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Holzkirchner - Holzkirchen

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05/2008 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt<br />

informationen<br />

Information des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

– über Probleme mit Hunden in der Öffentlichkeit<br />

Aufgrund immer wieder vorgetragener Beschwerden<br />

über Hundekot und Problemen<br />

mit Hunden und Hundehaltern im Allgemeinen,<br />

sehen wir uns veranlasst, neuerlich auf<br />

die geltende Rechtslage hinzuweisen.<br />

Problem:<br />

Hunde aller Größen bewegen sich mit<br />

und ohne Begleitung frei im Ortsbereich.<br />

Wir erhalten immer wieder Hinweise von Bürgern<br />

über freilaufende Hunde. Besonders von<br />

größeren Hunden fühlen sich manche Mitmenschen<br />

verständlicherweise bedroht.<br />

Das freie Umherlaufen lassen ohne Begleitung<br />

ist grundsätzlich nicht verboten. Jedoch<br />

regeln einige Gesetze Besonderes. So sind<br />

Hunde nach der StVO von der Straße fernzuhalten<br />

und im Wald allein frei laufende Hunde<br />

können u. U. vom Jäger erschossen werden.<br />

Es ist also höchst problematisch, seinen Hund<br />

unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Auch sind<br />

die haftungsrechtlichen Folgen z.B. bei einem<br />

Verkehrsunfall mit einem frei laufenden Hund<br />

zu bedenken.<br />

In Begleitung seines Herrchens bzw. Frauchens<br />

darf der Hund weitgehend frei laufen.<br />

Er sollte jedoch immer in Seh- und Rufweite<br />

bleiben. Zu beachten ist auch die gemeindliche<br />

Grünanlagensatzung. Danach dürfen<br />

Hunde in öffentlichen Grünanlagen, wie dem<br />

Herdergarten oder Krankenhauspark, nur angeleint<br />

mitgeführt werden. Zu sämtlichen<br />

Spielplätzen ist der Zutritt mit Hunden ganz<br />

verwehrt. Die Satzung ist bewehrt.<br />

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit<br />

mit einer Geldbuße von 5,- bis 1.000,- Euro<br />

geahndet werden.<br />

Das Mitführverbot von Hunden gilt, mit Ausnahme<br />

von Blindenhunden, auch für alle<br />

Friedhöfe. Verstöße können auch hier mit<br />

Geldbuße belegt werden.<br />

Auch aus Rücksichtnahme auf andere Menschen<br />

und Hundehalter sollte man seinen<br />

Hund nicht ohne Begleitung laufen lassen.<br />

Und in Begleitung ist es ebenso selbstverständlich,<br />

seinen Hund auf Bitten anderer anzuleinen<br />

oder bei Fuß gehen zu lassen.<br />

Es sei darauf hingewiesen, dass die Gemeinde<br />

berechtigt ist, für Einzelfälle einschränkende<br />

Anordnungen, wie den Leinenzwang, zu<br />

treffen.<br />

Problem:<br />

Hunde koten auf öffentlichen Flächen.<br />

Hiermit wird jedermann schon einmal unangenehme<br />

Bekanntschaft gemacht haben.<br />

Hundekot kommt häufig auf Geh- und Spazierwegen<br />

und in Parkanlagen, vereinzelt sogar<br />

auf Spielplätzen vor.<br />

Verboten ist es, Hunde auf Gehwegen und<br />

Spielplätzen und ganz allgemein an Plätzen<br />

wo besondere Beeinträchtigungen zu erwarten<br />

sind, koten zu lassen. Dazu zählen vor<br />

allem Flächen, wo sich häufig Menschen bewegen.<br />

Verstöße können mit Geldbuße zwischen<br />

15,- Euro und 100,- Euro geahndet werden.<br />

Doch nicht überall, wo es (noch) nicht verboten<br />

ist, sollte man den Kot einfach liegen<br />

lassen. Gerade innerörtlich ist es heutzutage<br />

ein Gebot der Rücksicht und des Anstandes,<br />

den Kot seines Hundes selbst zu entsorgen.<br />

Ein in den letzten Jahren neu bekannt gewordenes<br />

Problem ist Hundekot in Kuh- oder<br />

Pferdeweiden. Gerade Weiden neben beliebten<br />

Hundespazierwegen sind dann stark<br />

mit Hundekot belastet. Beim Abweiden oder

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