DAS HANDWERK
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Unternehmensteuerreform<br />
2008<br />
Ratgeber Handwerk:<br />
Steueroptimierung<br />
2007/2008<br />
<strong>DAS</strong> <strong>HANDWERK</strong>
Unternehmensteuerreform 2008:<br />
So nutzen Sie die Neuerungen<br />
für Ihren Handwerks-Betrieb<br />
Der Deutsche Bundestag hat am 25.5.2007, der Bundesrat am<br />
6.7.2007 die Unternehmensteuerreform 2008 verabschiedet.<br />
Sie tritt zum 1.1.2008 in Kraft. Dieser Info-Flyer beantwortet<br />
Ihre Fragen: Was bedeutet dies für die Handwerks-GmbH, was<br />
für ein Personenunternehmen? Welche Entlastungen, welche<br />
Belastungen kommen auf Sie zu? Wie können Sie noch in 2007<br />
Steuerminderungen bestmöglich nutzen, was sollten Sie auf<br />
2008 „verschieben“?<br />
I. So wird Ihre GmbH entlastet<br />
• Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 %<br />
Als Kernpunkt der geplanten Unternehmensteuerreform wird<br />
der Körperschaftsteuersatz ab 2008 von 25 % auf 15 % gesenkt.<br />
Für Ihre GmbH bedeutet das eine Entlastung bei den<br />
Ertragsteuern um immerhin 9 Prozentpunkte.<br />
Beispiel!<br />
Bei einem zu versteuernden Gewinn von 100.000 Euro hat<br />
eine GmbH aktuell und nach der Reform folgende steuerliche<br />
Gesamtbelastung zu tragen:<br />
bis Ende ab<br />
2007 2008<br />
Gewinn vor Steuern 100.000 € 100.000 €<br />
Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %) 16.667 € 14.000 €<br />
Gewinn nach Gewerbesteuer 83.333 € 100.000 €<br />
Körperschaftsteuer (25 %/15 %) 20.830 € 15.000 €<br />
Solidaritätszuschlag (5,5 %) 1.150 € 830 €<br />
Gewerbesteuer/Körperschaftsteuer/<br />
Solidaritätszuschlag gesamt 38.650 € 29.830 €<br />
Steuerliche Gesamtbelastung 38.65 % 29.83 %<br />
II. So wird Ihr Personenunternehmen 1 entlastet<br />
• Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer<br />
wird von heute 1,8 auf künftig 3,8 mehr als verdoppelt<br />
Die Gewerbesteuer wird bei Personenunternehmen künftig<br />
deutlich besser auf die Einkommensteuer angerechnet.<br />
So wird der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer<br />
vom bislang 1,8-fachen auf das 3,8-fache des<br />
2<br />
Gewerbesteuermessbetrags angehoben. Im Gegenzug ist die<br />
Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig.<br />
• Steuerbegünstigte Rücklage für einbehaltene Gewinne<br />
der Personenunternehmen (Thesaurierungsrücklage)<br />
Nicht entnommene Gewinne werden ab dem 1.1.2008 durch<br />
die Gewährung einer steuerbegünstigten Thesaurierungsrücklage<br />
i.H.v. 29,77 % begünstigt. Gegenüber dem bisher geltenden<br />
Spitzensteuertarif von rd. 45,68 % (inkl. Solidaritätszuschlag)<br />
bedeutet dies eine Senkung der Belastung i.H.v. rd.<br />
16 Punkten.<br />
Beispiel!<br />
Nachfolgendes Beispiel verdeutlicht das Entlastungspotenzial<br />
durch die Bildung einer Thesaurierungsrücklage:<br />
Berechnungsbeispiel<br />
einer Thesaurierung: 2007 2008<br />
Gewinn 100,00 € 100,00 €<br />
Begünstigungsfähig für 100,00 €<br />
Thesaurierungsrücklage<br />
GewSt 16,67 € 14,00 €<br />
gewerbliche Einkünfte 83,33 € 100,00 €<br />
ESt (42 %, 28,25 %) 35,00 € 28,25 €<br />
abzgl. GewSt-Anrechnung 83,33 € 100,00 €<br />
ESt nach Anrechnung 27,50 € 14,95 €<br />
SoIZ 1,51 € 0,82 €<br />
GewSt + ESt + SoIZ 45,68 € 29,77 €<br />
Werden die ermäßigt besteuerten Gewinne zu einem späteren<br />
Zeitpunkt entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung in Höhe<br />
von 25 %. Die Gesamtbelastung aus Thesaurierungsbelastung<br />
und Nachversteuerung ist hierbei höher als die Besteuerung<br />
nach dem linear progressiven Einkommensteuertarif:<br />
