Haftbefehl zwecks Vollstreckung einer<br />
Gesamtfreiheitsstrafe in Deutschland<br />
erlassen. Der Verurteilte hielt sich<br />
bereits dauerhaft in den Niederlanden<br />
auf, war dort mit seiner Frau gemeldet<br />
und ging einer sozialversicherungspflichtigen<br />
Beschäftigung nach. Nach<br />
der Auffassung der vorgelegten Schlussanträge<br />
müssen objektive Kriterien, die<br />
die konkrete Situation der Person kennzeichnen,<br />
den Schluss zulassen, dass<br />
die Vollstreckung in dem Mitgliedstaat<br />
16<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>
RundSchreiben<br />
geeignet ist, die Resozialisierung zu fördern.<br />
Solche lägen im vorliegenden Fall<br />
vor. Zudem sei der Rahmenbeschluss<br />
dahingehend auszulegen, dass die<br />
Bestimmung des Ablehnungsgrundes<br />
nicht von weiteren verwaltungsrechtlichen<br />
Kriterien wie dem Besitz einer<br />
unbefristeten Aufenthaltgenehmigung<br />
abhängig gemacht werden dürfe.<br />
Eine solche Regelung könne eine<br />
Diskriminierung Angehöriger anderer<br />
Mitgliedstaaten darstellen.<br />
Patentgerichtssystem –<br />
Kommission<br />
Die Europäische Kommission will mit<br />
Richtlinien in die anstehenden Verhandlungen<br />
über die Schaffung eines<br />
einheitlichen europäischen Patentgerichtssystems<br />
gehen. Deshalb hat sie<br />
am 24. März <strong>2009</strong> eine Empfehlung an<br />
den Rat verabschiedet, um sich solche<br />
Verhandlungsrichtlinien genehmigen zu<br />
lassen. Das Patentgerichtssystem soll<br />
insbesondere die gerichtliche Durchsetzung<br />
von Patentrechten erleichtern,<br />
die Kosten senken und die Rechtssicherheit<br />
für kleine und mittlere<br />
Unternehmen verbessern. Die Institutionen<br />
der geplanten einheitlichen<br />
Patentgerichtsbarkeit wären sowohl<br />
für die bestehenden Europäischen<br />
Patente als auch für die zukünftigen<br />
Gemeinschaftspatente zuständig. Damit<br />
entspricht die Empfehlung der Kommission<br />
einer wesentlichen Forderung<br />
des DAV (s. Stellungnahme 07/06).<br />
Bereits seit 2006 wird die Idee eines<br />
einheitlichen Patentgerichtssystems erörtert.<br />
Dieses soll durch den Abschluss<br />
eines Übereinkommens nach Art. 300<br />
EGV geschaffen werden. Der derzeitige<br />
europaweite Patentrechtsschutz<br />
ist fragmentarisch. Gegenwärtig müssen<br />
Patente entweder getrennt in allen<br />
Nationalstaaten beantragt oder mit<br />
einem Europäischen Patent gesichert<br />
werden, wobei die Unternehmen dann<br />
u.U. trotzdem in allen Staaten, in denen<br />
das Europäische Patent gilt, gleichzeitig<br />
prozessieren müssen. Die Kommission<br />
regt zudem an, ein Rechtsgutachten des<br />
EuGH zur Vereinbarkeit des geplanten<br />
Übereinkommens nach dem EG-Vertrag<br />
einzuholen.<br />
Arbeitszeitrichtlinie –<br />
Parlament / Rat<br />
Im Gesetzgebungsverfahren zur umstrittenen<br />
Neufassung der geltenden<br />
Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) fand<br />
am 17. März <strong>2009</strong> das erste Treffen<br />
des Vermittlungsausschusses statt. Der<br />
Rat hatte die Entschließung des Parlaments<br />
zum novellierten Kommissionsvorschlag<br />
(KOM(2005)246) abgelehnt<br />
und am 9. März <strong>2009</strong> beschlossen, das<br />
Gesetzesvorhaben an den Vermittlungsausschuss<br />
zu verweisen. Die umstrittensten<br />
Fragen sind die Opt-Out-Regelung<br />
bei der Wochenarbeitszeit und<br />
die Frage der Bewertung der Bereitschaftszeiten<br />
als Arbeitszeit. Die Vereinbarung<br />
über den Verzicht („Opt-Out“)<br />
auf die Einhaltung der wöchentlichen<br />
Höchstarbeitszeit soll nach dem Willen<br />
des Parlaments ohne Ausnahmen gelten.<br />
Der Rat dagegen möchte abweichende<br />
Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer<br />
und Arbeitgeber bis zu einer maximalen<br />
Wochenarbeitszeit von 65 Stunden<br />
zulassen. Weiterhin will der Rat zwar<br />
„aktive“ Bereitschaftszeit als Arbeitszeit<br />
ansehen, aber die Bewertung der „inaktiven“<br />
Bereitschaftszeit den nationalen<br />
oder tarifvertraglichen Regelungen<br />
überlassen. Das Parlament dagegen<br />
hatte gefordert, Bereitschaftszeit immer<br />
vollumfänglich als Arbeitszeit anzuerkennen.<br />
Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses<br />
ist es, innerhalb von<br />
sechs Wochen nach dessen Einberufung<br />
einen Konsens zwischen den Vertretern<br />
des Rates und des Parlaments zu finden.<br />
Die dritte Lesung im Parlament ist<br />
voraussichtlich am 4. Mai <strong>2009</strong>.<br />
Europäische Privatgesellschaft<br />
– Parlament<br />
In der Plenarsitzung <strong>vom</strong> 10. März<br />
<strong>2009</strong> hat das Europäische Parlament<br />
eine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag<br />
KOM/2008/396 über<br />
das Statut der Europäischen Privatgesellschaft<br />
(SPE) angenommen. In<br />
großen Teilen entspricht der angenommene<br />
Text dem Bericht des Rechtsausschusses<br />
des Parlaments. Im Bereich<br />
der Mitbestimmung weicht die<br />
Stellungnahme jedoch ab. Das Parlament<br />
hat nunmehr ein komplexes<br />
Berechnungssystem für SPE vorgeschlagen,<br />
die Arbeitnehmer in verschiedenen<br />
Mitgliedstaaten beschäftigen,<br />
in denen unterschiedlich strenge<br />
Mitbestimmungsvorschriften gelten. So<br />
soll bspw. auf eine neu gegründete SPE<br />
mit weniger als 500 Arbeitnehmern, von<br />
denen 50 Prozent in einem Mitgliedstaat<br />
mit strengeren Mitbestimmungsregeln<br />
arbeiten, die Richtlinie 2001/86/EG<br />
über die Arbeitnehmerbeteiligung in<br />
der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)<br />
entsprechend anwendbar sein. Danach<br />
können sich Arbeitnehmervertreter und<br />
Geschäftsleitung auf ein Mitbestimmungsmodell<br />
verständigen. Gelingt das,<br />
gilt als Auffanglösung die strengste<br />
Regelung. Dadurch sollen eventuelle<br />
Umgehungsmöglichkeiten eingeschränkt<br />
und das bestehende Mitbestimmungsniveau<br />
gesichert werden. Die<br />
geplante Verordnung basiert auf Art. 308<br />
EG, der die Anhörung des Parlaments<br />
vorsieht. Die Verordnung bedarf nun<br />
des einstimmigen Votums des Rates<br />
„Wettbewerbsfähigkeit“, der sich mit<br />
der SPE voraussichtlich am 28./29. Mai<br />
<strong>2009</strong> befasst. Die Mitbestimmung wird<br />
wohl zu den strittigsten Punkten bei<br />
den Ratsverhandlungen zählen. Der<br />
DAV-Handelsrechtsausschuss hatte den<br />
Kommissionsvorschlag in seiner Stellungnahme<br />
17/09 unter Vorbehalt begrüßt.<br />
Zwangsversetzung in den<br />
Ruhestand gerechtfertigt –<br />
EuGH<br />
Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78<br />
zur Gleichbehandlung in Beschäftigung<br />
und Beruf (Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie)<br />
gestatte es den Mitgliedstaaten,<br />
Ausnahmen von dem<br />
Grundsatz des Verbots der Altersdiskriminierung<br />
im nationalen Recht<br />
vorzusehen, so der EuGH am 5. März<br />
<strong>2009</strong> in dem Vorlageverfahren<br />
C-388/07. Dabei müsse die nationale<br />
Regelung kein genaues Verzeichnis der<br />
Ungleichbehandlungen enthalten, die<br />
gerechtfertigt sein könnten. Es sei ausreichend,<br />
wenn nachgewiesen werde,<br />
dass die Ungleichbehandlung „objektiv<br />
und angemessen“ und durch ein recht-<br />
N o 1 / <strong>2009</strong> 17
RundSchreiben<br />
mäßiges Ziel gerechtfertigt sei. Dabei<br />
könnten sozialpolitische Ziele aus<br />
den Bereichen Beschäftigungspolitik,<br />
Arbeitsmarkt und berufliche Bildung<br />
als rechtmäßige Ziele im Sinne der<br />
Vorschrift angesehen werden. Der<br />
Gerichtshof betont, dass die Mitgliedstaaten<br />
bei der Wahl der Mittel zur<br />
Erreichung der Ziele ihrer Sozialpolitik<br />
über einen weiten Wertungsspielraum<br />
verfügten. Allerdings müsse der Mitgliedstaat<br />
neben der Rechtmäßigkeit<br />
des Ziels auch die Angemessenheit und<br />
Erforderlichkeit des Mittels nachweisen.<br />
Im Ausgangsrechtsstreit hatte der<br />
National Council on Ageing, eine englische<br />
gemeinnützige Einrichtung zur<br />
Förderung des Wohls älterer Personen,<br />
geklagt. Die Klage wendete sich im<br />
Wesentlichen gegen eine nationale Regelung,<br />
nach der Beschäftigte, die das<br />
65. Lebensjahr vollendet haben, wegen<br />
der Versetzung in den Ruhestand entlassen<br />
werden können.<br />
Austausch von Strafregisterdaten<br />
– Rat<br />
Der Rat der EU-Justizminister hat am<br />
27. Februar <strong>2009</strong> einen Rahmenbeschluss<br />
zum Austausch von Strafregisterdaten<br />
angenommen. Im Register erfasste Strafurteile<br />
sollen in Zukunft EU-weit nach<br />
einer einheitlichen Verfahrensweise ausgetauscht<br />
werden. Die grundlegenden<br />
Bestimmungen des Rahmenbeschlusses<br />
sehen zunächst vor, dass eine Datenübermittlung<br />
an den Mitgliedstaat, aus<br />
dem der Verurteilte stammt, zwingend<br />
und von Amts wegen erfolgt – und zwar<br />
zum einen nach jeder strafrechtlichen<br />
und registerrelevanten Verurteilung,<br />
zum anderen nach jeder Änderung oder<br />
Löschung in den jeweiligen Registern des<br />
Mitgliedstaats. Von den Mitgliedstaaten<br />
sollen die hierfür ansprechbaren und<br />
verantwortlichen Zentralbehörden eingerichtet<br />
werden. Datenabfragen durch<br />
Verfolgungsbehörden einzelner Mitgliedstaaten<br />
sollen auf der Grundlage<br />
dieses Systems schnell und einheitlich<br />
erfolgen können. Eine Abfrage kann<br />
bereits im Ermittlungsstadium gestellt<br />
werden. Gemeinsame Formulare und<br />
Regelungen zur Datenspeicherung sind<br />
ebenfalls vorgesehen. Die Verwendung<br />
der persönlichen Daten soll grundsätzlich<br />
auf die jeweiligen Strafverfahren<br />
beschränkt sein, wobei im Falle ernster<br />
plötzlicher Gefahr für die öffentliche<br />
Sicherheit Ausnahmen zugelassen werden.<br />
Ein erklärtes Ziel des Rahmenbeschlusses<br />
ist auch die effektivere<br />
Erfassung von aufgrund von Sexualdelikten<br />
an Kindern verurteilten Personen.<br />
Sonderwebsite zur Europawahl<br />
– Parlament<br />
Das Europäische Parlament stellt anlässlich<br />
der <strong>vom</strong> 4. bis zum 7. Juni <strong>2009</strong><br />
bevorstehenden Europawahl eine Informationswebsite<br />
in 23 Sprachen zur<br />
Verfügung. Europa wählt 736 Volksvertreter<br />
aus 27 Ländern. In Deutschland<br />
werden am 7. Juni <strong>2009</strong> 99 Abgeordnetensitze<br />
vergeben. Anliegen der<br />
Website ist es auch, der trotz gestiegener<br />
Bedeutung des Europäischen<br />
Parlaments seit 1979 stetig zurückgegangenen<br />
Beteiligung an den Europawahlen<br />
entgegenzuwirken.<br />
www.europarl.europa.eu<br />
Doppelsbesteuerung bei der<br />
Erbschaftssteuer – EuGH<br />
Auf eine Doppelbesteuerung bei der<br />
Erbschaftssteuer muss sich einstellen,<br />
wer ein auf mehrere EU-Staaten verteiltes<br />
Kapitalvermögen erbt. So entschied<br />
der EuGH in der Rechtssache<br />
C-67/08 am 12. Februar <strong>2009</strong> auf Vorlage<br />
des Bundesfinanzhofs. Damit wird<br />
die Klage einer deutschen Erbin abgewiesen,<br />
die ein Vermögen geerbt hatte,<br />
das zu großen Teilen auf spanischen<br />
Konten verwaltet wurde. Sie hatte bereits<br />
Erbschaftsteuer an den spanischen<br />
Fiskus gezahlt, welche das deutsche<br />
Finanzamt jedoch nicht auf die fällige<br />
Erbschaftssteuerschuld anrechnete, sondern<br />
die spanische Steuerschuld lediglich<br />
wie eine Nachlassverbindlichkeit von<br />
der Bemessungsgrundlage abzog. Eine<br />
