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Rechtliche Grundlagen ÄK - Grafino.at

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In Österreich gibt es derzeit keine gesetzlichen Regelungen, wie bei einer Bluttransfusion lege artis vorzugehen ist. Jedoch ist<br />

anzur<strong>at</strong>en, ausländische Vorschriften zu beachten, da diese in einem gerichtlichen Verfahren als Maßstab herangezogen werden<br />

könnten.<br />

Diese bestimmen, daß außer bei Notfällen (weniger als 15 Minuten Zeit), ein Drei-Stufen-Test (Salin-Milieu, Albumin-Milieu,<br />

indir. Coombs-Test) vor Vornahme der Transfusion zu machen ist. Der Bed-Side-Test ist nur zum letzten Check vorgesehen.<br />

Sollte also ohne vorherigen Drei-Stufen-Test ein Transfusionszwischenfall eintreten, so haftet der Arzt - auch trotz etwaiger<br />

vorheriger Aufklärung - da die Transfusion nicht lege artis durchgeführt wurde.<br />

Tätigkeitsprofil Turnusärzte<br />

TURNUSÄRZTETÄTIGKEITSPROFIL - Österreichische Ärztezeitung 9/00<br />

Die in den Krankenanstalten anfallenden Tätigkeiten werden für das Turnusärzte-Tätigkeitsprofil in<br />

ärztliche Tätigkeiten des Turnusarztes,<br />

delegierbare ärztliche Tätigkeiten und<br />

nicht turnusärztliche Tätigkeiten eingeteilt.<br />

Ärztliche Tätigkeiten<br />

• Miteinbeziehung in den st<strong>at</strong>ionären Ablauf und somit volle Teilnahme an allen p<strong>at</strong>ientenbelogenen<br />

Entscheidungsfindungsprolessen, dazu zählt als Hauptpunkt eine verpflichtende Teilnahme an Hauptvisiten wie auch<br />

die Teilnahme an allen p<strong>at</strong>ientenbelogenen Besprechungen (z.B. Morgen- und Röntgenbesprechungen)<br />

• Ermöglichung der Präsent<strong>at</strong>ion der von ihm betreuten P<strong>at</strong>ienten im Rahmen der täglichen Abteilungsbesprechung<br />

• Führung von P<strong>at</strong>ienten, zum Beispiel unter fachärztlicher Aufsicht<br />

• Aufnahme, Anamnese und klinische Untersuchung des P<strong>at</strong>ienten<br />

• Assistenz bei Oper<strong>at</strong>ionen<br />

• Erstbeurteilung und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei vitalen Notfällen<br />

• Legen von arteriellen Zugängen, Verabreichung von chemotherapeutika und Blutprodukten und alle übrigen im<br />

Rahmen der Ausbildung erlernten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen<br />

• Ärztliche Dokument<strong>at</strong>ion (Arztbrief, Mitarbeit bei der Organis<strong>at</strong>ion und Dokument<strong>at</strong>ion medizinischer Abläufe, jedoch<br />

keine Codierung und elektronische Erfassung ambulanter Leistungen)<br />

• Miteinbeziehung in den ambulanten Ablauf nach erfolgter Anleitung<br />

• Ermöglichung der Teilnahme an den jeweiligen diagnostischen und therapeutischen Eingriffen - auch<br />

fächerübergreifend<br />

Delegierbare ärztliche Tätigkeiten<br />

Folgende ärztliche Tätigkeiten können innerhalb der Ausbildungsstätte im Routinefall nach ärztlicher Anordnung dem gehobenen<br />

Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege übertragen werden.<br />

• Verabreichung von i.v. Medik<strong>at</strong>ion in Infusionsform<br />

• Verabreichung von i.m. Injektionen und Subkutaninjektionen<br />

• Legen von Dauerk<strong>at</strong>hetern und Magensonden<br />

• Absaugungen im Mund- und Rachenraum<br />

• Klammern- und Nahtentfernung<br />

• Anlegen, Abnehmen und die Korrektur von Gipsverbänden<br />

• Legen peripherer venöser Zugänge<br />

Nicht turnusärztliche Tätigkeiten<br />

Die Durchführung folgender Tätigkeiten obliegt innerhalb der Ausbildungsstätte im Routinefall dem gehobenen Dienst für<br />

Gesundheits- und Krankenpflege beziehungsweise dem jeweils zuständigen nichtärztlichen Personal<br />

• Pflege und Dokument<strong>at</strong>ion von Venenkanülen, von harnableitenden K<strong>at</strong>hetern, Magensonden, PEG-Sonden,<br />

zentralvenösen und epiduralen K<strong>at</strong>hetern<br />

• Blutabnahme aus der Vene<br />

• Spülen von Infusionsleitungen und Abhängen von Infusionen<br />

• Beschriften sowie Bekleben von Blutröhrchen, das Einordnen von Befunden<br />

• Durchführung einfacher laborchemischer Befunderhebungen<br />

• Fiebermessung<br />

• Puls- und Blutdruckmessung<br />

• EKG-Schreiben<br />

• Zubereitung von Medikamenten, Infusionslösungen, Chemotherapeutika<br />

• Terminvereinbarungen, Befundabfragungen und Arztbriefanforderungen können nur in jenen Fällen Aufgaben des<br />

Turnusarztes sein, in denen eine persönliche ärztliche Kontaktaufnahme notwendig ist. Ansonsten ist für derartige<br />

Tätigkeiten anderes geeignetes Krankenhauspersonal heranzuziehen. Das Gleiche gilt für administr<strong>at</strong>iv<br />

organis<strong>at</strong>orische Tätigkeiten.

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