Magazin 198404
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3.7 Struktur der Werkfeuerwehr<br />
In der Bundesrepublik Deutschland gibt<br />
es rund 1400 Betriebs- und Werkfeuerwehren<br />
mit etwa 41 000 Feuerwehrmännern.<br />
Hiervon Sind etwa 22 % hauptberufliche<br />
Kräfte Im Feuerwehrdienst, der<br />
Rest ist in den Betriebs- und Werkfeuerwehren<br />
nebenberuflich tätig. Betriebe<br />
und sonstige Einrichtungen mit erhöhtem<br />
Brandnslko müssen aulgrund gesetzlicher<br />
Auflagen Werkfeuerwehren<br />
einrichten. Ein weiterer Grund zur Einrichtung<br />
von Werkleuerwehren ist darin<br />
begründet, daß die Sachversicherer dem<br />
Unternehmen wegen erhöhter Brandgefahr<br />
entsprechende Auflagen machen,<br />
unter Zusicherung einer reduzierten<br />
Versicherungsprämie. Die Struktur der<br />
Betriebs- und Werkfeuerwehren richtet<br />
sich nach den Vorschnften der öffentlichen<br />
Feuerwehren. Für die Unterhaltung<br />
dieser Betnebs- und Werkfeuerwehren<br />
sind die Unternehmen selbst zuständig.<br />
Öffentliche Zuschüsse hierfür gibt es _<br />
nicht.<br />
Der EInsatzwert der Betnebs- und Werkfeuerwehren<br />
isl sehr unterschiedlich. Er<br />
reicht von kleinen, mit freiwilligen Feuerwehrmannern<br />
bis hin zu leistungsstarken<br />
Werkfeuerwehren mit hauptamtlichen<br />
Kraften. In der Bundesrepublik<br />
Deutschland gibt es in großen Unternehmen<br />
Werkfeuerwehren mit hauptamtlichen<br />
Kräften, die teilweise die gleiche<br />
Größe an Ausstanung und Personal<br />
haben wie die öffentliche Feuerwehr der<br />
Stadt oder Gemeinde. Abwehrender<br />
Brandschutz kann einen Schadensfall<br />
zwar mcht verhindern, doch seine Aus<br />
Wirkungen auf Mitarbeiter und Betnebsteile<br />
auf ein Minimum beschränken. Die<br />
Werkfeuerwehren sind dafür die wichtigste<br />
Praventlv-Einrichtung, die aus Eigenverantwortung<br />
und Selbs1Vorsorge geschaffen<br />
1St. Die Werk- und Betriebsfeuerwehren<br />
stellen als Spezialisten in der<br />
Industrie einen wesentlichen Bestandteil<br />
des Feuerschutzes dar. Wenige Augenblicke<br />
können für die Entstehung eines<br />
Großbrandes entscheidend sein.<br />
3.8 Feuerwehrverbände<br />
Bald nach der Gründung der ersten<br />
Freiwilligen Feuerwehren Mine des<br />
19. Jahrhunderts machte sich das Bedürfnis<br />
nach gegenseitigem Erfahrungsaustausch<br />
und notwendigen größeren<br />
Zusammenschlüssen bemerkbar. Der<br />
Wunsch , eine eigene freiWillige selbständige<br />
Institution zu schaffen, führte<br />
im Jahre 1853 zu der ersten Versammlung<br />
von Vorständen von Freiwilligen<br />
Feuerwehren . Der Kommandant der<br />
Feuerwehr Ulm, C. D. Magirus, hane für<br />
den 10. Juli 1853 zu dieser ersten deutschen<br />
Feuerwehrversammlung einberufen.<br />
Auf der Tagesordnung stand :<br />
"Grundung eines Vereins zur Förderung<br />
Der F6rderung del<br />
MUllkwesenl dient<br />
da. Bund •• wertungs<br />
.pl .... , an dem mUlIkallsche<br />
Vereinigungen<br />
der Feuerwehren<br />
aus dem geumten<br />
BundetgebJet teilnehmen.<br />
(Foto: Cleel)<br />
des Feuerwehrzweckes und Abhaltung<br />
jährlicher Versammlungen." Diese Versammlung<br />
im Jahre 1853 war damit die<br />
Gründung des Deutsches Feuerwehrverbandes.<br />
Die Feuerwehrverbände Sind die Träger<br />
der Idee humanitären Helfens und damit<br />
die Impulsgeber für die neben der Technik<br />
unabdingbare menschliche Bereitschaft<br />
zur Mitwirkung an öffentlichen<br />
Aufgaben . Sie sind die ständige Vertretung<br />
und die Wahrer der Rechte und<br />
Pflichten der Feuerwehrmänner und die<br />
