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51<br />
Hinweis<br />
Entgeltabrechner als Rentenberater?<br />
Bisher gab es die Pflicht, Minijobber darauf hinzuweisen, dass sie auf ihre Versicherungsfreiheit<br />
verzichten können. Muss man jetzt darüber aufklären, dass sie<br />
sich von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht befreien lassen können?<br />
Das neue Minijobrecht sieht eine Hinweispflicht nicht mehr vor. Gleichwohl müssen Sie<br />
damit rechnen, dass Minijobber wissen wollen, welche Nachteile sie bei ihrer Rente<br />
haben, wenn sie sich <strong>de</strong>r Versicherungspflicht durch einen Befreiungsantrag entziehen.<br />
Hier sollten Sie sich mit Ratschlägen o<strong>de</strong>r gar Schätzungen zurückhalten. Eine arbeitsrechtliche<br />
Beratungspflicht besteht nicht. Wenn Sie gleichwohl beraten, dann kann<br />
man Sie unter Umstän<strong>de</strong>n wegen eines „Versorgungsscha<strong>de</strong>ns“ in Haftung nehmen.<br />
le anzusie<strong>de</strong>ln waren, jetzt aber in<br />
einem Bereich sind, <strong>de</strong>r noch innerhalb<br />
<strong>de</strong>r neuen Minijobgrenzen<br />
liegt? Hier hat sich <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />
zu einer äußerst komplizierten Übergangsregelung<br />
entschlossen. Für eine<br />
Übergangszeit bis 2015 bleiben<br />
diese Mitarbeiter nach bisherigem<br />
Recht versicherungspflichtig und<br />
wer<strong>de</strong>n auch nach <strong>de</strong>r bisherigen<br />
Gleitzonenformel abgerechnet.<br />
Aber es kommt noch schlimmer,<br />
weil komplizierter. Das Übergangsrecht<br />
legt fest, dass auf Antrag eine<br />
Befreiung in <strong>de</strong>r Arbeitslosenversicherung<br />
sowie unter bestimmten<br />
Voraussetzungen auch in <strong>de</strong>r Krankenversicherung<br />
möglich ist. Das<br />
be<strong>de</strong>utet zunächst: Für die Übergangsfälle<br />
<strong>de</strong>r Arbeitnehmer, die<br />
bisher zwischen 400 und 450 Euro<br />
verdient haben, kann sich im Ergebnis<br />
die Lohnabrechnung in <strong>de</strong>r Sozialversicherung<br />
zunächst auf <strong>de</strong>n<br />
Gleitzonenbetrag aus <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Rentenversicherung reduzieren.<br />
Eigentlich ein Sparmo<strong>de</strong>ll,<br />
sollte man <strong>de</strong>nken. Allerdings nur,<br />
sofern man eine weitere Folge <strong>de</strong>s<br />
Übergangsrechts missachtet, mit<br />
<strong>de</strong>r man endgültig <strong>de</strong>n Gipfel <strong>de</strong>r<br />
Beitragsbürokratie erklommen hat.<br />
Dieser lautet: Hat sich <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
erfolgreich vom Beitragssatz in<br />
<strong>de</strong>r Arbeitslosenversicherung sowie<br />
<strong>de</strong>r Krankenversicherung befreien<br />
lassen, so wer<strong>de</strong>n diese Beschäftigungsverhältnisse<br />
bis zum Jahre<br />
2015 gespalten abgerechnet. Bezüglich<br />
<strong>de</strong>r Rentenversicherungspflicht<br />
bleiben sie abrechnungstechnisch<br />
ein sozialversicherungspflichtiges<br />
Beschäftigungsverhältnis und sind<br />
bei <strong>de</strong>r Einzugsstelle wie gewohnt<br />
zu mel<strong>de</strong>n. Dorthin müssen auch<br />
die Gleitzonenbeträge aus <strong>de</strong>r Rentenversicherung<br />
abgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei einer Befreiung in <strong>de</strong>r Krankenversicherung<br />
muss dagegen eine<br />
zusätzliche Meldung bei <strong>de</strong>r Minijob-Behör<strong>de</strong><br />
erfolgen, und <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />
muss dort <strong>de</strong>n für Minijobs<br />
maßgeblichen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag<br />
abführen.<br />
Alternative Gleitzonenanwendung<br />
Auch bei <strong>de</strong>n Midijobs müssen komplizierte<br />
Son<strong>de</strong>rregelungen beachtet<br />
wer<strong>de</strong>n, die für eine Übergangszeit<br />
zwei Arten von Midijobabrechnungen<br />
zur Folge haben. Dass <strong>de</strong>m Gesetzgeber<br />
immer noch ein Mehr an Bürokratie<br />
einfallen kann, zeigt folgen<strong>de</strong><br />
Son<strong>de</strong>rregelung: Wer bisher zwischen<br />
800 und 850 Euro verdiente,<br />
soll nicht automatisch in <strong>de</strong>n Genuss<br />
<strong>de</strong>r erweiterten Gleitzonenregelung<br />
kommen, son<strong>de</strong>rn wird weiter nach<br />
<strong>de</strong>r bisherigen Rechtslage vollumfänglich<br />
verbeitragt. Aber <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />
ist großzügig und lässt zu,<br />
dass sich diese Arbeitnehmer auf Antrag<br />
für die neue Gleitzone entschei<strong>de</strong>n<br />
können. <br />
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