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Unternehmensteuerreform<br />

2008<br />

Ratgeber Handwerk:<br />

Steueroptimierung<br />

2007/2008<br />

<strong>DAS</strong> <strong>HANDWERK</strong>


Unternehmensteuerreform 2008:<br />

So nutzen Sie die Neuerungen<br />

für Ihren Handwerks-Betrieb<br />

Der Deutsche Bundestag hat am 25.5.2007, der Bundesrat am<br />

6.7.2007 die Unternehmensteuerreform 2008 verabschiedet.<br />

Sie tritt zum 1.1.2008 in Kraft. Dieser Info-Flyer beantwortet<br />

Ihre Fragen: Was bedeutet dies für die Handwerks-GmbH, was<br />

für ein Personenunternehmen? Welche Entlastungen, welche<br />

Belastungen kommen auf Sie zu? Wie können Sie noch in 2007<br />

Steuerminderungen bestmöglich nutzen, was sollten Sie auf<br />

2008 „verschieben“?<br />

I. So wird Ihre GmbH entlastet<br />

• Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 %<br />

Als Kernpunkt der geplanten Unternehmensteuerreform wird<br />

der Körperschaftsteuersatz ab 2008 von 25 % auf 15 % gesenkt.<br />

Für Ihre GmbH bedeutet das eine Entlastung bei den<br />

Ertragsteuern um immerhin 9 Prozentpunkte.<br />

Beispiel!<br />

Bei einem zu versteuernden Gewinn von 100.000 Euro hat<br />

eine GmbH aktuell und nach der Reform folgende steuerliche<br />

Gesamtbelastung zu tragen:<br />

bis Ende ab<br />

2007 2008<br />

Gewinn vor Steuern 100.000 € 100.000 €<br />

Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %) 16.667 € 14.000 €<br />

Gewinn nach Gewerbesteuer 83.333 € 100.000 €<br />

Körperschaftsteuer (25 %/15 %) 20.830 € 15.000 €<br />

Solidaritätszuschlag (5,5 %) 1.150 € 830 €<br />

Gewerbesteuer/Körperschaftsteuer/<br />

Solidaritätszuschlag gesamt 38.650 € 29.830 €<br />

Steuerliche Gesamtbelastung 38.65 % 29.83 %<br />

II. So wird Ihr Personenunternehmen 1 entlastet<br />

• Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer<br />

wird von heute 1,8 auf künftig 3,8 mehr als verdoppelt<br />

Die Gewerbesteuer wird bei Personenunternehmen künftig<br />

deutlich besser auf die Einkommensteuer angerechnet.<br />

So wird der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer<br />

vom bislang 1,8-fachen auf das 3,8-fache des<br />

2<br />

Gewerbesteuermessbetrags angehoben. Im Gegenzug ist die<br />

Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig.<br />

• Steuerbegünstigte Rücklage für einbehaltene Gewinne<br />

der Personenunternehmen (Thesaurierungsrücklage)<br />

Nicht entnommene Gewinne werden ab dem 1.1.2008 durch<br />

die Gewährung einer steuerbegünstigten Thesaurierungsrücklage<br />

i.H.v. 29,77 % begünstigt. Gegenüber dem bisher geltenden<br />

Spitzensteuertarif von rd. 45,68 % (inkl. Solidaritätszuschlag)<br />

bedeutet dies eine Senkung der Belastung i.H.v. rd.<br />

16 Punkten.<br />

Beispiel!<br />

Nachfolgendes Beispiel verdeutlicht das Entlastungspotenzial<br />

durch die Bildung einer Thesaurierungsrücklage:<br />

Berechnungsbeispiel<br />

einer Thesaurierung: 2007 2008<br />

Gewinn 100,00 € 100,00 €<br />

Begünstigungsfähig für 100,00 €<br />

Thesaurierungsrücklage<br />

GewSt 16,67 € 14,00 €<br />

gewerbliche Einkünfte 83,33 € 100,00 €<br />

ESt (42 %, 28,25 %) 35,00 € 28,25 €<br />

abzgl. GewSt-Anrechnung 83,33 € 100,00 €<br />

ESt nach Anrechnung 27,50 € 14,95 €<br />

SoIZ 1,51 € 0,82 €<br />

GewSt + ESt + SoIZ 45,68 € 29,77 €<br />

Werden die ermäßigt besteuerten Gewinne zu einem späteren<br />

Zeitpunkt entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung in Höhe<br />

