24.11.2013 Aufrufe

Die Satire in die Schranken gefordert (pdf) - AdS

Die Satire in die Schranken gefordert (pdf) - AdS

Die Satire in die Schranken gefordert (pdf) - AdS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Die</strong> <strong>Satire</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Schranken</strong> <strong>gefordert</strong><br />

Spitz. Bitterböse. Ungerecht. Das alles muss <strong>die</strong> <strong>Satire</strong> se<strong>in</strong>. Nur darf sie «<strong>die</strong> ihrem Wesen<br />

eigenen Grenzen» nicht «<strong>in</strong> unerträglichem Mass überschreiten», me<strong>in</strong>t das Bundesgericht.<br />

E<strong>in</strong> Satz, den auch Kurt Tucholsky unterschrieben hätte – zum<strong>in</strong>dest wenn sich <strong>die</strong>ser gegen<br />

re<strong>in</strong>e Schmähungen und Verunglimpfungen richtet oder gegen «<strong>die</strong> Kirche als Hort des<br />

Glaubens». Über den habe er sich nie lustig gemacht, wohl aber über «<strong>die</strong> Kirche als<br />

politische Institution im Staate», hält Tucholsky <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em se<strong>in</strong>er «Briefe an e<strong>in</strong>e Katholik<strong>in</strong><br />

1929–1931», an <strong>die</strong> Journalist<strong>in</strong> Marierose Fuchs, fest. E<strong>in</strong>e weitere Grenze gab es für ihn,<br />

nämlich «dass man verstanden haben muss, bevor man karikiert, dass man überhaupt nur das<br />

satirisch behandeln kann, was man <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em tiefsten Kern begriffen hat» (<strong>Die</strong> moderne<br />

politische <strong>Satire</strong> <strong>in</strong> der Literatur, <strong>in</strong>: Gesammelte Schriften – Glossen und Essays 1907–1935).<br />

<strong>Die</strong>se e<strong>in</strong>e Grenze hat auch Robert Gernhardt, der Gründer der <strong>Satire</strong>zeitschrift «Titanic», <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Interview mit der deutschen «Tagesschau» anerkannt: sie verläuft bei der <strong>Satire</strong> da,<br />

«wo ich mich nicht auskenne. Ich wäre deshalb nie auf <strong>die</strong> Idee gekommen, e<strong>in</strong>e Mohammed-<br />

Karikatur zu zeichnen oder Witze über den jüdischen Gott zu machen.»<br />

<strong>Satire</strong> ist also anspruchsvoll. Nicht nur für <strong>die</strong> Schreibenden, auch für <strong>die</strong> Leser<strong>in</strong>nen und<br />

Leser, nicht zuletzt bei den urteilenden Instanzen. <strong>Die</strong> Gerichte orientieren sich immer noch<br />

verbreitet an e<strong>in</strong>em Leitspruch des deutschen Reichsgerichts von 1928: «Es ist der <strong>Satire</strong><br />

wesenseigen, dass sie, mehr oder weniger stark, übertreibt, d. h. dem Gedanken, den sie<br />

ausdrücken will, e<strong>in</strong>en sche<strong>in</strong>baren Inhalt gibt, der über den wirklich geme<strong>in</strong>ten h<strong>in</strong>ausgeht,<br />

jedoch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Weise, dass der des Wesens der <strong>Satire</strong> kundige Leser oder Beschauer den<br />

geäusserten Inhalt auf den ihm entweder bekannten oder erkennbaren tatsächlich geme<strong>in</strong>ten<br />

Gehalt zurückzuführen vermag, also erkennt, dass tatsächlich nicht mehr als <strong>die</strong>ser ger<strong>in</strong>gere<br />

Inhalt geme<strong>in</strong>t ist.» Ähnlich def<strong>in</strong>iert <strong>die</strong> Unabhängige Beschwerde<strong>in</strong>stanz für Radio und<br />

Fernsehen <strong>in</strong> ihren Entscheidung <strong>die</strong> <strong>Satire</strong> jeweils als «besonderes Mittel der<br />

Me<strong>in</strong>ungsäusserung, bei dem sich <strong>die</strong> Form bewusst nicht kongruent zur angestrebten<br />

