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Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 136. Sitzung

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16224 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>136.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 27. Oktober 2011<br />

Vizepräsident Eduard Oswald<br />

(A)<br />

(B)<br />

Dritte Beratung<br />

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem<br />

Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –<br />

Gegenprobe! – Niemand. Enthaltungen? – Niemand. Der<br />

Gesetzentwurf ist somit angenommen.<br />

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:<br />

Beratung der Beschlussempfehlung und des <strong>Bericht</strong>s<br />

des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)<br />

zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes<br />

Malczak, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), weiterer<br />

Abgeordneter und der Fraktion BÜND-<br />

NIS 90/DIE GRÜNEN<br />

Zivilpersonal in Konflikten besser betreuen<br />

– Drucksachen 17/7191, 17/7506 –<br />

<strong>Bericht</strong>erstattung:<br />

Abgeordnete Karl-Georg Wellmann<br />

Edelgard Bulmahn<br />

Joachim Spatz<br />

Jan van Aken<br />

Kerstin Müller (Köln)<br />

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu<br />

diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. 1) –<br />

Sie alle sind damit einverstanden. Die Namen der Kolleginnen<br />

und Kollegen liegen dem Präsidium vor.<br />

Wir kommen zur Abstimmung. Der Auswärtige Ausschuss<br />

empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf<br />

Drucksache 17/7506, den Antrag der Fraktion Bündnis<br />

90/Die Grünen auf Drucksache 17/7191 abzulehnen.<br />

Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind<br />

die Koalitionsfraktionen. Gegenprobe! – Das sind die<br />

Sozialdemokraten, Bündnis 90/Die Grünen und die<br />

Linksfraktion. Enthaltungen? – Keine. Die Beschlussempfehlung<br />

ist angenommen.<br />

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf:<br />

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung<br />

eingebrachten Entwurfs eines Zweiten<br />

Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes<br />

– Drucksache 17/6611 –<br />

Beschlussempfehlung und <strong>Bericht</strong> des Ausschusses<br />

für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

(16. Ausschuss)<br />

– Drucksache 17/7490 –<br />

<strong>Bericht</strong>erstattung:<br />

Abgeordnete Dr. Thomas Gebhart<br />

Dr. Matthias Miersch<br />

Judith Skudelny<br />

Sabine Stüber<br />

Dorothea Steiner<br />

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die<br />

Reden zu Protokoll genommen. Die Namen der Kolle-<br />

1) Anlage 6<br />

ginnen und Kollegen liegen uns vor. Sie sind damit einverstanden.<br />

Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU):<br />

Der Erdgipfel in Rio de Janeiro im Jahr 1992 hat mit<br />

der Agenda 21 das Thema der nachhaltigen Entwicklung<br />

ins Rampenlicht gerückt.<br />

Seither wird die Frage der nachhaltigen wirtschaftlichen<br />

Entwicklung in vielen Bereichen und durch viele<br />

Instrumente adressiert. Im Vordergrund steht dabei, wie<br />

es gelingen kann, die Bedürfnisse heutiger Generationen<br />

zu befriedigen, ohne die Chancen künftiger Generationen<br />

zu beeinträchtigen. Wie schaffen wir es, Ökonomie<br />

und Ökologie und die sozialen Aspekte miteinander<br />

in Einklang zu bringen?<br />

Wir stehen hierbei vor enormen Herausforderungen,<br />

aber auch vor großen Chancen: Auf internationaler<br />

Ebene setzen wir uns für ein verbindliches Nachfolgeabkommen<br />

des Kioto-Protokolls ein. Wir benötigen verbindliche<br />

Zielsetzungen der Staaten für die Mengenbegrenzungen<br />

ihrer Treibhausgasemissionen.<br />

Deutschland bezieht bereits jetzt gut 20 Prozent seiner<br />

Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. In den<br />

kommenden Jahren werden wir den Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien weiter forcieren.<br />

