formelle Instrumente-Bonn
Steuerungs- und
Planungsinstrumente
Workshop „Handlungsmöglichkeiten zum
Umgang mit dem Klimawandel“
22. Juni 2010 in Bonn
Verbandsdirektor Dirk Büscher
Folie 1
Formelle Instrumente
Formelle Instrumente
• Grundsätze der Raumordnung im ROG
• Landesentwicklungsprogramme/ -pläne
• Regionalpläne
• Raumordnungsverfahren, Zielabweichungsverfahren,
Untersagungsverfahren
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Festlegungen = Formelle Instrumente
Ziele der Raumordnung:
verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich
bestimmten oder bestimmbaren, abschließend abgewogenen
(§ 7 Abs. 2) textlichen oder zeichnerischen Festlegungen
Grundsätze der Raumordnung:
Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums
als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder
Ermessensentscheidungen;
sonstige Erfordernisse der Raumordnung:
in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung, Ergebnisse
förmlicher landesplanerischer Verfahren
Ziele der Raumordnung sind zu beachten sowie Grundsätze
und sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungsoder
Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen
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„Festlegungscharakter“
Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg:
§11 Abs. 3 Nr. 1 bis 11
Festlegungen zur Siedlungs- und Freiraumstruktur durch u. a.
multifunktionale Ziele
Grünzäsur, Regionale Grünzüge
monofunktionale Ziele
beispielsweise Gebiete für den vorbeugenden
Hochwasserschutz
§ 11 Abs. 7
Sowohl Festlegung in Form von Vorranggebieten (Ziele) als auch
als Vorbehaltsgebiete (Grundsätze) möglich
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Merkmale formeller Instrumente
• gesetzlich geregelte Verfahren zur Aufstellung
• bindende Außenwirkung (das „scharfe“ Schwert der
Regionalplanung)
• planungsorientiert (weniger prozessorientiert)
• definierter Aufgabenkatalog durch ROG und Landesplanungsgesetze
• restriktiv, normativ, rahmensetzend
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Diskussionsstand: Bedarf es
eigenständiger ndiger Klimaanpassungsziele
Instrumente: monofunktional oder multifunktional
Rechtliche Betrachtung:
Sowohl multifunktionale als auch monofunktionale Ziele
entfalten identische Bindungswirkung
=> rechtlich keine Unterschiede, jeweils regionalplanerische
Letztentscheidung mit strikter Bindungswirkung
Fachliche Betrachtung:
Spannungsfeld: Herausarbeitung klarer fachlicher Ziele im
Regionalplan oder fachliche Aussage als Bestandteil der
Begründung multifunktionaler Ziele
=> widerstreitende Auffassungen in den Diskussionen
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Plädoyer für f r multifunktionale Ziele
politische Betrachtung / Erfahrung:
Akzeptanz von regionalplanerischen Zielen im politischen
Kontext eher geringer als von fachplanerischen Ausweisungen
(Vergleich Naturschutzgebiet)
Politische „Neigung“ erkennbar, eher von monofunktionalen
Zielen als von multifunktionalen Zielen abzuweichen
Beispiel: Vorranggebiete Landwirtschaft
Siedlungsentwicklung
Multifunktionale Ziel mit entsprechender Zielmatrix stärkt
planerische Aussage des Ziels.
Geringere „Abhängigkeit“ von Fachbehörden
Beitrag zu robusten Raumstrukturen
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(persönliches) Fazit
Möglichst Festlegung stringenter Ziele statt abwägungsdirigenter
Grundsätze
Möglichst Ausweisung multifunktionaler Ziele => erweiterte
Begründungstatbestände in politischer Diskussion
(argumentative) Rückfallebene
Monofunktionale Ziele nur, wenn „Gefahrenlage“ und zwingende
Anpassungsnotwendigkeit politisch akzeptiert ist (Beispiel:
Hochwasserschutz)
Einsatz unter Aspekt „Klimaanpassung“ bisher nur ansatzweise
und themenspezifisch
Formelle und informelle Instrumente sind ergänzend einzusetzen
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