download - KEW Kommunale Energie
download - KEW Kommunale Energie
download - KEW Kommunale Energie
Verwandeln Sie Ihre PDFs in ePaper und steigern Sie Ihre Umsätze!
Nutzen Sie SEO-optimierte ePaper, starke Backlinks und multimediale Inhalte, um Ihre Produkte professionell zu präsentieren und Ihre Reichweite signifikant zu maximieren.
Fragen & Antworten (FAQs) –<br />
<strong>KEW</strong>-Bürgerbeteiligung „PV-Landkreis“<br />
<strong>KEW</strong> <strong>Kommunale</strong> <strong>Energie</strong>- und Wasserversorgung AG<br />
Wichtiger Risikohinweis zum qualifizierten Nachrang-Darlehen<br />
Sie tragen als Darlehensgeber bei dieser Art des Gelddarlehens eine besondere<br />
Finanzierungsverantwortung für die <strong>KEW</strong> AG als Darlehensnehmerin. Solange und<br />
soweit die <strong>KEW</strong> AG als Darlehensnehmerin Zahlungsschwierigkeiten jedweder Art (z.B.<br />
Liquiditätsengpass / vorläufige Illiquidität) hat, die einen Grund für die Eröffnung eines<br />
Insolvenzverfahrens herbeiführen können, ist die Geltendmachung Ihres Anspruchs auf<br />
Rückzahlung des Darlehensbetrages und der Zinsen gegenüber der <strong>KEW</strong> AG als<br />
Darlehensnehmerin dauerhaft ausgeschlossen.<br />
1. Was muss ich beim Ausfüllen des Darlehensvergabeantrages beachten?<br />
Um Ihren Antrag zum Abschluss eines qualifizierten Nachrang-Darlehens bearbeiten und<br />
annehmen zu können, muss der Zeichnungsschein vollständig und korrekt ausgefüllt sein.<br />
Die <strong>KEW</strong> AG füllt den Zeichnungsschein vorab mit Ihren in der Interessensbekundung<br />
angegebenen Daten aus und übersendet diesen danach an Sie. Denken Sie bitte daran, den<br />
Vertrag zu unterschreiben.<br />
Vergessen Sie bitte nicht, beide Ausfertigungen des Zeichnungsscheins zu unterzeichnen<br />
und beide zurückzusenden oder bei uns persönlich abzugeben.<br />
a. Kann ich selbständig Änderungen im Zeichnungsschein vornehmen?<br />
Ergänzen Sie den Zeichnungsschein an den freien Stellen und korrigieren Sie ggf.<br />
fehlerhafte Angaben zu Ihren persönlichen Daten. Nicht vollständig ausgefüllte<br />
Zeichnungsscheine können die Bearbeitung Ihres Darlehenswunsches verzögern oder<br />
unmöglich machen. Im Falle von handschriftlichen Änderungen oder Ergänzungen<br />
schreiben Sie bitte möglichst leserlich.<br />
b. Kann ich den bereits eingetragenen Darlehensbetrag ändern?<br />
Nachträgliche Änderungswünsche, egal ob Erhöhung oder Reduzierung des<br />
Darlehensbetrages, stimmen Sie bitte vorab mit der <strong>KEW</strong> AG ab. Bitte nehmen Sie<br />
keine eigenständige Änderung des Darlehensbetrages vor.<br />
c. Warum soll ich meine E-Mail Adresse angeben?<br />
Die Angabe der E-Mail Adresse ist hilfreich zum Versenden von Informationen auf<br />
dem elektronischen Weg. Ihre E-Mail Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der<br />
Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.<br />
d. Was ist BIC und IBAN?<br />
Bei BIC und IBAN handelt es sich um die international festgelegte Bankleitzahl (BIC)<br />
und Kontonummer (IBAN). Da der Zahlungsverkehr zukünftig international<br />
vereinheitlich wird, sind diese Kontoangaben auch bei innerdeutschen<br />
Banktransaktionen notwendig. Ihre BIC und IBAN finden Sie entweder auf Ihrer<br />
Bankkarte, auf Ihrem Kontoauszug oder bei Ihren weiteren Bankunterlagen.<br />
e. Warum soll ich meine Konfession angeben?<br />
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Konfession anzugeben. Wenn Sie Ihre Konfession<br />
angeben, wird die <strong>KEW</strong> AG bei der Zinszahlung neben der Abgeltungssteuer und<br />
Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten und als Service für Sie<br />
Seite 1
