Nachhaltigkeitsbericht - CSR in Deutschland
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SOZIALER FORTSCHRITT
ALS VERANTWORTUNG
Nachhaltigkeitsbericht 2008 – 2012
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS)
Sozialer
Fortschritt als
Verantwortung
Nachhaltigkeitsbericht 2008 – 2012
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
3
Inhalt
Über diesen Bericht
6
I. Arbeits- und Sozialordnung – Anvertraute Aufgaben 7
1. Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 8
2. Spektrum der Aufgaben 9
3. Organisationsrahmen – Leitung und Personal des BMAS 9
4. Finanzielle Mittel – Haushaltskonsolidierung 12
5. Drei Ebenen des Nachhaltigkeitsgedankens im BMAS 15
II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales 17
1. Arbeitsmarkt 18
2. Fachkräftesicherung 19
3. Zukunft sicherer Arbeit 21
4. Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz 22
5. „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ 22
6. Rente 23
7. Bildungschancen für alle – Bildungspaket für bedürftige Kinder und Jugendliche 24
8. Menschen mit Behinderungen 25
9. Europäischer und internationaler Rahmen 25
10. Transparenz und Ergebniskontrolle – Politisch-strategische Zielsteuerung 25
11. Zusammenarbeit mit Verfassungsorganen und anderen Ressorts 27
12. Nachhaltigkeit im Rechtsetzungsprozess 27
13. Kommunikation und Dialog mit Stakeholdern 28
14. Glaubwürdigkeit von Politik – Verhinderung von Korruption 30
III. BMAS als federführendes Bundesressort für das Querschnittsthema CSR 33
IV. Engagement für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung im BMAS 36
1. Personalmanagement 37
2. Chancengleichheit und Vielfalt 40
3. Inklusion von Menschen mit Behinderungen 41
4. Vereinbarkeit von Beruf und Familie 43
5. Personalentwicklung 44
6. Vergütung und Altersversorgung 48
7. Gesundheitsmanagement 49
8. Arbeitsschutz 50
9. Mitarbeiterzufriedenheit, Beteiligung und Ideenmanagement 52
10. Interessenvertretungen der Beschäftigten 53
11. Aufgabenkritik/ Geschäftsprozessoptimierung 54
4
V. Betrieblicher Umweltschutz im BMAS 55
1. Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln – Maßnahmeplan 56
2. Nachhaltiges Bauen 57
3. Energieeffiziente Gebäude, IT und Fahrzeuge 57
4. Ressourcenschonung im Büroalltag 63
5. Stärkung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung 64
6. Nachhaltige Organisation von Veranstaltungen 67
VI. Gesellschaftliches Engagement 68
VII. Ziele für eine nachhaltige Organisationsführung 71
1. Transparenz 72
2. Ziele im Bereich Personalmanagement 72
3. Ziele im Bereich Inklusion 73
4. Umweltziele 74
5. Ziele im Bereich nachhaltiger öffentlicher Beschaffung 75
VIII. GRI-Index 76
ANHÄNGE 95
1. Organigramm des BMAS 96
2. Organigramm des Geschäftsbereichs 97
Informationen zu den Bildern 98
Bürgertelefon 101
Impressum 102
Der Bericht wurde auf Basis des international genutzten Leitfadens der Global Reporting
Initiative (Version G3.1, Stand März 2011) sowie des Branchenzusatzes „Public
Agencies“ (Pilot Version 1.0, Stand März 2005) erstellt. 1 Das BMAS nimmt zu allen
geforderten Angaben Stellung. Nach eigener Einschätzung erhält der Bericht den
Anwendungsgrad B. Die Daten wurden hausintern mit den entsprechenden Verantwortlichen
erhoben.
Bei Fragen und Anmerkungen kontaktieren Sie bitte:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Referat Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
E-Mail: aza3@bmas.bund.de
1 Download https://www.globalreporting.org/reporting/sector-guidance/pilot-versions/public-agency/
Pages/default.aspx
5
Vorwort
zum Nachhaltigkeitsbericht des BMAS
„Sozialer Fortschritt als Verantwortung“
Liebe Leserinnen und Leser,
wir erleben derzeit in Europa, dass es vor allem die junge Generation trifft, wenn es
an den Arbeitsmärkten nicht rund läuft. Das ist politisches Dynamit. Deshalb beginnt
nachhaltige Politik damit, dass wir Menschen befähigen, indem wir in Bildung,
Ausbildung und gesellschaftliche Teilhabe investieren. Das kostet zuerst einmal Geld,
wie beim Bildungspaket, aber es verspricht später eine hohe gesellschaftliche Rendite.
Damit übernehmen wir Verantwortung für die Zukunft.
Auch Unternehmen übernehmen Verantwortung für die Zukunft. Sie produzieren
umweltfreundlich und ressourcenschonend, machen ihre Entscheidungen nach
außen transparent und fördern ihre Beschäftigten, und zwar freiwillig, über das
gesetzlich geforderte Maß hinaus. Das fassen wir unter dem Leitbegriff „Corporate
Social Responsibility“ zusammen.
Nachhaltigkeit beginnt immer mit dem eigenen Handeln. Das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales legt nun erstmals einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht vor – als
eines der ersten Ministerien in Deutschland und Europa. Der Bericht zeigt, wie wir
Politik für die nächste Generation gestalten. Und er zeigt, wie wir im Ministerium als
Arbeitgeber die eigenen Ansprüche einlösen, sei es bei der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf, der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oder beim Thema
Frauen in Führungspositionen. Wir geben das Signal: Nachhaltigkeit lohnt sich für die
Menschen und für unsere Gesellschaft!
Dr. Ursula von der Leyen
6
Über diesen Bericht
Als federführendes Bundesressort für die gesellschaftliche Verantwortung von
Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) legt das BMAS seinen ersten
Nachhaltigkeitsbericht vor.
Dieser Bericht soll einerseits aufzeigen, was hinter „nachhaltiger Politikgestaltung im
Bereich Arbeit und Soziales“ steht. Andererseits geht es darum, darzustellen, wie der
Gedanke gesellschaftlicher Verantwortung im BMAS selbst mit Leben erfüllt wird. Er
wendet sich in erster Linie an interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie die Gruppen
der Zivilgesellschaft, die ein Interesse an dem nachhaltigen Ansatz des BMAS in seinen
Politikfeldern, bei der Verwendung von Steuergeldern und als Arbeitgeber haben. Mit
der Initiative zur Berichterstattung möchte das Bundesministerium ein Beispiel setzen
und weitere öffentliche Stellen zur Berichterstattung über die sozialen, ökologischen
und gesellschaftlichen Auswirkungen ihres Handelns anregen.
Der Bericht bezieht sich auf die Kalenderjahre 2008 bis 2012 und schließt beide
Dienstsitze (Berlin und Bonn) des Bundesministeriums ein. Soweit die Daten für das
Kalenderjahr 2012 zum Redaktionsschluss am 30. Juni 2013 nicht verfügbar waren, ist
dies gesondert ausgewiesen.
Das BMAS beabsichtigt, zukünftig einmal pro Legislaturperiode Rechenschaft über die
sozialen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen seines Handelns abzulegen.
I. Arbeits- und
Sozialordnung –
Anvertraute
Aufgaben
8
1. Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist eine oberste Bundesbehörde.
Unter Leitung der Ministerin bearbeitet das Bundesministerium eine Vielzahl von
Politikfeldern auf nationaler und internationaler Ebene, um den Bereich Arbeit und
Soziales durch nachhaltige und sozialverantwortliche Politik zu gestalten.
Arbeitsförderung, Beschäftigungspolitik und Grundsicherung betreffen alle Fragen der
Arbeitsmarktpolitik, insbesondere die der Arbeitsförderung, der Arbeitsvermittlung, der
Arbeitslosenversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie sonstige mit dem
Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch zusammenhängende Fragen.
• Arbeitsrecht und Arbeitsschutz umfassen das individuelle und kollektive Arbeitsrecht
einschließlich der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie den technischen, medizinischen und
sozialen Arbeitsschutz. In diesem Bereich ist auch das Thema Corporate Social Responsibility
(Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen) verortet.
• Sozialversicherung. Diese liegt im Zuständigkeitsbereich des BMAS, soweit es um
grundsätzliche und allgemeine Fragen der Sozialversicherung sowie die Sozialversicherungszweige
der gesetzlichen Rentenversicherung – einschließlich der Alterssicherung
der Landwirte, Handwerker und freien Berufe – und der gesetzlichen Unfallversicherung
geht.
• Sozialgesetzbuch und Sozialgerichtsgesetz. Das BMAS verantwortet den Allgemeinen
Teil, das Verfahrensrecht, den Sozialdatenschutz, die Zusammenarbeit der Leistungsträger
und die Beziehungen zu Dritten sowie das Sozialgerichtsgesetz.
• Sozialhilfe. Dazu zählen alle grundsätzlichen Fragen des Sozialhilferechts nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere der Hilfe zum Lebensunterhalt, der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einschließlich der Bekämpfung von
Armut und sozialer Ausgrenzung sowie gesetzgeberische Arbeiten und Grundsatzfragen
zum Asylbewerberleistungsgesetz.
• Belange von Menschen mit Behinderungen, Prävention, Rehabilitation, Soziale
Entschädigung. Die Zuständigkeit des BMAS erstreckt sich u. a. auf das Recht der
Rehabilitation und Teilhabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, der Gleichstellung
und Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, der Gleichbehandlung
nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und den Grundsätzen der
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Zur Sozialen Entschädigung
gehören das Recht der Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz
sowie die Versorgungsleistungen nach weiteren Gesetzen (u. a. für Opfer ziviler Gewalttaten
sowie für Zivil- und Wehrdienstgeschädigte) und die Versorgungsmedizin.
• Europäische und internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Hierunter fällt die
Federführung für die sozialpolitischen Aufgaben im inter- und supranationalen Bereich,
insbesondere bei der Europäischen Union, der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO),
dem Europarat, den Vereinten Nationen sowie der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), ferner die Vorbereitung und der Abschluss
grenzüberschreitender Abkommen über Soziale Sicherheit.
I. Arbeits- und Sozialordnung – Anvertraute Aufgaben 9
• Grundsatz- und Planungsaufgaben der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ergeben sich für
das BMAS schließlich aus einer zunehmend enger werdenden Verzahnung von Sozialpolitik,
Beschäftigungspolitik und anderen Politikbereichen sowie der Notwendigkeit ihrer
Koordinierung im Rahmen einer modernen Gesellschaftspolitik der Bundes regierung.
2. Spektrum der Aufgaben
Zur Wahrnehmung der genannten Aufgaben des BMAS gehören die
• strategische Gestaltung und Koordination der genannten Politikfelder
• Umsetzung von politischen Zielen, Schwerpunkten und Programmen
• Durchführung eigener Gesetzgebungsvorhaben und
• Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren anderer Ressorts
• Wahrnehmung von Steuerungs- und Aufsichtsfunktionen gegenüber dem
unmittelbaren und mittelbaren Geschäftsbereich 2 sowie die
• internationale Zusammenarbeit.
3. Organisationsrahmen – Leitung und Personal des BMAS
An der Spitze des Ministeriums steht seit dem 30. November 2009 Ministerin Dr. Ursula
von der Leyen. Die Ernennung der Ministerin erfolgte auf Vorschlag der Bundeskanzlerin
durch den Bundespräsidenten 3 . Sie leitet innerhalb der von der Bundeskanzlerin
für die Bundesregierung gesetzten politischen Richtlinien ihr Ressort selbst ständig
und unter eigener Verantwortung. 4 Das Rechtsverhältnis der Bundesministerin richtet
sich nach dem Bundesministergesetz (BMinG); hiernach steht sie zum Bund in einem
öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und darf insbesondere neben ihrem Amt
keinen Beruf ausüben. Auch die Amtsbezüge und Versorgung der Bundesministerin
ergeben sich aus dem BMinG. Die Ministerin wird in ihrer Arbeit vom beamteten
Staatssekretär Gerd Hoofe, in der Zeit bis September 2011 vom beamteten Staatssekretär
Andreas Storm und seit Oktober 2011 von der beamteten Staatssekretärin Dr. Annette
Niederfranke unterstützt. Die Parlamentarischen Staatssekretäre, Dr. Ralf Brauksiepe
und Hans-Joachim Fuchtel, die sie ebenfalls unterstützen, sind gewählte Mitglieder
des Deutschen Bundestags. Sie stehen dem Parlament für alle das Ressort betreffenden
Fragen zur Verfügung. Die beamteten Staatssekretäre unterliegen den Vorschriften der
Beamtengesetze, die auch deren Vergütung und Versorgung regeln 5 . Aufgaben und
Rechtsstellung der Parlamentarischen Staatssekretäre richten sich entsprechend nach
dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre.
2 S. Abb. 2
3 Artikel 64 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
4 Artikel 65 GG
5 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)/ Besoldungsordnung B
10
Der Ministerin steht weiter ein Leitungsstab sowie ein Kommunikationsstab zur Seite.
Das BMAS ist in sieben Abteilungen unterteilt: eine Zentralabteilung für Personal,
Haushalt und Organisation sowie sechs Fachabteilungen. Jede Abteilung besteht aus
Unterabteilungen mit mehreren Fachreferaten.
Die Sicherstellung der Nachhaltigkeit in der Ministerialarbeit ist als zentrale Aufgabe
des BMAS identifiziert. Dementsprechend wurde diese Managementaufgabe bei der
Zentralabteilung angesiedelt, in der ein Beauftragter der Abteilung Z für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
benannt wurde. Dessen Aufgabe ist die Erhebung der
relevanten Daten in der Zentralabteilung des BMAS und die zentrale Steuerung des
Datenabgleichs sowie die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für
die nachhaltige Politikgestaltung, regelkonforme Dienstführung (Compliance) und
Datenschutz. Die Zielkontrolle dieser Aufgabe wird vom Abteilungsleiter der Zentralabteilung
und dem für diese Abteilung zuständigen Staatssekretär verantwortet.
Innerhalb der Bundesregierung findet durch den im Bundeskanzleramt verorteten
Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung 6 , dessen regelmäßiges Mitglied
der für die Zentralabteilung zuständige beamtete Staatssekretär im BMAS ist, eine
übergeordnete Bewertung der Nachhaltigkeitsziele bei der ministeriellen Arbeit statt.
Abbildung 1 „Das BMAS und seine Leitung“
6 S. auch Kap. V.1.
I. Arbeits- und Sozialordnung – Anvertraute Aufgaben 11
Zum Ressort des BMAS gehören zahlreiche weitere Bundesbehörden im unmittelbaren
und mittelbaren Geschäftsbereich. Der unmittelbare Geschäftsbereich umfasst
das Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundesversicherungsamt sowie die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Zum mittelbaren Geschäftsbereich
gehören die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung Bund,
die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die Unfallkasse des Bundes,
die Künstlersozialkasse, alle übrigen bundesunmittelbaren Träger der Unfallversicherung
sowie die bundesunmittelbaren Träger der Alterssicherung der Landwirte, der
Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Versorgungsanstalt
der bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger, die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer
in der Land- und Forstwirtschaft und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
7 Im unmittelbaren Geschäftsbereich sind rund 1.600 Personen beschäftigt,
im mittelbaren Geschäftsbereich mehr als 180.000 Personen.
abbildung 2 „geschäftsbereich des BMaS“
• Dienstaufsicht ist die allgemeine Behördenaufsicht. Sie dient der Sicherstellung der
ordnungsgemäßen Amtsführung und ist hauptsächlich Personalaufsicht.
• Die rechtsaufsicht ist darauf beschränkt, das Handeln einer nachgeordneten Behörde
auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
• Mit der Fachaufsicht kann die Aufsichtsbehörde nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern
auch die Zweckmäßigkeit der Maßnahmen einer nachgeordneten Behörde überwachen
und ihr in diesem Rahmen Weisungen erteilen.
Eine detaillierte Darstellung des Geschäftsbereiches finden Sie im Anhang auf S. 97
7 Das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht unterliegen der allgemeinen Dienstaufsicht des
BMAS. Das Bundesversicherungsamt und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fallen
unter die Fach- und Dienstaufsicht, die Bundesagentur für Arbeit unterliegt der Rechtsaufsicht des BMAS
sowie im Bereich der Durchführung des SGB II der Fachaufsicht.
12
An das BMAS organisatorisch angebunden sind der Beauftragte der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen 8 und der Bundeswahlbeauftragte für die
Sozialversicherungswahlen 9 .
4. Finanzielle Mittel – Haushaltskonsolidierung
Dem BMAS stehen zur Erfüllung seiner Aufgaben Haushaltsmittel zur Verfügung, die
nach Beratung im Haushaltsausschuss durch den Deutschen Bundestag beschlossen
werden. Beitrags- und Steuerzahler haben einen Anspruch darauf, dass mit ihren
Steuern und Beiträgen wirtschaftlich umgegangen wird. Die Mittel sind sparsam und
mit dem Ziel effizienter, mittel- und langfristiger Wirkungen einzusetzen.
Der Haushalt des BMAS ist der größte aller Bundesressorts. Er wird als Einzelplan 11
des Haushaltsplanes des Bundes jährlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 10
Die Ausgaben des BMAS betrugen im Jahr 2012 rund 125,0 Mrd. EUR. Das sind ungefähr
41 % aller Ausgaben des Bundes. Der größte Teil davon entfiel auf Zuweisungen
und Zuschüsse an gesetzliche Sozialversicherungsträger, insbesondere die Deutsche
Rentenversicherung (66,8 %) sowie auf die Zahlung staatlicher Fürsorgeleistungen im
Rahmen der Arbeitsförderung (31,2 %) und an Kriegsopfer (1,3 %). Nur ein geringer
Anteil wurde für sonstige Ausgaben (0,7 %) wie Personalkosten, Mieten und Pachten
und Investitionen aufgewendet. Zu den wesentlichen Investitionen gehörten Baumaßnahmen,
der Erwerb von Fahrzeugen, Geräten sowie Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen.
8 Aufgabe des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen ist es, darauf hinzuwirken, dass die
Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen
zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Er setzt sich bei der Wahrnehmung
dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männern
berücksichtigt und geschlechterspezifische Benachteiligungen beseitigt werden. Ein mit hauptamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzter Arbeitsstab unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
9 Der Beauftragte für die Sozialversicherungswahlen bereitet gemeinsam mit den Wahlbeauftragten der
Länder die Sozialversicherungswahlen vor und sorgt für eine einheitliche Durchführung dieser Wahlen bei
den Versicherungsträgern. Bei den Sozialversicherungswahlen stimmen die Versicherten und Arbeitgeber in
der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung über die neue Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane
ab.
10 Weitere Informationen s. Bundesministerium der Finanzen (www.bmf.de) und Haushaltseinzelplan des
BMAS 2012 ( http://www.bmas.de/DE/Ministerium/BMAS-Kompakt/haushaltsplan-einzelplan-2012.html).
I. Arbeits- und Sozialordnung – Anvertraute Aufgaben 13
Tabelle 1: Einnahmen und Ausgaben des BMAS 2008 bis 2012 in Tausend EUR
(Ist-Werte)
Einnahmen in EUR 2008 2009 2010 2011 2012
Verwaltungseinnahmen 38.290 29.377 29.803 23.069 23.210
Übrige Einnahmen 7.059.445 6.789.509 7.449.899 7.030.186 6.068.707
Gesamt 7.097.736 6.818.887 7.479.703 7.053.255 6.091.917
Ausgaben
Personalausgaben 160.483 169.644 173.734 179.509 185.634
Sächliche
Verwaltungsausgaben
64.622 67.539 72.955 85.761 93.539
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Investitionen)
123.668.244 126.155.040 133.045.023 125.350.771 124.653.442
Investitionen 20.167 28.986 20.847 13.258 11.422
Sonstige Ausgaben -- 2.200 4.541 5.021 8.438
Gesamt (Differenzen
rundungsbedingt)
123.913.517 126.423.410 133.317.103 125.634.322 124.952.475
Tabelle 2: Aufschlüsselung der Ausgaben 2012
Einzelplan 11 des Bundeshaushaltsplans (Ist-Wert)
Positionen
in Mrd. EUR
1. Sozialversicherung (Kap. 1113) 83,5
Zuschüsse allg. Rentenversicherung 60,0
Zuschuss Knappschaftliche Rentenversicherung 5,5
Überführung Zusatzversorgungssysteme – Ost 2,9
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1,9
Kindererziehungszeiten 11,6
Behindertenwerkstätten 1,1
Sonstiges 0,5
2. Arbeitsförderung (Kap. 1112) 39,0
Bundesbeteiligung Arbeitsförderung 7,2
Arbeitslosengeld II – Grundsicherung 19,0
Kosten der Unterkunft – Grundsicherung 4,8
Verwaltungskosten – Grundsicherung 4,2
Eingliederung in Arbeit – Grundsicherung 3,8
Sonstiges 0,0
3. Kriegsopferhaushalt (Kap. 1110) 1,6
Kriegsopferversorgung 1,3
Kriegsopferfürsorge 0,3
4. Sonstiges (Kap. 1101-1107, 1167) 0,9
Erstattung von Fahrgeldausfällen für die Beförderung Schwerbehinderter 0,2
Weitere Ausgaben 0,7
Gesamt 125,0
14
Abbildung 3: Prozentuale Verteilung des Haushalts des BMAS 2012 – Einzelplan 11
(Ist-Werte)
Die Verschuldung des Bundes (Ende 2011: 1.282 Mrd. EUR, 2012 1.096 Mrd. EUR) bringt
es mit sich, dass der Bund im Jahr 2011 für Zinszahlungen 32,8 Mrd. EUR und im Jahr
2012 30,5 Mrd. EUR aufbringen musste, obwohl die Zinsen historisch niedrig waren
und weiterhin sind. Um die Belastungen der künftigen Generationen einzugrenzen,
sieht Art. 109 in Verbindung mit Art. 115 GG eine so genannte Schuldenbremse vor.
Das BMAS stellt sich seiner Verantwortung zur Haushaltskonsolidierung. Stiegen die
Ausgaben des Einzelplans 11 von 2008 bis 2010 aufgrund der Herausforderungen der
Wirtschaftskrise noch um 9,4 Mrd. EUR von 123,9 Mrd. EUR auf 133,3 Mrd. EUR,
steuert das Ministerium dieser Entwicklung seit 2011 konsequent entgegen. Für das
Jahr 2013 wird nur noch mit Ausgaben in Höhe von 119,2 Mrd. EUR gerechnet;
gegenüber 2010 ist dies ein Rückgang um 14,1 Mrd. EUR. Soweit Einsparmaßnahmen
im arbeitsmarktpolitischen Bereich erfolgten, wurden diese mit einer verbesserten
Wirkung von Instrumenten verknüpft, um Eingliederungsmaßnahmen zu optimieren.
Weiter wurde 2011 festgelegt, dass der Bund ab 2012 in drei Stufen vollständig die
Kosten der Grundsicherung für Ältere übernimmt. Dies bewirkt ab 2014 eine jährliche
Entlastung der Kommunen in Höhe von rund 5 Mrd. EUR. Die Entlastungswirkung
steigt in den Folgejahren noch deutlich an und stärkt die Finanzkraft der Kommunen.
Ab 2013 wurde die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung
gestrichen, gleichzeitig fällt der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) an den Bund
zu leistende Eingliederungsbeitrag weg. Der Bundeshaushalt wird durch diese Maßnahme
in der Zeit bis 2016 um rund 5 Mrd. EUR entlastet.
Der Bundeshaushalt 2013 sieht Einsparungen in Höhe von rund 10,7 Mrd. EUR vor,
von denen gut 6,9 Mrd. EUR allein auf den Einzelplan 11 des BMAS entfallen. Damit
werden im Interesse des Steuerzahlers und vor allem künftiger Generationen dauerhafte
Zinslasten in Milliardenhöhe vermieden.
I. Arbeits- und Sozialordnung – Anvertraute Aufgaben 15
5. Drei Ebenen des Nachhaltigkeitsgedankens im BMAS
Das BMAS verpflichtet sich zu gesellschaftlich verantwortungsvollem und nachhaltigem
Handeln. Corporate Social Responsibility (CSR) im BMAS steht im Kontext der
Nationalen CSR-Strategie 11 sowie der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung
12 . In seinem Leitbild legt das BMAS dar, welche Anliegen, Ansprüche und
Werte es im eigenen Hause verfolgt.
Nachhaltige Entwicklung („Nachhaltigkeit“) ist ein Leitprinzip der Politik der Bundesregierung.
Die 2002 verabschiedete Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung
hält fest, dass das Leitprinzip der Nachhaltigkeit als Ziel und Maßstab des
Regierungshandelns auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene in
sämtlichen Politikfeldern zu beachten ist.
Die Strategie orientiert sich an vier Leitlinien:
• Generationengerechtigkeit,
• sozialer Zusammenhalt,
• Lebensqualität sowie
• internationale Verantwortung.
11 s. Kapitel III und http://www.csr-in-deutschland.de/
12 s. auch http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Nachhaltigkeitsstrategie.
