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Kritische Analyse des Hamburger Masterplans Klimaschutz (lang PDF)

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<strong>Kritische</strong> <strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

<strong>Klimaschutz</strong> – in Hamburg nur noch eine Vision?<br />

oder<br />

Die Umwelthauptstadt 2011 als Trittbrettfahrerin beim <strong>Klimaschutz</strong>?<br />

Prof. i. R. Dr. rer. nat. Dietrich Rabenstein<br />

HafenCity Universität Hamburg<br />

Department Bauingenieurwesen<br />

Version 1.0 vom 6.12.2013


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

„Parturiunt montes, nascetur ridiculus mus.“<br />

(Es kreißen die Berge und geboren wird eine lächerliche Maus.)<br />

(Horaz, Ars poetica)<br />

2


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Inhalt<br />

Eine einfühlende Zusammenfassung ...............................................................................................5<br />

1. Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> und die <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele Hamburgs ..........................................6<br />

1.1 Der <strong>lang</strong>e Weg zu Hamburgs Masterplan <strong>Klimaschutz</strong>.........................................................6<br />

1.2 Hamburg, die Europäische Umwelthauptstadt 2011, streicht ihre <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele .........9<br />

1.3 Die bisherigen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele Hamburgs wären weiterhin erreichbar..........................12<br />

2. Quantifizierung <strong>des</strong> neuen <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Ziels für das Jahr 2020 ...........................18<br />

2.1 Planungsfehler schon am Beginn <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012..............................18<br />

2.2 Mit dem Aktionsplan 2020 wurde die <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung halbiert .........................20<br />

2.3 War die Höhe der <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung 2007-2012 angemessen? .............................22<br />

2.4 Ein angemessener Beitrag Hamburgs zum nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel für 2020 .............23<br />

2.5 Die angemessene Höhe der <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung ......................................................26<br />

2.6 Das nationale <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel <strong>des</strong> Jahres 2050 ................................................................30<br />

3. Eine Vision anstelle einer <strong>lang</strong>fristigen Planung bis 2050.........................................................31<br />

3.1 Hamburg ersetzt eine <strong>lang</strong>fristige Planung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>es durch eine Vision 2050 .....31<br />

3.2 Weichenstellungen auf das Abstellgleis ..............................................................................33<br />

3.2.1 Wichtige Handlungsfelder ............................................................................................33<br />

3.2.2 Gebäu<strong>des</strong>anierung.........................................................................................................35<br />

3.2.3 Energieversorgung ........................................................................................................41<br />

3.2.3.1 Strom aus erneuerbaren Quellen außerhalb Hamburgs..........................................41<br />

3.2.3.2 Zukunftstechnologie Tauchsieder? ........................................................................42<br />

3.2.3.3 Wärmeversorgung mit Gas und mit Fernwärme....................................................48<br />

3.2.3.4 Einsatz von erneuerbarer Wärme...........................................................................51<br />

3.2.3.5 Ein Wärmeversorgungskonzept für Hamburg fehlt...............................................54<br />

3.2.4 Mobilität und Verkehr...................................................................................................55<br />

3.2.5 Industrie, Gewerbe und Hafen ......................................................................................57<br />

3.3 Verzicht auf Ordnungsrecht.................................................................................................58<br />

4. Der Aktionsplan 2020 als Fortsetzung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012............................59<br />

4.1 Künftige <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen nach dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> ............................59<br />

4.1.1 Wie sollen in Zukunft die <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen ausgewählt werden? .................59<br />

4.1.2 Kritik an der geplanten Veränderung der Auswahlmethode.........................................60<br />

4.1.3 Worauf kommt es bei der Auswahl von <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen am meisten an? ...64<br />

4.2 Die <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung reicht nicht für neue <strong>Klimaschutz</strong>-Projekte.......................66<br />

4.3 Einseitige Schwerpunkte bei der Auswahl der geförderten <strong>Klimaschutz</strong>-Projekte .............68<br />

3


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

5. Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> ist nach dem Volksentscheid zur Rekommunalisierung der<br />

Energienetze überholt ....................................................................................................................72<br />

5.1 Radikaler Neustart in der <strong>Hamburger</strong> Klimapolitik.............................................................72<br />

5.2 Eckpunkte für einen neuen Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> ..........................................................73<br />

Anhang 1: Hamburgs besondere Methode der CO 2 -Bilanzierung.................................................76<br />

A1.1 Erklärungen zur Bilanz <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012.......................76<br />

A1.2 Arten der CO 2 -Bilanzierung..............................................................................................77<br />

A1.3 Das Verhältnis von Verursacherbilanz und „Gesamtbilanz“ ............................................78<br />

A1.4 Welche CO 2 -Zuwächse bleiben in der „Gesamtbilanz“ <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> unbeachtet? ....80<br />

A1.5 Tiefere Ursachen <strong>des</strong> Bilanzierungs-Wirrwarrs im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> ..................82<br />

Anhang 2: Vom Elend <strong>des</strong> CO 2 -Monitoring..................................................................................83<br />

A2.1 Das CO 2 -Monitoring scheut klare Aussagen ....................................................................83<br />

A2.2 Täuschung durch einseitiges CO 2 -Monitoring wird in Kauf genommen..........................84<br />

A2.3 Das externe Monitoring hat in Hamburg seine Schuldigkeit getan ..................................85<br />

A2.4 Was müsste ein unabhängiges Monitoring leisten? ..........................................................89<br />

Abkürzungen und Erläuterung von Begriffen................................................................................91<br />

Bilder..............................................................................................................................................92<br />

Tabellen..........................................................................................................................................94<br />

Literatur..........................................................................................................................................95<br />

4


Eine einfühlende Zusammenfassung<br />

<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Die Mitarbeiter der <strong>Hamburger</strong> Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), die verantwortlich<br />

waren für die Ausarbeitung <strong>des</strong> <strong>lang</strong> geplanten <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong>, standen nach dem<br />

Regierungswechsel im Jahr 2011 vor ernsthaften Problemen:<br />

Der neue SPD-Senat hatte die im Haushalt für den <strong>Klimaschutz</strong> verfügbaren Finanzmittel im<br />

Vergleich zu den vom Vorgängersenat bereitgestellten auf etwa die Hälfte gekürzt.<br />

Durch Gutachten, die im Auftrag der BSU ausgearbeitet und öffentlich diskutiert worden waren,<br />

war aber bekannt, dass die bestehenden <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele Hamburgs ohne erhebliche zusätzliche<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Anstrengungen nicht einzuhalten sein würden.<br />

Einer Verstärkung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>es durch erhöhte Anforderungen an die <strong>Hamburger</strong> Wirtschaft<br />

und an die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs stand andererseits die vom neuen SPD-Senat eingeschlagene<br />

Energie- und <strong>Klimaschutz</strong>-Politik diametral entgegen: Der Senat setzte auf „Bündnisse“<br />

mit der Wirtschaft, in welchen im Wesentlichen die Forderungen der Wirtschafts-Verbände Eingang<br />

fanden. Neue ordnungsrechtliche Maßnahmen lehnte der SPD-Senat dagegen ab.<br />

Eine massive Abwertung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>es war in Hamburg besonders schwer zu begründen.<br />

Denn Hamburg war auf Grund von großen Versprechungen zur „Europäische Umwelthauptstadt<br />

2011“ gewählt worden. Die Stadt setzte diese Auszeichnung eifrig für das Hamburg-Marketing ein.<br />

Zudem befürwortete − ähnlich wie in ganz Deutschland − auch in Hamburg eine große Mehrheit<br />

der Bürgerinnen und Bürger eine rasche Energiewende und einen konsequenten <strong>Klimaschutz</strong>.<br />

Hilfreich war, dass der neue Senat schon bei der Regierungs-Übernahme die Formulierung der<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Ziele geschickt verändert hatte. Bei vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern war<br />

zunächst der Eindruck entstanden, die bisher als verbindlich erklärten Ziele sollten weiter verfolgt<br />

werden. Tatsächlich schien die neue Formulierung der <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele aber vereinbar zu sein mit<br />

beliebigen Kürzungen beim <strong>Klimaschutz</strong>.<br />

Die Verantwortlichen der BSU beschlossen, den <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> zu entkernen. Auch<br />

wenn viele von einem Masterplan eine konkrete und belastbare Planung erwarten, mit Zielen,<br />

Zwischenzielen, Zielkontrollen und Nachsteuerung, entschloss man sich, für das Jahr 2050 nur noch<br />

eine „Vision“ anzubieten. Inhalt: Im Jahr 2050 steht es mit dem <strong>Klimaschutz</strong> in Hamburg bestens.<br />

Einige angedeutete „Weichenstellungen“ entsprachen der bereits beschlossenen Energiepolitik.<br />

Für den Zeitraum von 2013 bis 2020 eignete sich eine „Vision“ nicht, da für die vorangegangenen<br />

fünf Jahre bereits ein konkreter Plan bestanden hatte, das <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007–<br />

2012. Dummerweise stellte sich heraus, dass die für diesen Zeitraum verbindlich versprochene<br />

CO 2 -Minderung so deutlich verfehlt worden war, dass eine Nachsteuerung unausweichlich erschien.<br />

Einen Ausweg bot die Einführung einer neuen, ungewöhnlichen Methode zur Bilanzierung <strong>des</strong><br />

CO 2 -Ausstoßes. Sie hatte den unbestreitbaren Vorteil, dass im Jahr 2020 eine wahrscheinlich noch<br />

viel größere Verfehlung <strong>des</strong> Beitrags Hamburgs zu den nationalen CO 2 -Minderungszielen gar nicht<br />

mehr auftreten konnte. Gezählt wurden nämlich nur noch geschätzte CO 2 -Minderungen aus <strong>Hamburger</strong><br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen. Zahlreiche gleichzeitige Zuwächse <strong>des</strong> CO 2 -Ausstoßes wurden<br />

einfach ignoriert. Um eventueller Kritik vorzubeugen, wurde erklärt, diese neue Methode sei<br />

weitaus besser als die Verursacherbilanz, die bisher gebräuchliche Bilanzierungsmethode <strong>des</strong><br />

Statistikamtes Nord.<br />

Die BSU übte aber auch Selbstkritik: Sie verkündete, mit den halbierten <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzmitteln<br />

würde in Zukunft eine ähnlich große CO 2 -Minderung erreicht wie mit dem bisherigen doppelt so<br />

großen Mitteln, die der Vorgängersenat bereitgestellt hatte. Wer daraus schließen will, dass sie<br />

früher mit den <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzmitteln ziemlich schlecht gewirtschaftet hat, sollte sich klar<br />

machen, dass das ja unter einer anderen politischen Führung geschah.<br />

5


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

1. Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> und die <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele Hamburgs<br />

1.1 Der <strong>lang</strong>e Weg zu Hamburgs Masterplan <strong>Klimaschutz</strong><br />

Zu Recht hat Hamburgs Erster Bürgermeister, Olaf Scholz, darauf hingewiesen, dass Hamburg<br />

nicht erst seit kurzem mit dem <strong>Klimaschutz</strong> begonnen hat, sondern bereits 1978 einen Umweltsenator<br />

hatte, 1979 ein Hamburgisches Programm zur Einsparung von Energie besaß und schon 1990<br />

mit einem 24-Punkte-Programm den rationellen Energieeinsatz und die Nutzung regenerativer<br />

Energiequellen in Hamburg voranbrachte ([Scholz 11a]). Am 25.6.1997 beschloss Hamburg ein<br />

<strong>Klimaschutz</strong>gesetz. Seit dem 1. Juli 2008 gilt die Hamburgische <strong>Klimaschutz</strong>verordnung, die in<br />

Teilen ambitionierter ist als die zurzeit bun<strong>des</strong>weit gültige Energieeinsparverordnung EnEV 2009.<br />

Nach siebenjähriger Vorbereitungszeit hat nun der amtierende SPD-Senat am 25.6.2013 der<br />

Bürgerschaft den <strong>lang</strong> erwarteten „Masterplan <strong>Klimaschutz</strong>“ [FHH 13a] übergeben.<br />

Vision 2050<br />

Aktionsplan 2020<br />

Masterplan für den <strong>Klimaschutz</strong> in Hamburg<br />

Bild 1:<br />

Die wesentlichen Teile <strong>des</strong> im Juni 2013 vorgelegten <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Die Masterplan-Bürgerschaftsdrucksache 20/8493 enthält zwei Teile,<br />

• die Vision 2050 mit Weichenstellungen in wesentlichen Handlungsfeldern (Teil II) und<br />

• den Aktionsplan 2020, der als Umsetzung bezeichnet wird (Teil III).<br />

Die Vision 2050 soll in Kapitel 3 der vorliegenden Arbeit analysiert werden. Mit dem Aktionsplan<br />

2020 soll das vorangegangene <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007–2012 fortentwickelt werden (Bild 2). Im<br />

Vergleich zum <strong>Klimaschutz</strong>konzept liegen allerdings zum Aktionsplan 2020 wesentlich weniger<br />

Informationen vor. Er gilt für acht statt für fünf Jahre. Mit ihm beschäftigt sich Kapitel 4.<br />

<strong>Klimaschutz</strong>konzept<br />

2007 - 2012<br />

Aktionsplan 2020<br />

2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022<br />

Bild 2: Zeitspannen <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007 – 2012 und <strong>des</strong> Aktionsplans 2020<br />

Zeitgleich mit dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> legte der Senat der Bürgerschaft, aufbauend auf dem<br />

CO 2 -Monitoring-Endbericht [Schüle 13], einen Abschlussbericht zum <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept<br />

2007–2012 [FHH 13b] und einen Aktionsplan Anpassung an den Klimawandel [FHH 13c] vor.<br />

Tabelle 1 gibt eine Übersicht über öffentlich zugängliche Dokumente, die in direkter Verbindung<br />

mit dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> stehen.<br />

6


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Basisgutachten<br />

Gutachten <strong>des</strong> Arrhenius-Instituts.<br />

11.10<br />

Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> Bürgerschaftsdrucksache 20/8493,<br />

25.6.13<br />

Aktionsplan Anpassung an den<br />

Klimawandel<br />

<strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept<br />

2007-2012<br />

<strong>Klimaschutz</strong>konzept,<br />

Abschlussbericht<br />

Monitoring-Zwischenbericht<br />

Monitoring-Endbericht<br />

Evaluierung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts<br />

Bürgerschaftsdrucksache 20/8492,<br />

25.6.13<br />

Bürgerschaftsdrucksache 18/6803,<br />

21.8.07<br />

Bürgerschaftsdrucksache 20/8494,<br />

25.6.13<br />

CO 2 -Monitoring … Zwischenbericht.<br />

15.2.11<br />

CO 2 -Monitoring … Abschlussbericht.<br />

27.5.13<br />

Evaluierungs-Schlussbericht<br />

30.4.12<br />

[Groscurth 10a]<br />

[FHH 13a]<br />

[FHH 13c]<br />

[FHH 07]<br />

[FHH 13b]<br />

[Schüle 11]<br />

[Schüle 13]<br />

[Schönthaler 12]<br />

Tabelle 1:<br />

Dokumente, die in direkter Verbindung mit dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> stehen<br />

In der Opposition hatte die SPD-Fraktion bereits am 14.2.2007 in einem Bürgerschafts-Antrag<br />

[SPD 07a] einen „Masterplan <strong>Klimaschutz</strong>“ gefordert. Ziele für diesen Masterplan wurden in<br />

diesem Antrag detailliert benannt. Die gewünschte Vorgehensweise wurde ausführlich begründet.<br />

Der Bürgerschaft sollte regelmäßig ein <strong>Klimaschutz</strong>bericht mit einer CO 2 -Bilanz vorgelegt werden,<br />

„um die Erreichung <strong>des</strong> Klimaziels wirksam überprüfen 1 zu können.“<br />

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und GAL 2 , der im April 2008 in Hamburg geschlossen<br />

wurde, enthielt noch keine Vereinbarungen zu einem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong>. Erst Ende 2009 teilte<br />

der CDU/GAL-Senat in der zweiten „Fortschreibung“ seines <strong>Klimaschutz</strong>konzeptes [FHH 09a] über<br />

die Vorbereitung eines „<strong>Masterplans</strong>“ für den <strong>Klimaschutz</strong> in Hamburg mit:<br />

„Mit den Drucksachen 18/6803 und 19/1752 hat der Senat eine <strong>Klimaschutz</strong>strategie für die<br />

Jahre 2007-2012 formuliert. Diese wird derzeit unter Berücksichtigung der mittel- und <strong>lang</strong>fristigen<br />

Minderungsziele <strong>des</strong> Senats weiterentwickelt. Im nächsten Schritt wird hierfür ein<br />

Basisgutachten erstellt, das als Grundlage für die Erarbeitung eines „<strong>Masterplans</strong>“ für den<br />

<strong>Klimaschutz</strong> in Hamburg dienen soll. Das Basisgutachten wird die Minderungsnotwendigkeiten<br />

und -potenziale für die einzelnen Emissionsbereiche darstellen und strategische Pfade<br />

für die Erreichung der Ziele – minus 40 % bis 2020 und min<strong>des</strong>tens minus 80 % bis 2050 –<br />

entwickeln.<br />

Als Ausgangspunkt für diese <strong>Analyse</strong> wird das Leitszenario 2008 genutzt, das dem <strong>Klimaschutz</strong>programm<br />

der Bun<strong>des</strong>regierung zugrunde liegt. Ausgehend von diesem Basisszenario<br />

wird dann geprüft, durch welche weitergehenden Maßnahmen Hamburg die über diese Bun<strong>des</strong>entwicklung<br />

hinausreichenden Ziele erreichen kann.“<br />

1 Fettdruck ist in dieser Arbeit in der Regel nicht Bestandteil <strong>des</strong> Originaltextes. Er soll zur Verständlichkeit beitragen.<br />

2 Grün-Alternative Liste; heute: Bündnis 90/ Die Grünen<br />

7


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Das hier genannte „Basisgutachten“ zum Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> [Groscurth 10a] wurde im<br />

Oktober 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt. Bild 3 zeigt die Einbindung dieses Basisgutachtens und<br />

<strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> in die für Hamburg vorgesehene <strong>Klimaschutz</strong>planung.<br />

<strong>Klimaschutz</strong>konzept<br />

Hamburgs<br />

Hamburgisches<br />

<strong>Klimaschutz</strong>gesetz<br />

(HmbKliSchG)<br />

Hamburgische <strong>Klimaschutz</strong>verordnung<br />

(HmbKliSchVO)<br />

Masterplan für den <strong>Klimaschutz</strong> in Hamburg<br />

Basisgutachten<br />

Hauptgutachten<br />

Ergänzungsgutachten<br />

Bild 3:<br />

Einordnung <strong>des</strong> Basisgutachtens in die <strong>Klimaschutz</strong>planung Hamburgs<br />

Für Anfang 2011 plante der CDU/GAL-Senat eine umfassende Novellierung <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong><br />

<strong>Klimaschutz</strong>gesetzes (HmbKliSchG), „um das <strong>lang</strong>fristig angestrebte CO 2 -Minderungsziel von<br />

80 % bis 2050 zu erreichen“ (zweite Fortschreibung <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-<br />

2012 [FHH 09a]).<br />

Aktionsplan 2020<br />

Masterplan für den <strong>Klimaschutz</strong> in Hamburg<br />

Bild 4:<br />

Der vom SPD-Senat im Juni 2013 in Kraft gesetzte Masterplan <strong>Klimaschutz</strong><br />

Der CDU/GAL-Masterplan für den <strong>Klimaschutz</strong> in Hamburg sollte im ersten Halbjahr <strong>des</strong> Jahres<br />

2012 vorgestellt werden. Noch vor seiner Fertigstellung fanden in Hamburg vorgezogene Neuwahlen<br />

statt. Der allein von der SPD gestellte neue Senat veränderte die Vorgaben für den Masterplan<br />

<strong>Klimaschutz</strong> drastisch. Es ging, kurz gesagt, nicht mehr um die Ableitung eines <strong>Masterplans</strong> aus<br />

klimaschutz- und energiepolitischen Zielen, die vorher weitgehend Konsens zu sein schienen.<br />

Vielmehr sollte der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> an ein von der Parteispitze vorgegebenes energiepoliti-<br />

8


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

sches Konzept angepasst werden, das zu großen Teilen auf den energiepolitischen Planungen der in<br />

Hamburg aktiven Konzerne E.ON und Vattenfall Europe beruhte. Am 29.11.2011 vom <strong>Hamburger</strong><br />

Senat veröffentlichte Kooperationsvereinbarungen [FHH 11e] bildeten die Basis von Verträgen <strong>des</strong><br />

Senats mit diesen Energieversorgungsunternehmen. Von dem in Bild 3 dargestellten Konzept blieb<br />

damit nur noch der in Bild 4 gezeigte Rest übrig ([Rab 12]).<br />

Dass der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> über das Jahr 2020 hinaus keinerlei Planung mehr enthält,<br />

sondern nur noch eine Vision 2050, entspricht noch nicht einmal den Vorgaben der SPD-Fraktion<br />

und <strong>des</strong> SPD-Senats. Vielmehr erwarteten diese noch eine Beschreibung von „Etappenzielen“,<br />

„Abschnitten“ und „Richtungsentscheidungen“ (vgl. auch [Rab 11c], S. 13).<br />

In ihr Regierungsprogramm 2011 [SPD 11d] schrieb die SPD:<br />

„Masterplan <strong>Klimaschutz</strong><br />

Der SPD-geführte Senat wird einen Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> vorlegen, der aufzeigt, welche<br />

Etappenziele mit welchen Maßnahmen bis 2050 erreichbar sind. Wir wollen unseren Beitrag<br />

dazu leisten, dass die weltweite Erwärmung auf 2 Grad Celsius begrenzt wird.“<br />

Ausführlicher im Bürgerschaftsantrag der SPD-Fraktion [SPD 11a] vom 11.11.2011:<br />

„… Ferner sollen in einem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> bis zum Jahr 2050 <strong>lang</strong>fristige Perspektiven<br />

entwickelt und aufgezeigt werden, die es ermöglichen, das CO 2 -Minderungsziel für<br />

2050 in Abschnitten anzusteuern und zu erreichen.<br />

Dabei sollen perspektivisch der Weg beziehungsweise die Streckenabschnitte aufgezeigt<br />

werden, die bis 2050 zu bewältigen sind. Soweit sinnvoll und realistisch sind dabei auch<br />

Maßnahmen vorzuschlagen, die bis 2020 ergriffen werden sollen, um das Ziel zu erreichen.<br />

Der Weg bis 2050 soll heute wenigstens mit Richtungsentscheidungen vorgezeichnet werden,<br />

um zu verdeutlichen, wie das Minderungsziel von 80 Prozent erreicht werden könnte.“<br />

Die SPD-Mehrheit in der Bürgerschaft beschloss in diesem Antrag, den Senat zu ersuchen<br />

„… ein Konzept für einen Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> 2050 vorzuschlagen, das aufzeigt, in<br />

welchen Etappen mit welchen Richtungsentscheidungen das Ziel einer CO 2 -Reduktion<br />

um 80 Prozent bis 2050 erreicht werden könnte“<br />

und der Bürgerschaft im 2. Quartal 2012 darüber zu berichten. Auch die vierte Fortschreibung zum<br />

<strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007-2012 vom 20.12.11 [FHH 11g] lässt mehr als eine „Vision“ erwarten:<br />

„Der Senat wird im zweiten Quartal 2012 einen Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> als <strong>lang</strong>fristige<br />

strategische Entwicklungsplanung der <strong>Hamburger</strong> Klimapolitik vorlegen. Er wird den Zielund<br />

Handlungsrahmen der Klimapolitik für die Zeithorizonte bis 2020 und bis 2050 formulieren.“<br />

Der SPD-Senat entsprach dem Ersuchen der Bürgerschaft zur Vorlage eines <strong>Masterplans</strong> nicht im<br />

zweiten Quartal 2012, sondern erst ein volles Jahr später. Eine Beschreibung von „Etappen“, die auf<br />

2020 folgen, von einem Ziel- und Handlungsrahmen bis 2050 gab es dabei nicht. Die im Teil<br />

„Vision 2050“ angedeuteten „Weichenstellungen“ können kaum als zielführende „Richtungsentscheidungen“<br />

gewertet werden (Kapitel 3.2).<br />

1.2 Hamburg, die Europäische Umwelthauptstadt 2011, streicht ihre <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele<br />

Der ab April 2008 amtierende schwarz-grüne Senat der Freien und Hansestadt Hamburg setzte in<br />

seinem „Regierungsprogramm“ [CDU/GAL 08] „ein verbindliches Ziel im <strong>Klimaschutz</strong>: Bis 2020<br />

soll der CO 2 -Ausstoß um 40 % reduziert werden.“ Er stimmte dabei mit den damaligen Forderungen<br />

der SPD-Opposition überein.<br />

9


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Mit einer Erweiterung bestätigte dieser Senat in [FHH 08a] „das Ziel, den jährlichen CO 2 -Ausstoß<br />

bis zum Jahr 2012 gegenüber dem Vergleichsjahr 2007 um zwei Millionen Tonnen zu senken“ und<br />

„den CO 2 -Ausstoß in Hamburg bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu mindern“.<br />

Ende 2009 teilte er als drittes Ziel mit, dass er die von EU und Bun<strong>des</strong>regierung vorgesehene CO 2 -<br />

Minderung um min<strong>des</strong>tens 80 % bis 2050 auch für die Freie und Hansestadt „als verbindliche<br />

Zielvorgabe“ betrachte ([FHH 09a]).<br />

Die drei verbindlichen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele <strong>des</strong> schwarz-grünen <strong>Hamburger</strong> Senats:<br />

Minderung der jährlichen CO 2 -Emissionen<br />

1. im Jahr 2012 gegenüber 2007 um 2 Mio. Tonnen,<br />

2. im Jahr 2020 gegenüber 1990 um 40 %,<br />

3. im Jahr 2050 gegenüber 1990 um min<strong>des</strong>tens 80 %.<br />

In den „Fortschreibungsdrucksachen“ zum <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007–2012 wurden diese <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele<br />

bestätigt. Beispielsweise heißt es in [FHH 11a]:<br />

„Bis zum Jahr 2012 sollen die CO 2 -Emissionen gegenüber 2007 (17,6 Mio. Tonnen) um zusätzliche<br />

2 Mio. Tonnen auf 15,6 Mio. Tonnen gesenkt werden. … Diese Ziele beinhalten,<br />

die Treibhausgasemissionen in Hamburg mittelfristig bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr<br />

1990 um 40 % (etwa 8 Mio. Tonnen) auf rund 12 Mio. Tonnen und bis 2050 um bis<br />

zu 80 % zu senken.“<br />

Der schwarz-grüne Senat bezeichnete diese Zielvorgaben wegen <strong>des</strong> relativ hohen Anteils industriellen<br />

und gewerblichen Energieverbrauchs in Hamburg als sehr ambitioniert. Bereits bei der<br />

erfolgreichen Bewerbung um den Titel der Europäischen Umwelthauptstadt 2011 (European Green<br />

Capital 2011) sei die <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzeption an Europäischen Standards gemessen<br />

worden. <strong>Klimaschutz</strong> werde ein zentraler Bestandteil der Aktivitäten Hamburgs als Europäische<br />

Umwelthauptstadt 2011 sein. Hamburg solle zur „Modellstadt für die Bekämpfung <strong>des</strong> Klimawandels“<br />

werden ([FHH 08a]).<br />

Mehrfach wurden diese <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele verallgemeinert in Richtung auf eine Verringerung aller<br />

Treibhausgas-Emissionen anstelle der Verringerung <strong>des</strong> CO 2 -Ausstoßes. Mehr hierzu in [Rab 11a].<br />

Festzuhalten ist, dass bis zur Neuwahl im Februar 2011 ein Konsens zwischen den in der Bürgerschaft<br />

vertretenen Parteien über diese vom regierenden Senat als „verbindlich“ bezeichneten<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Ziele bestand.<br />

Der seit Februar 2011 in Hamburg amtierende SPD-Senat schien zunächst die bisherigen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele<br />

zu bestätigen. Auf die Frage der GAL-Fraktion in der Bürgerschaft, ob er weiterhin<br />

„an der Selbstverpflichtung“ festhalte, bis 2020 den CO 2 -Ausstoß Hamburgs um 40 Prozent zu<br />

reduzieren, antwortete er in [FHH 11b]:<br />

„Der Senat will seinen Beitrag dazu leisten, dass die weltweite Erwärmung auf 2 Grad Celsius<br />

begrenzt bleibt. Er strebt daher weiterhin das Ziel an, bis 2020 den CO 2 -Ausstoß um 40<br />

Prozent zu reduzieren.“<br />

In § 2 <strong>des</strong> Paktes „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ [FHH 11d] bekannten sich die <strong>Hamburger</strong><br />

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und die beteiligten Wohnungsverbände noch<br />

Ende September 2011 klar zu den Zielen einer Emissionsreduktion in Hamburg von 40 % im Jahr<br />

2020 und von 80 % im Jahr 2050 jeweils gegenüber 1990.<br />

10


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Aus Protokollen der Bürgerschaft lässt sich entnehmen, dass viele Abgeordnete zunächst davon<br />

ausgingen, dass der SPD-Senat die bisher verkündeten <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele beibehalten würde.<br />

Die Streichung der bisherigen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele war jedoch schon dem Arbeitsprogramm <strong>des</strong><br />

Senates vom 10.5.2011 [FHH 11c] zu entnehmen, wie der Satz im folgenden Kasten zeigt.<br />

Das <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> SPD-Senats:<br />

„Hamburg wird weiterhin seinen Beitrag zur Erreichung der nationalen <strong>Klimaschutz</strong>ziele<br />

leisten: Reduzierung der CO 2 -Emissionen um 40% bis 2020 und um min<strong>des</strong>tens 80% bis<br />

2050, um die weltweite Erwärmung auf 2 Grad zu begrenzen.“<br />

Dieser Satz wird seither formelhaft wiederholt, beispielsweise in den „Kooperationsvereinbarungen“<br />

[FHH 11e] mit Vattenfall Europe und E.ON Hanse vom 29.11.2011, in der Antwort auf eine<br />

Bürgerschaftsanfrage [FHH 11h] und schließlich auch im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> [FHH 13a]:<br />

„… wird Hamburg weiterhin seinen Beitrag zur Erreichung der nationalen <strong>Klimaschutz</strong>ziele<br />

leisten: Reduzierung der CO 2 -Emissionen um 40 % bis 2020 und um min<strong>des</strong>tens 80 % bis<br />

2050, um die weltweite Erwärmung – wie völkerrechtlich angestrebt – auf 2° C zu begrenzen.“<br />

3<br />

Der Senat nennt in dieser Formel die nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

und versichert, dass Hamburg „seinen Beitrag zur Erreichung“ leisten werde.<br />

Bemerkenswert ist, dass in den Anträgen der SPD-Regierungs-Fraktion nur noch von einem CO 2 -<br />

Minderungsziel für das Jahr 2050, jedoch nicht mehr für das Jahr 2020 die Rede ist. Das steht in<br />

starkem Gegensatz zu früheren Beschlüssen der SPD (Kasten „<strong>Klimaschutz</strong>-Ziele der SPD Hamburg<br />

vor der Regierungsübernahme 2011“).<br />

Es ist wohl kein Zufall, dass die Annullierung der konkreten <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele Hamburgs im Jahr<br />

2011 in dieser zweideutigen und verschleierten Art formuliert wurde. Denn in diesem Jahr war<br />

Hamburg „Europäische Umwelthauptstadt 2011“. Bei oberflächlichem Lesen konnte bei vielen der<br />

Eindruck entstehen, die vom schwarz-grünen Vorgänger-Senat als verbindlich erklärten Zielsetzungen<br />

für 2020 und 2050 würden vom SPD-Senat weiter verfolgt. Außerhalb Hamburgs werden<br />

häufig auch heute noch Hamburg ambitionierte <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele zugeschrieben.<br />

Selbst in einem zeitgleich mit dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> vorgelegten Dokument, dem Abschlussbericht<br />

zum <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007–2012 [FHH 13b], scheinen noch konkrete <strong>Klimaschutz</strong>ziele<br />

zu existieren:<br />

„Im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> wird aufgezeigt, durch welche Handlungsoptionen Hamburg<br />

die vom Senat gesetzten Ziele bis 2050 mit Blick auf die Zwischenziele, insbesondere für<br />

2020, erreichen kann.“<br />

Im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> selbst gibt der SPD-Senat aber zu erkennen, wie die Formel, Hamburg<br />

werde „seinen Beitrag zur Erreichung“ der nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele leisten, zu verstehen ist:<br />

3 Dem Senat ist offenbar noch nicht aufgefallen, dass in seiner <strong>Klimaschutz</strong>-Formel die nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele<br />

nicht korrekt zitiert werden. Die deutsche Bun<strong>des</strong>regierung verfolgt nämlich das international vereinbarte Ziel, nach<br />

welchem die Industrieländer nicht nur ihre CO 2 -Emissionen, sondern ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um<br />

min<strong>des</strong>tens 80 % reduzieren müssen, und will in Deutschland die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % gegenüber<br />

1990 senken. Die Bun<strong>des</strong>regierung hat dieses Ziel wiederholt bekräftigt, beispielsweise in ihrem Ende September 2010<br />

beschlossenen „Energiekonzept 2010“ [Bund 10a]. Es geht um eine Senkung der Treibhausgas-Emissionen um knapp<br />

500 Mio. Tonnen CO 2-eq von 1251 Mio. Tonnen CO 2-eq im Jahr 1990 auf 751 Mio. Tonnen CO 2-eq im Jahr 2020.<br />

11


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Mit der Formel verbunden ist eine strikte Abkehr von konkreten, verbindlichen und überprüfbaren<br />

absoluten CO 2 -Minderungs-Zielen für Hamburg.<br />

Recht deutlich spricht der Senat aus, dass es ihm im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> um „Standortattraktivität“,<br />

„Arbeitsplatzbeschaffung“ und ein „attraktives Lebensumfeld“ geht:<br />

„Insgesamt werden mit dem konzeptionellen Ansatz <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> sowohl<br />

die wirtschaftlichen Potentiale <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>es (u.a. Arbeitsplatzschaffung und Standortattraktivität)<br />

als auch die übrigen Vorteile einer klimafreundlichen Stadt (u.a. attraktives Lebensumfeld)<br />

erschlossen. <strong>Klimaschutz</strong> wird damit zum Erfolgsmodell.“ (S. 2) 4<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Ziele der <strong>Hamburger</strong> SPD vor der Regierungsübernahme 2011<br />

Die SPD-Bürgerschaftsanträge [SPD 07a] vom 14.2.2007 und [SPD 07c] vom<br />

12.12.2007 enthielten als allgemeines Klimaziel im Antragspunkt 1:<br />

„Reduktion der CO 2 -Emissionen: Hamburg wird seine CO 2 -Emissionen bis zum<br />

Jahr 2020 um 40 % und bis 2050 um 80 % gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren,<br />

indem Energie eingespart, Energieeffizienz auf allen Ebenen erhöht und der<br />

Einsatz erneuerbarer Energie gesteigert wird.“<br />

Eine Senkung der „Treibhausgasemissionen der Stadt um 40 %“ war schon am<br />

4.12.2006 in einem Antrag der SPD-Fraktion zum Haushalt 2007/2008 gefordert<br />

worden ([SPD 06]).<br />

In ihrem „Regierungsprogramm zur Bürgerschaftswahl 2008“ [SPD 07b] hatte die SPD<br />

versprochen:<br />

„Wir werden in lokaler Umsetzung der nationalen <strong>Klimaschutz</strong>ziele mit einem<br />

<strong>Hamburger</strong> „Masterplan <strong>Klimaschutz</strong>“ bis 2020 den CO 2 -Ausstoß der Stadt um<br />

40 Prozent gegenüber 1990 senken.“<br />

Der „12-Punkte-Plan“ [SPD 07d] der SPD Hamburg und die Erklärung der SPD-<br />

Bürgerschaftsfraktion vom 21.8.2007 [SPD 07e] erweiterte dieses <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel:<br />

„Hamburg wird seine CO 2 -Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent und<br />

bis 2050 um 80 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren, indem Energie<br />

eingespart, die Energieeffizienz auf allen Ebenen erhöht und der Einsatz erneuerbarer<br />

Energie gesteigert wird.“<br />

Wenn die Energiewende wie von der Ethik-Kommission Sichere Energieversorgung (2011) [Ethik<br />

11] als „Gemeinschaftswerk“ verstanden wird, kann es nicht akzeptiert werden, dass die notwendigen<br />

Beiträge ganz nach Belieben anderen Akteuren zugeschoben werden.<br />

In Kapitel 2 wird analysiert, wie viel Hamburg für den <strong>Klimaschutz</strong> aufwenden muss, wenn es<br />

wirklich „seinen Beitrag“ zu den nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Zielen leisten will und dabei Kriterien<br />

wie Fairness und Solidarität anstelle von Standortwettbewerb zu Grunde gelegt werden.<br />

1.3 Die bisherigen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele Hamburgs wären weiterhin erreichbar<br />

Mit dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> wird offensichtlich, dass sich der <strong>Hamburger</strong> SPD-Senat von<br />

vorher als verbindlich erklärten <strong>Klimaschutz</strong>-Zielen, ja sogar überhaupt von jeder Festlegung auf<br />

4 Seitenzahl-Angaben beziehen sich auf den Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> in Form der Bürgerschaftsdrucksache 20/8493<br />

[FHH 13a].<br />

12


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

quantitative CO 2 -Minderungs-Ziele abgekehrt hat und vielen anderen Politikfeldern Priorität vor<br />

dem <strong>Klimaschutz</strong> einräumt. Zur Begründung wird in der Anlage 1 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> unter der<br />

Überschrift „Methodik der CO 2 -Bilanzierung“ festgestellt, die verbindliche CO 2 -Minderung von<br />

40 % bis 2020 sei nicht mehr zu erreichen:<br />

„Für die Vergangenheit wird auf der Grundlage der Verursacherbilanz eine Verminderung<br />

der CO 2 -Emissionen in Hamburg von 1990 bis zum Jahr 2010 von 12 % ausgewiesen. Eine<br />

weitere CO 2 -Minderung um 28 % bis 2020, die allein auf die <strong>Hamburger</strong> Verursacherbilanz<br />

bezogen ist, ist mit einem realistischen <strong>Hamburger</strong> Maßnahmenpaket alleine nicht zu erreichen.<br />

Dies geht nicht zuletzt auch darauf zurück, dass in 2010 die Emissionen in Hamburg<br />

wegen außergewöhnlich hohem Wirtschaftswachstum deutlich angestiegen sind.“ (S. 26)<br />

Der Behauptung, die Verminderung der CO 2 -Emissionen Hamburgs um 40 % bis 2020 im Vergleich<br />

zu 1990 sei nicht zu erreichen, ist in mehrfacher Hinsicht zu widersprechen.<br />

a) Zum einen ist die Interpretation <strong>des</strong> Anstiegs der CO 2 -Emissionen im Jahr 2010 ganz offensichtlich<br />

falsch.<br />

b) Zum anderen haben sich mehrere rot-grün regierte Bun<strong>des</strong>länder vor kurzem vergleichbare<br />

CO 2 -Minderungsziele für 2020 vorgenommen und diese sogar gesetzlich verbindlich festgeschrieben.<br />

Zu a) (falsche Interpretation <strong>des</strong> Emissionswertes <strong>des</strong> Jahres 2010):<br />

Bild 5 findet sich auf S. 26 in der Anlage 1 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong>. Vergleicht man die CO 2 -Emissionen<br />

der drei dargestellten Sektoren für die Jahre 2008 und 2010 unter Auslassung <strong>des</strong> Krisenjahres<br />

2009, so erkennt man aus den beigefügten Zahlenwerten schnell, dass der Anstieg im Jahr 2010<br />

praktisch ganz der Veränderung im Sektor „Haushalte, gewerbliche Kleinverbraucher“ zuzuschreiben<br />

ist. Dieser Anstieg hat daher natürlich kaum etwas mit „außergewöhnlich hohem Wirtschaftswachstum“<br />

zu tun, sondern beruht weitgehend darauf, dass die Heizperiode <strong>des</strong> Jahres 2010 außergewöhnlich<br />

kalt war.<br />

Bild 5:<br />

CO 2 -Emissionen Hamburgs (Verursacherbilanz) nach dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong><br />

13


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Es ist bemerkenswert, dass der Abschlussbericht zum <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007–2012<br />

[FHH 13b] im Widerspruch zum Masterplan eine korrekte Interpretation enthält: Das Ansteigen der<br />

CO 2 -Emissionen im Jahr 2010<br />

„spiegelt einerseits das nach den konjunkturschwächeren Vorjahren sich erholende Wirtschaftswachstum<br />

sowie auch die Auswirkungen <strong>des</strong> kalten Winters mit einem höheren E-<br />

nergiebedarf wider.“<br />

Nach Durchführung einer Witterungsbereinigung 5 ab 2003 ergeben sich die bereinigten CO 2 -<br />

Emissionswerte in Bild 6. Der witterungsbereinigte Wert <strong>des</strong> Jahres 2010 folgt nun dem mehrjährigen<br />

Trend (grün). Im Jahr 2009 zeigt sich eine leichte Absenkung, die als konjunkturbedingt<br />

verstanden werden kann. Der Emissionswert für das Jahr 2011 ist hier bereits eingefügt. 2011<br />

zeigen die witterungsbereinigten CO 2 -Emissionen einen deutlichen Anstieg, der nicht allein konjunkturell<br />

zu erklären ist, sondern mit einer erhöhten Stromerzeugung aus Kohle zusammenhängen<br />

dürfte.<br />

23<br />

CO 2 -Emissionen Hamburgs (Verursacherbilanz; witterungsbereinigt)<br />

22<br />

21<br />

20<br />

Mio. Tonnen CO<br />

2<br />

19<br />

18<br />

17<br />

16<br />

15<br />

Sollwerte der Umwelthauptstadt 2011<br />

14 Emissionswerte, nicht bereinigt<br />

13 Emissionswerte, witterungsbereinigt<br />

12<br />

1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020<br />

Bild 6: Jährliche energiebedingte CO 2 -Emissionen Hamburgs (Verursacherbilanz) ohne und<br />

mit Witterungsbereinigung<br />

Im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> werden also – wie zitiert – fälschlicherweise die witterungsbedingt<br />

erhöhten CO 2 -Emissionen <strong>des</strong> Jahres 2010 als Grund dafür angeführt, dass das <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel im<br />

Jahr 2020 nicht mehr zu erreichen sei. 6<br />

Nach Bild 6 erscheint bei einer Rückkehr zu einer ambitionierten <strong>Klimaschutz</strong>-Politik das Erreichen<br />

<strong>des</strong> CO 2 -Minderungsziels von 40 % bis zum Ende <strong>des</strong> Jahres 2020 nach wie vor im Bereich <strong>des</strong><br />

Möglichen zu liegen.<br />

5 mit vom IWU im internet frei zur Verfügung gestellten Werten der Heizgradtage und Anwendung auf Raumwärmeerzeugung<br />

ohne Warmwasser. Die Werte der Heizgradtage in Kd/a für Hamburg-Fuhlsbüttel sind 2007: 1940, 2008:<br />

2059, 2009: 2178, 2010: 2796, 2011: 2007, 2012: 2312.<br />

6 Amtliche witterungsbereinigte CO 2 -Emissionswerte von 1990 bis 2010 sind [Statistik 13], S. 16, zu entnehmen<br />

(Bereinigung mit Gradtagzahlen). Der bereinigte Wert 17,876 Mio. t CO 2 für 2010 wurde also schon vor der Veröffentlichung<br />

<strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> vom Statistikamt Nord veröffentlicht.<br />

14


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Ein neues, an die Situation angepasstes absolutes CO 2 -Minderungsziel für 2020 enthält der Masterplan<br />

nicht. Statt<strong>des</strong>sen finden sich spekulative Angaben, deren Inkonsistenz bei der Schlussredaktion<br />

hätte auffallen müssen: Auf Seite 11 wird bei der Diskussion <strong>des</strong> Aktionsplans 2020 von einer<br />

„heute“ erreichten CO 2 -Minderung von 18 % gesprochen (offenbar mit den Daten von 2009), nach<br />

welcher 2020 knapp 30 % erreicht werden könnten. In der Anlage 1 auf S. 26 werden nur 12 % im<br />

Jahr 2010 genannt und 27 % im Jahr 2020 für möglich gehalten (vgl. Kapitel 2.4).<br />

Zu b) (Vorhaben anderer Bun<strong>des</strong>länder):<br />

Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> spart nicht mit Selbstlob:<br />

„Hamburg ist bereits heute Metropole <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>es und der Energiewende. Anknüpfend<br />

an seine bisherige erfolgreiche <strong>Klimaschutz</strong>politik wird der Senat diese Position weiter<br />

ausbauen und festigen.“ (S. 3)<br />

Praktisch alle wichtigen staatlichen Planungen zum <strong>Klimaschutz</strong> und zur Energiewende in Deutschland<br />

beschränken sich jedoch nicht auf „Visionen“ wie neuerdings Hamburg, sondern stützen sich<br />

auf Projektionen, also auf konkret geplante Perspektiven bis 2050 mit quantitativ festgelegten<br />

Zwischenzielen (z. B. die jährlichen Leitstudien <strong>des</strong> BMU und das Energiekonzept der Bun<strong>des</strong>regierung<br />

vom 28.9.2010).<br />

110%<br />

Jährliche CO 2 -Emissionen im Vergleich zu 1990<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Baden-Württemberg<br />

Hamburg<br />

<strong>Klimaschutz</strong>gesetz Nordrhein-Westfalen<br />

<strong>Klimaschutz</strong>gesetz Baden-Württemberg<br />

<strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007 - 2012 Hamburg<br />

40%<br />

1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020<br />

Bild 7: Jährliche CO 2 -Emissionen der Bun<strong>des</strong>länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen<br />

(Quellenbilanz) und Hamburg (Verursacherbilanz) im Vergleich zu 1990 (nicht witterungsbereinigt)<br />

(Quelle: Länderarbeitskreis Energiebilanzen)<br />

Als Europäische Umwelthauptstadt 2011 muss sich Hamburg an den CO 2 -Minderungszielen für<br />

2020, zu denen sich andere Bun<strong>des</strong>länder verpflichtet haben, und an deren <strong>Klimaschutz</strong>-Politik<br />

messen lassen:<br />

Die Bun<strong>des</strong>länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben vor kurzem einander<br />

ähnliche <strong>Klimaschutz</strong>gesetze erlassen, in denen die Einhaltung von <strong>Klimaschutz</strong>-Zielen gesetzlich<br />

verankert ist.<br />

15


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Bild 7 zeigt einen Vergleich der CO 2 -Emissionen aus dem Endenergieverbrauch, jeweils bezogen<br />

auf das Jahr 1990, für die Bun<strong>des</strong>länder Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.<br />

Die Flächenländer verwenden Quellenbilanzen. Für Hamburg sind die nicht witterungsbereinigten<br />

Emissionsdaten nach der Verursacherbilanz abgebildet. Die beiden Flächenländer haben sich<br />

jeweils gesetzlich verpflichtet, bis 2020 ihre Treibhausgas-Emissionen um min<strong>des</strong>tens 25 % zu<br />

reduzieren (Einzelheiten in den Kästen). In beiden Fällen wurde von Umweltverbänden kritisiert,<br />

dass diese Ziele ganz erheblich schwächer seien als die für die ganze BRD verpflichtende Treibhausgas-Minderung<br />

von 40 %. Wenn man allerdings bedenkt, dass beide Bun<strong>des</strong>länder erst ab dem<br />

Krisenjahr 2009 CO 2 -Emissionen deutlich unter 100 % im Vergleich zu 1990 aufzuweisen haben,<br />

dann ist eine bindende Vorgabe von minus 25 % bis 2020 durchaus vergleichbar mit einem <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel<br />

von minus 40 % in Hamburg, wie es der schwarz-grüne Senat verpflichtend eingeführt<br />

hatte. Denn in Hamburg wären die CO 2 -Emissionen vom witterungsbereinigten Wert von etwa<br />

18 % im Jahr 2010 auf 40 % im Jahr 2020 zu senken.<br />

Das <strong>Klimaschutz</strong>gesetz in Nordrhein-Westfalen<br />

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 23. Januar 2013 das erste deutsche<br />

<strong>Klimaschutz</strong>gesetz mit gesetzlich festgelegten <strong>Klimaschutz</strong>-Zielen verabschiedet<br />

([NRW 13]). Für die Lan<strong>des</strong>regierung sind die in § 3 festgelegten <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele<br />

verbindlich: Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen<br />

soll nach dem neuen Gesetz bis zum Jahr 2020 um min<strong>des</strong>tens 25 Prozent und bis zum<br />

Jahr 2050 um min<strong>des</strong>tens 80 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 verringert werden.<br />