von 25 %. Die Gesamtbelastung aus Thesaurierungsbelastung<br />

und Nachversteuerung ist hierbei höher als die Besteuerung<br />

nach dem linear progressiven Einkommensteuertarif:<br />

Berechnungsbeispiel bei<br />

Nachversteuerung (Entnahme): 2007 2009<br />

Vorbelastung 45,68 € 29,77 €<br />

gewerbliche Einkünfte 70,20 €<br />

ESt (25 %) 17,55 €<br />

SoIZ (5,5 %) 0,97 €<br />

ESt + SoIZ 18,52 €<br />

Gesamtbelastung 45,68 € 48,29 €<br />

3


III. Diese Entlastungen betreffen beide:<br />

GmbH und Personenunternehmen<br />

• Gewerbesteuermessbetrag wird von heute 5 % auf<br />

künftig 3,5 % gesenkt; Entlastung der mittelständischen<br />

Wirtschaft<br />

Der Gewerbesteuermessbetrag wird rechtsformunabhängig –<br />

d. h. für Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften –<br />

von 5 % auf 3,5 % gesenkt, d. h. die effektive Gewerbesteuerbelastung<br />

der Betriebe – der kleinen und mittleren GmbH wie<br />

der Personenunternehmen – nimmt um rd. 30 % ab.<br />

• Einführung eines neuen Hinzurechnungsfreibetrags von<br />

100.000 Euro<br />

Das geltende Steuerrecht sieht die hälftige Hinzurechnung von<br />

Dauerschuldzinsen vor. Dies führt in Verlustperioden und bei<br />

höher verschuldeten Betrieben auch dann zu Gewerbesteuerbelastungen,<br />

wenn überhaupt keine Gewinne erzielt werden.<br />

Künftig sollen nunmehr alle Zinsen für Verbindlichkeiten der<br />

Gewerbesteuer hinzugerechnet werden, allerdings nicht mehr<br />

zur Hälfte, sondern nur noch zu einem Viertel bzw. für den Finanzierungsanteil<br />

von Leasing mit 20 %. Gleichzeitig wird erstmals<br />

ein sog. Hinzurechnungsfreibetrag in Höhe von 100.000<br />

Euro eingeführt, bis zu dem Fremdfinanzierungsaufwendungen<br />

nicht mehr in der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt<br />

werden. Das heißt: Erst bei mehr als 400.000 Euro<br />

Fremdfinanzierungsaufwand zahlen Sie Gewerbesteuer.<br />

• Verbesserter § 7g EStG-Investitionsabzugsbetrag<br />

Die heutige Ansparrücklage oder Ansparabschreibung gem.<br />

§ 7g EStG wird in einen Investitionsabzugsbetrag umgewandelt.<br />

Wie bisher können Sie damit bis zu 40 % der voraussichtlichen<br />

Anschaffungskosten schon vor dem Kauf eines<br />

Wirtschaftsgutes steuerlich als Ausgaben geltend machen.<br />

Folgende Punkte verbessern sich:<br />

- Die Betriebsgrößengrenze wird von bisher vorgesehenen<br />

210.000 Euro auf 235.000 Euro erhöht.<br />

- Die Investitionsfrist wird von zwei auf drei Wirtschaftsjahre<br />

verlängert.<br />

- Die Anforderungen bei der Bezeichnung des Wirtschaftsguts<br />

werden flexibilisiert. Es reicht künftig aus, das geplante<br />

Investitionsgut seiner Funktion nach zu benennen.<br />

- Es verbleibt bei einer Sonderabschreibung für kleine und<br />

mittlere Unternehmen von 20 %.<br />

- Die Rücklage wird von derzeit 154.000 Euro auf 200.000<br />

Euro angehoben.<br />

- Auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter kann künftig ein<br />