Aussage verhält. <strong>Die</strong> Form der <strong>Satire</strong> übersteigert <strong>die</strong> Wirklichkeit, verfremdet sie, stellt sie<br />

um, kehrt wieder zu ihr zurück, banalisiert sie, karikiert sie, macht sie lächerlich.» Dabei sei<br />

es wesentlich, dass das Publikum das satirische Pr<strong>in</strong>zip erkennt.<br />

<strong>Die</strong> Erkennbarkeit der <strong>Satire</strong>...<br />

<strong>Die</strong> Selbstdeklaration als <strong>Satire</strong> genügt nicht. So kann der Präsident e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>ternationalen<br />

Fussballverbandes nicht ungestraft als «Schwerganove» bezeichnet werden. <strong>Die</strong><br />

Rechtfertigung im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong>, es handle sich um e<strong>in</strong>e satirische Me<strong>in</strong>ungsäusserung, wirkt<br />

ziemlich hilflos, wenn sie sich <strong>in</strong> der fraglichen, nicht belegbaren Äusserung erschöpft. Denn<br />

<strong>die</strong> <strong>Satire</strong> setzt der textexternen Wirklichkeit e<strong>in</strong>e ästhetische Darstellung entgegen, welche<br />

deren Widersprüchlichkeit entlarvt – sei es mit den Mitteln der Überzeichnung, Umkehrung,<br />

Komik, Ironie oder etwa auch der Polemik. Insofern ist <strong>die</strong> <strong>Satire</strong> e<strong>in</strong> gattungsübergreifendes<br />

Pr<strong>in</strong>zip, welches erkannt se<strong>in</strong> will: äusserlich zwar auch aufgrund der erwähnten Stilmittel,<br />

doch geht das Wesen der <strong>Satire</strong> aus deren Aussage selbst hervor.<br />

Zur Interpretation solcher Aussagen verfährt <strong>die</strong> Juristerei nach der Entkleidungsmethode.<br />

<strong>Die</strong>ser zufolge soll der Kern der Aussage aus dem ihn umhüllenden <strong>Satire</strong>mantel geschält<br />

werden. Mit dem notwendigen Ernst betrieben, führt <strong>die</strong> Anwendung <strong>die</strong>ser Methode<br />

bisweilen selbst zu realsatirischen Erkenntnissen: E<strong>in</strong>e Fluggesellschaft klagte gegen <strong>die</strong><br />

Abwandlung ihres Logos, <strong>in</strong> der zwei Kraniche es <strong>in</strong> luftiger Höhe mite<strong>in</strong>ander trieben und<br />

aus dem Unternehmen e<strong>in</strong>e «Lusthansa » machten. Das Gericht zog «Brehms Tierleben» zu


Rate und stellte fest, dass sich Kraniche im Flug überhaupt nicht begatten können. Insofern<br />

handle es sich erkennbar um e<strong>in</strong>e verfremdende Darstellung, was ihrerseits e<strong>in</strong> wichtiges<br />

Merkmal der <strong>Satire</strong> sei. Und <strong>in</strong>sofern sei <strong>die</strong> Abwandlung <strong>die</strong>ses Logos durch <strong>die</strong><br />

<strong>Satire</strong>freiheit gedeckt.<br />

<strong>Die</strong> Gerichte vernachlässigen <strong>die</strong> fiktionale Ebene satirischer Texte praktisch gänzlich und<br />

beurteilen letztere meist nach dem Muster «wahr / nicht wahr» oder «richtig / falsch» und<br />

verweisen auf e<strong>in</strong> paar Stilmittel. Wirkungs- und Rezeptionsfragen bleiben ausser Acht. 1969<br />

billigte das Bundesgericht der <strong>Satire</strong> im «Medityrannis»-Entscheid zwar nebenbei e<strong>in</strong>e<br />

gewisse allgeme<strong>in</strong>e Berechtigung zu, das öffentliche Leben zu erheitern (BGE 95 II 481),<br />

doch erachtete es e<strong>in</strong>e Karikatur von H. U. Steger mit der Überschrift «Club Medityrannis»<br />

als «unnötig verletzend ». Ferienreisende bewegen sich <strong>in</strong> Autobuskolonnen, unter der<br />

