Versandrichtlinie - verkehrsRUNDSCHAU.de
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1. Einleitung<br />
Die Parfümerie Douglas GmbH stellt mit dieser Richtlinie ein Anliefersystem für alle<br />
Lieferanten zusammen, das national für alle Logistikstandorte (Crossdocking-Center)<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n muss. Darüber hinaus empfehlen wir die<br />
Anwendung dieser Regeln auch in <strong>de</strong>r Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n internationalen<br />
Gesellschaften <strong>de</strong>r Parfümerie Douglas GmbH.<br />
Eine Aufstellung <strong>de</strong>r Logistikstandorte <strong>de</strong>r Parfümerie Douglas GmbH fin<strong>de</strong>n Sie als<br />
Anhang A auf Seite 12 in diesem Dokument.<br />
Die <strong>Versandrichtlinie</strong> ist ab sofort solange gültig, bis sie durch eine neue Fassung<br />
ersetzt wird.<br />
2. Versandabwicklung<br />
Grundsätzlich erfolgt <strong>de</strong>r Versand "frei Haus". Än<strong>de</strong>rungen im Bestellverhalten <strong>de</strong>r<br />
Filialen dürfen sich dabei nicht ergeben.<br />
Basis <strong>de</strong>r gemeinsamen logistischen Zusammenarbeit sind die allgemeinen gültigen<br />
Transportvorschriften (HGB, TRS, ADSp).<br />
Im Detail be<strong>de</strong>utet das:<br />
• Haftungsausschluß<br />
Alle an die Anlieferstellen übergebenen Sendungen müssen transportsicher und<br />
zugriffssicher verpackt sein (HGB, TRS, ADSp).<br />
Bei Palettensendungen gilt insbeson<strong>de</strong>re, dass diese zugriffssicher gestretcht,<br />
gewickelt o<strong>de</strong>r eingeschweißt sein müssen. Sollte eine dieser Vorgaben nicht<br />
gegeben sein, erfolgt die Annahme <strong>de</strong>r Ware nur unter Haftungsausschluß. Die<br />
Annahme erfolgt somit "unter Vorbehalt".<br />
• Lieferscheine<br />
Lieferscheine sind mittels han<strong>de</strong>lsüblicher Lieferscheintasche an einer<br />
Versan<strong>de</strong>inheit <strong>de</strong>r Sendung vom Lieferanten anzubringen. Sofern keine<br />
Lieferscheintasche verwen<strong>de</strong>t wird, muß das Packstück, welches <strong>de</strong>n Lieferschein<br />
enthält, <strong>de</strong>utlich mit <strong>de</strong>m Hinweis "Lieferschein" gekennzeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei Paletten hat dies auf <strong>de</strong>r Stirnseite zu erfolgen und bei Paketsendungen auf <strong>de</strong>r<br />
Längsseite, rechts oben am Paket.<br />
• Transportetikett<br />
Auf je<strong>de</strong>m Packstück müssen Absen<strong>de</strong>r- und Empfängeranschriften inklusive <strong>de</strong>r<br />
kompletten Adresse und VST-Nr. sowie <strong>de</strong>r ein<strong>de</strong>utig gekennzeichneten Douglas-<br />
Auftragsnummer vorhan<strong>de</strong>n sein.<br />
<strong>Versandrichtlinie</strong>/Stand Januar 2006 Seite 2 von 16<br />
Neuste Fassung unter:<br />
Deutsche Version:<br />
www.douglas.<strong>de</strong>/vrl/<strong>de</strong>.pdf<br />
Englische Version:<br />
www.dougals.<strong>de</strong>/vrl/en.pdf