Saison 2008 / 2009
Saison 2008 / 2009
Saison 2008 / 2009
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Stand 01.07.<strong>2008</strong><br />
Südbadischer Handballverband e. V.<br />
Freiburg i. Br.<br />
D U R C H F Ü H R U N G S B E S T I M M U N G E N<br />
===========================================<br />
für<br />
Hallenhandball-Meisterschaftsspiele<br />
und<br />
Pokalmeisterschaftsspiele<br />
im Bereich des<br />
SÜDBADISCHEN HANDBALLVERBANDES<br />
(Verbands- und Bezirksebene)<br />
<strong>Saison</strong> <strong>2008</strong> / <strong>2009</strong>
Inhaltsverzeichnis<br />
§§ Seite<br />
A. Allgemeine Bestimmungen<br />
- Austragungsform/Austragungsbedingungen 1 4<br />
- Durchführung 2 4<br />
- Teilnahmeerklärung/Mannschaftsmeldung 3 4<br />
- Teilnahmeberechtigt 4 4<br />
- Verpflichtungen 5 4<br />
- Haftung 6 4<br />
- Einnahmeausfall 7 4<br />
- Empfangsbestätigung von Spielplänen und<br />
Durchführungsbestimmungen 8 5<br />
B. Wirtschaftliche Bestimmungen<br />
- Spielbeiträge/-abgaben 9 5<br />
- Mindesteintrittspreise für Meisterschaftsspiele 10 5<br />
- Mindesteintrittspreise für Pokalmeisterschaftsspiele 11 5<br />
- Eintrittsfreie Personen 12 5<br />
- Schiedsrichterkostenausgleich 13 6<br />
- Abrechnung von Pokalmeisterschaftsspielen 14 6<br />
- Abrechnung von Spielen um die Bezirks-Pokalmeisterschaft 15 6<br />
- Abrechnung von Entscheidungs- oder Wiederholungsspielen 16 6<br />
C. Spieltechnische Bestimmungen/Allgemeines<br />
- Spielleitende Stellen 17 6<br />
- Spielbeginn 18 6<br />
- Überschneidung von Punkt und Pokalspielen 19 6<br />
- Schiedsrichter 20 7<br />
- Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter 21 7<br />
- Sekretär/Zeitnehmer 22 7<br />
- Zeitmessanlage 23 7<br />
- Spielausweise/Spielberichtsbogen/Bälle 24 7<br />
- Freiumschlag 25 8<br />
- Spielberichtsbogen 26 8<br />
- Spielkleidung 27 8<br />
- Werbung 28 8<br />
- Einlegung von Rechtsmitteln 29 8<br />
- Spielergebnismeldung 30 8<br />
- SR-Vereinsbeobachtung 31 9<br />
- Verwendung von Haftmittel 32 9<br />
- Entscheidungen der TK bzw. des BFA 33 9<br />
Meisterschaftsspiele<br />
- Spielsystem 34 9<br />
- Spielverlegung 35 9<br />
- Punktgleichheit (zu § 14 SpO SHV) 36 9 + 10<br />
- Liga/Staffelgröße 37 10<br />
- Zurückgezogene oder ausscheidende Mannschaften 38 10<br />
- Aufsteiger aus den Bezirken 39 10<br />
- Absteiger 40 11<br />
- Auf- und Abstiegsregelung Südbaden-Liga Männer 41 11<br />
- Auf- und Abstiegsregelung Landesliga Männer 42 11<br />
2
Inhaltsverzeichnis<br />
§§ Seite<br />
- Auf- und Abstiegsregelung Südbaden-Liga Frauen 43 11<br />
- Auf- und Abstiegsregelung Landesliga Frauen 44 12<br />
- Auf- und Abstiegsregelung für Mannschaften auf Bezirksebene 45 12<br />
3<br />
Meisterschaftsspiele der Jugend auf Verbandsebene<br />
- Spieltechnik 46 12<br />
- Letzter Spieltag 47 12<br />
- Abstellen von Spielern 48 12<br />
- Spielklassenzusammensetzung 49 12<br />
- Südbadische Jugendmeisterschaften 50 13<br />
- Spielgemeinschaften 51 13<br />
Meisterschaftsspiele der Jugend auf Bezirksebene<br />
- Meisterschaftsspiele der Jugend auf Bezirksebene 52 13<br />
Pokal-Meisterschaftsspiele<br />
- Austragungsmodus 53 13<br />
- Spielleitende Stelle 54 13<br />
- Auslosung 55 13<br />
- Verlust des Heimrechts 56 14<br />
- Schuldhaftes Nichtantreten zum Spiel 57 14<br />
- Spieltermine und Austragungsort des Endturniers 58 14<br />
- DHB-Pokal-Ausscheidungsrunde 59 14<br />
Ordnungsdienste<br />
- Persönliche Sicherheit und Spieldurchführung 60 14<br />
- Ordnungsdienst 61 14<br />
- Aufgaben des Ordnungsdienstes 62 14<br />
Schlussbestimmungen<br />
- Verbindlichkeit der Durchführungsbestimmungen und Ergänzungsbestimmungen<br />
zu diesen Durchführungsbestimmungen 63 15<br />
Anhang zu den Durchführungsbestimmungen<br />
Ergänzende Bestimmungen zu den Durchführungsbestimmungen von Meister- und Pokalmeisterschaftsspielen<br />
auf Verbandsebene für das Spieljahr <strong>2008</strong>/<strong>2009</strong>.<br />
§ 1 / zu § 9 Spielbeiträge/-abgaben 15<br />
§ 2 / zu § 31 SR-Vereinsbeobachtung 15<br />
§ 3 / zu § 54 Spielleitende Stellen für den SHV-Pokal 15<br />
§ 4 / zu § 55 Auslosung Ziffer 4 15<br />
§ 5 / zu § 58 Spieltermine - SHV-Pokalmeisterschaft 16
A. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1 Austragungsform/Austragungsbedingungen<br />
4<br />
1. Die Austragungsform sowie die Austragungsbedingungen werden vom Verbandstag oder dem Erweiterten<br />
Präsidium und der Technischen Kommission bzw. auf Bezirksebene vom Bezirkstag und<br />
dem BfA festgelegt.<br />
2. Im Jugendbereich legen dies der Jugendverbandstag und der Verbandsjugendausschuss auf Verbandsebene<br />
fest. Die Festlegungen bedürfen der Bestätigung durch den Verbandstag. Auf Bezirksebene<br />
gilt dies entsprechend.<br />
§ 2 Durchführung<br />
1. Die Durchführung, Staffeleinteilung und Überwachung des Spielbetriebs obliegt der TK bzw. dem<br />
BfA der einzelnen Bezirke und den jeweils für die Spielklasse zuständigen spielleitenden Stellen.<br />
2. Es gelten die Satzung und die Ordnungen des SHV und DHB, sowie die Beschlüsse und Richtlinien<br />
