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Strategie Nachhaltiges Zürich 2015 - Grüne Kanton Zürich

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<strong>Strategie</strong><br />

<strong>Nachhaltiges</strong> <strong>Zürich</strong> <strong>2015</strong><br />

Positionspapier mit Zielen und Forderungen<br />

für die RR-Wahlen 2007<br />

5.3.2007 mg \ Wahlplattform07


Impressum:<br />

Zusammengestellt und verfasst von:<br />

Martin Graf<br />

Stadtpräsident Illnau-Effretikon<br />

Februar 2007<br />

5.3.2007 mg \ Wahlplattform07


1 Politik als Weg zum „Gesellschaftsvertrag“<br />

Politik ist seit jeher das Mittel der menschlichen Gesellschaft, Rahmenbedingungen bzw. den<br />

„Spielraum“ für das Handeln der Menschen festzulegen.<br />

Politik bedeutet nicht, dass Einzelnen die „Ehre“ gebührt, selbst für die Mehrheit zu entscheiden,<br />

ihren persönlichen Interessen zum Durchbruch zu verhelfen oder nur für die eigene „Partei“ zu<br />

sorgen.<br />

Gerechte und von der Bevölkerung verstandene Politik orientiert sich an der Problemlage,<br />

setzt auf Mitwirkung der Betroffenen bei der Erarbeitung von Lösungen, ist klar, verständlich und<br />

konsequent. Es sind Stichworte wie<br />

- Sachbezogenheit,<br />

- Offenheit,<br />

- Bereitschaft zur Zusammenarbeit,<br />

- Transparenz,<br />

- Konsequenz,<br />

welche eine solche Politik auszeichnen. Nur sie ist der Weg zu einem Gesellschaftsvertrag, der<br />

von den meisten akzeptiert und getragen wird.<br />

Die Politik hat sich dabei auf das Ordnen von Bereichen des Allgemeinwohls, das Festlegen von<br />

Zielen mit entsprechenden Rahmenbedingungen für das öffentliche Leben zu beschränken. Ohne<br />

Eigenverantwortung jeder/jedes Einzelnen geht dies nicht, keinesfalls lässt sich Eigenverantwortung<br />

durch Politik ersetzen. Die Politik sorgt zwar für Rechte des einzelnen, sie schafft jedoch auch<br />

Pflichten.<br />

2 Grundsätze politischen Handelns<br />

„Wir haben die Erde von der Nachwelt gepachtet und nicht von unseren Vorfahren geerbt.“ Eine<br />

Kernaussage - von vielen in den Mund genommen, von wenigen ernsthaft beachtet und umgesetzt.<br />

Sie verlangt von uns Respekt vor den Lebensgrundlagen und verpflichtet uns, Leben zu achten<br />

und die dazu notwendigen Rahmenbedingungen zu sichern.<br />

Entsprechend kritisch sind bisherige Verhaltensmuster der Menschen zu hinterfragen. Macht zu<br />

Lasten Schwacher, Wachstum auf Kosten anderer, Verschwendung von Ressourcen, die nicht uns<br />

allein gehören, Zerstörung von Natur und Kulturlandschaft - solches Verhalten darf nicht weiterhin<br />

zur Tagesordnung gehören.<br />

Vielmehr ist ein Weg in die Zukunft zu gestalten, der von uns allen Respekt, Toleranz und Mitverantwortung<br />

fordert, an dem alle kreativ mitbauen können und für den klare gesellschaftliche Rahmenbedingungen<br />

gelten. Es ist die Aufgabe der Politik, diese Rahmenbedingungen auszuhandeln.<br />

Diese Rahmenbedingungen haben sich nachstehenden Grundsätzen unterzuordnen:<br />

• Langfristigkeit<br />

Alle unsere Entscheidungen sind auf ihre langfristige Verträglichkeit mit dem Leben zu ü-<br />

berprüfen. Nachhaltigkeit verlangt Schonung, Respekt vor dem, was uns gegeben wurde So<br />

müssen wir unsere Hände von all dem lassen, was die Chancen unserer Kinder beeinträchtigt.<br />

Leider verhält sich unsere Wegwerfgesellschaft immer noch so, als seien Raum und<br />

Ressourcen unbeschränkt.<br />

• Qualität<br />

Vom quantitativen Wachstum unserer materialistischen Gesellschaft ist Abstand zu nehmen.<br />

Unsere Ziele sind auf die Stärkung der Lebensqualität, der sozialen Bindungen, der<br />

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Kulturlandschaft und des Verhältnisses zwischen Mensch und Natur auszurichten. Dies<br />

setzt einerseits Initiative, Risikobereitschaft und Kreativität voraus, verlangt aber teils auch<br />

eine Rückbesinnung auf Technologien vergangener Generationen.<br />

• Solidarität<br />

Solidarität bedeutet Unterstützung der Schwachen, Mittragen der Schwierigkeiten anderer.<br />

Wir sind aufgerufen, für jede Form ausgleichender Gerechtigkeit einzustehen. Unser Ziel ist<br />

der Einbezug und nicht die Ausgrenzung. Es geht darum, gemeinsam Probleme zu lösen<br />

und nicht für sich selbst ein möglichst grosses Stück Kuchen zu sichern. Die gerechte Verteilung<br />

der Güter dieser Erde ist eine Voraussetzung für die allgemeine Befriedung der Welt<br />

und die Stabilisierung der Weltbevölkerung.<br />

• Dezentralisierung (Bürgernähe)<br />

Alle Verantwortlichkeiten sind auf möglichst tiefer Ebene wahrzunehmen. Die Selbstbestimmung<br />

einzelner Gruppen und Regionen ist zu wahren, deren demokratische Rechte<br />

auszubauen. Entscheidungsbefugnisse sind nur soweit zu zentralisieren, als dies für das<br />

Allgemeinwohl auch wirklich nötig ist. Dezentralisierung bedeutet gleichsam ein „Ja“ zu Föderalismus,<br />

Mitwirkung und demokratischen Entscheidungsprozessen.<br />

• Vielfalt<br />

Die Vielfalt des Lebens ist der Reichtum unserer Erde. Sie ist gegen jede Form der Vereinheitlichung<br />

zu schützen. Dies betrifft die natürliche Umwelt ebenso wie kulturelle Eigenheiten.<br />

Uniformierungstendenzen stehen in klarem Widerspruch zu grüner Politik.<br />

• Kultur der Zeit<br />

Jede Entwicklung braucht Zeit. Neue Ideen müssen reifen, um getragen zu werden und damit<br />

tragbar zu sein. Ziel ist Selbstbestimmung und –verantwortung anstelle von verantwortungsloser<br />

Fremdbestimmung. Diese kann nur harmonisch und im Einklang mit der Zeit entstehen.<br />

Die Zukunft muss bedacht sein.<br />

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3 Handlungsstrategien auf Regierungsebene<br />