Bewachung von Militärs. Zu sehen s<strong>in</strong>d auch <strong>die</strong> Diktatoren der Mittelmeer-Anra<strong>in</strong>erstaaten –<br />

von Nasser <strong>in</strong> Ägypten über Franco <strong>in</strong> Spanien bis zu den griechischen Obristen. Justitia<br />

spr<strong>in</strong>gt von Bord und geknebelte Presseleute schwimmen um ihr Leben. In <strong>die</strong> Zeichnung<br />

e<strong>in</strong>gestreut s<strong>in</strong>d Texte wie: «Superferien <strong>in</strong> unseren gut organisierten Lagern rund ums<br />

Mittelmeer» – «Devisen willkommen!». <strong>Die</strong> Club Méditerranée S.A. werde «<strong>in</strong> Wahrheit»<br />

mit Tyranneien «<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e aktive Verb<strong>in</strong>dung gebracht » und ihre Werbeanstrengungen könnten<br />

dadurch «<strong>in</strong> ungünstigem Licht» ersche<strong>in</strong>en, befand das Bundesgericht.<br />

Etwas differenzierter fiel <strong>die</strong> Schlussfolgerung des Bundesgerichts im Fall e<strong>in</strong>er Glosse aus,<br />

welche unter dem Titel «Der Albtraum von Hans W. Kopp» im «Tages- Anzeiger» erschienen<br />

war. Kolportiert von e<strong>in</strong>em nicht über alle Zweifel erhabenen Informanten schildert Hans W.<br />

Kopp se<strong>in</strong>er Ehefrau, der damaligen Justizm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong>, wie er im Traum von Journalisten<br />

verfolgt wird, schweissgebadet aufwacht und feststellt, dass Geldwäsche «weder e<strong>in</strong><br />

schmutziges Geschäft ist, noch wirklich ernsthaft geahndet werden kann», vor allem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Rechtsstaat, «<strong>in</strong> welchem ich zudem noch das Vergnügen habe, mit dessen Gesetzesvollzug<br />

verheiratet zu se<strong>in</strong>». In se<strong>in</strong>em nicht publizierten Urteil aus dem Jahr 1994 hielt das<br />

Bundesgericht fest, <strong>Satire</strong> und Karikatur seien «Formen der Mitteilung», welche<br />

«def<strong>in</strong>itionsgemäss verfremden und übertreiben» und deshalb h<strong>in</strong>zunehmen seien, «selbst<br />

wenn man sie als taktlos und unanständig empf<strong>in</strong>det». Der <strong>in</strong>krim<strong>in</strong>ierte satirische Text<br />

erreiche «jenes Mass der Unanständigkeit» nur zum Teil, welches <strong>die</strong> Zeitung <strong>in</strong>s Unrecht<br />

versetze.<br />

...für das Phantom Durchschnittspublikum<br />

Fragt sich nur, <strong>in</strong> wessen Augen das Mass des Erlaubten als übervoll kippt. Sicher kommt es<br />

nicht auf jene an, welche Objekt des satirischen Angriffs und somit besonders empf<strong>in</strong>dlich<br />

getroffen s<strong>in</strong>d. <strong>Die</strong> Gerichte stellen auf e<strong>in</strong>e «Durchschnittsmoral » ab, was der Auffassung<br />

e<strong>in</strong>es Phantoms namens Durchschnittspublikum entspricht oder vielleicht gar den normativen<br />

Vorstellungen des urteilenden Gerichts. Hier jedenfalls ist Raum für das Fiktive, wenngleich<br />

e<strong>in</strong> nicht angebrachter.<br />

Es wäre vielmehr auf das angesprochene satireverständige Publikum abzustellen oder sogar<br />

auf <strong>die</strong> Wirkungsforschung. Dem Gericht bliebe dann immer noch <strong>die</strong> freie Würdigung der<br />

Ergebnisse. – <strong>Die</strong> Gefahr e<strong>in</strong>es übertriebenen Aufwandes besteht zum<strong>in</strong>dest so lange nicht,<br />

als <strong>die</strong> <strong>Satire</strong> nicht häufiger vor den <strong>Schranken</strong> des Gerichts steht, gibt es doch erstaunlich<br />

wenige Urteile, <strong>die</strong> sich mit ihr befassen. Viele der Entscheidungen beschlagen bildliche<br />

Darstellungen. Soweit überblickbar, gibt es <strong>in</strong> der Schweiz ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige gerichtliche<br />

Erkenntnis über e<strong>in</strong>en satirischen Schlüsselroman.