Die Zuständigkeit für die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung liegt als Querschnittsaufgabe
beim Bundeskanzleramt. Die Gestaltung und Umsetzung der Strategie erfolgt unter Mitarbeit der
Ressorts. Ein Managementkonzept definiert ressortübergreifende Regeln, Ziele und Indikatoren, um den
Fortschritt der nachhaltigen Entwicklung in diesen Feldern zu messen. Alle vier Jahre erfolgt eine Berichterstattung
zur Strategie mit einem Fortschrittsbericht. Dieser bewertet den Stand der Umsetzung der
Strategie, enthält Maßnahmen zur Erreichung gesetzter Ziele und entwickelt die Strategie weiter. Der
jüngste Fortschrittsbericht wurde im Bundeskabinett am 15. Februar 2012 beschlossen. Das Statistische
Bundesamt wurde 2006 beauftragt, zusätzlich zu den Fortschrittsberichten zweijährlich sogenannte
Indikatorenberichte zu verfassen.
16
Die Grundregel für Nachhaltigkeit lautet, dass jede Generation ihre Aufgaben selbst zu
bewältigen hat und nicht der kommenden Generation aufbürden darf. Zugleich muss
Vorsorge für absehbare künftige Belastungen getroffen werden 13 .
Für das BMAS ergeben sich aus diesen Leitprinzipien und Grundgedanken wichtige
CSR-Handlungsfelder und Schwerpunktthemen in dreierlei Hinsicht:
• Nach außen bzgl. der dem BMAS zugewiesenen Staatsaufgaben und Politikfelder: Hier
geht es darum, Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik nachhaltig zu gestalten.
• Nach innen bzgl. der personellen und funktionellen Organisation des eigenen Ministeriums:
Hier gilt es, soziale Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern zu üben und dem CSR-Gedanken im Beschaffungswesen oder der Bewirtschaftung
von Sachmitteln Rechnung zu tragen (Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds
und Umweltschutz im täglichen Bürobetrieb).
• Innerhalb der Bundesregierung als federführendes Ressort für CSR.
13 Brundtland-Report, 1987
II. Nachhaltige
Politikgestaltung
im Bereich Arbeit
und Soziales
18
Grundlage für die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze und eines
handlungsfähigen Sozialstaats ist eine starke Volkswirtschaft. Das BMAS bekennt
sich zu einer Wirtschaft, die den Menschen zunutze und damit kein Selbstzweck ist.
Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik stehen im Dreiklang sowohl in
Deutschland, wie aber auch auf europäischer und internationaler Ebene. Wachstum
muss mit sozialem Schutz einhergehen.
Die Politik des BMAS ist darauf ausgerichtet, Arbeit und soziale Gerechtigkeit in
Deutschland zu gestalten und zu befördern.
• Konkret ist das BMAS in der Verantwortung, die sozialen Sicherungssysteme nicht nur
kurz- und mittelfristig, sondern im Hinblick auf das Gebot der Generationengerechtigkeit
auch langfristig – und damit nachhaltig – zu stärken und den sozialen Zusammenhalt
sowie die soziale Eingliederung zu fördern.
• Die Rahmenbedingungen für eine gerechte Arbeitsmarktpolitik und die Bekämpfung
der Arbeitslosigkeit auf nationaler und internationaler Ebene müssen weiter entwickelt
und regelmäßig den sich ändernden Gegebenheiten angepasst werden.
• Das BMAS unterstützt eine neue Kultur der Arbeit, die sich durch eine verbesserte
Qualität der Beschäftigung („Gute Arbeit“) auszeichnet.
1. Arbeitsmarkt
Arbeit und entgeltliche Beschäftigung sind die Grundlage nicht nur der Existenzsicherung
des Einzelnen und für das Funktionieren unserer Wirtschaftsordnung, sondern
auch das Fundament sozialer Sicherheit. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bleibt
die zentrale Herausforderung. Durch weitreichende Strukturreformen der vergangenen
Jahre ist der Arbeitsmarkt in Deutschland deutlich flexibler geworden und besser
in der Lage, auf Veränderungen in der wirtschaftlichen Entwicklung zu reagieren. Der
deutsche Arbeitsmarkt zeigt sich robust und trotz der Krise im Euroraum weiterhin
aufnahmefähig. Die Entwicklung des Arbeitsmarkts in und nach der Finanz- und
Wirtschaftskrise 2008/2009, aber auch die stabile aktuelle Situation am Arbeitsmarkt
beweisen, dass mit den richtigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Beschäftigung
und damit Wirtschaftskraft und Wohlstand gesichert werden können.
Gleichwohl bleibt das vorrangige Ziel, mehr Menschen als bisher in Arbeit zu bringen.
Das BMAS hat sich insoweit ambitionierte Ziele gesteckt: Basierend auf der „Europa-
2020-Strategie“ soll sich die Quote der Erwerbstätigen in Deutschland auf 77 % im Jahr
2020 erhöhen. Bisher konnte ein Anstieg auf 76,7 % (Jahr 2012; zum Vergleich Jahr
2008: 74,0 %) erreicht werden. Bei Frauen wird ein Anstieg auf 73 % angestrebt. Im Jahr
2012 lag die Erwerbstätigenquote der Frauen bereits bei 71,5 %, nach 67,8 % im Jahr
2008. Die Erwerbstätigenquote der Älteren soll auf 60 % erhöht werden. Schon im Jahr
2012 konnte das gesteckte Ziel jedoch mit 61,5 % übertroffen werden (Jahr 2008:
53,7 %). Die Zahl der Langzeiterwerbslosen soll gegenüber dem Stand im Jahr 2008 um
20 % reduziert werden. Auch dieses Ziel wurde bereits erreicht (2008: 1,623 Mio.
Langzeiterwerbslose gegenüber 1,043 Mio. im Jahr 2012 bzw. -36 %).
II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales 19
Im europäischen Vergleich steht Deutschland mit einer relativ niedrigen Arbeitslosigkeit
gut da. Eine robuste Konjunkturlage hält trotz weltweiter Krisen und Unsicherheiten
den Arbeitsmarkt stabil. Die Zahl der Erwerbstätigen ist so hoch wie nie seit
der Wiedervereinigung, zugleich ist die Zahl der Arbeitslosen auf ein 20-Jahres-Tief
gesunken. Mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden diese
flexibler und individueller gestaltet, um noch mehr Menschen noch schneller in die
Erwerbstätigkeit zu integrieren und damit soziale Teilhabe zu eröffnen. Durch eine
konsequente Reform der Jobcenter zur Sicherstellung der Betreuung „aus einer Hand“
gibt es künftig mehr Handlungsspielraum und Kompetenzen vor Ort.
Die konstant hohe Zahl von knapp einer Million offenen Stellen weist dagegen darauf
hin, dass heute schon immer mehr Betriebe Schwierigkeiten haben, geeignetes
Fachpersonal zu finden (s. Kap. II. 2.).
Besonderes Anliegen des BMAS ist der „Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit“, der
zugleich ein „Kampf für die Zukunft der jungen Generation“ ist. Hier sind die Arbeitslosenzahlen
bereits deutlich gesunken und die Situation in Deutschland ist weit besser
als in vielen anderen Ländern – im Jahresdurchschnitt 2012 konnte Deutschland mit
8,1 % die niedrigste Arbeitslosenquote für junge Menschen unter 25 Jahre im EU-28
Vergleich vorweisen. Der Bund hat u. a. die Berufseinstiegsbegleitung als Regelinstrument
verstetigt, um junge Menschen noch besser beim Übergang von der Schule in
den Beruf unterstützen zu können und die Jugendarbeitslosigkeit weiter zurück zu
drängen. Nun kommt es darauf an, die hohe Jugendarbeitslosigkeit auf europäischer
Ebene mit gemeinsamen Kräften zu reduzieren und für gezielte Maßnahmen zur
Förderung der Jugendbeschäftigung zu sorgen. Die Bundeskanzlerin und die Ministerin
haben dazu intensiv mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus der EU-28 beraten
und wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht.
2. Fachkräftesicherung
Mit Blick auf den sich intensivierenden demografischen Wandel benötigt Deutschland
eine zukunftsfeste Strategie: Bis zum Jahr 2030 – so prognostizieren Experten – wird
die Bevölkerung im Alter von 20 bis 65 Jahren im ungünstigsten Fall ausbleibender
Wanderungsgewinne und ohne weitere Fortschritte bei der Erwerbsneigung demografisch
bedingt in Millionenhöhe zurückgehen, sofern nicht aktiv gegengesteuert wird.
Innerhalb der Bundesregierung hat das BMAS die Federführung für die Fachkräftesicherung.
Bereits jetzt zeichnen sich mit steigender Tendenz in unterschiedlicher
regionaler und branchenbezogener Ausprägung Fachkräfteengpässe ab, und das nicht
nur bei akademischen, sondern auch bei Berufen, die einen qualifizierten Abschluss
erfordern. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Juni 2011 ein umfassendes
Konzept zur Fachkräftesicherung beschlossen. Es definiert Ziele, zeigt, wo noch
ungenutzte Potenziale liegen und wie die Engpässe gemildert werden können. Im
Vordergrund steht die Nutzung und Förderung der Potenziale aus dem Inland durch
Aktivierung und Beschäftigungssicherung, bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf, Bildungschancen für alle von Anfang an und Qualifizierung in Form von Ausund
Weiterbildung.
20
Es gilt, die Chancen von Frauen, Alleinerziehenden, Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
Älteren, Menschen mit Migrationshintergrund sowie mit Behinderungen auf
dem Arbeitsmarkt kontinuierlich weiter zu entwickeln. Denn auf die Talente, das
Know-how und die Arbeitskraft dieser Menschen kann Deutschland in Zukunft noch
viel weniger als heute verzichten. Allerdings muss ein weiterer Sicherungspfad in Form
von Integration und qualifizierter Zuwanderung beschritten werden, um die voraussichtliche
zukünftige Arbeitsnachfrage in allen Bereichen zu decken.
II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales 21
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive seit 2012 wird das Fachkräftekonzept der Bundesregierung
jährlich anhand von wirkungsorientierten Indikatoren überprüft. Der erste
Fortschrittsbericht wurde im Januar 2013 veröffentlicht.
Das Fachkräftekonzept des Bundesregierung wird begleitet und ergänzt durch die
Fachkräfte-Offensive, eine breit angelegte Kommunikations- und Mobilisierungskampagne.
Die Fachkräfte-Offensive bündelt Projekte, Initiativen, Förder-, Beratungs- und
Unterstützungsangebote der Bundesregierung und der beteiligten Partner. Auf der
Internetseite www.fachkräfte-offensive.de können sich Unternehmen informieren,
wie sich das Fachkräfteangebot in ihrer Branche und Region entwickelt und ihre
strategische Personalplanung darauf ausrichten. Gleichzeitig unterstützt die Offensive
Beschäftigte und Arbeitsuchende ihre eigene Situation besser einzuschätzen und sich
auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren. Fachkräfte erfahren, wie sie ihr Know-how
langfristig sichern und ausbauen können.
Um für ausreichend Fachkräfte zu sorgen, sind aber auch das Engagement und die
Kompetenz der Verantwortlichen auf regionaler Ebene notwendig. Deshalb haben
sich die BA, die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Industrie- und Handelskammertag (DIHK),
die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sowie der Zentralverband des Deutschen
Handwerks (ZDH) gemeinsam mit dem BMAS als Arbeitskräfteallianz das Ziel gesetzt,
regionale Netzwerke, Projekte und Initiativen zur Fachkräftesicherung zu unterstützen.
Im Rahmen der BMAS-Initiative „Fachkräfte für die Region“ wird daher ein praktischer
Beitrag zur Fachkräftesicherung auf regionaler Ebene geleistet.
3. Zukunft sicherer Arbeit
Faire und verlässliche Arbeitsverhältnisse sind die Basis für eine Zukunft sicherer
Arbeit. Für existenzsichernde Arbeit gilt dabei der einfache Grundsatz: Wer Vollzeit
arbeitet, sollte von seinem Gehalt auch leben können. Zugleich müssen Unternehmen
wettbewerbsfähig sein – ob Kleinunternehmen oder international tätige Konzerne. In
diesem Spannungsfeld sind branchenbezogene Mindestlöhne eine wichtige soziale
Leitplanke. Sie schützen bisher knapp vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
und sorgen gleichzeitig für faire Wettbewerbsbedingungen. Das BMAS hat
bestehende Mindestlöhne in den jeweiligen Branchen evaluiert. Die Ergebnisse zeigen,
dass sich Branchen-Mindestlöhne, die von den Sozialpartnern ausgehandelt wurden,
bewährt haben. Sie schützen die Beschäftigten vor Dumpinglöhnen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit
der Unternehmen zu gefährden.
22
4. Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mit Blick auf die rasanten Veränderungen der Arbeitswelt konzentriert sich das BMAS
auf die Entwicklung von praxisgerechten Präventivmaßnahmen und lenkt das
Augen merk besonders auf psychische Belastungen bei der Arbeit. Eine entscheidende
Rolle spielt die Gestaltung der Arbeitsplätze in den Unternehmen, so dass eine produktive
und zufriedenstellende Arbeit bis zum Beginn der Regelaltersgrenze ermöglicht
wird.
Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
(GDA), einer auf Dauer angelegten konzertierten
Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern
zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
sollen Anreize für die Betriebe geschaffen werden, auf allen Ebenen des betrieblichen
Gesundheitsschutzes eine nachhaltige und langfristig angelegte Präventionspolitik zu
betreiben, die den demografischen Wandel fest in den Blick nimmt.
5. „Initiative Neue Qualität der Arbeit“
In der „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ kommen die Sozialpartner und die
Kammern mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Bundesagentur für Arbeit,
Wissenschaft und Gesellschaft zusammen, um neue Ansätze einer modernen Personalpolitik
zu diskutieren. Die Initiative unterstützt Arbeitgeber wie Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer als Wegweiser und Serviceplattform zum Thema Qualität der Arbeit.
Sie können sich bei der Initiative zu aktuellen Entwicklungen, Trends und Ansätzen
informieren, von guten Beispielen aus der betrieblichen Praxis profitieren, eigene
Erfahrungen weitertragen und sich von erfahrenen Praktikern
beraten lassen. Die „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ strukturiert
sich in vier zentrale personalpolitische Handlungsfelder:
Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit
sowie Wissen & Kompetenz.
II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales 23
6. Rente
Die Alterssicherung ruht in Deutschland idealtypisch auf drei Säulen: der gesetzlichen
Rente, der betrieblichen Alterssicherung und der zusätzlichen privaten Vorsorge. Eine
umsichtige Rentenpolitik muss immer die Interessen von Alt und Jung im Blick haben
und darf keine Seite überfordern. Mit einer Reihe von Reformen wurde die gesetzliche
Rente in Deutschland demografie- und zukunftsfest gemacht. Neben einer Erhöhung
der Renten zum 1. Juli 2012 um über 2 % (2,18 % in den alten Ländern und 2,26 % in den
neuen Ländern) konnte 2012 – nicht zuletzt dank guter Konjunktur – der Beitragssatz
zur Rentenversicherung für die arbeitende Generation um 0,3 Prozentpunkte gesenkt
werden; eine weitere Beitragssatzsenkung um 0,7 Prozentpunkte erfolgte zum 1. Januar
2013. Mit der Rentenanpassung 2013 (0,25 % in den alten Ländern und 3,29 % in den
neuen Ländern) kommt die Angleichung der Renten wieder ein gutes Stück voran und
der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt von rund 89 % auf rund 91,5 % des für die alten
Länder maßgeblichen aktuellen Rentenwerts.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Deutschland wurde mit
der Erhöhung der Altersgrenzen die richtige Weiche gestellt. Seit 2012 wird die
Regelaltersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Im Gleichklang
erhöhen sich die Altersgrenzen für vorzeitige Altersrenten für langjährig Versicherte
oder schwerbehinderte Menschen. Die Anhebung wird im Jahr 2029 abgeschlossen
sein. Das BMAS unternimmt vielfältige Anstrengungen, damit Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer motiviert, qualifiziert und gesund bis zur Regelaltersgrenze in
Beschäftigung bleiben können. Darüber hinaus setzt sich das BMAS verstärkt für den
weiteren Auf- und Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge ein.
Das BMAS prüft ständig, ob in einzelnen Bereichen Ungerechtigkeiten im System
auftreten: In allen Säulen gilt es auch weiterhin, klug und gezielt die richtigen Weiterentwicklungen
auf den Weg zu bringen. Denn durch veränderte wirtschaftliche
Strukturen und den demografischen Wandel besteht in Zukunft die Gefahr, dass die
Altersarmut zunimmt. Hier will das BMAS gezielt gegensteuern. Lebensleistung muss
sich im Alter lohnen. Für die Höhe der Rente muss es einen Unterschied machen, ob
ein Mensch jahrzehntelang Beiträge gezahlt und vorgesorgt hat oder nicht. Deshalb
sollen Menschen, die wenig verdient, aber lange gearbeitet bzw. Familienarbeit
geleistet und zusätzlich vorgesorgt haben, künftig bessergestellt werden. Darüber
hinaus will das BMAS konkrete Verbesserungen für ältere Menschen beim Übergang
in die Rente durch eine Weiterentwicklung der Hinzuverdienstregelungen (Kombirente)
und eine bessere Absicherung von Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit
erreichen. Außerdem ist beabsichtigt, das Budget der Rentenversicherung für die
Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen an die demografische Entwicklung
anzupassen.
24
7. Bildungschancen für alle – Bildungspaket für bedürftige Kinder
und Jugendliche
Mit dem Bildungspaket für Empfänger von Sozialleistungen wie Grundsicherung,
Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld hat das BMAS die Zukunftschancen
zugunsten bedürftiger Kinder und Jugendlicher entscheidend verbessert. Bildung
ist das Rüstzeug jedes Einzelnen, sein Leben und seinen Berufsweg erfolgreich zu
gestalten. Ein hoher oder hinreichender Bildungsgrad der Bürgerinnen und Bürger
eines Staates ist zugleich Voraussetzung und Garant einer kreativen und erfolgreichen
Wirtschaft. Bildung und Fortbildung sind eine lebenslange Aufgabe und Herausforderung
jedes Einzelnen, die Grundlagen jedoch sind zuvorderst im Kindesalter zu legen.
Bildung und Teilhabe soll allen Kindern zugänglich sein. Es darf nicht sein, dass sich
Armut und Ausgrenzung automatisch von einer Generation auf die nächste vererben.
Beim Bildungspaket für bedürftige Kinder und Jugendliche geht es unter anderem um
Nachhilfe in der Schule und die Stärkung sozialer Kompetenzen durch Teilhabe bei
Musik, Sport und Spiel in Gruppen und Vereinen.
II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales 25
8. Menschen mit Behinderungen
Gleichbehandlung und die Förderung von Chancengleichheit sind eine Voraussetzung
für Selbstbestimmung und die gesellschaftliche Teilhabe behinderter und von Behinderung
bedrohter Menschen. Sie stehen im Zentrum der Politik der Bundesregierung
für Menschen mit Behinderungen. Das BMAS eröffnet zahlreiche Teilhabe- und
Verwirklichungschancen, baut Barrieren und Benachteiligungen ab und reduziert
soziale Ausgrenzung. In einem intensiven Dialog mit der Zivilgesellschaft, insbesondere
den Verbänden von Menschen mit Behinderungen, hat das BMAS den Nationalen
Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
14 erarbeitet. Die darin aufgeführten Maßnahmen aus allen Lebensbereichen und
Politikfeldern sollen eine Entwicklung hin zur Inklusion anstoßen. Der Aktionsplan
ist auf zehn Jahre angelegt und wird systematisch weiterentwickelt.
Deutschland ist mit seiner Politik für Menschen
mit Behinderungen bereits jetzt für viele andere Staaten
Vorbild. Ziel bleibt, die Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen und in
allen Politikfeldern fest zu verankern.
9. Europäischer und internationaler Rahmen
Sozialpolitik ist ein zentraler Baustein nicht nur der nationalen Wirtschafts- und
Gesellschaftsordnung, sondern auch der Langzeitstrategie „Europa-2020“ der Europäischen
Union und wird von Seiten des BMAS im multilateralen Kontext (z. B. Gruppe
der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20); Asien-Europa-Treffen
(ASEM)) regelmäßig eingebracht. Das BMAS strebt auf globaler Ebene eine Stärkung
des sozialen Dialogs und eine Beteiligung der Zivilgesellschaft an.
10. Transparenz und Ergebniskontrolle – Politisch-strategische
Zielsteuerung
Konsequente Politikgestaltung und damit auch nachhaltige Arbeits- und Sozialpolitik
wird durch eine Konzentration des BMAS auf sein ministerielles Kerngeschäft und die
Verlagerung so genannter nichtministerieller Aufgaben an das Bundesverwaltungsamt
(BVA) als zentrales Dienstleistungszentrum unterstrichen 15 .
Nachhaltige Arbeits- und Sozialpolitik verlangt zudem Transparenz und Ergebniskontrolle.
Diesem Ziel dient unter anderem das im BMAS 2010 eingeführte System der
politisch-strategischen Zielsteuerung. Dieses richtet die Arbeit des BMAS stärker als
bisher auf politische Prioritäten aus und schärft das Profil des BMAS im Hinblick auf
die Nachhaltigkeit der politischen Handlungsfelder.
14 http://www.bmas.de/DE/Themen/Schwerpunkte/NAP/inhalt.html
15 Administrative Abwicklung von Fördermaßnahmen, Beihilfebearbeitung, Vorbereitung und Abrechnung von
Dienstreisen sowie die Bearbeitung von Besoldungs- und Vergütungsangelegenheiten
26
Grundlage des Systems der Zielsteuerung sind mittelfristige Entwicklungsziele und
darauf bezogene, jährlich neu nachjustierte Handlungsschwerpunkte (vgl. Abbildung 4).
Die politisch-strategische Zielsteuerung unterstützt die Schwerpunktbildung des
Hauses, trägt zur Transparenz und Klarheit bei. Sie erleichtert die tägliche Arbeit der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch klare Orientierung und fördert die abteilungsübergreifende
Kooperation im BMAS. Zielvereinbarungen zwischen den Abteilungsleitungen
und der jeweils zuständigen Staatssekretärin/dem jeweils zuständigen Staatssekretär
konkretisieren Ziele und Maßnahme.
Abbildung 4: Mittelfristige Entwicklungsziele des BMAS für 2010 – 2013
II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales 27
Abbildung 5: Handlungsschwerpunkte des BMAS für 2012 – 2013
11. Zusammenarbeit mit Verfassungsorganen und anderen Ressorts
Die Arbeit des BMAS weist vielfältige Schnittstellen zum Deutschen Bundestag, dem
Bundesrat und anderen Bundesministerien auf. Das Verhältnis der unterschiedlichen
Akteure ist im Grundgesetz geregelt, ihre Arbeitsweise wird insbesondere durch die
jeweiligen Geschäftsordnungen konkretisiert. Für die Ressorts gilt die Gemeinsame
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), die Grundsätze für die Organisation
der Bundesministerien, ihre Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit mit den
Verfassungsorganen sowie den Geschäftsverkehr nach außen regelt. Darüber hinaus
enthält sie Vorgaben für die Mitwirkung bei der Rechtsetzung.
12. Nachhaltigkeit im Rechtsetzungsprozess
Bürger und Unternehmen fordern zu Recht ein schlankes und anwenderfreundliches
staatliches Regelungssystem. Bürokratieabbau und Gesetzesfolgenabschätzung sind die
Mittel zu ihrer Entlastung und dienen der Nachhaltigkeit im Rechtsetzungsprozess. So
werden nach dem Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontroll rates (NKRG)
in Regelungsentwürfen der Bundesregierung nicht nur die Kosten aus Informationspflichten
ausgewiesen, sondern auch der gesamte Erfüllungsaufwand, der Bürgerinnen
und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung durch die Befolgung der Regelungen entsteht.
Auf Grundlage des Arbeitsprogramms bessere Rechtssetzung sind zudem alle wesentlichen
Regelungsvorhaben in angemessener Frist nach in Krafttreten systematisch zu
überprüfen, ob und inwieweit der bei der Verabschiedung ermittelte Aufwand sich im
Nachhinein als zutreffend erwiesen hat. Ziel dieser Evaluierung ist es, den Erfüllungsaufwand
dauerhaft niedrig zu halten.
28
13. Kommunikation und Dialog mit Stakeholdern
Das BMAS setzt auf Transparenz und Dialog mit den Menschen, die von der Politik
und dem Handeln des BMAS betroffen sind. Dies gilt zunächst für die Adressaten der
Arbeits- und Sozialpolitik des BMAS: Dies sind sowohl Bürgerinnen und Bürger als
auch Berufsgruppen und Organisationen, die ein Interesse am Verlauf oder Ergebnis
der Ministeriumsarbeit haben oder diese beeinflussen wollen, wie Gewerkschaften,
II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales 29
Arbeitgeberverbände, Wirtschaftsverbände, Sozialversicherungsträger, Nichtregierungsorganisationen,
Kirchen oder Wissenschaftsvertreter. Transparenz und Dialog
sind darüber hinaus wesentlicher Aspekt im Verhältnis des BMAS zu seinen eigenen
Beschäftigten sowie den im Geschäftsbereich Beschäftigten. Auch in der Beziehung zu
den Lieferanten sowie den Städten Berlin und Bonn ist transparentes Handeln des
BMAS oberstes Gebot.