Anrechnung gem. §§ 21 ErbStG, 121 BewG<br />
erfolgte nicht, da Kapitalforderungen<br />
gegen spanische Finanzinstitute nicht<br />
als „Auslandsvermögen“ i.S.d. Vorschriften<br />
gelten und die Erblasserin ihren<br />
Wohnsitz im Inland hatte. Die spanische<br />
Besteuerung knüpfte dagegen an den<br />
Sitz der Bank an. Der EuGH führte<br />
aus, dass als verbotene Beschränkung<br />
des freien Kapitalverkehrs nach Art.<br />
56 und Art. 58 EGV auch bestimmte<br />
Wertminderungen beim Erwerb von<br />
Todes wegen zählen können. Jedoch sei<br />
„beim gegenwärtigen Entwicklungsstand“<br />
des Gemeinschaftsrechts eine solche<br />
Doppelbesteuerung im vorliegenden Fall<br />
hinzunehmen. Die gewisse Autonomie<br />
der Mitgliedstaaten in diesem Bereich<br />
könne „für den Bürger je nach Einzelfall<br />
mehr oder weniger vorteilhaft sein“.<br />
Einlagensicherungsrichtlinie<br />
– Rat<br />
Mit einer neuen Richtlinie wird die<br />
Basisabsicherung für Einleger verbessert.<br />
Am 26. Februar <strong>2009</strong> hat der Rat<br />
einstimmig eine Richtlinie zur Änderung<br />
der Richtlinie 94/19/EG über<br />
Einlagesicherungssysteme im Hinblick<br />
auf die Deckungssumme und die Auszahlungsfrist<br />
angenommen. Maßgebliches<br />
Ziel ist es, angesichts der aktuellen<br />
Finanzkrise das Vertrauen in den<br />
Finanzsektor wiederherzustellen. Dies<br />
soll insbesondere durch die deutliche<br />
Erhöhung der gesicherten Deckungssumme<br />
sowie die drastische Verkürzung<br />
der Auszahlungsfristen erfolgen. Die<br />
derzeitige Mindestabsicherung von<br />
<strong>20.</strong>000 Euro wird zunächst auf 50.000<br />
Euro erhöht. Die Auszahlungsfrist von<br />
bisher mindestens drei Monaten wird<br />
auf insgesamt 25 Arbeitstage verkürzt,<br />
wobei diese nur in Ausnahmefällen mit<br />
behördlicher Genehmigung überschritten<br />
werden darf. Schon bis zum 30.<br />
Juni <strong>2009</strong> sollen die Änderungen in den<br />
Mitgliedstaaten umgesetzt sein. Die<br />
Richtlinie sieht weiterhin vor, dass bis<br />
Ende 2010 die Deckungssumme nochmals<br />
auf insgesamt 100.000 Euro erhöht<br />
wird. Nach der alten Regelung<br />
konnten die Mitgliedstaaten die obligatorische<br />
Deckung auf einen bestimmten<br />
Prozentsatz begrenzen. Diese Möglichkeit<br />
entfällt nun EU-weit. Die neue<br />
Richtlinie tritt drei Tage nach ihrer<br />
Veröffentlichung im Amtblatt in Kraft.<br />
18<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>
RundSchreiben<br />
Arbeitnehmeransprüche bei<br />
Betriebsübergang – EuGH<br />
Der EuGH hatte in seinem Urteil<br />
(C-466/07) <strong>vom</strong> 12. Februar <strong>2009</strong> aufgrund<br />
eines Vorlageersuchens des<br />
LArbG Düsseldorf die Frage zu beantworten,<br />
ob bei der Übertragung von<br />
Unternehmensteilen ein Betriebsübergang<br />
gemäß der Richtlinie 2001/23/<br />
EG nur vorliegt, wenn die organisatorische<br />
Selbständigkeit der übertragenen<br />
Einheit gewahrt wird. Die Richtlinie<br />
schreibt vor, dass ein Übergang vorliegt,<br />
wenn die Identität der Einheit erhalten<br />
bleibt. Im Ausgangsfall wurde das aufgenommene<br />
Unternehmen <strong>vom</strong> neuen<br />
Mutterkonzern neu strukturiert und<br />
einzelne Zweige ausgegliedert. Dieser<br />
Neustrukturierung fiel der Arbeitsplatz<br />
eines Abteilungsleiters zum Opfer, der<br />
nun auf eine Weiterbeschäftigung in<br />
seiner bisherigen Position klagte. Die<br />
Richtlinie und der entsprechende § 613<br />
a Abs. 1 S. 1 BGB sehen vor, dass bei<br />
einem Betriebsübergang bestehende<br />
Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber<br />
des Unternehmens übergehen. Der<br />
Beklagte aus dem Ausgangsverfahren<br />
machte geltend, die Ressourcen aus<br />
dem übernommenen Konzern in eine<br />
neue Struktur aufgegliedert und somit<br />
den erworbenen Zweigen eine neue<br />
Identität verliehen zu haben. Dieser<br />
Ansicht stimmte der EuGH nicht zu, da<br />
so bei einer Eingliederung der erworbenen<br />
Unternehmen in die eigene<br />
Unternehmensstruktur der Schutz der<br />
Arbeitnehmer durch die Richtlinie leicht<br />
umgangen werden könne. Es sei vielmehr<br />
darauf abzustellen, ob die „funktionelle<br />
Verknüpfung zwischen den<br />
übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten<br />
wird“.<br />
Brüssel I-Verordnung und<br />
Schiedsvereinbarungen – EuGH<br />
Am 10. Februar <strong>2009</strong> entschied der<br />
EuGH, dass der Erlass einer sog. anti-suit<br />
injunction mit der Brüssel I-Verordnung<br />
unvereinbar sei (C-185/07). Die anti-suit<br />
injunciton ist eine Anordnung, mit der<br />
ein Gericht eines Mitgliedstaates das<br />
Führen eines Verfahrens in einem anderen<br />
Mitgliedstaat mit der Begründung<br />
verbietet, es verstoße gegen eine<br />
Schiedsvereinbarung. Der EuGH stellte<br />
die Unvereinbarkeit fest, obwohl die<br />
Schiedsgerichtsbarkeit gem. Art. 1 Abs.<br />
2 lit. d aus dem Anwendungsbereich<br />
der Verordnung ausgenommen ist.<br />
Andernfalls, so der EuGH, könne die<br />
praktische Wirksamkeit der Verordnung<br />
beeinträchtigt werden, wenn ein Gericht<br />
an der Ausübung der ihm darin verliehenen<br />
Befugnisse durch eine solche<br />
Anordnung gehindert wäre. Der EuGH<br />
erinnerte daran, dass die Verordnung<br />
die Prüfung der Zuständigkeit eines<br />
Gerichts eines Mitgliedstaates durch ein<br />
Gericht eines anderen Mitgliedstaates<br />
nicht gestatte. Auch könne eine solche<br />
Anordnung das Vertrauen zwischen<br />
den Rechtssystemen erschüttern, auf<br />
denen die Verordnung gerade beruhe.<br />
In dem Ursprungsverfahren hatte eine<br />
Versicherung Schadensersatzklage gegen<br />
den Eigner eines defekten Schiffes<br />
vor dem Gericht des Unfallortes in<br />
Italien erhoben. Daraufhin beantragte<br />
dieser bei dem in einer Schiedsklausel<br />
vereinbarten Gericht in London den<br />
Erlass einer anti-suit injunction, um die<br />
Fortführung des Prozesses in Italien zu<br />
verhindern.<br />
Timesharing-Richtlinie in<br />
Kraft getreten - EU<br />
Die Timesharing-Richtlinie 2008/122/<br />
EG ist am 23. Februar <strong>2009</strong> in Kraft<br />
getreten und binnen zwei Jahren in<br />
den Mitgliedstaaten umzusetzen. Die<br />
mit großer Parlamentsmehrheit befürwortete<br />
Modernisierung der Richtlinie<br />
von 1994 soll den Verbraucherschutz<br />
dem weiterentwickelten Timesharing-<br />
Markt anpassen. Nunmehr erweitert<br />
sich der sachliche Anwendungsbereich<br />
auf Verträge ab einem Jahr – früher<br />
drei Jahre –, auf die Teilzeitnutzung<br />
beweglichen Eigentums, auf Tausch und<br />
Wiederverkauf sowie auf bestimmte<br />
Aspekte der Vermarktung. Umfangreiche<br />
vorvertragliche Informationspflichten<br />
für die gewerblichen Anbieter sieht die<br />
Richtlinie ebenso vor wie ein zweiwöchiges<br />
Widerrufsrecht der Verbraucher.<br />
Anzahlungen oder andere Vor- bzw.<br />
Sicherheitsleistungen sind frühestens<br />
nach Ablauf der Widerrufsfrist durch<br />
den Verbraucher zu leisten. Maßgeblich<br />
ist eine weitere Bestimmung der Richtlinie,<br />
dass bei Verträgen über langfristige<br />
Urlaubsprodukte die Zahlung nach<br />
einem jährlichen Ratenzahlungsplan<br />
mit Kündigungsrecht zu erfolgen hat.<br />
Anstelle einer Vorleistung des Gesamtbetrags<br />
soll so der Verbraucher bei<br />
derart komplexen und langfristigen Verträgen<br />
vor unseriösen und neuartigen<br />
Geschäftspraktiken besser geschützt<br />
werden. Mehrfachreservierungen bspw.<br />
von Hotelzimmern oder herkömmliche<br />
Treuesysteme fallen weiterhin nicht in<br />
den Anwendungsbereich der Richtlinie.<br />
Richtlinie gegen illegale<br />
Beschäftigung – Parlament<br />
Das Europäische Parlament will mit der<br />
Einrichtung deutlicher Mindeststandards<br />
gegen Arbeitgeber illegaler Einwanderer<br />
vorgehen. Das Europäische<br />
Parlament hat am 4. Februar <strong>2009</strong> den<br />
Bericht von Claudio Fava (PSE) zu dem<br />
entsprechenden Richtlinienvorschlag<br />
KOM/2007/249 angenommen. Künftig<br />
soll der Arbeitgeber vor Einstellung<br />
eines Arbeiters aus einem Drittstaat<br />
kontrollieren, ob sich dieser legal in<br />
der EU aufhält. Vorgesehen ist, dass<br />
Arbeitgeber von illegal Beschäftigten<br />
sämtliche Beihilfen zurückzahlen müssen,<br />
die sie im Jahr des Vergehens<br />
aus EU-Mitteln erhalten haben, und<br />
bis zu einer Dauer von fünf Jahren<br />
von solchen öffentlichen Zuwendungen<br />
und Vergabeverfahren ausgeschlossen<br />
werden. Vergütung, Steuern und<br />
Sozialversicherungsbeiträge sind<br />
nachzuzahlen. Die EU-Staaten sollen<br />
Straftatbestände für besonders<br />
schwerwiegende Fälle von vorsätzlicher<br />
illegaler Beschäftigung schaffen –<br />
namentlich bei wiederholter Begehung,<br />
großem Umfang und Beschäftigung<br />
Minderjähriger oder von Opfern von<br />
Menschenhandel. Auch besonders ausbeuterische<br />
Arbeitsverhältnisse werden<br />
strafrechtlich geahndet. Alle Glieder<br />
einer Kette von Subunternehmen sollen<br />
gesamtschuldnerisch haften. Sanktionen<br />
sind auch gegenüber Privatpersonen<br />
vorgesehen, die wissentlich Menschen<br />
ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis<br />
beschäftigen, etwa als Kindermädchen,<br />
Küchen- oder Putzhilfe.<br />
N o 1 / <strong>2009</strong> 19
RundSchreiben<br />
Neuordnung zu mündlichen<br />
Verhandlungen – EuGH<br />
Der EuGH hat neue Anordnungen zum<br />
Ablauf von mündlichen Verhandlungen<br />
erlassen. Durch eine genauere Regelung<br />
und höhere Gewichtung der mündlichen<br />
Verhandlung während eines<br />
Verfahrens vor dem EuGH soll eine größere<br />
Sachdienlichkeit bezweckt werden.<br />
So können die Verfahrensbeteiligten<br />
bereits im Rahmen der Ladung zu<br />
Stellungnahmen während der Verhandlung<br />
aufgefordert werden. Dadurch<br />
können Beteiligte Fragen des Gerichts<br />
umfassend beantworten und stärker<br />
auf Gesichtspunkte eingehen, die ihnen<br />
wichtig erscheinen. Beteiligte mit ähnlichen<br />
Standpunkten sollen zur gegenseitigen<br />
Abstimmung im Vorfeld der<br />
mündlichen Verhandlung aufgefordert<br />
werden, um eine Wiederholung der gleichen<br />
Standpunkte während der mündlichen<br />
Verhandlung zu vermeiden. Allen<br />
Beteiligten wird nun eine Redezeit von<br />
20 Minuten zugestanden. Nach der<br />
alten Regelung standen den Verfahrensbeteiligten<br />
insgesamt 30 Minuten<br />
Redezeit zur mündlichen Verfügung.<br />
Amtshilfeverfahren gegen<br />
Steuerbetrug – Kommission<br />
Die Kommission hat am 2. Februar <strong>2009</strong><br />
zwei Richtlinienvorschläge für schnellere<br />
und effizientere Amtshilfeverfahren<br />
zwischen den Steuerbehörden<br />
der Mitgliedsstaaten angenommen.<br />
Ziel der Vorschläge ist es insbesondere,<br />
dass sich die Mitgliedsstaaten künftig<br />
nicht mehr auf das Bankgeheimnis<br />
berufen können, um eine grenzüberschreitende<br />
Zusammenarbeit abzulehnen.<br />
Der Richtlinienvorschlag<br />
KOM/<strong>2009</strong>/29 zur Verbesserung der<br />
Verwaltungszusammenarbeit bei der<br />
Steuerfestsetzung enthält gemeinsame<br />
Verfahrensregeln und Informationspflichten.<br />
Der Richtlinienvorschlag<br />
sieht vor, künftig Vertreter von Steuerverwaltungen<br />
eines Mitgliedstaates<br />
mit denselben Prüfbefugnissen auch<br />
im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates<br />
in behördlichen Ermittlungen<br />
