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Frühling in der Luft - Grafenau

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6 Nummer 15 Geme<strong>in</strong>denachrichten <strong>Grafenau</strong> Donnerstag 11.04.2013<br />

Es ist Menschen untersagt, landwirtschaftliche Flächen während<br />

dieser Vegetationszeit zu betreten. Außerdem müssen<br />

Hundehalter den von ihren Hunden abgelegten Kot entfernen.<br />

Sonst drohen, je nach Ausmaß des Schadens, empf<strong>in</strong>dliche<br />

Ordnungsstrafen (s. u.).<br />

Ungeachtet dieser Vorschriften sollten wir alle uns jedoch<br />

bewusst machen, dass nur durch gegenseitige Rücksichtnahme<br />

e<strong>in</strong> konfliktfreies Mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> möglich ist. Die freundliche<br />

Bitte von Seiten des Landwirts und das E<strong>in</strong>halten <strong>der</strong><br />

Kotaufnahmepflicht von Seiten des Hundehalters würden zur<br />

Vermeidung von Fronten und zu e<strong>in</strong>er entspannteren Situation<br />

im <strong>Frühl<strong>in</strong>g</strong> beitragen.<br />

Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), neu gefasst seit 2006:<br />

§51 Abs. 1: Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während<br />

<strong>der</strong> Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.<br />

§51 Abs. 4: Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet,<br />

von ihm abgelegte Abfälle wie<strong>der</strong> aufzunehmen und zu entfernen.<br />

§80 Abs. 2 Ziffern 12 bzw. 13: Das Verunre<strong>in</strong>igen von Grundstücken<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> freien Landschaft bzw. das Betreten von landwirtschaftlichen<br />

Flächen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nutzzeit außerhalb <strong>der</strong> Wege<br />

ist e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit, die mit e<strong>in</strong>er Geldbuße von bis<br />

zu 15.000,- € geahndet werden kann.<br />

Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG):<br />

§28 Abs. 1 Ziffer 9: Ordnungswidrig handelt, wer Tiere, für<br />

die er verantwortlich ist, außerhalb e<strong>in</strong>gezäunter Grundstücke<br />

ohne genügend Aufsicht o<strong>der</strong> Sicherung lässt, wenn dadurch<br />

die Nutzung e<strong>in</strong>es fremden landwirtschaftlichen Grundstücks<br />

gefährdet wird.<br />

§28 Abs. 2: Diese Ordnungswidrigkeit kann mit e<strong>in</strong>er Geldbuße<br />

von bis zu 5.000,- € geahndet werden.<br />

Der Kreisseniorenrat <strong>in</strong>formiert:<br />

Informationsveranstaltung am 17. April <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Festhalle Magstadt<br />

Thema: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht<br />

– Wer hilft mir, wenn...?<br />

Am Mittwoch, 17. April, f<strong>in</strong>det von 18.00 bis 20.00 Uhr <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Festhalle <strong>in</strong> Magstadt, Alte Stuttgarter Straße 62, e<strong>in</strong>e<br />

kostenfreie Veranstaltung mit dem Titel „Patientenverfügung,<br />

Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht“ statt. Die Geme<strong>in</strong>de<br />

Magstadt, <strong>der</strong> Kreisseniorenrat Böbl<strong>in</strong>gen und die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

örtliche Betreuungsangelegenheiten im Landkreis<br />

<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem Diakonievere<strong>in</strong>, den Aktiven Bürgern<br />

und dem För<strong>der</strong>vere<strong>in</strong> Seniorenzentrum Magstadt laden<br />

alle Interessierten dazu e<strong>in</strong>. Vier erfahrene Referenten <strong>in</strong>formieren<br />

aus ihrer Sicht über die verschiedenen Verfügungen<br />

und Vollmachten mit den Möglichkeiten, rechtzeitig Vorsorge<br />

zu treffen. Im Anschluss an die Vorträge können <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Diskussionsrunde Fragen gestellt werden. Alle Teilnehmer<strong>in</strong>nen<br />

und Teilnehmer erhalten Informationsmaterial mit Mustern von<br />

Verfügungen und die neue Vorsorge-Broschüre des Kreisseniorenrats.<br />

Je<strong>der</strong> weiß, dass früher o<strong>der</strong> später die Gesundheit nicht<br />

mehr mitspielen kann; sei es e<strong>in</strong> Unfall, e<strong>in</strong>e schwere Krankheit,<br />

an<strong>der</strong>e Schicksalsfügungen o<strong>der</strong> schlicht zunehmendes<br />

