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pdf-Datei lesen - Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach

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Wenn’s stürmt und schneit:<br />

Saison-Kug statt arbeitslos<br />

Am 1. Dezember hat für das Baugewerbe die Schlechtwetterzeit 2013/2014 begonnen. Damit<br />

während dieser Monate keiner entlassen werden muss, zahlt die Agentur für Arbeit <strong>Mönchengladbach</strong><br />

das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld, kurz Saison-Kug.<br />

Für wen gilt Saison-Kug?<br />

Saison-Kug greift beim Bauhauptgewerbe, beim Baunebengewerbe<br />

– dazu zählen der Garten-, Landschafts- und<br />

Sportplatzbau –, sowie für das Dachdeckerhandwerk. Ziel<br />

von Saison-Kug ist es, Arbeitslosigkeit während der Wintermonate<br />

zu vermeiden.<br />

Wann wird Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt?<br />

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der betroffenen<br />

Gewerbe erhalten vom 1. Dezember 2013 bis 31. März 2014<br />

Saison-Kug, wenn die Arbeit wegen Witterung oder Auftragsmangels<br />

ausfällt.<br />

Muss der Arbeitsausfall erheblich sein?<br />

Ja. Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen<br />

oder witterungsbedingten Gründen oder auf einem<br />

unabwendbaren Ereignis beruht, vorübergehend und nicht<br />

vermeidbar ist. Überwiegend branchen-, betriebsübliche und<br />

saisonbedingte Arbeitsausfälle sind unschädlich.<br />

Wie hoch ist das Saison-Kurzarbeitergeld?<br />

Die Agentur für Arbeit <strong>Mönchengladbach</strong> zahlt 60 oder,<br />

bei mindestens einem Kind, 67 Prozent der Einbußen beim<br />

Nettoentgelt.<br />

JETZT<br />

WENN NICHT<br />

MEINE MITARBEITER WEITERBRINGEN, WANN DANN?!<br />

Wie viel zahlen die Arbeitgeber und<br />

Arbeitgeberinnen?<br />

Während des Bezugs von Saison-Kug müssen Arbeitgeber<br />

für ihre Arbeitnehmer allein die Sozialversicherungsbeiträge<br />

abführen, und zwar auf einem abgesenkten Niveau von 80<br />

Prozent des Entgelts, das ohne Arbeitsausfall erzielt worden<br />

wäre.<br />

Muss Saison-Kug beantragt werden?<br />

Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren: die<br />

Anzeige des Arbeitsausfalls und der Antrag auf Leistung. Ausnahme:<br />

Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn der Arbeitsausfall<br />

ausschließlich auf witterungsbedingten Ursachen fußt.<br />

Gibt es weitere Leistungen?<br />

Es werden ergänzende Leistungen wie Zuschuss-Wintergeld<br />

(ZWG), Mehraufwandswintergeld (MWG) gewährt und<br />

Sozialversicherungsbeiträge erstattet.<br />

Das Zuschuss-Wintergeld<br />

2,50 Euro (1,03 Euro für das Gerüstbaugewerbe) für jede aus<br />

Arbeitszeitguthaben eingesetzte Arbeitsstunde, um Arbeitsausfälle<br />

zu vermeiden.<br />

Das Mehraufwands-Wintergeld<br />

Ein Euro für jede zwischen Mitte Dezember und Ende Februar<br />

geleistete Arbeitsstunde, in der Summe jedoch nicht mehr<br />

als für 450 Stunden. Damit wird der anfallende witterungsbedingte<br />

Mehraufwand ausgeglichen.<br />

Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge<br />

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erhalten die Sozialversicherungsbeiträge<br />

für gewerbliche Arbeitnehmer zurück.<br />

Und das Gerüstbaugewerbe?<br />

Hier bleibt es bei den Regelungen der Schlechtwettersaison<br />

2012/2013. Die Schlechtwetterzeit geht vom 1. November<br />

2013 bis 31. März 2014.<br />

42<br />

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sich unter www.dasbringtmichweiter.de<br />

Bundesagentur für Arbeit<br />

Wo gibt‘s weitere Informationen?<br />

Für die Agentur für Arbeit <strong>Mönchengladbach</strong> beim<br />

Operativen Service Aachen-Düren, Team 032 Kurzarbeitergeld<br />

/ Insolvenzgeld / Altersteilzeit, Telefon 0241 897<br />

7032, E-Mail: Aachen-Dueren.032-OS@Arbeitsagentur.<br />

de oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de/ Unternehmen<br />

/ Finanzielle Hilfen / Kurzarbeitergeld. Auf<br />

Wunsch werden Ihnen die erforderlichen Informationsschriften,<br />

Merkblätter sowie Antragsunterlagen durch<br />

die Agentur für Arbeit zugesandt.

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