der zuständigen Organe.<br />
3. Gespielt wird nach den IHF-Regeln, sowie nach den für den Bereich des DHB geltenden Zusatzbestimmungen.<br />
§ 3 Teilnahmeerklärung/Mannschaftsmeldung<br />
1. Die Vereine und Spielgemeinschaften müssen bis zu dem von der Spielleitende Stelle festgelegten<br />
Termin, ihre Teilnahme am Spielbetrieb gegenüber der für sie zuständigen spielleitenden Stelle<br />
schriftlich erklären.<br />
2. Wird die Teilnahme am Spielbetrieb nicht rechtzeitig erklärt, oder die Teilnahmeerklärung bis zum<br />
jeweiligen Staffeltag widerrufen, ist das Recht auf Teilnahme am Spielbetrieb für diese Spielklasse<br />
verwirkt.<br />
3. Die Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die Teilnahme am Spielbetrieb für die in der niedrigsten<br />
Spielklasse spielenden Mannschaft eines Vereins nicht fristgerecht erklärt, oder bis zum Staffeltag<br />
widerrufen wird.<br />
§ 4 Teilnahmeberechtigt<br />
Teilnahmeberechtigt ist die Mannschaft eines Vereins, wenn sie<br />
a) in der betreffenden Spielklasse mitwirkte,<br />
b) als Auf- bzw. Absteiger in die betreffende Spielklasse aufgenommen wird und die Teilnahmeerklärung,<br />
in schriftlicher Form, fristgerecht bei der spielleitenden Stelle eingegangen ist.<br />
§ 5 Verpflichtungen<br />
Die teilnehmenden Vereine sind verpflichtet<br />
a) die Satzungen, Ordnungen und Richtlinien des SHV und der übergeordneten Organe zu beachten,<br />
b) zu den angesetzten Spielen anzutreten,<br />
c) alle Verbindlichkeiten gegenüber dem SHV und den anderen beteiligten Vereinen zu erfüllen,<br />
d) die jeweils gültigen Hallenordnungen einzuhalten.<br />
§ 6 Haftung<br />
1. Wird wegen Zuwiderhandlung der Hallenordnung ein Spiel abgebrochen oder nicht ausgetragen,<br />
haftet der Verein, dem der Verursacher angehört, für den entstandenen Schaden.<br />
2. Tritt ein Verein zu einem angesetzten Meisterschafts- oder Pokalmeisterschaftsspiel nicht an, haftet<br />
der Verein für den entstandenen Einnahmeausfall (siehe § 7 Dfb SHV; § 48 SpO DHB).<br />
§ 7 Einnahmeausfall<br />
Der Einnahmeausfall berechnet sich nach den durchschnittlichen Zuschauereinnahmen der laufenden<br />
<strong>Saison</strong>, sowie den nachgewiesenen Einnahmeverlusten und höheren Ausgaben.
5<br />
§ 8 Empfangsbestätigung von Spielplänen und Durchführungsbestimmungen<br />
Der Empfang des Spielplanes sowie der Durchführungsbestimmungen, Richtlinien und auf Bezirksebene<br />
der Ergänzungsbestimmungen der Bezirke hierzu ist bei Teilnahme an<br />
a) Meisterschaftsspielen spätestens 14 Tage<br />
b) Pokalmeisterschaftsspielen spätestens 5 Tage<br />
nach Erhalt der zuständigen spielleitenden Stelle zu bestätigen. Bei Nichtabgabe wird die Ordnungswidrigkeit<br />
mit einem Bußgeld geahndet.<br />
Die Versendung und Bestätigung in elektronischer Form ist zulässig.<br />
B. Wirtschaftliche Bestimmungen<br />
§ 9 Spielbeiträge/-abgaben<br />
1. Mit Abgabe der Teilnahmeerklärung wird der vom Verbandstag festgelegte Spielbeitrag zur Zahlung<br />
fällig. Spielbeiträge siehe Ergänzungsbestimmungen zu diesen Durchführungsbestimmungen.<br />
2. Die Beiträge werden von der Verbandskasse in zwei Halbjahresraten eingezogen.<br />
3. Die Spielabgabe für Pokalspiele ist innerhalb von 14 Tagen nach Austragung des Spiels an die Verbandskasse<br />
einzuzahlen.<br />
§ 10 Mindesteintrittspreise für Meisterschaftsspiele<br />
1. Mindesteintrittspreise für Meisterschaftsspiele auf Verbandsebene:<br />
a) Südbaden-Liga Männer:<br />
Männer: 3,00 €; Frauen: 1,50 €; Jugendliche: 1,00 €<br />
b) Landesliga Männer und Südbaden-Liga Frauen :<br />
Männer: 2,00 €; Frauen: 1,50 €; Jugendliche: 1,00 €<br />
c) Landesliga Frauen:<br />
Männer: 1,50 €; Frauen: 1,00 €; Jugendliche: 0,50 €<br />
2. Für die auf Bezirksebene spielenden Mannschaften wird dies durch den Bezirkstag festgelegt. Siehe<br />
Ergänzungsbestimmungen zu diesen Durchführungsbestimmungen.<br />
§ 11 Mindesteintrittspreise für Pokalmeisterschaftsspiele<br />
1. Mindesteintrittspreise für Pokalmeisterschaftsspiele bestimmen sich nach der Klassenzugehörigkeit<br />
der klassenhöheren Mannschaften (Bundesliga wird dabei nicht berücksichtigt) wie folgt:<br />
a) bei Beteiligung von Regional-, BW-Oberliga und Südbaden-Liga:<br />
Männer: 3,00 €; Frauen: 1,50 €; Jugendliche: 1,00 €<br />
b) bei Beteiligung von Landesliga:<br />
Männer: 2,00 €; Frauen: 1,50 €; Jugendliche: 1,00 €<br />
c) bei Beteiligung von Bezirks-, Kreisklasse:<br />
Männer: 1,50 €; Frauen: 1,00 €; Jugendliche: 0,50 €<br />
2. Der Gastverein ist berechtigt, eine Person seines Vertrauens zur Überwachung des Kartenverkaufs<br />
mit an die Kasse zu setzen.<br />
3. Dauerkarten und sonstige Vergünstigungen für Vereinsmitglieder haben keine Gültigkeit.<br />
4. Bei Bezirkspokalspielen richten sich die Mindesteintrittspreise nach der auf Bezirksebene spielende<br />
Mannschaft des klassenhöheren Vereins.<br />
§ 12 Eintrittsbefreite Personen<br />
Freien Eintritt zu den Spielen haben:<br />
a) Je eine Begleitperson der leitenden Schiedsrichter und Beobachter.<br />
b) Schiedsrichter mit amtlichem Ausweis.<br />
c) Mitglieder der Organe des SHV mit amtlichem Ausweis.