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer<br />

Europa-2020-Strategie eine Leitinitiative zum Thema<br />

Ressourceneffizienz verabschiedet mit dem Ziel, die Effizienz<br />

der Wirtschafts- und Produktionsweisen in Europa<br />

weiter zu erhöhen und den Verbrauch von Ressourcen zu<br />

optimieren. Das geplante deutsche Ressourceneffizienzprogramm<br />

ProgRess verfolgt diese Zielsetzung auf nationaler<br />

Ebene.<br />

Ein wichtiges Instrument der nachhaltigen Entwicklung,<br />

das nicht im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht,<br />

das aber bereits parallel zur Rio-Konferenz im Jahre<br />

1992 auf EU-Ebene im 5. Umweltaktionsprogramm entworfen<br />

wurde, ist das Europäische Umwelt-Audit-System<br />

– kurz EMAS. Dieses freiwillige Umweltmanagementsystem,<br />

das mit dem Umweltauditgesetz in<br />

Deutschland umgesetzt wurde, misst der Eigenverantwortung<br />

von Unternehmen und Organisationen beim<br />

Umweltschutz eine große Bedeutung bei.<br />

Mit diesem System erhalten Unternehmen und Organisationen<br />

eine Handhabe zur effektiven Selbstkontrolle.<br />

Die durch ihre Tätigkeit entstehenden direkten und indirekten<br />

Umweltauswirkungen werden durch Umwelterklärungen<br />

transparent. Einerseits verpflichten sich die<br />

Unternehmen und Organisationen, eine über ihre gesetzlichen<br />

Pflichten hinausgehende Verbesserung ihres<br />

betrieblichen Umweltschutzes zu erreichen. EMAS-Organisationen<br />

werden durch staatlich zugelassene Umweltgutachterinnen<br />

und Umweltgutachter kontrolliert.<br />

Andererseits werden innerhalb der Umsetzung von<br />

EMAS regelmäßig – auch wirtschaftlich rentable – Umweltschutzmaßnahmen<br />

identifiziert, mit denen Ressourcen<br />

eingespart werden können. Win-win-Situationen<br />

werden somit erschlossen.<br />

(C)<br />

(D)


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>136.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 27. Oktober 2011 16225<br />

