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Rationelle Energieverwendung

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Förderprogramm der Stadt Heidelberg<br />

<strong>Rationelle</strong> <strong>Energieverwendung</strong><br />

3. Fördergrenzen<br />

1. Einschließlich eventueller Zuschüsse aus anderen öffentlichen Förderprogrammen<br />

werden maximal 25 Prozent der förderfähigen und durch Einzelnachweise<br />

belegten Aufwendungen bezuschusst. Förderungen durch<br />

zinsverbilligte Darlehen werden dabei nicht angerechnet.<br />

2. Zuschüsse unter 150 Euro werden nicht bewilligt.<br />

3. Energiesparmaßnahmen können insgesamt mit maximal 12.800 Euro je<br />

Objekt/Haus gefördert werden. Diese Obergrenze kann nur einmal pro<br />

Objekt/Haus ausgeschöpft werden und gilt auch bei Ausführung mehrerer<br />

förderfähiger Einzelprojekte. Gelder, die bereits früher aus dem Förderprogramm<br />

zur „<strong>Rationelle</strong>n <strong>Energieverwendung</strong>“ gezahlt wurden, werden auf<br />

diesen Höchstbetrag angerechnet. Ausgenommen von dieser Obergrenze<br />

sind Passivhäuser im Mehrfamilien- bzw. Geschosswohnungsbau.<br />

4. Die Mehrfachförderung einer Maßnahme sowohl aus dem Programm<br />

„<strong>Rationelle</strong> <strong>Energieverwendung</strong>“ als auch aus anderen Fördermitteln der<br />

Stadt Heidelberg (z.B. aus Sanierungsmitteln) ist nicht möglich.<br />

4. Rund um die Antragstellung<br />

Antrags- und Bewilligungsverfahren<br />

Die Antragsformulare und die zur Beurteilung notwendigen Unterlagen werden<br />

im Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Technisches Bürgeramt, eingereicht.<br />

Folgende Unterlagen sind zur Bearbeitung notwendig:<br />

– das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular,<br />

– die jeweilige/n Anlage/n,<br />

– ausgefüllter Fragebogen zur Erstellung des „Heidelberger Wärmepasses“<br />

(Siehe S. 33)<br />

– Fotos aller Gebäudeteile, an denen Bauarbeiten geplant sind (außer bei<br />

Passivhäusern)<br />

– bei Passivhäusern Baupläne im Maßstab 1:100 bzw. 1:50 und eine Wärmebedarfsberechnung<br />

mit dem Computerprogramm „PassivHaus-Projektierungs-Paket“<br />

(PHPP)<br />

– ein Angebot einer Firma für die geplante Maßnahme beziehungsweise bei<br />

Eigenleistung eine Kostenaufstellung für das erforderliche Material und<br />

den zusätzlichen Aufwendungen z.B. für ein notwendiges Gerüst .<br />

Aus den Unterlagen müssen der Hersteller sowie spezifische Daten zum eingesetzten<br />

Material und die Dämmstoffstärke hervorgehen. In Zweifelsfällen<br />

ist für den betreffenden Baustoff ein Prüfzeugnis eines anerkannten Prüfinstituts<br />

vorzulegen. Die Fördergelder werden schriftlich bewilligt.<br />

6<br />

Alle Informationen und Antragsformulare stehen im Internet unter<br />

www.heidelberg.de/foerderprogramm zum Download bereit.

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