auszustatten. Der Richtlinienvorschlag<br />
KOM/<strong>2009</strong>/28 zur Verbesserung der<br />
Amtshilfe bei der Beitreibung von<br />
Steuern soll die Verfahren vereinfachen<br />
und rationalisieren. Im Rahmen<br />
der derzeit geltenden EU-Richtlinien<br />
kann ein Mitgliedstaat nicht zur Durchführung<br />
von Ermittlungen oder zur<br />
Übermittlung von Auskünften verpflichtet<br />
werden, soweit seine nationalen<br />
Rechtsvorschriften entgegenstehen.<br />
Unter Berufung auf das Bankgeheimnis<br />
hatten hiermit insbesondere Luxemburg,<br />
Österreich und auch teilweise Belgien<br />
Auskünfte verweigert. Die Kommission<br />
sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die<br />
bis dahin beschlossenen und umgesetzten<br />
Richtlinien ab dem 1. Januar 2010<br />
anwenden.<br />
Richtlinienkonforme Entscheidung<br />
– LArbG Düsseldorf<br />
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf<br />
hat am 2. Februar <strong>2009</strong> das Bundesurlaubsgesetz<br />
im Sinne der aktuellen<br />
Rechtsprechung des EuGH richtlinienkonform<br />
ausgelegt und zum Teil die<br />
Richtlinie 2003/88/EG unmittelbar angewendet.<br />
Zuvor hatte es den EuGH<br />
bezüglich der Auslegung der in der<br />
Richtlinie verankerten Urlaubsregelung<br />
in dem Vorabentscheidungsverfahren<br />
C-350/06 angerufen. Dem Begehren des<br />
Klägers hat das Landesarbeitsgericht<br />
nun im Wesentlichen stattgegeben. Für<br />
den gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub<br />
von jährlich vier Wochen<br />
gelte nunmehr zum einen, dass der<br />
Urlaub auch für Zeiten erworben werde,<br />
in denen der Arbeitnehmer ordnungsgemäß<br />
krankgeschrieben sei. Zum anderen<br />
verfalle der nicht in Anspruch genommene<br />
Erholungsurlaub nicht, sondern<br />
sei <strong>vom</strong> Arbeitgeber zu späterer<br />
Zeit nachzugewähren. Schließlich habe<br />
der Arbeitnehmer bei Beendigung des<br />
Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Abgeltung<br />
des noch offenen Urlaubs und<br />
zwar auch dann, wenn er während des<br />
gesamten Urlaubsjahres und darüber<br />
hinaus krankgeschrieben gewesen sei<br />
oder die Krankschreibung fortdauere.<br />
Das Landesarbeitsgericht stellte zudem<br />
fest, dass weder ein vertraglicher<br />
noch der tarifliche Mehrurlaub <strong>vom</strong><br />
Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst<br />
sei. Es hat die Richtlinie zum<br />
Teil unmittelbar angewendet, weil der<br />
Kläger im öffentlichen Dienst beschäftigt<br />
war (Az. 12 Sa 486/06).<br />
Anerkennung von<br />
Diplomen – EuGH<br />
In seinem Urteil <strong>vom</strong> 29. Januar <strong>2009</strong><br />
in der Rs. C 311/06 Consiglio Nazionale<br />
degli Ingegneri gegen Ministerio de la<br />
Giustizia, Marco Cavallera hat der<br />
Gerichtshof einer Umgehungsmöglichkeit<br />
von bestimmten in einem Mitgliedstaat<br />
vorgesehenen Mindestvoraussetzungen<br />
zur Ausübung eines<br />
reglementierten Berufs einen Riegel<br />
vorgeschoben. Die bloße Anerkennung<br />
eines italienischen Abschlusses in<br />
Spanien, der dort zur Berufsausübung<br />
genügt, berechtigt einen italienischen<br />
Studienabgänger nicht dazu, dann<br />
wiederum in Italien unter Berufung<br />
auf die Diplomanerkennungsrichtlinie<br />
89/48/EWG zu diesem Beruf zugelassen<br />
zu werden. In Italien ist nämlich<br />
zusätzlich zum Universitätsdiplom ein<br />
Staatsexamen erforderlich. Die Gleichsetzung<br />
des in Spanien homologierten<br />
italienischen Universitätsdiploms<br />
mit dem italienischen Staatsexamen,<br />
so der Gerichtshof, verstoße gegen<br />
den Grundsatz der Richtlinie, dass<br />
die Mitgliedstaaten die Möglichkeit<br />
behalten müssen, das Mindestniveau<br />
der Qualifikation bei reglementierten<br />
Berufen mit dem Ziel festzulegen,<br />
dadurch die Qualität der Dienstleistungen<br />
in ihrem Hoheitsgebiet zu sichern.<br />
Auch die Berufsanerkennungsrichtlinie<br />
2005/36/EG, welche die Diplomanerkennungsrichtlinie<br />
im Jahr 2005 abgelöst<br />
hat, enthält in Erwägungsgrund 11<br />
einen vergleichbaren Grundsatz. Dem<br />
Urteil kann auch für den Anwaltsberuf<br />
Bedeutung zugemessen werden.<br />
Ende des „Führerscheintourismus“<br />
– Deutschland<br />
Deutschland hat mit der Fahrerlaubnisverordnung<br />
die sog. dritte Führerscheinrichtlinie<br />
2006/126/EG umgesetzt.<br />
Damit wird der bisher geltende<br />
Grundsatz, dass von anderen EU/EWR-<br />
Mitgliedstaaten ausgestellte Führerscheine<br />
ohne Ausnahmen anerkannt<br />
20<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>
RundSchreiben<br />
werden, geändert. Eine ab dem<br />
19. Januar <strong>2009</strong> ausgestellte ausländische<br />
EU/EWR Fahrerlaubnis wird gemäß<br />
Art. 11 Abs. 4 der dritten Führerscheinrichtlinie<br />
künftig in Deutschland<br />
nicht mehr anerkannt werden, wenn<br />
ihrem Inhaber zuvor in Deutschland<br />
die Fahrerlaubnis wegen schweren oder<br />
wiederholten Verkehrsverstößen, wie<br />
etwa Alkohol- oder Drogenmissbrauch,<br />
entzogen wurde. Nach der neuen Regelung<br />
werden die deutschen Fahrer für<br />
die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis<br />
nicht mehr einer Medizinisch-Psychologischen<br />
Untersuchung (MPU) im<br />
Ausland ausweichen können. Die Behörden<br />
dürfen Autofahrern auch einen<br />
EU-Führerschein entziehen, wenn darin<br />
ein ausländischer Scheinwohnsitz eingetragen<br />
ist. Gleichzeitig erkennt die<br />
Richtlinie faktisch alle ausländischen<br />
Führerscheine an, die bis zum Inkrafttreten<br />
der neuen Regelungen ausgestellt<br />
wurden.<br />
Sicherheitsmerkmale für<br />
Reisepässe – Parlament<br />
Das Parlament hat am 14. Januar <strong>2009</strong><br />
einem Kommissionsvorschlag zugestimmt,<br />
welcher die Bedingungen für<br />
Sicherheitsmerkmale in Reisepässen<br />
reformieren wird. Am 13. Dezember 2004<br />
beschloss der Rat mittels Verordnung<br />
(EG) <strong>Nr</strong>. 2252/2004 einheitliche Sicherheitsmerkmale<br />
für Reisepässe, die von<br />
den europäischen Mitgliedstaaten an<br />
ihre Bürger ausgegeben werden. Durch<br />
den im Parlament verabschiedeten<br />
Bericht zum Verordnungsentwurf sollen<br />
erstmals Ausnahmeregelungen bei<br />
der Fingerabdruckabnahme geschaffen<br />
werden. Diese sollen für Kinder ab zwölf<br />
Jahren und für Personen gelten, bei<br />
welchen aus physischen Gründen keine<br />
Abnahme von Fingerabdrücken möglich<br />
ist. In dem Kommissionsentwurf ist eine<br />
Altersgrenze von sechs Jahren vorgesehen.<br />
Eine weitere Neuerung wird sein,<br />
dass nun jedes Kind altersunabhängig<br />
einen eigenen Pass bekommen soll. Die<br />
Kommission verspricht sich hiervon<br />
einen Sicherheitsgewinn und verbesserte<br />
Ausgangsbedingungen im Kampf gegen<br />
den Kinderhandel. In Deutschland ist es<br />
bereits seit dem 1. November 2007 nicht<br />
mehr möglich, Kinder in den Reisepass<br />
eintragen zu lassen.<br />
Rom II in Kraft getreten – EU<br />
Die Verordnung (EG) <strong>Nr</strong>. 864/2007<br />
über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse<br />
anzuwendende Recht (Rom<br />
II) ist am 11. Januar <strong>2009</strong> in Kraft getreten.<br />
Mit Hilfe dieser Verordnung wird<br />
für außervertragliche Schuldverhältnisse<br />
im Zivil- und Handelsrecht bestimmt,<br />
welches nationale Recht im Falle einer<br />
Normenkollision Anwendung findet.<br />
Betroffen sind Schuldverhältnisse aus<br />
unerlaubter Handlung, ungerechtfertigter<br />
Bereicherung, GoA und cic. Folge der<br />
Verordnung ist keine Harmonisierung<br />
der nationalen Regelungen zu außervertraglichen<br />
Schuldverhältnissen, sondern<br />
nur die Harmonisierung der anzuwendenden<br />
Kollisionsnormen. Den<br />
Ausschlag für eine Verweisung an ein<br />
bestimmtes nationales Recht kann der<br />
Ort des Schadenseintritts geben oder<br />
der Ort, an dem die Beteiligten ihren<br />
gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eine<br />
weitere Möglichkeit ist eine Verweisung<br />
in das Recht des Staates, zu dem die<br />
Situation eine offensichtlich engere<br />
Verbindung als zu den vorgenannten<br />
Staaten aufweist. Es besteht allerdings<br />
für die Beteiligten die Möglichkeit<br />
der einvernehmlichen Wahl des auf<br />
ihr Schuldverhältnis anzuwendenden<br />
Rechts. Die Verordnung differenziert<br />
insoweit nach den verschiedenen o.g.<br />
Typen der Schuldverhältnisse. Eine Vielzahl<br />
von grundsätzlich betroffenen<br />
Schuldverhältnissen, z.B. Verhältnisse<br />
aus dem Ehe- und Familienrecht, Testamenten<br />
und Erbrecht, sind jedoch<br />
explizit <strong>vom</strong> Anwendungsbereich der<br />
Verordnung ausgeschlossen.<br />
Unterhaltsverordnung in Kraft<br />
getreten – Amtsblatt<br />
Die Unterhaltsverordnung <strong>Nr</strong>. 4/<strong>2009</strong>,<br />
die der erleichterten Durchsetzung von<br />
Unterhaltsansprüchen innerhalb der<br />
EU dienen soll, ist am 30. Januar <strong>2009</strong> in<br />
Kraft getreten. Die Verordnung nimmt<br />
Bezug auf die Haager Unterhaltskonvention<br />
und das Haager Protokoll über<br />
das auf Unterhaltspflichten anwendbare<br />
Recht. Die Verordnung ist auf sämtliche<br />
Unterhaltsforderungen anwendbar. Aufgrund<br />
der Verordnung wird die in einem<br />
Mitgliedstaat ergangene Entscheidung<br />
von anderen Mitgliedstaaten automatisch<br />
anerkannt. Im Verhältnis zwischen<br />
den EU-Mitgliedstaaten, die an<br />
das Haager Protokoll gebunden sein<br />
werden, gilt zudem, dass eine für vollstreckbar<br />
erklärte Entscheidung ohne<br />
eine zusätzliche Vollstreckbarerklärung<br />
in dem anderen Mitgliedstaat durchgesetzt<br />
werden kann. Um einen effektiven<br />
Zugang zum Recht zu gewährleisten,<br />
sieht die Verordnung neben<br />
Zuständigkeitsvorschriften auch Regelungen<br />
zur Prozesskostenhilfe vor.<br />
Schließlich ist die Einrichtung sog.<br />
Zentraler Behörden vorgesehen, um die<br />
grenzüberschreitende Durchsetzung von<br />
Unterhaltsforderungen zu erleichtern.<br />
In Deutschland wird das Bundesamt<br />
für Justiz in Bonn diese Aufgabe übernehmen.<br />
Die Verordnung wird nicht<br />
vor dem 18. Juli 2011 anwendbar sein<br />
– frühestens jedoch ab dem Tag der<br />
Anwendbarkeit des Haager Protokolls<br />
in der EG. Dieses muss noch durch die<br />
Mitgliedstaaten ratifiziert werden.<br />
Ausgleichszahlungen bei<br />
Flugannullierungen – EuHG<br />
Technische Mängel sind in der Regel<br />
keine „außergewöhnlichen Umstände“<br />
i.S.d. Verordnung über Ausgleichs- und<br />
Unterstützungsleistungen für Fluggäste,<br />
entschied der EuGH am 22. Dezember<br />
2008 in der Rechtssache C-549/07.<br />
Diese regelt eine Ausgleichspflicht für<br />
Fälle, in denen Passagiere nicht hinreichend<br />
früh über eine Annullierung<br />
informiert werden. Die Pflicht bestehe<br />
nur dann nicht, wenn das Luftfahrtunternehmen<br />
nachweise, dass die Annullierung<br />
auf außergewöhnliche Umstände<br />
zurückgehe, die auch beim<br />
Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen<br />
nicht hätten vermieden werden können.<br />
In dem Ausgangsverfahren verlangte<br />
die Klägerin von einem Unternehmen<br />
Zahlung wegen der Annullierung ihres<br />
Fluges aufgrund eines kurz zuvor bei<br />
einer Überprüfung entdeckten technischen<br />
Problems. Der EuGH legte den<br />
Begriff eng aus und entschied, dass<br />
N o 1 / <strong>2009</strong> 21
RundSchreiben<br />
