Gutachten (PDF) - MIK NRW
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Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen<br />
Die relativ hohe Verteilungsquote von Finanzmitteln über steuerkraftabhängige Schlüsselzuweisungen<br />
wird nicht in allen Bundesländern praktiziert. So werden im Jahr 2012 in Mecklenburg-Vorpommern 55%<br />
der Finanzausgleichmasse per Schlüsselzuweisungen und 45% per Vorwegabzügen verteilt. Die Vorwegabzüge<br />
werden als direkte Finanzzuweisungen an die Kommunen gewährt. Hierbei handelt es sich beispielsweise<br />
um Zuweisungen an Träger des ÖPNV oder für übergemeindliche Aufgaben an zentrale Orte.<br />
Ähnliche Verteilungsmuster finden sich in einer großen Anzahl von Bundesländern. So werden im Jahr<br />
2012 in Sachsen-Anhalt 62%, in Thüringen 47% und im Saarland 60% der zu verteilenden Mittel über<br />
Schlüsselzuweisungen an die Kommunen ausgeschüttet.<br />
Während das Verbundquotensystem in der Mehrzahl der Flächenländer das relevanteste Element ist,<br />
ergibt sich zum Beispiel in Bayern ein anderes Bild. Dort beträgt der Anteil der Schlüsselmasse an allen<br />
Leistungen, welche sich aus dem Finanzausgleichsgesetz ergeben, lediglich 44% im Jahr 2012 (3.231 Mio.<br />
EUR). Das relativ geringe Gewicht des allgemeinen Steuerverbunds erklärt sich vor allem durch eine<br />
großflächige Verteilung von Leistungen mittels direkter Zuwendungen aus dem Landeshaushalt. Diese<br />
haben mit 21,7% einen großen Anteil an den gesamten Finanzausgleichsleistungen. Weitere Leistungen<br />
für z.B. Abwasserentsorgungen entstammen dem Kraftfahrzeugsteuerverbund (15,2%).<br />
Abbildung 4: Der kommunale Finanzausgleich in Bayern (FAG 2012)<br />
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an DLT (a).<br />
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