Dr. Thomas Gebhart<br />

(A)<br />

(B)<br />

Mit dem nun vorliegenden Zweiten Gesetz zur Änderung<br />

des Umweltauditgesetzes werden aufgrund der<br />

EG-Verordnung Nr. 1221/2009 und weiterer Beschlüsse<br />

der Kommission weitere wichtige Neuregelungen umgesetzt.<br />

Ich will an dieser Stelle zwei Punkte nennen:<br />

Erstens werden die Voraussetzungen dafür geschaffen,<br />

dass nunmehr auch eine EMAS-Registrierung für<br />

Organisationen mit Sitz außerhalb der EU angeboten<br />

wird. Deutsche Umweltgutachter erhalten hierdurch ein<br />

neues Betätigungsfeld. Wir eröffnen damit gleichzeitig<br />

die Möglichkeit einer weiteren Durchdringung der<br />

EMAS-Zielsetzungen über die Europäische Union hinaus.<br />

Zweitens sieht das neue Gesetz vor, dass eine Registrierung<br />

von Teilstandorten abgeschafft wird. Das heißt<br />

im Klartext, dass keine umweltrelevanten Teile einer Anlage<br />

aus der EMAS-Registrierung ausgelassen werden<br />

können. Ein „Rosinenpicken“ kann es hierdurch nicht<br />

mehr geben.<br />

Alles in allem sind die Neuerungen zu begrüßen. Daher<br />

bitte ich um Ihre Zustimmung.<br />

Dr. Matthias Miersch (SPD):<br />

Im Jahr 1993 wurde das erste und auf dauerhaften<br />

Betrieb angelegte Umweltmanagementsystem mit festen<br />

Regeln EG-rechtlich etabliert.<br />

Damals wurden die Grundlagen gelegt, um den – relativ<br />

neuen – Gedanken, ökonomisch und ökologisch<br />

sinnvolles Handeln miteinander zu verbinden, in die<br />

Praxis umzusetzen. Unternehmen, Verwaltungen,<br />

Dienstleister, die ihre Umweltdaten erfassten, bilanzierten<br />

und transparent darstellten, konnten durch das Umweltaudit<br />

die Umwelt und die Ressourcen schonen, Kosten<br />

einsparen, Genehmigungsabläufe verkürzen und mit<br />

dem EMAS-Logo für sich und die gute Sache werben.<br />

Das Vorhaben müsste eigentlich angesichts der Erkenntnis,<br />

dass unsere natürlichen Ressourcen begrenzt<br />

und nicht immer und überall verfügbar sein würden,<br />

eine Erfolgsgeschichte sein, ein Selbstläufer. Heute, fast<br />

20 Jahre und einige Novellen später, ist Ernüchterung<br />

eingetreten. Das Umweltaudit wird von einer zwar steigenden<br />

Zahl von Unternehmen, aber immer noch von<br />

viel zu wenigen durchgeführt. Im Oktober 2009 hatte<br />

EMAS europaweit gerade einmal 7 400 Teilnehmer. Darüber<br />

hinaus ist das EMAS-Logo aufgrund der geringen<br />

Teilnehmerzahlen nach wie vor einem Großteil der Bürgerinnen<br />

und Bürger nicht bekannt, sodass der Werbeeffekt<br />

und damit der Anreiz für die Firmen gering sind.<br />

Wir müssen leider feststellen: Das Umweltauditsystem<br />

ist bis jetzt nicht so erfolgreich, wie ursprünglich<br />

angenommen und erhofft wurde. Es ist zwar mittlerweile<br />

anerkannt, dass Ökonomie und Ökologie zwei Seiten einer<br />

Medaille sind. Leider ist diese Erkenntnis immer<br />

noch nicht ausreichend ins tägliche Handeln umgesetzt<br />

worden.<br />

Vor diesem Hintergrund ist das Ziel der EU-Kommission,<br />

die Anzahl der Teilnehmer innerhalb der nächsten<br />

fünf Jahre zu verdreifachen, ein sehr ambitioniertes Ziel,<br />

das wir unterstützen. Durch die Novellierungen hat die<br />

Bürokratie für das Zertifizierungsverfahren abgenommen,<br />

und die Vorteile, Betriebe und Verwaltungen angesichts<br />

steigender Energie- und Ressourcenpreise umzustrukturieren,<br />

liegen auf der Hand. Halten wir<br />

gemeinsam fest: Wir wollen diesen Prozess weiter beschleunigen.<br />

So wichtig EMAS – gerade auch als Vorreiter für<br />

nachhaltige Produktionsprozesse – ist, es ist nicht das<br />

einzige Instrument, um zukünftiges unternehmerisches<br />

Denken und Verwaltungshandeln auf einen nachhaltigen<br />

Pfad zu setzen. Die Energieeffizienzrichtlinie, das CO 2 -<br />

Gebäudesanierungsprogramm, Klimaschutzprogramme,<br />

kommunale Aktionspläne oder nachhaltige Beschaffungsmaßnahmen<br />

bilden ein Bündel an Instrumenten,<br />

die die Umwandlung der Wirtschaftsprozesse hin zu einer<br />

nachhaltigen ressourcenschonenden Wirtschaftsweise<br />

unterstützen und befördern können.<br />

Wir erlauben uns hier leider eine allzu große Toleranz.<br />

Die Bundesregierung diskutiert über einen Nachhaltigkeitskodex<br />

für Unternehmen, kann sich aber zu<br />

keiner Regelung durchringen. Ebenso fehlen kraftvolle<br />

Zertifizierungssysteme, die Konsumenten Kaufentscheidungen<br />

überdenken lassen und so Unternehmen aus eigenem<br />

Gewinnstreben den gesamtstaatlichen Zielen verpflichten.<br />

Wo bleibt die Umweltgesamtkostenrechnung,<br />

und was ist mit einem neuen Wachstumsbegriff abseits<br />

des BIP?<br />

Schwarz-Gelb setzt nach wie vor auf falsche Anreizsysteme<br />

und wundert sich später über die daraus resultierenden<br />

Marktentscheidungen. Leider blockiert die<br />

Bundesregierung ernsthafte Anstrengungen in Richtung<br />

messbarer Nachhaltigkeitsanreize. Allen voran das<br />

FDP-geführte Wirtschaftsministerium bezeugt ein ums<br />

andere Mal, dass das existenzielle Zusammenspiel und<br />

die gegenseitige Abhängigkeit und Beeinflussung von<br />

Ökologie und Ökonomie noch nicht hinreichend verstanden<br />

wurden.<br />

Das Umweltauditsystem muss zu neuer Stärke geführt<br />

und vergleichbare Ansätze müssen ausgebaut werden.<br />

Mittlerweile sollte eigentlich überall die Einsicht erreicht<br />

worden sein, dass nichtnachhaltige Produktionsweisen<br />

schlicht eine Externalisierung von Kosten bedeuten.<br />

So gewinnen Unternehmen, aber auch der Staat auf<br />

Kosten der nächsten Generationen. Wir nehmen aktuell<br />

einen kostenlosen Kredit auf, indem wir Gewinne heute<br />

realisieren, Folgekosten dafür aber von kommenden Generationen<br />

tragen lassen. Die Absurdität dieser Wirtschaftsweise<br />

zeigt sich in Phänomenen wie dem Klimawandel.<br />

Einem liberalen Wirtschaftsminister müsste<br />

diese Gleichung eigentlich klar sein.<br />

Ich hoffe inständig, dass die schwarz-gelbe Regierung<br />

in den letzten Monaten ihrer Amtszeit dieser einfachen,<br />

aber folgenschweren Wahrheit deutlich mehr Beachtung<br />

schenkt, als sie es bisher getan hat. Eine<br />

Belebung des Umweltaudits, am besten vereinheitlicht<br />

auf Ebene der EU, wäre ein erster und richtiger Schritt.<br />

(C)<br />

(D)<br />

Zu Protokoll gegebene Reden


16226 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>136.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 27. Oktober 2011<br />