Mag se<strong>in</strong>, dass <strong>die</strong> Schweiz e<strong>in</strong> besonders sprödes Pflaster für satirische Formen ist, aus<br />

welchen Gründen auch immer. Oder dass <strong>die</strong> <strong>Satire</strong> ihr Dase<strong>in</strong> neben dem eigentlichen<br />

Literaturbetrieb fristet, <strong>in</strong> der Kle<strong>in</strong>kunst auf den Bühnen, <strong>in</strong> den elektronischen Me<strong>die</strong>n,<br />

e<strong>in</strong>schliesslich des Internets. Durchaus unter Beteiligung von professionellen Schreibenden.<br />

Zum<strong>in</strong>dest <strong>die</strong> öffentlich-rechtlichen Sender verfügen <strong>in</strong> allen Sprachregionen über <strong>Satire</strong>-<br />

Gefässe, <strong>die</strong> auf e<strong>in</strong> breiteres Publikum zugeschnitten s<strong>in</strong>d – nebst Comedy-Formaten, <strong>die</strong> auf<br />

<strong>die</strong> eher schnelle Po<strong>in</strong>te aus s<strong>in</strong>d, für e<strong>in</strong> noch breiteres Publikum.<br />

Solche Sendeplätze gab es zwar auch schon früher. Aber als Franz Hohler 1980 <strong>in</strong> der<br />

Sendung «Denkpause» von Fernsehen DRS <strong>die</strong> <strong>Satire</strong> «Kaiseraugst 2050» bestritt, g<strong>in</strong>gen bei<br />

der Programmaufsichtsbehörde vier Beschwerden e<strong>in</strong>. Er hatte sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er me<strong>die</strong>nkritischen<br />

Sendung den Befürwortern der Kernenergie zu stellen. Und obwohl sämtliche Beschwerden<br />

abgewiesen wurden, verweigerte ihm <strong>die</strong> Regierung des Kantons Zürich e<strong>in</strong> Jahr später –<br />

unter dem Druck der Kernkraftwerk- Lobby – <strong>die</strong> Übergabe e<strong>in</strong>es bereits zugesprochenen<br />

Literaturpreises, worauf <strong>die</strong> zuständige Literaturkommission immerh<strong>in</strong> geschlossen<br />

zurücktrat. 1983 setzten <strong>die</strong> Programmverantwortlichen e<strong>in</strong>e «Denkpause» kurzfristig ab, <strong>in</strong><br />

der Franz Hohler das Chanson «Le déserteur» von Boris Vian <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Mundartübersetzung<br />

als «Herr Oberschtdivisionär» vortrug. <strong>Die</strong>s gut e<strong>in</strong> Vierteljahrhundert, nachdem Vian<br />

angesichts der Teilmobilisierung für den Algerienkrieg mit se<strong>in</strong>em Lied zur Fahnenflucht<br />

aufgerufen und den Groll der französischen Nationalisten wie auch der Justiz auf sich<br />

gezogen hatte. – Heute f<strong>in</strong>den sich Ausschnitte aus <strong>die</strong>sen «Denkpausen» auf dem<br />

Videoportal des Schweizer Fernsehens, nicht nur als historische Dokumente, sondern nach<br />

mehreren gravierenden Unfällen <strong>in</strong> atomaren Wiederaufbereitungsanlagen und<br />

Kernkraftwerken mit Auswirkungen über Tausende von Kilometern sowie zwei<br />

Armeeabschaffungs<strong>in</strong>itiativen im eigenen Land auch als Zeichen e<strong>in</strong>es entschärften<br />

öffentlichen Diskurses.<br />

Religiöse Gefühle<br />

<strong>Die</strong> Gemüter erhitzen sich im Zusammenhang mit <strong>Satire</strong> am Radio und Fernsehen an anderen<br />