Investitionsabzugsbetrag gebildet werden.<br />

Aber Vorsicht: Investieren Sie nicht innerhalb des vorgeschriebenen<br />

Investitionszeitraums von 3 Jahren, müssen Sie in jedem<br />

Fall den Investitionsabzugsbetrag rückgängig machen.<br />

Der Gewinn wird für das Jahr der Bildung des Abzugsbetrags<br />

erhöht – auch wenn der entsprechende Steuerbescheid bereits<br />

bestandskräftig ist –, und auf den erhaltenen Steuervorteil sind<br />

pro vollem Kalenderjahr 6 % Zinsen nachzuentrichten.<br />

Hinweis: Sonderregelungen für Existenzgründer entfallen!<br />

Der Investitionsabzugsbetrag ist für alle Unternehmen einheitlich.<br />

Das bedeutet: Die bisherigen Erleichterungen für Existenzgründer<br />

entfallen.<br />

• Es gibt keine verlängerte Laufzeit von bis zu 6 Jahren<br />

(Jahr der Bildung und 5 Folgejahre) mehr.<br />

• Die erhöhte Obergrenze von 307.000 Euro entfällt.<br />

IV. Welche Belastungen betreffen Handwerksbetriebe?<br />

• Gewerbesteuer ist künftig keine Betriebsausgabe mehr<br />

Bei der Ermittlung des körperschaft- und einkommensteuerpflichtigen<br />

Gewinns ist die Gewerbesteuer ab 2008 nicht mehr<br />

als Betriebsausgabe abziehbar. Entsprechend erhöht sich die<br />

steuerpflichtige Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftbzw.<br />

Einkommensteuer und der Betrag der Gewerbesteuer.<br />

Beispiel!<br />

Gewinn nach Wegfall des Abzugs der Gewerbesteuer<br />

Bis Ende 2007 Ab 2008<br />

Gewinn 100.000 € 100.000 €<br />

Gewerbesteuer (Messzahl 5 %/<br />

3,5 %, Hebesatz 400 %) 16.667 € 14.000 €<br />

Gewinn nach Gewerbesteuer 83.333 € 100.000 €<br />

Die Körperschaftsteuer wird ab 2008 zwar auf den Gewinn ohne<br />

Abzug der Gewerbesteuer berechnet. Da der Körperschaftsteuersatz<br />

aber gleichzeitig von 25 % auf 15 % sinkt, fällt die Belastung<br />

insgesamt niedriger aus als bisher. Bei Personenunternehmen<br />

gleicht die mehr als verdoppelte Anrechnung der Gewerbesteuer<br />

auf die Einkommensteuer den belastenden Effekt<br />

des Wegfalls des Abzugs der Gewerbesteuer mehr als aus.<br />

4 5


• Abschaffung der degressiven Abschreibung<br />

Im Frühjahr 2006 wurde die degressive Abschreibung noch<br />

von 20 % auf 30 % bzw. den 3-fachen Betrag der linearen<br />

Abschreibung erhöht – allerdings befristet bis Ende 2007. Für<br />

Anschaffungen ab dem 1.1.2008 wird die degressive AfA ersatzlos<br />

gestrichen. Prüfen Sie vor diesem Hintergrund, ob es<br />

sich lohnt, Anschaffungen vorzuziehen, um die höheren Anfangsabschreibungen<br />

nutzen zu können.<br />

Beispiel!<br />

Sie wollen für 10.000 Euro eine Maschine für Ihre GmbH anschaffen.<br />

Die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt 10 Jahre.<br />

Kaufen Sie die Maschine schon 2007, dürfen Sie sie mit 30 %<br />

degressiv abschreiben. Ab 2008 ist nur noch die lineare Abschreibung<br />

möglich.<br />

Degressive und lineare Abschreibung im Vergleich<br />

Jahr Abschreibungsbetrag Abschreibungsbetrag<br />

(degressiv)<br />

(linear)<br />

1 3.000,00 € 1.000,00 €<br />

2 2.100,00 € 1.000,00 €<br />

3 1.470,00 € 1.000,00 €<br />

4 1.029,00 € 1.000,00 €<br />

5 720,30 € 1.000,00 €<br />

6 504,21 € 1.000,00 €<br />

7 352,95 € 1.000,00 €<br />

8 247,06 € 1.000,00 €<br />

9 172,94 € 1.000,00 €<br />

10 403,54 € 1.000,00 €<br />

• Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

liegt künftig bei 150 Euro<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Sie Anschaffungskosten für sog.<br />

geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abschreiben, verringert<br />