In einem noch zu erstellenden <strong>Klimaschutz</strong>plan sollen Zwischenziele zur Reduktion<br />

der Gesamtmenge von Treibhausgasen für den Zeitraum bis 2050 und Ziele zum<br />

Ausbau der Erneuerbaren Energien, zur Energieeinsparung, zur Erhöhung der Ressourcen-<br />

und Energieeffizienz sowie <strong>des</strong> Ressourcenschutzes festgelegt werden. Wirkungsbeiträge<br />

von Maßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sowie der Europäischen Union sind einzubeziehen<br />

und darzustellen. Ferner sind die Wirkungsbeiträge und Wechselwirkungen von<br />

Produktionsverlagerungen nach und aus Nordrhein-Westfalen bei der Berechnung der<br />

Gesamtemissionen in geeigneter Weise zu berücksichtigen.<br />

Die <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>plans<br />

werden von einem wissenschaftlich fundierten Monitoring begleitet. Zentrale Elemente<br />

<strong>des</strong> Monitoring sind aktuelle Erhebungen der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-<br />

Westfalen. Die Ergebnisse <strong>des</strong> Monitoring werden veröffentlicht und bilden die Grundlage<br />

für die Fortschreibung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>plans sowie für die Arbeit eines Sachverständigenrates<br />

<strong>Klimaschutz</strong> (§ 9). Dieser achtet auf die Einhaltung der <strong>Klimaschutz</strong>-<br />

Ziele und berät die Lan<strong>des</strong>regierung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung <strong>des</strong><br />

<strong>Klimaschutz</strong>plans.<br />

In Nordrhein-Westfalen wurde 2010 rund ein Drittel der deutschen Treibhausgase<br />

emittiert. Derzeit werden noch so viele Kohlekraftwerke betrieben, dass Strom in<br />

großem Umfang exportiert wird.<br />

Im Bun<strong>des</strong>tag forderte die SPD im Oktober 2010 in einem Antrag [SPD 10a] ein nationales<br />

<strong>Klimaschutz</strong>gesetz, „in dem die <strong>Klimaschutz</strong>ziele verbindlich festgeschrieben werden und regelmäßig<br />

durch eine unabhängige <strong>Klimaschutz</strong>kommission überprüft wird, ob die politischen Maßnahmen<br />

ausreichend sind, um diese Ziele zu erreichen.“ In einem weiteren Bun<strong>des</strong>tagsantrag [SPD<br />

11c] im April 2011 wurde diese Forderung bestätigt. „Durch eine kontinuierliche Senkung der<br />

Treibhausgasemissionen ergibt sich ein <strong>lang</strong>fristiger Minderungspfad mit jährlich maximal zulässi-<br />

16


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

gen Werten. Anhand dieser Werte kann festgestellt werden, ob die deutsche Klimapolitik noch auf<br />

dem richtigen Pfad ist oder ob nachgesteuert werden muss.“<br />

Das <strong>Klimaschutz</strong>gesetz in Baden-Württemberg<br />

Ein ähnliches <strong>Klimaschutz</strong>gesetz [BaWü 13] verabschiedete der Landtag von Baden-<br />

Württemberg am 17. Juli 2013. Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in<br />

Baden-Württemberg soll bis zum Jahr 2020 um min<strong>des</strong>tens 25 Prozent im Vergleich zu<br />

1990 verringert werden. Bis zum Jahr 2050 wird eine Minderung um 90 Prozent<br />

„angestrebt“.<br />

Ein integriertes Energie- und <strong>Klimaschutz</strong>konzept soll insbesondere folgende Elemente<br />

enthalten:<br />

1. Minderungsziele für die Treibhausgasemissionen verschiedener Emittentengruppen<br />

(Sektorziele),<br />

2. Ziele für Handlungsbereiche zur Erreichung der Sektorziele, insbesondere Ziele zur<br />

Energieeinsparung, zur Erhöhung der Energieeffizienz und zum Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien, unter Berücksichtigung von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung,<br />

Monitoring-Berichte bilden die Grundlage für die Fortschreibung <strong>des</strong> integrierten<br />

Energie- und <strong>Klimaschutz</strong>konzeptes sowie der Anpassungsstrategie. Diese Berichte mit<br />

einer jährlichen Kurzberichterstattung ab 2014 und einer zusammenfassenden Berichterstattung<br />

alle drei Jahre ab 2016 haben ähnliche Funktionen wie beim <strong>Klimaschutz</strong>gesetz<br />

von Nordrhein-Westfalen.<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung (Grüne/SPD) folgte mit ihren quantifizierten Zielsetzungen einem<br />

Gutachten [ZSW 11], das mit der Leitstudie <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>umweltministeriums [Nitsch 11]<br />

abgeglichen wurde. Dieses Gutachten enthält Empfehlungen für aggregierte und für<br />

sektorale Treibhausgas-Minderungsziele, die unter Anwendung einer Quellenbilanz<br />

hergeleitet wurden.<br />

Diese Zielsetzung von 25 % CO 2 -Minderung bis 2020 wurde kritisiert, da die vorangehende<br />

CDU/FDP-Regierung sogar eine Senkung der Treibhausgase um 30 Prozent bis<br />

2020 angepeilt hatte. Andererseits wurde sie als „absolut ehrlich“ gelobt.<br />

Vor dem zweiten Ausstieg aus der Stromerzeugung in Kernkraftwerken wurde etwa die<br />

Hälfte <strong>des</strong> Stroms in Baden-Württemberg in Kernkraftwerken erzeugt. Nach der<br />

Stilllegung von zwei Kernkraftwerken wird der Anteil von Strom aus fossilen Quellen<br />

zumin<strong>des</strong>t vorübergehend zunehmen.<br />

17


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

2. Quantifizierung <strong>des</strong> neuen <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Ziels für das Jahr 2020<br />

2.1 Planungsfehler schon am Beginn <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012<br />

Das eklatante Verfehlen <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Ziels für 2012 (Bilder 5 und 6) war bereits im<br />

Ausgangs-Dokument zum <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007-2012 [FHH 07] zu erkennen, das der CDU-<br />

Senat der Bürgerschaft im August 2007 vorlegte. Die geplante absolute Emissionsreduktion von<br />

2 Mio. Tonnen pro Jahr wurde auf geschätzte CO 2 -Minderungsbeiträge einzelner Sektoren zurückgeführt,<br />

die in Bild 8 zu sehen sind. Diese Schätzwerte für CO 2 -Minderungen wurden als eine „erste<br />

vorläufige Zuordnung von Teilmengen zu diesem 2-Mio.-Volumen“ bezeichnet.<br />

Bild 8: Planung für das CO 2 -Minderungsziel bis 2012 durch den CDU-Senat (in Tonnen CO 2<br />

pro Jahr) (nach [FHH 13b], Abbildung 1)<br />

Der CO 2 -Zuwachs, der parallel zu den geschätzten CO 2 -Minderungen zu erwarten war, wurde dabei<br />

komplett ignoriert (Bild 9, rechts), ein simpler Rechenfehler.<br />

Wichtige Ursachen für Zuwächse sind Rebound-Effekte (gesteigerte Energienachfrage als Folge<br />

von Energieverbrauchs-Senkungen durch Effizienzmaßnahmen), Bevölkerungszunahme, Wirtschaftswachstum<br />

und Veränderungen bei den eingesetzten Energieträgern.<br />

CO 2 -Emission<br />

am Ende eines<br />

Zeitabschnitts<br />

CO 2 -Emission<br />

= am Beginn <strong>des</strong> - CO 2 -Minderung<br />

+<br />

Zeitabschnitts<br />

CO 2 -Zuwachs<br />

Bild 9: Die CO 2 -Emission am Ende eines Zeitabschnitts ergibt sich aus der Emission zu Beginn<br />

sowie aus der Minderung und dem Zuwachs in diesem Zeitabschnitt<br />

In Bild 10 wird am Beispiel <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 in stark vereinfachter Weise<br />

angedeutet, wie neben den geschätzten CO 2 -Minderungen (entsprechend Bild 8) die gleichzeitig zu<br />

erwartenden CO 2 -Zuwächse hätten geschätzt werden können. Dabei wurden folgende Parameter<br />

verwendet:<br />

• Als Maß für den gesamten Rebound-Effekt wurde 50 % nach [Santarius 12] angesetzt. Rebound<br />

wirkt besonders stark in den Sektoren Konsum und Verkehr. Beispielsweise kompensiert<br />

zurzeit der mittlere Zuwachs an Wohnfläche pro Person weitgehend die gesamten Ein-<br />

18


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

sparungen durch energetische Sanierung. Für den Beitrag der „<strong>Hamburger</strong> Industrie“ wurde<br />

kein Rebound-Effekt angenommen.<br />

• Der Abschlussbericht zum <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007-2012 [FHH 13b] enthält für 2004 eine<br />

Einwohneranzahl Hamburgs von 1,731 Mio. Für 2012 wurden 1,796 Mio. erwartet. Bei einer<br />

Pro-Kopf-Emission von 10,8 Tonnen CO 2 pro Jahr (nur energiebedingt und ohne Emissionen,<br />

die dem Emissionshandel unterliegen) ergibt sich damit allein aus dem Wachstum<br />

der Bevölkerung zwischen 2007 und 2012 eine Zunahme der von Hamburg verursachten<br />

jährlichen CO 2 -Emissionen um rund 0,23 Mio. Tonnen CO 2 .<br />

• Die Einsparungsschätzungen für „nicht quantifizierbare Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts“<br />

in Bild 8 enthalten nicht nur Beiträge aus der Bewusstseinsbildung, sondern auch solche<br />

von ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Diese wurden vom schwarz-grünen Senat nicht<br />

mehr umgesetzt. Dieser „Zuwachs“ in Bild 10 war am Beginn der Verpflichtungsperiode<br />

2007-2012 nicht vorauszusehen.<br />

1,5<br />

Einsparungen und Zuwächse der CO 2-Emissionen im Rahmen <strong>des</strong><br />

<strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012<br />

Mio. Tonnen CO 2 pro Jahr<br />

1,0<br />

0,5<br />

0,0<br />

-0,5<br />

-1,0<br />

-1,5<br />

-2,0<br />

HH, quantifizierbar HH, nicht quantifizierbar verbesserte Technologie<br />

Bun<strong>des</strong>maßnahmen Industrie in Hamburg Reboundeffekte<br />

Wachstum der Bevölkerung kein neues Ordnungsrecht<br />

Bild 10: Geschätzte Einsparungen (links) und Zuwächse an CO 2 -Emissionen (rechts) in Hamburg<br />

im Verpflichtungszeitraum <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012<br />

Bild 10 liefert bereits plausible Erklärungen dafür, dass sich für das Jahr 2012 das Ausbleiben von<br />

absoluten CO 2 -Minderungen gegenüber 2007 nach der Verursacherbilanz (Definition in Anhang<br />

A1.1) abzeichnet. Nach den Bildern 5 und 6 wurden die im Verpflichtungszeitraums <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts<br />

2007-2012 geplanten CO 2 -Minderungen weitgehend durch vorhersehbare Zuwächse<br />

im gleichen Zeitraum ausgeglichen.<br />

Der noch bestehende Unterschied zwischen der Summe der Einsparungen und der Summe der<br />

Zuwächse in Bild 10 lässt sich vor allem mit dem Wirtschaftswachstum in Hamburg erklären, das<br />

preisbereinigt bei etwa 1 % pro Jahr liegt (und fast genau mit dem der ganzen BRD übereinstimmt).<br />

Außerdem spielen Veränderungen der Energieträgerstruktur in Hamburg (Wärmeerzeugung) und<br />

auf Bun<strong>des</strong>ebene (Strommix) und Aktivitäten von staatlichen und privaten Akteuren, die von der<br />

Bilanzierung im CO 2 -Monitoring <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 nicht erfasst werden, eine<br />

Rolle.<br />

Die Ausblendung von CO 2 -Zuwächsen bei der Planung für das <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 hat<br />

sukzessive dazu geführt, dass in der zuständigen <strong>Hamburger</strong> Behörde anstelle eines klaren <strong>Klimaschutz</strong>-Ziels<br />

für den Verpflichtungszeitraum 2007-2012 allmählich zwei Ziele „nebeneinander<br />

19


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

gestellt“ wurden, die sich gegenseitig nicht „abbilden“, wie es der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> ausdrückt:<br />

• Einerseits die absolute CO 2 -Reduktionsverpflichtung, jährlich 2 Mio. Tonnen nach 5 Jahren,<br />

• andererseits die Erfüllung der Summe der geschätzten CO 2 -Minderungsbeiträge von Bild 8<br />

als neu eingeführtes zweites „Ziel“.<br />

Ein externes professionelles, wissenschaftliches Monitoring hätte frühzeitig auf den Planungsfehler<br />

und die Zielverschiebung aufmerksam machen müssen (ausführlicher in Anhang 2).<br />

Mit einer Gesamtplanung entsprechend der Skizze in Bild 10 hätte sich bereits am Beginn <strong>des</strong><br />

<strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 erkennen lassen, dass dieses Programm vom CDU-Senat im Jahr<br />

2007 nicht ausreichend mit finanziellen Ressourcen ausgestattet wurde. Vor allem die Finanzmittel<br />

für die „quantifizierbaren Maßnahmen“ hätten aufgestockt werden müssen. Die geplanten neuen<br />

ordnungsrechtlichen Maßnahmen hätten beschleunigt eingeführt werden müssen. Außerdem hätten<br />

über den Bun<strong>des</strong>rat und andere Kanäle umfangreichere und wirkungsvollere Bun<strong>des</strong>maßnahmen<br />

angemahnt werden müssen.<br />

2.2 Mit dem Aktionsplan 2020 wurde die <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung halbiert<br />

Der SPD-Senat verspricht im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> [FHH 13a], an Stelle der gestrichenen<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Ziele <strong>des</strong> schwarz-grünen Senats (Kasten auf S. 10) „… wird Hamburg weiterhin<br />

seinen Beitrag zur Erreichung der nationalen <strong>Klimaschutz</strong>ziele leisten“ (Kasten auf S. 11).<br />

Konkreter wird in der Anlage 1 zum Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> erklärt:<br />

„Hamburg leistet einen angemessenen Beitrag zum <strong>Klimaschutz</strong>, der auch der Tatsache<br />

Rechnung trägt, dass Hamburg als Industriestandort hohe und z.T. nicht beeinflussbare CO 2 -<br />

Emissionen aufweist und dass die Emissionen in Hamburg im Gegensatz zum Bund in den<br />

90er Jahren noch gestiegen sind.“<br />

Als „angemessener Beitrag“ zum <strong>Klimaschutz</strong> wird – ohne quantifizierende Begründung – genannt:<br />

• ein jährlicher <strong>Klimaschutz</strong>-Etat von 13,4 Mio. Euro in den Jahren 2013 und 2014 und<br />

• eine Selbstverpflichtung der Industrie zu einer Reduktion um jährlich 0,2 Mio. t CO 2 bis<br />

2020.<br />

Die 13,4 Mio. Euro, die der SPD-Senat für den <strong>Klimaschutz</strong>-Etat der Jahre 2013 und 2014 vorsieht<br />

(Bild 11), entsprechen 7,5 Euro pro Person und Jahr. Eine weitere Absenkung in den folgenden<br />

Jahren ist nicht ausgeschlossen, da als Randbedingung im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> mehrfach eine<br />

„verantwortungsvolle Haushaltspolitik“ genannt wird und bekanntlich die „Schuldenbremse“ zu<br />

beachten ist.<br />

Der CDU-geführte Senat legte im August 2007 das <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007-2012<br />

[FHH 07] als „Grundstein für eine mehrjährige Strategie“ vor. 25 Mio. Euro jährlich wurden als<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Etat für das <strong>Klimaschutz</strong>konzept zur Verfügung gestellt, mit etwa 14 Euro pro Person<br />

und Jahr also noch doppelt so viel wie mit dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong>.<br />

Auch weitere Finanzmittel, die der BSU für die „Förderung von Maßnahmen zur Energie- und<br />

Wassereinsparung und zur Nutzung regenerativer Energiequellen sowie von Umwelttechnologien“<br />

zur Verfügung stehen, wurden halbiert von bisher 8,5 auf 4,1 Mio. Euro im Jahr ([FHH 12d]).<br />

Begründet wurde dies mit Haushaltskonsolidierung, anderer Prioritätensetzung und künftiger<br />

Konzentration auf Maßnahmen mit einer sehr hohen „CO 2 -Effizienz“, mit der weiterhin erhebliche<br />

CO 2 -Minderungspotenziale erschlossen werden könnten.<br />

20


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Das Ansteigen der CO 2 -Emissionen im Jahr 2010 (Bild 5 auf S. 13) hätte eigentlich zu einer<br />

Erhöhung der <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung führen müssen, wenn der SPD-Senat an die Versprechungen<br />

<strong>des</strong> schwarz-grünen Senats gedacht hätte, die zum Gewinn <strong>des</strong> Titels Europäische Umwelthauptstadt<br />

2011 führten. Statt<strong>des</strong>sen wurde das <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel für das Jahr 2020 gestrichen und<br />

die <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung wurde halbiert.<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Förderung<br />

aus dem <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>etat<br />

25<br />

Mio. Euro<br />

pro Jahr<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

Bild 11: Jährliche Finanzmittel im <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Etat (nach [FHH 13a], [FHH 13b]<br />

und nach Fortschreibungsdrucksachen <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012)<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Ziele<br />

von NRW<br />

Auswahl von Maßnahmen<br />

zur Realisierung<br />

Finanzierung dieser<br />

Maßnahmen<br />

Vom <strong>Hamburger</strong><br />

Senat bereitgestellte<br />

Finanzmittel<br />

Damit finanzierbare<br />

<strong>Klimaschutz</strong>maßnahmen<br />

Geschätzte CO 2 -<br />

Minderung<br />

Bild 12: Vergleich der <strong>Klimaschutz</strong>politik in NRW und in Hamburg: In NRW Vorgabe von<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Zielen. In Hamburg Vorgabe eines finanziellen Rahmens.<br />

In der Anlage 1 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> wird richtig festgestellt, dass bei einer Bilanzierung<br />

nach der Verursacherbilanz ein bestimmtes Ziel festgelegt wird, „aus dem dann die zur Erreichung<br />

notwendigen Maßnahmen abgeleitet werden.“ (S. 25)<br />

Wie in Kapitel 1.3 ausgeführt, haben kürzlich NRW und Baden-Württemberg gesetzlich verbindliche<br />

konkrete CO 2 -Minderungen beschlossen. Durch Vergleich mit statistisch erfassten CO 2 -<br />

Emissionswerten (Quellenbilanz) soll dort überprüft werden, ob die Ziele eingehalten werden oder<br />

ob nachgesteuert werden muss (Bild 12).<br />

21


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Der Masterplan verfährt in seinem Aktionsplan 2020 anders. Er geht von der Größe eines vom<br />

SPD-Senat bereitgestellten spärlichen, aber als „angemessen“ bezeichneten <strong>Klimaschutz</strong>-Etats aus.<br />

Für die damit finanzierbaren Maßnahmen werden CO 2 -Minderungen geschätzt. Gleichzeitige CO 2 -<br />

Zuwächse werden ignoriert.<br />

Der <strong>Hamburger</strong> SPD-Senat zieht sich auf diese Weise aus seiner politischen Verantwortung zurück.<br />

Mit Erklärungen wie der der BSU-Senatorin vom 25.6.2013 (Anhang A1.1), in denen Schätzungen<br />

zu partiellen CO 2 -Minderungsmaßnahmen mit absoluten Minderungen <strong>des</strong> CO 2 -Ausstoßes Hamburgs<br />

gleichgesetzt werden, wird das verschleiert.<br />

Würde man eine solche Vorgehensweise als zulässig betrachten, so müsste es auch akzeptiert<br />

werden, wenn Staaten wie China ihre sicherlich beachtlichen finanziellen Anstrengungen zur<br />

Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen in <strong>Klimaschutz</strong>verhandlungen einbringen könnten, ohne<br />

dass auch die gleichzeitigen gewaltigen Steigerungen <strong>des</strong> Ausstoßes von Treibhausgasen berücksichtigt<br />

würden.<br />

2.3 War die Höhe der <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung 2007-2012 angemessen?<br />

Durch einen Vergleich mit den CO 2 -Minderungen der ganzen BRD kann empirisch geprüft werden,<br />

ob Hamburg in der Verpflichtungsperiode <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 einen angemessenen<br />

„Beitrag zur Erreichung <strong>des</strong> nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziels“ 2020 geleistet hat.<br />

105%<br />

Energiebedingte CO2-Emissionen pro Kopf<br />

100%<br />

95%<br />

90%<br />

85%<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

Hamburg (nicht bereinigt) BRD (nicht bereinigt)<br />

nationales Ziel der BRD<br />

Bild 13: Zeitliche Entwicklung der energiebedingten CO 2 -Emissionen pro Kopf in Hamburg und<br />

in der ganzen BRD zwischen 2007 und 2012, in Gegenüberstellung zur nationalen Zielsetzung<br />

(CO 2 -Emissionen nicht witterungsbereinigt, jeweils bezogen auf 2007 als 100 %. Quelle: Länderarbeitskreis<br />

Energiebilanzen. Werte für 2012 extrapoliert nach [UBA 13a])<br />

Bild 13 zeigt den relativen Verlauf der Emissionen Hamburgs im Vergleich zu denen der ganzen<br />

BRD im Verpflichtungszeitraum 2007-2012. Da die Einwohnerzahl in Hamburg zunimmt, während<br />

sie im Bund nahezu gleich bleibt, wurden CO 2 -Emissionen pro Person dargestellt. Im Bun<strong>des</strong>durchschnitt<br />

nahmen die Emissionen im betrachteten Zeitraum um einige Prozent ab, in Hamburg wird<br />

dagegen im Jahr 2012 ein ähnlicher Wert erwartet wie im Jahr 2007. Daraus folgt, dass der Einsparerfolg<br />

Hamburgs in der Verpflichtungsperiode 2007-2012 deutlich geringer war als der im gesamten<br />

Bun<strong>des</strong>gebiet.<br />

Aber auch die CO 2 -Minderungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> blieben in den letzten drei Jahren hinter denen, die<br />

zum nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel <strong>des</strong> Jahres 2020 (minus 40 % gegen 1990) führen würden,<br />

22


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

erheblich zurück (grüne Linie). Deutschland fiel 2013 in der <strong>Klimaschutz</strong>-Rangliste der Umweltorganisation<br />

Germanwatch [German 13] von Platz acht auf Platz 19 zurück. Zum ersten Mal wurde<br />

die deutsche Klimapolitik damit nicht mehr mit „gut“, sondern nur noch mit „mittelmäßig“ bewertet.<br />

Als Begründung wurde die Blockadehaltung der Bun<strong>des</strong>regierung bei Energieeffizienz-<br />

Maßnahmen, bei der Verhinderung von schärferen CO 2 -Obergrenzen für Neuwagen und bei der<br />

Sanierung <strong>des</strong> europäischen Emissionshandels genannt. In diversen Studien wird das Erreichen der<br />

nationalen Ziele für 2020 ohne erhebliche zusätzliche <strong>Klimaschutz</strong>maßnahmen bezweifelt ([Bund<br />

12a], [UBA 11]).<br />

Hamburg hat also offensichtlich bereits in der Periode <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 einen zu<br />

geringen Beitrag zum nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel für 2020 geleistet. Daher ist völlig klar, dass<br />

Hamburg ab 2013 nach Halbierung der <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung im Aktionsplan 2020 bei weitem<br />

keinen angemessenen Beitrag zum nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel leisten wird, auch wenn diese<br />

Finanzmittel mit höherer „CO 2 -Effizienz“ eingesetzt werden sollen als bisher.<br />

2.4 Ein angemessener Beitrag Hamburgs zum nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel für 2020<br />

Der SPD-Senat hat bei der Übernahme der Regierung entschieden, die bisherigen <strong>Klimaschutz</strong>-<br />

Ziele Hamburgs zu streichen und eine vage neue Zielsetzung gewählt. Er hat sich diese veränderte<br />

Zielsetzung von der SPD-Bürgerschaftsmehrheit bestätigen lassen: „wird Hamburg weiterhin<br />

seinen Beitrag zur Erreichung der nationalen <strong>Klimaschutz</strong>ziele leisten“.<br />

Als „seinen Beitrag“ hat der SPD-Senat sodann eine Halbierung der <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzmittel<br />

festgelegt. Diese bezeichnet der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> als „angemessen“. In Wirklichkeit reichen<br />

sie gerade aus, um einen Teil der bisherigen <strong>Klimaschutz</strong>projekte Hamburgs fortzuführen. Für neue<br />

Projekte steht so gut wie keine Geld mehr zur Verfügung (Kapitel 4.2).<br />

Zur Begründung für die Angemessenheit der halbierten <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung führt der Masterplan<br />

ins Feld, Hamburg weise als Industriestandort hohe und z. T. nicht beeinflussbare CO 2 -<br />

Emissionen auf und die Emissionen in Hamburg seien im Gegensatz zum Bund in den 90er Jahren<br />

noch gestiegen (Zitat in Kapitel 2.2). Beide Begründungen sind nicht überzeugend:<br />

Für den Vergleich ab 2007 in Bild 13 spielt es keine Rolle, dass die CO 2 -Emissionen im Bund auf<br />

Grund der raschen Entindustrialisierung der neuen Bun<strong>des</strong>ländern zu Beginn der 90er Jahre fielen,<br />

während sie in Hamburg nach Bild 7 auf S. 15 in den 90er Jahren etwa gleich blieben. Der Anteil<br />

der Industrie (verarbeiten<strong>des</strong> Gewerbe) an den CO 2 -Emissionen ist in Hamburg geringer als im<br />

Bun<strong>des</strong>durchschnitt. Außerdem ist das CO 2 -Einsparpotenzial gerade in der Industrie besonders<br />

hoch, da hier immer noch Effizienzmaßnahmen nur bei besonders kurzen Amortisationszeiten<br />

vorgenommen werden. Aus den Argumenten <strong>des</strong> Senats kann also sicher kein Anspruch auf unterdurchschnittliche<br />

Emissionsminderungen hergeleitet werden.<br />

Hamburg liegt 2012 in einem Bun<strong>des</strong>länderranking [IW 12] bei Wohlstand und Standortqualität im<br />

Vergleich mit den anderen Bun<strong>des</strong>ländern weit vorn. Die Hansestadt belegte gleich vier erste Plätze<br />

bei wichtigen Wohlstandsindikatoren, bei der Wirtschaftsleistung je Einwohner, beim verfügbaren<br />

Einkommen je Einwohner, bei der Kaufkraft je Einwohner und bei der Steuerkraft je Einwohner.<br />

Hamburgs Haushalt war im ersten Halbjahr 2013 ausgeglichen. Halbjährigen Einnahmen von 5,791<br />

Mrd. Euro standen Ausgaben von 5,792 Mrd. Euro gegenüber. Es kann also nicht ernsthaft behauptet<br />

werden, der Haushalt habe eine Halbierung der <strong>Klimaschutz</strong>mittel erzwungen.<br />

Wenn Hamburg sich nicht dem Vorwurf aussetzen will, als Trittbrettfahrer von den Vorteilen <strong>des</strong><br />

<strong>Klimaschutz</strong>es zu profitieren, sich aber um eigene angemessene Beiträge herumzudrücken, dann<br />

muss Hamburg ab 2013 seine CO 2 -Emissionen entsprechend den nationalen Zielen min<strong>des</strong>tens um<br />

den gleichen Faktor senken wie die gesamte BRD und wie der Durchschnitt der anderen deutschen<br />

Bun<strong>des</strong>länder.<br />

23


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Zur Konkretisierung eines <strong>Klimaschutz</strong>beitrags, der der neu formulierten Zielsetzung <strong>des</strong> SPD-<br />

Senats entspricht, wird daher hier als Angemessenheits-Kriterium verwendet:<br />

<br />

Hamburg soll die CO 2 -Emissionen pro Einwohner von 2013 bis 2020 min<strong>des</strong>tens so<br />

stark verringern, wie sie die ganze BRD in diesem Zeitraum verringern muss.<br />

Aus einem Vergleich mit empirischen Daten wie in Bild 13 kann mit diesem Kriterium ein quantitatives<br />

CO 2 -Minderungsziel für Hamburg im Jahr 2020 hergeleitet werden. Es beschreibt nur einen<br />

Min<strong>des</strong>tbeitrag Hamburgs zum <strong>Klimaschutz</strong>. Denn es gibt überzeugende Gründe dafür, dass<br />

Hamburg mehr zu den nationalen Zielen beitragen müsste als der Durchschnitt der Bun<strong>des</strong>länder.<br />

Für 2011 liegen die jährlichen CO 2 -Emissionswerte für die BRD bei 743 Mio. t, für Hamburg bei<br />

17,6 Mio. t. Der Sollwert 2020 für die BRD ist 589 Mio. t CO 2 . Er folgt aus dem nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel<br />

einer Reduktion auf 60 % von 982 Mio. t im Jahr 1990. Aus dem Kriterium folgt für<br />

Hamburg ein Sollwert von 13,9 Mio. t im Jahr 2020 entsprechend einer Reduktion auf 67,2 %<br />

gegenüber 1990.<br />

Die Zielsetzung <strong>des</strong> SPD-Senats, Hamburg werde „seinen Beitrag zur Erreichung der nationalen<br />

<strong>Klimaschutz</strong>ziele“ leisten, bedeutet auf der Basis <strong>des</strong> Emissionswertes <strong>des</strong> Jahres 2011 min<strong>des</strong>tens<br />

eine Senkung der CO 2 -Emissionen Hamburgs zwischen 1990 und 2020 um rund 33 % − anstelle<br />

<strong>des</strong> bisherigen Ziels von 40 %.<br />

Hamburg hat im Jahr 2011 rund 15 % CO 2 gegenüber 1990 eingespart (ohne Witterungskorrektur).<br />

In der gesamten BRD betrug die Einsparung bereits rund 24 %. Bis zum Jahr 2020 sind im Vergleich<br />

zu 2011 in der ganzen BRD − und damit auch in Hamburg − 20,8 % einzusparen, damit das<br />

nationale <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel einer Reduktion auf 60 % im Jahr 2020 gegenüber 1990 erreicht wird.<br />

Nach diesem Ergebnis sind die Emissionen Hamburgs von 2013 bis 2020 um etwa 0,45 Mio. t CO 2<br />

pro Jahr zu reduzieren. Für den Verpflichtungszeitraum <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 hatte<br />

sich der CDU-Senat eine Einsparung von 0,4 Mio. t CO 2 pro Jahr als Ziel gesetzt.<br />

Die vorgestellte Berechnung entspricht dem Vorschlag der Leitstudie 2011 <strong>des</strong> BMU [Nitsch 12],<br />

die nationalen Ziele auf transparente Weise auf einzelne Kommunen herunterzubrechen. Ob der<br />

berechnete Beitrag Hamburgs als „angemessen“ betrachtet werden darf, kann allerdings in Frage<br />

gestellt werden. Denn es ist möglicherweise nicht fair, von Bun<strong>des</strong>ländern wie Mecklenburg-<br />

Vorpommern oder Sachsen die gleiche relative Reduktionsleistung bezogen auf den Istwert zu<br />

fordern wie von Hamburg, da sie schon große Reduktionsleistungen erbracht haben (Tabelle 2).<br />

Für einen Vergleich mit anderen Bun<strong>des</strong>ländern enthält Tabelle 2 die jährlichen CO 2 -Emissionen in<br />

Mio. Tonnen für die Jahre 1990 und 2008 nach der Verursacherbilanz. Bilanzwerte für 2011 stehen<br />

noch nicht für alle Bun<strong>des</strong>länder zur Verfügung. Im Jahr 2008 waren in der gesamten BRD die<br />

energiebedingten CO 2 -Emissionen gegenüber 1990 um 21,4 % gesunken. Um im Jahr 2020 auf eine<br />

Minderung von 40 % zu kommen, ist der Wert <strong>des</strong> Jahres 2008 um 23,7 % zu reduzieren. Die<br />

vorletzte Spalte der Tabelle enthält die Zielwerte im Jahr 2020, wenn alle Bun<strong>des</strong>länder ihre<br />

Emissionen um den gleichen Faktor gegenüber dem Jahr 2008 vermindern wie die BRD insgesamt.<br />

Für Hamburg hätte sich damit ein Zielwert von 64 % anstelle von 60 % ergeben.<br />

Zu bemerken ist, dass die <strong>Klimaschutz</strong>gesetze von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen<br />

mit 25 % höhere gesetzliche Verpflichtungen als 23,7 % vorsehen. Beide beziehen sich jedoch auf<br />

die Quellenbilanz.<br />

Die skizzierte Überlegung wurde bewusst einfach gehalten. Beispielsweise wurde nicht berücksichtigt,<br />

dass sich das nationale <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel auf alle Treibhausgase und nicht nur auf CO 2 bezieht.<br />

Oder dass die Emissionswerte der BRD Beiträge von Unternehmen, die dem Emissionshandel<br />

unterliegen, enthalten, die verwendeten Emissionswerte von Hamburg dagegen nicht. Auch könnte<br />

man berücksichtigen, dass die Bevölkerungszahl in Hamburg leicht ansteigt, während sie in der<br />

24


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

BRD zurzeit ziemlich konstant ist. Verfeinerungen dieser Art würden aber das vorgestellte Resultat<br />

nicht wesentlich verändern.<br />

1990 2008 Reduktion im<br />

Jahr 2008<br />

gegen 1990<br />

weitere Reduktion<br />

gegenüber 2008<br />

um 23,7 %<br />

Reduktion im<br />

Jahr 2020<br />

gegen 1990<br />

Bun<strong>des</strong>republik 982 772 78,6 % 589 60 %<br />

Baden-Württemberg 96,5 97,4 100,9 % 74,3 77,0 %<br />

Berlin 29,3 20,7 70,6 % 15,8 53,9 %<br />

Bremen 11,1 10,3 92,9 % 7,8 70,9 %<br />

Hamburg 20,7 17,4 83,9 % 13,3 64,0 %<br />

Mecklenburg-Vorpommern 19,6 10,7 54,8 % 8,2 41,8 %<br />

Niedersachsen 89,8 83,3 92,9 % 63,6 70,9 %<br />

Nordrhein-Westfalen 241,8 220,1 90,6 % 168,0 69,2 %<br />

Sachsen 77,1 29,5 38,3 % 22,5 29,2 %<br />

Schleswig-Holstein 29,3 21,7 74,0 % 16,6 56,5 %<br />

Tabelle 2: Reduktion der energiebedingten CO 2 -Emissionen verschiedener Bun<strong>des</strong>länder im<br />

Vergleich zu 1990. Jährliche energiebedingte CO 2 -Emissionen in Mio. Tonnen nach der Verursacherbilanz<br />

ohne Witterungskorrektur. (Quelle: Länderarbeitskreis Energiebilanzen)<br />

Bild 14: CO 2 -Emissionswerte der Verursacherbilanz im Zeitraum <strong>des</strong> Aktionsplans 2020 nach<br />

der Anlage 1 Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> (S. 25)<br />

Das für Hamburg aus dem Angemessenheits-Kriterium hergeleitete Reduktionsziel 33 % im Jahr<br />

2020 gegenüber 1990 unterscheidet sich auf den ersten Blick nicht wesentlich von Werten, die im<br />

Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> selbst genannt werden: 27 % in <strong>des</strong>sen Anlage 1 und „knapp 30 %“ auf S.<br />

11.<br />

Tatsächlich bestehen aber sehr große Unterschiede. Es erscheint daher angebracht, sich die Herleitung<br />

der Werte im Masterplan genauer anzusehen und auf notwendige Korrekturen hinzuweisen:<br />

Korrektur 1: Zur Begründung dafür, dass „minus 40 %“ im Jahr 2020 nicht mehr erreichbar sei,<br />

verwendet der Masterplan auf S. 25 den witterungs- und konjunkturbedingt hohen Wert <strong>des</strong> Jahres<br />

2010. Der prognostizierte Wert für 2020 in der in Bild 14 wiedergegebenen Masterplan-Tabelle<br />

25


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

ergab sich jedoch, indem als Bezugswert nicht dieser letzte bekannte Wert für 2010, sondern der für<br />

2009 verwendet wurde. Dieser war durch einen Rückgang der Wirtschaftsleistung beträchtlich<br />

vermindert. Von diesem Bezugswert aus ergibt sich der Wert 15,2 Mio. t für 2020 durch Abzug<br />

einer für den Aktionsplan 2020 in der Anlage 1 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> geschätzten CO 2 -Minderung von<br />

1,85 Mio. t (Bild 14 rechts und Tabelle 3, links). 7<br />

Mit einem für das Jahr 2012 geschätzten jährlichen CO 2 -Emissionswert von 18 Mio. t (Bild 13)<br />

ergeben sich rechnerisch bei Abzug dieser 1,85 Mio. t im Jahr 2020 noch 16,2 statt 15,2 Mio. t. Im<br />

Verhältnis zu 20,7 Mio. t im Jahr 1990 entspricht dies nur einer Reduktion von 22 % statt von<br />

27 %. (Tabelle 3, Mitte). Diese kann kaum noch mit „knapp 30 %“ gekennzeichnet werden. Sie ist<br />

außerdem nicht ernst zu nehmen (Kapitel 4.2).<br />

Emissionswerte zum „angemessenen“ neuen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel 2020, das der offiziellen Zielsetzung<br />

<strong>des</strong> SPD-Senats entspricht, enthält die rechte Seite von Tabelle 3.<br />

Masterplan <strong>Klimaschutz</strong><br />

Masterplan <strong>Klimaschutz</strong>,<br />

nach Korrektur<br />

„angemessenes“<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Ziel<br />

Mio. t CO 2 Mio. t CO 2 Mio. t CO 2<br />

1990 20,7 20,7 20,7<br />

2009 17,0 17,0<br />

2010 18,3 18,3<br />

2012 18 -13 % 18 -13 %<br />

2020 15,2 -27 % 16,2 -22 % 13,9 -33 %<br />

Tabelle 3: Markante Reduktionswerte der energiebedingten CO 2 -Emissionen im Vergleich zu<br />

1990. Links nach der Anlage 1 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> (vgl. Bild 14), in der Mitte nach der<br />

Korrektur 1, rechts nach dem berechneten „angemessenen“ <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel Hamburgs für 2020.<br />

Korrektur 2: Es wäre total irreführend aus der scheinbaren Ähnlichkeit der Reduktionsziele (33 %<br />

nach dem Angemessenheits-Kriterium und „knapp 30 %“ im Masterplan) zu schließen, die Ausstattung<br />

der <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung im Aktionsplan 2020 stelle einen nahezu „angemessenen<br />

Beitrag“ Hamburgs zum nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel 2020 dar. Denn im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong><br />

wurden wie bei der Planung zum <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007-2012 nur geplante CO 2 -Einsparungen<br />

betrachtet, die voraussehbaren gleichzeitigen CO 2 -Zuwächse wurden dagegen ignoriert.<br />

2.5 Die angemessene Höhe der <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung<br />

Mit der im Kapitel 2.1 beschriebenen Vorgehensweise ergibt sich für den Zeitraum <strong>des</strong> Aktionsplans<br />

2020, also für die Jahre 2013 bis 2020, das folgende Bild 15.<br />

In dieser Gesamtsicht verbleiben unter Einschluss geschätzter Bun<strong>des</strong>maßnahmen zunächst nur<br />

resultierende Minderungen von bestenfalls 0,9 Mio. t statt 1,85 Mio. t. Im Jahr 2020 ergibt sich<br />

damit gegenüber 1990 bestenfalls eine Reduktion von 19 % statt von 33 % nach dem Angemessenheitskriterium.<br />

Bei anhaltendem (preisbereinigtem) Wirtschaftswachstum liegen die entsprechenden<br />

Werte noch erheblich tiefer.<br />

7 In Kapitel 4.2 wird gezeigt, dass es schon gegenwärtig äußerst fraglich ist, ob bis 2020 mit den im Masterplan<br />

<strong>Klimaschutz</strong> vorgesehenen Maßnahmen jährlich 1,85 Mio. t CO 2 eingespart werden können.<br />

26


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Bei der gegenwärtig vorgesehenen <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung und bei Fortdauer der Situation der<br />

Wirtschaft in Hamburg ist im Jahr 2020 kaum eine Senkung der CO 2 -Emissionen unter das Niveau<br />

von 2007 zu erwarten.<br />

Um bis 2020 auf eine für Hamburg angemessene CO 2 -Reduktion von 33 % gegenüber 1990 zu<br />

kommen, müssen die <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzmittel also aufgestockt werden. Tabelle 4 enthält Schätzungen<br />

für die notwendigen Min<strong>des</strong>twerte <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Etats zu unterschiedlichen Szenarien.<br />

3<br />

Einsparungen und Zuwächse der CO 2-Emissionen von 2013 bis 2020<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Aktionsplans 2020<br />

Mio. Tonnen CO 2 pro Jahr<br />

2<br />

1<br />

0<br />

-1<br />

-2<br />

-3<br />

-4<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> Senats in HH<br />

Bun<strong>des</strong>maßnahmen<br />

Wachstum der Bevölkerung<br />

Industrie in Hamburg<br />

Reboundeffekte<br />

Bild 15: Geschätzte Einsparungen (links) und Zuwächse an CO 2 -Emissionen (rechts) in Hamburg<br />

im Verpflichtungszeitraum <strong>des</strong> Aktionsplans 2020.<br />

Da es schwer werden dürfte, allein durch „quantifizierbare Maßnahmen“ und ohne zusätzliches<br />

Ordnungsrecht je<strong>des</strong> Jahr eine weitere CO 2 -Minderung von fast 1 Mio. t CO 2 zu erreichen, wurde<br />

die Berechnung auch für den Fall durchgeführt, dass durch zusätzliche ordnungsrechtliche Maßnahmen<br />

zwischen 2013 und 2020 insgesamt 1 Mio. t CO 2 eingespart wird. In diesem Fall und noch<br />

ohne Wirtschaftswachstum muss der <strong>Klimaschutz</strong>-Etat mehr als verdreifacht werden.<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Etat<br />

(Mio. Euro/Jahr)<br />

CO 2 -Minderung pro Jahr<br />

durch quantifizierbare<br />

Maßnahmen in Hamburg<br />

(Mio. t pro Jahr)<br />

Nur „quantifizierbare<br />

Maßnahmen“<br />

in Hamburg<br />

Mit zusätzlichen<br />

ordnungsrechtlichen<br />

Maßnahmen in<br />

Hamburg<br />

Mit ordnungsrechtlichen<br />

Maßnahmen in Hamburg<br />

und mit doppelten Bun<strong>des</strong>-<br />

Maßnahmen<br />

60 45 32<br />

0,9 0,7 0,5<br />

Tabelle 4: Min<strong>des</strong>twerte finanzieller Aufwendungen für Maßnahmen in Hamburg in unterschiedlichen<br />

Szenarien, wenn Hamburg mit einer Reduktion auf 33 % gegenüber 1990 einen<br />

angemessenen Beitrag zum nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel für 2020 beiträgt (ohne Berücksichtigung<br />

von Wirtschaftswachstum)<br />

Schließlich wurde ein Fall betrachtet, bei dem zuzüglich zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen der<br />

Bund seine <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen so sehr verstärkt, dass sich die dem Bund in Hamburg<br />

27


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

zuzuschreibenden Einsparungen bis 2020 verdoppeln. In diesem Szenario ist der <strong>Klimaschutz</strong>-Etat<br />

min<strong>des</strong>tens um eine Faktor 2,5 zu erhöhen verglichen mit dem für 2013 und 2014 vorgesehenen.<br />

„Min<strong>des</strong>tens“ bezieht sich darauf, dass für Tabelle 4 kein Wirtschaftswachstum angenommen<br />

wurde, das der Senat jedoch anstrebt.<br />

Diese Ergebnisse stehen in guter Übereinstimmung mit dem in Bild 13 dargestellten empirischen<br />

Fund, dass Hamburg in der Verpflichtungsperiode <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 keinen<br />

angemessenen Beitrag zum nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel für das Jahr 2020 geleistet hat. Denn auch<br />

der in Bild 13 vorgenommene Vergleich zwischen Hamburg und der BRD hat als Resultat, dass die<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 hätte verdoppelt werden müssen.<br />

Damit ergibt sich ein ähnlicher Umfang für die <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung wie bei der Abschätzung,<br />

die das Bild 15 begleitet.<br />

Zusammenfassend bleibt festzuhalten:<br />

Um nach der Zielsetzung <strong>des</strong> SPD-Senats einen angemessenen „Beitrag zur Erreichung <strong>des</strong> nationalen<br />

<strong>Klimaschutz</strong>ziels“ im Jahr 2020 zu leisten, muss Hamburg<br />

- die <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung min<strong>des</strong>tens vervierfachen,<br />

- den <strong>Klimaschutz</strong> mit wirkungsvollen ordnungsrechtlichen Bestimmungen voranbringen und<br />

- im Bund seinen Einfluss für eine nachdrücklichere <strong>Klimaschutz</strong>politik geltend machen.<br />

Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> argumentiert auf S. 25 gegen ein absolutes CO 2 -Minderungs-Ziel für<br />

Hamburg: Zielwerte nach der Verursacherbilanz kämen für Hamburg nicht in Betracht, da diese<br />

einer Reihe von Einflüssen unterlägen, die Hamburg nur sehr begrenzt beeinflussen könne (z. B.<br />

Konjunktur, Bun<strong>des</strong>politik).<br />

Diese Argumentation ist zwar nicht überzeugend, da Ähnliches für alle Akteure, für andere Bun<strong>des</strong>länder,<br />

für Städte und auch für die Bun<strong>des</strong>regierung, gilt. Es ist allerdings erkennbar, dass eine<br />

unzureichende <strong>Klimaschutz</strong>politik der Bun<strong>des</strong>ebene zu Problemen bei der Einhaltung von absoluten<br />

Verpflichtungen der Bun<strong>des</strong>länder führen wird (vgl. Bild 13 auf S. 22).<br />

110%<br />

CO 2 -Emissionen Hamburgs und Generalfaktor Strom<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

Generalfaktor Strom<br />

20%<br />

gesamte CO2-Emissionen in Hamburg<br />

10%<br />

CO2-Emissionen aus Stromverbrauch<br />

0%<br />

1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012<br />

Bild 16: Zeitlicher Verlauf der gesamten CO 2 -Emissionen Hamburgs (Verursacherbilanz;<br />

witterungsbereinigt), der CO 2 -Emissionen aus dem Stromverbrauch und <strong>des</strong> Generalfaktors zur<br />

Beschreibung der CO 2 -Emissionen <strong>des</strong> bun<strong>des</strong>deutschen Strommix<br />

28


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

In Bild 16 wird der zeitliche Verlauf <strong>des</strong> „Generalfaktors“ dem Verlauf der witterungsbereinigten<br />

CO 2 -Emissionen Hamburgs gegenübergestellt. Der Generalfaktor ist der Quotient aus den Emissionen<br />

aller deutschen Stromerzeugungsanlagen, soweit sie für den inländischen Verbrauch produzieren,<br />

und dem inländischen Stromendverbrauch. Er ist ein Maß für die spezifischen CO 2 -Emissionen<br />

<strong>des</strong> bun<strong>des</strong>deutschen Strommix. In Hamburg stammen über 40 % der CO 2 -Emissionen aus dem<br />

Stromverbrauch. Der Anstieg <strong>des</strong> Generalfaktors zwischen 2010 und 2011 trägt daher ganz erheblich<br />

zum Anstieg der witterungsbereinigten CO 2 -Emissionen Hamburgs zwischen 2010 und 2011<br />

bei. Dieser Anstieg rührt davon her, dass die Produktion von Kohlestrom in der BRD zunahm, weil<br />

die CO 2 -Emissions-Zertifikate nahezu nichts mehr kosteten. Gerade die deutsche Bun<strong>des</strong>regierung<br />

hatte sich aber auf Betreiben <strong>des</strong> FDP-Wirtschaftsministers auf EU-Ebene erfolgreich gegen eine<br />

Stilllegung von Emissions-Zertifikaten („Backloading“) eingesetzt, mit der der Preis der Zertifikate<br />

wieder angehoben werden sollte.<br />

Sollte Hamburg vor diesem Hintergrund ein absolutes <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel wie Baden-Württemberg<br />

oder NRW scheuen, so müsste es nichts<strong>des</strong>toweniger seiner eigenen <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung<br />

einen Umfang geben, der einen angemessenen Beitrag zu den nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Zielen<br />

erwarten lässt.<br />

Wenn Hamburg dagegen bei der minimalen <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung bleibt, die der Aktionsplan<br />

2020 für die Jahre 2013 und 2014 vorsieht, so muss sich die „Europäische Umwelthauptstadt 2011“<br />

vorwerfen lassen, dass sie sich um „ihren Beitrag“ zu den nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Zielen herumdrückt<br />

und als Trittbrettfahrerin <strong>Klimaschutz</strong>-Leistungen auf andere Bun<strong>des</strong>länder und auf den<br />

