Teil F 2.1
Teil F 2.1
Teil F 2.1
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www.<br />
Obermeyer Planen + Beraten GmbH – Ingenieurbüro Kittelberger GmbH<br />
RSE Planungsgesellschaft mbH Architekten Ingenieure – Bieling Architekten GmbH<br />
Flughafen GmbH Kassel, Flugplatz, 34379 Calden<br />
Ausbau des<br />
Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden<br />
zu einem Verkehrsflughafen<br />
Planfeststellungsverfahren<br />
Technische Planungen<br />
<strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong><br />
Luftseitige Anlagen<br />
Erläuterungsbericht<br />
Bearbeitet durch<br />
München, 18.04.2005<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT AIRPORT KASSEL-CALDEN<br />
c/o Ingenieurbüro Kittelberger GmbH, Unt. Königsstr. 66, 34117 Kassel<br />
Fon: 0561.10973-0, Fax: 0561.10973-50, E-Mail: kassel@ibk-info.de
Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen Seite 2 / 74<br />
Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
INHALTSVERZEICHNIS .....................................................................................................2<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS.............................................................................................5<br />
TABELLENVERZEICHNIS..................................................................................................5<br />
VERZEICHNIS DER PLANANLAGEN................................................................................6<br />
VERZEICHNIS DER PLANANLAGEN................................................................................6<br />
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ...........................................................................................7<br />
LITERATUR- UND QUELLVERZEICHNIS .......................................................................10<br />
GLOSSAR .........................................................................................................................11<br />
1 AUSGANGSSITUATION ..........................................................................................13<br />
1.1 Einleitung .................................................................................................................... 13<br />
1.2 Lage des Standortes .................................................................................................. 13<br />
1.3 Aufgabenstellung ....................................................................................................... 14<br />
2 ERLÄUTERUNG DER GEPLANTEN MAßNAHME .................................................15<br />
<strong>2.1</strong> Der bestehende Verkehrslandeplatz......................................................................... 15<br />
2.2 Start-/Landebahn, Rollwege ...................................................................................... 17<br />
2.3 Rollbahnsystem.......................................................................................................... 18<br />
2.4 Gras-Start-/Landebahn .............................................................................................. 19<br />
2.5 Vorfeldflächen, General Aviation (GA), Gewerbegebiet Flughafen ....................... 20<br />
2.6 Flugzeugbetankung.................................................................................................... 21<br />
3 HINDERNISBETRACHTUNG ...................................................................................22<br />
3.1 Hindernisbegrenzungsflächen.................................................................................. 22<br />
4 PLANUNG FLUGBETRIEBSFLÄCHEN...................................................................26<br />
4.1 Start-/Landebahn........................................................................................................ 26<br />
4.1.1 Gradiente:......................................................................................................... 26<br />
4.1.2 Querneigung..................................................................................................... 27<br />
4.2 Parallelrollbahn .......................................................................................................... 27<br />
4.<strong>2.1</strong> Gradiente.......................................................................................................... 27<br />
4.2.2 Querneigung..................................................................................................... 28<br />
4.2.3 Abstand zur Start-/Landebahn.......................................................................... 28<br />
4.3 Zu- / Abrollwege.......................................................................................................... 28<br />
4.3.1 Schnellabrollwege ............................................................................................ 28<br />
4.4 Freiflächen .................................................................................................................. 28<br />
4.4.1 Streifen der Start-/Landebahn .......................................................................... 28<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT AIRPORT KASSEL-CALDEN<br />
c/o Ingenieurbüro Kittelberger GmbH, Unt. Königsstr. 66, 34117 Kassel<br />
Fon: 0561.10973-0, Fax: 0561.10973-50, E-Mail: kassel@ibk-info.de
Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen Seite 3 / 74<br />
Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
4.4.2 Streifen Gras-Start/Landebahn......................................................................... 29<br />
4.4.3 Streifen der Parallelrollbahn ............................................................................. 29<br />
4.4.4 Runway End Safety Area (RESA) .................................................................... 29<br />
4.4.5 Schutzzonen ILS-Anlagen ................................................................................ 30<br />
4.5 Ringstraße, Wege ....................................................................................................... 31<br />
4.6 Umzäunung................................................................................................................. 31<br />
4.7 Wirtschaftwege........................................................................................................... 31<br />
5 PLANUNG DER TECHNISCHEN ANLAGEN...........................................................33<br />
5.1 Befeuerung ................................................................................................................. 33<br />
5.1.1 Über(Ober)flurbefeuerung ................................................................................ 33<br />
5.1.2 Unterflurbefeuerung.......................................................................................... 33<br />
5.1.3 Anflugbefeuerung ............................................................................................. 34<br />
5.1.4 Anflugblitzkette ................................................................................................. 34<br />
5.1.5 Schwellenbefeuerung ....................................................................................... 34<br />
5.1.6 Aufsetzzonenbefeuerung.................................................................................. 35<br />
5.1.7 Start-/Landebahnrandbefeuerung .................................................................... 35<br />
5.1.8 Start-/Landebahnmittellinienbefeuerung........................................................... 35<br />
5.1.9 Start-/Landebahnendbefeuerung...................................................................... 35<br />
5.1.10 PAPI-Anlagen ................................................................................................... 35<br />
5.1.11 Rollbahnrandfeuer ............................................................................................ 36<br />
5.1.12 Rollbahnmittellinienbefeuerung ........................................................................ 36<br />
5.1.13 Haltebalkenbefeuerung..................................................................................... 36<br />
5.2 Start-/Landebahn / Rollbahnbeschilderung............................................................. 36<br />
5.3 Navigation ................................................................................................................... 37<br />
5.3.1 Gleitwegsender................................................................................................. 37<br />
5.3.2 Landekurssendeanlage .................................................................................... 37<br />
5.3.3 Marker (Einflugzeichen).................................................................................... 38<br />
5.3.4 Sonstiges.......................................................................................................... 38<br />
5.3.5 DME.................................................................................................................. 38<br />
5.3.6 NDB .................................................................................................................. 38<br />
5.3.7 Peiler ................................................................................................................ 39<br />
5.4 Sonstige Anlagen ....................................................................................................... 39<br />
5.4.1 Windrichtungsanzeiger ..................................................................................... 39<br />
5.4.2 Signalfeld.......................................................................................................... 40<br />
5.4.3 Glatteisfrühwarnsystem .................................................................................... 40<br />
5.4.4 Meteorologische Anlagen ................................................................................. 40<br />
6 GEOTECHNISCHE MAßNAHMEN...........................................................................42<br />
6.1 Baugrundbeschreibung............................................................................................. 42<br />
6.1.1 Schichtenverlauf/-aufbau.................................................................................. 42<br />
6.2 Auswirkungen des Bauvorhabens auf den Baugrund............................................ 42<br />
6.<strong>2.1</strong> Freier oberer GW-Leiter ................................................................................... 43<br />
6.2.2 Gespannter GW-Leiter ..................................................................................... 43<br />
6.3 Erforderliche Maßnahmen ......................................................................................... 43<br />
6.3.1 Auftragsbereich ................................................................................................ 43<br />
6.3.2 Abtragsbereich ................................................................................................. 45<br />
7 ERDMENGENMANAGEMENT IN DER BAUPHASE...............................................47<br />
7.1 Allgemeines ................................................................................................................ 47<br />
7.2 Modellannahme .......................................................................................................... 47<br />
7.3 Erdmengenverteilung................................................................................................. 48<br />
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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
7.3.1 Oberboden........................................................................................................ 48<br />
7.3.2 Erdabtragsbereiche .......................................................................................... 49<br />
7.3.3 Auflockerung..................................................................................................... 49<br />
7.3.4 Erdauftragsbereiche ......................................................................................... 50<br />
7.4 Mengenbilanz.............................................................................................................. 51<br />
7.4.1 Ausgleich von Setzungen ................................................................................. 51<br />
7.4.2 Mengenbilanz der innerhalb der Baustelle gewonnenen Materialien ............... 52<br />
7.5 Großräumiger Erdbau ................................................................................................ 52<br />
7.5.1 Randbedingungen zum Bauablauf Erdbewegung ............................................ 52<br />
7.5.2 Zeitliche und räumliche Festlegung des Bauablaufs Erdbau ........................... 53<br />
7.5.3 Herstellung Planum .......................................................................................... 57<br />
7.5.4 Oberboden........................................................................................................ 58<br />
7.6 Angaben zur Baustelle............................................................................................... 59<br />
7.6.1 Baustelleneinrichtungsflächen.......................................................................... 59<br />
7.6.2 Verkehrsaufkommen im Zuge der Erdmengentransporte ................................ 60<br />
7.6.3 Bindung von Staub ........................................................................................... 61<br />
7.7 Anlieferung von Fremdmaterial ................................................................................ 61<br />
7.7.1 Zufahrtsstraßen zur Baustelle .......................................................................... 64<br />
7.7.2 Anlieferverkehr über öffentliche Straßen .......................................................... 64<br />
7.7.3 Verkehrsbelastung infolge des Anlieferverkehrs über öffentliche Straßen....... 65<br />
7.7.4 Reifenwaschanlagen ........................................................................................ 67<br />
7.7.5 Anwohnerbelastung.......................................................................................... 67<br />
7.8 Bauwasserhaltung ..................................................................................................... 67<br />
7.8.1 Abschätzung der Wassermenge ...................................................................... 68<br />
7.8.2 Art der Wasserhaltung...................................................................................... 68<br />
7.9 Oberflächenabfluss während des Erdbaus.............................................................. 69<br />
7.10 Geotechnische Zusatzmaßnahmen .......................................................................... 69<br />
8 ZUSAMMENFASSUNG ............................................................................................70<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT AIRPORT KASSEL-CALDEN<br />
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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Abb. 1-1: Topographische Karte (ohne Maßstab) Umgebungsbereich geplanter Verkehrsflughafen<br />
Kassel-Calden (Kreis) ............. 13<br />
Abb. 2-1: Lageplan Bestand; Quelle: [U9] .................................................................................. 16<br />
Abb. 3-1: Hindernisbegrenzungsflächen; isometrische Darstellung<br />
der Anflugflächen [U4] ................................................................................................. 22<br />
Abb. 3-2: Hindernisbegrenzungsfllächen; isometrische Darstellung<br />
der Abflugflächen [U4] ................................................................................................. 23<br />
Abb. 4-1: Streifen Start-/Landebahn - Räumliche Konfiguration [U8]...................................... 29<br />
Abb. 4-2: RESA der geplanten Start-/Landebahn ...................................................................... 30<br />
Abb. 4-3: Regelquerschnitt Wirtschaftsweg............................................................................... 32<br />
Abb. 6-1: Sandwich-Bauweise ..................................................................................................... 43<br />
Abb. 6-2: Unterscheidung der Auftragsbereiche mit Löß (Schemaskizze) ............................. 44<br />
Abb. 7-1: Auf- und Abtragsflächen.............................................................................................. 48<br />
Abb. 7-2: Oberbodenabtrag Bereiche 4 und 5............................................................................ 54<br />
Abb. 7-3: Abtrag im Bereich 5...................................................................................................... 54<br />
Abb. 7-4: <strong>Teil</strong>auftrag im Bereich 4............................................................................................... 55<br />
Abb. 7-5: Oberbodenabtrag Bereich 2, 3 / Restflächen Bereich 4............................................ 55<br />
Abb. 7-6: Abtrag Bereiche 2 und 3 / Auftrag Bereich 4 ............................................................. 56<br />
Abb. 7-7: Oberbodenabtrag Bereich 1 ........................................................................................ 56<br />
Abb. 7-8: Auftrag Bereich 1.......................................................................................................... 57<br />
Abb. 7-9: Oberbodenauftrag ........................................................................................................ 57<br />
Abb. 7-10: Anordnung Oberbodenmieten .................................................................................. 58<br />
TABELLENVERZEICHNIS<br />
Tab. 2-1: Start-/Landebahnrichtung und Höhendefinition ........................................................ 17<br />
Tab. 2-2: Verfügbare Strecken - Ausbauplanung....................................................................... 18<br />
Tab. 3-1: Hindernisbegrenzungsflächen gemäß den Richtlinien des BMVBW ....................... 23<br />
Tab. 4-1: Parameter Gradiente Start-/Landebahn [U8] .............................................................. 26<br />
Tab. 4-2: Parameter Parallelrollbahn [U8]................................................................................... 27<br />
Tab. 4-3: Merkmale Schnellabrollwege ....................................................................................... 28<br />
Tab. 4-4: Streifen Start-/Landebahn - Querneigungsanforderungen ....................................... 28<br />
Tab. 4-5: Längs- und Querneigungen der Critical Area............................................................. 30<br />
Tab. 4-6: Aufbau der Wege [U10]................................................................................................. 31<br />
Tab. 7-1: Oberbodenabtrag .......................................................................................................... 48<br />
Tab. 7-2: Erdabtragsmengen ....................................................................................................... 49<br />