(A)<br />

(B)<br />

Judith Skudelny (FDP):<br />

Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung<br />

der Regelungsaufträge der Verordnung (EG) Nr. 1221/<br />

2009 in nationales Recht. Diese Verordnung über die<br />

freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem<br />

Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung<br />

hat die EMAS-Verordnung über die<br />

freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem<br />

Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und<br />

die Umweltbetriebsprüfung abgelöst.<br />

Das Umweltauditgesetz bezweckt die Verbesserung<br />

der Umweltleistungen der teilnehmenden Organisationen.<br />

Es ist damit Grundlage und Anreiz für Unternehmen<br />

und andere Organisationen, ihre Umweltleistung<br />

freiwillig, systematisch und effizient zu bewerten und zu<br />

verbessern. Geprüft werden alle Umweltauswirkungen,<br />

das heißt, alle positiven oder negativen Veränderungen<br />

der Umwelt, die ganz oder teilweise aufgrund der Tätigkeiten,<br />

Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens<br />

eintreten, zum Beispiel der Ressourcenverbrauch,<br />

der aktuell aufgrund der Knappheit zahlreicher Ressourcen<br />

eine ganz wichtige Rolle spielt. Dabei wird der<br />

Eigenverantwortung der Wirtschaft bei der Bewältigung<br />

ihrer direkten und indirekten Umweltauswirkungen eine<br />

große Bedeutung beigemessen. Genau das ist der richtige<br />

Ansatz für eine liberale, verantwortliche und nachhaltige<br />

Umweltpolitik.<br />

Wesentliche Pfeiler zur Erreichung der Ziele des<br />

Umweltauditgesetzes sind die Zulassung unabhängiger,<br />

zuverlässiger und fachkundiger Umweltgutachter und<br />

Umweltgutachterorganisationen sowie deren Aufsicht<br />

und die Registrierung der geprüften Organisationen.<br />

Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass die EU-Mitgliedstaaten<br />

