22.11.2013 Aufrufe

Verkaufsprospekt - Putnam Investments

Verkaufsprospekt - Putnam Investments

Verkaufsprospekt - Putnam Investments

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Art der Versendung<br />

48 <strong>Putnam</strong> World Trust<br />

Als zugegangen betrachtet<br />

Persönliche Auslieferung: der Tag der Auslieferung oder der nächstfolgende Geschäftstag, wenn außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten<br />

ausgeliefert wurde<br />

Post:<br />

Fax:<br />

48 Stunden nach Versendung<br />

positiver Sendebericht erhalten<br />

Veröffentlichung: am Tag der Veröffentlichung in der Financial Times oder jeder anderen Zeitung, die von der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder dem Treuhänder genehmigt wurde<br />

E-Mail: nach Übertragung, sofern angemessen angenommen werden kann, dass die E-Mail dem Empfänger zur Verfügung steht.<br />

Wichtige Verträge<br />

Die folgenden Verträge, deren weitere Details in dem Abschnitt „Verwaltung des Fonds“ dargestellt sind und keine Verträge des täglichen<br />

Geschäftslebens darstellen und abgeschlossen sind oder werden, sind wichtig oder könnten wichtig sein:<br />

(i)<br />

(ii)<br />

Der Treuhandvertrag, demzufolge der Treuhänder als Treuhandstelle des Fonds und seiner Teilfonds handelt. Die Haupttätigkeit des Treuhänders<br />

besteht darin, dem Vermögen von Organismen für gemeinsame Anlagen als Treuhänder bzw. Depotbank zur Verfügung zu stehen. Der<br />

Treuhänder wird für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum des Treuhandvertrags und anschließend jeweils für ein weiteres Jahr ernannt.<br />

Er kann in diesem Zeitraum nicht ohne Grund und anschließend mit einer Kündigungsfrist von 180 Tagen abberufen werden. Sollte der Treuhänder<br />

ohne Grund von der Verwaltungsgesellschaft vor Ablauf des ersten Dreijahreszeitraums und der einjährigen Verlängerungsperiode seines Amts<br />

enthoben werden, wird eine Entschädigung für die vorfristige Kündigung fällig, die dem aktuellen Wert der noch für den Zeitraum zwischen<br />

dem Datum des Wirksamwerdens dieser Kündigung und dem Ende des Dreijahreszeitraums und ggf. der einjährigen Verlängerungsperiode,<br />

falls dieses nicht gekündigt worden wäre, fälligen Gebühren (die „verbleibende Gebühr“) abzüglich eines Abzinsungsfaktors von sieben Prozent<br />

entspricht und jährlich aufgezinst wird. Diese verbleibende Gebühr wird unter Zugrundelegung der durchschnittlichen monatlichen Vergütung<br />

für die Dienstleistungen (vor der Gutschrift der Gewinne auf dem Konto des Fonds) bestimmt, die der Treuhänder während des unmittelbaren<br />

Zwölfmonatszeitraums (oder ggf. eines kürzeren Zeitraums), der dem Kündigungsdatum vorausgeht, dem Fonds erbracht hat.<br />

Der Anlageberatungsvertrag vom 18. Februar 2000 in dessen jüngster Fassung zwischen der Verwaltungsgesellschaft und dem<br />

Anlageberater regelt die Anlage, Veräußerung und Wiederanlage des Vermögens des Fonds auf vollständig diskretionärer Basis.<br />

Der Anlageberatungsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt werden oder früher in bestimmten<br />

Umständen, die in dem Vertrag näher beschrieben sind.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft haftet nicht für Handlungen, Kosten, Gebühren, Verluste, Schäden oder Ausgaben, die Ergebnis einer<br />

Handlung oder Unterlassung des Anlageberaters oder ihre eigenen Handlungen oder Unterlassungen sind, wenn sie in gutem Glauben dem<br />

Rat oder den Vorschlägen des Anlageberaters folgt.<br />

(iii) Die Verwaltungsstellenvereinbarung vom 29. Juni 2007, gemäß der die Verwaltungsstelle die Verwaltung des Fondsübernimmt. Die<br />

Verwaltungsstelle ist für die Durchführung der laufenden Verwaltung des Fonds und seiner Teilfonds, die Rechnungslegung sowie die<br />