Tab. 7-3: Erdauftragsmengen ...................................................................................................... 50<br />
Tab. 7-4: Erforderliche Fahrten (Zuladung 32t).......................................................................... 61<br />
Tab. 7-5: Erforderliche Fahrten (Zuladung 28t).......................................................................... 61<br />
Tab. 7-6: Erforderliche Fahrten (Zuladung 28t).......................................................................... 64<br />
Tab. 7-7: Verkehrsbelastung Planfall 1 ....................................................................................... 66<br />
Tab. 7-8: Verkehrsbelastung Planfall 2 ....................................................................................... 67<br />
Tab. 8-1: Technische Merkmale [U8] Code Zahl 4-D.................................................................. 70<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT AIRPORT KASSEL-CALDEN<br />
c/o Ingenieurbüro Kittelberger GmbH, Unt. Königsstr. 66, 34117 Kassel<br />
Fon: 0561.10973-0, Fax: 0561.10973-50, E-Mail: kassel@ibk-info.de
Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen Seite 6 / 74<br />
Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
VERZEICHNIS DER PLANANLAGEN<br />
Planart Plannummer Maßstab<br />
Lagepläne<br />
Lageplan, Flughafen OPB F2 10 LP 001 00 1 : 5.000<br />
Lageplan, Lage Flughafenzaun / Flughafengelände * OPB B1 21 LP 003 00 1 : 10.000<br />
Lageplan Technische Ausrüstung AOM F2 10 LP 100 00 1 : 5.000<br />
Lageplan, Erdmengen / Geotechnische Maßnahmen OPB F2 10 LP 003 00 1 : 5.000<br />
Lageplan Flughafen, Ver- Entsiegelungsflächen OPB F2 10 LP 010 00 1 : 5.000<br />
Lageplan Flughafen, Zulässige / geplante Abbautiefen OPB F2 10 LP 011 00 1 : 5.000<br />
Übersichtsplan Windenergieanlagen und Sendemast AOM F2 10 LP 103 00 1 : 5.000<br />
Regelquerschnitte<br />
Regelquerschnitte Deckenaufbau AOM F2 10 RQ 102 00 1 : 250 / 25<br />
Regelquerschnitt Damm / Einschnitt OPB F2 10 RQ 007 00 1 : 100<br />
Längsschnitte<br />
Längsschnitt Start-/Landebahn OPB F2 10 LS 004 00 1 : 5.000 / 500<br />
Längsschnitt Parallelrollbahn OPB F2 10 LS 005 00 1 : 5.000 / 500<br />
Längsschnitt Abrollwege OPB F2 10 LS 006 00 1 : 2.000 / 200<br />
Längsschnitt Anflugbefeuerung AOM F2 10 LS 101 00 1 : 5.000 / 500<br />
Längsschnitt Gras-Start-/Landebahn * OPB B1 21 LS 008 00 1 : 2.000 / 200<br />
Querprofile<br />
Charakteristische Querprofile<br />
0+340; 0 + 850; 1+066; 1+100<br />
Charakteristische Querprofile<br />
1+600; 1 + 716; 2 + 350<br />
Charakteristisches Querprofil<br />
Querprofil A – A *<br />
* Plan mit planfestzustellenden Inhalten (siehe <strong>Teil</strong> B)<br />
OPB F2 10 QP 008 00 1 : 2.000 / 200<br />
OPB F2 10 QP 009 00 1 : 2.000 / 200<br />
OPB B1 21 QP 009 00 1 : 2.000 / 200<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT AIRPORT KASSEL-CALDEN<br />
c/o Ingenieurbüro Kittelberger GmbH, Unt. Königsstr. 66, 34117 Kassel<br />
Fon: 0561.10973-0, Fax: 0561.10973-50, E-Mail: kassel@ibk-info.de
Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen Seite 7 / 74<br />
Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />
ABN Flugplatzleuchtfeuer<br />
ACN Aircraft Classification Number (Lastklassifikationszahl des Luftfahrzeuges)<br />
APH Anflugbefeuerung<br />
APL rundumstrahlende Niederintensitätsfeuer<br />
ARP Flugplatzbezugspunkt<br />
ASDA Accelerate-Stop Distance Available (Verfügbare Startabbruchstrecke)<br />
B Bundesstraße (z.B. B7)<br />
BE<br />
Baustelleneinrichtung<br />
BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
bzw. beziehungsweise<br />
ca.<br />
circa<br />
CAT Category (Betriebsstufe)<br />
CBR California Bearing Ratio<br />
DDM Difference in depth of modulation (Differenz der Modulationsgrade)<br />
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH<br />
DIN Deutsches Institut für Normung<br />
DME Distance Measuring Equipment (Entfernungsmessgerät)<br />
evtl. eventuell<br />
FAA Federal Aviation Administration<br />
FBP Flughafenbezugspunkt<br />
FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen<br />
ft.<br />
Fuß (Maßeinheit)<br />
GA General Aviation (Allgemeine Luftfahrt<br />
GFK Glasfaserverstärkter Kunststoff<br />
ggf. gegebenenfalls<br />
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
GP<br />
Glidepath (Gleitweg bzw. Gleitwegsender)<br />
GPS Global Positioning System<br />
GW Grundwasser<br />
H<br />
Mindestkrümmungsradius Gradiente<br />
HEZ Haupteinflugzeichen (engl. Middle Marker)<br />
HGT Hydraulisch gebundene Tragschicht<br />
HLPG Hessisches Landesplanungsgesetz<br />
I<br />
Längsneigung<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT AIRPORT KASSEL-CALDEN<br />
c/o Ingenieurbüro Kittelberger GmbH, Unt. Königsstr. 66, 34117 Kassel<br />
Fon: 0561.10973-0, Fax: 0561.10973-50, E-Mail: kassel@ibk-info.de
Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen Seite 8 / 74<br />
Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
IATA<br />
ICAO<br />
ILS<br />
i.d.R.<br />
International Air Transport Association<br />
International Civil Aviation Organisation (internationale Organisation der zivilen<br />
Flugverkehr betreibende Länder)<br />
Instrument Landing System Instrumentenlandesystem<br />
in der Regel<br />
L Landesstraße (z.B. L3214)<br />
LDA<br />
LFZ<br />
LLZ<br />
LuftVZO<br />
lt.<br />
MM<br />
max.<br />
mind.<br />
m ü.NN<br />
m NN<br />
NDB<br />
Nr.<br />
OD<br />
PAPI<br />
PCN<br />
PVF<br />
Q<br />
REH<br />
REL<br />
RP-KS<br />
RESA<br />
RSR<br />
RStO<br />
RLW<br />
ROV<br />
RRB<br />
RVR<br />
RWY<br />
SBP<br />
SLB<br />
Landing Distance Available / Verfügbare Landestrecke<br />
Luftfahrzeuge<br />
Localizer (Landekurssender)<br />
Luftverkehrszulassungsordnung<br />
laut<br />
Middle Marker (Haupeinflugzeichen)<br />
maximal (z.B. größte, höchste)<br />
mindestens<br />
Meter über Normal Null<br />
Meter über Normal Null<br />
Non Directional Beacon / ungerichtetes Funkfeuer<br />
Nummer<br />
Ortsdurchfahrt<br />
Precision Approach Path Indicator (Präzisions-Gleitwinkelbefeuerung)<br />
Pavement Classification Number (Lastklassifikations-/ Tragfähigkeitszahl des Bela<br />
ges)<br />
Planfeststellungsverfahren<br />
Quergefälle<br />
Start-/Landebahnrandbefeuerung<br />
Toplicht<br />
Regierungspräsidium Kassel<br />
Runway End Safety Area<br />
beidseitig gerichtete rot-strahlende Anflugfeuer<br />
Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen<br />
Richtlinien für den ländlichen Wegebau<br />
Raumordnungsverfahren<br />
Regenrückhaltebecken<br />
Runway Visual Range (Start-/Landebahnsicht)<br />
Runway (Start-/Landebahn)<br />
Starbahnbezugspunkt<br />
Start-/Landebahn<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT AIRPORT KASSEL-CALDEN<br />
c/o Ingenieurbüro Kittelberger GmbH, Unt. Königsstr. 66, 34117 Kassel<br />
Fon: 0561.10973-0, Fax: 0561.10973-50, E-Mail: kassel@ibk-info.de
Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen Seite 9 / 74<br />
Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
sog.<br />
t<br />
TDZ<br />
TODA<br />
TORA<br />
TWY<br />
VDF<br />
VEZ<br />
vgl.<br />
VLP<br />
WDI<br />
WEA<br />
WHM<br />
z.B.<br />
z.T.<br />
so genannte<br />
Tonnen<br />
Touchdown Zone (Aufsetzzone)<br />
take-off distance available / Verfügbare Startstrecke<br />
take-off runway available / Verfügbare Startlaufstrecke<br />
Taxiway (Rollbahn bzw. Rollweg)<br />
UKW-Peilstelle<br />
Voreinflugzeichen (engl. Outer Marker)<br />
vergleiche<br />
Verkehrslandeplatz<br />
Wind Direction Indicator (Windrichtungsanzeiger)<br />
Windenergieanlagen<br />
Wolkenhöhenmesser<br />
zum Beispiel<br />
zum <strong>Teil</strong><br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT AIRPORT KASSEL-CALDEN<br />
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Fon: 0561.10973-0, Fax: 0561.10973-50, E-Mail: kassel@ibk-info.de
Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen Seite 10 / 74<br />
Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
LITERATUR- UND QUELLVERZEICHNIS<br />
[U1]<br />
[U2]<br />
[U3]<br />
[U4]<br />
[U5]<br />
[U6]<br />
ROV Kassel-Calden, UVS ERM Lahmeyer International GmbH: Ausbau Verkehrsflughafen<br />
Kassel-Calden, Raumordnungsverfahren, Umweltverträglichkeitsstudie (Textteil), Dezember<br />
2001RAS-L, Richtlinie für die Anlage von Straßen, <strong>Teil</strong> Linienführung, Ausgabe 1995<br />
Landesplanerische Beurteilung Raumordnungsverfahren Ausbau Flugplatz Kassel-Calden,<br />
Landesplanerische Beurteilung, Regierungspräsidium Kassel, 18.12.2003<br />
BMVBW: Richtlinien über die Hindernisfreiheit, Bundesministerium für Verkehr , Bau und<br />
Wohnungswesen: Richtlinien für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge<br />
im Sichtflugbetrieb vom 0<strong>2.1</strong>1.2001(NfL I 327/01)<br />
BMVBW: Richtlinien über die Hindernisfreiheit, Bundesministerium für Verkehr , Bau und<br />
Wohnungswesen: Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start-/Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb<br />
vom 29. November 2001. (NfL I 328/01)<br />
BMVBW: Markierung und Befeuerung, Bundesministerium für Verkehr , Bau und Wohnungswesen:<br />
Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder über die Markierung<br />
und Befeuerung von Flugplätzen mit Instrumentenflugverkehr vom 27.02.2003<br />
(NfL I 95/03)<br />
DFS: Aufstellung von ILS Anlagen, DFS GmbH: Richtlinie für die Aufstellung von ILS-<br />
Anlagen. Version 1.1. Deutsche Flugsicherung GmbH. Frankfurt, 1996.<br />
[U7] IATA Airport Development Reference Manual (ADRM), 9th Edition, Januar 2004<br />
[U8]<br />
[U9]<br />
ICAO Anhang 14, International Standards and Recommended Practices, Aerodromes, Volume<br />
I Aerodrome Design and Operations; Annex 14 to the Convention on International Civil<br />
Aviation, Fourth Edition, Montreal Canada 2004.<br />
Luftfahrthandbuch Deutschland, AIP (Aeronautical Information Publication) <strong>Teil</strong> 3, Flugplätze,<br />
DFS Deutsche Flugsicherung<br />
[U10] RLW 99, Richtlinien für den ländlichen Wegebau 1999, Kommissionsvertrieb Wirtschaftsund<br />
Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH Bonn<br />
[U11] Baugrundgutachten für den Ausbau Verkehrsflughafen Kassel - Calden, HPC HARRES<br />
PICKEL CONSULT AG, 14.04.2005<br />
[U12] Hydrogeologisches Gutachten für den Ausbau Verkehrsflughafen Kassel - Calden, HPC<br />
HARRES PICKEL CONSULT AG, 18.04.2005<br />
[U13] Richtlinie über Anforderung an Betankungsvorgänge im Bereich der Land- und Forstwirtschaft,<br />
Baustellen, Kiesgruben, Steinbrüche und verwandten Bereichen, die nicht durch<br />
den Anlagenbegriff des § 19g WHG erfasst werden, Entwurf 02.07.1996<br />
[U14] Bedarfsprognose für den Verkehrsflughafen Kassel – Calden,Intraplan Consulting GmbH,<br />
18.04.2005.<br />
[U15] Forstgutachten für den Ausbau Verkehrsflughafen Kassel – Calden, Büro für angewandte<br />
Ökologie und Forstplanung, 18.04.2005<br />
[U16] Verkehrsgutachten zum Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrsladeplatzes<br />
Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen, Universität Kassel, 18.04.2005<br />
[U17] Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 784, Betankung von Luftfahrzeugen, DWA, Entwurf 2004<br />
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c/o Ingenieurbüro Kittelberger GmbH, Unt. Königsstr. 66, 34117 Kassel<br />
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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
GLOSSAR<br />
Allgemeine Luftfahrt (General Aviation)<br />
Unter „Allgemeine Luftfahrt“ sind Linien- oder Bedarfsflugverkehrsleistungen zu verstehen, die<br />
der Öffentlichkeit nicht angeboten werden oder ihr nicht zur Verfügung stehen.<br />
Annex<br />
engl. Anhang<br />
ASDA<br />
Verfügbare Start(lauf)abbruchstrecke; die Länge der verfügbaren Startlaufstrecke zuzüglich der<br />
Stoppbahn, falls vorhanden.<br />
CBR<br />
California Bearing Ration. Dimensionsloser Vergleichswert zur Definition der Tragfähigkeit des<br />
Untergrundes<br />
Critical Area<br />
Schutzzone (bei ILS-Anlagen); von Objekten und Fahrzeugen freizuhaltende Fläche im Strahlungsbereich<br />
von Landekurs- und Gleitwegsendeantennen einer ILS-Anlage, die ungestörte<br />
Signale gewährleistet,<br />
ICAO<br />
Abk. für International Civil Aviation Organisation (Internationale Organisation der zivilen Luftverkehr<br />
betreibenden Länder); in 18 Anhängen (Annexen) zum ICAO-Abkommen werden die anzuwendenden<br />
„Standards“ vorgeschrieben und zusätzliche Empfehlungen für einheitliche Verfahren<br />
und Vorschriften abgegeben.<br />
ICAO-Bezugscode<br />
Liefert eine einfache Methode, die es ermöglicht, die zahlreichen Bestimmungen über Flugplatzmerkmale<br />
zueinander in Beziehung u setzen, um eine Reihe von Flugplatzeinrichtungen<br />
festzulegen, die für die Luftfahrzeuge geeignet sind, die auf dem Flugplatz verkehren sollen.<br />
Der Bezugscode setzt sich aus der Code-Zahl und dem Code-Buchstaben zusammen.<br />
ICAO-Code-Zahl<br />
Die Code-Zahl bestimmt sich nach dem höchsten Wert der Bezugsstartbahnlänge der Luftfahrzeuge,<br />
für welche die Start-/Landebahn bestimmt ist. Die Code-Zahl kann nach derzeitigem<br />
Stand zwischen 1 und 4 liegen.<br />
ICAO-Code-Buchstaben<br />
Der Code-Buchstabe (Code letter) wird über die Abmessungen des Luftfahrzeuges bestimmt<br />
und enthält Aussagen über die Luftfahrzeugklasse. Er ist so zu wählen, dass er der größten<br />
Spannweite oder aber dem größten Abstand der Räder des Hauptfahrwerks entspricht.<br />
Landseite<br />
Der Bereich des Flughafens, bei dem es sich nicht um die Luftseite handelt und der alle öffentlich<br />
zugänglichen Bereiche umfasst.<br />
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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
LDA<br />
Verfügbare Landestrecke; die Länge der SLB, die verfügbar und geeignet für den Landelauf eines<br />
landenden Luftfahrzeugs erklärt worden ist.<br />
Luftseite<br />
Die Bewegungsfläche eines Flughafens, angrenzende Gelände und angrenzende Gebäude<br />
bzw. <strong>Teil</strong>e davon.<br />
PCN-Wert<br />
Der PCN-Wert (Belastungsklassifikationszahl) ist eine natürliche Zahl, welche die Tragfähigkeit<br />
einer Fläche kennzeichnet auf der Flugzeuge verkehren.<br />
Ringstraße (Perimeterroad)<br />
Straße auf der Innenseite des Sicherheitszaunes nach ICAO, Annex 14 zur Benutzung durch<br />
Wartungspersonal und Sicherheitsdienste.<br />
TORA<br />
Verfügbare Startlaufstrecke; die Länge der Start-/Landebahn, die als verfügbar und geeignet für<br />
den Startlauf eines Luftfahrtzeugs erklärt worden ist.<br />
TODA<br />
Verfügbare Startstrecke; die Länge der verfügbaren Startlaufstrecke zuzüglich der Länge der<br />
Freifläche, falls vorhanden<br />
Vorfeld<br />
Das Vorfeld ist eine festgelegte Fläche, die zum Abstellen, Abfertigen und Warten von Luftfahrzeugen<br />
bestimmt ist; darüber hinaus sind dort Betriebsstraßen für die Fahrzeuge des Bodendienstes,<br />
Parkzonen für Bodengeräte sowie Rollgassen für Flugzeuge ausgewiesen.<br />
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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
1 AUSGANGSSITUATION<br />
1.1 Einleitung<br />
Die Flughafen GmbH Kassel (FGK) plant die Erweiterung des bestehenden Verkehrslandeplatzes<br />
(VLP) Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen (Regionalflughafen). Hierfür ist ein luftverkehrsrechtliches<br />
Planfeststellungsverfahren (PFV) erforderlich.<br />
Grundlage für die Planfeststellung und die dort enthaltene raumgeordnete Variante C ist die Landesplanerische<br />
Beurteilung des Regierungspräsidiums Kassel (RP-KS) vom 18.12.2003.<br />
Bestandteil des anstehenden PFV ist auch die Technische Planung für die erforderliche Umlegung<br />
der Bundesstraße 7 sowie die Wiederherstellung der Anschlüsse der Kreisstraßen 32 und 50 und<br />
dem Anschluss der Ortsdurchfahrt (OD) Calden (B 7-alt) an die verlegte Bundesstraße 7, welche<br />
hiermit vorgelegt wird.<br />
1.2 Lage des Standortes<br />
Der bestehende VLP Kassel-Calden liegt etwa 1,5 km westlich der Ortschaft Calden im Gemeindegebiet<br />
Calden im Landkreis Kassel und rd. 15 km nordwestlich vom Oberzentrum Kassel entfernt.<br />
Der Landkreis Kassel ist <strong>Teil</strong> der Planungsregion Nordhessen und befindet sich im Dreiländereck<br />
Hessen/Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen.<br />
Abb. 1-1: Topographische Karte (ohne Maßstab) Umgebungsbereich geplanter Verkehrsflughafen<br />
Kassel-Calden (Kreis)<br />
Das Gesamtareal des bestehenden VLP Kassel-Calden umfasst derzeit ca. 82 ha. Die mittlere<br />
Geländehöhe des Areals liegt bei ca. 277 m über NN. Verkehrlich wird der bestehende VLP<br />
Kassel-Calden von der L 3214 erschlossen.<br />
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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
1.3 Aufgabenstellung<br />
Die FGK plant den Ausbau des bestehenden VLP zu einem Verkehrsflughafen (Regionalflughafen).<br />
Dem anstehenden PFV wurde ein Raumordnungsverfahren (ROV) gem. § 18 Hess. Landesplanungsgesetz<br />
(HLPG) vorgeschaltet.<br />
Im Ergebnis des ROV wurde die Ausbauvariante C vom RP-KS als vereinbar zu den Zielen und<br />
Grundsätzen der Raumordnung bewertet. In diesem Verfahren wurde bereits die Notwendigkeit<br />
der Maßnahme dargestellt und begründet. Das ROV wurde am 18.12.2003 mit einer positiven landesplanerischen<br />
Beurteilung abgeschlossen [U2].<br />
Der vorliegende Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen beschreibt die Technische<br />
Planung und die Technischen Anlagen der Flugbetriebsflächen sowie die Geotechnische Maßnahmen<br />
und das Erdmengenmanagement in der Bauphase.<br />
Die durch den Ausbau des VLP Kassel-Calden notwendig werdenden Folgemaßnahmen am öffentlichen<br />
Straßen- /Wegenetzes sowie die verkehrliche Erschließung des Flughafens<br />
Kassel-Calden sind im Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F 2.2 – Landseitige Anlagen beschrieben.<br />
Die Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Ableitung und Vorbehandlung von luftseitigen<br />
Abwässern erfolgt im <strong>Teil</strong> F 4.1 – Luftseitige Entwässerung.<br />
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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
2 ERLÄUTERUNG DER GEPLANTEN MAßNAHME<br />
<strong>2.1</strong> Der bestehende Verkehrslandeplatz<br />
Der VLP wurde 1971 gemäß §6 LuftVG und §49 Abs. 2 Satz 1 der LuftVZO als Verkehrslandeplatz<br />
genehmigt. Die Flughafen GmbH Kassel ist somit berechtigt, den Verkehr folgender Luftfahrtgeräte<br />
am VLP Kassel - Calden abzuwickeln.<br />
• Flugzeuge bis PCN 35<br />
• Hubschrauber<br />
• Luftschiffe<br />
• selbststartende Motorsegler<br />
• Segelflugzeuge/nichtselbststartende Motorsegler:<br />
zugelassen sind<br />
a) Windenstart<br />
b) Flugzeugschleppstart<br />
• Personenfallschirme<br />
• Ultraleicht-Flugzeuge<br />
Der VLP verfügt über eine 1500 m lange und 30 m breite Start-/Landebahn (SLB). Diese verläuft<br />
in Ausrichtung Südwest – Nordost (042° / 222°) und hat die Landebahnbezeichnung 04/22 [U9].<br />
