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Konzept vom 22.04.2013 - Stadt Hauzenberg

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Baukosten für diesen Abschnitt:<br />

Lt. beiliegender Kostenschätzung 835.000,00 €<br />

Für diesen Abschnitt ist ein Grunderwerb von ca. 6 600 m² aus 7 Grundstücken<br />

notwendig.<br />

Zur Lösung der Hochwasserproblematik des Aubaches entlang der Staatsstraße<br />

2320 zwischen Haghäusel und Kropfmühl, sowie im Bereich des Werksgeländes der<br />

Firma AMG Minig AG ist nördlich von Kropfmühl ein Hochwasserrückhaltebecken<br />

geplant. Mit der Anordnung des Hochwasserrückhaltebeckens und der damit<br />

möglichen Reduzierung der Abflussspitze wird nicht nur ein Hochwasserschutz für<br />

den betrachteten Bereich erzielt, sondern auch die Gewässerbelastung im Unterlauf<br />

des Aubaches erheblich und nachhaltig reduziert.<br />

Die Abflussspitze wird von derzeit rd. 18,2 m³/s bei HQ 100 auf 4,0 m³/s reduziert. Auch<br />

an der Engstelle im Bereich des Werksgeländes der AMG Minig AG ist dann ein<br />

ausreichender Abflussquerschnitt vorhanden, um diese Wassermenge, ohne dass<br />

dadurch eine Überflutung ausgelöst wird, ableiten zu können.<br />

Das bei dieser Variante notwendige Rückhaltevolumen von 115 000 m³ wird<br />

geschaffen, indem zwischen der Staatsstraße 2320 und dem östlich gelegenen Hang<br />

ein 250 m langer maximal 5,0 m hoher Damm geschüttet wird.<br />

Vorteile:<br />

Mit den geplanten Hochwasserrückhaltebecken wird nicht nur die unmittelbare<br />

Hochwasserproblematik nachhaltig verbessert, sondern auch im Unterlauf des<br />

Aubachs wird der Scheitelabfluss bei größeren Regenereignissen abgemindert.<br />

Neben dem Schutz der Bebauung trägt der geplante Hochwasserdamm auch zum<br />

Schutz des Umlandes und der Talräume im Unterlauf des Aubaches bei.<br />

Nachteile:<br />

Auch wenn die Hochwasserrückhaltebecken für ein 100-jähriges<br />

Niederschlagsereignis ausgelegt sind und entsprechende Freiräume vorgesehen<br />

werden, kann es nicht ausgeschlossen werden, dass durch besondere,<br />

unvorhersehbare Umstände eine Überflutung des Dammes in der dafür<br />

vorgesehenen Hochwasserentlastung statt findet.<br />

Dies kann von einem außergewöhnlichen Niederschlagsereignis oder von einer<br />

Verklausung des Ablaufs hervorgerufen werden. Inwieweit dadurch Schäden<br />

entstehen können hängt von der Menge, der über die Hochwasserentlastung<br />

abfließenden Wassermenge ab und von den Maßnahmen, die zum Schutz der<br />

gefährdeten Anlagen ergriffen werden.<br />

Baukosten für diesen Abschnitt 1.491.000,00 €

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