Einsprache gegen Mast auf Twannberg (PDF) - Bieler Tagblatt
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Gemeinde Twann<br />
Gemeindeschreiberei<br />
Moos 11<br />
2513 Twann<br />
Bern, 23. Januar 2008<br />
cn/ro/sl 5.4.3.5<br />
Baupublikation<br />
Gesuchsteller: Ballif, Leuenberger, Sulzmann, vertreten durch Andreas Ballif,<br />
<strong>Twannberg</strong> 13, 2516 Lamboing.<br />
Bauvorhaben: <strong>Mast</strong> zur Windmessung während eines Jahres, <strong>Mast</strong>höhe 49 m,<br />
verankert mit vier Stahlseilen, am Gruebmattweg, <strong>Twannberg</strong>.<br />
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident<br />
Sehr geehrte Damen und Herren<br />
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) unterbreitet Ihnen hiermit eine<br />
<strong>Einsprache</strong><br />
Gegen das randvermerkte Bauvorhaben und stellt folgende<br />
Anträge<br />
1) Auf das Vorhaben sei aus landschaftsschützerischen Gründen zu verzichten<br />
2) Die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG sei nicht zu erteilen<br />
3) Eventualiter kann eine Bewilligung für den Windmessmasten mit dem Vorbehalt einer<br />
späteren Nicht-Genehmigung einer Windkraftanlage erteilt werden
2<br />
Begründung<br />
1. Formelles<br />
Die SL ist eine gemäss eidgenössischem und kantonalem Recht zur <strong>Einsprache</strong> resp. Beschwerde<br />
befugte Organisation. Die <strong>Einsprache</strong> erfolgt fristgerecht.<br />
2. Materielles<br />
1. Der Standort des geplanten <strong>Mast</strong>es zur Windmessung (Höhe 49 m) befindet sich in<br />
der Landschaftskammer Magglingermatten <strong>auf</strong> einer Kuppe der vorgelagerten Jura-<br />
Falte oberhalb des <strong>Bieler</strong>sees. Der <strong>Mast</strong>standort liegt in der Landwirtschaftszone<br />
sowie in einem kommunalen Landschaftsschutzgebiet und im regionalen Landschaftsschutzgebiet<br />
a (unterliegt einem Bauverbot und soll grundsätzlich unverändert<br />
erhalten bleiben). Das Bauvorhaben ist als äusserst heikel zu beurteilen, sollen<br />
damit doch die Grundlagen für einen allfälligen Bau einer Windkraftanlage mit einer<br />
Nabenhöhe von 70 Metern und einer Gesamthöhe von 130 Metern ( 1 1/3 so hoch<br />
wie das Berner Münster) geschaffen werden. Die Konflikte mit dem kommunalen und<br />
regionalen Landschaftsschutzgebiet, die Nähe zum BLN-Gebiet und dem Regionalpark<br />
Chasseral sind schwerwiegend und vorprogrammiert. Ausserdem tangiert das<br />
Vorhaben ein heute hoch attraktives, nicht baulich vorbelastetes Wandergebiet. In<br />
seiner Grösse würde es einen Fremdkörper in der geschützten Landschaft darstellen.<br />
Zudem betrifft das Vorhaben die erste exponierte Jurakette, die nach Meinung<br />
der SL grundsätzlich von einsehbaren Windkraftanlagen verschont werden soll.<br />
Eine Windkraftanlage dieser Grössenordnung dürfte vom See aus einsehbar sein.<br />
Das Vorhaben Windanlagen widerspricht daher den Planungsgrundsätzen nach Art.<br />
3 RPG.<br />
2. Eine umfassende Interessenabwägung in einem Planungsverfahren wurde bis anhin<br />
nicht gemacht. Wie bereits das AGR in seiner Stellungnahme vom 19.7.07 betont<br />
hat, ist jedoch eine Abstimmung <strong>auf</strong> die regionale Planung zentral. Weiter fehlt die<br />
Abstimmung zum Konzept Windenergie Schweiz: das Vorhaben entspricht nicht den<br />
28 prioritären Standorten. Im Weiteren gilt in bezug <strong>auf</strong> die Windkraft das raumplanerische<br />
Ziel der Konzentration der Anlagen in Pärke und <strong>auf</strong> den best geeigneten<br />
Standorten. Einzeln verstreute Anlagen in der Landschaft, die nicht der lokalen Versorgung<br />
dienen, sind raumplanerisch unerwünscht. Im weiteren soll den Windkraftanlagen<br />
eine kantonale Planung zugrunde gelegt werden, wie dies im Kanton SO<br />
derzeit gemacht wird. Dies um zu vermeiden, dass Zufallsprojekte an heiklen Standorten<br />
entstehen.<br />
3. Die Präjudizwirkung dieses Vorhabens ist hoch. Würde eine einzelne Windkraftanlage<br />
ohne jeglichen kantonalen Planungshintergrund an diesem Standort bewilligt,<br />
so wäre Tür und Tor geöffnet für ähnlich gelagerte Projekte an allen denkbaren<br />
Kretenstandorten und in innerhalb von regionalen Schutzgebieten.<br />
4. Eine befristete Bewilligung für einen Windmessmasten wäre grundsätzlich akzeptierbar.<br />
Da aber der Gesuchsteller damit klar die Errichtung einer Grosswindkraftanlage<br />
bezweckt, die aus unserer Sicht an diesem Standort nicht akzeptiert werden kann
3<br />
und vom AGR auch abgelehnt wird, müssen wir bereits vorsorglich <strong>gegen</strong> eine<br />
Windmessanlage opponieren. Aus Gründen der fehlenden Grundlagen für eine<br />
spätere Bewilligung einer Windkraftanlage sei daher auch die Windmessanlage zu<br />
verweigern.<br />
Aus den genannten Gründen ersuchen wir Sie, sehr geehrte Damen und Herren, die<br />
<strong>Einsprache</strong> gutzuheissen.<br />
Freundliche Grüsse<br />
STIFTUNG LANDSCHAFTSSCHUTZ SCHWEIZ (SL)<br />
Raimund Rodewald, Dr. phil.<br />
Geschäftsleiter SL<br />
Christine Neff<br />
Sachbearbeiterin<br />
Im Doppel