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Gutachten (PDF) - MIK NRW

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Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen<br />

Die relativ hohe Verteilungsquote von Finanzmitteln über steuerkraftabhängige Schlüsselzuweisungen<br />

wird nicht in allen Bundesländern praktiziert. So werden im Jahr 2012 in Mecklenburg-Vorpommern 55%<br />

der Finanzausgleichmasse per Schlüsselzuweisungen und 45% per Vorwegabzügen verteilt. Die Vorwegabzüge<br />

werden als direkte Finanzzuweisungen an die Kommunen gewährt. Hierbei handelt es sich beispielsweise<br />

um Zuweisungen an Träger des ÖPNV oder für übergemeindliche Aufgaben an zentrale Orte.<br />

Ähnliche Verteilungsmuster finden sich in einer großen Anzahl von Bundesländern. So werden im Jahr<br />

2012 in Sachsen-Anhalt 62%, in Thüringen 47% und im Saarland 60% der zu verteilenden Mittel über<br />

Schlüsselzuweisungen an die Kommunen ausgeschüttet.<br />

Während das Verbundquotensystem in der Mehrzahl der Flächenländer das relevanteste Element ist,<br />

ergibt sich zum Beispiel in Bayern ein anderes Bild. Dort beträgt der Anteil der Schlüsselmasse an allen<br />

Leistungen, welche sich aus dem Finanzausgleichsgesetz ergeben, lediglich 44% im Jahr 2012 (3.231 Mio.<br />

EUR). Das relativ geringe Gewicht des allgemeinen Steuerverbunds erklärt sich vor allem durch eine<br />

großflächige Verteilung von Leistungen mittels direkter Zuwendungen aus dem Landeshaushalt. Diese<br />

haben mit 21,7% einen großen Anteil an den gesamten Finanzausgleichsleistungen. Weitere Leistungen<br />

für z.B. Abwasserentsorgungen entstammen dem Kraftfahrzeugsteuerverbund (15,2%).<br />

Abbildung 4: Der kommunale Finanzausgleich in Bayern (FAG 2012)<br />

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an DLT (a).<br />

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