direkt an das zuständige Finanzamt abführen, sofern die zur Konfession angegebene<br />
Kirche oder Organisation die Möglichkeit zum Einzug der Kirchensteuer durch<br />
staatliche Organe (Finanzamt) nutzt.<br />
f. Was soll ich bei der Konfession angeben, wenn ich konfessionslos bin?<br />
Wenn Sie konfessionslos sind, schreiben Sie in das Feld bitte „ohne“ oder<br />
„konfessionslos“ hinein.<br />
2. Was ist ein Darlehen?<br />
Ein Darlehen ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Demnach schuldet der<br />
Darlehensgeber die Hingabe der Darlehenssumme an den Darlehensnehmer. Der<br />
Darlehensnehmer schuldet die Zahlung von Darlehenszinsen und die Rückzahlung der<br />
Darlehenssumme nach Beendigung des Darlehensvertrages.<br />
3. Was ist ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen und warum ist eine Nachrangigkeit<br />
vereinbart worden?<br />
Bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen schulden Darlehensgeber und Darlehensnehmer<br />
dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Lediglich die<br />
Verpflichtung, Zinsen und Tilgung an den Darlehensgeber zurückzuzahlen sind nachrangig.<br />
D. h., dass solange und soweit die <strong>KEW</strong> AG als Darlehensnehmerin Zahlungsschwierigkeiten<br />
jedweder Art (z.B. Liquiditätsengpass / vorläufige Illiquidität) hat, die einen Grund für die<br />
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen können, ist die Geltendmachung Ihres<br />
Anspruchs auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und der Zinsen gegenüber der <strong>KEW</strong> AG<br />
als Darlehensnehmerin dauerhaft ausgeschlossen.<br />
Eine Nachrangigkeit muss als so genannter qualifizierter Rangrücktritt vereinbart werden,<br />
da es sich ansonsten um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft als Bankgeschäft nach<br />
den Vorschriften des Kreditwesengesetzes handelt. Da die <strong>KEW</strong> AG keine Erlaubnis hat,<br />
Bankgeschäfte durchzuführen, müssen Ihre Ansprüche nachrangig gestellt werden.<br />
4. Bestehen Risiken bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen?<br />
Grundsätzlich besteht immer das Risiko, dass ein Darlehensnehmer „ausfällt“, d.h., dass<br />
die <strong>KEW</strong> AG im schlimmsten Fall aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht<br />
mehr in der Lage ist, Zinsen zu zahlen oder die Darlehenssumme zu tilgen.<br />
Im Falle einer finanziellen Krise (z.B. Liquiditätsengpass / vorläufige Illiquidität), die zu<br />
einer Insolvenz der <strong>KEW</strong> AG führen kann und / oder im Falle der Insolvenz der <strong>KEW</strong> AG sind<br />
Ihre Forderungen gegenüber der <strong>KEW</strong> AG aus dem Darlehen (Zahlung von Zinsen und<br />
Tilgung) nachrangig gegenüber den übrigen Verbindlichkeiten der <strong>KEW</strong> AG. Das bedeutet,<br />
dass in diesen Fällen zuerst die Forderungen der übrigen Gläubiger bedient werden, bevor<br />
Ihre Rückzahlungsansprüche befriedigt werden. Im schlimmsten Fall können Ihre Ansprüche<br />
gegen die <strong>KEW</strong> AG auf Zahlung von Zinsen und Rückzahlung des Darlehensbetrages<br />
dauerhaft nicht geltend gemacht und durchgesetzt werden. Somit kann also ein<br />
Totalverlust Ihrer Investition eintreten. Eine darüber hinausgehende Haftung<br />
(Nachschusspflicht) besteht aber nicht.<br />
Seite 2
5. Warum wurde dieses Beteiligungsmodell gewählt?<br />
Das Beteiligungsmodell eines qualifizierten Nachrang-Darlehens bietet für Sie aufgrund der<br />
festen Verzinsung eine hohe Sicherheit. Die Darlehenszinsen sind nicht wie bei vielen<br />
anderen Beteiligungsmodellen auf dem Gebiet der erneuerbaren <strong>Energie</strong>n variabel und<br />