Bund abwälzt.<br />

Bei Fortsetzung <strong>des</strong> Vergleichs der CO 2 -Werte der Verursacherbilanz Hamburgs mit der der ganzen<br />

BRD wie in Bild 13 auf S. 22 ergibt sich sogar wieder ein gewisses Maß an objektiver Überprüfbarkeit<br />

der Einhaltung von Hamburgs <strong>Klimaschutz</strong>-Zielen. Realisiert die Bun<strong>des</strong>regierung ihr<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Ziel für 2020 unter Umständen erst durch Nachsteuerung, so müsste auch Hamburg<br />

nachsteuern.<br />

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die mit Bild 13 verbundene Überlegung, die zu einer<br />

quantifizierten CO 2 -Reduktion um 33 % in Hamburg im Jahr 2020 führte, bewusst einfach gehalten<br />

wurde, sich aber verfeinern lässt, beispielsweise durch Korrekturen für jährliche Schwankungen der<br />

Außentemperatur, <strong>des</strong> wirtschaftlichen Verlaufs usw. Das gleiche gilt für die Abschätzung einer<br />

angemessenen Höhe <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Etats.<br />

29


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Mio. Tonnen CO 2<br />

CO 2 -Emissionen Hamburgs (Verursacherbilanz)<br />

110%<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

1990 2000 2010 2020 2030 2040 2050<br />

Hamburg nach Trend Hamburg nach nationalen Zielen<br />

Bild 17: <strong>Klimaschutz</strong>pfade entsprechend dem nationalen CO 2 -<strong>Klimaschutz</strong>-Ziel Deutschlands<br />

für 2050 und entsprechend einer Politik <strong>des</strong> „weiter so“<br />

2.6 Das nationale <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel <strong>des</strong> Jahres 2050<br />

Das nationale <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel der BRD für 2050 ist die Senkung der Treibhausgas-Emissionen<br />

um min<strong>des</strong>tens 80 % im Vergleich zu 1990.<br />

Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> behauptet mit Blick auf das Jahr 2050:<br />

„Schreibt man die bis 2020 voraussichtlich erreichbaren Minderungen fort, so erscheint eine<br />

Minderung um 80 % bis 2050 in Hamburg machbar.“ (S. 11)<br />

Nach unseren bisherigen Ergebnissen ist jedoch festzustellen, dass Hamburg in keiner Weise<br />

„seinen Beitrag“ zum nationale <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel <strong>des</strong> Jahres 2050 leisten würde, wenn es <strong>Klimaschutz</strong><br />

wie mit dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> im Wesentlichen unter Aspekten <strong>des</strong> Standort-<br />

Wettbewerbs betrachten und <strong>Klimaschutz</strong>-Anstrengungen Anderen zuschieben würde.<br />

Nicht nur das Einhalten der Zwei-Grad-Grenze durch rasche <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen, sondern<br />

auch ökonomische Gründe sprechen dafür, einen Pfad (in Bild 17 grün) einzuschlagen, der die CO 2 -<br />

Emissionen im nächsten Jahrzehnt in absoluten Beträgen stärker reduziert als in den darauf folgenden<br />

Jahrzehnten.<br />

Darüber hinaus seien zumin<strong>des</strong>t genannt: die Verpflichtung der Industrieländer zum Abtragen ihrer<br />

Klimaschulden und die besondere Verpflichtung der „Europäischen Umwelthauptstadt 2011“.<br />

30


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

3. Eine Vision anstelle einer <strong>lang</strong>fristigen Planung bis 2050<br />

3.1 Hamburg ersetzt eine <strong>lang</strong>fristige Planung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>es durch eine Vision 2050<br />

In Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg wurden <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele festgelegt, die als<br />

erreichbar betrachtet werden. Darauf aufbauend werden Energieversorgungskonzepte abgeleitet, die<br />

weitere Ziele wie Versorgungssicherheit berücksichtigen.<br />

Nach Streichung der bisherigen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele verfährt der <strong>Hamburger</strong> SPD-Senat entgegengesetzt<br />

(Bild 18). Gestützt auf ein Energiekonzept, das in Bündnissen mit Wirtschaftsverbänden<br />

festgelegt wurde und auf eine auf die Hälfte gestutzte <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung, wird ein hierzu<br />

passender Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> für Hamburg formuliert.<br />

in NRW und BW<br />

Masterplan<br />

<strong>Klimaschutz</strong><br />

Energiekonzept:<br />

Energie-<br />

Einsparung<br />

Energiekonzept:<br />

Energie-<br />

Versorgung<br />

in Hamburg<br />

Bild 18: Abfolge der Planung <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> Senats: Aus einem vorgegebenen Energiekonzept<br />

für Hamburg wird ein Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> für Hamburg abgeleitet.<br />

Da sich ein Energiekonzept für das Jahr 2050 heute noch nicht angeben lässt, verzichtet der Masterplan<br />

<strong>Klimaschutz</strong> auf S. 3 darauf, „planerische Vorgaben für die nächsten knapp 40 Jahre“<br />

aufzustellen. Statt<strong>des</strong>sen beschreibt eine neun Seiten <strong>lang</strong>e <strong>Klimaschutz</strong>-Vision für das Jahr 2050.<br />

Inhalt dieser „Vision“ kurz und knapp:<br />

Im Jahr 2050 wird es um den <strong>Klimaschutz</strong> in Hamburg bestens bestellt sein.<br />

Mit dem Basisgutachten zum Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> [Groscurth 10a] vom Oktober 2010 hatte die<br />

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) die Grundlagen für eine <strong>lang</strong>fristige Planung <strong>des</strong><br />

<strong>Klimaschutz</strong>es in Hamburg gelegt. Das Basisgutachten bezog sich auf das Leitszenario <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>-<br />

Umweltministeriums und war auf diese Weise eingebettet in die <strong>lang</strong>fristige nationale <strong>Klimaschutz</strong>-<br />

Strategie.<br />

Beispielhaft wurden im Basisgutachten konkrete Veränderungen benannt, mit denen sich der CO 2 -<br />

Ausstoß Hamburgs gegenüber 1990 um 80 % reduzieren lassen würde.<br />

Im <strong>lang</strong>en Zeitraum zwischen Oktober 2010 und Juni 2013 hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

der BSU in Zusammenarbeit mit den Gutachtern <strong>des</strong> Basisgutachtens die kurz- und <strong>lang</strong>fristigen<br />

Planungen fundiert erweitern können. Für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BSU<br />

muss es daher frustrierend gewesen sein: Während ihre Kolleginnen und Kollegen in NRW und<br />

Baden-Württemberg an konkreten Planungen arbeiten konnten, hatten sie lediglich in Form eines<br />

Schulaufsatzes die Beschreibung eines im Jahr 2050 perfekten <strong>Klimaschutz</strong>es in Hamburg zu Papier<br />

zu bringen.<br />

31


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Hinsichtlich quantifizierter Ziele mussten sie sich damit begnügen, ihren Nachfolgern als Vision für<br />

das Jahr 2050 zu wünschen:<br />

„Auf der Grundlage von soweit wie möglich auch quantifizierten Zielen wurde ein systematisches<br />

Monitoring aufgebaut.“ (S. 9)<br />

Für eine Europäische Umwelthauptstadt ist eine solche Entwicklung eine veritable Blamage.<br />

Tröstlich ist, dass sie in der Vision 2050 wieder Vorbild sein darf (S. 8):<br />

„Hamburg stimmt sich trotz bestehender Konkurrenzen in der Raumentwicklung mit dem<br />

Umland ab. Es nutzt seine hervorgehobene Position als die norddeutsche Metropole und ist<br />

im nationalen und internationalen Kontext Vorbild der klimaneutralen Stadtentwicklung.“<br />

„Vorbildfunktion: In allen öffentlichen Einrichtungen (Verwaltung, Bildungseinrichtungen)<br />

ist die Vision 2050 vorbildlich umgesetzt.“<br />

Mit dem Verzicht auf eine realitätsbezogene Planung und auf eine überprüfbare CO 2 -Bilanzierung<br />

ist eine Mischung aus Public-Relations-Text und Science Fiction entstanden:<br />

„Mit dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> trägt die Freie und Hansestadt Hamburg ihren Teil dazu<br />

bei, dass die CO 2 -Emissionen zentraler Handlungsbereiche bis 2050 auf ein Minimum reduziert<br />

werden.“ (S. 2)<br />

Wie das vor sich gehen soll? − Durch einen ökologischen Imperativ:<br />

„Der <strong>Klimaschutz</strong> muss als Teil einer aktiven ökologischen Industriepolitik starke Umweltinnovationen<br />

hervorgebracht haben.“ (S. 5)<br />

Auch für den Fall, dass einige Bürgerinnen und Bürger Hamburgs heute noch nicht ganz verstehen<br />

sollten, was visionär gemeint ist mit<br />

oder mit<br />

„Für Produktion, Konsum und Entsorgung sind die Leitziele Effizienz, Suffizienz, Konsistenz<br />

und Permanenz selbstverständlich geworden.“ (S. 7)<br />

„Die Ausgestaltung (Art und Umfang) <strong>des</strong> Monitorings über weitere Maßnahmen<br />

(Mainstreaming) wird mit den beteiligten Stellen im weiteren Verfahren geklärt. Für die<br />

Klimafolgenanpassung wird angestrebt, bis 2015 ein Klimafolgenmonitoring als mittel- und<br />

<strong>lang</strong>fristiges Controllingsinstrument aufzubauen.“ (S. 22)<br />

oder wie aus Strom verbrauchenden Anlagen Kraftwerke werden sollen<br />

„Über Schnittstellen werden Strom verbrauchende Anlagen als virtuelle Kraftwerke entsprechend<br />

dem schwankenden Stromangebot im Netz gesteuert.“ (S. 5)<br />

ist im Masterplan vorgesorgt:<br />

„Im Jahre 2050 wird sich Hamburg zu einem Exzellenz-Standort für die klimabezogene<br />

Aus- und Weiterbildung entwickelt haben.“ (S. 9)<br />

Dass es Hamburg bisher ge<strong>lang</strong>, international als <strong>Klimaschutz</strong>-Vorbild wahrgenommen zu werden<br />

(vgl. [Rab 11 a], Kap. 1.1), war auch das Verdienst von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BSU.<br />

Ihre Unterforderung durch die Aufgabenstellung, nur eine „Vision 2050“ zu formulieren, kann<br />

vielleicht erklären, weshalb der visionäre Teil II <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> bisweilen widersprüchlich<br />

und inkonsistent ist.<br />

Als Begründungen dafür, dass auf planerische Vorgaben für den Zeitraum von 2020 bis 2050 ganz<br />

verzichtet wurde und nicht einmal – wie in Bürgerschafts-Beschlüssen gefordert – „Etappen“<br />

beschrieben wurden, wird angeführt:<br />

• Eine den CO 2 -Minderungszielen verpflichtete <strong>Klimaschutz</strong>politik mit dem Zeithorizont<br />

2050 muss dynamisch sein.<br />

32


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

• Die technischen Entwicklungen werden voranschreiten, vielfach auch sprunghaft und derzeit<br />

nicht absehbar.<br />

• Auch hinsichtlich der politischen Rahmenbedingungen sind Änderungen bis 2050 eher<br />

wahrscheinlich. (S. 3)<br />

Mit den „CO 2 -Minderungszielen“ sind wahrscheinlich die nationalen gemeint. Die genannten<br />

Rahmenbedingungen gelten zweifellos auch für die Bun<strong>des</strong>länder Baden-Württemberg und NRW,<br />

die vor kurzem <strong>Klimaschutz</strong>gesetze beschlossen haben. Sie gelten für andere Kommunen und in<br />

jeweils spezifischer Form auch für Staaten und Staatenbünde. Den renommierten Leitstudien <strong>des</strong><br />

Umweltbun<strong>des</strong>ministeriums, auf denen das Basisgutachten aufbaute, könnte mit einer solchen<br />

Argumentation leicht der Boden entzogen werden, wenn ihnen nichts entgegenzusetzen wäre.<br />

Wäre es für jemanden, der anführt, die technischen Entwicklungen seien „derzeit nicht absehbar“,<br />

nicht konsequent gewesen, sich ganz auf visionäre Aussagen zu beschränken? Offenbar nicht: Denn<br />

der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> will auch noch „einen plausiblen Weg und Weichenstellungen, mit<br />

denen Hamburg bis 2050 die Herausforderungen bewältigen könnte“, skizzieren. Zu diesem Zweck<br />

werden „einige grundlegende Annahmen“ gemacht. Und für die gilt eine Feststellung, auf die sich<br />

auch die Bun<strong>des</strong>länder, die kürzlich <strong>Klimaschutz</strong>gesetze beschlossen haben, stützen:<br />

„Die den Annahmen zugrunde liegenden Technologien sind vorwiegend bereits heute verfügbar.“<br />

(S. 3)<br />

Trotz solcher Verrenkungen und Widersprüche lohnt sich die Lektüre mancher Passagen in Teil II<br />

<strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong>, der Vision 2050. Zum Beispiel für alle, die glaubten oder propagierten, die<br />

Energieverteilnetze in Hamburg hätten keinen Einfluss auf die Energiewende, weil sie nur aus<br />

<strong>lang</strong>weiligen Kabeln und Rohren bestünden. Die auf die Energieverteilnetze, Strom-, Gas- und<br />

Fernwärmenetze, zukommenden neuen Herausforderungen werden nämlich auf S. 4 in Teil II.1 <strong>des</strong><br />

<strong>Masterplans</strong> recht überzeugend erläutert.<br />

3.2 Weichenstellungen auf das Abstellgleis<br />

3.2.1 Wichtige Handlungsfelder<br />

Neben der visionären Beschreibung eines vorbildlichen <strong>Klimaschutz</strong>-Niveaus im Jahr 2050 will der<br />

Masterplan in Teil II auch die wesentlichen Weichenstellungen angeben, mit deren Hilfe Hamburg<br />

auf den Weg zu einer „CO 2 -armen Stadt“ im Jahr 2050 geführt werden soll.<br />

Man kann sicher der Meinung sein, eine eingehende Beschäftigung mit dem Visionsteil <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong><br />

lohne sich kaum. Auch der Einwand, dass sich hinter den „Weichenstellungen“ nur die<br />

vom SPD-Senat und seinen Bündnispartnern <strong>lang</strong>e vor Fertigstellung <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> beschlossene<br />

aktuelle Energiepolitik verberge (Bild 18), ist nicht von der Hand zu weisen.<br />

Erschwerend kommt hinzu: Häufig fehlen nicht nur den Lesern, sondern auch der Behörde für<br />

Stadtentwicklung und Umwelt die für konkrete Planungen und Überprüfungen notwendigen Daten.<br />

Offenbar kennen die in Hamburg aktiven Großkonzerne die Energiesituation Hamburgs oft viel<br />

besser als der Senat und die Öffentlichkeit. Sie behalten ihr Wissen aber unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse<br />

für sich. Der SPD-Senat trägt noch viel stärker als seine Vorgänger hierzu bei,<br />

indem er in großem Umfang auf Bündnisse mit den großen Wirtschaftsverbänden und auf deren<br />

Selbstverpflichtungen setzt und ihnen zuliebe komplett auf eine Weiterentwicklung ordnungsrechtlicher<br />

Vorschriften verzichtet. 8<br />

8 Zur Kritik an Selbstverpflichtungen als Instrument <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>es: Kap. 2.1 in [Rab 11a]<br />

33


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

welchem Tempo erneuerbare Stromquellen fossile Stromquellen ersetzen. Der Ausstieg aus der<br />

Nutzung von Kernenergie kann durch mehr fossilen Strom oder durch mehr erneuerbaren Strom<br />

begleitet werden. Die gegenwärtige Politik der Bun<strong>des</strong>regierung lässt eher eine Zunahme fossilen<br />

Stroms und damit keine deutliche Absenkung <strong>des</strong> Generalfaktors für Strom (Bild 16 auf S. 28)<br />

erwarten. Umso wichtiger wird für Hamburg die Senkung <strong>des</strong> Stromverbrauchs.<br />

Größeren Einfluss hat Hamburg auf die CO 2 -Emissionen der Sektoren Wärme und Kraftstoffe.<br />

Beim Endenergieverbrauch und noch mehr beim Bruttoendenergieverbrauch 9 liegt der Sektor<br />

Wärme | Kälte an der ersten Stelle.<br />

In der folgenden Tabelle 5 sind diejenigen Handlungsfelder und Einsatzgebiete hervorgehoben, in<br />

denen Hamburg besonders große Handlungs-Spielräume besitzt. Für CO 2 -Einsparungen kann der<br />

sektorale Endenergieverbrauch gesenkt werden, die verwendeten Energieträger können effizienter<br />

eingesetzt werden und fossile Energieträger können erneuerbaren Energien weichen.<br />

Anwendungs-<br />

Sektor<br />

Endenergieverbrauch<br />

senken<br />

Energie effizienter<br />

einsetzen 10<br />

Fossile Energie durch<br />

erneuerbare Energie<br />

ersetzen<br />

Elektrische<br />

Energie<br />

Überflüssigen Gebrauch<br />

vermeiden<br />

Effizientere Motoren,<br />

Pumpen, Haushaltsgeräte,<br />

Lichtquellen<br />

Windenergie, Photovoltaik,<br />

Wasserkraft<br />

Raumwärme<br />

Energetische Sanierung<br />

von Gebäuden<br />

Effizientere Heizungen,<br />

KWK, Ersatz von<br />

Nachtspeichern<br />

Solarwärme, Biomasse,<br />

Erdwärme<br />

Mobilität<br />

Kurze Wege, Öffentlicher<br />

Nahverkehr, Radund<br />

Fußverkehr fördern,<br />

Verkehrsvermeidung<br />

Leistung von Pkw<br />

vermindern, sparsamere<br />

Motoren<br />

Verkehrsverlagerung,<br />

emissionsfreie<br />

Kraftstoffe<br />

Tabelle 5:<br />

Wichtige Handlungsfelder mit besonderen Spielräumen in Hamburg<br />

3.2.2 Gebäu<strong>des</strong>anierung<br />

Im Handlungsfeld Gebäude setzt der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> als Ziel, im Gebäudebereich „bis<br />

2050 das Einsparpotenzial zu erschließen“.<br />

„Es soll eine ambitionierte, aber nicht unrealistische durchschnittliche Modernisierungsqualität<br />

und –tiefe sowie eine angemessene jährliche Modernisierungsrate erreicht werden.“<br />

„Auf der Grundlage von 30- bis 40- jährlichen Modernisierungszyklen können damit bis<br />

2050 nahezu alle <strong>Hamburger</strong> Gebäude saniert sein.“ (S. 5)<br />

9 Der Bruttoendenergieverbrauch setzt sich aus den Energieprodukten (Strom, Fernwarme, Benzin, Diesel, Gas u. a.),<br />

die der Industrie, dem Verkehrssektor, Haushalten, dem Dienstleistungssektor einschließlich <strong>des</strong> Sektors der öffentlichen<br />

Dienstleistungen sowie der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu energetischen Zwecken geliefert werden,<br />

zusammen. Auch der Elektrizitäts- und Wärmeverbrauch den die Energiewirtschaft für die Elektrizitäts- und Wärmerzeugung<br />

benötigt, wird hinzugerechnet. Ebenso werden die Verluste bei der Elektrizitäts- und Wärmeverteilung mit<br />

eingerechnet.<br />

10 Effizienz = Verringerung <strong>des</strong> Energieeinsatzes für den gleichen Nutzen<br />

35


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Für eine Vision klingt die Formulierung „können … saniert sein“ reichlich skeptisch. Wie groß eine<br />

„angemessene jährliche Modernisierungsrate“ sein sollte, wird nicht angegeben, sie lässt sich aber<br />

aus „30- bis 40-jährlichen Modernisierungszyklen“ ableiten: etwa drei Prozent <strong>des</strong> Gebäudebestands<br />

pro Jahr.<br />

Für die „durchschnittliche Modernisierungsqualität und –tiefe“ finden sich in der Vision quantitative<br />

Angaben:<br />

Für alle bestehenden Wohngebäude strebt der Senat an, den jährlichen Endenergiebedarf auf<br />

den <strong>des</strong> heutigen Standards WK-Effizienzhaus-70 zu senken. 11 Die bestehenden Wohngebäude<br />

sollen also so saniert werden, dass sie um etwa 30 % weniger Energie verbrauchen als<br />

gegenwärtig neu gebaute Wohngebäude, die die Min<strong>des</strong>tstandards einhalten. Das bedeutet,<br />

dass sogar Wohngebäude, die zurzeit unter Einhaltung der gültigen Einsparanforderungen<br />

gebaut werden, noch vor 2050 energetisch saniert werden müssen! Und dass auch heute<br />

nach geltenden Standards energetisch sanierte Wohngebäude bis 2050 erneut energetisch<br />

saniert werden müssen!<br />

Bei Nichtwohngebäuden – in Hamburg ein besonders großer Anteil – soll bis 2050 eine<br />

Minderung <strong>des</strong> Wärmebedarfs um 50% erreicht werden, ein „Bestandsniveau unterhalb <strong>des</strong><br />

heutigen Neubaustandards bezüglich der jeweiligen EnEV-Referenzgebäude“ (S. 6). Auch<br />

für seine eigenen öffentlichen Bestandsgebäude strebt der Senat eine Halbierung <strong>des</strong> Heizenergiebedarfs<br />

an.<br />

Bild 20: Szenario zur Erreichung der Ziele <strong>des</strong> Energiekonzepts 2010 der Bun<strong>des</strong>regierung für<br />

den Gebäudebereich (Quelle: [dena 13a])<br />

11 Genauer: auf durchschnittlich 40–45 kWh/m² bei Mehrfamilienhäusern und auf 45–55 kWh/m² bei Einfamilienhäusern.<br />

Dies entspricht ungefähr dem Primärenergiebedarf <strong>des</strong> heutigen WK-Effizienzhaus-70-Standards.<br />

36


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Bild 20 lässt erkennen, wie das Ziel der Bun<strong>des</strong>regierung gemeint ist, bis 2050 einen nahezu<br />

klimaneutralen Gebäudebestand zu schaffen. Ein Teil <strong>des</strong> Gebäudebestands im Jahr 2050 werden<br />

Gebäude sein, die nach 2020 gemäß der EU-Gebäude-Richtlinie als "nearly zero-energy buildings“<br />

zu bauen sind. Unter diesem Standard "Niedrigstenergiegebäude" versteht das IWU ein Gebäude<br />

mit einem Wärmeschutz auf Passivhaus-Niveau und einem möglichst hohen regenerativen Versorgungsanteil.<br />

Der Primärenergiebedarf derartiger "Niedrigstenergiehäusern" sollte nur noch etwa<br />

40% <strong>des</strong> Neubau-Grenzwerts der EnEV 2009 betragen (entspricht dem "Effizienzhaus 40"-Standard<br />

der KfW). Auch unter Voraussetzung dieses Standards ab 2020 und einer Neubaurate von 1,0<br />

Prozent pro Jahr ist die in Bild 20 für 2050 geplante Einsparung von Endenergie im Wohngebäudebestand<br />

noch sehr optimistisch.<br />

Die „ambitionierte, aber nicht unrealistische“ Phantasie <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> zum Endenergiebedarf der<br />

<strong>Hamburger</strong> Gebäude im Jahr 2050 ist ziemlich „unrealistisch“:<br />

1. Es ist hinreichend bekannt, dass nach den meisten Sanierungen die tatsächlichen Energieeinsparungen<br />

deutlich geringer sind als die Werte, die sich rechnerisch aus den in Verbindung mit der<br />

Energieeinsparverordnung (EnEV) etablierten Algorithmen ergeben. (Vgl. [FHH 09d], Prof. D.<br />

Wolff, S. 14, 15)<br />

2. Aus wissenschaftliche Untersuchungen zu den technischen und kulturellen Grenzen der<br />

„Dämmbarkeit“ ist bekannt, dass ein Sockel <strong>des</strong> Heizwärmebedarfs von rund 42 % <strong>des</strong> heutigen<br />

Bedarfs auch dann bestehen bleiben würde, wenn der gesamte dämmbare Gebäudebestand auf<br />

das Passivhausniveau saniert werden würde ([Jochum 12]).<br />

Selbst bei einer vollständigen Sanierung aller Gebäude bis 2050 − ohne Vollzugsdefizit 12 − ist es<br />

daher faktisch nicht möglich, den Heizenergiebedarf der <strong>Hamburger</strong> Gebäude auf das vom Masterplan<br />

vorgesehene Niveau zu senken. Mit einer Politik, die nur auf „Bündnisse“ mit der Wohnungswirtschaft<br />

setzt (Kasten Selbstverpflichtungen im „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ auf S.<br />

38) und auf eine Anpassung <strong>des</strong> Ordnungsrechts an steigende Energiepreise verzichtet, lässt sich<br />

noch erheblich weniger erreichen.<br />

Eine Strategie „sehr gut Sanieren, Heizen mit Strom“ ([Groscurth 12]) ist daher praxisfremd und<br />

zudem nicht wirtschaftlich.<br />

Noch unrealistischer als Bild 20 ist das Umweltbun<strong>des</strong>amt. In Abbildung 3 der Studie [UBA 13b]<br />

wird angenommen, dass sich der Endenergieverbrauch für die Anwendung Wärme zwischen 2010<br />

und 2050 um einen Faktor 5 senken lässt, ebenso der Endenergieverbrauch für den Sektor Haushalte.<br />

Die hier vorgebrachten Einwände gegen den visionären Optimismus <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> hinsichtlich<br />

Gebäu<strong>des</strong>anierung dürfen nicht missverstanden werden. Für eine bezahlbare und stetige Wärmewende<br />

ist die Ausschöpfung <strong>des</strong> wirtschaftlichen Einsparpotenzials im Gebäu<strong>des</strong>ektor sehr wichtig<br />

([Rab 11b], Kap. 1.1). Eine Rücknahme der energetischen Sanierungsziele, wie sie auf S. 4 in<br />

[Maaß 13] zur Diskussion gestellt wird, würde höhere Gesamtkosten oder geringeren <strong>Klimaschutz</strong><br />

mit sich bringen.<br />

Soweit zur Realisierbarkeit der Vision 2050 im Handlungsfeld Gebäude. Nun zu möglichen Weichenstellungen:<br />

Wenn die in der Vision vorgesehene anspruchsvolle energetische Sanierung aller <strong>Hamburger</strong><br />

Gebäude bis 2050 ernst gemeint wäre, müssten Konsequenzen gezogen werden für die notwendigen<br />

12 Gesetzliche Vorschriften zur Energieeinsparung werden nicht beachtet. Besonders bei der energetischen Sanierung ist<br />

das in erheblichem Maß der Fall, da keine staatliche Kontrolle vorgesehen ist.<br />

37


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Sanierungsraten, für die Vermeidung <strong>des</strong> Vollzugsdefizits 12 und für eine wirksame Qualitätssicherung.<br />

• Daher müsste die Hamburgische <strong>Klimaschutz</strong>verordnung novelliert werden. Denn die<br />

gleichzeitig bun<strong>des</strong>weit geltende EnEV ist veraltet, besonders hinsichtlich der Vorgaben für<br />

Bestandsgebäude. Erst im Jahr 2016 sind in der am 16.10.2013 von der Bun<strong>des</strong>regierung beschlossenen<br />

EnEV 2014 mäßige Verschärfungen der Vorschriften für Neubauten vorgesehen.<br />

Die Vorschriften für Bestandsgebäude werden wahrscheinlich bis zum Ende <strong>des</strong> Jahrzehnts<br />

unverändert bleiben.<br />

• Vorgaben zur Steigerung der Energieeffizienz, die nach dem Hamburgischen <strong>Klimaschutz</strong>gesetz<br />

möglich sind, müssten zum Einsatz kommen (§ 7 <strong>des</strong> Hamburgischen <strong>Klimaschutz</strong>gesetzes<br />

(HmbKliSchG) betreffend Anforderungen an heizungs- und raumlufttechnische<br />

Anlagen sowie an Brauchwasseranlagen).<br />

Weichenstellungen dieser Art sind im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> nicht zu finden.<br />

Selbstverpflichtungen im „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“<br />

Der <strong>Hamburger</strong> SPD-Senat schloss am 20.9.2011 mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden<br />

Hamburgs ein „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ [FHH 11d] (vgl. [Rab 11b], 2.12).<br />

Um mit dem Mietwohnungsbau in Hamburg voranzukommen, verpflichtete sich der Senat,<br />

„die bestehenden ordnungsrechtlichen Wärmeschutz- und Energieanforderungen für den<br />

Wohnungsbau auf Lan<strong>des</strong>ebene nicht (zu) verschärfen“. Die vom CDU-GAL-Senat vorbereitete<br />

Verschärfung der Hamburgischen <strong>Klimaschutz</strong>verordnung wurde verworfen. Diese<br />

Vereinbarung gilt vorläufig für die 20. Legislaturperiode. Nichtwohngebäude sind (theoretisch)<br />

hiervon ausgenommen.<br />

Die Wohnungsverbände ihrerseits verpflichteten sich im Handlungsfeld „<strong>Klimaschutz</strong> und<br />

Energieeffizienz“ nur dazu, auf ihre Mitgliedsunternehmen „einzuwirken“, „die durchschnittlichen<br />

Endenergieverbräuche ohne Warmwasser ihrer Bestände bis 2020 auf 133 kWh/a je<br />

Quadratmeter Wohnfläche zu verringern und den jährlichen CO 2 -Ausstoß im gleichen<br />

Zeitraum auf 25,0 kg je Quadratmeter Wohnfläche zu senken. Spezifische Bestände wie etwa<br />

Altbauten der Baualtersklasse vor 1918 oder Eigentumswohnungen werden davon abweichend<br />

einer gesonderten Betrachtung unterzogen.“<br />

Welche Bedeutung haben diese Werte? Im März 2013 hat die GdW (Bun<strong>des</strong>verband deutscher<br />

Wohnungs- und Immobilienunternehmen) in einer „Energieprognose 2050“ [GdW 13]<br />

als mittleren spezifischen Endenergieverbrauch (in kWh/(m² WF a)) für Beheizung und Warmwasserbereitung<br />

der GdW-Unternehmen angegeben:<br />

1990 2005 2020 2030 2050<br />

195 145 123 110 85<br />

Der hier von der GdW selbst prognostizierte Verbrauchswert für 2020 liegt also wesentlich<br />

tiefer als der in der Selbstverpflichtung im „Bündnis“ versprochene und das unter Einschluss<br />

von Warmwasser! Es ist recht wenig wahrscheinlich, dass die <strong>Hamburger</strong> Wohnungsbestände<br />

ein so viel schlechteres energetisches Niveau haben als der Bun<strong>des</strong>durchschnitt. Sehr viel<br />

wahrscheinlicher ist, dass die Selbstverpflichtung der Wohnungsunternehmen im „Bündnis<br />

für das Wohnen in Hamburg“ wertlos ist.<br />

Inhalt <strong>des</strong> Bündnisses kurz und knapp: „Mehr Wohnungen für mäßigen <strong>Klimaschutz</strong>“.<br />

38


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Da bisher nur ein kleiner Anteil der öffentlichen Gebäude in anspruchsvoller Weise energetisch<br />

saniert wurde, müssen bis zum Zieljahr 2050 jährlich etwa drei Prozent dieser Gebäude saniert<br />

werden. Im Masterplan fehlt eine solche Weichenstellung. Im Handlungsfeld Öffentliche Gebäude<br />

führt der Masterplan unter dem Stichwort „Vorbildfunktion“ aus:<br />

„Nach der Energieeffizienzrichtlinie der EU müssen jährlich 3% der Gebäude <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

energetisch modernisiert werden. Hamburg strebt an, den Heizenergiebedarf seiner öffentlichen<br />

Bestandsgebäude durch energetische Modernisierung bis 2050 um 50% zu senken.“<br />

(S. 6)<br />

Kurioserweise zitiert der Masterplan also gesetzlich bindende Sanierungsraten, die für Bun<strong>des</strong>gebäude<br />

gelten, 13 schweigt sich aber zu Sanierungsraten der öffentlichen Gebäude in Hamburg aus.<br />

Überraschenderweise findet sich − etwas versteckt − im Teil Aktionsplan 2020 ein Satz, der allen<br />

Abstimmungen innerhalb der Behörden und mit den kooperierenden Energieversorgern nicht zum<br />

Opfer fiel:<br />

„Die wichtigste <strong>Klimaschutz</strong>maßnahme in diesem Sektor ist, dass der Senat den Sanierungsstau<br />

im Bereich der öffentlichen Gebäude überhaupt angeht.“ (S. 15)<br />

Das Fehlen brauchbarer Weichenstellungen im Handlungsfeld „Gebäude“ ist vermutlich damit zu<br />

erklären, dass sich für die Autoren <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> bei Beachtung aller ihnen politisch und sachlich<br />

vorgegebener Randbedingungen eine unlösbare Aufgabe ergab. Vorrangig sind zu nennen:<br />

• der schon erwähnte Verzicht auf eine Anpassung <strong>des</strong> Ordnungsrechts als Folge <strong>des</strong> Bündnisses<br />

mit der Wohnungswirtschaft (Kasten Selbstverpflichtungen im „Bündnis für das Wohnen<br />

in Hamburg“)<br />

• die Vorgabe, dass „die Marktteilnehmer nicht überfordert werden“ sollen, die Investoren<br />

ebenso wie die Mieterinnen und Mieter (S. 6), und<br />

• der Zwang zu einer „verantwortungsvollen Haushaltspolitik“ (S. 2) (Schuldenbremse).<br />

Ein offenes Eingeständnis, dass sich unter diesen Einschränkungen keine zielführenden Weichenstellungen<br />

angeben lassen, kann man im Masterplan nicht erwarten. Die Probleme werden aber<br />

erkennbar aufgezeigt:<br />

„Wegen seines hohen Anteils an den Hamburgischen CO 2 -Emissionen und seines großen<br />

Minderungspotentials sind die Auswirkungen <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>ektors sogar so groß, dass eine<br />

Verfehlung der Effizienzziele in diesem Bereich auch die energiepolitischen Ziele in Frage<br />

stellt.“ (S. 3)<br />

„Die energetischen Ziele können daher nur erreicht werden, wenn eine sozialverträgliche<br />

Finanzierung der Modernisierungen gesichert ist.“ (S. 6)<br />

Sogar eine alte Chimäre, das „sog. Mieter-Vermieter-Dilemma“, wird bemüht. Lobbyisten der<br />

Immobilienverbände verbreiten, der Nutzen von energetischen Sanierungen würde den Mietern<br />

zufallen, die Vermieter hätten dagegen nur die Kosten zu tragen. Nach dieser Denkungsart müsste<br />

bei der Errichtung von neuen Mietshäusern jeder Investor vor einem Dilemma dieser Art stehen.<br />

Denn auch bei einem Neubau schießt der Investor die Kosten vor, um sie sich mit Gewinn von den<br />

Mietern refinanzieren zu lassen. Nicht anders verhält es sich bei gut geplanten energetischen<br />

13 Artikel 4 <strong>des</strong> Entwurfs zur Energieeffizienzrichtlinie [EU 11] sah verbindlich vor, dass die Mitgliedsstaaten ab dem<br />

1. Januar 2014 dafür sorgen, dass jährlich 3 % der Fläche aller öffentlichen Gebäude renoviert wird. Der Bun<strong>des</strong>rat<br />

erklärte dies angesichts der schwierigen finanziellen Lage vieler öffentlicher Haushalte als nicht erfüllbar ([Bun<strong>des</strong>rat<br />

11]). Der Schlüssel liegt also bei den zu geringen Einnahmen der Länder und Kommunen. Der Bund besitzt nur eine<br />

geringe Anzahl an öffentlichen Gebäuden im Vergleich zu den Bun<strong>des</strong>ländern.<br />

39


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Sanierungen. Auch hier können Vermieter ihre Kosten auf die Miete umlegen und das bisher sogar<br />

zeitlich unbegrenzt. 14<br />

Bild 19 (S. 34) ist zu entnehmen, um wie viel der Bruttoendenergieverbrauch in den Anwendungsbereichen<br />

Wärme und Kälte in Hamburg größer ist als die Verbräuche in den Bereichen Strom und<br />

Verkehr. Im Jahresdurchschnitt beansprucht die Bereitstellung von Raumwärme, Prozesswärme,<br />

Warmwasser und Kälte in Hamburg rund 53 % <strong>des</strong> Bruttoendenergieverbrauchs Für die ganze BRD<br />

ist der entsprechende Anteil sogar 56 %.<br />

Energetische Modernisierung von Wohnungen in Hamburg<br />

Anzahlen vollwertig energetisch modernisierter Wohneinheiten pro Jahr<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

vollständige Modernisierung bis 2050<br />

2030<br />

2050<br />

Wohneinheiten aus Neubau nach Abriss (geschätzt)<br />

nicht WK-geförderte Wohneinheiten (geschätzt)<br />

Eigentümerwohnungen ("Arbeit und <strong>Klimaschutz</strong>")<br />

Mietwohnungen (WK-Programme B, D und Konjunkturpaket II (nur 2009/10))<br />

Mietwohnungen (WK-Programme A und G (nur 2007))<br />

Bild 21: Empirische Sanierungsraten von Wohnungen und dauerhaft notwendige Sanierungsraten<br />

für eine vollständige Modernisierung bis 2050 (Daten nach Investitions- und Förderbank<br />

Hamburg, mit eigenen Schätzungen; Teilsanierungen auf vollwertige Sanierungen umgerechnet)<br />

Schwer lösbare Aufgaben werden gern auf später verschoben. So auch im Masterplan:<br />

„Wegen <strong>des</strong> großen Einsparpotentials und der Bedeutung für den Erfolg der Energiewende<br />

muss intensiv beobachtet werden, wie die energetische Modernisierung in Hamburg vorankommt.<br />

Gelingt es nicht, den Gebäudebestand in ausreichendem Maß auf ein modernes e-<br />

nergetisches Niveau zu bringen, ist eine Nachsteuerung zu prüfen.“ (S. 6)<br />

Es ist überflüssig, die Ergebnisse einer „intensiven Beobachtung“ abzuwarten. Denn schon seit<br />

<strong>lang</strong>em ist absolut klar, dass die Gebäude-Sanierungsraten in Hamburg bei weitem zu klein sind<br />

(Bild 21). Eine Nachsteuerung wäre nicht irgendwann, sondern sofort fällig. Es ist offensichtlich,<br />

14 Ausführlicher in [Rab 11a], Kapitel 3.4, und in [Rab 11 b], Kapitel 2.8, wo gezeigt wird, dass keine empirischen<br />

Belege für das „Mieter-Vermieter-Dilemma“ bekannt sind.<br />

40


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

dass sich mit dem heutigen Aktivitätsniveau und ohne staatliche Regulierung die beschriebene<br />

Vision 2050 auf keinen Fall erreichen lässt.<br />

Die besonderen Problemgruppen unter den Gebäudeeignern sind Kleinvermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

([Rab 11b] Kapitel 2.6). Eine durchdachte <strong>Klimaschutz</strong>politik müsste<br />

daher Sanierungshemmnisse vorrangig bei diesen Gruppen beseitigen.<br />

3.2.3 Energieversorgung<br />

3.2.3.1 Strom aus erneuerbaren Quellen außerhalb Hamburgs<br />

„Im Jahr 2050 sollten die Herausforderungen der Energiewende bewältigt sein. Der Energiebedarf<br />

Hamburgs wird dann maßgeblich durch Erneuerbare Energien zuverlässig, bedarfs-<br />

und wettbewerbsgerecht gedeckt.“ (S. 3)<br />

Für eine Vision ist „maßgeblich“ eine sehr dehnbare Bezeichnung, die mit allem und jedem vereinbar<br />

ist.<br />

Als Weichenstellungen für die Energieversorgung nennt der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong>:<br />

Die Erzeugung von mehr Energie aus erneuerbaren Quellen soll vorrangig von der „außerhalb<br />

Hamburgs erzeugten Windenergie erbracht werden“:<br />

„Als Stadtstaat kann Hamburg Erneuerbare Energien innerhalb seiner Lan<strong>des</strong>grenzen selbst<br />

nur geringfügig ausbauen.“ (S. 4)<br />

Das ist einleuchtend, denn innerhalb Hamburgs werden für den Ausbau erneuerbarer Energien<br />

aufgeführt<br />

– Windenergieerzeugung in Hamburg selbst (bis 2020 wird maximal eine Gesamtleistung von<br />

150 MW und eine Erzeugung von 340 GWh Strom für möglich gehalten. Das sind knapp<br />

3 % <strong>des</strong> Strombedarfs in Hamburg. Das neue Steinkohlekraftwerk in Moorburg hat eine<br />

Nennleistung von 1630 MW),<br />

– Installation von Solaranlagen auf Hamburgs Dachflächen (eine Aufschlüsselung nach Solarthermie<br />

und Photovoltaik erfolgt nicht),<br />

– energetische Nutzung von Biomasse, die im Rahmen der Grün- und Landschaftspflege in<br />

Hamburg anfällt, und in gewissem Umfang auch aus nachhaltiger Produktion in der Metropolregion<br />

bezogen werden kann,<br />

– Vergärung von biogenen Reststoffen und Biomüll und<br />

– geothermische Wärmegewinnung.<br />

Der Masterplan weiß, dass Energieeinsparung und Effizienzsteigerung in anderen Handlungsfeldern<br />

als der Versorgung mit Energie dazu führen, dass weniger Energie bereitgestellt werden muss,<br />

dass nicht erzielte Einsparungen oder gar Mehrbedarfe die technischen Anforderungen an die<br />

Verteilung und Speicherung der Energie verschärfen und dass die Deckung der Bedarfe an Strom<br />

und Wärme zunehmend verknüpft sind:<br />

„Besonders stark sind die Bereiche Energie und Gebäude miteinander verknüpft.“ (S. 3)<br />

Dass mit Sonne, Abwärme und Biomasse allein der Wärmeenergiebedarf in Hamburg auch <strong>lang</strong>fristig<br />

nicht zu 100 % gedeckt werden kann, wird kaum jemand bestreiten. Dass der „Energieaustausch<br />

zwischen Strom-, Gas- und Wärmenetzen“ und der Einsatz von Energiespeichern bei einem immer<br />

größeren Anteil von schwankenden Energiequellen eine zunehmende Rolle spielen wird, ist heutzutage<br />

eine Binsenweisheit.<br />

Also müssen Zukunftstechnologien in den Blick genommen werden:<br />

41


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

„Der Wärmeenergiebedarf wird voraussichtlich mit den heute etablierten Technologien zur<br />

Nutzung von Sonne, Abwärme und Biomasse auch <strong>lang</strong>fristig nicht zu 100% aus Erneuerbaren<br />

Energien gedeckt werden können. Daher müssen schon jetzt Zukunftstechnologien in<br />

den Blick genommen werden wie die Umwandlung von Windstrom in Wärme und gegebenenfalls<br />

die Tiefengeothermie.“ (S. 4)<br />

Für die netzgebundene Wärmeversorgung bleibt Gas „zumin<strong>des</strong>t ein wichtiger Brücken-<br />

Energieträger“. Als „andere Brennstoffe“ kommen in Betracht: „Windstrom, Abwärme, Solarthermie,<br />

Biomasse und eventuell auch die Geothermie“ (S. 5).<br />

Nachtspeicherheizungen<br />

Da vor etwa drei Jahrzehnten Kernkraftwerke und Braunkohle-Grundlast-Kraftwerke auch<br />

nachts mit voller Leistung laufen sollten, also nachts mangels Nachfrage „überschüssiger“<br />

Strom produziert wurde, setzten die großen Stromproduzenten auf die „Innovation“ Nachtspeicherheizungen.<br />

Die Lieferung von Strom für diese Wärmespeicher wurde längere Zeit<br />

kräftig subventioniert.<br />

Inzwischen sind sie eine große Last geworden, für die Stromwärmekunden allemal, da die<br />

Subventionen abgebaut wurden, für die Hausbesitzer mit diesen Heizungsanlagen, die nur<br />

schwer auf andere Heizungen umstellen können und für den <strong>Klimaschutz</strong>.<br />

Wie schwierig es ist, von einer solchen „innovativen“ Technologie wieder loszukommen,<br />

zeigt sich drastisch daran, dass 2007 eine Vorschrift zum Ersatz von Nachtspeicherheizungen<br />

ins Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und in die Energieeinsparverordnung (EnEV) aufgenommen<br />

wurde, die vor kurzem – unsinnigerweise und gegen den Rat praktisch aller sachverständigen<br />

Fachleute – vom Bun<strong>des</strong>tag wieder gestrichen wurde.<br />

Leidtragende sind die betroffenen Verbraucher und der <strong>Klimaschutz</strong>. Die Stromkonzerne als<br />

Verursacher werden an der Ersetzung der Nachtspeicherheizungen nicht beteiligt.<br />

Rund 6 % aller Wohnungen werden in Hamburg mit Strom beheizt. Nach [Frey 07] sind dies<br />

53.000 Wohnungen mit Einzel- und Mehrraumöfen, alle in Gebäuden mit bis zu 6 Wohneinheiten.<br />

Nach Drs. 18/5231 (14.11.2006) versorgte allein Vattenfall Europe noch 45.563<br />

Haushalte mit Nachtspeicherheizungen. Nach Drs. 19/2978 (12.5.2009) gab es Ende 2007 in<br />

Hamburg noch etwa 42.000 elektrische Speicherheizsysteme ([Rab 11b]).<br />

Laut Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> verursachen in Hamburg Nachtspeicherheizungen etwa 9% der<br />

CO 2 -Emissionen <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> Wohnungssektors. Daher folgt der Masterplan nicht dem<br />

vom Bun<strong>des</strong>tag eingeschlagenen Irrweg. Er sieht vor:<br />

„Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen: Es wird ein Förder- und Beratungsprogramm<br />

zur Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen und zur<br />

Verbreitung zentraler Warmwasserbereitung eingerichtet. Die in Hamburg noch vorhandenen<br />

Nachtspeicherheizungen verursachen etwa 9% der CO 2 -Emissionen <strong>des</strong><br />

<strong>Hamburger</strong> Wohnungssektors. Nachtspeicherheizungen sind ineffizient. Ihre Speicher<br />

erfüllen auch nicht die technischen Voraussetzungen, die erforderlich sind, um überschüssigen<br />

Strom aus Erneuerbaren Energien im Energiesystem so zu speichern, dass<br />

die Energie bedarfsgerecht abgerufen werden kann. (S. 14)<br />

3.2.3.2 Zukunftstechnologie Tauchsieder?<br />

Die an ganz prominenter Stelle genannte Zukunftstechnologie „Umwandlung von Windstrom in<br />

Wärme“ oder „power-to-heat“ wird im Masterplan im Gegensatz zur Technologie „power-to-gas“<br />

(Erzeugung von Wasserstoff oder Methan mit Hilfe von Strom) immer wieder genannt. Hier ist eine<br />

42


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Weichenstellung <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> zu erkennen. Auf diese „Zukunftstechnologie“ soll daher<br />

ausführlicher eingegangen werden. Denn in der gegenwärtigen Diskussion um die Verwendung<br />

„überschüssigen“ Stroms aus erneuerbaren Quellen werden wichtige Schwächen der Energiewende-<br />

Planung erkennbar, die auch der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> in verwirrender Weise widerspiegelt.<br />

Welch umfangreicher Handlungsbedarf ganz allgemein bei der Gestaltung der Energiewende<br />

besteht, zeigt sich beispielsweise daran, dass zurzeit modernste Gaskraftwerke (wie Irsching) als<br />

unrentabel stillgelegt werden, während die besonders klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke eine<br />

Renaissance erleben. Beim Einsatz vorhandener Gaskraftwerke mit viel besseren Regelungsmöglichkeiten<br />

als der von unflexiblen und klimaschädlichen Kohlekraftwerken, würde weniger „überschüssiger“<br />

Strom erzeugt. Infolge von viel zu niedrigen CO 2 -Zertifikate-Preisen werden jedoch<br />

zunehmend Kohlekraftwerke anstelle von Gaskraftwerken betrieben.<br />

Insgesamt sollte geklärt werden,<br />

1. in welchem Umfang übermäßig hohe EE-Stromerzeugung in absehbarer Zeit zu erwarten ist,<br />

2. welcher Strom überhaupt „überschüssig“ ist, der der Windenergie- und Photovoltaikanlagen<br />

oder der aus kaum regelbaren Kohle- und Kernenergie-Anlagen,<br />

3. ob es nicht bessere Möglichkeiten zur Verwendung von EE-Stromspitzen als „power-toheat“<br />

gibt,<br />

4. ob nicht faktisch ein verstärkter Einsatz von Strom aus Kohle und Kernenergie unterstützt<br />

werden soll, wenn gefordert wird, erneuerbarer Strom solle lieber zur Erzeugung von Niedertemperaturwärme<br />

eingesetzt werden, statt die Windstromanlagen abzuregeln, und<br />

5. ob nicht durch „power-to-heat“ eine zukunftsfähige Anpassung <strong>des</strong> Energieversorgungssystems<br />

behindert wird.<br />

Eine direkte Umwandlung der sehr hochwertigen Energieform elektrischer Strom in die exergetisch<br />

niederwertige Energieform Niedertemperaturwärme wird bekanntlich mit Tauchsiedern, aber auch<br />

mit Nachtspeicherheizungen (Kasten) vorgenommen.<br />

Bild 22: Spezifische CO 2 -Emissionen für unterschiedliche Heizsysteme und Gebäudevarianten<br />

