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200908 Berufsauftrag Lehrpersonen - Grüne Kanton Zürich

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) <strong>Kanton</strong>ale Anstellung für alle <strong>Lehrpersonen</strong><br />

8.1 Das Mindestpensum fällt weg. Sämtliche <strong>Lehrpersonen</strong>, die im Rahmen des Lehrplans<br />

unterrichten, unterstehen dem Lehrpersonalgesetz. Dies gilt auch für Fachlehrpersonen.<br />

(§ 1 und § 6 Abs. 1 Lehrpersonalgesetz sowie § 8 Abs. 1 Lehrpersonalverordnung)<br />

++ + – – –<br />

Bemerkungen:<br />

8.2 Die Schulpflege und Schulleitung organisieren ihre Schule so, dass möglichst wenige<br />

<strong>Lehrpersonen</strong> an einer Klasse unterrichten und in einer Schule tätig sind. Sie<br />

verzichten nach Möglichkeit auf Anstellungen mit einem Beschäftigungsgrad von<br />

weniger als 35 %.<br />

(§ 6 Abs. 2 Lehrpersonalgesetz und § 8 Abs. 4 Lehrpersonalverordnung)<br />

++ + – – –<br />

Bemerkungen: „Nach Möglichkeit“ ist dabei zu streichen.<br />

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