Die befestigte physische Länge des gesamten bestehenden Start-/Landebahnsystems beträgt ca.<br />
1680 m. Nach Neufassung der Genehmigung gem. §6 LuftVG vom 17.05.1999 sind 1.500 m und<br />
zusätzlich 160 m vor der Schwelle 22 für den Startlauf genehmigt.<br />
Die verfügbare Strecke für Starts (Take-off-run available TORA und Take-off-distance-available<br />
TODA) und Landungen (Landing-distance available LDA sowie für den Startabbruch Landingdistance-available<br />
ASDA) beträgt gemäß Genehmigung jeweils 1500 m.<br />
In einem Abstand von 150 m zwischen den Bahnmittellinien der Start-/Landebahn und des Rollweges<br />
verläuft eine Grasbahn mit den physischen Maßen 700 m x 30 m (genehmigt 500 x 30 m).<br />
Die geodätischen Höhen der bestehenden Landeschwellen der Start-/Landebahn betragen:<br />
Schwelle 22<br />
Schwelle 04<br />
273,71 m über NN<br />
265,79 m über NN<br />
Der Flugplatz ist mit einer Landebahnbefeuerung,einer 900m lange Anflugbefeuerung und einer<br />
optischen Präzisions-Gleitwinkelbefeuerung (PAPI) ausgestattet.<br />
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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
Abb. 2-1: Lageplan Bestand; Quelle: [U9]<br />
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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
2.2 Start-/Landebahn, Rollwege<br />
Grundlage der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen liefert die Bedarfsprognose der Firma<br />
Intraplan Consulting GmbH, Stand 17. November 2004 [U14].<br />
Die Start-/Landebahn soll eine Gesamtlänge von 2.500 m und eine Breite von 45 m erhalten. Die<br />
Schwellen liegen jeweils am Ende der befestigten Fläche. Die Ergebnisse infolge der Konfigurationsanalyse<br />
zur Start-/Landebahn (Ausrichtung und Höhenlagen der Schwellen) sind in folgender<br />
Tabelle (Tab. 2-1: Start-/Landebahnrichtung und Höhendefinition) ersichtlich:<br />
Tab. 2-1: Start-/Landebahnrichtung und Höhendefinition<br />
Schwellenbezeichnung Achsrichtung Höhenlage<br />
09 94 ° 261 m ü. NN<br />
27 274° 245 m ü. NN<br />
Beidseitig der Start-/Landebahn werden Schultern mit einer Breite von 7,50 m vorgesehen [U8].<br />
Die Ausführung der Schultern erfolgt in unbefestigter Bauweise. Damit ist die Start-/Landebahn<br />
gemäß ICAO dem Code-Letter D zuzuordnen. Mit der Gesamtlänge von 2.500 m entspricht die<br />
Start-/Landebahn der Codezahl 4.<br />
Die Querneigung der Start-/Landebahn wird generell mit q = 1,5 % Gefälle ausgebildet.<br />
Nach § 12 LuftVG stellen der Flughafenbezugspunkt (FBP) und der Startbahnbezugspunkt (SBP)<br />
Bestandteile eines Flughafens dar. Der Flughafenbezugspunkt soll in der Mitte des Systems der<br />
Start-/Landeflächen liegen. Der Startbahnbezugspunkt soll in der Mitte der Start-/Landebahn liegen.<br />
Der Verkehrsflughafen Kassel-Calden verfügt zukünftig über eine Start-/Landebahn, aus welchem<br />
Grund der FBP und der SBP an derselben Stelle aufeinander fallen. Dieser Ort ist die Mitte der<br />
Start-/Landebahn bzw. der Start-/Landefläche, welcher an dieser Stelle, in Abstimmung mit der<br />
zugehörigen Genehmigungsbehörde, eine Höhe von 249,95 m NN hat und somit gleichzeitig die<br />
Höhe des FBP und SBP darstellt.<br />
Der Deckenaufbau der Flugbetriebsflächen wird insgesamt 80 cm betragen. Ein 30 cm gebundener<br />
Asphaltoberbau, bzw. eine 36 cm Betondecke, liegt auf einer 50 bzw. 44 cm un-/ gebundenen<br />
Trag-/ bzw. Frostschutzschicht. Diese Mindestdicke von 80 cm gewährleistet einen frostfreien<br />
Oberbau. Konstruktiv wird auch eine hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) für Einbauten vorgesehen.<br />
Diese HGT dient auch als Arbeitsplattform für den Asphaltoberbau<br />
(vgl. Plan Nr. AOM.F<strong>2.1</strong>0.RQ.102_00).<br />
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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
Da die Schwellen jeweils am Bahnende liegen, ergeben sich nachfolgende verfügbare Strecken:<br />
Tab. 2-2: Verfügbare Strecken - Ausbauplanung<br />
RWY TORA [m] TODA [m] ASDA [m] LDA [m]<br />
09 2.500 2.500 2.500 2.500<br />
27 2.500 2.500 2.500 2.500<br />
Erläuterung:<br />
• RWY Runway = Start-/Landebahn<br />
• TORA Take-Off-Run-Available = Verfügbare Startlaufstrecke<br />
• TODA Take-Off-Distance-Available = Verfügbare Startstrecke<br />
• ASDA Accelerate-Stop-Distance-Available = Verfügbare Startabbruchstrecke<br />
• LDA Landing Distance Available = Verfügbare Landestrecke<br />
Tragfähigkeit der Flugbetriebsflächen<br />
Mit dem vorab beschriebenen Deckenaufbau kann ein Tragfähigkeitswert über die PCN/ACN -<br />
Methode errechnet werden. Mit dem gewählten Deckenaufbau ist ein PCN 70 realisierbar. Aufgrund<br />
der unten aufgeführten Abhängigkeiten kann der genaue PCN-Wert erst nach Abschluss<br />
aller Baumaßnahmen und den tatsächlich erreichten Tragfähigkeiten des Untergrundes ermittelt<br />
werden.<br />
Folgende Abhängigkeiten sind vorhanden:<br />
• Belagsklassifizierungszahl (PCN)<br />
• Belagtyp (flexibel / starr)<br />
• Untergrundtragfähigkeitskategorie<br />
• Höchstzulässiger Reifendruck<br />
• Bewertungsmethode<br />
Durch die letztendlich ausgewiesene PCN–Zahl wird angezeigt, welche Flugzeugtypen auf den<br />
Flächen bewegt werden können. Eine B 737-800 hat z.B. einen ACN–Wert von 46, eine A 300-600<br />
einen ACN-Wert von 61 bei einer mittleren Untergrundtragfähigkeit.<br />
Die Tragfähigkeiten der Flugbetriebsflächen müssen zwischen den Bauweisen Beton und Asphalt<br />
abgeglichen werden. Durch die vorgesehenen Deckenaufbauten wird gewährleistet, dass keine<br />
Unterschiede in der Tragfähigkeit auftreten, da ansonsten die angestrebte Lebensdauer bei<br />
schwächer dimensionierten Flächen geringer ausfällt.<br />
2.3 Rollbahnsystem<br />
Die Start-/Landebahn wird durch eine Parallelrollbahn und zwei Endabrollwege, die direkt an den<br />
Schwellen in die Start-/Landebahn einmünden, erschlossen. Des Weiteren wird ein Rollweg etwa<br />
in der Mitte der Start-/Landebahn angelegt. Dieser Mittelrollweg führt direkt auf das Passagiervorfeld.<br />
Zur zügigen Räumung der Start-/Landebahn von landenden Flugzeugen, werden zusätzlich<br />
zwei Schnellabrollwege angelegt. Diese 2 Schnellabrollwege, die 2 Endabrollwege und der Mittelrollweg<br />
von der Start-/Landebahn, gewährleisten in Verbindung mit einer Parallelrollbahn, dass<br />
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Rolldistanzen landender Flugzeuge zu den Abfertigungspositionen kurz gehalten werden können<br />
und ermöglichen eine hohe Flexibilität bei der Führung der Flugzeuge.<br />
Der Abstand zwischen der Achse der Start-/Landebahn und der Achse der Parallelrollbahn beträgt<br />
176 m [U8]. Somit ist Parallelbetrieb auf der Start-/Landebahn und der Rollbahn für Flugzeuge bis<br />
zur ICAO Klasse D (z.B. A 300-600) möglich.<br />
Die Parallelrollbahn wird durch zwei Stichrollbahnen mit dem Vorfeldbereich verbunden. Die Breite<br />
der Stichrollbahnen beträgt 23 m.<br />
Die Breite der Rollbahnen beträgt grundsätzlich 18 m. Um Flugzeugen mit einer breiteren Spurbreite<br />
die Möglichkeit zu bieten auf der Start-/Landebahn- und dem Rollbahnsystem zu verkehren,<br />
ist vorgesehen, den Mittelabrollweg und den westlichen Schnellabrollweg sowie der <strong>Teil</strong> auf der<br />
Parallelrollbahn zwischen diesen beiden Rollwege mit einer Breite von 23 m anzulegen.<br />
Grundlage für die Querschnittsgestaltung in geraden Abschnitten von Rollbahnen bildet das Regelprofil<br />
für Rollbahnen. Die tragfähige Breite der Rollbahnen beträgt 18 m für Luftfahrzeuge bis<br />
Code Letter D und einer Fahrwerksbreite kleiner 9 m (z. B. A 300-600) [U8].<br />
Zur Bemessung der Rollbahnverbreiterungen im Kurvenbereich (Fillet-Design), wird die Fahrgestellkonfiguration<br />
des Referenzluftfahrzeuges (Code Letter D) angesetzt. Bei der Ermittlung der<br />
Schleppkurven auf der Innenseite der Rollbahnradien wurde die Methode „Cockpit over center line“<br />
zu Grunde gelegt [U8]. Für die Abstände der äußeren Hauptfahrwerke (Clearance) zu den Rollbahnrändern<br />
wurden 4,5 m angesetzt [U8].<br />
Der Deckenaufbau wird als 30 cm gebundener Asphaltoberbau auf 50 cm ungebundenen Trag-/<br />
bzw. Frostschutzschichten geplant. Es wird damit ein im Mittel 80 cm starker und frostfreier Oberbau<br />
erreicht.<br />
2.4 Gras-Start-/Landebahn<br />
Zwischen Mittelrollweg und dem östlichen Schnellabrollweg wird eine Gras-Start-/Landebahn für<br />
Ultraleicht- und Spornradflugzeuge eingerichtet. Die Länge der Gras-Start-/Landebahn beträgt<br />
650 m, die Breite 40 m, die Längsneigung ca. 1,25 % und die Querneigung im Mittel ca. 0,3 %. Der<br />
Achsabstand zur Start-/Landebahn beträgt 100 m.<br />
Um eine ausreichende Tragfähigkeit zu erreichen, wird dieser Bereich der Gras-Start-/Landebahn<br />
im Zuge der Erdbaumaßnahmen auf einen Verdichtungsgrad von D PR =98% verdichtet.<br />
Ein Parallelbetrieb auf der Start-/Landebahn und der Gras-Start-/Landebahn ist aufgrund des zu<br />
geringen Abstands nicht möglich. Der Verkehr wird über den Tower geregelt.<br />
Ein Parallelbetrieb auf der Gras-Start-/Landebahn und der Parallelrollbahn ist ebenfalls aufgrund<br />
des zu geringen Abstands nicht möglich.<br />
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2.5 Vorfeldflächen, General Aviation (GA), Gewerbegebiet Flughafen<br />
Es ist die Anlage eines Passagierabfertigungsvorfeldes mit insgesamt 6 Flugzeugpositionen durch<br />
Drehen im Positionsbereich (Taxi-in, Taxi-out) bis max. Code Letter D vorgesehen. Das Vorfeld<br />
liegt im südlichen Bereich des Flughafens und ist gegenüber dem FBP nach Westen verschoben.<br />
Die Andienung an das Vorfeld erfolgt über zwei Zurollbahnen, abgehend von der Parallelrollbahn.<br />
Diese Rollbahnen sind für Flugzeuge bis max. Code Letter D nutzbar. Eine Vorfeldrollbahn für Code<br />
letter D Luftfahrzeuge verbindet die beiden Zurollbahnen.<br />
Die Abstände der Rollbahnen zu festen Hindernissen (z. B. Gebäude, Zaunanlagen etc.) werden<br />
gem. Richtlinien eingehalten [U8]. Der Deckenaufbau der Abstellflächen des Passagiervorfeldes<br />
wird in Betonbauweise hergestellt. Es wird eine 36 cm dicke Betonschicht auf 44 cm HGT bzw.<br />
Frostschutzschichten hergestellt. (vgl. Plan Nr. AOM.F<strong>2.1</strong>0.RQ.102_00) Die Neigung des Vorfeldes<br />
wird, bedingt auch durch die topographischen Verhältnisse, mit max. 1,0 % ausgeführt. Das<br />
resultierende Gefälle wird gem. ICAO diese 1,0% nicht überschreiten. Innerhalb der nördlich des<br />
Vorfeldes angelegten Rollgasse wird eine Querneigung von 1,5 % vorgesehen.<br />
Südlich des Vorfeldes ist eine ca. 250 m lange und 100 m breite Hochbauzone geplant, welche im<br />
Plan der baulichen Anlagen beschrieben und dargestellt ist. (vgl. <strong>Teil</strong> F 6 – Plan der baulichen<br />
Anlagen; vgl. Plan Nr. IBK.B1.21.LP.001). In diesem Bereich ist unter anderem auch ein 1,5-<br />
geschossiges Passagierterminal geplant. Das Terminal soll einen Pier erhalten. Die Flugzeuge<br />
werden um das Pier aufgestellt.<br />
Im östlichen Bereich des Vorfeldes ist eine zusätzliche Flugzeugabstellfläche vorgesehen. Hier<br />
sollen vor allem kleinere Flugzeuge (z. B. DO 328, BAe 146, Dash 8), welche nicht im Bereich der<br />
Allgemeine Luftfahrt (General Aviation (GA)) verkehren können, abgestellt werden.<br />
Östlich des Vorfelds wird ein separater Bereich für die Allgemeine Luftfahrt angeordnet. Im GA -<br />
Bereich werden die auf dem jetzigen VLP angesiedelten Firmen, mit deren stationierten Flächenflugzeugen,<br />
untergebracht. Hierzu sind zwei von der Parallelrollbahn abgehende Zurollbahnen<br />
vorgesehen, welche die Vorfeld- und Abstellflächen vor und in den Hallen erschließen. Der gesamte<br />
GA-Bereich ist nur für Flugzeuge bis max. Code letter B (Spannweite von 15 bis kleiner 24 m,<br />
wie z. B. die Beech 200 (King Air) vorgesehen. Die Rollkorridore werden entsprechend den Empfehlungen<br />
der Richtlinien für die Standplatzrollgasse (16,5 m) ausgeführt [U8].<br />
Im Osten des gesamt geplanten zu erschließenden Bereiches, sind weitere Flächen für flugaffines<br />
Gewerbe vorgesehen. Die Nutzung und Anordnung dieser Bereiche wird entsprechend den Anforderungen<br />
der sich ansiedelnden Gewerbetreibenden gestaltet.<br />
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2.6 Flugzeugbetankung<br />
Am geplanten Verkehrsflughafen Kassel-Calden wird in zwei Betankungsmöglichkeiten unterschieden.<br />
Die Flugzeugbetankung für Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt bis einschl. Code Letter<br />
B werden an einer fest installierten Tankstelle betankt. Diese Betankungsfläche liegt an dem westlichen<br />
Zurollweg zum GA-Bereich. Diese Fläche wird mit drei Rollwegen angeschlossen. Die Breite<br />
der Zurollwege zu dieser Betankungsfläche beträgt 10,50 m. Die Abmessung der eigentlichen Betankungsfläche<br />
beträgt 25 m x 40 m. Die Befestigungsart der Flächen ist Beton. Eine ca. 24 cm<br />
dicke Betondecke liegt auf einem ca. 56 cm dicken Unterbau (Trag-/ Frostschutzschicht). Die Herstellung<br />
der Betondecke erfolgt gemäß der DIN EN 206 in Verbindung mit der DIN 1045 <strong>Teil</strong><br />
2:2001-7. Die Herstellung der Tragschicht erfolgt gemäß den „Hinweisen für den Bau von Betondecken<br />
auf Flugplätzen“ des FGSV und den jeweils gültigen „Zusätzlichen Technischen Vorschriften“<br />
in Anlehnung an die RStO-01. Die Fugen werden mit treibstoffbeständigem Fugenverguß hergestellt.<br />
Das Längs- und Quergefälle der Fläche darf maximal 1 % in der Resultierenden betragen.<br />
Um eine möglichst gleichmäßige Betankung zu ermöglichen, werden Gefälleneigungen von ca.<br />
0,5 % vorgesehen. [U17]<br />
Die größeren Flugzeuge ab Code letter C werden auf dem Passagiervorfeld direkt mit einem<br />
Tankwagen betankt. Die Flächen werden daher ebenfalls aus Beton und treibstoffbeständigem<br />
Fugenverguß, analog zu der oben beschriebenen Tankstelle, ausgeführt.<br />
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3 HINDERNISBETRACHTUNG<br />
Hindernisse sind gemäß Definition alle festen und beweglichen Objekte, die in ein für den Flugbetrieb<br />
festgelegtes Flächensystem hineinragen, bzw. diese Flächen durchstoßen. Dies gilt für zeitweilig<br />
und ständig vorhandene, aufragende (positive) und negative Hindernisse.<br />
Das Flächensystem zum Schutz des Flugbetriebs ist einerseits für die Bodenbewegungen der<br />
Flugzeuge, und andererseits für die Flugzeugbewegungen im Luftraum festgelegt. Hindernisse die<br />
das Freiflächensystem durchstoßen, können die effektive Nutzung eines Flughafens deutlich einschränken.<br />
3.1 Hindernisbegrenzungsflächen<br />
Die Start-/Landebahn ist von einem so genannten Hindernisbegrenzungssystem umgeben. Anhand<br />
dieser Flächen wird die Beurteilung von möglichen Hindernissen vorgenommen. Es handelt<br />
sich hierbei um den Streifen, der eine Breite von je 150 m beiderseits der Start-/Landebahnachse<br />
und an beiden Enden der Bahn um je 60 m hinausgeht. An den Streifen schließt sich in Längsrichtung<br />
die An-/Abflugfläche mit einer Neigung von 1:50 und einem Öffnungswinkel von 15 %, in<br />
Querrichtung schließt die seitliche Übergangsfläche mit einer Neigung von 1:7 an [U4].<br />
Abb. 3-1: Hindernisbegrenzungsflächen; isometrische Darstellung der Anflugflächen [U4]<br />
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Abb. 3-2: Hindernisbegrenzungsfllächen; isometrische Darstellung der Abflugflächen [U4]<br />
Die gesamte Übersicht der Anforderungen an die Hindernisbegrenzungsflächen für das geplante<br />
Vorhaben, entsprechend der anzuwendenden Richtlinien des BMVBW, ist in der nachfolgenden<br />
Tabelle aufgeführt:<br />
Tab. 3-1: Hindernisbegrenzungsflächen gemäß den Richtlinien des BMVBW<br />
Start-/Landebahn<br />
BMVBW<br />
Streifen<br />
Breite<br />
Länge vor Schwelle<br />
Länge hinter Bahnende<br />
RWY end safety area<br />
Empfehlung<br />
Präzisionsbahn<br />
300 m<br />
60 m<br />
60 m<br />
90 m<br />
240 m<br />
Startbahnen<br />
Abflugfläche Code Zahl 4<br />
Basisbreite<br />
180 m<br />
Endbreite<br />
1.800 m<br />
Beginn hinter Bahnende (oder Freifläche) 60 m<br />
Neigung 1 : 50<br />
Länge<br />
15.000 m<br />
Divergenz 12,5 %<br />
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BMVBW<br />
Seitl. Übergangsfläche<br />
Ansatz seitl. der Bahnachse<br />
150 m<br />
Neigung 1 : 7<br />
Endhöhe über Basislinie<br />
100 m<br />
Horizontalfläche<br />
Höhe über FBP<br />
Radius<br />
45 m<br />
3.600 m<br />
Obere Übergangsfläche<br />
Neigung 1 : 20<br />
Endhöhe über FBP<br />
100 m<br />
Landebahn<br />
Anflugfläche<br />
Präzisionsbahn<br />
Basisbreite<br />
300 m<br />
Endbreite<br />
4.800 m<br />
Beginn vor Schwelle<br />
60 m<br />
Neigung 1: 50<br />
Gesamtlänge<br />
15.000 m<br />
Divergenz 15 %<br />
Seitl. Übergangsfläche<br />
Ansatz seitl. der Bahnachse<br />
150 m<br />
Neigung 1 : 7<br />
Endhöhe über Basislinie<br />
100 m<br />
Horizontalfläche<br />
Höhe über FBP<br />
Radius<br />
45 m<br />
3.600 m<br />
Obere Übergangsfläche<br />
Neigung 1 : 20<br />
Endhöhe über FBP<br />
100 m<br />
Die Hindernisbegrenzungsflächen werden hindernisfrei von Bebauung hergestellt, das anstehende<br />
und auch neu ausgebildete Gelände wird entsprechend angepasst.<br />
Unter anderem werden die Hindernisbegrenzungsflächen im Westen von Waldflächen des Hegeholzes<br />
durchstoßen. Dieser Bereich wurde durch ein gesondertes Forstgutachten bewertet [U15].<br />
Der Umbau der bestehenden Waldflächen ist in diesem Gutachten dargestellt.<br />
Im Osten des neuen Flughafens befinden sich in einer Entfernung von ca. 5.000 bis 7.000 m insgesamt<br />
12 Windenergieanlagen (WEA) und der Sendemast „Alte Schanze“. Alle WEA stellen<br />
massive Hindernisse dar. Die Durchdringungen der Anflugfläche betragen bis zu ca. 70 m, so dass<br />
diese Anlagen entfernt werden müssen. Der Sendemast „Alte Schanze“ durchdringt die Anflugfläche<br />
um ca. 2,87 m und ist daher um dieses Maß zu kürzen, um die Hindernisfreiheit herzustellen.<br />
Ansonsten sind die Anflugflächen hindernisfrei.(vgl. Plan AOM.F<strong>2.1</strong>0.LP.103_00)<br />
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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
Der Umfang der für Präzisionsbahnen erforderliche Schutzzonen und Hindernisbegrenzungsflächen,<br />
wurde im Hinblick auf Anforderungen an Randzonen gem. den Richtlinien des BMBVBW<br />
[U15], der Anlagenhersteller und der Deutschen Flugsicherung abgestimmt.<br />
Die Endsicherheitsfläche (Runway End Safety Area (RESA) ist mit einer geforderten Länge von<br />
mindestens 90 m berücksichtigt.<br />
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4 PLANUNG FLUGBETRIEBSFLÄCHEN<br />
4.1 Start-/Landebahn<br />
4.1.1 Gradiente:<br />
Trassierungsparameter:<br />
Für die Festlegung der Start-/Landebahngradiente sind die Anforderungen aus dem ICAO Annex<br />
14 für den Flugplatzbezugscode 4 – D zugrunde gelegt [U8]:<br />
Tab. 4-1: Parameter Gradiente Start-/Landebahn [U8]<br />
Längsneigung – Mittel I < +/- 1%<br />
Längsneigung – Maximal (ausgenommen im ersten und letzten I < +/- 1,25 %<br />
Viertel)<br />
Längsneigung – Maximal (im ersten und letzten Viertel) I < +/- 0,8 %<br />
