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Grundzüge der Außen- und Sicherheitspolitik Russlands unter ...

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2008, nach einem fünftägigen Krieg gegen Georgien, erkannte Russland<br />

die beiden separatistischen Gebiete als „unabhängige Staaten“ an.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> interparlamentarischen Zusammenarbeit legt die Duma<br />

in ihrer Selbstdarstellung auf ihrer Homepage großen Wert auf die<br />

Feststellung, dass <strong>der</strong>en Schwerpunkt auf <strong>der</strong> GUS liegt 33 (was voll <strong>und</strong><br />

ganz den Prioritäten <strong>der</strong> russischen Staatsführung entspricht; vgl. Kap.<br />

V.1.). Verschiedene „Integrations“-Initiativen in <strong>der</strong> früheren Sowjetunion<br />

haben eigene interparlamentarische Versammlungen ins Leben<br />

gerufen, so die GUS, die „Union“ Russland-Belarus, die Eurasische<br />

Wirtschaftsgemeinschaft (die im Jahr 2000 von Russland, Belarus,<br />

Kasachstan, Kirgisien <strong>und</strong> Tadschikistan <strong>unter</strong>zeichnet wurde) <strong>und</strong> die<br />

Organisation des Vertrages über kollektive Sicherheit/OVkS (vgl. Kap.<br />

V.1.4.). Abgeordnete bei<strong>der</strong> russischer Parlamentskammern spielen<br />

überall dort naturgemäß eine zentrale Rolle.<br />

Erheblich weniger Relevanz als die GUS hat aus russischer Sicht die<br />

interparlamentarische Zusammenarbeit mit dem „fernen Ausland“,<br />

obwohl es so genannte „bilaterale interparlamentarische Kommissionen“<br />

<strong>der</strong> Staatsduma gibt, so mit Frankreich, Italien <strong>und</strong> China. Die Staatsduma<br />

hat auch Abgeordnetengruppen für Verbindungen mit <strong>der</strong> GUS,<br />

dem Baltikum, Europa, Nordamerika, Zentral- <strong>und</strong> Südamerika, dem<br />

Nahen <strong>und</strong> Mittleren Osten, Asien, Afrika sowie zur UNESCO.<br />

Die Verfassung (Artikel 102) legt folgende außen- <strong>und</strong> sicherheitspolitische<br />

Kompetenzen des Fö<strong>der</strong>ationsrates fest: Bestätigung eines Erlasses<br />

des Präsidenten <strong>Russlands</strong> über die Verhängung des Kriegszustandes;<br />

Bestätigung eines Erlasses des Präsidenten <strong>Russlands</strong> über die<br />

Verhängung des Ausnahmezustandes; Entscheidungen über einen Einsatz<br />

<strong>der</strong> russischen Streitkräfte im Ausland. Der Fö<strong>der</strong>ationsrat besaß mit<br />

Stand Mai 2008 16 Komitees <strong>und</strong> zehn Kommissionen. Für das vorliegende<br />

Thema relevant sind das Komitee für Verteidigung <strong>und</strong> Sicherheit,<br />

das Komitee für internationale Angelegenheiten, das Komitee für<br />

33 O mežparlamentskich svjazach Gosudarstvennoj Dumy v 2004-2007 gg. (Über die<br />

interparlamentarischen Kontakte <strong>der</strong> Staatsduma in den Jahren 2004 bis 2007),<br />

, abgerufen am 3.6.2008.<br />

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