7. Dieses Verzeichnis umfasst : das Abholdatum, die Beschreibung der Produkte, die Tierart, gegebenenfalls die Ohrmarkennummer, die Menge <strong>des</strong> Produkts, <strong>Name</strong> <strong>und</strong> Adresse <strong>des</strong> Transporteurs, <strong>Name</strong> <strong>und</strong> Adresse <strong>des</strong> Empfängerbetriebs (gegebenenfalls 1 Zulassungsnummer). 8. Ein Handelsbegleitdokument wird gemäß den Modalitäten der Regionen gebraucht, wenn die TNP für den nationalen Markt bestimmt sind. 0 9. Das verwendete Handelsdokument entspricht dem <strong>des</strong> Anhangs II Kapitel X der Verordnung 1774/2002, wenn die TNP exportiert werden. 1 10. Das Handelsdokument oder die Bescheinigung <strong>und</strong> das Verzeichnis werden während min<strong>des</strong>tens 2 Jahren aufbewahrt. 1 2. Spezielle Anforderungen für Fleischverkaufsstellen, die SRM bearbeiten 1. Der Betreiber hat eine spezifische Genehmigung um das SRM zu entnehmen (Wirbelsäule von Rindern > 24 Monaten) 10* 2. Das SRM, das im Schlachthof entfernt werden muss, ist im Betrieb nicht mehr am Fleisch (das Rückenmark von Rindern, die älter als vier<strong>und</strong>zwanzig Monate sind, sowie die Tonsillen, die Eingeweide vom Duodenum bis zum Rektum, <strong>und</strong> das Gekröse von Rindern aller 1 Altersklassen). 3. Das erwähnte spezifizierte Risikomaterial wird, je nach seiner Produktion, mittels einer wässrigen Lösung von Methylenblau 0,5 % denaturiert. 1 DIS 2211: Fleischverkaufsstelle : Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch C NC Gewichtung NA 1. Register IN 1. Anwesenheit eines Registers IN. 10 2. Das Empfangsdatum wird registriert. 1 3. Die Identifizierung <strong>des</strong> Herkunftsbetriebs wird registriert. 1 4. Die Beschaffenheit <strong>des</strong> eingehenden Fleisches wird registriert. 1 5. Das Gewicht <strong>des</strong> eingehenden Fleisches wird registriert. 1 6. Die Identifizierung <strong>des</strong> eingehenden Fleisches wird registriert : die Referenznummer oder der Referenzcode <strong>des</strong> Rin<strong>des</strong>. 1 7. Die Anzahl der Schlachtkörper oder der Teile davon, von denen die Wirbelsäule entfernt werden muss / nicht entfernt werden muss, wird registriert. 1 2. Register OUT (wenn Lieferung zwischen Fleischverkaufstellen) 1. Anwesenheit eines Registers OUT. 10 2. Das Lieferdatum wird registriert. 1 3. Die Identifizierung (der <strong>Name</strong> oder der Firmenname) der belieferten Verkaufsstelle wird registriert. 1 4. Die Beschaffenheit <strong>des</strong> ausgehenden Fleisches wird registriert. 1 5. Das Gewicht <strong>des</strong> ausgehenden Fleisches wird registriert. 1 6. Die Identifizierung <strong>des</strong> ausgehenden Fleisches wird registriert. 1 3. Angaben in dem Verkaufsraum 3.1 Zerlegtes, nicht vorverpacktes Rindfleisch 1. Die Angaben zur Rückverfolgbarkeit <strong>des</strong> Rindfleisches werden den Verbrauchern zur Kenntnis gebracht. 10 2. Die offizielle Nummer <strong>des</strong> Rin<strong>des</strong> (Sanitelnummer) oder der Referenzcode einer Gruppe Tiere ist vermerkt. 1 3. Die <strong>Name</strong>n der Länder, in denen die Rinder geboren wurden, sind vermerkt. 1 4. Die <strong>Name</strong>n der Länder, in denen die Rinder aufgezogen wurden, sind vermerkt. 1 5. Die <strong>Name</strong>n der Länder, in denen die Rinder zerlegt wurden, sind vermerkt (die Zulassungsnummer(n) der Zerlegebetriebe sind auf Anfrage verfügbar). 1 6. Die <strong>Name</strong>n der Länder, in denen die Rinder geschlachtet wurden, sind vermerkt. 1 3.2 Zerlegtes, vorverpacktes Rindfleisch 1. Die Angaben zur Rückverfolgbarkeit <strong>des</strong> Rindfleisches werden den Verbrauchern zur Kenntnis gebracht. 10 2. Die offizielle Nummer <strong>des</strong> Rin<strong>des</strong> (Sanitelnummer) oder der Referenzcode einer Gruppe Tiere ist vermerkt. 1 3. Die <strong>Name</strong>n der Länder, in denen die Rinder geboren wurden, sind vermerkt. 1 4. Die <strong>Name</strong>n der Länder, in denen die Rinder aufgezogen wurden, sind vermerkt. 1 5. Die Angabe „Geschlachtet in : “ ‘<strong>Name</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>’ ‘Zulassungsnummer <strong>des</strong> Schlachthofs’ oder ‘Tiere der Gruppe geschlachtet in : „ ‚<strong>Name</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>’ ‚Zulassungsnummer(n) der Schlachthöfe’ (max. 3) ist anwesend 1 6. Die Angabe „Zerlegt in : “ ‘<strong>Name</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>’ ‘Zulassungsnummer <strong>des</strong> Zerlegebetriebs' oder ‘Fleisch der Partie zerlegt in : „ ‚<strong>Name</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>’ ‚Zulassungsnummer(n) der Zerlegebetriebe (max. 3) ist anwesend. 1 3.2 Rinderhackfleisch 4
1. Die Angaben zur Rückverfolgbarkeit <strong>des</strong> Rindfleisches werden den Verbrauchern zur Kenntnis gebracht. 10 2. Die offizielle Nummer <strong>des</strong> Rin<strong>des</strong> (oder Nr. einer Gruppe Tiere) oder der Referenzcode ist vermerkt. 1 3. Der Ort, wo das Fleisch hergestellt wurde, ist angegeben „Hergestellt in : (<strong>Name</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>)“. 1 4. Die Herkunft ist angegeben : „Herkunft : (<strong>Name</strong> <strong>des</strong> Geburtslan<strong>des</strong> <strong>und</strong>/oder Land, in dem die Mast erfolgte)“. 1 5