Gruppenbeteiligung an einer Messe im Inland für ...
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UESF-Programm<br />
UFörderung von jungen Unternehmen bei <strong>Messe</strong>auftritten <strong>im</strong> Inl<strong>an</strong>dU<br />
L<strong>an</strong>desprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Ziel 3<br />
1. Verwendungszweck • Förderung der Beteiligung <strong>an</strong> Fachmessen <strong>im</strong> Inl<strong>an</strong>d und<br />
Verbrauchermessen in Baden-Württemberg<br />
2. Laufzeit und<br />
Antragsberechtigung<br />
• Das Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen<br />
Sozialfonds (Ziel 3) <strong>an</strong>teilig fin<strong>an</strong>ziert. Das Programm läuft<br />
höchstens sol<strong>an</strong>ge, wie das von der EU aufgelegte ESF-Ziel 3-<br />
Programm. Die Förderung gilt <strong>für</strong> Beteiligungen <strong>an</strong> Fach- und<br />
Verbrauchermessen <strong>im</strong> Zeitraum vom 1.9.2006 bis 31.8.2007.<br />
• Antragsberechtigt sind junge Unternehmerinnen und Unternehmer<br />
der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der<br />
Freien Berufe in den ersten 10 Jahren ihrer beruflichen<br />
Selbständigkeit.<br />
• Antragsberechtigt sind ebenfalls Betriebsübernehmer in den<br />
ersten 10 Jahre nach mehrheitlich erfolgter Betriebsübernahme<br />
sowie <strong>an</strong>gehende Existenzgründerinnen und –gründer.<br />
• Die Förderung ist personenbezogen.<br />
• Be<strong>im</strong> Unternehmen der Antragstellerin/des Antragstellers<br />
muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen der<br />
gewerblichen Wirtschaft h<strong>an</strong>deln, <strong>an</strong> dem eingetragene<br />
Vereine, als gemeinnützig <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nte juristische Personen<br />
oder Religionsgemeinschaften UnichtU mit Mehrheit beteiligt<br />
sind.<br />
Es gilt die jeweils aktuelle KMU-Definition der EU, derzeit<br />
die Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003<br />
(2003/361/EG). Als kleine und mittlere Unternehmen (KMU)<br />
gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten UundU<br />
einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. € UoderU <strong>einer</strong><br />
Vorjahresbil<strong>an</strong>zsumme von höchstens 43 Mio. €<br />
(einschließlich UallerU verbundenen Unternehmen). Verbunden<br />
sind u. a. Unternehmen, die zu 25 % oder mehr des Kapitals<br />
oder der St<strong>im</strong>mrechte <strong>im</strong> Besitz von einem oder mehreren<br />
Unternehmen gemeinsam stehen. Ein Unternehmen ist kein<br />
KMU, wenn 25% oder mehr des Kapitals oder s<strong>einer</strong><br />
St<strong>im</strong>mrechte direkt oder indirekt von <strong>einer</strong> oder mehreren<br />
öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen<br />
Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, davon<br />
ausgenommen sind best<strong>im</strong>mte öffentlichen Anteilseigner, wie<br />
z.B. staatliche Beteiligungsgesellschaften.<br />
• Das Unternehmen muss in Baden-Württemberg seinen<br />
Hauptsitz haben oder soll in Baden-Württemberg gegründet<br />
werden.<br />
3. Fördervoraussetzungen • Das teilnehmende Unternehmen muss auf der <strong>Messe</strong> durch<br />
einen eigenen St<strong>an</strong>d und eigenes St<strong>an</strong>dpersonal vertreten sein.<br />
Die Beteiligung <strong>an</strong> einem Gemeinschaftsst<strong>an</strong>d ist d<strong>an</strong>n<br />
förderfähig, wenn dem Unternehmen ein räumlich definierter<br />
Teil des Gemeinschaftsst<strong>an</strong>des sowohl optisch (Nachweis<br />
durch Foto) als auch abrechnungstechisch zugeordnet werden<br />
k<strong>an</strong>n.<br />
• Die Förderung k<strong>an</strong>n dre<strong>im</strong>alig in den ersten 10 Jahren nach<br />
Gründung in Anspruch genommen werden.<br />
• Gefördert werden <strong>Messe</strong>n, die <strong>im</strong> AUMA-H<strong>an</strong>dbuch
<strong>Messe</strong>platz Deutschl<strong>an</strong>d oder <strong>im</strong> AUMA-H<strong>an</strong>dbuch Regional<br />
aufgelistet sind. Die AUMA-H<strong>an</strong>dbücher können unter Tel.<br />
030/24000-0, Fax 030/24000-263 <strong>an</strong>gefordert oder <strong>im</strong> Internet<br />
unter www.auma-messen.de abgerufen werden.<br />
• Verköstigungsstände werden in die Förderung nicht<br />
miteinbezogen.<br />
4. Art und Höhe der<br />
Förderung<br />
• Es wird ein Zuschuss von 40% der zuschussfähigen Ausgaben<br />
gewährt. Die Mindestförderhöhe der Zuwendung beträgt 300<br />
€. Aufwendungen unter 300 € sind nicht förderfähig.<br />
• Zuschussfähige Ausgaben sind: die Komplettst<strong>an</strong>dmiete<br />
gemäß den jeweiligen Komplettst<strong>an</strong>d<strong>an</strong>geboten der<br />
<strong>Messe</strong>ver<strong>an</strong>stalter. Alternativ werden die auf U<strong>einer</strong>U Rechnung<br />
