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Saison 2008 / 2009

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Stand 01.07.<strong>2008</strong><br />

Südbadischer Handballverband e. V.<br />

Freiburg i. Br.<br />

D U R C H F Ü H R U N G S B E S T I M M U N G E N<br />

===========================================<br />

für<br />

Hallenhandball-Meisterschaftsspiele<br />

und<br />

Pokalmeisterschaftsspiele<br />

im Bereich des<br />

SÜDBADISCHEN HANDBALLVERBANDES<br />

(Verbands- und Bezirksebene)<br />

<strong>Saison</strong> <strong>2008</strong> / <strong>2009</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

§§ Seite<br />

A. Allgemeine Bestimmungen<br />

- Austragungsform/Austragungsbedingungen 1 4<br />

- Durchführung 2 4<br />

- Teilnahmeerklärung/Mannschaftsmeldung 3 4<br />

- Teilnahmeberechtigt 4 4<br />

- Verpflichtungen 5 4<br />

- Haftung 6 4<br />

- Einnahmeausfall 7 4<br />

- Empfangsbestätigung von Spielplänen und<br />

Durchführungsbestimmungen 8 5<br />

B. Wirtschaftliche Bestimmungen<br />

- Spielbeiträge/-abgaben 9 5<br />

- Mindesteintrittspreise für Meisterschaftsspiele 10 5<br />

- Mindesteintrittspreise für Pokalmeisterschaftsspiele 11 5<br />

- Eintrittsfreie Personen 12 5<br />

- Schiedsrichterkostenausgleich 13 6<br />

- Abrechnung von Pokalmeisterschaftsspielen 14 6<br />

- Abrechnung von Spielen um die Bezirks-Pokalmeisterschaft 15 6<br />

- Abrechnung von Entscheidungs- oder Wiederholungsspielen 16 6<br />

C. Spieltechnische Bestimmungen/Allgemeines<br />

- Spielleitende Stellen 17 6<br />

- Spielbeginn 18 6<br />

- Überschneidung von Punkt und Pokalspielen 19 6<br />

- Schiedsrichter 20 7<br />

- Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter 21 7<br />

- Sekretär/Zeitnehmer 22 7<br />

- Zeitmessanlage 23 7<br />

- Spielausweise/Spielberichtsbogen/Bälle 24 7<br />

- Freiumschlag 25 8<br />

- Spielberichtsbogen 26 8<br />

- Spielkleidung 27 8<br />

- Werbung 28 8<br />

- Einlegung von Rechtsmitteln 29 8<br />

- Spielergebnismeldung 30 8<br />

- SR-Vereinsbeobachtung 31 9<br />

- Verwendung von Haftmittel 32 9<br />

- Entscheidungen der TK bzw. des BFA 33 9<br />

Meisterschaftsspiele<br />

- Spielsystem 34 9<br />

- Spielverlegung 35 9<br />

- Punktgleichheit (zu § 14 SpO SHV) 36 9 + 10<br />

- Liga/Staffelgröße 37 10<br />

- Zurückgezogene oder ausscheidende Mannschaften 38 10<br />

- Aufsteiger aus den Bezirken 39 10<br />

- Absteiger 40 11<br />

- Auf- und Abstiegsregelung Südbaden-Liga Männer 41 11<br />

- Auf- und Abstiegsregelung Landesliga Männer 42 11<br />

2


Inhaltsverzeichnis<br />

§§ Seite<br />

- Auf- und Abstiegsregelung Südbaden-Liga Frauen 43 11<br />

- Auf- und Abstiegsregelung Landesliga Frauen 44 12<br />

- Auf- und Abstiegsregelung für Mannschaften auf Bezirksebene 45 12<br />

3<br />

Meisterschaftsspiele der Jugend auf Verbandsebene<br />

- Spieltechnik 46 12<br />

- Letzter Spieltag 47 12<br />

- Abstellen von Spielern 48 12<br />

- Spielklassenzusammensetzung 49 12<br />

- Südbadische Jugendmeisterschaften 50 13<br />

- Spielgemeinschaften 51 13<br />

Meisterschaftsspiele der Jugend auf Bezirksebene<br />

- Meisterschaftsspiele der Jugend auf Bezirksebene 52 13<br />

Pokal-Meisterschaftsspiele<br />

- Austragungsmodus 53 13<br />

- Spielleitende Stelle 54 13<br />

- Auslosung 55 13<br />

- Verlust des Heimrechts 56 14<br />

- Schuldhaftes Nichtantreten zum Spiel 57 14<br />

- Spieltermine und Austragungsort des Endturniers 58 14<br />

- DHB-Pokal-Ausscheidungsrunde 59 14<br />

Ordnungsdienste<br />

- Persönliche Sicherheit und Spieldurchführung 60 14<br />

- Ordnungsdienst 61 14<br />

- Aufgaben des Ordnungsdienstes 62 14<br />

Schlussbestimmungen<br />

- Verbindlichkeit der Durchführungsbestimmungen und Ergänzungsbestimmungen<br />

zu diesen Durchführungsbestimmungen 63 15<br />

Anhang zu den Durchführungsbestimmungen<br />

Ergänzende Bestimmungen zu den Durchführungsbestimmungen von Meister- und Pokalmeisterschaftsspielen<br />

auf Verbandsebene für das Spieljahr <strong>2008</strong>/<strong>2009</strong>.<br />

§ 1 / zu § 9 Spielbeiträge/-abgaben 15<br />

§ 2 / zu § 31 SR-Vereinsbeobachtung 15<br />

§ 3 / zu § 54 Spielleitende Stellen für den SHV-Pokal 15<br />

§ 4 / zu § 55 Auslosung Ziffer 4 15<br />

§ 5 / zu § 58 Spieltermine - SHV-Pokalmeisterschaft 16


A. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1 Austragungsform/Austragungsbedingungen<br />

4<br />

1. Die Austragungsform sowie die Austragungsbedingungen werden vom Verbandstag oder dem Erweiterten<br />

Präsidium und der Technischen Kommission bzw. auf Bezirksebene vom Bezirkstag und<br />

dem BfA festgelegt.<br />

2. Im Jugendbereich legen dies der Jugendverbandstag und der Verbandsjugendausschuss auf Verbandsebene<br />

fest. Die Festlegungen bedürfen der Bestätigung durch den Verbandstag. Auf Bezirksebene<br />

gilt dies entsprechend.<br />

§ 2 Durchführung<br />

1. Die Durchführung, Staffeleinteilung und Überwachung des Spielbetriebs obliegt der TK bzw. dem<br />

BfA der einzelnen Bezirke und den jeweils für die Spielklasse zuständigen spielleitenden Stellen.<br />

2. Es gelten die Satzung und die Ordnungen des SHV und DHB, sowie die Beschlüsse und Richtlinien<br />

der zuständigen Organe.<br />

3. Gespielt wird nach den IHF-Regeln, sowie nach den für den Bereich des DHB geltenden Zusatzbestimmungen.<br />

§ 3 Teilnahmeerklärung/Mannschaftsmeldung<br />

1. Die Vereine und Spielgemeinschaften müssen bis zu dem von der Spielleitende Stelle festgelegten<br />

Termin, ihre Teilnahme am Spielbetrieb gegenüber der für sie zuständigen spielleitenden Stelle<br />

schriftlich erklären.<br />

2. Wird die Teilnahme am Spielbetrieb nicht rechtzeitig erklärt, oder die Teilnahmeerklärung bis zum<br />

jeweiligen Staffeltag widerrufen, ist das Recht auf Teilnahme am Spielbetrieb für diese Spielklasse<br />

verwirkt.<br />

3. Die Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die Teilnahme am Spielbetrieb für die in der niedrigsten<br />

