pdf-Datei lesen - Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach
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Wenn’s stürmt und schneit:<br />
Saison-Kug statt arbeitslos<br />
Am 1. Dezember hat für das Baugewerbe die Schlechtwetterzeit 2013/2014 begonnen. Damit<br />
während dieser Monate keiner entlassen werden muss, zahlt die Agentur für Arbeit <strong>Mönchengladbach</strong><br />
das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld, kurz Saison-Kug.<br />
Für wen gilt Saison-Kug?<br />
Saison-Kug greift beim Bauhauptgewerbe, beim Baunebengewerbe<br />
– dazu zählen der Garten-, Landschafts- und<br />
Sportplatzbau –, sowie für das Dachdeckerhandwerk. Ziel<br />
von Saison-Kug ist es, Arbeitslosigkeit während der Wintermonate<br />
zu vermeiden.<br />
Wann wird Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt?<br />
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der betroffenen<br />
Gewerbe erhalten vom 1. Dezember 2013 bis 31. März 2014<br />
Saison-Kug, wenn die Arbeit wegen Witterung oder Auftragsmangels<br />
ausfällt.<br />
Muss der Arbeitsausfall erheblich sein?<br />
Ja. Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen<br />
oder witterungsbedingten Gründen oder auf einem<br />
unabwendbaren Ereignis beruht, vorübergehend und nicht<br />
vermeidbar ist. Überwiegend branchen-, betriebsübliche und<br />
saisonbedingte Arbeitsausfälle sind unschädlich.<br />
Wie hoch ist das Saison-Kurzarbeitergeld?<br />
Die Agentur für Arbeit <strong>Mönchengladbach</strong> zahlt 60 oder,<br />
bei mindestens einem Kind, 67 Prozent der Einbußen beim<br />
Nettoentgelt.<br />
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WENN NICHT<br />
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Wie viel zahlen die Arbeitgeber und<br />
Arbeitgeberinnen?<br />
Während des Bezugs von Saison-Kug müssen Arbeitgeber<br />
für ihre Arbeitnehmer allein die Sozialversicherungsbeiträge<br />
abführen, und zwar auf einem abgesenkten Niveau von 80<br />
Prozent des Entgelts, das ohne Arbeitsausfall erzielt worden<br />
wäre.<br />
Muss Saison-Kug beantragt werden?<br />
Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren: die<br />
Anzeige des Arbeitsausfalls und der Antrag auf Leistung. Ausnahme:<br />
Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn der Arbeitsausfall<br />
ausschließlich auf witterungsbedingten Ursachen fußt.<br />
Gibt es weitere Leistungen?<br />
Es werden ergänzende Leistungen wie Zuschuss-Wintergeld<br />
(ZWG), Mehraufwandswintergeld (MWG) gewährt und<br />
Sozialversicherungsbeiträge erstattet.<br />
Das Zuschuss-Wintergeld<br />
2,50 Euro (1,03 Euro für das Gerüstbaugewerbe) für jede aus<br />
Arbeitszeitguthaben eingesetzte Arbeitsstunde, um Arbeitsausfälle<br />
zu vermeiden.<br />
Das Mehraufwands-Wintergeld<br />
Ein Euro für jede zwischen Mitte Dezember und Ende Februar<br />
geleistete Arbeitsstunde, in der Summe jedoch nicht mehr<br />
als für 450 Stunden. Damit wird der anfallende witterungsbedingte<br />
Mehraufwand ausgeglichen.<br />
Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge<br />
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erhalten die Sozialversicherungsbeiträge<br />
für gewerbliche Arbeitnehmer zurück.<br />
Und das Gerüstbaugewerbe?<br />
Hier bleibt es bei den Regelungen der Schlechtwettersaison<br />
2012/2013. Die Schlechtwetterzeit geht vom 1. November<br />
2013 bis 31. März 2014.<br />
42<br />
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sich unter www.dasbringtmichweiter.de<br />
Bundesagentur für Arbeit<br />
Wo gibt‘s weitere Informationen?<br />
Für die Agentur für Arbeit <strong>Mönchengladbach</strong> beim<br />
Operativen Service Aachen-Düren, Team 032 Kurzarbeitergeld<br />
/ Insolvenzgeld / Altersteilzeit, Telefon 0241 897<br />
7032, E-Mail: Aachen-Dueren.032-OS@Arbeitsagentur.<br />
de oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de/ Unternehmen<br />
/ Finanzielle Hilfen / Kurzarbeitergeld. Auf<br />
Wunsch werden Ihnen die erforderlichen Informationsschriften,<br />
Merkblätter sowie Antragsunterlagen durch<br />
die Agentur für Arbeit zugesandt.