(Quelle: [Leprich 09])<br />

Unter Sachverständigen besteht große Einigkeit darüber, dass Stromwärme in Nachtspeicherheizungen<br />

zügig ersetzt werden muss – trotz der kürzlichen Fehlentscheidung im Energieeinsparungs-<br />

43


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

gesetz (EnEG) (Kasten). Bild 22 zeigt die mit Nachtspeicherheizungen verbundenen hohen CO 2 -<br />

Emissionen.<br />

Für die großen Energieversorger war die Einführung von Nachtspeicherheizungen betriebswirtschaftlich<br />

vorteilhaft. Gesamtwirtschaftlich war sie unsinnig und verlustreich. Die Regierung hätte<br />

das frühzeitig erkennen und eingreifend steuern müssen. Ähnliches droht sich nun durch einen nicht<br />

durchdachten Einsatz erneuerbaren Stroms zu entwickeln. Die simple Strategie „power-to-heat“<br />

erinnert an die Einführung von Nachtspeicherheizungen. Denn sie ermöglicht auf die einfachste Art<br />

und Weise das Weiterlaufen von unflexibler Erzeugung von Strom aus Kohle und Kernenergie.<br />

Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> schreibt:<br />

„Mit der Technologie Power-To-Heat wird überschüssiger Wind- und Photovoltaikstrom in<br />

Wärme umgewandelt und im Wärmenetz genutzt oder gespeichert. Großvolumige Wärmespeicher<br />

können zusätzliche Speicherkapazität für Erneuerbare Energien schaffen. Auch<br />

große Wärme- und Kühlprozesse, die z.B. im Hafen bereits heute vorhanden sind, können<br />

zur Speicherung von Windstrom dienen.“ (S. 4)<br />

„Speicherung von Windstrom“ durch „power-to-heat“ − das ist eine irreführende Bezeichnungsweise.<br />

Strom kann nicht wirklich als Wärme gespeichert werden. Sondern er wird durch Umwandlung<br />

in Wärme wie mit einem Tauchsieder entwertet. Sogar die erzeugte Wärme wird bestenfalls<br />

nur über Intervalle von Tagen gespeichert. Strom, der in einem Pumpspeicherkraftwerk in Form<br />

von potenzieller Energie gespeichert wird, lässt sich dagegen mit einem hohen Wirkungsgrad<br />

wieder in Strom umwandeln.<br />

Zu den aufgeworfenen klärungsbedürftigen Fragen:<br />

1. Umfang übermäßig hoher EE-Stromerzeugung<br />

Nach [IZES 13] und ähnlichen Studien kann bis 2020 davon ausgegangen werden, dass Erneuerbare-Energie-Anlagen<br />

zwar vereinzelt, aber nicht in einer nennenswert hohen Zahl von Stunden im<br />

Jahr mehr Strom erzeugen, als zur Deckung der inländischen Nachfrage erforderlich ist.<br />

Simulationen <strong>des</strong> DIW ergaben, dass im Jahr 2032 der Stromüberschuss aus Wind- und Solarenergie<br />

von über 18 Prozent auf unter zwei Prozent der möglichen Jahreserzeugung gesenkt werden<br />

kann, wenn der „Must-Run-Sockel“ aus unflexiblen Kraftwerken abgeschafft und flexible Biomasseverstromung<br />

eingeführt wird ([Schill 13]).<br />

2. Welcher Strom ist „überschüssig“<br />

Da es also in absehbarer Zeit selten vorkommt, dass in der BRD mehr erneuerbarer Strom erzeugt<br />

wird, als gleichzeitig Strom nachgefragt wird, ist natürlich zu fragen, welcher Strom als „überschüssig“<br />

betrachtet wird, derjenige aus Wind oder Photovoltaik oder derjenige aus Kohle oder Kernenergie.<br />

Wegen <strong>des</strong> im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Einspeisevorrangs für<br />

erneuerbaren Strom wäre selbstverständlich der Strom aus Kohle und Kernenergie überschüssig.<br />

„Power-to-heat“ wäre daher mit den hohen CO 2 -Emissionen verbunden, die Bild 22 für eine<br />

Stromheizung zeigt.<br />

Wenn wirklich nur „erneuerbare Überschussenergien“ eingesetzt würden, würden sich Elekroboiler<br />

in Fernwärmespeichern zurzeit gar nicht lohnen. Erst um 2030 wird mit entsprechenden Überschüssen<br />

gerechnet. In Flensburg ([Flensburg 12]) und in Lemgo wird daher bereits dann Strom in<br />

Fernwärmespeichern direkt verheizt, wenn die mit Erdgas erzeugte Wärme mehr kosten würde. Es<br />

geht bei „power-to-heat“ also gar nicht nur um den Einsatz von „überschüssigem“ Windstrom,<br />

sondern um Strom, der durch Beiträge der EE-Anlagen besonders preisgünstig angeboten wird<br />

([Brischke 12]). Wenn der CDU/CSU/SPD-Koalitionsvertrag [Koalition 13] vorsieht, „Strom, der<br />

44


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

sonst abgeregelt werden müsste, für weitere Anwendungen, etwa im Wärmebereich, (zu) nutzen“,<br />

so darf „sonst abgeregelt werden müsste“ nicht wörtlich verstanden werden.<br />

3. Bessere Möglichkeiten zur Verwendung von EE-Stromspitzen<br />

Um im Verlauf der Energiewende das fluktuierende Dargebot erneuerbarer Energien, insbesondere<br />

beim Strom, zu nutzen, muss das Energiesystem angepasst werden. Es ist noch stark darauf ausgerichtet,<br />

dass jederzeit mit Kernenergie, Kohle und Gas gespeicherte Energieträger verfügbar waren,<br />

die orientiert am Bedarf eingesetzt werden konnten. Das zukünftige Energiesystem muss zunehmend<br />

Flexibilitätsoptionen aufweisen ([Plattform EE 12]):<br />

• Bei der Nachfrage nach Strom (Lastmanagement): durch zeitliche Lastverschiebung in Industrieprozessen,<br />

elektrische Kühlung, elektrisch erzeugte Hochtemperatur-Prozesswärme, 15<br />

Laden von E-Fahrzeugen, Einsatz von EE-Strom in Wärmepumpen, Nachfragemanagement<br />

bei der Steuerung <strong>des</strong> Verbrauchs (das Pilotprojekt ACDC (Active Customer Demand Control)<br />

von Vattenfall mit Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR) zur intelligenten Lastund<br />

Verbrauchssteuerung bei Gewerbebetrieben durch Externe wie den Netzbetreiber oder<br />

Händler, weist in diese Richtung. Einbezogen wurden z. B. Kühlaggregate mit und ohne<br />

Speicher, Ventilations- und Lüftungsanlagen und Industriepumpen.)<br />

• Bei der Erzeugung von Strom: flexibel regelbare (KWK-)Anlagen, virtuelle Kraftwerke<br />

• Bei der Speicherung von Strom: Einsatz und Neubau von Pumpspeicherkraftwerken, der<br />

ersten Wahl für eine wirkliche, nicht saisonale Speicherung von Strom. Der Vattenfall-<br />

Konzern, der über die meisten deutschen Pumpspeicherkraftwerke verfügt, hat kürzlich angekündigt,<br />

einige von ihnen nicht mehr betreiben zu wollen, weil sie nicht mehr genügend<br />

rentabel wären. Entwicklung von weiteren Stromspeichertechnologien: Für die Technologien<br />

Power-to-Gas und Power-to-Liquid stehen in Deutschland gegenwärtig erst Demonstrationsanlagen<br />

zur Verfügung<br />

• Bei der weiträumigen Verschiebung von Strom mit Stromnetzen.<br />

4. Unterstützung <strong>des</strong> verstärkten Einsatzes von Strom aus Kohle und Kernenergie<br />

Ohne Netzausbau und Verstärkung der Flexibilitätsoptionen kann sich in der Umgebung Hamburgs<br />

in absehbarer Zeit ein bedeuten<strong>des</strong> Überangebot an Windstrom einstellen. Wenn 2014 der Steinkohlekraftwerk<br />

Moorburg ans Netz geht, dann werden Windenergieanlagen abgeregelt oder Windstrom<br />

direkt verheizt werden müssen, damit Moorburg durchgängiger Strom liefern kann.<br />

5. Behinderung eines zukunftsfähigen Energiesystems durch „power-to-heat“<br />

Flexibilitätsoptionen, bei denen das Arbeitsvermögen <strong>des</strong> Stroms nicht verschleudert wird wie bei<br />

Tauchsiedern, sind häufig teurer als die direkte Umwandlung von Strom in Niedertemperaturwärme,<br />

bei der das Arbeitsvermögen nahezu vollständig verloren geht. Wenn die billige Anwendung<br />

von EE-Strom in wachsendem Maß eingesetzt wird, dann wird die notwendige Entwicklung von<br />

Flexibilitätsoptionen, die gut in das künftige Energiesystem passen, behindert. Inwieweit Preisverzerrungen<br />

dabei eine Rolle spielen, lässt sich noch nicht sagen.<br />

Auch von „power-to-gas“-Systemen können „nicht-integrierbare Strommengen“ aufgenommen<br />

werden. Sie werden in speicherbare chemische Energieträger umgewandelt. Die „Strategieplattform<br />

Power to Gas“ macht in [dena 13b] geltend: Wenn ihre Systeme als „Letztverbraucher“ eingestuft<br />

15 Unter „power-to-heat“ wird nicht immer die Erzeugung von Niedertemperatur verstanden. Manche Autoren bezeichnen<br />

damit (auch) nicht strittige Einsatzarten wie die elektrische Erzeugung von Dampf für Prozesswärme oder auch den<br />

Einsatz in Wärmepumpen.<br />

45


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

würden, so müssten für den verwendeten Strom Abgaben und Umlagen bezahlt werden. Damit<br />

würden solchen Systemen die Chancen auf praxisnahe Erprobung und Markteinführung verbaut.<br />

Die Strategieplattform fordert daher, die Einstufung von „power-to-heat“ als „Letztverbraucher“<br />

aufzuheben, auch wenn die Produkte Wasserstoff und Methan nicht ausschließlich für die Rückverstromung,<br />

sondern als Treibstoffe eingesetzt werden sollen.<br />

Für „power-to-heat“ dürfte Ähnliches gelten. Die Interessenten dürften aber Lösungen finden, die<br />

versprechen, besonders hohe Gewinne abzuwerfen ([Brischke 12], S. 22). Beispielsweise könnte<br />

„Eigenstrom“ eingesetzt werden. Wie überschüssiger „Windstrom“ in „Eigenstrom“ verwandelt<br />

wird, ist nicht ohne Weiteres klar.<br />

„Power-to-gas“ besitzt große Bedeutung für eine konsequente Dekarbonisierung. Langfristig wird<br />

der Verkehrs- und der Wärmebereich, ganz zu schweigen von der saisonalen Speicherung von<br />

Energie, nicht ohne Beiträge dieser Technologie auskommen. Es ist aber möglich, dass „power-toheat“<br />

als Billig-Konkurrent die rechtzeitige Entwicklung von „power-to-gas“ behindert und verzögert.<br />

Viele Studien richten ihr Augenmerk nur auf das isolierte Stromsystem und kommen dann zum<br />

Ergebnis, dass die Umwandlung von Strom in Wasserstoff und Methan mittelfristig für das Stromsystem<br />

nicht notwendig sei. Berücksichtigt man dagegen auch die Sektoren Wärme und Mobilität,<br />

so wird schnell klar, dass bei einer konsequenten Energiewende längerfristig große Beiträge aus<br />

saisonaler Speicherung von Energie kommen müssen. Sofern nicht weiter auf Energieimport gesetzt<br />

wird, kommen hierfür aus gegenwärtiger Sicht nur „power-to-gas“ und „power-to-liquid“ oder,<br />

weniger wahrscheinlich, eine Speicherung von Energie in skandinavischen Pumpspeichern in Frage.<br />

Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> beschränkt sich darauf, diese Technologien zu nennen. Dass sich<br />

E.ON Hanse in Hamburg bereits bei „power-to-gas“ engagiert, wird nicht einmal erwähnt.<br />

Die spezielle Situation in Hamburg:<br />

Dass die altbekannte Tauchsieder-Technologie im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> als „Zukunftstechnologie“<br />

erster Wahl auftreten darf, ist natürlich eine Folge <strong>des</strong> engen Schulterschlusses mit den Konzernen<br />

Vattenfall und E.ON Hanse. Vattenfall hat vor kurzem am <strong>Hamburger</strong> Kraftwerksstandort<br />

Tiefstack einen großen Wärmespeicher als Komponente innerhalb der Fernwärmeversorgung<br />

errichtet. Das zurzeit in Wedel geplante neue GuD-Heizkraftwerk soll ebenfalls mit einem solchen<br />

Wärmespeicher ausgerüstet werden. Wärmespeicher dieser Art repräsentieren keine Zukunftstechnologie,<br />

sondern entsprechen bei neuen KWK-Kraftwerken dem Stand der Technik. Sie ermöglichen<br />

eine flexiblere Betriebsweise.<br />

Vattenfall stattet diese Speicher mit Elektroboilern aus. „Diese ermöglichen die Integration Erneuerbarer<br />

Überschussenergien durch Wind-zu-Wärme/Wind-zu-Speicher, die Regelenergiebereitstellung<br />

sowie die Betriebsoptimierung <strong>des</strong> GuD-Kraftwerks.“ „Das System der Wärmespeicher kann<br />

in Verbindung mit dem GuD-Kraftwerk mehrere hundert MW regenerativer Stromproduktion für<br />

10 Stunden (z.B. während einer Sturmfront/Flaute) abfedern, was der Leistung eines größeren<br />

Windparks entspricht.“ ([FHH 11e])<br />

Wenn wie im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> davon gesprochen wird, dass Strom als Wärme „gespeichert“<br />

wird, erscheint diese Anwendung vielen als vorteilhaft.<br />

„Im Jahre 2050 wird Hamburg seine Energieflüsse durch intelligente Steuerungssysteme wie<br />

virtuelle Kraftwerke weitestgehend neu geregelt haben. Überschüssige Energiemengen werden<br />

mit Speichern in das Energiesystem integriert. Mit der Technologie Power-To-Heat<br />

wird überschüssiger Wind- und Photovoltaikstrom in Wärme umgewandelt und im Wärmenetz<br />

genutzt oder gespeichert. Großvolumige Wärmespeicher können zusätzliche Speicherkapazität<br />

für Erneuerbare Energien schaffen.“ (S. 4)<br />

46


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

“power-to-heat” oder “power-to-gas”?<br />

Das Discussion Paper Nr. 9 [Groscurth 13] <strong>des</strong> Arrhenius-Instituts vergleicht die<br />

<strong>lang</strong>fristigen Optionen a) „Einsatz von EE-Strom, der nicht direkt genutzt werden kann,<br />

für die Bereitstellung von Niedertemperaturwärme“ und b) „Einsatz der fraglichen<br />

Strommengen zur Erzeugung von Wasserstoff und Methan, die in KWK-Anlagen oder<br />

als Treibstoff verwendbar sind“.<br />

Es kommt mit einer Perspektive bis zum Jahr 2050 bei einem Anteil von EE-Strom von<br />

80 % entsprechend dem Energiekonzept der Bun<strong>des</strong>regierung zum Schluss:<br />

Kritik:<br />

„Strom aus erneuerbaren Energien, der nicht direkt genutzt werden kann, sollte<br />

bis auf weiteres für die Bereitstellung von Niedertemperaturwärme eingesetzt<br />

werden. Wärmespeicher können dies sinnvoll unterstützten.<br />

Das Konzept „Power-to-gas“ kann weiter erforscht und erprobt werden. Eine<br />

Markteinführung sollte jedoch zurückgestellt werden.“<br />

1. Durch im Paper selbst gesetzte Randbedingungen − kein Export von Strommengen;<br />

keine Nutzung im Verkehrssektor („E-Mobility“); keine Verlagerung der Stromnachfrage<br />

(Lastmanagement, Smart Grids) − wird die Fragestellung so eingeengt, dass das<br />

Ergebnis <strong>des</strong> Vergleichs zwischen der technisch einfachen und billigen Variante powerto-heat<br />

und der anspruchsvolleren, noch in der Entwicklung befindlichen Variante<br />

power-to-gas vorherbestimmt wird. Umfangreiche Berechnungen sind für das Resultat<br />

<strong>des</strong> Papiers daher gar nicht nötig.<br />

Es wird zwar angenommen, dass die Übertragungs- und Verteilnetze so ausgebaut<br />

werden, dass EE-Strom jederzeit vom Ort der Gewinnung zum Ort der Nutzung<br />

transportiert werden kann. Dennoch wird ein Export von Strommengen im Modell nicht<br />

zugelassen. Es wird unterstellt, dass nur „überschüssiger“ Strom verheizt wird, während<br />

andere Arbeiten ergeben, dass power-to-heat dann zurzeit nicht wirtschaftlich ist.<br />

2. Auf Grund von begrenzten, rein ökonomischen Überlegungen empfiehlt die Studie<br />

auch für 2050 eine Wärmeversorgung mit fossilen Energieträgern und mit Direktstrom.<br />

Ein Wärmebedarf der Gebäude von 50 % <strong>des</strong> heutigen (mehr als 300 TWh pro Jahr, ein<br />

Betrag, der zu vergleichen ist mit einem Strombedarf von 500 TWh pro Jahr) soll auch<br />

noch 2050 mit fossilen Energieträgern gedeckt werden, für die stellvertretend Erdgas<br />

angenommen wird. Ein möglichst großer Teil hiervon soll mit elektrischen Heizstäben,<br />

auch in kleinen Speichern von Einzelheizanlagen, erzeugt werden. Die exergetisch<br />

besseren Einsatzbereiche Kälte und Prozesswärme werden nicht berücksichtigt.<br />

3. Das „Fundamentalmodell“ abstrahiert so weit von der Realität, dass den Ergebnissen<br />

kaum Relevanz bescheinigt werden kann. Berechnungsergebnisse der Studie zur<br />

wirtschaftlich optimalen Energieeinsparung in Gebäuden sind wertlos unter anderem,<br />

• weil auch für den Haushaltsbereich der Großhandelspreis von Erdgas unterstellt<br />

wurde, anstelle eines fast doppelt so hohen tatsächlichen Preises,<br />

• weil die Kosten für „überschüssigen“ Strom offenbar zu null angenommen wurden<br />

und Kosten für Transport und Verteilung, Umlagen sowie Systemdienstleistungen<br />

nicht berücksichtigt wurden und<br />

• weil nur die groben Sanierungseffizienz-Stufen 75 %, 50 % und 25 % anstelle<br />

eines gleitenden Zusammenhangs Verwendung fanden.<br />

47


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Offensichtlich geht es, wenn der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> in der Vision 2050 „power-to-heat“ zur<br />

Zukunftstechnologie erklärt, nicht um eine vorübergehende Lückenbüßer-Rolle, bis das Energiesystem<br />

flexibel genug geworden ist. Diese Feststellung passt zu einer Studie <strong>des</strong> Arrhenius-Instituts,<br />

das die Stadtentwicklungsbehörde maßgeblich bei der Erstellung <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

beraten hat. Das Institut stellte im Februar 2013 ein Discussion Paper Nr. 9 [Groscurth 13] vor, in<br />

dem die Alternative “Power-to-heat” oder “Power-to-gas” untersucht wird.<br />

Das Papier kommt für den Fall, dass für 2050 ein Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung<br />

von 80% angestrebt wird, zum Schluss: „Es lässt sich jedoch klar sagen, dass für das 80%-<br />

Ziel die Option „Power-to-heat“ günstiger ist als „Power-to-gas“.“<br />

Eine knappe Kritik dieser Studie findet sich im Kasten “Power-to-heat” oder “Power-to-gas”?<br />

Mit einem hohen Anteil fossil erzeugter Wärme neben Wärme aus Direktstrom steht das Papier in<br />

Widerspruch zur Leitstudie, nach der im Jahr 2050 kaum noch Erdgas und Heizöl für die direkte<br />

Beheizung eingesetzt werden (Bild 24, S. 52).<br />

Wenn man der Sicht dieser Studie folgt, so ist zu erwarten, dass der Einsatz von „power-to-heat“ in<br />

großen Fernwärmespeichern als Vorläufer einer neuen Form der Direktheizung in normalen Privathaushalten<br />

zu betrachten ist. Auch für die umfangreiche Einführung von Nachtspeicherheizungen,<br />

die heute die CO 2 -Bilanz und die Heizungsrechnungen belasten, gab es früher scheinbar überzeugende<br />

Begründungen.<br />

Das Konzept „power-to-gas“ kann nach dem Diskussionspapier weiter erforscht und erprobt<br />

werden. Eine Markteinführung sollte jedoch zurückgestellt werden. Die „Strategieplattform Power<br />

to Gas“ nennt dagegen in [dena 13b] als Ziel eine Markteinführung von „power-to-gas“ mit einem<br />

Anlagenvolumen in Höhe von 1.000 MW bis 2022 und nennt als Nutzungspfade Mobilität, stoffliche<br />

Nutzung in der Industrie, Wärmeversorgung sowie Rückverstromung und <strong>lang</strong>fristig saisonale<br />

Speicherung.<br />

3.2.3.3 Wärmeversorgung mit Gas und mit Fernwärme<br />

Die meisten Gebäude in Hamburg werden zur Erzeugung von Wärme direkt aus dem Erdgasnetz<br />

mit Erdgas versorgt. Der Masterplan nennt rund 150.000 Hausanschlüsse und eine Netzlänge von<br />

etwa 7.300 km. Für diese nicht mit Wärmenetzen versorgten Gebäude sieht die Vision 2050 <strong>des</strong><br />

<strong>Masterplans</strong> eine ökologisch recht zufrieden stellende Wärmeversorgung voraus:<br />

„Diese Gebäude werden mit Wärmepumpen und Solarenergie oder KWK-Anlagen beheizt.<br />

Als Brennstoff wird dann möglichst Bioerdgas genutzt.“ (S. 5)<br />

Eine Weichenstellung für die entsprechende Transformation fehlt.<br />

Zu den Wärmenetzen erklärt der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> nicht ohne Stolz:<br />

„Die Stadt verfügt bereits über ein 770 km <strong>lang</strong>es Fernwärmenetz, das gemeinsam mit den<br />

Nahwärmenetzen das größte Wärmenetz Deutschlands bildet.“ (S. 4)<br />

Zum Zeitpunkt der Niederschrift dieser <strong>Analyse</strong> verfügt noch nicht die Stadt sondern der Vattenfall-<br />

Konzern über das Fernwärmenetz. Es wird wahrscheinlich erst gerichtlich geklärt werden, ob<br />

Hamburg dieses Netz und die zugehörigen Versorgungsanlagen zurückkaufen kann, wie es der<br />

Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ vom 22. 9. 2013 beschlossen hat.<br />

Das größte Wärmenetz Deutschlands befindet sich nicht in Hamburg, sondern in Berlin. Die große<br />

Bedeutung der <strong>Hamburger</strong> Wärmenetze soll aber keineswegs unterschätzt werden. Etwa 260.000<br />

Wohnungen sowie ein großer Teil der Nichtwohngebäude werden mit Fernwärme beheizt. Die<br />

Anzahl der Übergabestationen beträgt rund 11.000 ([FHH 13d]).<br />

Die Weichenstellungen <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> für die netzgebundene Wärmeversorgung<br />

lassen sich auf die kurze Formel bringen: Unterordnung unter die Planungen der beherrschenden<br />

48


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Energiekonzerne in Hamburg, Vattenfall und E.ON. Das gilt hinsichtlich der Fernwärmenetze und<br />

hinsichtlich der Konkurrenz zwischen Fernwärmeversorgung und direkter Versorgung mit Erdgas.<br />

Klare Weichenstellungen zur Öffnung <strong>des</strong> großen Fernwärmenetzes für klimafreundliche Wärme<br />

und für Kosteneinsparungen durch Entflechtung von Fernwärme- und Gasversorgung gibt es nicht.<br />

Der Masterplan weiß: „Ideal für die Verwendung von Wärme aus Erneuerbaren Quellen oder<br />

industrieller Abwärme sind Heizsysteme auf Niedertemperaturbasis. Hierfür sind Heizsysteme auf<br />

geringerer Temperaturbasis zu schaffen. Dies ermöglicht es auch, das Potential vieler Gewerbebetriebe,<br />

insbesondere auch im Hafen, für die Einspeisung von Abwärme auszuschöpfen.“<br />

Wie aber das große Fernwärmenetz für solche Wärmebeiträge geöffnet werden kann und soll, wird<br />

nicht thematisiert. Dass es möglich wäre, zeigt sich am kleineren Wärmenetz, das E.ON Hanse in<br />

Hamburg betreibt:<br />

„Die E.ON Hanse Gruppe öffnet ihre Wärmenetze für ihre Geschäftspartner mit der Möglichkeit,<br />

klimafreundliche Energie in das Netz einzuspeisen, dort zu speichern und wieder zu<br />

entnehmen.“ (S. 5)<br />

Allerdings ist noch nicht bekannt, in welchem Umfang tatsächlich Fremdwärme in dieses Netz<br />

eingespeist wird und wie groß der Anteil von Abwärme und von erneuerbarer Wärme ist. Der<br />

Anteil erneuerbarer Wärme – beispielsweise aus Solarkollektoren – erscheint recht gering zu sein.<br />

In der politischen Konfrontation vor dem Volksentscheid vom 22.9.2013 bemühte sich der SPD-<br />

Senat hartnäckig darum, zu leugnen, dass Fernwärmeversorger ab einer Anschlussdichte, die in<br />

Hamburg in der Regel vorliegt, ein Quasimonopol besitzen (beispielsweise in der Anhörung<br />

mehrerer Bürgerschaftsausschüsse zur Volksinitiative [FHH 11f], S. 46 und 47).<br />

Das Bun<strong>des</strong>kartellamt erklärte dagegen nach seiner Sektoruntersuchung Fernwärme zur Marktbeherrschung<br />

bei Fernwärme unmissverständlich: „Der jeweilige Fernwärmeversorger ist in dem<br />

Gebiet, in dem er die Versorgung mit Fernwärme übernommen hat, marktbeherrschend. Dabei ist es<br />

nicht von entscheidender Bedeutung, ob das betreffende Gebiet einem Anschluss- und Benutzungszwang<br />

unterliegt oder nicht.“ … “Ausschlaggebend ist, dass der jeweilige Wärmebezieher keine<br />

oder nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten besitzt, auf andere Beheizungsvarianten umzusteigen.“<br />

([Kartellamt 12], Rn 190, 191)<br />

Anlass für die unhaltbare Positionierung <strong>des</strong> SPD-Senats dürfte die Forderung nach einer Öffnung<br />

<strong>des</strong> von Vattenfall betriebenen großen Fernwärmenetzes gewesen sein, die ihren Höhepunkt in einer<br />

von der Verbraucherzentrale Hamburg herbeigeführten Erklärung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kartellamts vom<br />

22.12.2011 fand ([Kartellamt 11b], [Verbr HH 12]).<br />

Aus [FHH 12b] geht hervor, dass der SPD-Senat zwar in seinem Regierungsprogramm wünschte,<br />

„sicher(zu)stellen, dass mit erneuerbaren Energien erzeugte Wärme möglichst dezentral in die<br />

Fernwärmenetze eingespeist werden kann“, dass Vattenfall aber unter Hinweis auf die technischen<br />

und wirtschaftlichen Schwierigkeiten einer Öffnung <strong>des</strong> bestehenden Hochtemperatur-Netzes diese<br />

für das bestehende Netz verweigerte.<br />

Der Senat gibt an, eine Auseinandersetzung hierüber zurückgestellt zu haben, weil … „ohnehin ein<br />

Rechtsanspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zum Fernwärmenetz zur Durchleitung erzeugter<br />

Energie an Abnehmer <strong>des</strong> Produzenten besteht. Dies ist später in einem Schreiben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kartellamts<br />

an die Verbraucherzentrale Hamburg vom 22. Dezember 2011 bestätigt worden.“<br />

Auch im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> stellt der Senat die Auseinandersetzung zurück und nennt lediglich<br />

die im Wärmenetz von E.ON Hanse bestehende Öffnung für klimafreundliche Wärme.<br />

Weitere Punkte, bei denen mögliche Weichenstellungen an die Konzerninteressen angepasst<br />

wurden, obwohl sie kaum mit der Vision 2050 vereinbar sind:<br />

49


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

• Laut Masterplan ist zu prüfen, ob „durch ergänzende Wärmeerzeugungsmaßnahmen Verluste<br />

im Fernwärmesystem reduziert werden können.“ Das als Ersatz für das veraltete Kohlekraftwerk<br />

Wedel geplante neue GuD-Heizkraftwerk soll jedoch nach dem Willen von Vattenfall<br />

trotz der Wärmeverluste der sehr <strong>lang</strong>en Fernwärmeleitung von Wedel ins Zentrum<br />

von Hamburg wieder in Wedel und nicht näher an den Verbrauchsschwerpunkten errichtet<br />

werden.<br />

• Wie rasch Kohle als derzeit überwiegende Wärmequelle der Fernwärme vollständig durch<br />

klimaschonendere Energieträger ersetzt werden soll, bleibt unklar.<br />

• Im Basisgutachten [Groscurth 10a] wird die Aufspaltung <strong>des</strong> großen Fernwärmenetzes in<br />

kleinere Einheiten vorgeschlagen. Der Masterplan setzt diesen Gedanken nicht fort.<br />

• Bei einer öffentlich kontrollierten Wärmeversorgung (Gasnetz und Fernwärmenetz) würden<br />

sich die Kosten und damit auch die Verbraucherpreise durch den Rückbau von Gas- oder<br />

Fernwärmeleitungen in ausgewählten Stadtgebieten senken lassen. Hierfür müssten am besten<br />

beide Energienetze in städtischer Verfügung sein.<br />

Der Masterplan sieht einen Ausbau <strong>des</strong> Fernwärmenetzes, besonders in Gebieten mit dichter<br />

Mehrfamilienhausbebauung vor. Bei einer Erhöhung der Anzahl fernwärmeversorgter Gebäude wie<br />

in den Kooperationsvereinbarungen von 2011 [FHH 11e] würde der Gesamtbedarf an Fernwärme<br />

min<strong>des</strong>tens zwei Jahrzehnte <strong>lang</strong> nicht sinken, sofern die Sanierungsrate nicht außergewöhnlich<br />

steigt (Bild 23). Ein Dilemma für die Fernwärmeversorgung durch energetische Sanierung, wie von<br />

manchen Autoren befürchtet ([Maaß 12]), ist also nicht zu erwarten.<br />

5000<br />

Wärmebedarf <strong>des</strong> großen Fernwärmenetzes in Hamburg<br />

4500<br />

4000<br />

Fernwärmebedarf in GWh<br />

3500<br />

3000<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

Sanierung nach dem Trend<br />

vollständige Sanierung bis 2050<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Bild 23: Fernwärmebedarf <strong>des</strong> großen Fernwärmenetzes in Hamburg (2012 bereits saniert: 24 %;<br />

Sanierungsrate nach dem Trend: 0,7 %/a; vollständige Sanierung bis 2050: 2,0 %/a; Sanierungstiefe:<br />

50 %)<br />

Allerdings würde nach der Sanierung ganzer Quartiere die dorthin zu liefernde Fernwärme erheblich<br />

zurückgehen. „Quartiersanierungen“ erfordern also erhöhte Flexibilität <strong>des</strong> lokalen Wärmenetzes<br />

und der Erzeuger. Wenn in Zukunft sowohl die Fernwärmeversorgung als auch die Moderation<br />

von „Quartiersanierungen“ kommunal gesteuert werden können, sind solche Prozesse wesentlich<br />

leichter zu organisieren. Sie eröffnen auch Chancen für die Weiterentwicklung der Fernwärmeversorgung.<br />

Hamburg als Bun<strong>des</strong>land und Kommune ist bei der Gebäu<strong>des</strong>anierung gefordert:<br />

50


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Sanierungsbereitschaft: Ein rein betriebswirtschaftlich kalkulierender Fernwärmeversorger wird<br />

dazu tendieren, hohe Anschlussleistungen und große Wärmelieferungen zu verkaufen. Energetische<br />

Sanierung läuft dieser Interessenlage entgegen.<br />

Sanierungsgrad: Hamburg hat mit der Hamburgischen <strong>Klimaschutz</strong>verordnung (HmbKliSchVO)<br />

verhindert, dass bei energetischen Sanierungen nur ein sehr mäßiger Sanierungsgrad umgesetzt<br />

wird, wie ihn die EnEV bei niedrigen Primärenergiefaktoren von Fernwärme zulassen würde.<br />

Sanierungszeitpunkt: Wirtschaftlich sehr vorteilhaft ist eine Verbindung der energetischen Sanierung<br />

mit einer ohnehin notwendigen Modernisierung. Der Modernisierungszeitpunkt liegt aber im<br />

Ermessen <strong>des</strong> Gebäudebesitzers, oft innerhalb eines weiten Zeitbereichs. Bei Fernwärmeversorgung<br />

könnten die Gebäudebesitzer dazu tendieren, die Gebäu<strong>des</strong>anierung aufzuschieben. Bei einer<br />

kommunalen Versorgung ist dieses Problem leichter zu lösen (z. B. durch Quartiersanierungen).<br />

3.2.3.4 Einsatz von erneuerbarer Wärme<br />

Vom Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> könnten als Weichenstellungen bei der leitungsgebundenen Wärmeversorgung<br />

Hamburgs der Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, der Umstieg auf den Übergangsenergieträger<br />

Erdgas und der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energien und von Abwärme<br />

erwartet werden. Immerhin wurden im Jahr 2007 noch etwa 65 % der in das große <strong>Hamburger</strong><br />

Fernwärmenetz eingespeisten Wärme mit Steinkohle erzeugt.<br />

Nicht im Weichenstellungs-Teil II, sondern nur in Teil III.1 erinnert sich der Masterplan im Zusammenhang<br />

mit dem für die Fernwärmeversorgung geplanten GuD-Kraftwerk an das Basisgutachten<br />

[Groscurth 10a]:<br />

„Der Verzicht auf Steinkohle als Energieträger für die Fernwärmeerzeugung wurde gutachterlich<br />

als einer der wichtigsten Beiträge zur Verringerung der CO 2 -Emissionen in Hamburg<br />

identifiziert.“ (S. 13)<br />

Vattenfall plante in diesem Sinn seit 2011, das veraltete, kohlegefeuerte Heizkraftwerk Wedel durch<br />

ein Gasturbinen-und-Dampfkraftwerk (GuD) zu ersetzen, das wegen eines integrierten Wärmespeichers<br />

hochtrabend als „Innovationskraftwerk“ bezeichnet wurde. Sollte dieses Vorhaben auch nach<br />

dem am 22.9.2013 beschlossenen Volksentscheid zum Zurückkauf der <strong>Hamburger</strong> Energienetze<br />

verwirklicht werden, so würden immer noch etwa 36 % der Fernwärme in dem im Jahr 1993<br />

errichteten Kraftwerk Tiefstack erzeugt, in dem Steinkohle verbrannt wird. Außerdem plante<br />

Vattenfall, Abwärme vom neuen Steinkohlekraftwerk Moorburg mittels einer neuen Fernwärmeleitung<br />

im Süderelbe-Gebiet zu verwerten.<br />

Eine Weichenstellung gegen die in den Kraftwerken Tiefstack und Moorburg eingesetzte Steinkohle<br />

findet sich im Masterplan nicht, wahrscheinlich aus Rücksichtnahme auf den Partner Vattenfall.<br />

Sehr allgemein heißt es nur<br />

„Für die netzgebundene Wärmeversorgung lassen sich durch den Einsatz anderer Brennstoffe<br />

und Optimierungen an der Netzstruktur weitere Effizienzpotenziale erschließen. Als E-<br />

nergieträger kommen Windstrom, Abwärme, Solarthermie, Biomasse und eventuell auch die<br />

Geothermie in Betracht. … Gas bleibt dabei zumin<strong>des</strong>t ein wichtiger Brücken-<br />

Energieträger.“ (S. 5)<br />

Die Umstellung von Fernwärme mit Kohlefeuerung auf Fernwärme mit Erdgasverbrennung ist zwar<br />

ein Schritt, durch den die CO 2 -Emissionen vermindert werden können. In Kombination mit Wärmespeichern<br />

kann auch der gekoppelt erzeugte Strom zur Flexibilisierung der Stromerzeugung beitragen.<br />

Die spezifischen CO 2 -Emissionen von fossilem Erdgas werden sich aber in absehbarer Zeit<br />

dadurch erhöhen, dass immer mehr unkonventionelles Erdgas gefördert werden wird. Daher ist auf<br />

Dauer nicht viel gewonnen, wenn der „Brücken-Energieträger“ Erdgas nicht mittelfristig durch<br />

erneuerbare Energien ersetzt wird.<br />

51


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Welche Weichenstellungen enthält der Masterplan in dieser Hinsicht?<br />

Das Umweltbun<strong>des</strong>amt hält den Anbau von Biomasse zum alleinigen Zweck einer energetischen<br />

Nutzung für nicht vertretbar – insbesondere wegen Nutzungskonkurrenzen um Anbauflächen und<br />

wegen negativer Auswirkungen auf Wasser, Boden, Biodiversität und Naturschutz. Der Einsatz von<br />

Biomasse erfolgt in der Studie [UBA 13b] im Jahr 2050 daher nur, insoweit sie aus Abfällen und<br />

Reststoffen gewonnen werden kann (Kaskadennutzung: [Arnold 09], [WBGU 09a], [WBGU 09b]).<br />

Leprich sieht dagegen in Biomasse, auch aus nachwachsenden Rohstoffen, die „Königsoption“, um<br />

den unflexiblen Must-Run-Sockel aus Großkraftwerken von 15 bis 20 GW abzulösen ([Leprich<br />

13]).<br />

Nach den nationalen Energieszenarien von [Nitsch 12] sollte der Einsatz von Biomasse für Raumwärme<br />

nach 2015 kaum mehr erhöht werden (Bild 24): „Der heute dominierende Einsatz von<br />

Biomasse (91% der gesamten Erneuerbaren im Wärmesektor) kann aufgrund <strong>des</strong> begrenzten<br />

Potenzials nicht mehr in größerem Umfang ausgeweitet werden.“ Der „individuelle“ Biomasseeinsatz<br />

in Einzelheizungen sollte sogar zugunsten von Wärmenetzen verringert werden.<br />

Bild 24: Endenergieeinsatz für Raumwärme einschließlich Stromeinsatz (in Szenario 2011a von<br />

[Nitsch 12])<br />

Im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> ist zum Thema Biomasse Widersprüchliches zu finden. Einerseits ist<br />

eine Beschränkung auf Biobrennstoffe aus der Metropolregion positiv zu vermerken:<br />

„… energetische Nutzung von Biomasse, die im Rahmen der Grün- und Landschaftspflege<br />

in Hamburg anfällt, und in gewissem Umfang auch aus nachhaltiger Produktion in der Metropolregion<br />

bezogen werden kann“ (S. 4)<br />

„Förderung Bioenergie: Die Förderung von Einzelanlagen zur Verbrennung von Biomasse<br />

wird fortgesetzt. Der Fokus liegt dabei auf größeren Anlagen (>100 kW) im Gewerbe oder<br />

auf der Wärmeeinspeisung in Nah- und Fernwärmenetze. Ausgebaut werden soll auch die<br />

KWK-Technik, durch die es möglich ist, parallel zur Wärme auch elektrischen Strom zu erzeugen.“<br />

(S. 13)<br />

Andererseits wird auf S. 13 unter dem Stichwort „Brennstoffwechsel“ referiert, dass im Kooperationsvertrag<br />

mit Vattenfall vereinbart wurde zu prüfen, ob im Kohle-Heizkraftwerk Tiefstack die<br />

Biomasse-Mitverbrennung wirtschaftlich ermöglicht werden kann. Dadurch würde der CO 2 -Faktor<br />

der Fernwärmeversorgung in Hamburg verbessert.<br />

52


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

In dem bereits zwanzig Jahre alten Steinkohle-Heizkraftwerk Tiefstack würde damit <strong>lang</strong>fristig die<br />

unflexible Erzeugung von Fernwärme mit Steinkohle stabilisiert. Statt <strong>des</strong> vollständigen Verzichts<br />

auf Kohle in der Fernwärme-Erzeugung, soll die Kohle „begrünt“ werden – Wirtschaftlichkeit<br />

vorausgesetzt. Vattenfall befindet sich dabei auf einem Holzweg. In Berlin hat der Konzern in<br />

großem Umfang auf Biomasse-Mitverbrennung in Kohlekraftwerken gesetzt. Da trotz eigener<br />

Kurzumtriebsplantagen bei weitem nicht genug Biomasse aus der Region um Berlin aufzutreiben<br />

war, setzte Vattenfall auf Biomasse-Importe aus dem afrikanischen Staat Liberia. Nach einer relativ<br />

kurzen Beteiligung an dem Unternehmen Buchanan Renewables musste sich Vattenfall auch<br />

aufgrund der starken öffentlichen Kritik an der Art <strong>des</strong> Engagements ([SOMO 11], [SOMO 13],<br />

[Engelhardt 11]) überstürzt wieder zurückziehen. Denn der erhoffte Umfang an preisgünstigen<br />

Holzimporten blieb aus. Zudem stellte sich heraus, dass der Chef dieses Unternehmens, Oberst a. D.<br />

James Steele, im Verdacht steht, ein mutmaßlicher, <strong>lang</strong>jähriger Folterspezialist der USA zu sein<br />

([Mahmood 13], [Vattenfall 13]).<br />

Mit einem substanziellen Einsatz von Biomasse bei der Fernwärmeerzeugung in Hamburg rechnet<br />

der Masterplan also nicht. Ein von Vattenfall am Standort Haferweg geplantes Biomasseheizkraftwerk<br />

mit einer thermischen Leistung von 16 MW bei einer elektrischen Leistung von 5 MW, in<br />

dem naturbelassenes Holz verbrannt werden sollte, wurde von Vattenfall sogar aufgegeben ([FHH<br />

09c]).<br />

Für Hamburg müsste sich daher als Weichenstellung ergeben, dass der Kohleeinsatz für die<br />

Fernwärme nicht begrünt, sondern zügig beendet werden sollte. Nicht nur das überalterte Kohle-<br />

Heizkraftwerk Wedel sollte umgehend ersetzt werden. Auch das 20 Jahre alte Steinkohlekraftwerk<br />

Tiefstack sollte auf KWK mit Erdgas als Energieträger umgestellt werden.<br />

Ein beschränkter Einsatz von Biomasse und Biogas in Kraft-Wärme-Kopplung sollte dagegen<br />

unterstützt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Biomasse und Biogas speicherbare<br />

erneuerbare Energieträger sind, die günstig in Zeiten eingesetzt werden können, in denen das<br />

Dargebot fluktuierender erneuerbarer Energien nicht ausreicht.<br />

Bild 25: Typische flächenspezifische Energieerträge von erneuerbaren Energien mit Bandbreiten.<br />

Erträge von Photovoltaik und von Solarthermie in Mitteleuropa links ([Nitsch 12], Abb. 3.12)<br />

53


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Die Prüfung, ob in Hamburg Wärme problemlos aus tiefen geothermischen Quellen bereitgestellt<br />

werden kann, sollte beschleunigt vorangetrieben werden, auch wenn der Masterplan eine Nutzung<br />

nur „unter Umständen“ (S. 4) vorsieht. Hierbei ist die Erzeugung von kleinen Strommengen aus<br />

Wirtschaftlichkeitsgründen verzichtbar.<br />

„Ein großes, bisher wenig genutztes Potential zur Erzeugung Erneuerbarer Energie im Bereich<br />

mehrerer Gigawatt Leistung bieten die Photovoltaik und die Solarthermie auf den Dächern<br />

Hamburgs“, weiß der Masterplan. Die Frage, in welchem Umfang Photovoltaik bzw. Solarthermie<br />

eingesetzt werden sollen, wird offenbar dem Selbstlauf überlassen. Dabei hatte sich bereits das<br />

Basisgutachten mit einer eventuellen Konkurrenzsituation auf Hamburgs Dächern auseinandergesetzt.<br />

Es hatte auf die bessere Nutzung der eingestrahlten Solarenergie durch Solarkollektoren<br />

hingewiesen. Nach Bild 25 aus der „Leitstudie 2011“ sind typische flächenspezifische Energieerträge<br />

in Mitteleuropa: Kollektor: 250 kWh th /(m²a); Photovoltaik: 100 kWh el /(m²a).<br />

Die Stellungnahme zum Basisgutachten [Rab 11a] kam unter Abwägung mehrerer Aspekte zum<br />

Ergebnis, Hamburgs Dachflächen sollten grundsätzlich bei allen geeigneten Gebäuden zumin<strong>des</strong>t so<br />

weit für Solarthermie genutzt werden, dass sich für die Erwärmung <strong>des</strong> benötigten Trinkwassers ein<br />

solarer Deckungsgrad von etwa zwei Dritteln ergibt. Eine besonders gute Verwertung der solaren<br />

Wärme ergibt sich bei Mehrfamilienhäusern, weil eine größere Anzahl von Verbrauchern dafür<br />

sorgen kann, dass auch im Hochsommer der gesamte solare Wärmeertrag ausgenutzt werden kann.<br />

3.2.3.5 Ein Wärmeversorgungskonzept für Hamburg fehlt<br />

Für die kommunale Planung einer kostenoptimalen, klimaschonenden und sozial gerechten Wärmeversorgung<br />

benötigt Hamburg dringend einen hochauflösenden Wärmeplan mit hoher Transparenz,<br />

wie er in anderen Städten längst existiert (Düsseldorf, Nürnberg) (Bild 26). Als erster Teil<br />

hiervon müsste ein „Masterplan Fernwärme“ für eine Fernwärmeversorgung Hamburgs ohne<br />

Kohleeinsatz entstehen.<br />

Bild 26: Ausschnitt aus dem Wärmekataster der Stadt Düsseldorf (Quelle: [Düsseldorf 10])<br />

Das Basisgutachten [Groscurth 10a] regte bereits die Erstellung eines hochauflösenden Wärmekatasters<br />

an. Die dritte Fortschreibungsdrucksache zum <strong>Klimaschutz</strong>konzept [FHH 11a] enthielt als<br />

Handlungsschwerpunkt zur Minderung der Treibhausgase:<br />

„ - Langfristige Wärmeversorgungsplanung<br />

Um die übergreifenden Klimaziele zu erreichen, ist eine Reduktion der CO 2 -Emissionen um<br />

80 % bis 95 % bis 2050 in der Wärmeversorgung anzustreben. Hierfür ist eine strategische<br />

Wärmeplanung für das weit verzweigte Fernwärmenetz und <strong>des</strong>sen Wärmeerzeugungsanlagen<br />

notwendig. Die zuständige Behörde ist beauftragt, Regelungsvorschläge für eine klimaschonende<br />

Weiterentwicklung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung mit dem Ziel einer<br />

„offenen Wärmeplattform“ zu entwickeln.“<br />

54


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Auch die Leitstudie <strong>des</strong> BMU [Nitsch 12] fordert, die Kommunen sollten verpflichtet werden,<br />

einheitlich strukturierte, flächendeckende Wärmepläne bzw. Energiekonzepte zu erstellen. Dänemark<br />

könne hier als Vorbild dienen.<br />

Der Masterplan bezieht sich nur versteckt in seiner Anlage 3 auf eine Forderung der SPD-<br />

Bürgerschaftsfraktion aus dem Jahr 2011 nach „Erarbeitung eines Rahmens für die Entwicklung <strong>des</strong><br />

Wärmekonzeptes“ ([SPD 11b], Punkt 11). Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der<br />

Freien und Hansestadt Hamburg (BSU) entsprach dieser Forderung bisher nur sehr unzureichend.<br />

Sie hat für fünf beispielhafte Quartiere mit dem Aufbau eines Datenbestands zur Wärmeversorgungsplanung<br />

begonnen. Daraus soll durch Hochrechnung bis 2015 ein Wärmeversorgungskonzept<br />

entwickelt werden (Anlage 3 zum Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> [FHH 13a]). Es ist vorauszusehen, dass<br />

das Ergebnis sehr ungenau, kaum belastbar und damit wenig brauchbar sein wird.<br />

Nach der EnEV 2014, § 26d, sind Stichprobenkontrollen von Energieausweisen durch die zuständigen<br />