Eine offene Informationspolitik des BMAS schafft Vertrauen in seine Tätigkeit. Ein
direkter Dialog mit den Interessengruppen legt die tatsächlichen Verhältnisse und
Entscheidungsgrundlagen offen und vermeidet auf diese Weise Realitätsferne. In
einigen Politikbereichen sind Arbeitsgruppen und Beratungsgremien mit verschiedenen
Stakeholdergruppen eingesetzt. So kann das BMAS beispielsweise seine Aufgabe
als federführendes Bundesressort für die Förderung gesellschaftlicher Verantwortung
von Unternehmen nur wirksam erfüllen, wenn es die betroffenen Organisationen an
einem Tisch vereint (z.B. im Rahmen des Nationalen CSR-Forums 16 ).
Auf der Website des BMAS finden sich aktuelle Informationen zur Tätigkeit des
Ministeriums. Transparenz und Beratungshilfen ergeben sich aus einer Vielzahl vom
BMAS herausgegebenen, zum größten Teil kostenlosen Publikationen. Pro Jahr stehen
ca. 350 verschiedene Titel zur Verfügung: Broschüren, Datenträger und Flyer sowie
Forschungsberichte zu spezifischen Themen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Diese
werden auf Anforderung verschickt und bei Veranstaltungen des BMAS eingesetzt oder
stehen als barrierefreie PDFen im Internet zur Verfügung.
Für allgemeine und spezielle Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zu Themen wie
zum Beispiel Rente, Grundsicherung, Weiterbildung oder Arbeitsrecht steht ein
Bürgertelefon zur Verfügung. Speziell für hörbehinderte Menschen ist ein Gebärdentelefon
eingerichtet, das nicht nur Auskunft gibt zu den BMAS-spezifischen Themen,
sondern auch für den 115-Verbund von Kommunen, Bundesländern und dem Bund
in deutscher Gebärdensprache informiert.
16 http://www.csr-in-deutschland.de/csr-in-deutschland/nationales-csr-forum.html
30
Einmal im Jahr lädt das BMAS im Rahmen der Veranstaltung „Einladung zum Staatsbesuch“
der Bundesregierung zu einem Tag der offenen Tür ein. Ein vielfältiges
Programm mit Hausführungen, themenbezogenen Aktivitäten sowie Diskussionen
mit Mitgliedern der Leitung des Ministeriums vermitteln Interessierten einen konkreten
Eindruck von der Arbeit des BMAS. Über die deutsche Sozialgeschichte informiert
eine Dauerausstellung mit modernen Medien.
BMAS-intern findet ein regelmäßiger und intensiver Austausch der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu aktuellen politischen Themen statt. Im internen Kommunikationsnetz
stehen ihnen umfassende vorhabenbezogene Informationen und Serviceleistungen
zur Verfügung. Hier werden auch moderne Formen sozialer Vernetzungstechnik
geprüft und bei Eignung unter Berücksichtigung barrierefreier Aspekte integriert.
14. Glaubwürdigkeit von Politik – Verhinderung von Korruption
Die Integrität und Verlässlichkeit öffentlich Bediensteter ist Grundvoraussetzung für
das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln. Die Beschäftigten
des öffentlichen Dienstes stehen in der Verantwortung, in ihrem Verwaltungshandeln
integer und ethisch einwandfrei zu agieren. Bereits der Anschein eigennützigen, kor -
rupten oder sonstig moralisch verwerflichen Handelns würde das Vertrauen in die
Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung untergraben. Um dies
zu verhindern, findet im BMAS und dessen nachgeordnetem Bereich konsequente
Korruptionsprävention statt.
II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales 31
Korruptionsprävention
Die wesentlichen Grundlagen sind in der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention
in der Bundesverwaltung vom 30.7.2004 verankert. Integraler
Bestandteil der Richtlinie sind der „Verhaltenskodex gegen Korruption“ und der
„Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen“. In allen Dienststellen des Bundes
sind gem. Ziffer 2 der o.g. Richtlinie in regelmäßigen Abständen sowie aus gegebenen
Anlass die besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsbereiche mittels einer Risikoanalyse
zu ermitteln. Für diese Analyse wurde ein umfangreicher Fragebogen konzipiert.
Um den Arbeitsaufwand für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
möglichst gering zu halten, wurde eine weitgehend technisch gestützte Umsetzung
der Befragung auf Basis einer Datenbank entwickelt. Über einen Workflow erfolgte die
Prüfung der Beantwortung durch den Leiter der Organisationseinheit (in der Regel
Referat). Je nach den Ergebnissen der Analyse ist zu prüfen, wie die Aufbau-, Ablauforganisation
und/oder die Personalzuordnung zu ändern ist und welche weiteren
Maßnahmen entsprechend der Richtlinie zu einer wirksamen Korruptionsprävention
einzuleiten sind.
Nach Maßgabe der vorgenannten Richtlinie hat das BMAS zusätzlich ein umfassendes
Konzept zur Korruptionsprävention entwickelt und Mindeststandards für die gefährdeten
Arbeitsbereiche festgelegt. In den Jahren 2008 bis 2012 wurden insgesamt 139
Beschäftigte des BMAS zum Thema Korruptionsprävention geschult. Darüber hinaus
werden neu eingestellte Beschäftigte regelmäßig im Rahmen der Einführungsveranstaltung
für das Thema sensibilisiert.
Ende 2012 wurden im BMAS durch eine Risikoanalyse insgesamt 30 besonders
korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete festgestellt. Kriterien für die Feststellung einer
besonderen Korruptionsgefährung sind zum Beispiel häufige Außenkontakte, die
Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln in größerem Umfang oder die Vergabe von
öffentlichen Aufträgen einschließlich der Vergabe von Fördermitteln oder Zuwendungen.
Die Anzahl der besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten/Arbeitsplätze
umfasst 219 und entspricht damit einem Anteil von 19 % aller Dienstposten/ Arbeitsplätze
des BMAS. Im Vergleich zu anderen Bundesressorts weist das BMAS als überwiegendes
Gesetzgebungsressort damit einen durchschnittlichen Anteil besonders
korruptionsgefährdeter Dienstposten/ Arbeitsplätze auf.
Ein ständiger Erfahrungsaustausch mit den obersten Gerichtshöfen, den nachgeordneten
Dienststellen und den Körperschaften im Geschäftsbereich des BMAS sorgt für
kohärentes Verhalten in Form einheitlicher Standards zur Korruptionsprävention auf
hohem Niveau.
Gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Deutschen Bundestages
berichtet die Bundesregierung einmal jährlich über den Stand der Umsetzung der
Richtlinie.
32
Sponsoring, Belohnungen und Geschenke
Das Bundesbeamtengesetz sowie der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst verbieten
den Beschäftigten die Annahme von persönlichen Geschenken und Belohnungen, die
eine Wertgrenze von 25 EUR übersteigen. Die Annahme geringfügiger Aufmerksamkeiten,
die diese Wertgrenze unterschreiten, ist anzeigepflichtig. Geldgeschenke dürfen
in keinem Fall angenommen werden. Ein „Merkblatt des BMAS zum Umgang mit
Belohnungen oder Geschenken“ soll das Bewusstsein der Beschäftigten schärfen,
selbst geringfügige Geschenke nicht anzunehmen. Das Merkblatt dient auch dazu, die
„Geberseite“ zu sensibilisieren.
Der Umgang mit Sponsoring-Leistungen, Spenden und sonstigen Schenkungen von
Dritten ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten
des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen)
vom 03.07.2003 geregelt, die durch eine BMAS-interne Sponsoringanweisung
vom 12.04.2007 ergänzt wird. Diese sieht vor, dass vor Einwerben und Annahme von
Sponsoringleistungen ein Prüfvermerk zu erstellen ist. Das BMAS entscheidet über die
Annahme von Sponsoringleistungen sehr restriktiv, um so bereits jeglichen Anscheins
fremder Einflussnahme zu vermeiden.
III. BMAS als
federführendes
Bundes ressort für
das Quer schnittsthema
CSR
34
Innerhalb der Bundesregierung hat das BMAS die Aufgabe, die vom BMAS erarbeitete
und vom Bundeskabinett im Oktober 2010 beschlossene „Nationale Strategie für
gesellschaftliche Unternehmensverantwortung (CSR)“ als Aktionsplan CSR umzusetzen.
CSR bezeichnet eine verantwortungsvolle Unternehmensführung: Faire Geschäftspraktiken,
mitarbeiterorientierte Personalpolitik, sparsamer Einsatz von natürlichen
Ressourcen, Schutz von Klima und Umwelt, ernst gemeintes Engagement vor Ort und
Verantwortung auch in der weltweiten Lieferkette.
Der Aktionsplan CSR basiert auf den Empfehlungen des „Nationalen CSR-Forums“,
eines Anfang 2009 vom BMAS einberufenen Multistakeholdergremiums, das eine
praxisnahe Herangehensweise an das Thema und eine breite gesellschaftliche Debatte
über CSR gewährleistet. Der Aktionsplan CSR bildet den politischen Rahmen für
freiwillige CSR-Aktivitäten von Unternehmen.
Im Dezember 2011 veranstaltete das BMAS eine zweitägige internationale CSR-Konferenz
in Berlin, bei der die Leitidee „CSR – Made in Germany“ einem internationalen
Publikum vorgestellt und durch Unternehmenspräsentationen das Niveau der
Sozial- und Umweltstandards international tätiger deutscher Unternehmen unterstrichen
wurde. Fragen der Unternehmensverantwortung für Menschenrechte
wurden ebenso diskutiert wie internationale Instrumente zur Behandlung von
gesellschaftlicher Unternehmensverantwortung.
In der aktuellen Umsetzungsphase setzt das BMAS auf strategische Partnerschaften
u. a. mit den Mitgliedern des Nationalen CSR-Forums und Vorreiterunternehmen,
z. B. aus dem Bereich der DAX-30-Unternehmen. Einen besonderen Fokus setzt der
Aktionsplan auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die mit einem
Anteil von über 99 % der Unternehmen bundesweit eine maßgebliche Rolle in
Deutschland spielen.
Mit der Einführung des „CSR-Preises der Bundesregierung“
(Auftakt der ersten Wettbewerbsrunde im Herbst 2012)
möchte das BMAS die Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit
von CSR stärken und verantwortliches Wirtschaften
öffentlich würdigen. Der neue CSR-Preis beruht auf einer dreistufigen Bewertungsmethodik,
ist ganzheitlich ausgerichtet und betrachtet alle Handlungsfelder gesellschaftlicher
Unternehmensverantwortung.
Abbildung 6: CSR-Preis der Bundesregierung: Handlungsfelder
Unternehmens- Arbeitsplatz Umwelt Markt Gemeinwesen
führung
III. BMAS als federführendes Bundes ressort für das Quer schnitts thema CSR 35
Das CSR-Forum berät die Politik zudem in der national, europäisch und international
geführten Themendebatte zu gesellschaftlicher Unternehmensverantwortung.
Beispielhaft zu nennen ist die Positionierung zu Fragen der verpflichtenden Offenlegung
nichtfinanzieller Unternehmensinformationen, wie von der Europäischen
Kommission vorgeschlagen. Eine wichtige Rolle spielt weiterhin die Frage, wie die im
Jahr 2011 beschlossenen Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Menschenrechte
und Wirtschaft mit Blick auf gesellschaftliche Unternehmensverantwortung in
Deutschland umgesetzt werden können.
Weitere Informationen:
www.csr-in-deutschland.de
www.csr-preis-bund.de
IV. Engagement
für Nachhaltigkeit
und soziale
Verantwortung
im BMAS
IV. Engagement für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung im BMAS 37
1. Personalmanagement
Die Leistungsfähigkeit des Ministeriums hängt maßgeblich vom Engagement und
der Kompetenz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Daher zielt das Personalmanagement
des BMAS darauf ab, „Gute Arbeit“ nicht nur auf der politischen Ebene,
sondern auch innerhalb des Ressorts selbst umzusetzen. Verantwortlich für die
strategische Planung, Umsetzung und Steuerung des Personalmanagements im BMAS
ist das Personalreferat in der Zentralabteilung.
Das Ministerium zählte zum 31. Dezember 2012 insgesamt rund 1.100 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter an den Dienstsitzen Berlin und Bonn. Im BMAS einschließlich
des Geschäftsbereiches 17 arbeiteten zu diesem Zeitpunkt insgesamt rund 184.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen oberen, mittleren und
unteren Behörden an diversen Dienstsitzen. 84 % der Beschäftigten des BMAS hatten
eine Vollzeit-Anstellung und rund 92 % einen unbefristeten Vertrag. Knapp 56 % der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter standen in einem Beamtenverhältnis. Der Anteil
der Frauen an der Belegschaft beträgt 54 % und ist im Vergleich zu den Vorjahren
leicht angestiegen. Im Vergleich dazu ist der Anteil der Frauen unter den Beschäftigten
in Vollzeit mit 48 % unterdurchschnittlich, aber im Vergleich zu den Vorjahren ebenso
leicht angestiegen.
Tabelle 3: Beschäftigte nach Dienstsitz, Beschäftigungsart, Arbeitsvertrag und Status
Anzahl
2010 2011 2012
männl. weibl. gesamt männl. weibl. gesamt männl. weibl. gesamt
Nach Dienstsitzen*
Bonn 272 292 564 265 287 552 253 280 533
Berlin 218 290 508 232 312 544 232 319 551
Nach Beschäftigungsart
Vollzeit angestellt 481 446 927 490 452 942 479 448 927
Teilzeit angestellt 21 137 158 22 151 173 21 155 176
Nach Arbeitsvertrag
Unbefristet angestellt 479 542 1021 485 555 1040 469 548 1017
Befristet angestellt 23 41 64 27 48 75 31 55 86
Nach Status
Beamte 346 248 594 352 262 614 343 273 616
Tarifbeschäftigte 156 335 491 160 341 501 157 330 487
Gesamt 502 583 1085 512 603 1115 500 603 1103
Alle Daten stichtagsbezogen zum 31.12.2012
* Die Summe der Mitarbeiter nach Dienstsitzen ist nicht identisch mit der Gesamtmitarbeiterzahl, da letztere
auch die Abordnungen aus der Behörde berücksichtigt.
17 S. Kapitel I.3. und Abb. 2
38
Aus Gründen einer nachhaltigen Finanzwirtschaft muss das BMAS wie alle Ressorts in
jedem Jahr Stelleneinsparungen erbringen. Im Jahr 2012 betrug die Stelleneinsparung
1,9 %, das sind insgesamt 17 im Haushaltsplan fest ausgewiesene Planstellen und
weitere Stellen. Der außerordentliche Zuwachs der Beschäftigten im Jahr 2011 resultiert
im Wesentlichen aus einer Übernahme von Beamtinnen und Beamten aus dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) nach einer Aufgabenänderung.
Leitlinien, Strategie und Ziele
Das zentrale Kriterium für gute Arbeit ist ein wertschätzendes, vertrauensvolles
und motivierendes Arbeitsklima. Für den täglichen Umgang miteinander gelten die
„Grundsätze der Führung und Zusammenarbeit“. Diese lauten:
1. Unser Umgang miteinander ist von gegenseitiger Wertschätzung, von Respekt,
Achtsamkeit, Rücksichtnahme und Unterstützung geprägt.
2. Grundlage für eine gute Zusammenarbeit sind gegenseitiges Vertrauen und Loyalität.
3. Wir führen durch klare Ziele, nachvollziehbare Aufgabenzuweisung und eindeutige
Zuständigkeiten.
4. Wir geben uns regelmäßig Rückmeldung zu unserer Arbeit und zur Zusammenarbeit.
5. Eine regelmäßige, bedarfsgerechte und zuverlässige Wissens- und Informationsweitergabe
ist für unsere Arbeit und Zusammenarbeit unerlässlich.
6. Wir fordern und fördern durch klare Leistungserwartungen, durch anforderungsgerechte
Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume sowie durch Unterstützung
und individuelle Weiterentwicklungs- und Beteiligungsmöglichkeiten.
7. Wir sind bereit, Verantwortung für Führung und für unsere eigene berufliche
Entwicklung zu übernehmen.
8. Wir tragen – auch über die Referatsgrenzen hinaus – zu einer lösungsorientierten
Zusammenarbeit bei.
9. Wir sind bereit zu Veränderungen. Worten müssen Taten folgen.
10. Wir leben die Grundsätze für Führung und Zusammenarbeit vor.
2009 wurde eine Rahmendienstvereinbarung zur Personalentwicklung für den
gesamten Geschäftsbereich abgeschlossen. Auf dieser Grundlage wurde 2010 für das
BMAS ein Konzept zur Personal- und Organisationsentwicklung verabschiedet. Ein
zentraler und übergreifender Aspekt des Konzeptes ist die familien- und altersgerechte
Gestaltung von Arbeit.
IV. Engagement für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung im BMAS 39
Zu den weiteren Handlungsfeldern des Konzepts zählen insbesondere eine individuelle
Personalentwicklung, eine stärkere Leistungsorientierung, Führung und Zusammenarbeit
sowie das betriebliche Gesundheitsmanagement. Daneben ist auch die Weiterentwicklung
der Organisationskultur von großer Bedeutung. Für alle Handlungsfelder
wurde für die Jahre 2010 und 2011 ein umfassender Maßnahmenplan mit Terminen
und Verantwortlichkeiten definiert, der seitdem sukzessive weitergeführt wird.
Darüber hinaus hat im März 2010 ein die Geschäftsbereiche übergreifender Arbeitskreis
die Themen „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ sowie „Demografische
Entwicklung“ untersucht. Hier wurden laufende und geplante Vorhaben der einzelnen
Dienststellen transparent gemacht, gebündelt sowie übergreifende Handlungsfelder
diskutiert und entsprechende Empfehlungen formuliert. Die Empfehlungen aus
diesem Arbeitskreis wurden 2012 in eine Rahmendienstvereinbarung zur Personalentwicklung
aufgegriffen und mündeten in eine Konkretisierung des Handlungsfeldes
„Familien- und alternsgerechte sowie inklusive und flexible Gestaltung von Arbeit“.
40
2. Chancengleichheit und Vielfalt
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet Beschäftigten umfassenden
Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz: Benachteiligungen aus Gründen der
Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sollen
verhindert oder beseitigt werden. Das AGG räumt den Beschäftigten Rechtsansprüche
und ein Beschwerderecht gegenüber dem Arbeitgeber ein, wenn dieser gegen die
gesetzlichen Regelungen verstößt. Im BMAS ist das Referat Personalmanagement
zentrale Anlaufstelle und zuständig für Fragen und Beschwerden.
Den Vollzug des AGG wie auch des Bundesgleichstellungsgesetzes in der Dienststelle
zu fördern und zu überwachen, ist Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten. Sie ge hört
der Personalverwaltung an und wirkt bei allen personellen, organisatorischen und
sozialen Maßnahmen der Dienststelle mit, welche die Gleichstellung von Frauen und
Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie den Schutz vor
sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen. Hierzu gehört auch die Beratung und
Unterstützung in Einzelfällen.
Es ist gemeinsame Aufgabe von Verwaltung und Personalvertretung, in einzelnen
Personalmaßnahmen wie auch bei den das Bundesministerium als Ganzes betreffenden
Entscheidungen und Regelungen die Gleichbehandlung sicherzustellen und
Benachteiligungen bzw. Diskriminierung gleich welcher Art zu verhindern.
Zudem möchte das BMAS aktiv Chancengleichheit und Vielfalt im eigenen Hause
fördern. Daher hat das Ministerium 2007 die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet, eine
bundesweite Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Verwaltungen.
So bekennt sich das BMAS dazu, jedem Beschäftigten die gleiche Wertschätzung für
seine Arbeit entgegenzubringen und die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten zu bieten
– unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, sexueller Orientierung, Religion
und Weltanschauung, ethnischer Herkunft oder Nationalität.
Insbesondere engagiert sich das BMAS für benachteiligte Personengruppen wie
Frauen (siehe Kapitel IV.4 „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“), ältere Beschäftigte
und Menschen mit Behinderungen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer alternden
Belegschaft sieht das BMAS in der Schaffung eines attraktiven und alternsgerechten
Arbeitsumfelds eine gute Chance, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu binden
oder neu zu gewinnen.
Sichtbares Zeichen für die Chancengleichheit von Frauen ist ihr Anteil in Führungspositionen
des Ministeriums. Das BMAS hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Anteil
sukzessive zu erhöhen und ist dabei auf einem guten Weg: Zum 31.12.2012 waren
rund 31 % der Führungspositionen (Referatsleitung aufwärts) durch Frauen besetzt.
Damit liegt das BMAS innerhalb der Bundesregierung knapp über dem Ressortdurchschnitt
von 29 %. Bei der Leitung des Hauses (Ministerin sowie parlamentarische und
beamtete Staatssekretärinnen/Staatssekretäre) liegt der Anteil sogar bei 40 %. Laut
IV. Engagement für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung im BMAS 41
einer Kienbaum-Studie 18 bietet das BMAS innerhalb der Bundesregierung die meisten
Maß nahmen zur Förderung von Frauen an. Diese umfassen flexible Arbeitszeitund
Arbeitsplatzmodelle, Kinderbetreuungsangebote, besondere Angebote während
der Elternzeit, Förderung von Netzwerken sowie Fortbildungs- und Führungskräfteschulungen
speziell für Frauen.
Tabelle 4: Beschäftigte in Elternzeit
2010 2011 2012
Gesamt (Anzahl) 24 23 24
Anteil weiblicher Mitarbeiter (in %) 95,8 91,3 91,7
Alle Daten stichtagsbezogen zum 31.12.2012
Das BMAS nimmt darüber hinaus am Nationalen Dialogforum „Migranten im öffentlichen
Dienst“ teil, um ausreichend sensibel gegenüber den Belangen von Beschäftigten
mit ausländischen Wurzeln zu agieren.
3. Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist dem BMAS aufgrund seiner
politischen Zuständigkeit eine besondere Verpflichtung. Das BMAS hat sich verpflichtet,
auch zukünftig über die gesetzliche Pflichtquote hinaus mindestens 8 % der Stellen
mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Dieses selbstgesetzte Ziel wurde im
Berichtszeitraum mit einer durchschnittlichen Beschäftigungsquote von rund 11 %
übertroffen.
Die Leitung des BMAS hat mit der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
eine Inklusionsvereinbarung geschlossen, die spezielle Regelungen zum
Umgang mit schwerbehinderten Menschen enthält. Die Inklusionsvereinbarung soll
insbesondere Personalverantwortliche für die Belange schwerbehinderter Menschen
in allen Arbeitsprozessen sensibilisieren. Beschäftigte mit Schwerbehinderungen
werden grundsätzlich zu Einstellungsverfahren eingeladen und bei der Besetzung
neuer Arbeitsplätze wird geprüft, ob diese bei gleicher Eignung und Qualifikation mit
Personen mit Behinderungen besetzt werden können. Hierbei wird die Vertrauensperson
der schwerbehinderten Beschäftigten (Schwerbehindertenvertretung) beteiligt.
In allen Liegenschaften des BMAS ist ein barrierefreier Zugang gewährleistet, darüber
hinaus erhalten Beschäftigte mit Behinderungen eine bedarfsspezifische IT-Ausstattung.
18 Kienbaum Hauptstadtrepräsentanz, Frauen-Macht-Regierung, eine Studie über den Anteil von Frauen in
Führungspositionen der Bundesregierung 2012, Berlin, 15. Mai 2012 (Kienbaum-Studie)
42
In Zusammenarbeit mit der Haupt- und Vertrauensperson
der schwerbehinderten Menschen wurde zur
Umsetzung der UN-Behindertenkonvention und des
Nationalen Aktionsplans im BMAS ein „hauseigener
Aktionsplan“ zur Nachahmung und Weiterentwicklung
ins Leben gerufen. Der hauseigene Aktionsplan
soll den Paradigmenwechsel in der Politik für
Menschen mit Behinderungen – weg von der Integration
hin zur Inklusion – auch im BMAS deutlich
machen und mit Leben füllen. So wurden z. B.
Aufzüge am Dienstsitz in Berlin sowie ein neuer
Aufzug im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme am
Dienstsitz in Bonn mit barrierefreien Bedientableaus
inklusive Brailleschrift ausgestattet. Für einen
barrierefreien Zugang werden Flur- und Zwischentüren
umgerüstet und mit automatischen Türöffnern
ausgestattet. Darüber hinaus plant das BMAS den
Aufbau eines barrierefreien Informations- und Orientierungssystems bis Ende 2013.
Als erste Maßnahme sollen Türschilder und Visitenkarten mit Brailleschrift versehen
werden. Am Dienstsitz Bonn wurden in zwei Gebäuden die Raumnummern auf den
Türschildern in Braille- und Keilschrift ausgeführt.
Tabelle 5: Beschäftigung von Schwerbehinderten
in % 2009 2010 2011 2012
Anteil der beschäftigten
Schwerbehinderten
11,5 10,0 10,9 10,6
Alle Daten stichtagsbezogen zum 31.12.2012
4. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Eine familienfreundliche Gestaltung des Arbeitsumfelds wird zunehmend wichtiger:
Durch gezielte Angebote kann das BMAS familienbedingte Abwesenheiten verkürzen,
die beruflichen Chancen gerade für Frauen erheblich erhöhen und seine Attraktivität
als Arbeitgeber steigern.
