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Fragen & Antworten (FAQs) –<br />

<strong>KEW</strong>-Bürgerbeteiligung „PV-Landkreis“<br />

<strong>KEW</strong> <strong>Kommunale</strong> <strong>Energie</strong>- und Wasserversorgung AG<br />

Wichtiger Risikohinweis zum qualifizierten Nachrang-Darlehen<br />

Sie tragen als Darlehensgeber bei dieser Art des Gelddarlehens eine besondere<br />

Finanzierungsverantwortung für die <strong>KEW</strong> AG als Darlehensnehmerin. Solange und<br />

soweit die <strong>KEW</strong> AG als Darlehensnehmerin Zahlungsschwierigkeiten jedweder Art (z.B.<br />

Liquiditätsengpass / vorläufige Illiquidität) hat, die einen Grund für die Eröffnung eines<br />

Insolvenzverfahrens herbeiführen können, ist die Geltendmachung Ihres Anspruchs auf<br />

Rückzahlung des Darlehensbetrages und der Zinsen gegenüber der <strong>KEW</strong> AG als<br />

Darlehensnehmerin dauerhaft ausgeschlossen.<br />

1. Was muss ich beim Ausfüllen des Darlehensvergabeantrages beachten?<br />

Um Ihren Antrag zum Abschluss eines qualifizierten Nachrang-Darlehens bearbeiten und<br />

annehmen zu können, muss der Zeichnungsschein vollständig und korrekt ausgefüllt sein.<br />

Die <strong>KEW</strong> AG füllt den Zeichnungsschein vorab mit Ihren in der Interessensbekundung<br />

angegebenen Daten aus und übersendet diesen danach an Sie. Denken Sie bitte daran, den<br />

Vertrag zu unterschreiben.<br />

Vergessen Sie bitte nicht, beide Ausfertigungen des Zeichnungsscheins zu unterzeichnen<br />

und beide zurückzusenden oder bei uns persönlich abzugeben.<br />

a. Kann ich selbständig Änderungen im Zeichnungsschein vornehmen?<br />

Ergänzen Sie den Zeichnungsschein an den freien Stellen und korrigieren Sie ggf.<br />

fehlerhafte Angaben zu Ihren persönlichen Daten. Nicht vollständig ausgefüllte<br />

Zeichnungsscheine können die Bearbeitung Ihres Darlehenswunsches verzögern oder<br />

unmöglich machen. Im Falle von handschriftlichen Änderungen oder Ergänzungen<br />

schreiben Sie bitte möglichst leserlich.<br />

b. Kann ich den bereits eingetragenen Darlehensbetrag ändern?<br />

Nachträgliche Änderungswünsche, egal ob Erhöhung oder Reduzierung des<br />

Darlehensbetrages, stimmen Sie bitte vorab mit der <strong>KEW</strong> AG ab. Bitte nehmen Sie<br />

keine eigenständige Änderung des Darlehensbetrages vor.<br />

c. Warum soll ich meine E-Mail Adresse angeben?<br />

Die Angabe der E-Mail Adresse ist hilfreich zum Versenden von Informationen auf<br />

dem elektronischen Weg. Ihre E-Mail Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der<br />

Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.<br />

d. Was ist BIC und IBAN?<br />

Bei BIC und IBAN handelt es sich um die international festgelegte Bankleitzahl (BIC)<br />

und Kontonummer (IBAN). Da der Zahlungsverkehr zukünftig international<br />

vereinheitlich wird, sind diese Kontoangaben auch bei innerdeutschen<br />

Banktransaktionen notwendig. Ihre BIC und IBAN finden Sie entweder auf Ihrer<br />

Bankkarte, auf Ihrem Kontoauszug oder bei Ihren weiteren Bankunterlagen.<br />

e. Warum soll ich meine Konfession angeben?<br />

Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Konfession anzugeben. Wenn Sie Ihre Konfession<br />

angeben, wird die <strong>KEW</strong> AG bei der Zinszahlung neben der Abgeltungssteuer und<br />

Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten und als Service für Sie<br />

Seite 1


direkt an das zuständige Finanzamt abführen, sofern die zur Konfession angegebene<br />