Mindestkrümmungsradius bei Längsneigungsänderungen H > 30.000 m<br />
Die Gradiente fällt insgesamt von Westen nach Osten, mit einem Tiefpunkt bei SLB Station km<br />
2+058 und steigt danach bis zur Ostschwelle 27 leicht an. Zur Reduzierung der Erdmengen ist die<br />
Gradiente mit den max. zulässigen Neigungen trassiert.<br />
Die Gradiente der Start-/Landebahn ist durch folgenden Verlauf charakterisiert (vgl. Plan<br />
OPB.F<strong>2.1</strong>0.LS.004_00)<br />
• Die Gradiente fällt von einer Schwellenhöhe im Westen von 261 m.NN bis zu einer<br />
Neigung von -0,8 % bei km 0+400.<br />
• Die Neigung von -0,8% wird bis km. 0+625 beibehalten (⇒ erstes Viertel der Start-<br />
/Landebahn).<br />
• Im weiteren Verlauf ist die Start-/Landebahn mit der Maximalneigung -1,25% bis SLB<br />
km 1+650 geplant.<br />
• Zwischen SLB km 1+650 und km 2+058 ist die Neigung der Bahn auf 0% reduziert.<br />
• Bei SLB km 2+058 ist der Tiefpunkt H = 242,50 m ü.NN. erreicht.<br />
• Anschließend steigt die Gradiente stetig bis die Neigung von +0,8% bei ca. SLB km<br />
2+370 erreicht ist.<br />
• Die Neigung von +0,8% wird bis zum Bahnende bei km. 2+500 beibehalten.<br />
• Die Schwelle 27 (Osten) liegt auf einer Höhe von 245,00 m ü.NN.<br />
• Die mittlere Längsneigung mit 0,9% entspricht den Richtlinien.<br />
In mehreren Iterationsschritten wurden Varianten für die optimale Gradiente entwickelt und innerhalb<br />
<strong>Teil</strong> F1 - Konfigurationsanalyse mit der Hindernisbewertung (Kapitel 3) abgestimmt.<br />
Im Folgenden sind die Randbedingungen zur Gradientenplanung aufgeführt:<br />
• Reduzierung der Erdmengenbewegung als Hauptkriterium<br />
• Erdmengenausgleich zwischen Abtrags- und Auftragsmengen<br />
• Geländenahe Trassierung<br />
• Vorgabe der Schwellenhöhen durch die Hindernissituation (vgl. Erläuterungsbericht<br />
<strong>Teil</strong> F 1 – Konfigurationsanalyse).<br />
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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
• Bei Start-/Landebahn km 0+700 wird lt. Baugrundgutachten (Unterlage 7.1) eine geologische<br />
Störung sowie ein Gundwasserzuflusshochpunkt vermutet [U11]. Um nicht in<br />
die geologische Schicht „oberer Buntsandstein“ einzugreifen, ist die Gradiente an dieser<br />
Stelle möglichst hoch trassiert.<br />
• Das Gelände fällt insgesamt mit einer durchschnittlichen Neigung von ca. 1,2% nach<br />
Osten.<br />
• Um den Erdmengenabtrag im Westbereich zu reduzieren und um den Bereich des<br />
Grundwasserhochpunktes im Einschnitt zu entlasten ist im Vergleich zur Trassierung<br />
im ROV die Schwelle 09 um 1,0 m auf 261 m ü.NN angehoben.<br />
4.1.2 Querneigung<br />
Für die Querneigung ist gem. der Richtlinien ein Dachprofil mit 1,5% auszuführen [U8].<br />
Bei der Geländemodellierung ist eine unbefestigte Schulter mit einer Breite von 7,5 m und einer<br />
Querneigung von 2,5 % berücksichtigt.<br />
4.2 Parallelrollbahn<br />
Für die Planung der Parallelrollbahn sind die Anforderungen für den Flugplatzbezugscode 4 – D<br />
zugrunde gelegt:<br />
Tab. 4-2: Parameter Parallelrollbahn [U8]<br />
Abstand Achse TWY / Achse RWY<br />
176 m<br />
Breite<br />
18 bzw. 23 m<br />
Max. Längsneigung 1,5 %<br />
Mindestkrümmungsradius bei Längsneigungsänderungen<br />
H > 15.000 m<br />
Querneigung 1,5 %<br />
4.<strong>2.1</strong> Gradiente<br />
Die Gradiente der Parallelrollbahn ist nach oben durch die Hindernisbegrenzungsflächen (s.<br />
Abb. 3-2: Hindernisbegrenzungsfllächen; isometrische Darstellung der Abflugflächen [U8])<br />
in ihrer Höhenlage eingeschränkt. Diese Randbedingung verknüpft die Gradiente der Parallelrollbahn<br />
mit der Gradiente der Start-/Landebahn.<br />
Die Gradiente der Parallelrollbahn ist durch folgenden Verlauf charakterisiert (vgl. Plan<br />
OPB.F<strong>2.1</strong>0.LS.005_00)<br />
• Im Westen schließt die Rollbahn an die Schwelle 09 mit einer Höhe von 261 m ü.NN<br />
an.<br />
• Die Gradiente verläuft zunächst mit 0% Neigung bis zur Entfernung von 176 m der<br />
Start-/Landebahn-Achse<br />
• Im weiteren Verlauf fällt die Gradiente analog der Start-/Landebahngradiente zunächst<br />
mit -0,8%, danach mit 1,25%<br />
• Die Gradiente flacht ab ca. km. 2+000 ab und erreicht bei ca. km. 2+160 einen Tiefpunkt<br />
mit einer Höhe von 242,979 m ü.NN.<br />
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• In den letzten 228 m steigt die Gradiente mit einer Neigung von 0,87%. Dies entspricht<br />
der maximal zulässigen Neigung der critical area des Gleitwegssenders [U6].<br />
• Die Parallelrollbahn schließt im Osten an die Schwelle 27 mit einer Höhe von<br />
245,00 ü NN an.<br />
4.2.2 Querneigung<br />
Die Parallelrollbahn wird als Dachprofil mit einer Querneigung von 1,5% ausgeführt [U8].<br />
Es sind unbefestigte Schultern mit max. 2,5% Querneigung berücksichtigt. Die Gesamtbreite der<br />
Rollbahn einschließlich unbefestigter Schultern beträgt 38 m [U8].<br />
4.2.3 Abstand zur Start-/Landebahn<br />
Der Abstand zwischen der Achse Start-/Landebahn und der Achse Parallelrollbahn beträgt 176 m.<br />
Dies ist der minimal erforderliche Wert für den Flugplatzbezugscode 4 – D [U8].<br />
4.3 Zu- / Abrollwege<br />
4.3.1 Schnellabrollwege<br />
Es sind 2 Schnellabrollwege geplant, die in einer Entfernung von 1.800 m von der jeweiligen Landeschwelle<br />
liegen.<br />
Tab. 4-3: Merkmale Schnellabrollwege<br />
Schnellabrollweg<br />
West<br />
(Haupanflugrichtung)<br />
Schnellabrollweg<br />
Ost<br />
Entfernung von der Landeschwelle 1.800 m 1.800 m<br />
Schnittwinkel mit der Start-/Landebahn 30° 30°<br />
geplante Mindestbreite 23 m 18 m<br />
4.4 Freiflächen<br />
4.4.1 Streifen der Start-/Landebahn<br />
Gemäß [U8] ist der Streifen ein Bereich, innerhalb dessen sich keine Hindernisse befinden dürfen,<br />
außer den Anlagen, die für den Flugbetrieb notwendig sind (vgl. Kapitel 3 Hindernisbetrachtung).<br />
Der Streifen hat eine Breite von 2 x 150 m = 300 m und erstreckt sich um jeweils 60 m über die<br />
Bahnenden hinaus (s. Abb. 4-1: Streifen Start-/Landebahn - Räumliche Konfiguration [U8]).<br />
Er ist symmetrisch zur Start-/Landebahnachse angeordnet.<br />
Gemäß ICAO Annex 14 wird empfohlen, den Streifen bei Präzisionsanflug-Landebahnen der Code-Zahl<br />
3 und 4 bereichsweise einzuebnen. Der Streifen gliedert sich somit in einen einzuebnenden<br />
und einen nicht-einzuebnenden Bereich. Für diese Bereiche gelten unterschiedliche Anforderungen<br />
an die Querneigungen [U8].<br />
Tab. 4-4: Streifen Start-/Landebahn - Querneigungsanforderungen<br />
Streifen: einzuebnender <strong>Teil</strong> q < +/- 2,5%<br />
Streifen: nicht einzuebnender <strong>Teil</strong> q < +/- 5,0%<br />
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Abb. 4-1: Streifen Start-/Landebahn - Räumliche Konfiguration [U8]<br />
Diese Empfehlungen und der damit verknüpfte Spielraum ist bei der Geländemodellierung berücksichtigt.<br />
4.4.2 Streifen Gras-Start/Landebahn<br />
Die Gras-Start/Landebahn ist durchgehend von einem Streifen umgeben.<br />
Der Streifen hat eine Breite von 2 x 30 m = 60 m. Er erstreckt sich jeweils 30 m über die Bahnenden<br />
hinaus. Er ist ist symetrisch zur Gras-Start/Landebahnachse angeordnet.<br />
4.4.3 Streifen der Parallelrollbahn<br />
Die Parallelrollbahn ist durchgehend von einem Streifen umgeben.<br />
Die Breite der Parallelrollbahn einschließlich Streifen beträgt 81 m.<br />
Der einzuebnende <strong>Teil</strong> des Streifens hat eine seitliche Ausdehnung von 19 m von der Rollbahnachse<br />
und weist eine negative Querneigung von 2,5% auf.<br />
Der nicht einzuebnende <strong>Teil</strong> des Streifens erstreckt sich von einer Entfernung von 19 m bis<br />
40,50 m seitlich von der Rollbahnachse. Er kann eine absolute Querneigung aufweisen von –5%<br />
(Dammbereiche) bis +2,5% (Einschnittsbereiche).<br />
4.4.4 Runway End Safety Area (RESA)<br />
Die RESA am Start-/Landebahnende dient als Sicherheitsfläche für Luftfahrzeuge (LFZ) die vor<br />
der eigentlichen Landeschwelle aufsetzen bzw. über die verfügbare Landestrecke hinausrollen.<br />
Gemäß den Richtlinien ist eine RESA an beiden Enden eines Start-/Landebahnstreifens einzurichten,<br />
wenn es sich um eine Instrumentenlandebahn handelt [U4] [U8].<br />
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Die Länge einer RESA im Anschluss an den Streifen beträgt laut Richtlinien mindestens 90 m und<br />
ist planerisch auch so vorgesehen [U4] [U8].<br />
Die Breite der RESA muss nach den Richtlinien mindestens der doppelten Breite der dazugehörigen<br />
Start-/Landebahn entsprechen [U4] [U8]. Des Weiteren wird empfohlen, die Breite der RESA<br />
so auszulegen, dass diese der Breite des eingeebneten Anteils des Streifens entspricht [U8].<br />
Abb. 4-2: RESA der geplanten Start-/Landebahn<br />
Die Neigungen des ausgebauten Verkehrsflughafens Kassel-Calden betragen:<br />
• Längsneigung im Westen 1% und im Osten 1,75%.<br />
• Querneigung zwischen 0 % und 2,5 %.<br />
Die in den Richtlinien empfohlenen Neigungen von ≤ 5% werden eingehalten[U8].<br />
4.4.5 Schutzzonen ILS-Anlagen<br />
Für die Vermeidung von Störungen der ILS-Signale durch Reflexionen und Abschattungen im Antennenvorgelände<br />
sind Schutzzonen der ILS-Anlagen (Critical und Sensitive Areas) definiert, die<br />
definierten Anforderungen genügen müssen.<br />
Hierzu zählt als wichtigste Randbedingung für die Modellierung des Flughafengeländes die Forderungen<br />
an Längs- und Querneigung der Critical- und Sensitive Area. Nach [U6] betragen diese<br />
Anforderungen:<br />
Tab. 4-5: Längs- und Querneigungen der Critical Area<br />
Gleitwegsender:<br />
Critical Area<br />
Gleitwegsender<br />
Sensitive Area<br />
max. zul. Längs- und<br />
+/- 0,5° +/- 1°<br />
Querneigung [ °]<br />
entspricht [%] +/- 0,87 % +/- 1,75 %<br />
Die Critical- und Sensitiv Area entsprechen den Richtlinien.<br />
Entsprechend der Fachabstimmung mit der DFS wird zur Reduzierung der Erdmengen der Bereich<br />
unterhalb der Sensitive Area nicht vollständig aufgeschüttet.<br />
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4.5 Ringstraße, Wege<br />
Auf der Innenseite des Sicherheitszaunes wird eine sog. Ringstraße (Perimeterroad) angeordnet.<br />
Die Breite beträgt im Regelfall 3,00 m. Die Straße erhält beidseitig Bankette mit einer Breite von<br />
0,50 m. Ein Begegnungsverkehr ist nicht zu erwarten. Die Befestigung der Straße erfolgt ohne<br />
Bindemittel. Der Aufbau wird gem. RLW 99, Bild 8.2, Zeile 2, Spalte 5 gewählt [U10].<br />
Die Zuwegung zu den ILS-Anlagen erfolgt durch einen 3,00 m breiten unbefestigten Weg. Die<br />
Bankettbreite beträgt beidseitig 0,50 m. Der Aufbau wird gem. RLW 99, Bild 8.2, Zeile 2, Spalte 5<br />
gewählt [U10].<br />
Führen Wege zu technischen Anlagen in unmittelbarer Nähe der Start-/Landebahn, werden diese,<br />
zur Vermeidung von Aufwirbelungen durch die Strahltriebwerke, bituminös analog RLW 99, Bild<br />
8.2, Zeile 3, Spalte 5 befestigt [U10].<br />
Tab. 4-6: Aufbau der Wege [U10]<br />
Ringstraße<br />
Ungebundene Deckschicht<br />
Tragschicht aus unsortiertem Gestein<br />
Zuwegung ILS Anlagen<br />
Ungebundene Deckschicht<br />
Tragschicht aus unsortiertem Gestein<br />
Bituminös Befestigte Wege<br />
Asphalttragdeckschicht<br />
Schottertragschicht<br />
Frostschutzschicht<br />
0,05 m<br />
0,35 m<br />
0,05 m<br />
0,35 m<br />
0,07 m<br />
0,20 m<br />
0,40 m<br />
4.6 Umzäunung<br />
Der Flughafenzaun umfasst das zukünftige Flughafengelände unter Berücksichtigung der Flughafeneinrichtungen<br />
und Funktionsbereiche. Er unterteilt das Gelände in einen luftseitigen Bereich<br />
und einen landseitigen Bereich.<br />
Das Flughafengelände ist nach § 46 LuftVZO so einzufrieden, dass das Betreten durch unbefugte<br />
Personen verhindert wird.<br />
Die Zaunanlage entspricht den Standards der ICAO und ist 2,50 m hoch.<br />
Der Verlauf des Flughafenzaunes für den zukünftigen Flughafen sowie die Umzäunung der Einflugzeichen<br />
(MM, OM) ist in Plan OPB.B1.21.LP.003 dargestellt.<br />
4.7 Wirtschaftwege<br />
Nordöstlich des zukünftigen Flughafengeländes werden zwei bestehende Wirtschaftswege zu einem<br />
durchgehenden Weg verbunden. Hierzu ist ein <strong>Teil</strong>stück mit einer Länge von ca. 330 m neu<br />
zu errichten.<br />
Der neue Wirtschaftsweg hat eine Gesamtlänge von ca. 570 m und eine Breite von 3,00 m. Beidseitig<br />
ist ein Bankett mit einer Breite von 0,50 m angeordnet.<br />
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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
Der Aufbau wird gem. RLW 99, Bild 8.2, Zeile 2, Spalte 5 wie folgt gewählt [U10]:<br />
• 0,05 m ungebundene Deckschicht<br />
• 0,35 m Tragschicht aus unsortiertem Gestein<br />
Abb. 4-3: Regelquerschnitt Wirtschaftsweg<br />
Der Verlauf ist in Plan OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.001_00 dargestellt.<br />
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5 PLANUNG DER TECHNISCHEN ANLAGEN<br />
Die nachfolgend beschriebenen Technischen Anlagen werden für den Instrumentenflugbetrieb für<br />
den Verkehrsflughafen Kassel-Calden benötigt.<br />
Grundsätzlich ist an dieser Stelle anzumerken, dass die Befeuerung und Beleuchtung innerhalb<br />
der Betriebszeiten eingeschaltet ist. Außerhalb der Betriebszeiten (22 bis 6 Uhr) ist von insgesamt<br />
5 Flugereignissen auszugehen. Wenn diese Flugereignisse stattfinden ist der Flughafen in Betrieb,<br />
was bedeutet, dass die Befeuerung und Beleuchtung auf den Flugbetriebsflächen für ca. ½ Stunde<br />
aktiviert ist.<br />
5.1 Befeuerung<br />
Die Start-/Landebahn wird für die Betriebsstufe III (CAT III) ausgerüstet, um weitgehend<br />
wetterunabhängige Landungen durchführen zu können. Wenngleich auch im anfänglichen Flugbetrieb<br />
nur die Betriebsstufe I (CAT I) vorgesehen wird, werden alle betroffenen Anlagen (Befeuerung,<br />
Navigationsanlagen, Wettergeräte) so vorgesehen, dass eine zeit- und kostengünstige Aufrüstung<br />
auf CAT II/III möglich ist.<br />
Nachfolgend werden die notwendigen Befeuerungsanlagen beschrieben.<br />
5.1.1 Über(Ober)flurbefeuerung<br />
Überflurfeuer bestehen aus folgenden Komponenten:<br />
• Lampengehäuse<br />
• Lampenhalter<br />
• Lampenleistungseinheit<br />
• Reflektor<br />
• Leuchtmittel<br />
• Streuscheibe<br />
• Bruchkupplung<br />
• Feuerfuß<br />
• Anschlußkabel<br />
Die Leistung der Leuchtmittel reicht von 60 bis 200 W. Es werden, i.d.R. nur noch Halogenglühlampen<br />
verwendet.<br />
5.1.2 Unterflurbefeuerung<br />
Bei Unterflurfeuern handelt es sich um überrollbare Feuer für den Einsatz von Hoch- und Niederleistungsfeuer.<br />
Sie bestehen aus folgenden <strong>Teil</strong>en:<br />
• Oberteil mit Prisma, Optikeinsatz mit Lampenhalter, ggf. Farbfilter<br />
• Reflektor-Lampe(n)<br />
• Anschlußkabel.<br />
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Das Feuer wird in den Feuertopf eingebaut, der fest in die Flugbetriebsflächen eingebaut (vergossen)<br />
wird. Zwischen Feuer und Feuertopf verhindert eine Dichtung den Wassereintritt in Kabelschächte<br />
und Kabelschutzrohre.<br />
Die Leistung der Leuchtmittel reicht von 48 bis 150 W. Es werden i.d.R. Halogenglühlampen mit<br />
Sockel Pk 30 oder Halogen Kaltspiegelreflektorlampen verwendet.<br />
5.1.3 Anflugbefeuerung<br />
Die Anflugbefeuerung (APH) (vgl. Plan Nr. AOM.F<strong>2.1</strong>0.LP.100_00) besteht aus, von der Schwelle<br />
beginnend in Anflugrichtung, gerichteten weiß strahlenden Überflurfeuer ggf. Unterflurfeuern. Die<br />
Lampenleistung beträgt für die Überflurfeuer 200 Watt. Für die Unterflurfeuer z. B. 3 x 105 Watt.<br />
Die Anflugbefeuerung hat eine Länge von 900 m und besteht aus Kurzbalken, in der verlängerten<br />
Mittellinie, mit jeweils fünf Feuern. Der Längsabstand der Kurzbalken beträgt i.d.R. 30 m. Im Abstand<br />
300 m vor der Schwelle wird der Kurzbalken beidseitig mit Seitenreihen zu jeweils acht Feuern<br />
zum 300 m-Balken (Horizont) ergänzt. Der 300 m-Balken hat eine Breite von 30 m.<br />
Auf jedem mittleren Anflugfeuer und auf den Seitenreihenfeuern des 300 m-Balkens, sind rundumstrahlende<br />
Niederintensitätsfeuer (APL) montiert. Die Lampenleistung beträgt 48 Watt, die Lichtfarbe<br />
ist weiß. Für APL-Feuer können auch Unterflurfeuer eingesetzt werden.<br />
Die Anflugbefeuerung wird auf drei regelbare Kreise aufgeteilt. Für die APL-Befeuerung genügt<br />
i.d.R. ein eigener schalt- und regelbarer Kreis.<br />
Ab der Betriebsstufe CAT II/III wird 150 m vor der Schwelle der Anflugkurzbalken beidseitig um<br />
drei Anflugfeuer zum 150 m-Balken erweitert. Zwischen Schwelle und 300 m-Balken werden seitlich<br />
zum Anflugkurzbalken und 150 m-Balken, beidseitig drei gerichtete rot-strahlende Anflugfeuer<br />
errichtet (RSR). Diese Anordnung wird auf eigene Kreise aufgeteilt und ist von der Anflugbefeuerung<br />
getrennt schalt- und regelbar.<br />
Weiterhin wird die Anflugbefeuerung an das Gelände angepasst. Dies bedeutet, dass die Anflugbefeuerung<br />
aufgeständert werden muss. Bis zu einer Höhe von ca. 2 m wird dies mit ALU-Rohren,<br />
bei größeren Höhen mit Anflugbefeuerungsmasten realisiert. Diese Masten sind an definierten<br />
Stellen leicht brechbar und werden in GFK- Ausführung realisiert. Die Befeuerungsmaste bestehen<br />
aus dem Mast und der Traverse. Die Maste sind für Wartungsarbeiten kippbar. Es werden Masthöhen<br />
im Mittel ca. 13 m und bis ca. 23 m erforderlich (vgl. Plan Nr. AOM.F<strong>2.1</strong>0.LS.101_00).<br />
5.1.4 Anflugblitzkette<br />
Die Anflugbefeuerung wird durch eine Anflugblitzbefeuerung (Blitzkette, Lauflicht) ergänzt. Die<br />
Blitzkette erstreckt sich über die ganze Länge der Anflugbefeuerung, oder ab dem 300 m Balken in<br />
Richtung Anflug. Ab der Betriebsstufe CAT III müssen die Blitze zwischen dem 300 m Balken und<br />
der Schwelle abschaltbar sein. Die Durchlaufzeit der Blitzkette beträgt 2 Sekunden. Die Intensität<br />
der Blitze kann in drei Stufen eingestellt werden. Als Leuchtmittel werden i.d.R. Xenon-Blitzlampen<br />
mit 200 W verwendet.<br />
Seitlich der Schwellenbefeuerung werden zwei zusätzliche Blitzfeuer aufgebaut die so genannten<br />
Schwelleneckblitze (REIL).<br />
5.1.5 Schwellenbefeuerung<br />
Die Schwellen werden quer zur Start-/Landebahn mit insgesamt 14 grün-strahlenden gerichteten<br />
Feuern versehen. Der Abstand von der markierten Schwelle beträgt 3 m, der Abstand der Feuer<br />
untereinander beträgt 3 m. Die Schwellenfeuer werden mit 200 W-Halogenlampen bestückt. Seitlich<br />
der Start-/Landebahn sind dann mindestens 5 Überflurfeuer (Seitenreihen) zusätzlich zu installieren.<br />
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5.1.6 Aufsetzzonenbefeuerung<br />
Ab der Betriebsstufe CAT II wird eine Aufsetzzonenbefeuerung (TDZ) gefordert. Diese erstreckt<br />
sich über 900 m, bahneinwärts, von der Schwelle. Die Längsabstände betragen 30 m. Es werden<br />
jeweils drei weißstrahlende und gerichtete Unterflurfeuer beidseitig der Achse in die Start-<br />
/Landebahn eingebracht. Die Lampenleistung beträgt 48 Watt (100 W). Die TDZ-Befeuerung wird<br />
auf drei Serienkreise aufgeteilt.<br />
5.1.7 Start-/Landebahnrandbefeuerung<br />