Familienfreundliche Arbeitszeitregelungen wie alternierende Telearbeit, flexible
Arbeitszeit, Möglichkeiten der Teilzeitarbeit sowie die erweiterte Anrechnung von
Arbeitszeit bei Dienstreisen von Teilzeitbeschäftigten sind im BMAS selbstverständlich.
Darüber hinaus hat das BMAS in einer neuen „Dienstvereinbarung zur Telearbeit und
Mobilen Arbeit im BMAS“ eine anlassbezogene Telearbeit eingeführt. Beschäftigten
wird es hierdurch ermöglicht, bei unvorhersehbaren Situationen (wie z.B. Kinderbetreuung,
Pflege von Angehörigen) kurzfristig die Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz zu
verrichten.
IV. Engagement für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung im BMAS 43
Seit 2011 beteiligt sich das BMAS im Rahmen des Regierungsprogramms „Vernetzte
und transparente Verwaltung“ am Modellprojekt „Langzeitarbeitskonten“. Die Beschäftigten
können durch die freiwillige Vereinbarung von Langzeitarbeitskonten
über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren Arbeitszeit ansparen. Das Zeitguthaben
soll für längere Phasen bezahlter Freistellung zur Wahrnehmung von Familienpflichten,
für die Weiterbildung oder zur Erholung nach Belastungsspitzen verwendet
werden können.
An beiden Dienstsitzen hat das BMAS Betreuungsangebote für Kinder der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter geschaffen. Für eine regelmäßige Kinderbetreuung stehen den
Beschäftigten am Bonner Dienstsitz Betreuungsplätze in der Kindertagesstätte des
Verteidigungsministeriums zur Verfügung. Am Berliner Dienstsitz wurde im Oktober
2010 eine Mini-Kindertagesstätte für Kinder im Alter von acht Wochen bis drei Jahren
im Dienstgebäude eingerichtet, weil Kapazitäten im unmittelbaren Umfeld des BMAS
fehlten. Die Trägerschaft wurde an einen benachbarten Träger von Kindertagesstätten
vergeben. Sind die Kapazitäten der Mini-Kindertagesstätte nicht ausgeschöpft, werden
freie Plätze auch an Kinder von BMAS-externen Eltern vergeben. Darüber hinaus
können Beschäftigte bei „Betreuungsengpässen“ spezielle Eltern-Kind-Zimmer
nutzen.
Bei einem kompetenten Familiendienstleister können sich Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter Rat und Unterstützung für die Bereiche Kinderbetreuung sowie Hilfe- und
Pflegebedürftigkeit einholen. Auch soll der Wiedereinstieg nach der Elternzeit durch
diese Angebote erleichtert werden. Das BMAS hat großes Interesse, den Beschäftigten
die Möglichkeit zur Verkürzung ihrer beruflichen Abwesenheit zu bieten, ihre fachliche
Kompetenz zu erhalten und die dazugewonnenen sozialen und organisatorischen
Fähigkeiten zu nutzen.
44
Im Jahr 2008 hat das BMAS sowie der gesamte unmittelbare Geschäftsbereich erstmals
am audit „berufundfamilie“ 19 teilgenommen und sich für drei Jahre zertifizieren lassen.
Im Rahmen dieses Verfahrens sind ergänzende Maßnahmen zur Verwirklichung einer
familienbewussten Personalpolitik erarbeitet worden. Dazu gehört u. a. die Sensibilisierung
der Führungskräfte für familiäre Verpflichtungen der Beschäftigten.
Immer aktueller wird das Thema „Pflege von Angehörigen“. Dies zeigt sich nicht zu letzt
in der zunehmenden Nachfrage von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für
Angehörige von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen. Im Rahmen des Re-Auditierungsverfahrens
wurden 14 Ziele vereinbart, die bis 2014 realisiert werden sollen.
Einige Ziele, wie Vorträge zur persönlichen Vorsorge und Informationsangebote zur
Pflege von Angehörigen, wurden bereits umgesetzt. Gezielte weitere Informationsangebote
zur Arbeitszeitgestaltung und Beurlaubung werden derzeit vorbereitet.
Das Angebot einer Elternzeit wird in deutlich geringerem Maße, aber zunehmend
auch von männlichen Beschäftigten genutzt (2012: ca. 8 %).
5. Personalentwicklung
Ziel der Personalentwicklung im BMAS ist es, Leistungs- und Lernpotenziale der
Beschäftigten zu erkennen, zu erhalten und die Beschäftigten mit Blick auf aktuelle
und künftige Herausforderungen einsatz- und entwicklungsbezogen zu fördern. Die
Personalentwicklung soll den Beschäftigten leistungsgerechte Einsatzmöglichkeiten
bieten, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen, die Voraussetzung für
motiviertes und engagiertes Arbeiten in einem wertschätzenden, offenen und vertrauensvollen
Arbeitsklima schaffen und die Identifikation mit der Dienststelle stärken.
Regelmäßiger Dialog der Führungskräfte mit ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern
Wichtige Instrumente der Personalentwicklung sind Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche.
Dazu zählen das jährlich für fast alle Beschäftigten stattfindende Gespräch
ebenso wie die alle drei Jahre erfolgende dienstliche Beurteilung. Das Gespräch der
Mitarbeiterin/des Mitarbeiters mit der Führungskraft und die Beurteilung helfen,
Potenziale zu erkennen und den Fortbildungsbedarf festzustellen. Auf dieser Basis
werden leistungsbezogene oder persönliche Entwicklungsziele vereinbart und Fortbildungsmaßnahmen
initiiert. Die gesetzlichen Vorgaben setzen den Vorgesetzten
hinsichtlich Beurteilungen und leistungsorientierter Bezahlung Grenzen, sodass die
vorgesehenen Führungsinstrumente bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
BMAS nicht unumstritten sind.
19 S. Kurzportrait „audit berufundfamilie“ in Anhang 4
IV. Engagement für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung im BMAS 45
Führungskräfteentwicklung
Um die Führungskräfte in ihrer Rolle zu unterstützen sowie Führungskompetenz
kontinuierlich zu optimieren und zu verstetigen, werden im Rahmen der Führungskräfteentwicklung
eine Reihe von Maßnahmen angeboten, die auf verschiedenen
Zugangs ebenen ansetzen:
Auf der individuellen Ebene gibt es für neue Führungskräfte verbindliche Fortbildungen
zur professionellen Führung, die letztlich Voraussetzung für die endgültige
Bestellung sind. Für langjährig erfahrene Führungskräfte werden individuelle Fortbildungen
angeboten, um Führungskompetenzen kontinuierlich aufzufrischen und
anzupassen. Eine zusätzliche Unterstützung erhalten die Führungskräfte bei Bedarf
über das Mentorensystem oder das Angebot eines Einzelcoachings. Zudem werden
Inhouseschulungen zur Umsetzung der Führungsinstrumente oder zu Themen wie
Sucht, Führung und Gesundheit sowie zur familien- und alternsgerechten Gestaltung
von Arbeit angeboten.
Auf der Ebene der Organisationseinheiten wird seit 2009 alle drei Jahre ein Führungskräfte-Feedback
durchgeführt. Ziel ist es, den Führungskräften die Möglichkeit zu
geben, ihr Selbstbild über das eigene Führungsverhalten mit den Wahrnehmungen
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vergleichen. Diese erhalten die
Chance, auf das Führungsverhalten ihrer unmittelbaren Führungskräfte sowie auf die
Zusammenarbeit innerhalb des Teams Einfluss zu nehmen und einen offenen Dialog
hierüber im Team zu führen. Organisationseinheiten können darüber hinaus durch
ein Team-Coaching unterstützt werden, um die Zusammenarbeit zu optimieren.
Seit 2009 finden abteilungsübergreifende Führungskräfte-Werkstätten statt. Basierend
auf den Grundsätzen für Führung und Zusammenarbeit ermöglichen diese themenspezifischen
Veranstaltungen eine regelmäßige inhaltliche Auseinandersetzung mit
einzelnen Grundsätzen, eine Reflexion des eigenen Führungsverhaltens, Erfahrungsaustausch
und eine bessere Vernetzung der Führungskräfte untereinander. Zur
Stärkung von Austausch und Vernetzung werden zudem regelmäßige Diskussionsveranstaltungen
angeboten, die Gelegenheit bieten, sich über die aktuellen Handlungsschwerpunkte
des Hauses, über Arbeitsstand und Vorhaben zu informieren und in
die fachliche Diskussion zu gehen.
Fortbildung
Das Fortbildungsangebot reicht von der beruflichen Weiterbildung und der Führungskräfteentwicklung
über die Vermittlung von Kenntnissen zur Europäischen Integration
und internationalen Zusammenarbeit bis hin zur Modernisierung der Verwaltung. Das
Angebot wird von der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) koordiniert,
einer ressortübergreifenden Fortbildungseinrichtung des Bundes.
2012 absolvierten die Beschäftigten 370 Fortbildungsmaßnahmen. Das entspricht
2,4 Fortbildungstagen je Beschäftigtem pro Jahr. Im Vergleich zu 2008 ist die Anzahl
der Fortbildungsmaßnahmen um 1,5 % und die Anzahl der Fortbildungstage je
Beschäftigtem um 20% gestiegen. Das Fortbildungsangebot beinhaltet Maßnahmen
46
für alle Laufbahngruppen. Für den einfachen und mittleren Dienst wird das Angebot
sukzessive ausgebaut und von den betroffenen Beschäftigten vermehrt in Anspruch
genommen.
Tabelle 6: Fortbildung im BMAS
2008 2009 2010 2011 2012
Fortbildungsmaßnahmen (Anzahl) 365 397 346 393 370
Fortbildung je Beschäftigtem (Tage) 2 2,4 2,3 2,6 2,4
Alle Daten stichtagsbezogen zum 31.12.2012
Das BMAS hat im Juni 2013 mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung über ein
Konzept zur Fortbildung der Beschäftigten im BMAS abgeschlossen. Für die Fortbildung
im BMAS wurden Mindeststandards definiert, die dem Grundsatz des lebenslangen
Lernens gerecht werden. Ein Schwerpunkt dieser Dienstvereinbarung liegt auf der
Förderung von Führungskräften, beispielsweise durch Inhouse-Seminare und individuelle
Coachingmaßnahmen. Auch die Weiterentwicklung älterer Beschäftigter sowie
Beschäftigter des einfachen und mittleren Dienstes soll stärker gefördert werden. Je
nach Laufbahngruppe und Dauer der Beschäftigung im BMAS sind hierfür unterschiedliche
Fortbildungsmodule verpflichtend vorgesehen. Angestrebt wird, dass alle
Beschäftigten des BMAS mindestens eine dienstbezogene Fortbildung pro Kalenderjahr
und in einem Zeitraum von drei Kalenderjahren 12 Tage Fortbildung absolvieren.
Die Dienstvereinbarung umfasst auch Maßnahmen zur Transfersicherung und zum
Bildungscontrolling. Dies dient der Messung des Erfolgs von Fortbildungsmaßnahmen
und der zielgerichteten Fortbildungsplanung. Einmal jährlich werden die Fortbildungsaktivitäten
in einem Fortbildungsbericht dokumentiert.
Beruflicher Aufstieg
Ein beruflicher Aufstieg trägt entscheidend zur Motivation erfahrener und leistungsstarker
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Nach der Bundeslaufbahnverordnung
(BLV) erfolgt der Aufstieg in den gehobenen und höheren Dienst regelmäßig nach
erfolgreichem Durchlaufen eines Auswahlverfahrens und durch den Erwerb eines
Hochschulabschlusses. Ein Konzept für den laufbahnübergreifenden Aufstieg im
BMAS wurde 2010 vom Personalmanagement des BMAS erstellt. Dieses gilt sowohl
für Beamte als auch für Angestellte und ermöglicht ebenfalls die Durchlässigkeit
zwischen den Laufbahnen.
Arbeiten und Lernen in Netzwerken
Ein zentrales Instrument der Personalentwicklung im BMAS ist das Arbeiten und
Lernen in Netzwerken. Das Nachwuchskräftenetzwerk mit derzeit ca. 100 Mitgliedern
richtet sich an alle neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen
und höheren Dienstes, um sie in ihrer beruflichen Startphase im BMAS gezielt zu
unterstützen. Das 1,5-jährige Qualifizierungsprogramm besteht aus ca. 10 Veranstaltungen.
Diese vermitteln sowohl Sozial- und Methodenkompetenzen (z. B. Selbst- und
Zeitmanagement, professionelles Präsentieren, fachspezifische Themen) als auch
gruppenbezogene Kompetenzen (z. B. Teamentwicklung, Konfliktmanagement,
IV. Engagement für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung im BMAS 47
Stressmanagement). Nach Abschluss des Programms haben die Nachwuchskräfte die
Möglichkeit, in das ALUMNI-Netzwerk einzutreten. Das Führungskräftenetzwerk,
dem derzeit ca. 80 Teilnehmer angehören, zielt insbesondere auf die abteilungs- und
hierarchieübergreifende Vernetzung und Optimierung von Kommunikation und
Zusammenarbeit ab. 2012 wurde zudem ein Netzwerk für den mittleren Dienst
initiiert, das auf eine Förderung der abteilungs- und standortübergreifenden Kommunikation
und Zusammenarbeit ausgerichtet ist.
Ein wichtiger Bestandteil der Netzwerke ist zudem das Mentorensystem. Erfahrene
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte des BMAS unterstützen und
beraten Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger sowie neu ernannte Führungskräfte
beim Start ihrer Tätigkeit im BMAS oder ihrer neuen Leitungsfunktion.
Förderung des Fachkräftenachwuchses
Das BMAS fördert den Fachkräftenachwuchs und bietet acht verschiedene Ausbildungsberufe
an. Dazu gehören drei Verwaltungsberufe (Fachangestellte für Bürokommunikation,
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste/Fachrichtung Bibliothek
und Verwaltungsfachangestellte mit Doppelqualifikation) und fünf IHK-Berufe (Fachinformatiker/in/Fachrichtung
Systemintegration, Koch/Köchin, Mediengestalter/in
Digital und Print/Fachrichtung Gestaltung und Technik sowie Medientechnologie für
Druck und Druckverarbeitung).
Zum 15. Oktober 2012 hatte das BMAS 52 Auszubildende. Die Ausbildungsquote
betrug damit 9,72 %. Sie ergibt sich aus der Anzahl der beschäftigten Auszubildenden
im Verhältnis zur Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Tabelle 7: Neu geschlossene Ausbildungsverträge im BMAS
Anzahl 2008 2009 2010 2011 2012
Auszubildende weiblich 12 19 13 14 7
Auszubildende männlich 3 1 11 5 4
Um die Ausbildung weiter zu verbessern, wurde eine Dienstvereinbarung zur Fortentwicklung
der Ausbildung im BMAS zwischen der Verwaltung und dem Personalrat
abgeschlossen. Ziele dieser Dienstvereinbarung sind u.a. die Steigerung der Ausbildungsqualität
sowie Berücksichtigung des Gedankens „Fördern und Fordern von
Auszubildenden“. Dazu gehören insbesondere ausbildungsbegleitende Hilfen, Auslandsaufenthalte
und Zusatzqualifikationen. Zudem soll die Qualität der Ausbildung
durch regelmäßige Befragungen der Auszubildenden und Schulungen der Ausbilderinnen
und Ausbilder weiter gesteigert werden.
48
Das BMAS unterstützt den Übergang junger Menschen von der Schule in den Beruf
und zeigt ihnen neue Wege für ihre berufliche Zukunft auf. Im Rahmen von Aktionen
wie dem „Girls´ - and Boys´ Day“ ermöglicht das BMAS interessierten Mädchen und
Jungen Einblicke in die Arbeitswelt des Ministeriums. Dabei werden die Mädchen an
typische Männerberufe und die Jungen an typische Frauenberufe herangeführt. Im
Jahr 2011 wurde der „Girls´Day“ um den „Boys´Day“ erweitert. Die Mädchen lernen die
Aufgaben der Systembetreuung, der Internetredaktion, der Handwerker und der
Bibliothek kennen, während die Jungen sich in der Küche, im Servicebereich und in
der Kita des BMAS einbringen können.
6. Vergütung und Altersversorgung
Die Vergütung der Beschäftigten im BMAS setzt sich aus dem Grundgehalt und den
2007 für Tarifbeschäftigte und 2009 für Beamte eingeführten leistungsorientierten
Vergütungsbestandteilen zusammen.
Für die leistungsorientierte Vergütung steht für Tarifbeschäftigte ein Volumen i. H. v.
1 % der Monatsentgelte des vorangegangenen Kalenderjahres zur Verfügung. Für
Beamtinnen/Beamte steht ein Budget i. H. v. 1 % der Gesamtausgaben der A-Besoldung
des vorangegangenen Kalenderjahres zur Verfügung. Hiervon werden 0,3 % durch
das Bundesministerium des Innern finanziert und die Differenz durch das BMAS
aufgestockt. Im Leistungszeitraum 2011/2012 betrug die durchschnittliche Höhe
der Leistungsprämie abhängig von der Laufbahngruppe und der Abteilung bei den
Tarifbeschäftigten 236,81 bis 546,72 EUR und bei den Beamtinnen/Beamten 1.301,79
bis 1.795,45 EUR. Dieser Unterschied zwischen den Statusgruppen ergibt sich dadurch,
dass aufgrund der jeweils unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen die Teilhabe bei
Beamtinnen und Beamten an der Prämienvergabe auf herausragende Leistungen
begrenzt ist, während die Tarifbeschäftigten schon bei einer Leistung, die normalen
Anforderungen entspricht, an der leistungsorientierten Bezahlung teilnehmen.
Die leistungsorientierte Vergütung soll die Kultur der Zusammenarbeit und der
Führung im BMAS positiv verändern, da durch den jährlichen Feedback-Prozess des
im Rahmen der leistungsorientierten Bezahlung regelmäßig geführten Mitarbeiterinnen-
und Mitarbeitergesprächs eine kontinuierliche Kommunikation zwischen
Mitarbeiter/in und Führungskraft über Aufgaben, Leistungen, Erwartungen, Zusammenarbeit
und Personalentwicklung sichergestellt ist.
Die Vergabe der leistungsorientierten Vergütung wird jährlich nach Abteilung,
Geschlecht, Laufbahnen und Arbeitszeitmodellen (Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung)
ausgewertet und als Information der Gleichstellungsbeauftragten über das Intranet
des BMAS kommuniziert. Um die anonymisierte Darstellung zu gewährleisten,
wurden aus Gründen des Datenschutzes Gruppen zusammengefasst. Für den Leistungszeitraum
2011/2012 wurde festgestellt, dass Männer häufiger Prämien erhalten
haben als Frauen (38,9 % der Beamten und 27,2 % der Beamtinnen wurden ausgezeichnet).
Auch sei bei den Beamtinnen und Beamten eine im Vergleich zum vorhergehenden
Leistungszeitraum relativ deutlich gestiegene aber weiterhin geringere
Auszeichnungsquote bei den Teilzeitkräften bemerkbar; hier betrage die Teilnahme-
IV. Engagement für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung im BMAS 49
quote 2011/2012 21 % gegenüber einer Teilhabequote von 35 % bei den Vollzeitkräften
im Vergleich zu 15 % und 39 % im Zeitraum 2010/2011. Eine solche Differenz äußert
sich bei den Tarifbeschäftigten nicht über die Teilhabequote, sondern durch durchschnittliche
Leistungspunkte (Teilzeitbeschäftigte erhielten durchschnittlich 13,96
Punkte, Vollzeitbeschäftigte im Durchschnitt 14,33 Punkte).
Eine unterschiedliche Besoldung bzw. Vergütung von Frauen und Männern ist durch
Gesetz bzw. Tarifvertrag ausgeschlossen.
Die Altersversorgung der Beschäftigten des BMAS ist für die Beamtinnen und Beamten
gesetzlich (Beamtenversorgungsgesetz) bzw. für die Tarifbeschäftigten nach den
gesetzlichen Rentenversicherungsgesetzen und ergänzend tarifvertraglich ausgestaltet.
Das BMAS bietet seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit 2012 neutrale,
kostenfreie, anbieter- und produktunabhängige Informations- und Beratungstermine
zu Fragen der Altersvorsorge an, die in Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung
veranstaltet werden.
7. Gesundheitsmanagement
Die Erhaltung, Wiederherstellung und Stärkung der Gesundheit aller
Beschäftigten hat eine wichtige Bedeutung sowohl für das interne
Betriebsklima als auch für die Effektivität und Produktivität der Arbeit
im BMAS. Der Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten
und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren entsprechend der
umfassenden Vorgaben im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Siebten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) sowie eine umfassende Gesundheitsförderung
haben traditionell eine große Bedeutung im Haus.
Mit der Einführung eines systematischen Betrieblichen Gesundheitsmanagements
(BGM) wird sich das BMAS entscheidend weiterentwickeln.
Ziel des BGM ist, die Unternehmenskultur dahingehend zu gestalten, dass sie die
Gesundheit der Beschäftigten erhält und fördert. Mit der Stärkung der persönlichen
Ressourcen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll ein nachhaltiger Beitrag zur
Sicherung der hohen Arbeitsqualität und Zukunftsfähigkeit des BMAS geleistet werden.
Im Oktober 2012 hat der neu eingerichtete „Steuerungskreis BGM“ unter Vorsitz des
Leiters der Zentralabteilung seine Arbeit aufgenommen. Aufgabe des Steuerungskreises
ist es, konkrete Ziele und Strategien zu entwickeln, um danach konkrete Maßnahmen
zu entwickeln und dann auch zu evaluieren. Zunächst muss dafür die Ausgangssituation
analysiert werden. Hierfür werden alle verfügbaren Daten zum Thema Gesundheit
und Personal zusammengefasst und ausgewertet. Der BGM-Prozess im BMAS wird
durch die Unfallkasse des Bundes kompetent begleitet.
Das Thema „Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz“ ist auch im BMAS zu einer
großen Herausforderung geworden und wird im BGM-Prozess besonders berücksichtigt
werden.
50
8. Arbeitsschutz
Den Arbeitsschutz koordiniert die/der Arbeitgeberbeauftragte für den Arbeitsschutz in
der Zentralabteilung. Unterstützt wird er/sie an den Standorten in Bonn und Berlin
durch die jeweilige Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den jeweiligen Arbeitsschutzausschuss,
der sich einmal pro Quartal trifft. Der Ausschuss ist für alle Beschäftigten
des BMAS zuständig.
Zu den wesentlichen Maßnahmen des BMAS im Rahmen des Arbeitsschutzes gehören
die jährliche Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze, die arbeitsschutzrechtliche
Unterweisung aller Beschäftigten mittels eines e-learning-Programms, die Mitwirkung
des betriebsärztlichen Dienstes sowie der Mitarbeiter- und Sozialberatung, die
Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe und geeignete präventive Maßnahmen.
Trotz dieser Maßnahmen kam es 2012 insgesamt zu 19 Unfällen, darunter 15 Arbeitsund
Dienstunfällen und 4 Wegeunfällen, allesamt ohne Todesfolge. Insgesamt kam es
2012 aufgrund von Unfällen zu 627 Ausfalltagen.
Tabelle 8: Unfälle und Ausfalltage
Anzahl 2008 2009 2010 2011 2012
Arbeitsunfälle 13 13 24 11 10
davon Wegeunfälle 9 11 7 7 6
Dienstunfälle 5 3 4 17 8
davon Wegeunfälle 2 2 3 11 4
Arbeits- und Dienstunfälle gesamt 7 3 17 10 8
Wegeunfälle gesamt 11 13 10 18 10
Unfälle gesamt 18 16 27 28 18
Ausfalltage gesamt 365 5 390 147 627
Alle Daten stichtagsbezogen zum 31.12.2012
Zu den präventiven Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes im BMAS gehört ein
ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz. Ziel des BMAS ist es, standardmäßig alle
Büros mit elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen auszustatten, um einseitigen
Belastungen vorzubeugen. Ca. 70 % der Büroarbeitsplätze verfügen bereits über diese
Ausstattung.
Das BMAS verfügt über eine umfangreiche Mitarbeiter- und Sozialberatung. Diese
kann von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie deren Familienangehörigen
genutzt werden. Sie unterstützt bei persönlichen oder familiären Schwierigkeiten,
Erkrankungen und der Wiedereingliederung nach längeren Krankheitszeiten, bei
finanziellen Problemen, Abhängigkeiten und Abhängigkeitsgefährdungen sowie
psychischen Erkrankungen. Darüber hinaus kann die Beratungsstelle auch bei
Konflikten am Arbeitsplatz und speziell von Führungskräften bei sozialen und
gesundheits relevanten Fragestellungen oder zur Konfliktmoderation genutzt werden.