Berechnungsbeispiel bei<br />
Nachversteuerung (Entnahme): 2007 2009<br />
Vorbelastung 45,68 € 29,77 €<br />
gewerbliche Einkünfte 70,20 €<br />
ESt (25 %) 17,55 €<br />
SoIZ (5,5 %) 0,97 €<br />
ESt + SoIZ 18,52 €<br />
Gesamtbelastung 45,68 € 48,29 €<br />
3
III. Diese Entlastungen betreffen beide:<br />
GmbH und Personenunternehmen<br />
• Gewerbesteuermessbetrag wird von heute 5 % auf<br />
künftig 3,5 % gesenkt; Entlastung der mittelständischen<br />
Wirtschaft<br />
Der Gewerbesteuermessbetrag wird rechtsformunabhängig –<br />
d. h. für Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften –<br />
von 5 % auf 3,5 % gesenkt, d. h. die effektive Gewerbesteuerbelastung<br />
der Betriebe – der kleinen und mittleren GmbH wie<br />
der Personenunternehmen – nimmt um rd. 30 % ab.<br />
• Einführung eines neuen Hinzurechnungsfreibetrags von<br />
100.000 Euro<br />
Das geltende Steuerrecht sieht die hälftige Hinzurechnung von<br />
Dauerschuldzinsen vor. Dies führt in Verlustperioden und bei<br />
höher verschuldeten Betrieben auch dann zu Gewerbesteuerbelastungen,<br />
wenn überhaupt keine Gewinne erzielt werden.<br />
Künftig sollen nunmehr alle Zinsen für Verbindlichkeiten der<br />
Gewerbesteuer hinzugerechnet werden, allerdings nicht mehr<br />
zur Hälfte, sondern nur noch zu einem Viertel bzw. für den Finanzierungsanteil<br />
von Leasing mit 20 %. Gleichzeitig wird erstmals<br />
ein sog. Hinzurechnungsfreibetrag in Höhe von 100.000<br />
Euro eingeführt, bis zu dem Fremdfinanzierungsaufwendungen<br />
nicht mehr in der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt<br />
werden. Das heißt: Erst bei mehr als 400.000 Euro<br />
Fremdfinanzierungsaufwand zahlen Sie Gewerbesteuer.<br />
• Verbesserter § 7g EStG-Investitionsabzugsbetrag<br />
Die heutige Ansparrücklage oder Ansparabschreibung gem.<br />
§ 7g EStG wird in einen Investitionsabzugsbetrag umgewandelt.<br />
Wie bisher können Sie damit bis zu 40 % der voraussichtlichen<br />
Anschaffungskosten schon vor dem Kauf eines<br />
Wirtschaftsgutes steuerlich als Ausgaben geltend machen.<br />
Folgende Punkte verbessern sich:<br />
- Die Betriebsgrößengrenze wird von bisher vorgesehenen<br />
210.000 Euro auf 235.000 Euro erhöht.<br />
- Die Investitionsfrist wird von zwei auf drei Wirtschaftsjahre<br />
verlängert.<br />
- Die Anforderungen bei der Bezeichnung des Wirtschaftsguts<br />
werden flexibilisiert. Es reicht künftig aus, das geplante<br />
Investitionsgut seiner Funktion nach zu benennen.<br />
- Es verbleibt bei einer Sonderabschreibung für kleine und<br />
mittlere Unternehmen von 20 %.<br />
- Die Rücklage wird von derzeit 154.000 Euro auf 200.000<br />
Euro angehoben.<br />
- Auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter kann künftig ein<br />
Investitionsabzugsbetrag gebildet werden.<br />
Aber Vorsicht: Investieren Sie nicht innerhalb des vorgeschriebenen<br />
Investitionszeitraums von 3 Jahren, müssen Sie in jedem<br />
Fall den Investitionsabzugsbetrag rückgängig machen.<br />
Der Gewinn wird für das Jahr der Bildung des Abzugsbetrags<br />
erhöht – auch wenn der entsprechende Steuerbescheid bereits<br />
bestandskräftig ist –, und auf den erhaltenen Steuervorteil sind<br />
pro vollem Kalenderjahr 6 % Zinsen nachzuentrichten.<br />
Hinweis: Sonderregelungen für Existenzgründer entfallen!<br />
Der Investitionsabzugsbetrag ist für alle Unternehmen einheitlich.<br />
Das bedeutet: Die bisherigen Erleichterungen für Existenzgründer<br />
entfallen.<br />
• Es gibt keine verlängerte Laufzeit von bis zu 6 Jahren<br />
(Jahr der Bildung und 5 Folgejahre) mehr.<br />