Kirche oder Organisation die Möglichkeit zum Einzug der Kirchensteuer durch<br />

staatliche Organe (Finanzamt) nutzt.<br />

f. Was soll ich bei der Konfession angeben, wenn ich konfessionslos bin?<br />

Wenn Sie konfessionslos sind, schreiben Sie in das Feld bitte „ohne“ oder<br />

„konfessionslos“ hinein.<br />

2. Was ist ein Darlehen?<br />

Ein Darlehen ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Demnach schuldet der<br />

Darlehensgeber die Hingabe der Darlehenssumme an den Darlehensnehmer. Der<br />

Darlehensnehmer schuldet die Zahlung von Darlehenszinsen und die Rückzahlung der<br />

Darlehenssumme nach Beendigung des Darlehensvertrages.<br />

3. Was ist ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen und warum ist eine Nachrangigkeit<br />

vereinbart worden?<br />

Bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen schulden Darlehensgeber und Darlehensnehmer<br />

dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Lediglich die<br />

Verpflichtung, Zinsen und Tilgung an den Darlehensgeber zurückzuzahlen sind nachrangig.<br />

D. h., dass solange und soweit die <strong>KEW</strong> AG als Darlehensnehmerin Zahlungsschwierigkeiten<br />

jedweder Art (z.B. Liquiditätsengpass / vorläufige Illiquidität) hat, die einen Grund für die<br />

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen können, ist die Geltendmachung Ihres<br />

Anspruchs auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und der Zinsen gegenüber der <strong>KEW</strong> AG<br />

als Darlehensnehmerin dauerhaft ausgeschlossen.<br />

Eine Nachrangigkeit muss als so genannter qualifizierter Rangrücktritt vereinbart werden,<br />

da es sich ansonsten um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft als Bankgeschäft nach<br />

den Vorschriften des Kreditwesengesetzes handelt. Da die <strong>KEW</strong> AG keine Erlaubnis hat,<br />

Bankgeschäfte durchzuführen, müssen Ihre Ansprüche nachrangig gestellt werden.<br />

4. Bestehen Risiken bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen?<br />

Grundsätzlich besteht immer das Risiko, dass ein Darlehensnehmer „ausfällt“, d.h., dass<br />

die <strong>KEW</strong> AG im schlimmsten Fall aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht<br />

mehr in der Lage ist, Zinsen zu zahlen oder die Darlehenssumme zu tilgen.<br />

Im Falle einer finanziellen Krise (z.B. Liquiditätsengpass / vorläufige Illiquidität), die zu<br />

einer Insolvenz der <strong>KEW</strong> AG führen kann und / oder im Falle der Insolvenz der <strong>KEW</strong> AG sind<br />

Ihre Forderungen gegenüber der <strong>KEW</strong> AG aus dem Darlehen (Zahlung von Zinsen und<br />

Tilgung) nachrangig gegenüber den übrigen Verbindlichkeiten der <strong>KEW</strong> AG. Das bedeutet,<br />

dass in diesen Fällen zuerst die Forderungen der übrigen Gläubiger bedient werden, bevor<br />

Ihre Rückzahlungsansprüche befriedigt werden. Im schlimmsten Fall können Ihre Ansprüche<br />

gegen die <strong>KEW</strong> AG auf Zahlung von Zinsen und Rückzahlung des Darlehensbetrages<br />

dauerhaft nicht geltend gemacht und durchgesetzt werden. Somit kann also ein<br />

Totalverlust Ihrer Investition eintreten. Eine darüber hinausgehende Haftung<br />

(Nachschusspflicht) besteht aber nicht.<br />

Seite 2


5. Warum wurde dieses Beteiligungsmodell gewählt?<br />

Das Beteiligungsmodell eines qualifizierten Nachrang-Darlehens bietet für Sie aufgrund der<br />

festen Verzinsung eine hohe Sicherheit. Die Darlehenszinsen sind nicht wie bei vielen<br />

anderen Beteiligungsmodellen auf dem Gebiet der erneuerbaren <strong>Energie</strong>n variabel und<br />

abhängig vom Ertrag z.B. einer Photovoltaikanlage oder Windkraftanlage. Sie erhalten also<br />

auch dann Ihre Verzinsung ausgezahlt, wenn einmal „keine Sonne scheint“ oder „kein Wind<br />

weht“.<br />

Bedenken Sie aber dennoch, dass es sich um ein Nachrang-Darlehen handelt, welches mit<br />