3.1 <strong>Kanton</strong>ale Entwicklungsstrategie der Regierung als Leitlinie<br />

Der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> ist der einwohnerstärkste und fünftgrösste <strong>Kanton</strong> der Schweiz. Damit hat er auf<br />

nationaler Ebene Schrittmacherfunktion.<br />

Diese Funktion kann nur wahrgenommen werden, wenn das Unternehmen „<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong>“ auf der<br />

Grundlage einer kantonalen Entwicklungsstrategie geführt wird. Sie dient der inhaltlichen Geschlossenheit<br />

der Regierung, welche die Umsetzung der <strong>Strategie</strong> über ein Schwerpunkt- bzw.<br />

Regierungsprogramm der jeweiligen Amtsdauer vorzunehmen hat.<br />

Inhaltliche Geschlossenheit einer Regierung ist keine Selbstverständlichkeit, jedoch zentral für ihre<br />

Glaubwürdigkeit und Umsetzungskraft. Sie ist Voraussetzung für die Konsistenz (Zielkonformität)<br />

ihrer Politik.<br />

3.2 Nachhaltigkeit als Grundsatz politischen Handelns<br />

<strong>Nachhaltiges</strong> Handeln ist ein Gebot der Zeit. Seit 1992 ist jede Regierung der 179 Länder, welche<br />

die „Agenda für eine nachhaltige Entwicklung“ in Rio unterzeichnet haben, dazu verpflichtet, auch<br />

die Schweiz.<br />

Die Nachhaltigkeit ist dementsprechend sowohl in der Bundesverfassung als auch in der Verfassung<br />

des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> verankert und verpflichtet zu einer zukunftsbeständigen Politik. Dies bedeutet<br />

Engagement, gemeinsames Einstehen für gesellschaftlichen Ausgleich, ökologische Innovation<br />

und wirtschaftliche Stabilität.<br />

3.3 Regierung als zukunftsbeständiges Führungsteam<br />

Konkordanz und Kollegialität sind die Basis politischen Handelns in unserem Land. Dies gilt auch<br />

und vor allem auf der Stufe der <strong>Kanton</strong>sregierung. Ihre zentrale strategische Führungsrolle muss<br />

sie als Führungsteam wahrnehmen. Dabei hat sie sich an die Grundsätze der Verfassung zu halten.<br />

Eine nach aussen wahrnehmbare geschlossene Führungsverantwortung ist in der heutigen Zeit<br />

mehr denn je notwendig.<br />

3.4 Mitwirkung als „Pflicht“<br />

In einem Land, welches auf Konkordanz-Demokratie setzt, ist verantwortungsbewusste Mitwirkung<br />

auf jeder Stufe der Politik eine absolute Pflicht.<br />

Mitwirkung bedeutet ein inhaltliches und problembezogenes Sich-Einbringen in die politische Diskussion.<br />

Sie ist bei sämtlichen Mitgliedern von Exekutivbehörden, Parlamenten und Kommissionen,<br />

MitarbeiterInnen der Verwaltung und der Bevölkerung einzufordern. Nichts entsteht von<br />

selbst, es braucht immer ein Bemühen der beteiligten Personen.<br />

Es ist eine Aufgabe der politisch Verantwortlichen, Eigeninitiative zu fördern, die Bereitschaft zur<br />

Zusammenarbeit zu stärken und das Interesse für neue Lösungen zu wecken.<br />

3.5 Staat als Garant eines breiten Service Public<br />

Der Staat ist und bleibt der Garant für eine funktionierende Gesellschaft. Er setzt die Rahmenbedingungen,<br />

schafft den nötigen sozialen Ausgleich, garantiert Sicherheit und Frieden für Mensch<br />

und Natur und sichert einen qualitativ hochwertigen öffentlichen Raum.<br />

Dem Staat muss die Rolle der zentralen Steuerung verbleiben. Die Marktwirtschaft regelt diese Anliegen<br />

nicht. Der Staat muss deshalb weiterhin die Herrschaft über die öffentlichen Güter und Leistungen<br />

behalten. Dies bedeutet einen nachhaltigen, breiten und den Bedürfnissen entsprechenden<br />

Service Public.<br />

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4 Handlungsbedarf in den Handlungsfeldern<br />

4.1 Nachhaltigkeit<br />

Ausgangslage<br />

In der Bundesverfassung von 1999 ist die Nachhaltige Entwicklung mehrfach verankert. Die Verfassung<br />

des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> vom 27.2.2005 nimmt diese im Artikel 6 wie folgt auf:<br />

<strong>Kanton</strong> und Gemeinden sorgen für die Erhaltung der Lebensgrundlagen. In Verantwortung für die<br />

kommenden Generationen sind sie einer ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung<br />

verpflichtet.<br />

Zur Zeit haben gesamtschweizerisch 14 <strong>Kanton</strong>e und 143 Städte und Gemeinden das Thema politisch<br />

aufgenommen. Die Unterschiede politischer Umsetzung sind jedoch enorm.<br />

Im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> ist die Koordinationsstelle für Umweltschutz in der Baudirektion zuständig. Eigentlich<br />

hat der <strong>Kanton</strong> aber das Thema an den Verein Impuls Agenda 21 ZH delegiert, während<br />

es in das politische Handeln der Regierung noch kaum eingeflossen ist. Finanziert wird die Umsetzung<br />

mit 30'000.- Franken, welche der <strong>Kanton</strong> an die Bodenseekonferenz einzahlt und so wieder<br />

zurückholt. Dies entspricht rund 20 Stellenprozenten.<br />

Im <strong>Kanton</strong> Bern oder Genf hat die Nachhaltigkeit einen wesentlich höheren Stellenwert.<br />

Ziele<br />

Die Nachhaltigkeit muss - der Verfassung gehorchend - auf allen Stufen und in allen Bereichen<br />

zum zentralen politischen Handlungsgrundsatz werden. Mit Hilfe einer kantonaler Nachhaltigkeitsstrategie<br />

könnte nachhaltiges bzw. zukunftsbeständiges Handeln auf kantonaler wie kommunaler<br />

Ebene verankert werden.<br />

Massnahmen / Forderungen<br />

Zur Umsetzung sind folgende Massnahmen zu ergreifen:<br />

1. Verankerung der Nachhaltigen Entwicklung im Regierungsprogramm<br />

2. Integration der Nachhaltigkeit in die sektoriellen Führungs- und Planungsprozesse (Richtplanung,<br />

Energieplanung, u.a.)<br />

3. Schaffung eines Kompetenzzentrums für Nachhaltige Entwicklung in der <strong>Kanton</strong>alen Verwaltung<br />

als Querschnittsfunktion<br />

4. Identifikation des operativen Handlungsbedarfes innerhalb der Verwaltung<br />

5. Kooperative Umsetzung mit den Direktionen<br />

Ergebnisse:<br />

<strong>Kanton</strong>ale Nachhaltigkeitsstrategie als Basis für die Regierungstätigkeit ab 2010<br />