technische Probleme dann keine außergewöhnlichen<br />
Umstände darstellen,<br />
wenn sie sich bei einer Wartung zeigen<br />
oder infolge einer mangelhaften Wartung<br />
auftreten. Anders sei es nur, wenn<br />
die Probleme auf tatsächlich unbeherrschbare<br />
Vorkommnisse zurückzuführen<br />
seien, die nicht Teil der normalen<br />
Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens<br />
sind – wie beispielsweise versteckte<br />
Fabrikationsfehler, Sabotageakte oder<br />
terroristische Handlungen. Im Übrigen<br />
reiche die Vornahme von Wartungsarbeiten<br />
nicht als Nachweis dafür aus,<br />
dass das Unternehmen alle ihm zumutbaren<br />
Maßnahmen ergriffen habe.<br />
Zum Bezug von EiÜ, den Informationen<br />
des Deutschen Anwaltvereins, Büro<br />
Brüssel, genügt eine kurze Nachricht<br />
an bruessel@eu.anwaltverein.de unter<br />
Angabe des örtlichen Anwaltvereins.<br />
EiÜ ist im Internet abzurufen unter<br />
www.anwaltverein.de > Leistungen ><br />
Europa im Überblick.<br />
TERMINE<br />
Termine Termine<br />
Termine<br />
Termine<br />
Podiumsdiskussion:<br />
Fragen der Schöffinnen und Schöffen<br />
Zusammen mit dem Verein der Richter und Staatsanwälte<br />
in Baden-Württemberg e. V. – Bezirksgruppe Stuttgart und<br />
dem Landesverband Baden-Württemberg der Deutschen<br />
Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen veranstaltet der<br />
<strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart e.V. zwei Podiumsdiskussionen zum<br />
Thema „Fragen der Schöffinnen und Schöffen“.<br />
Die Veranstaltungen, zu denen auch Strafrichter/innen<br />
sowie Staatsanwält/innen und Rechtsanwält/innen eingeladen<br />
sind, sollen vor allem dem gegenseitigen kritischen<br />
Meinungs- und Informationsaustausch – insbesondere mit<br />
den neu gewählten Schöffinnen und Schöffen – dienen.<br />
Außerdem sollen folgende Themen behandelt werden: Fragerecht,<br />
Befangenheit, Informationen zum Verfahren (Akteneinsicht,<br />
Fotokopie des Anklagesatzes), das Abstimmungsverfahren<br />
bei der Beratung sowie die Strafzumessung.<br />
Podiumsdiskussion für Schöffinnen und Schöffen<br />
der Amtsgerichte im LG-Bezirk Stuttgart:<br />
Mittwoch, 13. Mai <strong>2009</strong>, 17 Uhr<br />
Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145<br />
(Hof, Gebäude Cannstatter Straße, Saal 50)<br />
Podiumsdiskussion für Schöffinnen und Schöffen<br />
des LG Stuttgart:<br />
Donnerstag, 14. Mai <strong>2009</strong>, 17 Uhr<br />
OLG Stuttgart, Saal 18 (Eingang LG Stuttgart, Urbanstr. 20)<br />
Teilnehmer auf dem Podium:<br />
■ Vors. Richter am Landgericht Jürgen Hettich,<br />
Schöffenreferent, Landgericht Stuttgart,<br />
Jugendkammer<br />
■ Rechtsanwalt Dr. Olaf Hohmann, Strafverteidiger,<br />
<strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart<br />
■ Karin Räffle, Vorsitzende der baden-württembergischen<br />
Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen<br />
■ Staatsanwalt - GL - Matthias Schweitzer,<br />
Staatsanwaltschaft Stuttgart<br />
Wir bitten Sie höflichst darum, zu Veranstaltungsbeginn am<br />
Eingang einen Beitrag von 3 Euro zu entrichten.<br />
Teilnehmer auf dem Podium:<br />
■ Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender,<br />
Strafverteidiger, <strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart<br />
■ Richter am Amtsgericht Volker Peterke,<br />
Amtsgericht Stuttgart - Schöffengericht<br />
■ Karin Räffle, Vorsitzende der baden-württembergischen<br />
Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen<br />
■ Staatsanwalt - GL - Matthias Schweitzer,<br />
Staatsanwaltschaft Stuttgart<br />
Stammtisch<br />
Herzlich willkommen sind Mitglieder der<br />
ARGE Anwältinnen und Interessentinnen.<br />
Termine: 14. Mai <strong>2009</strong><br />
30. Juli <strong>2009</strong><br />
ab 19:30 Uhr im La Piazza,<br />
Charlottenstr. 11, 70182 Stuttgart<br />
22<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>
RundSchreiben<br />
ARGE Anwältinnen beim 60. Deutschen<br />
Anwaltstag<br />
♀ = ♂?<br />
Dieses Jahr hat der Deutsche Anwaltstag das Motto „60<br />
Jahre Grundgesetz – den Rechtsstaat gestalten“. Klar, dass<br />
die ARGE Anwältinnen dieses Motto zum Anlass nimmt, sich<br />
mit Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz zu beschäftigen. Dieser Artikel<br />
ist „aktuell wie eh und je“, was sich auch daran zeigt, dass<br />
die ungleiche Behandlung von Frauen – insbesondere auch<br />
bei der Entlohnung – ständig von den Medien aufgegriffen<br />
wird. Um sich intensiv mit diesem Thema zu befassen, finden<br />
zwei Vorträge zu diesem Thema statt. Des Weiteren wird auf<br />
einer Podiumsdiskussion das Thema „Gleichbehandlung im<br />
Anwaltsberuf und anderswo: Quoten – Entgeltgleichheit –<br />
AGG“ thematisiert. Diese Veranstaltung richtet sich an alle<br />
interessierten Anwältinnen, aber auch an alle interessierten<br />
Anwälte.<br />
Donnerstag, 21. Mai:<br />
15:00-18:00 ♀ = ♂? Anspruch und Wirklichkeit<br />
– Art. 3 Abs. 2 GG<br />
15:00-15:20 Art. 3 Abs. 2 GG – so aktuell wie eh und je<br />
Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Universität<br />
Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht, Kassel<br />
15:20-15:40 Unmittelbare aber auch versteckte<br />
Ungleichbehandlungen von Arbeitnehmerinnen<br />
im täglichen Arbeitsleben<br />
Martina Perreng, Referatsleiterin in der<br />
Abteilung Arbeits-, Sozial- und Mitbestimmungsrecht<br />
beim Bundesvorstand des<br />
DGB, Berlin<br />
15:40-16:00 Diskussion<br />
16:00-16:30 Zentrale Pause<br />
16:30-18:00 Anspruch und Wirklichkeit –<br />
Gleichbehandlung im Anwaltsberuf<br />
und anderswo<br />
Quoten – Entgeltgleichheit – AGG<br />
Podiumsdiskussion:<br />
Antje Neumann, Leitende Redakteurin,<br />
JUVE-Verlag, Köln<br />
Martina Perreng, Referatsleiterin in der<br />
Abteilung Arbeits-, Sozial- und Mitbestimmungsrecht<br />
beim Bundesvorstand des<br />
DGB, Berlin<br />
Rechtsanwalt Reinhard Schütte, Wiesbaden<br />
♀ = ♂?<br />
Rechtsanwältin Dr. Ulrike Schweibert,<br />
Frankfurt/M.<br />
Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Universität<br />
Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht, Kassel<br />
Moderation:<br />
Rechtsanwältin Silvia C. Groppler, Berlin<br />
Freitag, 22. Mai:<br />
08:30-10:00 Frühstücksempfang<br />
Dokument2 01.10.2002 9:44 Uhr Seite 1<br />
Moderation:<br />
Rechtsanwältin Ulrike Badewitz, Berlin<br />
Weitere Informationen zur ARGE Anwältinnen finden<br />
Sie unter www.dav-anwaeltinnen.de<br />
Interessentinnen für die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft können<br />
sich gerne an Rechtsanwältin Klaudia Großmann wenden<br />
unter kg@grossmann-rae.de oder Tel. 0711/90051990.<br />
Stammtisch<br />
Wir treffen uns jeden ersten Montag im Monat ab 19:30<br />
Uhr im Grand Café Planie in Stuttgart zum Stammtisch.<br />
Junge Kolleginnen und Kollegen sowie Referendare und<br />
Assessoren sind uns jederzeit willkommen.<br />
Termine: 06. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />
04. Mai <strong>2009</strong><br />
08. Juni <strong>2009</strong><br />
06. Juli <strong>2009</strong><br />
Weitere Informationen zum Forum Junge Anwaltschaft<br />
finden Sie unter www.davforum.de<br />
Für Fragen steht Ihnen der Regionalbeauftragte für den<br />
Landgerichtsbezirk Stuttgart, Rechtsanwalt Tobias Strehle,<br />
unter stuttgart@davforum.de oder Tel. 07154/805900<br />
gerne zur Verfügung.<br />
N o 1 / <strong>2009</strong> 23
RundSchreiben<br />
DAV-Rednerwettstreit<br />
– Verleihung des Georg-Prasser-Preises<br />
60. Deutscher Anwaltstag<br />
21.-23. Mai <strong>2009</strong> in Braunschweig<br />
Auch beim 60. Deutschen Anwaltstag wird wieder der DAV-<br />
Rednerwettstreit durchgeführt. Anwaltliche Tätigkeit lebt<br />
nicht zuletzt <strong>vom</strong> Umgang mit der Sprache.<br />
Teilnehmen können alle Anwältinnen und Anwälte, die Mitglied<br />
eines örtlichen Anwaltvereins sind, Mitglied des<br />
FORUM Junge Anwaltschaft oder Teilnehmer der DAV-<br />
Anwaltausbildung. Studenten der Juristischen Fakultät<br />
können ebenfalls zum Wettstreit zugelassen werden. Zum<br />
Zeitpunkt des Vortrages am <strong>20.</strong> Mai <strong>2009</strong> in Braunschweig<br />
dürfen Sie nicht älter als 39 Jahre sein.<br />
In diesem Jahr kann man aus drei vorgegebenen Themen<br />
auswählen oder ein eigenes Thema selbst festlegen:<br />
■ Mauerfall und Grundgesetz – Hat der Beitritt der ehemaligen<br />
DDR zur Bundesrepublik und damit zum Grundgesetz<br />
die Erwartungen erfüllt?<br />
■ Deutsch oder multikulti – Soll die deutsche Sprache<br />
durch das Grundgesetz geschützt werden?<br />
Der 60. Deutsche Anwaltstag fällt mit dem 60. Jahrestag<br />
des Grundgesetzes am 23. Mai <strong>2009</strong> zusammen. Aus diesem<br />
Grund steht der diesjährige DAT unter dem Motto<br />
„60 Jahre Grundgesetz – den Rechtsstaat gestalten“.<br />
Passend zu dem Motto gibt es eine Schwerpunktveranstaltung,<br />
die sich mit den verschiedenen Aspekten der Geschichte des<br />
Grundgesetzes und unter Anderem mit dem spannungsgeladenen<br />
Thema des Verhältnisses von Gesetzgeber und<br />
Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Die DAV-Arbeitsgemeinschaften<br />
und DAV-Gesetzgebungsausschüsse bieten<br />
eine Vielzahl von Veranstaltungen an, die sich an dem<br />
DAT-Motto orientieren oder sich aber auch mit sonstigen<br />
aktuellen Themen aus den Bereichen Rechtspolitik und<br />
Anwaltschaft beschäftigen.<br />
Zahlreiche Veranstaltungen eignen sich als Nachweis für<br />
die DAV-Fortbildungsbescheinigung und sind grundsätzlich<br />
geeignet gemäß § 15 FAO.<br />
Alle Informationen zum 60. Deutschen Anwaltstag finden<br />
Sie unter www.anwaltstag.de<br />
■ Losentscheid statt Instanzenzug – die ultimative<br />
Prozessreform<br />
■<br />
Ein von den Teilnehmern selbst bestimmtes Thema<br />
Der erste Preisträger erhält 2.500 €, der zweite 1.000 €<br />
und der dritte 500 €. Zudem hat der erste Preisträger die<br />
Gelegenheit, seinen Vortrag in der Zentralveranstaltung des<br />
DAT vorzutragen.<br />
Die Jury besteht aus Rechtsanwalt Dr. Bernd Hirtz, RAin Dr.<br />
Lore Peschel-Gutzeit, RAuN Dr. Ulrich Scharf und Dr. Thilo<br />
von Trotha.<br />
Weitere Informationen und Anmeldung unter<br />
www.anwaltstag.de<br />
Neu gegründete ARGE Geistiges Eigentum<br />
& Medien auf dem DAT <strong>2009</strong><br />
Die im September 2008 neu gegründete Arbeitsgemeinschaft<br />
Geistiges Eigentum & Medien nimmt das Motto<br />
des 60. Deutschen Anwaltstages „60 Jahre Grundgesetz –<br />
den Rechtsstaat gestalten“ zum Anlass, am Freitag, den<br />
22. Mai <strong>2009</strong>, zwei Veranstaltungen anzubieten, die zum<br />
einen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />
aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und des<br />
gewerblichen Rechtsschutzes beleuchten:<br />
Im ersten Teil sprechen Prof. Dr. Walter Seitz, vormals<br />
Vorsitzender Richter am OLG München, Prof. Dr. Dieter<br />
Dörr, Universität Mainz und Direktor des Mainzer Medieninstituts,<br />
und Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz im<br />
Rahmen einer von Rechtsanwalt Dr. Jörg Soehring moderierten<br />
Podiumsdiskussion über „Die Presse in der Rechtsprechung<br />
des Bundesverfassungsgerichts“.<br />
Im zweiten Teil trägt Rolf Spannuth, Richter am Hanseatischen<br />
Oberlandesgericht a.D., Hamburg, zum Thema „Das<br />
Wettbewerbsrecht im Lichte der Rechtsprechung des<br />
Bundesverfassungsgerichts“ vor.<br />