Die Start-/Landebahnrandbefeuerung (REH) besteht aus nach zwei Seiten gerichteten (REH) mit<br />
Toplicht (REL) versehenen, oder aus rundumstrahlenden Feuern mit zwei bevorzugten Strahlrichtungen.<br />
Der Längsabstand der Randfeuer beträgt 60 m, der Abstand vom Start-/Landebahnrand 3<br />
m. Die Lichtfarbe ist weiß. Die Lampenleistung beträgt je nach Hersteller für das REH-Feuer 150<br />
bis 200 W und für das REL-Feuer 48 bis 60 W.<br />
Die Randbefeuerung wird auf mindestens zwei regelbare Serienstromkreise aufgeteilt. Der Niederintensitätsanteil<br />
hat eigene schalt- und regelbare Stromkreise.<br />
5.1.8 Start-/Landebahnmittellinienbefeuerung<br />
Die Start-/Landebahnmittellinienbefeuerung besteht aus zweistrahligen und zweikreisigen Unterflurfeuern<br />
zwischen den Schwellen. Sie ist ab der Betriebsstufe CAT II vorgeschrieben. Die Längsabstände<br />
betragen 15 m. Die Lampenleistung beträgt 48 oder 100 W je nach Feuertyp und Hersteller.<br />
Die Start-/Landebahnmittellinie ist codiert. Im mittleren <strong>Teil</strong> der Start-/Landebahn sind die<br />
Feuer in beide Richtungen weiß-strahlend. Von 900 m bis 300 m vor dem Start-/Landebahnende<br />
sind die Feuer alternierend rot/weiß-strahlend, die letzten 300 m vor dem Start-/Landebahnende<br />
sind die Feuer rot-strahlend. Der Rotanteil wird durch das Einsetzen entsprechender Farbfilter im<br />
Feuer realisiert. Die Mittellinienbefeuerung kann landerichtungsabhängig schaltbar betrieben werden.<br />
Für jede Richtung ist sie dann auf mindestens zwei Serienstromkreise aufgeteilt.<br />
5.1.9 Start-/Landebahnendbefeuerung<br />
Die Endbefeuerung besteht aus quer zur Bahn angeordnete in Anflugrichtung einstrahlige gerichteten<br />
rot-strahlenden Feuern. Es werden 8 Endfeuer benötigt. Die Lampenleistung beträgt 150 bis<br />
200 W<br />
Die Endbefeuerung kann in die Stromkreise der Start-/Landebahnrandbefeuerung integriert werden.<br />
5.1.10 PAPI-Anlagen<br />
Precision Approach Path Indicator (PAPI / Gleitwinkelbefeuerung) ist eine Sichtanfluglandehilfe<br />
und darf bis CAT I verwendet werden. Sie besteht aus vier Feuereinheiten mit je zwei Lampen à<br />
200 Watt. Eine PAPI-Anlage ist auf zwei Stromkreise aufzuteilen.<br />
Der Randabstand zur Start-/Landebahn bis 1.200 m Start-/Landebahnlänge beträgt 10 m ± 1 m,<br />
über 1.200 m Start-/Landebahnlänge 15 m. Feuerabstände untereinander 6 m ± 1 m, bzw. 9 m ± 1<br />
m.<br />
Der Abstand von der Schwelle wird berechnet. Hierbei sind das Bemessungsflugzeug, die Schwellenüberflughöhe<br />
und das Längs- und Quergefälle im Gelände bzw. der Bahn und der Gleitwinkel<br />
zu berücksichtigende Parameter. Je nach Einhalten des Anflugwinkels wird dem Piloten durch<br />
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rot/weiß-Übergänge angezeigt, ob er zu hoch oder zu niedrig anfliegt. PAPI-Befeuerungen sind mit<br />
ILS-Anlagen zu harmonisieren.<br />
5.1.11 Rollbahnrandfeuer<br />
Die Ränder der Rollbahnen werden mit blauen rundumstrahlenden Feuern markiert. Die Längsabstände<br />
sind max. 60 m. In Kurven werden die Feuer so verdichtet, dass eine eindeutige Kurvensituation<br />
erkennbar ist. Der Abstand vom Rollbahnrand beträgt i.d.R. 1,5 m. Die Rollbahnrandfeuer<br />
werden mit Leuchtmitteln von 45-60 W, je nach Hersteller, ausgerüstet. Sie werden in Serienkreisen<br />
betrieben. Es genügt eine Intensitätsregelung in drei Stufen.<br />
5.1.12 Rollbahnmittellinienbefeuerung<br />
Für Rollbahnen, die bei der Betriebsstufe nach CAT III genutzt werden, muss eine Rollbahnmittellinienbefeuerung<br />
installiert werden.<br />
Für eine Rollführung kann diese auch auf anderen untergeordneten Rollbahnen eingebaut werden.<br />
Als Mittellinienfeuer sind je nach Rollbeziehung ein- oder zweiseitig, grün-strahlende Unterflurfeuer<br />
zu verwenden. Es werden Leuchtmittel mit einer Leistung von 48 W eingesetzt. Der Feuerabstand<br />
richtet sich nach der Betriebsstufe.<br />
• CAT I Längsabstand Gerade max. 30 m, Kurve max. 15 m<br />
• CAT II/III Längsabstand Gerade max. 15 m, Kurve max. 7.5 m bei R< 400 m<br />
Auf der Start-/Landebahn beginnt die Rollbahnmittellinienbefeuerung neben der Start-<br />
/Landebahnachse, bei Schnellabrollbahnen min. 60 m vor dem Beginn der Rollbahnkurve.<br />
Bei Abrollbahnen, die bei der Betriebsstufe II/III genützt werden, ist die Rollbahnmittellinienbefeuerung<br />
zwischen Start-/Landebahn und i.d.R. dem Rollhaltebalken zu codieren. Je nach Rollbeziehung<br />
sind die Bereiche abschnittsweise schaltbar zu gestalten. Die Rollbahnmittellinienbefeuerungen<br />
werden in Serienkreisen betrieben.<br />
5.1.13 Haltebalkenbefeuerung<br />
Haltebalken- oder Stoppbarrenbefeuerungen sind an Rollhalteorten zu einer CAT II/III betriebenen<br />
Start-/Landebahn einzubauen. Zum Zweck einer Rollführung sind diese auch an z.B. Rollbahnkreuzungen<br />
vorzusehen. Sie bestehen aus rot-strahlenden Unterflurfeuern, die mit Abständen von<br />
max. 3 m über die Breite der Rollbahn aufgeteilt werden. Die Lampenleistung beträgt i.d.R. 150<br />
W. Die Haltebalkenbefeuerung wird auf zwei regelbare Kreise aufgeteilt.<br />
5.2 Start-/Landebahn / Rollbahnbeschilderung<br />
Rollverkehr-Hinweisschilder werden zur Orientierung des Piloten aufgebaut. Sie werden in zwei<br />
Kategorien aufgeteilt:<br />
a) Gebots/Verbotsschilder<br />
• Start-/Landebahn- und Rollbahnkreuzungszeichen: Weiße Schrift auf rotem Grund<br />
• Rollhaltezeichen für die Betriebsstufe I, II, III: Weiße Schrift auf rotem Grund<br />
• NO ENTRY-Zeichen: Weiße Schrift auf rotem Grund<br />
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b) Hinweisschilder<br />
• Richtungs/Zielschilder: Schwarze Schrift auf gelbem Grund<br />
• Ortsschilder: Gelbe Schrift auf schwarzem Grund<br />
• TORA/TODA-Schilder (Verbleibende Startreststrecke): Schwarze Schrift auf gelbem<br />
Grund<br />
Die Schilder und insbesondere die Schriftart, werden nach ICAO bzw. FAA-Vorschriften ausgeführt.<br />
Die Schilder sind aus leicht brechbaren Materialien herzustellen. Es werden innen beleuchtete<br />
Schilder verwendet. Je nach Hersteller werden eine oder mehrere Halogenlampen 45 W oder<br />
spezielle Leuchtstofflampen verwendet.<br />
5.3 Navigation<br />
Für ein Präzisions-Instrumentenanflugverfahren (ILS) werden die nachfolgend beschriebenen<br />
Komponenten benötigt, wobei diese für die An-/Abflugnavigation erforderlichen NDB-/DME-<br />
Funkfeuer ergänzt werden. Diese dienen gleichzeitig als Anflughilfe (z. B. Ausfall des ILS) für den<br />
Fall vom Nicht-Präzisionsanflugverfahren.<br />
Die nachfolgend beschriebenen Komponenten sind in Plan AOM.F<strong>2.1</strong>0.LP.100_00 dargestellt.<br />
5.3.1 Gleitwegsender<br />
Der Standort des Gleitwegsenders (GP) mit Sendeantenne und Monitorantenne orientiert sich je<br />
nach Start-/Landebahnneigung/Steigung. Eine erste Berechnung ergab für den GP 09 einen Abstand<br />
zur Schwelle von ca. 333 m, für den GP 27 einen Abstand von ca. 360 m. Die Gleitweganlage<br />
wird für einen Gleitwinkel von 3° ausgelegt. Der exakte Standort wird zusätzlich über die Parameter<br />
des Antennenvorgeländes, der Schwellenhöhe (Topographie) und der geforderten Schwellenüberflughöhe<br />
(i.d.R. im Mittel 16,5 m) nach Fertigstellung und Vermessung des Geländes ermittelt.<br />
Der Abstand von der Start-/Landebahnmittellinie beträgt nach Abstimmung mit der DFS 120<br />
m. Zwischen Sendeantenne und Monitormast wird eine so genannte Reflexionsfläche errichtet<br />
(i.d.R. ab CAT II). Der Standort der Monitorantenne wird erst nach der Erstflugvermessung genau<br />
ermittelt, der Abstand beträgt ca. 60 m – 80 m vor der Sendeantenne. Die technischen Einrichtungen<br />
sind in einem Sende-Shelter, unmittelbar hinter der GP-Antenne, untergebracht. Die Anlagen<br />
werden über Batterien gepuffert betrieben. Der Anschluss erfolgt über das flughafeneigene, notstromgestützte<br />
Strom/Fernmeldenetz.<br />
5.3.2 Landekurssendeanlage<br />
Der Landekurssender (LLZ) mit Sendeantenne wird gemäß mit der DFS getroffenen Festlegung in<br />
einer Entfernung von 300 m vor der dem Landeanflug gegenüberliegenden Schwelle errichtet. Der<br />
Sende-Shelter wird seitlich der Start-/Landebahnachse auf Höhe der Antenne im Abstand zwischen<br />
80 m (LLZ 27) und 100 m (LLZ 09) erstellt Vor der Landekursantenne wird ein Nahfeldmonitor<br />
errichtet. Die Entfernung liegt bei ca. 120 m<br />
Der Fernfeldmonitor für den Kurs (ab CAT II/III) wird am Haupteinflugzeichen auf der verlängerten<br />
Start-/Landebahnachse erstellt.<br />
Der Fernfeldmonitor für die Breite (ab CAT II/III) steht an dem Ort mit einer DDM (Difference in<br />
depth of modulation (Differenz der Modulationsgrade)) von 15,5 % oder 7,5 % dies entspricht einem<br />
Abstand zwischen 130 m bzw. 80 m seitlich der Start-/Landebahnmittellinie in Höhe der gegenüberliegenden<br />
LLZ-Antenne. Abkürzungsverzeichnis<br />
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5.3.3 Marker (Einflugzeichen)<br />
In einer ILS-Anlage werden i. d. R. zwei Marker integriert: Der Outermarker (OM) und der Middle<br />
Marker (MM). Der MM befindet sich 1.050 m ± 150 m vor der Schwelle, der OM 7200 m ± 300 m<br />
vor der Schwelle, der seitliche Versatz von der Anfluggrundlinie soll beidseitig nicht größer als 75<br />
m sein.<br />
Die Marker sind baugleich und bestehen aus der Antenne und dem Sender. Die Sendeeinrichtung<br />
ist in einem Sende-Shelter untergebracht.<br />
5.3.4 Sonstiges<br />
Vor den Antennen des GP und des LLZ sind so genannte Senderschutzzonen auszuweisen. Diese<br />
teilen sich in Critical und Sensitve Area auf. Diese Flächen werden durch den Anlagenhersteller<br />
vorgeschlagen und durch die DFS bestätigt oder festgelegt. Diese Flächen sind durch z.B. Kunststoffketten<br />
und Hinweisschilder zu schützen.<br />
Die GP-Antenne, die LLZ-Antenne, die Sendergebäude sowie die Monitorantennen sind mit einer<br />
Tages- und Nachtkennzeichnung (Hindernisfeuer) zu versehen.<br />
ILS-Anlagen sind grundsätzlich an das Notstromnetz (mit Ausnahme des OM) anzuschließen. Alle<br />
Komponenten sind mit Notstrombatterien (gepufferter Parallelbetrieb) auszurüsten.<br />
Die Sender sind grundsätzlich dualisiert auszuführen, ab CAT III im „Hot stand by“.<br />
Zur Kontrolle und der Einmessung der LLZ-Signale müssen Bodenmesspunkte erstellt werden.<br />
Diese werden auf einem Meßkreis vor der LLZ-Antenne dauerhaft mit Gradeinteilung markiert.<br />
Die ILS-Anlagen werden auf dem Tower von den Lotsen überwacht (Ampelschaltung) und durch<br />
eine Landerichtungsumschaltung umgeschaltet. Die Anlagen werden über eine Fernwirkanlage<br />
kontrolliert und gesteuert.<br />
Die Sendeanlagen werden in klimatisierten Sheltern aufgestellt (ab CAT III Pflicht).<br />
5.3.5 DME<br />
Das Distance Measuring Equipment (DME)-System ist ein Navigationssystem im Frequenzband<br />
um 1.000 MHz. Es übermittelt dem anfliegenden Piloten die Distanz auf den festgelegten Bodenbezugspunkt.<br />
Dies ist in der Regel die Landeschwelle. Als Kombination DME/LLZ und DME/NDB<br />
sind bei einem Ausfall des ILS „Nichtpräzisionsanflugverfahren“ möglich. Die Ausführung ist als<br />
rund-strahlendes DME oder sektoriell strahlendes DME möglich. Der Standort ist im ersten Fall in<br />
etwa platzmittig. Im Fall Kassel-Calden ist die Montage auf dem Towerdach vorgesehen. Das DME<br />
besteht im Wesentlichen aus dem Sendegerät, der Antenne und der Überwachungseinrichtung.<br />
5.3.6 NDB<br />
Das ungerichtete Funkfeuer (Non Directional Beacon (NDB)) ist eine Bodennavigationshilfe. Das<br />
NDB arbeitet in der BRD im Frequenzbereich zwischen 190 – 550 kHz.<br />
Das NDB (als Platz-NDB) wird idealerweise beim MM 27 aufgestellt. Die Antennenhöhe beträgt<br />
zwischen 12 und 20 m (abhängig vom Gelände). Um die Antenne wird eine Fläche von ca. 15 m<br />
Radius freigehalten, da unter der Antenne im Erdboden Erdungsradiale als Antennengegengewicht<br />
eingebracht werden müssen. Das NDB besteht im Wesentlichen aus dem Sendegerät, der Antennenanpasseinheit<br />
und der Antenne.<br />
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5.3.7 Peiler<br />
Die Funkpeilanlage arbeitet im Frequenzband des Flugfunks (Boden/Luft). Das empfangene Funksignal<br />
wird so aufbereitet, dass der Towerlotse die Richtung (auf einem Anzeigegerät mit Windrose)<br />
des anfliegenden im Funkverkehr stehenden Flugzeuges erkennen kann.<br />
Die Peilanlage wird auf dem Flugplatzgelände platziert. Eine vorausgehende Standortermittlung<br />
durch den Anlagenhersteller mittels Befliegung ist notwendig. Die Antenne sollte möglichst bodennah<br />
installiert werden (Höhe der Antennenanordnung ca. 4 m). Es sind Großbasisanlagen (mit<br />
kreisförmiger Antenne) und Kleinbasisanlagen (mit Doppler-Peilantennen) realisierbar.<br />
5.4 Sonstige Anlagen<br />
5.4.1 Windrichtungsanzeiger<br />
Im Bereich jeder Schwelle ist ein Windrichtungsanzeiger (WDI) zu installieren. Der Mast hat eine<br />
Höhe von ca. 4,5 m. Der Mast ist aus GFK und somit leicht brechbar. Er ist mit einer rot/weißen<br />
Tagessichtmarkierung versehen. Der WDI ist von unten beleuchtet. Die Strahler sind auf Bruchkupplungen<br />
montiert. Es werden Leuchtmittel mit ca. 70 Watt verwendet. Auf der Spitze ist ein<br />
Hindernisfeuer angebracht. Der Windsack hat eine Länge von ca. 4 m.<br />
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5.4.2 Signalfeld<br />
Das Signalfeld ist eine befestigte Fläche in Höhe der Start-/Landebahnmitte seitlich der Bahn.<br />
Das Signalfeld muss vom Tower und beiden Anflugrichtungen einsehbar sein.<br />
Auf diesem Signalfeld werden mindestens folgende Komponenten montiert:<br />
• Lande–T, der T-Balken ist beweglich<br />
• Sperrkreuz, eine Diagonale des Sperrkreuz ist beweglich<br />
• Hinweistafel für den Rollverkehr z.B. Hantelzeichen<br />
Die Signalfläche wird mit Tiefstrahlern beleuchtet.<br />
5.4.3 Glatteisfrühwarnsystem<br />
Um dem Winterdienst rechtzeitig über eventuelle Glatteisbildung auf der Start-/Landebahn und den<br />
Rollbahnen zu informieren, kann ein Glatteisfrühwarnsystem installiert werden...<br />
Dieses besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:<br />
• Temperatursensoren: Diese werden in Nähe der Aufsetzpunkte der Start-/Landebahn<br />
sowie in den Rollbahnein- und Ausmündungen und an sonstigen strategisch wichtigen<br />
Punkten in die Flugbetriebsflächen eingelassen.<br />
• Niederschlagsmelder und Windmesseinrichtungen: In ca. 1,5 m Höhe über dem Boden,<br />
diese können bei den Runway Visual Range (RVR) -Anlagen platziert werden.<br />
• Übertragungsnetzwerk mit Stromversorgungen, der Datensammeleinheiten und den<br />
Multiplexern.<br />
Die Auswertung der Daten erfolgt zentral z.B. beim Winterdienst des Flughafens.<br />
5.4.4 Meteorologische Anlagen<br />
Für eine präzisionsanflugtaugliche Start-/Landebahn müssen Wetterdienstgeräte vorgehalten werden.<br />
Im Einzelnen sind dies:<br />
• Für jede Anflugrichtung wird ein Wolkenhöhenmesser (WHM) benötigt. Die Entfernung<br />
des Aufstellortes beträgt zwischen 650 m und 1.050 m vor der jeweiligen Schwelle.<br />
• Für jede Schwelle wird eine Windmesseinrichtung (Windrichtung, Windgeschwindigkeit)<br />
benötigt. Aus Hindernisgründen ist der Windmast ca. 300 m seitlich der Start-<br />
/Landebahnachse zu platzieren.<br />
• Zentral oder an einem Standort einer Windmesseinrichtung platziert wird der Wettergarten<br />
erstellt, bestehend aus den Sensorien für Temperatur, Feuchte, Luftdruck und<br />
Taupunkt. Der Taupunkt wird aus der Temperatur und der Feuchte errechnet; es wird<br />
kein eigener Sensor benötigt.<br />
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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
Drei Sichtweitenmesseinrichtungen für die RVR. Deren Standorte liegen in Schwellennähe und<br />
einmal Start-/Landebahnmittig. Der seitliche Abstand von der Start-/Landebahnmittellinie beträgt<br />
zwischen 75 m und 120 m. Der Abstand zu den Schwellen darf max. 300 m betragen.<br />
Die Wetterdienstgeräte werden durch eigene Stromversorgungskabel und Fernmelde-/Signalkabel<br />
versorgt. Die Stromversorgungen der Wetterdienstgeräte müssen an die Notstromversorgung angeschlossen<br />
werden. Die Wetterdaten werden zentral verarbeitet und dargestellt (z. B. Wetterbeobachtung<br />
im Tower).<br />
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6 GEOTECHNISCHE MAßNAHMEN<br />
Der Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einen Verkehrsflughafen erfordert großräumige<br />
Erdmengenbewegungen und umfangreiche geotechnische Zusatzmaßnahmen, die durch<br />
ihren Umfang und ihre Kostengewichtung eine wichtige planerische Randbedingung darstellen.<br />
Die detaillierte Beschreibung und Beurteilung, des Baugrundes, der Geotechnik und der Hydrogeologie,<br />
ist Gegenstand gesonderter Unterlagen [U11], [U12].<br />
Der folgende Abschnitt erläutert zum einen die wichtigsten Randbedingungen und Maßnahmen,<br />
die in engem Zusammenhang mit dem Flughafenausbau stehen, und zum anderen deren technische<br />
Umsetzung während des Baus.<br />
6.1 Baugrundbeschreibung<br />
6.1.1 Schichtenverlauf/-aufbau<br />
Das geologische Normalprofil im Untersuchungsgebiet des Baugrundgutachtens stellt sich folgendermaßen<br />
dar [U11]:<br />
In Oberflächennähe steht Oberboden mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit von ca. 40 cm an.<br />
Unmittelbar darunter stehen quartäre Deckschichten (Löß) an. Diese Schichten weisen eine variable<br />
Mächtigkeit bis 9 m im Westen und bis 6 m im Osten auf.<br />
Dieser nahezu flächendeckende, überwiegend weichplastische Löß ist als gering tragfähig und<br />
äußerst verformungs- und witterungsempfindlich einzuschätzen.<br />
Im Westen des Untersuchungsgebietes stehen unter der Lößschicht Kalk- und Mergelsteine des<br />
Unteren Muschelkalkes an. Diese Schichten weisen eine Mächtigkeit von ca. 50 m auf. Sie sind als<br />
gut tragfähig und gering verformungsempfindlich anzusehen.<br />
Im Osten des Untersuchungsgebietes stehen unterhalb der quartären Deckschichten (Löß) tertiäre<br />
Sande und Tone (Mächtigkeit z.T. höher als 12 m) an, die ähnlich wie der Löß als gering tragfähig<br />
und witterungsempfindlich einzustufen ist.<br />
Im Osten des Untersuchungsgebietes stehen unterhalb den tertiären Sanden und Tone vorwiegend<br />
Ton- bis Schluffsteine der Röt-Folge (Oberer Buntsandstein) an, Mächtigkeit ca. 130-180 m<br />
(geschätzt), die als gut tragfähig und verformungsempfindlich anzusehen sind.<br />
Unterhalb der o.g. Schichten vorhandene Formationen sind für die geotechnischen Maßnahmen<br />
nicht von Bedeutung und werden hier nicht aufgeführt.<br />
6.2 Auswirkungen des Bauvorhabens auf den Baugrund<br />
Durch den Flughafenbau werden Erdmengen von ca. 3,5 Mio. m³ auf- und abgetragen. Die Modellierung<br />
des Flughafengeländes einschl. Gewerbegebiet wurde so vorgenommen, dass es zu einem<br />
Ausgleich zwischen Abtrags- und Auftragsmengen kommt und dass die Erdmengenbewegungen<br />
insgesamt minimiert werden.<br />
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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
6.<strong>2.1</strong> Freier oberer GW-Leiter<br />
