Ratgeber Pflege
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Richtlinien<br />
Die Richtlinien der Spitzenverbände der <strong>Pflege</strong>kassen zur<br />
Begutachtung von <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit nach dem SGB XI sind für<br />
das gesamte Bundesgebiet einheitlich und für alle <strong>Pflege</strong>kassen<br />
sowie den Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der<br />
Krankenkassen verbindlich. Diese Begutachtungsrichtlinien<br />
können im Internet unter www.mds-ev.de/index2.html heruntergeladen<br />
oder beim MDS-Fachgebiet <strong>Pflege</strong>, Lützowstr. 53,<br />
45141 Essen, Telefon 0201 8327-0 (DIN-A5-Kuvert mit 1,45 €<br />
frankiert und adressiert beilegen) schriftlich angefordert werden.<br />
Begutachtung dementer,<br />
geistig behinderter<br />
oder psychisch kranker<br />
Menschen<br />
Schwierig ist die Begutachtung dementer, geistig behinderter<br />
und psychisch kranker Menschen, weil die Patienten in der<br />
Regel alle für die <strong>Pflege</strong>einstufung relevanten Tätigkeiten<br />
selbstständig übernehmen könnten, sie jedoch dafür regelmäßig<br />
motiviert, angeleitet und unterstützt werden müssen.<br />
Oft erfordert die Anleitung zu den Verrichtungen der Körperpflege,<br />
Nahrungsaufnahme, Mobilität und hauswirtschaftlichen<br />
Versorgung mehr Zeit, als wenn diese von einer Fachkraft übernommen<br />
werden würden. Deshalb sind in diesen Fällen zusätzliche<br />
Zeitbedarfe vorgesehen, die als Mehraufwand auf die vorgegebenen<br />
Zeitkorridore angerechnet werden können. Angehörige<br />
oder <strong>Pflege</strong>personen sollten den MDK-Gutachter darauf hinweisen,<br />
wie viel zusätzliche Zeit hier benötigt wird.<br />
Für diesen Personenkreis gibt es zusätzliche Leistungen nach dem<br />
<strong>Pflege</strong>leistungsergänzungsgesetz (siehe S. 26).<br />
<strong>Pflege</strong>tagebuch<br />
Stellt ein Patient einen Antrag auf <strong>Pflege</strong>leistungen,<br />
so ist es sehr empfehlenswert, dass Angehörige ein bis zwei<br />
Wochen vor dem Begutachtungstermin des MDK ein<br />
sogenanntes <strong>Pflege</strong>tagebuch führen.<br />
In das <strong>Pflege</strong>tagebuch tragen alle an der <strong>Pflege</strong> beteiligten<br />
Personen ihre <strong>Pflege</strong>zeiten und <strong>Pflege</strong>tätigkeiten ein. Dabei wird<br />
minutengenau festgehalten, wie viel Zeit die einzelnen<br />
Tätigkeiten im Rahmen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen<br />
Versorgung einnehmen. So bekommen der <strong>Pflege</strong>nde und v. a. der<br />
MDK einen Überblick über den gesamten Hilfebedarf und<br />
Zeitaufwand der tatsächlichen täglichen <strong>Pflege</strong>.<br />
Das <strong>Pflege</strong>tagebuch ist in Spalten angelegt. Hinter jede pflegende<br />
Tätigkeit kann der Zeitaufwand in Minuten und die Art der Hilfe<br />
(Anleitung, Beaufsichtigung, Unterstützung, teilweise oder volle<br />
Übernahme) angegeben werden.<br />
Bei der Begutachtung sollte das ausgefüllte <strong>Pflege</strong>tagebuch<br />
zusammen mit allen medizinischen Unterlagen dem MDK vorgelegt<br />
werden. Dieser sieht dann nicht nur eine „Momentaufnahme“,<br />
sondern den ständigen Hilfebedarf.<br />
Eine Musterseite eines <strong>Pflege</strong>tagebuchs finden Sie im Anhang<br />
(S. 62).<br />
10 Antrag auf <strong>Pflege</strong>leistungen und Einstufung