Spielklasse spielenden Mannschaft eines Vereins nicht fristgerecht erklärt, oder bis zum Staffeltag<br />

widerrufen wird.<br />

§ 4 Teilnahmeberechtigt<br />

Teilnahmeberechtigt ist die Mannschaft eines Vereins, wenn sie<br />

a) in der betreffenden Spielklasse mitwirkte,<br />

b) als Auf- bzw. Absteiger in die betreffende Spielklasse aufgenommen wird und die Teilnahmeerklärung,<br />

in schriftlicher Form, fristgerecht bei der spielleitenden Stelle eingegangen ist.<br />

§ 5 Verpflichtungen<br />

Die teilnehmenden Vereine sind verpflichtet<br />

a) die Satzungen, Ordnungen und Richtlinien des SHV und der übergeordneten Organe zu beachten,<br />

b) zu den angesetzten Spielen anzutreten,<br />

c) alle Verbindlichkeiten gegenüber dem SHV und den anderen beteiligten Vereinen zu erfüllen,<br />

d) die jeweils gültigen Hallenordnungen einzuhalten.<br />

§ 6 Haftung<br />

1. Wird wegen Zuwiderhandlung der Hallenordnung ein Spiel abgebrochen oder nicht ausgetragen,<br />

haftet der Verein, dem der Verursacher angehört, für den entstandenen Schaden.<br />

2. Tritt ein Verein zu einem angesetzten Meisterschafts- oder Pokalmeisterschaftsspiel nicht an, haftet<br />

der Verein für den entstandenen Einnahmeausfall (siehe § 7 Dfb SHV; § 48 SpO DHB).<br />

§ 7 Einnahmeausfall<br />

Der Einnahmeausfall berechnet sich nach den durchschnittlichen Zuschauereinnahmen der laufenden<br />

<strong>Saison</strong>, sowie den nachgewiesenen Einnahmeverlusten und höheren Ausgaben.


5<br />

§ 8 Empfangsbestätigung von Spielplänen und Durchführungsbestimmungen<br />

Der Empfang des Spielplanes sowie der Durchführungsbestimmungen, Richtlinien und auf Bezirksebene<br />

der Ergänzungsbestimmungen der Bezirke hierzu ist bei Teilnahme an<br />

a) Meisterschaftsspielen spätestens 14 Tage<br />

b) Pokalmeisterschaftsspielen spätestens 5 Tage<br />

nach Erhalt der zuständigen spielleitenden Stelle zu bestätigen. Bei Nichtabgabe wird die Ordnungswidrigkeit<br />

mit einem Bußgeld geahndet.<br />

Die Versendung und Bestätigung in elektronischer Form ist zulässig.<br />

B. Wirtschaftliche Bestimmungen<br />

§ 9 Spielbeiträge/-abgaben<br />

1. Mit Abgabe der Teilnahmeerklärung wird der vom Verbandstag festgelegte Spielbeitrag zur Zahlung<br />

fällig. Spielbeiträge siehe Ergänzungsbestimmungen zu diesen Durchführungsbestimmungen.<br />

2. Die Beiträge werden von der Verbandskasse in zwei Halbjahresraten eingezogen.<br />

3. Die Spielabgabe für Pokalspiele ist innerhalb von 14 Tagen nach Austragung des Spiels an die Verbandskasse<br />

einzuzahlen.<br />

§ 10 Mindesteintrittspreise für Meisterschaftsspiele<br />

1. Mindesteintrittspreise für Meisterschaftsspiele auf Verbandsebene:<br />

a) Südbaden-Liga Männer:<br />

Männer: 3,00 €; Frauen: 1,50 €; Jugendliche: 1,00 €<br />

b) Landesliga Männer und Südbaden-Liga Frauen :<br />

Männer: 2,00 €; Frauen: 1,50 €; Jugendliche: 1,00 €<br />

c) Landesliga Frauen:<br />

Männer: 1,50 €; Frauen: 1,00 €; Jugendliche: 0,50 €<br />

2. Für die auf Bezirksebene spielenden Mannschaften wird dies durch den Bezirkstag festgelegt. Siehe<br />

Ergänzungsbestimmungen zu diesen Durchführungsbestimmungen.<br />

§ 11 Mindesteintrittspreise für Pokalmeisterschaftsspiele<br />

1. Mindesteintrittspreise für Pokalmeisterschaftsspiele bestimmen sich nach der Klassenzugehörigkeit<br />

der klassenhöheren Mannschaften (Bundesliga wird dabei nicht berücksichtigt) wie folgt:<br />

a) bei Beteiligung von Regional-, BW-Oberliga und Südbaden-Liga:<br />

Männer: 3,00 €; Frauen: 1,50 €; Jugendliche: 1,00 €<br />

b) bei Beteiligung von Landesliga:<br />

Männer: 2,00 €; Frauen: 1,50 €; Jugendliche: 1,00 €<br />

c) bei Beteiligung von Bezirks-, Kreisklasse:<br />

Männer: 1,50 €; Frauen: 1,00 €; Jugendliche: 0,50 €<br />

2. Der Gastverein ist berechtigt, eine Person seines Vertrauens zur Überwachung des Kartenverkaufs<br />

mit an die Kasse zu setzen.<br />

3. Dauerkarten und sonstige Vergünstigungen für Vereinsmitglieder haben keine Gültigkeit.<br />

4. Bei Bezirkspokalspielen richten sich die Mindesteintrittspreise nach der auf Bezirksebene spielende<br />

Mannschaft des klassenhöheren Vereins.<br />

§ 12 Eintrittsbefreite Personen<br />

Freien Eintritt zu den Spielen haben:<br />

a) Je eine Begleitperson der leitenden Schiedsrichter und Beobachter.<br />

b) Schiedsrichter mit amtlichem Ausweis.<br />

c) Mitglieder der Organe des SHV mit amtlichem Ausweis.


6<br />

§ 13 Schiedsrichterkostenausgleich<br />

1. Nach Beendigung der Spielsaison werden die Schiedsrichterkosten gleichmäßig auf die Vereine der<br />

betreffenden Spielklassen verteilt. Dies gilt auch für Jugendmannschaften.<br />

2. Die Bezirke können für ihren Bereich eine abweichende Bestimmung treffen. Diese muss in den Ergänzungsbestimmungen<br />

zu diesen Durchführungsbestimmungen enthalten sein.<br />

§ 14 Abrechnung von SHV-Pokalmeisterschaftsspielen<br />

Die SHV-Pokalmeisterschaftsspiele sind wie folgt abzurechnen:<br />

1. Qualifikations- und Vorrundenspiele:<br />

a) Die Bruttoeinnahmen aus dem Eintrittskartenverkauf werden zwischen den Vereinen hälftig ge<br />

teilt.<br />

b) Der Heimverein trägt die örtlichen Kosten (Hallenmiete, Schiedsrichterkosten, eine eventuelle<br />

durch die spielleitende Stelle angesetzte Aufsicht usw.), der Gastverein seine Reisekosten. Er<br />

stellt die Spielaufträge und ist für das ordnungsgemäße Ausfüllen verantwortlich.<br />

