22.11.2013 Aufrufe

Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher

Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher

Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

Während die Seeuferschutzzone mit Ausnahme des Bodensees auf 50 m und die<br />

Fließgewässerschutzzone auf 10 m reduziert wurde, ist der Schutz der Gletscher auf<br />

Alpinregionen erweitert worden, indem die Errichtung von Bauwerken und<br />

Geländeveränderungen mit maschineller Hilfe in allen Gebieten oberhalb des<br />

geschlossenen Bau<strong>mb</strong>ewuchses bzw über 1.800 m Meereshöhe bewilligungspflichtig<br />

wurden. Die Grenzen dieser Bestimmungen zeigt unter anderem das Projekt der<br />

Schiverbindung Mellau – Damüls, dessen Verwirklichung im Jahre 2007 begonnen<br />

hat.<br />

Verantwortung der Gemeinden<br />

Biosphärenparks <strong>als</strong><br />

Modellregion für nachhaltiges<br />

Leben und Wirtschaften<br />

Neu sind auch die Bestimmungen zum örtlichen Naturschutz – neben einer<br />

Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für bewilligungspflichtige Vorhaben<br />

war die stärkere Beteiligung der Gemeinden ein wesentliches Ziel des neuen<br />

Gesetzes (Feuerstein 1997). Zudem haben Gemeinden die Möglichkeit, örtliche<br />

Schutzgebiete auszuweisen. Seit 1997 können Europaschutzgebiete aufgrund der<br />

EU-Vorgaben zu Natura 2000 und Ruhegebiete zur „Abwehr von Störungen der Ruhe<br />

durch den Freizeit- und Erholungsbetrieb“ ausgewiesen werden. Vorarlberg ist auch<br />

das einzige Österreichische Bundesland, das seit 1997 Biosphärenparks im Gesetz <strong>als</strong><br />

Schutzgebietskategorie vorsieht (Krejcarek 2000) – sie sollen „der Erhaltung, Entwicklung<br />

oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzungen geprägten<br />

Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt<br />

sowie beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders<br />

schonenden Wirtschaftsweisen“ dienen. Den Anstoß zur Ausweisung des Biosphärenparks<br />

Großes W<strong>als</strong>ertal, der seit 2000 besteht, gab übrigens unter anderem die<br />

Tagung „Erhaltung und Gestaltung naturnaher Landschaften in Vorarlberg“ (vgl Amt<br />

der Vorarlberger Landesregierung 1998), die 1997 aus Anlass des neu in Kraft getretenen<br />

Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung veranstaltet wurde<br />

(Krejcarek 2000).<br />

Aus dem Landschaftsschutzanwalt wurde 1997 der Naturschutzanwalt. Im<br />

Gegensatz zu allen anderen Österreichischen Bundesländern ist der Vorarlberger<br />

Naturschutzanwalt nicht in die staatliche Behördenorganisation eingegliedert,<br />

sondern wird von den Vorarlberger Naturschutzorganisationen bestellt (Bußjäger<br />

1998). Ein generelles Berufungs- und Beschwerderecht wurde dem<br />

Naturschutzanwalt allerdings nicht zugestanden (Machold 1997).<br />

7.8. Der Vorarlberger Naturschutzrat<br />

Zu den grundlegenden Neuerungen des Gesetzes über Naturschutz und<br />

Landschaftsentwicklung zählt die Einrichtung des Vorarlberger Naturschutzrats.<br />

Der Naturschutzrat ist ein Beratungsorgan der Vorarlberger<br />

Landesregierung [...]. Er versteht sich <strong>als</strong> Rat für eine nachhaltige<br />

Entwicklung in Vorarlberg. Dem gemäß beschäftigt er sich mit den<br />

langfristigen Entwicklungen und nicht mit den Tagesaktualitäten. Hierzu<br />

gehört etwa die Überprüfung des Förderwesens auf seine<br />

Umweltverträglichkeit oder das Setzen von Impulsen für<br />

Seite 57 von 172

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!