IV. Engagement für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung im BMAS 51
Die Zahl der psychischen Erkrankungen scheint auch im BMAS zuzunehmen. Die
verstärkte Inanspruchnahme der Mitarbeiter- und Sozialberatung und Rückmeldungen
im Rahmen der Mitarbeiterbefragung sind dafür ein Indiz. Ende 2011 wurde beschlossen,
sich dieses Themas verstärkt anzunehmen und im Rahmen einer Arbeitsgruppe
die Situation zu analysieren und Maßnahmen zu entwickeln. Dabei können im
Hinblick auf die Federführung des BMAS in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
2012 die dort entwickelten Ideen sowie die Expertise der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) genutzt werden, um auch intern
im BMAS neue Ansätze zur Vermeidung psychischer Belastungen zu prüfen. Hierzu
kann auch auf Praxisbeispiele aus anderen Unternehmen und Verwaltungen durch die
„Initiative Neue Qualität der Arbeit“ zurückgegriffen werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können bei arbeitsplatzbedingten medizinischen
Problemen die Angebote des betriebsärztlichen Dienstes nutzen und sich im
Rahmen von Gesundheitstagen und regelmäßigen Vortragsreihen über vielfältige
gesundheitsrelevante Themen wie Suchtprävention, Bewegung und Ernährung, Stress
und Burn-out oder Herzinfarkt informieren.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das BMAS verfügt seit 2007 über einen mit dem Personalrat abgestimmten Leitfaden
zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX. Allen
Beschäftigten mit mehr als 42 Krankheitstagen pro Jahr werden zahlreiche Hilfs- und
Unterstützungsangebote zur Wiedereingliederung unterbreitet. Die Annahme der
Angebote ist freiwillig. Eine Evaluierung des BEM-Verfahrens ist geplant.
Präventive Gesundheitsförderung
Die zunehmende Veränderung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie verlängerte
Lebensarbeitszeiten verlangen den Ausbau einer präventiven Gesundheitsförderung.
Die präventive Gesundheitsförderung zielt darauf ab, Belastungen für die Beschäftigten
zu verringern und Arbeitszufriedenheit, Gesundheit und Wohlbefinden zu verbessern.
Wichtige Angebote des BMAS für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
• hauseigene Fitness- und Gymnastikräume, die auch in der Mittagspause aufgesucht
werden können,
• individuelle Fitnessberatungen,
• spezielle Kursangebote wie Rückenschule und Herz-Kreislauf- sowie Ausdauertraining,
• medizinische Massagen,
• Stressbewältigungskurse,
• Fortbildungen im Bereich der Suchtprävention.
52
Alle Kurse und Maßnahmen werden von qualifizierten, externen Dienstleistern
durchgeführt. Mit den Angeboten werden auch ehemals arbeits- oder dienstunfähige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Wiedereingliederung unterstützt.
Das BMAS möchte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sportlichen Aktivitäten
in der Freizeit anregen. So nimmt das BMAS jedes Jahr in Bonn und in Berlin an
Sportveranstaltungen wie Firmenläufen und Teamstaffeln teil. Durch Kooperationen
mit anderen Ministerien können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vielfältige
Betriebssportangebote nutzen. Am Dienstsitz Berlin wird zudem eine hauseigene
Beachvolleyballgruppe gefördert. Spaß am Sport ohne Leistungsdruck sowie Teamerlebnisse
außerhalb des beruflichen Alltags sind dabei von der Hausleitung explizit
unterstützte Anliegen.
9. Mitarbeiterzufriedenheit, Beteiligung und Ideenmanagement
Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragungen
Alle drei Jahre führen das BMAS und die vier Einrichtungen des unmittelbaren
Geschäftsbereichs 20 eine Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung durch. Die
Befragung soll ermitteln, inwiefern „Gute Arbeit“ im BMAS verwirklicht werden
konnte und ob gegebenenfalls Veränderungen erforderlich sind. Die Befragung wird
von einem externen Unternehmen durchgeführt.
Die erste Befragung wurde 2008 von einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Personalvertretungen
und der Verwaltungen der beteiligten Dienststellen konzipiert.
Aufgrund der Befragungsergebnisse wurden die bestehenden Maßnahmen der
Personal- und Organisationsentwicklung überprüft und gezielt neue Maßnahmen
entwickelt. Die Wirksamkeit dieser Verbesserungsmaßnahmen wird derzeit evaluiert.
Der Befragung zufolge gibt es im BMAS ausgesprochene Stärken. So bestehen eine
große Verbundenheit mit dem BMAS, ein großes Engagement der Beschäftigten und
eine sehr positive Wahrnehmung der Rahmenbedingungen (Weiterbildungs- und
Entwicklungsmöglichkeiten, Ausstattung mit Arbeitsmitteln, Maßnahmen zur
Gesundheitsförderung, flexible Arbeitszeit). Geringere Zufriedenheitswerte gab es in
den Bereichen „Stolz“ und „Teamgeist“. Bei den soziodemografischen Differenzierungen
fällt auf, dass der höhere und gehobene Dienst kritischer bewerten als der mittlere
Dienst und insbesondere die Referatsleitungen – entgegen den üblichen Trend – im
Schnitt unzufriedener sind als Beschäftigte ohne Führungsfunktion. Frauen bewerten
geringfügig kritischer als Männer. Im Rahmen der Aufbereitung der Befragungsergebnisse
wurden als Handlungsfelder neben der Verbesserung der Referats-, Abteilungsund
bereichsübergreifenden Kommunikation und der Systematisierung der Personalentwicklung
insbesondere die psychische Gesundheit (Abbau von Belastung und
Stress) sowie die Förderung von Frauen und älteren Beschäftigten identifiziert.
20 S. Kap. I.3 und Abb. 2
IV. Engagement für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung im BMAS 53
Die Ergebnisse der Befragung sind eine wichtige Erkenntnisquelle für eine Vielzahl
von Prüfungs-, Evaluierungs- und Weiterentwicklungsprozessen im Bereich der
Personalentwicklung (z. B. Fortentwicklung des Führungskräfte-Feedbacks, Evaluierung
der Rahmen-Dienstvereinbarung Personalentwicklung, gezielte Ansprache von
weiblichen Nachwuchskräften durch die Ministerin) bzw. bilden den Anlass für die
Aufbereitung neuer Schwerpunkt-Handlungsfelder (z. B. „Psychische Gesundheit“).
Im März 2012 haben sich das BMAS, das Bundesverwaltungsamt (BVA), die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesarbeitsgericht und das
Bundessozialgericht auf drei Schwerpunkt-Themen verständigt, die in den Dienststellen
jeweils gezielt aufgegriffen werden: Psychische Gesundheit, Förderung von Frauen
sowie Förderung von älteren Beschäftigten.
Ideenmanagement
Im Rahmen des im BMAS praktizierten Ideenmanagements haben die Beschäftigten
die Möglichkeit, konkrete Vorschläge für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen
und Abläufe im BMAS abzugeben. Die kreativen Ideen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
sollen darauf abzielen, die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit sowie die
Arbeitszufriedenheit im BMAS zu erhöhen. Das Engagement der Beschäftigten wird
bei Umsetzung der Verbesserungsvorschläge mit monetären Prämien honoriert. Auch
für nicht umgesetzte Verbesserungsvorschläge kann eine Prämie gewährt werden, um
das Engagement zu würdigen. Die meisten Verbesserungsvorschläge betreffen die
internen Arbeitsabläufe und Arbeitsbedingungen. Vorschläge mit einem berechenbaren
wirtschaftlichen Nutzen sind die Ausnahme. Die durchschnittliche Prämienhöhe
liegt bei 250 EUR. Als bisher höchste Prämie wurde ein Betrag von 5.000 EUR für
Kosteneinsparungen im Bereich der Druckerei gewährt. Mit dem Jahresbericht zum
Ideenmanagement werden die Beschäftigten u.a. über die eingereichten und prämierten
Ideen informiert.
10. Interessenvertretungen der Beschäftigten
Der Personalrat ist die alle vier Jahre gewählte Interessenvertretung aller Beschäftigten
im Ministerium. Dort sind die Beschäftigtengruppen der Beamtinnen und Beamte
sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend ihrem Anteil an den
Beschäftigten vertreten. Die halbjährlichen Personalversammlungen in Berlin und
Bonn sind die Versammlungen der Beschäftigten und dienen der Information und
Aussprache. Aufgaben des Personalrats sind vor allem die Mitwirkung bei der Gestaltung
der konkreten Arbeitsbedingungen durch den Abschluss von Dienstvereinbarungen
wie z.B. zur gleitenden Arbeitszeit oder beruflichen Fortbildung sowie bei personellen
Einzelmaßnahmen wie Einstellungen oder Höhergruppierungen und Be förderungen.
54
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, die Gleichbehandlung zwischen
Frauen und Männern zu fördern, bestehende Diskriminierungen zu beseitigen und
künftige zu verhindern. Das Angebot wird sowohl von Frauen als auch von Männern
aktiv genutzt, gerade was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie angeht. Neben den
Beratungsangeboten hat die Gleichstellungsbeauftragte u.a. Fortbildungsmaßnahmen
für Frauen angestoßen.
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter
Menschen in das BMAS, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend
zur Seite.
Im Intranet des BMAS haben Gewerkschaften und Listen sowie die oben aufgeführten
Vertretungen ein konstantes Forum, um die Beschäftigten über ihre Arbeit zu informieren.
11. Aufgabenkritik/ Geschäftsprozessoptimierung
Im Sinne einer nachhaltigen Aufgabenwahrnehmung hat das BMAS eine Organisationsuntersuchung/Aufgabenkritik
durchgeführt. Diese verfolgt im Wesentlichen das Ziel,
die vorhandenen personellen Ressourcen zukunftsfest auszurichten, um laufende und
künftige Aufgaben des BMAS unter sich verändernden Rahmenbedingungen bestmöglich
erfüllen zu können. Hierzu wurden alle Aufgaben des Hauses sowohl zweckals
auch vollzugskritisch durch die Beschäftigten selbst auf den Prüfstand gestellt.
D. h., zu jeder der ca. 3.000 einzelnen Aufgaben wurde die Frage gestellt: Muss das Haus
diese Aufgabe noch ausführen? Falls ja: Kann man sie ggf. reduzieren oder optimieren?
In diesem Prozess wurden über 1.300 Optimierungsvorschläge erarbeitet, die es jetzt
strukturiert umzusetzen gilt. Hierdurch ist das BMAS auch künftig in der Lage, seine
Aufgaben optimal auszuführen und eigenen Gestaltungsspielraum zu nutzen.
Um die Arbeitsabläufe zu optimieren und das Wissensmanagement im BMAS zu
verbessern, sollen Fachwissen der Beschäftigten und die dazugehörigen Abläufe
(Geschäftsprozesse) im BMAS dokumentiert und für die Beschäftigten recherchierbar
gemacht werden. Als mögliche Instrumente kommen elektronische Referatshandbücher,
ein Prozessportal oder eine Prozessbibliothek in Betracht. In ausgewählten
Teilbereichen des BMAS kommen diese Instrumente bereits zum Einsatz bzw. werden
hierfür die Grundlagen geschaffen. Für die Zukunft gilt es, den Bereich des Geschäftsprozessmanagements
weiter auszubauen.
V. Betrieblicher
Umweltschutz
im BMAS
56
1. Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln – Maßnahmeplan
Die Dienstleistungen des BMAS haben insgesamt keine wesentlichen Umweltauswirkungen.
Im Einflussbereich des BMAS liegt es, Energie und Büromaterialien im
täglichen Bürobetrieb einzusparen und umweltfreundliche Materialien zu beschaffen.
Das Umweltmanagement im BMAS konzentriert sich auf die Umsetzung des „Maßnahmeplans
Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln“ (Beschluss des Staatssekretärsausschusses
für Nachhaltige Entwicklung vom 6. Dezember 2010). Der Maßnahmenplan
soll in den Ressorts unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Spielräume
sowie von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit umgesetzt werden.
Die Maßnahmen zur Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln zielen auf folgende
Punkte ab:
1. Ausrichtung von Bundesbauten an den Anforderungen des Bewertungssystems
Nachhaltiges Bauen
2. Halbierung der CO 2
-Emissionen der Bundesregierung einschließlich der
Geschäftsbereiche bis 2020 gegenüber 1990
3. Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien (Wärmeversorgung) in Bundesgebäuden
4. Erarbeitung eines energetischen Sanierungsfahrplans für alle bestehenden
Bundesgebäude
5. Freiwillige Einführung von Energie-/Umweltmanagementsystemen zur Reduzierung
des Energie- und Ressourcenverbrauchs der Liegenschaften des Bundes
6. Stärkung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung, u. a. durch anspruchsvolle
Vorgaben für einzelne Produktbereiche und ergänzende Maßnahmen
7. Schrittweise Umstellung des Strombezugs für Gebäude der Bundesministerien
auf Ökostrom
8. Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Ländern für eine nachhaltige
Beschaffung; Prüfung der Einrichtung einer Plattform sowie einer „Infostelle“
für eine nachhaltige Beschaffung
9. Maßnahmen zur weiteren Reduzierung verkehrsbedingter und standortbezogener
CO 2
-Emissionen (insbesondere bei Arbeitswegen, Dienstreisen)
10. Stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Organisation von
Veranstaltungen der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden
11. Weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege
12. Überprüfung des Programms nach vier Jahren
V. Betrieblicher Umweltschutz im BMAS 57
2. Nachhaltiges Bauen
Bundesbauten müssen sich an den Anforderungen des Bewertungssystems Nachhaltiges
Bauen ausrichten. Dazu hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) einen Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ entwickelt. Er gibt
verbindliche Mindestanforderungen für Neubauten vor. Grundsätzlich ist hierbei das
„Silber-Niveau“ mit einem Gesamterfüllungsgrad von mindestens 65 % zu erreichen.
Ziel ist es, neu zu errichtende Gebäude möglichst nachhaltig zu gestalten.
3. Energieeffiziente Gebäude, IT und Fahrzeuge
Das BMAS benötigt Energie für den Betrieb der Gebäude. Dazu gehören Wärmeenergie
für Heizung und Warmwasser sowie elektrische Energie für Beleuchtung, Informationstechnik
(IT), Lüftung und Kühlung.
Am Dienstsitz Berlin hatte das BMAS 2012 einen gesamten Energiebedarf für die seine
Gebäude in Höhe von 4.782.158 kWh.
Am Dienstsitz Bonn sind der Energiebedarf der einzelnen Dienstgebäude sowie die
dadurch verursachten CO 2
-Emissionen derzeit nicht ermittelbar, da das BMAS als
Liegenschaftsverwalter das Gesamtgelände einschließlich der Gebäude des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit Energie versorgt. Das BMAS beabsichtigt,
durch den Einbau von weiteren Messeinrichtungen bis Ende 2013 den Energieverbrauch
in allen Dienstgebäuden zu erfassen und auszuwerten, um Effizienzziele
nachhalten zu können.
Tabelle 9: Energiebedarf und CO 2
-Emissionen (Dienstsitz Berlin)
2008 2009 2010 2011 2012
Energiebedarf (in kWh)
Wärme 3.165.195 2.126.318 3.214.900 2.459.512 2.654.658
Strom 1.906.339 2.062.913 2.272.600 2.094.000 2.127.500
Gesamt 5.071.534 4.189.231 5.487.500 4.553.512 4.782.158
CO 2
-Emissionen (in t)
aus Wärme 513,4 321,7 498,3 360,1 n.v.*
aus Strom 1.292,5 1.323,6 1.438,6 1.338,1 n.v.*
Gesamt 1.805,9 1.645,3 1.936,9 1.698,2 n.v.*
*n.v. = nicht verfügbar (Veröffentlichung Mitte IV. Quartal 2013)
58
Zur Berechnung genutzte CO 2
-Emissionsfaktoren der Versorger:
in g CO 2
/kWh 2008 2009 2010 2011 2012
Wärme 162,2 151,3 155,0 146,4 n.v.
Strom
Mohrenstr. 62 678 644,2 633 639 n.v.
Mauerstr. 45 678 639 633 639 n.v.
Tabelle 10: Zusammensetzung des Energiebedarfs des BMAS (Dienstsitz Berlin)
Für Wärme in 2012
Quelle: Angaben des externen Versorgers
Für Strom
in % 2009 2010 2011
2012
Q1
Q2
Kernenergie 12,0 18,0 14,7 n.v.* n.v.*
Kohle
51,1 50,4 n.v.* n.v.*
Erdgas 66,0
12,0 11,8 n.v.* n.v.*
Sonstige fossile Energieträger 0,4 0,5 n.v.* n.v.*
Erneuerbare Energien
16,6 20,2 n.v.* n.v.*
22,0
Sonstige Erneuerbare Energien 1,9 2,4 n.v.* n.v.*
Quelle: Angaben des externen Versorgers
n.v. = nicht verfügbar
Im Q2 2012 erfolgte die Umstellung der Stromversorgung auf Ökostrom.
*Zusammensetzung wird im November 2013 vorliegen
V. Betrieblicher Umweltschutz im BMAS 59
Energetisches Gebäudemanagement
Die energetische Effizienz der Gebäude stellt einen wichtigen Faktor für den betrieblichen
Umweltschutz dar. Ein großer Teil der Energie wird für die Beleuchtung und
das Heizen der Gebäude eingesetzt. Sämtlichen Gebäuden am Dienstsitz Berlin
wurden bereits im Jahr 2007 vom Institut für Erhaltung und Modernisierung von
Bauwerken e. V. (IEMB) der Technischen Universität Berlin eine gute Energieeffizienz
bescheinigt. Die Energieausweise belegen, dass alle Gebäude, auch die modernisierten
Altbauten, die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für Neubauten deutlich
unterschreiten.
Im Ergebnis einer in Auftrag gegebenen
Studie zur weiteren Optimierung der
Gebäudeeffizienz wurde als erste
Maßnahme die Dämmung des Dachgeschosses
in der Mohrenstraße 62
realisiert. Ziel ist es, bis Ende 2013
weitere Optimierungsvorschläge im
Bereich Lüftung und Klimatechnik
in enger Zusammenarbeit mit dem
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
und der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben umzusetzen.
30.11.2017
BMAS (Ämtergebäude)
Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin
Hauptgebäude
1736
2001
2001
Auch die Gebäude am Dienstsitz Bonn
– ehemalige Kasernengebäude, in den
60er und 90er Jahren erweitert um
Bürogebäude, die eine geschlossene
Anlage bilden – sind energieeffizient.
Für die Bestandsgebäude ist dies ebenfalls
durch Energieausweise dokumentiert.
Die Versorgung der gesamten
Liegenschaft erfolgt mit Fernwärme
aus Kraft-Wärme-Kopplung.
29.681 m 2
112,9
01.12.2007
Trotz dieser bereits guten energetischen
Beschaffenheit der Gebäude strebt das
BMAS eine weitere Optimierung an. Für
die gesamte Liegenschaft in Bonn hat
das Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung 2007 ein Energiekonzept
zur energetischen Gebäudesanierung
erstellt. Zu den wesentlichen Maßnahmen gehören die Dämmung der Dachgeschossdecken,
der Austausch von Fenstern, die Erneuerung der Beleuchtung sowie die
Modernisierung der Lüftungs- und Klimaanlagen. Im Rahmen des Konjunkturpaketes
II und des Programmes zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden (im
Volumen von 120 Mio. EUR) wurde schon ein Großteil der Maßnahmen umgesetzt.
Dadurch werden jährlich Energieeinsparungen von etwa 15 % erwartet.
140
120
100
80
60
40
20
0
60
Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in Bundesgebäuden
Darüber hinaus ist das BMAS bestrebt, zunehmend klimafreundlichere, regenerative
Energie einzusetzen. Dazu wurde in Berlin das Dienstgebäude in der Wilhelmstraße 49
mit einer Fotovoltaikanlage ausgestattet. Diese wurde nach Inbetriebnahme der
Süderweiterung im Jahr 2010 durch zusätzliche Elemente erweitert. Sie erzeugte im
gleichen Jahr Strom in Höhe von 7.712 kWh. In 2011 wurden 11.203 kWh produziert,
2012 waren es immerhin 9.111 kWh. Die gesamte Anlage weist eine Leistung von
18,8 kWp aus. Dadurch konnten ca. 3,0 t CO 2
-Emissionen vermieden werden. Auch für
die Gebäude am Dienstsitz Bonn ist in Zusammenarbeit mit dem BMELV die Installation
von einer Fotovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von 60 kWp erfolgt, die
Inbetriebnahme fand im Sommer 2012 statt. Mit dieser Verbundanlage wird ein
jährlicher Energieertrag von etwa 48.000 kWh erwartet. Seit Inbetriebnahme der
Anlage wurde in 2012 ein Energieertrag von ca. 23.400 kWh erzielt.
Umstellung des Strombezugs für Gebäude der Bundesministerien auf Ökostrom
Am Dienstsitz Berlin stammt seit Juli 2012 der vom Versorger beschaffte Strom zu
100 % aus erneuerbaren Energiequellen; am Dienstsitz Bonn erfolgte die Umstellung
der gesamten bundeseigenen Liegenschaft auf Ökostrom bereits im Januar 2012.
Die Investitionen des BMAS in energetische Maßnahmen betrugen zwischen 2008 und
2011 insgesamt etwa 7 Mio. EUR. Zur Finanzierung wurden Fördergelder aus dem
Konjunkturpaket II „Energetische Sanierungsmaßnahmen“ und aus dem „120-Mio.-
Programm zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden“ der Bundesregierung
in Anspruch genommen.
V. Betrieblicher Umweltschutz im BMAS 61
Green IT
Das BMAS unterstützt den Beschluss
des Rates der IT-Beauftragten 21 zur
Reduktion des IT-spezifischen Energieverbrauchs
um 40 % bis 2013 22 am
Dienstsitz in Berlin und Bonn. In
Zusammenarbeit mit den Behörden
des Geschäftsbereichs 23 wurden 2009
die notwendigen Basismesswerte
ermittelt. Hierzu wurden die Verbräuche
über einen bestimmten Zeitraum gemessen und anschließend hochgerechnet.
Sukzessive werden eigene Messpunkte installiert, um eine kontinuierliche Messung zu
ermöglichen. Im Anschluss an die Basiswertermittlung wurden in entsprechenden
Green-IT-Konzepten unterschiedliche Maßnahmen identifiziert, um den IT-spezifischen
Energieverbrauch zu reduzieren. Dazu gehörten u.a. der Austausch veralteter
Geräte gegen energieeffizientere Technik, die Virtualisierung der Server und die
Ausstattung des Serverraums mit energiesparender Klimatechnik sowie diverse
Maßnahmen am Arbeitsplatz wie die Optimierung der Einstellungen am PC und die
Nutzung von Master-Slave-Steckdosen. Die Maßnahmen wurden teilweise bereits
umgesetzt. Insgesamt wurde im BMAS bisher ein jährliches Energieeinsparpotenzial
in Höhe von 418.100 kWh bezogen auf den Basiswert realisiert. Den größten Beitrag
leistete die Server-Virtualisierung mit Einsparungen in Höhe von 301.480 kW. Für die
Optimierung des Server-Raums wurden dem BMAS Fördermittel in Höhe von
1,5 Mio EUR aus dem IT-Investitionsprogramm 24 bereitgestellt.
Der Einsatz moderner Informations- und Videokonferenztechnik im BMAS hat
maßgebend dazu beigetragen, Dienstreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
reduzieren und damit klimaschädliche CO 2
-Emissionen zu vermeiden.
Klimafreundlicher Fuhrpark und Dienstfahrzeuge
Bei der Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen achtet das BMAS darauf, dass die
Fahrzeuge einen möglichst geringen Kraftstoffverbrauch haben und einen niedrigen
CO 2
-Emissionswert aufweisen. Alle Fahrzeuge im Fuhrpark des BMAS erfüllen
mindestens die Abgasnorm EURO 5 und gehören fast alle zu den besten ihrer Klasse
in puncto Verbrauch und CO 2
-Emissionen. Der durchschnittliche CO 2
-Ausstoß der
Dienstkraftfahrzeuge ist seit 2007 kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2010 betrug der
durchschnittliche CO 2
-Ausstoß aller BMAS-Dienstkraftfahrzeuge 155g/ km und im
Jahr 2011 150g/ km. Im Dezember 2012 betrug der durchschnittliche CO 2
-Ausstoß
145g/km. Damit rückt das BMAS dem von der Bundesregierung bis zum Jahre 2015 im
21 Für mehr Informationen siehe: http://www.cio.bund.de/DE/Politische-Aufgaben/Rat-der-IT-Beauftragten/
rat_d_it_beauftragten_node.html
22 Für weitere Informationen siehe: http://www.cio.bund.de/DE/Innovative-Vorhaben/Green-IT/green_it_
node.html
23 Dieses umfasst auch den mittelbaren Geschäftsbereich DRV Bund, Bundesagentur für Arbeit, Unfallkasse
des Bundes, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Künstlersozialkasse; s. Abb. 2
und Anhang 2
24 Für mehr Informationen siehe: http://www.cio.bund.de/DE/Strategische-Themen/IT-Investitionsprogramm/it_investitionsprogramm_node.html
62
Rahmen der Umsetzung der umwelt- und klimapolitischen Vorbildfunktion zur
Senkung des CO 2
Emissionen angestrebten Ziel zur Reduzierung des CO 2
- Ausstoßes
bei der Dienstwagenflotte auf 130g/km kontinuierlich näher. Des Weiteren nimmt das
BMAS an einem Flottenversuch der Mercedes Benz AG teil, bei dem ein Fahrzeug der
B-Klasse F-CELL 25 mit Null-CO 2
- Emissionen in Kleinserienproduktion mit Brennstoffzellen-
und Elektroantrieb über einen Zeitraum von drei Jahren im Alltagsbetrieb
getestet wird. Darüber hinaus hat das BMAS im Jahr 2012 ein Dienstkraftfahrzeug mit
reinem Elektroantrieb für das Facility-Management beschafft. Eine weitere Beschaffung
eines reinen Elektrofahrzeuges für die Poststelle ist im Jahr 2013 vorgesehen. Im
Ergebnis werden vom BMAS ab dem Jahr 2013 drei Fahrzeuge mit Null-CO 2
-Emissionen
betrieben werden. Darüber hinaus wurden im Jahr 2012 zwei Diesel-Elektro-Hybridfahrzeuge
für die allgemeine Fahrbereitschaft beschafft, die jeweils nur 109 g/km
CO 2
-Ausstoß erzeugen.