6<br />
§ 13 Schiedsrichterkostenausgleich<br />
1. Nach Beendigung der Spielsaison werden die Schiedsrichterkosten gleichmäßig auf die Vereine der<br />
betreffenden Spielklassen verteilt. Dies gilt auch für Jugendmannschaften.<br />
2. Die Bezirke können für ihren Bereich eine abweichende Bestimmung treffen. Diese muss in den Ergänzungsbestimmungen<br />
zu diesen Durchführungsbestimmungen enthalten sein.<br />
§ 14 Abrechnung von SHV-Pokalmeisterschaftsspielen<br />
Die SHV-Pokalmeisterschaftsspiele sind wie folgt abzurechnen:<br />
1. Qualifikations- und Vorrundenspiele:<br />
a) Die Bruttoeinnahmen aus dem Eintrittskartenverkauf werden zwischen den Vereinen hälftig ge<br />
teilt.<br />
b) Der Heimverein trägt die örtlichen Kosten (Hallenmiete, Schiedsrichterkosten, eine eventuelle<br />
durch die spielleitende Stelle angesetzte Aufsicht usw.), der Gastverein seine Reisekosten. Er<br />
stellt die Spielaufträge und ist für das ordnungsgemäße Ausfüllen verantwortlich.<br />
2. Endrundenturnier (Finale, Halbfinale und Spiel um Platz drei und vier):<br />
a) Die Hallenmiete und eine eventuelle durch die spielleitende Stelle angesetzte Aufsicht gehen zu<br />
Lasten des für die Durchführung zuständigen Vereins. Er stellt die Spielaufträge und ist für das<br />
ordnungsgemäße Ausfüllen verantwortlich.<br />
b) Die Schiedsrichterkosten gehen zu Lasten des Verbandes.<br />
c) Die Eintrittseinnahmen werden unter den teilnehmenden Mannschaften wie folgt aufgeteilt:<br />
Pokalsieger 35 %<br />
Zweitplatzierte 30 %<br />
Drittplatzierte 20 %<br />
Viertplazierte 15 %<br />
§ 15 Abrechnung von Spielen um die Bezirks-Pokalmeisterschaft<br />
1. Die Abrechnung von Spielen um die Bezirkspokalmeisterschaft regeln die Bezirke in eigener Verantwortung.<br />
§ 16 Abrechnung von Entscheidungs- oder Wiederholungsspielen<br />
Es gelten die Vorschriften des § 2 GbO SHV, wenn nichts anderes bestimmt wird.<br />
C. Spieltechnische Bestimmungen<br />
- Allgemeines -<br />
§ 17 Spielleitende Stellen<br />
Die spieltechnische Leitung obliegt den Staffelleitern, bzw. auf Verbandsebene den Verbandsspielwarten<br />
der Männer, Frauen und Jugend, auf Bezirksebene den vom Bezirkstag bestimmten Personen. Anschriften<br />
siehe SHV-Adressenverzeichnis.<br />
§ 18 Spielbeginn<br />
Die Spiele müssen an Samstagen spätestens um 20.00 Uhr und an Sonntagen frühestens um 11.00<br />
Uhr und spätestens um 17.00 Uhr beginnen. In begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige<br />
spielleitende Stelle spätere Anwurfzeiten zulassen. Für Mannschaften auf Bezirksebene sind andere<br />
Anwurfzeiten zulässig.<br />
§ 19 Überschneidung von Punkt- und Pokalspielen<br />
Bei Überschneidung von Punkt- und Pokalspielen haben die Punktspiele Vorrang.
7<br />
§ 20 Schiedsrichter<br />
1. Die Ansetzung der Schiedsrichter auf Verbandsebene obliegt dem Verbandsschiedsrichterwart und<br />
den Bezirksschiedsrichterwarten, die diese Aufgaben delegieren können.<br />
2. Gegen die Schiedsrichteransetzungen sind Einsprüche unzulässig.<br />
3. Die Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet (Regel 17:1 IHR). Die Bezirke regeln<br />
dies für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb in eigener Verantwortung. Dies muss in den Ergänzungsbestimmungen<br />
zu diesen Durchführungsbestimmungen enthalten sein.<br />
4. Die Vereine der Südbaden-Liga Frauen und Landesliga Frauen können gegen Übernahme der Kosten,<br />
bezirksfremde Schiedsrichter für die Spielleitung beantragen. Der Antrag ist mindestens 4 Wochen<br />
vor dem Spieltermin beim Verbandsschiedsrichterwart einzureichen.<br />
5. Die Auslagenerstattung und die gemäß § 81 SpO DHB und Regel 17:10 IHR geforderten Eintragungen<br />
und Unterzeichnungen des Schiedsrichterberichtes sind unmittelbar nach dem Spiel in der<br />
Schiedsrichterkabine vorzunehmen.<br />
6. Den Schiedsrichtern muss ein abschließbarer Raum mit Sitz und Schreibmöglichkeit zur Verfügung<br />
gestellt werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt gemäß § 25 Ziffer 6 RO DHB Bestrafung.<br />
§ 21 Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter<br />
1. Bei Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter im Bereich Männer und Frauen auf Verbands- und<br />
Bezirksebene (Bezirksklasse) ist nach § 77 Abs. 1 und 2 SpO DHB zu verfahren. Bei Spielen der<br />
Kreisklassen ist nach § 77 Abs. 3 SpO DHB zu verfahren. Bei Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter<br />
im Jugendbereich ist nach § 21 Abs. 2 SpO DHB zu verfahren. Bei Ausbleiben der angesetzten<br />
Schiedsrichter (30 Minuten vor Spielbeginn) bei Spielen der Südbaden-Liga Frauen und Männer,<br />
sowie bei Spielen der Landesliga Männer, ist mit dem SHV SR Wart Kontakt aufzunehmen.<br />
2. Findet ein Spiel nicht statt, so haben sich die betroffenen Vereine auf einen neuen Termin in der<br />
folgenden Woche zu einigen.<br />
§ 22 Sekretär, Zeitnehmer<br />
1. Bei Spielen auf Verbandsebene stellt der Heimverein einen geschulten Zeitnehmer, der Gastverein<br />
einen geschulten Sekretär. Als Nachweis ist den Schiedsrichtern ein Ausweis in Verbindung mit einem<br />
amtlichen Ausweisdokument mit Lichtbild vorzulegen. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Bestrafung<br />
gemäß § 7 Ziffer 2, 2.5 RO SHV. Dies gilt nicht für Jugendmannschaften.<br />
Schiedsrichter mit gültigem Schiedsrichterausweis erfüllen die Bedingung eines geschulten Zeitnehmers/Sekretärs.<br />
2. Die Bezirke können für ihren Spielverkehr abweichende Bestimmungen erlassen.<br />
§ 23 Zeitmessanlage<br />
1. In den Hallen, in denen öffentliche Zeitmessanlagen nicht vorhanden sind, bzw. nicht vom Tisch des<br />
Zeitnehmers aus bedient werden können, ist auf dem Tisch des Zeitnehmers eine Tischstoppuhr mit<br />
einem Mindestdurchmesser von 21 cm oder ein vom DHB zugelassener Handball-Timer aufzustellen<br />
(wünschenswert sind vorwärtslaufende Zeitmessanlagen).<br />
2. Der Heimverein ist dafür verantwortlich, dass zwei grüne Karten im DIN A-5 Format und die entsprechende<br />
Vorrichtung zum Aufstellen (zwei Ständer) rechtzeitig vor Spielbeginn am Tisch des Kampfgerichts<br />
zur Verfügung stehen.<br />
§ 24 Spielausweise / Spielberichtsbogen / Bälle / Coachingzone / Technische Besprechung<br />
Die Spielausweise, der ausgefüllte Spielberichtsbogen und zwei der Regel 3:2 IHR entsprechende Bälle<br />
sind den Schiedsrichtern von den beteiligten Vereinen 30 Minuten vor Spielbeginn zu übergeben.<br />
Die Coachingzone (3,5 m von der Mittelllinie bis zur Verlängerung der 7m Linie) muss durch eine Markierung<br />
gekennzeichnet werden. Diese darf nicht ins Spielfeld hineinragen. In diesem Bereich dürfen<br />
sich grundsätzlich keine Zuschauer aufhalten.<br />
20 Minuten vor Spielbeginn muss in der Schiedsrichterkabine eine technische Besprechung mit den<br />
leitenden Schiedsrichtern, einem Vertreter des Heimvereins und einem Vertreter des Gastvereins stattfinden.<br />
Hier werden alle spieltechnisch relevanten Dinge besprochen und geklärt.
