Frühling in der Luft - Grafenau
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6 Nummer 15 Geme<strong>in</strong>denachrichten <strong>Grafenau</strong> Donnerstag 11.04.2013<br />
Es ist Menschen untersagt, landwirtschaftliche Flächen während<br />
dieser Vegetationszeit zu betreten. Außerdem müssen<br />
Hundehalter den von ihren Hunden abgelegten Kot entfernen.<br />
Sonst drohen, je nach Ausmaß des Schadens, empf<strong>in</strong>dliche<br />
Ordnungsstrafen (s. u.).<br />
Ungeachtet dieser Vorschriften sollten wir alle uns jedoch<br />
bewusst machen, dass nur durch gegenseitige Rücksichtnahme<br />
e<strong>in</strong> konfliktfreies Mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> möglich ist. Die freundliche<br />
Bitte von Seiten des Landwirts und das E<strong>in</strong>halten <strong>der</strong><br />
Kotaufnahmepflicht von Seiten des Hundehalters würden zur<br />
Vermeidung von Fronten und zu e<strong>in</strong>er entspannteren Situation<br />
im <strong>Frühl<strong>in</strong>g</strong> beitragen.<br />
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), neu gefasst seit 2006:<br />
§51 Abs. 1: Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während<br />
<strong>der</strong> Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.<br />
§51 Abs. 4: Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet,<br />
von ihm abgelegte Abfälle wie<strong>der</strong> aufzunehmen und zu entfernen.<br />
§80 Abs. 2 Ziffern 12 bzw. 13: Das Verunre<strong>in</strong>igen von Grundstücken<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> freien Landschaft bzw. das Betreten von landwirtschaftlichen<br />
Flächen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nutzzeit außerhalb <strong>der</strong> Wege<br />
ist e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit, die mit e<strong>in</strong>er Geldbuße von bis<br />
zu 15.000,- € geahndet werden kann.<br />
Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG):<br />
§28 Abs. 1 Ziffer 9: Ordnungswidrig handelt, wer Tiere, für<br />
die er verantwortlich ist, außerhalb e<strong>in</strong>gezäunter Grundstücke<br />
ohne genügend Aufsicht o<strong>der</strong> Sicherung lässt, wenn dadurch<br />
die Nutzung e<strong>in</strong>es fremden landwirtschaftlichen Grundstücks<br />
gefährdet wird.<br />
§28 Abs. 2: Diese Ordnungswidrigkeit kann mit e<strong>in</strong>er Geldbuße<br />
von bis zu 5.000,- € geahndet werden.<br />
Der Kreisseniorenrat <strong>in</strong>formiert:<br />
Informationsveranstaltung am 17. April <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Festhalle Magstadt<br />
Thema: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht<br />
– Wer hilft mir, wenn...?<br />
Am Mittwoch, 17. April, f<strong>in</strong>det von 18.00 bis 20.00 Uhr <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Festhalle <strong>in</strong> Magstadt, Alte Stuttgarter Straße 62, e<strong>in</strong>e<br />
kostenfreie Veranstaltung mit dem Titel „Patientenverfügung,<br />
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht“ statt. Die Geme<strong>in</strong>de<br />
Magstadt, <strong>der</strong> Kreisseniorenrat Böbl<strong>in</strong>gen und die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
örtliche Betreuungsangelegenheiten im Landkreis<br />
<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem Diakonievere<strong>in</strong>, den Aktiven Bürgern<br />
und dem För<strong>der</strong>vere<strong>in</strong> Seniorenzentrum Magstadt laden<br />
alle Interessierten dazu e<strong>in</strong>. Vier erfahrene Referenten <strong>in</strong>formieren<br />
aus ihrer Sicht über die verschiedenen Verfügungen<br />
und Vollmachten mit den Möglichkeiten, rechtzeitig Vorsorge<br />
