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Palliative Kompetenz in stationären Pflegeeinrichtungen sichern

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<strong>Palliative</strong> <strong>Kompetenz</strong> nach<br />

hospizlichen Grundsätzen <strong>in</strong><br />

der Altenhilfe<br />

Die Grundsätze palliativer Versorgung müssen für alle Menschen im<br />

Sterbeprozess gelten, unabhängig von ihrem Sterbeort und der Art<br />

ihrer Versorgungsform – und auch unabhängig davon, ob sie e<strong>in</strong>en<br />

Bedarf an spezialisierter Palliativversorgung haben. Deshalb bedarf es<br />

dr<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>er ergänzenden gesetzlichen Regelung, die e<strong>in</strong>e kompetente<br />

allgeme<strong>in</strong>e palliative Versorgung nach hospizlichen Grundsätzen<br />

sicherstellt.<br />

In Orientierung an der Versorgungsqualität stationärer Hospize müssen<br />

auch <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen Grundsätze palliativer<br />

Versor gung verwirklicht werden. Sie betreffen die alltäglichen grundpflegerischen<br />

Leistungen, wie Körperpflege, Mobilität und Ernährung,<br />

persönliche Beratung und Begleitung, mediz<strong>in</strong>ische palliative Behandlungspflege<br />

und die Begleitung der An- und Zugehörigen.<br />

Exemplarisch sei an dieser Stelle auf die schmerztherapeutische<br />

Versorgung <strong>in</strong>sbesondere demenzkranker Menschen verwiesen:<br />

Bewohner<strong>in</strong>nen und Bewohner werden laut verschiedener Untersuchungen<br />

<strong>in</strong> der letzten Phase ihres Lebens oft nur unzureichend<br />

oder unangemessen mit Schmerzmedikation versorgt.<br />

Sterbende Menschen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er <strong>stationären</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtung dürfen nicht<br />

von den Fortschritten <strong>in</strong> der palliativen Versorgung ausgeschlossen<br />

werden, zumal ihnen der Wechsel <strong>in</strong> e<strong>in</strong> stationäres Hospiz <strong>in</strong> der Regel<br />

versagt bleibt. Angesichts der Tatsache, dass <strong>in</strong> Deutschland <strong>in</strong><br />

<strong>stationären</strong> Pflege<strong>in</strong>richtungen jährlich bis zu 20 mal mehr Menschen<br />

sterben als <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> Hospizen, ist die Schlechterstellung alter<br />

und schwerstkranker sterbender Menschen <strong>in</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen<br />

e<strong>in</strong>e Ungleichbehandlung, die mit dem christlichen Verständnis der<br />

Menschenwürde und dem Grundgesetz nicht vere<strong>in</strong>bar ist.<br />

Def<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong>er<br />

allgeme<strong>in</strong>en palliativen<br />

<strong>stationären</strong> Versorgung<br />

Allgeme<strong>in</strong>e palliative Versorgung und Sterbebegleitung nach hospizlichen<br />

Grundsätzen <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong><br />

komplexes und zeit<strong>in</strong>tensives Versorgungsgeschehen, das e<strong>in</strong>e<br />

entsprechende Qualifizierung sowie e<strong>in</strong> hohes Maß an Multiprofessionalität<br />

und Kooperation über die Grenzen der eigenen Pflegee<strong>in</strong>richtung<br />

h<strong>in</strong>aus erfordert.<br />

Das Leistungsangebot „Allgeme<strong>in</strong>e palliative Versorgung <strong>in</strong> <strong>stationären</strong><br />

Pflegee<strong>in</strong>richtungen nach hospizlichen Grundsätzen“ <strong>in</strong> <strong>stationären</strong><br />

Pflegee<strong>in</strong>richtungen umfasst:<br />

die Regelversorgung schwerstkranker und sterbender Menschen<br />

ohne komplexes Symptomgeschehen, deren Situation dennoch<br />

regelmäßig e<strong>in</strong>en hohen Zeitaufwand <strong>in</strong> der pflegerischen, ärztlichen,<br />

psychosozialen und spirituellen Betreuung erfordert<br />

Grund- und behandlungspflegerische Versorgung am Lebensende<br />

spezielle Krankenbeobachtung bei schwerstkranken und sterbenden<br />

Bewohner<strong>in</strong>nen und Bewohnern e<strong>in</strong>schließlich häufiger Symptomkontrolle<br />

und Überwachung symptoml<strong>in</strong>dernder Interventionen<br />

e<strong>in</strong>en erhöhten Koord<strong>in</strong>ationsaufwand bezüglich der Betreuungsund<br />

Behandlungspflege mit externen Akteuren, wie Haus- und<br />

Fachärzt<strong>in</strong>nen und -ärzten, spezialisierten <strong>Palliative</strong> Care-Teams,<br />

ambulanten Hospizdiensten und weltanschaulichen Geme<strong>in</strong>den<br />

Anwesenheit <strong>in</strong> der akuten Sterbephase<br />

Begleitung und Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen bei<br />

Verschlechterung der Symptome<br />

häufigere Beratungsgespräche unter den Pflegenden, unter<br />

Beteiligung der sozialen Betreuung, der Hauswirtschaftskräfte<br />

sowie der Leitung der Pflegee<strong>in</strong>richtung<br />

zeit<strong>in</strong>tensive soziale Begleitung bei manifesten Angstzuständen,<br />

Verwirrtheit, Delirium oder ausgeprägten Depressionen<br />

zeit<strong>in</strong>tensive Pflege- und Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel<br />

durch Anwendung Basaler Stimulation.<br />

Stationäre Pflegee<strong>in</strong>richtungen müssen <strong>in</strong> die Lage versetzt werden,<br />

Menschen <strong>in</strong> der Sterbephase nach palliativen Grundätzen <strong>in</strong>dividuell<br />

zu begleiten. Dazu müssen sie den besonderen Anforderungen<br />

sterbender Menschen personell und fachlich gerecht werden können.<br />

Die Politik ist gefordert Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu schaffen, die e<strong>in</strong>e<br />

palliative Begleitung sterbender Menschen <strong>in</strong> Pflegeheimen ermöglicht.

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