abhängig vom Ertrag z.B. einer Photovoltaikanlage oder Windkraftanlage. Sie erhalten also<br />
auch dann Ihre Verzinsung ausgezahlt, wenn einmal „keine Sonne scheint“ oder „kein Wind<br />
weht“.<br />
Bedenken Sie aber dennoch, dass es sich um ein Nachrang-Darlehen handelt, welches mit<br />
Risiken verbunden ist (siehe Ziffer 3 und 4).<br />
6. Wer kann ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen geben?<br />
Grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person. Nach dem Vertrag der <strong>KEW</strong> AG<br />
können jedoch nur <strong>Energie</strong>kunden der <strong>KEW</strong> AG als Darlehensgeber auftreten. Dies<br />
bedeutet, dass der Darlehensgeber einen Stromlieferungsvertrag mit der <strong>KEW</strong> AG<br />
abgeschlossen haben muss. Bezieht der Darlehensgeber auch Gas, so muss überdies auch<br />
ein Gaslieferungsvertrag mit der <strong>KEW</strong> AG bestehen. Der Darlehensgeber darf daher keiner<br />
Fremdversorgung mit Strom und/oder Gas unterliegen.<br />
Wenn Sie noch nicht Strom- und oder Gaskunde sind, können Sie ein qualifiziertes<br />
Nachrang-Darlehen der <strong>KEW</strong> AG dann geben, wenn Sie gleichzeitig einen<br />
Stromlieferungsvertrag mit der <strong>KEW</strong> AG abschließen.<br />
7. Wie schließe ich den Vertrag ab?<br />
Ergänzen und unterzeichnen Sie beide Ausfertigungen des Zeichnungsscheins und senden<br />
beide an die <strong>KEW</strong> AG zurück. Der Vertrag kommt zustande, wenn er von der <strong>KEW</strong> AG<br />
gegengezeichnet ist. Sie erhalten hierüber eine schriftliche Bestätigung per Brief, Fax oder<br />
E-Mail.<br />
8. Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?<br />
Die <strong>KEW</strong> AG bestimmt eine Einzahlungsfrist von 14 Tagen, da derartige Beteiligungsmodelle<br />
erfahrungsgemäß schnell vergriffen und mehrfach überzeichnet sind. Es wird daher davon<br />
ausgegangen, dass die <strong>KEW</strong> AG nicht alle Interessenten bedienen kann. Erfolgt die<br />
Einzahlung der Darlehenssumme nicht rechtzeitig, so hat die <strong>KEW</strong> AG das Recht, eine<br />
außerordentliche Kündigung zu erklären, um anschließend den Abschluss eines<br />
qualifizierten Nachrang-Darlehens einem anderen Interessenten von der „Warteliste“<br />
anbieten. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag rechtzeitig auf dem Konto der<br />
<strong>KEW</strong> AG eingeht.<br />
9. Habe ich einen Anspruch darauf, dass die <strong>KEW</strong> AG mit mir einen Vertrag abschließt?<br />
Nein. Die <strong>KEW</strong> AG ist zwar bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag<br />
abzuschließen. Aus Erfahrung zeigt sich, dass derartige Beteiligungsmodelle in kurzer Zeit<br />
überzeichnet sind, d.h. dass nicht jeder, der sich beteiligen möchte auch einen<br />
Beteiligungsbetrag zugewiesen bekommt.<br />
Seite 3
10. Ab wann kann ich der <strong>KEW</strong> AG ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen geben?<br />
Die Möglichkeit besteht ab sofort.<br />
11. In welcher Höhe kann ich der <strong>KEW</strong> AG ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen<br />
gewähren?<br />
Der Minimalbetrag beträgt 1.000,00 €, der Maximalbetrag 10.000,00 €. Jeder dazwischen<br />
liegende Betrag muss durch 1.000,00 € ohne Rest teilbar sein. Es können also<br />
Darlehensbeträge ab 1.000,00 € in 1.000,00 € - Schritten bis 10.000,00 € gegeben werden.<br />
12. Kann der von mir angegebene Darlehensbetrag von der <strong>KEW</strong> AG geändert werden?<br />
Nein. Der von Ihnen in Ihrer Interessensbekundung angebotene Darlehensbetrag kann von<br />
der <strong>KEW</strong> AG nicht einseitig geändert werden. Sollten Sie eine Änderung des<br />