Garanten für den Fortbestand des aktiven<br />
Brandschutzes aus der breiten<br />
Ebene eines großen Volkes. Die Feuerwehrverbände<br />
in der Bundesrepublik<br />
Deutschland sind ein freiwilliger Zusammenschluß<br />
von Aktiven in den deut:<br />
sehen Feuerwehren, ohne daß gesetzliche<br />
Regelungen hierzu geführt haben.<br />
Die Verbände sind politisch, religiös und<br />
wirtschaftlich unabhängig und haben die<br />
Rechtsform eines eingetragenen Vereins.<br />
Im Deutschen Feuerwehrverband sind<br />
alle Feuerwehrsparten - Freiwillige<br />
Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und<br />
Werkfeuerwehren - vereint. Der Deutsche<br />
Feuerwehrverband ist die einheitliche<br />
Vertretung aller Feuerwehren in der<br />
Bundesrepublik Deutschland und als<br />
solche von Regierungen und Behörden<br />
sowie der Industrie anerkannt. Mitglieder<br />
des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />
sind die Landesfeuerwehrverbände und<br />
die beiden Bundesgruppen "Berufsfeuerwehr"<br />
und " Werkfeuerwehr " . Aufgaben<br />
und Ziele dieses Verbandes sind in<br />
einer Satzung geregelt.<br />
Der Deutsche Feuerwehrverband<br />
• ist für seine Mitglieder berechtigt, auf<br />
Bundesebene die Belange der Feuerwehren<br />
und ihrer Mitg lieder zu vertreten<br />
und zu gesetzlichen und anderen Regelungen,<br />
die den Aufgabenbereichen der<br />
Feuerwehren betreffen, Stellung zu<br />
nehmen,<br />
• bewirkt die Förderung des gesamten<br />
Feuerschutz- und Renungswesens, des<br />
Umwelt- und Katastrophenschutzes,<br />
• fördert die nationale und internationale<br />
Zusammenarbeit im Feuerschutz- und<br />
Renungswesen , beim Umwelt- und<br />
Katastrophenschutz,<br />
• belreut und fördert die Jugendarbeit<br />
der Feuerwehren,<br />
• betreut und fördert das Musikwesen<br />
und den Sport der Feuerwehren,<br />
• betätigl sich in der Öffentlichkeitsarbeit<br />
für die Feuerwehren,<br />
• unterstützt das Wirken der Mitglieder<br />
auf kulturellen und sozialen Gebieten,<br />
• pflegt die Zusammenarbeit mit anderen<br />
Organisationen und Einrichtungen ,<br />
• verhält sich in religiösen, parteipolitischen<br />
und tarifrechtlichen Fragen neutral,<br />
• erkennt besondere Leistungen auf<br />
dem Gebiet des Feuerwehrwesens an<br />
und zeichnel verdiente Personen aus,<br />
• kann zur Erreichung seines Zwecks<br />
und seiner Aufgaben Arbeitsgemeinschaften<br />
mit anderen KörperSChaften<br />
und Vereinigungen bilden,<br />
• verfolgt ausschließlich und unminelbar<br />
gemeinnützige Zwecke im Sinne der<br />
Vorschriften der Abgabenordnung in der<br />
jeweils gültigen Fassung , ist selbstlos<br />
tätig, verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />
Zwecke, verwendet Minel<br />
des Verbandes nur für die satzungsmäßigen<br />
Zwecke und gibt seinen Mitgliedern<br />
keine Zuwendungen aus Mitteln<br />
des Verbandes,<br />
• darf keine Person durch Ausgaben,<br />
die dem Zweck des Verbandes fremd<br />
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe<br />
Vergütungen begünstigen.<br />
Vertreter des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />
Sind in vielen Orgamsationen<br />
und Ausschüssen innerhalb der Bundesrepublik<br />
Deutschland und im internationalen<br />
Feuerwehrwesen tätig. Hierzu<br />
zählen Einrichtungen, die auf dem Gebiete<br />
der Wissenschaft und Forschung<br />
des Brandschutzes und der Brandschutztechnik<br />
tätig sind. Ein umfangreiches<br />
Betätigungsfeld ist die Mitarbeit im<br />
" Fachnormenausschuß Feuerwehrwe-<br />
54 ZS· MAGAZIN 4/84