2. Endrundenturnier (Finale, Halbfinale und Spiel um Platz drei und vier):<br />

a) Die Hallenmiete und eine eventuelle durch die spielleitende Stelle angesetzte Aufsicht gehen zu<br />

Lasten des für die Durchführung zuständigen Vereins. Er stellt die Spielaufträge und ist für das<br />

ordnungsgemäße Ausfüllen verantwortlich.<br />

b) Die Schiedsrichterkosten gehen zu Lasten des Verbandes.<br />

c) Die Eintrittseinnahmen werden unter den teilnehmenden Mannschaften wie folgt aufgeteilt:<br />

Pokalsieger 35 %<br />

Zweitplatzierte 30 %<br />

Drittplatzierte 20 %<br />

Viertplazierte 15 %<br />

§ 15 Abrechnung von Spielen um die Bezirks-Pokalmeisterschaft<br />

1. Die Abrechnung von Spielen um die Bezirkspokalmeisterschaft regeln die Bezirke in eigener Verantwortung.<br />

§ 16 Abrechnung von Entscheidungs- oder Wiederholungsspielen<br />

Es gelten die Vorschriften des § 2 GbO SHV, wenn nichts anderes bestimmt wird.<br />

C. Spieltechnische Bestimmungen<br />

- Allgemeines -<br />

§ 17 Spielleitende Stellen<br />

Die spieltechnische Leitung obliegt den Staffelleitern, bzw. auf Verbandsebene den Verbandsspielwarten<br />

der Männer, Frauen und Jugend, auf Bezirksebene den vom Bezirkstag bestimmten Personen. Anschriften<br />

siehe SHV-Adressenverzeichnis.<br />

§ 18 Spielbeginn<br />

Die Spiele müssen an Samstagen spätestens um 20.00 Uhr und an Sonntagen frühestens um 11.00<br />

Uhr und spätestens um 17.00 Uhr beginnen. In begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige<br />

spielleitende Stelle spätere Anwurfzeiten zulassen. Für Mannschaften auf Bezirksebene sind andere<br />

Anwurfzeiten zulässig.<br />

§ 19 Überschneidung von Punkt- und Pokalspielen<br />

Bei Überschneidung von Punkt- und Pokalspielen haben die Punktspiele Vorrang.


7<br />

§ 20 Schiedsrichter<br />

1. Die Ansetzung der Schiedsrichter auf Verbandsebene obliegt dem Verbandsschiedsrichterwart und<br />

den Bezirksschiedsrichterwarten, die diese Aufgaben delegieren können.<br />

2. Gegen die Schiedsrichteransetzungen sind Einsprüche unzulässig.<br />

3. Die Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet (Regel 17:1 IHR). Die Bezirke regeln<br />

dies für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb in eigener Verantwortung. Dies muss in den Ergänzungsbestimmungen<br />

zu diesen Durchführungsbestimmungen enthalten sein.<br />

4. Die Vereine der Südbaden-Liga Frauen und Landesliga Frauen können gegen Übernahme der Kosten,<br />

bezirksfremde Schiedsrichter für die Spielleitung beantragen. Der Antrag ist mindestens 4 Wochen<br />

vor dem Spieltermin beim Verbandsschiedsrichterwart einzureichen.<br />

5. Die Auslagenerstattung und die gemäß § 81 SpO DHB und Regel 17:10 IHR geforderten Eintragungen<br />

und Unterzeichnungen des Schiedsrichterberichtes sind unmittelbar nach dem Spiel in der<br />

Schiedsrichterkabine vorzunehmen.<br />

6. Den Schiedsrichtern muss ein abschließbarer Raum mit Sitz und Schreibmöglichkeit zur Verfügung<br />

gestellt werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt gemäß § 25 Ziffer 6 RO DHB Bestrafung.<br />

§ 21 Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter<br />

1. Bei Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter im Bereich Männer und Frauen auf Verbands- und<br />

Bezirksebene (Bezirksklasse) ist nach § 77 Abs. 1 und 2 SpO DHB zu verfahren. Bei Spielen der<br />

Kreisklassen ist nach § 77 Abs. 3 SpO DHB zu verfahren. Bei Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter<br />

im Jugendbereich ist nach § 21 Abs. 2 SpO DHB zu verfahren. Bei Ausbleiben der angesetzten<br />

Schiedsrichter (30 Minuten vor Spielbeginn) bei Spielen der Südbaden-Liga Frauen und Männer,<br />

sowie bei Spielen der Landesliga Männer, ist mit dem SHV SR Wart Kontakt aufzunehmen.<br />

2. Findet ein Spiel nicht statt, so haben sich die betroffenen Vereine auf einen neuen Termin in der<br />

folgenden Woche zu einigen.<br />

§ 22 Sekretär, Zeitnehmer<br />

1. Bei Spielen auf Verbandsebene stellt der Heimverein einen geschulten Zeitnehmer, der Gastverein<br />

einen geschulten Sekretär. Als Nachweis ist den Schiedsrichtern ein Ausweis in Verbindung mit einem<br />

amtlichen Ausweisdokument mit Lichtbild vorzulegen. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Bestrafung<br />

gemäß § 7 Ziffer 2, 2.5 RO SHV. Dies gilt nicht für Jugendmannschaften.<br />

Schiedsrichter mit gültigem Schiedsrichterausweis erfüllen die Bedingung eines geschulten Zeitnehmers/Sekretärs.<br />

2. Die Bezirke können für ihren Spielverkehr abweichende Bestimmungen erlassen.<br />

§ 23 Zeitmessanlage<br />

1. In den Hallen, in denen öffentliche Zeitmessanlagen nicht vorhanden sind, bzw. nicht vom Tisch des<br />

Zeitnehmers aus bedient werden können, ist auf dem Tisch des Zeitnehmers eine Tischstoppuhr mit<br />

einem Mindestdurchmesser von 21 cm oder ein vom DHB zugelassener Handball-Timer aufzustellen<br />

(wünschenswert sind vorwärtslaufende Zeitmessanlagen).<br />

2. Der Heimverein ist dafür verantwortlich, dass zwei grüne Karten im DIN A-5 Format und die entsprechende<br />

Vorrichtung zum Aufstellen (zwei Ständer) rechtzeitig vor Spielbeginn am Tisch des Kampfgerichts<br />

zur Verfügung stehen.<br />

§ 24 Spielausweise / Spielberichtsbogen / Bälle / Coachingzone / Technische Besprechung<br />

Die Spielausweise, der ausgefüllte Spielberichtsbogen und zwei der Regel 3:2 IHR entsprechende Bälle<br />

sind den Schiedsrichtern von den beteiligten Vereinen 30 Minuten vor Spielbeginn zu übergeben.<br />

Die Coachingzone (3,5 m von der Mittelllinie bis zur Verlängerung der 7m Linie) muss durch eine Markierung<br />

gekennzeichnet werden. Diese darf nicht ins Spielfeld hineinragen. In diesem Bereich dürfen<br />

sich grundsätzlich keine Zuschauer aufhalten.<br />

20 Minuten vor Spielbeginn muss in der Schiedsrichterkabine eine technische Besprechung mit den<br />

leitenden Schiedsrichtern, einem Vertreter des Heimvereins und einem Vertreter des Gastvereins stattfinden.<br />

Hier werden alle spieltechnisch relevanten Dinge besprochen und geklärt.