• Die erhöhte Obergrenze von 307.000 Euro entfällt.<br />
IV. Welche Belastungen betreffen Handwerksbetriebe?<br />
• Gewerbesteuer ist künftig keine Betriebsausgabe mehr<br />
Bei der Ermittlung des körperschaft- und einkommensteuerpflichtigen<br />
Gewinns ist die Gewerbesteuer ab 2008 nicht mehr<br />
als Betriebsausgabe abziehbar. Entsprechend erhöht sich die<br />
steuerpflichtige Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftbzw.<br />
Einkommensteuer und der Betrag der Gewerbesteuer.<br />
Beispiel!<br />
Gewinn nach Wegfall des Abzugs der Gewerbesteuer<br />
Bis Ende 2007 Ab 2008<br />
Gewinn 100.000 € 100.000 €<br />
Gewerbesteuer (Messzahl 5 %/<br />
3,5 %, Hebesatz 400 %) 16.667 € 14.000 €<br />
Gewinn nach Gewerbesteuer 83.333 € 100.000 €<br />
Die Körperschaftsteuer wird ab 2008 zwar auf den Gewinn ohne<br />
Abzug der Gewerbesteuer berechnet. Da der Körperschaftsteuersatz<br />
aber gleichzeitig von 25 % auf 15 % sinkt, fällt die Belastung<br />
insgesamt niedriger aus als bisher. Bei Personenunternehmen<br />
gleicht die mehr als verdoppelte Anrechnung der Gewerbesteuer<br />
auf die Einkommensteuer den belastenden Effekt<br />
des Wegfalls des Abzugs der Gewerbesteuer mehr als aus.<br />
4 5
• Abschaffung der degressiven Abschreibung<br />
Im Frühjahr 2006 wurde die degressive Abschreibung noch<br />
von 20 % auf 30 % bzw. den 3-fachen Betrag der linearen<br />
Abschreibung erhöht – allerdings befristet bis Ende 2007. Für<br />
Anschaffungen ab dem 1.1.2008 wird die degressive AfA ersatzlos<br />
gestrichen. Prüfen Sie vor diesem Hintergrund, ob es<br />
sich lohnt, Anschaffungen vorzuziehen, um die höheren Anfangsabschreibungen<br />
nutzen zu können.<br />
Beispiel!<br />
Sie wollen für 10.000 Euro eine Maschine für Ihre GmbH anschaffen.<br />
Die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt 10 Jahre.<br />
Kaufen Sie die Maschine schon 2007, dürfen Sie sie mit 30 %<br />
degressiv abschreiben. Ab 2008 ist nur noch die lineare Abschreibung<br />
möglich.<br />
Degressive und lineare Abschreibung im Vergleich<br />
Jahr Abschreibungsbetrag Abschreibungsbetrag<br />
(degressiv)<br />
(linear)<br />
1 3.000,00 € 1.000,00 €<br />
2 2.100,00 € 1.000,00 €<br />
3 1.470,00 € 1.000,00 €<br />
4 1.029,00 € 1.000,00 €<br />
5 720,30 € 1.000,00 €<br />
6 504,21 € 1.000,00 €<br />
7 352,95 € 1.000,00 €<br />
8 247,06 € 1.000,00 €<br />
9 172,94 € 1.000,00 €<br />
10 403,54 € 1.000,00 €<br />
• Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
liegt künftig bei 150 Euro<br />
Der Höchstbetrag, bis zu dem Sie Anschaffungskosten für sog.<br />
geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abschreiben, verringert<br />
sich von bisher 410 Euro auf 150 Euro (§ 6 Abs. 2 EStG).<br />
Alle Wirtschaftsgüter mit höheren Anschaffungskosten müssen<br />
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben<br />
werden.<br />
• Abschreibungspool für Güter zwischen<br />
150 Euro und 1.000 Euro<br />
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 150 Euro<br />
bis 1.000 Euro muss ab dem 1.1.2008 ein sog. Abschreibungspool<br />
gebildet werden. Alle Wirtschaftsgüter, die in diesen Pool<br />
fließen, werden einheitlich mit 20 % im Kalenderjahr, das heißt<br />
über 5 Jahre, abgeschrieben. Die 5-jährige Abschreibung gilt<br />
pauschal auch dann, wenn das betreffende Wirtschaftsgut vorher<br />
verloren geht, zerstört oder verkauft wird.<br />
Beispiel!<br />
Ein Handwerksbetrieb kauft im Januar 2008 zwei Drucker für<br />
je 200 Euro. Während diese bisher voll abgeschrieben werden<br />
konnten, werden Sie nun in einen GWG-Pool für 2008 eingestellt<br />