<br />

Jede Gemeinde eine LA 21 bis <strong>2015</strong> (Basis: Verfassungsauftrag)<br />

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4.2 Finanzen und Steuern<br />

Ausgangslage<br />

In unserer monetarisierten Welt ist die Finanzpolitik als Handlungsfeld mit Querschnittsfunktion<br />

zentral für jede Entwicklungsstrategie.<br />

Die Schweiz verfügt über eine im westeuropäischen Vergleich günstige Staatssteuerquote von<br />

rund 38.4 % (D: 47.2, A: 49.9, F: 53.7).<br />

Der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> rechnet für 2007 bei Einnahmen von 11.091 Mia Fr. und 11.375 Mia. Fr. Ausgaben<br />

mit einem Defizit in der laufenden Rechnung von 285 Mio. Fr. Rund 27 % der Ausgaben ist<br />

Personalaufwand, 34.5 % sind Beiträge an Dritte. Die Verschuldung (Fremdkapital-<br />

Finanzvermögen) erreichte Ende 2005 wegen dem Erlös aus überschüssigem Nationalbankgold<br />

einen Tiefststand bei 4.22 Mia. Fr., steigt aber bis Planjahr 2010 auf 7.16 Mia. an. Die Nettoinvestitionen<br />

liegen bei rund 1 Mia. Fr. / a über die gesamte Finanzplanperiode des KEF (07-10). Die<br />

Staatsquote sinkt von 10.6 % im 2007 auf 10.3 % im 2010. Die Steuerquote steigt von 4.9 auf 5.3<br />

% aufgrund einer Erhöhung der Staatssteuerfusses um 5 % ab 2008.<br />

Die laufenden Ausgaben aller Gemeinden im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> liegen bei 13.7 Mia. Fr., die Investitionen<br />

bei 1.2 Mia. pro Jahr.<br />

Betrachten wir die Entwicklung einiger Indikatoren des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> über die letzten 13 Jahre<br />

stellen wir fest, dass die Ursachen mittelfristiger Budgetdefizite und des Schuldenanstiegs nicht im<br />

Ausgabenwachstum, sondern einer politisch gezielten Demontage der Einnahmenseite liegen.<br />

Tabelle 1:<br />

Ausgewählte Indikatoren für den <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />

Parameter Periode Einheit Wert<br />

Bevölkerungswachstum 1992 – 2005 % 9.6<br />

Zunahme Steuerpflichtige 1992 – 2005 % 16.4<br />

Teuerungsanstieg 1992 – 2005 % 15.7<br />

Volkseinkommen pro Kopf (teuerungsbereinigt) 1992 – 2002 % + 16.8<br />

<strong>Kanton</strong>aler Steuerfuss 1992 – 2007 % - 13.0<br />

1985 – 2007 % - 25.0<br />

Ausgabenwachstum <strong>Kanton</strong> 1992 – 2005 % + 38.1<br />

Ausgabenwachstum Zürcher Gemeinden 1992 – 2004 % + 35.8<br />

Die Indikatoren zeigen sehr klar, dass unter Berücksichtigung des Anstieges der Bevölkerung, des<br />

teuerungskorrigierten Pro-Kopf-Volkseinkommens und der Teuerung sich das Ausgabenwachstum<br />

des <strong>Kanton</strong>s über die letzten 15 Jahre relativiert. In derselben Zeit wurde die Einnahmenseite<br />

durch Steuerfussreduktion um 13, über die letzten 22 Jahre gar um 25 % reduziert.<br />

Zusammen mit den übrigen Steuergesetzrevisionen wie Ausgleich der kalten Progression, teilweise<br />

Abschaffung der Erbschaftssteuer, Abschaffung der Handänderungssteuer und Streichung der<br />

obersten Progressionsstufe wurden über die letzten Jahre der Mittelstand zu Gunsten der oberen<br />

Einkommen ab ca. 150'000.- Fr. systematisch und massiv entlastet.<br />

Die nun konjunkturbedingt spürbar gewordene „Nachhaltigkeitslücke“ versucht der <strong>Kanton</strong> durch<br />

Leistungsreduktion und Abwälzung an die Gemeinden zu schliessen.<br />

Dem <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> wurden also über die letzten 20 Jahre systematisch Mittel zur primären<br />

Entlastung der oberen Einkommensschichten entzogen. Ein Vergleich der Steuerbelastung<br />

unter den <strong>Kanton</strong>en bestätigt diese Feststellung. Die Folgen dieser politischen Demontage tragen<br />

der Mittelstand, die unteren Einkommensschichten und die Gemeinden. Dies ohne jedwelchen<br />

Diskurs über eine Neuorganisation der Aufgabenteilung <strong>Kanton</strong>-Gemeinden.<br />

5.3.2007 mg \ Wahlplattform07


Der Einfluss der Kostenverlagerung auf die Gemeinden ist in Anbetracht der enormen Steuerkraftunterschiede<br />

ohne Erneuerung des Finanzausgleichs für die finanzschwachen Gemeinden nicht<br />

verkraftbar. Die Steuerfüsse der Gemeinden im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> schwanken zwischen 72 % und 123<br />

%. 56 der 171 Gemeinden (ohne Städte <strong>Zürich</strong> und Winterthur) beziehen Steuerfussausgleich.<br />

Dies ist ein unhaltbarer Zustand.<br />

Ziele<br />

Der Finanzpolitik kommt enorme strategische Bedeutung zu. Gerade <strong>Grüne</strong> Politik ist in erster Linie<br />

auch Finanzpolitik, denn nachhaltige Politik muss zwingend versuchen, das Kapital und die<br />

Ressourcen zukunftsbeständig zu steuern.<br />

Finanzpolitische Zielsetzungen sind:<br />

finanzielle Sicherung einer langfristig bedürfnisgerechten und qualitativ hochwertigen Aufgabenerfüllung<br />

des Staates<br />

klare Aufgabenteilung zwischen Bund, <strong>Kanton</strong> und Gemeinden<br />

mittel- bis langfristig ausgeglichene Rechnung<br />

Ausgleich der Lasten zwischen den Gemeinden bei gleichzeitiger Stärkung ihres eigenen<br />

Handlungsspielraumes<br />

Finanzierung der Leistungen des Staates nach Massgabe der individuellen Leistungsfähigkeit<br />

(soziale Abfederung)<br />

Stabile und kalkulierbare, den Kosten der Leistungen entsprechende Steuer- und Gebührenlast<br />