sich von bisher 410 Euro auf 150 Euro (§ 6 Abs. 2 EStG).<br />

Alle Wirtschaftsgüter mit höheren Anschaffungskosten müssen<br />

über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben<br />

werden.<br />

• Abschreibungspool für Güter zwischen<br />

150 Euro und 1.000 Euro<br />

Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 150 Euro<br />

bis 1.000 Euro muss ab dem 1.1.2008 ein sog. Abschreibungspool<br />

gebildet werden. Alle Wirtschaftsgüter, die in diesen Pool<br />

fließen, werden einheitlich mit 20 % im Kalenderjahr, das heißt<br />

über 5 Jahre, abgeschrieben. Die 5-jährige Abschreibung gilt<br />

pauschal auch dann, wenn das betreffende Wirtschaftsgut vorher<br />

verloren geht, zerstört oder verkauft wird.<br />

Beispiel!<br />

Ein Handwerksbetrieb kauft im Januar 2008 zwei Drucker für<br />

je 200 Euro. Während diese bisher voll abgeschrieben werden<br />

konnten, werden Sie nun in einen GWG-Pool für 2008 eingestellt<br />

und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung<br />

und in den 4 Folgejahren schreibt die GmbH also<br />

80 Euro ab. Im Jahr 2009 wird einer der Drucker defekt und<br />

lässt sich auch nicht mehr reparieren. An der Abschreibung<br />

ändert sich dadurch aber nichts.<br />

Wann welcher Abschreibungszeitraum gilt<br />

Jahr Wert des Abschreibung<br />

Wirtschaftsguts (netto)<br />

1. Bis 150 € sofort als GWG<br />

2. > 150 € bis 1.000 € einheitlich über<br />

fünf Jahre<br />

3. > 1.000 € über betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer laut<br />

AfA-Tabelle<br />

V. Was verändert die neue Abgeltungssteuer<br />

ab dem 1.1.2009?<br />

• Das ändert sich für Sie als Gesellschafter<br />

Schüttet Ihre GmbH Gewinne aus, werden diese bisher nach<br />

dem Halbeinkünfteverfahren zu 50 % dem persönlichen Einkommensteuersatz<br />

unterworfen. Das gilt bisher unabhängig<br />

davon, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten<br />

werden. Dabei bleibt es zunächst im Jahr 2008. Ab dem<br />

Veranlagungszeitraum 2009 ist dann allerdings für die steuerliche<br />

Behandlung zu unterscheiden, ob die Anteile im Privatvermögen<br />

oder Betriebsvermögen gehalten werden.<br />

Anteile im Privatvermögen<br />

Halten Sie als Gesellschafter GmbH-Anteile im Privatvermögen,<br />

unterliegen Ausschüttungen ab 2009 vollständig der Abgeltungssteuer<br />

mit einem Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. Kirchensteuer – maximal jedoch dem<br />

persönlichen Steuersatz. Dasselbe gilt für Gewinne aus der<br />

Veräußerung von Geschäftsanteilen.<br />

6 7


Die Steuer wird direkt bei der Auszahlung der Erträge erhoben<br />

bzw. bei Veräußerungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.<br />

Das Halbeinkünfteverfahren für Gewinnausschüttungen<br />

und Gewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen<br />

wird abgeschafft.<br />

Bis Ende 2008 Ab 2009<br />

Ausschüttung 10.000 € 10.000 €<br />

Halbeinkünfteverfahren 5.000 € -<br />

Persönlicher Steuersatz<br />

(45 % + SolZ + KSt) 2.554 € -<br />

Abgeltungssteuer<br />

(25 % + SolZ + KSt) - 2.838 €<br />

Anteile im Betriebsvermögen<br />

Werden die Anteile im Betriebsvermögen gehalten, sind Ausschüttungen<br />

nur noch zu 40 % von der Steuer freigestellt. Dasselbe<br />

gilt für Veräußerungsgewinne. 60 % unterliegen dem persönlichen<br />

Einkommensteuersatz des jeweiligen Gesellschafters.<br />

Entsprechend können Werbungskosten zu 60 % steuermindernd<br />

berücksichtigt werden. Das Halbeinkünfteverfahren<br />

wird also durch das „Teileinkünfteverfahren“ abgelöst.<br />

• Wann Sie Kapitaleinkünfte weiterhin zum<br />

persönlichen Steuersatz versteuern können<br />

Führt die pauschale Besteuerung der Kapitaleinkünfte in Ihrem<br />

Fall gegenüber der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz<br />

zu einer höheren Steuerbelastung, können Sie die Einkünfte<br />

in der Einkommensteuererklärung angeben.<br />

• Wegfall der Spekulationsfrist für Gewinne<br />

aus Anteilsverkäufen<br />

Die Besteuerung der Spekulationsgeschäfte wird neu geregelt.<br />

Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />

werden – unabhängig der Beteiligungshöhe – immer als<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst. Folge: Die bisherige<br />