Weitere Informationen zum DAT finden Sie unter<br />
www.anwaltstag.de<br />
24<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>
RundSchreiben<br />
40 Jahre Datenschutz – 60 Jahre<br />
Grundgesetz<br />
Unter diesem Motto veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft<br />
Informationstechnologie zusammen mit den Ausschüssen<br />
Gefahrenabwehrrecht und Informationsrecht am Freitag,<br />
den 22. Mai <strong>2009</strong>, eine ganztägige Veranstaltung auf<br />
dem DAT in Braunschweig. Neben den verfassungsrechtlichen<br />
Rahmenbedingungen werden praktische Aspekte des<br />
Datenschutzes beleuchtet: Der gläserne Laptop, der gläserne<br />
Arbeitnehmer, der gläserne Verbraucher, der gläserne<br />
Internetnutzer sowie auch der gläserne Exhibitionist. In<br />
einzelnen Referaten werden die unterschiedlichen Aspekte<br />
des Datenschutzrechts beleuchtet und kritisch hinterfragt.<br />
Die Veranstaltung schließt mit einer Podiumsdiskussion und<br />
dem schon traditionellen DAVIT-Chill-Out.<br />
Das Programm zur Veranstaltung der ARGe Informationstechnologie<br />
finden Sie unter www.davit.de in der Rubrik<br />
„Veranstaltungen“. Das gesamte Programm zum DAT finden<br />
Sie unter www.anwaltstag.de<br />
60-jähriges Jubiläum des LFB<br />
Aus Anlass des 60-jährigen Jubiläums des Landesverbands<br />
der Freien Berufe findet am Mittwoch, den <strong>20.</strong> Mai <strong>2009</strong>,<br />
um 16 Uhr ein Festakt im Weißen Saal des Neuen Schlosses<br />
statt. Der Ministerpräsident des Landes, Günther Oettinger,<br />
wird zu aktuellen und freiberuflichen Themen Stellung<br />
nehmen. Ferner wird Prof. Dr. Paul Kirchhof zum Thema<br />
„Freiheit des Berufs und Freie Berufe“ referieren.<br />
LFB-Podiumsdiskussion<br />
Aus Anlass der Bundestagswahl am 27. September <strong>2009</strong><br />
veranstaltet der LFB am Mittwoch, den 22. Juli <strong>2009</strong>, um<br />
19 Uhr eine Podiumsdiskussion im Haus der Wirtschaft in<br />
Stuttgart.<br />
Anmeldung zu beiden Veranstaltungen in der Geschäftsstelle<br />
des LFB, Telefon: 0711/628693, Fax: 0711/61948703, E-Mail:<br />
info@freie-berufe-bw.de<br />
Stellen angebote<br />
STELLENANGEBOTE /<br />
BÜROGEMEINSCHAFTEN<br />
Büro<br />
gemeinschaften<br />
Wir sind eine etablierte zivil- und wirtschaftsrechtlich<br />
ausgerichtete Kanzlei in Sindelfingen<br />
mit 5 Berufsträgern und einer Assessorin. Für<br />
unser freiwerdendes Referat mit Schwerpunkt<br />
Verkehrsrecht suchen wir einen Nachfolger/<br />
eine Nachfolgerin in freier Mitarbeit. Auch für<br />
Berufsanfänger geeignet. Ihre absolut vertraulich<br />
behandelte Bewerbung richten Sie bitte an<br />
Frau RAin Dr. Jorzik jorzik@jpl-kanzlei.de oder<br />
Tel. 07031/953715 (direkt) www.jpl-kanzlei.de<br />
Bürogemeinschafter gesucht! Kanzlei in<br />
73614 Schorndorf, LG-Bezirk Stuttgart: Ich<br />
bin seit 1978 als Rechtsanwalt in Schorndorf<br />
tätig und suche einen neuen Partner/eine neue<br />
Partnerin. Wenn Sie Ihre eigene Kanzlei gründen<br />
möchten, dabei aber eine vorhandene, ausgereifte<br />
und erfahrene Büroorganisation, Hilfestellung,<br />
Zuarbeit und vor allem ständigen<br />
Austausch und fachliche Gespräche mit einem<br />
Seniorpartner suchen: dann könnte mein Angebot<br />
für Sie das richtige sein. Langjährig aufgebauter,<br />
solider und verzweigter Mandantenstamm vorhanden,<br />
wenige aus dem gewerblichen Bereich.<br />
Ich bearbeite alle Mandate aus den Bereichen<br />
Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Haftpflicht-<br />
und Deliktsrecht, privates Versicherungsrecht<br />
und Erbrecht. Alles Übrige − in den<br />
letzten Jahren waren es Neuzugänge vor allem<br />
aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht,<br />
Mietrecht, allgemeines Zivilrecht, Zwangsvollstreckungssachen<br />
− bearbeiten Sie eigenverantwortlich.<br />
Je nach Neigung ausbaufähig, Sie<br />
setzen da gern Ihre eigenen Schwerpunkte.<br />
Das eingespielte und qualifizierte Team schätzt<br />
konstruktive, direkte und vertrauensvolle<br />
Zusammenarbeit. Wir arbeiten mit 2 Teilzeitkräften<br />
und 2 Auszubildenden. Komplette<br />
Büroorganisation (Netzwerk, PC auch für Sie,<br />
Drucker, Fax, Telefonanlage), Anwaltsprogramm<br />
(ReNoStar), Internetzugang, Juristische Datenbank<br />
(LexisNexisRecht) usw. sind vorhanden.<br />
Sie beteiligen sich − nach Ablauf einer gemächlichen<br />
Übergangszeit: zur Hälfte − an den gemeinsamen<br />
Betriebskosten. Internetpräsenz:<br />
www.rechtsanwalt-harth.de<br />
Kontakt (auch garantiert vertraulich) bitte<br />
über eMail: post@rechtsanwalt-harth.de, oder<br />
Telefax 03212-4242784.<br />
Kanzleinachfolger gesucht: Wegen Berufsaufgabe<br />
in 4 Jahren suche ich (59 Jahre) einen<br />
geeigneten Nachfolger mit bald möglichem<br />
Einstieg als Bürogemeinschafter zum Zweck der<br />
Übernahme.<br />
Die Kanzlei ...<br />
besteht als Allgemeinkanzlei in zentraler<br />
ruhiger Lage am westlichen Stadtrand von<br />
Stuttgart mit besten Verkehrsanbindungen. Die<br />
Berufsausübung erfolgt bisher in Bürogemeinschaft<br />
mit einer Kollegin mit 15-jähriger<br />
Berufserfahrung mit den Tätigkeitsschwerpunkten<br />
Strafrecht, Steuerrecht und Mietrecht.<br />
Die eigenen Tätigkeitsschwerpunkte sind Bankrecht,<br />
Familienrecht und Arbeitsrecht. Das<br />
Sekretariat wird von einer erfahrenen Rechtsfachwirtin<br />
sehr selbstständig geführt.<br />
Der Nachfolger/die Nachfolgerin ...<br />
ist idealerweise 35 bis 40 Jahre alt mit entsprechender<br />
Berufserfahrung, zusätzlichem<br />
Tätigkeitsschwerpunkt und eigenem Mandantenstamm.<br />
Die Zusammenarbeit/die Übernahme ...<br />
ist von vornherein vertraglich geregelt. Sie<br />
erfolgt zunächst in Erweiterung der bestehenden<br />
Bürogemeinschaft bei klarer Mandantenzuweisung<br />
und günstigen Kosten bis zur<br />
Übernahme. Mit der Übernahme gehen die<br />
laufenden Mandate, der Mandantenstamm und<br />
die gesamte Einrichtung auf den Nachfolger/die<br />
Nachfolgerin über. Die Aufrechterhaltung der<br />
harmonischen Zusammenarbeit in der Kanzlei<br />
ist grundlegende Bedingung. Zuschriften erbeten<br />
unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 495/4.2008 an den AVS.<br />
Wir suchen zum 01.09.<strong>2009</strong> eine Auszubildende<br />
zum Beruf der Rechtsanwaltsfachan-<br />
N o 1 / <strong>2009</strong> • Redaktionsschluss für <strong>Rundschreiben</strong> N o 2 / <strong>2009</strong>: 19. Juni <strong>2009</strong> •<br />
25
RundSchreiben<br />
gestellten. Bewerbungen bitte an Rechtsanwälte<br />
Wennberg & Kollegen, Hanns-Klemm-Str. 5,<br />
71034 Böblingen (Tel. 07031/275050), Internet:<br />
www.ra-interaktiv.de<br />
Bürogemeinschaft in zentralster Lage von<br />
Stuttgart, technisch hochwertige Ausstattung<br />
der Kanzlei, optimale Anbindung an die öffentlichen<br />
Verkehrsmittel, helle und ansprechend<br />
repräsentative Kanzleiräume. Pauschal 750 Euro<br />
zzgl. Steuer. Zuschriften erbeten unter Chiffre<br />
<strong>Nr</strong>. 501/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />
Zur Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft<br />
suche ich eine/n Kollegen/in, der/die bevorzugt<br />
auf wirtschafts- und zivilrechtlichem<br />
Gebiet tätig ist. Sehr ansprechende Kanzleiräume<br />
(Empfang, Sekretariat, Besprechungszimmer,<br />
Bibliothek) mit kanzleieigenen Parkplätzen stehen<br />
im Gerichtsviertel zu besonders günstigen<br />
Konditionen zur Verfügung. Es besteht auch die<br />
Möglichkeit, Mandate abzugeben.<br />
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit RAin<br />
Birgit Steinacker, Tel. 0177/5522606 oder<br />
bs@kanzlei-steinacker.de in Verbindung.<br />
Seit 40 Jahren bestehende und wirtschaftsrechtlich<br />
ausgerichtete Stuttgarter Kanzlei,<br />
zentral gelegen in der Stuttgarter City (direkt<br />
am Feuersee), Tiefgaragenstellplätze vorhanden,<br />
bietet Kollegin/Kollegen bzw. Steuerberater/<br />
in, Wirtschaftsprüfer/in in großzügigen Räumlichkeiten<br />
und verkehrsgünstiger Lage eine<br />
Bürogemeinschaft (Räumlichkeiten, Mitbenutzung<br />
Empfangsservice und Besprechungszimmer,<br />
genauer Leistungsumfang ist Verhandlungssache)<br />
an. Wir sind eine überwiegend im<br />
Bereich des Zivilrechts tätige Kanzlei bestehend<br />
aus 5 Rechtsanwälten und einem weiteren<br />
Rechtsanwalt/Mediator in Bürogemeinschaft<br />
(spezialisiert auf Familienrecht, US-Recht).<br />
Wir bieten eine kollegiale und angenehme<br />
Arbeitsatmosphäre in einer mittelständischen<br />
und alteingesessenen Stuttgarter Kanzlei. Bei<br />
Interesse bitten wir um Zuschrift unter Chiffre<br />
<strong>Nr</strong>. 502/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS und gleichzeitig<br />
um Mitteilung Ihrer Vorstellungen für die<br />
Zusammenarbeit.<br />
Ausbildungsplatz als Rechtsanwaltsfachangestellte(r)<br />
ab September <strong>2009</strong> zu vergeben.<br />
Vorheriges Praktikum möglich. Mittlere<br />
Reife mit sehr guten oder guten Noten in<br />
Deutsch und Mathematik sind zwingende<br />
Voraussetzung. Bewerbungen bitte an Rechtsanwälte<br />
Eschle & Kollegen, RA Thomas Eschle,<br />
Rennstr. 2, 70499 Stuttgart, Tel: 0711-2482446,<br />
Internet: www.rechtsanwalt-eschle.de<br />
Bürogemeinschafter/in gesucht: Wir sind<br />
eine dynamische und expandierende Anwaltssozietät<br />
im Herzen von Stuttgart und betreuen<br />
auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts insbesondere<br />
kleine und mittelständische Unternehmen<br />
als auch Privatpersonen in nahezu sämtlichen<br />
Rechtsgebieten. Für unser neu gegründetes<br />
Büro in Ludwigsburg suchen wir Verstärkung in<br />
Person einer/s Rechtsanwältin/Rechtsanwalts<br />
als Bürogemeinschafter/-in, eine spätere Partnerschaft<br />
ist möglich. Der Aufgabenbereich<br />
erstreckt sich zunächst auf die Bearbeitung<br />
der Fälle des allgemeinen und besonderen<br />
Zivilrechts, eine spätere Spezialisierung ist<br />
ausdrücklich erwünscht. Idealerweise haben<br />
Sie bereits Berufserfahrung als Rechtsanwalt/<br />
Rechtsanwältin gesammelt. Sie besitzen ein<br />
sicheres Auftreten und die Fähigkeit, Ihre Mandanten<br />
auch über den juristischen Bereich hinaus<br />
beraten zu können. Unser attraktives Büro<br />
liegt im Süden von Ludwigsburg in der Nähe<br />
des Landratsamtes, weitere Informationen finden<br />
Sie unter www.mbh-recht.de. Sofern wir Ihr<br />
Interesse geweckt haben, schicken Sie bitte Ihre<br />
Online-Bewerbung an: klein@mbh-recht.de,<br />
z. Hd. Fr. Klein.<br />
Rechtsanwaltsfachangestellte in Vollzeit gesucht.<br />
Sie sind verantwortungsbewusst, kreativ<br />
und flexibel. Angst vor Neuem wie ISO 9001<br />
(Zertifizierung) oder einem papierlosen Büro<br />
(DMS) kennen Sie nicht. Kenntnisse von der<br />
Software STP Winsolvenz P3 sind von Vorteil,<br />
jedoch nicht Voraussetzung. Neugierig? Fragen<br />
Sie an unter E-Mail: Ihr-Insobuero@web.de<br />
Bürogemeinschaft: Sie sind eine Kollegin/<br />
ein Kollege mit eigenen Mandanten und suchen<br />
ein modernes Büro in Stuttgart-Mitte, dann<br />
melden Sie sich bitte vertraulich unter Chiffre<br />
<strong>Nr</strong>. 503/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> beim AVS. Kostenbeteiligung<br />
(Sekretariat und Miete) monatlich ca. € 1.200,-.<br />
TG-Stellplatz zusätzlich anmietbar. Spätere<br />
Kanzleiübernahme möglich.<br />
Die Kanzlei Königstraße sucht ab sofort<br />
eine/n engagierte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n<br />
auf 400-EUR-Basis. Sie sollten sich<br />
