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Erläuterungsbericht - Stadt Emden

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Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG i. V. m. Art. 4 VS-RL u. Art. 6 FFH-<br />

RL Seetrasse<br />

Projekt/Vorhaben: 600-kV-DC Leitung DolWin beta – Dörpen/West Seite 133 von 251<br />

siedlung der Flächen auszugehen, so dass es nur kurzfristig und räumlich begrenzt zu Auswirkungen auf<br />

Fische kommt.<br />

Zusammenfassend lässt sich für das Meerneunauge festhalten<br />

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dass die Störungen durch die Bauarbeiten von sehr begrenzter Reichweite sind,<br />

dass einzelne rückwandernde Jungfische im Hochsommer durch Sauerstoffmangel geschwächt bzw.<br />

getötet werden können, allerdings ohne irreversiblen Folgen auf die Bestand im FFH-Gebiet,<br />

dass die Kabelverlegung keinen dauerhaften Einfluss auf die Ausprägungen der Funktionen und<br />

Wiederherstellungsmöglichkeiten der Wanderwege des Meeresneunauges aufweist,<br />

keine negativen Entwicklungen in anderen Teilen des Schutzgebietes ausgelöst werden und<br />

dass der Erhalt von störungsarmen, großflächigen, mit der Umgebung verbundenen Lebensräumen für<br />

beständige Populationen des Meeresneunauges (Erhaltungsziel) im Untersuchungsgebiet nicht gefährdet<br />

ist.<br />

Somit bleiben die Voraussetzungen zum Erhalt einer langfristig lebensfähigen, im Rahmen der natürlichen<br />

Schwankungen stabilen Population und für alle Lebensphasen geeigneter störungsarmer, mit der Umgebung<br />

verbundener Lebensräume von ausreichender Größe sowie der Möglichkeit unbehinderter Wanderund<br />

Wechselbewegungen zwischen den Teillebensräumen, auch in der Umgebung des Nationalparks,<br />

bestehen. Das Vorhaben wirkt sich nicht nachteilig auf den Erhaltungszustand des Meerneunauges und<br />

seines Lebensraumes aus.<br />

Zusammenwirken des Vorhabens DolWin2 mit den kumulativ zu berücksichtigenden Netzanbindungsprojekten<br />

der Norderney-Trasse<br />

In Anbetracht der nur kleinräumig und temporär auftretenden, d. h. räumlich und zeitlich begrenzten baubedingten<br />

Eingriffe und der hohen natürlichen Dynamik und Regenerationsfähigkeit im betrachteten Naturraum<br />

sind die beschriebenen Folgen der Kabelverlegungen kurzfristig vollständig reversibel und nicht<br />

nachhaltig, Daher sind auch im Zusammenwirken mit den summarisch zu betrachtenden Netzanbindungsprojekten<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen des Meerneunauges als wertbestimmender Art<br />

und seines Lebensraumes bzw. der Erhaltungsziele zu erwarten.<br />

Durch das Vorhaben DolWin2 sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Meerneunauges als<br />

wertbestimmender, charakteristischer Art und für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichem<br />

Bestandteil im FFH-Gebiet „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ zu erwarten. Auch im<br />

Zusammenwirken mit den summarisch zu betrachtenden Netzanbindungsprojekten können erhebliche<br />

Beeinträchtigungen dieser Art ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf<br />

die Tabelle 34 verwiesen.

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