nun die Möglichkeit haben, auch eine<br />

EMAS-Registrierung für Organisationen anzubieten, die<br />

ihren Sitz außerhalb der EU haben, Stichwort: EMAS<br />

Global. Entsprechendes Interesse wurde von interessierten<br />

Wirtschafts- und Regierungskreisen von außerhalb<br />

der Europäischen Union artikuliert. Zusätzlich eröffnet<br />

sich auch ein weiteres Betätigungsfeld für die deutschen<br />

Umweltgutachter. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf<br />

werden die Voraussetzungen hierfür geschaffen. Es enthält<br />

Vorgaben für die Erweiterung der Umweltgutachterzulassung<br />

und für das Registrierungsverfahren für<br />

außereuropäische Standorte. Dies ist zu begrüßen, auch<br />

wenn nach Schätzungen aufgrund der bisherigen Auslandstätigkeit<br />

von Umweltgutachtern höchstens 22 Umweltgutachter<br />

von dieser Ergänzung ihrer Zulassung auf<br />

Drittländer einmalig Gebrauch machen werden. Außerdem<br />

wird durch den Gesetzentwurf die Registrierung<br />

von Teilstandorten abgeschafft. Hier bestand die Problematik,<br />

dass so bisher teilweise umweltrelevante Teile<br />

einer Anlage aus der EMAS-Registrierung ausgespart<br />

wurden. Dem soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.<br />

Des Weiteren gibt es eine Neuerung im Bereich des<br />

Umweltgutachterausschusses. Die bisher ununterbrochene<br />

Berufungsdauer der Mitglieder des Umweltgutachterausschusses<br />

wird auf 6 Jahre begrenzt. So erhalten<br />

auch andere Branchen und Gutachter die<br />

Möglichkeit, sich zu beteiligen. Dies ist aus marktwirtschaftlicher<br />

Sicht sehr zu unterstützen. Bislang schließt<br />

die Zulassung als Umweltgutachter die Befugnis ein,<br />

Zertifizierungsbescheinigungen nach DIN EN ISO<br />

14001:2004 zu erteilen. Diese wird nun auf die Erteilung<br />

von Zertifizierungsbescheinigungen für Energiemanagementsysteme<br />

nach DIN EN 16001:2009 ausgedehnt.<br />

Begründet wird dies im Gesetz damit, dass die<br />

Anforderungen an ein Energiemanagementsystem in den<br />

Anforderungen für ein Umweltmanagementsystem nach<br />

EMAS enthalten seien und die entsprechende Kompetenz<br />

der Umweltgutachter daher bereits im Zulassungsverfahren<br />

abgeprüft würden. Auch dies ist als Verfahrensvereinfachung<br />

zu begrüßen.<br />

Neu ist außerdem, dass im Fall von befristeten Arbeitsverhältnissen<br />

mit juristischen Personen des öffentlichen<br />

Rechts nun eine Ausnahme vom sonst zwingenden<br />

Widerruf der Zulassung oder von der Fachkenntnisbescheinigung<br />

des Umweltgutachters besteht. Stattdessen<br />

gibt es ein Ausübungsverbot für den Zeitraum des befristeten<br />

Arbeitsverhältnisses, danach muss jedoch kein erneutes<br />

Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Im<br />

Einzelfall kann auch eine Ausnahmegenehmigung erteilt<br />

werden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit<br />

eine richtige Neuerung.<br />

Die Neuerungen des Umweltauditgesetzes sind<br />

grundsätzlich zu begrüßen, beschränken sich jedoch<br />

weitestgehend auf die notwendigen Korrekturen. Ich<br />

möchte daher die Gelegenheit nutzen, auch insgesamt<br />

ein Fazit zum Umweltauditgesetz zu ziehen und mich<br />

nicht nur auf die Novellierungen zu beschränken.<br />

Das Umweltauditgesetz ist ein gutes Beispiel für freiwilligen,<br />

aber rechtlich verbindlichen Umweltschutz, ein<br />

freiwilliges Instrument des Umweltschutzes in Eigenverantwortung<br />

der betroffenen Wirtschaft. Dies ist sehr zu<br />

begrüßen und der richtige Ansatz in der Umweltpolitik.<br />

Gerade vor dem Hintergrund der Herausforderung von<br />

Klimawandel und Ressourcenverknappung ist das Umweltauditgesetz<br />

ein wichtiger und richtiger Ansatz mit<br />

seinen Maßnahmen zur Ressourcen- und Energieeffizienz.<br />

Für ein ehrliches Fazit ist meines Erachtens jedoch<br />

auch wichtig, die Bewährung des Umweltauditverfahrens<br />

an sich zu berücksichtigen. Dabei zeigt sich, dass es<br />

trotz der grundsätzlich sehr positiven Bewertung weiterhin<br />

Verbesserungsbedarf gibt. Betrachtet man die<br />

Bewährung des EMAS-Systems insbesondere auf EU-<br />

Ebene, so wird es hauptsächlich von vier Ländern<br />

– Deutschland, Österreich, Spanien und Italien – richtig<br />

angenommen. Diese Länder stellen 85,5 Prozent der am<br />

EMAS teilnehmenden Unternehmen. Im Rest der EU<br />

gibt es zusammen nur circa 607 vom EMAS zertifizierte<br />

Organisationen.<br />

Nach einer anfangs sehr regen Beteiligung der Unternehmen<br />

und Organisationen ist der Trend rückläufig.<br />

Gründe hierfür liegen darin, dass das EMAS-System international<br />

nicht anerkannt ist. Außerdem wird auch der<br />

zu hohe Bürokratieaufwand bemängelt.<br />

Wichtig ist meines Erachtens auch eine weitere Verbesserung<br />

der Außenwirksamkeit. Das Einsparen von<br />

Energie, Material, Abfall etc. ist ein wichtiger Erfolg<br />

(C)<br />

(D)<br />

Zu Protokoll gegebene Reden


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>136.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 27. Oktober 2011 16227<br />