Risiken verbunden ist (siehe Ziffer 3 und 4).<br />

6. Wer kann ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen geben?<br />

Grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person. Nach dem Vertrag der <strong>KEW</strong> AG<br />

können jedoch nur <strong>Energie</strong>kunden der <strong>KEW</strong> AG als Darlehensgeber auftreten. Dies<br />

bedeutet, dass der Darlehensgeber einen Stromlieferungsvertrag mit der <strong>KEW</strong> AG<br />

abgeschlossen haben muss. Bezieht der Darlehensgeber auch Gas, so muss überdies auch<br />

ein Gaslieferungsvertrag mit der <strong>KEW</strong> AG bestehen. Der Darlehensgeber darf daher keiner<br />

Fremdversorgung mit Strom und/oder Gas unterliegen.<br />

Wenn Sie noch nicht Strom- und oder Gaskunde sind, können Sie ein qualifiziertes<br />

Nachrang-Darlehen der <strong>KEW</strong> AG dann geben, wenn Sie gleichzeitig einen<br />

Stromlieferungsvertrag mit der <strong>KEW</strong> AG abschließen.<br />

7. Wie schließe ich den Vertrag ab?<br />

Ergänzen und unterzeichnen Sie beide Ausfertigungen des Zeichnungsscheins und senden<br />

beide an die <strong>KEW</strong> AG zurück. Der Vertrag kommt zustande, wenn er von der <strong>KEW</strong> AG<br />

gegengezeichnet ist. Sie erhalten hierüber eine schriftliche Bestätigung per Brief, Fax oder<br />

E-Mail.<br />

8. Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?<br />

Die <strong>KEW</strong> AG bestimmt eine Einzahlungsfrist von 14 Tagen, da derartige Beteiligungsmodelle<br />

erfahrungsgemäß schnell vergriffen und mehrfach überzeichnet sind. Es wird daher davon<br />

ausgegangen, dass die <strong>KEW</strong> AG nicht alle Interessenten bedienen kann. Erfolgt die<br />

Einzahlung der Darlehenssumme nicht rechtzeitig, so hat die <strong>KEW</strong> AG das Recht, eine<br />

außerordentliche Kündigung zu erklären, um anschließend den Abschluss eines<br />

qualifizierten Nachrang-Darlehens einem anderen Interessenten von der „Warteliste“<br />

anbieten. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag rechtzeitig auf dem Konto der<br />

<strong>KEW</strong> AG eingeht.<br />

9. Habe ich einen Anspruch darauf, dass die <strong>KEW</strong> AG mit mir einen Vertrag abschließt?<br />

Nein. Die <strong>KEW</strong> AG ist zwar bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag<br />

abzuschließen. Aus Erfahrung zeigt sich, dass derartige Beteiligungsmodelle in kurzer Zeit<br />

überzeichnet sind, d.h. dass nicht jeder, der sich beteiligen möchte auch einen<br />

Beteiligungsbetrag zugewiesen bekommt.<br />

Seite 3


10. Ab wann kann ich der <strong>KEW</strong> AG ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen geben?<br />

Die Möglichkeit besteht ab sofort.<br />

11. In welcher Höhe kann ich der <strong>KEW</strong> AG ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen<br />

gewähren?<br />

Der Minimalbetrag beträgt 1.000,00 €, der Maximalbetrag 10.000,00 €. Jeder dazwischen<br />

liegende Betrag muss durch 1.000,00 € ohne Rest teilbar sein. Es können also<br />

Darlehensbeträge ab 1.000,00 € in 1.000,00 € - Schritten bis 10.000,00 € gegeben werden.<br />

12. Kann der von mir angegebene Darlehensbetrag von der <strong>KEW</strong> AG geändert werden?<br />

Nein. Der von Ihnen in Ihrer Interessensbekundung angebotene Darlehensbetrag kann von<br />

der <strong>KEW</strong> AG nicht einseitig geändert werden. Sollten Sie eine Änderung des<br />

Darlehensbetrages wünschen, setzen Sie sich bitte vorab mit der <strong>KEW</strong> AG in Verbindung.<br />