Spekulationsfrist von einem Jahr entfällt. Die Neuregelung gilt<br />

für Verkäufe von Anteilen, die nach dem 31.12.2008 erworben<br />

werden. Gleiches gilt auch für Optionsgeschäfte und andere<br />

Termingeschäfte.<br />

Die Spekulationsfrist für Immobilien bleibt mit 10 Jahren unverändert.<br />

Für andere Wirtschaftsgüter (nicht für die dann als<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen geltenden Wertpapiere und<br />

ähnliche Finanzinnovationen) verbleibt es bei einem Jahr<br />

Spekulationsfrist, z. B. bei Autos oder Einrichtungsgegenständen.<br />

Werden aus solchen Gegenständen Einkünfte erzielt (z. B.<br />

durch Vermietung), verlängert sich die Spekulationsfrist auf 10<br />

Jahre. Die Freigrenze wird von 512 Euro auf 600 Euro angehoben<br />

(§ 23 EStG).<br />

• Welche Werbungskosten künftig abziehbar sind<br />

Im Rahmen der Abgeltungssteuer ist der Abzug der tatsächlichen<br />

Werbungskosten ausgeschlossen. Der bisherige Sparerfreibetrag<br />

und Werbungskosten-Pauschbetrag werden durch<br />

einen neuen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von<br />

• 801 Euro bei Einzelveranlagung und<br />

• 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung ersetzt.<br />

Die Verlustverrechnung mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten<br />

ist im Rahmen der Abgeltungssteuer ausgeschlossen.<br />

Es kann auch kein Verlustrücktrag mehr, dafür aber ein Verlustvortrag<br />

ohne Beschränkung durch Mindestbesteuerungsregeln<br />

geltend gemacht werden.<br />

VI. Was Sie noch in 2007 prüfen sollten<br />

• Investitionen vorziehen<br />

Es kann sich lohnen, längerfristig geplante Investitionen noch<br />

in das Kalenderjahr 2007 vorzuziehen. Das rechnet sich doppelt:<br />

• Die Investitionen wirken sich bei einem deutlich höheren<br />

Steuersatz stärker gewinnmindernd als in 2008!<br />

• Sie können letztmals die degressive Abschreibung wählen<br />

und damit höhere Anfangsabschreibungen geltend machen!<br />

• Geringwertige Wirtschaftsgüter anschaffen<br />

Auch geringwertige Wirtschaftsgüter sollten Sie ggf. schon<br />

2007 anschaffen, denn: Die Grenze für die sofort abzugsfähigen<br />

geringwertigen Wirtschaftsgüter wird ab 2008 von derzeit<br />

410 Euro auf 150 Euro netto gesenkt. Teurere Anschaffungen<br />

müssen<br />

• in einem Abschreibungspool über 5 Jahre (bis zu einem Wert<br />

von 1.000 Euro) bzw.<br />

• über die betriebsübliche Dauer laut AfA-Tabelle abgeschrieben<br />

werden.<br />

• Ansparabschreibung für Existenzgründer letztmals nutzen<br />

Wurde Ihr Unternehmen vor maximal 6 Jahren gegründet,<br />

können Sie in 2007 letztmals die Sonderregelungen für eine<br />

Ansparabschreibung nutzen:<br />

8 9


• Laufzeit von bis zu 6 Jahren<br />

• Keine Nachverzinsung bei Auflösung ohne Anschaffung<br />

• Bildung der Ansparabschreibung bis zu einem Gesamtbetrag<br />

von 307.000 Euro.<br />

• Mit der Anschaffung gebrauchter<br />

Wirtschaftsgüter warten<br />

Warten Sie ggf. mit der Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter,<br />