Massnahmen / Forderungen<br />

Zur Umsetzung sind folgende Massnahmen zu ergreifen:<br />

1. Neue Aufgabenteilung <strong>Kanton</strong> Gemeinden (Bsp. Akutmedizin, Langzeitbereich)<br />

2. Neuer 4-Komponenten-Finanzausgleich <strong>Kanton</strong>-Gemeinden<br />

Integration kostenneutraler sozialer Lastenausgleich, Prüfung einer Erhöhung des Steuerkraftausgleichs<br />

(z.B. auf 85 %) mit ersatzloser Streichung des Steuerfussausgleichs<br />

Basis Steuerkraft in Fr. /<br />

Einwohner<br />

Finanzierung Ausgleich statt auf 79<br />

neu auf 85 % des<br />

kant. Mittels z.L. reiche<br />

Gemeinden<br />

Sozial- und Bildungslasten<br />

Ausgleich zw. Gemeinden<br />

z.L. Gemeinden<br />

Zentralörtlicher<br />

Lastenausgleich<br />

Zentralsörtliche<br />

Leistungen Bildung,<br />

Kultur, etc.<br />

Ausgleich zentralörtlicher<br />

Leistungen<br />

(50 % z.L. Gemeinden,<br />

50 % z.L.<br />

Staat)<br />

Komponente Steuerkraftausgleich Sozialer Lastenausgleich<br />

Geographischtopographischer<br />

Lastenausgleich<br />

Randgebiete, erschwerte<br />

Rahmenbedingungen<br />

Ausgleich topogr.<br />

Verhältnisse (50 %<br />

z.L. Gemeinden, 50<br />

% z.L. Staat)<br />

3. Förderung von Kooperationen zw. Gemeinden und Gemeindezusammenschlüssen<br />

4. Anhebung des kantonalen Steuerfusses um mindestens 5 % ab 2008<br />

5. Ökologische Steuerreform<br />

6. Flächendeckende Subjektfinanzierung auf der Basis Vollkosten in allen gebühren- bzw. leistungsfinanzierten<br />

Bereichen öffentlicher Tätigkeit bei gleichzeitiger Prüfung von Möglichkeiten<br />

sozialer Abfederung<br />

7. Aufgaben-Auslagerungen nur unter der Bedingung, dass die Steuerung beim Staat verbleibt<br />

(v.a. Schaffung öffentlich-rechtlicher Anstalten, Nutzung von Contracting-Lösungen)<br />

5.3.2007 mg \ Wahlplattform07


8. Optimierung der laufenden Ausgaben (z.B. Zivilstandsverwaltung: Abschaffung Gemeindebürgerrecht)<br />

9. Reduktion der Investitionen im Bereich Verkehr (fast 50 % der Gesamtinvestitionen des<br />

<strong>Kanton</strong>s)<br />

10. Auf Bundesebene vertreten:<br />

- Steuerharmonisierung, ökolog. Steuerreform<br />

- Prüfung des Zehndermodells<br />

- Arbeitsplatzbezogene Steuerausscheidung<br />

Ergebnisse:<br />

Neuer innerkantonaler Finanzausgleich ab 2010<br />

Steuerfussunterschiede zw. Gemeinden max. 20 % ab 2010<br />

5.3.2007 mg \ Wahlplattform07


4.3 Politische Strukturen<br />

Ausgangslage<br />

Die Verfassung vom 27. Februar 2005 bildet die Grundlage für die politischen Strukturen Abläufe<br />

im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong>. Das Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003 regelt die politischen<br />

Rechte und Pflichten auf kantonaler bzw. Bezirks- und Gemeindeebene. Das Gemeindegesetz<br />

vom 6. Juni 1926 regelt die kommunalen Strukturen sowie deren Pflichten und Kompetenzen.<br />

Der <strong>Kanton</strong> ist eingeteilt in 12 Bezirke und 171 politische Gemeinden. Die 10 kleinsten Gemeinden<br />

haben unter 600 Einwohner, über 73 Gemeinden haben weniger als 3000 Einwohner. Die Steuerfüsse<br />

der 171 Gemeinden varieren zwischen 72 und 123 %, d.h. 70 %, was enorm viel ist. 55 davon<br />

haben einem Steuerfuss von 119 % und mehr die Bezugsberechtigung für Steuerfussausgleich.<br />

Die gesellschaftlichen Veränderungen im Zuge globaler Märkte stellen zunehmend höhere Ansprüche<br />

an die alle Behörden, insbesondere auch Gemeindeebene. Gerade kleine Gemeinden haben<br />

Mühe, alle öffentlichen Aufgaben kompetent genug wahrzunehmen. Dazu fehlen oft auch genügende<br />

Fallzahlen.<br />

Die heutigen Bezirksstrukturen entstanden im Zuge der Helvetik und sind heute als politische Organisations-<br />

und Aufsichtseinheiten des <strong>Kanton</strong>s ungeeignet, laufen doch politische Prozesse vernetzter<br />

und grossräumiger ab. Auch zur Bestellung des kantonalen Parlamentes sind sie ungeeignete<br />

Räume. Die Rechtsungleichheiten bei den <strong>Kanton</strong>sratswahlen sind enorm (vgl. Anzahl der zu<br />

wählenden <strong>Kanton</strong>sräte je Bezirk). Dahinsiechende Bezirksparteien sind das Abbild dieser ungeeigneten<br />

Einheiten.<br />

Trotz oder gerade wegen ungenügender Strukturen laufen immer mehr Aufgaben gemeindeübergreifend<br />

oder gar auf regionaler Ebene (Regionalplanung, Wirtschaftsförderung, reg. Arbeitsvermittlung,<br />

Jugendhilfe, etc.). Den Bezirken wurden im Gegenzug wesentliche Zuständigkeiten in den<br />

letzten Jahren entzogen oder geschmälert (Bezirksschulpflege, Bezirksführungsstab, Bezirksgerichtsbarkeit,<br />

etc.). Zusätzlich werden Aufgaben durch Bund und <strong>Kanton</strong> per Dekret zusammengelegt<br />

(Zivilstands-, Betreibungsämter u.a.), womit auf „kaltem Wege“ die Basisdemokratie ausgeschaltet<br />

wird. Die Agglomerationspolitik des Bundes hat der regionalen Zusammenarbeit zusätzlichen<br />

Schub verliehen und u.a. Interkommunalkonferenzen aus neue Form regionaler Zusammenarbeit<br />

ausgelöst.<br />

Die Zunahme der Komplexität der Geschäfte, aber auch der hohe Vernetzungsanspruch innerhalb<br />

des <strong>Kanton</strong>s bedingen eine Stärkung der Führung. Der aktuell aus 7 Mitgliedern bestehende Regierungsrat<br />

mit jährlich rotierendem Präsidium vermag dem Anspruch nach Kontinuität und Führungskompetenz<br />

nicht zu genügen. Nicht zuletzt fehlt eine klare Zuständigkeit im Falle der Wahrnahme<br />

der sogenannten Auffangkompetenz.<br />

Ziele<br />

Die politische Arbeit ist mehr denn je ein komplexer Vorgang des Aushandelns eines Rahmens für<br />

gesellschaftliches Verhalten. Dies bedingt immer eine interdisziplinäre Zusammenarbeit über mehrer<br />

