Naturschutzkonzept für den Forstbetrieb Freising - Bayerische ...
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147 NWR Damm<br />
Das NWR Damm ist mit 76,1 ha das flächenmäßig größte NWR des <strong>Forstbetrieb</strong>s. Mitten im<br />
Dürnbucher Forst (Abteilung Damm, Distrikt 17) gelegen, repräsentiert es <strong>den</strong> Hügelland-<br />
Hainsimsen-Buchen-Wald. Die derzeitige Bestockung besteht aus 73 % Buche, 15 % Fichte<br />
und 12 % Kiefer, bei einem Alter von rd. 140 (0 -170) Jahren und einem Holzvorrat von<br />
knapp 400 Efm/ha. Mit einem Totholzvorrat von ca. 12 Vfm/ha (ohne Stockholz) ist das NWR<br />
<strong>für</strong> einen Buchennaturwald noch schwach ausgestattet. Dies hängt vermutlich mit der relativ<br />
späten Ausweisung der Fläche zusammen (Einrichtung 1993, Ausweitung um 33,6 ha 2005).<br />
Mit zunehmendem Alter wird sich der Totholzvorrat sukzessive erhöhen. Damit dies auf einer<br />
möglichst großen Fläche ohne Konflikte mit Verkehrssicherungsproblemen vonstatten gehen<br />
kann, wur<strong>den</strong> die Forststrassen, die durch das NWR führten, im Jahr 2005 vom <strong>Forstbetrieb</strong><br />
<strong>Freising</strong> zurückgebaut.<br />
An Untersuchungen im NWR sind hier bislang bekannt: Haubold und Schmidt (2000), Rösler<br />
und Schmidt (2001), Schnell (2004).<br />
3.6.5 Sonstige Schutzgüter nach Abschnitt III BayNatschG<br />
Landschaftsschutzgebiet 384 „Isartal“<br />
Der größte Teil des Isarauwaldes zwischen München und der Regierungsbezirksgrenze bei<br />
Bruckberg ist Bestandteil des LSG „Isartal“, welches 1996 von der Regierung von Oberbayern<br />
zum Schutze des abwechslungsreichen Talraums und zur Sicherung seiner besonderen<br />
Bedeutung <strong>für</strong> die Erholung ausgewiesen wurde. Mit Ausnahme der Genehmigungspflicht <strong>für</strong><br />
Kahlhiebe über 0,5 ha und <strong>für</strong> die Begründung neuer Fichten- oder Pappelbestände ist die<br />
ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung erlaubt.<br />
Landschaftsschutzgebiet 546 „Ampertal im Landkreis <strong>Freising</strong>“<br />
Die Waldflächen der Distrikte 52, 62, 63, 65, 66, 67 sind Bestandteil des 2001 ausgewiesenen<br />
Landschaftsschutzgebiets. Zum Schutze des Talraums der Amper und der Talränder,<br />
<strong>den</strong> so genannten „Amperleiten“, der Tier- und Pflanzenwelt und zur Sicherung seiner besonderen<br />
Bedeutung <strong>für</strong> die Erholung ist die ordnungsgemäße Forstwirtschaft mit Ausnahme<br />
der Genehmigungspflicht <strong>für</strong> Kahlhiebe über 0,5 ha und <strong>für</strong> die Begründung neuer Fichtenoder<br />
Pappelbestände erlaubt.<br />
<strong>Naturschutzkonzept</strong> <strong>Forstbetrieb</strong> <strong>Freising</strong> 48