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Zentralisierung im zweischichtigen Bibliothekssystem der Universität ...

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entsprechen. Dem steht gegenüber ein Flächenzugang von 4.250 m 2 durch den Erweiterungsneubau,<br />

woraus sich insgesamt ein Flächenverlust von 1.880 m 2 HNF ergibt. Dieser Flächenverlust lässt sich<br />

nach Auffassung <strong>der</strong> Behörde für Wissenschaft und Forschung auffangen, indem die behördlicherseits<br />

geplante Reduzierung <strong>der</strong> Studienanfängerzahlen konsequent durchgesetzt wird und damit <strong>der</strong><br />

Flächenbedarf des Fachbereiches längerfristig als „gedeckt betrachtet werden“ kann. 118 Die Bauplanungen<br />

beinhalten dabei auch Überlegungen, die räumliche Anordnung <strong>im</strong> Erweiterungsbau und<br />

<strong>im</strong> alten Rechtshaus durch Umgruppierungen möglichst effektiv aufeinan<strong>der</strong> abzust<strong>im</strong>men.<br />

Die neue ZENTRALBIBLIOTHEK RECHT beansprucht von <strong>der</strong> gesamten Hauptnutzfläche des<br />

Fachbereiches (11.280m 2 ) − verteilt auf das Rechtshaus und den Erweiterungsneubau – insgesamt<br />

6.140 m 2 . Verglichen mit <strong>der</strong> HNF <strong>der</strong> 19 dezentral verteilten Institutsbibliotheken bedeutet dies die<br />

Reduktion <strong>der</strong> Bibliotheksflächen um 260 m 2 – eine Maßnahme, die auch in <strong>der</strong> Senkung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong><br />

Leseplätze (um 175) ihren Ausdruck findet. Gerechtfertigt werden diese Senkungsvorgaben <strong>der</strong><br />

Behördenplaner einerseits durch den genannten Hinweis auf absehbar sinkende Studienanfängerzahlen,<br />

an<strong>der</strong>erseits durch die Vorgabe, 100.000 Bände an das zentrale Speichermagazin abzugeben,<br />

und durch den Verweis auf qualitative Verbesserungen <strong>der</strong> Bibliothekseinrichtung (1000 Leseplätze,<br />

30 OPAC-Arbeitsplätze, 20 Recherche-Plätze, 50 Katalog-Plätze / alle Leseplätze mit Stromanschluß,<br />

die Hälfte zusätzlich mit LAN-Anschluß). 119 Die Möglichkeit, dass die verbesserte<br />

Ausstattung und Einrichtung von zentralen Bibliotheken <strong>der</strong>en Attraktivität für die Nutzer erhöht und zu<br />

intensiviertem Nutzungsverhalten anregt (damit die vorgesehene Reduzierung <strong>der</strong> Leseplätze<br />

problematisch macht), ist in den Behördenplanungen nicht berücksichtigt worden. Vor dem<br />

Hintergrund erneuter empirischer Überprüfung <strong>der</strong> Benutzerzahlen in den Einzelbibliotheken ist auch<br />

<strong>der</strong> künftige Direktor davon überzeugt, dass die gegenüber den Planvorgaben weitere Reduzierung<br />

<strong>der</strong> Benutzerarbeitsplätze (um 100 auf 900) vertretbar und gerechtfertigt ist.<br />

5.2 Baukostenfinanzierung<br />

Die vorgesehenen Gesamtbaukosten betragen laut Mitteilung des Senats 39,3 Mio. DM. Davon<br />

entfallen auf den Erweiterungsbau 21,9 Mio. DM und auf die Umbaumaßnahmen <strong>im</strong> Rechtshaus 16,7<br />

Mio. DM. Hinzugerechnet werden müssen 700.000 DM, um die durch die Baumaßnahmen<br />

wegfallenden Parkplätze abzulösen. Dem gegenüber stehen laufende Kosteneinsparungen von 2,78<br />

Mio. DM p.a. durch die Aufgabe von insgesamt 11 Miet- und Eigentumsobjekten, in denen <strong>der</strong>zeit<br />

noch Instituts- und Bibliotheksräume untergebracht sind. Die Kosteneinsparungen setzen sich<br />

zusammen aus Mietkosten, Betriebskosten, Sanierungsaufwendungen, Personalkosten und Rationalisierungsmaßnahmen.<br />

Zu den Gesamtbaukosten von 39,3 Mio. DM kommen hinzu die Umzugskosten<br />

(angesetzt mit 150.000 DM) und die Aufwendungen für die Ersteinrichtung des Neubaues (angesetzt<br />

mit 2,27 Mio. DM). Insgesamt ergeben sich also Ausgaben von 41,72 Mio. DM für das gesamte<br />

Projekt <strong>der</strong> räumlichen Konzentration des Fachbereiches Rechtswissenschaft. Umgerechnet in<br />

118 Bürgerschaft <strong>der</strong> Freien und Hansestadt Hamburg. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft. Drucksache<br />

16/4526 v. 26.6.2000, S.3.<br />

119 Bürgerschaft <strong>der</strong> Freien und Hansestadt Hamburg. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft. Drucksache<br />

16/4526 v. 26.6.2000, S.3.

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