des <strong>Messe</strong>ver<strong>an</strong>stalters ausgewiesenen Einzelpositionen <strong>für</strong><br />
St<strong>an</strong>dfläche, Mietst<strong>an</strong>d und Mobiliar sowie obligatorische<br />
Pauschalen (z.B. <strong>für</strong> Katalogeintrag, Müllgebühren,<br />
Telekommunikations- und Versorgungs<strong>an</strong>schlüsse) <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt.<br />
• Nicht gefördert werden optional buchbare Zusatzpakete,<br />
Service- und Verbrauchskosten, Telekommunikationsgebühren<br />
sowie Versicherungen, sofern sie nicht <strong>im</strong> Komplettst<strong>an</strong>d<strong>an</strong>gebot<br />
oder in obligatorischen Pauschalen enthalten sind.<br />
• Individueller St<strong>an</strong>dbau durch ein <strong>Messe</strong>bauunternehmen wird<br />
d<strong>an</strong>n zusätzlich zur St<strong>an</strong>dflächenmiete und zu den obligatorischen<br />
<strong>Messe</strong>pauschalen gefördert, wenn dessen Leistung sich<br />
auf den St<strong>an</strong>dauf- und -abbau sowie die Vermietung eines<br />
<strong>Messe</strong>st<strong>an</strong>des und dazugehörigem Mobiliar bezieht. Die<br />
Schaffung der notwendigen Telekommunikations- und<br />
Versorgungs<strong>an</strong>schlüsse, der Beleuchtung etc. durch ein<br />
<strong>Messe</strong>bauunternehmen oder einen sonstigen Dienstleister ist<br />
d<strong>an</strong>n zuschussfähig, wenn diese nicht vom <strong>Messe</strong>ver<strong>an</strong>stalter<br />
obligatorisch in Rechnung gestellt werden.<br />
• Nicht gefördert wird die Anschaffung eines eigenen<br />
<strong>Messe</strong>st<strong>an</strong>des oder dessen Erstellung.<br />
Damit werden folgende Fördertypen akzeptiert:<br />
• Fördertyp 1: reine St<strong>an</strong>dflächenmiete einschl.<br />
obligatorischer Pauschalen<br />
• Fördertyp 2: Komplettst<strong>an</strong>dmiete einschl. obligatorischer<br />
Pauschalen:<br />
• Fördertyp 3: St<strong>an</strong>dflächenmiete und Mietst<strong>an</strong>d sowie<br />
Mobiliar einschl. obligatorischer Pauschalen durch den<br />
<strong>Messe</strong>ver<strong>an</strong>stalter als Komplett<strong>an</strong>gebot<br />
• Fördertyp 4: St<strong>an</strong>dflächenmiete einschl. obligatorischer<br />
Pauschalen sowie individueller St<strong>an</strong>dbau durch<br />
<strong>Messe</strong>bauunternehmen und Telekommunikations- und<br />
Versorgungs<strong>an</strong>schlüsse, falls diese nicht obligatorisch sind<br />
• Die Mehrwertsteuer wird nicht gefördert<br />
5. Verfahren Antrag<br />
• Anträge können auf den be<strong>im</strong> Wirtschaftsministerium<br />
erhältlichen Antragsformularen gestellt werden. Diese können<br />
auch unter www.foerderportal.newcome.de herunter geladen<br />
werden.<br />
• Anträge sind be<strong>im</strong> Wirtschaftsministerium, Ref. 33<br />
mindestens 6 Wochen vor <strong>Messe</strong>beginn einzureichen.<br />
• Dem Antrag sind die Teilnahmebedingungen des<br />
<strong>Messe</strong>ver<strong>an</strong>stalters (Aussteller-Prospekt, Internet-Information<br />
oder individuelles Angebot) und ggf. ein Angebot des<br />
<strong>Messe</strong>bauunternehmens beizulegen. Aus diesen Unterlagen<br />
muss der kalkulierte Kostenrahmen ersichtlich sein.
Abrechnung<br />
• Im Rahmen des Verwendungsnachweises (sachlicher Bericht<br />
über das <strong>Messe</strong>ergebnis und Belege sowie Foto bei<br />
Beteiligung <strong>an</strong> einem Gemeinschaftsst<strong>an</strong>d) ist eine Rechnung<br />
des <strong>Messe</strong>ver<strong>an</strong>stalters über die Komplettst<strong>an</strong>dmiete oder die<br />
jeweiligen förderfähigen Kostenpositionen vorzulegen sowie<br />
ein Kontoauszug über die erfolgte Zahlung. Be<strong>im</strong> zusätzlichen<br />
Einsatz eines <strong>Messe</strong>bauunternehmens oder weiterer<br />
Dienstleister ist ebenfalls eine Rechnung nebst<br />
Zahlungsnachweis vorzulegen. Aus Gründen <strong>einer</strong><br />
effizienten Förderabwicklung werden in der Regel als<br />
Verwendungsnachweis jedoch insgesamt max. 3<br />
Rechnungen akzeptiert. Eigenbelege und Aufrechnungen<br />
können nicht <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt werden.<br />
6. Antragstellung • Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg<br />
Ref. 33, Existenzgründung und Unternehmensnachfolge / ifex<br />
Theodor-Heuss-Str. 4, 70174 Stuttgart<br />
• Frau Saub, Tel: 0711/123-2624, Fax: -2556, E-Mail:<br />
sabine.saub@wm.bwl.de<br />
7. Förderrechtliche<br />
Rahmenbedingungen<br />
• Ein Rechts<strong>an</strong>spruch auf Förderung besteht nicht.<br />
• Neben dieser Förderung darf keine weitere Förderung der EU<br />
<strong>für</strong> HTdenTH <strong>Messe</strong>auftritt in Anspruch genommen werden.<br />
St<strong>an</strong>d: 03/2007