und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung<br />
und in den 4 Folgejahren schreibt die GmbH also<br />
80 Euro ab. Im Jahr 2009 wird einer der Drucker defekt und<br />
lässt sich auch nicht mehr reparieren. An der Abschreibung<br />
ändert sich dadurch aber nichts.<br />
Wann welcher Abschreibungszeitraum gilt<br />
Jahr Wert des Abschreibung<br />
Wirtschaftsguts (netto)<br />
1. Bis 150 € sofort als GWG<br />
2. > 150 € bis 1.000 € einheitlich über<br />
fünf Jahre<br />
3. > 1.000 € über betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer laut<br />
AfA-Tabelle<br />
V. Was verändert die neue Abgeltungssteuer<br />
ab dem 1.1.2009?<br />
• Das ändert sich für Sie als Gesellschafter<br />
Schüttet Ihre GmbH Gewinne aus, werden diese bisher nach<br />
dem Halbeinkünfteverfahren zu 50 % dem persönlichen Einkommensteuersatz<br />
unterworfen. Das gilt bisher unabhängig<br />
davon, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten<br />
werden. Dabei bleibt es zunächst im Jahr 2008. Ab dem<br />
Veranlagungszeitraum 2009 ist dann allerdings für die steuerliche<br />
Behandlung zu unterscheiden, ob die Anteile im Privatvermögen<br />
oder Betriebsvermögen gehalten werden.<br />
Anteile im Privatvermögen<br />
Halten Sie als Gesellschafter GmbH-Anteile im Privatvermögen,<br />
unterliegen Ausschüttungen ab 2009 vollständig der Abgeltungssteuer<br />
mit einem Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und ggf. Kirchensteuer – maximal jedoch dem<br />
persönlichen Steuersatz. Dasselbe gilt für Gewinne aus der<br />
Veräußerung von Geschäftsanteilen.<br />
6 7
Die Steuer wird direkt bei der Auszahlung der Erträge erhoben<br />
bzw. bei Veräußerungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.<br />
Das Halbeinkünfteverfahren für Gewinnausschüttungen<br />
und Gewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen<br />
wird abgeschafft.<br />
Bis Ende 2008 Ab 2009<br />
Ausschüttung 10.000 € 10.000 €<br />
Halbeinkünfteverfahren 5.000 € -<br />
Persönlicher Steuersatz<br />
(45 % + SolZ + KSt) 2.554 € -<br />
Abgeltungssteuer<br />
(25 % + SolZ + KSt) - 2.838 €<br />
Anteile im Betriebsvermögen<br />
Werden die Anteile im Betriebsvermögen gehalten, sind Ausschüttungen<br />
nur noch zu 40 % von der Steuer freigestellt. Dasselbe<br />
gilt für Veräußerungsgewinne. 60 % unterliegen dem persönlichen<br />
Einkommensteuersatz des jeweiligen Gesellschafters.<br />
Entsprechend können Werbungskosten zu 60 % steuermindernd<br />
berücksichtigt werden. Das Halbeinkünfteverfahren<br />
wird also durch das „Teileinkünfteverfahren“ abgelöst.<br />
• Wann Sie Kapitaleinkünfte weiterhin zum<br />
persönlichen Steuersatz versteuern können<br />
Führt die pauschale Besteuerung der Kapitaleinkünfte in Ihrem<br />
Fall gegenüber der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz<br />
zu einer höheren Steuerbelastung, können Sie die Einkünfte<br />
in der Einkommensteuererklärung angeben.<br />
• Wegfall der Spekulationsfrist für Gewinne<br />
aus Anteilsverkäufen<br />
Die Besteuerung der Spekulationsgeschäfte wird neu geregelt.<br />
Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />
werden – unabhängig der Beteiligungshöhe – immer als<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst. Folge: Die bisherige<br />
Spekulationsfrist von einem Jahr entfällt. Die Neuregelung gilt<br />
für Verkäufe von Anteilen, die nach dem 31.12.2008 erworben<br />
werden. Gleiches gilt auch für Optionsgeschäfte und andere<br />
Termingeschäfte.<br />
Die Spekulationsfrist für Immobilien bleibt mit 10 Jahren unverändert.<br />