Lebensalter. Je<strong>der</strong> kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Lage versetzt werden, <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

selbstverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. „Ich<br />

lege deshalb jedem Volljährigen, nicht nur älteren Menschen,<br />

dr<strong>in</strong>gend nahe, e<strong>in</strong>e Patientenverfügung und e<strong>in</strong>e Vorsorgevollmacht<br />

zu erstellen – und zwar jetzt, bevor es dafür zu<br />

spät se<strong>in</strong> kann“, betonte Alfred Schmid, <strong>der</strong> Sozialdezernent<br />

des Landkreises Böbl<strong>in</strong>gen. Vorsorge im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />

Vollmacht zu treffen, bedeutet auch, Verantwortung für sich<br />

selbst zu übernehmen. „E<strong>in</strong> Unglücksfall kann von heute auf<br />

morgen völlig unerwartet jeden von uns treffen“, so Schmid<br />

weiter. Falls ke<strong>in</strong>e Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde, muss<br />

dann im Fall <strong>der</strong> Fälle e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Person für den Betroffenen<br />

rechtlich verb<strong>in</strong>dliche Erklärungen abgeben. Diese Person<br />

wird vom Betreuungsgericht bestimmt und e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Bei <strong>der</strong> Veranstaltung am 17. April werden Andreas Kleiß von<br />

<strong>der</strong> Betreuungsbehörde des Landratsamtes Böbl<strong>in</strong>gen, Thorsten<br />

Neubert, Notar beim Notariat S<strong>in</strong>delf<strong>in</strong>gen, August Karst<br />

Arzt, für Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong> Magstadt und Manfred Koebler,<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Kreisseniorenrats, allen <strong>in</strong>teressierten Bürger<strong>in</strong>nen<br />

und Bürgern die Möglichkeiten <strong>der</strong> rechtlichen Betreuung<br />

und Vorsorge erläutern. Alfred Schmid, Sozialdezernent<br />

des Landkreises Böbl<strong>in</strong>gen, übernimmt die Mo<strong>der</strong>ation. Bürgermeister<br />

Dr. Hans-Ulrich Merz wird e<strong>in</strong> Grußwort sprechen.<br />

Im Anschluss an die Vorträge stehen die Referent<strong>in</strong>nen und<br />

Referenten für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung.<br />

Neue Taxipreise im Landkreis Böbl<strong>in</strong>gen<br />

Ab 15. April gelten neue Tarife für die Taxibeför<strong>der</strong>ung<br />

Än<strong>der</strong>ungen nach mehr als vier Jahren<br />

Ab dem 15. April gelten im Landkreis Böbl<strong>in</strong>gen neue Preise<br />

für Fahrten mit Taxis. Das teilt das Landratsamt jetzt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Pressemitteilung mit. Die Tarife wurden nach mehr als vier<br />

Jahren ohne Preisän<strong>der</strong>ung erhöht und gelten für Fahrten im<br />

gesamten Kreisgebiet.<br />

Die Grundgebühr bleibt dabei weiter unverän<strong>der</strong>t bei 2,70<br />

Euro pro Fahrt. Dar<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d die Anfahrt und die erste Fahre<strong>in</strong>heit<br />

bereits enthalten. Je<strong>der</strong> weitere Kilometer kostet künftig<br />

1,90 Euro statt bisher 1,70 Euro. Die Anfahrt zu Orten außerhalb<br />

des eigenen Betriebsgebietes bleibt bei 80 Cent pro<br />

Kilometer bestehen. Erhöht wird dagegen <strong>der</strong> Preis für die<br />

Zeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> e<strong>in</strong> Taxi etwa an e<strong>in</strong>er Ampel o<strong>der</strong> im Stau steht.<br />