Durch die Baumaßnahme wird der obere freie GW-Leiter angeschnitten. Die technischen Maßnahmen<br />
die durch das anschneiden des freien GW-Leiters notwendig werden, sind im<br />
<strong>Teil</strong> F 4.1 – Luftseitige Entwässerung beschrieben.<br />
6.2.2 Gespannter GW-Leiter<br />
Wie im Lageplan Flugbetriebsflächen zulässige / geplante Abbautiefen (Plan<br />
OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.011_00) zu sehen ist, werden die zulässigen Abbautiefen gem. Baugrundgutachten<br />
gegen Liegendwasserdurchbruch durch die Baumaßnahme eingehalten.<br />
6.3 Erforderliche Maßnahmen<br />
6.3.1 Auftragsbereich<br />
Sandwich-Bauweise<br />
Die in den Einschnittbereichen gewonnenen Lockergesteinsmassen sowie das Festgesteinsmaterial<br />
werden in den Auftragsbereichen großflächig eingebaut.<br />
Die Aufschüttungen erfolgen mit z.T. aufbereiteten Schüttmaterialien, die wechselweise in Lagen<br />
von ca. 20 bis 30 cm Höhe eingebaut wird. Der lagenweise Einbau begünstigt den Einbaubetrieb<br />
auch während der niederschlagsreichen Jahreszeit.<br />
Mit dem vorliegenden Verhältnis Löß / Muschelkalk von 3,2 / 2 ergibt sich für diese Bauweise folgender<br />
Schichtenaufbau.<br />
Abb. 6-1: Sandwich-Bauweise<br />
Die anstehenden Löß- und Festgesteinsbildungen eignen sich zum <strong>Teil</strong> nur nach Bindemittelzugabe<br />
bzw. nach brechen und sieben zum Wiedereinbau.<br />
Bodenverbesserung durch Kalkzugabe<br />
Der im Untersuchungsgebiet anzutreffende Löß ist als gering tragfähig und äußerst verformungsund<br />
witterungsempfindlich einzuschätzen. In Bereichen, die unter Lasteinfluss von Bauwerken stehen<br />
bzw. bei denen keine Langzeitverformungen nach Fertigstellung der Baumaßnahme auftreten<br />
dürfen, wird die Tragfähigkeit des Lösses für den Wiedereinbau durch die Zugabe von Bindemitteln<br />
verbessert.<br />
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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
Aufbereitung des Festgesteines<br />
Das im Einschnittsbereich gewonnene Festgesteinsmaterial (Muschelkalk, Buntsandstein) wird<br />
mittels Brecher- und Siebanlagen auf eine einbau- und verdichtungsfähige Korngröße gebrochen.<br />
Die Auftragsbereiche werden unterschieden in<br />
• Auftragsbereich mit aufbereitetem Löß<br />
• Auftragbereich mit nicht aufbereitetem Löß<br />
Auftragsbereiche mit aufbereitetem Löß (vgl. Plan OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00)<br />
In Bereichen, die unter Lasteinfluss von Bauwerken stehen bzw. bei denen keine Langzeitverformungen<br />
nach Fertigstellung der Baumaßnahme auftreten dürfen, wird die Tragfähigkeit des Lösses<br />
für den Wiedereinbau durch die Zugabe von Bindemitteln verbessert.<br />
• Lastabtragungsbereich der Start-/Landebahn auf einer Gesamtbreite von 150 m<br />
• Lastabtrabungsbereich der Rollbahn und Abrollwege auf einer Gesamtbreite von 100<br />
m<br />
• Vorfeldflächen<br />
• Dammböschungen auf einer Breite bezogen auf die Böschungsoberkante von mindestens<br />
der doppelten Böschungshöhe.<br />
Auftragsbereiche mit nicht aufbereitetem Löß (vgl. Plan OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00)<br />
Aufgrund der hohen Kosten für die Materialaufbereitung wird in <strong>Teil</strong>bereichen auf die Kalkzugabe<br />
im Lößgestein verzichtet. Damit entstehen in diesen Bereichen mit der Zeit zusätzliche Setzungen,<br />
die nach Beendigung der Baumaßnahme periodisch kontrolliert und durch Nachschüttungen ausgeglichen<br />
werden müssen (vgl. Kapitel 7.4.1)<br />
Zu diesen Flächen zählen folgende Auftragsbereiche:<br />
• Flächen zwischen dem Lastabtragungsbereich der Start-/Landebahn und der nördlichen<br />
Böschungsbereichen<br />
• Flächen zwischen dem Lastabtragungsbereich der Start-/Landebahn und dem Lastabtragungsbereich<br />
der Rollbahn<br />
• Flächen zur Geländemodellierung der Schutzzonen der ILS-Anlagen (Critical und sensitive<br />
Areas der Gleitwegsender)<br />
Abb. 6-2: Unterscheidung der Auftragsbereiche mit Löß (Schemaskizze)<br />
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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
Einsatz von Vertikaldrains<br />
Im Auftragsbereich werden nach Abtrag des Oberbodens die anstehenden Bodenschichten vom<br />
Dammkörper in Sandwich-Bauweise überdeckt. Die Auflast des Dammkörpers einschließlich Verkehrslasten<br />
führt zu erheblichen Setzungen in den natürlichen anstehenden weichplastischen Bodenschichten<br />
(Löß). Diese Setzungen finden üblicherweise bei diesen Schichten nur sehr langsam<br />
statt (Konsolidierungzeit bis zu 5 Jahre).<br />
Um aufwändige Bodenverbesserungsmaßnahmen in diesen natürlich anstehenden Schichten (z.B.<br />
in Form von Kalkzugabe oder Rüttelstopfverdichtung) zu vermeiden, wird eine beschleunigte Bodenkonsolidierung<br />
dieser anstehenden weichen Schichten geplant. Dies geschieht durch Einbringen<br />
von Vertikaldrains in die weichen Schichten, die durch Verkürzung der Drainwege den Abbau<br />
des Porenwasserdruckes unter Auflast begünstigen und damit die Konsolidierungszeit auf ca. 1<br />
Jahr verkürzen.<br />
Damit wird erreicht, dass die Setzungen der weichen anstehenden Schichten, die infolge der Auflasten<br />
erst in mehreren Jahren auftreten würden, innerhalb kurzer Zeit (meistens bereits beim Einbauvorgang)<br />
auftreten und bei Inbetriebnahme des Bauwerkes bereits zum größten <strong>Teil</strong> abgeklungen<br />
sind.<br />
Die Vertikaldrains werden großflächig im Lastabtragungsbereich der Verkehrsbauwerke eingebracht,<br />
d.h. im Auftragsbereich unterhalb der Start-/Landebahn, Rollbahn und Vorfelder (vgl. Plan<br />
OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003; bzw. <strong>Teil</strong> F 4.1 Plan OPB.F4.10.DT.044). Der Ausbreitungswinkel wurde mit<br />
45° vorgesehen. Oberhalb der Vertikaldrains wird eine 30 cm starke Drainschicht aus kapillarbrechendem<br />
filterstabilem Material vorgesehen. Diese Drainschicht wird über Drainrohre DN 100 entwässert.<br />
6.3.2 Abtragsbereich<br />
Liegen die Linienbauwerke und Verkehrsflächen auf weichplastischem bzw. locker gelagertem<br />
Untergrund (Lößgestein) im Einschnittsbereich, dann sind zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Untergrundes<br />
Maßnahmen erforderlich. Hierfür sind Rüttelstopfverdichtung (RSV) und Bodenverbesserung<br />
vorgesehen.<br />
Rüttelstopfverdichtung (RSV)<br />
Das RSV-Verfahren wird angewendet, falls die Tiefe der weichen Bodenschicht (Löß) größer als 1<br />
m ist.<br />
Bei diesem Verfahren werden Schotter- bzw. Kiessäulen in den weichplastischen bzw. locker gelagerten<br />
Baugrund eingebracht, wobei sich der umgebende Boden während der Herstellung der<br />
Säulen zusätzlich verdichtet. Als Einbaumaterial eignet sich z.B. weitgestufter Kiessand der Körnung<br />
0/45.<br />
Zwischen und oberhalb der Verdichtungssäulen wird eine mindestens 1 m mächtige Tragschicht<br />
aus Schotter oder Kies (z.B. Körnung 0/32) eingebaut, damit die notwendige Lastabtragung durch<br />
lokale Gewölbebildung zwischen den einzelnen Säulen gewährleistet ist.<br />
Die Schottersäulen ragen bis mindestens 50 cm in die tragfähige Schicht.<br />
Die Schottersäulen werden im Ausbreitungsbereich der Verkehrsbauwerke im Einschnittbereich<br />
angeordnet. Der Ausbreitungswinkel wird mit 45° vorgesehen.<br />
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Bodenverbesserung<br />
In Einschnittbereichen, bei denen der anstehende tragfähige Untergrund weniger als 1 m tiefer als<br />
die Gründungssohle der Verkehrsbauwerke liegt, wird der anstehende gering tragfähige Boden<br />
ausgebaut, verbessert und lagenweise wiedereingebaut.<br />
Eine Sandwich-Bauweise ist nicht erforderlich.<br />
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7 ERDMENGENMANAGEMENT IN DER BAUPHASE<br />
7.1 Allgemeines<br />
Für die Durchführung der Baumaßnahme ist es erforderlich, umfangreiche Erdbewegungen durchzuführen.<br />
Die Erdbewegungen teilten sich in folgende Arbeiten auf:<br />
• Oberbodenabtrag<br />
• Erdbewegung des anstehenden Bodens<br />
• Aufbereitung des ausgebauten Muschelkalkes durch Brechen und Sieben<br />
• teilweise Aufbereitung des ausgebauten Lößes durch Bindemittelzugabe<br />
• Oberbodenauftrag<br />
7.2 Modellannahme<br />
Die Daten der Erdmengenberechung wurden auf Basis von digitalen Geländemodellen ermittelt.<br />
Grundlage hierfür sind die vorliegenden Vermessungsdaten des Ingenieurbüros Dr. Wesemann<br />
von 2003. Der Muschelkalkhorizont wurde anhand der für das Baugrundgutachten durchgeführten<br />
Erkundungsaufschlüsse interpoliert [U11].<br />
Zur Erdmengenermittlung wurden folgende Geländemodelle erstellt:<br />
• Geländemodell des bestehenden Geländes (Vermessung)<br />
• Geländemodell des Muschelkalkhorizontes (Erkundungsaufschlüsse [U11])<br />
• Geländemodell des geplanten Geländeverlaufes (Technische Planung)<br />
Die Erdmengenberechnung erfolgt durch Verschneidung der einzelnen digitalen Geländemodelle.<br />
Hieraus ermittelten sich die Menge des Muschelkalkabtrags, des Lößabtrags und des Bodenauftrags.<br />
Die geotechnischen Annahmen erfolgten in enger Abstimmung mit dem Bodengutachter.<br />
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7.3 Erdmengenverteilung<br />
Die im Baubereich anfallenden Erdmengen lassen sich in fünf Bereiche gliedern (vgl. Plan<br />
OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00)<br />
Abb. 7-1: Auf- und Abtragsflächen<br />
Bereich 1: Erdauftrag<br />
Bereich 2: Erdabtrag (Löß und Muschelkalk)<br />
Bereich 3: Erdabtrag (Löß)<br />
Bereich 4: Erdauftrag<br />
Bereich 5: Erdabtrag (Löß und Muschelkalk)<br />
BE-Fläche = Baustelleneinrichtungsfläche<br />
7.3.1 Oberboden<br />
Die im Baubereich abzutragende Oberbodenstärke beträgt gemäß Bodengutachten im Mittel 0,40<br />
m. In der folgenden Tabelle (Tab. 7-1: Oberbodenabtrag) ist der erforderliche Oberbodenabtrag<br />
in den einzelnen Bereichen dargestellt.<br />
Tab. 7-1: Oberbodenabtrag<br />
Bereich<br />
Oberbodenabtrag<br />
1 ca. 22.500 m³<br />
2 ca. 103.000 m³<br />
3 ca. 121.900 m³<br />
4 ca. 265.500 m³<br />
5 ca.106.000 m³<br />
Summe ca.618.900 m³<br />
Der Oberbodenauftrag erfolgt je nach Einbauort in unterschiedlicher Stärke.<br />
In Abstimmung mit dem Bodengutachter wird der Oberboden in den Böschungen mit einer Stärke<br />
von 30 cm, in den Schultern mit einer Stärke von 10 cm und in den restlichen Flächen in einer<br />
Stärke von 70 cm eingebaut. Dies sind für die geplanten Begrünungsmaßnahmen geeignete<br />
Mächtigkeiten.<br />
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7.3.2 Erdabtragsbereiche<br />
Der Erdabtrag findet in den Bereichen 2, 3 und 5 statt (s. Abb. 7-1: Auf- und Abtragsflächen).<br />
Bei den in der folgenden Tabelle (Tab. 7-2: Erdabtragsmengen) aufgeführten Erdmengen handelt<br />
es sich um die feste Masse des auszubauenden Materials.<br />
Tab. 7-2: Erdabtragsmengen<br />
Bereich Lößabtrag Muschelkalkabtrag<br />
2 ca. 456.810 m³ ca. 821.850 m³<br />
3 ca. 1.05<strong>2.1</strong>50 m³ -<br />
5 ca. 658.640 m³ ca. 455.500 m³<br />
Summe ca. <strong>2.1</strong>67.600 m³ ca. 1.277.350 m³<br />
Aus dem Bereich des Straßenbaues (Umverlegung der Bundesstraße 7) fallen zusätzlich Abtragsmengen<br />
in Höhe von ca. 25.000 m³ Löß an.<br />
7.3.3 Auflockerung<br />
Das in den Abtragsbereichen gewonnene Material lockert sich durch den Ausbau auf. Infolge dieser<br />
Auflockerung kommt es zu einer Volumenänderung des Materials gegenüber dem Volumen<br />
des natürlich vorhandenen unausgebauten Materials. Nach der Aufbereitung, dem Einbau und der<br />
Verdichtung des Materials verbleibt eine <strong>Teil</strong> dieser Volumenänderung und ist innerhalb der Mengenbilanz<br />
zu berücksichtigen. In den Bereichen mit unverbessertem Löß, kommt es nach dem<br />
Einbau und dem Verdichten noch zu Eigensetzungen des unverbesserten Lößes.<br />
Für den Mengentransport des Materials sind folgende Auflockerungen zu betrachten:<br />
• Auflockerung infolge Materialausbau<br />
• Auflockerung nach Aufbereitung<br />
Da aufgrund des Schüttgewichtes des aufgelockerten Materials bei Ausnutzung des maximalen<br />
Ladevolumens der Transportfahrzeuge die maximale Zuladung (Tonnen) überschritten wird, werden<br />
die beschriebenen Auflockerungen und die damit verbundene Volumenzunahme während der<br />
Bauphase nicht weiter betrachtet. Für die Ermittlung des benötigten Transportaufkommens (vgl.<br />
Kap.7.6.3) wird das Gewicht des zu transportierenden Materials zugrunde gelegt.<br />
Für die Mengenbilanz sind folgende Volumenänderungen zu berücksichtigen (vgl. Kapitel 7.4):<br />
• verbleibende Auflockerung nach Einbau und Verdichtung des abgetragenen Materials<br />
• Eigensetzung des unverbesserten Löß<br />
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In Abstimmung mit dem Bodengutachter wurden die im Folgenden beschriebenen Auflockerungsfaktoren<br />
festgelegt.<br />
7.3.3.1 Verbleibende Auflockerung nach Einbau des abgetragenen Materials:<br />
Nach dem Einbau und Verdichtung des Materials verbleiben folgende Auflockerungen gegenüber<br />
dem Volumen des natürlich vorkommenden unausgebauten Materials:<br />
• Oberboden: 0 %<br />
• aufbereiteter Löß: 0 %<br />
• Muschelkalk: 5 %<br />
Diese Korrekturfaktoren sind bei der Mengenbilanz zu berücksichtigen.<br />
7.3.3.2 Eigensetzung des unverbesserten Löß<br />
In den Bereichen, in denen unverbesserter Löß eingebaut wird, kommt es über einen Zeitraum von<br />
ca. 2 bis 3 Jahren zu Eigensetzungen. Diese Eigensetzung ergibt eine Volumenreduzierung:<br />
• unverbesserter Löß: -5 %<br />
Dieser Korrekturfaktor ist bei der Mengenbilanz zu berücksichtigen.<br />
7.3.4 Erdauftragsbereiche<br />
Der Erdauftrag findet in den Bereichen 1 und 4 statt. (s. Abb. 7-1: Auf- und Abtragsflächen).<br />
Die Auftragsbereiche werden mit den gewonnen Abtragsmengen in Sandwich-Bauweise hergestellt.<br />
Das heißt, es erfolgt lagenweise ein abwechselnder Einbau von Löß und Muschelkalk. Hierbei<br />
wird der Löß in den Bereichen, in denen keine Langzeitverformung nach Fertigstellung der<br />
Baumaßnahme erfolgen soll, mittels der Zugabe eines Bindemittels aufbereitet.<br />
Bei den in der folgenden Tabelle (Tab. 7-3: Erdauftragsmengen) aufgeführten Erdmengen handelt<br />
es sich um die eingebaute Mengen. Bei der Muschelkalkauftragsmenge ist eine Volumenänderung<br />
nach Einbau des aufbereiteten Muschelkalkes von 5 % berücksichtigt.<br />
Tab. 7-3: Erdauftragsmengen<br />
Bereich Auftragsbereich mit verbesserten Löß Auftragsbereich mit unverbesserten Löß<br />
Lößauftrag Muschelkalkauftrag Lößauftrag Muschelkalkauftrag<br />
1 ca . 45.600 m³ ca. 27.900 m³ ca. 27.100 m³ ca. 16.500 m³<br />
4 ca. 1.615.800 m³ ca. 988.400 m³ ca. 504.100 m³ ca. 308.400 m³<br />
Summe ca. 1.661.400 m³ ca. 1.016.300 m³ ca. 531.200 m³ ca. 324.900 m³<br />
Auftragsmengen Flughafen:<br />
Auftrag Löß ca. <strong>2.1</strong>92.600 m³<br />
Auftrag aufbereiteter Muschenkalk: ca. 1.341.200 m³<br />
Summe: ca. 3.533.800 m³<br />
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7.4 Mengenbilanz<br />
7.4.1 Ausgleich von Setzungen<br />
Im Zuge des Erdauftrags kommt es im Bereich des Erdmengenauftrags zu Setzungen. Die Gesamtsetzung<br />
ergibt sich aus folgenden Setzungen:<br />
Eigensetzung des unverbesserten Lösses (vgl. Kapitel 7.3.3.2)<br />
Untergrundsetzung im Massenauftragsbereich (Dammlast)<br />
Zum Ausgleich der Setzungen sind Massen vorzuhalten, die nach Beendigung der Konsolidierungszeit<br />
eingebaut werden.<br />
7.4.1.1 Eigensetzung des unverbesserten Lößes um 5%<br />
Zum Ausgleich der Eigensetzung des unverbesserten Lößes erforderliche Menge:<br />
ca. 531.200 m³ x 0,05 = ca. 26.560 m³<br />
7.4.1.2 Untergrundsetzungen von maximal 30 cm infolge der Dammlast<br />
Zum Ausgleich der Untergrundsetzungen erforderliche Menge:<br />
Massenauftragsfläche Bereich 1 (s. Abb. 7-1): ca. 56.300 m²<br />
Massenauftragsfläche Bereich 4 (s. Abb. 7-1): ca. 657.500 m²<br />
Summe: ca. 713.800 m² x 0,30 m = ca.214.140 m³<br />
In den Lastausbreitungsbreichen der Verkehrsbauwerke werden Vertikaldrainagen mit einer darüberliegenden<br />
30 cm mächtige Flächendrainage aus kapillarbrechendem filterstabilen Fremdmaterial<br />
eingebaut. Hierdurch erfolgen die Setzungen in diesen Bereichen innerhalb kurzer Zeit und<br />
sind bei Inbetriebnahme des Bauwerkes bereits zum größten <strong>Teil</strong> abgeklungen.<br />
Abzüglich Fläche Vertikaldrainage: ca. 182.000 m² x 0,30 m = - ca. 54.600 m³<br />
Summe Auftragsmenge zum Ausgleich der Setzungen infolge Dammlast: = ca. 159.540 m³<br />
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7.4.1.3 Gesamtsetzung<br />
Aus der Eigensetzung des unverbesserten Lösses und der Untergrundsetzung infolge Dammlast<br />
ergibt sich folgende Gesamtsetzung:<br />
Eigensetzung des unverbesserten Lößes: ca. 26.560 m³<br />
Untergrundsetzung infolge Dammlast: ca. 159.540 m³<br />
Gesamtsetzung: ca. 186.100 m³<br />
Zum Ausgleich dieser Setzungen wird im Bereich des Gewerbegebietes ca. 190.000 m³ Oberboden<br />
vorgehalten und nach Abklingen der Setzungen eingebaut.<br />
Hierfür wird abweichend von der gewählten Oberbodenandeckung von 70 cm im Auftragsbereich<br />
der Oberboden mit einer Stärke von 40 cm eingebaut. Nach Konsolidierung der Auftragsbereiche<br />
wird der im Bereich des Gewerbegebiets zwischengelagerte Oberboden angedeckt.<br />
7.4.2 Mengenbilanz der innerhalb der Baustelle gewonnenen Materialien<br />
7.4.<strong>2.1</strong> Oberboden<br />
erforderliche Oberbodenauftrag: 618.900 m³<br />
vorhandener Oberbodenabtrag: 618.900 m³<br />
7.4.2.2 Löß (vgl. Kapitel 7.3.3)<br />
Erforderlicher Auftrag:<br />
Flughafen 3.533.800 m³<br />
vorhandener aufbereiteter Muschelkalk: 1.277.350 m³ x 1,05 (Auflockerung) -1.341.200 m³<br />
erforderlicher Lößauftrag: <strong>2.1</strong>92.600 m³<br />
Vorhandener Lößabtrag:<br />
Lößabtrag aus Flughafen: <strong>2.1</strong>67.600 m³<br />
Lößabtrag aus Straßenbau: 25.000 m³<br />
vorhandener Lößabtrag: <strong>2.1</strong>92.600 m³<br />
7.4.2.3 Muschelkalk (vgl. Kapitel 7.3.3)<br />
erforderlicher Muschelkalkauftrag: 1.341.200 m³<br />
vorhandener Muschelkalkabtrag: 1.277.350 m³ x 1,05 (Auflockerung) 1.341.200 m³<br />
7.5 Großräumiger Erdbau<br />
7.5.1 Randbedingungen zum Bauablauf Erdbewegung<br />
Die angetroffenen Böden eignen sich gemäß [U11] nach entsprechender Aufbereitung generell für<br />
die geplante Baumaßnahme.<br />
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Einbau und Verdichtung:<br />
Da die Abbau-, Einbau- und Verdichtungseigenschaften des Lößes stark vom Wassergehalt abhängig<br />
sind, sind Ab- bzw. Auftrag nach Möglichkeit auf die niederschlagsarmen Jahreszeiten zu<br />
beschränken.<br />
Aufbereitung der gewonnenen Mengen:<br />
Der gewonnene Muschelkalk ist vor dem Einbau aufzubereiten.<br />
Hierfür können raupenmobile Brecher- und Siebanlagen im Bereich der Gewinnungsstellen oder<br />
eine stationäre Brecher- und Siebanlage verwendet werden. Die Brecher- und Siebleistung ist auf<br />
die täglich gewonnenen Muschelkalkmengen abzustimmen.<br />
Überschlägig kann bei raupenmobilen Brecheranlagen von einer benötigten Leistung je Brecher<br />
