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Erläuterungsbericht - Stadt Emden

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Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG i. V. m. Art. 4 VS-RL u. Art. 6 FFH-<br />

RL Seetrasse<br />

Projekt/Vorhaben: 600-kV-DC Leitung DolWin beta – Dörpen/West Seite 154 von 251<br />

Tabelle 35: Vorhabensbedingte und summarische Auswirkung auf Pflanzenarten nach Anhang II<br />

der FFH-Richtlinie<br />

Pflanzenart nach<br />

Anhang II der<br />

FFH-Richtlinie<br />

Sumpf-Glanzkraut<br />

(Liparis loeselii)<br />

Vorhabensbedingte und summarische Auswirkungen<br />

Keine Auswirkungen:<br />

Die Art ist im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden, selbst<br />

bei Vorhandensein wären keine Auswirkungen zu erwarten.<br />

Die Chancen zur Wiederansiedlung der Art werden sowohl<br />

durch das Vorhaben als auch im Zusammenwirken mit den<br />

weiteren Kabelprojekten nicht verschlechtert.<br />

Erhaltungszustand<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

bzw.<br />

Verschlechterung<br />

des Erhaltungszustandes<br />

mit Sicherheit<br />

auszuschließen<br />

4.4 Gesamtergebnis der Bewertung<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden:<br />

<br />

<br />

<br />

Es ist nach derzeitigem Kenntnisstand mit Sicherheit auszuschließen, dass der Erhaltungszustand von<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie deren charakteristischen Arten sowohl<br />

durch das geplante Vorhaben allein als auch bei summarischer Betrachtung mit den einzubeziehenden<br />

weiteren Netzanbindungsprojekten (inkl. Rückbau) erheblich beeinträchtigt wird.<br />

Die Voraussetzungen zum langfristigen Erhalt der Lebensraumtypen und deren günstigen Erhaltungszustände<br />

bleiben gewahrt und die Funktionen des Schutzgebietes werden nicht eingeschränkt. Die Erhaltung<br />

vielfältiger Strukturen, natürlich dynamischer Prozesse sowie beständiger Populationen der<br />

charakteristischen Arten werden weiterhin erfüllt.<br />

Es ist nach derzeitigem Kenntnisstand mit Sicherheit auszuschließen, dass der Erhaltungszustand von<br />

Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowohl durch das geplante Vorhaben allein<br />

als auch bei summarischer Betrachtung mit den einzubeziehenden weiteren Netzanbindungsprojekten<br />

(inkl. Rückbau) erheblich beeinträchtigt wird.<br />

Die Voraussetzungen zum Erhalt langfristig lebensfähiger, im Rahmen der natürlichen Schwankungen<br />

stabiler Populationen der maßgeblichen, wertbestimmenden Arten und für alle Lebensphasen geeigneter<br />

störungsarmer, mit der Umgebung verbundener Lebensräume von ausreichender Größe sowie der<br />

Möglichkeit unbehinderter Wander- und Wechselbewegungen zwischen den Teillebensräumen, auch<br />

in der Umgebung des Nationalparks, bleiben bestehen.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets 001 „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“<br />

(Gebietsnummer DE 2306-301) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen<br />

Bestandteilen durch das geplante Vorhaben oder summarische Effekte im Zusammenwirken<br />

mit den einzubeziehenden Netzanbindungsprojekten sind unter Berücksichtigung<br />

vorhabensbezogener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung mit Sicherheit auszuschließen.

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