Maßnahmen zur weiteren Reduzierung verkehrsbedingter und standortbezogener
CO 2
-Emissionen
Das BMAS unterstützt jährlich aktiv die Aktion „Mit dem Fahrrad zur Arbeit“. In
diesem Zusammenhang wurden weitere Stellplätze für Fahrräder eingerichtet.
Darüber hinaus stellt das BMAS an beiden Dienstsitzen neun Dienstfahrräder ohne
Elektroantrieb und vier mit Elektroantrieb zur Verfügung, die rege von den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern genutzt werden. Ziel ist es u.a., dass bis Ende 2016 mit der
Fertigstellung der Neubaumaßnahme Wilhelmstraße 50 weitere 76 Stellplätze für
Fahrräder geschaffen werden.
25 Der Antriebsstrang der B-Klasse F-CELL besteht aus Brennstoffzellensystem, H2-Tanksystem (Wasserstoff),
Hochvoltbatterie und Spannungswandler, Elektromotor und Kühlsystem.
V. Betrieblicher Umweltschutz im BMAS 63
4. Ressourcenschonung im Büroalltag
Das BMAS bemüht sich, Ressourcen für den täglichen Bürobetrieb (z. B. Kopierpapier,
Toner, Schreibmaterialien sowie Wasser in den Sanitärbereichen und in der Kantine)
möglichst sparsam einzusetzen, um dadurch die Auswirkungen auf die Umwelt zu
verringern. So achtet das BMAS zum Beispiel bei Büromaterialien auf die Verwendung
von Recyclingprodukten und Austausch- und Nachfülleinheiten. Das eingesetzte
Recyclingkopierpapier besteht zu 100 % aus Altpapier und trägt die Umweltsiegel „EU
Ecolabel“ sowie „FSC“. Die Tonerkartuschen müssen aus recyclingfähigem Material
hergestellt sein.
Tabelle 11: Ressourceneinsatz
2008 2009 2010 2011 2012
Kopierpapier (in t)
Berlin 33 37 35 36 31
Bonn 33 32 26 37 28
Gesamt 66 69 61 73 59
Toner* (Anzahl)
Berlin 510 570 515 490 518
Bonn 631 440 306 223 167
Gesamt 1.141 1.010 821 713 685
Frischwasser (in m 3 )
Berlin n.v. n.v. 7.913 7.430 6866
Bonn n.v. n.v. n.v. n.v. n.v.
Gesamt n.v. n.v. 7.913 7.430 n.v.
* Der Tonerverbrauch bezieht sich nur auf die Arbeitsplatzdrucker
Das BMAS verbrauchte im Jahr 2012 59 t Recyclingkopierpapier und 578 Toner-Kartuschen.
Im Vergleich zu 2008 ist der Papierverbrauch gegenüber 2012 um 10 % gesunken.
Zur Sensibilisierung für den Einsatz von Recyclingmaterial sollen externe Schreiben des
BMAS künftig einen Hinweis enthalten, dass dafür Recyclingpapier verwendet wurde.
An beiden Dienstsitzen werden Abfälle getrennt erfasst und der gesetzlich vorgeschriebenen
Verwertungs- und Beseitigungsschiene zugeführt. Altpapier wird generell zur
Wiederverwertung übergeben. Am Dienstsitz Berlin wurden im Jahre 2011 606 m³
Papiermüll, 124 m³ weniger als im Vorjahr, entsorgt; in Bonn waren es 69 t. 26 Die Menge
des eingesetzten Frischwassers von einem lokalen Versorger am Dienstort Berlin im
Jahr 2011 betrug 7.430 m³. Die in die Kanalisation eingeleitete Schmutzwassermenge
betrug in Berlin 7.073 m3. Die Erhöhung der Schmutzwassermenge ist verbunden mit
der Einrichtung von 90 zusätzlichen Arbeitsplätzen am Dienstsitz Berlin im Jahr 2011.
Hinzu kamen 10.127 m³ Niederschlagswasser. Da die Liegenschaft in Bonn über große
Freiflächen verfügt, wird das Regenwasser von vier Gebäuden in Mulden-Rigolen
eingeleitet. In diesen Flächen kann das Wasser versickern; dadurch wird das Kanalnetz
entlastet und das Niederschlagswasser dem Grundwasser zugeführt.
26 Am Dienstsitz Bonn wird der Papiermüll in einem gepressten Zustand entsorgt. Die Angabe erfolgt daher
nach Gewicht und nicht nach Volumen.
64
Tabelle 12: Abfall und Abwasser (Dienstsitz Berlin)
2008 2009 2010 2011 2012
Abfall (in m 3 )
Papiermüll n.v. n.v. 730 606 606
Gewerbemüll n.v. n.v. 560 560 560
Gesamt n.v. n.v. 1.290 1.166 1.166
Abwasser (in m 3 )
Schmutzwasser n.v. n.v. 5.821 7.073 6.681
Niederschlagswasser n.v. n.v. 10.040 10.127 10.023
Gesamt n.v. n.v. 15.861 17.200 16.704
n.v. = nicht verfügbar
5. Stärkung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung
Bei der Beschaffung von Materialien und IT spielen Kriterien wie Qualität, Zweckmäßigkeit
und Preis eine wichtige Rolle. Entsprechend der 2008 in Kraft gesetzten
EU-Richtlinie zur Beschaffung und dem im April 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur
Modernisierung des Vergaberechts können nun aber auch soziale und ökologische
Kriterien im Vergabeverfahren berücksichtigt werden.
a) Ökologische Kriterien:
Schadstofffreiheit
In Multifunktionsgeräten und deren Verbrauchsmaterialien (z. B. Toner, Batterien)
sowie Mobiliar dürfen keine umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten
sein. Dazu zählen z. B. bestimmte Weichmacher, Schwermetalle, flüchtige organische
Lösungsmittel und Formaldehyd. Darüber hinaus müssen sämtliche beschaffte
Materialien, Geräte und Mobiliar frei von schädlichen Ausdünstungen sein (z. B. Ozon,
Staub, Styrol etc.).
Energieeffizienz
Büro- und sonstige Geräte müssen einen sparsamen Energieverbrauch und die
höchste derzeit am Markt verfügbare Energieeffizienzklasse aufweisen (z. B. Energieeffizienzklasse
A++ bei Kühlschränken).
Verbot von Urwaldholz
Das Mobiliar darf nicht aus Holz gefertigt sein, das seinen Ursprung in Urwäldern
(borealen und tropischen Primärwäldern) hat.
V. Betrieblicher Umweltschutz im BMAS 65
Reparaturfähigkeit
Beim Mobiliar müssen ebenfalls alle Teile, die sich abnutzen oder durch unsachgemäße
Nutzung zerstört werden können, austauschbar sein. Dies setzt voraus, dass die
defekten oder abgenutzten Teile entfernt und die Ersatzteile montiert werden können.
Umweltzeichen
Ein unabhängiges Umweltzeichen muss die Umweltfreundlichkeit eines Büro- oder
sonstigen Gerätes anzeigen (z. B. „Der Blaue Engel“, Energy Star, RAL-UZ 122 bei
Multifunktionsgeräten). Bei Holz muss ein Nachweis erfolgen, dass dieses aus nachhaltiger
Fortwirtschaft stammt. Als Nachweis dienen das FSC-, PEFC- oder ein vergleichbares
Label.
Nachweis Umweltmanagement
Alle Lieferanten und Dienstleister des BMAS müssen vor Auftragserteilung den
Nachweis über ein eigenes Umweltprogramm, ein Umweltmanagement-System oder
ein Umweltbetriebsprüfungsverfahren erbringen (entsprechend den Anforderungen
der EG-Öko-Audit-Verordnung Nr 1836/93). Bei allen geeigneten Beschaffungsmaßnahmen
fließen Umweltaspekte in die Zuschlagswertung mit ein.
b) Soziale Belange:
Darüber hinaus können nach der o. g. Gesetzesnovelle soziale Kriterien bei der
Auftragsvergabe systematisch berücksichtigt werden, soweit diese auftragsbezogen
sind. Dazu gehören zum Beispiel die Einhaltung der ILO - Kernarbeitsnormen (u. a. das
Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit und Zwangsarbeit) im Herstellungsprozess, die
Entwicklung von barrierefreien Produkten (z. B. bei technischen Neuanschaffungen)
oder die geschlechtergleiche Entlohnung der mit der Auftragsausführung befassten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus prüft das BMAS grundsätzlich, ob
Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen vergeben werden können.
Gesetzesnovelle
Die Neuregelung geht auf die gemeinsame Initiative des BMAS, des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zurück. Mit der
Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Aspekten bei der Beschaffung will
die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion einnehmen.
Um die mit öffentlichen Vergaben befassten Beschäftigten mit den Möglichkeiten zur
Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien vertraut zu machen, bietet das
BMAS bei Bedarf Schulungen im eigenen Haus an.
Um zusätzlich auch die zahlreichen Vergabestellen der öffentlichen Hand über die
Neuregelung und die damit verbundenen Möglichkeiten zu informieren, hat
das BMAS im Jahr 2009 die Broschüre „Öffentliche Aufträge sozial verantwortlich
66
vergeben“ 27 (deutsch/englisch) sowie gemeinsam mit dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und dem Deutschen
Städtetag den Leitfaden „Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht.
Hinweise für die kommunale Praxis“ 28 herausgegeben.
Abbildung 6: Übersicht über die Berücksichtigung sozialer Aspekte im Vergabeverfahren
Dargestellt am Regelfall des Offenen Verfahrens
27 Download/ Bestellmöglichkeit: http://www.bmas.de/portal/37954/a172__vergaberecht.html
28 Download/ Bestellmöglichkeit: http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a393-vergaberecht.html
V. Betrieblicher Umweltschutz im BMAS 67
6. Nachhaltige Organisation von Veranstaltungen
Das BMAS führt in jedem Jahr eine Vielzahl von Tagungen, Konferenzen und größeren
Veranstaltungen durch. Diese können die Umwelt in sehr unterschiedlicher Weise
beeinflussen. In die Planung und Organisation von Veranstaltungen werden daher
frühzeitig Umweltbelange, aber auch weitreichende Aspekte der Nachhaltigkeit
einbezogen. In einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) und Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten „Leitfaden für die
nachhaltige Organisation von Veranstaltungen“ werden Empfehlungen gegeben, wie
Veranstaltungen umweltgerecht, sozial verträglich und wirtschaftlich gestaltet werden
können. Dies wird insbesondere bei der Wahl der Materialien und der Auswahl des
Caterers berücksichtigt (regionale Produkte).
VI. Gesellschaftliches
Engagement
VI. Gesellschaftliches Engagement 69
Die Tätigkeit des BMAS wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Dies schließt ein
finanzielles Mäzenatentum des BMAS als Organisation für wohltätige Zwecke zum
Nutzen der Gesellschaft aus. Das BMAS engagiert sich stattdessen im Rahmen seiner
politischen Arbeit für die Würdigung des gesellschaftlichen Engagements vieler
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Darüber hinaus bieten die zahlreichen
Kunst- und Kultur ausstellungen in den Räumlichkeiten des BMAS in Berlin und Bonn
Künstlern die Möglichkeit, ihre Werke öffentlich zu präsentieren.
Würdigung von bürgerschaftlichem Engagement
Das BMAS würdigt Verdienste und ehrenamtliches Engagement von Bürgern in den
Themenbereichen Arbeit, Ausbildung und Chancengleichheit für sozial benachteiligte
Menschen sowie für Menschen mit Behinderung. Dies entspricht den aktuellen
politischen Schwerpunktthemen des Ressorts. Zu diesem Zweck führt das BMAS
traditionell regelmäßig eine Festveranstaltung durch, bei der die Ministerin den
Geehrten den vom Bundespräsidenten verliehenen Verdienstorden der Bundesrepublik
Deutschland aushändigt. Ziel dieser Würdigung ist es, zukunftsweisende und modellhafte
Projekte der Selbsthilfe und des sozialen Engagements von Bürgern vor Ort
anzuerkennen und sie aufgrund ihres Vorbildcharakters in besonderem Maße herauszustellen.
Förderung von Kunst und Kultur
Ergänzend zur Kulturarbeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von
Menschen mit Behinderungen am Dienstsitz Berlin fördert das BMAS Künstlerinnen
und Künstler, die in ihren Werken einen Bezug zu den Themen „Arbeit“ und „Soziales“
nehmen.
Das BMAS stellt Künstlerinnen und Künstlern in den eigenen Räumlichkeiten eine
Ausstellungsfläche zur Präsentation ihrer Werke zur Verfügung. Der denkmalgeschützte
Gebäudekomplex in der Wilhelmstraße 49 in Berlin bietet mit dem glasüberdachten
Foyer des Kleisthauses einen geeigneten Rahmen für Kunst und Kultur. Das
BMAS erhält dazu aus allen Teilen des Landes Anfragen von Künstlern. Die Ausstellungen
sind für Besucherinnen und Besucher kostenfrei.
70
In Bonn werden die ehemaligen Kasernengebäude auf der bundeseigenen Liegenschaft
in der Rochusstraße seit 1975 umfassend saniert. Im Zuge größerer Baumaßnahmen
wurden auch Leistungen zur künstlerischen Ausgestaltung dieser Gebäude
an bildende Künstlerinnen und Künstler vergeben, so weit Zweck und Bedeutung der
Baumaßnahmen dies rechtfertigten. So wurden bisher im Außen- und Innenbereich
der Gebäude drei Kunstwerke realisiert. Eine weitere künstlerische Gestaltung konnte
nach Durchführung eines Wettbewerbs im August 2010 als Auftrag vergeben werden.
Im Zuge der Sanierung und Erweiterung des Kantinengebäudes wurde auch die
Stirnwand im neuen Speisesaal künstlerisch gestaltet.
Darüber hinaus fördert das BMAS die Werke von Künstlerinnen und Künstlern der
zeitgenössischen Kunst. Dies geschieht zum einen durch den Kunstwerkeverleih des
Bundesministeriums des Innern (BMI) und zum anderen durch den Ankauf von
Kunstwerken für die Dienstgebäude des BMAS. Für den Ankauf von Kunstwerken
stehen unter dem Titel „Sächliche Verwaltungsausgaben“ die notwendigen Haushaltsmittel
zur Verfügung.
VII. Ziele für eine
nachhaltige
Organisationsführung
72
1. Transparenz
Das BMAS wird zur Umsetzung seiner Ziele ein eigenständiges System der Datenerhebung
und Auswertung mit Bezug auf Nachhaltigkeitskriterien an den Standorten
Berlin und Bonn einführen, um auf dieser Grundlage ggf. weitere Optimierungsbedarfe
oder zusätzliche Ziele zu definieren. Bis Ende 2013 werden die erforderlichen technischen
Voraussetzungen geschaffen.
2. Ziele im Bereich Personalmanagement
Das BMAS beabsichtigt, die auf Grundlage der Mitarbeiterbefragung ermittelte
Mitarbeiterzufriedenheit kontinuierlich zu verbessern.
Das BMAS, seine Geschäftsbereichsbehörden BVA und BAuA sowie die obersten
Bundesgerichte BAG und BSG haben auf die jeweiligen Besonderheiten der einzelnen
Behörden zugeschnittene Konzepte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw.
Pflege und zur Bewältigung der mit der demografischen Entwicklung einhergehenden
Herausforderungen erstellt. Diese werden nun umgesetzt und sollen jährlich im
Hinblick auf möglichst messbare Fortschritte bilanziert und erforderlichenfalls
fortgeschrieben werden.
Das BMAS prüft flexible Führungskräftemodelle, um Nachwuchskräften eine Perspektive
für die Weiterentwicklung zu geben und der demografischen Entwicklung der
Belegschaft Rechnung zu tragen.
Das BMAS wird, sofern die Stellensituation es erlaubt, auch weiterhin je Laufbahn eine
Möglichkeit pro Jahr für den laufbahnübergreifenden Regelaufstieg zur Verfügung
stellen. Damit sollen die Perspektiven der Beschäftigten des einfachen, mittleren und
gehobenen Dienstes sowie der
entsprechenden Tarifbeschäftigten
verbessert und die Motivation
gesteigert werden. Darüber hinaus
werden regelmäßig Aufstiegsmöglichkeiten
für lebensältere und erfahrene
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Verwendungsaufstieg) geprüft.
Das BMAS wird die hauseigene
Kindertagesstätte in der Berliner
Liegenschaft bis Ende 2016 auf bis
zu 15 Plätze für Kinder bis zum
vollendeten 3. Lebensjahr ausweiten.
VII. Ziele für eine nachhaltige Organisationsführung 73
Das BMAS wird durch die im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) geplante Kindertagesstätte zusätzlich 2 Plätze für Kinder bis zum
vollendeten 3. Lebensjahr für die Beschäftigten in der Liegenschaft Bonn zur Verfügung
stellen können. Neben dem bestehenden BMAS-Kontingent in der Kita des
Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) ist damit der Bedarf des BMAS in Bonn
ausreichend gedeckt.
Das BMAS ist bestrebt, den gegenwärtigen Anteil von 30 % Auszubildenden mit
Migrationshintergrund bei der Einstellung von Auszubildenden zumindest beizubehalten.
Das BMAS wird den derzeitigen Anteil von 30 % Frauen in Führungspositionen steigern
und setzt sich damit auch das Ziel, sich im Ressortvergleich weiter zu verbessern.
3. Ziele im Bereich Inklusion
Das BMAS wird auf allen Liegenschaften und in allen Gebäuden die äußeren und
inneren Beschilderungen der Gebäude, in Abstimmung mit der Schwerbehindertenvertretung,
so um- und neu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen
gut wahrnehmbar sind. Hierzu gehören z. B. die taktile Erschließung und Wegeführung
und die Anordnung der Tür- und Hinweisschilder, sodass sie von allen Nutzern
gut les- und ertastbar sind (u. a. durch die Verwendung von Brailleschrift). Dadurch
wird zukünftig die Orientierung für alle Nutzer dieser Gebäude erleichtert. Weiterhin
werden die Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen in den BMAS-Liegenschaften
unter besonderer Beachtung der Situation von schwerbehinderten Beschäftigten mit
starken Mobilitäts-, Seh- oder Höreinschränkungen überprüft. In erforderlichen
Einzelfällen wird unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ein Konzept zur
Rettung der/des jeweiligen schwerbehinderten Beschäftigten erarbeitet.
74
Bei internen wie externen Veranstaltungen wird das BMAS darauf achten, dass die
Veranstaltungsstätte und die Veranstaltung selbst barrierefrei sind. Bei den Teilnehmerinnen
und Teilnehmern der Veranstaltung ist durch den Veranstalter rechtzeitig
im Vorfeld der Veranstaltung abzufragen, ob im Einzelfall ein besonderer Bedarf an
Unterstützung besteht.
4. Umweltziele
Nachhaltiges Bauen
Für die am Dienstsitz Berlin geplante Neubaumaßnahme Wilhelmstraße 50 wird im
weiteren Planungsprozess Gold-Standard (min. 80 %) angestrebt. Die Fertigstellung
des Neubaus ist Ende 2016 vorgesehen.
Verringerung von Treibhausgas-Emissionen
Das BMAS wird durch einen bedarfsgerechten Ausbau und die stetige Modernisierung
der vorhandenen Video- und Audiokonferenztechnik die standortbedingten Dienstreisen
weiter reduzieren.
Das BMAS wird den ministeriumseigenen Fuhrpark bis Ende 2013 bis zu 10 % auf
elektrisch oder alternativ betriebene Fahrzeuge umstellen.
Das BMAS wird das Konzept „mobile Arbeit“ zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und
Familie/Pflege sowie zur Reduzierung von CO2-Emissionen auf den Wegstrecken
zwischen Wohnort und dem Ministeriumsarbeitsplatz der Beschäftigten weiterentwickeln.
Das BMAS hat, nach Inbetriebnahme im Sommer 2012, erstmals mit der auf Haus I
installierten Fotovoltaikanlage erneuerbare Energie erzeugt (voraussichtlich etwa
48.000 kW/Jahr).
Das BMAS wird bei der Verpachtung der Kantine verpflichtend regeln, dass – zumindest
teilweise – ausgewiesen biologisch erzeugte und regional bezogene Lebensmittel
verwendet werden (z. B. durch ein regelmäßiges Alternativangebot an Bio-Produkten).
Verringerung des Wasserverbrauches
Die Brauchwassernutzung wird in den Liegenschaften Berlin und Bonn weiter
optimiert.
VII. Ziele für eine nachhaltige Organisationsführung 75
Verringerung des Energieverbrauchs
Das BMAS wird bis Ende 2013 weitere Messeinrichtungen (zielgerichtetes Anbringen
von Messpunkten) zur Erfassung von Energieverbrauchswerten installieren. Dadurch
können erwartete Einsparungen durch zusätzliche energetische Optimierungsmaßnahmen
in den Bereichen Wärmeversorgung, raumlufttechnische Anlagen und
Elektroanlagen besser beurteilt und ggf. weitere Maßnahmen gezielter geplant und
durchgeführt werden.
Das BMAS wird darauf achten, dass nach einem Übergang in das Einheitliche Liegenschaftsmanagement
die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nachhaltige
Verfahrensweisen bei der Immobilienverwaltung von Ministerien gewährleistet.
Verringerung des Materialverbrauchs
Das BMAS wird den Einsatz von Tonerkartuschen für die Arbeitsplatzdrucker bis zum
Jahr 2015 um 15 % reduzieren.
Das BMAS ist bestrebt, den inzwischen erreichten Anteil von 80 % Recyclingmaterial
am Gesamtpapiereinsatz langfristig zu halten.
Das BMAS konzipiert derzeit eine elektronische Akte. Nach der hausweiten Einführung
erwartet das BMAS ab 2015 eine Reduzierung des Papierverbrauchs in der
Aktenführung.
5. Ziele im Bereich nachhaltiger öffentlicher Beschaffung
Das BMAS wird über die Zentralabteilung hinaus auch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Fachabteilungen regelmäßig über die Möglichkeit der Berücksichtigung
sozialer und ökologischer Kriterien bei der Vergabe informieren.
VIII. GRI-Index
VIII. GRI-Index 77
Dieser Nachhaltigkeitsbericht basiert auf den Leitlinien GRI G3.1 und den Zusatzangaben
„Public Agencies“ der Global Reporting Initiative. Der darin widergegebene Index
gibt einen Überblick über die vom BMAS berichteten Indikatoren.
Nach eigener Einschätzung entspricht der Nachhaltigkeitsbericht des BMAS dem
Anwendungsgrad B.
In der rechten Spalte werden außerdem die entsprechenden Referenzen zu ISO 26000.
ISO 26000 ist ein nicht-zertifizierbarer Leitfaden für gesellschaftlich verantwortungsvolles
Handeln von Unternehmen und Organisationen.
I. Standardangaben
GRI-Angabe
Kommentar
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref.
ISO
26000
1. Strategie und Analyse
1.1
Erklärung der Ministerin zu
• Relevanz von nachhaltigem
Handeln
• strategischen
Prioritäten und Kernthemen
• Entwicklungstrends
• Schlüsselereignissen
• Ausblick auf wichtige
Herausforderungen und Ziele
• Einschätzung hinsichtlich
Zielerreichung
vollständig
5,
15-32,
71-74
6.2
1.2
Wichtigste Auswirkungen,
Risiken und Chancen für
Nachhaltigkeit
vollständig
5,
15-32
2. Unternehmensprofil
2.1 Name vollständig 8 ---
2.2 Dienstleistungen vollständig 8-9 ---
2.3 Struktur vollständig 7-10 6.2
2.4 Hauptsitz Berlin vollständig ---
2.5 Länder der operativen Tätigkeit Deutschland vollständig ---
2.6
Eigentumsstruktur und
rechtliche Form
Im Eigentum des Bundes vollständig ---
78
GRI-Angabe
Kommentar
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref.
ISO
26000
2.7 Bediente Märkte
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da es sich bei der
Organisation nicht um ein Wirtschaftsunternehmen
handelt.
nicht 1 ---
2.8 Größe vollständig
2.9
Wesentliche Änderungen hinsichtlich
Größe, Struktur und
Eigentumsverhältnissen
2.10 Auszeichnungen
3. Berichtsparameter
9-12,
37-38
Es gab keine Änderungen. vollständig ---
Im Berichtszeitraum hat das BMAS
keine Auszeichnungen erhalten.