Für andere Wirtschaftsgüter (nicht für die dann als<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen geltenden Wertpapiere und<br />
ähnliche Finanzinnovationen) verbleibt es bei einem Jahr<br />
Spekulationsfrist, z. B. bei Autos oder Einrichtungsgegenständen.<br />
Werden aus solchen Gegenständen Einkünfte erzielt (z. B.<br />
durch Vermietung), verlängert sich die Spekulationsfrist auf 10<br />
Jahre. Die Freigrenze wird von 512 Euro auf 600 Euro angehoben<br />
(§ 23 EStG).<br />
• Welche Werbungskosten künftig abziehbar sind<br />
Im Rahmen der Abgeltungssteuer ist der Abzug der tatsächlichen<br />
Werbungskosten ausgeschlossen. Der bisherige Sparerfreibetrag<br />
und Werbungskosten-Pauschbetrag werden durch<br />
einen neuen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von<br />
• 801 Euro bei Einzelveranlagung und<br />
• 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung ersetzt.<br />
Die Verlustverrechnung mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten<br />
ist im Rahmen der Abgeltungssteuer ausgeschlossen.<br />
Es kann auch kein Verlustrücktrag mehr, dafür aber ein Verlustvortrag<br />
ohne Beschränkung durch Mindestbesteuerungsregeln<br />
geltend gemacht werden.<br />
VI. Was Sie noch in 2007 prüfen sollten<br />
• Investitionen vorziehen<br />
Es kann sich lohnen, längerfristig geplante Investitionen noch<br />
in das Kalenderjahr 2007 vorzuziehen. Das rechnet sich doppelt:<br />
• Die Investitionen wirken sich bei einem deutlich höheren<br />
Steuersatz stärker gewinnmindernd als in 2008!<br />
• Sie können letztmals die degressive Abschreibung wählen<br />
und damit höhere Anfangsabschreibungen geltend machen!<br />
• Geringwertige Wirtschaftsgüter anschaffen<br />
Auch geringwertige Wirtschaftsgüter sollten Sie ggf. schon<br />
2007 anschaffen, denn: Die Grenze für die sofort abzugsfähigen<br />
geringwertigen Wirtschaftsgüter wird ab 2008 von derzeit<br />
410 Euro auf 150 Euro netto gesenkt. Teurere Anschaffungen<br />
müssen<br />
• in einem Abschreibungspool über 5 Jahre (bis zu einem Wert<br />
von 1.000 Euro) bzw.<br />
• über die betriebsübliche Dauer laut AfA-Tabelle abgeschrieben<br />
werden.<br />
• Ansparabschreibung für Existenzgründer letztmals nutzen<br />
Wurde Ihr Unternehmen vor maximal 6 Jahren gegründet,<br />
können Sie in 2007 letztmals die Sonderregelungen für eine<br />
Ansparabschreibung nutzen:<br />
8 9
• Laufzeit von bis zu 6 Jahren<br />
• Keine Nachverzinsung bei Auflösung ohne Anschaffung<br />
• Bildung der Ansparabschreibung bis zu einem Gesamtbetrag<br />
von 307.000 Euro.<br />
• Mit der Anschaffung gebrauchter<br />
Wirtschaftsgüter warten<br />
Warten Sie ggf. mit der Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter,<br />
denn ab dem Jahr 2008 ist erstmals auch für gebrauchte<br />
Wirtschaftsgüter die Bildung des Investitionsabzugsbetrages<br />
(§ 7 g EStG) möglich.<br />
• Rückstellungen bilden<br />
Bilden Sie noch für das Wirtschaftsjahr 2007 Rückstellungen<br />
und senken Sie damit die Steuerlast! Haben Sie alle Möglichkeiten<br />
zur Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten, bspw.<br />
Drohverlustrückstellungen oder Gewährleistungsgarantien, im<br />
laufenden Jahr 2007 schon ausgenutzt? Besprechen Sie mit<br />
Ihrem Steuerberater, welche Möglichkeiten der Bilanzgestaltung<br />
Sie noch ergreifen können.<br />
• Ausschüttungen vorziehen<br />
2009 entfällt das Halbeinkünfteverfahren mit dem individuellen<br />
Einkommensteuersatz bei Gewinnausschüttungen der GmbH.<br />
Im Gegenzug wird künftig ein 25%iger Abgeltungssteuersatz<br />
auf den vollen Ausschüttungsbetrag zugrunde gelegt – bei Anteilen<br />
im Betriebsvermögen auf 60 % des Betrags. Kalkulieren<br />