Handlungsfelder unter klarer und kontinuierlicher Führung.<br />

Ziel muss sein:<br />

Schaffung einer kantonalen Führungsstruktur, welche für Kontinuität und Konsistenz der<br />

Entwicklung sorgt.<br />

Schaffung einer regionalen Organisationsstruktur, welche die Bedürfnisse der Zusammenarbeit<br />

abbildet.<br />

Förderung einer kommunalen Organisationsstruktur, welche einen kompetenten und bedürfnisgerechten<br />

Service Public sicherstellt.<br />

5.3.2007 mg \ Wahlplattform07


Massnahmen / Forderungen<br />

Zur Umsetzung sind folgende Massnahmen zu ergreifen:<br />

1. Schaffung eines Regierungspräsidiums auf Amtsdauer durch Erweiterung der Regierung<br />

um 1 Mitglied auf 8.<br />

2. Professionalisierung des <strong>Kanton</strong>srates durch Reduktion der Anzahl Mitglieder auf 120 bei<br />

gleichzeitiger Erhöhung der Pensen (Entschädigungen).<br />

3. Ersatz der heutigen 12 Bezirke durch rund 5 regionale Koordinations- und Aufsichtseinheiten<br />

(ohne eigene vom Souverän zu wählende politische Behörden)<br />

4. Bestückung dieser Regionen mit regionalen Kompetenzzentren und Aufsichtsgremien.<br />

5. Schaffung regionaler Interkommunalkonferenzen als Gremien zur Stärkung der überkommunalen<br />

Zusammenarbeit und Koordination (WiFö, Raumplanung, etc.)<br />

6. Förderung der kommunalen Zusammenarbeit (Verwaltungszusammenlegungen, Gemeindefusion)<br />

und überkommunalen Zusammenarbeit (Schaffung gemeinsame öffentlichrechtliche<br />

Anstalten, u.a.)<br />

7. Revision und Ergänzung der Steuerungsinstrumente (vgl. KTI-Projekt Nachhaltige Gemeindeführung)<br />

Normative Vorgaben<br />

Verfassung<br />

Gemeindeordnung<br />

Organisationsreglement<br />

Gesetze<br />

Verordnungen<br />

Planung<br />

Kontrolle<br />

Leitbild<br />

Strategisch<br />

Schwerpunktprogramm<br />

Ideenspeicher<br />

Strategische Planungen (Orts-, Integrierter<br />

Entwicklungs- und Finanzplan)<br />

Entwicklungskonzepte (Lokale A-<br />

genda 21, Freiraum-, Mobilitätskonzepte,<br />

u.a.)<br />

Kernindikatoren Nachhaltige Entwicklung<br />

Sektorielle Indikatorensets (Cockpit<br />

Finanzen, Energiestadt, u.a.)<br />

Operativ<br />

Operative Planungen (Projekt-,<br />

Jahresplanung)<br />

Umsetzungsprogramme<br />

Wirkungsanalyse<br />

Budget<br />

Geschäftskontrolle<br />

Geschäftsbericht<br />

Jahresrechnung<br />

8. Harmonisierung in den Bereichen Registerführung, Steuern, etc.<br />

Ergebnisse:<br />

Regierungspräsidium auf Amtsdauer ab 2011<br />

Schaffung von 5 Regionen anstelle der Bezirke als Koordinations- und Aufsichtseinheiten<br />

Abschaffung kommunales Bürgerrecht im Rahmen der Harmonisierung Zivilstandsregister<br />

5.3.2007 mg \ Wahlplattform07


4.4 Raumordnung<br />

Ausgangslage<br />

Die Siedlungsfläche der Schweiz dehnt sich auf einer Fläche von rund 280'000 ha aus. Dies<br />

entspricht knapp 7 % der Landesfläche. Die Siedlungsfläche pro in der Schweiz lebender Person<br />

beträgt zurzeit ca. 397m 2 . Je nach Region unterscheidet sich dieser Wert jedoch stark. Die Bandbreite<br />

reicht von 131 bis 711m2 (<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> ca. 292 m 2 /P). Die pro Einwohner beanspruchte<br />

Nettowohnfläche liegt bei ca. 50 m 2 , die Verkehrsfläche beträgt im Durchschnitt 129 m 2 . Das<br />

Wachstum der Siedlungsflächen in der gesamten Schweiz beträgt über die vergangenen 20 Jahre<br />

ungefähr einem m2 pro Sekunde.<br />

Die rechtsgültigen Bauzonen umfassen zurzeit eine Fläche von 220'000 ha (ohne Verkehrsflächen).<br />

Davon sind 60'000 ha unüberbaut. Allein in diesen unbebauten Bauzonen bietet sich<br />

Lebens- und Wohnraum für rund 2.5 Mio. Menschen, dazu kommen zusätzliche Nutzungsreserven<br />

innerhalb der überbauten Gebiete durch Nachverdichtung. So warten beispielsweise rund 1560 ha<br />

brachliegende ehemalige industriell-gewerbliche Liegenschaften auf eine neue Nutzung. Dies entspricht<br />

der Siedlungsfläche der Stadt Genf und würde Raum für ca. 312'000 Menschen bieten.<br />

Das «Raumkonzept Schweiz» geht von einer polyzentrischen Schweiz aus, die mehrere Netze von<br />

Orten unterschiedlicher Grösse umfasst, zwischen denen offene Landschafts- und Naturräume liegen.<br />

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat in seinem letzten Raumplanungsbericht festgehalten,<br />

dass die Siedlungsentwicklung in der Schweiz nicht nachhaltig sei. Es wird erwogen, den Flächenverbrauch<br />

pro Einwohner zu begrenzen. Entscheidend wird dabei sein, wie gross die Siedlungsfläche<br />

pro Einwohner langfristig sein soll.<br />

Das Siedlungsgebiet im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> umfasst rund 31880 ha oder 17% der <strong>Kanton</strong>sfläche.<br />

Dazu kommen 310 ha Bauentwicklungsgebiet. Vom Siedlungsgebiet waren Ende 2003 89% einer<br />

Bauzone zugeteilt. Die insgesamt 28440 ha umfassende Bauzonenfläche war Ende 2003 zu 86%<br />

überbaut. In diesen Bauzonen bestehen folgende Reserven: 29 Mio. m 2 Geschossfläche in den<br />

nicht überbauten Bauzonen und 67 Mio. m 2 Geschossfläche, die bei innerer Verdichtung der bereits<br />

bebauten Bauzonen erstellt werden könnten. Diese Flächen bieten im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> Platz für<br />

ca. 1.2 Mio. Menschen. Das Bauzonenangebot ist seit rund 20 Jahren praktisch stabil.<br />