Ab 15. April kostet den Fahrgast dieses Warten 28 Euro pro<br />

Stunde, bisher lag <strong>der</strong> Preis bei 26 Euro. Beide Preiserhöhungen<br />

liegen im Bereich <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Spritpreise seit<br />

2008. Die Zuschläge für Abholung auf Bestellung von 1 Euro<br />

und die Beför<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Großraumtaxi mit mehr als vier<br />

Fahrgästen von 5 Euro bleiben unverän<strong>der</strong>t.<br />

„Die Preisanpassungen s<strong>in</strong>d aus unserer Sicht mo<strong>der</strong>at und<br />

entsprechen <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Preisentwicklung <strong>der</strong> vergangenen<br />

Jahre“, sagt Barbara Dortenmann, die zuständige<br />

Amtsleiter<strong>in</strong> für den öffentlichen Nahverkehr im Landratsamt.<br />

Deshalb habe man den <strong>in</strong>sgesamt 62 Taxiunternehmen im<br />

Kreis diese Verbesserung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>nahmesituation zugestanden.<br />

Kurz<strong>in</strong>fo Bürgermeisteramt:<br />

Anschrift: Postfach 1134, 71117 <strong>Grafenau</strong>/Württ.,<br />

Telefax 07033/40321, Internet: www.grafenau-wuertt.de;<br />

E-Mail:<strong>in</strong>fo@grafenau.kdrs.de Sitz: Rathaus Döff<strong>in</strong>gen, Wittumstraße<br />

1, 71120 <strong>Grafenau</strong>/Württ., Telefon 07033/403-0.<br />

Sprechzeiten Rathaus Döff<strong>in</strong>gen,<br />

montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, freitags von<br />

7.30 bis 12.00 Uhr;<br />

Abendsprechstunden: donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr;<br />

Bankverb<strong>in</strong>dungen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>dekasse:<br />

Vere<strong>in</strong>igte Volksbank AG Böbl<strong>in</strong>gen, Konto-Nr. 450 251 004<br />

(BLZ 603 900 00)<br />

Kreissparkasse Böbl<strong>in</strong>gen, Konto-Nr. 127 (BLZ 603 501 30)<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: Bürgermeisteramt <strong>Grafenau</strong>/Württ., Postfach 1134,<br />

71117 <strong>Grafenau</strong>/Württ.; Redaktion: Rathaus Döff<strong>in</strong>gen, Zimmer<br />

12, Wittumstr. 1, 71120 <strong>Grafenau</strong>/W., Tel. 07033/403-12, Fax<br />

403-21. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil <strong>der</strong> Stadt<br />

GmbH & Co. KG, Merkl<strong>in</strong>ger Str. 20, 71263 Weil <strong>der</strong> Stadt, Telefon<br />

07033/525-0, Telefax 07033/2048. www.nussbaummedien.de.<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen<br />

und Mitteilungen: Bürgermeister Mart<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>ger, Wittumstraße<br />

1, 71120 <strong>Grafenau</strong>/Württ. (s.o.) - für „Was sonst noch<br />

<strong>in</strong>teressiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merkl<strong>in</strong>ger<br />

Str. 20, 71263 Weil <strong>der</strong> Stadt (s.o.).<br />

Redaktionsschluss: Dienstags 8.00 Uhr im Rathaus Döff<strong>in</strong>gen. Der<br />

Bezugspreis beträgt halbjährlich 9,65 € e<strong>in</strong>schl. Trägerlohn.<br />

Anzeigenannahme: anzeigen.71263@nussbaummedien.de.<br />

E<strong>in</strong>zelversand nur gegen Bezahlung <strong>der</strong> vierteljährlich zu entrichtenden<br />

Abonnementgebühr.<br />

Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb<br />

GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil <strong>der</strong> Stadt, Tel. 07033<br />

6924-0 o<strong>der</strong> 6924-13. E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de<br />

Internet: www.wdspressevertrieb.de

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