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Juli 2011 - Bundessortenamt

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Seite 144 Blatt für Sortenwesen <strong>2011</strong>, Heft 7<br />

Bekanntmachung Nr. 14/11<br />

des <strong>Bundessortenamt</strong>es betreffend 4. Änderung der<br />

Bekanntmachung Nr. 13/10 über Bestimmungen für den Beginn des<br />

Prüfungsanbaues und die Vorlage des Vermehrungsmaterials<br />

vom 1. <strong>Juli</strong> <strong>2011</strong><br />

Bezug: Bekanntmachungen Nr. 13/10, 22/10, 05/11 und 10/11<br />

(Bl.f.S. 2010, 149, 228; <strong>2011</strong>, 75, 124)<br />

Die Bekanntmachung Nr. 13/10 über Bestimmungen für den<br />

Beginn des Prüfungsanbaues und die Vorlage des<br />

Vermehrungsmaterials wird wie folgt geändert:<br />

Anlage B, Teil I zur Bekanntmachung Nr. 13/10<br />

- Gartenbauliche und forstliche Pflanzenarten<br />

Antrags-<br />

Vorlage des Vermehrungsmaterials<br />

Pflanzenart termin Vorlage- Vorlage- Menge für<br />

termin stelle Registerprüfung und Beschaffenheit<br />

Standardmuster<br />

1 2 3 4 5 6<br />

4 Zierpflanzenarten 1) 2)<br />

Azalee (Topf-) 15.10. 01.11. Bad 25 zweimal gestutzte Jungpflanzen in 13 cm Töpfen<br />

Zwischenahn<br />

Anmerkungen:<br />

1) Vorlage des Vermehrungsmaterials nur nach Anforderung.<br />

2) Das vorzulegende Vermehrungsmaterial muss gesund und insbesondere virusfrei sein, bei Obstarten ist zudem eine amtliche<br />

Bescheinigung beizufügen, welche das Material als virusgetestet und als virusfrei ausweist gemäß Anlage B, Teil II.<br />

Sofern nicht anders angegeben, sollte das Vermehrungsmaterial nicht aus In-vitro-Vermehrung stammen. Wenn es aus In-vitro-<br />

Vermehrung stammt, ist dies anzugeben.<br />

von Kröcher<br />

Hinweis auf Vorlagetermine<br />

In der Bekanntmachung Nr. 13/10 des <strong>Bundessortenamt</strong>es<br />

über Bestimmungen für den Beginn des Prüfungsanbaues<br />

und die Vorlage des Vermehrungsmaterials (Bl.f.S. 2010,<br />

149), geändert durch die Bekanntmachungen Nr. 22/10,<br />

05/11, 10/11 und 14/11 des <strong>Bundessortenamt</strong>es (Bl.f.S. 2010,<br />

228; <strong>2011</strong>, 75, 124, 144) sind die Vorlagetermine für das<br />

Vermehrungsmaterial bestimmt.<br />

Auf die nächsten Vorlagetermine wird hiermit noch einmal<br />

hingewiesen. Eine gesonderte Anmahnung nicht vorgelegten<br />

Vermehrungsmaterials im Einzelfall erfolgt nicht.<br />

Bei der Vorlage sind die Proben mit der BSA-Kenn-Nr. zu<br />

versehen.<br />

1. August Inkarnatklee Winterrübsen<br />

10. August Winterraps<br />

15. August Pannonische Wicke Zottelwicke<br />

1. September Wintergerste Winterhafer<br />

Zur Beachtung:<br />

Es darf kein in Keimschutzpackungen abgefülltes Saatgut vorgelegt werden.

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