8<br />

§ 25 Freiumschlag<br />

1. Der Heimverein ist bei Spielen auf Verbandsebene verpflichtet, den Schiedsrichtern zwei ausreichend<br />

frankierte Briefumschläge auszuhändigen, wobei ein Umschlag mit der Anschrift des Staffelleiters<br />

und der andere mit der Anschrift des für die Einteilung zuständigen SR Wartes zu versehen<br />

ist.<br />

2. Die Bezirke können für ihren Spielverkehr eine abweichende Regelung in ihren Ergänzungsbestimmungen<br />

zu den Durchführungsbestimmungen treffen.<br />

§ 26 Spielberichtsbogen<br />

1. Der Spielberichtsbogen ist in allen Klassen unter Verwendung der entsprechenden Formulare<br />

(5fach) auszufüllen. Die Bezirke können für ihren Spielverkehr in ihren Ergänzungsbestimmungen zu<br />

den Durchführungsbestimmungen abweichende Regelungen vorsehen.<br />

2. Bei Verwendung des 5-fach Spielberichtsbogen ist:<br />

a) Blatt 1 für die spielleitende Stelle.<br />

b) Blatt 2 für den Schiedsrichterwart, der für die Schiedsrichtereinteilung der jeweiligen Liga/Klasse/Staffel<br />

zuständig ist.<br />

c) Blatt 3 für den Heimverein.<br />

d) Blatt 4 für den Gastverein.<br />

e) Blatt 5 für die leitenden Schiedsrichter.<br />

3. Der Spielberichtsbogen ist von den Schiedsrichtern umgehend, spätestens am Tag nach dem Spiel,<br />

zu versenden (siehe § 81 (9) SpO DHB).<br />

§ 27 Spielkleidung<br />

1. Der Heimverein ist verpflichtet in der den anderen Vereinen genannten Spielkleidung anzutreten.<br />

Änderungen der Spielkleidung sind umgehend dem Staffelleiter und den anderen Vereinen der betreffenden<br />

Spielklasse mitzuteilen.<br />

2. Tritt der Heimverein in der gemeldeten Spielkleidung an und ist die Spielkleidung beider Mannschaften<br />

nach Auffassung der Schiedsrichter verwechselbar, hat der Gastverein die Spielkleidung zu<br />

wechseln. Tritt der Heimverein in einer anderen als der gemeldeten Spielkleidung an, hat er diese<br />

bei Verwechslungsgefahr zu wechseln.<br />

§ 28 Werbung<br />

1. Die Werbung auf Trikots und Trainingsanzügen muss den Richtlinien des DHB entsprechen.<br />

2. Verstöße gegen die Richtlinien werden gemäß § 10 WRL DHB mit einer Ordnungsstrafe geahndet.<br />

3. An Zeitnehmertischen befestigte Werbetafeln dürfen nicht über die Höhe des Tischrandes herausragen.<br />

4. Der Anspielpunkt in der Mitte des Spielfeldes muss deutlich erkennbar sein.<br />

§ 29 Einlegung von Rechtsmitteln<br />

1. Für Streitfragen, die sich aus den Spielen ergeben, ist, soweit nicht die Spielleitenden Stellen zuständig<br />

sind, als erste Rechtsinstanz für Streitigkeiten auf Bezirksebene das Bezirksschiedsgericht<br />

und auf Verbandsebene das Verbandsschiedsgericht. Berufungsinstanz für alle Streitigkeiten ist das<br />

Verbandsgericht des SHV und Revisionsinstanz das Bundesgericht des DHB. Die Bestimmungen<br />

der RO des DHB sind zu beachten.<br />

2. Bei Einlegung von Rechtsmittel gegen die Wertung von Ausscheidungs- bzw. Pokalmeisterschaftsspielen<br />

ist § 53 SpO DHB zu beachten.<br />

§ 30 Spielergebnismeldung<br />

1. Die Heimvereine sind verpflichtet, Wochentag- und Samstagspiele bis spätestens 23:00 Uhr am<br />

gleichen Tag, Sonn- und Feiertagspiele müssen spätestens 45 Minuten nach Spielende per SMS an<br />

folgende Nr. zu senden: 0173-7861773<br />

2. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung wird der fehlbare Verein durch den Verband mit einer Ordnungsstrafe<br />

gemäß § 7, Ziffer 2.2.1 SHV-RO und § 5, Ziffer 1a SHV GbO, belegt.<br />

3. Die Bezirke regeln für ihren Zuständigkeitsbereich sowohl die Meldung der Spielergebnisse als auch<br />

die Ahndung von Verstößen gegen die Meldepflicht in ihren Ergänzungsbestimmungen zu diesen<br />

Durchführungsbestimmungen.


9<br />

§ 31 SR-Vereinsbeobachtung<br />

1. Der Gast- und Heimverein ist verpflichtet, in den Spielklassen auf Verbandsebene, mit Ausnahme<br />

der Landesliga Frauen und der Jugendklassen, bei jedem Spiel einen SR-Beobachtungsbogen aus<br />

zufüllen. Hierzu ist das vom SHV SR-Wart angegebene Formular zu verwenden. Der Beobach<br />

tungsbogen ist innerhalb von 10 Tagen an die in den Ergänzungsbestimmungen zu diesen Durch<br />

führungsbestimmungen genannte Adresse zu senden. Nicht fristgerechtes Einsenden sowie fehler<br />

haftes Ausfüllen der Beobachtungsbogen werden gemäß § 7, Ziffer 2, 2.4 RO SHV bestraft.<br />

2. Die Bezirke können weitere Mannschaften benennen, die von der SR-Vereinsbeobachtung ausgenommen<br />

sind.<br />

§ 32 Verwendung von Haftmittel<br />

Jegliche Harzdepots an Schuhen, Armen oder Händen sind untersagt. Sollten die Schiedsrichter Harzdepots<br />

feststellen, müssen die Spieler umgehend die Spielfläche verlassen und die Harzdepots entfernen.<br />

§ 33 Entscheidungen der TK bzw. BFA<br />

Im Übrigen entscheidet die Technische Kommission (TK), bzw. in den Bezirken der BFA über alle auftretenden<br />

spieltechnischen Dinge, die in den Durchführungsbestimmungen nicht geregelt sind.<br />

- Meisterschaftsspiele -<br />

§ 34 Spielsystem<br />

1. Die Spiele werden in der Regel im Rundensystem in Vor- und Rückspielen ausgetragen.<br />

2. Die Spiele des letzten Spieltages einer Spielklasse haben alle am gleichen Tag und zur gleichen<br />

Uhrzeit stattzufinden. Die Spieltermine werden vom Spielausschuss festgelegt. Die Bezirke können<br />

für ihren Bereich eine in ihren Ergänzungsbestimmungen enthaltene abweichende Bestimmung treffen.<br />