8<br />
§ 25 Freiumschlag<br />
1. Der Heimverein ist bei Spielen auf Verbandsebene verpflichtet, den Schiedsrichtern zwei ausreichend<br />
frankierte Briefumschläge auszuhändigen, wobei ein Umschlag mit der Anschrift des Staffelleiters<br />
und der andere mit der Anschrift des für die Einteilung zuständigen SR Wartes zu versehen<br />
ist.<br />
2. Die Bezirke können für ihren Spielverkehr eine abweichende Regelung in ihren Ergänzungsbestimmungen<br />
zu den Durchführungsbestimmungen treffen.<br />
§ 26 Spielberichtsbogen<br />
1. Der Spielberichtsbogen ist in allen Klassen unter Verwendung der entsprechenden Formulare<br />
(5fach) auszufüllen. Die Bezirke können für ihren Spielverkehr in ihren Ergänzungsbestimmungen zu<br />
den Durchführungsbestimmungen abweichende Regelungen vorsehen.<br />
2. Bei Verwendung des 5-fach Spielberichtsbogen ist:<br />
a) Blatt 1 für die spielleitende Stelle.<br />
b) Blatt 2 für den Schiedsrichterwart, der für die Schiedsrichtereinteilung der jeweiligen Liga/Klasse/Staffel<br />
zuständig ist.<br />
c) Blatt 3 für den Heimverein.<br />
d) Blatt 4 für den Gastverein.<br />
e) Blatt 5 für die leitenden Schiedsrichter.<br />
3. Der Spielberichtsbogen ist von den Schiedsrichtern umgehend, spätestens am Tag nach dem Spiel,<br />
zu versenden (siehe § 81 (9) SpO DHB).<br />
§ 27 Spielkleidung<br />
1. Der Heimverein ist verpflichtet in der den anderen Vereinen genannten Spielkleidung anzutreten.<br />
Änderungen der Spielkleidung sind umgehend dem Staffelleiter und den anderen Vereinen der betreffenden<br />
Spielklasse mitzuteilen.<br />
2. Tritt der Heimverein in der gemeldeten Spielkleidung an und ist die Spielkleidung beider Mannschaften<br />
nach Auffassung der Schiedsrichter verwechselbar, hat der Gastverein die Spielkleidung zu<br />
wechseln. Tritt der Heimverein in einer anderen als der gemeldeten Spielkleidung an, hat er diese<br />
bei Verwechslungsgefahr zu wechseln.<br />
§ 28 Werbung<br />
1. Die Werbung auf Trikots und Trainingsanzügen muss den Richtlinien des DHB entsprechen.<br />
2. Verstöße gegen die Richtlinien werden gemäß § 10 WRL DHB mit einer Ordnungsstrafe geahndet.<br />
3. An Zeitnehmertischen befestigte Werbetafeln dürfen nicht über die Höhe des Tischrandes herausragen.<br />
4. Der Anspielpunkt in der Mitte des Spielfeldes muss deutlich erkennbar sein.<br />
§ 29 Einlegung von Rechtsmitteln<br />
1. Für Streitfragen, die sich aus den Spielen ergeben, ist, soweit nicht die Spielleitenden Stellen zuständig<br />
sind, als erste Rechtsinstanz für Streitigkeiten auf Bezirksebene das Bezirksschiedsgericht<br />
und auf Verbandsebene das Verbandsschiedsgericht. Berufungsinstanz für alle Streitigkeiten ist das<br />
Verbandsgericht des SHV und Revisionsinstanz das Bundesgericht des DHB. Die Bestimmungen<br />
der RO des DHB sind zu beachten.<br />
2. Bei Einlegung von Rechtsmittel gegen die Wertung von Ausscheidungs- bzw. Pokalmeisterschaftsspielen<br />
ist § 53 SpO DHB zu beachten.<br />
§ 30 Spielergebnismeldung<br />
1. Die Heimvereine sind verpflichtet, Wochentag- und Samstagspiele bis spätestens 23:00 Uhr am<br />
gleichen Tag, Sonn- und Feiertagspiele müssen spätestens 45 Minuten nach Spielende per SMS an<br />
folgende Nr. zu senden: 0173-7861773<br />
2. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung wird der fehlbare Verein durch den Verband mit einer Ordnungsstrafe<br />
gemäß § 7, Ziffer 2.2.1 SHV-RO und § 5, Ziffer 1a SHV GbO, belegt.<br />
3. Die Bezirke regeln für ihren Zuständigkeitsbereich sowohl die Meldung der Spielergebnisse als auch<br />
die Ahndung von Verstößen gegen die Meldepflicht in ihren Ergänzungsbestimmungen zu diesen<br />
Durchführungsbestimmungen.
9<br />
§ 31 SR-Vereinsbeobachtung<br />
1. Der Gast- und Heimverein ist verpflichtet, in den Spielklassen auf Verbandsebene, mit Ausnahme<br />
der Landesliga Frauen und der Jugendklassen, bei jedem Spiel einen SR-Beobachtungsbogen aus<br />
zufüllen. Hierzu ist das vom SHV SR-Wart angegebene Formular zu verwenden. Der Beobach<br />
tungsbogen ist innerhalb von 10 Tagen an die in den Ergänzungsbestimmungen zu diesen Durch<br />
führungsbestimmungen genannte Adresse zu senden. Nicht fristgerechtes Einsenden sowie fehler<br />
haftes Ausfüllen der Beobachtungsbogen werden gemäß § 7, Ziffer 2, 2.4 RO SHV bestraft.<br />
2. Die Bezirke können weitere Mannschaften benennen, die von der SR-Vereinsbeobachtung ausgenommen<br />
sind.<br />
§ 32 Verwendung von Haftmittel<br />
Jegliche Harzdepots an Schuhen, Armen oder Händen sind untersagt. Sollten die Schiedsrichter Harzdepots<br />
feststellen, müssen die Spieler umgehend die Spielfläche verlassen und die Harzdepots entfernen.<br />
§ 33 Entscheidungen der TK bzw. BFA<br />
Im Übrigen entscheidet die Technische Kommission (TK), bzw. in den Bezirken der BFA über alle auftretenden<br />
spieltechnischen Dinge, die in den Durchführungsbestimmungen nicht geregelt sind.<br />
- Meisterschaftsspiele -<br />
§ 34 Spielsystem<br />
1. Die Spiele werden in der Regel im Rundensystem in Vor- und Rückspielen ausgetragen.<br />
2. Die Spiele des letzten Spieltages einer Spielklasse haben alle am gleichen Tag und zur gleichen<br />
Uhrzeit stattzufinden. Die Spieltermine werden vom Spielausschuss festgelegt. Die Bezirke können<br />
für ihren Bereich eine in ihren Ergänzungsbestimmungen enthaltene abweichende Bestimmung treffen.<br />
3. Fällt ein Spiel der letzten drei Spieltage aus, ist es bis spätestens in der darauf folgenden Woche<br />
auszutragen. Gegebenenfalls ist der Heimverein verpflichtet, eine fremde Halle anzumieten. Wird<br />
das Spiel nicht in diesem Zeitraum ausgetragen, entscheidet die Spielleitende Stelle über eine Ansetzung<br />
bzw. Wertung des Spiels.<br />
§ 35 Spielverlegung<br />
1. Uhrzeitliche und terminliche Verlegungen sind zulässig (§ 46 SpO DHB) und gebührenpflichtig (§ 4<br />
Ziffer 1 und 2 GbO SHV).<br />
2. Sie sollten mindestens 10 Tage vor dem Spieltermin bei der zuständigen spielleitenden Stelle unter<br />
Verwendung des Verlegungsformulars des SHV beantragt werden.<br />
3. Eine Verlegung von Spielen der letzten zwei Spieltage kann grundsätzlich nicht erfolgen. Nachholund<br />
verlegte Spiele müssen vor den letzten beiden Spieltagen durchgeführt werden.<br />
4. In allen Fällen entscheidet die spielleitende Stelle über die Verlegung.<br />
§ 36 Punktgleichheit ( zu § 14 SPO SHV)<br />
1. Bei dem vom SHV und seinen Bezirken geleiteten Spielbetrieb der aktiven Mannschaften entscheidet<br />
über die maßgeblichen Tabellenplätze bei Punktgleichheit folgende Reihenfolge:<br />
1.1 die Tordifferenz<br />
1.2 bei gleicher Tordifferenz die Rangfolge aus den während der Runde gegeneinander ausgetragenen<br />
Spielen in folgender Reihenfolge:<br />
a) nach Punkten<br />
b) nach der Tordifferenz<br />
c) die auswärts erzielten Tore.<br />
Ergibt sich auch dann keine Entscheidung sind Entscheidungsspiele durchzuführen.
