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Ratgeber Pflege

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Richtlinien<br />

Die Richtlinien der Spitzenverbände der <strong>Pflege</strong>kassen zur<br />

Begutachtung von <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit nach dem SGB XI sind für<br />

das gesamte Bundesgebiet einheitlich und für alle <strong>Pflege</strong>kassen<br />

sowie den Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der<br />

Krankenkassen verbindlich. Diese Begutachtungsrichtlinien<br />

können im Internet unter www.mds-ev.de/index2.html heruntergeladen<br />

oder beim MDS-Fachgebiet <strong>Pflege</strong>, Lützowstr. 53,<br />

45141 Essen, Telefon 0201 8327-0 (DIN-A5-Kuvert mit 1,45 €<br />

frankiert und adressiert beilegen) schriftlich angefordert werden.<br />

Begutachtung dementer,<br />

geistig behinderter<br />

oder psychisch kranker<br />

Menschen<br />

Schwierig ist die Begutachtung dementer, geistig behinderter<br />

und psychisch kranker Menschen, weil die Patienten in der<br />

Regel alle für die <strong>Pflege</strong>einstufung relevanten Tätigkeiten<br />

selbstständig übernehmen könnten, sie jedoch dafür regelmäßig<br />

motiviert, angeleitet und unterstützt werden müssen.<br />

Oft erfordert die Anleitung zu den Verrichtungen der Körperpflege,<br />

Nahrungsaufnahme, Mobilität und hauswirtschaftlichen<br />

Versorgung mehr Zeit, als wenn diese von einer Fachkraft übernommen<br />

werden würden. Deshalb sind in diesen Fällen zusätzliche<br />

Zeitbedarfe vorgesehen, die als Mehraufwand auf die vorgegebenen<br />

Zeitkorridore angerechnet werden können. Angehörige<br />

oder <strong>Pflege</strong>personen sollten den MDK-Gutachter darauf hinweisen,<br />

wie viel zusätzliche Zeit hier benötigt wird.<br />

Für diesen Personenkreis gibt es zusätzliche Leistungen nach dem<br />

<strong>Pflege</strong>leistungsergänzungsgesetz (siehe S. 26).<br />

<strong>Pflege</strong>tagebuch<br />

Stellt ein Patient einen Antrag auf <strong>Pflege</strong>leistungen,<br />

so ist es sehr empfehlenswert, dass Angehörige ein bis zwei<br />

Wochen vor dem Begutachtungstermin des MDK ein<br />

sogenanntes <strong>Pflege</strong>tagebuch führen.<br />

In das <strong>Pflege</strong>tagebuch tragen alle an der <strong>Pflege</strong> beteiligten<br />

Personen ihre <strong>Pflege</strong>zeiten und <strong>Pflege</strong>tätigkeiten ein. Dabei wird<br />

minutengenau festgehalten, wie viel Zeit die einzelnen<br />

Tätigkeiten im Rahmen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen<br />

Versorgung einnehmen. So bekommen der <strong>Pflege</strong>nde und v. a. der<br />

MDK einen Überblick über den gesamten Hilfebedarf und<br />

Zeitaufwand der tatsächlichen täglichen <strong>Pflege</strong>.<br />

Das <strong>Pflege</strong>tagebuch ist in Spalten angelegt. Hinter jede pflegende<br />

Tätigkeit kann der Zeitaufwand in Minuten und die Art der Hilfe<br />

(Anleitung, Beaufsichtigung, Unterstützung, teilweise oder volle<br />

Übernahme) angegeben werden.<br />

Bei der Begutachtung sollte das ausgefüllte <strong>Pflege</strong>tagebuch<br />

zusammen mit allen medizinischen Unterlagen dem MDK vorgelegt<br />

werden. Dieser sieht dann nicht nur eine „Momentaufnahme“,<br />

sondern den ständigen Hilfebedarf.<br />

Eine Musterseite eines <strong>Pflege</strong>tagebuchs finden Sie im Anhang<br />

(S. 62).<br />

10 Antrag auf <strong>Pflege</strong>leistungen und Einstufung

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