3. Fällt ein Spiel der letzten drei Spieltage aus, ist es bis spätestens in der darauf folgenden Woche<br />

auszutragen. Gegebenenfalls ist der Heimverein verpflichtet, eine fremde Halle anzumieten. Wird<br />

das Spiel nicht in diesem Zeitraum ausgetragen, entscheidet die Spielleitende Stelle über eine Ansetzung<br />

bzw. Wertung des Spiels.<br />

§ 35 Spielverlegung<br />

1. Uhrzeitliche und terminliche Verlegungen sind zulässig (§ 46 SpO DHB) und gebührenpflichtig (§ 4<br />

Ziffer 1 und 2 GbO SHV).<br />

2. Sie sollten mindestens 10 Tage vor dem Spieltermin bei der zuständigen spielleitenden Stelle unter<br />

Verwendung des Verlegungsformulars des SHV beantragt werden.<br />

3. Eine Verlegung von Spielen der letzten zwei Spieltage kann grundsätzlich nicht erfolgen. Nachholund<br />

verlegte Spiele müssen vor den letzten beiden Spieltagen durchgeführt werden.<br />

4. In allen Fällen entscheidet die spielleitende Stelle über die Verlegung.<br />

§ 36 Punktgleichheit ( zu § 14 SPO SHV)<br />

1. Bei dem vom SHV und seinen Bezirken geleiteten Spielbetrieb der aktiven Mannschaften entscheidet<br />

über die maßgeblichen Tabellenplätze bei Punktgleichheit folgende Reihenfolge:<br />

1.1 die Tordifferenz<br />

1.2 bei gleicher Tordifferenz die Rangfolge aus den während der Runde gegeneinander ausgetragenen<br />

Spielen in folgender Reihenfolge:<br />

a) nach Punkten<br />

b) nach der Tordifferenz<br />

c) die auswärts erzielten Tore.<br />

Ergibt sich auch dann keine Entscheidung sind Entscheidungsspiele durchzuführen.


10<br />

Entscheidungsspiele sind auch dann durchzuführen, wenn einer Mannschaft Punkte ohne Torwertung<br />

zuerkannt wurden und diese eine schlechtere Tordifferenz hat.<br />

1.3 Wurden einer punktgleichen Mannschaft Punkte aberkannt, weil sie zu einem Spiel nicht angetreten<br />

ist, so gilt sie als nachrangig platziert. Sind zwei oder mehrere Mannschaften vom Punktabzug<br />

betroffen, so gelten die mit den meisten Punktabzügen betroffenen Mannschaften als<br />

nachrangig platziert. Dies gilt für die Berechnung nach Ziffer 1.1, als auch für die Ziffer 1.2.<br />

2. Im Jugendspielbetrieb gilt § 14 SpO SHV.<br />

§ 37 Liga/Staffelgröße<br />

1. Die Mannschaftszahlen der einzelnen Spielklassen auf Verbandsebene betragen grundsätzlich:<br />

a) Südbaden-Liga Männer 14 Mannschaften<br />

b) Landeliga Männer Staffel Nord und Süd jeweils 14 Mannschaften<br />

c) Südbaden-Liga Frauen 12 Mannschaften<br />

d) Landesliga Frauen Staffel Nord und Süd jeweils 12 Mannschaften<br />

e) Südbaden-Liga Jugend A männlich 12 Mannschaften<br />

f) Südbaden-Liga Jugend A weiblich 12 Mannschaften<br />

g) Südbaden-Liga Jugend B männlich je Staffel 10 Mannschaften<br />

h) Südbaden-Liga Jugend B weiblich je Staffel 10 Mannschaften<br />

i) Südbaden-Liga Jugend C männlich je Staffel 10 Mannschaften<br />

j) Südbaden-Liga Jugend C weiblich je Staffel 10 Mannschaften<br />

2. Den Spielbetrieb auf Bezirksebene regeln die Bezirke in eigener Zuständigkeit.<br />

§ 38 Zurückgezogene oder ausscheidende Mannschaften<br />

1. Werden eine oder mehrere Mannschaften in einer Spielsaison zurückgezogen, oder tritt eine Mannschaft<br />

zu mindestens drei Meisterschaftsspielen (§ 49 SpO DHB) nicht an, gelten diese Mannschaften<br />

ungeachtet ihres Punkte- oder Tabellenstandes alle als Absteiger.<br />

2. Werden Mannschaften zwischen Meldetermin und Staffeltag zurückgezogen, entscheidet die TK<br />

über den oder die freigewordenen Plätze.<br />

3. Werden Mannschaften in der Zeit zwischen Staffeltag und erstem Meisterschaftsspiel zurückgezogen,<br />

gelten diese als Absteiger.<br />

4. Gleichzeitig verliert der Verein für diese Mannschaft das einmal erworbene Spielrecht für diese<br />

Spielklasse und kann nach Abschluss der Spielsaison mit aufstiegsberechtigten Mannschaften, welche<br />

unterhalb der zurückgezogenen Mannschaft spielten, nicht aufsteigen. Dies gilt nicht im Jugendbereich.<br />

5. Das Zurückziehen einer Mannschaft -freiwillige Abstiegserklärung- nach Beendigung der Spielsaison,<br />

verwirkt das Spielrecht für diese Mannschaft auf Verbandsebene und führt zur Rückstufung in<br />

den Bezirk. Dort entscheidet der Bezirksfachausschuss über<br />

a) die Klassenzugehörigkeit<br />

b) das Aufstiegsrecht innerhalb des Bezirkes<br />

c) den Wiederaufstieg zur Verbandsebene.<br />

§ 39 Aufsteiger aus den Bezirken<br />

1. Die Meister der Bezirksklasse der sechs Bezirke des SHV werden in die für sie zutreffende Staffel<br />

der Landesliga aufgenommen. Verzichtet einer der Meister, entscheidet der BFA des betroffenen<br />

Bezirks, welcher Mannschaft das Aufstiegsrecht zugesprochen wird.<br />

2. Eine Mannschaft aus einem Bezirk kann zur Verbandsebene nur aufsteigen, wenn die Mannschaft<br />

innerhalb eines Bezirkes an einer offiziellen Meisterschaftsrunde teilgenommen hat und nach Abschluss<br />

der Runde auf einem aufstiegsberechtigten Tabellenplatz steht. Es gelten keine Turnierspiele,<br />

die zum Zwecke des Aufstiegs gespielt werden.<br />

3. Kann einer der Bezirke gemäß § 42 Ziffer 2 zur Staffelbildung keine Mannschaft zum Aufstieg in die<br />

jeweilige Staffel melden, ermitteln die verbleibenden Bezirke dieser Staffel in einer Qualifikation weitere<br />

Aufsteiger.<br />

4. Wird die Mannschaftszahl gemäß § 37 durch die Auf- bzw. Abstiegsregelung unterschritten, entscheidet<br />

die TK über die weitere Aufstiegsregelung.