10<br />
Entscheidungsspiele sind auch dann durchzuführen, wenn einer Mannschaft Punkte ohne Torwertung<br />
zuerkannt wurden und diese eine schlechtere Tordifferenz hat.<br />
1.3 Wurden einer punktgleichen Mannschaft Punkte aberkannt, weil sie zu einem Spiel nicht angetreten<br />
ist, so gilt sie als nachrangig platziert. Sind zwei oder mehrere Mannschaften vom Punktabzug<br />
betroffen, so gelten die mit den meisten Punktabzügen betroffenen Mannschaften als<br />
nachrangig platziert. Dies gilt für die Berechnung nach Ziffer 1.1, als auch für die Ziffer 1.2.<br />
2. Im Jugendspielbetrieb gilt § 14 SpO SHV.<br />
§ 37 Liga/Staffelgröße<br />
1. Die Mannschaftszahlen der einzelnen Spielklassen auf Verbandsebene betragen grundsätzlich:<br />
a) Südbaden-Liga Männer 14 Mannschaften<br />
b) Landeliga Männer Staffel Nord und Süd jeweils 14 Mannschaften<br />
c) Südbaden-Liga Frauen 12 Mannschaften<br />
d) Landesliga Frauen Staffel Nord und Süd jeweils 12 Mannschaften<br />
e) Südbaden-Liga Jugend A männlich 12 Mannschaften<br />
f) Südbaden-Liga Jugend A weiblich 12 Mannschaften<br />
g) Südbaden-Liga Jugend B männlich je Staffel 10 Mannschaften<br />
h) Südbaden-Liga Jugend B weiblich je Staffel 10 Mannschaften<br />
i) Südbaden-Liga Jugend C männlich je Staffel 10 Mannschaften<br />
j) Südbaden-Liga Jugend C weiblich je Staffel 10 Mannschaften<br />
2. Den Spielbetrieb auf Bezirksebene regeln die Bezirke in eigener Zuständigkeit.<br />
§ 38 Zurückgezogene oder ausscheidende Mannschaften<br />
1. Werden eine oder mehrere Mannschaften in einer Spielsaison zurückgezogen, oder tritt eine Mannschaft<br />
zu mindestens drei Meisterschaftsspielen (§ 49 SpO DHB) nicht an, gelten diese Mannschaften<br />
ungeachtet ihres Punkte- oder Tabellenstandes alle als Absteiger.<br />
2. Werden Mannschaften zwischen Meldetermin und Staffeltag zurückgezogen, entscheidet die TK<br />
über den oder die freigewordenen Plätze.<br />
3. Werden Mannschaften in der Zeit zwischen Staffeltag und erstem Meisterschaftsspiel zurückgezogen,<br />
gelten diese als Absteiger.<br />
4. Gleichzeitig verliert der Verein für diese Mannschaft das einmal erworbene Spielrecht für diese<br />
Spielklasse und kann nach Abschluss der Spielsaison mit aufstiegsberechtigten Mannschaften, welche<br />
unterhalb der zurückgezogenen Mannschaft spielten, nicht aufsteigen. Dies gilt nicht im Jugendbereich.<br />
5. Das Zurückziehen einer Mannschaft -freiwillige Abstiegserklärung- nach Beendigung der Spielsaison,<br />
verwirkt das Spielrecht für diese Mannschaft auf Verbandsebene und führt zur Rückstufung in<br />
den Bezirk. Dort entscheidet der Bezirksfachausschuss über<br />
a) die Klassenzugehörigkeit<br />
b) das Aufstiegsrecht innerhalb des Bezirkes<br />
c) den Wiederaufstieg zur Verbandsebene.<br />
§ 39 Aufsteiger aus den Bezirken<br />
1. Die Meister der Bezirksklasse der sechs Bezirke des SHV werden in die für sie zutreffende Staffel<br />
der Landesliga aufgenommen. Verzichtet einer der Meister, entscheidet der BFA des betroffenen<br />
Bezirks, welcher Mannschaft das Aufstiegsrecht zugesprochen wird.<br />
2. Eine Mannschaft aus einem Bezirk kann zur Verbandsebene nur aufsteigen, wenn die Mannschaft<br />
innerhalb eines Bezirkes an einer offiziellen Meisterschaftsrunde teilgenommen hat und nach Abschluss<br />
der Runde auf einem aufstiegsberechtigten Tabellenplatz steht. Es gelten keine Turnierspiele,<br />
die zum Zwecke des Aufstiegs gespielt werden.<br />
3. Kann einer der Bezirke gemäß § 42 Ziffer 2 zur Staffelbildung keine Mannschaft zum Aufstieg in die<br />
jeweilige Staffel melden, ermitteln die verbleibenden Bezirke dieser Staffel in einer Qualifikation weitere<br />
Aufsteiger.<br />
4. Wird die Mannschaftszahl gemäß § 37 durch die Auf- bzw. Abstiegsregelung unterschritten, entscheidet<br />
die TK über die weitere Aufstiegsregelung.