---
vollständig ---
3.1 Berichtszeitraum vollständig 6 ---
3.2
Veröffentlichung des letzten
Berichts
vollständig 6 ---
3.3 Berichtszyklus vollständig 6 ---
3.4 Ansprechpartner vollständig 4 ---
3.5
Vorgehensweise bei Bestimmung
der Berichtsinhalte
Die Berichtsinhalte orientieren sich
am GRI-Leitfaden.
vollständig ---
3.6 Geltungsbereich vollständig 6 ---
3.7
Spezifische Beschränkungen
des Geltungsbereichs
Der Nachhaltigkeitsbericht deckt
nicht den unmittelbaren und mittelbaren
Geschäftsbereich des BMAS ab.
vollständig 6, 11 ---
3.8 Vergleichbarkeit der Berichte
3.9
Methoden der Datenerhebung
und Berechnungsgrundlagen
3.10 Revidierte Aussagen
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da es sich um den
ersten Bericht handelt.
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da es sich um den
ersten Bericht handelt.
nicht 1 ---
vollständig 4 ---
nicht 1 ---
3.11
Veränderte Berichtsparameter
im Vergleich zu Vorjahren
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da es sich um den
ersten Bericht handelt.
nicht 1 ---
3.12 GRI-Index vorliegend vollständig 76-94 ---
3.13
Externe Verifizierung des
Berichts
Eine externe Verifizierung hat nicht
stattgefunden.
4. Corporate Governance, Verpflichtungen und Engagement
vollständig 7.5.3
4.1 Führungsstruktur vollständig 9-12 ---
VIII. GRI-Index 79
GRI-Angabe
Kommentar
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref.
ISO
26000
4.2
Unabhängigkeit des Vorsitzenden
des obersten Führungsorgans
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da die Rechtsstellung
der Ministeriumsleitung verfassungsrechtlich
bestimmt ist.
nicht 1 9-12 ---
4.3
Anzahl der unabhängigen
Mitglieder im obersten
Führungsorgan
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da die Rechtsstellung
der Ministeriumsleitung verfassungsrechtlich
bestimmt ist.
4.4 Mitspracherechte vollständig
nicht 1 ---
53-54
---
4.5
Vergütung der Mitglieder des
obersten Leitungsorgans
vollständig
9-10,
(48-49)
---
4.6
Vermeidung von Interessenskonflikten
vollständig 30-32 ---
4.7
Kriterien für Zusammensetzung
der Mitglieder des obersten
Führungsorgans
vollständig 9-10 ---
4.8
Leitbilder, Verhaltenskodizes
und Prinzipien für Nachhaltigkeit
vollständig 15-16 ---
4.9
Regelmäßige Überprüfung der
Leistung des BMAS bezüglich
Nachhaltigkeit durch das
oberste Führungsorgan
Eine Überprüfung erfolgt durch
regelmäßige Ziel- und Ergebniskontrollen
über das System der politischstrategischen
Zielsteuerung.
vollständig 25-26 6.2
4.10
4.11
4.12
4.13
Bewertung des obersten
Leitungsorgans bezüglich der
Nachhaltigkeit ihrer geleisteten
Arbeit
Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips
Unterstützung externer ökonomischer,
ökologischer und
gesellschaftlicher Leitbilder für
Nachhaltigkeit
Mitgliedschaften in Verbänden
und Interessensvertretungen
Eine Bewertung erfolgt indirekt
durch die politische Anerkennung
der Leistung durch den Wähler, die
ggf. zu einer Wiederwahl führt.
vollständig 6.2
vollständig 15-16 6.2
vollständig 15-16 6.2
Keine vorhanden vollständig 6.2
4.14 Stakeholder des BMAS vollständig 6, 28-30 6.2
4.15
Identifikation der relevanten
Stakeholder
Es gibt derzeit keinen speziellen
Prozess zur Identifikation der relevanten
Stakeholder des BMAS.
vollständig 28-29 6.2
4.16
Ansätze für den Stakeholderdialog
vollständig 28-30 6.2
4.17 Themen der Stakeholder vollständig 28-29 6.2
80
II. Leistungsindikatoren
Ökonomische Leistungsindikatoren
GRI-Angabe
Kommentar
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref. ISO
26000
Angaben zum Managemetansatz
in Bezug für folgende
Aspekte:
• Wirtschaftliche Leistung
• Marktpräsenz
• Indirekte wirtschaftliche
• Auswirkungen
Aspekt: Ökonomische Leistung
EC1
EC2
EC3
EC4
Unmittelbar erzeugter und
ausgeschütteter wirtschaftlicher
Wert
Finanzielle Auswirkungen
des Klimawandels
Altersversorgung der
Mitarbeiter
Finanzielle Unterstützung /
Zuschüsse aus der
öffentlichen Hand
Aspekt: Marktpräsenz
EC5 *
Verhältnis Einstiegsgehalt
zu lokalem Mindestlohn
Die meisten der genannten Aspekte
in diesem Bereich sind für das
BMAS nicht anwendbar, da es sich
nicht um ein Wirtschaftsunternehmen
handelt. Daher existieren
keine speziellen Managementansätze
zu diesen Themen. Die
Altersversorgung der Mitarbeiter
ist gesetzlich bzw. tarifvertraglich
geregelt.
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da es sich bei der
Organisation nicht um ein Wirtschaftsunternehmen
handelt.
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da dessen
Tätigkeit vom Klimawandel nicht
wesentlich beeinflusst wird.
Der Haushalt des BMAS wird
jährlich vom Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages
beschlossen.
Die Gehälter sind tarifvertraglich
bzw. über das Beamtenbesoldungsgesetz
geregelt. Ein lokaler
Mindestlohn im Sinne von EC5
existiert nicht.
teilweise 1 13-14,
48-49
6.2,
6.8
nicht 1 6.8,
6.8.3,
6.8.7,
6.8.9
nicht 1 6.5.5
vollständig 48-49 ---
vollständig 12-14 ---
nicht 1 6.4.4, 6.8
EC6
Ausgaben für lokale
Lieferanten
Lokalität stellt kein Kriterium bei
der öffentlichen Beschaffung dar.
Eine prozentuale Angabe kann
daher nicht erfolgen.
nicht 1 6.6.6,
6.8,
6.8.5,
6.8.7
EC7
Einstellung lokaler
Arbeitnehmer
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da die Einstellung
nach dem Kriterium der
Eignung erfolgt.
nicht 1 6.8,
6.8.5,
6.8.7
VIII. GRI-Index 81
GRI-Angabe
Aspekt: Mittelbare wirtschaftliche
Auswirkungen
EC8
Öffentliches Interesse
verfolgende Infrastrukturinvestitionen
Kommentar
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da es sich aus
öffentlichen Mitteln finanziert.
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref. ISO
26000
nicht 1 6.3.9, 6.8,
6.8.3, 6.8.4,
6.8.5, 6.8.6,
6.8.7, 6.8.9
EC9 *
Indirekte wirtschaftliche
Auswirkungen
Mit der Verlegung eines Teiles des
Bundesministeriums nach Berlin
seit 2000 sind in gewissem Maße
wirtschaftliche Auswirkungen für
die Städte Berlin/Bonn verbunden.
vollständig
6.3.9, 6.6.6,
6.6.7,6.7.8,
6.8, 6.8.5,
6.8.6,
6.8.7,6.8.9
82
Ökologische Leistungsindikatoren
GRI-Angabe
Kommentar
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref.
ISO
26000
Angaben zum Managementansatz
für folgende Aspekte:
• Materialien
• Energie
• Wasser
• Biodiversität
• Emissionen, Abwasser und
Abfall
• Produkte und Dienstleistungen
• Einhaltung von Rechtsvorschriften
• Transport und insgesamt
Einige der genannten Aspekte in
diesem Bereich sind für das BMAS
nicht anwendbar, da die Geschäftstätigkeit
des BMAS keine wesentlichen
Umweltauswirkungen
verursacht. Daher existieren keine
speziellen Managementansätze zu
diesen Themen. Für die Reduktion
von Treibhausgasemissionen, die
Reduktion des Energie-, Wasser
und Materialverbrauchs haben wir
uns spezifische Ziele gesetzt.
teilweise 2 9-12,
55-66,
74-75
6.2,
6.5
Aspekt: Material
EN1
Eingesetzte Materialen nach
Gewicht und Volumen
vollständig
63-64
EN2 Anteil Recyclingmaterial vollständig 63-64
Aspekt: Energie
EN3
Direkter Energieverbrauch
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da es selbst keine
Energieträger zur Herstellung von
Energie verbraucht. Das BMAS
produziert allerdings Solarstrom
zur eigenen Nutzung.
nicht 1 60
EN4
Indirekter Energieverbrauch
Eine Aufschlüsselung der eingekauften
Wärme und Strom nach
Energieträgern kann derzeit nur
für den Bereich Berlin erfolgen,
da die entsprechenden Daten für
die Liegenschaft in Bonn nicht
individuell erhoben werden. Der
Bezug von Strom erfolgt seit 2012
für beide Dienstsitze vollständig
aus erneuerbaren Quellen.
teilweise 57-62
6.5,
6.5.4
EN5 *
Initiativen und Maßnahmen
für Energieeinsparungen
vollständig 57-66
EN6 *
Energieeffizienz von Produkten
und Dienstleistungen
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da die Dienstleistungen
des BMAS keine Energie
verbrauchen.
nicht 1
EN7 *
Reduktion des indirekten
Energieverbrauchs
vollständig 57-62
VIII. GRI-Index 83
GRI-Angabe
Kommentar
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref.
ISO
26000
Aspekt: Wasser
EN8
Wasserentnahme
Das BMAS nutzt nur Frischwasser,
das vollständig von lokalen Versorgern
(Wasserwerke Berlin und
Bonn) bezogen wird.
vollständig 63
EN9*
Beeinträchtigte Wasserquellen
Dem BMAS sind keine beeinträchtigten
Wasserquellen bekannt,
aus denen die lokalen Versorger
Wasser entnehmen.
vollständig
6.5,
6.5.4
EN10*
Weiterverwendung von
Brauchwasser
Brauchwasser wird nicht recycelt
und weiterverwendet.
vollständig
Aspekt: Biodiversität
EN11
Geschäftstätigkeit in Schutzgebieten
oder Gegenden mit
hoher Biodiversität
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht relevant, da dessen Tätigkeit
keine wesentlichen Auswirkungen
auf die Biodiversität hat.
EN12
Auswirkungen von Produkten
und Dienstleistungen auf
Schutzgebiete oder Gegenden
mit hoher Biodiversität
s. EN 11. nicht 1
nicht 1 6.5,
6.5.6
EN13 *
EN14
Geschützte oder wiederhergestellte
natürliche Lebensräume
Laufende Maßnahmen und
Ausblick für Biodiversitäts-
Management
Gefährdete Arten an Orten
EN15 *
der Geschäftstätigkeit
Aspekt: Emissionen, Abwasser und Abfall
Direkte und indirekte
EN16
Treibhausgas-Emissionen
---
s. EN 11. nicht 1
s. EN 11. nicht 1
vollständig
57-58,
63
s. EN 11. nicht 1
EN17
Andere relevante
Treibhausgas-Emissionen
Eine systematische Erfassung relevanter
Treibhausgasemissionen aus
Dienstreisen oder der Anreise von
Mitarbeitern an den Arbeitsplatz
erfolgt nicht.
nicht 63
EN18 * Reduktion von Treibhausgasen vollständig 59-62
84
GRI-Angabe
Kommentar
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref.
ISO
26000
EN19
EN20
Freisetzung von
ozonabbauenden Stoffen
NOx, SOx und andere
wesentliche Emissionen
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da durch dessen
Tätigkeit keine wesentlichen
ozonabbauenden Stoffe freigesetzt
werden.
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da durch dessen
Tätigkeit keine wesentlichen anderen
Emissionen freigesetzt werden.
nicht 1 6.5,
6.5.3
nicht 1
EN21
Abwassermenge
vollständig
63-64
EN22
Abfallmenge nach Art und
Entsorgungsmethode
vollständig
63-64
EN23
Signifikante Freisetzungen
von Schadstoffen
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da durch dessen
Tätigkeit keine wesentlichen
Schadstoffe freigesetzt werden.
nicht 1
6.5,
6.5.3
EN24 *
Transportierter, importierter,
exportierter und behandelter
gefährlicher Abfall
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da durch dessen
Tätigkeit keine wesentlichen
gefährlichen Abfälle anfallen, die
transportiert werden.
nicht 1
EN25 *
Durch Abwassereinleitungen
oder Oberflächenabfluss
belastete Gewässer
Aspekt: Produkte und Dienstleistungen
EN26
Umweltorientierte Gestaltung
von Dienstleistungen
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da durch dessen
Tätigkeit keine belastenden Abwassereinleitungen
stattfinden.
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da dessen
Dienstleistungen keine wesentlichen
Auswirkungen auf die
Umwelt haben.
nicht 1 6.5,
6.5.4,
6.5.6
nicht 1 6.5,
6.5.4,
6.6.6,
6.7.5
EN27
Rücknahme von Verpackungsmaterialien
Aspekt: Einhaltung von
Gesetzesvorschriften
EN28
Geldbußen und nicht-monetäre
Strafen aufgrund des Verstoßes
gegen Rechtsvorschriften
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da es keine
Produkte herstellt, die verpackt
werden.
nicht 1 6.5,
6.5.4,
6.7.5
Keine vorhanden vollständig 6.5
VIII. GRI-Index 85
GRI-Angabe
Aspekt: Transport
EN29 *
Umweltauswirkungen durch
Transportaktivitäten
Aspekt: Insgesamt
EN30 *
Gesamtausgaben für
Umweltschutz
Kommentar
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da es keine
wesentlichen Transportaktivitäten
durchführt.
Eine systematische umweltschutzbezogene
Ausgabenaufstellung
liegt nicht vor.
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref.
ISO
26000
nicht 1 6.5,
6.5.4,
6.6.6
nicht 6.5
86
Soziale Leistungsindikatoren
Beschäftigung
GRI-Angabe
Kommentar
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref. ISO
26000
Angaben zum Managementansatz
für folgende Aspekte:
• Beschäftigung
• Arbeitnehmer-Arbeitgeber-
Verhältnis
• Arbeitsschutz
• Aus- und Weiterbildung
• Vielfalt und Chancengleichheit
• Gleiche Vergütung für Männer
und Frauen
Aspekt: Beschäftigung
Gesamtbelegschaft nach
LA1 Beschäftigungsverhältnis
und Region
vollständig
9-12,
15-16,
36-54,
72-74
6.2,
6.4,
6.3.10
vollständig 37 6.4,
6.4.3
LA2 Neueinstellung und Fluktuation vollständig 37-38
LA3*
Betriebliche Zusatzleistungen
für Vollzeitbeschäftigte
Das BMAS zahlt einen Zuschuss an
die Kantine, wovon alle Mitarbeiter
bei Inanspruchnahme profitieren.
vollständig
6.4,
6.4.3,
6.4.4
LA15
Quote der nach der Elternzeit
zurückkehrenden Mitarbeiter
Spezifische Daten zu den Rückkehrern
aus der Elternzeit werden derzeit
noch nicht erfasst. Dies ist aber
für den nächsten Bericht geplant.
teilweise 40-41 ---
Aspekt: Arbeitnehmer-Arbeitgeberverhältnis
LA4
Mitarbeiter unter
Kollektivvereinbarungen
vollständig 53-54
6.4,
6.4.3,
6.4.4,
6.4.5,
6.3.10
LA5
Mitteilungsfristen bei
betrieblichen Veränderungen
Es gibt keine spezifischen
Mitteilungsfristen. Das BMAS
pflegt eine offene Dialogkultur.
vollständig 28
6.4,
6.4.3,
6.4.4,
6.4.5
VIII. GRI-Index 87
GRI-Angabe
Kommentar
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Aspekt: Arbeitsschutz
LA6* Arbeitsschutz-Ausschüsse vollständig 50
Ref. ISO
26000
LA7
Verletzungen, Berufskrankheiten,
Ausfälle, Abwesenheit
und Todesfälle
Angaben zu Berufskrankheiten
liegen dem BMAS aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht vor
und können daher nicht berichtet
werden.
teilweise 3 50-52
6.4,
6.4.6
LA8
Angebote zur Gesundheitsvorsorge
und -beratung
Arbeitssicherheitsvereinbarungen
mit Gewerkschaften
LA9 *
Aspekt: Aus- und Weiterbildung
vollständig
49-52
vollständig 49-52
LA10 Weiterbildungsstunden vollständig 44-47
LA11 *
Wissensmanagement und
lebenslanges Lernen
Leistungsbeurteilung-
LA12 *
und Entwicklungsplanung
Aspekt: Vielfalt und
Chancengleichheit
LA13
Vielfalt
Aspekt: Gleiche Vergütung für
Männer und Frauen
Spezifische Daten für die Mitarbeitervielfalt
werden nicht erfasst.
vollständig 44-48
vollständig
44-48
nicht 40-42
6.4,
6.4.6,
6.8,
6.8.3,
6.8.4,
6.8.8
6.4,
6.4.6
6.4,
6.4.7
6.4,
6.4.7,
6.8.5
6.4,
6.4.7
6.3.7,
6.3.10,
6.4, 6.4.3
LA14
Verhältnis des Gehalts
für Männer und Frauen
vollständig 48-49
6.3.7,
6.3.10,
6.4,
6.4.3.
6.4.4
88
Menschenrechte
GRI-Angabe
Kommentar
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref. ISO
26000
Angaben zum Managementansatz
für folgende Aspekte:
• Investitions- und Beschaffungspraktiken
• Gleichbehandlung
• Vereinigungsfreiheit und
Recht auf Kollektivverhandlungen
• Abschaffung von Kinderarbeit
• Abschaffung von Zwangsund
Pflichtarbeit
• Beschwerdeverfahren
• Sicherheitspraktiken
• Rechte der Ureinwohner
• Bewertung der Auswirkungen
• Mängelbeseitigung
Die meisten der genannten Aspekte
in diesem Bereich sind für das
BMAS nicht relevant, da diese Themen
gesetzlich geregelt sind. Daher
existieren keine speziellen Managementansätze
zu diesen Themen. Ein
Risikopotential für Verstöße gegen
Menschenrechte besteht jedoch im
Bereich unserer auftragsbezogenen
Beschaffung, weshalb das BMAS
soziale Kriterien bei der Auftragsvergabe
berücksichtigt.
teilweise 1 9-12,
30-32,
40-42,
53-54,
64-66,
72-73
6.2,
6.3
Aspekt: Investitions- und
Beschaffungspraktiken
HR1
Menschenrechtsaspekte in
Investitionsvereinbarungen
und Verträgen
Der prozentuale Anteil von Investitionsvereinbarungen
sowie Verträgen
mit Lieferanten, Dienstleistern
und sonstigen Geschäftspartnern,
die Menschenrechtsklauseln enthalten,
wird nicht erfasst.
nicht 64-66
6.3,
6.3.3,
6.3.5,
6.6.6
HR2
Überprüfung der Lieferanten,
Dienstleister und sonstiger
Geschäftspartner auf Einhaltung
von Menschenrechten
Eine explizite Überprüfung der Lieferanten,
Dienstleister und sonstiger
Geschäftspartner auf Einhaltung
von Menschenrechten findet nicht
statt.
vollständig
6.3,
6.3.3,
6.3.5,
6.4.3,
6.6.6
HR3
Mitarbeiterschulungen zu
Menschenrechten
Dieser Indikator wird nicht spezifisch
erfasst. Schulungen zu
Beschaffungen finden statt.
nicht 65-66
6.3,
6.3.5
Aspekt: Gleichbehandlung
HR4
Anzahl der Diskriminierungsvorfälle
in der Organisation
und ergriffene Maßnahmen
Im BMAS traten keine Fälle von
Diskriminierung auf. Lieferanten,
Vertragspartner und sonstige
Geschäftspartner werden nicht
explizit überprüft.
teilweise
6.3,
6.3.6,
6.3.7,
6.3.10,
6.4.3
Aspekt: Vereinigungsfreiheit und Recht
auf Kollektivverhandlungen
HR5
Versammlungs- und
Kollektivverhandlungsfreiheit
Im BMAS gab es keine Verstöße.
Lieferanten, Vertragspartner und
sonstige Geschäftspartner werden
nicht explizit überprüft.
teilweise
6.3,
6.3.3,
6.3.4,
6.3.5,
6.3.8,
6.3.10,
6.4.3,
6.4.5
VIII. GRI-Index 89
GRI-Angabe
Kommentar
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref. ISO
26000
Aspekt: Kinderarbeit
HR6 Kinderarbeit siehe HR5 teilweise 6.3,
6.3.3,
Aspekt: Zwangs- und Pflichtarbeit
6.3.4,
6.3.5,
HR7 Zwangsarbeit siehe HR5 teilweise
6.3.7,
6.3.10
Aspekt: Sicherheitspraktiken
HR8 *
Schulung des Sicherheitspersonals
zu Menschenrechtsaspekten
Aspekt: Rechte der Ureinwohner
HR9 *
Verletzung der Rechte der
indigenen Bevölkerung
Aspekt: Bewertung
Bewertung der operativen
HR10 Tätigkeit bez. des Einflusses
auf Menschenrechte
Aspekt: Ausgleichsmaßnahmen
Spezifische Schulungen des Sicherheitspersonals
bzw. der beauftragten
externen Sicherheitsfirmen
finden nicht statt.
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da die Tätigkeit
keine Rechte einer indigenen Bevölkerung
verletzt.
vollständig
6.3,
6.3.5,
6.4.3,
6.6.6
6.3,
6.3.6,
nicht 1 6.3.7,
6.3.8,
6.6.7
vollständig 10 ---
HR11
Beschwerden bezüglich
Menschenrechten
Keine Beschwerden vollständig ---
90
Gesellschaft
GRI-Angabe
Kommentar
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref. ISO
26000
Angaben zum Managementansatz
für folgende Aspekte:
• Gemeinwesen
• Korruption
• Politik
• Wettbewerbswidriges
Verhalten
• Einhaltung der Gesetze
Aspekt: Gemeinwesen
SO1
Lokales Engagement, Bewertung
der Auswirkungen und
Entwicklungsprogramme
Die meisten der genannten Aspekte
in diesem Bereich sind für das
BMAS nicht anwendbar, da es sich
nicht um ein Wirtschaftsunternehmen
handelt.
Daher existieren keine speziellen
Managementansätze zu diesen
Themen. Für den relevanten Bereich
der Korruptionsprävention existiert
hingegen ein umfassender Ansatz.
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht relevant, da die operative
Tätigkeit keine wesentlichen Auswirkungen
auf das gesellschaftliche
Umfeld hat.
teilweise 1 30-32
6.2,
6.6,
6.8
6.3.9,
6.8,
nicht 1 6.8.5,
6.8.7,
6.6.7
SO9
Operative Tätigkeiten mit
negativem Einfluss auf lokales
Gemeinwesen
Keine negativen Einflüsse vollständig ---
SO10
Vermeidung und Maßnahmen
zur Wiedergutmachung von
negativen Auswirkungen auf
lokales Gemeinwesen
Aspekt: Korruption
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht relevant, da es keine negativen
Auswirkungen auf das lokale
Gemeinwesen gab (siehe SO9).
SO2 Analyse von Korruptionsrisiken vollständig
SO3
Schulungen bezüglich
Anti-Korruption
vollständig ---
28-29,
30-32
vollständig 30-31
SO4 Anti-Korruptionsmaßnahmen Keine Fälle vollständig 30-32
6.6,
6.6.3
Aspekt: Politik
SO5
Politische Positionen, politische
Mitwirkung und Lobbying
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da es als oberste
Bundesbehörde keine Lobbyarbeit
betreibt.
nicht 1 6.6,
6.6.4,
6.8.3
SO6 *
Zuwendungen an Politiker
und Parteien
Aspekt: Wettbewerbswidriges
Verhalten
SO7 *
Wettbewerbswidriges Verhalten
Aspekt: Einhaltung von
Gesetzesvorschriften
SO8
Strafen wegen Verstoßes
gegen Rechtsvorschriften
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da es als oberste
Bundesbehörde keine Zuwendungen
an Parteien und Politiker tätigt.
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da es kein Wirtschaftsunternehmen
ist, das im
Wettbewerb steht.
Keine Strafen
nicht 1 ---
nicht 1 6.6,
6.6.5,
6.6.7
vollständig
6.6,
6.6.7,
6.8.7
VIII. GRI-Index 91
Produktverantwortung
GRI-Angabe
Kommentar
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref. ISO
26000
Angaben zum Managementansatz
für folgende Aspekte:
• Gesundheit und -sicherheit
• Kennzeichnung von
Dienstleistungen
• Marketing und Werbung
• Datenschutz
• Einhaltung von Gesetzesvorschriften
Die meisten der genannten Aspekte
in diesem Bereich sind für
das BMAS nicht anwendbar. Daher
existieren keine speziellen Managementansätze
zu diesen Themen.