11<br />

§ 40 Absteiger<br />

1. Der Tabellenletzte einer jeden Liga/Staffel/Klasse steigt in die darunter liegende Spielklasse ab.<br />

2. Wird die Mannschaftszahl einer Liga/Staffel/Klasse bei den Männern oder Frauen überschritten, weil<br />

infolge Abstiegs oder aus sonstigen Gründen Mannschaften aus höheren Klassen aufgenommen<br />

werden müssen, steigen auch der Vorletzte, ggf. Drittletzte und der Viertletzte ab. Ist die Mannschaftszahl<br />

auch bei vier Absteigern noch überschritten, spielt die Liga/Staffel/Klasse in der folgenden<br />

Runde mit einer erhöhten Mannschaftszahl. Nach Ablauf der Spielrunde mit erhöhter Mannschaftzahl<br />

wird die Liga/Staffel/Klasse durch vermehrten Abstieg wieder auf die Mannschaftszahl zurückgeführt.<br />

3. Die laut Tabellenstand ermittelten Absteiger, steigen mit Ausnahme des Tabellenletzten nicht ab,<br />

wenn die Zahl der Absteiger durch die gemäß § 38 als Absteiger geltenden Mannschaften erreicht<br />

wird.<br />

4. Die laut Tabellenstand ermittelten weiteren Absteiger steigen nicht ab, wenn durch Nichtabgabe der<br />

Teilnahmeerklärung nach § 3 der Durchführungsbestimmungen Mannschaften ausscheiden.<br />

§ 41 Auf- und Abstiegsregelung Südbaden-Liga Männer<br />

1. Der Meister steigt in die Baden – Württemberg – Oberliga auf.<br />

2. Verzichtet der Meister auf sein Aufstiegsrecht, entscheidet die TK in Absprache mit der Spielleitenden<br />

Stelle über das Aufstiegsrecht.<br />

3. Die Bestimmungen der §§ 38 und 40 gelten entsprechend.<br />

§ 42 Auf- und Abstiegsregelung Landesliga Männer<br />

1. Die Landesliga ist zweigeteilt, in eine Staffel mit der Zusatzbezeichnung Nord (LLMN) und eine Staffel<br />

mit der Zusatzbezeichnung Süd (LLMS).<br />

2. Über die Zusammensetzung der Staffeln entscheidet die TK, wobei die Vereine der Bezirke Rastatt,<br />

Offenburg und Schwarzwald in der Regel in der Nordstaffel spielen, die Vereine der Bezirke Freiburg,<br />

Oberrhein und Hegau-Bodensee in der Südstaffel. Sollte sich bei der Einteilung nach Bezirken<br />

ein Überhang an Mannschaften in einer Staffel ergeben, gilt folgendes:<br />

a) Vereine aus den Bezirken Offenburg und Schwarzwald können freiwillig in die Staffel LLMS<br />

wechseln. Vereine des Bezirks Freiburg können freiwillig in die Staffel LLMN wechseln. Ein solcher<br />

Wechsel ist dem zuständigen Staffelleiter bis spätestens eine Woche nach Beendigung einer<br />

Meisterschaftsrunde schriftlich mitzuteilen.<br />

b) Die freiwillig wechselnden Vereine können nach einer <strong>Saison</strong> wieder in ihre angestammte Staffel<br />

wechseln, wobei sie den allgemeinen Bestimmungen unterworfen sind.<br />

c) Will kein Verein die Staffel freiwillig wechseln, erfolgt die Einteilung der Staffel nach geographischen<br />

Gesichtspunkten anhand der voraussichtlichen Reisekilometer der einzelnen Vereine<br />

nach einem PC-Routenplaner.<br />

3. Die Meister der LLMN und LLMS steigen in die Südbaden-Liga auf. Verzichtet einer der Meister auf<br />

sein Aufstiegsrecht oder kann er nicht aufsteigen, geht das Aufstiegsrecht an den Nächstplatzierten<br />

dieser Staffel bis maximal dem Drittplatzierten.<br />

4. Sollten nach Anwendung von Ziff. 3 weniger als zwei Aufsteiger feststehen, entscheidet die TK über<br />

einen etwaigen weiteren Aufstieg.<br />

5. Ergibt sich durch Auf– und Abstieg eine ungerade Mannschaftszahl, wird ein weiterer Absteiger<br />

durch Relegationsspiele ermittelt, um die Mannschaftszahl zu erreichen.<br />

6. Im Übrigen gelten die §§ 38 und 40 entsprechend.<br />

§ 43 Auf- und Abstiegsregelung Südbaden-Liga Frauen<br />

1. Der Meister steigt in die Baden Württemberg-Oberliga auf.<br />

2. Verzichtet der Meister auf sein Aufstiegsrecht, entscheidet die TK in Absprache mit der Spielleitenden<br />

Stelle über das Aufstiegsrecht.<br />

3. Die Bestimmungen der §§ 38 und 40 gelten entsprechend.


12<br />

§ 44 Auf- und Abstiegsregelung Landesliga Frauen<br />

1. Die Landesliga ist zweigeteilt, in eine Staffel mit der Zusatzbezeichnung Nord (LLFN) und eine Staffel<br />

mit der Zusatzbezeichnung Süd (LLFS).<br />

2. Für die Zusammensetzung der beiden Staffeln gilt § 42 Ziffer 2 entsprechend.<br />

3. Die Meister der Landesliga Nord und Süd steigen in die Südbaden-Liga Frauen auf.<br />

4. Verzichtet einer der Meister oder Beide auf ihr Aufstiegsrecht, entscheidet die TK in Absprache mit<br />

der Spielleitenden Stelle über das Aufstiegsrecht.<br />

5. Die Tabellenletzten jeder Staffel steigen in die Bezirksklasse des Bezirkes ab, dem der Verein angehört.<br />

6. Ergibt sich durch Auf– und Abstieg eine ungerade Mannschaftszahl, wird ein weiterer Absteiger<br />

durch Relegationsspiele ermittelt, um die Mannschaftszahl zu erreichen.<br />

7. Die Bestimmungen der §§ 38 und 40 gelten entsprechend.<br />

8. Sollte die Mannschaftszahl einer Staffel unterschritten werden, ermitteln die Vizemeister der Bezirksklassen<br />

der ihr zugeordneten Bezirke, in einer einfachen Runde den/die weiteren Aufsteiger in<br />

die Landesliga.<br />

§ 45 Auf- und Abstiegsregelung für Mannschaften auf Bezirksebene<br />

Die Bezirke regeln dies für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb in eigener Verantwortung. Die §§ 38,<br />

39, 40 sind zu beachten. Dies muss in den Ergänzungsbestimmungen der Bezirke zu diesen Durchführungsbestimmungen<br />

enthalten sein.<br />

- Meisterschaftsspiele der Jugend auf Verbandsebene -<br />

§ 46 Spieltechnik<br />

Alle Meisterschafts-, Pokalmeisterschafts- und Freundschaftsspiele im Bereich des Südbadischen<br />

Handballverbandes sind durch die Beschlüsse des Verbandsjugendtages nach den neuen Spielformen<br />

durchzuführen.<br />

Werden die Vorgaben von Mannschaften und Schiedsrichtern nicht eingehalten, erfolgt bei bekannt<br />

werden durch die spielleitende Stelle eine Bestrafung gemäß § 1 Ziffer 3 RO DHB, wegen Verstoßes<br />

gegen § 11 Ziffer 2 c) der Satzung des SHV, unter Anwendung des § 3 Ziffer 1 f) und g) RO DHB.<br />

§ 47 Letzter Spieltag<br />

Das letzte Meisterschaftsspiel der Spielrunde sollte 1 Woche vor dem Endspiel um die südbadische<br />

Meisterschaft liegen.<br />

§ 48 Abstellung von Spielern<br />

Überschneidet sich eine Maßnahme des Verbandes oder eines übergeordneten Organs mit einem in<br />

dieser Altersklasse angesetzten Meisterschaftsspieles, hat der Verein das Recht, eine kostenfreie Verlegung<br />

des Meisterschaftsspieles zu beantragen. § 82 Ziffer 7 SpO DHB.<br />

§ 49 Spielklassenzusammensetzung<br />

1. Die Spielklassenzusammensetzung für die neue Spielsaison der männlichen und weiblichen Südbaden-Liga<br />

Jugend A, B, C und Qualifikation zur Baden-Württemberg-Oberliga Jugend A, wird vom<br />

Verbandsjugendausschuss unmittelbar nach Ablauf der Spielsaison festgelegt.<br />

2. Auswahlverfahren und Durchführung von Qualifikationsrunden in den Bezirken regeln diese in eigener<br />

Zuständigkeit.<br />

3. Die zuständige Spielleitende Stelle kann eine andere Staffelzusammensetzung bestimmen, wenn<br />

ein gegebener Anlass es erforderlich macht.