gut mit dem Anwaltsprogramm RA-Micro auskennen<br />
und gute allgemeine PC-Kenntnisse<br />
besitzen. Sie schreiben Diktate, bearbeiten das<br />
Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren und<br />
erstellen Rechnungen nach RVG. Wenn Sie<br />
Freude an diesen Tätigkeiten haben, hierbei<br />
selbständig arbeiten und ein freundliches und<br />
selbstsicheres Auftreten besitzen, freuen wir<br />
uns über Ihre Bewerbung. Diese schicken Sie<br />
bitte an: Kanzlei Königstraße, Rechtsanwälte<br />
Köster und Kollegen, Rechtsanwalt Steffen<br />
Köster, Königstraße 64, 70173 Stuttgart; gerne<br />
auch per E-Mail an:<br />
s.koester@kanzlei-koenigstrasse.de<br />
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gesucht:<br />
Zur Verstärkung sucht unsere bislang vorwiegend<br />
zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei<br />
ab 1.8.<strong>2009</strong> (evtl. früher) einen dynamischen,<br />
engagierten, berufserfahrenen und sympathischen<br />
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin. Wir<br />
bieten einem Kollegen oder einer Kollegin die<br />
Möglichkeit zur selbständigen Berufsausübung<br />
in Bürogemeinschaft. Wünschenswert ist eine<br />
Spezialisierung/Fachanwaltschaft auf ein<br />
Rechtsgebiet, wobei hier die Bereiche Familienrecht,<br />
Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und<br />
Erbrecht bereits abgedeckt sind. Eigener<br />
Mandantenstamm erwünscht, aber nicht Voraussetzung,<br />
sodass auch Berufsanfänger<br />
ihre Chancen nutzen können. Unsere an der<br />
Hauptstraße in Vaihingen gelegenen modernen<br />
Räume sind mit allen Kommunikationsmöglichkeiten,<br />
Tiefgarage mit eigenen Parkmöglichkeiten<br />
und in nächster Nähe gelegenen<br />
U-Bahn, Stadtbahn, Autobahn-Anschluss und<br />
Busverbindungen bequem zu erreichen. Darüber<br />
hinaus bieten wir günstige Konditionen und<br />
Anbindung an das bestehende Sekretariat, EDV,<br />
Telefonanlage etc.<br />
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bitte schicken<br />
Sie Ihre (Kurz-)Bewerbung einschließlich<br />
Lebenslauf und Kopien Ihrer (Examens-)<br />
Zeugnisse an<br />
kontakt@rechtsanwaltskanzlei-stuttgart.de<br />
Ansprechpartner: Frau RAin Anja Schröter, Tel.:<br />
0711/7 94 60 75 oder Herr RA Alexander Fischer,<br />
Tel.: 0711/7 35 07 77.<br />
Sie suchen ein neues berufliches „Zuhause“?<br />
Wir bieten es Ihnen! Wir sind eine zivilrechtlich<br />
ausgerichtete, alteingesessene Kanzlei mit<br />
ansprechenden Räumlichkeiten. Wir bieten<br />
Ihnen eine Bürogemeinschaft mit angenehmer<br />
und kollegialer Arbeitsatmosphäre in großzügigen<br />
modernen Räumlichkeiten. Die Kanzlei<br />
liegt verkehrsgünstig und in zentralster Lage in<br />
der Stuttgarter Innenstadt. Wir verfügen über<br />
eine große Bibliothek, modernste technische<br />
Ausstattung und ein harmonisches Miteinander.<br />
Die Vertraulichkeit Ihrer Bewerbung ist für uns<br />
selbstverständlich. Zuschriften erbeten unter<br />
Chiffre <strong>Nr</strong>. 504/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />
Wir sind eine überwiegend im Bereich der<br />
Sanierung und Insolvenzverwaltung im Einzugsbereich<br />
Stuttgart tätige Kanzlei. Wir suchen einen<br />
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit betriebswirtschaftlichen<br />
Kenntnissen und unternehmerischem<br />
Denken. Wir erwarten Engagement<br />
und Spaß an Neuem. Zu ihren Aufgaben gehört<br />
die Mitarbeit in der Insolvenzverwaltung. Die<br />
Absolvierung des Fachanwaltskurses wird gefördert.<br />
Eine Partnerschaft zu einem späteren<br />
Zeitpunkt ist nicht ausgeschlossen. Zuschriften<br />
erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 505/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den<br />
AVS.<br />
Wir sind eine vorwiegend im Bereich des<br />
Zivilrechts tätige Rechtsanwaltskanzlei direkt<br />
in der Stuttgarter Stadtmitte mit derzeit 4<br />
Rechtsanwälten.<br />
Wir suchen<br />
ab sofort in Teilzeit (Mo-Fr von 14-18 Uhr) eine/n<br />
engagierte/n Rechtsanwaltsfachangestellte(n)<br />
26<br />
• Redaktionsschluss für <strong>Rundschreiben</strong> N o 2 / <strong>2009</strong>: 19. Juni <strong>2009</strong> •<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>
RundSchreiben<br />
mit mehrjähriger Berufserfahrung für unser<br />
Referat Miet-/Wohnungseigentumsrecht und<br />
Verkehrsrecht, die/der mit den organisatorischen<br />
Abläufen eines Anwaltsreferats bestens<br />
vertraut und in der Lage ist, alle dort anfallenden<br />
Aufgaben (Korrespondenz, Aktenmanagement,<br />
Terminkoordinierung u.a.) selbständig und<br />
eigenverantwortlich zu erledigen. Wir erwarten<br />
eine sorgfältige Arbeitsweise auf hohem<br />
Qualitätsniveau, die Beherrschung der deutschen<br />
Sprache in Wort und Schrift, gute<br />
Umgangsformen, Freude an der Arbeit sowie<br />
ein sicherer Umgang mit MS-Office. Kenntnisse<br />
im Programm ReNoStar sind von Vorteil.<br />
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eine attraktive, abwechslungsreiche und stets<br />
interessante Tätigkeit, ein angenehmes Arbeitsumfeld<br />
mit modernen Kommunikationsmitteln<br />
sowie eine der Verantwortung der Position entsprechende<br />
Vergütung.<br />
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Hertneck, Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft,<br />
Frau RAin Julia Mach, Alte Poststr. 4,<br />
70173 Stuttgart oder per E-Mail an<br />
julia.mach@anwalt-stuttgart.de<br />
Anwaltskanzlei in Filderstadt (15 Rechtsanwälte)<br />
sucht Rechtsanwaltsfachangestellte<br />
in Vollzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt.<br />
Zuschriften erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 508/<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />
an den AVS.<br />
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(gerne Fachanwalt) Bürogemeinschaft<br />
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Kanzleischwerpunkt liegt bislang im Wirtschafts-,<br />
Arbeits-, Erb- und Grundstücksrecht.<br />
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter Tel.<br />
0711 / 24 89 59 <strong>20.</strong><br />
RAe Birkhold & Kollegen – Königsbau<br />
Passagen/Stuttgart. Wir beraten seit Jahren<br />
erfolgreich bundesweit mittelständische Unternehmen<br />
u. a. in kollektiv- und individualrechtlichen<br />
sowie vertraglichen Angelegenheiten. Zur<br />
Erweiterung unseres Teams suchen wir eine/n<br />
Arbeitsrechtler/in mit Berufserfahrung und<br />
ausgeprägtem wirtschaftlichen Verständnis.<br />
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und Interessenausgleichsverhandlungen<br />
sowie Einigungsstellenverfahren sind von Vorteil,<br />
jedoch keine Voraussetzung. Aussagekräftige<br />
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& Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Rainer A.<br />
Birkhold, Friedrichstr. 45, 70174 Stuttgart,<br />
info@birkhold-rechtsanwälte.de<br />
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tätige Anwaltskanzlei, die zur Erweiterung ihrer<br />
Tätigkeit einem, ggfs. auch 2 qualifizierten<br />
Kollegen/-innen mit eigenem Mandantenstamm<br />
eine Zusammenarbeit zunächst in Bürogemeinschaft<br />
anbieten, die auch die Möglichkeit<br />
der zusätzlichen freien Mitarbeit bietet. Bei<br />
Bewährung der Zusammenarbeit wird auch eine<br />
spätere Sozietät angestrebt. Wir bieten repräsentative<br />
Räume in absolut verkehrsgünstiger<br />
Lage bei trotzdem günstiger Kostenstruktur. Die<br />
technische Infrastruktur unserer Kanzlei befindet<br />
sich auf dem neuesten Stand. Zuschriften erbitten<br />
wir unter Kapp & Geissler, Rechtsanwälte,<br />
zu Händen Herrn Rechtsanwalt Dr. Rolf Geissler,<br />
LL.M., Leuschnerstr. 7, 70174 Stuttgart, der<br />
Ihnen gerne auch telefonisch unter 0711/224980<br />
für Vorabfragen zur Verfügung steht.<br />
Etablierte und modernst ausgestattete<br />
Kanzlei mittlerer Größe im Stuttgarter Norden<br />
bietet BÜROGEMEINSCHAFT zu interessanten<br />
Konditionen. Sekretariat und bürointerne<br />
Infrastruktur können genutzt werden. Eine<br />
Ergänzung in den Rechtsgebieten Erb- und<br />
Strafrecht oder auch Gesellschaftsrecht oder<br />
privates Baurecht wäre angenehm. Bei Interesse<br />
steht Ihnen für Vorabauskünfte Herr RA Tilo<br />
Neuner-Jehle zur Verfügung. Tel. 0711/8203400,<br />
Mail T.Neuner-Jehle@Neuner-Jehle.de<br />
Für unser familienrechtliches Referat<br />
suchen wir nach dem Ausscheiden einer langjährig<br />
hier tätig gewesenen Kollegin eine entsprechende<br />
Ergänzung. Sie sollten entweder<br />
Fachanwalt/Fachanwältin im Familienrecht sein<br />
oder umgehend die Bereitschaft mitbringen,<br />
die Fachanwaltsausbildung zu absolvieren. Die<br />
Stelle eignet sich zunächst für eine Halbtagstätigkeit,<br />
kann aber nach entsprechender<br />
Akquisetätigkeit auch wieder ausgebaut werden.<br />
Entsprechende Berufserfahrung wird erwünscht.<br />
Zuschriften erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 511/<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />
an den AVS.<br />
Einladung zum Einstieg: Insolvenzverwalter<br />
sucht Partner<br />
Das bin ich: Rechtsanwalt, Bankkaufmann,<br />
Insolvenzverwalter, 60 Jahre, bestellt von den<br />
Amtsgerichten im Einzugsbereich Stuttgart.<br />
Das ist meine Kanzlei: Rechtskundige, dienstleistungsorientierte<br />
und engagierte Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter, exzellent funktionierendes<br />
Back-Office, freundliche und repräsentative<br />
Kanzleiräume. Moderne Infrastruktur<br />
mit Informations- und Kommunikationstechnik<br />
ist für uns selbstverständlich.<br />
Das suche ich: Vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />
mit gestandener Insolvenzverwalterin oder<br />
gestandenem Insolvenzverwalter in Bürogemeinschaft.<br />
Die spätere Übernahme meiner<br />
Kanzlei ist möglich. Ich kann mir auch die<br />
Partnerschaft mit einer Rechtsanwältin oder<br />
einem Rechtsanwalt vorstellen, die einen eigenen<br />
Mandantenstamm mitbringen und auf<br />
der Suche nach einer neuen interessanten<br />
Herausforderung in die spannende Tätigkeit<br />
rund um Insolvenzverfahren einsteigen möchten.<br />
Zuschriften erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>.<br />
512/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />
Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft: Wir<br />
sind vorwiegend in den Bereichen Handelsund<br />
Gesellschaftsrecht, M & A, IT- und<br />
IP-Recht und Arbeitsrecht an vier inländischen<br />
und drei ausländischen Standorten tätig. Für<br />
unseren verkehrsgünstig gelegenen Stuttgarter<br />
Standort suchen wir Rechtsanwältinnen und<br />
Rechtsanwälte mit vorzugsweise wirtschaftsrechtlicher<br />
Erfahrung. Idealerweise verfügen<br />
Sie über zwei bis fünf Jahre Berufserfahrung<br />
und haben Interesse an einem größeren Verbund<br />
von Anwälten, die es gewohnt sind, im Team<br />
mit spezialisierten Berufskollegen überörtlich<br />
und multidisziplinär zusammenzuarbeiten.<br />
Gerne sind uns Kollegen aus dem Umfeld<br />
von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw.<br />
Steuerberatungsgesellschaften willkommen.<br />
Bitte sprechen Sie auch mit uns, wenn Sie über<br />
Kenntnisse in weiteren wirtschaftsrechtlichen<br />
Spezialgebieten verfügen. Verhandlungssicheres<br />
Englisch sowie den geübten Umgang mit modernen<br />
Kommunikationsmitteln setzen wir voraus.<br />
Nähere Information über uns erhalten Sie<br />
unter www.heussen-law.de. Bitte senden Sie<br />