Lan<strong>des</strong>behörden vorzunehmen. Der Eigentümer eines neu errichteten Gebäu<strong>des</strong> hat nach § 16<br />

den Energieausweis der nach Lan<strong>des</strong>recht zuständigen Behörde auf Ver<strong>lang</strong>en vorzulegen. Hamburg<br />

könnte in seinem <strong>Klimaschutz</strong>gesetz einen umfassenderen Zugriff auf existierende Energieausweise<br />

vorsehen. Wenn alle Energieausweise der BSU zugänglich gemacht würden, so würde relativ<br />

schnell eine umfangreiche Datenbasis für die Gebäu<strong>des</strong>tatistik und für ein Wärmekataster zur<br />

Verfügung stehen.<br />

3.2.4 Mobilität und Verkehr<br />

Das Umweltbun<strong>des</strong>amt wies im Oktober 2013 darauf hin, dass bis 2050 der Verkehrssektor ebenso<br />

wie die Energieproduktion, die Industrie und die Haushalte komplett CO 2 -neutral sein müssen,<br />

wenn ein fast Treibhausgas-neutrales Deutschland erreicht werden soll. Die Gesamtemissionen der<br />

BRD müssen bis dahin von derzeit rund 930 Millionen Tonnen jährlich auf nur noch 60 Millionen<br />

Tonnen sinken. Da einige Industrieprozesse wie etwa die Zementproduktion sowie die Landwirtschaft<br />

nicht ohne CO 2 -Ausstoß machbar seien, müssten die Emissionen in allen anderen Bereichen,<br />

also auch im Verkehr, auf Null sinken ([UBA 13b], [Wille 13]).<br />

Die vom Bun<strong>des</strong>umweltamt beschriebene Aufgabe wird sehr schwierig zu realisieren sein. Der<br />

Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> gibt sich jedoch im Handlungsfeld Mobilität und Verkehr zuversichtlich:<br />

„Im Jahr 2050 wird der Verkehr in Hamburg nachhaltig entwickelt sein.“ (S. 7)<br />

Neben dem <strong>Klimaschutz</strong> soll auch der Lärm- und Immissionsschutz vorangebracht werden. Offenbar<br />

so:<br />

„Die Güterverteilung findet nachts statt und ist lärmarm.“ (S. 8)<br />

Als Weichenstellungen werden mehrfach die Verbesserung und Förderung <strong>des</strong> nichtmotorisierten<br />

Individualverkehrs und <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie die Organisation <strong>des</strong><br />

motorisierten Individualverkehrs (MIV) genannt.<br />

Nicht zuletzt verlässt sich der Masterplan aber auf die Klugheit der <strong>Hamburger</strong>innen und <strong>Hamburger</strong>,<br />

die im Jahr 2050 „„multi-modal“ und flexibel unterwegs“ sein werden:<br />

„Die <strong>Hamburger</strong>innen und <strong>Hamburger</strong> verstehen umweltfreundliche Mobilität und ein entsprechen<strong>des</strong><br />

Verhalten als unverzichtbaren, da auch ökonomisch sinnvollen Bestandteil urbanen<br />

Lebens.“ (S. 7)<br />

Im <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007-2012 [FHH 07] wurden noch Geschwindigkeitsbeschränkungen auf<br />

der Bun<strong>des</strong>autobahn A7 in Hamburg diskutiert. Visionär wird 2050 wohl niemand mehr an Raserei<br />

interessiert sein.<br />

55


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Bild 19 (S. 34) ist zu entnehmen, dass gegenwärtig der Bruttoendenergieverbrauch Hamburgs im<br />

Sektor Verkehr nahezu doppelt so groß ist wie derjenige im Sektor Strom. Wie soll 2050 – abgesehen<br />

von Muskelkraft − die entsprechende Energie emissionsfrei bereitgestellt werden?<br />

Beim wachsenden und besonders klimaschädlichen Luftverkehr hält sich der Masterplan Hamburg<br />

für nicht zuständig:<br />

„Der Luftverkehr wird auf der Grundlage von erzielten Fortschritten auf internationaler E-<br />

bene klimafreundlich ausgestaltet sein.“ (S. 7)<br />

Noch im <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007-2012 [FHH 07] war eine von Hamburg ausgehende Gesamtinitiative<br />

„<strong>Klimaschutz</strong> im Luftverkehr“ für notwendig erachtet worden mit verschiedenen Handlungsansätzen,<br />

darunter der Einführung emissionsabhängiger Landeentgelte. Der Masterplan vertraut<br />

dagegen ganz auf Fortschritte auf internationaler Ebene, während die EU beim europäischen<br />

Emissionshandels im Luftverkehr zurzeit gerade sukzessive zurückweicht.<br />

Dass elektrischer Strom im Jahr 2050 emissionsfrei angeboten wird, darf angenommen werden:<br />

„Für die eMobilität ist eine öffentliche und private Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht vorhanden.“<br />

(S. 7)<br />

Wie steht es mit den Fahrzeugen, die weiter auf flüssige oder gasförmige Treibstoffe angewiesen<br />

sein werden? Für Busse wird die vom Bun<strong>des</strong>umweltamt geforderte Emissionsfreiheit schon für das<br />

Jahr 2020 versprochen:<br />

„Ab dem Jahr 2020 werden bei der Beschaffung von Linienbussen nur noch emissionsfreie<br />

Fahrzeuge berücksichtigt, so dass im Jahr 2050 die gesamte Busflotte emissionsfrei sein<br />

wird.“ (S. 7)<br />

Das Umweltbun<strong>des</strong>amt nimmt an, dass 2050 die Pkw weitgehend auf Elektroantriebe umgestellt<br />

sein werden. Flugzeuge, Schiffe und schwere Lkw werden aber weiterhin zu einem großen Teil auf<br />

flüssige Kraftstoffe angewiesen sein. Daher rät das Umweltbun<strong>des</strong>amt die Technologien „power-togas“<br />

und „power-to-liquid“ zu entwickeln. Im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> wird nur an einer Stelle<br />

festgestellt, dass mit der Technologie power-to-gas Windstrom in Wasserstoff oder Methan umgewandelt<br />

und im <strong>Hamburger</strong> Gasnetz und in großen Gasspeichern gespeichert werden kann. Dass<br />

E.ON Hanse in Hamburg auf diesem Gebiet schon aktiv ist und die PEM-Elektrolyse im Megawatt-<br />

Bereich testet, wird nicht einmal erwähnt ([HK 13]).<br />

Nach Bild 27 hat Hamburg im Vergleich zu den meisten Bun<strong>des</strong>ländern und zum Bund besonders<br />

große kraftstoffbedingte CO 2 -Emissionen <strong>des</strong> Verkehrs. Etwa 20 % davon sind dem Luftverkehr<br />

zuzuschreiben, etwa 3 % der Küsten- und Binnenschifffahrt. Wenn man berücksichtigt, dass der<br />

<strong>Hamburger</strong> Flughafen einen großen Teil <strong>des</strong> Flugverkehrs der Metropolregion übernimmt, liegen<br />

die kraftstoffbedingten CO 2 -Emissionen Hamburgs in den letzten Jahren etwa bei den durchschnittlichen<br />

Werte der BRD. Sehr interessant sind jedoch die viel niedrigeren Werte von Berlin. Ohne<br />

Luftverkehr und Küsten- und Binnenschifffahrt hat Hamburg verkehrsbedingte CO 2 -Emissionen<br />

von 1,69 Mio. t pro Person, etwa 40 % mehr als Berlin.<br />

Der Rückgang der kraftstoffbedingten CO 2 -Emissionen in den letzten Jahren, der in Bild 27 erkennbar<br />

ist, dürfte zu einem wesentlichen Teil auf die Beimischung von Agrokraftstoffen zurückzuführen<br />

sein ([UBA 13a]). Nach der Agentur für Erneuerbare Energien, die sich dabei auf das UBA<br />

beruft, sollen 2012 in der ganzen BRD durch Agrokraftstoffe insgesamt 4,7 Millionen Tonnen<br />

Treibhausgase vermieden worden sein. Der BUND bezeichnete das als Mythos, da hierbei die<br />

Emissionen von indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC) nicht erfasst worden seien.<br />

56


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

3,5<br />

Kraftstoffbedingte CO 2 -Emissionen <strong>des</strong> Verkehrs<br />

Tonnen CO2 pro Jahr und Einwohner<br />

3,0<br />

2,5<br />

2,0<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,5<br />

0,0<br />

1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010<br />

Deutschland Hamburg Berlin<br />

Bild 27: Kraftstoffbedingte CO 2 -Emssionen <strong>des</strong> Verkehrs für Berlin, Hamburg und Deutschland<br />

pro Jahr und Einwohner (Quelle: Länderarbeitskreis Energiebilanzen)<br />

Was kann noch als Weichenstellung beim Thema „Mobilität und Verkehr“ bewertet werden?<br />

Unter der Überschrift „Strukturentscheidung zu Güterverkehren“ lässt sich eine solche erkennen:<br />

„Die stadt- und umweltverträgliche Bewältigung der wachsenden durch den Hafen ausgelösten<br />

Güterverkehre mit ihren spezifischen Anforderungen hat höchste Priorität in der städtischen<br />

Infrastrukturplanung.“ (S. 7)<br />

Da wird wohl der „integrierten Betrachtung“ der „klima- und umweltschonenden Mobilität und<br />

Stadtentwicklung“ und dem Ziel „kompakte Stadt/Stadt der kurzen Wege“ geringere Priorität<br />

gegenüber den wachsenden Güterverkehren aus dem Hafen zugewiesen werden müssen?<br />

3.2.5 Industrie, Gewerbe und Hafen<br />

Im Handlungsfeld Industrie, Gewerbe und Hafen sollen „im Jahre 2050 flächendeckend die<br />

effizientesten Technologien zum Einsatz kommen“. Besondere Weichenstellungen gibt es dafür<br />

nicht. Vielmehr sollen<br />

„mit vielen kontinuierlichen Schritten im Rahmen der etablierten engen Zusammenarbeit<br />

zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der <strong>Hamburger</strong> Wirtschaft … die Einsparpotentiale<br />

insbesondere in den Querschnittsanwendungen von Produktion und Bürogebäuden<br />

erschlossen werden.“ (S. 5)<br />

Der nach dieser Erschließung der Einsparpotenziale<br />

„ … verbleibende Energiebedarf muss aus Erneuerbaren Energien auf der Grundlage von<br />

Strom und nachhaltig erzeugten Biobrennstoffen gedeckt werden. Der Strom stammt überwiegend<br />

aus erneuerbaren Quellen, die Biobrennstoffe aus der Metropolregion“ (S. 5)<br />

Einer redaktionellen Überarbeitung hätte eigentlich auffallen müssen: Der „verbleibende Energiebedarf“<br />

muss „aus Erneuerbaren Energien … gedeckt werden“ − ohne Einschränkungen. Der Strom<br />

stammt aber nur „überwiegend“ aus erneuerbaren Quellen.<br />

Sonstige Weichenstellungen zum recht kurz abgehandelten Thema „Industrie, Gewerbe und<br />

Hafen“?<br />

57


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Allenfalls, dass der Senat „durch Vermittlung zwischen Unternehmen und Hochschulen als Technologietreiber<br />

fungieren“ will. Und dass „eine Verstärkung der anwendungsorientierten Exzellenz-<br />

Forschung der <strong>Hamburger</strong> Wirtschaft bei der Entwicklung innovativer Technologien und energieintensiven<br />

Unternehmen bei der Optimierung der Energieeffizienz helfen“ soll.<br />

Der Erste Bürgermeister Scholz sieht sich bekanntlich als „Anhänger <strong>des</strong> eher ingenieurgetriebenen<br />

Umweltschutzes“ ([Scholz 11b]). Der Senat meldete sogar den Anspruch Hamburgs an „als Hauptstadt<br />

<strong>des</strong> ingenieurgetriebenen Umweltschutzes“, den die in den Netzgesellschaften geplanten<br />

Investitionen „<strong>lang</strong>fristig untermauern“ sollten ([FHH 12a]).<br />

3.3 Verzicht auf Ordnungsrecht<br />

Insgesamt setzt der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> nach neoliberalem Kanon fast ausschließlich auf die<br />

Einsicht der Unternehmen in Hamburg und der Bürgerinnen und Bürger Hamburgs.<br />

Zwar wachsen nach den Vorstellungen <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> die „durch den Hafen ausgelösten Güterverkehre“,<br />

die Stadt wächst „nach innen durch Verdichtung“, aber „die individuelle Ausgestaltung<br />

<strong>des</strong> Lebensstils (wird) entscheidend (dazu) beitragen“, dass die CO 2 -Emissionen bis 2050 um 80 %<br />

vermindert werden, was „eine Reduzierung <strong>des</strong> pro Kopf-Ausstoßes von ca. 10 t pro Jahr auf 2 t pro<br />

Jahr“ bedeutet.<br />

Das angenommene Wachstum von Stadt und Hafen ist offenbar für den Masterplan ohne Weiteres<br />

damit verträglich, dass 2050 „für Produktion, Konsum und Entsorgung … die Leitziele Effizienz,<br />

Suffizienz, Konsistenz und Permanenz selbstverständlich geworden“ sind.<br />

Zum <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007–2012 <strong>des</strong> schwarz-grünen Senats gehörten noch Instrumente <strong>des</strong><br />

Ordnungsrechts (Bild 3 auf S. 8). Für das „gute Regieren“ <strong>des</strong> SPD-Senats reicht dagegen ein fast<br />

völliger Verzicht auf neue ordnungsrechtliche Regelungen, die dem <strong>Klimaschutz</strong> dienen würden.<br />

Allenfalls „denkbar“ wären bei der Wärmeversorgung „Vorranggebiete für leitungsgebundene<br />

Versorgung, Effizienzvorgaben und -kriterien sowie Energiespartarife und -angebote.“ (S. 5)<br />

Könnte damit auch ein Verbot neuer Ölheizkessel „denkbar“ sein, wie es nach [BHKW 13] in<br />

Dänemark besteht? Oder ein beschleunigter Ersatz der Elektroheizungen in Hamburg bei großzügiger<br />

staatlicher Förderung wie von Greenpeace in [IZES 13] gefordert? Wohl kaum.<br />

Der SPD-Senat ist wenig aktiv, wenn es um rechtliche Erleichterungen <strong>des</strong> baulichen Wärmeschutzes<br />

geht. Nach [FHH 13f] gibt es in anderen Bun<strong>des</strong>ländern wie Hessen, Nordrhein-Westfalen,<br />

Berlin und Bremen bereits Bestimmungen für die Überbauung von Nachbargrundstücken. Danach<br />

kann eine Wärmedämmung angebracht werden, auch wenn sie über die Grenze zu einem Nachbargrundstück<br />

hinausragt. In Hamburg wird nur geprüft, ob eine ähnliche Regelung eingeführt werden<br />

könnte.<br />

Während der SPD-Senat beim <strong>Klimaschutz</strong> auf neue ordnungsrechtliche Bestimmungen verzichtet,<br />

macht er in anderen Handlungsfeldern davon Gebrauch: Beispielsweise wurde am 29.10.2013 mit<br />

[FHH 13e] die generelle Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge bei Wohnungsbauvorhaben<br />

aufgehoben. Die Pflicht zur Herstellung von Fahrradparkplätzen bei Wohnungsbauvorhaben<br />

wird aufrecht erhalten.<br />

Fazit: Mit den erkennbaren und fehlenden Weichenstellungen <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> wird<br />

der <strong>Klimaschutz</strong> in Hamburg aufs Abstellgleis geschoben. Um den Kampf gegen den Klimawandel<br />

sollen sich Andere kümmern. Die FHH Hamburg übernimmt die Rolle einer Trittbrettfahrerin.<br />

58


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

4. Der Aktionsplan 2020 als Fortsetzung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012<br />

4.1 Künftige <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen nach dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong><br />

4.1.1 Wie sollen in Zukunft die <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen ausgewählt werden?<br />

Die drastische Kürzung der vom SPD-Senat für den <strong>Klimaschutz</strong> bereit gestellten Finanzmittel (vgl.<br />

Kap. 2,2 und Bild 11, S. 21) soll nach dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> dadurch abgemildert werden,<br />

dass vom der BSU bevorzugt besonders CO 2 -mindernde Maßnahmen ausgewählt werden:<br />

„Für einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln werden kostengünstige<br />

und wirksam CO 2 -mindernde Maßnahmen mit erfolgversprechendem Pilotcharakter und<br />

Markteinführungspotential ergriffen.“ (S. 2)<br />

Die FDP-Fraktion begrüßte diese Absicht in einer Pressemeldung von 25.6.2103 als späten Schritt<br />

in die richtige Richtung. Senatorin Blankau übernehme nun endlich die von der FDP bereits 2011<br />

angemahnte Konzentration der Mittel auf effiziente CO 2 -Vermeidung. „Noch wichtiger wäre es<br />

allerdings, wenn der Senat sich stärker auf Probleme der Anpassung an den Klimawandel konzentrieren<br />

würde und auf die Forschung zu Energiespeicherung und -einsparung.“<br />

Die SPD-Fraktion hatte selbst schon im Jahr 2007 unmittelbar wirksame CO 2 -Einsparungen angemahnt<br />

([SPD 07c]). Ihr Antrag [SPD 11a] vom 11.11.2011 bestätigte diese Forderung:<br />

„Der SPD-Senat hat sich vorgenommen, das <strong>Klimaschutz</strong>konzept weiterzuführen, aber sich<br />

– nicht zuletzt aus Gründen der Haushaltskonsolidierung – grundsätzlich auf solche Maßnahmen<br />

zu konzentrieren, die unmittelbar CO 2 -mindernd wirksam werden und eine hohe<br />

Fördereffizienz haben.“<br />

Als Konkretisierung der neuen Auswahlkriterien nennt der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> bei der Diskussion<br />

der Maßnahmen <strong>des</strong> Aktionsplans 2020:<br />

„Die Maßnahmen sind größtenteils darauf gerichtet, mit den zur Verfügung stehenden Haushaltmitteln<br />

effektiv und wirtschaftlich CO 2 -Emissionen zu verringern. Sie sind an den folgenden<br />

Prinzipien orientiert:<br />

– Hohe CO 2 -Minderung zu möglichst niedrigen Kosten,<br />

– Wirtschaftlicher und sozialer Nutzen für Hamburg und<br />

– Erfolgversprechender Pilotcharakter und Markteinführungspotential.“ (S. 10)<br />

Diese Auswahlkriterien mögen auf den ersten Blick vernünftig erscheinen, weil sie eine besonders<br />

effektive und kostengünstige CO 2 -Minderung bevorzugen.<br />

Methodisch wird nach der Anlage 1 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> (S. 25) für jede <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahme mit<br />

Hilfe einer sogenannten Baseline abgeschätzt, wie sich die CO 2 -Emissionen ohne diese Maßnahme<br />

entwickelt hätten. Als Beispiel wird der Neubau eines Gebäu<strong>des</strong> betrachtet: Es wird berechnet, wie<br />

viel CO 2 durch eine Fördermaßnahme Hamburgs eingespart wird im Vergleich zu einem neu<br />

errichteten Gebäude, das nur den nach der Energieeinsparverordnung vorgeschriebenen Min<strong>des</strong>tstandard<br />

einhält. Der Indikator für die CO 2 -Kosteneffizienz ist der Quotient aus Förderkosten und<br />

verursachter CO 2 -Minderung (S. 28 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong>).<br />

Der Berechnung dieses maßgeblichen Indikators wird eine rein betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise<br />

zu Grunde gelegt. Eine gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise, bei der auch Beschäftigungseffekte,<br />

Steuerrückflüsse und externe Kosten von Gesundheits- und Klimaschäden<br />

infolge von CO 2 -Emissionen in die Rechnung eingeflossen wären, wurde als zu aufwändig und<br />

59


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

schwierig abgelehnt, 16 obwohl hierfür umfangreiche Hilfsmittel verfügbar wären ([Bund 10b],<br />

[Fraunhofer 12], [UBA 07a], [UBA 07b]).<br />

Mit dem „Leitgedanken <strong>des</strong> sogenannten Mainstreamings“ (durchgängige Berücksichtigung) soll<br />

außerdem<br />

„der <strong>Klimaschutz</strong> noch stärker als heute ressortübergreifender Bestandteil der Stadtpolitik<br />

auf allen Ebenen werden, der in einen Kanon verschiedener Ziele integriert ist. … Danach<br />

wird der <strong>Klimaschutz</strong> nicht nur von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt betrieben,<br />

sondern gleichermaßen in die Fachpolitiken der anderen Behörden der Freien und Hansestadt<br />

Hamburg integriert. Mit dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> soll dieser Prozess kontinuierlich<br />

verbessert werden.“ (S. 2)<br />

Der politisch und finanziell abgewertete <strong>Klimaschutz</strong> soll also zum Ausgleich besser in die Fachpolitiken<br />

der anderen Behörden integriert werden. Wie ebenfalls auf S. 2 ausgeführt wird, lag dieser<br />

Leitgedanke bereits dem <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007–2012 zugrunde. Daher ist hiervon wohl nicht<br />

viel mehr als heiße Luft und überbordende Bürokratie zu erwarten.<br />

4.1.2 Kritik an der geplanten Veränderung der Auswahlmethode<br />

Das Wuppertal Institut gibt sich erkennbar unzufrieden mit dem neuen Auswahlverfahren. Es<br />

erklärt in seinem CO 2 -Monitoring-Endbericht [Schüle 13], dass bei der geplanten Vorgehensweise<br />

keine Wirtschaftlichkeitsberechnung der umzusetzenden Projekte erfolge.<br />

„Weder wurden die gesamten Investitionssummen oder die durch Einsparungen erzielten<br />

Einnahmen (EEG) noch die zu erwartenden Kostenentlastungen betrachtet. Die zu berechnenden<br />

Daten sind daher für einen direkten Vergleich der einzelnen Maßnahmen nur sehr<br />

eingeschränkt verwendbar. Aus der Perspektive <strong>des</strong> Fördergebers (Stadt Hamburg) repräsentieren<br />

die ermittelten Werte daher lediglich weiterhin eine erste sehr grobe und lückenhafte<br />

Annäherung über den Gesamtumweltnutzen im Verhältnis zur aufgebrachten Fördersumme,<br />

die weiterhin durch zusätzliche Bewertungskriterien ergänzt werden sollte, wie z.B.<br />

• Effizienz der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen(-pakete)<br />

• Strategische Relevanz für die Zielsetzungen <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong><br />

• Symbol- und Pilotcharakter einer Maßnahme<br />

• Anzahl erreichter Zielgruppen<br />

• Regionale Wertschöpfung und regionalwirtschaftliche Strukturimpulse<br />

• ökonomische Wirkungen bei den Zielgruppen und ihre Verteilung<br />

• Beschäftigungsimpulse<br />

• Wirkung auf andere Umweltbe<strong>lang</strong>e und -indikatoren (S. 37)<br />

Trotz dieser Kritik bleibt für das Wuppertal Institut<br />

„die durch die Freie und Hansestadt eingeschlagene methodische Vorgehensweise in Verbindung<br />

mit dem elektronischen Behördeninformationssystem eBIS und einem breiten<br />

Kompetenzaufbau in der Verwaltung verbunden – auch weiterhin bun<strong>des</strong>weit vorbildlich.“<br />

([Schüle 13], S. 25, Fazit)<br />

Zweifellos gab es in der Verpflichtungsperiode 2007-2012 auch Überförderungen, beispielsweise<br />

bei der finanziellen Förderung von privaten Passivhäusern. 17 Diese wurde daher zu Recht abge-<br />

16 Persönliche Mitteilung von S. Seiler, BSU, am 1.10.13<br />

17 Ausführlicher in [Rab 11a], Kap. 3.3<br />

60


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

senkt. Sicher ist es sinnvoll darüber streiten, ob die für die „Autofreien Sonntage“ zur Verfügung<br />

gestellte Summe von mehr als 2 Mio. Euro zielführend eingesetzt wurde und nicht besser das nicht<br />

finanzierte Projekt zur Ausweitung <strong>des</strong> Park+Ride-Angebots unterstützt worden wäre. Bei einem<br />

Teil der im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Hamburg (IBA) geförderten Projekte ist die<br />

<strong>Klimaschutz</strong>wirkung fraglich.<br />

Eine konsequentere Orientierung an Auswahlkriterien forderte auch der Lan<strong>des</strong>rechnungshof. Er<br />

monierte in seinem Jahresbericht 2012 [Rechnungshof 12], erst im Oktober 2010 habe mit dem<br />

Basisgutachten [Groscurth 10a] ein Vorschlag für an Wirkungen orientierte Handlungsfelder <strong>des</strong><br />

<strong>Klimaschutz</strong>es vorgelegen, also erst nach dem dritten Jahr der Umsetzung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts.<br />

„Eine Vorlage bereits zu Beginn der Umsetzung hätte die Möglichkeit zu einer rechtzeitigen<br />

Prioritätensetzung mit umfangreicheren messbaren Zielvorgaben eröffnet.“<br />

Auswahlkriterien für <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen müssen aber der gesamten Verantwortung Hamburgs<br />

im Handlungsfeld <strong>Klimaschutz</strong> gerecht werden. Bei näherer Betrachtung der Projekte, die<br />

laut Aktionsplan 2020 in Zukunft bevorzugt finanziell unterstützt werden sollen, stellen sich aus<br />

mehreren Gründen erhebliche Zweifel daran ein, ob die vom Senat vorgesehene verstärkte Orientierung<br />

an der CO 2 -Kosteneffizienz zukunftsfähige Ergebnisse erwarten lässt:<br />

a) Geringe Kosten für eine CO 2 -Minderungs-Maßnahme kann bedeuten, dass die entsprechende<br />

Maßnahme auch ohne Förderung wirtschaftlich wäre.<br />

Wenn sich bei der Ermittlung der CO 2 -Kosteneffizienz einer <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahme herausstellt,<br />

dass für diese die staatliche Subvention eine besonders hohe CO 2 -Einsparung und damit meist auch<br />

eine große Energieeinsparung bewirkt, so ist dies häufig ein Hinweis darauf, dass diese Maßnahme<br />

auch ohne Subvention vollständig wirtschaftlich wäre und daher gar keiner Unterstützung aus<br />

öffentlichen Mitteln bedarf.<br />

Dieser Sachverhalt dürfte auf nicht wenige Maßnahmen zutreffen, für die laut Aktionsplan 2020<br />

öffentliche <strong>Klimaschutz</strong>gelder aufgewendet werden sollen. In Kapitel 4.3 gehen wir ausführlicher<br />

herauf ein.<br />

Tendenziell wird von Lobby-Organisationen die Wirtschaftlichkeit von <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen<br />

übertrieben negativ dargestellt. Sie erklären sich nur dann bereit zu investieren, wenn diese öffentlich<br />

subventioniert würden. 18 Erst, wenn Hamburg Zuschüsse aufbringen würde, wären die Maßnahmen<br />

wirtschaftlich durchführbar. Für Hamburg ergibt sich so der Anschein einer besonders<br />

hohen CO 2 -Kosteneffizienz, obwohl die entsprechenden Subventionsmittel eigentlich nicht notwendig<br />

gewesen wären.<br />

Anstelle von Subventionen wären in solchen Fällen häufig eine verbesserte Informationstätigkeit<br />

oder ordnungsrechtliche Vorschriften die Mittel der Wahl, um den <strong>Klimaschutz</strong> voranzubringen und<br />

öffentliche <strong>Klimaschutz</strong>gelder wirksam dort einzusetzen, wo sie tatsächlich gebraucht werden.<br />

Der SPD-Senat hat dagegen schon bei seinem „Bündnis für das Wohnen“ (2011) [FHH 11d] auf<br />

eine Anpassung der <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>verordnung (HmbKliSchVO) an die ganz erheblich<br />

gestiegenen Energiepreise verzichtet, ohne beim <strong>Klimaschutz</strong> Konkretes außer „heißer Luft“ als<br />

Gegenleistung zu erhalten (Kasten Selbstverpflichtungen im „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“,<br />

S. 38).<br />

Noch im Basisgutachten (2010) [Groscurth 10a] war ab 2015 eine wesentliche Verschärfung der<br />

Anforderungen der <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>verordnung vorgesehen:<br />

18 Ein Beispiel, wo dies bisher noch nicht ge<strong>lang</strong>: Die von Vattenfall zur Mitverbrennung von Biomasse<br />

geforderten Subventionen<br />

61


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

„Ab dem Jahr 2015 werden die Anforderungen an die Dämmung um 20% verschärft und alle<br />

Wohneinheiten erhalten Lüftungsanlagen.“<br />

Die Vorarbeiten für die Novellierung der HmbKliSchVO waren unter dem schwarz-grünen Senat<br />

schon weit fortgeschritten. Im Masterplan sucht man vergeblich nach Stichworten wie „<strong>Hamburger</strong><br />

<strong>Klimaschutz</strong>verordnung“ (2007), „Hamburgisches <strong>Klimaschutz</strong>gesetz“ (1997) und „Ordnungsrecht“.<br />

Aus Wirtschaftlichkeitsanalysen im Zusammenhang mit der kürzlichen Novellierung der Energieeinsparverordnung<br />

([Maas 13]) geht hervor, dass sich die beim Neubau von Nichtwohngebäuden<br />

geplanten Verschärfungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Zeiträumen zwischen einem<br />

Jahr (Fertigungshalle) und etwa neun Jahren (kleines Büro) amortisieren.<br />

b) Eine Konzentration auf „niedrig hängende Früchte“ ist nicht zukunftsorientiert.<br />

An die drei oben zitierten Auswahl-Prinzipien – hohe CO 2 -Minderung, Nutzen für Hamburg,<br />

Markteinführungspotenzial – schließt sich im Masterplan der Satz an:<br />

„Dafür werden in großem Umfang Technologien gefördert, die relativ nah an der Wirtschaftlichkeitsschwelle<br />

sind und gute Chancen haben, kurz- bis mittelfristig auch ohne Förderung<br />

am Markt zu bestehen.“<br />

Bei einer zu einseitigen Orientierung auf besonders „preiswerte“ Maßnahmen zur CO 2 -Minderung<br />

stellen sich nur kurzfristig Erfolge ein. Sobald die „niedrig hängenden Früchte“ abgeerntet sind,<br />

wird es umso schwieriger und anspruchsvoller, mit der Umsetzung der Energiewende voranzukommen.<br />

Das zeigt sich bereits bei den „freiwilligen Selbstverpflichtungen“ von <strong>Hamburger</strong> Industrieunternehmen:<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 ging es um eine jährliche Reduzierung<br />

von 0,5 Mio. t CO 2 (Bild 35, S. 88). Für den Zeitraum 2013-2018 gibt es nur noch eine „Selbstverpflichtung<br />

der Industrie“ zu einer jährliche Reduzierung im Umfang von min<strong>des</strong>tens 0,15 Mio. t<br />

CO 2 ([BSU 13]) oder aber von 0,20 Mio. t CO 2 in einer Grafik auf S. 27 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> für den<br />

achtjährige Zeitraum <strong>des</strong> Aktionsplans 2020.<br />

c) Bei betriebswirtschaftlicher statt gesamtwirtschaftlicher Bewertung können sich erhebliche<br />

Fehlbeurteilungen ergeben.<br />

Bei Projekten wie der energetischen Sanierung vom Gebäuden im Besitz von Kleinvermietern ist<br />

häufig intensive öffentliche Förderung und Beratung notwendig, damit für <strong>lang</strong>e Amortisationszeiten<br />

die Wirtschaftlichkeitsschwelle für Investitionen erreicht wird. Wenn man sich auf eine rein<br />

betriebswirtschaftliche Berechnung der CO 2 -Effizienz beschränkt, dann wird völlig übersehen, dass<br />

sich für den Staat Gebäu<strong>des</strong>anierung von selbst bezahlt, weil jeder Euro Förderung um die acht<br />

Euro an Investitionen auslöst, von denen ein Teil als Steuermittel zurückfließt.<br />

Auch mangelnde Berücksichtigung von Rebound-Effekten kann zu Fehlbeurteilungen verleiten.<br />

d) Es droht eine Tendenz zur Vernachlässigung staatlicher Aufgaben beim <strong>Klimaschutz</strong><br />

Ein Antrag der SPD vom 12.12.2007 [SPD 07c] enthält ein eklatantes Beispiel für kurzsichtige<br />

<strong>Klimaschutz</strong>planung. Offensichtlich falsch wird darin zur Förderung der Wasserstofftechnologie<br />

festgestellt:<br />

„Ein großer Teil der Mittel wird jedoch für Maßnahmen eingesetzt die keine oder nur eine<br />

mittelbare CO 2 -einsparende Wirkung haben.<br />

So wird durch die Förderung der Wasserstofftechnologie derzeit keine einzige Tonne CO 2<br />

eingespart, denn Wasserstoff kann derzeit noch nicht aus regenerativer Energie produziert<br />

62


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

werden. Forschung ist wichtig, aber leistet für die Zielsetzung „<strong>Klimaschutz</strong>“ keinen Beitrag.“<br />

Fünf Jahre später kennt auch der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> die große Bedeutung der „Wasserstofftechnologie“:<br />

„Mit der Technologie Power-To-Gas wird Windstrom zu Wasserstoff oder Methan umgewandelt.<br />

Dieses kann im <strong>Hamburger</strong> Gasnetz und in großen Gasspeichern gespeichert werden.<br />

(S. 4)<br />

Nicht ob, sondern wann mit einem Teil <strong>des</strong> verfügbaren Stroms aus erneuerbaren Energien in<br />

größerem Maßstab Wasserstoff, Methan und Methanol hergestellt werden soll, ist heute Gegenstand<br />

einer breiten Diskussion. Eine Weichenstellung oder gar einen Fahrplan zur Entwicklung und<br />

Markteinführung dieser Technologie sucht man im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> allerdings vergebens.<br />

Mit den drei Auswahl-Prinzipien – hohe CO 2 -Minderung, Nutzen für Hamburg, Markteinführungspotenzial<br />

– wird zwar auch „Erfolgversprechender Pilotcharakter“ aufgeführt. Es sind aber Zweifel<br />

angebracht, ob damit die Rolle, die der Staat bei der Energiewende übernehmen muss, ausreichend<br />

beachtet wird. Man kann nicht erwarten, dass Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, in großem<br />

Umfang in Forschung und Entwicklung von Zukunftstechnologien investieren, bei der sie nicht<br />

voraussehen können, ob und wann sie die Wirtschaftlichkeitsschwelle überschreiten werden.<br />

Staatliche <strong>Klimaschutz</strong>-Politik muss mit längeren Fristen planen, als dies in der Privatwirtschaft<br />

üblich ist. Ähnliches dürfte das Wuppertal Institut mit „Strategischer Relevanz für die Zielsetzungen<br />

<strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong>“ meinen.<br />

Eine übermäßige Orientierung auf kurzfristige Verminderung von CO 2 -Emissionen kann auch zur<br />

Folge haben, dass sinnvolle und notwendige Maßnahmen, die erhebliche Bedeutung für den <strong>Klimaschutz</strong>,<br />

den Ressourcenschutz und die Energieversorgungssicherheit haben, wie die Vermeidung<br />

von energieintensiven Baustoffen, die Landstromversorgung von Schiffen, die Reduzierung der<br />

CO 2 -Emissionen aus nicht-energetischen Prozessen oder die Bekämpfung der Emission von Rußpartikeln<br />

verworfen oder zurückgestellt werden könnten, weil die rechnerische CO 2 -Minderung<br />

nicht groß genug erscheint.<br />

e) Standortwettbewerb kann dem <strong>Klimaschutz</strong> schaden<br />

Zum Auswahl-Prinzip „Wirtschaftlicher Nutzen für Hamburg“: <strong>Klimaschutz</strong> als Faktor im Standortwettbewerb<br />

spielt im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> eine ganz herausragende Rolle.<br />

„Als Dienstleistungs- und Wissenszentrum, Standort der Windenergiebranche … mit dem<br />

Hafen als führendem Logistikstandort und größter zusammenhängender Industriefläche<br />

Deutschlands verfügt Hamburg über eine hervorragende Ausgangslage.“ (S. 3)<br />

„Im Jahr 2050 wird der bereits heute für zahlreiche Unternehmenszentralen der Windenergie<br />

bedeutsame Standort Hamburg gemeinsam mit den norddeutschen Ländern die norddeutsche<br />

Region als einen der weltweit führenden Branchenstandorte etabliert haben.“ (S. 4)<br />

„Insgesamt werden mit dem konzeptionellen Ansatz <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> sowohl<br />

die wirtschaftlichen Potentiale <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>es (u. a. Arbeitsplatzschaffung und Standortattraktivität)<br />

als auch die übrigen Vorteile einer klimafreundlichen Stadt (u. a. attraktives<br />

Lebensumfeld) erschlossen. <strong>Klimaschutz</strong> wird damit zum Erfolgsmodell.“ (S. 2)<br />

„Viele Maßnahmen haben auch positive wirtschafts- und strukturpolitische Effekte, wie die<br />

verstärkte Ansiedlung innovativer Industrien (z.B. Windenergie) und die damit verbundenen<br />

Zugewinne an Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen.“ (S. 9)<br />

Monika Schaal, Sprecherin für Umwelt und Energie der SPD-Bürgerschaftsfraktion, setzt bei einem<br />

aktuellen Überblick über Erneuerbare Energien in Hamburg an die erste Stelle ([Schaal 13]):<br />

63


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

„Die vielfältigen Aktivitäten der „Erneuerbare Energien Clusteragentur GmbH“ und eine<br />

einschlägige Wissenschaftsszene sorgen für eine hohe Attraktivität <strong>des</strong> Standorts.“<br />

Sie zitiert Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz: „Hamburg ist die Hauptstadt der Windkraft. Hier<br />

liegen die Arbeitsplätze und Gewinne der Zukunft.“<br />

Eines der strategischen Ziele <strong>des</strong> Clusters Erneuerbare Energien Hamburg ist, Hamburg zu einer<br />

Windenergiehauptstadt für Europa zu entwickeln ([FHH 12c]).<br />

Wenn Hamburg die Energiewende dafür einsetzt, Unternehmen wie die der Windindustrie anzuziehen,<br />

dann profitiert die Stadt wirtschaftlich und es können sich Synergien für die Entwicklung der<br />

Technologie erneuerbarer Energien ergeben. Andererseits werden bei „Zugewinnen an Steuereinnahmen“<br />

in Hamburg häufig den angrenzenden Bun<strong>des</strong>ländern Finanzmittel entzogen, die diese<br />

benötigen, um sich ihrerseits beim <strong>Klimaschutz</strong> zu engagieren. Welche übergreifende Gesamtbilanz<br />

sich hieraus für die Reduzierung von Treibhausgasen ergibt, ist schwer zu sagen. Skepsis ist aber<br />

angebracht. Man denke an die (Nicht-)Kooperation der norddeutschen Häfen oder die Auseinandersetzung<br />

um den Standort der Windmesse.<br />

Während Hamburg sich zur „Hauptstadt der Windkraft“ erklärt, will München eine halbe Milliarde<br />

Euro in Windenergieanlagen investieren. Dass ein großer Teil dieser Investitionen durch Ausnutzung<br />

<strong>des</strong> Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von allen Strom verbrauchenden Haushalten<br />

refinanziert wird, ändert nichts daran, dass fossiler durch erneuerbaren Strom ersetzt werden soll.<br />

Auch Hamburg hätte sich als „Hauptstadt der Windkraft“ zu einem ähnlich umfangreichen Engagement<br />

entschließen können.<br />

f) Synergieeffekte können unterschätzt werden<br />

<strong>Klimaschutz</strong>projekte können mit erheblichem Umweltnutzen auf anderen Gebieten als der Minderung<br />

von Treibhausgasen verbunden sein. Man denke an die Vermeidung von Feinstaubemissionen,<br />

die durch Kraftfahrzeuge und Holzheizungen hervorgerufen werden, und an die Vermeidung der<br />

Umweltbelastung durch die Verbrennung von Schweröl in Schiffsmotoren ([BSU 12]). Es erscheint<br />

fraglich, ob solche Synergieeffekte durch den Aspekt „Nutzen für Hamburg“ in den Auswahl-<br />

Prinzipien ausreichend gewürdigt werden.<br />

g) Niedrige Kosten von CO 2 -Minderungen durch Zugeständnisse<br />

Durch Zugeständnisse an anderer Stelle können niedrige CO 2 -Minderungskosten bis hin zu Kostenfreiheit<br />

vorgespiegelt werden wie beim „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ [FHH 11d], wo auf<br />

die Anpassung <strong>des</strong> Ordnungsrechts an gestiegene Energiepreise verzichtet wurde, wodurch ein<br />

großes CO 2 -Einspar-Volumen verloren ging.<br />

4.1.3 Worauf kommt es bei der Auswahl von <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen am meisten an?<br />

Hamburg verursachte im Jahr 2011 CO 2 -Emissionen von 17,6 Mio. Tonnen. Bei Berücksichtigung<br />

der nicht in der Verursacherbilanz erfassten CO 2 -Emissionen dürfte es um rund 20 Mio. Tonnen<br />

pro Jahr gehen.<br />

Für die weltweiten CO 2 -Emissionen wurde für 2012 ein Wert von 31.600 Mio. Tonnen errechnet.<br />

Allein der Zuwachs von 2011 auf 2012 betrug rund 440 Mio. Tonnen, also mehr als das 20-fache<br />

der gesamten CO 2 -Emissionen Hamburgs! Die weltweite Emission von Treibhausgasen wird für<br />

2012 mit 34.500 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten angegeben. 29 Prozent hiervon stammen aus<br />

chinesischen Quellen. Der Beitrag Hamburgs zu den weltweiten CO 2 -Emissionen beträgt 0,06<br />

Prozent. Bild 28 macht anschaulich, wie verschwindend klein der Emissionsanteil Hamburgs im<br />

Vergleich zu den globalen Emissionen ist.<br />

Allein mit möglichst großen kurzfristigen CO 2 -Einsparungen kann Hamburg daher nur wenig zur<br />

Stabilisierung <strong>des</strong> Weltklimas beitragen. Durch vorbildliches Verhalten könnte Hamburg aber auf<br />

64


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Grund seiner herausgehobenen Stellung als Europäische Umwelthauptstadt 2011 und als Metropole<br />

in Deutschland, das sich die Energiewende vorgenommen hat, großen Einfluss ausüben. Hamburgs<br />

Verhalten wird wesentlich stärker wahrgenommen als das anderer Städte vergleichbarer Größe.<br />

Bild 28: Pro-Kopf CO 2 -Emissionen und Bevölkerung verschiedener Länder und Weltregionen.<br />

Die Gesamtfläche unter der Kurve ergibt die Gesamtmenge der globalen CO 2 -Emissionen aus dem<br />

Energieverbrauch. (Quelle: [Edenhofer 13] nach [WRI 2012]).<br />

Dementsprechend müsste strikt darauf geachtet werden, dass die Glaubwürdigkeit der <strong>Klimaschutz</strong>politik<br />

Hamburgs über alle Zweifel erhaben ist. Wenn andere Regionen und Staaten sehen<br />

könnten, dass sich ein Industriestaat innerhalb eines überschaubaren Zeitraums erfolgreich von der<br />

Nutzung der Kernenergie und von fossilen Brennstoffen befreien kann − ohne Verlust an<br />

Wohlstand und nicht auf Kosten anderer, dann könnte viel mehr bewirkt werden als mit zweifelhaften<br />

Bilanzrechnungen einseitiger CO 2 -Effizienz.<br />

Bei der Klimakonferenz in Durban (2011) spielte die mangelnde Glaubwürdigkeit der Treibhausgas-Bilanzen<br />

vieler Staaten eine sehr negative Rolle. „Immer mehr Staaten verzerren ihre Emissionswerte.<br />

Die "Rechenmethoden" sind oft politisch motiviert, die Tricks vielfältig, die Folgen für<br />

die Klimaverhandlungen fatal“ meldete die Tageszeitung taz am 6.12.2011.<br />

Glaubwürdigkeit kann Hamburg erreichen,<br />

• indem die einmal als verbindlich beschlossenen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele nicht beim nächsten Regierungswechsel<br />

ohne Not gestrichen werden und dabei sogar Gründe vorgebracht werden,<br />

die nicht haltbar sind,<br />

• indem bei Nicht-Erreichen überprüfbarer <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele nachgesteuert wird,<br />

• indem auf kreative Buchführung verzichtet wird − wie auf die Ersetzung von überprüfbaren<br />

CO 2 -Emissionsminderungen durch selektive geschätzte CO 2 -Emissionsminderungen und<br />

• indem technische Innovationen entwickelt werden, die den <strong>Klimaschutz</strong> erleichtern.<br />

Die Formulierung von Visionen für das Jahr 2050, denen keine Taten folgen, wird bei vielen<br />

Teilnehmern internationaler <strong>Klimaschutz</strong>-Konferenzen eher Kopfschütteln und Achselzucken<br />

auslösen.<br />

65


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Wenn Hamburg sich Glaubwürdigkeit beim <strong>Klimaschutz</strong> verdient hat, sollte es sich nach außen gut<br />

sichtbar als Vorbild darstellen. Ob das aber mit dem folgenden Satz <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

gemeint ist, darf bezweifelt werden:<br />

„Die Maßnahmen <strong>des</strong> Aktionsplans sind auf ein Maß reduziert, das eine wirksame Umsetzung<br />

und die Außendarstellung sicherstellt.“ (S. 8)<br />

Der „Zug der Ideen“ im Umwelthauptstadt-Jahr 2011 war in diesem Sinn als Werbemaßnahme für<br />

mehr <strong>Klimaschutz</strong> nicht falsch, wenngleich der hohe finanzielle Aufwand vielleicht zu Recht<br />

kritisiert wurde.<br />

Einen Teil ihrer Klimaschuld können und sollten die Industrieländer dadurch abtragen, dass sie<br />

einsatzfähige Technologien für die notwendige Dekarbonisierung entwickeln und weitergeben:<br />

Deutschland hat die effiziente Nutzung der Windenergie zwar nicht eingeführt – die wichtigsten<br />

Vorleistungen erbrachten die USA und Dänemark – Deutschland hat sich aber erfolgreich bei der<br />

Weiterentwicklung engagiert. Bei der Senkung der Herstellungskosten von Photovoltaik-Anlagen<br />

hat Deutschland eine Pionierrolle gespielt. Ähnliches könnte in nächster Zeit bei der Entwicklung<br />

der Technologien „power-to-gas“ und „power-to-liquid“ geleistet werden.<br />

Ein negatives Beispiel: Hamburg hat vor 15 Jahren mit dem Pilotprojekt Solarsiedlung Karlshöhe<br />

unter bedeutender Bun<strong>des</strong>förderung in die saisonale Speicherung von solarer Wärme investiert. Als<br />

erste große europaweite Solarsiedlung und "sonnigstes Wohnungsbauprojekt" wurde sie mit dem<br />

<strong>Hamburger</strong> Solarpreis 2000 ausgezeichnet. Die Förderung wurde von Hamburg jedoch zu früh<br />

abgebrochen ([Rab 12] Kap. 7.3.1). Pioniertechnologien dieser Art leiden naturgemäß oft an<br />

Kinderkrankheiten. Daher müssen sie hartnäckig verbessert und weiterentwickelt werden, bis der<br />

erhoffte Erfolg eintritt. Dänemark hat inzwischen vorgemacht, wie saisonale Speicherung von<br />

Solarwärme wirtschaftlich betrieben werden kann. Hamburg kann diese Technologie jetzt übernehmen.<br />

Nachhaltige Technologie-Entwicklungen für die Abwendung der drohenden Klimakatastrophe sind<br />

also wesentlich wichtiger für den weltweiten <strong>Klimaschutz</strong> als eine Steigerung der CO 2 -<br />

Kosteneffizienz nach der neuen <strong>Hamburger</strong> Projekt-Auswahlmethode.<br />

4.2 Die <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung reicht nicht für neue <strong>Klimaschutz</strong>-Projekte<br />

Die Halbierung <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Etats ab 2013 (Bild 11, S. 21) dürfte erklären, warum<br />

vom <strong>Hamburger</strong> Senat im Jahr 2013 nur noch etwa eine Million Euro für neue <strong>Klimaschutz</strong>-<br />

Projekte aufgebracht werden. Nach Tabelle 6 wird fast der ganze <strong>Klimaschutz</strong>-Etat von jährlich<br />

13,5 Mio. Euro, aufgestockt durch 3,2 Mio. Euro aus Haushaltsmitteln der Behörde für Stadtentwicklung<br />

und Umwelt (BSU), für die Fortführung und den Abschluss früherer Projekte eingesetzt.<br />