Judith Skudelny<br />

(A)<br />

(B)<br />

des Unternehmens und muss als solcher, nicht zuletzt<br />

auch als Anreiz für andere Unternehmen, nach außen<br />

kommuniziert werden. Wichtig ist auch, das Umweltauditsystem<br />

so gut wie möglich den Bedürfnissen der<br />

großen Bandbreite an Unternehmen anzupassen und<br />

insbesondere auch neuen Entwicklungen gegenüber offen<br />

zu gestalten.<br />

Wünschenswert wäre, das Nebeneinander der bestehenden<br />

Managementsysteme abzuschaffen. Doppelspurigkeiten,<br />

hoher Abstimmungs- und Koordinationsaufwand,<br />

aber auch eine begrenzte Wirkung der<br />

Maßnahmen im Umweltbereich sind die Folge. Ziel<br />

muss es sein, ein flächendeckendes Umweltmanagement<br />

einzuführen. Das Umweltauditgesetz leistet hierzu einen<br />

wichtigen Beitrag.<br />

Sabine Stüber (DIE LINKE):<br />

Wussten Sie eigentlich, dass es Atomkraftwerke mit<br />

dem Zertifikat „besonders umweltfreundlich“ gibt? Das<br />

bayerische Atomkraftwerk Isar 1, das einen Tag nach<br />

dem Unfall von Fukushima abgeschaltet wurde, gehörte<br />

dazu. Auch Isar 2, das noch bis 2022 am Netz sein wird,<br />

ist als umweltfreundlich zertifiziert.<br />

Wie das?, frage ich mich. Was ist das für ein Unsinn?<br />

Aber nein, alles ging nach Recht und Gesetz zu. Das<br />

Umweltauditgesetz macht‘s möglich. Unternehmen, die<br />

sich freiwillig zu umweltfreundlichen Maßnahmen verpflichten<br />

und diese von einem anerkannten Berater<br />

überprüfen lassen, können sich von eben diesem Berater<br />

zertifizieren lassen. Es gibt keine Mindestanforderungen,<br />

keine messbaren Kriterien für die Umweltleistungen<br />

eines Unternehmens. Nein, das Unternehmen setzt<br />

ein Umweltmanagement ein, und das macht einen Plan<br />

und setzt sich seine Ziele selbst. Da reichen oft schon<br />

Energiesparlampen und Recyclingpapier im Büro.<br />

Kommen wir auf die bayerischen Atomkraftwerke zurück.<br />

Der Betreiber Eon hat regelmäßig in einem <strong>Bericht</strong><br />

seine Umweltbemühungen im Atomkraftwerk Isar 2<br />

veröffentlicht, die von einem anerkannten Berater geprüft<br />

wurden. Zu den Umweltaktivitäten gehörten neben<br />

der Pflege einer Orchideenwiese auch die saubere Mülltrennung.<br />

Na, das wollen wir doch hoffen, dass in einem<br />

Atomkraftwerk der Müll getrennt wird. So jedenfalls<br />

wurde das Atomkraftwerk Isar 2 als umweltfreundliches<br />

Unternehmen zertifiziert.<br />

Also, wenn das nicht des Kaisers neue Kleider sind!<br />

Umweltgefahren, die von einem Atomkraftwerk ausgehen,<br />

wurden nicht bewertet. Oder denken wir an die radioaktiven<br />

Abfälle, die produziert werden, und kein Mensch<br />

weiß, wohin damit für die nächsten Millionen von Jahren.<br />

All das spielt keine Rolle im Zertifizierungsverfahren, es<br />

gehört nicht zum „Prüfauftrag“.<br />

Von einer ökologischen Visitenkarte der Unternehmen<br />

sprechen die einen, von Lug und Trug die anderen.<br />

Ich halte es da mit Immanuel Kant, der die Menschen<br />

auffordert, den Mut zu haben, sich ihres eigenen Verstandes<br />

zu bedienen. Und ich stelle einfach mal in den<br />

Raum, dass wir hier einem Zertifizierungswahn aufsitzen.<br />

Nun gut, wenn Umweltaudit denn sein soll, dann sollten<br />

wir wenigstens versuchen, das Beste daraus zu machen.<br />

Aber nein, die Zertifikate werden praktisch zum<br />

Nulltarif verteilt, und Unternehmen können damit ihr<br />

Image aufpolieren. Daran ändert leider auch der heutige<br />

Antrag nichts. Es geht um Formalien, um Zuständigkeiten<br />

und auch um Pfründe, die gesichert werden<br />

wollen. Welcher Gutachter darf wo in Europa zertifizieren?<br />

Das wird jetzt geregelt. Um Inhalte geht es nicht.<br />

Und das ist Wasser auf die Mühlen der kritischen Stimmen,<br />

denn substanzielle Umweltanforderungen an die<br />

Unternehmen wird es auch künftig nicht geben, dafür<br />

aber jede Menge grüne Mäntelchen aus der Ramschkiste.<br />

Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Der heute hier zu beratende Gesetzentwurf ist wenig<br />