Fragen, beispielsweise an der Verletzung von religiösen Gefühlen. Da kolli<strong>die</strong>rt <strong>die</strong><br />

Me<strong>in</strong>ungsäusserungs- und Kunstfreiheit, unter deren Schutz <strong>die</strong> <strong>Satire</strong> steht, mit der<br />

Religionsfreiheit. Denn jeder Mensch ist <strong>in</strong> dem, was er glaubt, zu respektieren. Jeder Mensch<br />

hat das Recht, se<strong>in</strong>e Religion oder Weltanschauung frei zu wählen, zu bekennen und zu<br />

äussern. Insofern schützt <strong>die</strong> Religionsfreiheit nicht nur jene, <strong>die</strong> an e<strong>in</strong>en Gott glauben,<br />

sondern auch <strong>die</strong> Atheisten, Skeptischen und <strong>die</strong> <strong>in</strong> ihrer Weltauffassung Gleichgültigen. – Zu<br />

religiösen werden Gefühle, wenn sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Glaubenspraxis e<strong>in</strong>gebunden s<strong>in</strong>d.<br />

<strong>Die</strong> Unabhängige Beschwerde<strong>in</strong>stanz für Radio- und Fernsehen UBI schaltet <strong>in</strong> Anwendung<br />

der e<strong>in</strong>schlägigen Programmrechtsbestimmungen im Bereich der religiösen Gefühle auf<br />

sensible Frequenzen. Wo zentrale Glaubens<strong>in</strong>halte berührt s<strong>in</strong>d, ist erhöhte Sorgfalt geboten.<br />

Im Zusammenhang mit der <strong>Satire</strong> hat <strong>die</strong> UBI 2003 <strong>die</strong>se Praxis etwas gelockert: satirische<br />

Beiträge verletzen das Programmrecht nur, wenn sie zentrale Glaubens<strong>in</strong>halte <strong>in</strong> erheblicher<br />

Weise berühren (Entscheid b.460). In der Gesamtwürdigung e<strong>in</strong>er Ausgabe der <strong>Satire</strong>sendung<br />

«La soupe est ple<strong>in</strong>e» von Radio Suisse Romande, welche sich mit Ostern und Aprilscherzen<br />

<strong>in</strong> der Presse befasste, verne<strong>in</strong>te <strong>die</strong> UBI <strong>die</strong>se <strong>gefordert</strong>e Intensität. Es g<strong>in</strong>g unter anderem<br />

um <strong>die</strong> Beurteilung von Wortspielereien und derben Scherzen im Kontext der unbefleckten<br />

Empfängnis und Eucharistie («Oui des oeufs de lap<strong>in</strong>, ça n’existe pas, pas plus que des oeufs<br />

d’agneau, d’Arafat ou encore des oeufs de Jésus-Christ qui eux sont tombés faut d’avoir servi.


Oui, comme l’ovule de Marie d’ailleurs.» [...] «Vous me direz oui, mais bon, Pâques quand<br />

même, le sang du Christ, on s’en envoie bien deux ou trois litres chacun en plus de la bière de<br />

mars...»). – Allerd<strong>in</strong>gs fiel <strong>die</strong>ser Entscheid mit sechs gegen drei Stimmen und <strong>die</strong> UBI<br />

veröffentlichte zum ersten Mal e<strong>in</strong>e abweichende Me<strong>in</strong>ung. Derzufolge lässt sich unter<br />

ke<strong>in</strong>em Titel rechtfertigen, zentrale Glaubens<strong>in</strong>halte der Lächerlichkeit preiszugeben.<br />

E<strong>in</strong>ig waren sich <strong>die</strong> UBI-Mitglieder h<strong>in</strong>gegen, dass <strong>die</strong> Kirche als Institution, deren<br />

Würdenträger wie der Papst und sonstigen Vertreter nicht <strong>in</strong> den Schutzbereich religiöser<br />

Gefühle fallen. Damit schliesst sich auch der Bogen zu Tucholsky.<br />

Regula Bähler, Rechtsberater<strong>in</strong> des <strong>AdS</strong> und Vizepräsident<strong>in</strong> der Unabhängigen<br />

Beschwerde<strong>in</strong>stanz für Radio und Fernsehen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!