Erklärung (Arbeitnehmer/in) zum PV-Zuschuss nach § 61 SGB XI ...
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4.4 Ich b<strong>in</strong> <strong>in</strong> der landwirtschaftlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, weil<br />
e<strong>in</strong> Befreiungstatbestand des <strong>§</strong> 5 Abs. 1 KVLG 1989 oder vor dem 01.01.1989<br />
<strong>§</strong> 4a Abs. 1 KVLG 1972 gegeben war: Ne<strong>in</strong> Ja<br />
4.5 Ich b<strong>in</strong> <strong>in</strong> der landwirtschaftlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, weil<br />
<strong>nach</strong> dem 31.12.1994 Versicherungsfreiheit <strong>nach</strong> (<strong>§</strong> 3a Nr. 1 KVLG 1989) kraft<br />
Gesetzes e<strong>in</strong>getreten ist: Ne<strong>in</strong> Ja<br />
Den Bescheid der Krankenkasse / - versicherung über e<strong>in</strong>e Befreiung bzw. das Vorliegen der Versicherungsfreiheit<br />
habe ich beigefügt.<br />
5. Angaben <strong>zum</strong> Versicherungsverhältnis<br />
5.1 Ich b<strong>in</strong> als freiwilliges Mitglied der GKV versicherungspflichtig <strong>in</strong> der sozialen Pflegeversicherung bei der<br />
Pflegekasse der:<br />
Orts-, Betriebs-, Innungskrankenkasse, Ersatzkasse, See-Krankenkasse, landwirtschaftliche Krankenkasse, Bundesknappschaft<br />
<strong>in</strong><br />
H<strong>in</strong>weis: Die OFD-LBV führt bei freiwillig gesetzlicher Versicherung grundsätzlich das so genannte Firmenzahlverfahren<br />
durch, d. h. die zu entrichtenden Beiträge werden e<strong>in</strong>schließlich des zustehenden Beitragszuschusses an die<br />
gesetzliche Krankenkasse abgeführt.<br />
Wenn Sie nicht am Firmenzahlverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie Ihre freiwilligen Beiträge selbst an Ihre Kranken-<br />
bzw. Pflegekasse entrichten und der zustehende Beitragszuschuss wird dann zusammen mit Ihrem Entgelt laufend<br />
an Sie ausgezahlt.<br />
<strong>Erklärung</strong> (bitte ggf. ankreuzen): Ich b<strong>in</strong> nicht mit der Abführung der Beiträge durch die OFD-LBV e<strong>in</strong>verstanden:<br />
5.2 Ich habe - mit me<strong>in</strong>en unter Nr. 2 aufgeführten Angehörigen (ggf. e<strong>in</strong>schließlich me<strong>in</strong>es Lebenspartners) -<br />
e<strong>in</strong>e private Pflegeversicherung bei <strong>nach</strong>stehendem Versicherungsunternehmen:<br />
Bezeichnung des Versicherungsunternehmens<br />
<strong>in</strong><br />
Familienversicherung <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 25, 110 <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong><br />
Ehegatte / Lebenspartner Ne<strong>in</strong> Ja<br />
K<strong>in</strong>d<br />
Ne<strong>in</strong><br />
Ja, für<br />
K<strong>in</strong>d<br />
K<strong>in</strong>d<br />
Ne<strong>in</strong><br />
Ne<strong>in</strong><br />
Ja, für<br />
Ja, für<br />
Ich zahle für mich/ me<strong>in</strong>e Angehörigen (ggf. e<strong>in</strong>schließlich me<strong>in</strong>es Lebenspartners) für diese<br />
Versicherung(en) e<strong>in</strong>en monatlichen Pflegeversicherungsbeitrag <strong>in</strong> Höhe von<br />
EURO<br />
Besche<strong>in</strong>igung(en) der Krankenkasse(n) bzw. Pflegekasse(n) / des Versicherungsunternehmens über die<br />
versicherten Personen, die Höhe des von mir gezahlten Beitrages (aufgeteilt auf die e<strong>in</strong>zelnen Versicherten)<br />
und über die Art der mir und me<strong>in</strong>en Angehörigen zustehenden Versicherungsleistungen füge ich bei.<br />
Des Weiteren füge ich die Besche<strong>in</strong>igung des Versicherungsunternehmens gemäß <strong>§</strong> <strong>61</strong> Abs. 7 <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong> bei.<br />
Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit me<strong>in</strong>er Angaben. Ich weiß, dass auf Grund unrichtiger<br />
Angaben zuviel gezahlte Beiträge zurückzuzahlen s<strong>in</strong>d.<br />
Mir ist bekannt, dass ich Änderungen <strong>in</strong> den von mir angegebenen Versicherungen, die bei der Bemessung<br />
des <strong>Zuschuss</strong>es berücksichtigt worden s<strong>in</strong>d (z. B. Ausscheiden aus der Versicherung,<br />
Wechsel der Pflegeversicherung u. ä.), <strong>in</strong>sbesondere auch h<strong>in</strong>sichtlich der Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge,<br />
unverzüglich anzuzeigen habe.