zu treffen. Im Anschluss an die Vorträge können <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Diskussionsrunde Fragen gestellt werden. Alle Teilnehmer<strong>in</strong>nen<br />
und Teilnehmer erhalten Informationsmaterial mit Mustern von<br />
Verfügungen und die neue Vorsorge-Broschüre des Kreisseniorenrats.<br />
Je<strong>der</strong> weiß, dass früher o<strong>der</strong> später die Gesundheit nicht<br />
mehr mitspielen kann; sei es e<strong>in</strong> Unfall, e<strong>in</strong>e schwere Krankheit,<br />
an<strong>der</strong>e Schicksalsfügungen o<strong>der</strong> schlicht zunehmendes<br />
Lebensalter. Je<strong>der</strong> kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Lage versetzt werden, <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
selbstverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. „Ich<br />
lege deshalb jedem Volljährigen, nicht nur älteren Menschen,<br />
dr<strong>in</strong>gend nahe, e<strong>in</strong>e Patientenverfügung und e<strong>in</strong>e Vorsorgevollmacht<br />
zu erstellen – und zwar jetzt, bevor es dafür zu<br />
spät se<strong>in</strong> kann“, betonte Alfred Schmid, <strong>der</strong> Sozialdezernent<br />
des Landkreises Böbl<strong>in</strong>gen. Vorsorge im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />
Vollmacht zu treffen, bedeutet auch, Verantwortung für sich<br />
selbst zu übernehmen. „E<strong>in</strong> Unglücksfall kann von heute auf<br />
morgen völlig unerwartet jeden von uns treffen“, so Schmid<br />
weiter. Falls ke<strong>in</strong>e Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde, muss<br />
dann im Fall <strong>der</strong> Fälle e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Person für den Betroffenen<br />
rechtlich verb<strong>in</strong>dliche Erklärungen abgeben. Diese Person<br />
wird vom Betreuungsgericht bestimmt und e<strong>in</strong>gesetzt.<br />
Bei <strong>der</strong> Veranstaltung am 17. April werden Andreas Kleiß von<br />
<strong>der</strong> Betreuungsbehörde des Landratsamtes Böbl<strong>in</strong>gen, Thorsten<br />
Neubert, Notar beim Notariat S<strong>in</strong>delf<strong>in</strong>gen, August Karst<br />
Arzt, für Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong> Magstadt und Manfred Koebler,<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> des Kreisseniorenrats, allen <strong>in</strong>teressierten Bürger<strong>in</strong>nen<br />
und Bürgern die Möglichkeiten <strong>der</strong> rechtlichen Betreuung<br />
und Vorsorge erläutern. Alfred Schmid, Sozialdezernent<br />
des Landkreises Böbl<strong>in</strong>gen, übernimmt die Mo<strong>der</strong>ation. Bürgermeister<br />
Dr. Hans-Ulrich Merz wird e<strong>in</strong> Grußwort sprechen.<br />
Im Anschluss an die Vorträge stehen die Referent<strong>in</strong>nen und<br />
Referenten für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung.<br />
Neue Taxipreise im Landkreis Böbl<strong>in</strong>gen<br />
Ab 15. April gelten neue Tarife für die Taxibeför<strong>der</strong>ung<br />
Än<strong>der</strong>ungen nach mehr als vier Jahren<br />
Ab dem 15. April gelten im Landkreis Böbl<strong>in</strong>gen neue Preise<br />
für Fahrten mit Taxis. Das teilt das Landratsamt jetzt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Pressemitteilung mit. Die Tarife wurden nach mehr als vier<br />
Jahren ohne Preisän<strong>der</strong>ung erhöht und gelten für Fahrten im<br />
gesamten Kreisgebiet.<br />
Die Grundgebühr bleibt dabei weiter unverän<strong>der</strong>t bei 2,70<br />
Euro pro Fahrt. Dar<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d die Anfahrt und die erste Fahre<strong>in</strong>heit<br />