Ihre Bewerbung an folgende Adresse: Heussen<br />
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, z. Hd. Frau<br />
Rechtsanwältin Ute Bilger-Jung, Friedrichstr.<br />
14, 70174 Stuttgart, gerne auch per E-Mail an<br />
ute.bilger@heussen-law.de<br />
Wirtschaftsrechtlich tätiger Rechtsanwalt,<br />
46, sucht sympathischen Kollegen oder entsprechende<br />
Kollegin mit anwaltlicher Erfahrung<br />
und eigenem Mandantenstamm für symbiotische<br />
und gleichberechtigte Bürogemeinschaft<br />
mit dem mittelfristigen Ziel zur engeren partnerschaftlichen<br />
Zusammenarbeit und Fachgebietsaufteilung.<br />
Schöne, großzügige Büroräume<br />
in Stuttgarter Halbhöhenlage einschließlich<br />
funktionierendem Anwaltssekretariat.<br />
Anfragen, auch ganz unverbindliche, bitte unter<br />
Chiffre <strong>Nr</strong>. 514/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />
Wir sind eine etablierte, straf- wie auch<br />
zivilrechtlich ausgerichtete mittelständische<br />
Anwaltskanzlei mit derzeit 8 Berufsträgern.<br />
Unser moderner Kanzleisitz an der Hauptstraße<br />
von Stuttgart-Sillenbuch bietet optimale<br />
Verkehrsanbindung, eine eigene Tiefgarage befindet<br />
sich im Haus. Um ein durch steigende<br />
Nachfrage an Beratungsleistungen sich ergebendes<br />
stetiges Wachstum aus eigener Kraft<br />
weiter voranzutreiben, suchen wir ab sofort zwei<br />
engagierte Rechtsanwälte (w/m), die uns durch<br />
ihre fachlichen und menschlichen Fähigkeiten<br />
optimal ergänzen. Inhaltlich gilt es zunächst<br />
N o 1 / <strong>2009</strong> • Redaktionsschluss für <strong>Rundschreiben</strong> N o 2 / <strong>2009</strong>: 19. Juni <strong>2009</strong> •<br />
27
RundSchreiben<br />
unser absehbar frei werdendes Familien- und<br />
Erbrechtsreferat neu zu besetzten. Hier wäre<br />
es vorteilhaft, wenn Sie Fachanwalt/Fachanwältin<br />
für Familienrecht sind. Zudem würden<br />
wir uns über eine Verstärkung durch einen<br />
erfahrenen Kollegen (m/w), gerne mit Fachanwaltschaft,<br />
für die überdies vakanten Bereiche<br />
Arbeitsrecht, Mietrecht und WEG freuen.<br />
Eigener Mandantenstamm ist jeweilig erwünscht,<br />
aber nicht zwingend, sodass auch<br />
Berufseinsteiger mit erster Berufserfahrung auf<br />
diesen Gebieten ihre Chancen nutzen können. Die<br />
Bereitschaft zum Erwerb eines entsprechenden<br />
Fachanwaltstitels setzten wir aber voraus. Ihre<br />
absolut vertraulich behandelte Bewerbung richten<br />
Sie bitte an Herrn RA und FA BauR Frank<br />
Stege, ra.stege@stcoll.de oder rufen Sie an<br />
Tel.: 0711 / 45 999 743 (Direktdurchwahl).<br />
Wir bieten einer Rechtsanwältin oder einem<br />
Rechtsanwalt eine Bürogemeinschaft zu<br />
günstigen Konditionen mit Sozietätsaussicht.<br />
Persönliches Engagement und fachliche Qualifikation<br />
mit dem Ziel einer Fachanwaltschaft<br />
sind wesentlich. Wir bieten vor allem eine<br />
Mitarbeit im Referat Wohnungseigentums- und<br />
Mietrecht an. Sie sollten über Berufserfahrung<br />
und einen eigenen Mandantenstamm verfügen.<br />
Unsere Kanzlei (gegründet 1959) liegt wenige<br />
Meter <strong>vom</strong> OLG und LG entfernt und ist modern<br />
ausgestattet. Kanzlei Dr. Stimpfig, Eppinger<br />
& Scherrenbacher, Gaisburgstraße 21, 70182<br />
Stuttgart, www.raeses.de<br />
Wir suchen flexible und dynamische<br />
Persönlichkeiten, die Verantwortung übernehmen,<br />
ihre Ziele klar verfolgen und bereit sind<br />
neue Herausforderungen anzunehmen und zu<br />
bewältigen. Zusammen mit Ihnen wollen wir den<br />
weiteren Erfolg unserer Kanzlei nachhaltig ausbauen.<br />
Sie erwartet ein auf höchstem Niveau<br />
arbeitendes Team von Rechtsanwälten, die an<br />
ihren Aufgaben wachsen und die Interessen ihrer<br />
Mandanten zielstrebig verfolgen. Wir suchen<br />
Rechtsanwälte (Erb-, Familien- und/oder<br />
Medienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz), die<br />
an ihre Leistung und Mandatsbetreuung höchste<br />
Ansprüche stellen und flexibel erreichbar sind.<br />
Wir suchen Sie als freien/freie Mitarbeiter/-<br />
in. Sie erhalten bei uns im Arbeitsvertrag sofort<br />
die Perspektive auf eine Partnerschaft. Bitte<br />
richten Sie Ihre Bewerbung an Rechtsanwalt<br />
Zlatko Prtenjača oder verwenden Sie unser Online-Formular.<br />
Weitere Informationen finden<br />
Sie auf unserer Webseite. Prtenjača & Prtenjača,<br />
Württemberger Straße 13, 72768 Reutlingen,<br />
www.prtenjaca.com<br />
Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart Mitte<br />
(Olgaeck) bietet ab sofort oder zum 01.09.<strong>2009</strong><br />
einen Ausbildungsplatz. Wir sind schwerpunktmäßig<br />
im internationalen Wirtschaftsrecht<br />
tätig und erwarten gute Noten in Deutsch<br />
und Mathematik. Wie bevorzugen Bewerber/<br />
innen mit Abitur. Bei Interesse richten Sie Ihre<br />
Bewerbung bitte an Frau Rechtsanwältin Birgit<br />
Steinacker bs@kanzlei-steinacker.de unter<br />
Beifügung der üblichen Unterlagen.<br />
Rechtsanwalt, EZ 1997, seit 2005 im Bereich<br />
Böblingen/Sindelfingen tätig, Schwerpunkte<br />
im Allgemeinen Zivilrecht, Arbeitsrecht, Mietund<br />
WEG-Recht, Verkehrs- und Strafrecht,<br />
sucht Kollegen/Kolleginnen zur Gründung einer<br />
Bürogemeinschaft zum 01.06.<strong>2009</strong> im Bereich<br />
Böblingen/Sindelfingen/Leonberg.<br />
Ideal wäre ein Kollege/eine Kollegin mit<br />
Schwerpunkt im Familienrecht, nach Möglichkeit<br />
aus der Region stammend und/oder dort bereits<br />
tätig. Unter Umständen könnten Räumlichkeiten<br />
in zentraler Lage zu vergleichsweise günstigen<br />
Konditionen neu angemietet werden. Eine langfristige<br />
Zusammenarbeit ist gewünscht, ggf.<br />
spätere Sozietät. Zuschriften erbeten unter<br />
Chiffre <strong>Nr</strong>. 518/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />
Suchen für mittelgroße Anwaltskanzlei im<br />
Stuttgarter Norden eine qualifizierte ReFa<br />
(m/w) ab sofort/kurzfristig in Vollzeit mit<br />
Übersicht und Blick fürs Wesentliche und<br />
freundlichem Wesen, Berufserfahrung notwendig,<br />
Ausbildungsnoten mindestens Befriedigend,<br />
Allround-Tätigkeit - keine Anwaltszuordnung,<br />
Aussagekräftige Bewerbungen an R.Krause@<br />
Neuner-Jehle.de oder an RA Reinhold Krause,<br />
Am Stadtpark 46, 70435 Stuttgart.<br />
Aus unserer als Bürogemeinschaft geführten<br />
Allgemeinkanzlei mit Fachanwälten und<br />
Steuerberater in zentraler Lage von Stuttgart-<br />
Zuffenhausen scheidet eine Kollegin altersbedingt<br />
aus. Zur Ergänzung unseres Dienstleistungsangebots<br />
bieten wir qualifizierter/m<br />
Kollegin/Kollegen - möglichst Fachanwalt -<br />
Bürogemeinschaft an, ggf. Nachfolgeregelung<br />
in den Bereichen privates Baurecht, Erbrecht,<br />
Familienrecht.<br />
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an<br />
Herrn Rechtsanwalt Erz, Unterländer Str. 59-61,<br />
70435 Stuttgart, Telefon 0711/98 79 00 22,<br />
e-Mail: info@ra-erz-kollegen.de,<br />
www.ra-erz-kollegen.de<br />
Zivilrechtlich (Schwerpunkte: Privates Baurecht,<br />
Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Bankrecht,<br />
Gesellschaftsrecht) ausgerichtete, seit<br />
Jahrzehnten etablierte Kanzlei mit mehreren<br />
Kollegen im Nord-Osten Stuttgarts sucht<br />
wegen Generationenwechsels eine(n) kompetente(n)<br />
Kollegin/en mit Berufserfahrung und<br />
Mandantenstamm zur Aufnahme in Bürogemeinschaft,<br />
spätere Partnerschaft möglich.<br />
Zuschriften erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 520/<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />
an den AVS.<br />
Wir sind eine lebhafte wirtschaftsrechtlich<br />
ausgerichtete Allgemeinkanzlei mit derzeit<br />
8 Rechtsanwälten/in. Zum 1.10.<strong>2009</strong> oder früher<br />
suchen wir eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin<br />
(auch Berufsanfänger) mit vertieften<br />
Kenntnissen im Handels- u. Gesellschaftsrecht<br />
und der Bereitschaft, nach entsprechender<br />
Einarbeitung, diese Bereiche schwerpunktmäßig<br />
selbständig zu betreuen. Eine betriebswirtschaftliche<br />
Zusatzqualifikation und/oder mindestens<br />
befriedigende Examina sind von Vorteil.<br />
Ihre Kurzbewerbung wollen Sie bitte per Post<br />
oder E-Mail zu Händen von Herrn Rechtsanwalt<br />
Kai-F. Kreusler richten.<br />
Knebl Schnaubert & Partner Rechtsanwälte,<br />
Stadtgrabenstraße 22, 71032 Böblingen,<br />
Tel.: 07031/498787, Fax: 07031/49 8788,<br />
E-Mail: advo@advo-boeblingen.de,<br />
Internet: www.advo.boeblingen.de<br />
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltssekretärin<br />
in Teilzeit (halbtags oder montags,<br />
mittwochs ganztägig, donnerstags und<br />
freitags zweiwöchentlich ganztägig) vornehmlich<br />
zur Unterstützung des verkehrsrechtlichen<br />
Referats ab sofort gesucht. Informationen zur<br />
Kanzlei unter www.ra-interaktiv.de. Bewerbungen<br />
bitte an Rechtsanwälte Wennberg &<br />
Kollegen, Marc Wennberg, Hanns-Klemm-Str. 5,<br />
71034 Böblingen.<br />
Stelle<br />
Stellengesuch<br />
STELLENGESUCHE<br />
Stelle<br />
Rechtsanwältin, 38 J., Tätigkeitsschwerpunkt<br />
Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht, Familienrecht,<br />
Interessensschwerpunkt Arbeitsrecht,<br />
10 J. Berufserfahrung, nebenberufl. Dozentin<br />
im Arbeitsrecht und in der Personalwirtschaft,<br />
sucht aus ungekündigtem Anstellungsverhältnis<br />
eine neue Herausforderung in einer Anwaltskanzlei,<br />
bei einem AG-Verband oder einem Unternehmen<br />
in S, LB oder Umgebung, bevorzugt<br />
im Anstellungsverhältnis in Teilzeit bis zu 75%.<br />
Kontaktaufnahme erbeten unter:<br />
rainneu@yahoo.de<br />
Rechtsanwalt, Dr. jur., beide Examina BW<br />
vollbefr., Anfang 40, seit 12 Jahren im Bereich<br />
Arbeitsrecht incl. Nebengebiete (FA-Lehrgang<br />
ArbrR abgeschlossen), privatem Baurecht,<br />
allg. Zivil- und Wettbewerbsrecht tätig, eigener<br />
Mandantenstamm vorhanden, spezialisierungswillig,<br />
zuverlässig, kommunikationsstark,<br />
teamfähig, sucht neue Wirkungsstätte in einer<br />
Kanzlei oder Unternehmen im Raum S, LB,<br />
WN und Umgebung. Zuschriften erbeten unter<br />
Chiffre <strong>Nr</strong>. 506/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />
28<br />
• Redaktionsschluss für <strong>Rundschreiben</strong> N o 2 / <strong>2009</strong>: 19. Juni <strong>2009</strong> •<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>
RundSchreiben<br />
Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung,<br />
vorwiegend im Schuld-/Miet-/Familien-/Erb-/Verkehrs-/Strafrecht,<br />
übernimmt<br />
nach Absprache im Raum Stuttgart Urlaubs-/<br />
Krankheitsvertretung. Auch Terminsvertretung<br />
und Mandatsbearbeitung ist möglich.<br />
Zuschriften erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 510/<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />
an den AVS.<br />
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht,<br />
mit langjähriger Berufserfahrung und eigenem<br />
Klientel sucht Bürogemeinschaft mit<br />
weiteren Kollegen oder/und Steuerberater in<br />
Stuttgart. Zuschriften erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>.<br />
513/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />
Rechtsanwalt, Dr. jur., 38 Jahre, 7 Jahre<br />
Berufserfahrung in mittelständischer Wirtschaftskanzlei,<br />
Tätigkeitsschwerpunkte Arbeitsund<br />
Zivilrecht, hochmotiviert und belastbar,<br />
sucht aus ungekündigter Stellung neue berufliche<br />
Herausforderung in Rechtsanwaltskanzlei,<br />
Unternehmen oder Verband in Stuttgart. Zuschriften<br />
