Magazin 198004
Personal der Bundeswehr für solche
Zwecke nicht ausreicht oder gar nicht vorhanden
ist.
Gemeinsame Besprechungen
und Übungen
Ein weiteres dringendes Erfordernis wäre
es, alle an diesen Aufgaben beteiligten
Organisationen einschließlich der Ärzte
und Krankenhäuser unter der Verantwortung
des Behördenchefs zu gemeinsamen
Besprechungen zusammenzuführen,
um die Aufgabengebiete klar zu verteilen
und Doppelplanungen zu verhindern.
In diesem Kreise müßten auch
Übungen angesetzt, besprochen und
ausgewertet werden, die allein den Zweck
haben, Mängel in der Durchführung der
Organisation oder bei der Führung aufzudecken.
Eine solche Übung soll nicht nur
als Stabsrahmenübung, sondern sch ließlich
auch als rea listisch angelegte Großübung
durchgeführt werden, um samtliehe
Mitarbeiter einzutrainieren. Im Kreis Siegen
gelang es, mit den zuständigen Offizieren
des Verteidigungs-Kreis komm andos
Möglichkeiten einer zivil-militärischen
Zusammenarbeit zu erörtern und
hoffentlich auch in naher Zukunft zu praktizieren.
Koordinierter Sanitätsdienst
Hinsichtlich der sanitätsdienstlichen Versorgung
müßte es das Bestreben sein,
nach dem Vorbild der Schweiz zu einem
koordinierten Sanitätsdienst zu kom
men. Der Verwundete, gleichgültig ob Zivilist
oder Soldat, fände dann in den ortsstandigen
Einrichtungen erste Hilfe und
endgültige Versorgung. Ärzte und nichtärztliches
Personal könnten auch im Verteidigungsfall
grundsätzlich an ihrer bisherigen
Wirkungsstä"e bleiben, um sofort
wirksame Hilfe leisten zu können. Dieses
Konzept setzt allerdings dann eine Dienstverpflichtung
aller Ärzte voraus, welche
bedeutet, daß der Arzt nicht mehr die
Möglichkeit der freien Aufenthaltsbestimmung
hat. Sein Einsatz richtet sich dann
nach den Erfordernissen am näher oder
ferner liegenden Ort der Not. Hierzu wäre
es wünschenswert, wenn möglichst alle
wehrfähigen Ärzte eine militär-san itätsdienstliche
Ausbildung erhielten, um mit
den Gesetzen der Triage und Kr egschirurgie
vertraut gemacht zu werden, die
auch in friedensmäßigen Katastrophensituationen
Anwendung finden müssen.
Darüber hinaus müßten Ärzte und auch
Sanitätspersonal in regelmäßigen Fortbildungskursen
in den Problemen der
Katastrophenmedizin geschult werden, da
diese unter einem anderen Gesetz als die
Individualmedizin steht. Hier gilt allein der
Satz: zur rechten Zeit am rechten Ort das
Beste für eine größtmögliche Anzahl von
Bel übergroßem Verwundetena"fall
müssen
Notlaz8rene eingerichtet
werden. Hierzu bieten
sich die meist ebenerdigen
Stadthallen an. Unser
Bild zeigt eine all
Notlauren eingerichtete
Mehrzweck-Stadthalle.
Rechts : Krankenhäuser
werden zumeist mit der
Versorgung von
Schwerverletzten einer
Katastrophe genügend
ausgelastet sein. leichtverletzte
müssen In uno
mittelbarer Nähe des
Katastrophenortes ärztliche
Hilfe finden. Hierbei
ist die Mitarbeit der niedergelassenen
Ärzte uno
erläßlich.
Unten: Das für Notlazarette
erforderliche Personal
saute u. a. von
den SanItätsorganIsatI0-
nen DRK, MHD, JUH
und ASa gestellt
werden.
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