11<br />
§ 40 Absteiger<br />
1. Der Tabellenletzte einer jeden Liga/Staffel/Klasse steigt in die darunter liegende Spielklasse ab.<br />
2. Wird die Mannschaftszahl einer Liga/Staffel/Klasse bei den Männern oder Frauen überschritten, weil<br />
infolge Abstiegs oder aus sonstigen Gründen Mannschaften aus höheren Klassen aufgenommen<br />
werden müssen, steigen auch der Vorletzte, ggf. Drittletzte und der Viertletzte ab. Ist die Mannschaftszahl<br />
auch bei vier Absteigern noch überschritten, spielt die Liga/Staffel/Klasse in der folgenden<br />
Runde mit einer erhöhten Mannschaftszahl. Nach Ablauf der Spielrunde mit erhöhter Mannschaftzahl<br />
wird die Liga/Staffel/Klasse durch vermehrten Abstieg wieder auf die Mannschaftszahl zurückgeführt.<br />
3. Die laut Tabellenstand ermittelten Absteiger, steigen mit Ausnahme des Tabellenletzten nicht ab,<br />
wenn die Zahl der Absteiger durch die gemäß § 38 als Absteiger geltenden Mannschaften erreicht<br />
wird.<br />
4. Die laut Tabellenstand ermittelten weiteren Absteiger steigen nicht ab, wenn durch Nichtabgabe der<br />
Teilnahmeerklärung nach § 3 der Durchführungsbestimmungen Mannschaften ausscheiden.<br />
§ 41 Auf- und Abstiegsregelung Südbaden-Liga Männer<br />
1. Der Meister steigt in die Baden – Württemberg – Oberliga auf.<br />
2. Verzichtet der Meister auf sein Aufstiegsrecht, entscheidet die TK in Absprache mit der Spielleitenden<br />
Stelle über das Aufstiegsrecht.<br />
3. Die Bestimmungen der §§ 38 und 40 gelten entsprechend.<br />
§ 42 Auf- und Abstiegsregelung Landesliga Männer<br />
1. Die Landesliga ist zweigeteilt, in eine Staffel mit der Zusatzbezeichnung Nord (LLMN) und eine Staffel<br />
mit der Zusatzbezeichnung Süd (LLMS).<br />
2. Über die Zusammensetzung der Staffeln entscheidet die TK, wobei die Vereine der Bezirke Rastatt,<br />
Offenburg und Schwarzwald in der Regel in der Nordstaffel spielen, die Vereine der Bezirke Freiburg,<br />
Oberrhein und Hegau-Bodensee in der Südstaffel. Sollte sich bei der Einteilung nach Bezirken<br />
ein Überhang an Mannschaften in einer Staffel ergeben, gilt folgendes:<br />
a) Vereine aus den Bezirken Offenburg und Schwarzwald können freiwillig in die Staffel LLMS<br />
wechseln. Vereine des Bezirks Freiburg können freiwillig in die Staffel LLMN wechseln. Ein solcher<br />
Wechsel ist dem zuständigen Staffelleiter bis spätestens eine Woche nach Beendigung einer<br />
Meisterschaftsrunde schriftlich mitzuteilen.<br />
b) Die freiwillig wechselnden Vereine können nach einer <strong>Saison</strong> wieder in ihre angestammte Staffel<br />
wechseln, wobei sie den allgemeinen Bestimmungen unterworfen sind.<br />
c) Will kein Verein die Staffel freiwillig wechseln, erfolgt die Einteilung der Staffel nach geographischen<br />
Gesichtspunkten anhand der voraussichtlichen Reisekilometer der einzelnen Vereine<br />
nach einem PC-Routenplaner.<br />
3. Die Meister der LLMN und LLMS steigen in die Südbaden-Liga auf. Verzichtet einer der Meister auf<br />
sein Aufstiegsrecht oder kann er nicht aufsteigen, geht das Aufstiegsrecht an den Nächstplatzierten<br />
dieser Staffel bis maximal dem Drittplatzierten.<br />
4. Sollten nach Anwendung von Ziff. 3 weniger als zwei Aufsteiger feststehen, entscheidet die TK über<br />
einen etwaigen weiteren Aufstieg.<br />
5. Ergibt sich durch Auf– und Abstieg eine ungerade Mannschaftszahl, wird ein weiterer Absteiger<br />
durch Relegationsspiele ermittelt, um die Mannschaftszahl zu erreichen.<br />
6. Im Übrigen gelten die §§ 38 und 40 entsprechend.<br />
§ 43 Auf- und Abstiegsregelung Südbaden-Liga Frauen<br />
1. Der Meister steigt in die Baden Württemberg-Oberliga auf.<br />
2. Verzichtet der Meister auf sein Aufstiegsrecht, entscheidet die TK in Absprache mit der Spielleitenden<br />
Stelle über das Aufstiegsrecht.<br />
3. Die Bestimmungen der §§ 38 und 40 gelten entsprechend.
12<br />
§ 44 Auf- und Abstiegsregelung Landesliga Frauen<br />
1. Die Landesliga ist zweigeteilt, in eine Staffel mit der Zusatzbezeichnung Nord (LLFN) und eine Staffel<br />
mit der Zusatzbezeichnung Süd (LLFS).<br />
2. Für die Zusammensetzung der beiden Staffeln gilt § 42 Ziffer 2 entsprechend.<br />
3. Die Meister der Landesliga Nord und Süd steigen in die Südbaden-Liga Frauen auf.<br />
4. Verzichtet einer der Meister oder Beide auf ihr Aufstiegsrecht, entscheidet die TK in Absprache mit<br />
der Spielleitenden Stelle über das Aufstiegsrecht.<br />
5. Die Tabellenletzten jeder Staffel steigen in die Bezirksklasse des Bezirkes ab, dem der Verein angehört.<br />
6. Ergibt sich durch Auf– und Abstieg eine ungerade Mannschaftszahl, wird ein weiterer Absteiger<br />
durch Relegationsspiele ermittelt, um die Mannschaftszahl zu erreichen.<br />
7. Die Bestimmungen der §§ 38 und 40 gelten entsprechend.<br />
8. Sollte die Mannschaftszahl einer Staffel unterschritten werden, ermitteln die Vizemeister der Bezirksklassen<br />
der ihr zugeordneten Bezirke, in einer einfachen Runde den/die weiteren Aufsteiger in<br />
die Landesliga.<br />
§ 45 Auf- und Abstiegsregelung für Mannschaften auf Bezirksebene<br />
Die Bezirke regeln dies für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb in eigener Verantwortung. Die §§ 38,<br />
39, 40 sind zu beachten. Dies muss in den Ergänzungsbestimmungen der Bezirke zu diesen Durchführungsbestimmungen<br />
enthalten sein.<br />
- Meisterschaftsspiele der Jugend auf Verbandsebene -<br />
§ 46 Spieltechnik<br />
Alle Meisterschafts-, Pokalmeisterschafts- und Freundschaftsspiele im Bereich des Südbadischen<br />
Handballverbandes sind durch die Beschlüsse des Verbandsjugendtages nach den neuen Spielformen<br />
durchzuführen.<br />
Werden die Vorgaben von Mannschaften und Schiedsrichtern nicht eingehalten, erfolgt bei bekannt<br />
werden durch die spielleitende Stelle eine Bestrafung gemäß § 1 Ziffer 3 RO DHB, wegen Verstoßes<br />
gegen § 11 Ziffer 2 c) der Satzung des SHV, unter Anwendung des § 3 Ziffer 1 f) und g) RO DHB.<br />
§ 47 Letzter Spieltag<br />
Das letzte Meisterschaftsspiel der Spielrunde sollte 1 Woche vor dem Endspiel um die südbadische<br />
Meisterschaft liegen.<br />
§ 48 Abstellung von Spielern<br />
Überschneidet sich eine Maßnahme des Verbandes oder eines übergeordneten Organs mit einem in<br />
dieser Altersklasse angesetzten Meisterschaftsspieles, hat der Verein das Recht, eine kostenfreie Verlegung<br />
des Meisterschaftsspieles zu beantragen. § 82 Ziffer 7 SpO DHB.<br />
§ 49 Spielklassenzusammensetzung<br />
1. Die Spielklassenzusammensetzung für die neue Spielsaison der männlichen und weiblichen Südbaden-Liga<br />
Jugend A, B, C und Qualifikation zur Baden-Württemberg-Oberliga Jugend A, wird vom<br />
Verbandsjugendausschuss unmittelbar nach Ablauf der Spielsaison festgelegt.<br />
2. Auswahlverfahren und Durchführung von Qualifikationsrunden in den Bezirken regeln diese in eigener<br />
Zuständigkeit.<br />
3. Die zuständige Spielleitende Stelle kann eine andere Staffelzusammensetzung bestimmen, wenn<br />
ein gegebener Anlass es erforderlich macht.
