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BK Reisekosten sj-Stand-Febr.12 - Fakultät VI Planen Bauen ...

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Das Antragsformular ist zu finden unter<br />

http://www.personalabteilung.tu-berlin.de/menue/reisekosten/<br />

bzw. auf der Homepage der TU unter der Direktzugangsnummer: 34943<br />

Weiterer Ablauf bei Kostenübernahme aus zentralen Mitteln:<br />

6) Die Bewerber/innen reichen bei der einladenden Stelle (<strong>BK</strong>)das<br />

<strong>Reisekosten</strong>abrechnungsformular bzw. eine Rechnung mit allen wichtigen Angaben ein<br />

und fügen die Originalbelege bei. Die <strong>BK</strong>-Leitung bestätigt die sachliche Richtigkeit und<br />

leitet die Abrechnung mit der Auszahlungsanordnung, dem Einladungsschreiben, der<br />

Ausschreibung und der Kostenübernahmezusage an die FKV zur weiteren Bearbeitung<br />

weiter. Dort ist der Vorgang durch Schritt 1+2 bekannt.<br />

Externe Gutachter:<br />

7) Die Einladung externer Gutachter ist mit der <strong>Fakultät</strong>sleitung abzustimmen. Erst danach<br />

können die/der externe/n Gutachter von dem <strong>BK</strong>-Vorsitzenden eingeladen werden.<br />

Diese Einladung samt einem ausgefüllten und unterschriebenen Dienstreiseantrag für<br />

Dritte ist dann an die ebenfalls ausgefüllten Formulare der <strong>Reisekosten</strong>abrechnung<br />

beizufügen und mit sämtlichen Originalbelegen an die <strong>Fakultät</strong>sverwaltung zu senden.<br />

FKV <strong>VI</strong>, 01.02.2012

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