Für die politische Tätigkeit im Bereich
Arbeit und Soziales wird eine
politisch strategische Zielsteuerung
angewandt.
teilweise 1 9-12,
15-16,
25-27
6.2,
6.6,
6.7
Aspekt: Kundengesundheit und
-sicherheit
PR1
Auswirkungen der Dienstleistungen
auf Gesundheit und
Sicherheit
Arbeits- und Gesundheitsschutz
sind Schwerpunktthemen der
politischen Zuständigkeiten des
BMAS. Die Entwicklung von der
modernen Arbeitswelt entsprechenden
Präventivmaßnahmen steht im
Mittelpunkt.
vollständig 21-22
6.3.9,
6.6.6,
6.7,
6.7.4,
6.7.5
PR2 *
Verstöße gegen Vorschriften
bezüglich Gesundheit und
Sicherheit
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da für den Tätigkeitsbereich
des BMAS keine gesundheits-
oder sicherheitsbezogenen
Produktvorschriften existieren.
nicht 1
Aspekt: Kennzeichnung von Produkten
und Dienstleistungen
PR3
Kennzeichnungspflicht
für Dienstleistungen
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da für den Tätigkeitsbereich
des BMAS keine Kennzeichnungspflichten
existieren.
6.7,
6.7.3,
6.7.4,
nicht 1 6.7.5,
6.7.6,
6.7.9
PR4 *
Verstöße gegen Vorschriften
bzgl. Kennzeichnung
von Dienstleistungen
siehe PR3 nicht 1 ---
PR5 *
Kundenzufriedenheit
Die Zufriedenheit wird
durch regelmäßige verfassungsrechtliche
Wahlen und Umfragen
ermittelt.
vollständig
6.7,
6.7.3,
6.7.6,
6.7.9
92
Aspekt: Werbung
PR6
Werbung und Marketing
Dieser Indikator ist für das BMAS
nicht anwendbar, da die Tätigkeit
des BMAS nicht in irgendeiner Form
beworben oder vermarktet wird.
nicht 1 6.7,
6.7.3,
6.7.6,
6.7.9
Verstöße gegen gesetzliche
PR7 * Vorschriften bezüglich
Marketingkommunikation
Aspekt: Schutz der Kundendaten
Berechtigte
PR8 *
Datenschutzbeschwerden
Aspekt: Einhaltung von
Gesetzesvorschriften
PR9
Geldbußen aufgrund des
Verstoßes gegen Rechtsvorschriften
siehe PR6 nicht 1 ---
Keine
Keine
vollständig
vollständig
6.7,
6.7.7,
6.7,
6.7.6
VIII. GRI-Index 93
III. Zusatzindikatoren „Public Agencies“
GRI-Angabe
Kommentar
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref. ISO
26000
Organisationsprofil
PA1
Beziehung zu anderen Regierungen
und Behörden sowie
die Position des BMAS
vollständig
27,
33-34
---
PA2
PA3
Definition von nachhaltiger
Entwicklung und Leitlinien/
Prinzipien der Organisation,
diese umzusetzen
Aspekte, für die das BMAS
Leitlinien/Prinzipien für
die nachhaltige Entwicklung
etabliert hat
vollständig 15-16 ---
vollständig 15-16 ---
PA4
Spezifische Ziele für die in
PA3 genannten Aspekte
vollständig
15-32,
71-74
---
PA5
Prozess für die Definition der
in PA3 genannten Aspekte und
die in PA4 genannten Ziele
Die Ziele für die Ausgestaltung
der Politikfelder werden von der
politischen Leitung beschlossen.
Beratungen durch die Fachabteilungen
dienen als Grundlage der
politischen Entscheidungen. Die
beschlossenen Ziele werden in den
Prozess der der politisch-strategischen
Zielsteuerung eingespeist.
vollständig
8-12,
25-27
---
Die hausinternen Ziele werden
im Rahmen des Berichtserstellungsprozesses
intern umfassend
abgestimmt.
PA6
Für jedes Ziel, Erläuterung der
folgenden Aspekte:
• Maßnahmen zur Erreichung
der Ziele
• Messung der Effektivität von
Maßnahmen, bevor diese
implementiert wurden
• Messgrößen und Schlüsselindikatoren
zur Zielerreichungskontrolle
• Erzielte Fortschritte im Hinblick
auf die Zielerreichung
im Berichtszeitraum (inkl.
der Ergebnisse für die definierten
Schlüsselindikatoren)
• Bewertung der Ziele für den
nächsten Berichtszeitraum
Bezüglich der politischen Ziele findet
eine regelmäßige Bilanzierung
statt, die auf der Grundlage
der Informationen aus den Fachabteilungen
erfolgt.
Bezüglich der hausinternen Ziele ist
eine Bilanzierung teilweise erst in
Zukunft möglich, da diese mit dem
vorliegenden Nachhaltigkeitsberichts
erstmals formuliert wurden.
vollständig
15-32,
71-74
---
94
GRI-Angabe
Kommentar
Status der
Berichterstattung
Seitenverweis
Ref. ISO
26000
PA7
PA8
PA9
PA10
PA11
Involvierung von Stakeholdern
in die in PA6 erläuterten
Aspekte
Ausgaben
Ausgaben des BMAS nach
Zahlungstyp
Klassifizierung der Ausgaben
des BMAS
Klassifizierung der Investitionen
des BMAS
Nachhaltigkeitskriterien in
den Einkaufsrichtlinien
vollständig
vollständig
27-30,
53-54
---
12-14 ---
vollständig 12-14 ---
vollständig 12-14 ---
vollständig 64-66 ---
PA12
Ökonomische, ökologische
und soziale Kriterien, die bei
Ausgaben und finanziellen
Verpflichtungen angewendet
werden
Politische Entscheidungen des
BMAS werden nach dem unter PA5
beschriebenen Verfahren getroffen.
Diese werden auch durch die Nachhaltigkeitsstrategie
der Bundesregierung
geleitet.
vollständig
9-12,
25-27
---
Einkauf
PA13
Verhältnis der öffentlich vertretenen
Prioritäten zur tatsächlichen
Einkaufspraxis
Die öffentlich vertretenen Prioritäten
stehen in keiner Diskrepanz zu
der tatsächlichen Einkaufspraxis.
vollständig 64-66 ---
PA14
Anteil am Gesamtwert der
eingekauften Güter, die ein
freiwilliges ökologisches oder
soziales Label / Zertifikat tragen
aufgeschlüsselt nach Typ
Der genaue Anteil der eingekauften
Güter wird nur exemplarisch
berichtet.
teilweise
63-66
---
---
Effizienz der Verwaltung
Bewertung der Effizienz und
Effektivität der Dienstleistungen
inkl. der ergriffenen
Verbesserungsmaßnahmen
vollständig 25-27 ---
Legende:
Gründe für das Auslassen eines Indikators nach GRI
(gekennzeichnet durch Index-Zahl):
1 = nicht wesentlich oder nicht anwendbar für das BMAS
2 = Informationen und Daten nicht verfügbar
3 = Berichterstattung nicht erlaubt / proprietär
* = Zusatzindikatoren
Anhänge
Referat V a 1
Gleichste lung behinderter Menschen
Grundsatzfragen und Fragen der
internationalen Behindertenpolitik
Behindertenbericht
96
1. Organigramm des BMAS
Orgaplan_Stand 13-02-13_13.02.2013ohneTel_13.02.2013 27.09.13 11:47 Seite 1
Dienstsitz Berlin:
Dienstsitz Bonn:
Hausanschriften:
Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin
Postanschrift: 11017 Berlin
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Lieferanschrift: Mauerstraße 45-52
Postanschrift: 53107 Bonn
Fernruf: 03018 527-0
Fernruf: 022899 527-0
E-Mail: poststelle@bmas.bund.de Internet: www.bmas.de
Prüfbehörde
Prüfbehörde ESF und EGF
Unabhängige Stelle ESF
Innerer Dienst Bonn
Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten
Gleichstellungsbeauftragte
Beauftragte
für den Datenschutz
Ansprechperson für
Korruptionsprävention
* Unmittelbar Herrn Staatssekretär
Hoofe unterstellt
* Unmittelbar Herrn Staatssekretär
Hoofe unterstellt
Abteilung Z
Abteilung I
Personal
Haushalt
Organisation
Grundsatzfragen des Sozialstaats
und der sozialen Marktwirtschaft
Unterabteilung Z a
Unterabteilung Z b
Unterabteilung I a
Unterabteilung I b
Personal, Innerer Dienst
Recht
Haushalt, Organisation,Vergaberecht
IT-Management
Interner Datenschutz
Chancensichernde
Gesellschaftspolitik
Zukunft der Arbeitswelt
Finanzen und Statistik
der Sozialversicherung
Gruppe
Personal
Referat Z a 1
Personalmanagement im BMAS
Gruppe
Haushalt
Referat Z b 1 - Berlin
Haushalte Sozialversicherung
und Bundesagentur für Arbeit,
Bundesrechnungshof
Referat I a 1
Grundsatzfragen Sozial- und
Gesellschaftspolitik
Zukunft der Arbeit
und Arbeitskräftesicherung
Referat I b 1
Grundsatzfragen und Methoden
der Finanzierung von
Alterssicherungssystemen
Versicherungsmathematik
Referat Z a 2
Besondere Personal- und
Sozialangelegenheiten im BMAS
Aus- und Fortbildung
Referat Z b 1 - Bonn
Haushaltsverfahren
Haushaltsrecht
Personalhaushalt
Vergaberecht
Referat I a 2
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Chancensicherung für Kinder
Armuts- und Reichtumsfragen
Referat I b 2
Finanzielle Grundsatzfragen
der Sozialpolitik,
Prävention von Altersarmut
Gruppe
Recht
Referat Z a 3
Rechtsreferat
Gesetzescontrolling
Referat Z b 2
Haushalt im BMAS und im
Geschäftsbereich, Zuwendungsrecht
Referat I a 3
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
und soziale Marktwirtschaft
Referat I b 3
Demografie
Sozialbudget und
Finanzrechnungen zu Sozialleistungen
Referat Z a 4
Prüfgruppe SGB II
Referat I a 4
Referat I b 4
Öffentliches Dienstrecht
Korruptionsprävention
Personal Geschäftsbereich
Finanzielle Prüfung der zugelassenen
kommunalen Träger
Forschung und Innovation
Einkommens- und
Vermögensverteilung
Sozialindikatoren
Referat Z a 5
Gruppe
Organisation
IT-Management, IT-Strategie
Referat Z b 3
Organisation
Interner Datenschutz
Referat I a 5
Steuern und Finanzen
Referat I b 5
Statistik
Controlling und Rechnungswesen
der Sozialversicherung
Referat Z a 6
Innerer Dienst Berlin
Bibliothek
Geschäftsstelle IT-Beauftragter
IT-Strategie
Referat Z b 4
Referat I a 6
Nachhaltige Gesellschaftspolitik
Referat I b 6
Finanzielle und Statistische Fragen
der sozialen Integration
Regelbedarfsermittlung
IT-Management
** Gleichzeitig Beauftragter für den
Haushalt nach § 9 BHO
** Geichzeitig IT-Beauftragter
(BMAS-CIO)
Leitungsstab
Referat LS 1
Büro der Ministerin
Referat LS 2
Kabinett- und
Parlamentangelegenheiten
Referat LS 3
Zielplanung
Zielsteuerung
Persönlicher Referent
Staatssekretär
Staatssekretärin
Gerd Hoofe
Geschäftsbereich:
Abteilungen Z, Ia, II und III
Dr. Annette Niederfranke
Geschäftsbereich:
Abteilungen Ib, IV, V und VI
S 1
Persönliche Referentin
S 2
Persönliche Referentin
Abteilung II
Arbeitsmarktpolitik
Ausländerbeschäftigung
Arbeitslosenversicherung
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Unterabteilung II a
Unterabteilung II b
Unterabteilung II c
Arbeitsmarktpolitik
Arbeitslosenversicherung
Aktive Arbeitsförderung
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Referat II a 1
Referat II b 1
Referat II c 1
Grundsatzfragen der
Arbeitsmarktpolitik
Beratung und Vermittlung
Arbeitnehmerüberlassung
Grundsatzfragen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende
Referat II a 2
Grundsatzfragen
des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch
Bundesagentur für Arbeit
Referat II b 2
Berufsberatung
Ausbildungsvermittlung
Ausbildungsförderung
Gruppe
Steuerung, Haushalt und
Personal im SGB ll
Referat II c 2
Steuerung Länder
Kooperationsausschüsse
Referat II a 3
Referat II b 3
Arbeitslosenversicherung
Bildungs- und Beschäftigungssystem
Förderung der beruflichen Bildung
Arbeitsmarktfragen besonderer
Personengruppen
Referat II c 7
Steuerung BA SGB ll
Haushalt und Personal SGB ll
Referat II a 4
Beobachtung und Analyse des
Arbeitsmarktes
Arbeitsmarktstatistik; Finanzielle
Fragen der Arbeitsmarktpolitik
Referat II b 4
Förderung der
Beschäftigung und
selbstständigen Erwerbstätigkeit
Referat II c 3
Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts
im Bereich der Grundsicherung
für Arbeitsuchende
Referat II a 5
Arbeitsmarktpolitik im
internationalen Bereich
Beschäftigung ausländischer
Arbeitnehmer
Projektgruppe Soziale
Sicherheit und Migration
Gruppe
Aktivierung und
Eingliederung im SGB ll
Referat II c 4
Leistungen zur Aktivierung
und Eingliederung
Referat II a 6
Grundsatzfragen der Migrationsund
Ausländerpolitik
Referat II c 5
Leistungen der Grundsicherung
zur Schaffung
von Arbeitsplätzen
Referat II c 6
Prozessbeobachtung
Prüfung, Eingaben und Petitionen im
Bereich der Grundsicherung für
Arbeitsuchende
Bundesministerin
für Arbeit und Soziales
Dr. Ursula von der Leyen
Referat KS 1
Presse
Strategische Kommunikation
Referat KS 2
Reden und Texte
Kommunikationsstab
Referat KS 3
Öffentlichkeitsarbeit
Internet
Referat KS 4
Information, Publikation
Redaktion
Parlamentarischer Staatssekretär
Parlamentarischer Staatssekretär
Dr. Ralf Brauksiepe
Unterstützung der Ministerin
insbesondere im Bereich der
Abteilungen II und III
Hans-Joachim Fuchtel
Unterstützung der Ministerin
insbesondere im Bereich der
Abteilungen IV und V
Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen
Hubert Hüppe
MdB
Bundeswahlbeauftragter für die
Sozialversicherungswahlen
Gerald Weiß
Vertreter: Klaus Kirschner
S 3
Persönlicher Referent
S 4
Persönlicher Referent
AS 1
Arbeitsstab
Geschäftsstelle
des Bundeswahlbeauftragten für
die Sozialversicherungswahlen
Abteilung III
Abteilung IV
Abteilung V
Arbeitsrecht
Arbeitsschutz
Sozialversicherung
Alterssicherung
Sozialhilfe
Belange behinderter Menschen
Prävention
Rehabilitation
Soziale Entschädigung
Unterabteilung III a
Arbeitsrecht
Unterabteilung III b
Arbeitsschutz
Gruppe
Unternehmensbezogene Aktivitäten
einer zukunftsgerechten Arbeitswelt
Gesellschaftliche Verantwortung
von Unternehmen
Unterabteilung IV a
Sozialversicherung
Unterabteilung IV b
Rentenversicherung
Zusätzliche Altersversorgung
Unterabteilung IV c
Sozialhilfe
Unterabteilung V a
Prävention, Rehabilitation und
Behindertenpolitik
Unterabteilung V b
Soziale Entschädigung
Versorgungsmedizin
Analytische Fragen der
Teilhabepolitik
Gruppe
Arbeitsvertragsrecht
Sozialer Arbeitsschutz
Referat III a 1
Referat III b 1
Arbeitsschutzrecht
Arbeitsmedizin
Prävention nach dem SGB VII
Referat AzA 1
Zukunftsgerechte Gestaltung
der Arbeitswelt
Referat IV a 1
Sozialgesetzbuch
Sozialgerichtsbarkeit
Referat IV b 1
Grundsatzfragen, Leistungsrecht
Knappschaft
Referat IV c 1
Grundsatzfragen der Sozialhilfe
Lebensunterhaltsleistungen
Referat V b 1
Kriegsopferfürsoge
Analytische Fragen der
Teilhabepolitik
Haushalt
Recht des Arbeitsverhältnisses
Referat AzA 2
Referat III a 2
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsgerichtsbarkeit
Seearbeitsrecht
Referat III b 2
Grundsatzfragen des Arbeitsschutzes
Fachaufsicht BAuA
Human Resource Strategien
Referat IV a 2
Grundsatzfragen der
Sozialversicherung
Referat IV b 2
Grundsatzfragen Alterssicherung
Finanzierung Rentenversicherung
Referat IV c 2
Einsatz des Einkommens
und des Vermögens
Referat V a 2
Teilhabe schwerbehindeter Menschen
Werkstätten für behinderte
Menschen
Ausgleichsfonds
Referat V b 2
Grundsatzfragen und Leistungsrecht
der Sozialen Entschädigung
Auslandsversorgung
Internationale Fragen
Referat AzA 3
Referat III a 3
Arbeitszeitrecht
Sozialer Arbeitsschutz
Gruppe
Mitbestimmung
Internationales Arbeitsrecht
Referat III a 4
Mitbestimmung in Unternehmen
Gleichbehandlung im Arbeitsrecht
Europäisches Arbeitsrecht
Referat III b 3
Gefahrstoffe
Chemikaliensicherheit
Bio- und Gentechnik
Betriebs- und Anlagensicherheit
Referat III b 4
Arbeitsstätten
Physikalische Einwirkungen
Koordinierung der
Arbeitsschutzausschüsse
CSR – Gesellschaftliche
Verantwortung von Unternehmen
Koordinierungsstelle
Referat IV a 3
Koordinierung
Internationale Angelegenheiten
der Sozialversicherung
Künstlersozialversicherung
Referat IV a 4
Unfallversicherung
Referat IV b 3
Versicherter Personenkreis
Familienbezogene Rentenleistungen
Alterssicherung der Landwirte
Referat IV b 4
Zusätzliche Altersvorsorge
Berufsständische Versorgung
Referat IV c 3
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Referat V a 3
Prävention, Rehabilitation
Teilhabe behinderter Menschen
Referat V a 4
Beobachtung und Analyse des
Rehabilitationssystems
Forschungsvorhaben
Initiativen zur Teilhabeförderung
Gruppe
Versorgungsmedizin
Referat V b 3
Recht und ärztliche Fragen
der Heilbehandlung
Begutachtung in der Sozialen
Entschädigung und im
Schwerbehindertenrecht
Medizinische Begutachtung
Referat III a 5
Betriebsverfassung
Heimarbeit
Internationales Arbeitsrecht
Referat III b 5
Produktsicherheit
Psychische Gesundheit
Referat IV a 5
Beitrags- und Melderecht
in der Sozialversicherung
Referat IV b 5
Leistungsrecht der Rehabilitation
Referat V a 5
Umsetzung der
UN-Behindertenrechskonvention
Focal Point
Nationaler Aktionsplan
Referat V b 4
Orthopädische Versorgung
Gruppe
Tarifautonomie
Mindestlohn
Referat III a 6
Tarifautonomie
Allgemeinverbindlicherklärung
Rechtsverordnungen nach dem AEntG
Mindestarbeitsbedingungengesetz
Projektgruppe
Modernisierung der Sozialwahlen
*zugleich mit der Wahrnehmung von
Sonderaufgaben im Bereich der Sozialversicherung
beauftragt
Referat III a 7
* kommissarische Wahrnehmung
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Rechtsverordnungen
für die
Pflegebranche, Entsenderichtlinie
Referat III a 8
Empirische und wirtschaftliche
Grundlagen des Arbeitsrechts
Tarifregister
Geschäftsstelle Mindestlohn
Personalvertretungen
Personalrat Hauptpersonalrat Hauptjugend- und
Jugend- und
Auszubildendenvertretung Auszubildendenvertretung
Hauptvertrauensperson
für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehindertenvertretungen
Vertrauensperson für
schwerbehinderte Menschen
Unterabteilung VI a
Europäische Union
Europäische Beschäftigungs- und
Sozialpolitik
Referat VI a 1
Europäische
Beschäftigungs- und Sozialpolitik
Europabeauftragter
Referat VI a 2
Recht der Europäischen Union
Europäische Migration
Referat VI a 3
Koordinierung der
Sozialrechtssysteme
Referat Sozialpolitik
in der Ständigen Vertretung
Deutschlands bei der EU
Abteilung VI
Europäische und Internationale
Beschäftigungs- und Sozialpolitik
ESF
Unterabteilung VI b
Gruppe
Internationale Beschäftigungs- und
Sozialpolitik
Europäische Fonds
für Beschäftigung
Referat VI b 1
EF 1
Internationale Beschäftigungs- und
Sozialpolitik, Twinning
Europäischer Sozialfonds
Verwaltungsbehörde
Referat VI b 2
Koordinierung
Europäisches Parlament
EU-Erweiterung
EU-Außenbeziehungen
EF 2
Europäischer Sozialfonds
Programmumsetzung
Programmmanagement
Referat VI b 3
EF 3
Europäischer Sozialfonds
Information, Kommunikation
Public Relations
Internationale Arbeitsorganisation
(IAO)
Vereinte Nationen
EF 4
Referat VI b 4
Europäischer Globalisierungsfonds
Verwaltungsbehörde
OECD, OSZE
Europarat, ESF-Zahlstelle
ESF-Bescheinigungsbehörde
Referat VI b 5
Protokoll
Veranstaltungen
Internationaler Besucherdienst
Sprachendienst
Stand: 13. Februar 2013
Legende:
Aufgaben werden in Berlin
wahrgenommen
Aufgaben werden in Bonn
wahrgenommen
Aufgaben werden in Berlin und
Bonn wahrgenommen
2. Organigramm des Geschäftsbereichs
Anhänge 97
Informationen
zu den Bildern
Informationen zu den Bildern 99
Titelbild Foto BMAS Berlin, © BMAS, Deischl
S. 7 Foto Innenansicht BMAS Berlin, © BMAS, Deischl
S. 15 Foto CSR-Konferenz Berlin, © Köhler
S. 17 Foto Gesprächssituation, © colourbox
S. 20 Screenshot www.Fachkräfte-Offensive.de, Stand 02.09.2013
S. 22 Logo der Initiative „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategien“
S. 22 Logo der Initiative „Initiative Neue Qualität der Arbeit“
S. 24 Screenshot www.bildungspaket.bmas.de, Stand 02.09.2013
S. 25 Logo der Initiative „einfachmachen“
S. 28 Screenshot www.bmas.de, Stand 02.09.2013
S. 29 Foto aus dem Bürgertelefon bei der Beantwortung von Bürgeranfragen (links)
und am Gebärdentelefon (rechts), © BMAS
S. 30 Foto Eröffnung „Tag der offenen Tür“, August 2013, © BMAS/T-Maelsa
S. 33 Titelblatt der Schülerbroschüre „Unternehmen Verantwortung“, © Fotolia
S. 35 Screenshot www.CSR-in-Deutschland.de, Stand 02.09.2013
S. 36 Titelblatt des Flyers „Empfehlungen für eine neue Kultur der Gesundheit im
Arbeitsleben“, © colourbox
S. 39 Das Leitbild des BMAS, hier als Mouse-Pad
S. 42 Foto Aufzug im BMAS Berlin, Aufzugtastatur mit Brailleschrift plus
Lautsprecheransage, © BMAS
S. 43 Foto Eltern-Kind-Zimmer BMAS Berlin/Bonn, © BMAS
S. 44 Logo der Initiative „audit berufundfamilie“
S. 49 Logo der Initiative „Arbeitskreis „Gesundheit“ im BMAS“
S. 55 Foto des renovierten Gebäudes 16 im BMAS Bonn, © Sprang
S. 59 Abbildung eines Energieausweises, hier für das Hauptgebäude des
BMAS in der Mohrenstraße in Berlin
S. 60 Foto der Fotovoltaikanlage auf dem Dach des BMAS Berlin, © BMAS
100
S. 61 Logo „Green-IT“
S. 62 Foto Fahrrad mit Elektroantrieb des BMAS Berlin, © BMAS
S. 68 Foto Innenhof des BMAS Berlin „Tag der offenen Tür“, August 2013,
© BMAS, T. Maelsa
S. 69 Foto Treppenaufgang im BMAS Berlin, © BMAS
S. 70 Foto der neuen Kantine des BMAS Bonn, © BMAS
S. 70 Foto Innenansicht der neuen Kantine im BMAS Bonn, © BMAS
S. 71 Foto Tastatur und Stetoskop, © Colourbox
S. 72 Foto Kindertagesstätte BMAS Berlin, © BMAS
S. 73 Foto Tastmodell des BMAS Berlin, © BMAS
S. 76 Logo zum GRI, Global Reporting Initiative, ©
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102
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Herausgeber:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Referat Information, Publikation, Redaktion
53107 Bonn
Stand: August 2013
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Best.-Nr.: A 414
Telefon: 030 18 272 272 1
Telefax: 030 18 10 272 272 1
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Gebärdentelefon: gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de
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Satz/Layout: Grafischer Bereich des BMAS, Bonn
Druck: Hausdruckerei
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Diese Publikation entstand mit freundlicher Unterstützung durch die Gesellschaft für
deutsche Sprache (GfdS), Redaktionsstab Rechtssprache beim Bundesministerium der
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