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Gutachten (PDF) - MIK NRW

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Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen<br />

letzte Kritikpunkt nicht notwendigerweise auf einen Mangel der Regressionsanalyse hin, sondern eher<br />

auf einen erhöhten Kommunikations- und Erklärungsbedarf ihrer Ergebnisse, Interpretation und Überführung<br />

in Bedarfsansätze. Das gilt es auch zu berücksichtigen, wenn bewertet wird, wie genau Regressionskoeffizienten<br />

in den Finanzausgleichsmechanismus übernommen werden sollen. Steht die Plausibilität<br />

der Ergebnisse infrage, werden sie kritisch hinterfragt und geprüft. Hierzu können auch produktbereichsspezifische<br />

Analysen vergleichend herangezogen werden (siehe unten).<br />

Gesamtzuschussbedarf: Des Weiteren wird bemängelt, dass eine einzelplanspezifische Analyse der<br />

kommunalen Einnahmen und Ausgaben generell einen höheren Informationswert habe als die durchgeführte<br />

Analyse mit dem einzelplanübergreifenden Gesamtzuschussbedarf (Deubel 1984, S. 73, Deubel<br />

2011, S. 44–46). Es erscheint zunächst plausibel, dass die nach Einzelplänen bzw. Produktbereichen gegliedert<br />

vorliegenden Einnahme- und Ausgabedaten eine genauere Abbildung der gemeindlichen Bedarfssituation<br />

erlauben mögen, als dies bei der Betrachtung der aggregierten Gesamtzuschussbedarfe<br />

der Fall ist. Beispielsweise könnte für sehr bedeutsame Aufgabenbereiche wie den der sozialen Leistungen<br />

gesondert verifiziert werden, welche Faktoren im Detail bedarfsbestimmend sind. Bei aufgabenspezifischen<br />

Regressionen können sich möglicherweise auch Indikatoren als signifikant erweisen, deren Effekt<br />

in einer Regression des Gesamtzuschussbedarfs aufgrund des viel größeren Volumens der abhängigen<br />

Variable nicht identifizierbar wäre. Andererseits bringen Regressionen der produktbereichsspezifischen<br />

Zuschussbedarfe auch Probleme mit sich. So besteht die Schwierigkeit, die einzeln ermittelten<br />

Bedarfsfaktoren und -ansätze wieder zu einem konsistenten Ganzen zusammenzufügen und dabei das<br />

richtige Verhältnis zu wählen. Dieser Schritt entfällt bei einer Regression des Gesamtzuschussbedarfs.<br />

Zudem ist die Abgrenzung der einzelnen Produktbereiche zueinander nicht eindeutig. Letzterer Punkt ist<br />

hauptausschlaggebend dafür, dass in diesem <strong>Gutachten</strong> davon abgeraten wird, die Ermittlung des fiktiven<br />

Bedarfs vollständig oder überwiegend auf produktbereichsspezifische Betrachtungen zu stützen.<br />

Zwar ist der Produktrahmen mit den zweistelligen Produktbereichen nach § 4 GemHVO für alle Gemeinden<br />

in <strong>NRW</strong> verbindlich. Für die Meldungen zur kommunalen Finanzstatistik sind zudem die dreistelligen<br />

Produktgruppen bindend. Welche Leistungen mit ihren Ein- und Auszahlungen dabei in welcher Produktgruppe<br />

zu verorten sind, ist durch die „Zuordnungsvorschriften Produktgruppen“ festgelegt. Grundsätzlich<br />

sollte daher auch die Vergleichbarkeit der aufgabenspezifischen Zuschussbedarfe zwischen den<br />

Kommunen gewährleistet sein. Durch den Gesetzgeber eingeräumte Ermessensspielräume tragen aber<br />

ebenso wie unterschiedliche Buchungsgewohnheiten und Buchungsfehler der Kommunen, die im Zuge<br />

der Umstellung zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) gehäuft aufgetreten sind, dazu bei,<br />

dass die Ein- und Auszahlungen nach Produktbereichen und –gruppen nicht ausreichend verlässlich und<br />

vergleichbar sind. 18 Der Gesamtzuschussbedarf ist demgegenüber robust. Dennoch sollte das Informationspotential<br />

der aufgabenspezifischen Daten nicht vernachlässigt werden. Deskriptive Analysen zu produktbereichsspezifischen<br />

Zahlungsströmen können wichtige Auskünfte über ausgleichsrelevante Bedarfsbereiche<br />

und Dynamiken in der Bedarfsentwicklung geben. Produktbereichsspezifische Regressionen<br />

können vergleichend zur „typischen“ aufgabenübergreifenden Regression für Plausibilitätschecks<br />

und Detailanalysen herangezogen werden. Diese Idee wird im Folgenden verfolgt.<br />

18<br />

Als Gründe für abweichende Verbuchungen werden zum Beispiel unterschiedliche Organisationsformen<br />

oder die Fremdvergabe kommunaler Leistungen angeführt.<br />

50

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