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Sicherheits-Pass Bedingungen - Arbö

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Firmen-<strong>Sicherheits</strong>-<strong>Pass</strong><br />

Firmen-<strong>Sicherheits</strong>-<strong>Pass</strong><br />

Der Firmen-<strong>Sicherheits</strong>-<strong>Pass</strong> ist ein exklusives Versicherungsangebot<br />

für Firmen, Vereine, Körperschaften und Institutionen<br />

(juristische Personen), das sich geringfügig vom SP für Einzelpersonen<br />

unterscheidet (siehe Punkt 3 „Leistungs berechtigung<br />

und Gültigkeit“).<br />

✔ Voraussetzung für den Leistungsanspruch aus dem<br />

Firmen-<strong>Sicherheits</strong>-<strong>Pass</strong> ist eine aktive und voll bezahlte<br />

ARBÖ-Firmen-Mitgliedschaft, die der Größe des Fuhrparks<br />

entsprechen muss.<br />

✔ Pro Firmenfahrzeug ist ein Firmen-<strong>Sicherheits</strong>-<strong>Pass</strong> abzuschließen.<br />

Die Bekanntgabe des Kfz-Kennzeichens ist<br />

erforderlich. Kein Leistungsanspruch besteht für private<br />

Fahrzeuge, die betrieblich genutzt werden.<br />

✔ Anspruch auf die personen- und fahrzeugbezogenen<br />

Leistungen haben der Lenker (Mitarbeiter) und bis zu<br />

maxi mal acht mitfahrende Mitarbeiter der Firma während<br />

der betrieblichen Nutzung des versicherten Firmenfahrzeugs<br />

(Bekanntgabe des Kennzeichens). Der Schutz<br />

erstreckt sich auch auf jene Tätigkeiten, die im unmittelbaren<br />

Zu sammenhang mit dem Fahrzeug stehen (Tanken,<br />

Rasten etc.).<br />

✔ Wird für einen bestimmten Firmen-<strong>Sicherheits</strong>-<strong>Pass</strong> ein<br />

leistungs berechtigter Lenker namhaft gemacht, so erstrecken<br />

sich die personenbezogenen Leistungen auch auf<br />

dessen Gatten bzw. Lebensgefährten und dessen Kinder<br />

bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, wenn diese im gleichen<br />

Haushalt hauptgemeldet sind. Die Familienmitglieder sind<br />

auch dann leistungsberechtigt, wenn die Fahrt getrennt<br />

voneinander und nicht mit dem Firmenfahrzeug angetreten<br />

wird.<br />

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