bereits enthalten. Je<strong>der</strong> weitere Kilometer kostet künftig<br />
1,90 Euro statt bisher 1,70 Euro. Die Anfahrt zu Orten außerhalb<br />
des eigenen Betriebsgebietes bleibt bei 80 Cent pro<br />
Kilometer bestehen. Erhöht wird dagegen <strong>der</strong> Preis für die<br />
Zeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> e<strong>in</strong> Taxi etwa an e<strong>in</strong>er Ampel o<strong>der</strong> im Stau steht.<br />
Ab 15. April kostet den Fahrgast dieses Warten 28 Euro pro<br />
Stunde, bisher lag <strong>der</strong> Preis bei 26 Euro. Beide Preiserhöhungen<br />
liegen im Bereich <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Spritpreise seit<br />
2008. Die Zuschläge für Abholung auf Bestellung von 1 Euro<br />
und die Beför<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Großraumtaxi mit mehr als vier<br />
Fahrgästen von 5 Euro bleiben unverän<strong>der</strong>t.<br />
„Die Preisanpassungen s<strong>in</strong>d aus unserer Sicht mo<strong>der</strong>at und<br />
entsprechen <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Preisentwicklung <strong>der</strong> vergangenen<br />
Jahre“, sagt Barbara Dortenmann, die zuständige<br />
Amtsleiter<strong>in</strong> für den öffentlichen Nahverkehr im Landratsamt.<br />
Deshalb habe man den <strong>in</strong>sgesamt 62 Taxiunternehmen im<br />
Kreis diese Verbesserung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>nahmesituation zugestanden.<br />
Kurz<strong>in</strong>fo Bürgermeisteramt:<br />
Anschrift: Postfach 1134, 71117 <strong>Grafenau</strong>/Württ.,<br />
Telefax 07033/40321, Internet: www.grafenau-wuertt.de;<br />
E-Mail:<strong>in</strong>fo@grafenau.kdrs.de Sitz: Rathaus Döff<strong>in</strong>gen, Wittumstraße<br />
1, 71120 <strong>Grafenau</strong>/Württ., Telefon 07033/403-0.<br />
Sprechzeiten Rathaus Döff<strong>in</strong>gen,<br />
montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, freitags von<br />
7.30 bis 12.00 Uhr;<br />
Abendsprechstunden: donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr;<br />
Bankverb<strong>in</strong>dungen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>dekasse:<br />
Vere<strong>in</strong>igte Volksbank AG Böbl<strong>in</strong>gen, Konto-Nr. 450 251 004<br />
(BLZ 603 900 00)<br />
Kreissparkasse Böbl<strong>in</strong>gen, Konto-Nr. 127 (BLZ 603 501 30)<br />
Impressum:<br />
Herausgeber: Bürgermeisteramt <strong>Grafenau</strong>/Württ., Postfach 1134,<br />
71117 <strong>Grafenau</strong>/Württ.; Redaktion: Rathaus Döff<strong>in</strong>gen, Zimmer<br />
12, Wittumstr. 1, 71120 <strong>Grafenau</strong>/W., Tel. 07033/403-12, Fax<br />
403-21. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil <strong>der</strong> Stadt<br />
GmbH & Co. KG, Merkl<strong>in</strong>ger Str. 20, 71263 Weil <strong>der</strong> Stadt, Telefon<br />
07033/525-0, Telefax 07033/2048. www.nussbaummedien.de.<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen<br />
und Mitteilungen: Bürgermeister Mart<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>ger, Wittumstraße<br />
1, 71120 <strong>Grafenau</strong>/Württ. (s.o.) - für „Was sonst noch<br />
<strong>in</strong>teressiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merkl<strong>in</strong>ger<br />
Str. 20, 71263 Weil <strong>der</strong> Stadt (s.o.).<br />
Redaktionsschluss: Dienstags 8.00 Uhr im Rathaus Döff<strong>in</strong>gen. Der<br />
Bezugspreis beträgt halbjährlich 9,65 € e<strong>in</strong>schl. Trägerlohn.<br />
Anzeigenannahme: anzeigen.71263@nussbaummedien.de.<br />
E<strong>in</strong>zelversand nur gegen Bezahlung <strong>der</strong> vierteljährlich zu entrichtenden<br />
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