spektakulär. Mit dem Vorschlag passt die Bundesregierung<br />

das Umweltauditgesetz an neue Vorgaben der europäischen<br />

EMAS-Verordnung an.<br />

Die einzige maßgebliche inhaltliche Änderung, neben<br />

vielen redaktionellen, ist die Einführung der Möglichkeit,<br />

dass deutsche Umweltgutachter zukünftig auch Organisationen<br />

im Nicht-EU-Ausland prüfen können. Dies<br />

eröffnet den hochqualifizierten deutschen Umweltgutachtern<br />

ein neues Betätigungsfeld in Nicht-EU-Ländern<br />

und trägt dazu bei, dass die Idee des Umweltaudits international<br />

verbreitet wird.<br />

Wir begrüßen diese neu eingeführte Möglichkeit. Es<br />

gibt hierfür ein Interesse von vielen Unternehmen mit<br />

Sitz im Ausland, die das in Europa erprobte EMAS-System<br />

auch für ihr Umweltmanagement nutzen wollen.<br />

Bisher galt gerade die fehlende internationale Anerkennung<br />

als ein großer Nachteil für EMAS. Mit der Neuregelung<br />

wird daher ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu<br />

besserer internationaler Anerkennung gegangen.<br />

Das Umwelt-Audit-System hat sich als effektives Instrument<br />

des Umweltmanagements in vielen Unternehmen<br />

und Institutionen bewährt und den betrieblichen<br />

Umweltschutz nachhaltig verbessert. Wir sind sehr erfreut,<br />

dass das Umweltaudit heute in Deutschland allgemein<br />

anerkannt ist und vonseiten der Wirtschaft nicht<br />

als unnötige Last, sondern als wichtige Chance angesehen<br />

wird.<br />

Natürlich gibt es aber auch noch Verbesserungspotenzial<br />

bei EMAS und beim Umweltaudit. Den Vorwurf<br />

gegen EMAS, es würde allein dem Greenwashing<br />

dienen, teilen wir zwar nicht, aber es gibt durchaus gute<br />

Gründe, EMAS zu kritisieren. Das System erhält noch<br />

immer zu wenige konkrete, verbindliche Anforderungen.<br />

Die <strong>Bericht</strong>spflichten müssen erweitert und klar definierte<br />

Indikatoren für die Messung der Umweltleistung<br />

eingeführt werden. EMAS muss stärker hin zu einem<br />

echten Umweltzeichen für Betriebe entwickelt werden.<br />

Das EMAS-Zeichen muss zukünftig nicht allein Beleg<br />

für eine Auseinandersetzung mit Umweltmanagement<br />

sein, es muss ein Zeichen für einen umweltfreundlichen<br />

Betrieb werden.<br />

(C)<br />

(D)<br />

Zu Protokoll gegebene Reden


16228 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>136.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 27. Oktober 2011<br />

Dorothea Steiner<br />

(A)<br />

(B)<br />

Daher muss die Bundesregierung sich auf europäischer<br />

Ebene dafür einsetzen, EMAS weiter zu stärken.<br />

Dazu bedarf es einer Anschärfung der Regeln, aber<br />

auch die öffentliche Bekanntheit und Anerkennung des<br />

Zertifizierungssystems müssen verbessert werden. Dafür<br />

werden wir Grüne uns hier im <strong>Bundestag</strong> und im Europäischen<br />

