Erläuterungsbericht - Stadt Emden
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Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG i. V. m. Art. 4 VS-RL u. Art. 6 FFH-<br />
RL Seetrasse<br />
Projekt/Vorhaben: 600-kV-DC Leitung DolWin beta – Dörpen/West Seite 154 von 251<br />
Tabelle 35: Vorhabensbedingte und summarische Auswirkung auf Pflanzenarten nach Anhang II<br />
der FFH-Richtlinie<br />
Pflanzenart nach<br />
Anhang II der<br />
FFH-Richtlinie<br />
Sumpf-Glanzkraut<br />
(Liparis loeselii)<br />
Vorhabensbedingte und summarische Auswirkungen<br />
Keine Auswirkungen:<br />
Die Art ist im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden, selbst<br />
bei Vorhandensein wären keine Auswirkungen zu erwarten.<br />
Die Chancen zur Wiederansiedlung der Art werden sowohl<br />
durch das Vorhaben als auch im Zusammenwirken mit den<br />
weiteren Kabelprojekten nicht verschlechtert.<br />
Erhaltungszustand<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
bzw.<br />
Verschlechterung<br />
des Erhaltungszustandes<br />
mit Sicherheit<br />
auszuschließen<br />
4.4 Gesamtergebnis der Bewertung<br />
Zusammenfassend kann festgehalten werden:<br />
<br />
<br />
<br />
Es ist nach derzeitigem Kenntnisstand mit Sicherheit auszuschließen, dass der Erhaltungszustand von<br />
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie deren charakteristischen Arten sowohl<br />
durch das geplante Vorhaben allein als auch bei summarischer Betrachtung mit den einzubeziehenden<br />
weiteren Netzanbindungsprojekten (inkl. Rückbau) erheblich beeinträchtigt wird.<br />
Die Voraussetzungen zum langfristigen Erhalt der Lebensraumtypen und deren günstigen Erhaltungszustände<br />
bleiben gewahrt und die Funktionen des Schutzgebietes werden nicht eingeschränkt. Die Erhaltung<br />
vielfältiger Strukturen, natürlich dynamischer Prozesse sowie beständiger Populationen der<br />
charakteristischen Arten werden weiterhin erfüllt.<br />
Es ist nach derzeitigem Kenntnisstand mit Sicherheit auszuschließen, dass der Erhaltungszustand von<br />
Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowohl durch das geplante Vorhaben allein<br />
als auch bei summarischer Betrachtung mit den einzubeziehenden weiteren Netzanbindungsprojekten<br />
(inkl. Rückbau) erheblich beeinträchtigt wird.<br />
Die Voraussetzungen zum Erhalt langfristig lebensfähiger, im Rahmen der natürlichen Schwankungen<br />
stabiler Populationen der maßgeblichen, wertbestimmenden Arten und für alle Lebensphasen geeigneter<br />
störungsarmer, mit der Umgebung verbundener Lebensräume von ausreichender Größe sowie der<br />
Möglichkeit unbehinderter Wander- und Wechselbewegungen zwischen den Teillebensräumen, auch<br />
in der Umgebung des Nationalparks, bleiben bestehen.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets 001 „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“<br />
(Gebietsnummer DE 2306-301) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen<br />
Bestandteilen durch das geplante Vorhaben oder summarische Effekte im Zusammenwirken<br />
mit den einzubeziehenden Netzanbindungsprojekten sind unter Berücksichtigung<br />
vorhabensbezogener Maßnahmen zur Schadensbegrenzung mit Sicherheit auszuschließen.