13. Wie zahle ich den Darlehensbetrag ein?<br />

Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich.<br />

14. Worin investiert die <strong>KEW</strong> AG mein Geld?<br />

Ihr Darlehensbetrag für die <strong>KEW</strong> AG dient dazu, die Darlehensgeber an <strong>KEW</strong>-eigenen<br />

Photovoltaik-Anlagen auf kreiseigenen Dächern teilhaben zu lassen.<br />

Die einzelnen PV-Standorte der <strong>KEW</strong>-eigenen Anlagen verfügen über folgende Maximal-<br />

Leistung:<br />

Gymnasium Am Krebsberg: 94 kWp<br />

Förderschule Lernen: 72 kWp<br />

Förderschule Geistige Entwicklung: 57 kWp<br />

Soz.-Pfleg. BBZ: 49 kWp<br />

Kaufm. BBZ: 102 kWp<br />

Dienstgeb. VII: 30 kWp<br />

15. Wem gehören die Anlagen?<br />

Die Photovoltaik-Anlagen stehen im Eigentum der <strong>KEW</strong> AG. Als Darlehensgeber erwirbt<br />

man kein anteiliges Eigentum an einer Photovoltaik-Anlage.<br />

16. Wie hoch sind die Zinsen?<br />

Die Verzinsung ist für die Gesamtlaufzeit fest und beträgt jährlich 3,25 %.<br />

Die Zinsen werden dabei nach der deutschen kaufmännischen Zinsberechnungsmethode<br />

berechnet.<br />

17. Kann ich nach der Abgabe meines Darlehensangebotes widerrufen?<br />

Es besteht eine Widerrufsmöglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Zeichnung. Alles Weitere<br />

finden Sie auf der zweiten Seite des Vertrages nach dem Zeichnungsschein in der<br />

„Widerrufsbelehrung“.<br />

Seite 4


18. Wann kann ich frühestens mein investiertes Geld zurück erhalten?<br />

Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 30.06.2018 und endet automatisch zu diesem<br />

Zeitpunkt, ohne dass Sie eine Kündigung erklären müssen. Vor dem 30.06.2018 besteht<br />

weder für den Darlehensgeber noch für die <strong>KEW</strong> AG die Möglichkeit, den Vertrag ordentlich<br />

zu beenden.<br />

19. Aus welchem Grund kann der qualifizierte Nachrang-Darlehensvertrag<br />

außerordentlich gekündigt werden?<br />

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht sowohl für Sie als auch für die <strong>KEW</strong><br />

AG. Die Kündigungsrechte sind in § 5 der Vertragsbedingungen beschrieben.<br />

Liegen außerordentliche Kündigungsgründe vor oder wurde bereits eine außerordentliche<br />

Kündigung des Vertrages ausgesprochen, ist es der <strong>KEW</strong> AG gestattet, mit Ihnen<br />

telefonischen Kontakt aufnehmen.<br />

20. Welchen Betrag erhalte ich nach der Kündigung zurück?<br />

Nach der Kündigung erhalten Sie binnen vier Wochen den gesamten Darlehensbetrag zzgl.<br />

der bis dahin aufgelaufenen und noch nicht ausbezahlten Zinsen zurück.<br />

21. Kann ich den Vertrag auf dritte Personen übertragen?<br />

Nein. Eine Übertragung auf dritte Personen ist nicht möglich, d.h. der Darlehensgeber als<br />

Vertragspartner kann nicht ausgetauscht werden.<br />

22. Kann ich eine dritte Person begünstigen?<br />

Ja. Sie können eine dritte Person hinsichtlich der Zahlung der Zinsen und der Rückzahlung<br />

des Darlehensbetrages begünstigen. Die begünstigte Person tragen Sie im Zeichnungsschein<br />

unter dem Punkte „abweichender Kontoinhaber“ ein. Die begünstigte Person muss dabei<br />

nicht die in § 2 des Vertrages genannten Voraussetzungen erfüllen, aber ihren Wohnsitz im<br />

Landkreis Neunkirchen haben. Personen, die nicht ihren Wohnsitz im Landkreis<br />

Neunkirchen haben, können nicht begünstigt werden. Bitte füllen Sie daher auch beim<br />

