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Münchner Natur und Umwelt - Bund Naturschutz in Bayern e.V. ...

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<strong>Natur</strong><br />

<strong>Umwelt</strong><br />

Dauerärgernis Stadtplanung<br />

Bürgerbeteiligung<br />

als Farce<br />

Der BUND <strong>Natur</strong>schutz (BN) als<br />

anerkannter <strong>Natur</strong>schutzverband ist<br />

bei allen Planungen, bei denen im<br />

weitesten S<strong>in</strong>ne <strong>Natur</strong>belange betroffen<br />

s<strong>in</strong>d, zu beteiligen. Dies geschieht<br />

<strong>in</strong> der Regel im Rahmen der gesetzlich<br />

vorgeschriebenen „Öffentlichen<br />

Auslegung“ der Planungen wie Planfeststellungen,<br />

Flächennutzungspläne<br />

oder Bebauungspläne, zu denen der<br />

BN dann im Rahmen e<strong>in</strong>er vorgegebenen<br />

Frist se<strong>in</strong>e Stellungnahme abgibt.<br />

Bürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Bürger können ebenfalls<br />

im Rahmen dieser öffentlichen<br />

Auslegungen ihre E<strong>in</strong>wendungen abgeben.<br />

Verbände <strong>und</strong> Bürger können<br />

auf diese Weise an den Planungen<br />

teilhaben <strong>und</strong> ihre Vorstellungen <strong>in</strong><br />

den Planungsprozess e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen. So<br />

jedenfalls die Theorie der „Öffentlichkeitsbeteiligung“.<br />

BEISPIEL 1 - 1999<br />

Matthias Luy (LBV) <strong>und</strong> Bernd Louisoder (BN)<br />

stellen OB Ude frühzeitig e<strong>in</strong>e Alternativplanung<br />

zur Bahnachse Hauptbahnhof-Laim-<br />

Pas<strong>in</strong>g vor. Trotz Unterstützung aus dem<br />

Stadtrat für die Vorschläge der beiden <strong>Umwelt</strong>verbände<br />

berücksichtigt die Stadtverwaltung<br />

ke<strong>in</strong>e der Ideen. Versprochene Fuß-, Radwegbrücken<br />

über die Gleise fehlen bis heute.<br />

Die BN-Kreisgruppe München<br />

wird pro Jahr an ca. 180 Planungen<br />

<strong>in</strong> Stadt <strong>und</strong> Landkreis München „beteiligt“.<br />

Zu e<strong>in</strong>em guten Teil dieser<br />

Planungen geben wir dann auch e<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme ab. Wir befürworten<br />

manchmal e<strong>in</strong>e Planung, an manchen<br />

Stellen haben wir gelegentlich Kritikpunkte<br />

oder Verbesserungsvorschläge<br />

oder wir lehnen im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e<br />

Planung auch gänzlich ab. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

muss der Vorhabenträger e<strong>in</strong>er<br />

Planung (Stadt, Geme<strong>in</strong>de, Landkreis,<br />

Regierung von Oberbayern etc.) die<br />

E<strong>in</strong>wendungen im Verfahren berücksichtigen,<br />

e<strong>in</strong>e eigene Stellungnahme<br />

dazu abgeben <strong>und</strong> sie <strong>in</strong> die weiteren<br />

Planungen e<strong>in</strong>fließen lassen. Soweit<br />

wiederum die Theorie.<br />

In der Praxis werden jedoch E<strong>in</strong>wendungen<br />

sowohl des BN wie auch<br />

von Bürgern für den Fortgang der Planungen<br />

so gut wie nie berücksichtigt.<br />

Dies hat mehrere Gründe:<br />

Zum e<strong>in</strong>en ist die immer von der<br />

Kommunalverwaltung erstellte (<strong>und</strong><br />

von der Politik abzunickende) Planung<br />

e<strong>in</strong>es Projektes zum Zeitpunkt<br />

der Öffentlichkeitsbeteiligung meist<br />

schon so weit vorangeschritten <strong>und</strong><br />

liegt oft bereits seit langem fertig <strong>in</strong><br />

der Schublade, dass auch noch so berechtigte<br />

Änderungsvorschläge die<br />

gesamte Planung durche<strong>in</strong>anderwerfen<br />

würden. Zum anderen ist es für jeden<br />

Planer e<strong>in</strong> Affront, wenn se<strong>in</strong>e aus<br />

se<strong>in</strong>er subjektiven Sicht perfekt ausgearbeitete<br />

Planung von irgende<strong>in</strong>em<br />

Verband oder irgendwelchen Bürgern<br />

über den Haufen geworfen wird.<br />

Oft ist es auch so, dass e<strong>in</strong> In vestor<br />

BEISPIEL 2 - Februar 2011<br />

Gleislager Neuaub<strong>in</strong>g 2011: Das Biotop von<br />

bayernweiter Bedeutung wird für e<strong>in</strong>e Erschließungsstraße<br />

zum benachbarten Gewerbegebiet<br />

teilweise zerstört, obwohl es e<strong>in</strong>e Alternative<br />

gegeben hätte. Doch Absprachen im<br />

Vorfeld verh<strong>in</strong>derten die Berücksichtigung der<br />

vom BN vorgeschlagenen Straßenvariante.<br />

exakte Vorstellungen von se<strong>in</strong>em Projekt<br />

hat. Diese werden dann von der<br />

Stadt oder der Kommune wiederum<br />

exakt umgesetzt, um den Investor nicht<br />

zu verärgern. Gerne hört man auch,<br />

dass aufgr<strong>und</strong> bestehenden Baurechts<br />

der Kommune „die Hände geb<strong>und</strong>en<br />

s<strong>in</strong>d“ <strong>und</strong> an der Planung nichts veränderbar<br />

sei. Hier stellt sich die Frage,<br />

wofür es dann e<strong>in</strong>e Kommunalregierung<br />

eigentlich gibt. Jedenfalls will<br />

man aus diesen Gründen <strong>in</strong> der Regel<br />

von den oftmals berechtigten <strong>und</strong> gut<br />

begründeten Stellungnahmen der „Öffentlichkeit“<br />

nicht viel wissen.<br />

Nach außen wird jedoch immer<br />

dargestellt, die Öffentlichkeit (Verbände<br />

wie Bürger) sei <strong>in</strong> allen Planungsstufen<br />

<strong>in</strong>tensiv e<strong>in</strong>geb<strong>und</strong>en gewesen.<br />

Dies geschieht oftmals mit Bürger-<br />

Workshops, <strong>in</strong> Bürgerversammlungen<br />

oder <strong>in</strong> so genannten Anhörungstermi-<br />

6<br />

Heft 58, November 2013 bis April 2014

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