Amtsblatt - in der Gemeinde Heiden
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II. Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.<br />
Es wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass e<strong>in</strong>e Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften <strong>der</strong><br />
Geme<strong>in</strong>deordnung für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser<br />
Satzung nach Ablauf e<strong>in</strong>es Jahres seit dieser Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden<br />
kann, es sei denn,<br />
a) e<strong>in</strong>e vorgeschriebene Genehmigung fehlt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde<br />
nicht durchgeführt,<br />
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,<br />
c) <strong>der</strong> Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet o<strong>der</strong><br />
d) <strong>der</strong> Form- o<strong>der</strong> Verfahrensmangel ist gegenüber <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de vorher gerügt und dabei die<br />
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Heiden</strong>, den 06. Juni 2007<br />
He<strong>in</strong>er Buß<br />
Bürgermeister