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Bericht - Fachhochschule Weihenstephan

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3 Kompostierung im Garten<br />

3.1.2 Mit Einschränkungen geeignete Kompostrohstoffe<br />

Schnittblumen und Topfpflanzen aus Gärtnereien und Blumenhandel werden<br />

bei der Anzucht in der Regel mehrmals mit Pflanzenschutzmitteln (Pestiziden)<br />

behandelt. Es ist nicht auszuschließen, daß importierte Zierpflanzen angeboten<br />

werden, die mit Pestiziden behandelt sind, welche in Deutschland nicht zugelassen<br />

bzw. deren Anwendung aufgrund ihrer hohen Toxizität (Giftwirkung) und<br />

Persistenz (lang anhaltende Wirkung) sogar verboten sind. Werden derart behandelte<br />

Pflanzen, kompostiert, so können die darin enthaltenen Pestizid-<br />

Rückstände in den Kompost eingetragen werden. Man sollte daher vorsichtshalber<br />

die Kompostierung dieser pflanzlichen Abfälle - zumindest in großen<br />

Mengen - vermeiden. Schnittblumen und Topfpflanzen kann man ohne Probleme<br />

in die Biotonne geben. Sie werden dann auf der zentralen Kompostieranlage<br />

mit großen Mengen anderer, gering belasteter Abfälle gemischt, wobei sich<br />

die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln kaum noch im Kompost bemerkbar<br />

machen.<br />

Schalen von Südfrüchten sind z.T. ebenfalls mit Pestiziden behandelt, um eine<br />

Schimmelbildung während des Transports und der Lagerung zu verhindern. Die<br />

Behandlung von Bananen und Zitrusfrüchten mit diesen Mitteln muß jedoch - im<br />

Gegensatz zu den Zierpflanzen - deklariert werden. Außerdem sind Grenzwerte,<br />

d.h. maximal zulässige Rückstandsmengen für diese Pestizide festgelegt.<br />

Nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (6) darf z.B. die Rückstandsmenge<br />

des Pflanzenschutzmittels ‘Thiabendazol’ in der Schale von Zitrusfrüchten maximal<br />

6 mg und in der Schale von Bananen höchstens 3 mg/kg Frucht betragen.<br />

Untersuchungen haben gezeigt, daß übliche Mengen an Schalen von Südfrüchten<br />

den Kompost nicht nachteilig mit giftigen Stoffen belasten (7). Werden sehr<br />

hohe Mengen an Südfrüchten verzehrt, empfiehlt es sich jedoch, zumindest einen<br />

Teil der anfallenden Schalen mittels Biotonne zu entsorgen.<br />

Anzumerken ist, daß auch heimisches Obst und Gemüse z.T. mit Thiabendazol<br />

behandelt werden darf, wobei dies nicht angegeben werden muß. Nach der<br />

Rückstands-Höchstmengenverordnung (8) dürfen z.B. Kartoffeln bis zu<br />

4 mg/kg, Kernobst bis zu 3 mg/kg und Kohl maximal 1 mg Thiabendazol/kg<br />

aufweisen. Pestizid-Rückstände können somit nicht ausschließlich in Südfrüchten,<br />

sondern auch in anderen, heimischen Obst- bzw. Gemüsearten enthalten<br />

sein.<br />

Papier sollte grundsätzlich in die Altpapiersammlung gegeben werden. Küchenund<br />

sogenannte Knüllpapiere, Tüten oder Zeitungspapier, mit denen der Sammelbehälter<br />

für Küchenabfälle ausgekleidet wird, können jedoch mitkompostiert<br />

9<br />

© Staatliche Forschungsanstalt für Gartenbau <strong>Weihenstephan</strong>

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