Der Bauzonenverbrauch scheint sich bei ca. 150 ha pro Jahr zu stabilisieren. Die unüberbauten<br />

Bauzonenreserven von rund 3'000 ha vermögen somit den Bedarf der nächsten 20 Jahre zu decken.<br />

Aufgrund der Beurteilung der vorhandenen Baulandreserven und vor allem der Nutzflächenreserven<br />

(inklusive Verdichtungspotenzial innerhalb bereits bebauter Bauzonen), kommt der <strong>Kanton</strong><br />

zum Schluss, dass die Bauzonen im <strong>Kanton</strong> insgesamt nicht vergrössert werden sollen.<br />

Offen ist allerdings die räumliche Verteilung dieser Reserven. Gemäss den Leitlinien des <strong>Kanton</strong>s<br />

sollte die Siedlungsentwicklung vorab an Lagen mit sehr guter Erschliessung durch den öffentlichen<br />

Verkehr erfolgen.<br />

Die Hauptprobleme im Bereich der Raumentwicklung können wie folgt zusammengefasst werden:<br />

Fehlende Entwicklungsvorstellung<br />

Fehlende Umsetzung vorhandener Ziele einer nachhaltigen Raumplanung und ungenügende<br />

Instrumente dazu<br />

Zuviel ausgeschiedenes Siedlungsgebiet am falschen Ort<br />

Unkontrollierte Siedlungsentwicklung an den Siedlungsrändern und entlang der Erschliessungsachsen<br />

Ungenügende Zukunftstauglichkeit der Siedlungen (Verkehr, Ressourcenverbrauch, Ge-<br />

5.3.2007 mg \ Wahlplattform07


Ziele<br />

bäude- und Lebensqualität) und der Siedlungsentwicklung<br />

Ungenügende Erneuerungs- und Umnutzungsfähigkeit des vorhandenen Gebäudebestandes<br />

und damit ungenügende Erneuerungsrate (z.B. Industriebrachen, Bauten ausserhalb<br />

der Bauzone)<br />

Fehlende Aufsicht über die Umsetzung des Baurechts auf kommunaler Ebene<br />

Rechtsungleichheit betreffend Bauten ausserhalb der Bauzone<br />

Grundsätzlich sind die Vorstellung über eine nachhaltige Raumplanung im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> vorhanden:<br />

Von zentraler Bedeutung sind im Rahmen der Umsetzung:<br />

Kompakte Siedlungsgebiete mit guter Erschliessung (kurzen Wegen)<br />

Identitätsstiftende Räume von hoher Qualität<br />

Immissionsarme begrünte (Wohn-) Quartiere<br />

Genügend „Luft“ Natur- und Grünräume<br />

Quartier- und Stadtzentren als pulsierende „Herzen“ der Siedlung, mit mindestens einem<br />

Alltagsangebot in der Breite<br />

Publikumsorientierte Angebote im Knotenpunkt des OeV<br />

Die Steuerung der Raumentwicklung erfolgt primär über die Richtplanung und das kantonale Pla-<br />

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nungs- und Baugesetz (PBG).<br />

Massnahmen / Forderungen<br />

Zur Umsetzung sind folgende Massnahmen zu ergreifen:<br />

1. Konsequente Umsetzung der Ziele einer nachhaltigen Raumplanung mit dem Ziel zukunftsbeständiger<br />

Siedlungsstrukturen.<br />

2. Entsprechende Gesamtrevision von Richtplan und PBG<br />

3. Förderung neuer Formen emissionsarmen Lebens (Wohnen, Arbeiten, Freizeit)<br />

4. Aufwertung der Sondernutzungsplanverfahren (Gestaltungs- und Quartierplanverfahren,<br />

Arealüberbauungen) mit dem Ziel höherer Lebensqualität<br />

5. Erhöhung der Zukunftsbeständigkeit der Siedlungsentwicklung (MINERGIE-ECO, verkehrsarme<br />

und begrünte Überbauungen, u.a.)<br />

6. Förderung von Gebietsentwicklungen und Aufwertungen des öffentlichen Raumes, vorab in<br />

Zentrumsgebieten und bei suboptimalen Siedlungsstrukturen (Architektur- und Grünraumwettbewerbe,<br />

Gestaltungspläne)<br />

7. Förderung von „Natur im Siedlungsgebiet“<br />

8. Fachaufsicht über die Umsetzung des Baurechtes in den Gemeinden<br />

Förderungswürdige Pilotprojekte:<br />

Wohnen ohne Auto (GA, Mobility und Langsamverkehr als Teil der Miete)<br />

Begrüntes Wohnen und Arbeiten (Fassaden-, Dach- und Freiraumbegrünung, „Naturparks<br />

der Wirtschaft“, etc.)<br />

Wohnen aus eigener Kraft (weitestgehende Autarkie im Bereich Energie, Versorgung und<br />

Entsorgung)<br />

Ergebnisse:<br />

20 % der Um- und Neubauten mit Minergie-ECO-Label bis <strong>2015</strong><br />

10 % baubiologische Um- und Neubauten bis 2020<br />

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4.5 Energie<br />

Ausgangslage<br />

Der gesamtschweizerische Energieverbrauch steigt weiter an trotz Kyoto-Protokoll. Besonders<br />

stark ist der Anstieg trotz nahender Stromlücke beim Strom und trotz schlechter Luft beim Verkehr.<br />

Über die letzten 25 Jahre ist beispielsweise der Strombedarf der Stadt <strong>Zürich</strong> um 1.3 % pro Jahr<br />

angestiegen.<br />

Die Klimaveränderung scheint nun irreversibel zu greifen. Praktisch jede Lenkungsmassnahme<br />

scheiterte in den letzten Jahren an politischen Hürden, sodass selbst in der Schweiz und im <strong>Kanton</strong><br />

<strong>Zürich</strong> die ansich mageren Kyoto-Vorgaben Makulatur sind.<br />

Für eine fortschrittliche Energiepolitik schauen wir in erster Linie über die Grenzen, nach Österreich<br />

oder Deutschland. Dort arbeiten unsere Energiefachleute mangels Aufträgen im Inland. Mit<br />

ihnen wurde in den letzten Jahren Enormes geleistet. Das Ergebnis ist augenfällig, sobald man die<br />

Grenzen überquert (Voprarlberg, z.B.).<br />

Wenn wir in der Schweiz von einer fortschrittlichen Energiepolitik sprechen, schauen wir nach Basel-Stadt<br />

oder Bern. Vom <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> sprechen wir besser nicht. Über die Minergie-Förderung<br />

hinaus, passiert wenig. Es fehlt an politischem Willen und am Verständnis für Zusammenhänge.<br />

