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jugend trainiert für olympia - Golf-Verband Niedersachsen-Bremen eV

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NLSchB vom 20.5.2008 verwiesen und um Beachtung gebeten; diese bleiben von den vorstehenden Ausführungen<br />

unberührt.<br />

Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

möglich und zumutbar gewesen wäre, werden lediglich die Kosten <strong>für</strong> die Anreise mit der Deutschen<br />

Bahn AG, 2. Klasse, erstattet.<br />

Der Schulleiter bestätigt mit der Unterschrift, dass die kostengünstigste Möglichkeit genutzt wurde.<br />

Fahrten mit Zügen der Deutschen Bahn zu regionalen Ausscheidungswettkämpfen<br />

Auf Grund einer zwischen der Deutschen Schulsportstiftung und der Deutschen Bahn getroffenen Vereinbarung<br />

können <strong>für</strong> Fahrten zu den regionalen Ausscheidungswettkämpfen des Bundeswettbewerbs der Schulen<br />

JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Jugendliche und Schiedsrichter bis auf Weiteres mit Zügen der DeutschenBahn<br />

zu günstigen Konditionen befördert werden. Es wird empfohlen, die nunmehr gegebenen Möglichkeiten<br />

mit folgendem Bestellschein zu nutzen; auf Nummer 4.3 des Erlasses „Bestimmungen <strong>für</strong> den Schulsport“<br />

v. 1.10.2011 (SVBl 10/2011) wird verwiesen. Die Bestimmungen der regionalen Ausschreibungen der<br />

Niedersächsischen Landesschulbehörde sind verbindlich. Der Bestellschein kann als pdf-Datei auf der Homepage<br />

www.nibis.de/~jtfo-h/ unter JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA herunter geladen werden.<br />

Kosten <strong>für</strong> Übernachtung und Frühstück<br />

Sollten bei den Landesentscheiden Kosten <strong>für</strong> Übernachtung und Frühstück entstehen, so müssen sie vorher<br />

bei der<br />

Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover, Dezernat 3, Herrn Bernd<br />

Bostelmann – möglichst per E-Mail –<br />

beantragt werden.<br />

Beim Bundesfinale wird <strong>für</strong> alle Wettkampfteilnehmerinnen und Wettkampfteilnehmer eine Eigenbeteiligung<br />

von 45 € fällig (<strong>für</strong> Fahrt Unterbringung, Verpflegung u. a. – dieser Betrag ist bis spätestens neun Tage vor<br />

dem Anreisetag auf den vom Niedersächsischen Kultusministerium zur Verfügung gestellten Überweisungsträgern<br />

zu entrichten).<br />

Kampfrichtergebühren:<br />

Aufwandsvergütungen <strong>für</strong> Kampfrichterinnen/Kampfrichter und Helferinnen/Helfer sind nach den mit den Sportfachverbänden<br />

vereinbarten Sätzen zu gewähren. Sie sind mit der Anlage C zu beantragen.<br />

Für Lehrerinnen/Lehrer und Schülerinnen/Schüler (auch Kampfrichter):<br />

bis 6 Stunden = € 5.—<br />

über 6 Stunden = € 10.—<br />

<strong>für</strong> die übrigen Kampfrichterinnen/Kampfrichter und Helferinnen/Helfer der Verbände:<br />

bis 6 Stunden = € 8.—<br />

über 6 Stunden = € 16.—<br />

Im Auftrage<br />

Bernd Bostelmann<br />

Benno Janot<br />

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