10.01.2014 Aufrufe

Leitfaden Deutsch - Herfurth & Partner

Leitfaden Deutsch - Herfurth & Partner

Leitfaden Deutsch - Herfurth & Partner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Lohnsteuer<br />

Die Lohnsteuer ist die auf Einkünfte aus<br />

nichtselbständiger Tätigkeit entfallende<br />

Einkommensteuer. Sie wird im Wege des<br />

Steuerabzugs erhoben und auf die Einkommensteuer<br />

des Steuerpflichtigen<br />

angerechnet.<br />

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse<br />

sind durch die neue Minijobregelung 2003<br />

neu gestaltet; für geringfügig Beschäftigte,<br />

die bis zu 800 Euro brutto pro Monat verdienen,<br />

gelten bestimmte Vergünstigungen.<br />

Bei Beschäftigungsverhältnissen mit<br />

einem Bruttolohn von bis zu 400 Euro pro<br />

Monat ist eine Pauschale von 25 Prozent<br />

und die Jahresmeldung an die Bundesknappschaft<br />

in Essen abzuführen. Minijobs<br />

sind geringfügige Beschäftigungen, bei<br />

denen die Bruttomonatsverdienstgrenze<br />

400 Euro beträgt. Arbeitet ein Arbeitnehmer<br />

innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr<br />

als 50 Arbeitstage bzw. zwei Monate,<br />

handelt es sich um eine kurzfristige<br />

Beschäftigung.<br />

Ab 2005 sollen Arbeitgeber die Lohnsteueranmeldung<br />

für ihre Mitarbeiter<br />

elektronisch dem Finanzamt übermitteln.<br />

Auch die Lohnsteuerbescheinigungen<br />

müssen dem Finanzamt elektronisch<br />

übermittelt werden. Steuerbürger erhalten<br />

eine Nummer für den Umgang mit dem<br />

Finanzamt, die bundesweit einheitlich<br />

vergeben wird und auch bei einem Umzug<br />

erhalten bleibt.<br />

Körperschaftsteuer<br />

Juristische Personen, also insbesondere<br />

GmbH und AG, unterliegen der Körperschaftsteuer;<br />

sie ist das Äquivalenti der<br />

Einkommensteuer für natürliche Personen<br />

und wird im Körperschaftsteuergesetz<br />

(KStG) geregelt.<br />

Der Körperschaftsteuersatz beträgt sowohl<br />

für ausgeschüttete als auch für einbehaltene<br />

Gewinne seit 2001 grundsätzlich<br />

einheitlich 25 Prozent (Ausnahme im Jahr<br />

2003: 26,5 Prozent). Damit ist die frühere,<br />

während des Anrechnungsverfahrens<br />

geltende Privilegierung ausgeschütteter<br />

Gewinne- bzw. die Benachteiligung thesaurierter<br />

Gewinne, beseitigt. Für Wirtschaftsjahre<br />

ab 2008 beträgt die Körperschaftssteuer<br />

durch die Unternehmenssteuerreform<br />

nur noch 15 Prozent. Die<br />

Reform hat ebenfalls Auswirkungen auf<br />

andere Steuern. Kurz umrissen werden die<br />

Schwerpunkte der Änderungen eingangs<br />

des folgenden Kapitels. Im Übrigen richtet<br />

sich der vorliegende Text noch nach der<br />

zum Zeitpunkt des Erscheinens geltenden<br />

bisherigen Rechtslage.<br />

Neben der Körperschaftsteuer müssen die<br />

Unternehmen einen Solidaritätszuschlag<br />

(wie auch natürliche Personen im Rahmen<br />

der Einkommensteuer) i.H.v. 5,5 Prozent<br />

auf die festgesetzte Körperschaftsteuer<br />

entrichten. Zusätzlich fällt die Gewerbesteuer<br />

(s.u.) an.<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen<br />

an anderen in- und ausländischen Kapital-<br />

gesellschaften, die deutsche Kapitalgesellschaften<br />

erzielen, sind bereits seit 2002<br />

bzw. 2001 von der Besteuerung freigestellt.<br />