„abweichenden Kontoinhaber“ die Anschrift der begünstigten Person aus.<br />

23. Wie erfolgen die Zinszahlungen?<br />

Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinszeitraumes (01.01. – 31.12.) berechnet und<br />

fällig. Ausbezahlt werden die Zinsen bis spätestens 31.01. des Folgejahres. Die erste<br />

Zinszahlung erfolgt daher spätestens zum 31.01.2014.<br />

24. Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung<br />

einreichen?<br />

Ja. Die <strong>KEW</strong> AG berücksichtigt Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen<br />

bei den Zinszahlungen. Beachten Sie dabei, dass Freistellungsaufträge und<br />

Nichtveranlagungsbescheinigungen immer für das Jahr bei der <strong>KEW</strong> AG vorliegen müssen, in<br />

dem die Zinszahlung erfolgt.<br />

Seite 5


Beachten Sie bitte, dass bei mehreren Darlehensgebern jeder Darlehensgeber einen<br />

eigenen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreicht, da diese<br />

ansonsten nicht berücksichtigt werden können. Sollte nur ein Darlehensgeber einen<br />

Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung haben, wäre es sinnvoll,<br />

getrennte Verträge mit der <strong>KEW</strong> AG abzuschließen.<br />

25. Bin ich am Ertrag der Projekte der <strong>KEW</strong> AG im Bereich der erneuerbaren <strong>Energie</strong>n<br />

beteiligt?<br />

Nein. Ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen sieht keine direkte Ertragsbeteiligung vor. Die<br />

<strong>KEW</strong> AG wählt dieses Modell, um Ihnen die größtmögliche Renditesicherheit zu<br />

gewährleisten. Der Darlehensbetrag ist festverzinslich und damit vom Erfolg oder<br />

Misserfolg der Projekte der <strong>KEW</strong> AG im Bereich der erneuerbaren <strong>Energie</strong>n unabhängig.<br />

26. Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?<br />

Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, zu Beginn den Darlehensbetrag einzuzahlen.<br />

Während der Laufzeit des Vertrages haben Sie Veränderungen Ihrer persönlichen Daten,<br />

z.B. Namensänderung, Konfessionsänderung, Änderung der Anschrift oder der<br />

Kontoverbindung der <strong>KEW</strong> AG unverzüglich mitzuteilen, insbesondere dann, wenn Sie Ihren<br />

Strom,- und / oder Gaslieferungsvertrag mit der <strong>KEW</strong> AG kündigen.<br />

27. Habe ich als Darlehensgeber Mitbestimmungsrechte?<br />

Nein. Bei einem Darlehensgeber handelt es sich um einen Fremdkapitalgeber, der keine<br />

Mitbestimmungsrechte hat.<br />

28. Werden Sicherheiten gegeben?<br />

Nein. Die <strong>KEW</strong> AG stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrang-Darlehen zur<br />

Verfügung.<br />

29. Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?<br />

Zinszahlungen, die Sie erhalten, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und von Ihnen zu<br />

versteuern. Es wurde vereinbart, dass die <strong>KEW</strong> AG, die bei der Auszahlung der<br />

Kapitalerträge anfallenden Steuern und gesetzlichen Abgaben direkt an die zuständigen<br />

Stellen abführt und Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.<br />

Nichtveranlagungsbescheinigungen oder Freistellungsaufträge werden berücksichtigt.<br />

30. Was passiert im Todesfall?<br />

Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus<br />

dem Vertrag auf die Erben oder den Vermächtnisnehmer über. Die Rückzahlung<br />

aufgelaufener Zinsen und die Tilgung des Darlehensbetrages erfolgen dann gegenüber dem<br />

Erben oder dem Vermächtnisnehmer, der sich zuvor gegenüber der <strong>KEW</strong> AG zu legitimieren<br />

hat, z.B. durch Vorlage eines Erbscheines.<br />

Seite 6


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die<br />

<strong>KEW</strong> <strong>Kommunale</strong> <strong>Energie</strong>- und Wasserversorgung AG<br />

Händelstr. 5<br />

66538 Neunkirchen (Saar)<br />

Telefon: +49 (0) 6821-200-233<br />

Fax +49 (0) 6821-200-200<br />

E-Mail: buergerbeteiligung@kew.de<br />

Internet: www.kew.de<br />

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