denn ab dem Jahr 2008 ist erstmals auch für gebrauchte<br />

Wirtschaftsgüter die Bildung des Investitionsabzugsbetrages<br />

(§ 7 g EStG) möglich.<br />

• Rückstellungen bilden<br />

Bilden Sie noch für das Wirtschaftsjahr 2007 Rückstellungen<br />

und senken Sie damit die Steuerlast! Haben Sie alle Möglichkeiten<br />

zur Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten, bspw.<br />

Drohverlustrückstellungen oder Gewährleistungsgarantien, im<br />

laufenden Jahr 2007 schon ausgenutzt? Besprechen Sie mit<br />

Ihrem Steuerberater, welche Möglichkeiten der Bilanzgestaltung<br />

Sie noch ergreifen können.<br />

• Ausschüttungen vorziehen<br />

2009 entfällt das Halbeinkünfteverfahren mit dem individuellen<br />

Einkommensteuersatz bei Gewinnausschüttungen der GmbH.<br />

Im Gegenzug wird künftig ein 25%iger Abgeltungssteuersatz<br />

auf den vollen Ausschüttungsbetrag zugrunde gelegt – bei Anteilen<br />

im Betriebsvermögen auf 60 % des Betrags. Kalkulieren<br />

Sie jetzt, welche Ausschüttungsbelastung für Sie im Einzelnen<br />

günstiger ist. Vom Ergebnis sollten Sie abhängig machen, ob<br />

Sie ohnehin geplante Ausschüttungen bereits in 2007 oder<br />

2008 statt in 2009 tätigen.<br />

VII. Stichworte zur Unternehmensteuerreform:<br />

Kurz erklärt<br />

• Zinsschranke<br />

Grundgedanke der sogenannten Zinsschranke ist die Beschränkung<br />

des Schuldzinsenabzugs. Im Unterschied zur<br />

heutigen Regelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach<br />

§ 8 a KStG, die im Ergebnis nur Zinszahlungen an wesentlich<br />

beteiligte Anteilseigner beschränkt, ist von der Zinsschranke<br />

jede Art der Fremdfinanzierung betroffen, also insbesondere<br />

auch Bankdarlehen.<br />

Die meisten mittelständischen Unternehmen werden jedoch<br />

nicht davon betroffen sein, denn es gibt großzügige Ausnahmeregelungen.<br />

Die Zinsschranke wird nicht angewendet, wenn der<br />

Nettozinsaufwand des Unternehmens kleiner ist als 1 Mio.<br />

Euro (Freigrenze!).<br />

• Mantelkauf<br />

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wird der Verlustvortrag<br />

beim sog. Mantelkauf eingeschränkt. Alleiniges Kriterium<br />

für die Verlustabzugsbeschränkung ist künftig der Anteilseignerwechsel<br />

(§ 8 c KStG). Die Neuregelung sieht eine zweistufige<br />

Verlustbeschränkung vor:<br />

1. Ein Verlustvortrag geht bei der Übertragung eines GmbH-<br />

Mantels teilweise verloren, wenn innerhalb eines Zeitraums<br />

von 5 Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % der<br />

Anteile übertragen werden (schädlicher Anteilserwerb). Nicht<br />

verrechnete Verluste sind dann insoweit nicht mehr abziehbar.<br />

Beispiel: Der übertragene Anteil beträgt 40 %. Dann<br />

sind 40 % des Verlustvortrags dauerhaft nicht mehr abziehbar.<br />

2. Werden innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums mehr als 50 %<br />

der Anteile übertragen, geht ein vorhandener Verlustvortrag<br />

sogar vollständig verloren.<br />

• Funktionsverlagerung<br />

Der Wertetransfer in das Ausland soll einer sachgerechten<br />

Besteuerung unterworfen werden. Dabei soll durch eine<br />

Rechtsverordnung bzw. durch ein Anwendungsschreiben<br />

sichergestellt werden, dass der Wertetransfer international<br />

üblich besteuert wird und damit sinnvolle grenzüberschreitende<br />

Umstrukturierungen nicht behindert werden.<br />

Welche Formen der Funktionsverlagerung gibt es?<br />

Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen folgenden drei<br />

Erscheinungsformen:<br />

1. Funktionsausgliederung = vollständige Übertragung einer<br />

Funktion mit allen damit verbundenen Ertragschancen und<br />

-risiken sowie Entscheidungskompetenzen,<br />

2. Funktionsabschmelzung = Übertragung eines Teilbereichs<br />

einer Funktion und der damit verbundenen Ertragschancen<br />

und -risiken sowie Entscheidungskompetenzen,<br />

3. Funktionsabspaltung = Übertragung der physischen Funktionsausübung<br />

unter Beibehaltung der Ertragschancen und<br />

-risiken sowie Entscheidungskompetenzen.<br />

10 11


Weitere Informationen unter<br />

www.bundesfinanzministerium.de<br />

www.zdh.de<br />

Redaktion:<br />

Abt. Steuer- und Finanzpolitik<br />

Zentralverband des Deutschen Handwerks<br />

Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin<br />

Telefon: +49 (0 30) 20619-290<br />

Telefax: +49 (0 30) 20619-59-290<br />

E-Mail: steuerinfo@zdh.de<br />

Herstellung/Vertrieb:<br />

Marketing Handwerk GmbH<br />

Berlin/Aachen<br />

Juli 2007<br />

ZDH<br />

ZENTRALVERBAND DES<br />

DEUTSCHEN <strong>HANDWERK</strong>S

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