Für sogenannte einbringungsgeborene<br />

Anteile an Kapitalgesellschaften gilt allerdings<br />

eine siebenjährige Sperrfrist. Einbringungsgeborene<br />

Anteile sind solche, die z. B.<br />

aus der Umwandlung oder Einbringung<br />

eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft<br />

mit Bewertung unterhalb<br />

des Teilwertes hervorgegangen sind.<br />

Seit 2004 werden sowohl Gewinne aus<br />

der Veräußerung von Anteilen an in- oder<br />

ausländischen Körperschaften, als auch<br />

ihre Ausschüttungen und Dividenden, die<br />

an körperschaftsteuerpflichtige Anteilseigner<br />

gezahlt werden, – vereinfacht<br />

gesagt – pauschal mit 5 Prozent besteuert.<br />

Die seit 2002 bzw. 2001 bis dahin nur für<br />

Auslandsdividenden geltende Besteuerung<br />

wurde somit auch auf Inlandsdividenden<br />

ausgeweitet. Die bei der Veräußerung von<br />

Anteilen an Körperschaften bestehenden<br />

Einschränkungen für einbringungsgeborene<br />

Anteile bleiben bestehen.<br />

Die Gesellschafterfremdfinanzierung wird<br />

bei Überschreiten der Freigrenze von<br />

250.000 Euro eingeschränkt, um Steuersparmodelle<br />

zu vermeiden und inländische<br />

Beteiligungen mit ausländischen gleichzustellen.<br />

Vergütungen für Gesellschafterdarlehen<br />

werden in verdeckte Gewinnausschüttungen<br />

umqualifiziert, wenn diese<br />

Freigrenze überschritten wird und das<br />

Gesellschafterdarlehen das 1,5-fache des<br />

anteiligen Eigenkapitals übersteigt oder<br />

eine nicht in einem Bruchteil vom Kapital<br />

bemessene Vergütung vereinbart wurde.<br />

Das Gleiche gilt für bestimmte Formen der<br />

Fremdkapitalüberlassungen von Dritten,<br />

z. B. Bankdarlehen, wenn der Gesellschafter<br />

selbst hierfür Sicherheiten stellt. Im Rahmen<br />

der Pläne zur Unternehmensteuerreform<br />

ist vorgesehen, dass die Regeln der Gesellschafterfremdfinanzierung<br />

deutlicht verschärft<br />

werden sollen. Kapitalgesellschaften<br />

können – entsprechend der einkommensteuerlichen<br />

Regelung – nur noch eingeschränkt<br />

frühere Verluste bis zu einem<br />

Freibetrag von einer Million Euro vollständig<br />

mit laufenden Gewinnen verrechnen. Verluste<br />

über diesen Sockelbetrag werden<br />

künftig zu 60 Prozent angerechnet. Ein<br />

Verlustrücktrag in das Vorjahr ist möglich.<br />

Auch hier sind für Wirtschaftsjahre, die<br />

nach dem 01. Januar 2008 enden, mit der<br />

Unternehmenssteuerreform umfangreiche<br />

Änderungen verabschiedet worden.<br />

Sofern zwischen Mutter- und Tochterunternehmen<br />

– neben weiteren Voraussetzungen<br />

– ein Ergebnisabführungsvertrag<br />

geschlossen ist, kommt es im<br />

Regelfall nur auf der Ebene des Organträgers<br />

zu einer Besteuerung, da die<br />

Tochterunternehmen verpflichtet sind,<br />

ihren gesamten Gewinn/Verlust an das<br />

Mutterunternehmen abzuführen.<br />

Gewerbesteuer<br />

Mit Gewerbesteuer werden alle gewerblichen<br />

Unternehmen, unabhängig von<br />

ihrer Rechtsform belastet. Grundlage ist<br />

das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Nicht<br />

46 B. Wirtschaftliche Betätigung ausländischer Staatsbürger in Niedersachsen<br />

B. Wirtschaftliche Betätigung ausländischer Staatsbürger in Niedersachsen 47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!