Prüfungsschema Beschwerde Löschungsverfahren - Kandidatenportal
Prüfungsschema Beschwerde Löschungsverfahren - Kandidatenportal
Prüfungsschema Beschwerde Löschungsverfahren - Kandidatenportal
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
II.<br />
Beschwer<br />
„Beschwer ist das besondere Rechtschutzbedürfnis für die Anrufung<br />
der höheren Instanz, nämlich des aus der angefochtenen<br />
Entscheidung Beschwerten. Er muss also das vorinstanzliche<br />
Begehren zumindest teilweise weiterverfolgen. Nach aktueller<br />
Rechtssprechung stellt die <strong>Beschwerde</strong>einlegung auf den<br />
Entscheidungszeitpunkt ab. Das Rechtsmittel muss gerade der<br />
Beseitigung der Beschwer dienen.“<br />
Merke: Ein Teilverzicht (im Sinne einer am wohlverstandenen<br />
Interesse vorzunehmenden Auslegung) und eine eventuell hierdurch<br />
eingetretene Teilerledigung der Hauptsache führt bereits deshalb<br />
nicht zum Wegfall der Beschwer weil die aus der fortbestehenden<br />
Löschungsanordnung resultierende formelle Beschwer ebenfalls<br />
fortbesteht, unabhängig davon ob vollständige oder nur teilweise<br />
Erledigung eingetreten ist.<br />
III.<br />
Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen<br />
„Form §64 MarkenVO, Frist, Inhalt, Einlegungsort etc. einschließlich<br />
des Vorliegens der für eine wirksame Einlegung vorliegenden<br />
Prozesshandlungsvoraussetzungen stellen hier kein Problem dar.“<br />
Frist: innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses,<br />
schriftlich beim DPMA (§ 66 II MarkenG)<br />
Keine Verspätungsgrundsätze im <strong>Beschwerde</strong>verfahren<br />
<strong>Beschwerde</strong> ist zulässig!<br />
C. Begründetheit der <strong>Beschwerde</strong><br />
„Die <strong>Beschwerde</strong> des X (Markeninhaber) ist begründet, wenn sich im<br />
Rahmen des angefallenen <strong>Beschwerde</strong>gegenstands das von Y<br />
(Antragsteller) als Antragssteller des <strong>Löschungsverfahren</strong>s zuletzt<br />
verfolgte Rechtsschutzziel (die zu prüfenden Anträge) im<br />
Entscheidungszeitpunkt als unzulässig oder unbegründet erweist und<br />
deshalb der angefochtene Beschluss aufzuheben ist – oder die Sache<br />
unter Aufhebung des Beschlusses an das DPMA zurückzuverweisen ist.“<br />
Oder<br />
„ Die <strong>Beschwerde</strong> des Y (Antragsteller) ist begründet, wenn der<br />
Löschungsantrag zulässig und begründet ist.“<br />
2