13<br />
§ 50 Südbadische Jugendmeisterschaft<br />
1. Der Tabellenerste der Südbaden-Liga Jugend A männlich und weiblich ist Südbadischer Meister der<br />
Jugend A.<br />
2. Die beiden Tabellenersten der Südbaden-Liga B- und C-Jugend männlich und weiblich, bestreiten<br />
ein Final-Turnier (2 Überkreuzspiele und 2 Finalspiele an einem Tag).<br />
Ausrichtung in der <strong>Saison</strong> 2007/<strong>2008</strong> männlich und weiblich:<br />
B-Jugend: Nord-Meister bei Verzicht 1. Süd-Meister; 2. Nord -Vizemeister; 3. Süd - Vizemeister<br />
C-Jugend: Süd -Meister bei Verzicht 1. Nord -Meister; 2. Süd -Vizemeister; 3. Nord - Vizemeister<br />
Das Heimspielrecht wechselt jährlich zwischen den Tabellenersten.<br />
3. Gibt es bei der B- und C-Jugend männlich und weiblich nur eine einteilige Staffel, ist der Tabellenerste<br />
Südbadischer Meister.<br />
§ 51 Spielgemeinschaften<br />
1. Spielgemeinschaften nach § 1 SpO SHV können mit Ausnahme der männlichen A-Jugend an Meisterschafts-<br />
und Endspielen um die südbadische Meisterschaft teilnehmen. Bei weiterführenden Meisterschaften<br />
ist § 4 SpO DHB zu beachten.<br />
2. Wird eine Spielgemeinschaft nach § 1 SpO SHV Meister, entscheidet die Spielleitende Stelle über<br />
die Teilnahme an weiterführenden Meisterschaften.<br />
- Meisterschaftsspiele der Jugend auf Bezirksebene -<br />
§ 52 Meisterschaftsspiele der Jugend auf Bezirksebene<br />
Die Bezirke regeln dies unter Beachtung des § 46 in eigener Verantwortung und Zuständigkeit.<br />
- Pokal-Meisterschaftsspiele -<br />
§ 53 Austragungsmodus<br />
1. Auf Verbandsebene werden die Qualifikationsspiele und die ersten drei Pokalrundenspiele nach<br />
dem KO-System ohne Rückspiele bis zur Entscheidung gemäß Regel 2:2 und Regel 14, Ausführungsbestimmungen<br />
für das 7-m-Werfen, der IHR gespielt. Die nach den Pokalrundenspielen verbleibenden<br />
vier Mannschaften bestreiten das Endrundenturnier an einem Spieltag. Für die Ausrichtung<br />
kann sich jede Mannschaft, die am Endrundenturnier teilnimmt, bewerben. Die spielleitenden<br />
Stellen entscheiden in Absprache mit der TK über den Austragungsort. Im Übrigen entscheiden die<br />
spielleitenden Stellen in Absprache mit der TK.<br />
1.1 Austragungsmodus für das Endrundenturnier:<br />
a) Die Halbfinalspiele werden ausgelost.<br />
b) Die Verlierer bestreiten das Spiel um Platz 3 und 4. Die Sieger das Endspiel.<br />
c) Spielzeiten:<br />
Halbfinalspiel und Endspiel<br />
2 x 30 Minuten<br />
Spiel um Platz 3 und 4<br />
2 x 15 Minuten<br />
2. Bei Teilnahme von mehreren Mannschaften eines Vereins ist § 45 Ziffer 5 SpO DHB zu beachten.<br />
3. Die Bezirke regeln den Austragungsmodus der Bezirkspokalspiele in eigener Zuständigkeit.<br />
§ 54 Spielleitende Stellen<br />
Die spieltechnische Leitung obliegt auf Verbandsebene den von der TK bzw. auf Bezirksebene den<br />
jeweiligen zuständigen BFA benannten Spielleitenden Stellen (Anschrift siehe Ergänzungsbestimmung<br />
zu den Durchführungsbestimmungen).<br />
§ 55 Auslosung<br />
1. Die Auslosung obliegt der Spielleitende Stelle.<br />
2. Der niederklassige Verein hat Heimrecht.<br />
3. Die Teilnehmerzahlen für Mannschaften aus den Bezirken für die erste Spielrunde auf Verbandsebene<br />
werden jährlich festgelegt (siehe Ergänzungsbestimmungen zu diesen Durchführungsbestimmungen).
14<br />
§ 56 Verlust des Heimrechts<br />
1. Vereine, die aufgrund der Auslosung Heimrecht haben und bis zum festgesetzten Meldetermin nicht<br />
in der Lage waren, den genauen Spieltermin mit Uhrzeit sowie die zur Verfügung stehende Sporthalle<br />
zu benennen, verlieren ihr Heimrecht an den Gegner.<br />
2. Kann der Zweitgenannte auch bis zum festgesetzten Termin keine Spielstätte zur Verfügung stellen,<br />
und wird das Spiel deshalb nicht ausgetragen, scheiden beide Mannschaften aus.<br />
§ 57 Schuldhaftes Nichtantreten zum Spiel<br />
Tritt eine Mannschaft zu einem angesetzten Pokalspiel nicht an, so wird der Verein gemäß § 7 Ziffer 1<br />
RO SHV mit einer Geldbuße belegt. Die Höhe der Geldbuße richtet sich für den Verbandspokal nach<br />
der im Bereich des SHV am höchsten spielenden Mannschaft des Vereins, für den Bezirkspokal nach<br />
die auf Bezirksebene am höchsten spielende Mannschaft des Vereins. Nehmen mehrere Mannschaften<br />
eines Vereins am Pokal teil, ist in allen Fällen die Klassenzugehörigkeit der fehlbaren Mannschaft unter<br />
Berücksichtigung von Satz 2 maßgebend.<br />
Daneben haftet der betreffende Verein für den entstandenen Einnahmeausfall des anderen Vereins.<br />
Die Berechnung des Einnahmeausfalls richtet sich nach § 7 dieser Durchführungsbestimmungen.<br />
§ 58 Spieltermine und Austragungsort des Endturniers<br />
Spieltermine und der Austragungsort für das Endturnier für den Verbandspokal, werden in Absprache<br />
mit dem Verbandsausschuss Spielbetrieb, bzw. für den Bezirkspokal vom BFA des jeweils zuständigen<br />
Bezirks festgelegt und von der jeweils zuständigen Spielleitenden Stelle, rechtzeitig bekannt gegeben.<br />
§ 59 DHB-Pokal-Ausscheidungsrunde<br />
Die Benennung der Mannschaften für die DHB-Pokal-Ausscheidungsrunde obliegt der zuständigen<br />
Spielleitenden Stelle für den Südbadischen Handballpokal.<br />
- Ordnungsdienste -<br />
§ 60 Persönliche Sicherheit und Spieldurchführung<br />
1. Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels und für den Schutz der am<br />
Spiel Beteiligten voll verantwortlich. Bei Vernachlässigung oder nicht gewährtem Schutz der am<br />
Spiel Beteiligten, erfolgt gemäß den Bestimmungen eine Bestrafung.<br />
2. Die am Spiel Beteiligten haben den für ihre persönliche Sicherheit gegebenen Anweisungen des<br />
Hauptverantwortlichen bzw. Einsatzleiters des Ordnungsdienstes Folge zu leisten.<br />
§ 61 Ordnungsdienst<br />
1. Die Vereine sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Personen, die deutlich sichtbar gekennzeichnet<br />
sein müssen, zu jedem Heimspiel bereitzustellen.<br />
2. Eine hauptverantwortliche Person bzw. Einsatzleiter, sowie die Anzahl der eingesetzten Personen,<br />
ist den Schiedsrichtern vor Beginn des Spiels zu nennen.<br />
3. Der Hauptverantwortliche bzw. Einsatzleiter hat vor Beginn des Spiels, das für die Sicherheit der<br />
Schiedsrichter, Mannschaften, Sekretär und Zeitnehmer, Wesentliches mit den Schiedsrichtern abzusprechen.<br />
4. Das Betreten der Spielfläche während des Spiels ist nicht erlaubt, auch nicht bei Time out.<br />
§ 62 Aufgaben des Ordnungsdienstes<br />
1. Es ist vornehmlich Aufgabe des Ordnungsdienstes:<br />
a) die Schiedsrichter und Mannschaften vom Eintreffen bis zur Abfahrt zu schützen.<br />
b) die Zugänge zum Spielfeld und zu den Kabinen zu sichern.<br />
c) den Zuschauer am Betreten der Spielfläche, des Auswechselraumes und des Umkleidebereiches<br />
der Mannschaften und Schiedsrichtern zu hindern.<br />
d) das Spiel störende Aktivitäten zu unterbinden.<br />
2. Bei Vernachlässigung des Ordnungsdienstes wird gemäß § 25, Ziffer 3, RO DHB eine Geldbuße<br />
verhängt.