Finanzierung (Euro) 2013 2014<br />

Fortführung von bisherigen Projekten aus dem <strong>Klimaschutz</strong>-Etat 12.948.920 12.042.197<br />

aus Haushaltsmitten der BSU 3.204.720 3.204.720<br />

gesamt 16.153.640 15.246.917<br />

neue Projekte im Jahr 2013 aus dem <strong>Klimaschutz</strong>-Etat 125.000 125.000<br />

aus Haushaltsmitten der BSU 960.000 960.000<br />

gesamt 1.085.000 1.085.000<br />

Tabelle 6: Verteilung der <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzmittel auf bisherige und auf neue Projekte (nach<br />

der Anlage 2 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> [FHH 13a])<br />

66


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Für den gesamten jährlichen Finanzbetrag von rund 1,1 Mio. Euro für neue Projekte wird allerdings<br />

in der CO 2 -Bilanz eine jährliche Minderung von 0,71 Mio. t bis 2020 erwartet. Das wären sagenhafte<br />

1,5 Euro pro Tonne vermiedener CO 2 -Emissionen. Wahrlich eine stolze CO 2 -Effizienz.<br />

Die Erklärung: Fünf der neuen Einzelprojekte werden jährlich 0,69 Mio. t CO 2 zugeschrieben<br />

(Tabelle 7). Alle fünf Projekte erhalten keine Zuschüsse aus dem <strong>Klimaschutz</strong>-Etat oder aus Mitteln<br />

der BSU.<br />

Bei diesen fünf Projekten geht es einerseits um CO 2 -Einsparungen, die durch Bündnisse mit der<br />

Wirtschaft entstehen sollen. Nach dem Volksentscheid zum Rückkauf der <strong>Hamburger</strong> Energienetze<br />

am 22.9.2013 ist jedoch zweifelhaft, wie viel von den CO 2 -Einsparungen, die sich der Senat aus den<br />

Kooperationsvorhaben erhoffte, übrig bleiben wird. Beim Ausbau der Windenergie in Hamburg,<br />

dem zweiten Projekt in Tabelle 7, gibt es Probleme mit der Akzeptanz durch die Bevölkerung.<br />

Generell ist aber ohnehin fraglich, ob bereits der „Schaffung der Rahmenbedingungen“ so hohe<br />

CO 2 -Einsparungen zugeordnet werden dürfen oder ob diese nicht erst durch die Investitionen in<br />

Windenergieanlagen erbracht werden. Und außerdem könnte es hier um Doppelzählungen von CO 2 -<br />

Einsparungen gehen, da bei Windenergie und Bioenergie Förderung durch das EEG vorliegen<br />

dürften. 19 Zweifel an CO 2 -Minderungen, die sich der Senat aus dem Bündnis für das Wohnen<br />

erhofft, wurden bereits auf S. 38 erläutert. Das Vorhaben von Hamburg Wasser, das das Unternehmen<br />

selbst finanziert, hat Substanz. Hamburg Wasser möchte bis 2018 energieautark und CO 2 -frei<br />

werden ([HW 10]).<br />

Damit ist es schon kurz nach der Präsentation <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> äußerst zweifelhaft, ob<br />

die in der Anlage 1 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> angesetzte jährliche CO 2 -Minderung von 1,85 Mio. t bis 2020<br />

als eine belastbare Schätzung betrachtet werden kann.<br />

neue Projekte im Jahr 2013<br />

Finanzierung aus<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Etat<br />

Finanzierung aus<br />

Mitteln der BSU<br />

CO 2 -Minderung bis<br />

2020 (Mio. t CO 2 )<br />

Kooperationsvereinbarungen der FHH<br />

mit E.ON und Vattenfall 0 0 0,33<br />

Ausbau der Windenergie in Hamburg:<br />

Schaffung der Rahmenbedingungen 0 0 0,11<br />

Erneuerbare Wärme: Ausbau Bioenergie,<br />

Großanlagen 0 0 0,10<br />

Bündnis für das Wohnen (Vereinbarung<br />

FHH - Verbände) 0 0 0,10<br />

Umsetzung <strong>Klimaschutz</strong>- und Energiekonzept<br />

Hamburg Wasser 0 0 0,05<br />

andere neue Projekte 125.000 960.000 0,02<br />

Tabelle 7: Neue <strong>Klimaschutz</strong>projekte, ihre Finanzierung (in Euro) und die geschätzte CO 2 -<br />

Minderung (nach der Anlage 2 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> [FHH 13a])<br />

19 Während im <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007-2012 die Projekte so ausführlich beschrieben wurden, dass hohe Transparenz<br />

bestand, sind die Angaben im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> oft nur noch für Insider verständlich. Beispielsweise heißt es auf<br />

S. 13 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong>: „Die Förderung von Einzelanlagen zur Verbrennung von Biomasse wird fortgesetzt.“ Das in<br />

Tabelle 7 aufgeführte Projekt zum Ausbau der Bioenergie erhält aber nach Anlage 2 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> keine Fördermittel.<br />

Wie ist der Zusammenhang?<br />

Bürgerschaftsabgeordnete stöhnten in der ersten Phase <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts über die Masse an Informationen und<br />

die große Zahl von Projekten <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts. Die BSU hätte ihre Informationsarbeit daraufhin so verändern<br />

müssen: Den Abgeordneten hätte ein orientierender Überblick gegeben werden müssen und gleichzeitig hätte mit<br />

ausführlicheren Informationen Transparenz für die Kontrolle der Einzelprojekte hergestellt werden müssen.<br />

67


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Alles in allem wird aus einem Überblick über die neuen <strong>Klimaschutz</strong>-Projekte <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong><br />

Senats klar, dass hier business-as-usual als <strong>Klimaschutz</strong>politik ausgegeben wird, die weitgehend auf<br />

freiwillige Leistungen der Konzerne und Wirtschaftsverbände setzt. Bei einer Entwicklung <strong>des</strong><br />

<strong>Klimaschutz</strong>es nach dem Trend werden die nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele aber drastisch verfehlt<br />

(Bild 17, S. 29). So bestätigt sich, dass der SPD-Senat als Trittbrettfahrer die notwendigen <strong>Klimaschutz</strong>-Leistungen<br />

anderen Bun<strong>des</strong>länder und dem Bund zuzuschieben versucht.<br />

Verteilung der Projekte auf Kostenkategorien nach ihrer CO 2 -Minderung<br />

11%<br />

35%<br />

kein Mitteleinsatz der FHH<br />

mehr als 30 Euro pro t CO2<br />

weniger als 30 Euro pro t CO2<br />

54%<br />

Bild 29: Verteilung der nach dem Aktionsplan 2020 in den Jahren 2013 und 3014 geförderten<br />

Projekte (nach [FHH 13a])<br />

Bei Zusammenfassung der Zahlen aus unseren Tabellen 6 und 7 ergibt sich die Verteilung der<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Finanzmittel 2013 und 2014 in Bild 29 (im Masterplan auf S. 11).<br />

Mehr als die Hälfte der vom Senat veranlassten CO 2 -Einsparungen sollen sich 2013/4 ohne einen<br />

Einsatz von <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzmitteln ergeben. Gut ein Drittel dieser CO 2 -Einsparungen kosten<br />

weniger als 30 Euro pro Tonne CO 2 und nur 11 % der durch Maßnahmen <strong>des</strong> Senats erhofften CO 2 -<br />

Einsparungen brauchen mehr als 30 Euro pro Jahrestonne CO 2 .<br />

4.3 Einseitige Schwerpunkte bei der Auswahl der geförderten <strong>Klimaschutz</strong>-Projekte<br />

Wegen der Priorität der CO 2 -Effizienz für die zukünftige Auswahl der <strong>Klimaschutz</strong>-Projekte<br />

interessieren quantitative Angaben aus der Förderung der bisherigen Projekte im Verpflichtungszeitraum<br />

2007-2011. Im Monitoring-Endbericht [Schüle 13] werden diese auf S. 29 angekündigt:<br />

„Eine abschließende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Förderkosten, die pro erzielte Tonne CO 2<br />

Emissionsminderung investiert worden sind (→ Anhang 8.4.4).“ Dieser Anhang fehlt aber leider!<br />

Es ist daher notwendig, Angaben aus dem Evaluationsbericht [Schöntaler 12] und dem Abschlussbericht<br />

zum <strong>Klimaschutz</strong>konzept [FHH 13b] zusammenzuführen. So ergeben sich die durchschnittlichen<br />

spezifischen Förderkosten in Tabelle 8. Diese Werte sind nicht besonders nützlich. Denn in<br />

Fortschreibungsberichten zum <strong>Klimaschutz</strong>konzept werden für geförderte energieeffiziente Modernisierungsmaßnahmen<br />

von Mietwohnungen etwa 40 bis 50 Euro Subvention pro vermiedene<br />

Jahrestonne CO 2 angegeben (z. B. [FHH 11a], S. 13), während sich in Tabelle 8 ein Durchschnittwert<br />

von 117 Euro für „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ und „Energetische Modernisierung von<br />

Mietwohnungen“ ergab. Vermutlich gehen in den Durchschnittswert sowohl Maßnahmen mit hoher<br />

als auch Maßnahmen mit niedriger CO 2 -Effizienz ein. Ähnlich kann es bei anderen Durchschnittswerten<br />

der Tabelle 8 sein.<br />

Beim Programm „Unternehmen für Ressourcenschutz“ ergaben sich bei einem Aufwand von 7 Mio.<br />

Euro niedrige Werte von 40 Euro pro Jahrestonne CO 2 . Für normale energetische Modernisie-<br />

68


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

rungsmaßnahmen von Mietwohnungen dürften ähnliche Werte gelten. Ob in anderen Durchschnittswerten<br />

auch Projekte mit hoher CO 2 -Effizienz enthalten sind, ist schwer feststellbar.<br />

Förderprogramm<br />

Optimierung der Abfallwirtschaft,<br />

Recyclingoffensive<br />

Förderaufwand<br />

2007-2012<br />

(Mio. Euro)<br />

Spezifische Förderkosten<br />

(Euro pro Jahrestonne<br />

CO 2 )<br />

0 0<br />

Unternehmen für Ressourcenschutz 7 40<br />

Wärmeschutz im Gebäudebestand und Energetische<br />

Modernisierung von Mietwohnungen<br />

12 117<br />

KWK-Initiative mit <strong>Hamburger</strong> Unternehmen 2 161<br />

Solarthermie und Heizung 7 327<br />

Höhere Effizienz beim Wohnungsneubau 8,4 851<br />

Tabelle 8: Beispiele für die„CO 2 -Effizienz“, die Förderkosten pro vermiedene Jahrestonne CO 2<br />

(berechnet nach Werten <strong>des</strong> Evaluationsberichts [Schöntaler 12] und <strong>des</strong> Abschlussberichts zum<br />

<strong>Klimaschutz</strong>konzept [FHH 13b])<br />

Förderung aus dem <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzmitteln<br />

Monitoring<br />

Kooperationen<br />

Forschung<br />

Bewusstseinsbildung<br />

Klimafolgenmanagment<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

Industrie, Gewerbe und Hafen<br />

Mobilität<br />

Gebäude und Gebäudetechnik<br />

Energie<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

0 10 20 30 40 50 60<br />

Mio. Euro pro Jahr<br />

Bild 30: Verwendung der jährlichen Finanzmittel nach Sektoren im <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-<br />

Etat (nach [Schöntaler 12] und [FHH 13a]; Die Werte für 2012 bis 2014 sind geplante Werte. Darin<br />

enthalten sind auch Zuschüsse aus dem Haushalt der BSU nach [FHH 13a])<br />

Nach dieser nicht gerade verlässlichen <strong>Analyse</strong> erscheint es konsequent, dass bei Priorität <strong>des</strong><br />

Kriteriums „CO 2 -Effizienz“ die <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzmittel bevorzugt in die Bereiche „Industrie,<br />

Gewerbe, Hafen“, der auch mit Wirtschaftsförderung in Verbindung gebracht werden kann, und<br />

„Gebäude und Gebäudetechnik“ fließen sollen.<br />

69


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Bild 30 zeigt die Finanzmittel-Verteilung in den Jahren 2008 bis 2014 in allen wesentlichen Anwendungs-Sektoren,<br />

Bild 31 beschränkt sich auf die vier wichtigsten. Die mit dem Aktionsplan<br />

2020 vorgenommenen Gewichtsverschiebungen sind hier gut zu erkennen.<br />

Projekte aus den Sektoren „Energie“ und „Mobilität“ sollen kaum noch Finanzmittel erhalten. Für<br />

das Handlungsfeld Mobilität ist die Einstellung der Förderung sogar unter dem Gesichtspunkt der<br />

CO 2 -Effizienz fraglich. Denn der Monitoring-Endbericht [Schüle 13] betont, dass für den Ausbau<br />

<strong>des</strong> Radverkehrssystems nur grobe Abschätzungen der CO 2 -Effizienz mit sehr hohem Unsicherheitsgrad<br />

vorgenommen werden können. Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> tröstet mit den Worten:<br />

„Nachdem mit dem <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007–2012 diverse Maßnahmen im Verkehrsbereich<br />

gefördert wurden, wird der Fokus im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> auf den Mainstreaming-<br />

Bereich verschoben.“ (S. 16)<br />

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) ist stolz darauf, im Jahr 2012 Radverkehrsanlagen<br />

in einer Länge von 22 km instand gesetzt bzw. ausgebaut zu haben. Wenn sie mit dem<br />

gleichen Tempo weitermacht, wird es noch mehr als 30 Jahre dauern, bis alle 550 km Hauptverkehrsstraßen<br />

verbessert sind.<br />

18<br />

16<br />

14<br />

Förderung aus <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzmitteln<br />

2008<br />

2009<br />

Mio. Euro pro Jahr<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2<br />

0<br />

Energie<br />

Gebäude und<br />

Gebäudetechnik<br />

Mobilität<br />

Industrie,<br />

Gewerbe und<br />

Hafen<br />

2014<br />

Bild 31: Verwendung der jährlichen Finanzmittel im <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Etat, zeitlicher<br />

Verlauf (nach [Schöntaler 12] und [FHH 13a]; 2012 bis 2014 Planung)<br />

Für die Schwerpunktsetzung im Bereich „Industrie, Gewerbe, Hafen“ ist an die Diskussion in<br />

Kapitel 4.1.2 zu erinnern: Es gibt ernstzunehmende Hinweise darauf, dass zahlreiche Projekte, die<br />

noch finanziell gefördert werden sollen, eigentlich ohnehin wirtschaftlich wären,<br />

In die „KWK-Initiative – Steigerung der Kopplung von Wärme- und Stromproduktion mit <strong>Hamburger</strong><br />

Unternehmen aus Produktion, Dienstleistung und Wohnungswirtschaft“ sollen nach der Anlage<br />

1 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> jährlich 1,2 Mio. Euro als Förderung fließen. Dabei stellt der Masterplan selbst<br />

auf S. 14 fest, diese Maßnahmen seien wirtschaftlich: „In <strong>Hamburger</strong> Wärmeerzeugungsanlagen<br />

mit über 1 MW Feuerungswärmeleistung gibt es erhebliche Potenziale für den wirtschaftlichen<br />

Einsatz von KWK.“<br />

70


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Auch dem Haupt-Förderbereich wird Nahezu-Wirtschaftlichkeit bescheinigt:<br />

„Im verarbeitenden Gewerbe kann der spezifische Energiebedarf für die Bereiche Wärme-,<br />

Kälte- und Drucklufterzeugung, Beleuchtung, Antriebe, Raumlufttechnik und Rechneranlagen<br />

bereits heute nahezu wirtschaftlich um durchschnittlich 30 % gesenkt werden, bei Beleuchtung<br />

und Klimakälte sogar um bis zu 80 %.“ (S. 5)<br />

Das Förderprojekt „Unternehmen für Ressourcenschutz“ betrifft Maßnahmen für Umweltentlastung<br />

durch eine nachhaltige Reduzierung der CO 2 -Emissionen oder durch effizienten Umgang mit<br />

Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen. Vorhaben werden dann grundsätzlich nicht<br />

gefördert, wenn ihre Amortisationszeit bis zu drei Jahren beträgt.<br />

Ein wichtiges „Hemmnis“ für Effizienzmaßnahmen in Unternehmen ist häufig die Erwartung einer<br />

sehr kurzfristigen Amortisation. Würden die erwarteten Amortisationszeiten auf durchaus akzeptable<br />

Zeitspannen verlängert, so wäre oft volle Wirtschaftlichkeit gegeben.<br />

Es verstärkt sich daher der Eindruck, dass die halbierten <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzmittel zu großen<br />

Teilen dort eingesetzt werden sollen, wo Maßnahmen auch ohne Förderung aus dem <strong>Klimaschutz</strong>-<br />

Etat ohnehin wirtschaftlich wären.<br />

Wie berechtigt ist die Erwartung von kurzen Amortisationszeiten aus einer gesamtwirtschaftlichen<br />

Perspektive? Ist es richtig, diese Erwartung durch staatliche Fördergelder auch noch bevorzugt zu<br />

unterstützen, wenn bei Maßnahmen für erhöhte Energieeinsparung bei Gebäuden die erreichbaren<br />

Amortisationszeiten viel höher liegen (vgl. S. 62)?<br />

Problematisch ist die Berechnung der CO 2 -Effektivität nach rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

– bei volkswirtschaftlicher Berechnung können sich die Verhältnisse entscheidend verändern.<br />

Problematisch ist weiterhin, dass die Förderung keine strategische Ausrichtung hat, da eine<br />

solche mit dem Masterplan nicht erarbeitet wurde. Bei einer strategischen Ausrichtung würde<br />

sicher der Rückstand der „Wärmewende“ in Hamburg ins Blickfeld treten und die absolut unzureichende<br />

jährliche Quote der Gebäu<strong>des</strong>anierung könnte nicht mit einem Achselzucken zur Kenntnis<br />

genommen werden.<br />

Besonders offensichtlich wird die Widersprüchlichkeit der öffentlichen Förderungspolitik, wenn es<br />

um das Verhältnis eines Hauptziels <strong>des</strong> SPD-Senats, der Schaffung von mehr Wohnraum, und <strong>des</strong><br />

abgewerteten Ziels <strong>Klimaschutz</strong> geht.<br />

Dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> ist zuzustimmen, wenn er auf S. 14 erklärt, dass bei der Dämmung<br />

der Gebäudehülle und beim Einsatz energieeffizienter Heizsysteme für das Erreichen der <strong>lang</strong>fristigen<br />

<strong>Klimaschutz</strong>ziele Standards erforderlich sind, „die deutlich über die derzeitigen gesetzlichen<br />

hinausgehen.“ Daher ist es besonders bei Neubauten im Rahmen der Wohnungsbauoffensive<br />

kurzsichtig und ökonomisch unsinnig, sie jetzt so auszuführen, dass sie nicht einmal den durchschnittlichen<br />

Effizienzansprüchen aller Gebäude im Jahr 2050 gerecht werden. Nichts<strong>des</strong>toweniger<br />

wurde der bisherige Grundsatz der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) „gefördert<br />

werden energetische Standards oberhalb <strong>des</strong> gesetzlichen Niveaus“ aufgehoben. Für den Neubau<br />

von Mietwohnungen gibt es auch dann Förderung durch IFB, wenn nur die gesetzlichen energetischen<br />

Standards eingehalten werden.<br />

Kluges Regieren mit Weitblick müsste in der Lage sein, eine Konkurrenz zwischen <strong>Klimaschutz</strong><br />

und Versorgung mit ausreichendem Wohnraum zu vermeiden.<br />

71


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

5. Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> ist nach dem Volksentscheid zur Rekommunalisierung<br />

der Energienetze überholt<br />

5.1 Radikaler Neustart in der <strong>Hamburger</strong> Klimapolitik<br />

Der BUND Hamburg forderte am 11.11.2013 einen radikalen Neustart in der <strong>Hamburger</strong> Klimapolitik<br />

([BUND 13]). Er bezeichnete die Perspektiven der CO 2 -Reduzierung als „Armutszeugnis erster<br />

Güte, da Hamburg von einem Meeresspiegelanstieg direkt betroffen wäre und somit ein elementares<br />

Interesse am <strong>Klimaschutz</strong> haben sollte".<br />

Diese Feststellung ist eigentlich nicht so weit entfernt von der Begründung für den <strong>Klimaschutz</strong> in<br />

Hamburg, der in einem genau zwei Jahre zuvor gestellten Antrag der SPD-Fraktion [SPD 11a]<br />

gegeben wurde:<br />

„Darum muss Hamburg auch in Zukunft einen substanziellen Beitrag zur Erreichung der<br />

<strong>Klimaschutz</strong>ziele leisten, um die ökonomischen und ökologischen Grundlagen für<br />

Wohlstand und Weiterentwicklung der Hansestadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger nicht<br />

zu gefährden.“<br />

Die selbst gewählte Vorbildfunktion Hamburgs und das Zwei-Grad-Ziel werden hier zwar nicht<br />

genannt. Letzteres hat der SPD-Senat jedoch in der Formulierung seines <strong>Klimaschutz</strong>-Ziels (S. 11)<br />

nachgeholt.<br />

Die bisherige Energie- und <strong>Klimaschutz</strong>politik <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> SPD-Senats entspricht offensichtlich<br />

nicht dem Willen der Mehrheit der <strong>Hamburger</strong>innen und <strong>Hamburger</strong>. Den Erfolg <strong>des</strong> Volksentscheids<br />

zur Rekommunalisierung der Energienetze muss man unter den Randbedingungen<br />

bewerten, unter denen die Abstimmung stattfand. Einer beeindruckenden Front aus dem SPD-Senat,<br />

den Bürgerschaftsfraktionen der SPD, CDU und FDP, den Wirtschaftsverbänden Handelskammer<br />

Hamburg, Handwerkskammer Hamburg und Industrieverband Hamburg, Teilen der Gewerkschaften,<br />

großen Teilen der Medien und natürlich den großen Energiekonzernen stand ein zivilgesellschaftliches<br />

Bündnis gegenüber, das neben dem persönlichen Einsatz seiner Aktivistinnen und<br />

Aktivisten im Vergleich zum Wirtschaftsbündnis nur etwa ein Hundertstel an Finanzmitteln zur<br />

öffentlichen Darstellung seines Anliegens aufbieten konnte.<br />

Der Volksentscheid hat bestätigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung Hamburgs die Strategie <strong>des</strong><br />

Schulterschlusses <strong>des</strong> Senats mit den großen Wirtschaftsverbänden ablehnt. Dass sie dauerhaft und<br />

mit großer Mehrheit eine konsequente Fortsetzung der Energiewende wünscht, ist hinreichend<br />

belegt.<br />

Die Chancen für den vom BUND geforderten Neustart der <strong>Klimaschutz</strong>politik sind günstig: Es ist<br />

für die Stadt nun nicht mehr notwendig zu versuchen, aus einer Minderheitsposition heraus „strategischen<br />

Einfluss“ auf die Entscheidungen der mächtigen Partnerunternehmen zu nehmen. Hamburg<br />

kann die künftige Entwicklung jetzt direkt steuern.<br />

Kern <strong>des</strong> bisherigen <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> war neben der Herabstufung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>es das<br />

Bündnis mit den großen Wirtschaftsverbänden. Zwar wird geltend gemacht, der Masterplan sei „im<br />

Dialog bzw. unter Beteiligung <strong>Hamburger</strong> Akteure“ erarbeitet worden. Gut unterrichtete Kreise<br />

wissen aber, dass die wesentlichen Teile <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> Stück für Stück von den kooperierenden<br />

Energiekonzernen abgesegnet werden mussten.<br />

Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> ist daher kurz nach seiner öffentlichen Präsentation in mehrfacher<br />

Hinsicht überholt. Im Rahmen <strong>des</strong> vom BUND geforderten Neustarts sollte er nicht nur an die<br />

veränderte Situation angepasst, sondern ganz neu ausgearbeitet werden. Als zeitliche Vorgabe nennt<br />

Manfred Braasch vom BUND Hamburg: „Der SPD-Senat und die zuständige Fachsenatorin müssen<br />

72


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

spätestens bis zum nächsten Klimagipfel im Jahr 2015 in Paris ein <strong>Klimaschutz</strong>programm vorlegen,<br />

das diesen Namen auch verdient".<br />

Eine besonders wichtige Voraussetzung für einen neuen Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> ist eine ehrliche<br />

Bestandsaufnahme. Auf irreführende und täuschende Erfolgsmeldungen, wie sie das Monitoring<br />

und die Präsentation <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 sowie den Masterplan selbst durchziehen,<br />

ist unbedingt zu verzichten. Beim <strong>Klimaschutz</strong> und bei der Energiewende handelt es sich um<br />

<strong>lang</strong>fristige nationale Aufgaben, die aus der Profilierungssucht der Parteien herausgehalten werden<br />

sollten.<br />

Erst wenn klar und deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass echter <strong>Klimaschutz</strong> nicht wie der<br />

Kauf von Ökostrom-Zertifikaten für einige Cent zu haben ist, sondern erheblichen finanziellen<br />

Aufwand und kluge Planung erfordert, kann erwartet werden, dass eine große Mehrheit der Bürgerinnen<br />

und Bürger bereit ist, sich, wie gewünscht, mit eigenen Anstrengungen am <strong>Klimaschutz</strong> zu<br />

beteiligen − bis hin zu deutlichen Änderungen <strong>des</strong> Lebensstils.<br />

Zur Ehrlichkeit gehört, dass der Senat das von ihm formulierte <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel ernst nimmt und<br />

nicht <strong>Klimaschutz</strong> nach Kassenlage betreibt. Die <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzierung muss in einem Umfang<br />

angesetzt werden, der dem von Senat und Bürgerschaft beschlossenen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel angemessen<br />

ist. Die Höhe der erforderlichen Finanzmittel lässt sich, wie in Kapitel 2.5 skizziert, bestimmen.<br />

Erfahrungsgemäß ist ein unabhängiges wissenschaftliches Monitoring notwendig, das sich nicht so<br />

sehr in die Auswahl der <strong>Klimaschutz</strong>projekte vergräbt, sondern das nach Art eines <strong>Klimaschutz</strong>-<br />

Rechnungshofes regelmäßig überprüft, ob der Pfad zur Zielerreichung eingehalten wird, und das<br />

Nachsteuerungen fordert (Kapitel A.2.4).<br />

Zur Ehrlichkeit gehört, dass täuschende Begriffe wie die „Gesamtbilanz“ verschwinden müssen.<br />

Die einfachsten Grundzüge der Arithmetik müssen bei CO 2 -Bilanzen auch in Hamburg Beachtung<br />

finden. Am besten wäre es, wenn Hamburg zu absoluten Reduktions-Verpflichtungen zurückkehren<br />

würde, die sich an der Verursacherbilanz orientieren. Klar und deutlich muss gesagt werden, dass<br />

CO 2 -Wirkungsschätzungen der Auswahl von Projekten dienen und nicht mit realen CO 2 -<br />

Minderungen verwechselt werden dürfen und dass es neben (geplanten) CO 2 -Einsparungen auch<br />

CO 2 -Zuwächse gibt, die sich teilweise auch politisch beeinflussen lassen. Monitoring darf sich nicht<br />

darin erschöpfen, dass es Werte der Verursacherbilanz unhinterfragt „neben“ Wirkungsschätzungen<br />

„stellt“. Auch wenn es noch nicht sehr gebräuchlich ist und daher Schwierigkeiten bereitet, müssen<br />

Ursachen für CO 2 -Zuwächse untersucht werden. Aus den bisherigen klimaschutzpolitischen<br />

Erfahrungen müssen Konsequenzen gezogen werden.<br />

Bei der Auswahl der zu fördernden <strong>Klimaschutz</strong>-Projekte darf es nicht mit Scheuklappen in erster<br />

Linie um möglichst billige, erhoffte CO 2 -Minderungen gehen. Obwohl es anstrengender ist, muss<br />

beim lokalen Handeln in Hamburg auch immer an die globalen Wirkungen gedacht werden.<br />

Nach siebenjähriger Arbeit an einem offenbar immer weiter glatt gebügelten Masterplan <strong>Klimaschutz</strong><br />

dürfte es nicht leicht sein, einen Neuanfang zu schaffen. Daher sollten bun<strong>des</strong>weit agierende<br />

renommierte Gutachter hinzugezogen werden, die sich nicht nur in der Energieumwandlung und in<br />

energiewirtschaftlichen Be<strong>lang</strong>en auskennen, sondern vor allem auch in den Effizienzbereichen<br />

Gebäude und Verkehr <strong>lang</strong>jährige Erfahrungen besitzen.<br />

5.2 Eckpunkte für einen neuen Masterplan <strong>Klimaschutz</strong><br />

Im Bund hat die SPD bei den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU im November 2013 ein<br />

<strong>Klimaschutz</strong>gesetz gefordert. Durch Anträge der SPD-Bun<strong>des</strong>tagsfraktion [SPD 10a], [SPD 11c]<br />

wurde im Jahr 2011 diese Forderung vorbereitet. Ähnliche Anträge stellten Linkspartei und Bündnis<br />

90/die Grünen im Bun<strong>des</strong>tag. Das Hamburgische <strong>Klimaschutz</strong>gesetz ist bisher ein reines Effizienzgesetz,<br />

<strong>des</strong>sen Möglichkeiten noch dazu weitgehend auf dem Papier blieben. Die Alleinregierung<br />

der SPD kann in Hamburg ernst machen und das Hamburgische <strong>Klimaschutz</strong>gesetz nach den<br />

73


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Vorbildern der rot-grünen Lan<strong>des</strong>regierungen in NRW und Baden-Württemberg erweitern. Entsprechend<br />

den Anträgen der Bun<strong>des</strong>-SPD, können darin die <strong>Klimaschutz</strong>-Ziele verbindlich festgeschrieben<br />

werden. Wie von der SPD gefordert, kann festgelegt werden, dass sich durch eine kontinuierliche<br />

Senkung der Treibhausgasemissionen ein <strong>lang</strong>fristiger Minderungspfad mit jährlich<br />

maximal zulässigen Werten ergibt, anhand derer festgestellt werden kann, ob die Klimapolitik noch<br />

auf dem richtigen Pfad ist oder ob nachgesteuert werden muss ([SPD 11c]).<br />

Aktueller Anlass für den Volksentscheid war die Neuvergabe der Konzessionen für die <strong>Hamburger</strong><br />

Energienetze. Der Ablauf <strong>des</strong> Entscheidungsvorgangs hat zum Ausdruck gebracht, dass die Wählerinnen<br />

und Wähler allgemein ein stärkeres Engagement <strong>des</strong> Senats und der Bürgerschaft beim<br />

<strong>Klimaschutz</strong> und bei der Energiepolitik im Sinne <strong>des</strong> Allgemeinwohls wünschen.<br />

Bei der Versorgung mit Fernwärme besteht Handlungsdruck, da das veraltete Heizkraftwerk in<br />

Wedel rasch ersetzt werden muss. Es sollte daher umgehend ein konsensfähiger Fernwärmeplan<br />

erarbeitet werden, der den Ausstieg aus der Kohle und die Einbindung von Abwärme und solarer<br />

Wärme zulässt und organisiert. Zu bevorzugen sind dabei Standorte der Wärmeerzeuger in der<br />

Nähe der Verbrauchsschwerpunkte und Senkung der Heizwassertemperaturen, wo dies möglich ist.<br />

Die Leitstudie <strong>des</strong> BMU [Nitsch 12] weist nachdrücklich auf ein Missverhältnis hin, das für Hamburg<br />

besonders wichtig ist: „Derzeit besteht ein eklatantes Missverhältnis zwischen der Förderung<br />

der EE-Stromerzeugung und der EE-Wärmebereitstellung, obwohl die <strong>Klimaschutz</strong>potenziale<br />

vergleichbar sind. Hier werden sehr viel weitergehende Maßnahmen empfohlen.“<br />

Leider dürfte die neue Bun<strong>des</strong>regierung dieses Missverhältnis fortsetzen, da es in den Koalitionsverhandlungen<br />

umfänglich um die Weiterentwicklung <strong>des</strong> EEG ging, während die Ergebnisse zur<br />

Gebäu<strong>des</strong>anierung und zu erneuerbarer Wärme allgemein enttäuschten. Daher muss sich Hamburg<br />

selbst darum kümmern, dass die Gebäu<strong>des</strong>anierungsraten auf das Niveau angehoben werden, das<br />

im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> als notwendig erachtet wird. Es ist dabei unsinnig, den Wohnungsverbänden<br />

und Genossenschaften, die bereits relativ zügig energetisch sanieren, noch bessere Bedingungen<br />

zu bieten. Vielmehr wird ein Konzept benötigt, das die Problemgruppen – Kleinvermieter<br />

und Selbstnutzer – in besonderer Weise anspricht, informiert und fördert. Eine von der Stadt<br />

moderierte energetische Sanierung ausgewählter Quartiere ([Rab 11b], Kap. 6, [Rab 11c], Kap.<br />

7.4.4) dürfte hierbei auf Grund von Synergien die besten Erfolge zu günstigen Sanierungskosten<br />

versprechen.<br />

Die Erarbeitung eines <strong>lang</strong>fristig fortgeführten Wärmekatasters wie in Düsseldorf ist eine wichtige<br />

Voraussetzung dafür, dass Energieversorgung und Energieeffizienz im Gebäudebereich systematisch<br />

und kosteneffizient erfolgen können. Die bisherige Planung der BSU kann diesen Erwartungen<br />

nicht entsprechen.<br />

Eine Verstärkung <strong>des</strong> Einsatzes erneuerbarer Wärme, die den Öffentlichen Haushalt kaum belastet,<br />

lässt sich mit einem Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz erreichen, das auf Lan<strong>des</strong>ebene bei<br />

Sanierungen <strong>des</strong> Gebäudebestan<strong>des</strong> wirksam wird. Baden-Württemberg hat damit gute Erfahrungen<br />

gemacht ([EWärmeG 11]). In Thüringen setzt sich die SPD-Regierungsfraktion für ein ähnliches<br />

Gesetz ein ([ThEEWärmeG 13]). Bereits vor der Verabschiedung <strong>des</strong> EEWärmeG durch die<br />

Bun<strong>des</strong>regierung wurde prognostiziert, dass die „Ersatzmaßnahmen“ preislich günstiger sein<br />

würden als die erwünschten Maßnahmen zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Wärme. Dies hat<br />

sich bestätigt und sollte bei einem Hamburgischen Lan<strong>des</strong>gesetz beachtet werden. Es ist nicht mehr<br />

angebracht, den Bezug von Heizwärme aus KWK-Anlagen als „Ersatzmaßnahme“ zu bewerten,<br />

ganz besonders dann nicht, wenn die Fernwärme noch mit Kohle erzeugt wird.<br />

Ein innovativer und viel versprechender Schritt wäre eine garantierte Vergütung für die Einspeisung<br />

erneuerbarer Wärme in Wärmenetze, ein Wärme-EEG analog zum EEG. Hamburg könnte zunächst<br />

in ausgewählten kleineren Bereichen damit experimentieren und erkunden, unter welchen<br />

Bedingungen eine wesentlich stärkere Nutzung <strong>des</strong> solaren Potenzials der Dachflächen Hamburgs<br />

74


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

attraktiv wird. Bei der preisgünstigen Gewinnung und saisonalen Speicherung von solarer Wärme<br />

lässt sich von Dänemark lernen.<br />

Da sich die große Koalition auf Bun<strong>des</strong>ebene Ende 2013 darauf festgelegt hat, die aktuell geltenden<br />

ordnungsrechtlichen Vorgaben für das energieeffiziente Bauen und Sanieren nicht zu verschärfen,<br />

sollte Hamburg die vom Vorgängersenat vorbereitete Verschärfung der <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>verordnung<br />

ohne Verzug wieder aufnehmen. Die gegenwärtigen Min<strong>des</strong>tanforderungen an<br />

die Energieeffizienz von Gebäuden beruhen auf Wärmepreisen aus dem Jahr 2006. Da diese Preise<br />

seither stark gestiegen sind, sind Gebäude, die nur die geltenden Min<strong>des</strong>tanforderungen einhalten,<br />

weit vom wirtschaftlichen Optimum entfernt. Die Verpflichtung <strong>des</strong> SPD-Senats im „Bündnis für<br />

das Wohnen in Hamburg“, das Ordnungsrecht nicht zu verändern, gilt nur für die 20. Legislaturperiode.<br />

Nichtwohngebäude sind hiervon ohnehin ausgenommen. Die Novellierung ist also möglich<br />

und sinnvoll.<br />

Äußerst günstige Werte für die CO 2 -Effizienz würden sich mit der <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahme „Bekämpfung<br />

<strong>des</strong> Vollzugsdefizits“ ergeben ([Rab 11c] Kap. 7.5.1).<br />

Die günstige Entwicklung <strong>des</strong> öffentlichen Personen-Nahverkehrs in Hamburg, gekennzeichnet<br />

durch eine Zunahme der Fahrgastzahlen der <strong>Hamburger</strong> Busse und U-Bahnen um 2,6 Prozent pro<br />

Jahr, muss unterstützt werden durch eine kontinuierlich Ausweitung <strong>des</strong> Angebots. Der klimafreundlichen<br />

Mobilität muss mehr Platz eingeräumt werden. Das geplante Projekt „Stadtbahn“<br />

sollte wieder aus der Versenkung geholt werden. Ein neuer Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> darf nicht die<br />

Augen vor der besonderen Schädlichkeit <strong>des</strong> Luftverkehrs verschließen.<br />

Der SPD-Senat sagte 100 Tage nach seinem Amtsantritt von sich [FHH 11i], er „habe den Mut, die<br />

Anforderungen der Schuldenbremse im Jahr 2020 offensiv anzugehen. Deshalb werde der Senat<br />

prognostizierte Steuermehreinnahmen nicht ausgeben, sondern <strong>lang</strong>fristig für den Schuldenabbau<br />

und die Verringerung der Zinslast einplanen.“ Er darf dabei auf keinen Fall den Abbau der Klimaschulden<br />

vergessen, die die Industrienationen, die den Klimawandel verursacht haben, nach dem<br />

Verursacherprinzip gegenüber den anderen Staaten abzutragen haben.<br />

75


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Anhang 1: Hamburgs besondere Methode der CO 2 -Bilanzierung<br />

A1.1 Erklärungen zur Bilanz <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012<br />

Mit dem im August 2007 beschlossenen <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007–2012 [FHH 07]<br />

(vgl. Bild 2 auf S. 6) beschloss der CDU-Senat das Ziel, in Hamburg von 2007 bis 2012 eine CO 2 -<br />

Minderung von insgesamt 2 Mio. Tonnen zu erreichen:<br />

„Bis zum Jahr 2012 soll die CO 2 -Belastung in Hamburg gegenüber 2007 um zusätzliche<br />

2 Mio. t CO 2 jährlich gesenkt werden, so dass Hamburg das seit 1990 bis<strong>lang</strong> erreichte Minderungsvolumen<br />

(1,7 Mio. t CO 2 ) voraussichtlich nochmals deutlich mehr als verdoppeln<br />

wird.“ (S. 7)<br />

Beschlossen wurde ein absoluter CO 2 -Minderungsbetrag. Das bestätigt auch der im Mai 2013<br />

vorgelegte CO 2 -Monitoring-Endbericht <strong>des</strong> Wuppertal Instituts [Schüle 13]:<br />

„Diese Emissionsminderung wurde als absolute Emissionsreduktion definiert“ (S. 15)<br />

Das Statistikamt Nord kann die jährlichen CO 2 -Emissionen Hamburgs für ein bestimmtes Jahr erst<br />

etwa zwei Jahre später bereitstellen. Im Juni 2013 waren nur Emissionswerte bis zum Jahr 2010<br />

bekannt. Nach Veröffentlichung <strong>des</strong> CO 2 -Emissionswertes für 2011 im Oktober 2013 fehlt zurzeit<br />

für eine vollständige Überprüfung der Ergebnisse <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007–2012<br />

noch der Wert für das Jahr 2012. Eine seriöse abschließende Überprüfung <strong>des</strong> Reduktionsziels kann<br />

demnach nicht vor dem Herbst <strong>des</strong> Jahres 2014 erfolgen.<br />

Die Mitteilung <strong>des</strong> Senats an die Bürgerschaft „<strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007–2012“<br />

Abschlussbericht und Gesamtbilanz [FHH 13b], die zeitgleich mit dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong><br />

vorgelegt wurde, stellte dennoch bereits im Juni 2013 im Abschnitt „Zielerreichung“ fest:<br />

„Das angestrebte quantitative Ziel <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts, bis Ende 2012 die CO 2 -<br />

Emissionen im Vergleich zu 2007 um insgesamt 2 Mio. Tonnen jährlich zu reduzieren,<br />

konnte in Summe mit 2.029.892 Tonnen erreicht werden.“<br />

Die gleiche Botschaft präsentierte die Stadtentwicklungs-Senatorin der Öffentlichkeit am<br />

25.6.2013:<br />

„Das <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept von 2007 bis 2012 hat sein Ziel erreicht: In diesem<br />

Zeitraum wurden die ebenfalls geplanten 2 Mio. t CO 2 -Einsparung geschafft.“<br />

Einer Abbildung auf S. 26 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> (wiedergegeben in Bild 5 auf S. 13) lässt<br />

sich entnehmen, dass im Jahr 2007 die jährlichen CO 2 -Emissionen Hamburgs 17,64 Mio. Tonnen<br />

betrugen, im Jahr 2010 aber 18,29 Mio. Tonnen. Die CO 2 -Emissionen Hamburgs wurden also nicht<br />

um die geplanten 2 Mio. Tonnen verringert, sondern sie waren im Jahr 2010 um 0,65 Mio. Tonnen<br />

pro Jahr höher als im Jahr 2007! Wie kann dann die Stadtentwicklungs-Senatorin verkünden, dass<br />

von 2007 bis 2012 die geplanten 2 Mio. Tonnen CO 2 -Einsparung geschafft wurden?<br />

Die Erklärung: Die Senatorin spricht gar nicht von der Reduktionsverpflichtung, die der CDU-Senat<br />

2007 beschlossen hat, also nicht von absoluten CO 2 -Emissionswerten, wie sie vom Statistikamt<br />

Nord errechnet werden. Sie hat stillschweigend das Etikett gewechselt und redet von CO 2 -<br />

Reduktionen einer sog. „Gesamtbilanz“. In dieser werden lediglich geschätzte CO 2 -Minderungen<br />

aus <strong>Klimaschutz</strong>-Projekten aufaddiert, in Bild 32 in grüner Farbe dargestellt. CO 2 -Zuwächse<br />

werden ignoriert.<br />

Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> sieht vor, zukünftig in Hamburg prognostizierten CO 2 -<br />

Minderungswerten und damit der „Gesamtbilanz“ Vorrang vor realen CO 2 -Minderungen einzuräumen.<br />

Daher erscheint es angebracht, hier etwas ausführlicher auf die unterschiedlichen Arten der<br />

Bilanzierung von CO 2 -Emissionen einzugehen.<br />

76


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

CO 2 -Emission<br />

am Ende eines<br />

Zeitabschnitts<br />

CO 2 -Emission<br />

= am Beginn <strong>des</strong> - CO 2 -Minderung<br />

+<br />

Zeitabschnitts<br />

CO 2 -Zuwachs<br />

Bild 32: Die CO 2 -Emission am Ende eines Zeitabschnitts ergibt sich aus der Emission zu Beginn<br />

sowie aus der Minderung und dem Zuwachs in diesem Zeitabschnitt<br />

Bilanzierungsmethoden für CO 2 bzw. für alle Treibhausgase<br />

Der „Länderarbeitskreis Energiebilanzen“ verwendet zur Bilanzierung der energiebedingten<br />

CO 2 -Emissionen die Quellenbilanz und die Verursacherbilanz.<br />

Die Quellenbilanz ermöglicht Aussagen über die Gesamtmenge <strong>des</strong> in einem Land<br />

emittierten Kohlendioxids. Direkte Rückschlüsse auf das Verhalten der Verbraucher<br />

und den dadurch verursachten Beitrag zu den CO 2 -Emissionen dieses Lan<strong>des</strong> sind<br />

wegen <strong>des</strong> Exports oder Imports von Strom und von Wärme nicht möglich.<br />

Bei der Verursacherbilanz handelt es sich um eine auf den Endenergieverbrauch<br />

eines Lan<strong>des</strong> bezogene Darstellung der Emissionen. Im Unterschied zur Quellenbilanz<br />

werden hierbei die Emissionen <strong>des</strong> Umwandlungsbereichs nicht als solche ausgewiesen,<br />

sondern sie werden nach dem Verursacherprinzip den Endverbrauchersektoren<br />

zugeordnet, die sie verursacht haben.<br />

Das Basisgutachten zum Masterplan [Groscurth 10a] arbeitet mit einer für Hamburg<br />

modifizierten Verursacherbilanz (reduziert um Emissionshandelsanlagen und den<br />

Flugverkehr). In Kapitel 2 <strong>des</strong> Basisgutachtens wird ausführlich begründet, warum es<br />

sinnvoll sei, in Hamburg die Verursacherbilanz anstelle der in verschiedenen Bun<strong>des</strong>ländern<br />

eingesetzten Quellenbilanz zu verwenden:<br />

„Abschließend sei betont, dass jede Form der Bilanzierung von Emissionen<br />

Vor- und Nachteile hat. Die in diesem Gutachten verwendete Bilanzierung nach<br />

dem Verursacherprinzip wurde ausgewählt, weil sie die Handlungsmöglichkeiten<br />

Hamburgs am besten abbildet.“ (S.13)<br />

Details der im Basisgutachten eingesetzten Bilanzierungsmethode wurden in [Rab 11a]<br />

kritisiert. Diese Kritikpunkte hätten aber bereinigt werden können. Beschränkungen der<br />

modifizierten Verursacherbilanz werden auf S. 32 von [Rab 11a] beschrieben.<br />

A1.2 Arten der CO 2 -Bilanzierung<br />

Zu den beiden unterschiedlichen Fragestellungen in Bild 33 gehört jeweils eine eigene Bilanzierungsart:<br />

• Wenn absolute Emissionswerte interessieren, sind die von den Statistikämtern errechneten<br />

Bilanzen, entweder die Quellenbilanz oder die Verursacherbilanz, heranzuziehen. Die aus<br />

dem Verbrauch von Energieträgern errechneten Werte stehen gegenwärtig nur mit einer<br />

zeitlichen Verzögerung von etwa zwei Jahren zur Verfügung.<br />

• Zur Beurteilung von voraussichtlichen Wirkungen bestimmter Maßnahmen mit finanzieller<br />

Förderung oder mit ordnungsrechtlichen Regeln können rechnerische Schätzungen der zu<br />

erwartenden Emissionswerte herangezogen werden. Solche Wirkungsprognosen können<br />

77


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

hilfreich sein, wenn zu entscheiden ist, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen und<br />

welche nicht.<br />

Im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> und in den begleitenden Dokumenten werden diese beiden Bilanzierungsarten<br />

häufig mit „top-down-Monitoring“ bzw. mit „bottom-up-Monitoring“ bezeichnet. Unter<br />

„Monitoring“ wird allgemein die Erfassung und Überwachung eines Vorgangs verstanden.<br />

Tatsächliche Emissionswerte<br />

Quellenbilanz oder<br />

Verursacherbilanz<br />

(Statistikämter)<br />

Prognostizierte Emissionswerte<br />

Wirkungsschätzungen<br />

Bild 33:<br />

Zum Verständnis von CO 2 -Bilanzierungsmethoden<br />

Der „Länderarbeitskreis Energiebilanzen“ hat die Bilanzierungsarten Quellenbilanz und Verursacherbilanz<br />

genau definiert und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile beschrieben ([LAK-EN 13]).<br />

Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> und der CO 2 -Monitoring-Endbericht [Schüle 13] bevorzugen hingegen<br />

eine eigene, als „Gesamtbilanz“ bezeichnete Bilanzierungsmethode. Diese Aufsummierung von<br />

Wirkungsschätzungen ist in keinem der Masterplan-Dokumente eindeutig definiert. Leserinnen und<br />

Leser müssen sich selber zusammenreimen, was genau darunter verstanden werden soll. Besonders<br />

problematisch ist dabei, dass in den Masterplan-Dokumenten und bei öffentlichen Verlautbarungen<br />

wie der Erklärung der Stadtentwicklungs-Senatorin der Unterschied zwischen tatsächlichen Emissionswerten<br />

und prognostizierten Emissionsschätzungen weitgehend verwischt wird.<br />

Die ersten öffentlichen Reaktionen nach Vorlage <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> und <strong>des</strong> Abschlussberichts<br />

zum <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007–2012 konnten das undurchsichtige Gewirr aus Bilanzierungsmethoden<br />

in diesen Dokumenten und in den zugehörigen Monitoring-Berichten <strong>des</strong> Wuppertal<br />

Instituts nicht durchschauen. Nur der NDR sprach zu Recht von „Tricks“ der Statistiker [Schütz<br />

13].<br />

A1.3 Das Verhältnis von Verursacherbilanz und „Gesamtbilanz“<br />

Festzuhalten ist: Die Verursacherbilanz beschreibt aus Verbrauchsdaten errechnete tatsächliche<br />

