04.01.2014 Aufrufe

Internationales Privatrecht - besonderer Teil

Internationales Privatrecht - besonderer Teil

Internationales Privatrecht - besonderer Teil

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zuständigkeit. Es spielt aus Schweizer Sicht somit keine Rolle, ob die<br />

ausländische Behörde zuständig war oder nicht.<br />

Mit den Nichtigkeitsgründen in Abs. 2 meint das IPRG all jene Ehehindernisse,<br />

welche nicht sowieso vom Ordre public erfasst werden. Im Prinzip ist hier<br />

wiederum nur das fehlende Mündigkeitsalter gemeint.<br />

Beispiel für Fragestellungen in der Rechtsprechung:<br />

- Eheschliessung und Ordre public, z.B. Verheiratung des Kindes durch die<br />

Eltern oder ausländische Ehe einzig durch einen Geistlichen (vgl. BGE 114 II<br />

1);<br />

- Geltendmachung von Ehewirkungen im Inland bei Doppelehe (Ordre public<br />

Verstoss?)<br />

D. Wirkungen der Ehe (Art. 46 – 50 IPRG; exkl. Ehegüterrecht)<br />

I. Allgemeines<br />

In der Systematik des materiellen Rechts wird unterschieden zwischen den<br />

Ehewirkungen im Allgemeinen und dem ehelichen Güterrecht. Es ist also immer von<br />

zentraler Bedeutung, ob man von den Ehewirkungen im Allgemeinen spricht oder<br />

vom Güterrecht. Dieses ist separat geregelt.<br />

Auch andere Ehewirkungen werden separat geregelt. Darunter fallen:<br />

- Name: Der Name wird nicht im Rahmen des Eherechts behandelt, sondern<br />

folgt einer Sonderanknüpfung (Art. 37 ff IPRG)<br />

- Bürgerrecht: Das Bürgerrecht wird in der Schweiz nicht durch das IPRG<br />

geregelt, sondern durch das Bürgerrechtsgesetz (BüG). Diese Normen sind<br />

Eingriffsnormen gemäss Art. 18 und 19 IPRG.<br />

Nachdem bereits behandelt wurde, was alles nicht durch das Familienrecht des<br />

IPRG geregelt wird, folgen nun die Themenbereiche, welche im Rahmen des IPRG<br />

behandelt werden:<br />

- Wirkungen der Ehe zwischen den Ehegatten<br />

o Treue und Beistand: Unterhalt<br />

o Arbeitserwerb<br />

o Rechtsgeschäfte<br />

o Auskunftsrechte<br />

o Zustimmungserfordernisse<br />

- Wirkungen gegenüber Dritten<br />

o Vertretung der Gemeinschaft<br />

o Zustimmungserfordernisse und<br />

20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!