15<br />
- Schlussbestimmungen -<br />
§ 63 Verbindlichkeit der Durchführungsbestimmungen und Ergänzungsbestimmungen zu diesen<br />
Durchführungsbestimmungen<br />
1. Diese Bestimmung gilt für alle Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele des Südbadischen<br />
Handballverbandes. Sie sind für alle sich mit dem Spielbetrieb befassenden Organe verbindlich.<br />
2. Abweichende Bestimmungen sind nur bei Ermächtigung zulässig und sind in den Ergänzungsbestimmungen<br />
zu den Durchführungsbestimmungen festzulegen.<br />
3. Die TK und jeder Bezirk ist berechtigt und verpflichtet, seine für seinen Spielbetrieb nötigen Ergänzungsbestimmungen<br />
zu diesen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.<br />
Ergänzende Bestimmungen zu den Durchführungsbestimmungen von Meister- und Pokalmeisterschaftsspielen<br />
auf Verbandsebene für das Spieljahr <strong>2008</strong>/<strong>2009</strong><br />
§ 1 / zu § 9 Spielbeiträge/-abgaben<br />
a) Männer, Südbaden-Liga, Landesliga 563,00 € / <strong>Saison</strong><br />
b) Frauen, Südbaden-Liga, Landesliga 484,00 € / <strong>Saison</strong><br />
c) Bezirksklasse Männer 348,00 € / <strong>Saison</strong><br />
d) Bezirksklasse Frauen 318,00 € / <strong>Saison</strong><br />
e) Kreisklasse Männer 305,00 € / <strong>Saison</strong><br />
f) Kreisklasse Frauen 281,00 € / <strong>Saison</strong><br />
g) AH-Klasse 305,00 € / <strong>Saison</strong><br />
h) Jugendmannschaften 44,00 € / <strong>Saison</strong><br />
Zuzüglich Umlagen an den DHB: Aktive 34,50 €<br />
Jugend 18,00 €<br />
§ 2 / zu § 32 SR-Vereinsbeobachtung<br />
Die SR-Vereinsbeobachtungsbogen sind an den Auswerter der SR-Vereinsbeobachtungen zu senden:<br />
Oliver Wöhrle, Steingrün 11, D-77793 Gutach<br />
Tel. +49 (7833) 283 priv., Fax +49 (7833) 8574 priv. e-Mail: oliver-woehrle@gmx.de<br />
§ 3 / zu § 54 Spielleitende Stellen für den SHV-Pokal<br />
Männer:<br />
Frauen:<br />
Dieter Kohlbach, Mühlrain 9, D-79541 Lörrach-Brombach<br />
Tel. + Fax +49 (7621) 52912 priv. e-Mail: dieter.kohlbach@t-online.de<br />
Artur Ritter, Friedhofstr. 15, CH-4127 Birsfelden<br />
Tel. +41 (61)3111676 priv., Handy +49 (174)9192755<br />
Tel. +41 (61)3789842 gesch.<br />
e-Mail: arturritter@gmx.de<br />
§ 4 / zu § 55 Auslosung Ziffer 4<br />
Gruppe Nord<br />
Männer<br />
Frauen<br />
Bezirk I 2 Mannschaften 3 Mannschaften<br />
Bezirk II 3 Mannschaften 3 Mannschaften<br />
Bezirk V 3 Mannschaften 2 Mannschaften<br />
Gruppe Süd<br />
Männer<br />
Frauen<br />
Bezirk III 2 Mannschaften 3 Mannschaften<br />
Bezirk IV 3 Mannschaften 3 Mannschaften<br />
Bezirk VI 3 Mannschaften 2 Mannschaften
16<br />
§ 5 / zu § 58 Spieltermine - SHV-Pokalmeisterschaft<br />
Die Spieltermine und der Austragungsort des Endturniers werden rechtzeitig von der Spielleitenden<br />
Stelle bekannt gegeben.<br />
Fortschreibung der teilnehmenden Mannschaften am SHV Pokal<br />
<strong>Saison</strong><br />
Gruppe Nord<br />
Männer<br />
<strong>2009</strong>/2010 Bez. I = 3<br />
Bez. II = 2<br />
Bez. V = 3<br />
2010/2011 Bez. I = 3<br />
Bez. II = 3<br />
Bez. V = 2<br />
2010/2011 Bez. I = 2<br />
Bez. II = 3<br />
Bez. V = 3<br />
Gruppe Nord<br />
Frauen<br />
Bez. I = 2<br />
Bez. II = 3<br />
Bez. V = 3<br />
Bez. I = 3<br />
Bez. II = 2<br />
Bez. V = 3<br />
Bez. I = 3<br />
Bez. II = 3<br />
Bez. V = 2<br />
Gruppe Süd<br />
Männer<br />
Bez. III = 3<br />
Bez. IV = 2<br />
Bez. VI = 3<br />
Bez. III = 3<br />
Bez. IV = 3<br />
Bez. VI = 2<br />
Bez. III = 2<br />
Bez. IV = 3<br />
Bez. VI = 3<br />
Gruppe Süd<br />
Frauen<br />
Bez. III = 2<br />
Bez. IV = 3<br />
Bez. VI = 3<br />
Bez. III = 3<br />
Bez. IV = 2<br />
Bez. VI = 3<br />
Bez. III = 3<br />
Bez. IV = 3<br />
Bez. VI = 2