CO 2 -Emissionen. Mit Wirkungsschätzungen wie der „Gesamtbilanz“ können CO 2 -Emissionen<br />

prognostiziert werden. In einem ähnlichen Verhältnis stehen das tatsächliche Wetter und die<br />

Niederschlags-Vorhersage zu einander.<br />

In den Masterplan-Dokumenten erscheint dagegen die Beziehung rätselhaft. Einerseits wird erklärt:<br />

„Die <strong>Hamburger</strong> Verursacherbilanz vermag die vom Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> erfassten<br />

Maßnahmen nicht vollständig quantitativ abzubilden.“ (S. 25)<br />

Das heißt: Das reale Wetter wird dafür kritisiert, dass es die Niederschlags-Vorhersage nicht<br />

„abzubilden vermag“.<br />

Andererseits wird im CO 2 -Monitoring-Endbericht [Schüle 13] in einem eigenen Unterkapitel 5.2,<br />

(„Betrachtung der bottom-up-Bilanz im Kontext der top-down-Bilanz <strong>des</strong> Statistikamtes Nord“) mit<br />

kritischem Unterton fast das Gegenteil festgestellt:<br />

„Allerdings ist ein direkter Vergleich der Ergebnisse der top-down-Bilanz und <strong>des</strong> bottomup-Monitorings<br />

nicht sinnvoll, da letztere nur einen Teil der in Hamburg auftretenden Emis-<br />

78


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

sionswirkungen erfasst, während die top-down-<strong>Analyse</strong> explizit darauf abzielt, alle verursachten<br />

Emissionswirkungen zu erfassen.“<br />

Übertragen auf das Wetter bedeutet das:<br />

Einerseits:<br />

Andererseits:<br />

Das Wetter kann nur einen Teil der Niederschlags-Vorhersage abbilden.<br />

Die Niederschlags-Vorhersage erfasst nur einen Teil <strong>des</strong> Wetters.<br />

Der Masterplan will jedoch nicht so weit gehen, das Wetter gänzlich durch die Niederschlags-<br />

Vorhersage zu ersetzen. Sprich: Trotz der Konzentration auf prognostizierte Teilwerte, die zu einer<br />

„Gesamtbilanz“ aufsummiert werden, sollen in ausführlichen Berichten die tatsächlichen Werte der<br />

Verursacherbilanz nicht verschwiegen werden:<br />

„Ungeachtet der genannten Einschränkung bleibt die Verursacherbilanz ein neben diese Gesamtbilanz<br />

gestellter weiterer Indikator für den Verlauf der Entwicklung der CO 2 -<br />

Emissionen in Hamburg.“ (S. 27)<br />

Im Basisgutachten [Groscurth 10a] wurde begründet, warum die Verursacherbilanz die für Hamburg<br />

geeignete CO 2 -Bilanzierungsmethode ist, wenn es um absolute Werte von CO 2 -Emissionen<br />

geht. Im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> wird nun die noch nicht einmal explizit definierte „Gesamtbilanz“<br />

der Verursacherbilanz vorgezogen. Mit einer eigenen Vergleichstabelle auf S. 25 wird im Masterplan<br />

versucht, die Überlegenheit der „Gesamtbilanz“ herauszustellen. Die Verursacherbilanz darf<br />

aber immerhin neben der „Gesamtbilanz“ noch ein „weiterer Indikator“ bleiben.<br />

Das tatsächliche Wetter bleibt also neben der wichtigeren Niederschlags-Vorhersage ein weiterer<br />

Indikator für das Wetter.<br />

Welchen Sinn hat in der Sichtweise <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> die Verursacherbilanz als „weiterer Indikator“?<br />

Was kann und soll aus einem Vergleich der tatsächlichen Emissionswerte nach der Verursacherbilanz<br />

und der prognostizierten Werte nach der „Gesamtbilanz“ wie in Bild 34 gefolgert<br />

werden?<br />

20<br />

CO 2 -Emissionen Hamburgs (Verursacherbilanz und "Gesamtbilanz")<br />

Mio. Tonnen CO 2 pro Jahr<br />

19<br />

18<br />

17<br />

16<br />

15<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

geschätzte Werte ("Gesamtbilanz")<br />

tatsächliche Emissionswerte (nicht bereinigt)<br />

Sollwerte<br />

Bild 34: Gegenüberstellung der jährlichen energiebedingten CO 2 -Emissionen in Hamburg nach<br />

der Verursacherbilanz (ohne Witterungsbereinigung; Wert für 2012 extrapoliert nach Daten <strong>des</strong><br />

UBA), nach der „Gesamtbilanz“ (von letzterer wurde der Wert ohne Grünstrombezug und mit<br />

„Hamburg-Faktor“ dargestellt) und nach der Zielsetzung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012<br />

(grün)<br />

79


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Dieser Frage wurde im CO 2 -Monitoring-Endbericht [Schüle 13] ein eigenes Unterkapitel 5.2<br />

gewidmet: „Betrachtung der bottom-up-Bilanz im Kontext der top-down-Bilanz <strong>des</strong> Statistikamtes<br />

Nord“. Darin findet sich keinerlei Antwort. Es verwundert, dass noch nicht einmal an eine Witterungsbereinigung<br />

der tatsächlichen CO 2 -Emissionswerte gedacht wurde, um zu überprüfen, in<br />

welchem Verhältnis die witterungsbereinigten Werte der Verursacherbilanz und die prognostizierten<br />

Werte der „Gesamtbilanz“ zu einander stehen.<br />

Wie es der Zufall will, passen die Daten der Verursacherbilanz und der „Gesamtbilanz“ für die<br />

Jahre 2007 bis 2009 in Bild 34 nicht schlecht zu einander. Das liegt aber vor allem daran, dass 2009<br />

wegen der Finanzkrise ein starker Rückgang der Wirtschaftstätigkeit zu verzeichnen war.<br />

Noch einmal zurück zur Erklärung der Stadtentwicklungs-Senatorin am 25.6.2013:<br />

„Das <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept von 2007 bis 2012 hat sein Ziel erreicht: In diesem<br />

Zeitraum wurden die ebenfalls geplanten 2 Mio. t CO 2 -Einsparung geschafft.“<br />

Besser wäre immerhin gewesen:<br />

„Nach gegenwärtigen Schätzungen erwarten wir für die Zeitspanne <strong>des</strong> „<strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts<br />

2007–2012“ eine CO 2 -Einsparung von 1,6 Mio. t CO 2 .“ 20<br />

Konfrontiert mit absoluten CO 2 -Emissionswerten in Bild 34 und vor allem mit der Gleichung in<br />

Bild 32 wäre natürlich auch die zweite Erklärung schon am 25.6.2013 nicht aufrecht zu halten<br />

gewesen. Bild 34 zeigt den zeitlichen Verlauf der „Nebeneinanderstellung“ der mittels „Gesamtbilanz“<br />

geschätzten CO 2 -Emissionswerte und der wirklichen Emissionswerte, die das Statistikamt<br />

Nord errechnet. Der wirkliche Wert im Jahr 2010 lag ersichtlich höher als der Ausgangwert im Jahr<br />

2007! (Der CO 2 -Emssionswert für 2011 war zum Zeitpunkt, an dem die Erklärung der Senatorin<br />

erfolgte, noch nicht bekannt. Der Wert für 2012 wurde nach Daten <strong>des</strong> UBA geschätzt.)<br />

Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> wendet in seiner Anlage 1 gegen die Verursacherbilanz ein, CO 2 -<br />

Minderungen von <strong>Hamburger</strong> Maßnahmen würden nicht berücksichtigt, wenn ihre Wirkungen<br />

vornehmlich außerhalb Hamburgs aufträten. Als Beispiele werden angeführt: „Nachhaltiger Konsum“<br />

und „Zusätzliche Windkraftanlagen“, die sich nach der Verursacherbilanz nur auf den Bun<strong>des</strong>-Strommix<br />

auswirken würden.<br />

Die Minderungsbeiträge <strong>des</strong> „Nachhaltigen Konsums“ sind allerdings vernachlässigbar klein (nach<br />

der Masterplan-Tabelle in der Anlage 2 und der ergänzenden Grafik auf S. 29 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> sind<br />

nur 1,49 % der <strong>Klimaschutz</strong>mittel für „Konsum und Entsorgung“ vorgesehen). Die Anrechnung<br />

„zusätzlicher Windkraftanlagen“ außerhalb Hamburgs ist umstritten, da die meisten dieser Anlagen<br />

letztlich durch EEG-Umlagen aller Stromverbraucher refinanziert werden. Der CO 2 -Monitoring-<br />

Endbericht [Schüle 13] bemerkt kritisch, es bestehe die Gefahr, dass Doppelzählungen mit Bun<strong>des</strong>maßnahmen<br />

aus dem Blickfeld geraten würden.<br />

Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Anerkennung von CO 2 -Minderungen auch außerhalb<br />

Hamburgs erneut dazu verleiten wird, billig eingekaufte „Ökostrom“-Zertifikate als CO 2 -<br />

Minderungsmaßnahmen Hamburgs anzuerkennen.<br />

A1.4 Welche CO 2 -Zuwächse bleiben in der „Gesamtbilanz“ <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> unbeachtet?<br />

Mit der <strong>Hamburger</strong> „Gesamtbilanz“, auf die der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> sich stützen will, kann nur<br />

abgeschätzt werden, welche CO 2 -Minderungen sich auf Grund von <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen<br />

gewisser <strong>Hamburger</strong> Akteure ergeben könnten.<br />

20 Der Unterschied zwischen 2 Mio. und 1,6 Mio. t CO 2 -Einsparung wird in Kapitel A2.3 erläutert.<br />

80


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Ein Vergleich der Ergebnisse von Verursacherbilanz und „Gesamtbilanz“ ist tatsächlich nicht<br />

besonders sinnvoll, so<strong>lang</strong>e in der „Gesamtbilanz“ nur die CO 2 -Minderungen berücksichtigt<br />

werden, die CO 2 -Zuwächse aber ignoriert werden.<br />

Zur Veranschaulichung der Beschränkung <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> auf reine CO 2 -Minderungen ein Beispiel:<br />

Man lässt aus einem von mehreren Abflussrohren eines Stausees über einen gewissen Zeitraum<br />

hinweg kontrolliert Wasser ablaufen. Die Veränderung <strong>des</strong> Wasserpegels <strong>des</strong> Stausees kann<br />

man durch Schätzung der ablaufenden Wassermenge nur schlecht vorhersagen, wenn gleichzeitig<br />

Wasser zufließt, Regen fällt und außerdem auch noch aus anderen Abflussrohren Wasser entnommen<br />

wird.<br />

Wenn das neue <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel <strong>des</strong> SPD-Senats (S. 11) ernst gemeint ist, wovon man ausgehen<br />

sollte, so kann auf eine Beachtung der Emissionswerte der Verursacherbilanz Hamburgs nicht<br />

verzichtet werden. Denn nur aus ihnen geht hervor, ob Hamburg „seinen“ angemessenen Beitrag zu<br />

den nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Zielen leistet oder nicht. Als „Gesamtbilanz“ wäre dann die Summe<br />

von prognostizierten Wirkungsschätzungen und von Schätzungen der Emissionszuwächse zu bilden<br />

(Bild 32).<br />

Der CO 2 -Monitoring-Endbericht <strong>des</strong> Wuppertal Instituts [Schüle 13] nennt selbst als wichtige<br />

Zuwachs-Beiträge Veränderungen in der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung, Veränderungen<br />

in der Verteilung der CO 2 -Emissionen auf die Sektoren oder Veränderungen in der Energieträgerstruktur.<br />

Vieles andere wird in der „Gesamtbilanz“ <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> bisher nicht erfasst, beispielsweise<br />

Veränderungen <strong>des</strong> Verkehrs, insbesondere <strong>des</strong> Flug- und Straßenverkehrs. CO 2 -<br />

Minderungen, die nicht von Maßnahmen der Bun<strong>des</strong>regierung oder <strong>des</strong> Senats ausgelöst werden<br />

und nicht durch die Industrie vorgenommen werden, lassen sich nicht leicht prognostizieren.<br />

Das Wuppertal-Institut kennt sich sehr gut aus mit den bedeutenden Wirkungen von Rebound-<br />

Effekten, durch die beabsichtigte CO 2 -Minderungen herabgesetzt werden ([Santarius 12], [Santarius<br />

13], [Schettkat 09], [Madlener 2011]). Werden diese nicht beachtet, so können sich beträchtliche<br />

Fehleinschätzungen ergeben. Santarius fasst zusammen: „Im Ergebnis scheint es dringend erforderlich,<br />

zukünftig Rebound-Effekte in wissenschaftlichen Szenarien und im politischen Handeln zu<br />

berücksichtigen.“<br />

Der Senat beschränkt nach dem Masterplan seine Sicht auf Maßnahmen, an denen er selbst beteiligt<br />

ist oder die in „Bündnissen“ vereinbart worden sind. Aber sogar Maßnahmen <strong>des</strong> Senats innerhalb<br />

<strong>des</strong> „Konzerns Hamburg“ sollen außer Betracht bleiben, wenn sie den CO 2 -Ausstoß in Hamburg<br />

erhöhen. So beispielsweise zusätzliche CO 2 -Emissionen durch einen Zuwachs an Gebäudefläche<br />

oder durch ein Wachstum der <strong>Hamburger</strong> Wirtschaft. CO 2 -Einsparungen beim Bau eines neuen<br />

Gebäu<strong>des</strong>, die auf öffentliche Fördergelder zurückgeführt werden können, werden zur „Gesamtbilanz“<br />

addiert. Dass mit dem Bau und Betrieb dieses zusätzlichen neuen Gebäu<strong>des</strong> darüber hinaus<br />

viel mehr CO 2 ausgestoßen wird, bleibt in der „Gesamtbilanz“ unbeachtet. CO 2 -Einsparungen durch<br />

das von Vattenfall geplante neue Gas- und Dampf-Kraftwerk in Wedel, das das Steinkohlekraftwerk<br />

Wedel ersetzen soll, kommen in die „Gesamtbilanz“, sehr große zusätzliche CO 2 -Emissionen<br />

durch das im Einvernehmen mit dem CDU-Senat von Vattenfall in Hamburg-Moorburg gebaute<br />

Steinkohlekraftwerk Moorburg jedoch nicht.<br />

Wirkungsschätzungen der „Gesamtbilanz“ können für die Auswahl von <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen<br />

eingesetzt werden. Verlässliche Aussagen über die künftigen CO 2 -Emissionen Hamburgs lassen<br />

sich auf der Basis dieser einseitigen „Gesamtbilanz“ nicht machen.<br />

Die neue <strong>Hamburger</strong> Methode könnte überall dort, wo die Emission von Schadstoffen begrenzt<br />

werden soll, leicht Nachahmer finden. Bilanziert würden nur noch Aufwendungen zur Verminderung<br />

<strong>des</strong> Schadstoff-Ausstoßes. Gleichzeitige Erhöhungen <strong>des</strong> Schadstoff-Ausstoßes durch Erweiterung<br />

der Produktion oder durch Einsparung einer Schadstoff-Verhinderung an anderen Stellen<br />

dürften ignoriert werden.<br />

81


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

A1.5 Tiefere Ursachen <strong>des</strong> Bilanzierungs-Wirrwarrs im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong><br />

Der SPD-Senat verabschiedete sich schon bei der Regierungsübernahme im Frühjahr 2011 von<br />

konkreten absoluten CO 2 -Minderungszielen. In Hamburg werden seither prognostizierte partielle<br />

CO 2 -Minderungen der Öffentlichkeit als beeindruckende Leistungen für den <strong>Klimaschutz</strong> präsentiert<br />

und in die Nähe von absoluten CO 2 -Minderungen gerückt. Da eine Kontrolle dieser prognostizierten<br />

Emissionen durch Vergleiche mit dem realen CO 2 -Ausstoß nicht möglich ist, wird Übertreibungen<br />

mit fiktiven CO 2 -Einsparungen Tür und Tor geöffnet.<br />

Das Interesse <strong>des</strong> SPD-Senats, die Herabstufung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>es durch die Produktion von<br />

Erfolgsmeldungen zu verschleiern, dürfte zurückzuführen sein auf das Bestreben<br />

• die nützliche Fassade der Europäischen Umwelthauptstadt 2011 nicht zu beschädigen,<br />

• Vorteile im Standortwettbewerb zu gewinnen und<br />

• Wählerinnen und Wähler zu beeindrucken.<br />

Im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> ist zu besichtigen, welch glanzvolle Potemkinsche Dörfer errichtet<br />

werden, um Erfolge präsentieren zu können.<br />

Mit dem beschriebenen undurchsichtigen Dschungel von Bilanzierungsmethoden wird die Öffentlichkeit<br />

ihrer Kontrollfunktion beraubt. Es ist zu befürchten, dass die kreative CO 2 -Buchführung der<br />

Glaubwürdigkeit <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>es in und außerhalb Hamburg Schaden zufügt. Von einer Vorbildfunktion<br />

der Stadt, die im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> an zehn verschiedenen Stellen genannt wird,<br />

kann so keine Rede sein.<br />

82


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Anhang 2: Vom Elend <strong>des</strong> CO 2 -Monitoring<br />

A2.1 Das CO 2 -Monitoring scheut klare Aussagen<br />

Der Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> begründete im Juni 2013 die Streichung <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-<br />

Ziels „minus 40 % im Jahr 2020“ mit dem hohen CO 2 -Emissionswert <strong>des</strong> Jahres 2010 (Bild 5 auf S.<br />

13). Er bezog sich demnach auf absolute CO 2 -Emissionswerte der Verursacherbilanz, die vom<br />

Statistikamt Nord ermittelt wurden. Warum wagt der CO 2 -Monitoring-Endbericht [Schüle 13] für<br />

das <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007-2012 es dann nicht, im Mai 2013 klipp und klar festzustellen:<br />

1. Das Reduktionsziel <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 wird aus gegenwärtiger Sicht<br />

nicht erreicht, sondern weit verfehlt werden, da der CO 2 -Emissionswert für das Jahr 2010<br />

erheblich höher ist als derjenige <strong>des</strong> Jahres 2007.<br />

2. Daher besteht ein großer Bedarf an Nachsteuerung, damit das absolute Reduktionsziel <strong>des</strong><br />

<strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 nachträglich verwirklicht werden kann. Die Größe der notwendigen<br />

Nachsteuerung lässt sich erst nach Vorliegen <strong>des</strong> CO 2 -Emissionswertes der Verursacherbilanz<br />

für 2012 im Herbst 2014 genauer schätzen. Mit der Nachsteuerung sollte jedoch<br />

unverzüglich begonnen werden.<br />

3. In der CO 2 -Wirkungsanalyse für die städtischen <strong>Klimaschutz</strong>-Projekte konnte eine CO 2 -<br />

mindernde Wirkung von einigen Ökostrom-Produkten nicht anerkannt werden. Um Doppelzählungen<br />

zu vermeiden, sind weitere CO 2 -Minderungen abzuziehen, die dem Bund zuzuordnen<br />

sind („Hamburg-Faktor“). Daher wird für das Jahr 2012 die CO 2 -Minderung, die<br />

dem <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007-2012 zuzuschreiben ist, nicht 0,798 Mio. Tonnen, sondern<br />

nur 0,454 Mio. Tonnen betragen. Mit Hilfe von CO 2 -Wirkungsanalysen wird daher geschätzt,<br />

dass die Auswirkungen von Bun<strong>des</strong>maßnahmen, von Maßnahmen der freiwilligen<br />

Selbstverpflichtung der <strong>Hamburger</strong> Industrie und von Maßnahmen nach dem <strong>Klimaschutz</strong>konzept<br />

2007-2012 insgesamt für das Jahr 2012 nur eine CO 2 -Minderung von 1,7 Mio. Tonnen<br />

ergeben könnten.<br />

4. Da durch eine wachsende Einwohnerzahl, durch Wachstum der Wirtschaft Hamburgs seit<br />

2007 und durch Rebound-Effekte weitere CO 2 -Emissionen entstanden sind, die nicht in der<br />

CO 2 -Wirkungsanalyse enthalten sind, bestätigt sich, dass das Reduktionsziel <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts<br />

2007-2012 in erheblichem Ausmaß verfehlt werden wird.<br />

Das absolute Reduktionsziel <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 ist dem CO 2 -<br />

Monitoring-Endbericht gut bekannt. Ebenso die Erwartung eines Anstiegs bei der Bevölkerungsund<br />

der Wirtschaftsentwicklung:<br />

„Im Jahr 2007 wurde das <strong>Klimaschutz</strong>konzept der Stadt Hamburg beschlossen, das für das<br />

Jahr 2012 eine Reduktion der lokalen CO 2 -Emissionen um 2 Millionen Tonnen gegenüber<br />

2007 vorsah. Diese Emissionsminderung wurde als absolute Emissionsreduktion definiert,<br />

obwohl zum damaligen Zeitpunkt eine steigende Bevölkerungsentwicklung auf 1,796 Mio.<br />

EinwohnerInnen im Jahr 2012 sowie eine weiter steigende Wirtschaftsentwicklung erwartet<br />

wurde.“ ([Schüle 13], S. 15)<br />

Ein unabhängiges und professionelles Monitoring, von dem sich der Senat das Etikett „wissenschaftlich“<br />

erwartete, hätte schon am Beginn <strong>des</strong> Monitoring auf den offensichtlichen „Konstruktionsfehler“<br />

<strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts (Kapitel 2.1) mit aller Deutlichkeit aufmerksam machen<br />

müssen.<br />

Das Wuppertal Institut und das Öko-Institut lieferten dagegen im Mai 2013 in ihrem CO 2 -<br />

Monitoring-Endbericht [Schüle 13] eine verkappte Falschmeldung mit dem Kernsatz:<br />

83


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

„Die wichtigste Botschaft: Das <strong>Hamburger</strong> Reduktionsziel wurde mit den Bewertungskriterien,<br />

mit denen in den meisten deutschen Kommunen <strong>Klimaschutz</strong>maßnahmen und -<br />

konzepte in ihren Wirkungen bewertet werden, erreicht.“ (S. 12)<br />

In der öffentlichen Darstellung, beispielsweise in der Erklärung „Ziel erreicht“ der BSU-Senatorin<br />

vom 25.6.2013 (Anhang A1, Seite 76) fehlt die Klausel <strong>des</strong> Wuppertal Instituts mit dem Hinweis<br />

auf die „meisten deutschen Kommunen“. Darauf wird noch zurückzukommen sein.<br />

A2.2 Täuschung durch einseitiges CO 2 -Monitoring wird in Kauf genommen<br />

Ein Monitoring für das <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007–2012 wurde erst nach dem Start dieses <strong>Klimaschutz</strong>programms<br />

eingeführt. In der 1. Fortschreibungsdrucksache [FHH 08a] teilte der Senat einen<br />

entsprechenden Auftrag an das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie GmbH mit. Das<br />

Öko-Institut für Angewandte Ökologie wurde später am Monitoring beteiligt.<br />

Das in Kapitel 1.2 beschriebene Gesamtziel <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007–2012 wurde vom<br />

schwarz-grünen Senat immer wieder bestätigt. Beispielsweise steht in der „3. Fortschreibungsdrucksache“<br />

vom 4.1.2011 [FHH 11a]:<br />

„Bis zum Jahr 2012 sollen die CO 2 -Emissionen gegenüber 2007 (17,6 Mio. Tonnen) um zusätzliche<br />

2 Mio. Tonnen auf 15,6 Mio. Tonnen gesenkt werden.“<br />

Auch der im Mai 2013 vorgelegte CO 2 -Monitoring-Endbericht <strong>des</strong> Wuppertal Instituts [Schüle 13]<br />

bestätigt, dass es sich bei der Zielsetzung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007 – 2012 um einen absoluten<br />

CO 2 -Minderungsbetrag handelt.<br />

Das Statistikamt Nord wird voraussichtlich erst im Herbst 2014 den Wert der <strong>Hamburger</strong> CO 2 -<br />

Emissionen für das Jahr 2012 errechnet haben. Bei Abschluss <strong>des</strong> CO 2 -Monitoring-Endberichts lag<br />

der letzte CO 2 -Emissionswert für das Jahr 2010 bei 18,286 Mio. Tonnen und damit um 0,65 Mio.<br />

Tonnen über dem Vergleichswert <strong>des</strong> Jahres 2007 von 17,637 Mio. Tonnen. Die Differenz zum<br />

Zielwert <strong>des</strong> Jahres 2012 betrug also noch 2,65 Mio. Tonnen CO 2 .<br />

Aus einem CO 2 -Monitoring-Zwischenbericht <strong>des</strong> Wuppertal Instituts vom Februar 2011 [Schüle<br />

11] geht hervor, dass schon unter dem schwarz-grünen Senat das Monitoring überaus einseitig auf<br />

eine reine Wirkungsschätzung ausgerichtet und die Beobachtung <strong>des</strong> absoluten Reduktionsziels<br />

beiseite geschoben wurde. Und das obwohl in Kapitel 3.6 dieses Zwischenberichts darauf hingewiesen<br />

wird, dass bei prognostischen Schätzungen der realen CO 2 -Emissionswerte der Einfluss der<br />

dynamischen Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung in Hamburg, die ohnehin stattfindenden<br />

technologischen Trends und Maßnahmen, die auf veränderte Erwartungen an Energiepreisentwicklungen<br />

zurückzuführen sind, berücksichtigt werden müssten. Rebound-Effekte werden an anderer<br />

Stelle genannt.<br />

Obwohl es durchaus Möglichkeiten gibt, Schätzungen von CO 2 -Zuwächsen vorzunehmen, entzieht<br />

sich das Wuppertal Institut dieser Aufgabe. Es verweist darauf, dass Hamburg eine „Doppelstrategie“<br />

verfolge:<br />

• Einerseits werden die CO 2 -Emissionen nach der Verursacherbilanz durch das Statistikamt<br />

Nord („top-down“) erstellt.<br />

• Andererseits werden mit bemerkenswert großem methodischen Aufwand die CO 2 -<br />

Minderungen geschätzt, die sich als Wirkungen <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen ergeben<br />

könnten („bottom-up“).<br />

Da aus der Verursacherbilanz nicht erkennbar wird, welche CO 2 -Minderungen einzelne <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen<br />

hervorrufen, konzentrierte sich das Monitoring ganz auf die Wirkungsschätzung<br />

<strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen.<br />

84


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Formelhaft wird von da ab immer wieder erklärt, beide Bilanzen würden „nebeneinander“ gestellt.<br />

Einen Höhepunkt erreicht die Nebeneinanderstellung, wenn im Kapitel 5.2 <strong>des</strong> CO 2 -Monitoring-<br />

Endberichts [Schüle 13] auf Seite 53 vor einem Bild mit den im Jahr 2010 erheblich angestiegenen<br />

CO 2 -Emssionen unter der Überschrift „Betrachtung der bottom-up-Bilanz im Kontext der topdown-Bilanz<br />

<strong>des</strong> Statistikamtes Nord“ absolut nichts Substanzielles zu Folgerungen aus der „Doppelstrategie“<br />

und zu den beiden „nebeneinander“ stehenden Aussagen vorgebracht wird:<br />

• Einerseits ist vorherzusehen, dass die jährlichen CO 2 -Emissionen Hamburgs zwischen 2007<br />

und 2012 nicht um 2 Mio. Tonnen gesunken, sondern angestiegen sein werden.<br />

• Andererseits sagen die Monitoring-Schätzungen auf Grund von <strong>Klimaschutz</strong>maßnahmen in<br />

Hamburg für den gleichen Zeitraum eine Abnahme der jährlichen CO 2 -Emissionen um<br />

1,685542 Mio. Tonnen (Wuppertal Institut) bzw. 2,029892 Mio. Tonnen (BSU) voraus.<br />

Es wird noch einmal wiederholt, dass die top-down-<strong>Analyse</strong> explizit darauf abziele, alle verursachten<br />

Emissionswirkungen zu erfassen und dass das bottom-up-Monitoring nur einen Teil der in<br />

Hamburg auftretenden Emissionswirkungen erfassen könne. Beide seien also nicht vergleichbar.<br />

Eine ganz leere Seite 54 erlaubt den Lesern, sich ihre Reime auf diese eklatante Diskrepanz zu<br />

bilden.<br />

Das Wuppertal Institut mag sich vielleicht darauf zurückziehen, es habe einen entsprechenden<br />

Arbeitsauftrag von der BSU erhalten. Es weist in seinem CO 2 -Monitoring-Endbericht [Schüle 13]<br />

darauf hin, dass die „Leitstelle <strong>Klimaschutz</strong>“ im Jahr 2012 eine „Gesamtbilanz“ haben wollte:<br />

„Das Wuppertal Institut wurde 2012 durch die Leitstelle <strong>Klimaschutz</strong> der Freien und Hansestadt<br />

Hamburg mit der Durchführung eines Wirkungsmonitorings und der Aufstellung einer<br />

Gesamtbilanz von Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts beauftragt. Die Gesamtbilanz<br />

soll hierbei eine Aussage hinsichtlich der Frage treffen, inwieweit das im Jahre<br />

2012 im <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept gesetzte Ziel einer Emissionsreduktion um jährlich<br />

2 Millionen t CO 2 im Vergleich zum Referenzjahr 2007 erreicht wurde.“ (S. 12)<br />

Der zweite Satz zeigt, dass es nicht nur um das „Wirkungsmonitoring“ sondern auch um eine<br />

Überprüfung der Einhaltung <strong>des</strong> Ziels <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007–2012 ging. Ein Endbericht<br />

zur Zielerreichung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 hätte aber erst im Herbst 2014 fertig<br />

gestellt werden können.<br />

Mit der Annahme dieses Auftrags hat das Wuppertal Institut sein Renommee aufs Spiel gesetzt. Es<br />

musste wissen, dass als Resultat am Ende mit der Erklärung „Ziel erreicht“ eine glatte Täuschung<br />

der Öffentlichkeit stehen würde.<br />

Das absolute Reduktionsziel von jährlich 2 Mio. Tonnen CO 2 wurde kommentarlos in das Ziel einer<br />

Wirkungsschätzung für Maßnahmen im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 umetikettiert.<br />

A2.3 Das externe Monitoring hat in Hamburg seine Schuldigkeit getan<br />

Das Wuppertal Institut stellte seine „wichtigste Botschaft“, das Erreichen <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> Reduktionsziels<br />

unter den Vorbehalt „mit den Bewertungskriterien, mit denen in den meisten deutschen<br />

Kommunen <strong>Klimaschutz</strong>maßnahmen und -konzepte in ihren Wirkungen bewertet werden“.<br />

Die Umweltsenatorin interessierte dieser Vorbehalt nicht. Sie erklärte ohne Wenn und Aber, das<br />

Reduktionsziel sei erreicht.<br />

Mit Monitoring-Aufträgen an angesehene Umwelt-Institute wurde – so scheint es – deren Glaubwürdigkeit<br />

und wissenschaftliche Reputation eingekauft. Die Institute haben ihre Schuldigkeit<br />

getan. Ihr höchst aufwändiges externes Monitoring wird es in Zukunft nicht mehr geben. Die<br />

Ausgaben für Gefälligkeits-Monitoring werden eingespart. In den Mitteilungen <strong>des</strong> Senats werden<br />

85


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Einschränkungen bei den Monitoring-Ergebnisse der Gutachter zwar referiert, aber faktisch ignoriert.<br />

Dabei hatten es die Gutachter nicht an Lob fehlen lassen:<br />

„Durch dieses Programm und seine Art und Weise <strong>des</strong> Managements wurden immense zusätzliche<br />

Emissionsminderungen erzielt. … Der Erfüllungszeitraum hat auf der einen Seite zu einer immensen<br />

Mobilisierung von Kapazitäten und Aktivitäten in der Stadt geführt.“ ([Schüle 13], S. 55/56)<br />

Das Wuppertal Institut hat selbst nach Kräften zur Entwertung seiner eigenen Tätigkeit beigetragen.<br />

Beispielsweise durch die kryptische Formulierung der Vorbehalts-Klausel in der „wichtigsten<br />

Botschaft“. Beispielsweise durch einen Informationsnebel aus zahlreichen Bilanzierungsverfahren<br />

und deren angebliche Vor- und Nachteile und schließlich durch die kaum mehr durchschaubare<br />

Vermischung zwischen dem absoluten <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012<br />

einerseits und Wirkungsschätzungen von emissionsreduzierenden Maßnahmen andererseits. Kein<br />

Mitglied der Bürgerschaft einschließlich seiner Mitarbeiter wird die Zeit haben, sich durch den<br />

Wust an (Monitoring-)Berichten zu fressen, um danach eigenständig die wirklichen Sachverhalte<br />

bloßzulegen.<br />

Eine Warnsignal gab der von Hamburg wiederholt eingesetzte Gutachter Prof. Dr. Dieter Wolff, FH<br />

Wolfenbüttel, schon bei einer Anhörung <strong>des</strong> Umweltausschusses am 12.2.2009 [Umwelt 09]:<br />

„Dann glaube ich, dass das angesprochene Verfahren, … der theoretischen Bottom-up- und<br />

Top-down-Vorgehensweise zur Ermittlung der CO 2 -Emissionen sehr, sehr kompliziert und<br />

schwammig ist. Und wir sind der Meinung, ein einfaches Monitoring ist möglich, man muss<br />

einfach nur die Verbräuche der Endenergieträger messen.“<br />

Das Messen der Verbräuche der Endenergieträger ist die Grundlage der Verursacherbilanz. Wirkungsschätzungen<br />

eignen sich für die Auswahl unter möglichen <strong>Klimaschutz</strong>projekten.<br />

Vier weitere Punkte zur Kritik am Monitoring <strong>des</strong> Wuppertal Instituts:<br />

a) Doppelzählungen, Grünstrom-Anrechnung und fragliche Bilanzierungsmethoden<br />

Das Wuppertal Institut erklärt im Monitoring-Zwischenbericht [Schüle 11] voller Stolz, im bun<strong>des</strong>deutschen<br />

Kontext ließen sich kaum Referenzprojekte finden, die in einer ähnlich anspruchsvollen<br />

Vorgehensweise an das Thema <strong>des</strong> CO 2 -Monitorings herangingen. Gleich an sieben Stellen in<br />

[Schüle 11] wird das Monitoring in Hamburg als „bun<strong>des</strong>weit vorbildlich“ gepriesen.<br />

Es ging darum, dass bei den Wirkungsschätzungen Doppelzählungen vermieden werden sollten.<br />

Die Wirkungen der reinen <strong>Hamburger</strong> Maßnahmen sollten erfasst werden, indem mit einem sehr<br />

hohen Aufwand die Wirkungen von Bun<strong>des</strong>maßnahmen zur CO 2 -Minderung abgetrennt wurden.<br />

Außerdem bemühte sich das Institut darum, den Kauf von „Grünstrom“ („Ökostrom“) durch<br />

Hamburg in den Wirkungsschätzungen nicht voll CO 2 -mindernd anrechnen zu lassen. Ganze sechs<br />

Seiten im CO 2 -Monitoring-Endbericht wurden mit „Erläuterungen zur Anrechenbarkeit von Grünstrom<br />

als Maßnahme zur Emissionsminderung“ gefüllt, um diese Bemühung zu unterbauen (vgl.<br />

3.1.2.1 und 8.1 in [Schüle 13]). Dabei ist die vom Wuppertal vorgeschlagen Anrechnung nach der<br />

Methode von [Pehnt 08] immer noch zu optimistisch, da der Verursacherbilanz Verbräuche an<br />

fossilen Brennstoffen zugrunde liegen, die sich nicht verändern, wenn Hamburg Grünstrom-<br />

Zertifikate für Wasserkraftstrom in Norwegen, Schweden oder Österreich kauft (vgl. hierzu die<br />

Aufklärung durch Uwe Witt „Ökostromanbieter, ein Auslaufmodell“ [Witt 13]).<br />

Das Wuppertal Institut nennt daher in seinem Endbericht<br />

• eine niedrigere Wirkungsschätzung, in der Doppelzählungen und volle Grünstrom-<br />

Anrechnung vermieden werden, und<br />

86


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

• eine höhere Wirkungsschätzung, in der „wie in vielen deutschen Kommunen“ die Wirkungen<br />

von Bun<strong>des</strong>maßnahmen und von billigen Grünstrom-Zertifikaten ganz der Kommune<br />

Hamburg zugerechnet werden.<br />

Ist es überraschend, wenn die Umweltsenatorin das „Angebot“ einer CO 2 -Wirkungsanalyse „wie in<br />

vielen deutschen Kommunen“ annimmt und feststellt: „Ziel erreicht“?<br />

Welche deutschen Kommunen meint das Wuppertal Institut? Das wird nicht so recht klar. Das<br />

Institut hat eine Befragung („screening“ genannt) der Lan<strong>des</strong>hauptstädte München, Hannover,<br />

Düsseldorf, Stuttgart und Bremen sowie der Bun<strong>des</strong>hauptstadt Berlin durchgeführt, die in Kap. 2.2<br />

von [Schüle 13] referiert wird. Dabei ergab sich, dass in diesen Großstädten top-down-Ansätze nach<br />

Art der Verursacherbilanz bei der Energie- und CO 2 -Bilanzierung „weiterhin ihre übergeordnete<br />

Bedeutung“ behalten, auch wenn Wirkungsanalysen der Emissionsminderung zunehmende Beachtung<br />

finden (S. 25). In Hamburg hingegen – muss man hinzufügen – wurde unter Mitwirkung <strong>des</strong><br />

Wuppertal Instituts der Verursacherbilanz eine untergeordnete Bedeutung zugewiesen.<br />

Die quantitativen Unterschiede der Wirkungsschätzungen ohne oder mit Doppelzählungen und<br />

Grünstrom-Anrechnung werden in Bild 35 wiedergegeben.<br />

2,5<br />

Geschätzte Emissionsminderungen <strong>Hamburger</strong> Maßnahmen 2007-2012<br />

2,0<br />

Mio. Tonnen CO2<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,950<br />

0,500<br />

0,798<br />

0,454<br />

0,475 0,475<br />

0,5<br />

0,550<br />

0,757 0,757<br />

0,0<br />

2007 vermutete Werte Geschätzte Werte ohne<br />

Grünstromanrechnung und<br />

mit Hamburg-Faktor<br />

Geschätzte Werte mit<br />

Grünstromanrechnung und<br />

ohne Hamburg-Faktor<br />

<strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept-Maßnahmen incl. "nachzusteuernde"<br />

Freiwillige Selbstverpflichtung der <strong>Hamburger</strong> Industrie<br />

Auswirkungen von Maßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> incl. verbesserte Technologie<br />

Bild 35: Geschätzte jährliche CO 2 -Emissionsminderungen durch Maßnahmen im Rahmen <strong>des</strong><br />

das <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 (Daten nach CO 2 -Monitoring-Endbericht <strong>des</strong><br />

Wuppertal Instituts [Schüle 13])<br />

Das <strong>Klimaschutz</strong>konzept ging zu Beginn im Jahr 2007 von Schätzungen für die drei Bereiche<br />

Bun<strong>des</strong>maßnahmen, Maßnahmen der <strong>Hamburger</strong> Industrie und Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> Senats<br />

aus (linke Säule) (vgl. Bild 8 auf S. 18). Die mittlere Säule zeigt diejenigen Wirkungsschätzungen<br />

<strong>des</strong> CO 2 -Monitoring-Endberichts, die das Wuppertal Institut als Gutachter anerkannt hat. Die rechte<br />

Säule enthält Doppelzählungen und die volle Anrechnung von Grünstrom-Zertifikaten. Die gutachterlich<br />

anerkannte Wirkungsschätzung für die Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts<br />

(grün) ist demnach nur etwa halb so groß wie die offiziell angegebene.<br />

Zum Monitoring der <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen, zu denen sich die <strong>Hamburger</strong> Industrie freiwillig<br />

verpflichtet hatte, findet sich in [Schüle 13] nur, dass erzielte Emissionsminderungen durch die<br />

Umweltbehörde und die Leitstelle <strong>Klimaschutz</strong> selbst unter geringfügiger Hilfestellung <strong>des</strong> Wuppertal<br />

Instituts geprüft wurden. Doppelzählungen zwischen der Freiwilligen Selbstverpflichtung der<br />

87


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

<strong>Hamburger</strong> Industrie und den Wirkungen <strong>des</strong> Emissionshandelssystems könnten nicht vollständig<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Die 1. Fortschreibung zum <strong>Klimaschutz</strong>konzept [FHH 08a] referiert Kritik <strong>des</strong> Wuppertal Instituts:<br />

„In der bisherigen Form erweise sich das Monitoring der im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtungen<br />

der Industrie erzielten Einsparungen als unzureichend, die Nachweisstandards sollten<br />

mit Hilfe eines vom Wuppertal Institut entworfenen Datenerfassungsblattes durch die Leitstelle<br />

<strong>Klimaschutz</strong> bereitgestellt werden.“ Wenn man bemerkt, dass in Bild 35 die Beiträge der freiwilligen<br />

Selbstverpflichtungen der Industrie in allen drei Säulen fast gleich sind, stellt sich die Frage<br />

nach der Zuverlässigkeit dieser Erhebungen.<br />

Ein nicht veröffentlichter Bericht [Groscurth 12] wird deutlicher: „Die CO 2 -Minderung der „Freiwilligen<br />

Selbstverpflichtung“ ist zu bezweifeln, zum einen, weil Rechenmethoden verwendet<br />

werden, die nicht den üblichen Methoden der BSU entsprechen, zum anderen weil diese nicht zum<br />

Bilanzrahmen passen.“<br />

b) Kritik <strong>des</strong> Wuppertal Instituts am Monitoring im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong><br />

In Kapitel 4.1.2 wurde die Kritik <strong>des</strong> Wuppertal Instituts an der zukünftigen Auswahlmethode von<br />

<strong>Klimaschutz</strong>maßnahmen in Hamburg wiedergegeben (Kapitel 3.1.3 von [Schüle 13]). Zu dieser<br />

Kritik gehört auch, dass die Streichung eines verbindlichen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziels im Masterplan<br />

<strong>Klimaschutz</strong> Konsequenzen für die in Hamburg aufgebaute Monitoring-Struktur habe.<br />

Diese Feststellung muss etwas überraschen. Denn in der 3. Fortschreibung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts<br />

2007-2012 [FHH 11a] wird mehrfach darauf hingewiesen, dass Evaluierung und Monitoring<br />

den Sinn hätten, die verwendeten Haushaltsmittel zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern.<br />

Irgendwann muss dem Gutachterteam <strong>des</strong> Wuppertal Instituts klar geworden sein, dass allein<br />

mit den von Hamburg vorgesehenen <strong>Klimaschutz</strong>-Maßnahmen das absolute Reduktionsziel für das<br />

Jahr 2012 bei weitem nicht erreicht werden würde (vgl. Bild 34, S. 79). Eine Aufforderung der<br />

Gutachter an Hamburg, finanziell nachzusteuern, ist aber nicht zu finden.<br />

c) Zu geringe Transparenz bei Begriffen und bei der Ergebnisdarstellung<br />

Das Wuppertal Institut hat den Auftrag der Umweltbehörde zur Erstellung einer „Gesamtbilanz“<br />

angenommen. Im Monitoring-Zwischenbericht gibt es diesen Begriff noch nicht. Im Endbericht<br />

steht er sogar im Titel. Eine klare Definition dieser so wichtigen Größe sucht man jedoch vergeblich.<br />

Gemeint ist wohl, dass die Beiträge zum bottom-up-Monitoring insgesamt aufaddiert werden<br />

sollen. Die Bezeichnung „Gesamtbilanz“ ist irreführend, weil sie von Nicht-Insidern leicht so<br />

verstanden werden kann, als würden alle Beiträge zur CO 2 -Bilanz Hamburgs, die positiven wie die<br />

negativen berücksichtigt.<br />

Im Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> konkurriert nun diese „Gesamtbilanz“ mit der Verursacherbilanz, die<br />

das Statistikamt Nord errechnet, obwohl sich die Bilanzgrenzen und die Bilanzierungsmethoden<br />

drastisch unterscheiden. Das Monitoring hätte vor dieser Begriffsverwirrung warnen müssen.<br />

In der Kritik <strong>des</strong> Wuppertal Instituts an der künftigen vereinfachten Auswahl von <strong>Klimaschutz</strong>projekten<br />

unter Vorrang der CO 2 -Effizienz (vgl. Kap. 4.1.2) wird auf eine auch im Literaturverzeichnis<br />

von [Schüle 13] aufgeführte Arbeit zu den vorbereitenden Dokumenten <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> Bezug<br />

genommen. Ohne Kenntnis dieser Arbeit bleibt die vorgebrachte Kritik <strong>des</strong> Wuppertal Instituts<br />

völlig unverständlich. Die Umweltbehörde erlaubt jedoch keinen Einblick in dieses Papier, da es<br />

nicht unter das Transparenzgesetz falle. Wenn es sich also um ein rein internes Papier handelt, dann<br />

hätte das Wuppertal Institut seine Kritik soweit ausformulieren müssen, dass auch Außenstehenden<br />

ohne Zugang zu diesem Papier verständlich wird, worum es dabei eigentlich geht.<br />

d) Keine <strong>Analyse</strong> der Emissionswerte der Verursacherbilanz<br />

88


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Obwohl im Monitoring-Zwischenbericht die Bereinigung der „jährlichen Daten um Fremdfaktoren<br />

wie Gradtage“ genannt wird, lässt das Wuppertal Institut CO 2 -Emissionswerte der Verursacherbilanz<br />

für Hamburg wie in Bild 5 auf S. 13 unkommentiert und unbereinigt stehen. Es hätte die<br />

Korrektur nicht selbst durchführen müssen, da das Statistikamt Nord auch temperaturbereinigte<br />

Werte zur allgemeinen Verfügung stellt. Welch starke Veränderungen sich nach einer Witterungskorrektur<br />

ergeben, zeigt Bild 6 auf S. 14. Auch eine Konjunkturbereinigung nahm das Wuppertal<br />

Institut nicht vor.<br />

A2.4 Was müsste ein unabhängiges Monitoring leisten?<br />

Das Ziel <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 wird zwar krachend verfehlt werden. Laut Masterplan<br />

<strong>Klimaschutz</strong> ist Hamburg aber trotzdem „bereits heute Metropole <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>es und der<br />

Energiewende“.<br />

Die Ethik-Kommission, die die Richtung der Energiewende vorgeben sollte, betonte in [Ethik 11]<br />

die Merkmale Transparenz und Wiederherstellung von Vertrauen:<br />

„Das vorgeschlagene Gemeinschaftswerk schafft mit diesem umfassenden Ansatz den erforderlichen<br />

Raum, um Vertrauen wiederherzustellen und durch Transparenz abzusichern; dazu<br />

regt die Ethik-Kommission einen Monitoring-Prozess an und macht Vorschläge, wie dieser<br />

aussehen kann.<br />

Für eine hohe öffentliche Akzeptanz der Energieversorgung sind die Transparenz der Entscheidungen<br />

von Parlament und Regierung sowie eine Beteiligung der gesellschaftlichen<br />

Gruppen an den Entscheidungen Voraussetzung.<br />

Überprüfbare Zwischenziele (Meilensteine) und Indikatoren sind erforderlich – und dies mit<br />

einem Höchstmaß an Transparenz.“<br />

Besonders verwirrend in den Dokumenten zum <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007-2012 ist der Zusammenhang<br />

zwischen dem Oberziel – Verringerung der jährlichen CO 2 -Emissionen Hamburgs um 2 Mio.<br />

Tonnen zwischen 2007 und 2012 – und den Unterzielen für die <strong>Hamburger</strong> Industrie, den <strong>Hamburger</strong><br />

Staat und die auf Bun<strong>des</strong>maßnahmen zurückzuführenden CO 2 -Minderungen.<br />

Erhellend kann ein Vergleich mit dem Monitoring-Prozess sein, den die Bun<strong>des</strong>regierung am<br />

19.12.2012 zur Beobachtung der Energiewende eingeleitet hat. Es geht um die Überprüfung der<br />

Umsetzung <strong>des</strong> Maßnahmenprogramms und <strong>des</strong> Energiekonzepts einschließlich der darin enthaltenen<br />

Ziele mit Blick auf eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung, um<br />

bei Bedarf nachsteuern zu können. Eine Expertenkommission führte in einer Stellungnahme zum<br />

ersten Monitoring-Bericht der Bun<strong>des</strong>regierung aus ([Löschel 11]):<br />

„Es werden zwei Oberziele genannt: die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 % bis zum<br />

Jahr 2020 und der Ausstieg aus der Kernenergie bis zum Jahr 2022.<br />

Diese Oberziele werden durch verschiedene Unterziele flankiert und über politische Maßnahmen<br />

umgesetzt. Die Unterziele und Maßnahmen wiederum können und sollten flexibel anpassbar<br />

sein, sofern dabei die Oberziele nicht verfehlt werden. Die im Energiekonzept dargestellten Unterziele<br />

stellen aus unserer Sicht einen von mehreren Wegen dar, die beiden Oberziele zu erreichen.<br />

