Rationelle Energieverwendung
Rationelle Energieverwendung
Rationelle Energieverwendung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Förderprogramm der Stadt Heidelberg<br />
<strong>Rationelle</strong> <strong>Energieverwendung</strong><br />
3. Fördergrenzen<br />
1. Einschließlich eventueller Zuschüsse aus anderen öffentlichen Förderprogrammen<br />
werden maximal 25 Prozent der förderfähigen und durch Einzelnachweise<br />
belegten Aufwendungen bezuschusst. Förderungen durch<br />
zinsverbilligte Darlehen werden dabei nicht angerechnet.<br />
2. Zuschüsse unter 150 Euro werden nicht bewilligt.<br />
3. Energiesparmaßnahmen können insgesamt mit maximal 12.800 Euro je<br />
Objekt/Haus gefördert werden. Diese Obergrenze kann nur einmal pro<br />
Objekt/Haus ausgeschöpft werden und gilt auch bei Ausführung mehrerer<br />
förderfähiger Einzelprojekte. Gelder, die bereits früher aus dem Förderprogramm<br />
zur „<strong>Rationelle</strong>n <strong>Energieverwendung</strong>“ gezahlt wurden, werden auf<br />
diesen Höchstbetrag angerechnet. Ausgenommen von dieser Obergrenze<br />
sind Passivhäuser im Mehrfamilien- bzw. Geschosswohnungsbau.<br />
4. Die Mehrfachförderung einer Maßnahme sowohl aus dem Programm<br />
„<strong>Rationelle</strong> <strong>Energieverwendung</strong>“ als auch aus anderen Fördermitteln der<br />
Stadt Heidelberg (z.B. aus Sanierungsmitteln) ist nicht möglich.<br />
4. Rund um die Antragstellung<br />
Antrags- und Bewilligungsverfahren<br />
Die Antragsformulare und die zur Beurteilung notwendigen Unterlagen werden<br />
im Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Technisches Bürgeramt, eingereicht.<br />
Folgende Unterlagen sind zur Bearbeitung notwendig:<br />
– das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular,<br />
– die jeweilige/n Anlage/n,<br />
– ausgefüllter Fragebogen zur Erstellung des „Heidelberger Wärmepasses“<br />
(Siehe S. 33)<br />
– Fotos aller Gebäudeteile, an denen Bauarbeiten geplant sind (außer bei<br />
Passivhäusern)<br />
– bei Passivhäusern Baupläne im Maßstab 1:100 bzw. 1:50 und eine Wärmebedarfsberechnung<br />
mit dem Computerprogramm „PassivHaus-Projektierungs-Paket“<br />
(PHPP)<br />
– ein Angebot einer Firma für die geplante Maßnahme beziehungsweise bei<br />
Eigenleistung eine Kostenaufstellung für das erforderliche Material und<br />
den zusätzlichen Aufwendungen z.B. für ein notwendiges Gerüst .<br />
Aus den Unterlagen müssen der Hersteller sowie spezifische Daten zum eingesetzten<br />
Material und die Dämmstoffstärke hervorgehen. In Zweifelsfällen<br />
ist für den betreffenden Baustoff ein Prüfzeugnis eines anerkannten Prüfinstituts<br />
vorzulegen. Die Fördergelder werden schriftlich bewilligt.<br />
6<br />
Alle Informationen und Antragsformulare stehen im Internet unter<br />
www.heidelberg.de/foerderprogramm zum Download bereit.