von bis zu ca. 400 t/h ausgegangen werden. Die Anzahl der Brecher richtet sich nach der Anzahl<br />
der eingesetzten Abbaugeräte. Im Mittel kann davon ausgegangen werden, dass durchschnittlich<br />
ca. 4 Brecher und Siebanlagen benötigt werden.<br />
Bei einer stationären Brecher- und Siebanlage kann von einer benötigten Leistung von ca. 2000 t/h<br />
ausgegangen werden.<br />
Zur Verbesserung der Tragfähigkeit sowie zur Minimierung der Langzeitsetzungen ist der gewonnene<br />
Löß teilweise mittels Bindemittelzugabe aufzubereiten. Die Bindemittelzugabe erfolgt im Zuge<br />
des Einbaues (mixed in place). Hierfür wird der Löß lageweise eingebaut, mittels einer Planierraupe<br />
verteilt und eingeebnet, die erforderliche Bindemittelmenge mittels eines Streufahrzeuges<br />
aufgebracht und mit einer Bodenfräse eingefräst. Die erforderliche Frästiefe, Anzahl der Streufahrzeuge<br />
und Bodenfräsen ist von der täglichen Abbau- und Einbauleistung abhängig. Im Mittel kann<br />
von einer benötigten Anzahl von 10 Bodenfräsen ausgegangen werden.<br />
7.5.2 Zeitliche und räumliche Festlegung des Bauablaufs Erdbau<br />
Zur Disposition der Auf- und Abtragsmengen sowie zum Einhalten der Zeiträume für Einbau, Verdichtung<br />
und Setzungen ist nachfolgend ein grober Bauablauf beschrieben.<br />
Aufgrund des erheblichen Einflusses der umfangreichen Erdmengenbewegungen und geotechnischen<br />
Zusatzmaßnahmen auf die Gesamtbaumaßnahme ist der nachfolgend beschriebene Bauablauf<br />
im Rahmen der Ausführungsplanung zu verfeinern und im Detail darzustellen.<br />
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Grobbauablauf:<br />
1 Oberbodenabtrag in den Bereichen 4 und 5 (Zeitraum: ca. 4 Wochen)<br />
Zur Herstellung der Vertikaldrainagen im Bereich 4, zum Abtrag im Bereich 5 und zum Beginn der<br />
Auftragsarbeiten im Bereich 4 wird der Oberboden in <strong>Teil</strong>flächen der Bereiche 4 und 5 abgetragen<br />
und auf die Zwischenlagerflächen im Bereich der zu rodenden Waldflächen des Hegeholzes<br />
(Flächen 1 und 3) [U15] abgefahren und in Mieten aufgesetzt.<br />
Abb. 7-2: Oberbodenabtrag Bereiche 4 und 5<br />
2 Abtrag im Bereich 5 und <strong>Teil</strong>auftrag im Bereich 4 (Zeitraum: ca. 12 Wochen)<br />
Abtrag im Bereich 5<br />
Vor Beginn der Auftragsarbeiten im Bereich 4 wird mit den Abtragsarbeiten im Bereich 5 begonnen<br />
(s. Abb. 7-5). Hierzu wird der über dem Muschelkalk anstehende Lößboden gelöst und im Bereich<br />
5 zwischengelagert. Der unter der Lößlage anstehende Muschelkalk wird gelöst und mittels Brecher-<br />
und Siebanlage aufbereitet.<br />
<strong>Teil</strong>auftrag im Bereich 4<br />
Beginnend mit einer Lage aus aufbereitetem Muschelkalk wird mit den Auftragsarbeiten im Bereich<br />
4 begonnen (s. Abb. 7-7). Hierbei erfolgt lagenweise ein abwechselnder Einbau von Löß und Muschelkalk<br />
aus dem Abtragsbereich 5. Wie in Plan OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00 zu sehen ist, wird hierbei<br />
in Bereiche unterschieden, in denen der Löß mittels Bindemittelzugabe aufbereitet wird, sowie in<br />
Bereiche, in denen der Löß ohne Bindemittelzugabe eingebaut wird.<br />
Abb. 7-3: Abtrag im Bereich 5<br />
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Abb. 7-4: <strong>Teil</strong>auftrag im Bereich 4<br />
3 Oberbodenabtrag in den Bereichen 2, 3 und Restflächen des Bereiches 4 (Zeitraum:<br />
ca. 10 Wochen)<br />
Zum Ende der Abtragsarbeiten im Bereich des Gewerbegebietes kann der Oberbodenabtrag in<br />
den Bereichen 2 und 3 sowie in den Restflächen der Bereiche 4 beginnen. Der hier abgetragene<br />
Oberboden wird im Bereich des Gewerbegebietes zur Zwischenlagerung in Mieten aufgesetzt.<br />
Abb. 7-5: Oberbodenabtrag Bereich 2, 3 / Restflächen Bereich 4<br />
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4 Abtrag in den Bereichen 2 und 3 und Auftrag im Bereich 4 (Zeitraum: ca. 22 Wochen)<br />
Mit Ende der Abtragsarbeiten im Bereich 5 wird mit den Abtragsarbeiten in den Bereiche 2 und 3<br />
begonnen.<br />
Abb. 7-6: Abtrag Bereiche 2 und 3 / Auftrag Bereich 4<br />
5 Oberbodenabtrag im Bereich 1 (Zeitraum: ca. 2 Wochen)<br />
Zum Ende der Abtragsarbeiten in den Bereichen 2 und 3 kann der Oberboden des Bereiches 1<br />
abgetragen werden. Der gelöste Oberboden wird in der nördlich der geplanten Schwelle 09 der<br />
Start-/Landebahn gelegenen Zwischenlagerfläche in Mieten aufgesetzt.<br />
Abb. 7-7: Oberbodenabtrag Bereich 1<br />
6 Auftrag im Bereich 1 (Zeitraum: ca. 8 Wochen)<br />
Die in den Abtragsbereichen 2 und 3 gewonnen Mengen werden im Auftragsbereich 1 eingebaut.<br />
Hierbei erfolgt lagenweise ein abwechselnder Einbau von Löß und Muschelkalk aus den Abtragsbereichen<br />
2 und 3. Wie in Plan OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00 zu sehen wird hierbei in Bereiche unterschieden,<br />
in denen der Löß mittels Bindemittelzugabe aufbereitet wird sowie in Bereiche, in denen<br />
der Löß ohne Bindemittelzugabe eingebaut wird.<br />
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Abb. 7-8: Auftrag Bereich 1<br />
7 Oberbodenauftrag (Zeitraum: während des Erdbaus bzw. bis zu 2 Wochen nach Ende<br />
der Fertigstellung der Flugbetriebsflächen, der Hochbauten usw.)<br />
Der Oberbodenauftrag erfolgt mit fortschreitender Fertigstellung des Erdbaues, wobei hier zuerst<br />
die Oberbodenmieten aus dem Bereich des Hegeholzes rückgebaut werden. Im Bereich des Gewerbegebietes<br />
verbleiben ca. 190.000 m³ Oberboden. Dieser Oberboden wird zum Ausgleich der<br />
Setzungen verwendet und bis zum Ende der Konsolidierungszeit im Bereich des Gewerbegebietes<br />
zwischengelagert.<br />
Abb. 7-9: Oberbodenauftrag<br />
Die Gesamtbauzeit für den Erdbau (inklusive Oberbodenarbeiten) beträgt ca. 10 Monate.<br />
7.5.3 Herstellung Planum<br />
Die erforderlich Erdbauarbeiten sowie die geotechnischen Zusatzmaßnahmen sind im Zuge der<br />
Ausführung zeitlich so aufeinander abzustimmen, dass zuerst im Bereich des Hochbaus die für die<br />
Erstellung der Gebäude notwendigen Arbeitsebenen erreicht werden.<br />
Dies bedeutet, dass mit dem Einbau der Vertikaldrainagen und der Rüttelstopfverdichtung im Bereich<br />
der zu errichtenden Hochbauten begonnen wird.<br />
Die Abtrags- und Auftragsarbeiten in den Bereichen 3 und 4 sind dementsprechend zu koordinieren.<br />
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Die Herstellung der für den Einbau der Flugbetriebsflächen notwendigen Arbeitsebenen erfolgt mit<br />
Fortschritt der Erdarbeiten.<br />
7.5.4 Oberboden<br />
Der vorhandene Oberboden wird gemäß des Baufortschrittes abgetragen und in den dafür vorgesehenen<br />
Flächen (s. Plan OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00) in Mieten zur späteren Wiederverwendung zwischengelagert.<br />
Die einzelnen Oberbodenmieten erhalten folgende Geometrie (s. Abb. 7-10: Anordnung Oberbodenmieten):<br />
Oberbodenmieten im Bereich des Hegeholzes:<br />
• Höhe: ≤ ca. 5,0 m<br />
• Aufstandsbreite: ca. 15,0 m<br />
• Kronenbreite: ca. 5,0 m<br />
• Böschungsneigung: 1:1<br />
• erforderliche Lagerfläche: ca. 36.000 m²<br />
• Volumen: ca. 120.000 m³<br />
• Zeitraum der Zwischenlagerung: ca. 9 Monate<br />
Oberbodenmieten im Bereich des Gewerbegebietes:<br />
• Höhe: ≤ ca. 7,5 m<br />
• Aufstandsbreite: ca. 20,0 m<br />
• Kronenbreite: ca. 5,0 m<br />
• Böschungsneigung: 1:1<br />
• erforderliche Lagerfläche: ca. 106.000 m²<br />
• Volumen: ca. 498.900 m³<br />
• Zeitraum der Zwischenlagerung: ca. 6 Monate bzw. bis zum Ende der Setzungen<br />
Abb. 7-10: Anordnung Oberbodenmieten<br />
Der Oberboden darf beim Abtrag und der weiteren Behandlung nicht verdichtet, verschmiert oder<br />
vermischt werden. Dichte Vegetationsschichten werden vor dem Abtrag des Oberbodens mit der<br />
Fräse oder Scheibenegge zerkleinern und mit Brandkalk abgestreut.<br />
Die Oberbodenmieten erhalten zum Schutz vor Verschlämmung und Erosion sowie gegen Unkraut<br />
eine Zwischenansaat.<br />
Um eine ausreichende Durchlüftung der Oberbodenmieten zu gewährleisten, werden in den Mieten<br />
Drainrohre eingebaut.<br />
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Zur Verringerung der Oberbodenauftragsmengen wurden folgende Möglichkeiten untersucht:<br />
• Gezielte Faulung des Oberbodens<br />
• Kalkzugabe zur Verfestigung und Wiedereinbau<br />
• Einbau des Oberbodens in bestimmten Bereichen mit einer Stärke von 70 cm<br />
Da sich der Oberboden auch nach Kalkzugabe nicht zum Wiedereinbau in den Auftragsbereichen<br />
eignet und eine gezielte Faulung des Oberbodens nicht sichergestellt werden kann, wurden diese<br />
Möglichkeiten wieder verworfen.<br />
Mit fortschreitender Fertigstellung der Auf- bzw. Abtragsbereiche wird der Oberboden aus den Mieten<br />
abgetragen und in den Böschungen mit einer Stärke von 30 cm, in den Schultern mit einer<br />
Stärke von 10 cm und in den restlichen Flächen in einer Stärke von 70 cm eingebaut.<br />
7.6 Angaben zur Baustelle<br />
7.6.1 Baustelleneinrichtungsflächen<br />
Für die Baustelleneinrichtung, die Betankung der Fahrzeuge sowie das Abstellen der Fahrzeuge<br />
ist im Bereich der späteren Parkplätze des Flughafens eine Baustelleneinrichtungsfläche von ca.<br />
14.000 m² vorgesehen (s. Plan OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00). Die Baustelleneinrichtungsfläche wird mittels<br />
eines Bauzaunes gegen unbefugtes Betreten gesichert.<br />
Betankungsplatz:<br />
Der Betankungsplatz für Baufahrzeuge wird als gefällefreie Fläche so ausgebildet, dass von angrenzenden<br />
Flächen kein Oberflächenwasser zufließen kann, und kein Oberflächenwasser nach<br />
außen abfließen kann. Das auf dem Betankungsplatz anfallende Oberflächenwasser wird gesammelt<br />
und über einen Ölabscheider der Vorflut zugeleitet.<br />
Die Fläche wird wie folgt befestigt.<br />
4 cm Asphaltbetondeckschicht<br />
10 cm bituminöse Tragschicht<br />
Betankungsort:<br />
Beim Einsatz von raupenmobilen Brecher- und Siebanlagen erfolgt die Betankung dieser Anlagen<br />
am Einsatzort. Zur Aufnahme von Tropfverlusten wird bei der Betankung der raupenmobilen Brecher-<br />
und Siebanlagen unterhalb des Tankschlauches eine doppelwandige, angepasste Wanne<br />
ausgelegt.<br />
Die Anforderungen der [U13] sind einzuhalten.<br />
Silos:<br />
Die Bindemittelsilos werden im Laufe der Auftragsarbeiten angeliefert und in Abhängigkeit des<br />
Baufortschrittes im Bereich der Einbaustelle aufgestellt.<br />
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Baustraßen:<br />
Die Erschließung der Baustelle erfolgt über eine neu anzulegende Baustraße, die im Bereich der<br />
späteren Flughafenzufahrt an die bestehende B7 anbindet und zur Baustelleneinrichtungsfläche im<br />
Bereich der späteren Parkplätze führt. Von dieser Baustelleneinrichtungsfläche führt eine neu anzulegende<br />
Baustraße auf der Trasse der späteren Flughafenzufahrt in das Baufeld (s. Plan<br />
OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00).<br />
Der Transport des Oberbodens in die Zwischenlagerfläche Hegeholz erfolgt über neu herzustellende<br />
Baustraßen, sowie die bestehende Bundesstraße 7. Hierfür werden vom Baufeld auf die<br />
bestehende Bundesstraße 7 sowie von der Bundesstraße 7 zur Zwischenlagerfläche Baustraßen<br />
hergestellt.<br />
Innerhalb des Baustellenumgriffs erfolgt die Anlage von Baustraßen in Abhängigkeit des Baufortschrittes.<br />
Für den Massentransport wird zwischen der Start-/Landebahn und der Parallelrollbahn<br />
eine von West nach Ost verlaufende Baustraße angelegt. Im Zuge der Baudurchführung werden<br />
die Baustraßen innerhalb des Baufeldes mehrmals verlegt.<br />
Die Baustraßen werden wie folgt ausgebildet:<br />
Breite der Baustraßen:<br />
Befestigung:<br />
6,00 m<br />
5,0 cm ungebundenen Deckschicht<br />
40,0 cm Schottertragschicht<br />
7.6.2 Verkehrsaufkommen im Zuge der Erdmengentransporte<br />
Die für die Herstellung des Erdbaus sowie der Verkehrsanlagen notwendigen Mengentransporte<br />
lassen sich in folgende Gruppen einteilen:<br />
• Erdmengentransporte innerhalb des Baufeldes<br />
• Mengentransport über Baustraßen und die bestehende B7 außerhalb des Baufeldes<br />
Zur Abschätzung der erforderlichen Fahrten außerhalb des Baufeldes werden Transportfahrzeuge<br />
mit einer maximalen Zuladung von 28 t angesetzt.<br />
Zur Abschätzung der erforderlichen Fahrten im Baufeld des Flughafens werden Transportfahrzeuge<br />
mit einer maximalen Zuladung von 32 t angesetzt.<br />
Da aufgrund des Schüttgewichtes des aufgelockerten Materials bei Ausnutzung des maximalen<br />
Ladevolumen der Transportfahrzeuge die maximale Zuladung (Tonnen) überschritten wird, wird<br />
zur Ermittlung der erforderlichen Fahrten die zu transportierenden Mengen mittels des jeweiligen<br />
Raumgewichtes von Kubikmeter (m³) auf Tonnen (t) umgerechnet.<br />
Für den Mengentransport wurden folgende Werte angenommen:<br />
Raumgewicht:<br />
• Oberboden nach Abbau: 1,00 t/m³<br />
• Muschelkalk: 2,20 t/m³<br />
• Löß nach Abbau: 1,95 t/m³<br />
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7.6.<strong>2.1</strong> Erdmengentransporte innerhalb der Baustelle<br />
Tab. 7-4: Erforderliche Fahrten (Zuladung 32t)<br />
Material<br />
Menge<br />
erforderliche<br />
Fahrten<br />
ca. Zeitraum<br />
Oberbodentransport zum<br />
Gewerbegebiet<br />
498.900m³x1t/m³ =498.900t 15.600 2,5 Monate<br />
Transport gebr. Muschelkalk<br />
zur Einbaustelle<br />
1.277.350m³x2,20t/m³=2.810.170t 87.800 8 Monate<br />
Flughafen<br />
Lößtransport innerhalb<br />
<strong>2.1</strong>67.600m³x1,95t/m³=4.226.820t<br />
des Flughafens<br />
13<strong>2.1</strong>00 8 Monate<br />
Oberbodentransport vom<br />
(498.900t–190.000t)m³x1t/m³=<br />
Gewerbegebiet zur Einbaustelle<br />
308.900 t<br />
9.700 2,5 Monate<br />
Summe 245.200<br />
7.6.2.2 Mengentransport über Baustraßen außerhalb des Baufeldes<br />
Tab. 7-5: Erforderliche Fahrten (Zuladung 28t)<br />
Material<br />
Menge<br />
erforderliche<br />
ca. Zeitraum<br />
Fahrten<br />
Oberbodentransport zum<br />
Hegeholz<br />
120.000m³x1t/m³=120.000t 4.300 1 Monat<br />
Oberbodentransport vom<br />
Hegeholz zur Einbaustelle<br />
120.000m³x1t/m³=120.000t 4.300 1 Monat<br />
Transport Löß aus Straßenbau<br />
zur Einbaustelle<br />
verteilt<br />
über Bauzeit<br />
25.000m³x1,95t/m³=48.750t 1.800<br />
Summe 10.400<br />
7.6.3 Bindung von Staub<br />
Während den Trockenperioden werden zur Verringerung der Staubentwicklung durch Wind bzw.<br />
infolge des Baustellenverkehrs der Baubereich und die Baustraßen mittels Tankwagen bewässert.<br />
Das hierfür benötigte Wasser wird aus provisorischen Regenrückhaltebecken im Baufeld (s. Kapitel<br />
7.8.2) bzw. aus der Esse entnommen. Befestigte Flächen werden mittels Kehrmaschinen gereinigt.<br />
7.7 Anlieferung von Fremdmaterial<br />
Infolge der teilweise geringen Tragfähigkeit des im Bereich der Baumaßnahme anstehenden Bodens<br />
sind umfangreiche geotechnische Zusatzmaßnahmen erforderlich.<br />
Bei diesen geotechnischen Zusatzmaßnahmen handelt es sich um:<br />
• teilweise Aufbereitung des ausgebauten Lößes durch Bindemittelzugabe<br />
• Einbau von Vertikaldrains<br />
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• Rüttelstopfverdichtung<br />
• Bodenverbesserung (Mächtigkeit des Lößes < 1m)<br />
Für diese Maßnahmen ist es erforderlich Fremdmaterial extern anzuliefern.<br />
Bindemittelanlieferung zur Lößaufbereitung<br />
Im Bereich der Linienbauwerke ist der im Baufeld gewonnene Löß mittels Bindemittelzugabe aufzubereiten.<br />
Zur Aufbereitung des Lößmaterials eignen sich:<br />
• Feinkalk (bei Überschreitung des Bereiches mit optimalen Wassergehalt)<br />
• Kalkhydrat (im Bereich des optimalen Wassergehaltes)<br />
Die Wahl des Bindemittels sowie der erforderlichen Bindemittelbedarf ermittelt sich nach dem natürlichen<br />
Wassergehalt des gewonnenen Lößes. Eine exakte Bedarfsermittlung ist nur nach ortsbezogenen<br />
und zeitnahen, d.h. baubegleitender Untersuchungen des natürlichen Wassergehaltes<br />
möglich.<br />
Der erforderliche Bindemittelbedarf ergibt sich gemäß [U11] wie folgt:<br />
• im Mittel 81,5 kg Feinkalk je m³ Löß<br />
• im Mittel 107,5 kg Kalkhydrat je m³ Löß<br />
Daraus ergeben sich folgende Bindemittelmengen:<br />
• Feinkalk:<br />
aufzubereitender Löß: 1.661.400 m³<br />
Bodenverbesserung: 29.600 m³<br />
Gesamt: 1.691.000 m³<br />
erforderliches Bindemittel<br />
137.800 t<br />
oder<br />
• Kalkhydrat:<br />
aufzubereitender Löß: 1.661.400 m³<br />
Bodenverbesserung: 29.600 m³<br />
Gesamt: 1.691.000 m³<br />
erforderliches Bindemittel<br />
181.700 t<br />
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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
Flächendrain im Bereich der Vertikaldrainagen<br />
Im Bereich der Vertikaldrainagen wird eine 30 cm mächtige Flächendrainage aus einem filterstabilen<br />
kapillarbrechenden Korngemisch eingebaut.<br />
Fläche Vertikaldrainage: 182.000 m²<br />
filterstabiles kapillarbrechenden Korngemisch: 182.000 m² x 0,30 m = 54.600 m³<br />
Rüttelstopfverdichtung<br />
Im Abtragsbereich erfolgt zur Herstellung eines ausreichend tragfähigen Untergrunds eine Tragfähigkeitsverbesserung<br />
mittels Rüttelstopfverdichtung. Hierbei werden Schotter- bzw. Kiessäulen in<br />
den weichplastischen bzw. locker gelagerten Baugrund durch Einrütteln eingebracht. Um die notwendige<br />
Lastabtragung zwischen den einzelnen Schotter- bzw. Kiessäulen zu gewährleisten, wird<br />
oberhalb der Verdichtungssäulen eine mindestens 1 m mächtige Tragschicht aus Schotter oder<br />
Kies eingebaut.<br />
Gemäß dem Baugrundgutachten kann von einem maximalen Rastermaß von 1 Säule (Durchmesser<br />
0,9 m) je 3 m² ausgegangen werden. [U11]<br />
Fläche der Rüttelstopfverdichtung: 83.400 m²<br />
Anzahl der Schotter- bzw. Kiessäulen:<br />
27.800 Stck.<br />
mittlere Einbautiefe:<br />
3,75 m<br />
Volumen je Säule: 2,4 m³<br />
Schotter- bzw. Kiesbedarf für Säulen: 66.720 m³<br />
Schotter- bzw. Kiesbedarf für Tragschicht: 83.400 m³<br />
Gesamtliefermenge für Rüttelstopfverdichtung: 150.120 m³<br />
Bodenfilter<br />
Im Bereich des Regenrückhaltebeckens Calde und nördlich des GA-Vorfeldes werden Bodenfilter<br />
für die Flugbetriebsflächen und die Enteisungspositionen West und Ost angelegt.<br />
Bodenfilter für die Flugbetriebsflächen: 50.000 m³<br />
Bodenfilter für die Enteisungsanlage Ost: 2.000 m³<br />
Bodenfilter für die Enteisungsanlagen West 3.000 m³<br />
Gemäß <strong>Teil</strong> F 4.1 – Luftseitige Entwässerung werden die Bodenfilter für die Enteisungsposition<br />
Ost sowie für die Flugbetriebsflächen mit Zunahme der Flugbewegungen je nach Bedarf erweitert.<br />
Da diese Erweiterung erst nach Inbetriebnahme des Flughafens erfolgt, werden die für die Erweiterung<br />
notwendigen Mengentransporte hier nicht behandelt.<br />
Liefermengen für Bodenfilter während der Bauphase:<br />
Bodenfilter für die Flugbetriebsflächen: 27.000 m³<br />
Bodenfilter für die Enteisungsanlage Ost: 2.000 m³<br />
Bodenfilter für die Enteisungsanlagen West: 3.000 m³<br />
Gesamtliefermenge für Bodenfilter: 32.000 m³<br />
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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
