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4 Die lateinische Dissertationsschrift von 1754: „Quod nimis cito ac ...

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tungen des Arztes: tuto, celeriter, iucunde – widmet sich Dorothea Erxleben den ärztlichen<br />

Pflichten im Einzelnen und beginnt mit „celeriter“:<br />

1. Der Arzt muss schnell helfen. Zur Begründung führt sie nicht nur an, dass natürlich<br />

jeder Kranke möglichst schnell <strong>von</strong> seinen Beschwerden befreit werden<br />

möchte, sondern dass ein längeres Krankenlager den Patienten schwächt und<br />

die Selbsthilfemechanismen des Leidenden abnehmen. Es besteht auch darüber<br />

hinaus die Gefahr, dass die Krankheit chronisch wird.<br />

„Medicus igitur cordatus operam in id impendit suam, ut quam <strong>cito</strong> per morbi naturam<br />

fieri potest, eundem praesentissimis remediis abigat, aegrumque sanitati pristinae<br />

restituat.” 107<br />

2. Der Arzt soll bemüht sein, den Kranken auf schonende Art zu heilen.<br />

Nicht in jedem Fall muss eine Radikalkur erfolgen, nur wenn es die äußerste<br />

Not erfordert, selbst Diät und eingeschränkte Lebensweise seien<br />

oft schon für einen Kranken schwer einzuhalten. Dorothea Erxleben fordert<br />

den vollen Einsatz der Persönlichkeit des Arztes, der durch sein<br />

Verhalten dem Kranken Trost spenden und ihn im Glauben an seine Genesung<br />

bestärken soll. 108<br />

3. Das wichtigste Bemühen des Arztes muss in der sicheren Heilung der<br />

Krankheit bestehen. An den Symptomen kurieren, kurzfristig auf angenehme<br />

Art lediglich Erleichterungen verschaffen, ohne die Urs<strong>ac</strong>he der<br />

Krankheit zu beheben, kann zu schlimmen Konsequenzen für den Kranken<br />

führen: „Hinc primarium omnino Medici officium in eo consistit, ut<br />

causas morborum, quantum fieri potest, removeat...“ 109<br />

N<strong>ac</strong>h der kurzen Auflistung der drei Hauptpunkte tritt Dorothea Christiana Erxleben in<br />

die Diskussion des „Pro et Contra“ ein und beginnt einleitend: „ Sed ter quanterque<br />

felicem Medicum, qui haec tria semper in curandis morbis coniungere valet!“ 110<br />

107 Vgl. Erxleben (<strong>1754</strong>), Prooemium, S. 2.<br />

„So wendet der verständige Arzt all seine Mühe daran, dass er, so schnell es die Natur der Krankheit gestattet, diese durch<br />

die wirksamsten Heilmittel zu vertreiben und die frühere Gesundheit des Kranken wieder herzustellen versucht.“.<br />

108 Vgl. Erxleben, ebenda, S. 2.<br />

109 Vgl. Erxleben, ebenda, S. 3.<br />

„Daher besteht die erste aller Pflichten des Arztes darin, die Urs<strong>ac</strong>hen der Krankheiten,<br />

soweit es ihm möglich ist, zu beseitigen...“.<br />

110 „Überglücklich der Arzt, der diese Trias immer bei der Therapie vereinen kann!“

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