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Einsprache gegen Mast auf Twannberg (PDF) - Bieler Tagblatt

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Gemeinde Twann<br />

Gemeindeschreiberei<br />

Moos 11<br />

2513 Twann<br />

Bern, 23. Januar 2008<br />

cn/ro/sl 5.4.3.5<br />

Baupublikation<br />

Gesuchsteller: Ballif, Leuenberger, Sulzmann, vertreten durch Andreas Ballif,<br />

<strong>Twannberg</strong> 13, 2516 Lamboing.<br />

Bauvorhaben: <strong>Mast</strong> zur Windmessung während eines Jahres, <strong>Mast</strong>höhe 49 m,<br />

verankert mit vier Stahlseilen, am Gruebmattweg, <strong>Twannberg</strong>.<br />

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident<br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) unterbreitet Ihnen hiermit eine<br />

<strong>Einsprache</strong><br />

Gegen das randvermerkte Bauvorhaben und stellt folgende<br />

Anträge<br />

1) Auf das Vorhaben sei aus landschaftsschützerischen Gründen zu verzichten<br />

2) Die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG sei nicht zu erteilen<br />

3) Eventualiter kann eine Bewilligung für den Windmessmasten mit dem Vorbehalt einer<br />

späteren Nicht-Genehmigung einer Windkraftanlage erteilt werden


2<br />

Begründung<br />

1. Formelles<br />

Die SL ist eine gemäss eidgenössischem und kantonalem Recht zur <strong>Einsprache</strong> resp. Beschwerde<br />

befugte Organisation. Die <strong>Einsprache</strong> erfolgt fristgerecht.<br />

2. Materielles<br />

1. Der Standort des geplanten <strong>Mast</strong>es zur Windmessung (Höhe 49 m) befindet sich in<br />

der Landschaftskammer Magglingermatten <strong>auf</strong> einer Kuppe der vorgelagerten Jura-<br />

Falte oberhalb des <strong>Bieler</strong>sees. Der <strong>Mast</strong>standort liegt in der Landwirtschaftszone<br />

sowie in einem kommunalen Landschaftsschutzgebiet und im regionalen Landschaftsschutzgebiet<br />

a (unterliegt einem Bauverbot und soll grundsätzlich unverändert<br />

erhalten bleiben). Das Bauvorhaben ist als äusserst heikel zu beurteilen, sollen<br />

damit doch die Grundlagen für einen allfälligen Bau einer Windkraftanlage mit einer<br />

Nabenhöhe von 70 Metern und einer Gesamthöhe von 130 Metern ( 1 1/3 so hoch<br />

wie das Berner Münster) geschaffen werden. Die Konflikte mit dem kommunalen und<br />

regionalen Landschaftsschutzgebiet, die Nähe zum BLN-Gebiet und dem Regionalpark<br />

Chasseral sind schwerwiegend und vorprogrammiert. Ausserdem tangiert das<br />

Vorhaben ein heute hoch attraktives, nicht baulich vorbelastetes Wandergebiet. In<br />

seiner Grösse würde es einen Fremdkörper in der geschützten Landschaft darstellen.<br />

Zudem betrifft das Vorhaben die erste exponierte Jurakette, die nach Meinung<br />

der SL grundsätzlich von einsehbaren Windkraftanlagen verschont werden soll.<br />

Eine Windkraftanlage dieser Grössenordnung dürfte vom See aus einsehbar sein.<br />

Das Vorhaben Windanlagen widerspricht daher den Planungsgrundsätzen nach Art.<br />

3 RPG.<br />

2. Eine umfassende Interessenabwägung in einem Planungsverfahren wurde bis anhin<br />

nicht gemacht. Wie bereits das AGR in seiner Stellungnahme vom 19.7.07 betont<br />

hat, ist jedoch eine Abstimmung <strong>auf</strong> die regionale Planung zentral. Weiter fehlt die<br />

Abstimmung zum Konzept Windenergie Schweiz: das Vorhaben entspricht nicht den<br />

28 prioritären Standorten. Im Weiteren gilt in bezug <strong>auf</strong> die Windkraft das raumplanerische<br />

Ziel der Konzentration der Anlagen in Pärke und <strong>auf</strong> den best geeigneten<br />

Standorten. Einzeln verstreute Anlagen in der Landschaft, die nicht der lokalen Versorgung<br />

dienen, sind raumplanerisch unerwünscht. Im weiteren soll den Windkraftanlagen<br />

eine kantonale Planung zugrunde gelegt werden, wie dies im Kanton SO<br />

derzeit gemacht wird. Dies um zu vermeiden, dass Zufallsprojekte an heiklen Standorten<br />

entstehen.<br />

3. Die Präjudizwirkung dieses Vorhabens ist hoch. Würde eine einzelne Windkraftanlage<br />

ohne jeglichen kantonalen Planungshintergrund an diesem Standort bewilligt,<br />

so wäre Tür und Tor geöffnet für ähnlich gelagerte Projekte an allen denkbaren<br />

Kretenstandorten und in innerhalb von regionalen Schutzgebieten.<br />

4. Eine befristete Bewilligung für einen Windmessmasten wäre grundsätzlich akzeptierbar.<br />

Da aber der Gesuchsteller damit klar die Errichtung einer Grosswindkraftanlage<br />

bezweckt, die aus unserer Sicht an diesem Standort nicht akzeptiert werden kann


3<br />

und vom AGR auch abgelehnt wird, müssen wir bereits vorsorglich <strong>gegen</strong> eine<br />

Windmessanlage opponieren. Aus Gründen der fehlenden Grundlagen für eine<br />

spätere Bewilligung einer Windkraftanlage sei daher auch die Windmessanlage zu<br />

verweigern.<br />

Aus den genannten Gründen ersuchen wir Sie, sehr geehrte Damen und Herren, die<br />

<strong>Einsprache</strong> gutzuheissen.<br />

Freundliche Grüsse<br />

STIFTUNG LANDSCHAFTSSCHUTZ SCHWEIZ (SL)<br />

Raimund Rodewald, Dr. phil.<br />

Geschäftsleiter SL<br />

Christine Neff<br />

Sachbearbeiterin<br />

Im Doppel

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