13<br />

§ 50 Südbadische Jugendmeisterschaft<br />

1. Der Tabellenerste der Südbaden-Liga Jugend A männlich und weiblich ist Südbadischer Meister der<br />

Jugend A.<br />

2. Die beiden Tabellenersten der Südbaden-Liga B- und C-Jugend männlich und weiblich, bestreiten<br />

ein Final-Turnier (2 Überkreuzspiele und 2 Finalspiele an einem Tag).<br />

Ausrichtung in der <strong>Saison</strong> 2007/<strong>2008</strong> männlich und weiblich:<br />

B-Jugend: Nord-Meister bei Verzicht 1. Süd-Meister; 2. Nord -Vizemeister; 3. Süd - Vizemeister<br />

C-Jugend: Süd -Meister bei Verzicht 1. Nord -Meister; 2. Süd -Vizemeister; 3. Nord - Vizemeister<br />

Das Heimspielrecht wechselt jährlich zwischen den Tabellenersten.<br />

3. Gibt es bei der B- und C-Jugend männlich und weiblich nur eine einteilige Staffel, ist der Tabellenerste<br />

Südbadischer Meister.<br />

§ 51 Spielgemeinschaften<br />

1. Spielgemeinschaften nach § 1 SpO SHV können mit Ausnahme der männlichen A-Jugend an Meisterschafts-<br />

und Endspielen um die südbadische Meisterschaft teilnehmen. Bei weiterführenden Meisterschaften<br />

ist § 4 SpO DHB zu beachten.<br />

2. Wird eine Spielgemeinschaft nach § 1 SpO SHV Meister, entscheidet die Spielleitende Stelle über<br />

die Teilnahme an weiterführenden Meisterschaften.<br />

- Meisterschaftsspiele der Jugend auf Bezirksebene -<br />

§ 52 Meisterschaftsspiele der Jugend auf Bezirksebene<br />

Die Bezirke regeln dies unter Beachtung des § 46 in eigener Verantwortung und Zuständigkeit.<br />

- Pokal-Meisterschaftsspiele -<br />

§ 53 Austragungsmodus<br />

1. Auf Verbandsebene werden die Qualifikationsspiele und die ersten drei Pokalrundenspiele nach<br />

dem KO-System ohne Rückspiele bis zur Entscheidung gemäß Regel 2:2 und Regel 14, Ausführungsbestimmungen<br />

für das 7-m-Werfen, der IHR gespielt. Die nach den Pokalrundenspielen verbleibenden<br />

vier Mannschaften bestreiten das Endrundenturnier an einem Spieltag. Für die Ausrichtung<br />

kann sich jede Mannschaft, die am Endrundenturnier teilnimmt, bewerben. Die spielleitenden<br />

Stellen entscheiden in Absprache mit der TK über den Austragungsort. Im Übrigen entscheiden die<br />

spielleitenden Stellen in Absprache mit der TK.<br />

1.1 Austragungsmodus für das Endrundenturnier:<br />

a) Die Halbfinalspiele werden ausgelost.<br />

b) Die Verlierer bestreiten das Spiel um Platz 3 und 4. Die Sieger das Endspiel.<br />

c) Spielzeiten:<br />

Halbfinalspiel und Endspiel<br />

2 x 30 Minuten<br />

Spiel um Platz 3 und 4<br />

2 x 15 Minuten<br />

2. Bei Teilnahme von mehreren Mannschaften eines Vereins ist § 45 Ziffer 5 SpO DHB zu beachten.<br />

3. Die Bezirke regeln den Austragungsmodus der Bezirkspokalspiele in eigener Zuständigkeit.<br />

§ 54 Spielleitende Stellen<br />

Die spieltechnische Leitung obliegt auf Verbandsebene den von der TK bzw. auf Bezirksebene den<br />

jeweiligen zuständigen BFA benannten Spielleitenden Stellen (Anschrift siehe Ergänzungsbestimmung<br />

zu den Durchführungsbestimmungen).<br />

§ 55 Auslosung<br />

1. Die Auslosung obliegt der Spielleitende Stelle.<br />

2. Der niederklassige Verein hat Heimrecht.<br />

3. Die Teilnehmerzahlen für Mannschaften aus den Bezirken für die erste Spielrunde auf Verbandsebene<br />

werden jährlich festgelegt (siehe Ergänzungsbestimmungen zu diesen Durchführungsbestimmungen).


14<br />

§ 56 Verlust des Heimrechts<br />

1. Vereine, die aufgrund der Auslosung Heimrecht haben und bis zum festgesetzten Meldetermin nicht<br />

in der Lage waren, den genauen Spieltermin mit Uhrzeit sowie die zur Verfügung stehende Sporthalle<br />

zu benennen, verlieren ihr Heimrecht an den Gegner.<br />

2. Kann der Zweitgenannte auch bis zum festgesetzten Termin keine Spielstätte zur Verfügung stellen,<br />

und wird das Spiel deshalb nicht ausgetragen, scheiden beide Mannschaften aus.<br />

§ 57 Schuldhaftes Nichtantreten zum Spiel<br />

Tritt eine Mannschaft zu einem angesetzten Pokalspiel nicht an, so wird der Verein gemäß § 7 Ziffer 1<br />

RO SHV mit einer Geldbuße belegt. Die Höhe der Geldbuße richtet sich für den Verbandspokal nach<br />

der im Bereich des SHV am höchsten spielenden Mannschaft des Vereins, für den Bezirkspokal nach<br />

die auf Bezirksebene am höchsten spielende Mannschaft des Vereins. Nehmen mehrere Mannschaften<br />

eines Vereins am Pokal teil, ist in allen Fällen die Klassenzugehörigkeit der fehlbaren Mannschaft unter<br />

Berücksichtigung von Satz 2 maßgebend.<br />

Daneben haftet der betreffende Verein für den entstandenen Einnahmeausfall des anderen Vereins.<br />

Die Berechnung des Einnahmeausfalls richtet sich nach § 7 dieser Durchführungsbestimmungen.<br />

§ 58 Spieltermine und Austragungsort des Endturniers<br />

Spieltermine und der Austragungsort für das Endturnier für den Verbandspokal, werden in Absprache<br />

mit dem Verbandsausschuss Spielbetrieb, bzw. für den Bezirkspokal vom BFA des jeweils zuständigen<br />

Bezirks festgelegt und von der jeweils zuständigen Spielleitenden Stelle, rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

§ 59 DHB-Pokal-Ausscheidungsrunde<br />

Die Benennung der Mannschaften für die DHB-Pokal-Ausscheidungsrunde obliegt der zuständigen<br />

Spielleitenden Stelle für den Südbadischen Handballpokal.<br />

- Ordnungsdienste -<br />

§ 60 Persönliche Sicherheit und Spieldurchführung<br />

1. Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels und für den Schutz der am<br />