Berechnung des Nettoinventarwerts und des Nettoinventarwerts je Klassenanteil zuständig. Die Verwaltungsstelle wird für die Dauer von<br />

drei Jahren ab dem Datum der Verwaltungsstellenvereinbarung und anschließend jeweils für ein weiteres Jahr ernannt. Sie kann in diesem<br />

Zeitraum nicht ohne Grund abberufen werden. Danach können alle Vertragsparteien die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von<br />

180 Tagen kündigen. Sollte die Verwaltungsstelle ohne Grund von der Verwaltungsgesellschaft vor Ablauf des ersten Dreijahreszeitraums<br />

und der einjährigen Verlängerungsperiode ihres Amts enthoben werden, wird eine Entschädigung für die vorfristige Kündigung fällig,<br />

die dem aktuellen Wert der noch für den Zeitraum zwischen dem Datum des Wirksamwerdens dieser Kündigung und dem Ende des<br />

Dreijahreszeitraums und ggf. der einjährigen Verlängerungsperiode, falls dieses nicht gekündigt worden wäre, fälligen Gebühren (die<br />

„verbleibende Gebühr“) abzüglich eines Abzinsungsfaktors von sieben Prozent entspricht und jährlich aufgezinst wird. Diese verbleibende<br />

Gebühr wird unter Zugrundelegung der durchschnittlichen monatlichen Vergütung für die Dienstleistungen (vor der Gutschrift der<br />

Gewinne auf dem Konto des Fonds) bestimmt, die die Verwaltungsstelle während des unmittelbaren Zwölfmonatszeitraums (oder ggf.<br />

eines kürzeren Zeitraums), der dem Kündigungsdatum vorausgeht, dem Fonds erbracht hat.<br />

(iv) Die Transferstellenvereinbarung vom 17. Oktober 2003 zwischen Citi Fund Services (Ireland), Limited und der Verwaltungsgesellschaft<br />

(und wie von Citi Fund Services (Ireland), Limited auf die Transferstelle gemäß einer Vergleichsvereinbarung (Scheme of Arrangement)<br />

vom 1. Januar 2012 übertragen) in der jeweils geänderten oder novellierten Fassung, gemäß der die Transferstelle dazu ernannt wurde,<br />

als Transferstelle für den Fonds zu handeln. Die Transferstelle ist für das Führen des Anteilsinhaberregisters zuständig und bearbeitet alle<br />

Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmeanträge.<br />

Die Transferstellenvereinbarung bleibt wirksam bis zum 1. November 2009 (die „feste Laufzeit“), außer die Verwaltungsgesellschaft stellt<br />

während der festen Laufzeit begründeterweise fest, dass die Leistung der Transferstelle nach der Transferstellenvereinbarung nicht zufrieden<br />

stellend ist, und übermittelt der Transferstelle eine schriftliche Mitteilung dieser Feststellung unter Angabe ihres Grundes (die „Mitteilung“).<br />

Falls die Transferstelle die genannten Defizite zur Zufriedenheit der Verwaltungsgesellschaft nicht innerhalb von 60 Tagen nach Eingang<br />

dieser Mitteilung behebt oder nicht gemeinsam festgelegte Korrekturmaßnahmen zur Behebung der in der Mitteilung genannten Defizite<br />

unternimmt, kann die Verwaltungsgesellschaft die Transferstellenvereinbarung mit einer Kündigungsfrist von weiteren 90 Tagen beenden.<br />

Nach Ablauf der festen Laufzeit kann die Transferstellenvereinbarung schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einhundertundzwanzig (120)<br />

Tagen gegenüber den anderen Vertragsparteien gekündigt werden. Allerdings ist in den folgenden Fällen eine fristlose Kündigung möglich:<br />

(i) wenn eine wesentliche Verletzung der Transferstellenvereinbarung nach ihrer schriftlichen Mitteilung durch eine Vertragspartei, die den<br />

Vertrag nicht verletzt, dreißig (30) Tage lang nicht behoben worden ist; (ii) wenn eine endgültige rechtskräftige gerichtliche, regulatorische<br />

oder amtliche Entscheidung oder Verordnung ergeht, die die gekündigten Vertragspartei des kriminellen oder unethischen Verhaltens<br />

in der Geschäftsführung schuldig spricht; oder (iii) wenn eine der anderen Vertragsparteien abgewickelt wird oder für sie ein Prüfer oder<br />

Konkursverwalter bestellt wird oder im Ermessen einer zuständigen Regulierungsstelle oder eines zuständigen Gerichts ein vergleichbarer<br />

Vorgang eingeleitet ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!