Sie jetzt, welche Ausschüttungsbelastung für Sie im Einzelnen<br />
günstiger ist. Vom Ergebnis sollten Sie abhängig machen, ob<br />
Sie ohnehin geplante Ausschüttungen bereits in 2007 oder<br />
2008 statt in 2009 tätigen.<br />
VII. Stichworte zur Unternehmensteuerreform:<br />
Kurz erklärt<br />
• Zinsschranke<br />
Grundgedanke der sogenannten Zinsschranke ist die Beschränkung<br />
des Schuldzinsenabzugs. Im Unterschied zur<br />
heutigen Regelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach<br />
§ 8 a KStG, die im Ergebnis nur Zinszahlungen an wesentlich<br />
beteiligte Anteilseigner beschränkt, ist von der Zinsschranke<br />
jede Art der Fremdfinanzierung betroffen, also insbesondere<br />
auch Bankdarlehen.<br />
Die meisten mittelständischen Unternehmen werden jedoch<br />
nicht davon betroffen sein, denn es gibt großzügige Ausnahmeregelungen.<br />
Die Zinsschranke wird nicht angewendet, wenn der<br />
Nettozinsaufwand des Unternehmens kleiner ist als 1 Mio.<br />
Euro (Freigrenze!).<br />
• Mantelkauf<br />
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wird der Verlustvortrag<br />
beim sog. Mantelkauf eingeschränkt. Alleiniges Kriterium<br />
für die Verlustabzugsbeschränkung ist künftig der Anteilseignerwechsel<br />
(§ 8 c KStG). Die Neuregelung sieht eine zweistufige<br />
Verlustbeschränkung vor:<br />
1. Ein Verlustvortrag geht bei der Übertragung eines GmbH-<br />
Mantels teilweise verloren, wenn innerhalb eines Zeitraums<br />
von 5 Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % der<br />
Anteile übertragen werden (schädlicher Anteilserwerb). Nicht<br />
verrechnete Verluste sind dann insoweit nicht mehr abziehbar.<br />
Beispiel: Der übertragene Anteil beträgt 40 %. Dann<br />
sind 40 % des Verlustvortrags dauerhaft nicht mehr abziehbar.<br />
2. Werden innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums mehr als 50 %<br />
der Anteile übertragen, geht ein vorhandener Verlustvortrag<br />
sogar vollständig verloren.<br />
• Funktionsverlagerung<br />
Der Wertetransfer in das Ausland soll einer sachgerechten<br />
Besteuerung unterworfen werden. Dabei soll durch eine<br />
Rechtsverordnung bzw. durch ein Anwendungsschreiben<br />
sichergestellt werden, dass der Wertetransfer international<br />
üblich besteuert wird und damit sinnvolle grenzüberschreitende<br />
Umstrukturierungen nicht behindert werden.<br />
Welche Formen der Funktionsverlagerung gibt es?<br />
Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen folgenden drei<br />
Erscheinungsformen:<br />
1. Funktionsausgliederung = vollständige Übertragung einer<br />
Funktion mit allen damit verbundenen Ertragschancen und<br />
-risiken sowie Entscheidungskompetenzen,<br />
2. Funktionsabschmelzung = Übertragung eines Teilbereichs<br />
einer Funktion und der damit verbundenen Ertragschancen<br />
und -risiken sowie Entscheidungskompetenzen,<br />
3. Funktionsabspaltung = Übertragung der physischen Funktionsausübung<br />
unter Beibehaltung der Ertragschancen und<br />
-risiken sowie Entscheidungskompetenzen.<br />
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Weitere Informationen unter<br />
www.bundesfinanzministerium.de<br />
www.zdh.de<br />
Redaktion:<br />
Abt. Steuer- und Finanzpolitik<br />
Zentralverband des Deutschen Handwerks<br />
Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (0 30) 20619-290<br />
Telefax: +49 (0 30) 20619-59-290<br />
E-Mail: steuerinfo@zdh.de<br />
Herstellung/Vertrieb:<br />
Marketing Handwerk GmbH<br />
Berlin/Aachen<br />
Juli 2007<br />
ZDH<br />
ZENTRALVERBAND DES<br />
DEUTSCHEN <strong>HANDWERK</strong>S