Darlehensbetrages wünschen, setzen Sie sich bitte vorab mit der <strong>KEW</strong> AG in Verbindung.<br />
13. Wie zahle ich den Darlehensbetrag ein?<br />
Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich.<br />
14. Worin investiert die <strong>KEW</strong> AG mein Geld?<br />
Ihr Darlehensbetrag für die <strong>KEW</strong> AG dient dazu, die Darlehensgeber an <strong>KEW</strong>-eigenen<br />
Photovoltaik-Anlagen auf kreiseigenen Dächern teilhaben zu lassen.<br />
Die einzelnen PV-Standorte der <strong>KEW</strong>-eigenen Anlagen verfügen über folgende Maximal-<br />
Leistung:<br />
Gymnasium Am Krebsberg: 94 kWp<br />
Förderschule Lernen: 72 kWp<br />
Förderschule Geistige Entwicklung: 57 kWp<br />
Soz.-Pfleg. BBZ: 49 kWp<br />
Kaufm. BBZ: 102 kWp<br />
Dienstgeb. VII: 30 kWp<br />
15. Wem gehören die Anlagen?<br />
Die Photovoltaik-Anlagen stehen im Eigentum der <strong>KEW</strong> AG. Als Darlehensgeber erwirbt<br />
man kein anteiliges Eigentum an einer Photovoltaik-Anlage.<br />
16. Wie hoch sind die Zinsen?<br />
Die Verzinsung ist für die Gesamtlaufzeit fest und beträgt jährlich 3,25 %.<br />
Die Zinsen werden dabei nach der deutschen kaufmännischen Zinsberechnungsmethode<br />
berechnet.<br />
17. Kann ich nach der Abgabe meines Darlehensangebotes widerrufen?<br />
Es besteht eine Widerrufsmöglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Zeichnung. Alles Weitere<br />
finden Sie auf der zweiten Seite des Vertrages nach dem Zeichnungsschein in der<br />
„Widerrufsbelehrung“.<br />
Seite 4
18. Wann kann ich frühestens mein investiertes Geld zurück erhalten?<br />
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 30.06.2018 und endet automatisch zu diesem<br />
Zeitpunkt, ohne dass Sie eine Kündigung erklären müssen. Vor dem 30.06.2018 besteht<br />
weder für den Darlehensgeber noch für die <strong>KEW</strong> AG die Möglichkeit, den Vertrag ordentlich<br />
zu beenden.<br />
19. Aus welchem Grund kann der qualifizierte Nachrang-Darlehensvertrag<br />
außerordentlich gekündigt werden?<br />
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht sowohl für Sie als auch für die <strong>KEW</strong><br />
AG. Die Kündigungsrechte sind in § 5 der Vertragsbedingungen beschrieben.<br />
Liegen außerordentliche Kündigungsgründe vor oder wurde bereits eine außerordentliche<br />
Kündigung des Vertrages ausgesprochen, ist es der <strong>KEW</strong> AG gestattet, mit Ihnen<br />
telefonischen Kontakt aufnehmen.<br />
20. Welchen Betrag erhalte ich nach der Kündigung zurück?<br />
Nach der Kündigung erhalten Sie binnen vier Wochen den gesamten Darlehensbetrag zzgl.<br />
der bis dahin aufgelaufenen und noch nicht ausbezahlten Zinsen zurück.<br />
21. Kann ich den Vertrag auf dritte Personen übertragen?<br />
Nein. Eine Übertragung auf dritte Personen ist nicht möglich, d.h. der Darlehensgeber als<br />
Vertragspartner kann nicht ausgetauscht werden.<br />
22. Kann ich eine dritte Person begünstigen?<br />
Ja. Sie können eine dritte Person hinsichtlich der Zahlung der Zinsen und der Rückzahlung<br />
des Darlehensbetrages begünstigen. Die begünstigte Person tragen Sie im Zeichnungsschein<br />
unter dem Punkte „abweichender Kontoinhaber“ ein. Die begünstigte Person muss dabei<br />
nicht die in § 2 des Vertrages genannten Voraussetzungen erfüllen, aber ihren Wohnsitz im<br />
Landkreis Neunkirchen haben. Personen, die nicht ihren Wohnsitz im Landkreis<br />
Neunkirchen haben, können nicht begünstigt werden. Bitte füllen Sie daher auch beim<br />
„abweichenden Kontoinhaber“ die Anschrift der begünstigten Person aus.<br />
23. Wie erfolgen die Zinszahlungen?<br />
Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinszeitraumes (01.01. – 31.12.) berechnet und<br />
