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VERKEHRSWERTSCHÄTZUNG

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8) BEWERTUNG EZ 3828<br />

8.2) ERMITTLUNG DES GEBÄUDEZEITWERTES<br />

GEBÄUDENEUWERT GESAMT (ohne Baugrund) = 315.875,25 EUR<br />

abzgl. Wertminderung wegen Bauschäden und Mängel:<br />

a) Wertminderung wegen der beschriebene Mängel und Schäden wie<br />

zB. der unzähligen Risse, der Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss, der<br />

abgewitterten Holzteile im Fassadenbereich, der diversen Schiefstellungen usw.<br />

Wertminderung für rückgestauten Reparaturbedarf<br />

daher Abschlag von 3 % vom Neuwert = -9.476,26 EUR<br />

ergibt einen gekürzten<br />

GEBÄUDENORMALHERSTELLUNGSWERT = 306.398,99 EUR<br />

abzgl. Wertminderung wegen Gebäudealter usw.:<br />

b) Aufgrund der im Archiv der Stadt Dornbirn erhobenen Unterlagen<br />

- Bauansuchen - Schreiben vom 15-Juni-1910<br />

- Bauverhandlung - Protokoll vom 17-Juni-1910<br />

- Baubewilligung - Bescheid vom 22-Juni-1910<br />

- Benützungsbewilligung - Bescheid 07-Oktober-1910<br />

wird das Jahr 1910 als Baujahr für die Berechnung herangezogen,<br />

Gebäudealter daher rund 98 Jahre (06/07-1910 bis 11-2008)<br />

Aufgrund des vorher beschriebenen Gesamtzustandes wird die<br />

verbleibende Restnutzungsdauer mit rund 20 Jahren angenommen.<br />

abzgl. Altersentwertung daher rund -78 % = -238.991,21 EUR<br />

Zwischensumme = 67.407,78 EUR<br />

c) weiters wird für verlorenen Bauaufwand eine<br />

Wertminderung zwischen 5 % und 10 %, gemittelt<br />

7,5 % berücksichtigt,<br />

das ergibt = -5.055,58 EUR<br />

ergibt einen<br />

GEBÄUDEZEITWERT (incl. Mwst., ohne Baugrund) = 62.352,19 EUR<br />

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