Spiel Beteiligten voll verantwortlich. Bei Vernachlässigung oder nicht gewährtem Schutz der am<br />

Spiel Beteiligten, erfolgt gemäß den Bestimmungen eine Bestrafung.<br />

2. Die am Spiel Beteiligten haben den für ihre persönliche Sicherheit gegebenen Anweisungen des<br />

Hauptverantwortlichen bzw. Einsatzleiters des Ordnungsdienstes Folge zu leisten.<br />

§ 61 Ordnungsdienst<br />

1. Die Vereine sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Personen, die deutlich sichtbar gekennzeichnet<br />

sein müssen, zu jedem Heimspiel bereitzustellen.<br />

2. Eine hauptverantwortliche Person bzw. Einsatzleiter, sowie die Anzahl der eingesetzten Personen,<br />

ist den Schiedsrichtern vor Beginn des Spiels zu nennen.<br />

3. Der Hauptverantwortliche bzw. Einsatzleiter hat vor Beginn des Spiels, das für die Sicherheit der<br />

Schiedsrichter, Mannschaften, Sekretär und Zeitnehmer, Wesentliches mit den Schiedsrichtern abzusprechen.<br />

4. Das Betreten der Spielfläche während des Spiels ist nicht erlaubt, auch nicht bei Time out.<br />

§ 62 Aufgaben des Ordnungsdienstes<br />

1. Es ist vornehmlich Aufgabe des Ordnungsdienstes:<br />

a) die Schiedsrichter und Mannschaften vom Eintreffen bis zur Abfahrt zu schützen.<br />

b) die Zugänge zum Spielfeld und zu den Kabinen zu sichern.<br />

c) den Zuschauer am Betreten der Spielfläche, des Auswechselraumes und des Umkleidebereiches<br />

der Mannschaften und Schiedsrichtern zu hindern.<br />

d) das Spiel störende Aktivitäten zu unterbinden.<br />

2. Bei Vernachlässigung des Ordnungsdienstes wird gemäß § 25, Ziffer 3, RO DHB eine Geldbuße<br />

verhängt.


15<br />

- Schlussbestimmungen -<br />

§ 63 Verbindlichkeit der Durchführungsbestimmungen und Ergänzungsbestimmungen zu diesen<br />

Durchführungsbestimmungen<br />

1. Diese Bestimmung gilt für alle Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele des Südbadischen<br />

Handballverbandes. Sie sind für alle sich mit dem Spielbetrieb befassenden Organe verbindlich.<br />

2. Abweichende Bestimmungen sind nur bei Ermächtigung zulässig und sind in den Ergänzungsbestimmungen<br />

zu den Durchführungsbestimmungen festzulegen.<br />

3. Die TK und jeder Bezirk ist berechtigt und verpflichtet, seine für seinen Spielbetrieb nötigen Ergänzungsbestimmungen<br />

zu diesen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.<br />

Ergänzende Bestimmungen zu den Durchführungsbestimmungen von Meister- und Pokalmeisterschaftsspielen<br />

auf Verbandsebene für das Spieljahr <strong>2008</strong>/<strong>2009</strong><br />

§ 1 / zu § 9 Spielbeiträge/-abgaben<br />

a) Männer, Südbaden-Liga, Landesliga 563,00 € / <strong>Saison</strong><br />

b) Frauen, Südbaden-Liga, Landesliga 484,00 € / <strong>Saison</strong><br />

c) Bezirksklasse Männer 348,00 € / <strong>Saison</strong><br />

d) Bezirksklasse Frauen 318,00 € / <strong>Saison</strong><br />

e) Kreisklasse Männer 305,00 € / <strong>Saison</strong><br />

f) Kreisklasse Frauen 281,00 € / <strong>Saison</strong><br />

g) AH-Klasse 305,00 € / <strong>Saison</strong><br />

h) Jugendmannschaften 44,00 € / <strong>Saison</strong><br />

Zuzüglich Umlagen an den DHB: Aktive 34,50 €<br />

Jugend 18,00 €<br />

§ 2 / zu § 32 SR-Vereinsbeobachtung<br />

Die SR-Vereinsbeobachtungsbogen sind an den Auswerter der SR-Vereinsbeobachtungen zu senden:<br />

Oliver Wöhrle, Steingrün 11, D-77793 Gutach<br />

Tel. +49 (7833) 283 priv., Fax +49 (7833) 8574 priv. e-Mail: oliver-woehrle@gmx.de<br />

§ 3 / zu § 54 Spielleitende Stellen für den SHV-Pokal<br />

Männer:<br />

Frauen:<br />

Dieter Kohlbach, Mühlrain 9, D-79541 Lörrach-Brombach<br />

Tel. + Fax +49 (7621) 52912 priv. e-Mail: dieter.kohlbach@t-online.de<br />

Artur Ritter, Friedhofstr. 15, CH-4127 Birsfelden<br />

Tel. +41 (61)3111676 priv., Handy +49 (174)9192755<br />

Tel. +41 (61)3789842 gesch.<br />

e-Mail: arturritter@gmx.de<br />

§ 4 / zu § 55 Auslosung Ziffer 4<br />

Gruppe Nord<br />

Männer<br />

Frauen<br />

Bezirk I 2 Mannschaften 3 Mannschaften<br />

Bezirk II 3 Mannschaften 3 Mannschaften<br />

Bezirk V 3 Mannschaften 2 Mannschaften<br />

Gruppe Süd<br />

Männer<br />

Frauen<br />

Bezirk III 2 Mannschaften 3 Mannschaften<br />

Bezirk IV 3 Mannschaften 3 Mannschaften<br />

Bezirk VI 3 Mannschaften 2 Mannschaften


16<br />

§ 5 / zu § 58 Spieltermine - SHV-Pokalmeisterschaft<br />

Die Spieltermine und der Austragungsort des Endturniers werden rechtzeitig von der Spielleitenden<br />

Stelle bekannt gegeben.<br />

Fortschreibung der teilnehmenden Mannschaften am SHV Pokal<br />

<strong>Saison</strong><br />

Gruppe Nord<br />

Männer<br />

<strong>2009</strong>/2010 Bez. I = 3<br />

Bez. II = 2<br />

Bez. V = 3<br />

2010/2011 Bez. I = 3<br />

Bez. II = 3<br />

Bez. V = 2<br />

2010/2011 Bez. I = 2<br />

Bez. II = 3<br />

Bez. V = 3<br />

Gruppe Nord<br />

Frauen<br />

Bez. I = 2<br />

Bez. II = 3<br />

Bez. V = 3<br />

Bez. I = 3<br />

Bez. II = 2<br />

Bez. V = 3<br />

Bez. I = 3<br />

Bez. II = 3<br />

Bez. V = 2<br />

Gruppe Süd<br />

Männer<br />

Bez. III = 3<br />

Bez. IV = 2<br />

Bez. VI = 3<br />

Bez. III = 3<br />

Bez. IV = 3<br />

Bez. VI = 2<br />

Bez. III = 2<br />

Bez. IV = 3<br />

Bez. VI = 3<br />

Gruppe Süd<br />

Frauen<br />

Bez. III = 2<br />

Bez. IV = 3<br />

Bez. VI = 3<br />

Bez. III = 3<br />

Bez. IV = 2<br />

Bez. VI = 3<br />

Bez. III = 3<br />

Bez. IV = 3<br />

Bez. VI = 2

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