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51<br />

Hinweis<br />

Entgeltabrechner als Rentenberater?<br />

Bisher gab es die Pflicht, Minijobber darauf hinzuweisen, dass sie auf ihre Versicherungsfreiheit<br />

verzichten können. Muss man jetzt darüber aufklären, dass sie<br />

sich von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht befreien lassen können?<br />

Das neue Minijobrecht sieht eine Hinweispflicht nicht mehr vor. Gleichwohl müssen Sie<br />

damit rechnen, dass Minijobber wissen wollen, welche Nachteile sie bei ihrer Rente<br />

haben, wenn sie sich <strong>de</strong>r Versicherungspflicht durch einen Befreiungsantrag entziehen.<br />

Hier sollten Sie sich mit Ratschlägen o<strong>de</strong>r gar Schätzungen zurückhalten. Eine arbeitsrechtliche<br />

Beratungspflicht besteht nicht. Wenn Sie gleichwohl beraten, dann kann<br />

man Sie unter Umstän<strong>de</strong>n wegen eines „Versorgungsscha<strong>de</strong>ns“ in Haftung nehmen.<br />

le anzusie<strong>de</strong>ln waren, jetzt aber in<br />

einem Bereich sind, <strong>de</strong>r noch innerhalb<br />

<strong>de</strong>r neuen Minijobgrenzen<br />

liegt? Hier hat sich <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />

zu einer äußerst komplizierten Übergangsregelung<br />

entschlossen. Für eine<br />

Übergangszeit bis 2015 bleiben<br />

diese Mitarbeiter nach bisherigem<br />

Recht versicherungspflichtig und<br />

wer<strong>de</strong>n auch nach <strong>de</strong>r bisherigen<br />

Gleitzonenformel abgerechnet.<br />

Aber es kommt noch schlimmer,<br />

weil komplizierter. Das Übergangsrecht<br />

legt fest, dass auf Antrag eine<br />

Befreiung in <strong>de</strong>r Arbeitslosenversicherung<br />

sowie unter bestimmten<br />

Voraussetzungen auch in <strong>de</strong>r Krankenversicherung<br />

möglich ist. Das<br />

be<strong>de</strong>utet zunächst: Für die Übergangsfälle<br />

<strong>de</strong>r Arbeitnehmer, die<br />

bisher zwischen 400 und 450 Euro<br />

verdient haben, kann sich im Ergebnis<br />

die Lohnabrechnung in <strong>de</strong>r Sozialversicherung<br />

zunächst auf <strong>de</strong>n<br />

Gleitzonenbetrag aus <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Rentenversicherung reduzieren.<br />

Eigentlich ein Sparmo<strong>de</strong>ll,<br />

sollte man <strong>de</strong>nken. Allerdings nur,<br />

sofern man eine weitere Folge <strong>de</strong>s<br />

Übergangsrechts missachtet, mit<br />

<strong>de</strong>r man endgültig <strong>de</strong>n Gipfel <strong>de</strong>r<br />

Beitragsbürokratie erklommen hat.<br />

Dieser lautet: Hat sich <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />

erfolgreich vom Beitragssatz in<br />

<strong>de</strong>r Arbeitslosenversicherung sowie<br />

<strong>de</strong>r Krankenversicherung befreien<br />

lassen, so wer<strong>de</strong>n diese Beschäftigungsverhältnisse<br />

bis zum Jahre<br />

2015 gespalten abgerechnet. Bezüglich<br />

<strong>de</strong>r Rentenversicherungspflicht<br />

bleiben sie abrechnungstechnisch<br />

ein sozialversicherungspflichtiges<br />

Beschäftigungsverhältnis und sind<br />

bei <strong>de</strong>r Einzugsstelle wie gewohnt<br />

zu mel<strong>de</strong>n. Dorthin müssen auch<br />

die Gleitzonenbeträge aus <strong>de</strong>r Rentenversicherung<br />

abgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei einer Befreiung in <strong>de</strong>r Krankenversicherung<br />

muss dagegen eine<br />

zusätzliche Meldung bei <strong>de</strong>r Minijob-Behör<strong>de</strong><br />

erfolgen, und <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />

muss dort <strong>de</strong>n für Minijobs<br />

maßgeblichen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag<br />

abführen.<br />

Alternative Gleitzonenanwendung<br />

Auch bei <strong>de</strong>n Midijobs müssen komplizierte<br />

Son<strong>de</strong>rregelungen beachtet<br />

wer<strong>de</strong>n, die für eine Übergangszeit<br />

zwei Arten von Midijobabrechnungen<br />

zur Folge haben. Dass <strong>de</strong>m Gesetzgeber<br />

immer noch ein Mehr an Bürokratie<br />

einfallen kann, zeigt folgen<strong>de</strong><br />

Son<strong>de</strong>rregelung: Wer bisher zwischen<br />

800 und 850 Euro verdiente,<br />

soll nicht automatisch in <strong>de</strong>n Genuss<br />

<strong>de</strong>r erweiterten Gleitzonenregelung<br />

kommen, son<strong>de</strong>rn wird weiter nach<br />

<strong>de</strong>r bisherigen Rechtslage vollumfänglich<br />

verbeitragt. Aber <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />

ist großzügig und lässt zu,<br />

dass sich diese Arbeitnehmer auf Antrag<br />

für die neue Gleitzone entschei<strong>de</strong>n<br />

können. <br />

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www.exact.<strong>de</strong>/lohn<br />

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