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Magazin 198404

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3.7 Struktur der Werkfeuerwehr<br />

In der Bundesrepublik Deutschland gibt<br />

es rund 1400 Betriebs- und Werkfeuerwehren<br />

mit etwa 41 000 Feuerwehrmännern.<br />

Hiervon Sind etwa 22 % hauptberufliche<br />

Kräfte Im Feuerwehrdienst, der<br />

Rest ist in den Betriebs- und Werkfeuerwehren<br />

nebenberuflich tätig. Betriebe<br />

und sonstige Einrichtungen mit erhöhtem<br />

Brandnslko müssen aulgrund gesetzlicher<br />

Auflagen Werkfeuerwehren<br />

einrichten. Ein weiterer Grund zur Einrichtung<br />

von Werkleuerwehren ist darin<br />

begründet, daß die Sachversicherer dem<br />

Unternehmen wegen erhöhter Brandgefahr<br />

entsprechende Auflagen machen,<br />

unter Zusicherung einer reduzierten<br />

Versicherungsprämie. Die Struktur der<br />

Betriebs- und Werkfeuerwehren richtet<br />

sich nach den Vorschnften der öffentlichen<br />

Feuerwehren. Für die Unterhaltung<br />

dieser Betnebs- und Werkfeuerwehren<br />

sind die Unternehmen selbst zuständig.<br />

Öffentliche Zuschüsse hierfür gibt es _<br />

nicht.<br />

Der EInsatzwert der Betnebs- und Werkfeuerwehren<br />

isl sehr unterschiedlich. Er<br />

reicht von kleinen, mit freiwilligen Feuerwehrmannern<br />

bis hin zu leistungsstarken<br />

Werkfeuerwehren mit hauptamtlichen<br />

Kraften. In der Bundesrepublik<br />

Deutschland gibt es in großen Unternehmen<br />

Werkfeuerwehren mit hauptamtlichen<br />

Kräften, die teilweise die gleiche<br />

Größe an Ausstanung und Personal<br />

haben wie die öffentliche Feuerwehr der<br />

Stadt oder Gemeinde. Abwehrender<br />

Brandschutz kann einen Schadensfall<br />

zwar mcht verhindern, doch seine Aus­<br />

Wirkungen auf Mitarbeiter und Betnebsteile<br />

auf ein Minimum beschränken. Die<br />

Werkfeuerwehren sind dafür die wichtigste<br />

Praventlv-Einrichtung, die aus Eigenverantwortung<br />

und Selbs1Vorsorge geschaffen<br />

1St. Die Werk- und Betriebsfeuerwehren<br />

stellen als Spezialisten in der<br />

Industrie einen wesentlichen Bestandteil<br />

des Feuerschutzes dar. Wenige Augenblicke<br />

können für die Entstehung eines<br />

Großbrandes entscheidend sein.<br />

3.8 Feuerwehrverbände<br />

Bald nach der Gründung der ersten<br />

Freiwilligen Feuerwehren Mine des<br />

19. Jahrhunderts machte sich das Bedürfnis<br />

nach gegenseitigem Erfahrungsaustausch<br />

und notwendigen größeren<br />

Zusammenschlüssen bemerkbar. Der<br />

Wunsch , eine eigene freiWillige selbständige<br />

Institution zu schaffen, führte<br />

im Jahre 1853 zu der ersten Versammlung<br />

von Vorständen von Freiwilligen<br />

Feuerwehren . Der Kommandant der<br />

Feuerwehr Ulm, C. D. Magirus, hane für<br />

den 10. Juli 1853 zu dieser ersten deutschen<br />

Feuerwehrversammlung einberufen.<br />

Auf der Tagesordnung stand :<br />

"Grundung eines Vereins zur Förderung<br />

Der F6rderung del<br />

MUllkwesenl dient<br />

da. Bund •• wertungs­<br />

.pl .... , an dem mUlIkallsche<br />

Vereinigungen<br />

der Feuerwehren<br />

aus dem geumten<br />

BundetgebJet teilnehmen.<br />

(Foto: Cleel)<br />

des Feuerwehrzweckes und Abhaltung<br />

jährlicher Versammlungen." Diese Versammlung<br />

im Jahre 1853 war damit die<br />

Gründung des Deutsches Feuerwehrverbandes.<br />

Die Feuerwehrverbände Sind die Träger<br />

der Idee humanitären Helfens und damit<br />

die Impulsgeber für die neben der Technik<br />

unabdingbare menschliche Bereitschaft<br />

zur Mitwirkung an öffentlichen<br />

Aufgaben . Sie sind die ständige Vertretung<br />

und die Wahrer der Rechte und<br />

Pflichten der Feuerwehrmänner und die<br />