Die Förderabgabe im <strong>Kanton</strong> Basel-Stadt blickt mittlerweile auf 22 Jahre Erfahrung zurück. Die<br />

jährlich aus der Abgabe geäufneten 10 Millionen Franken haben ihre Spuren hinterlassen. So<br />

konnte beispielsweise der Wärmeverbrauch seit 1990 um über 1000 GWh reduziert werden.<br />

Der <strong>Kanton</strong> Bern lancierte vor 2 Jahren das sogenannte BEAKOM, das Berner Energieabkommen.<br />

Ziel ist die gemeinsame Erfüllung des energiepolitschen Auftrages durch <strong>Kanton</strong> und Gemeinden<br />

(4000 Watt-Gesellschaft, CO 2 -Reduktion von 25-40 %) und basiert auf Leistungsvereinbarungen<br />

mit den Gemeinden.<br />

Im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> ist die Minergie-Förderung das Einzige, was man zu bieten hat. Die EKZ schickt<br />

30 Franken-Gutscheine ins Haus, die Erdgas <strong>Zürich</strong> zahlt ihren Überschuss als Sonderdividende<br />

an die Aktionäre aus, die Baudirektion verhindert Windenergieanlagen von Pilotcharakter im Osten<br />

mit Projektierungszonen, usw. Die Bereitschaft zur Erreichung von klaren Energiezielen ist schlicht<br />

nicht vorhanden.<br />

Die 15 Zürcher Energiestädte – angeführt von der Stadt <strong>Zürich</strong> – handeln wohl oder übel selbständig.<br />

Ihre Aktivitätenprogramme umfassen eine ganze Reihe wirkungsvoller Massnahmen und Aktionen.<br />

Ziele<br />

Das Minimalziel ist nach wie vor die Vorgabe im Kyoto-Protokoll. Dies bedeutet eine Reduktion des<br />

Verbrauches von nicht erneuerbaren Energieträgern gegenüber heute um 13 % im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong>.<br />

Eigentlich aber ginge es um viel mehr, nämlich:<br />

Reduktion des CO 2 -Ausstosses pro Kopf von 6 auf 1 Tonne pro Jahr (Vision Energie 2050<br />

der Baudirektion)<br />

Reduktion des Energieverbrauches auf das Niveau 1960 (2000 Watt-Gesellschaft)<br />

Ausstieg aus den „Nicht-Erneuerbaren“ (Öl, Gas, Kernenergie)<br />

Umstieg auf Erneuerbare (Biomasse, Sonne, Wind, Geothermie)<br />

Massive Steigerung der Energieeffizienz<br />

Ein koordiniertes Vorgehen von <strong>Kanton</strong> und Gemeinden zur Erreichung solcher Ziele ist Bedingung.<br />

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Massnahmen / Forderungen<br />

Zur Umsetzung sind folgende Massnahmen notwendig:<br />

1. Zürcher Energieabkommen mit dem Ziel eines flächendeckenden Energiestadt-Labels über<br />

alle Gemeinden<br />

2. Flächendeckende Energieplanung mit griffigen Umsetzungsmassnahmen.<br />

3. Kampagnenartige Förderung von Biomasse und Sonnenenergie<br />

4. Schaffung finanzieller An- und Abreize bei den Verbrauchern (Treibstoff, Strom)<br />

5. Verpflichtung der Energieversorger zu Leistungszielen (Effinzienzsteigerung, Anteil erneuerbare<br />

Energieträger, u.a.)<br />

6. Enge Kooperation mit der Wirtschaft<br />

Ergebnisse<br />

50 % aller Gemeinden mit Energiestadt-Label bis <strong>2015</strong><br />

50 neue regionale Biogasanlagen bis <strong>2015</strong><br />

25'000 Dächer im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> mit Sonnenkollektoren bis <strong>2015</strong><br />

Ausstieg aus der Atomkraft und aus den Nicht-Erneuerbaren bis 2030<br />

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4.6 Verkehr (ohne Flugverkehr)<br />

Ausgangslage<br />

Der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> verfügt über 122 km Nationalstrassen, 1621 km Staatsstrassen und rund 5300<br />

km Gemeindestrassen auf seinem Gebiet. Die regionalen Rad-, Fuss- und Reitwege umfassen<br />

4354 km. Die Netzlänge des öffentlichen Verkehr umfasst 3720 km.<br />

Die Anzahl der zugelassenen Motorfahrzeuge im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> hat in den letzten 10 Jahren um<br />

23.5 % auf 820'000 Stück zugenommen. Pro Haushalt sind dies 1.1 Personenwagen oder 1 Auto<br />

pro 1.9 Einwohner. Die Frequenzen des MIV haben überproportional zugenommen. Seit dem Start<br />

des Zürcher Verkehrsverbundes 1990 haben auch die Frequenzen des OeV um mehr als 50 %<br />

zugenommen.<br />

Wir sind ein Volk von Pendlern geworden (vgl. Pendlerstatistik BFS). Der Alltag ist von Lebensabschnittswohnorten<br />

und Tagesabschnittsbedürfnisstrukturen gekennzeichnet.<br />

Die Nettoinvestitionen in die Verkehrsinfrastruktur schwankte in den letzten Jahren zwischen einem<br />

Drittel und der Hälfte der gesamten Nettoinvestitionen des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong>. Der Bruttoaufwand<br />

der laufenden Rechnung liegt bei 1.3 Mia pro Jahr, davon 70 % für den Autoverkehr.<br />

Nur schon um die Ziele des Kyotoprotokolls zu erfüllen, müsste der CO 2 -Austoss aus dem Verkehr<br />

um rund 16 % gesenkt werden. Die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung werden im ganzen<br />

<strong>Kanton</strong>sgebiet regelmässig überschritten (Ozon, Feinstaub).<br />

Der enorme Verkehrszuwachs ist das Ergebnis von nicht nachhaltigen Verhaltensweisen und Siedlungsstrukturen.<br />

Die Steuerung einer nachhaltigen Mobilität kann der <strong>Kanton</strong> mittels Verkehrskonzeption<br />

und Richtplanung vornehmen. Die Investitionsplanung hat sich danach zu richten.<br />

Das im September 2006 vom RR verabschiedete Gesamtverkehrskonzept des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> ist<br />

eine vom Bund verlangte Pendenz. Der Funktion eines <strong>Strategie</strong>papiers wird es nicht gerecht, da<br />

es als Pflichtübung im Nachvollzug zur Revision des Verkehrsrichtplanes erarbeitet wurde und weiterhin<br />

auf eine Verwaltung der Verkehrsprobleme mittels überholter und nicht finanzierbarer Parallelität<br />

des Ausbaus von MIV und OeV setzt. Neue Akzente sind kaum erkennbar.<br />

Der im Januar 2006 vom <strong>Kanton</strong>srat in erster Lesung verabschiedete revidierte kantonale Verkehrsrichtplan<br />

ist ein strassenbaulastiger Wunschkatalog mit Entwicklungsvorstellungen, deren<br />

