Juli 2011 - Bundessortenamt
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Seite 144 Blatt für Sortenwesen <strong>2011</strong>, Heft 7<br />
Bekanntmachung Nr. 14/11<br />
des <strong>Bundessortenamt</strong>es betreffend 4. Änderung der<br />
Bekanntmachung Nr. 13/10 über Bestimmungen für den Beginn des<br />
Prüfungsanbaues und die Vorlage des Vermehrungsmaterials<br />
vom 1. <strong>Juli</strong> <strong>2011</strong><br />
Bezug: Bekanntmachungen Nr. 13/10, 22/10, 05/11 und 10/11<br />
(Bl.f.S. 2010, 149, 228; <strong>2011</strong>, 75, 124)<br />
Die Bekanntmachung Nr. 13/10 über Bestimmungen für den<br />
Beginn des Prüfungsanbaues und die Vorlage des<br />
Vermehrungsmaterials wird wie folgt geändert:<br />
Anlage B, Teil I zur Bekanntmachung Nr. 13/10<br />
- Gartenbauliche und forstliche Pflanzenarten<br />
Antrags-<br />
Vorlage des Vermehrungsmaterials<br />
Pflanzenart termin Vorlage- Vorlage- Menge für<br />
termin stelle Registerprüfung und Beschaffenheit<br />
Standardmuster<br />
1 2 3 4 5 6<br />
4 Zierpflanzenarten 1) 2)<br />
Azalee (Topf-) 15.10. 01.11. Bad 25 zweimal gestutzte Jungpflanzen in 13 cm Töpfen<br />
Zwischenahn<br />
Anmerkungen:<br />
1) Vorlage des Vermehrungsmaterials nur nach Anforderung.<br />
2) Das vorzulegende Vermehrungsmaterial muss gesund und insbesondere virusfrei sein, bei Obstarten ist zudem eine amtliche<br />
Bescheinigung beizufügen, welche das Material als virusgetestet und als virusfrei ausweist gemäß Anlage B, Teil II.<br />
Sofern nicht anders angegeben, sollte das Vermehrungsmaterial nicht aus In-vitro-Vermehrung stammen. Wenn es aus In-vitro-<br />
Vermehrung stammt, ist dies anzugeben.<br />
von Kröcher<br />
Hinweis auf Vorlagetermine<br />
In der Bekanntmachung Nr. 13/10 des <strong>Bundessortenamt</strong>es<br />
über Bestimmungen für den Beginn des Prüfungsanbaues<br />
und die Vorlage des Vermehrungsmaterials (Bl.f.S. 2010,<br />
149), geändert durch die Bekanntmachungen Nr. 22/10,<br />
05/11, 10/11 und 14/11 des <strong>Bundessortenamt</strong>es (Bl.f.S. 2010,<br />
228; <strong>2011</strong>, 75, 124, 144) sind die Vorlagetermine für das<br />
Vermehrungsmaterial bestimmt.<br />
Auf die nächsten Vorlagetermine wird hiermit noch einmal<br />
hingewiesen. Eine gesonderte Anmahnung nicht vorgelegten<br />
Vermehrungsmaterials im Einzelfall erfolgt nicht.<br />
Bei der Vorlage sind die Proben mit der BSA-Kenn-Nr. zu<br />
versehen.<br />
1. August Inkarnatklee Winterrübsen<br />
10. August Winterraps<br />
15. August Pannonische Wicke Zottelwicke<br />
1. September Wintergerste Winterhafer<br />
Zur Beachtung:<br />
Es darf kein in Keimschutzpackungen abgefülltes Saatgut vorgelegt werden.