Rechtliche Grundlagen ÄK - Grafino.at
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In Österreich gibt es derzeit keine gesetzlichen Regelungen, wie bei einer Bluttransfusion lege artis vorzugehen ist. Jedoch ist<br />
anzur<strong>at</strong>en, ausländische Vorschriften zu beachten, da diese in einem gerichtlichen Verfahren als Maßstab herangezogen werden<br />
könnten.<br />
Diese bestimmen, daß außer bei Notfällen (weniger als 15 Minuten Zeit), ein Drei-Stufen-Test (Salin-Milieu, Albumin-Milieu,<br />
indir. Coombs-Test) vor Vornahme der Transfusion zu machen ist. Der Bed-Side-Test ist nur zum letzten Check vorgesehen.<br />
Sollte also ohne vorherigen Drei-Stufen-Test ein Transfusionszwischenfall eintreten, so haftet der Arzt - auch trotz etwaiger<br />
vorheriger Aufklärung - da die Transfusion nicht lege artis durchgeführt wurde.<br />
Tätigkeitsprofil Turnusärzte<br />
TURNUSÄRZTETÄTIGKEITSPROFIL - Österreichische Ärztezeitung 9/00<br />
Die in den Krankenanstalten anfallenden Tätigkeiten werden für das Turnusärzte-Tätigkeitsprofil in<br />
ärztliche Tätigkeiten des Turnusarztes,<br />
delegierbare ärztliche Tätigkeiten und<br />
nicht turnusärztliche Tätigkeiten eingeteilt.<br />
Ärztliche Tätigkeiten<br />
• Miteinbeziehung in den st<strong>at</strong>ionären Ablauf und somit volle Teilnahme an allen p<strong>at</strong>ientenbelogenen<br />
Entscheidungsfindungsprolessen, dazu zählt als Hauptpunkt eine verpflichtende Teilnahme an Hauptvisiten wie auch<br />
die Teilnahme an allen p<strong>at</strong>ientenbelogenen Besprechungen (z.B. Morgen- und Röntgenbesprechungen)<br />
• Ermöglichung der Präsent<strong>at</strong>ion der von ihm betreuten P<strong>at</strong>ienten im Rahmen der täglichen Abteilungsbesprechung<br />
• Führung von P<strong>at</strong>ienten, zum Beispiel unter fachärztlicher Aufsicht<br />
• Aufnahme, Anamnese und klinische Untersuchung des P<strong>at</strong>ienten<br />
• Assistenz bei Oper<strong>at</strong>ionen<br />
• Erstbeurteilung und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei vitalen Notfällen<br />
• Legen von arteriellen Zugängen, Verabreichung von chemotherapeutika und Blutprodukten und alle übrigen im<br />
Rahmen der Ausbildung erlernten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen<br />
• Ärztliche Dokument<strong>at</strong>ion (Arztbrief, Mitarbeit bei der Organis<strong>at</strong>ion und Dokument<strong>at</strong>ion medizinischer Abläufe, jedoch<br />
keine Codierung und elektronische Erfassung ambulanter Leistungen)<br />
• Miteinbeziehung in den ambulanten Ablauf nach erfolgter Anleitung<br />
• Ermöglichung der Teilnahme an den jeweiligen diagnostischen und therapeutischen Eingriffen - auch<br />
fächerübergreifend<br />
Delegierbare ärztliche Tätigkeiten<br />
Folgende ärztliche Tätigkeiten können innerhalb der Ausbildungsstätte im Routinefall nach ärztlicher Anordnung dem gehobenen<br />
Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege übertragen werden.<br />
• Verabreichung von i.v. Medik<strong>at</strong>ion in Infusionsform<br />
• Verabreichung von i.m. Injektionen und Subkutaninjektionen<br />
• Legen von Dauerk<strong>at</strong>hetern und Magensonden<br />
• Absaugungen im Mund- und Rachenraum<br />
• Klammern- und Nahtentfernung<br />
• Anlegen, Abnehmen und die Korrektur von Gipsverbänden<br />
• Legen peripherer venöser Zugänge<br />
Nicht turnusärztliche Tätigkeiten<br />
Die Durchführung folgender Tätigkeiten obliegt innerhalb der Ausbildungsstätte im Routinefall dem gehobenen Dienst für<br />
Gesundheits- und Krankenpflege beziehungsweise dem jeweils zuständigen nichtärztlichen Personal<br />
• Pflege und Dokument<strong>at</strong>ion von Venenkanülen, von harnableitenden K<strong>at</strong>hetern, Magensonden, PEG-Sonden,<br />
zentralvenösen und epiduralen K<strong>at</strong>hetern<br />
• Blutabnahme aus der Vene<br />
• Spülen von Infusionsleitungen und Abhängen von Infusionen<br />
• Beschriften sowie Bekleben von Blutröhrchen, das Einordnen von Befunden<br />
• Durchführung einfacher laborchemischer Befunderhebungen<br />
• Fiebermessung<br />
• Puls- und Blutdruckmessung<br />
• EKG-Schreiben<br />
• Zubereitung von Medikamenten, Infusionslösungen, Chemotherapeutika<br />
• Terminvereinbarungen, Befundabfragungen und Arztbriefanforderungen können nur in jenen Fällen Aufgaben des<br />
Turnusarztes sein, in denen eine persönliche ärztliche Kontaktaufnahme notwendig ist. Ansonsten ist für derartige<br />
Tätigkeiten anderes geeignetes Krankenhauspersonal heranzuziehen. Das Gleiche gilt für administr<strong>at</strong>iv<br />
organis<strong>at</strong>orische Tätigkeiten.