7.7.1 Zufahrtsstraßen zur Baustelle<br />
Die Anlieferung der Fremdmaterialien erfolgt über folgende Straßen:<br />
• Bundesstraße B7 aus Westen<br />
• Bundesstraßen B7 und B83 aus Osten<br />
• Landesstraße L3214 aus Süden<br />
• Kreisstraße K50 aus Norden<br />
• Kreisstraße K47 aus Norden<br />
7.7.2 Anlieferverkehr über öffentliche Straßen<br />
Zur Herstellung der geotechnischen Zusatzmaßnahmen sowie zur Herstellung der Verkehrsflächen<br />
sind folgende Materialtransporte notwendig:<br />
• Bindemittellieferungen<br />
• Lieferung von kapillarbrechendem Filtermaterial<br />
• Schotter- bzw. Kies für Rüttelstopfverdichtung<br />
• Kies für Bodenfilter<br />
• Material für Verkehrsflächen<br />
Die Materialtransporte, die zur Erstellung der Hochbauteile erforderlich werden, sind gegenüber<br />
den Transporten für die geotechnischen Zusatzmaßnahmen von untergeordneter Bedeutung und<br />
können somit in der weiteren Betrachtung vernachlässigt werden.<br />
Zur Ermittlung der erforderlichen Fahrten werden die zu transportierenden Mengen mittels des<br />
jeweiligen Schüttgewichtes von Kubikmeter (m³) auf Tonnen (t) umgerechnet.<br />
Tab. 7-6: Erforderliche Fahrten (Zuladung 28t)<br />
Material Menge ca. Zeitraum<br />
erforderliche<br />
Fahrten (einfach)<br />
Bindemittel 181.700 t 30 Wochen 6.500<br />
filterstabiles kapillarbrechendes<br />
Filtermaterial<br />
54.600m³x1,9t/m³=103.740 t 7 Wochen 3.700<br />
Schotter bzw. Kies 150.120m³x1,9t/m³=285.228 t 16 Wochen 10.200<br />
Kies für Bodenfilter 32.000m³x1,9t/m³= 60.800 t 4 Wochen 2.200<br />
Verkehrsflächen 305.000m³x1,9t/m³=579.500m³ 24 Wochen 20.700<br />
Summe: 43.300<br />
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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
7.7.3 Verkehrsbelastung infolge des Anlieferverkehrs über öffentliche Straßen<br />
Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, aus welcher Richtung das Fremdmaterial angeliefert<br />
werden wird, wird der Lieferverkehr gemäß folgender Planfälle aufgeteilt.<br />
• Planfall 1:<br />
Aufteilung des Lieferverkehrs gemäß des derzeitigen LKW - Verkehrsaufkommens<br />
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.<br />
• Planfall 2:<br />
Annahme, dass 90 % des Lieferverkehres über die B7/B83 erfolgt. Verteilung des restlichen<br />
Lieferverkehres auf die untergeordneten Landes- und Kreisstraßen.<br />
Für die Ermittlung des täglichen Lieferverkehrs wurde ein 10 Stunden Arbeitstag angenommen.<br />
Aus der zeitlichen Verteilung des Lieferverkehres ergeben sich folgende durchschnittliche Verkehrsaufkommen<br />
(Hin- und Rückfahrt) pro Tag und anzulieferndem Material:<br />
Kies für Bodenfilter:<br />
Bindemittel:<br />
Kapillarbrechendes Filtermaterial:<br />
Kies bzw. Schotter für Rüttelstopfverdichtung:<br />
Verkehrsflächen (Erstellung nach Erdbau)<br />
220 LKW/Tag<br />
88 LKW/Tag<br />
212 LKW/Tag<br />
256 LKW/Tag<br />
345 LKW/Tag<br />
Durch Überschneidungen der einzelnen Lieferungen ergeben sich folgende Gesamtlieferaufkommen:<br />
Zeitraum1: über 2 Monate<br />
Anlieferung von Kies für Bodenfilter<br />
Anlieferung von Bindemittel<br />
Anlieferung von kapillarbrechendem Filtermaterial<br />
Gesamt:<br />
220 LKW/Tag<br />
88 LKW/Tag<br />
212 LKW/Tag<br />
520 LKW/Tag<br />
Zeitraum 2: über 4 Monate<br />
Anlieferung von Bindemittel<br />
Gesamt:<br />
88 LKW/Tag<br />
88 LKW/Tag<br />
Zeitraum 3: über 2 Monate<br />
Anlieferung von Bindemittel<br />
Anlieferung von Kies bzw. Schotter für RSV<br />
Gesamt:<br />
88 LKW/Tag<br />
256 LKW/Tag<br />
344 LKW/Tag<br />
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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
Zeitraum 4: über 2 Monate<br />
Anlieferung von Kies bzw. Schotter für RSV<br />
Gesamt:<br />
256 LKW/Tag<br />
256 LKW/Tag<br />
Zeitraum 5: über 6 Monate<br />
Anlieferung für Verkehrsflächen<br />
Gesamt:<br />
345 LKW/Tag<br />
345 LKW/Tag<br />
Verkehrsbelastung Planfall 1:<br />
Der Lieferverkehr wird gemäß [U15] wie folgt verteilt.<br />
B7 aus Westen: 38,00 %<br />
B7/B83 aus Osten: 36,00 %<br />
L3214: 9,00 %<br />
K50: 7,00 %<br />
K47: 10,00 %<br />
Tab. 7-7: Verkehrsbelastung Planfall 1<br />
Straße<br />
Aufteilung<br />
in [%]<br />
Zeitraum<br />
1<br />
LKW/Ta<br />
g<br />
Zeitraum<br />
2<br />
LKW/Ta<br />
g<br />
Zeitraum 3<br />
LKW/Tag<br />
Zeitraum 4<br />
LKW/Tag<br />
Zeitraum 5 LKW/Tag<br />
B7 aus Westen<br />
38 198 33 131 97 131<br />
B7/B83 aus<br />
Osten<br />
36 187 32 124 92 124<br />
L3214 9 47 8 31 23 31<br />
K50 7 36 6 24 18 24<br />
K47 10 52 9 34 26 35<br />
Gesamt 520 88 344 256 345<br />
Verkehrsbelastung Planfall 2:<br />
Der Lieferverkehr erfolgt zu 90% über die B7/B83.<br />
B7 aus Westen: 45,00 %<br />
B7/B83 aus Osten: 45,00 %<br />
L3214: 3,33%<br />
K50: 3,33 %<br />
K47: 3,34 %<br />
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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
Tab. 7-8: Verkehrsbelastung Planfall 2<br />
Straße<br />
Aufteilung<br />
in<br />
[%]<br />
Zeitraum<br />
1<br />
LKW/Tag<br />
Zeitraum 2<br />
LKW/Tag<br />
Zeitraum 3<br />
LKW/Tag<br />
Zeitraum 4<br />
LKW/Tag<br />
Zeitraum 5<br />
LKW/Tag<br />
B7 aus<br />
Westen<br />
45 234 40 155 115 155<br />
B7/B83 aus<br />
Osten<br />
45 234 40 155 115 155<br />
L3214 3,33 17 3 11 9 11<br />
K50 3,33 17 2 11 8 12<br />
K47 3,34 18 3 12 9 12<br />
Gesamt 520 88 344 256 345<br />
7.7.4 Reifenwaschanlagen<br />
Um Schmutzeintrag durch den Baustellenverkehr auf die öffentlichen Straßen zu verhindern, werden<br />
im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche Reifenwaschanlagen vorgesehen.<br />
Die Dimensionierung der Anlagen erfolgt so, dass die tägliche maximale Fahrzeuganzahl bewältigt<br />
werden kann.<br />
Die Anlagen werden so ausgelegt, dass ein Befahren sowohl mit leeren als auch mit vollen Fahrzeugen<br />
möglich ist. Die Abwässer der Reifenwaschanlage werden über einen Ölabscheider geleitet.<br />
7.7.5 Anwohnerbelastung<br />
Infolge des Lieferverkehres erhöht sich das Verkehrsaufkommen auf den für den Lieferverkehr<br />
benutzten Straßen.<br />
Die sich daraus ergebenden Wirkungen infolge Lärm, Staub- und Luftschadstoffimmission werden<br />
im lärmtechnischen Gutachten und Luftschadstoffgutachten beschrieben.<br />
7.8 Bauwasserhaltung<br />
Gemäß dem [U12] ist zwischen Start-/Landebahn-km 0+485 bis 0+735 (Bereich 2) in der nördlichen<br />
und südlichen Einschnittsböschung mit einem Austreten von Grundwasser zu rechnen. Der<br />
Bereich, in dem der Grundwasserspiegel über die vorgesehene Gradiente des Rollfeldes ansteigen<br />
kann, liegt im Bereich einer Grundwasserscheide.<br />
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7.8.1 Abschätzung der Wassermenge<br />
Aus [U12] geht hervor, dass mit folgenden maximalen Grundwasserzustromraten zu rechnen ist:<br />
• Nordböschung: 3,6 l/h bzw. 0,9 m³/h<br />
• Südböschung: 8,1 l/h bzw. 2,1 m³/h<br />
• Gesamt: 11,7 l/h bzw. 3,0 m³/h<br />
Dieser Wasserzustrom entspricht einer theoretisch höchstmöglichen Grundwasserzustromrate.<br />
Dieser maximale Zustrom wird niederschlagsbedingt lediglich kurzzeitig erreicht. Es ist gemäß<br />
[U12] davon auszugehen, das jahreszeitlich gesehen über längere Zeiträume die natürliche Tiefenlage<br />
der Grundwasseroberfläche unterhalb der Bauwerksgradienten liegen wird.<br />
Bei einer Erdbauzeit von ca. 5 Monaten im Bereich 2 (s. Abb. 7-1: Auf- und Abtragsflächen) ergibt<br />
sich folgende maximale Wassermenge während der Abtragsarbeiten:<br />
Bauzeit: ca. 5 Monate x 4 Wochen/Monat x 7 Tage/Woche x 24 Std/Tag = 3360 Std.<br />
Wassermenge über den Erdabtragszeitraum im Bereich 2:<br />
Q = 3360 Std. x 3,0 m³/h = 10080 m³/h über einen Zeitraum von 5 Monate<br />
7.8.2 Art der Wasserhaltung<br />
Das zuströmende Grundwasser wird während der Erbauarbeiten mittels temporärer Wasserabsenkungsmaßnahmen<br />
(z.B. durch Brunnenentwässerung) abgeführt und mittels Rohrleitungen bzw.<br />
offener Gräben zu provisorischen Regenrückhaltebecken mit Absetzbereich geleitet.<br />
Behandlung der Wassermengen:<br />
Diese Becken erhalten im Auslaufbereich einen Kiesfilter. Die Absetzbereiche bzw. Kiesfilter werden<br />
gemäß der Forderung der Fachbehörden so dimensioniert, dass maximal 0,1 mg/l Feinstoffe<br />
(nach zwei Stunden Absetzzeit) in die Vorflut eingeleitet werden. Die Ableitung in die Vorflut (Calde<br />
bzw. Suderbach) erfolgt gedrosselt über die für den Endzustand vorab hergestellten Regenrückhaltebecken<br />
Suderbach und Calde.<br />
Der gedrosselte Abfluss in die Calde beträgt max. 150 l/s<br />
Der gedrosselte Abfluss in den Suderbach beträgt max. 50 l/s<br />
In den Auslaufbereichen sind regelmäßige pH-Wert – Messungen durchzuführen. Der zulässige<br />
pH – Wert liegt zwischen 6,5 – 9,5.<br />
Nach Beendigung der Erdbauarbeiten erfolgt die Ableitung über die für den Endzustand vorgesehene<br />
Entwässerung.<br />
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7.9 Oberflächenabfluss während des Erdbaus<br />
Erosion, Grund- und Böschungsbruch:<br />
Die geplanten Böschungsneigungen sind gemäß [U11] dauerhaft standsicher. Zur Vermeidung<br />
von Erosion, Grund- und Böschungsbruch während der Erdbauzeit ist es notwendig, das anfallende<br />
Oberflächenwasser so schnell wie möglich abzuleiten. Hierfür werden bei Arbeitsunterbrechung<br />
die freiliegenden Flächen mittels einer Glattwalze eingeebnet. Die Fläche erhalten ein ausreichendes<br />
Gefälle (≥ 4%).<br />
Behandlung des Oberflächenwassers:<br />
Zur Ableitung des Oberflächenwassers werden Gräben angelegt, die während der Bauzeit ständig<br />
gewartet und umgelegt werden. Über diese Gräben wird das Oberflächenwasser gesammelt und<br />
mehreren innerhalb des Baufeldes zu errichtenden provisorischen Regenrückhaltebecken mit Absetzbecken<br />
zugeleitet.<br />
Diese Becken werden wie in Kapitel 7.8.2 beschrieben ausgebildet.<br />
7.10 Geotechnische Zusatzmaßnahmen<br />
Aufgrund der teilweisen geringen Tragfähigkeit des anstehenden Bodens sind folgende geotechnische<br />
Zusatzmaßnahmen erforderlich (s. Kapitel 6):<br />
• teilweise Verbesserung des einzubauenden Lößes mittels Bindemittelzugabe<br />
• Einbau von Vertikaldrainagen<br />
• Rüttelstopfverdichtung<br />
Diese Maßnahmen sind in den Bauablauf so zu integrieren, dass keine räumlichen und zeitlichen<br />
Konflikte mit dem großräumigen Erdbau auftreten.<br />
Lößaufbereitung / Bodenverbesserung:<br />
Da die Lößaufbereitung mittels Bindemittelzugabe im Zuge des Einbaues im Mengenauftragsbereich<br />
erfolgt, sind hieraus keine Konflikte zu erwarten.<br />
Einbau von Vertikaldrainagen:<br />
Der Einbau der Vertikaldrainagen erfolgt in dem Massenauftragsbereich 4. Gleichzeitig mit dem<br />
Einbau der Vertikaldrainagen und der darüber liegenden Schicht aus einer kapillarbrechenden filterstabilen<br />
Flächendrainage laufen auch die Auftragsarbeiten im Bereich 4, wobei der Auftrag erst<br />
in den Bereichen erfolgt, in denen keinen Vertikaldrainagen vorgesehen sind. Der Bauablauf wird<br />
so abgestimmt, dass hieraus keine gegenseitigen Beeinflussungen entstehen.<br />
Rüttelstopfverdichtung:<br />
Die Rüttelstopfverdichtung ist im Massenabtragsbereich 3 vorgesehen. Der Abtrag im Bereich 3<br />
erfolgt so, dass zuerst die Bereiche abgetragen werden, in denen die Rüttelstopfverdichtung vorgesehen<br />
ist. Nach Erreichen der Arbeitsebenen für die Rüttelstopfverdichtung erfolgt dann gleichzeitig<br />
mit dem Abtrag in den Bereichen 2 und 3 der Einbau der Schotter- bzw. Kiessäulen. Der<br />
Bauablauf wird so abgestimmt, dass hieraus keine gegenseitigen Beeinflussungen entstehen.<br />
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8 ZUSAMMENFASSUNG<br />
Gegenstand der vorliegenden Unterlagen sind die technischen Planungen für die luftseitigen Anlagen<br />
im Zusammenhang mit dem Ausbau des VPL Kassel–Calden zu einem Verkehrsflughafen.<br />
Im Ergebnis des am 18.12.2003 positiv abgeschlossenen ROV wurde die Ausbauvariante C als<br />
vereinbar mit den Zielen und Ansätzen der Raumordnung bewertet.<br />
Die Grundlagen für die Technische Planung sind die Bedarfsprognose [U14] sowie die Konfigurationsanalyse<br />
(vgl. <strong>Teil</strong> F 1 ), die zu folgenden, den Richtlinien entsprechenden technischen Merkmalen<br />
führen (vgl. hierzu Kapitel. 2)<br />
Tab. 8-1: Technische Merkmale [U8] Code Zahl 4-D<br />
Merkmale<br />
Start-/Landebahn<br />
Verfügbare Längen:<br />
Angaben<br />
TORA<br />
TODA<br />
ASDA<br />
LDA<br />
2.500 m<br />
2.500 m<br />
2.500 m<br />
2.500 m<br />
Magnetische Richtung 94 ° / 274 °<br />
Bezeichnung 09 / 27<br />
Länge<br />
2.500 m<br />
Breite<br />
45 m<br />
Streifenbreite<br />
150 m<br />
Längsneigung im Mittel < 1%<br />
Querneigung<br />
1,5 % Dachprofil<br />
Höhe der Schwelle 27<br />
245 m ü.NN<br />
Höhe der Schwelle 09<br />
261 m ü.NN<br />
Parallelrollbahn<br />
Abstand zur Achse Start-/Landebahn<br />
176 m<br />
Breite<br />
18 m – 23 m<br />
Längsneigung max. 1,5 %<br />
Querneigung 1,5 %<br />
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Merkmale<br />
Angaben<br />
Gras-Start-/Landebahn<br />
Länge<br />
650 m<br />
Breite<br />
40 m<br />
Längsneigung ca. 1,25 %<br />
Querneigung i.M. 0,3%<br />
Achsabstand zur Start-/Landebahn<br />
100 m<br />
Streifenbreite<br />
60 m<br />
Weitere Flugbetriebsflächen<br />
Enteisungspositionen<br />
Tankstelle mit Flugzeugenteisung im GA-Bereich<br />
Großflugzeuge – Betankung auf der Abstellposition<br />
GA-Bereich, gesonderte Tankstelle<br />
2 x<br />
1 x<br />
Technische Anlagen<br />
Optische Landehilfe (PAPI)<br />
Instrumentenlandesystem (GP, LLZ, DME, NDB, Peiler)<br />
Anflugbefeuerung, Aufsetzzonenbefeuerung<br />
Befeuerung der Start-/Landebahn und Rollbahnen (Mittellinie<br />
bzw. Randbefeuerung)<br />
Markierung, Beschilderung der Start-/Landebahn; Rollbahnen,<br />
Vorfelder<br />
Beleuchtung der Vorfelder<br />
Meteorologische Anlagen<br />
Innerhalb einer Hindernisbetrachtung (Kapitel 3) werden die Auswirkungen auf das Vorhaben aufgrund<br />
der Hindernisbegrenzungsflächen beschrieben.<br />
Es ergeben sich folgende Betroffenheiten:<br />
• Waldflächen des Hegeholzes und Wartberges im Westen (vgl. hierzu gesondertes<br />
Fachgutachten [U15])<br />
• 12 Windenergieanlagen im Osten (Entfernung ca. 5.000 m bis 7.000 m)<br />
• Sendemast „Alte Schanze“<br />
Darüber hinaus sind keine Hindernisse vorhanden.<br />
Der Ausbau des VLP Kassel-Calden erfordert großräumige Erdmengenbewegungen und umfangreiche<br />
geotechnische Zusatzmaßnahmen, die durch ihren Umfang und Kostengewichtung eine<br />
wichtige planerische Randbedingung ausmachen. (vgl. hierzu Kapitel 6)<br />
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Die wesentlichen Merkmale sind:<br />
• Auftragsbereich in Sandwich-Bauweise<br />
• Bodenverbesserung durch Kalkzugabe<br />
• Aufbereitung des Festgesteins<br />
• Einsatz von Vertikaldrains<br />
• Rüttelstopfverdichtung<br />
• Bodenverbesserung<br />
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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
Auf Grund der umfangreichen Erdmengenbewegungen wird das Erdmengenmanagement innerhalb<br />
der Planung gesondert berücksichtigt (vgl. Kap 7)<br />
Die Erdbewegungen teilten sich in folgende Arbeiten auf:<br />
Oberbodenabtrag<br />
• Erdbewegung des anstehenden Bodens<br />
• Aufbereitung des ausgebauten Muschelkalkes durch Brechen und Sieben<br />
• teilweise Aufbereitung des ausgebauten Lößes durch Bindemittelzugabe<br />
• Oberbodenauftrag<br />
Für den Bauablauf wird der Baubereich in unterschiedliche Bereiche gegliedert.<br />
Für den Erdabtrag ergeben sich folgende Mengen:<br />
• Lößabtrag: ca. <strong>2.1</strong>67.600 m³<br />
• Muschelkalkabtrag: ca. 1.277.350 m³<br />
In Bereichen von Bauwerken bzw. in Bereichen in denen keine Langzeitverformungen nach Fertigstellung<br />
der Baumaßnahme auftreten dürfen, wird die Tragfähigkeit des Lösses durch die Zugabe<br />
von Bindemitteln verbessert.<br />
Unter Berücksichtigung von Auflockerungen und Setzungen ergeben sich folgende Auftragsmengen:<br />
Auftragsbereich mit verbessertem Löß:<br />
• Lößauftrag: ca. 1.661.400 m³<br />
• Muschelkalkauftrag: ca. 1.016.300 m³<br />
Auftragsbereich mit unverbessertem Löß:<br />
• Lößauftrag: ca. 531.200 m³<br />
• Muschelkalkauftrag: ca. 324.900 m³<br />
Die Gesamtmaßnahme wurde mit Berücksichtigung der Setzungen mit einer ausgeglichenen Gesamtbilanz<br />
geplant.<br />
Zur Zwischenlagerung des Oberbodens wurden separate Flächen ausgewiesen.<br />
Als Planungsvorgabe für die weiteren Fachgutachten (UVS, LBP, Lufthygienisches Gutachten, etc)<br />
wurde innerhalb des Erdmengenmanagements das Verkehrsaufkommen während der Bauzeit im<br />
Zuge der Erdmengentransporte mit insgesamt 255.200 Fahrten ermittelt:<br />
Zur Herstellung der geotechnischen Zusatzmaßnahmen sowie zur Herstellung der Verkehrsflächen<br />
sind folgende Fremdmaterialtransporte notwendig:<br />
• Bindemittellieferungen<br />
• Lieferung von kapillarbrechendem Filtermaterial<br />
• Schotter- bzw. Kies für Rüttelstopfverdichtung<br />
• Kies für Bodenfilter<br />
• Material für Verkehrsflächen<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT AIRPORT KASSEL-CALDEN<br />
c/o Ingenieurbüro Kittelberger GmbH, Unt. Königsstr. 66, 34117 Kassel<br />
Fon: 0561.10973-0, Fax: 0561.10973-50, E-Mail: kassel@ibk-info.de
Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen Seite 74 / 74<br />
Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />
Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />
Diese Anlieferverkehr wird auf die öffentlichen Straßen in zwei Planfälle aufgeteilt.<br />
Planfall 1:<br />
Aufteilung des Lieferverkehrs gemäß des derzeitigen LKW - Verkehrsaufkommens Fehler! Verweisquelle<br />
konnte nicht gefunden werden..<br />
Planfall 2:<br />
Annahme, dass 90 % des Lieferverkehres über die B7/B83 erfolgt. Verteilung des restlichen<br />
Lieferverkehres auf die untergeordneten Landes- und Kreisstraßen.<br />
Damit ergeben sich folgende Verkehrsbelastungen:<br />
Für Planfall 1:<br />
Straße<br />
Aufteilung<br />
in [%]<br />
Zeitraum 1<br />
LKW/Tag<br />
Zeitraum 2<br />
LKW/Tag<br />
Zeitraum 3<br />
LKW/Tag<br />
Zeitraum 4<br />
LKW/Tag<br />
B7 aus<br />
38<br />
Westen<br />
198 33 131 97 131<br />
B7/B83<br />
aus Osten<br />
36 187 32 124 92 124<br />
L3214 9 47 8 31 23 31<br />
K50 7 36 6 24 18 24<br />
K47 10 52 9 34 26 35<br />
Gesamt 520 88 344 256 345<br />
Zeitraum 5<br />
LKW/Tag<br />
Für Planfall 2:<br />
Straße<br />
Aufteilung<br />
in [%]<br />
Zeitraum 1<br />
LKW/Tag<br />
Zeitraum 2<br />
LKW/Tag<br />
Zeitraum 3<br />
LKW/Tag<br />
Zeitraum 4<br />
LKW/Tag<br />
B7 aus<br />
45<br />
Westen<br />
234 40 155 115 155<br />
B7/B83<br />
aus 45 234 40 155 115 155<br />
Osten<br />
L3214 3,33 17 3 11 9 11<br />
K50 3,33 17 2 11 8 12<br />
K47 3,34 18 3 12 9 12<br />
Gesamt 520 88 344 256 345<br />
Zeitraum 5<br />
LKW/Tag<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT AIRPORT KASSEL-CALDEN<br />
c/o Ingenieurbüro Kittelberger GmbH, Unt. Königsstr. 66, 34117 Kassel<br />
Fon: 0561.10973-0, Fax: 0561.10973-50, E-Mail: kassel@ibk-info.de