Garanten für den Fortbestand des aktiven<br />

Brandschutzes aus der breiten<br />

Ebene eines großen Volkes. Die Feuerwehrverbände<br />

in der Bundesrepublik<br />

Deutschland sind ein freiwilliger Zusammenschluß<br />

von Aktiven in den deut:<br />

sehen Feuerwehren, ohne daß gesetzliche<br />

Regelungen hierzu geführt haben.<br />

Die Verbände sind politisch, religiös und<br />

wirtschaftlich unabhängig und haben die<br />

Rechtsform eines eingetragenen Vereins.<br />

Im Deutschen Feuerwehrverband sind<br />

alle Feuerwehrsparten - Freiwillige<br />

Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und<br />

Werkfeuerwehren - vereint. Der Deutsche<br />

Feuerwehrverband ist die einheitliche<br />

Vertretung aller Feuerwehren in der<br />

Bundesrepublik Deutschland und als<br />

solche von Regierungen und Behörden<br />

sowie der Industrie anerkannt. Mitglieder<br />

des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />

sind die Landesfeuerwehrverbände und<br />

die beiden Bundesgruppen "Berufsfeuerwehr"<br />

und " Werkfeuerwehr " . Aufgaben<br />

und Ziele dieses Verbandes sind in<br />

einer Satzung geregelt.<br />

Der Deutsche Feuerwehrverband<br />

• ist für seine Mitglieder berechtigt, auf<br />

Bundesebene die Belange der Feuerwehren<br />

und ihrer Mitg lieder zu vertreten<br />

und zu gesetzlichen und anderen Regelungen,<br />

die den Aufgabenbereichen der<br />

Feuerwehren betreffen, Stellung zu<br />

nehmen,<br />

• bewirkt die Förderung des gesamten<br />

Feuerschutz- und Renungswesens, des<br />

Umwelt- und Katastrophenschutzes,<br />

• fördert die nationale und internationale<br />

Zusammenarbeit im Feuerschutz- und<br />

Renungswesen , beim Umwelt- und<br />

Katastrophenschutz,<br />

• belreut und fördert die Jugendarbeit<br />

der Feuerwehren,<br />

• betreut und fördert das Musikwesen<br />

und den Sport der Feuerwehren,<br />

• betätigl sich in der Öffentlichkeitsarbeit<br />

für die Feuerwehren,<br />

• unterstützt das Wirken der Mitglieder<br />

auf kulturellen und sozialen Gebieten,<br />

• pflegt die Zusammenarbeit mit anderen<br />

Organisationen und Einrichtungen ,<br />

• verhält sich in religiösen, parteipolitischen<br />

und tarifrechtlichen Fragen neutral,<br />

• erkennt besondere Leistungen auf<br />

dem Gebiet des Feuerwehrwesens an<br />

und zeichnel verdiente Personen aus,<br />

• kann zur Erreichung seines Zwecks<br />

und seiner Aufgaben Arbeitsgemeinschaften<br />

mit anderen KörperSChaften<br />

und Vereinigungen bilden,<br />

• verfolgt ausschließlich und unminelbar<br />

gemeinnützige Zwecke im Sinne der<br />

Vorschriften der Abgabenordnung in der<br />

jeweils gültigen Fassung , ist selbstlos<br />

tätig, verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />

Zwecke, verwendet Minel<br />

des Verbandes nur für die satzungsmäßigen<br />

Zwecke und gibt seinen Mitgliedern<br />

keine Zuwendungen aus Mitteln<br />

des Verbandes,<br />

• darf keine Person durch Ausgaben,<br />

die dem Zweck des Verbandes fremd<br />

sind, oder durch unverhältnismäßig hohe<br />

Vergütungen begünstigen.<br />

Vertreter des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />

Sind in vielen Orgamsationen<br />

und Ausschüssen innerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland und im internationalen<br />

Feuerwehrwesen tätig. Hierzu<br />

zählen Einrichtungen, die auf dem Gebiete<br />

der Wissenschaft und Forschung<br />

des Brandschutzes und der Brandschutztechnik<br />

tätig sind. Ein umfangreiches<br />

Betätigungsfeld ist die Mitarbeit im<br />

" Fachnormenausschuß Feuerwehrwe-<br />

54 ZS· MAGAZIN 4/84

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