Parlament einsetzen.<br />

Vizepräsident Eduard Oswald:<br />

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für<br />

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt in<br />

seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/7490,<br />

den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache<br />

17/6611 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte<br />

diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung<br />

zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das<br />

sind die Koalitionsfraktionen, Bündnis 90/Die Grünen<br />

und die Sozialdemokraten. Wer stimmt dagegen? – Niemand.<br />

Enthaltungen? – Die Fraktion Die Linke. Der Gesetzentwurf<br />

ist damit in zweiter Beratung angenommen.<br />

Dritte Beratung<br />

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem<br />

Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –<br />

Das sind die gleichen Fraktionen wie zuvor. Wer stimmt<br />

dagegen? – Niemand. Enthaltungen? – Das ist die Linksfraktion.<br />

Der Gesetzentwurf ist somit angenommen.<br />

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf:<br />

Beratung des Antrags der Abgeordneten Thomas<br />

Silberhorn, Monika Grütters, Michael Kretschmer,<br />

weiterer Abgeordneter und der Fraktion der<br />

CDU/CSU<br />

sowie der Abgeordneten Reiner Deutschmann,<br />

Burkhardt Müller-Sönksen, Patrick Döring, weiterer<br />

Abgeordneter und der Fraktion der FDP<br />

UNESCO-Welterbestätten in Deutschland<br />

stärken<br />

– Drucksache 17/7357 –<br />

Überweisungsvorschlag:<br />

Ausschuss für Kultur und Medien (f)<br />

Auswärtiger Ausschuss<br />

Finanzausschuss<br />

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

Ausschuss für Bildung, Forschung und<br />

Technikfolgenabschätzung<br />

Ausschuss für Tourismus<br />

Haushaltsausschuss<br />

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die<br />

Reden zu Protokoll genommen. Die Namen der Kolleginnen<br />

und Kollegen liegen hier vor. Sie haben Verständnis<br />

dafür, dass ich sie nicht vorlese.<br />

tion, sondern für die gesamte Menschheit. Welterbestätten<br />

stehen beispielhaft für herausragende Kulturleistungen;<br />

und sie geben wichtige Impulse für die jeweilige<br />

Region. Viele Generationen haben diese bis heute unter<br />

oft schwierigsten Umständen geschützt, erhalten und zu<br />

dem gemacht, was sie heute sind.<br />

1972 hat die UNESCO das internationale „Übereinkommen<br />

zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der<br />

Welt“ verabschiedet. Der Schutz von Kultur- und Naturdenkmälern<br />

mit „außergewöhnlichem universellen<br />

Wert“ liegt nicht in der Hand einzelner Staaten, sondern<br />

ist Aufgabe der gesamten Menschheit. Deutschland hat<br />

dieses Übereinkommen 1976 ratifiziert; mittlerweile<br />

wurde diese Konvention von 184 Staaten unterzeichnet.<br />

Im kommenden Jahr begehen wir das vierzigste Jubiläum<br />

dieses Übereinkommens – und es ist eine großartige<br />

Erfolgsgeschichte.<br />

Zum Kulturerbe gehören Baudenkmäler, Städteensembles,<br />

Kulturlandschaften, Industriedenkmäler und<br />

Kunstwerke. Das Naturerbe umfasst neben geologischen<br />

Formationen, Fossilienfundstätten und Naturlandschaften<br />

auch Schutzreservate der Tiere und Pflanzen, die<br />

vom Aussterben bedroht sind.<br />

Heute sind 936 Kultur- und Naturstätten in 153 Staaten<br />

auf der UNESCO-Liste des Welt- und Kulturerbes<br />

verzeichnet: 725 Kulturdenkmäler, 183 Naturerbestätten<br />

und weitere 28 Stätten, die zu beiden Kategorien zählen.<br />

Ein Teil dieser Stätten ist aufgrund geografisch-historischer<br />

Gegebenheiten sogar grenzüberschreitend.<br />

Die Bundesrepublik Deutschland ist mit insgesamt<br />

36 Welterbestätten auf der UNESCO-Liste des Kulturund<br />

Welterbes vertreten. Zuletzt aufgenommen wurden<br />

die Berliner Siedlungen der Moderne (2008), das Wattenmeer<br />

(2009, 2011 ergänzt um den Nationalpark Hamburgisches<br />

Wattenmeer), die „Oberharzer Wasserwirtschaft“<br />

als Erweiterung der Welterbestätte Erzbergwerk<br />

Rammelsberg und die Altstadt Goslar (2010). In diesem<br />

Sommer sind drei weitere Stätten hinzugekommen: das<br />

„Fagus-Werk“ im niedersächsischen Alfeld (die von<br />

Walter Gropius und Adolf Meyer entworfene Schuhfabrik<br />

gilt als Schlüsselbau der Moderne), die „Alten Buchenwälder<br />

Deutschlands“ als serielle Erweiterung der<br />

bereits 2007 in die Welterbeliste aufgenommenen Buchenurwälder<br />

der Karpaten und die „Prähistorischen<br />

Pfahlbauten rund um die Alpen“ als grenzüberschreitendes<br />

Weltkulturerbe.<br />

Die Verleihung des UNESCO-Welterbe-Titels ist nicht<br />

nur eine große Chance, denn sie bedeutet internationale<br />

Anerkennung – es ist zugleich die große Verpflichtung,<br />

für den fortdauernden Schutz und den Erhalt des gemeinsamen<br />

Erbes der Menschheit Sorge zu tragen.<br />

Daher unterstützt der Bund in großem Umfang die<br />

deutschen Welterbestätten. So fördert der Beauftragte<br />

der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM,<br />

Welterbestätten institutionell: die Museumsinsel in Berlin,<br />

die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, die<br />

Stiftung Weimarer Klassik etc.<br />

(C)<br />

(D)<br />

Monika Grütters (CDU/CSU):<br />

„Was lange währt, wird endlich gut“, heißt es in einem<br />

schönen deutschen Sprichwort, und so sind wir erleichtert<br />

und auch froh, heute hier – nach langen Beratungen<br />

– diesen Antrag zur Stärkung der UNESCO-<br />

Welterbestätten in Deutschland vorlegen zu können.<br />

Weltkultur- und Weltnaturerbestätten besitzen einen<br />

außergewöhnlichen Wert nicht nur für die eigene Na-<br />

Das Programm „National wertvolle Kulturdenkmäler“<br />

gilt der Substanzerhaltung und Restaurierung ge-

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