Realisierung über die kommende Richtplanperiode Kosten von 30 Mia. Fr. auslösen wird.<br />

Beim Versuch, den vorliegenden Richtplanentwurf auf Konformität mit den Vorgaben und auf innere<br />

Konsistenz zu überprüfen, zeigen sich massive Defizite. So stellt sich z.B. die Frage, weshalb<br />

die Forderungen des Bundes aufgrund der oben geschilderten Ausgangslage mit der Übernahme<br />

von 50 % des Verkehrszuwachses durch den OeV und einem Gesamtverkehrscontrolling erfüllt<br />

sein sollten. Dem Entwurf kann weder anhand der Zielsetzungen noch der Massnahmenvorschläge<br />

entnommen werden, wie die Leitlinien 2 und 3, die Forderung des Bundes nach erhöhter Vorsorge<br />

sowie die international eingegangenen Verpflichtungen durch den <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> erfüllt werden<br />

können.<br />

Nicht einmal die Erfüllung der im Richtplantext selbst gesetzten Ziele lassen sich glaubwürdig vertreten,<br />

stehen doch aufgrund der Festlegungen Investitionen von rund Fr. 30 Mia. in den Strassenverkehr<br />

einem Betrag von Fr. 12 Mia. in den öffentlichen Verkehr über die nächsten 20 Jahre gegenüber,<br />

davon ein Grossteil (HLS) durch den Bund finanziert. Die je hälftige Aufnahme des Verkehrszuwachses<br />

setzt zumindest auch Parität bei den Investitionen voraus, selbst wenn Festlegungen<br />

im Richtplan nicht direkt Investitionen bedeuten.<br />

In der vorliegenden Form ist der revidierte Richtplanentwurf lediglich Grundlage für eine wenig<br />

zielgerichtete generelle Mengenausweitung, die heute sowohl finanz- wie umweltpolitisch quer in<br />

der Landschaft liegt. Aus der Sicht der Konkordanz ist es zudem kaum vertretbar, dass der <strong>Kanton</strong><br />

<strong>Zürich</strong> Festlegungen vornimmt, welche in der Folge rund einen Fünftel des dafür vorgesehenen na-<br />

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tionalen Haushaltes konsumieren.<br />

Ziele<br />

Die Zielsetzungen der kantonalen Verkehrspolitik müssen einer nachhaltigen Verkehrspolitik entsprechen.<br />

Das bedeutet:<br />

Prioriät der Verkehrsträger in der Reihenfolge Langsamverkehr (FVV), OeV, MIV<br />

Erhöhung Modalsplits zu Gunsten von FVV und OeV<br />

Künftiger Verkehrszuwachs zu 100 % zu Lasten von FVV und OeV Nachfrageorientierter<br />

Ausbau von FVV und OeV<br />

Angebotsorientierter Ausbau MIV, mit Priorität Schliessung zentraler Lücken, Aufwertung<br />

Strassenräume und Verbesserung Verkehrssicherheit<br />

Verbrauchs- und leistungsabhängige Gebühren beim MIV<br />

Langfristig: Eigenfinanzierung der Verkehrsträger Stufen <strong>Kanton</strong> und Gemeinden mit Internalisierung<br />

der externen Kosten, u.U. mit sozialer Abfederung<br />

Die Mobilität muss langfristig ihre Gesamtkosten selber tragen.<br />

Massnahmen / Forderungen<br />

Zur Umsetzung sind folgende Massnahmen zu ergreifen:<br />

1. Ablehnung von Gesamtverkehrskonzept und Entwurf Verkehrsrichtplan vollständige Ü-<br />

berarbeitung<br />

2. Konzentration der Mittel auf echte Nachhaltigkeit der Verkehrs- und Siedlungspolitik<br />

3. Ausbaupriorität bei FVV, OeV und Strassenraumaufwertungen<br />

4. Finanzierung des MIV <strong>Kanton</strong> und Gemeinden verursachergebunden über MF-Steuer<br />

(verbrauchs- bzw. emissionsabhängige Zulassungsgebühr) und Road-Pricing (fahrleistungsabhängige<br />

Gebühr).<br />

5. Emissionsabhängige MF-Steuer nach dem Bonus-/Malus-Prinzip<br />

6. Pflicht zur Entrichtung kantonaler MF-Steuer für MotorfahrzeugbesitzerInnen mit festem<br />

Wohnsitz im Kt. <strong>Zürich</strong><br />

7. Feinstaubfilter-Obligatorium für Neuzulassung von Dieselfahrzeugen<br />

8. Konzentration der publikums- und damit verkehrsintensiven Einrichtungen auf die Ortszentren,<br />

dafür weniger konzentriert<br />

9. Förderung von FVV-Kampagnen wie Bike to Work, etc.<br />

Ergebnisse<br />

Keine allgemeinen Steuermittel mehr für den Strassenverkehr (<strong>Kanton</strong> und Gemeinden)<br />

Verbrauchsabhängige Verkehrsabgaben ab 2008, fahrleistungsabgängige ab <strong>2015</strong><br />

Feinstaubfilter-Obligatorium für Neuzulassung von Dieselfahrzeugen ab 2008<br />

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5 <strong>Strategie</strong> nachhaltiges <strong>Zürich</strong> <strong>2015</strong><br />

5.1 Nachhaltigkeit<br />

<br />

Jede Gemeinde eine LA 21 bis <strong>2015</strong> (Verfassungsauftrag)<br />

5.2 Finanzen / Steuern<br />

Neuer innerkantonaler Finanzausgleich ab 2010<br />

Steuerfussunterschiede zw. Gemeinden max. 20 % ab 2010<br />

5.3 Politische Strukturen<br />

Regierungspräsidium auf Amtsdauer ab 2011<br />

Abschaffung kommunales Bürgerrecht im Rahmen der Harmonisierung Zivilstandsregister<br />

5.4 Raum & Bau<br />

20 % der Um- und Neubauten mit Minergie-ECO-Label bis <strong>2015</strong><br />

10 % baubiologische Um- und Neubauten bis 2020<br />

5.5 Energie<br />

50 % aller Gemeinden mit Energiestadt-Label bis <strong>2015</strong><br />

50 neue regionale Biogasanlagen bis <strong>2015</strong><br />

25'000 Dächer im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> mit Sonnenkollektoren bis <strong>2015</strong><br />

(10 % aller Gebäude)<br />

Ausstieg aus der Atomkraft und aus den Nicht-Erneuerbaren<br />

5.6 Verkehr<br />

Keine allgemeinen Steuermittel mehr für den Strassenverkehr (<strong>Kanton</strong> und Gemeinden)<br />

Verbrauchsabhängige Verkehrsabgaben ab 2010, fahrleistungsabgängige ab <strong>2015</strong><br />

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