Konzept vom 22.04.2013 - Stadt Hauzenberg
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Baukosten für diesen Abschnitt:<br />
Lt. beiliegender Kostenschätzung 835.000,00 €<br />
Für diesen Abschnitt ist ein Grunderwerb von ca. 6 600 m² aus 7 Grundstücken<br />
notwendig.<br />
Zur Lösung der Hochwasserproblematik des Aubaches entlang der Staatsstraße<br />
2320 zwischen Haghäusel und Kropfmühl, sowie im Bereich des Werksgeländes der<br />
Firma AMG Minig AG ist nördlich von Kropfmühl ein Hochwasserrückhaltebecken<br />
geplant. Mit der Anordnung des Hochwasserrückhaltebeckens und der damit<br />
möglichen Reduzierung der Abflussspitze wird nicht nur ein Hochwasserschutz für<br />
den betrachteten Bereich erzielt, sondern auch die Gewässerbelastung im Unterlauf<br />
des Aubaches erheblich und nachhaltig reduziert.<br />
Die Abflussspitze wird von derzeit rd. 18,2 m³/s bei HQ 100 auf 4,0 m³/s reduziert. Auch<br />
an der Engstelle im Bereich des Werksgeländes der AMG Minig AG ist dann ein<br />
ausreichender Abflussquerschnitt vorhanden, um diese Wassermenge, ohne dass<br />
dadurch eine Überflutung ausgelöst wird, ableiten zu können.<br />
Das bei dieser Variante notwendige Rückhaltevolumen von 115 000 m³ wird<br />
geschaffen, indem zwischen der Staatsstraße 2320 und dem östlich gelegenen Hang<br />
ein 250 m langer maximal 5,0 m hoher Damm geschüttet wird.<br />
Vorteile:<br />
Mit den geplanten Hochwasserrückhaltebecken wird nicht nur die unmittelbare<br />
Hochwasserproblematik nachhaltig verbessert, sondern auch im Unterlauf des<br />
Aubachs wird der Scheitelabfluss bei größeren Regenereignissen abgemindert.<br />
Neben dem Schutz der Bebauung trägt der geplante Hochwasserdamm auch zum<br />
Schutz des Umlandes und der Talräume im Unterlauf des Aubaches bei.<br />
Nachteile:<br />
Auch wenn die Hochwasserrückhaltebecken für ein 100-jähriges<br />
Niederschlagsereignis ausgelegt sind und entsprechende Freiräume vorgesehen<br />
werden, kann es nicht ausgeschlossen werden, dass durch besondere,<br />
unvorhersehbare Umstände eine Überflutung des Dammes in der dafür<br />
vorgesehenen Hochwasserentlastung statt findet.<br />
Dies kann von einem außergewöhnlichen Niederschlagsereignis oder von einer<br />
Verklausung des Ablaufs hervorgerufen werden. Inwieweit dadurch Schäden<br />
entstehen können hängt von der Menge, der über die Hochwasserentlastung<br />
abfließenden Wassermenge ab und von den Maßnahmen, die zum Schutz der<br />
gefährdeten Anlagen ergriffen werden.<br />
Baukosten für diesen Abschnitt 1.491.000,00 €