Download als pdf (24,79 mb) - UMG Umweltbüro Grabher
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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />
Feuchtgebieten des Rheint<strong>als</strong> war im 19. Jahrhundert die Anopheles-Mücke <strong>als</strong><br />
Überträger der Malaria noch häufig (Bucher 1992). Nach zahlreichen Rheinüberschwemmungen<br />
im 18. und 19. Jahrhundert wurde im Jahr 1892 durch den Staatsvertrag<br />
zwischen Österreich und der Schweiz die Internationale Rheinregulierung<br />
(IRR) ins Leben gerufen, um den Wildfluss Alpenrhein zu bändigen (Bergmeister &<br />
Leipold-Schneider 2000).<br />
Regierungsrat Hungerbühler aus St. Gallen schrieb Mitte des 19. Jahrhunderts (Hungerbühler<br />
1854):<br />
Die kürzeren Zeiträume <strong>als</strong> weiland wiederkehrenden, an Ausdehnungen<br />
und Bösartigkeit immer zunehmenden Verwüstungen, denen das<br />
St. Gallische Rheingelände in den letzten Jahrzehnten […] ausgesetzt<br />
war, machen es der St. Gallischen Landesverwaltung zur gebieterischen<br />
Pflicht, die seit Langem besprochenen, vielfach begutachtete,<br />
durchgreifende Regulierung des Rheinstromes […] bis zu dessen Ausmündung<br />
in den Bodensee endlich allen Ernstes und mit allen zu Gebote<br />
stehenden Mitteln an die Hand zu nehmen.<br />
Das Unternehmen ist ein großartiges, schwieriges, kostspieliges. Seine<br />
Ausführung wird eine Reihe von Jahren, wird die freundnachbarliche<br />
Mitwirkung der angrenzenden Uferstaaten des Rheins und des Bodensees,<br />
vorab der k.k. österreichischen Regierung, – wird Millionen an<br />
Baukosten in Anspruch nehmen und schon darum ohne vereintes Zusammenwirken,<br />
ohne die glückliche Konkurrenz mehrerer einander helfender<br />
Kräfte nicht zu Stande kommen.<br />
Der st. gallische Ornithologe Anton Girtanner, Ehrenmitglied der internationalen<br />
permanenten ornithologischen Kommission, richtet 1893 vor Beginn der Bauarbeiten<br />
ein Schreiben an die Internationale Rheinregulierung, in dem er Maßnahmen zum<br />
Schutz der Vogelwelt forderte.<br />
1893 negative Auswirkungen<br />
der Rheinregulierung<br />
auf die Vogelwelt durch<br />
die „landschaftliche Veränderung“<br />
und „Beunruhigung<br />
und Verscheuchung“<br />
der Vögel befürchtet<br />
[...] Es ist eine unbestrittene Tatsache, daß überall da, wo behufs Ausführung<br />
von Eisenbahn- und Straßenanlagen, Flußkorrektionen und anderen<br />
derartigen Unternehmungen, sich eine größere Anzahl von Arbeitern für<br />
längere Zeit festsetzt, die bislang dort angesiedelt gewesenen Standvögel<br />
sehr bald und auf weite Ausdehnung an Individuenmenge und Artenzahl<br />
ganz bedeutend abnehmen, zur Zeit der Arbeitsvollendung so<br />
ziemlich ausgestorben sind und erst nach langer Zeit, äußerst langsam,<br />
und nur zum Teil sich wieder einstellen. Nur ein kleiner Teil der Schuld daran<br />
fällt der Beunruhigung und Verscheuchung durch die Arbeit und die<br />
Arbeiter zur Last, ein weit größerer wohl den durch die landschaftliche<br />
Veränderung in ungünstigem Sinne umgestalteten Wohn- und Nährverhältnissen<br />
jenes Gebietes. Weitaus die größte Schuld trägt indessen ohne<br />
Frage das Wegfangen und Erlegen der Vögel jeder Art und das Ausrauben<br />
der Nester durch die Arbeiter selbst. [...]<br />
Es ist [...] leicht vorauszusehen, daß ohne sehr entschieden eingreifende<br />
Maßnahmen zum Schutz der Standvögel und ihrer Bruten, sowie der<br />
Durchzugsvögel dieses Rheingebiets, die Zeit der Korrektionsarbeiten eine<br />
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