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Naturschutzgeschichte <strong>UMG</strong> Berichte 6<br />

Feuchtgebieten des Rheint<strong>als</strong> war im 19. Jahrhundert die Anopheles-Mücke <strong>als</strong><br />

Überträger der Malaria noch häufig (Bucher 1992). Nach zahlreichen Rheinüberschwemmungen<br />

im 18. und 19. Jahrhundert wurde im Jahr 1892 durch den Staatsvertrag<br />

zwischen Österreich und der Schweiz die Internationale Rheinregulierung<br />

(IRR) ins Leben gerufen, um den Wildfluss Alpenrhein zu bändigen (Bergmeister &<br />

Leipold-Schneider 2000).<br />

Regierungsrat Hungerbühler aus St. Gallen schrieb Mitte des 19. Jahrhunderts (Hungerbühler<br />

1854):<br />

Die kürzeren Zeiträume <strong>als</strong> weiland wiederkehrenden, an Ausdehnungen<br />

und Bösartigkeit immer zunehmenden Verwüstungen, denen das<br />

St. Gallische Rheingelände in den letzten Jahrzehnten […] ausgesetzt<br />

war, machen es der St. Gallischen Landesverwaltung zur gebieterischen<br />

Pflicht, die seit Langem besprochenen, vielfach begutachtete,<br />

durchgreifende Regulierung des Rheinstromes […] bis zu dessen Ausmündung<br />

in den Bodensee endlich allen Ernstes und mit allen zu Gebote<br />

stehenden Mitteln an die Hand zu nehmen.<br />

Das Unternehmen ist ein großartiges, schwieriges, kostspieliges. Seine<br />

Ausführung wird eine Reihe von Jahren, wird die freundnachbarliche<br />

Mitwirkung der angrenzenden Uferstaaten des Rheins und des Bodensees,<br />

vorab der k.k. österreichischen Regierung, – wird Millionen an<br />

Baukosten in Anspruch nehmen und schon darum ohne vereintes Zusammenwirken,<br />

ohne die glückliche Konkurrenz mehrerer einander helfender<br />

Kräfte nicht zu Stande kommen.<br />

Der st. gallische Ornithologe Anton Girtanner, Ehrenmitglied der internationalen<br />

permanenten ornithologischen Kommission, richtet 1893 vor Beginn der Bauarbeiten<br />

ein Schreiben an die Internationale Rheinregulierung, in dem er Maßnahmen zum<br />

Schutz der Vogelwelt forderte.<br />

1893 negative Auswirkungen<br />

der Rheinregulierung<br />

auf die Vogelwelt durch<br />

die „landschaftliche Veränderung“<br />

und „Beunruhigung<br />

und Verscheuchung“<br />

der Vögel befürchtet<br />

[...] Es ist eine unbestrittene Tatsache, daß überall da, wo behufs Ausführung<br />

von Eisenbahn- und Straßenanlagen, Flußkorrektionen und anderen<br />

derartigen Unternehmungen, sich eine größere Anzahl von Arbeitern für<br />

längere Zeit festsetzt, die bislang dort angesiedelt gewesenen Standvögel<br />

sehr bald und auf weite Ausdehnung an Individuenmenge und Artenzahl<br />

ganz bedeutend abnehmen, zur Zeit der Arbeitsvollendung so<br />

ziemlich ausgestorben sind und erst nach langer Zeit, äußerst langsam,<br />

und nur zum Teil sich wieder einstellen. Nur ein kleiner Teil der Schuld daran<br />

fällt der Beunruhigung und Verscheuchung durch die Arbeit und die<br />

Arbeiter zur Last, ein weit größerer wohl den durch die landschaftliche<br />

Veränderung in ungünstigem Sinne umgestalteten Wohn- und Nährverhältnissen<br />

jenes Gebietes. Weitaus die größte Schuld trägt indessen ohne<br />

Frage das Wegfangen und Erlegen der Vögel jeder Art und das Ausrauben<br />

der Nester durch die Arbeiter selbst. [...]<br />

Es ist [...] leicht vorauszusehen, daß ohne sehr entschieden eingreifende<br />

Maßnahmen zum Schutz der Standvögel und ihrer Bruten, sowie der<br />

Durchzugsvögel dieses Rheingebiets, die Zeit der Korrektionsarbeiten eine<br />

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