05.01.2014 Aufrufe

Versandrichtlinie - verkehrsRUNDSCHAU.de

Versandrichtlinie - verkehrsRUNDSCHAU.de

Versandrichtlinie - verkehrsRUNDSCHAU.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1. Einleitung<br />

Die Parfümerie Douglas GmbH stellt mit dieser Richtlinie ein Anliefersystem für alle<br />

Lieferanten zusammen, das national für alle Logistikstandorte (Crossdocking-Center)<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n muss. Darüber hinaus empfehlen wir die<br />

Anwendung dieser Regeln auch in <strong>de</strong>r Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n internationalen<br />

Gesellschaften <strong>de</strong>r Parfümerie Douglas GmbH.<br />

Eine Aufstellung <strong>de</strong>r Logistikstandorte <strong>de</strong>r Parfümerie Douglas GmbH fin<strong>de</strong>n Sie als<br />

Anhang A auf Seite 12 in diesem Dokument.<br />

Die <strong>Versandrichtlinie</strong> ist ab sofort solange gültig, bis sie durch eine neue Fassung<br />

ersetzt wird.<br />

2. Versandabwicklung<br />

Grundsätzlich erfolgt <strong>de</strong>r Versand "frei Haus". Än<strong>de</strong>rungen im Bestellverhalten <strong>de</strong>r<br />

Filialen dürfen sich dabei nicht ergeben.<br />

Basis <strong>de</strong>r gemeinsamen logistischen Zusammenarbeit sind die allgemeinen gültigen<br />

Transportvorschriften (HGB, TRS, ADSp).<br />

Im Detail be<strong>de</strong>utet das:<br />

• Haftungsausschluß<br />

Alle an die Anlieferstellen übergebenen Sendungen müssen transportsicher und<br />

zugriffssicher verpackt sein (HGB, TRS, ADSp).<br />

Bei Palettensendungen gilt insbeson<strong>de</strong>re, dass diese zugriffssicher gestretcht,<br />

gewickelt o<strong>de</strong>r eingeschweißt sein müssen. Sollte eine dieser Vorgaben nicht<br />

gegeben sein, erfolgt die Annahme <strong>de</strong>r Ware nur unter Haftungsausschluß. Die<br />

Annahme erfolgt somit "unter Vorbehalt".<br />

• Lieferscheine<br />

Lieferscheine sind mittels han<strong>de</strong>lsüblicher Lieferscheintasche an einer<br />

Versan<strong>de</strong>inheit <strong>de</strong>r Sendung vom Lieferanten anzubringen. Sofern keine<br />

Lieferscheintasche verwen<strong>de</strong>t wird, muß das Packstück, welches <strong>de</strong>n Lieferschein<br />

enthält, <strong>de</strong>utlich mit <strong>de</strong>m Hinweis "Lieferschein" gekennzeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Paletten hat dies auf <strong>de</strong>r Stirnseite zu erfolgen und bei Paketsendungen auf <strong>de</strong>r<br />

Längsseite, rechts oben am Paket.<br />

• Transportetikett<br />

Auf je<strong>de</strong>m Packstück müssen Absen<strong>de</strong>r- und Empfängeranschriften inklusive <strong>de</strong>r<br />

kompletten Adresse und VST-Nr. sowie <strong>de</strong>r ein<strong>de</strong>utig gekennzeichneten Douglas-<br />

Auftragsnummer vorhan<strong>de</strong>n sein.<br />

<strong>Versandrichtlinie</strong>/Stand Januar 2006 Seite 2 von 16<br />

Neuste Fassung unter:<br />

Deutsche Version:<br />

www.douglas.<strong>de</strong>/vrl/<strong>de</strong>.pdf<br />

Englische Version:<br />

www.dougals.<strong>de</strong>/vrl/en.pdf

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!