Zeigt sich im Rahmen <strong>des</strong> Monitoring-Prozesses, dass die Unterziele nicht oder nur unter unverhältnismäßig<br />

hohen ökonomischen, sozialen oder ökologischen Belastungen erreicht werden<br />

können, dann sollten die Unterziele und Maßnahmen entsprechend angepasst werden. So kann<br />

und sollte möglicher Nachsteuerungsbedarf identifiziert werden.“<br />

Die fortgesetzte kritische Überprüfung der Unterziele ist daher für den weiteren Verlauf der E-<br />

nergiewende von größter Wichtigkeit.“<br />

89


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

In Hamburg war schon zu Beginn <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 das einzige Oberziel nicht<br />

vollständig durch Unterziele abgedeckt (Kapitel 2.1). Mangels kontrollierender Steuerung ging es<br />

bald nur noch um ausgewählte Unterziele, für deren Zielverfolgung noch dazu nicht kontrollierbare<br />

Schätzwerte verwendet werden sollten. Ein Nachsteuerungsbedarf im Hinblick auf das Oberziel<br />

konnte so kaum mehr identifiziert werden.<br />

Die Expertenkommission erklärte: „Der Prozess ist auf die Mitwirkung der Öffentlichkeit angelegt.<br />

Die Expertenkommission greift <strong>des</strong>halb Anregungen für ihre weitere Arbeit gerne auf.“<br />

Der <strong>Hamburger</strong> Monitoring-Prozess lässt Ähnliches nicht erkennen und ist gekennzeichnet durch<br />

Intransparenz und unnötige Komplexität.<br />

Transparenz und Verständlichkeit sollte beim Monitoring im Vordergrund stehen. Glaubwürdigkeit<br />

entsteht nicht durch Lobeshymnen, sondern indem auch öffentlich auf Probleme aufmerksam<br />

gemacht wird und diese nicht versteckt werden.<br />

Der Erste Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ zur Energiewende wurde vom BMU und vom<br />

BMWi erstellt ([BMU 13]). Die Expertenkommission ist zuständig für eine unabhängige Kontrolle.<br />

In Hamburg soll in Zukunft nach Informationen aus der BSU das Monitoring in abgespeckter Weise<br />

von der BSU selbst durchgeführt werden. Eine unabhängige Kontrollinstanz soll es nicht mehr<br />

geben.<br />

90


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Abkürzungen und Erläuterung von Begriffen<br />

a<br />

Jahr<br />

AKW<br />

Atomkraftwerk<br />

Basisgutachten Basisgutachten zum Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> für Hamburg<br />

BHKW<br />

Blockheizkraftwerk<br />

BMU<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

BMWi<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Wirtschaft und Technologie<br />

BnetzA<br />

Bun<strong>des</strong>netzagentur<br />

BRD<br />

Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

BSU<br />

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg<br />

BUND<br />

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland<br />

CO 2<br />

Kohlenstoffdioxid<br />

EE<br />

Erneuerbare Energien<br />

EEG<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

EEWärmeG Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz<br />

EnEG<br />

Energieeinsparungsgesetz<br />

EnEV<br />

Energieeinsparverordnung<br />

EU<br />

Europäische Union<br />

FHH<br />

Freie und Hansestadt Hamburg<br />

GHD<br />

Gewerbe / Handel / Dienstleistung<br />

GuD<br />

Gas und Dampf<br />

HGV<br />

<strong>Hamburger</strong> Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH<br />

HKW<br />

Heizkraftwerk<br />

HmbKliSchG Hamburgisches <strong>Klimaschutz</strong>gesetz vom 25.6.1997<br />

HmbKliSchVO Hamburgische <strong>Klimaschutz</strong>verordnung vom 11.12.2007<br />

IWU<br />

Institut Wohnen und Umwelt GmbH<br />

kg<br />

Kilogramm<br />

KKW<br />

Kohlekraftwerk<br />

kWh<br />

Kilowattstunde<br />

kWh el<br />

Kilowattstunde elektrisch<br />

KWK<br />

Kraft-Wärme-Kopplung<br />

m 2<br />

Mio.<br />

Mrd.<br />

MW<br />

NRW<br />

PV<br />

SRU<br />

t<br />

THG<br />

UBA<br />

Quadratmeter<br />

Millionen<br />

Milliarden<br />

Megawatt<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Photovoltaik<br />

Sachverständigenrat für Umweltfragen<br />

Tonnen<br />

Treibhausgase<br />

Umweltbun<strong>des</strong>amt<br />

91


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Bilder<br />

Bild 1: Die wesentlichen Teile <strong>des</strong> im Juni 2013 vorgelegten <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> ……… 6<br />

Bild 2: Zeitspannen <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007 – 2012 und <strong>des</strong> Aktionsplans 2020 ……….. 6<br />

Bild 3: Einordnung <strong>des</strong> Basisgutachtens in die <strong>Klimaschutz</strong>planung Hamburgs ………………. 8<br />

Bild 4: Der vom SPD-Senat im Juni 2013 in Kraft gesetzte Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> …………. 8<br />

Bild 5: CO 2 -Emissionen Hamburgs (Verursacherbilanz) nach dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> … 13<br />

Bild 6:<br />

Bild 7:<br />

Bild 8:<br />

Bild 9:<br />

Bild 10:<br />

Bild 11:<br />

Bild 12:<br />

Bild 13:<br />

Bild 14:<br />

Bild 15:<br />

Bild 16:<br />

Bild 17:<br />

Bild 18:<br />

Bild 19:<br />

Jährliche energiebedingte CO 2 -Emissionen Hamburgs (Verursacherbilanz) ohne und mit<br />

Witterungsbereinigung ………………………………………………………………….. 14<br />

Jährliche CO 2 -Emissionen der Bun<strong>des</strong>länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen<br />

(Quellenbilanz) und Hamburg (Verursacherbilanz) im Vergleich zu 1990 (nicht<br />

witterungsbereinigt) (Quelle: Länderarbeitskreis Energiebilanzen) …………………….. 15<br />

Planung für das CO 2 -Minderungsziel bis 2012 durch den CDU-Senat (in Tonnen CO 2 pro<br />

Jahr) (nach [FHH 13b], Abbildung 1) …………………………………………………… 18<br />

Die CO 2 -Emission am Ende eines Zeitabschnitts ergibt sich aus der Emission zu Beginn<br />

sowie aus der Minderung und dem Zuwachs in diesem Zeitabschnitt ………………….. 18<br />

Geschätzte Einsparungen (links) und Zuwächse an CO 2 -Emissionen (rechts) in Hamburg im<br />

Verpflichtungszeitraum <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 ………………………….. 19<br />

Jährliche Finanzmittel im <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Etat (nach [FHH 13a], [FHH 13b] und<br />

nach Fortschreibungsdrucksachen <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012) ……………… 21<br />

Vergleich der <strong>Klimaschutz</strong>politik in NRW und in Hamburg: In NRW Vorgabe von<br />

<strong>Klimaschutz</strong>-Zielen. In Hamburg Vorgabe eines finanziellen Rahmens. ………………. 21<br />

Zeitliche Entwicklung der energiebedingten CO 2 -Emissionen pro Kopf in Hamburg und in<br />

der ganzen BRD zwischen 2007 und 2012, in Gegenüberstellung zur nationalen Zielsetzung<br />

(CO 2 -Emissionen nicht witterungsbereinigt, jeweils bezogen auf 2007 als 100 %. Quelle:<br />

Länderarbeitskreis Energiebilanzen. Werte für 2012 extrapoliert nach [UBA 13a]) …… 22<br />

CO 2 -Emissionswerte der Verursacherbilanz im Zeitraum <strong>des</strong> Aktionsplans 2020 nach der<br />

Anlage 1 Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> (S. 25) …………………………………………….... 27<br />

Geschätzte Einsparungen (links) und Zuwächse an CO 2 -Emissionen (rechts) in Hamburg im<br />

Verpflichtungszeitraum <strong>des</strong> Aktionsplans 2020. ………………………………………… 27<br />

Zeitlicher Verlauf der gesamten CO 2 -Emissionen Hamburgs (Verursacherbilanz;<br />

witterungsbereinigt), der CO 2 -Emissionen aus dem Stromverbrauch und <strong>des</strong> Generalfaktors<br />

zur Beschreibung der CO 2 -Emissionen <strong>des</strong> bun<strong>des</strong>deutschen Strommix ………………. 28<br />

<strong>Klimaschutz</strong>pfade entsprechend dem nationalen CO 2 -<strong>Klimaschutz</strong>-Ziel Deutschlands für<br />

2050 und entsprechend einer Politik <strong>des</strong> „weiter so“ …………………………………… 30<br />

Abfolge der Planung <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> Senats: Aus einem vorgegebenen Energiekonzept für<br />

Hamburg wird ein Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> für Hamburg abgeleitet. ………………….. 31<br />

Endenergieverbrauch und Bruttoendenergieverbrauch nach Bereichen, CO 2 -Emissionen nach<br />

Energieträgern in Hamburg im Jahr 2011, (Quelle: Statistikamt Nord; Verursacherbilanz)<br />

…………………………………………………………………………………………… 34<br />

92


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Bild 20:<br />

Bild 21:<br />

Bild 22:<br />

Szenario zur Erreichung der Ziele <strong>des</strong> Energiekonzepts 2010 der Bun<strong>des</strong>regierung für den<br />

Gebäudebereich (Quelle: [dena 13a]) …………………………………………………… 36<br />

Empirische Sanierungsraten von Wohnungen und dauerhaft notwendige Sanierungsraten für<br />

eine vollständige Modernisierung bis 2050 (Daten nach Investitions- und Förderbank<br />

Hamburg, mit eigenen Schätzungen; Teilsanierungen auf vollwertige Sanierungen<br />

umgerechnet) ……………………………………………………………………………. 40<br />

Spezifische CO 2 -Emissionen für unterschiedliche Heizsysteme und Gebäudevarianten<br />

(Quelle: [Leprich 09]) …………………………………………………………………… 43<br />

Bild 23: Fernwärmebedarf <strong>des</strong> großen Fernwärmenetzes in Hamburg (2012 bereits saniert: 24 %;<br />

Sanierungsrate nach dem Trend: 0,7 %/a; vollständige Sanierung bis 2050: 2,0 %/a;<br />

Sanierungstiefe: 50 %) ………………………………………………………………….. 50<br />

Bild 24:<br />

Bild 25:<br />

Endenergieeinsatz für Raumwärme einschließlich Stromeinsatz (in Szenario 2011a von<br />

[Nitsch 12]) ……………………………………………………………………………… 52<br />

Typische flächenspezifische Energieerträge von erneuerbaren Energien mit Bandbreiten.<br />

Erträge von Photovoltaik und von Solarthermie in Mitteleuropa links ([Nitsch 12], Abb.<br />

3.12) ……………………………………………………………………………………... 53<br />

Bild 26: Ausschnitt aus dem Wärmekataster der Stadt Düsseldorf (Quelle: [Düsseldorf 10]) …... 54<br />

Bild 27:<br />

Bild 28:<br />

Bild 29:<br />

Bild 30:<br />

Bild 31:<br />

Bild 32:<br />

Kraftstoffbedingte CO 2 -Emssionen <strong>des</strong> Verkehrs für Berlin, Hamburg und Deutschland pro<br />

Jahr und Einwohner (Quelle: Länderarbeitskreis Energiebilanzen) …………………….. 57<br />

Pro-Kopf CO 2 -Emissionen und Bevölkerung verschiedener Länder und Weltregionen. Die<br />

Gesamtfläche unter der Kurve ergibt die Gesamtmenge der globalen CO 2 -Emissionen aus<br />

dem Energieverbrauch. (Quelle: [Edenhofer 13] nach [WRI 2012]). …………………... 65<br />

Verteilung der nach dem Aktionsplan 2020 in den Jahren 2013 und 3014 geförderten<br />

Projekte (nach [FHH 13a]) ……………………………………………………………… 68<br />

Verwendung der jährlichen Finanzmittel nach Sektoren im <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Etat<br />

(nach [Schöntaler 12] und [FHH 13a]; Die Werte für 2012 bis 2014 sind geplante Werte.<br />

Darin enthalten sind auch Zuschüsse aus dem Haushalt der BSU nach [FHH 13a]) …… 69<br />

Verwendung der jährlichen Finanzmittel im <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>-Etat, zeitlicher Verlauf<br />

(nach [Schöntaler 12] und [FHH 13a]; 2012 bis 2014 Planung) ………………………... 70<br />

Die CO 2 -Emission am Ende eines Zeitabschnitts ergibt sich aus der Emission zu Beginn<br />

sowie aus der Minderung und dem Zuwachs in diesem Zeitabschnitt ………………….. 77<br />

Bild 33: Zum Verständnis von CO 2 -Bilanzierungsmethoden …………………………………….. 78<br />

Bild 34:<br />

Bild 35:<br />

Gegenüberstellung der jährlichen energiebedingten CO 2 -Emissionen in Hamburg nach der<br />

Verursacherbilanz (ohne Witterungsbereinigung; Wert für 2012 extrapoliert nach Daten <strong>des</strong><br />

UBA), nach der „Gesamtbilanz“ (von letzterer wurde der Wert ohne Grünstrombezug und<br />

mit „Hamburg-Faktor“ dargestellt) und nach der Zielsetzung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-<br />

2012 (grün) ……………………………………………………………………………… 79<br />

Geschätzte jährliche CO 2 -Emissionsminderungen durch Maßnahmen im Rahmen <strong>des</strong> das<br />

<strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012 (Daten nach CO 2 -Monitoring-Endbericht <strong>des</strong><br />

Wuppertal Instituts [Schüle 13]) ………………………………………………………… 87<br />

93


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Tabellen<br />

Tabelle 1: Dokumente, die in direkter Verbindung mit dem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> stehen ………. 7<br />

Tabelle 2:<br />

Reduktion der energiebedingten CO 2 -Emissionen verschiedener Bun<strong>des</strong>länder im Vergleich<br />

zu 1990. Jährliche energiebedingte CO 2 -Emissionen in Mio. Tonnen nach der Verursacherbilanz<br />

ohne Witterungskorrektur. (Quelle: Länderarbeitskreis Energiebilanzen) ………. 25<br />

Tabelle 3: Markante Reduktionswerte der energiebedingten CO 2 -Emissionen im Vergleich zu 1990.<br />

Links nach der Anlage 1 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> (vgl. Bild 14), in der Mitte nach der<br />

Korrektur 1, rechts nach dem berechneten „angemessenen“ <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel Hamburgs für<br />

2020. …………………………………………………………………………………….. 26<br />

Tabelle 4:<br />

Min<strong>des</strong>twerte finanzieller Aufwendungen für Maßnahmen in Hamburg in unterschiedlichen<br />

Szenarien, wenn Hamburg mit einer Reduktion auf 33 % gegenüber 1990 einen<br />

angemessenen Beitrag zum nationalen <strong>Klimaschutz</strong>-Ziel für 2020 beiträgt (ohne<br />

Berücksichtigung von Wirtschaftswachstum) …………………………………………... 27<br />

Tabelle 5: Wichtige Handlungsfelder mit besonderen Spielräumen in Hamburg ………………….. 35<br />

Tabelle 6:<br />

Tabelle 7:<br />

Verteilung der <strong>Klimaschutz</strong>-Finanzmittel auf bisherige und auf neue Projekte (nach der<br />

Anlage 2 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> [FHH 13a]) …………………………………… 66<br />

Neue <strong>Klimaschutz</strong>projekte, ihre Finanzierung (in Euro) und die geschätzte CO 2 -Minderung<br />

(nach der Anlage 2 <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong> [FHH 13a]) ………………………… 67<br />

Tabelle 8: Beispiele für die„CO 2 -Effizienz“, die Förderkosten pro vermiedene Jahrestonne CO 2<br />

(berechnet nach Werten <strong>des</strong> Evaluationsberichts [Schöntaler 12] und <strong>des</strong> Abschlussberichts<br />

zum <strong>Klimaschutz</strong>konzept [FHH 13b]) …………………………………………………… 69<br />

94


<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Literatur<br />

[Arnold 09]<br />

[BaWü 13]<br />

Arnold, Karin, u. a.: <strong>Klimaschutz</strong> und optimierter Ausbau erneuerbarer Energie durch<br />

Kaskadennutzung von Biomasseprodukten. Wuppertal Institut, Dezember 2009<br />

Gesetz zur Förderung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>es in Baden-Württemberg. <strong>Klimaschutz</strong>gesetz<br />

Baden-Württemberg (KSG BW).17.7.2013<br />

[BHKW 13] BHKW-Zentrum: Dänemark verbietet Heizen mit Öl und Gas. 9.2.2013<br />

[BMU 13] BMU, BMWT: Erster Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“. Dezember 2012<br />

[Brischke 12]<br />

[BSU 12]<br />

[BSU 13]<br />

[BUND 13]<br />

[Bund 10a]<br />

[Bund 10b]<br />

[Bund 12a]<br />

[Bun<strong>des</strong>rat 11]<br />

[CDU/GAL 08]<br />

[dena 13a]<br />

[dena 13b]<br />

[Düsseldorf 10]<br />

[Edenhofer 13]<br />

[Engelhardt 11]<br />

[Ethik 11]<br />

Brischke, L.-A., Pehnt, M., Mellwig, P., Herbert, F.: Nutzung von Strom aus erneuerbaren<br />

Energien in Wärmeanwendungen. Strategie- und Diskussionspapier. Im Auftrag <strong>des</strong><br />

BMU. ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH. 16.10.2012<br />

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt: Luftreinhalteplan für Hamburg. 1. Fortschreibung<br />

2012. Dezember 2012<br />

Aktiver <strong>Klimaschutz</strong>. Hamburgs Industrie spart noch mehr CO 2 . 15 große <strong>Hamburger</strong><br />

Unternehmen haben ihre freiwillige Selbstverpflichtung von 2007 bis 2018 erneuert. PM<br />

der BSU vom 27. März 2013<br />

BUND Hamburg: BUND fordert radikale Kehrtwende beim <strong>Klimaschutz</strong>. Pressemeldung<br />

vom 11.11.2013<br />

Deutsche Bun<strong>des</strong>regierung: Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige<br />

und bezahlbare Energieversorgung, 28. September 2010<br />

Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Evaluierung<br />

der Wirtschaftlichkeit von Förderprogrammen. Drucksache 17/1906, 2.6. 2010<br />

Kleine Anfrage der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Erfolg<br />

der nationalen Klimapolitik in Abhängigkeit vom europäischen Klimaziel. Drucksache<br />

17/8689. 16.2.2012<br />

Beschluss <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates vom 14.10.11: Vorschlag für eine Richtlinie <strong>des</strong> Europäischen<br />

Parlaments und <strong>des</strong> Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien<br />

2004/8/EG und 2006/32/EG KOM(2011) 370 endg.; Ratsdok. 12046/11. Bun<strong>des</strong>rat<br />

Drucksache 379/11. 14.10.11<br />

Vertrag über die Zusammenarbeit in der 19. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft<br />

zwischen der Christlich Demokratischen Union, Lan<strong>des</strong>verband Hamburg und<br />

Bündnis 90/Die Grünen, Lan<strong>des</strong>verband Hamburg, GAL, 17. April 2008<br />

geea, dena: Für eine zielführende Energieeffizienzpolitik im Gebäudebereich: Eckpunkte<br />

der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea). 8.11.2013<br />

dena: Eckpunktepapier. Der Beitrag von Power to Gas zur Erreichung der energiepolitischen<br />

Zielstellungen im Kontext der Energiewende. Berlin, 04.11.2013.<br />

Umweltamt Lan<strong>des</strong>hauptstadt Düsseldorf: <strong>Klimaschutz</strong> in Düsseldorf. Technologieoptionen<br />

für klimaverträgliche Großstädte 2050 – Das Beispiel Düsseldorf. 6.11.2010<br />

Edenhofer, O., Flachsland, Ch.: Globale Energiewende. Dekarbonisierung der Wirtschaft.<br />

Jahrbuch Ökologie 2014<br />

Engelhardt, Marc: Holz aus Afrika für warme Stuben in Berlin, PowerShift, Berlin,<br />

2011<br />

Ethik-Kommission Sichere Energieversorgung (4. April bis 28. Mai 2011): Deutschlands<br />

Energiewende – Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft. Berlin, den 30. Mai<br />

2011<br />

95


[EU 11]<br />

[EWärmeG 11]<br />

<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES<br />

RATES zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und<br />

2006/32/EG. KOM(2011) 370 endgültig 2011/0172 (COD). Brüssel, den 22.6.2011<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Baden-<br />

Württemberg: Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg<br />

[FHH 07] Mitteilung <strong>des</strong> Senats an die Bürgerschaft: „<strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007-<br />

2012“. Bürgerschaftsdrucksache 18/6803, 21.8.2007<br />

[FHH 08a]<br />

Mitteilung <strong>des</strong> Senats an die Bürgerschaft: „Fortschreibung <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts<br />

2007 – 2012“ hier: Umsetzungsbericht und programmatische Weiterentwicklung.<br />

Bürgerschaftsdrucksache 19/1752, 9.12.2008<br />

[FHH 08b] Bewerbungsdaten Hamburgs. pdf-Datei vom 5.12.2008<br />

[FHH 09a]<br />

[FHH 09b]<br />

[FHH 09c]<br />

[FHH 09d]<br />

[FHH 11a]<br />

[FHH 11b]<br />

[FHH 11c]<br />

[FHH 11d]<br />

[FHH 11e]<br />

[FHH 11f]<br />

[FHH 11g]<br />

[FHH 11h]<br />

[FHH 11i]<br />

Fortschreibung <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts 2007-2012. Bürgerschaftsdrucksache<br />

19/4906, 22.12.2009<br />

Austausch von Nachtspeicherheizungen, Antrag der GAL-Fraktion. Bürgerschaftsdrucksache<br />

19/3868, 19.08.09<br />

Kleine Anfrage von Monika Schaal (SPD): Biomasseheizkraftwerk am Haferweg.<br />

Bürgerschaftsdrucksache 19/3842, 21.8.2009<br />

Protokoll/Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung <strong>des</strong> Umweltausschusses. Sitzungsdatum:<br />

12. Februar 2009. Bürgerschaftsdrucksache 19/4, 12.2.2009<br />

Mitteilung <strong>des</strong> Senats an die Bürgerschaft: „Fortschreibung <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts<br />

2007-2012“ Berichterstattung über die programmatische Weiterentwicklung,<br />

die Umsetzung der Maßnahmen 2010 sowie die geplante Mittelverteilung 2011,<br />

(dritte Fortschreibung), Bürgerschaftsdrucksache 19/8311, 4.1.2011<br />

Schriftliche Kleine Anfrage <strong>des</strong> Abgeordneten Jens Kerstan (GAL): <strong>Klimaschutz</strong>ziele<br />

Hamburgs einhalten. Bürgerschaftsdrucksache 20/166 vom 15.4.11<br />

Arbeitsprogramm <strong>des</strong> Senats, 10.5.2011, internet<br />

Bündnis für das Wohnen in Hamburg. Vereinbarung für das Wohnen zwischen der<br />

Freien und Hansestadt Hamburg und den wohnungswirtschaftlichen Verbänden Hamburgs<br />

über Wohnungsneubau, <strong>Klimaschutz</strong> und Energieeffizienz, Erhalt der Backsteinfassaden<br />

und integrative Wohnungspolitik für die 20. Legislaturperiode. 20.9.11<br />

<strong>Hamburger</strong> Senat: Hamburg schafft die Energiewende – Strategische Beteiligung<br />

Hamburgs an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme. Bürgerschaftsdrucksache<br />

20/2392, 29.11.11<br />

Protokoll der öffentlichen Sitzung <strong>des</strong> Haushaltsausschusses, <strong>des</strong> Ausschusses für<br />

Soziales, Arbeit und Integration (TOP 1) und <strong>des</strong> Umweltausschusses (TOP 2), 8. Dezember<br />

2011. Bürgerschaftsdrucksache 20/15, 20/6<br />

Mitteilung <strong>des</strong> Senats an die Bürgerschaft: „Fortschreibung <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts<br />

2007–2012“. Berichterstattung über die programmatische Weiterentwicklung,<br />

die Umsetzung der Maßnahmen 2011 sowie die geplante Mittelverteilung<br />

2012 (vierte Fortschreibung). Bürgerschaftsdrucksache 20/2676, 20.12.2011<br />

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (DIE LINKE) vom<br />

16.12.11: Streicht der SPD-Senat das <strong>Klimaschutz</strong>ziel „minus 40 Prozent im Jahr<br />

2020“? Bürgerschaftsdrucksache 20/2651, 23.12.2011<br />

Pressestelle <strong>des</strong> Senats: Senat 100 Tage im Amt: Zusagen werden eingehalten – „Die<br />

meinen es ernst.“ 14. Juni 2011/pr14<br />

96


[FHH 12a]<br />

[FHH 12b]<br />

[FHH 12c]<br />

[FHH 12d]<br />

[FHH 13a]<br />

<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Mitteilung <strong>des</strong> Senats an die Bürgerschaft: Beteiligung der HGV <strong>Hamburger</strong> Gesellschaft<br />

für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH an den Netzgesellschaften für<br />

Strom, Gas und Fernwärme. Bürgerschaftsdrucksache 20/2949, 24.1.2012<br />

Schriftliche Kleine Anfrage <strong>des</strong> Abgeordneten Jens Kerstan (GAL): Wettbewerb im<br />

Fernwärmenetz. Bürgerschaftsdrucksache 20/4069, 8.5.2012<br />

Mitteilung <strong>des</strong> Senats an die Bürgerschaft: Standortmarketing <strong>des</strong> Clusters Erneuerbare<br />

Energien Hamburg. „Hamburg 2020: Die Energiewende gestalten und Hamburg als<br />

Standort für erneuerbare Energien international positionieren“. Bürgerschaftsdrucksache<br />

20/4524, 19.6.12<br />

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (DIE LINKE): Energieeffizienz<br />

in öffentlichen Gebäuden. Bürgerschaftsdrucksache 20/5567, 23.10.2012<br />

Mitteilung <strong>des</strong> Senats an die Bürgerschaft: Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> – Zielsetzung,<br />

Inhalt und Umsetzung. Bürgerschaftsdrucksache 20/8493, 25.6.13<br />

[FHH 13b] Mitteilung <strong>des</strong> Senats an die Bürgerschaft: „<strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007–<br />

2012“ Abschlussbericht und Gesamtbilanz. Bürgerschaftsdrucksache 20/8494,<br />

25.6.2013<br />

[FHH 13c]<br />

Mitteilung <strong>des</strong> Senats an die Bürgerschaft: Aktionsplan Anpassung an den Klimawandel.<br />

20/8492, 25.6.2013<br />

[FHH 13d] Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (DIE LINKE) vom 13.8.13:<br />

Vattenfall Wärme Hamburg GmbH. Bürgerschaftsdrucksache 20/8931, 20.8.2013<br />

[FHH 13e]<br />

Mitteilung <strong>des</strong> Senats an die Bürgerschaft: Aufhebung der Stellplatzpflicht für Kraftfahrzeuge<br />

bei Wohnungsbauvorhaben. Bürgerschaftsdrucksache 20/9751, 29.10.2013<br />

[FHH 13f] Schriftliche Kleine Anfrage <strong>des</strong> Abgeordneten Roland Heintze (CDU) vom 14.10.11:<br />

Grenzbebauung bei energetischer Außenwandsanierung. Bürgerschaftsdrucksache<br />

20/1845, 21.10.2011<br />

[Flensburg 12] Stadtwerke heizen bald mit Gratis-Strom. Flensburger Tageblatt. 28.1.2012<br />

[Fraunhofer 12]<br />

[Frey 07]<br />

[GdW 13]<br />

[German 13]<br />

[Groscurth 10a]<br />

[Groscurth 10b]<br />

Breitschopf, B.: Ermittlung vermiedener Umweltschäden - Hintergrundpapier zur<br />

Methodik - im Rahmen <strong>des</strong> Projekts „Wirkungen <strong>des</strong> Ausbaus erneuerbarer Energien“.<br />

Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), Karlsruhe , Umweltbun<strong>des</strong>amt<br />

(UBA), Juni 2012<br />

Frey, G., Horst, J., Leprich, U., Schulz, W: „Studie zu den Energieeffizienzpotenzialen<br />

durch Ersatz von elektrischem Strom im Raumwärmebereich“, erstellt im Auftrag der<br />

co2online gGmbH 2007.<br />

GdW - Bun<strong>des</strong>verband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.: GdW<br />

Energieprognose 2050. "Sanierungsfahrplan" entsprechend Energiekonzept der Bun<strong>des</strong>regierung<br />

für die durch GdW-Unternehmen bewirtschafteten Bestände. März 2013<br />

Burck, J., Marten, F., Bals, Ch.: Der <strong>Klimaschutz</strong>-Index. Die wichtigsten Ergebnisse<br />

2014, November 2013<br />

Groscurth, H.-M., Bode S., Kühn I., arrhenius Institut für Energie- und Klimapolitik:<br />

Basisgutachten zum Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> für Hamburg, Möglichkeiten zur Verringerung<br />

der CO 2 -Emissionen im Rahmen einer Verursacherbilanz. Im Auftrag der Behörde<br />

für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, Überarbeitete<br />

und aktualisierte Fassung. November 2010, Version 5.1 vom 19.11.2010<br />

Groscurth, H.-M.: Städtische Wärmenetze und Erneuerbare Energien. Fachtagung<br />

„Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg – Chance für erneuerbare Energien?“<br />

Hamburg, 29.10.2010, internet<br />

97


[Groscurth 10c]<br />

[Groscurth 12]<br />

[Groscurth 13]<br />

[HW 10]<br />

<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Groscurth, H.-M.: arrhenius Institut für Energie- und Klimapolitik: Mainstreaming von<br />

Klimarisiken und -chancen im Finanzsektor. Diskussionspapier Kraft-Wärme-<br />

Kopplung. April 2010<br />

Groscurth, H.-M.: Konsistenzcheck für den Entwurf <strong>des</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong>.<br />

Version 2.1 – Stand 23.7.2012<br />

Groscurth, H.-M., Bode S.: “Power-to-heat” oder “Power-to-gas”? Discussion Paper Nr.<br />

9. Hamburg, Februar 2013<br />

Beckereit, M.: Hamburg Wasser und Hamburg Energie – Beiträge für die Klimawende<br />

in der Hansestadt. 29.4.10<br />

[HK 13] Handelskammer Hamburg: Umwelt- und <strong>Klimaschutz</strong> in <strong>Hamburger</strong> Unternehmen. 10<br />

Jahre UmweltPartnerschaft – 10 Best-Practice-Beispiele, 29.4.2013<br />

[Hermelink 10]<br />

[IW 12]<br />

[IZES 13]<br />

[Jochum 12]<br />

[Kartellamt 11b]<br />

Hermelink A. H., Bettgenhäuser K., Schüler V.: Basisgutachten zum Masterplan<br />

<strong>Klimaschutz</strong> für Hamburg, Ergänzungsgutachten: Wärmebedarf der Gebäude. © Ecofys<br />

2010. Im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg - Behörde für Stadtentwicklung<br />

und Umwelt, 5.10.2010, (gelesen am 28.10.10)<br />

IW Consult GmbH: Bun<strong>des</strong>länder im Vergleich. Wer wirtschaftet am besten? Köln,<br />

10.9.2012<br />

Aktionsprogramm flexible Kapazitäten. Die nächsten Schritte zum Erhalt der Strom-<br />

Versorgungssicherheit. Im Auftrag von Greenpeace, 11.10.2013<br />

Jochum P., Mellwig P., Bülbül, F., Pehnt M., Brischke L., Jarling, M., Kelavic, M.:<br />

Technische Restriktionen bei der energetischen Modernisierung von Bestandsgebäuden,<br />

August 2012<br />

Bun<strong>des</strong>kartellamt: Schreiben der 8. Beschlussabteilung vom 22.12.2011 an den Bun<strong>des</strong>verband<br />

Verbraucherzentrale (vzbv), Az: B8-3/11-247, Beschwerde gegen Vattenfall<br />

Europe Wärme AG<br />

[Kartellamt 12] Bun<strong>des</strong>kartellamt: Abschlussbericht. Sektoruntersuchung Fernwärme. Bericht gemäß §<br />

32e GWB - August 2012<br />

[Krzikalla 13]<br />

[LAK-EN 13]<br />

Krzikalla, N., Achner, S., Brühl, S.: Möglichkeiten zum Ausgleich fluktuierender<br />

Einspeisungen aus Erneuerbaren Energien. BET. Studie im Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verban<strong>des</strong><br />

Erneuerbare Energie, April 2013<br />

Zur Methodik der CO 2 -Bilanzen. Länderarbeitskreis Energiebilanzen. Abgerufen am<br />

26.9.13: http://www.lak-energiebilanzen.de/seiten/co2bilanzenMethodik.cfm<br />

[Koalition 13] Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 18.<br />

Legislaturperiode. November 2013<br />

[Leprich 09] Leprich, U.: Energiepolitik auf kommunaler Ebene. Impulsvortrag im Rahmen der 2.<br />

SEMS Summer School „Nachhaltiges Energiemanagement für Kommunen und Regionen“,<br />

10.9.1009<br />

[Leprich 13] Leprich, U.: "Energiewirtschaftlich völlig absurd". Klimaretter.info, 29.11.13<br />

[Löschel 11]):<br />

[Maas 13]<br />

[Maaß 12]<br />

Löschel, A., Erdmann, G., Staiß, F., Ziesing, H.-J.: Expertenkommission zum Monitoring-Prozess<br />

„Energie der Zukunft“. Stellungnahme zum ersten Monitoring-Bericht der<br />

Bun<strong>des</strong>regierung für das Berichtsjahr 2011. Dezember 2012<br />

Maas, A.: EnEV im Detail: Wirtschaftlichkeit der energetischen Anforderungen.<br />

Vortrag bei den Berliner Energietagen 2013, bezogen am 3.6.2013<br />

Maaß, Chr.: Weiterentwicklung <strong>des</strong> rechtlichen Rahmens zum klimafreundlichen Ausund<br />

Umbau der Fernwärme, Hamburg Institut, Vortrag bei der Fachkonferenz „Fernwärme<br />

mit Erneuerbaren Energien“ in Kiel am 23. Oktober 2012. Abgerufen am 23.2.13<br />

98


[Maaß 13]<br />

[Madlener 2011]<br />

[Mahmood 13]<br />

[Nitsch 11]<br />

[Nitsch 12]<br />

[NRW 13]<br />

[Pehnt 08]<br />

[Plattform EE 12]<br />

[Rab 11a]<br />

[Rab 11b]<br />

[Rab 11c]<br />

[Rab 12]<br />

<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Maaß, Ch., Staatsrat a. D. Schaeffer, R., Sandrock, M.: Soziale und nachhaltige Wärmepolitik.<br />

Kurzstudie für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie,<br />

HAMBURG INSTITUT. Erfurt / Hamburg, 21. August 2013<br />

Madlener, R., Alcott, B.: HERAUSFORDERUNGEN FÜR EINE TECHNISCHÖKO-<br />

NOMISCHE ENTKOPPELUNG VON NATURVERBRAUCH UND WIRT-<br />

SCHAFTSWACHSTUM UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER<br />

SYSTEMATISIERUNG VON REBOUND-EFFEKTEN UND PROBLEMVER-<br />

SCHIEBUNGEN. Enquete-Kommission “Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität” <strong>des</strong><br />

Deutschen Bun<strong>des</strong>tages. 7. Dezember 2011<br />

Mahmood, M., O’Kane, M. et al: Special investigation. From El Salvador to Iraq:<br />

Washington's man behind brutal police squads., 6.3.1013; Mahmood, M., O’Kane, M.:<br />

Ein Mann fürs Grobe, Freitag, 14.3.2013; Wikipedia; „James Steele (US Colonel)“, abgerufen<br />

am 24.3.2013<br />

Nitsch, J. et al: Langfristszenarien und Strategien für den Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien in Deutschland bei Berücksichtigung der Entwicklung in Europa und global –<br />

„Leitstudie 2010“, im Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Umwelt, Naturschutz und<br />

Reaktorsicherheit, Stuttgart/Kassel/Berlin, Dezember 2010.<br />

Nitsch, J. et al: Langfristszenarien und Strategien für den Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien in Deutschland bei Berücksichtigung der Entwicklung in Europa und global.<br />

Schlussbericht im Auftrag <strong>des</strong> BMU, 29.3.2012<br />

Gesetz zur Förderung <strong>des</strong> <strong>Klimaschutz</strong>es in Nordrhein-Westfalen. <strong>Klimaschutz</strong>gesetz<br />

Nordrhein-Westfalen (<strong>Klimaschutz</strong>gesetz NRW). 23-1-2013<br />

Pehnt, M., Seebach, D., Irrek, W., Seifried, D.: Umweltnutzen von Ökostrom. Vorschlag<br />

zur Berücksichtigung in <strong>Klimaschutz</strong>konzepten. Diskussionspapier 2008/072. 2008<br />

Plattform Erneuerbare Energien; AG Interaktion. Anhang: Potentiale und Hemmnisse<br />

der Flexibilitätsoptionen. Stand: 15.10.12<br />

Rabenstein, D.: Wie kann Hamburg seine <strong>Klimaschutz</strong>ziele erreichen? Gutachterliche<br />

Stellungnahme zum Basisgutachten für einen Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> für Hamburg.<br />

Version 1 am 2.11.10; Version 2.2 am 5.5.2011<br />

Rabenstein, D.: Senkung der CO 2 -Emissionen in Hamburg durch energetische Gebäu<strong>des</strong>anierung.<br />

1. Ergänzung zur Gutachterlichen Stellungnahme zum Basisgutachten für einen<br />

Masterplan <strong>Klimaschutz</strong> für Hamburg. 6.12.2011<br />

Rabenstein, D.: Trübe Aussichten für den <strong>Klimaschutz</strong> in Hamburg. Folgen der politischen<br />

Veränderungen im Jahr 2011 für das Erreichen der <strong>Klimaschutz</strong>ziele Hamburgs.<br />

1. Fortschreibung der Stellungnahme zum Basisgutachten zu einem Masterplan <strong>Klimaschutz</strong><br />

für Hamburg. 6.12.2011<br />

Rabenstein, D.: So schafft Hamburg die Energiewende nicht. <strong>Analyse</strong> der Kooperationsvereinbarungen<br />

<strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> Senats mit den Energieunternehmen Vattenfall Europe<br />

und E.ON Hanse und Vergleich mit einer vollständigen Rekommunalisierung der<br />

Energienetze in Hamburg. 12.2.2012<br />

[Rechnungshof 12] Jahresbericht 2012 <strong>des</strong> Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />

der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung<br />

2010. 5.1.2012<br />

[Santarius 12]<br />

[Santarius 13]<br />

Santarius, T.: Der Rebound Effekt. Über die unerwünschten Folgen der erwünschten<br />

Energieeffizienz. Wuppertal Institut, März 2012<br />

Santarius, T.: Der Rebound-Effekt. Die Illusion <strong>des</strong> grünen Wachstums. Blätter für<br />

deutsche und internationale Politik. Heft 12/2013, S. 67-74, November 2013<br />

99


[Schaal 13]<br />

<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

Schaal, Monika: Hamburg – Hauptstadt der Windenergie. Networking, Forschung und<br />

Ausbildung machen die Stadt für Investoren interessant. SOLARZEIALTER 2/2013, S.<br />

55 – 59<br />

[Schettkat 09] Schettkat, R.: Analysing Rebound Effects. Wuppertal Institut, Januar 2009<br />

[Schill 13]<br />

[Scholz 11a]<br />

[Scholz 11b]<br />

[Schöntaler 12]<br />

[Schüle 11]<br />

[Schüle 13]<br />

Schill, W.-P.: Integration von Wind- und Solarenergie: Flexibles Stromsystem verringert<br />

Überschüsse. DIW Wochenbericht, 34/2013<br />

Scholz, Olaf: „<strong>Klimaschutz</strong> ist die halbe Miete!“ - Rede beim 1. Umwelthauptstadt-<br />

Dialog. 17.5.2011. Gelesen auf der Homepage von Olaf Scholz am 27.8.2011<br />

DAS GROSSE ABENDBLATT-INTERVIEW. Olaf Scholz: "Der Senat darf nicht<br />

ängstlich werden", <strong>Hamburger</strong> Abendblatt, 10.12.11<br />

Schöntaler, K., Höck, S., Krier, J.-M.: Evaluierung <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzepts<br />

2007-2012. Schlussbericht im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und<br />

Umwelt, Leitstelle <strong>Klimaschutz</strong>. 30.04.2012<br />

Schüle, R., Rausch, L., Fritsche, U.: <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept. Zwischenbericht<br />

CO 2 -Monitoring Weiterentwicklung und Umsetzung <strong>des</strong> Monitoring- und Evaluationskonzepts.<br />

für das „<strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007-2012“ Teil 1 Wuppertal Institut.<br />

Wuppertal, 15. Februar 2011<br />

Schüle, R., Kaselofsky, J., März, S., Hanke, T., Jansen, U., Rausch, L.: CO 2 -Monitoring<br />

und -Evaluierung zum <strong>Hamburger</strong> <strong>Klimaschutz</strong>konzept 2007-2012 – Gesamtbilanz. Abschlussbericht.<br />

Wuppertal Institut. Wuppertal, 27. Mai 2013<br />

[Schütz 13] Schütz, D.: Hamburg hat ehrgeizige <strong>Klimaschutz</strong>ziele. NDR, Hamburg, 28.06.2013<br />

[SPD 06] Antrag der SPD-Abgeordneten Dr. Monika Schaal u. a.: Menschliche Metropole –<br />

Starkes Hamburg: In <strong>Klimaschutz</strong> investieren, Geld verdienen und Gefahren <strong>des</strong> Klimawandels<br />

abwenden. Bürgerschaftsdrucksache 18/5397, 4.12.06<br />

[SPD 07a]<br />

[SPD 07b]<br />

[SPD 07c]<br />

[SPD 07d]<br />

[SPD 07e]<br />

[SPD 10a]<br />

[SPD 11a]<br />

[SPD 11b]<br />

Antrag der SPD-Abgeordneten Dr. Monika Schaal u. a.: Masterplan <strong>Klimaschutz</strong>:<br />

Hamburgs Zukunft sichern – Gefahren <strong>des</strong> Klimawandels abwenden. Wir investieren in<br />

die Zukunft – Langfristige Perspektive für den <strong>Klimaschutz</strong> in Hamburg entwickeln.<br />

Bürgerschaftsdrucksache 18/5829, 14.2.07<br />

SPD-Lan<strong>des</strong>organisation Hamburg: Unser Regierungsprogramm zur Bürgerschaftswahl<br />

2008 in Hamburg.<br />

<strong>Klimaschutz</strong>: Hamburgs Zukunft sichern – Gefahren <strong>des</strong> Klimawandels abwenden durch<br />

zielgerichtete Mittelverwendung beim <strong>Klimaschutz</strong>. Antrag der SPD-Fraktion. Bürgerschaftsdrucksache<br />

18/7572, 12.12.2007<br />

SPD Hamburg: <strong>Hamburger</strong> Klimapolitik: Michael Naumann legt 12-Punkte-Plan vor.<br />

"Der Senat schlägt Schaum - wir werden handeln". 21.08.2007<br />

SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg: <strong>Klimaschutz</strong>politik für Hamburg –Konsequenzen<br />

aus Einsicht. 21. August 2007<br />

SPD-Bun<strong>des</strong>tagsfraktion: Ein nationales <strong>Klimaschutz</strong>gesetz - Verbindlichkeit stärken,<br />

Verlässlichkeit schaffen, der Vorreiterrolle gerecht werden. Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache<br />

17/3172, 5.10.2010<br />

SPD-Fraktion in der <strong>Hamburger</strong> Bürgerschaft: Hamburg 2020: Wir investieren in die<br />

Zukunft – Langfristige Perspektive für den <strong>Klimaschutz</strong> in Hamburg entwickeln. Bürgerschaftsdrucksache<br />

20/2179, 11.11.11<br />

SPD-Fraktion: Hamburg - Klar zur Energiewende! Eckpunkte für eine sichere, preiswerte<br />

und umwelt- sowie klimafreundliche Energieversorgung für Hamburg. Bürgerschaftsdrucksache<br />

20/1229, 10.8.2011<br />

100


[SPD 11c]<br />

[SPD 11d]<br />

[SOMO 11]<br />

[SOMO 13]<br />

[Statistik 13]<br />

<strong>Analyse</strong> <strong>des</strong> <strong>Hamburger</strong> <strong>Masterplans</strong> <strong>Klimaschutz</strong><br />

SPD-Bun<strong>des</strong>tagsfraktion: Programm für eine nachhaltige, bezahlbare und sichere<br />

Energieversorgung. Bun<strong>des</strong>tagsdrucksache 17/5481, 12.4.2011<br />

UNSER HAMBURG: STARK UND SOLIDARISCH. SPD-Regierungsprogramm für<br />

Hamburg, 12. Januar 2011<br />

SOMO, Green Advocates: Burning Rubber. Buchanan Renewables’ Impact on Sustainable<br />

Development in Liberia. Nov. 2011<br />

SOMO, Green Advocates & Swedwatch: Cut and Run. Update on the impacts of<br />

Buchanan Renewables’ operations and Vattenfall’s divestment. März 2013<br />

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein: STATISTISCHE BERICHTE,<br />

Kennziffer: P V 2 - j/10 HH, Korrektur. Umweltökonomische Gesamtrechnungen.<br />

Treibhausgasemissionen in Hamburg 2010 Herausgegeben am: 6. Juni 2013<br />

[ThEEWärmeG 13] Gesetz zum Einsatz Erneuerbarer Energien und zur effizienten Wärmenutzung in<br />

Gebäuden im Freistaat Thüringen (Thüringer Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz –<br />

ThEEWärmeG). Beschluss der SPD-Landtagsfraktion vom 30. Januar 2013<br />

[UBA 07a]<br />

[UBA 07b]<br />

[UBA 11]<br />

[UBA 13a]<br />

Umweltbun<strong>des</strong>amt: Externe Kosten kennen, Umwelt besser schützen, Die Methodenkonvention<br />

zur Schätzung externer Kosten am Beispiel Energie und Verkehr. April 2007<br />

Umweltbun<strong>des</strong>amt: Ökonomische Bewertung von Umweltschäden, Methodenkonvention<br />

zur Schätzung externer Umweltkosten. 2007<br />

UBA: Statusbericht zur Umsetzung <strong>des</strong> Integrierten Energie- und <strong>Klimaschutz</strong>programms<br />

der Bun<strong>des</strong>regierung. April 2011<br />

UBA: TREIBHAUSGASAUSSTOSS IN DEUTSCHLAND 2012 - vorläufige Zahlen<br />

aufgrund erster Berechnungen und Schätzungen <strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong>amtes. Hintergrund,<br />

Stand: Februar 2013<br />

[UBA 13b] UBA: Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050. Hintergrund, Oktober 2013.<br />

www.uba.de/publikationen/treibhausgasneutrales-deutschland-im-jahr-2050<br />

[Umwelt 09]<br />

[Vattenfall 13]<br />

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg: Protokoll/Wortprotokoll der öffentlichen<br />

Sitzung <strong>des</strong> Umweltausschusses. Bürgerschaftsdrucksache 19/4, 12.2.2009<br />

Vattenfall im Vattenfall Newsroom: Vattenfall ser brister i bedömning inför Liberiaprojekt,<br />

17.3.2013; deutsch: Vattenfall sieht Mängel bei der Beurteilung <strong>des</strong> Liberia-<br />

Projekts (abgerufen am 24.3.2013)<br />

[Verbr HH 12] Verbraucherzentrale Hamburg: Vattenfall muss Fernwärmenetz öffnen. PM 16.12.2012<br />

[WBGU 09a]<br />

[WBGU 09b]<br />

Wissenschaftlicher Beirat der Bun<strong>des</strong>regierung Globale Umweltveränderungen<br />

(WBGU): Welt im Wandel: Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung,<br />

20.2.2009<br />

Wissenschaftlicher Beirat der Bun<strong>des</strong>regierung Globale Umweltveränderungen<br />

(WBGU): Factsheet Bioenergie 1/2009<br />

[Wille 13] Wille, J.: UBA: Der Verkehr muss CO 2 -frei werden. Klimaretter.info, 29.10.2013<br />

[Witt 13] Witt, U.: Ökostromanbieter, ein Auslaufmodell, klimaretter.info, 30.10.2013<br />

[WRI 12]<br />

[ZSW 11]<br />

World Resources Institute (WRI): Climate Analysis Indicators Tool. Washington, DC<br />

2012.<br />

Schmidt, M., Nitsch, J., Staiß, F., Salzer, J.: Gutachten zur Vorbereitung eines <strong>Klimaschutz</strong>gesetzes<br />

für Baden-Württemberg, Dez. 2011<br />

101

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