erbeten unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 516/<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />
an den AVS.<br />
Dr. jur. und Fachanwalt für Strafrecht,<br />
36 J., 8 J. BE hauptsächlich in StrafR/ArbeitsR/<br />
SportR mit Spezialisierung SteuerstrafR (FernUni<br />
Hagen) sucht im Großraum S Mitarbeit in entspr.<br />
ausgerichteter Kanzlei mit Perspektive. Große<br />
forensische Erfahrung. Anfragen bitte unter<br />
lhamm@t-online.de<br />
Assessor, 31 J., Staatsexamina 8,24 und 7,81<br />
Punkte (beide B.-W.), 2 J. Berufserfahrung, Tätigkeitsschwerpunkte<br />
Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht,<br />
Fachanwaltskurs Arbeitsrecht und Lehrgang<br />
im Wirtschaftsrecht absolviert, hoch motiviert,<br />
kommunikationsstark, teamfähig und zuverlässig,<br />
sucht Festanstellung bei Anwaltskanzlei,<br />
Verband oder Unternehmen. Bei Interesse<br />
übersende ich Ihnen gerne meine vollständigen<br />
Bewerbungsunterlagen. Zuschriften erbeten<br />
unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 519/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />
Sonstiges Sonst<br />
SONSTIGES<br />
Sonst<br />
Der Betrieb, 1979 bis 2007, komplett<br />
gebunden in Original-Einbanddecken, Jahrgang<br />
2008 im Abonnement, günstig abzugeben<br />
gegen Gebot. Telefon: 07156/330 773 oder<br />
ra.weis@t-online.de<br />
Kleinkanzlei mit Büros in Stuttgart und Los<br />
Angeles sucht neuen Kanzleisitz in Stuttgart.<br />
Wir beraten Deutsche und Amerikaner im<br />
Familien-, Erb- und Steuerrecht auf beiden<br />
Seiten des Atlantiks und begleiten Firmengründungen.<br />
Ideal wäre deshalb eine Zusammenarbeit<br />
mit einer Kanzlei mit ähnlichen<br />
Schwerpunkten. Benötigt werden die Dienstleistungen<br />
eines Empfangssekretariats und<br />
gelegentlich ein Besprechungsraum, Büroräume<br />
dagegen nicht. Das Sekretariat sollte Anrufe<br />
englischsprachiger Mandanten entgegennehmen<br />
und weiterleiten können. Kontakt bitte über<br />
e-mail: mail@hemming-law.com<br />
Zwei Soldan Tonerkartuschen für HP<br />
LaserJet 5P/6P kostenlos abzuholen in der<br />
Geschäftsstelle des <strong>AnwaltVerein</strong>s Stuttgart<br />
e. V., Olgastr. 35, 70182 Stuttgart. Geschäftszeiten:<br />
Mo-Do 10-13 und 14-17 Uhr. Telefon für<br />
Rückfragen: 0711/2369306.<br />
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Angebote bitte an kanzlei@drstrobel.de oder<br />
tel. an Herr RA Kemmner, 0711/60104-77.<br />
Verkauf einer gut eingeführten Allgemeinanwaltskanzlei<br />
in zentraler Lage von<br />
Stuttgart zu günstigen Konditionen! Räumlichkeiten<br />
sind angemietet. Verkaufsgegenstand:<br />
gesamtes Mobiliar eines Anwaltszimmers,<br />
zwei Sekretariatsarbeitsplätze, 3 vernetzte<br />
Computerarbeitsplätze, zwei Aktenschränke,<br />
Literatur und Mandantenstamm. Bisherige<br />
langjährige Mitarbeiterin würde gegebenenfalls<br />
mitarbeiten. Bitte um Kontaktaufnahme unter<br />
Chiffre <strong>Nr</strong>. 509/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />
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Sie bei Interesse direkt Kontakt per Telefon<br />
oder E-mail zu mir auf. Bettina Weinberger,<br />
Geprüfte Rechtsfachwirtin, Tel. 09922/869341,<br />
Fax: 09922/869345,<br />
E-mail: info@rvg-abrechnungen.de,<br />
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gegenüber dem LG und OLG Stgt. (5 Büroräume,<br />
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ca. 140 m²), hochwertige Einrichtung, derzeit<br />
als Anwaltskanzlei genutzt, an Rechtsanwalt,<br />
Steuerberater oder vergleichbaren Dienstleister<br />
zu vermieten, auch Teilflächen in Bürogemeinschaft<br />
möglich. Anfragen (auch unverbindlich,<br />
Diskretion wird zugesichert) erbeten<br />
unter Chiffre <strong>Nr</strong>. 517/<strong>1.<strong>2009</strong></strong> an den AVS.<br />
Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung<br />
im Zivilrecht übernimmt im Raum<br />
Stuttgart bei Bedarf Aktenbearbeitung und<br />
Terminsvertretungen. Möglich sind nach<br />
Absprache auch Urlaubs- und Krankheitsvertretungen.<br />
Tel.: 0711-240475.<br />
Rechtsanwalt in Stuttgart sucht Zusammenarbeit<br />
mit Kollegen/in insbesondere für gegenseitige<br />
Vertretung bei Verhinderung (Urlaub,<br />
Krankheit) und Gerichten. Langfristig sollte<br />
die gemeinsame Berufsausübung angestrebt<br />
werden. Zuschriften erbeten unter Email:<br />
RAStuttgart@t-online.de<br />
Herausgeber:<br />
<strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart e.V.<br />
Olgastraße 35, 70182 Stuttgart<br />
Schließfach LG Stuttgart <strong>Nr</strong>. 354<br />
Telefon: 0711 / 2 36 93 06<br />
Telefax: 0711 / 2 36 93 74<br />
E-Mail: info@anwaltverein-stuttgart.de<br />
www.anwaltverein-stuttgart.de<br />
Verantwortlich: Ekkehard Kiesswetter<br />
Redaktion: Anke Haug<br />
Grafik und Layout:<br />
Lorenz Communication, 70376 Stuttgart<br />
N o 1 / <strong>2009</strong> • Redaktionsschluss für <strong>Rundschreiben</strong> N o 2 / <strong>2009</strong>: 19. Juni <strong>2009</strong> •<br />
29
RundSchreiben<br />
13. März 2010<br />
Liederhalle<br />
Beethovensaal<br />
Das Ballvergnügen<br />
nicht nur für Juristen.<br />
30<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>
RundSchreiben<br />
<br />
AnwaltService Stuttgart GmbH<br />
Olgastraße 35<br />
70182 Stuttgart<br />
Fax 0711 / 2 36 93 74<br />
Schließfach 354<br />
Anmeldung zum Seminar<br />
Seminartitel<br />
Datum des Seminars<br />
Name<br />
Kanzlei/Firma<br />
Straße<br />
PLZ<br />
Telefon<br />
E-Mail<br />
Ort<br />
Vorname<br />
Fax<br />
Mitgliedsnummer im <strong>AnwaltVerein</strong> Stuttgart<br />
Teilnahmebedingungen: Vor der Veranstaltung wird Ihnen eine Rechnung zugehen. Zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags sind Sie auch dann<br />
verpflichtet, wenn Sie an der Veranstaltung aus Gründen, die die AnwaltService Stuttgart GmbH nicht zu vertreten hat, nicht teilnehmen<br />
können. Sollte in Ausnahmefällen eine Stornierung auf Ihren Wunsch erfolgen, berechnen wir dafür eine Bearbeitungsgebühr von 20,- EUR zzgl.<br />
gesetzlicher USt. pro Seminar. Vier Wochen vor der Veranstaltung ist eine Stornierung jedenfalls nicht mehr möglich. Es wird dann der volle<br />
Teilnehmerbeitrag fällig.<br />
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z.B. bei Ausfall eines Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, vorbehalten<br />
müssen. Wird ein Seminar abgesagt, erstatten wir die bezahlte Gebühr. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt, so dass ein Anspruch auf<br />
Teilnahme bei Anmeldung nicht besteht.<br />
Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Abwicklung unserer Veranstaltungen in der EDV-Anlage gespeichert.<br />
Über jedes Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Die Entscheidung über die Anerkennung als Pflichtfortbildung nach<br />
§ 15 FAO bleibt der Rechtsanwaltskammer vorbehalten.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
N o 1 / <strong>2009</strong> 31
RundSchreiben<br />
<br />
SeminaRTERMINE<br />
Seminare im <strong>April</strong><br />
Ausführliche Informationen zu unseren Seminaren finden Sie im Seminarkalender<br />
1/<strong>2009</strong> oder im Internet unter www.anwaltverein-stuttgart.de<br />
<br />
Seminare im Juli<br />
Insolvenzrecht<br />
Anwaltliche Strategien vor und in der<br />
Unternehmensinsolvenz – Update <strong>2009</strong>......................... 24. <strong>April</strong> 09<br />
Internetrecht<br />
Update <strong>2009</strong>: IT-Verträge richtig gestalten und<br />
verhandeln sowie das IT-Projekt in der Krise................... 23. <strong>April</strong> 09<br />
Mitarbeiterseminare<br />
Praxisseminar Mahnverfahren..........TERMINÄNDERUNG... 25. <strong>April</strong> 09<br />
Arbeitsrecht<br />
Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen<br />
- Update <strong>2009</strong> ............................................................. 09. Juli 09<br />
Baurecht - privates<br />
Aktuelle Rechtsprechung zum Bauvertrags- und<br />
Architektenrecht .......................................................... 06. Juli 09<br />
Familienrecht<br />
Strategien im Zugewinnausgleich ................................... 03. Juli 09<br />
<br />
Seminare im Mai<br />
Wettbewerbsrecht<br />
Aktuelle Rechtsprechung und Praxis im<br />
Wettbewerbsrecht......................................................... 02. Juli 09<br />
Erbrecht<br />
6. Stuttgarter Erbrechtstage............ausgebucht.......... 08./09. Mai 09<br />
Familienrecht<br />
Reform des Verfahrensrechts in Familiensachen.................. 11. Mai 09<br />
Internationales Recht<br />
Leistungsstörungen im UN-Kaufrecht – Update <strong>2009</strong>.......... 14. Mai 09<br />
Miet-/WEG-Recht<br />
Gewerberaummietrecht aktuell........................................ 04. Mai 09<br />
Syndiskusanwälte<br />
Intensiv-Seminar: Der Weg zur „idealen“ kleinen<br />
Rechtsabteilung ................................................. 14./15./16. Mai 09<br />
Seminare in Kooperation mit dem <strong>AnwaltVerein</strong><br />
für den Landgerichtsbezirk Ulm e.V.<br />
Anwaltskanzlei<br />
Marketing! Macht! Money! Das ABC erfolgreich<br />
erprobter Marketingstrategien für Anwälte ............... 19.1<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />
Arbeitsrecht<br />
Arbeitsrecht aktuell - Neueste Rechtsprechung<br />
des Bundesarbeitsgerichts ........................................ 26.06.<strong>2009</strong><br />
Familienrecht<br />
Reform des Verfahrensrechts in Familiensachen ......... 10.07.<strong>2009</strong><br />
<br />
Seminare im Juni<br />
Arbeitsrecht<br />
Arbeitsrecht aktuell – Neueste Rechtsprechung<br />
des Bundesarbeitsgerichts ............................. 22. Juni 09<br />
Arzthaftungsrecht<br />
Aktuelle Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht ............... 18. Juni 09<br />
Familienrecht<br />
Grundrechenarten des Unterhaltsrechts:<br />
Halbteilung, Dreiteilung, Anspruchskonkurrenzen ............. 19. Juni 09<br />
Gesellschaftsrecht<br />
Das Recht der GmbH nach Inkrafttreten des MoMiG........ 25. Juni 09<br />
Sprachkurs<br />
Englisch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />
– Intensivsprachkurs ................................... 26./27. Juni 09<br />
Verkehrsrecht<br />
Verteidigung in Verkehrs-OWi-Verfahren ........................17. Juni 09<br />
Grundrechenarten des Unterhaltsrechts:<br />
Halbteilung, Dreiteilung, Anspruchskonkurrenzen........ 24.09.<strong>2009</strong><br />
Internetrecht<br />
Aktuelle Entwicklungen im Internetrecht ................... 15.05.<strong>2009</strong><br />
Miet-/WEG-Recht<br />
Typische Fehler bei der Bearbeitung<br />
mietrechtlicher Mandate unter Berücksichtigung<br />
der Rechtsprechung des BGH .................................... 05.10.<strong>2009</strong><br />
Mitarbeiterseminare<br />
Telefonseminar:<br />
Am Draht auf Draht - Kommunikation,<br />
Mandantenbindung und Beschwerdemanagement<br />
............................................................ <strong>20.</strong>1<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />
Praxisseminar: Anträge im gerichtlichen<br />
Mahnverfahren effektiv und fehlerfrei stellen<br />
- einschließlich Auslandsmahnverfahren - ................. 27.1<strong>1.<strong>2009</strong></strong><br />
Alle Seminare finden in Neu-Ulm im Edwin Scharff Haus,<br />
Silcherstraße 40, statt.<br />
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N o 1 / <strong>2009</strong>