fällig. Ausbezahlt werden die Zinsen bis spätestens 31.01. des Folgejahres. Die erste<br />
Zinszahlung erfolgt daher spätestens zum 31.01.2014.<br />
24. Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung<br />
einreichen?<br />
Ja. Die <strong>KEW</strong> AG berücksichtigt Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen<br />
bei den Zinszahlungen. Beachten Sie dabei, dass Freistellungsaufträge und<br />
Nichtveranlagungsbescheinigungen immer für das Jahr bei der <strong>KEW</strong> AG vorliegen müssen, in<br />
dem die Zinszahlung erfolgt.<br />
Seite 5
Beachten Sie bitte, dass bei mehreren Darlehensgebern jeder Darlehensgeber einen<br />
eigenen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreicht, da diese<br />
ansonsten nicht berücksichtigt werden können. Sollte nur ein Darlehensgeber einen<br />
Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung haben, wäre es sinnvoll,<br />
getrennte Verträge mit der <strong>KEW</strong> AG abzuschließen.<br />
25. Bin ich am Ertrag der Projekte der <strong>KEW</strong> AG im Bereich der erneuerbaren <strong>Energie</strong>n<br />
beteiligt?<br />
Nein. Ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen sieht keine direkte Ertragsbeteiligung vor. Die<br />
<strong>KEW</strong> AG wählt dieses Modell, um Ihnen die größtmögliche Renditesicherheit zu<br />
gewährleisten. Der Darlehensbetrag ist festverzinslich und damit vom Erfolg oder<br />
Misserfolg der Projekte der <strong>KEW</strong> AG im Bereich der erneuerbaren <strong>Energie</strong>n unabhängig.<br />
26. Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?<br />
Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, zu Beginn den Darlehensbetrag einzuzahlen.<br />
Während der Laufzeit des Vertrages haben Sie Veränderungen Ihrer persönlichen Daten,<br />
z.B. Namensänderung, Konfessionsänderung, Änderung der Anschrift oder der<br />
Kontoverbindung der <strong>KEW</strong> AG unverzüglich mitzuteilen, insbesondere dann, wenn Sie Ihren<br />
Strom,- und / oder Gaslieferungsvertrag mit der <strong>KEW</strong> AG kündigen.<br />
27. Habe ich als Darlehensgeber Mitbestimmungsrechte?<br />
Nein. Bei einem Darlehensgeber handelt es sich um einen Fremdkapitalgeber, der keine<br />
Mitbestimmungsrechte hat.<br />
28. Werden Sicherheiten gegeben?<br />
Nein. Die <strong>KEW</strong> AG stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrang-Darlehen zur<br />
Verfügung.<br />
29. Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?<br />
Zinszahlungen, die Sie erhalten, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und von Ihnen zu<br />
versteuern. Es wurde vereinbart, dass die <strong>KEW</strong> AG, die bei der Auszahlung der<br />
Kapitalerträge anfallenden Steuern und gesetzlichen Abgaben direkt an die zuständigen<br />
Stellen abführt und Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.<br />
Nichtveranlagungsbescheinigungen oder Freistellungsaufträge werden berücksichtigt.<br />
30. Was passiert im Todesfall?<br />
Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus<br />
dem Vertrag auf die Erben oder den Vermächtnisnehmer über. Die Rückzahlung<br />
aufgelaufener Zinsen und die Tilgung des Darlehensbetrages erfolgen dann gegenüber dem<br />
Erben oder dem Vermächtnisnehmer, der sich zuvor gegenüber der <strong>KEW</strong> AG zu legitimieren<br />
hat, z.B. durch Vorlage eines Erbscheines.<br />
Seite 6
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die<br />
<strong>KEW</strong> <strong>Kommunale</strong> <strong>Energie</strong>- und Wasserversorgung AG<br />
Händelstr. 5<br />
66538 Neunkirchen (Saar)<br />
Telefon: +49 (0) 6821-200-233<br />
Fax +49 (0) 6821-200-200<br />
E-Mail: buergerbeteiligung@kew.de<br />
Internet: www.kew.de<br />
Seite 7