Bericht - Fachhochschule Weihenstephan
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3 Kompostierung im Garten<br />
3.1.2 Mit Einschränkungen geeignete Kompostrohstoffe<br />
Schnittblumen und Topfpflanzen aus Gärtnereien und Blumenhandel werden<br />
bei der Anzucht in der Regel mehrmals mit Pflanzenschutzmitteln (Pestiziden)<br />
behandelt. Es ist nicht auszuschließen, daß importierte Zierpflanzen angeboten<br />
werden, die mit Pestiziden behandelt sind, welche in Deutschland nicht zugelassen<br />
bzw. deren Anwendung aufgrund ihrer hohen Toxizität (Giftwirkung) und<br />
Persistenz (lang anhaltende Wirkung) sogar verboten sind. Werden derart behandelte<br />
Pflanzen, kompostiert, so können die darin enthaltenen Pestizid-<br />
Rückstände in den Kompost eingetragen werden. Man sollte daher vorsichtshalber<br />
die Kompostierung dieser pflanzlichen Abfälle - zumindest in großen<br />
Mengen - vermeiden. Schnittblumen und Topfpflanzen kann man ohne Probleme<br />
in die Biotonne geben. Sie werden dann auf der zentralen Kompostieranlage<br />
mit großen Mengen anderer, gering belasteter Abfälle gemischt, wobei sich<br />
die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln kaum noch im Kompost bemerkbar<br />
machen.<br />
Schalen von Südfrüchten sind z.T. ebenfalls mit Pestiziden behandelt, um eine<br />
Schimmelbildung während des Transports und der Lagerung zu verhindern. Die<br />
Behandlung von Bananen und Zitrusfrüchten mit diesen Mitteln muß jedoch - im<br />
Gegensatz zu den Zierpflanzen - deklariert werden. Außerdem sind Grenzwerte,<br />
d.h. maximal zulässige Rückstandsmengen für diese Pestizide festgelegt.<br />
Nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (6) darf z.B. die Rückstandsmenge<br />
des Pflanzenschutzmittels ‘Thiabendazol’ in der Schale von Zitrusfrüchten maximal<br />
6 mg und in der Schale von Bananen höchstens 3 mg/kg Frucht betragen.<br />
Untersuchungen haben gezeigt, daß übliche Mengen an Schalen von Südfrüchten<br />
den Kompost nicht nachteilig mit giftigen Stoffen belasten (7). Werden sehr<br />
hohe Mengen an Südfrüchten verzehrt, empfiehlt es sich jedoch, zumindest einen<br />
Teil der anfallenden Schalen mittels Biotonne zu entsorgen.<br />
Anzumerken ist, daß auch heimisches Obst und Gemüse z.T. mit Thiabendazol<br />
behandelt werden darf, wobei dies nicht angegeben werden muß. Nach der<br />
Rückstands-Höchstmengenverordnung (8) dürfen z.B. Kartoffeln bis zu<br />
4 mg/kg, Kernobst bis zu 3 mg/kg und Kohl maximal 1 mg Thiabendazol/kg<br />
aufweisen. Pestizid-Rückstände können somit nicht ausschließlich in Südfrüchten,<br />
sondern auch in anderen, heimischen Obst- bzw. Gemüsearten enthalten<br />
sein.<br />
Papier sollte grundsätzlich in die Altpapiersammlung gegeben werden. Küchenund<br />
sogenannte Knüllpapiere, Tüten oder Zeitungspapier, mit denen der Sammelbehälter<br />
für Küchenabfälle ausgekleidet wird, können jedoch mitkompostiert<br />
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© Staatliche Forschungsanstalt für Gartenbau <strong>Weihenstephan</strong>